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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: Beschluss zur Durchführung der 2. erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
143 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
11.04.17, 13:07
Aktualisiert
11.04.17, 13:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier:
Beschluss zur Durchführung der 2. erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier:
Beschluss zur Durchführung der 2. erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 10.04.2017 Vorlagen-Nr.: 58/2012 7. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 25.04.2017 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: Beschluss zur Durchführung der 2. erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Zur Sitzungsrunde nach der Sommerpause im Jahr 2016 war zum Bebauungsplan G 1 ursprünglich vorgesehen, dass der Rat die städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahme aus der erneuten Offenlage durchführt und den Satzungsbeschluss fasst. Aufgrund von wesentlichen Änderungen im Projekt musste die Sitzungsvorlage vor der Ratssitzung vom 05.10.2016 verwaltungsseitig zurückgezogen werden. Von den zwei Vorhabenträgern ist zwischenzeitlich einer aus dem Projekt ausgestiegen. Der verbliebene Investor führt nunmehr die Planung weiter und wird alleiniger Errichter und Betreiber von allen fünf geplanten Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Im Zuge dessen ist es zu folgenden wesentlichen Änderungen an der Planung und dem Bebauungsplan gekommen: - Änderung des Anlagentyps von bisher Vestas V 112-3.3 MW (Nabenhöhe 119 m, Rotordurchmesser 112 m) auf GE 3.2-130 (Nabenhöhe 100 m, Rotordurchmesser 130 m), - geringfügige Verschiebung der Anlagenstandorte der WEA 5 und WEA 6, - Änderungen an den Landschaftspflegerischen Begleitplänen (Teil 1 Eingriffsbilanzierung und Teil 2 Kompensationsmaßnahmenplanung und Ausgleichsbilanzierung) und den geplanten Ausgleichsmaßnahmen. Diese Änderungen führen dazu, dass eine erneute Offenlegung des Planentwurfs gem. § 4a (3) BauGB erforderlich ist. In Anwendung des § 4a (3) Satz 2 BauGB dürfen Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden. Ferner wird i. A. d. Satz 3 die Dauer der öffentlichen Auslegung verkürzt. Nach Durchführung der erneuten Offenlage werden ihnen die abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur städtebaulichen Abwägung vorgelegt. Danach kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden. Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen sind im Zuge der o.g. Änderungen am Planentwurf angepasst worden. Dabei sind die im Vergleich zur 1. erneuten Offenlage getätigten Änderungen an den Planunterlagen und Gutachten farblich gekennzeichnet worden. Ausnahmen bilden das Schall- und das Rotorschattenwurfgutachten, da viele Änderungen an den Gutachten vorgenommen werden mussten. Hier sind keine farblichen Markierungen vorgenommen worden. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Planzeichnung Textlichen Festsetzungen Begründung Umweltbericht Landschaftspflegerischer Begleitplan, Teil 1: Eingriffsbilanzierung Landschaftspflegerischer Begleitplan, Teil 2: Kompensationsmaßnahmenplanung und Ausgleichsbilanzierung 7. Fachbeitrag Artenschutz 8. Avifaunistisches Gutachten 9. Fachgutachten Fledermäuse 10. Schalltechnisches Gutachten 11. Rotorschattenwurfberechnung 12. Gutachten zur Betroffenheit von Denkmalen Die Nummerierung entspricht der Nummer der Anlage zur Sitzungsvorlage. Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, wird die Verwaltung die zweite erneute Offenlage durchführen. Im Anschluss daran werden dem Rat die eingegangenen Stellungnahmen aus allen bisherigen Verfahrensschritten zur Beschlussfassung vorgelegt, sodass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans ist über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abgedeckt. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: 1. Dem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“ wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die zweite erneute Offenlage des Bebauungsplans G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-