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Allgemeine Vorlage (Denkmalgutachten-Lausbusch)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
5,2 MB
Datum
25.04.2017
Erstellt
11.04.17, 13:07
Aktualisiert
11.04.17, 13:07

Inhalt der Datei

Anlage 12 zu VL 58/2012_7.Erg. www.ecoda.de ecoda UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR Ruinenstr. 33 G u tach te n zu r Be tro ffe n h e it vo n D e n km ale n im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1 „WEA Lausbusch“ (Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Thum) 44287 Dortmund Fon 0231 5869-5690 Fax 0231 5869-9519 ecoda@ecoda.de www.ecoda.de Auftraggeberin: Gemeinde Kreuzau Bahnhofsstraße 7 52372 Kreuzau Bearbeiter: Stefan Wernitz, Dipl.-Geogr. Dortmund, den 03. April 2017 Inhaltsverzeichnis Tabellen- und Abbildungsverzeichnis 1 Einleitung ............................................................................................ 1 2 Bestandserfassung................................................................................. 3 3 2.1 Beschreibung der relevanten Denkmale sowie deren räumlichen Wirkung ................................. 3 2.1.1 Denkmalbereich Nideggen ......................................................................................................... 3 2.1.2 Baudenkmale (Einzeldenkmale)................................................................................................ 7 2.1.3 Bodendenkmale.......................................................................................................................... 17 2.2 Bewertung der Schutzwürdigkeit / Bedeutung................................................................................ 18 Prognose der Auswirkung des Vorhabens.................................................. 19 3.1 Wirkpotenzial des Vorhabens............................................................................................................... 19 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.1.4 3.2 3.3 Schallimmissionen und Schattenwurf..................................................................................... 19 Optisch bedrängende Wirkung................................................................................................. 19 Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen ........................................................................... 19 Beeinträchtigungen durch Blinklichter.................................................................................... 21 Einschätzung der projektbedingten Empfindlichkeit der relevanten Baudenkmale ................... 22 Ermittlung der sensoriellen Betroffenheit.......................................................................................... 24 3.3.1 Vorgehensweise ......................................................................................................................... 24 3.3.2 Ergebnisse.................................................................................................................................... 27 4 5 Bewertung der Auswirkungen ................................................................ 44 4.1 Bewertungsmaßstäbe ........................................................................................................................... 44 4.2 Ergebnisse................................................................................................................................................ 45 Zusammenfassung............................................................................... 47 Abschlusserklärung Literaturverzeichnis Anhang Abbildungsverzeichnis Seite Kapitel 2: Abbildung 2.1: Blick über den Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in nordwestliche Richtung ............................................................................................................. 4 Abbildung 2.2: Blick über den Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in südöstliche Richtung auf das Rathaus..................................................................................... 