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Allgemeine Vorlage (Anl. 3_Anschreiben)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
70 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
16.08.17, 13:06
Aktualisiert
16.08.17, 13:06
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Inhalt der Datei

Anlage 3 zu VL-Nr. 60/2017 Landesbetrieb Wald und Holz Nord rhein-Westfalen FBB Kleinhau Paul-Heinemannstr. 2, 52393 Hürtgenwald Gemeinde Kreuzau Herr 1. Esser, Herr 5. Schmühl Rathaus 52372 Kreuzau 03.08.2017 Seite 1 von 2 Aktenzeichen bei Antwort bitte angeben Frau Boos-Kluß FBB Kleinhau Tetefon 02429/901086 Mobil 0171/5870675 Telefax barbara. boos-kIuss@wald-u nd holz.nrw.de Planvorschlag für den Wald der Gemeinde für 2018, Borkenkäferkalami tät Sehr geehrter Herr Esser, sehr geehrter Herr Schmühl, als Anlage übersende ich Ihnen den Planvorschlag für das kommende Jahr zu. Dieser Planvorschlag richtet sich nach den Vorgaben der aktuellen Forstein richtung. Aufgrund der extremen Trockenheit im ersten Halbjahr dieses Jahres zeigt sich nun ein großes Problem in den Fichtenbeständen. Fichten, die auf sonnenexponierten Lagen stehen, weisen einen starken Bor kenkäferbefall auf. Dieses Problem ist in der gesamten Region akut. Im Gemeindewald sind davon folgende Abteilungen bis jetzt betroffen: Abt. 18 Dl Abt 18 B1 Abt. 24 Al Abt. 25 B,D,E Obwohl zeitnah schon dreimal befallene Bäume aus den Beständen geholt worden sind, breitet sich der Käfer weiter aus. Dieses kleinflächige Reagieren verursacht hohe Kosten, bereits abgestorbene Bäume bringen deutlich weniger Erlöse. Aus forstfachlicher Sicht schlage ich vor, dass die befallenen Fichten großflä chig gefällt werden. Eine Faustregel hier ist, dass eine Baumlänge (ca. 3Cm) um jeden Käferbaum entnommen wird. TIW •~f‘y‘UtM~fl~ es. ~ot1eso ‚~5c~ 1005*5 Ifl‘ Bankverbindung HELABA Konto :4 011 912 BLZ :300 50000 IBAN: DE1O 3005 0000 0004 011912 BtC/SWIFT: WELA DE OD Ust.-ld.-Nr. DE 814373933 Steuer-Nr. 337/5914/3348 Dienstgebäude und Lieferansch rift: FBB Kleinhau Paul-Heinemannstr. 2 52393 Hürtgenwald Telefon 02429/901086 Telefax barbara. boos-k 1 uss@wa Id und-holz. nrw.de ~.wald-und-hoIz.nrw.de Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Seite 2 von 2 Dies hat zur Folge, dass Bestände mit mehreren Befalls Stellen ganz ent nommen werden müssen. Auf Grund der langjährigen Erfahrungen in unserem Landesbetrieb mit Bor kenkäferbefall in der Fichte kann ich Ihnen zu keiner anderen Vorgehenswei se raten. Diese Maßnahmen müssen zeitnah erfolgen, da es kein anderes geeignetes Mittel gibt, die Vermehrung der Käfer zu stoppen und jeder abgestorbene Baum einen Wertverlust von ca. 40 % gegenüber einem noch frischen Baum erlöst, Insgesamt sind im Gemeindewald momentan ca. 3 ha betroffen, diese Fläche kann je nach Entwicklung schnell grösser werden. Die endgültige Entnahme der Fichte in Teilbereichen entspricht auch der For steinrichtung, da diese Fichtenbestände wegen des ungeeigneten Standortes zur Endnutzung vorgesehen sind. Mit den Holzverkaufserlösen können diese Flächen mit geeigneten Baumar ten neu aufgeforstet werden. Ich bitte darum, dem Forstamt Ihre Entscheidung über die weitere Vorge hensweise zukommen zu lassen. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß i.A. B. Boos-KIuß