Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
70 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
16.08.17, 13:06
Aktualisiert
16.08.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zu VL-Nr. 60/2017
Landesbetrieb Wald und Holz
Nord rhein-Westfalen
FBB Kleinhau
Paul-Heinemannstr. 2, 52393 Hürtgenwald
Gemeinde Kreuzau
Herr 1. Esser, Herr 5. Schmühl
Rathaus
52372 Kreuzau
03.08.2017
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Aktenzeichen
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Frau Boos-Kluß
FBB Kleinhau
Tetefon 02429/901086
Mobil 0171/5870675
Telefax
barbara. boos-kIuss@wald-u nd
holz.nrw.de
Planvorschlag für den Wald der Gemeinde für 2018, Borkenkäferkalami
tät
Sehr geehrter Herr Esser, sehr geehrter Herr Schmühl,
als Anlage übersende ich Ihnen den Planvorschlag für das kommende Jahr
zu.
Dieser Planvorschlag richtet sich nach den Vorgaben der aktuellen Forstein
richtung.
Aufgrund der extremen Trockenheit im ersten Halbjahr dieses Jahres zeigt
sich nun ein großes Problem in den Fichtenbeständen.
Fichten, die auf sonnenexponierten Lagen stehen, weisen einen starken Bor
kenkäferbefall auf. Dieses Problem ist in der gesamten Region akut.
Im Gemeindewald sind davon folgende Abteilungen bis jetzt betroffen:
Abt. 18 Dl
Abt 18 B1
Abt. 24 Al
Abt. 25 B,D,E
Obwohl zeitnah schon dreimal befallene Bäume aus den Beständen geholt
worden sind, breitet sich der Käfer weiter aus.
Dieses kleinflächige Reagieren verursacht hohe Kosten, bereits abgestorbene
Bäume bringen deutlich weniger Erlöse.
Aus forstfachlicher Sicht schlage ich vor, dass die befallenen Fichten großflä
chig gefällt werden. Eine Faustregel hier ist, dass eine Baumlänge (ca. 3Cm)
um jeden Käferbaum entnommen wird.
TIW
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Bankverbindung
HELABA
Konto :4 011 912
BLZ :300 50000
IBAN: DE1O 3005 0000 0004
011912
BtC/SWIFT: WELA DE OD
Ust.-ld.-Nr. DE 814373933
Steuer-Nr. 337/5914/3348
Dienstgebäude und
Lieferansch rift:
FBB Kleinhau
Paul-Heinemannstr. 2
52393 Hürtgenwald
Telefon 02429/901086
Telefax
barbara. boos-k 1 uss@wa Id
und-holz. nrw.de
~.wald-und-hoIz.nrw.de
Landesbetrieb Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen
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Dies hat zur Folge, dass Bestände mit mehreren Befalls Stellen ganz ent
nommen werden müssen.
Auf Grund der langjährigen Erfahrungen in unserem Landesbetrieb mit Bor
kenkäferbefall in der Fichte kann ich Ihnen zu keiner anderen Vorgehenswei
se raten.
Diese Maßnahmen müssen zeitnah erfolgen, da es kein anderes geeignetes
Mittel gibt, die Vermehrung der Käfer zu stoppen und jeder abgestorbene
Baum einen Wertverlust von ca. 40 % gegenüber einem noch frischen Baum
erlöst,
Insgesamt sind im Gemeindewald momentan ca. 3 ha betroffen, diese Fläche
kann je nach Entwicklung schnell grösser werden.
Die endgültige Entnahme der Fichte in Teilbereichen entspricht auch der For
steinrichtung, da diese Fichtenbestände wegen des ungeeigneten Standortes
zur Endnutzung vorgesehen sind.
Mit den Holzverkaufserlösen können diese Flächen mit geeigneten Baumar
ten neu aufgeforstet werden.
Ich bitte darum, dem Forstamt Ihre Entscheidung über die weitere Vorge
hensweise zukommen zu lassen.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
i.A.
B. Boos-KIuß