4 Abbildung 2.3: Blick über den Marktplatz von Nideggen (Gerhard-Straße/Im Altwerk) in nordöstliche Richtung auf das Dürener Tor ............................................................................ 5 Abbildung 2.4: Blick vom Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in südöstliche Richtung auf das Zülpicher Tor ............................................................................ 5 Abbildung 2.5: Blick in nordwestliche Richtung auf das Zülpicher Tor sowie die Stadtbefestigung von Nideggen .............................................................................................. 6 Abbildung 2.6: Blick vom Bewersgraben in südöstliche Richtung auf die Stadtbefestigung von Nideggen.............................................................................................................................. 6 Abbildung 2.7: Blick vom Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall in östliche Richtung auf die Burg Nideggen .......................................................................................................................... 10 Abbildung 2.8: Blick vom Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall in östliche Richtung auf die Burg Nideggen .......................................................................................................................... 11 Abbildung 2.9: Blick in nord-nordwestliche Richtung über Berg ................................................................. 12 Abbildung 2.10: Blick in nordöstliche Richtung über Berg .............................................................................. 12 Abbildung 2.11: Blick vom Lausbusch in westliche Richtung über die Ortslage Thum.............................. 13 Abbildung 2.12: Blick in nördliche Richtung auf Drove ................................................................................... 14 Abbildung 2.13: Blick von der L 249 in nordwestliche Richtung auf Boich ................................................. 15 Abbildung 2.14: Blick in nordwestliche Richtung über Muldenau ................................................................. 16 Abbildung 2.15: Blick in nord-nordwestliche Richtung über Muldenau ....................................................... 16 Kapitel 3: Abbildung 3.1: Foto vom Betrachtungspunkt 1a Marktplatz Nideggen mit schematischen Umrissen der geplanten WEA ................................................................................................. 29 Abbildung 3.2: Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 1b Kirchgasse / Marktplatz Nideggen.................................................................................................................................... 29 Abbildung 3.3: Foto vom Betrachtungspunkt 2 am Parkplatz der Burg Nideggen mit schematischen Umrissen der geplanten WEA ..................................................................... 30 Abbildung 3.4: Foto vom Betrachtungspunkt 3 Burg Nideggen mit schematischen Umrissen der geplanten WEA ................................................................................................. 31 Abbildung 3.5: Foto vom Betrachtungspunkt 4 am Campingplatz „Hetzinger Hof“ mit schematischen Umrissen der geplanten WEA ..................................................................... 33 Abbildung 3.6: Fotosimulation der geplanten WEA am Standorten Lausbusch vom Betrachtungspunkt 5 westlich von Hetzingen ..................................................................... 34 Abbildung 3.7: Fotosimulation der geplanten WEA am Standorten Lausbusch vom Betrachtungspunkt 6a an der Landesstraße L 246 ............................................................. 36 Abbildung 3.8: Fotosimulation der geplanten WEA am Standorten Lausbusch vom Betrachtungspunkt 6b .............................................................................................................. 