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Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg"; hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
84 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
17.08.17, 18:16
Aktualisiert
17.08.17, 18:16
Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg";
hier: 1. Aufstellungsbeschluss
         2. Durchführung der Offenlage) Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg";
hier: 1. Aufstellungsbeschluss
         2. Durchführung der Offenlage)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein/Herr Schmühl Kreuzau, 16.08.2017 Vorlagen-Nr.: 61/2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 19.09.2017 04.10.2017 18.10.2017 2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg"; hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Durchführung der Offenlage I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 03.07.2017 beantragt der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Drove, Flur 3, Flurstück 22/2 am Kommweg die 2. Änderung des Bebauungsplans D 7. Mit der Bebauungsplanänderung soll ein gemeindlicher Weg verschoben werden, um eine verbesserte Bebaubarkeit des Grundstückes ermöglichen zu können. Gleichzeitig soll die überbaubare Fläche angepasst werden und den weiteren Bereichen des Bebauungsplans angeglichen werden. Der für diesen Bereich geltende Bebauungsplan D 7 ist seit 1971 rechtskräftig und erfasst weite Teile des Kommwegs. Auf dem Flurstück 22/2 ist ein 9 Meter breiter Weg vorgesehen, der vom Kommweg in die landwirtschaftlich genutzten Flächen rückwärtig der Bebauung entlang des Kommwegs führt. In der Örtlichkeit ist der Weg nicht vorhanden. Das Grundstück - auch der Teil der im Bebauungsplan als Weg ausgewiesen ist - befindet sich im Eigentum des Antragstellers. Ein Auszug aus dem Bebauungsplan D 7 ist als Anlage 1 beigefügt. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans D 7 wurde die Anlegung eines Weges von der Landwirtschaftskammer gefordert, um eine dauerhafte Zuwegung zu den landwirtschaftlichen Flächen im rückwärtigen Bereich des Kommweges zu sichern. Die damaligen Eigentümer dieses Weges haben sich im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes gegen diese Forderung gewehrt, jedoch hat der Rat im Rahmen der Abwägung zugunsten der Anregung der Landwirtschaftskammer beschlossen, sodass der Weg in den Bebauungsplan aufgenommen wurde. Der Weg ist im Bebauungsplan so platziert, dass das Grundstück der Antragsteller in zwei ungleich große Stücke geteilt wird. Der südliche Teil ist dabei so schmal (etwas mehr als 3 Meter), so dass dieser Teil für eine bauliche Nutzung unbrauchbar ist. Der Eigentümer beantragt eine Verlegung des vorgesehenen Weges nach Süden bis auf die Grundstücksgrenze. Somit ist das Grundstück nicht mehr durch den Weg geteilt und kann sinnvoller genutzt und einer Bebauung zugeführt werden. Somit verbleibt dem Antragsteller unter Abzug des 9 m breiten Weges ein ca. 37 m breites Grundstück. Somit ist eine Bebauung des Grundstückes mit zwei Einfamilienhäusern möglich. Ein Entwurf der Planzeichnung der 2. Änderung des Bebauungsplans liegt als Anlage 2 bei. Aus Sicht der Gemeinde Kreuzau ist der im Bebauungsplan festgesetzte Weg für die Zukunft von großer Bedeutung. Mit Bezug auf die Beratungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans stellt dieser Weg eine mögliche zusätzliche Erschließungsmöglichkeit für ein neues Baugebiet zwischen Kommweg und der L 249 dar. Mit der Bebauungsplanänderung soll gleichzeitig die Bebaubarkeit des Grundstückes geändert werden. Die überbaubare Fläche auf dem Flurstück 22/2 soll in Anlehnung an die nördlich angrenzenden Bauflächen angepasst werden. Bisher war eine tiefere, jedoch auch schmalere überbaubare Fläche festgesetzt. Die konkreten Festsetzungen sollen ebenfalls dem nördlich angrenzenden Bereich angepasst werden: - Allgemeines Wohngebiet - I-geschossige Bebauung in offener Bauweise - GRZ: 0,4; GFZ: 0,5 - Firstrichtung parallel zur Straße - Garagen sind außerhalb der überbaubaren Flächen innerhalb eines 10 Meter tiefen Bereichs entlang der Straßenbegrenzungslinie nicht gestattet. Bei dieser Bebauungsplanänderung sind die Voraussetzungen des § 13 (1) BauGB zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens erfüllt. Somit kann gem. § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, der Erstellung eines Umweltberichts und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden. Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen wird die Verwaltung die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB durchführen. Im Anschluss daran werden dem Rat die abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt, bevor der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Planungskosten werden vom Antragsteller übernommen. Der Gemeinde Kreuzau entstehen keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans D 7, Ortsteil Drove, „Kommweg“ im vereinfachten Verfahren gem. §13 BauGB wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister I.V. Gez. - Siegfried Schmühl - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-