Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
143 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
11.04.17, 13:07
Aktualisiert
11.04.17, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 10.04.2017
Vorlagen-Nr.: 58/2012 7. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
25.04.2017
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier:
Beschluss zur Durchführung der 2. erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Zur Sitzungsrunde nach der Sommerpause im Jahr 2016 war zum Bebauungsplan G 1
ursprünglich vorgesehen, dass der Rat die städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahme aus
der erneuten Offenlage durchführt und den Satzungsbeschluss fasst. Aufgrund von wesentlichen
Änderungen im Projekt musste die Sitzungsvorlage vor der Ratssitzung vom 05.10.2016
verwaltungsseitig zurückgezogen werden.
Von den zwei Vorhabenträgern ist zwischenzeitlich einer aus dem Projekt ausgestiegen. Der
verbliebene Investor führt nunmehr die Planung weiter und wird alleiniger Errichter und Betreiber
von allen fünf geplanten Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans.
Im Zuge dessen ist es zu folgenden wesentlichen Änderungen an der Planung und dem
Bebauungsplan gekommen:
- Änderung des Anlagentyps von bisher Vestas V 112-3.3 MW (Nabenhöhe 119 m,
Rotordurchmesser 112 m) auf GE 3.2-130 (Nabenhöhe 100 m, Rotordurchmesser 130 m),
- geringfügige Verschiebung der Anlagenstandorte der WEA 5 und WEA 6,
- Änderungen an den Landschaftspflegerischen Begleitplänen (Teil 1 Eingriffsbilanzierung
und Teil 2 Kompensationsmaßnahmenplanung und Ausgleichsbilanzierung) und den
geplanten Ausgleichsmaßnahmen.
Diese Änderungen führen dazu, dass eine erneute Offenlegung des Planentwurfs gem. § 4a (3)
BauGB erforderlich ist. In Anwendung des § 4a (3) Satz 2 BauGB dürfen Stellungnahmen nur zu
den geänderten Teilen abgegeben werden. Ferner wird i. A. d. Satz 3 die Dauer der öffentlichen
Auslegung verkürzt.
Nach Durchführung der erneuten Offenlage werden ihnen die abwägungsrelevanten
Stellungnahmen zur städtebaulichen Abwägung vorgelegt. Danach kann der Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan gefasst werden.
Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen sind im Zuge der o.g. Änderungen am Planentwurf
angepasst worden. Dabei sind die im Vergleich zur 1. erneuten Offenlage getätigten Änderungen
an den Planunterlagen und Gutachten farblich gekennzeichnet worden. Ausnahmen bilden das
Schall- und das Rotorschattenwurfgutachten, da viele Änderungen an den Gutachten
vorgenommen werden mussten. Hier sind keine farblichen Markierungen vorgenommen worden.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Planzeichnung
Textlichen Festsetzungen
Begründung
Umweltbericht
Landschaftspflegerischer Begleitplan, Teil 1: Eingriffsbilanzierung
Landschaftspflegerischer Begleitplan, Teil 2: Kompensationsmaßnahmenplanung und
Ausgleichsbilanzierung
7. Fachbeitrag Artenschutz
8. Avifaunistisches Gutachten
9. Fachgutachten Fledermäuse
10. Schalltechnisches Gutachten
11. Rotorschattenwurfberechnung
12. Gutachten zur Betroffenheit von Denkmalen
Die Nummerierung entspricht der Nummer der Anlage zur Sitzungsvorlage.
Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, wird die Verwaltung die zweite erneute Offenlage
durchführen. Im Anschluss daran werden dem Rat die eingegangenen Stellungnahmen aus allen
bisherigen Verfahrensschritten zur Beschlussfassung vorgelegt, sodass der Satzungsbeschluss
gefasst werden kann.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans ist über einen städtebaulichen Vertrag mit
dem Vorhabenträger abgedeckt. Für die Gemeinde entstehen keine Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
1. Dem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans G 1, Ortsteil Thum,
„Windenergieanlagen Lausbusch“ wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die zweite erneute Offenlage des Bebauungsplans G 1,
Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB
durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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