36 Abbildung 3.9: Fotosimulation der geplanten WEA an den Standorten Lausbusch und Steinkaul vom Betrachtungspunkt 7 am Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall ...................................................................................................................... 37 Abbildung 3.10: Fotosimulation der am Standort Steinkaul geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 8 westlich von Thum ............................................................................. 38 Abbildung 3.11: Fotosimulation der am Standort Lausbusch geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 9 östlich von Thum ................................................................................ 39 Abbildung 3.12: Fotosimulation der geplanten WEA am Standort Lausbusch vom Betrachtungspunkt 10 südöstlich von Berg.......................................................................... 40 Abbildung 3.13: Fotosimulation der geplanten WEA am Standort Steinkaul vom Betrachtungspunkt 11 südwestlich von Berg ...................................................................... 41 Abbildung 3.14: Fotosimulation der geplanten WEA der Windparks Lausbusch und Steinkaul vom Betrachtungspunkt 12 östlich von Muldenau ............................................................. 42 Abbildung 3.15: Fotosimulation der geplanten WEA der Windparks Steinkaul vom Betrachtungspunkt 13 südlich von Muldenau ..................................................................... 43 Tabellenverzeichnis Seite Kapitel 1: Tabelle 1.1: Angaben zu den geplanten und genehmigten Windenergieanlagen ............................... 1 Kapitel 3: Tabelle 3.1: Angaben zu den Betrachtungspunkten................................................................................. 25 Kapitel 4: Tabelle 4.1: Bewertungsstufen der Auswirkungen nach UVP-Gesellschaft (2014) ............................ 44 Einleitung 1 1 Einleitung Anlass des vorliegenden Gutachtens ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1 „WEA Lausbusch“. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft in den Bereichen Lausbusch und Steinkaul sowie der Bebauungsplan Nr. G 2 „WEA Steinkaul“ sind rechtskräftig. Im Bereich „WEA Lausbusch“ sind fünf Windenergieanlagen (WEA) geplant und im Bereich „WEA Steinkaul“ zwei WEA genehmigt. Die Standorte der geplanten sowie der genehmigten WEA sind in Karte 1 dargestellt. Angaben zu den geplanten und genehmigten WEA sind der Tabelle 1.1 zu entnehmen. Tabelle 1.1: Angaben zu den geplanten und genehmigten Windenergieanlagen Stan d o rt Be ze ich n u n g H e rste lle r Nab e n Ro to rd u rch Ko o rd in ate n Ostwe rt No rd we rt h ö h e (m ) m e sse r (m ) syste m UTM/ETRS89 GE 110,0 130,0 323863 5619718 Zone32N 130 UTM/ETRS89 GE 110,0 130,0 323978 5619388 Zone32N 130 UTM/ETRS89 GE 110,0 130,0 324172 5619102 Zone32N 130 UTM/ETRS89 GE 110,0 130,0 324239 5618797 Zone32N 130 UTM/ETRS89 GE 110,0 130,0 323368 5619777 Zone32N 130 UTM/ETRS89 GE 2.5 139,0 120,0 326084 5619598 Zone32N UTM/ETRS89 GE 2.5 139,0 120,0 326362 5619293 Zone32N Typ Lausbusch WEA 2 General Electric Lausbusch WEA 3 General Electric Lausbusch WEA 4 General Electric Lausbusch WEA 5 General Electric Lausbusch WEA 6 General Electric Steinkaul WEA 1 General Electric Steinkaul WEA 2 General Electric Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB hat das LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland eine Stellungnahme eingereicht. Das Amt für Denkmalpflege fordert darin eine Untersuchung der Auswirkungen der geplanten Windenergieanlagen auf die in der Umgebung befindlichen geschützten Denkmale und Denkmalbereiche. Aus der Sicht des LVR – Amtes für Denkmalpflege im Rheinland sind die Auswirkungen auf folgende, nach § 3 DSchG NW und nach § 5 DSchG NW geschützte Denkmale bzw. Denkmalbereiche zu untersuchen (LVR – AMTES FÜR D ENKMALPFLEGE IM RHEINLAND 2014): - Denkmalbereich Nideggen 1 - Einzeldenkmale innerhalb des Denkmalbereichs sowie in den Ortslagen Nideggen, Rath, Muldenau und Berg (Stadt Nideggen) sowie in den Ortslagen Leversbach, Boich, Drove und Thum (Gemeinde Kreuzau) Im vorliegenden Gutachten werden die nach Angaben der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinde Kreuzau sowie der Stadt Nideggen in den o. g. Bereichen bzw. Ortslagen eingetragenen Baudenkmale ecoda Einleitung 2 dargestellt sowie die zu erwartenden Auswirkungen der Windenergienutzung in den beiden geplanten Konzentrationszonen für die Windkraft beschrieben und bewertet. Bei der Erarbeitung des vorliegenden Gutachtens wurden die Ergebnisse der Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung Köln (Dezernat 35 und Dezernat 32) berücksichtigt. Als wesentliches Ergebnis der Abstimmungsgespräche wurde die Gesamthöhe der am Standort Lausbusch geplanten WEA auf jeweils 175 m über Grund begrenzt. ecoda Bestandserfassung 2 3 Bestandserfassung Die Erfassung von Baudenkmalen beschränkt sich auf die vom LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland in der Stellungnahme vom 29. April 2014 genannten Ortslagen (LVR – AMT FÜR D ENKMALPFLEGE IM RHEINLAND 2014). 2.1 Beschreibung der relevanten Denkmale sowie deren räumlichen Wirkung 2.1.1 D e n km alb e re ich Nid e g g e n Der gemäß § 2 Abs. 3 DschG NW ausgewiesene Denkmalbereich Nideggen I ist in Karte 1 dargestellt. Laut Datenblatt des LVR - Amt für Denkmalpflege soll durch die Ausweisung der historisch gewachsene Charakter des Ortes insgesamt erhalten werden und „zwar durch den Schutz des Grundrisses der örtlichen Gesamtsituation, des Erscheinungsbildes, den Schutz von Freiflächen und Freiräumen, von Blickbeziehungen und durch den Schutz der Silhouette “ (LVR – AMT FÜR D ENKMALPFLEGE IM RHEINLAND 2014b). Die Silhouette „meint den Umriss der Gesamtsituation aus Burgruine, Kirche und Ort, wie sie aus der Umgebung rundum, insbesondere von drei Seiten (Norden, Westen, Süden) erlebt wird “ (LVR – AMT FÜR D ENKMALPFLEGE IM RHEINLAND 2014). Das schützenswerte Erscheinungsbild bezieht sich laut Datenblatt „auf den Bereich insgesamt, d. h. auf die Bergkuppe mit den Resten der Burg und mit der Pfarrkirche, auf den Ort und auf die Wiesen in den Berghängen. Der Bergrücken wird heute beherrscht durch die Ruine der ehemaligen Burganlage und durch den Baukörper der romanischen Pfarrkirche. Das Erscheinungsbild des Ortes wird wesentlich geprägt durch den Wiederaufbau der 1950er Jahre nach der Zerstörung im 2. Weltkrieg, wobei sich der Wiederaufbau an das Bild der zerstörten Substanz anlehnt. Innerhalb des Ortes muss unterschieden werden zwischen der Bebauung entlang der Hauptwegeführung und der Bebauung der rückwärtigen Nebenstraßen. Entlang der Hauptachsen stehen zweigeschossige, traufständige reine Wohnbauten und Wohn- und Geschäftshäuser in geschlossenen Reihen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße und Graf-Gerhard-Straße/Im Altwerk). […] Die Bebauung verdichtet sich am Kreuzungspunkt der beiden Achsen, bzw. der Ortsmitte am Marktplatz wird durch dreigeschossige Bebauung und durch öffentliche Nutzungen, insbesondere durch das Rathaus, betont. In den rückwärtigen Gassen stehen locker gruppiert freistehende, zweigeschossige kleinteilige Wohnhäuser mit zum Teil gewerblich genutzten Nebenbauten. Solitärkörper wie Kirche, Burg, Kloster und die beiden Tore setzen über das Gebiet verteilt städtebaulich markante Zeichen. Die Volumenabfolge der Bausubstanz entsprechend der Nutzung und der historischen Bedeutung sollte erhalten bleiben, ebenso das Erscheinungsbild in Höhe, Groß- und Detailformen, Fensterformaten, Dachneigung Baukörperstellung, Materialien und Straßenprofilierung“ (LVR – AMT FÜR D ENKMALPFLEGE IM RHEINLAND 2014). Bezüglich der Blickbeziehungen, die es zu schützen gilt, wird unterschieden zwischen den Blickbezügen und Blickachsen innerhalb des Bereichs (auf die Stadttore, auf den Kirchturm, auf das ecoda Bestandserfassung 4 Rathaus)) und Sichtbeziehungen von der Bereichsgrenze auf markante bauliche Anlagen wie Burgruine, Kirchturm und Stadttore. Abbildung 2.1: Blick über den Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in nordwestliche Richtung Abbildung 2.2: Blick über den Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in südöstliche Richtung auf das Rathaus ecoda Bestandserfassung 5 Abbildung 2.3: Blick über den Marktplatz von Nideggen (Gerhard-Straße/Im Altwerk) in nordöstliche Richtung auf das Dürener Tor Abbildung 2.4: Blick vom Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in südöstliche Richtung auf das Zülpicher Tor ecoda Bestandserfassung 6 Abbildung 2.5: Blick in nordwestliche Richtung auf das Zülpicher Tor sowie die Stadtbefestigung von Nideggen Abbildung 2.6: Blick vom Bewersgraben in südöstliche Richtung auf die Stadtbefestigung von Nideggen ecoda Bestandserfassung 2.1.2 7 Bau d e n km ale (E in ze ld e n km ale ) Nach Angaben der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Kreuzau treten in den Ortslagen Leversbach, Boich, Drove und Thum insgesamt 48 eingetragen Baudenkale auf. Laut Denkmalliste der Stadt Nideggen existieren in den Ortslagen Nideggen, Rath, Muldenau und Berg 48 eingetragene Baudenkmale. In der Tabelle A.II 1 im Anhang sind die relevanten Denkmale mit Adresse und Beschreibung laut den Denkmallisten der Gemeinde Kreuzau und der Stadt Nideggen aufgeführt. Eine Übersichtsdarstellung der Denkmale findet sich in Karte 1 im Anhang. In den Karten 2 bis 9 sind die Denkmale für jede der zu berücksichtigenden Ortslagen in einer Detailkarte dargestellt (Luftbildkarte). Bei ortsfesten Denkmalen ist die Umgebung besonders zu berücksichtigen. Der Umgebungsschutz soll der Sicherung der Ausstrahlungen dienen, die von einem Denkmal aus ästhetischen oder historischen Gründen ausgehen. Als Umgebung wird der Bereich eines Denkmals aufgefasst, innerhalb dessen seine Ausstrahlungen noch wirksam sind und eine Veränderung des vorhandenen tatsächlichen Zustandes diese Ausstrahlungen nachteilig schmälern können (vgl. UVP-G ESELLSCHAFT 2014). Über den Umgebungsschutz hinausgehend ist auch die Fernwirkung zu berücksichtigen (vgl. UVPG ESELLSCHAFT 2014). Die insgesamt 96 Einzeldenkmale können bezüglich ihrer Gestalt und Dimensionen folgenden Bauwerkskategorien zugeordnet werden (vgl. Tabelle A.II 2 im Anhang): - Wohnhäuser und Hoflagen (inkl. Mühle) - öffentliche Gebäude (z. B. Rathaus, Amtshaus) - Burgen bzw. Herrenhäuser, Kloster - Stadtbefestigung - Kirchen - Kapellen - Bildstöcke, Wegekreuze, Gedenkkreuze, Heiligenhäuschen Da die Objekte der einzelnen Kategorien auch hinsichtlich der räumlichen Lage bzw. Anordnung vergleichbar sind, scheint es gerechtfertigt, die räumliche Wirkung vereinfachend für die aufgeführten Kategorien zu beschreiben. Im Anschluss wird auf die ggf. durch Denkmale charakterisierte Silhouette der relevanten Ortslagen eingegangen. ecoda Bestandserfassung 8 2.1.2.1 Bauwerke Wohnhäuser und Hoflagen Die räumliche Wirkung der betrachteten Wohnhäuser bzw. Hoflagen, die sich innerhalb der Ortschaften befinden und überwiegend Teil der geschlossenen Bebauung sind, beschränkt sich auf die unmittelbare Umgebung, d. h. in der Regel auf den Straßenzug, in dem sich das jeweilige Gebäude befindet. Aufgrund der geringen Bauhöhe sowie der Lage im Gebäudebestand entfalten die in Tabelle A.II 2 aufgelisteten Wohnhäuser und Hoflagen keine Fernwirkung. Öffentliche Gebäude (z. B. Rathaus, Amtshaus, Schule) Öffentliche Gebäude befinden sich i. d. R. in zentraler Lage innerhalb der Ortslagen (z. B. Markplatz). Insbesondere Ratshäuser stellen repräsentative Gebäude mit hervorgehobener Stellung dar, die oftmals als freistehende Gebäude den umliegenden Gebäudebestand überragen. Dies ist auch beim Rathaus in Nideggen der Fall. Eine Fernwirkung geht vom Rathaus Nideggen aber nicht aus. Das ehemalige Amtsgebäude in Drove stellt ebenfalls ein auffälliges Gebäude ohne Fernwirkung dar. Den übrigen Objekten dieser Kategorie kann keine besonders hervorgehobene Stellung zugesprochen werden. Burgen, Herrenhäuser, Kloster Bei der Burg Drove sowie der Burg Pissenheim handelt es sich um hofartige Gebäudekomplexe mit zwei bis drei geschossigen Haupthäusern, die von den im Straßenbild durchaus auffälligen Einfahrten aus einsehbar sind. Die Einsehbarkeit des Franziskaner- Minoriten- Klosters in Nideggen beschränkt sich weitgehend auf den Einfahrtsbereich im Westen. Den Objekten kann – mit Ausnahme der Burg Nideggen - keine besondere Fernwirkung zugesprochen werden (vgl. Kapitel 2.1.2.2). Sie schließen sich an den Gebäudebestand an und überragen diesen allenfalls geringfügig. Teilweise werden die Grundstücke von Gehölzen umrahmt, wodurch die Einsehbarkeit eingeschränkt wird. Stadtbefestigung Der historische Ortskern von Nideggen ist von einer Stadtmauer umgeben, die im Osten zwischen den Stadttoren (Zülpicher Tor und dem Düren) erhalten geblieben ist (vgl. Abbildungen 2.5 und 2.6). Die Einsehbarkeit beschränkt sich auf die unmittelbar angrenzenden Straßenzüge. Kirchen Die räumliche Wirkung von Kirchen reicht über die unmittelbare Umgebung (v. a. Kirchenvorplatz und angrenzende Straßenzüge) hinaus, da diese Bauwerke i. d. R. den Gebäudebestand deutlich überragen. Kirchen sind in der umgebenden Landschaft zu sehen und stellen oftmals charakteristische Elemente der Ortssilhouette dar. Dies trifft auch auf die zu berücksichtigenden Kirchen der umliegenden Ortschaften Thum, Drove, Boich, Nideggen, Berg und Muldenau zu (vgl. Kapitel 2.1.2.2). ecoda Bestandserfassung 9 Teilweise stellen die mit den Kirchen in Verbindung stehenden Pfarrhäuser unter Denkmalschutz, wobei deren räumliche Wirkung nicht über die angrenzenden Straßenzüge hinaus reicht. Kapellen Unter dieser Kategorie werden freistehende, kleinere Bet-, Gottesdienst- oder Andachtsräumlichkeiten subsumiert. Die in Tabelle A.II 2 aufgeführten Kapellen befinden sich innerhalb der Ortslagen (Leversbach, Rath und Nideggen). Angesichts der Abschirmung durch den Gebäudebestand beschränkt sich die räumliche Wirkung der Kapellen auf die angrenzenden Straßenzüge. Eine Fernwirkung geht von den betrachteten Kapellen nicht aus. Bildstöcke, Wegekreuze, Gedenkkreuze, Heiligenhäuschen Von den 20 relevanten Objekten befinden sich vier im Außenbereich (vgl. Karte 1). Angesichts der Abschirmung durch den Gebäudebestand beschränkt sich die räumliche Wirkung der Wegekreuze innerhalb der Ortslagen auf den Straßenzug, in dem sich das jeweilige Wegekreuz befindet. Markant tritt das Sandsteinkreuz auf dem Marktplatz von Nideggen in Erscheinung (vgl. Abbildung 2.3). Eine Fernwirkung geht von diesen Objekten nicht aus. Die räumliche Wirkung der Wegekreuze im Außenbereich wird durch Landschaftselemente wie Baumgruppen bzw. Einzelbäume eingeschränkt. Mit zunehmender Entfernung eines Betrachters zu einem Wegekreuz im Außenbereich wird dessen Ausstrahlung allerdings abnehmen. ecoda Bestandserfassung 10 2.1.2.2 Ortssilhouetten Nideggen Das Ortsbild wurde in Kapitel 2.1.1 im Zusammenhang mit dem Denkmalbereich hinreichend beschrieben. Die Burg Nideggen ist stellenweise aus westlicher, südlicher und nördlicher Blickrichtung zu sehen. Im Umfeld von Hetzingen (z. B. von den Campingplätzen südlich von Hetzingen) bietet sich ein unverstellter Blick auf die Burg (vgl. Abbildung 2.7). Aus dieser Blickrichtung wirkt die Bergkuppe mit den Feldwänden und der Burg besonders markant. Auch vom Aussichtsturm am Burgberg zwischen Bergstein und Zerkall ca. 2,5 km westlich von Nideggen ist ein freier Blick auf die Burg gegeben (vgl. Abbildung 2.8). In östliche Blickrichtung stellt die Bergkuppe mit den Resten der Burg und mit der Pfarrkirche markantes Element in der Landschaft dar (vgl. Abbildung 2.7). Abbildung 2.7: Blick vom Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall in östliche Richtung auf die Burg Nideggen ecoda Bestandserfassung Abbildung 2.8: 11 Blick vom Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall in östliche Richtung auf die Burg Nideggen ecoda Bestandserfassung 12 Berg Der katholischen Pfarrkirche St. Clemens in Berg u .a. aus südlicher Blickrichtung (in Richtung des Windparks Lausbusch) eine Silhouette prägende Wirkung zugesprochen werden (vgl. Abbildung 2.9). In nordöstliche Richtung überragt der Kirchturm kaum die umliegenden Strukturen (vgl. 2.10). Abbildung 2.9: Blick in nord-nordwestliche Richtung über Berg Abbildung 2.10: Blick in nordöstliche Richtung über Berg ecoda Bestandserfassung 13 Thum Die Ortschaft Thum befindet sich in einer Tallage. Die Kirche wird von umliegenden Strukturen überragt und ist nur bedingt Ortsbild prägend. Von den höher gelegenen Bereichen westlich von Thum bzw. unmittelbar östlich des Waldstücks „Lausbusch“ bietet sich ein Ausblick über die Ortschaft (vgl. Abbildung 2.11). Abbildung 2.11: Blick vom Lausbusch in westliche Richtung über die Ortslage Thum ecoda Bestandserfassung 14 Drove Die Ortslage Drove ist v. a. aus westlicher Richtung einsehbar (vgl. Abbildung 2.12). Ein freier Blick über die Ortslage in Richtung des Windparks Lausbusch sowie in Richtung des Windparks Steinkaul ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Abbildung 2.12: Blick in nördliche Richtung auf Drove ecoda Bestandserfassung 15 Boich Die Ortschaft Boich befindet sich in Tallage. Ein freier Blick auf die Ortslage ist von der südlich verlaufenden Landesstraße L 249 möglich (vgl. Abbildung 2.13). Aufgrund des Reliefs sowie der geringen Bauhöhe entfaltet die Kirch darüber hinaus keine Fernwirkung. Abbildung 2.13: Blick von der L 249 in nordwestliche Richtung auf Boich ecoda Bestandserfassung 16 Muldenau Die Silhouette von Muldenau wird in den relevanten Blickrichtungen von der katholischen Pfarrkirche St. Barbara bestimmt. Durch Masten der unmittelbar westlich von Muldenau verlaufenden Hochspannungsfreileitung ist der Blick über die Ortschaft in Richtung der geplanten Windparks bereits vorbelastet. Abbildung 2.14: Blick in nordwestliche Richtung über Muldenau Abbildung 2.15: Blick in nord-nordwestliche Richtung über Muldenau ecoda Bestandserfassung 2.1.3 17 Bo d e n d e n km ale Das LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat in der Stellungnahme vom 29. April 2014 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange daraufhin gewiesen, dass die Auswirkungen der Windkraftvorrangflächen auf die in der Umgebung befindlichen Denkmale zu prüfen sind. In diesem Zusammenhang wurden seitens der Gemeinde Kreuzau drei Bodendenkmale genannt, die ebenfalls zu berücksichtigen sind. In der Tabelle A. II 2 im Anhang sind die relevanten Bodendenkmale mit Adresse und Beschreibung laut der Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau aufgeführt. Eine Übersichtsdarstellung der Denkmale findet sich in Karte 1 im Anhang. Der Burghügel (Motte) in Drove (Denkmal-Nr. 4) ist von der westlich angrenzenden Droverstraße aus einsehbar. Blickbeziehungen zu den geplanten WEA, die sich in einer Entfernung von mindestens 3,2 km befinden, können ausgeschlossen werden. Das Bodendenkmal Nr. 6 „Heiliger Pütz“ befindet sich im Wald, so dass Blickbeziehungen zu den mindestens 2,4 km entfernten WEA ausgeschlossen werden können. Der Grabhügel am Lausbusch befindet sich in einer Entfernung von ca. 270 m zum Standort der geplanten WEA 2. In der unmittelbaren Umgebung des Hügels wurden nach Angaben des LVR - Amtes für Denkmalpflege im Rheinland zahlreiche archäologische Funde gemacht, die Hinweise auf eine jungsteinzeitliche und eiszeitliche Besiedelung geben. Der Hügel wird durch die Errichtung und den Betrieb der WEA nicht tangiert. Grundsätzlich unterliegen etwaige bei den Bauarbeiten zutage kommende Funde (Mauern, Erdverfärbungen, Knochen und Skelettteile, Gefäße oder Scherben, Münzen und Eisengegenstände u. a.) gem. § 15 Denkmalschutzgesetz NRW der Meldepflicht an die Gemeinde oder den Landschaftsverband. Das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmalen regelt § 16 Denkmalschutzgesetz NRW. Sichtbeziehungen zwischen dem Bodendenkmal und der WEA 2 werden in südwestliche Blickrichtung über das Denkmal in Richtung des Standorts der WEA 2 sowie in nordöstliche Richtung auf das Bodendenkmal über den Standort der WEA 2 hinweg bestehen. Im Falle des Bodendenkmals „Hügel Thum“ wird auch nach der Errichtung ein unbeeinträchtigter Blick auf das Denkmal möglich sein, so dass nicht von erheblichen Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes des Bodendenkmals auszugehen ist. Da keine Beeinträchtigungen von Bodendenkmalen zu erwarten sind, werden diese nicht weiter betrachtet. ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 2.2 18 Bewertung der Schutzwürdigkeit / Bedeutung Nach der Bewertungsmatrix der UVP-Gesellschaft sind Baudenkmale bezüglich ihrer Schutzwürdigkeit regelmäßig der Kategorie „sehr hoch – in ihrer Substanz mit sehr hohem historischen Zeugniswert“ sowie Bodendenkmale der Kategorie „hoch – in Substanz gut erhalten und von großem historischen Zeugniswert“ zuzuordnen (UVP-G ESELLSCHAFT 2014). Nach Darstellung des Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen (LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND UND LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE 2007) befinden sich Nideggen, das einen kulturlandschaftlich bedeutsamen Stadtkern aufweist, und die Ortslage Berg im bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich Mittlere Rur - Nideggen (KLB 24.02). Für den KLB 24.02 werden folgende wertgebende Merkmale genannt: - Vorgeschichtliche Sieldungsplätze, Römische Sieldungsplätze / Rurübergang, Frühmittelalterliche Orte, Burg Nideggen, Abtei Mariawald, mittelalterliche Mühlen und Mühlengräben (Teiche), Burganlagen, mittelalterliche Motten (Jülich-Altenberg), mittelalterliche und neuzeitliche Städte Linnich, Jülich, Düren, neuzeitliche Festung Jülich, landschaftliche Leitstruktur, Driesche, Auenwälder und Grünlandflächen. Die Ortslagen Boich, Kulturlandschaftsbereich Thum, Drove Kreuzau/Vettweiß und Muldenau (KLB 25.06), befinden der sich im insbesondere bedeutsamen als römischer Siedlungsraum bedeutsam ist. Der Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen stellt in dem Raum keine bedeutsamen Sichtbeziehungen dar (LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND UND LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE 2007). Der Fachbeitrags Kulturlandschaft zum Regionalplan Köln (LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND 2016) stellt den Bereich um Muldenaus als Kulturlandschaftsbereich (KLB) 180 „Muldenau und Biesberg (Nideggen)“ dar. Der KLB 180 wird wie folgt beschrieben: „Historisches Kirchdorf Muldenau (bis 1919 Pissenheim) in Talmulde um Kirche und Burg; landschaftstypische Bruchsteinbauten des 16.-19. Jh.; ausgeprägter Obstweidengürtel, westlich Kalkmagerrasen, kleine Steinbrüche mit Hohlwegen (NSG); anschließend kleiner Weiler Thuir mit Obstweidengürtel und alten Hutebäumen.“ Als Ziele werden genannte: „Bewahren und Sichern der Elemente und Strukturen, von Ansichten und Sichträumen von historischen Stadt- und Ortskernen sowie des industriekulturellen Erbes“ (Ziel 1) sowie „Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges“ (Ziel 3). ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 19 3 Prognose der Auswirkung des Vorhabens 3.1 Wirkpotenzial des Vorhabens ecoda Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die von WEA ausgehenden visuellen Reize. Baubedingte Beeinträchtigungen von Denkmalen können aufgrund der Entfernung ausgeschlossen werden. 3.1.1 Sch allim m issio n e n u n d Sch atte n wu rf Die betrachteten Denkmale befinden sich in einer Entfernung von minimal 940 m zu den Standorten der geplanten WEA. Aufgrund der Entfernung können erhebliche Beeinträchtigungen durch Schallimmissionen und Schattenwurf ausgeschlossen werden. 3.1.2 Op tisch b e d rän g e n d e Wirku n g Durch die Drehbewegungen der Rotoren von Windenergieanlagen kann eine „optisch bedrängende“ Wirkung ausgehen. Eine optische Bedrängung liegt laut Urteil des OVG Münster 1 in der Regel dann vor, wenn ein Abstand der zweifachen Bauhöhe zwischen Windenergieanlage zu einem Wohnhaus unterschritten wird. Bei einem Abstand der zwei- bis dreifachen Bauhöhe ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. Die im Bereich Lausbusch geplanten WEA erreichen eine Gesamthöhe von 175 m. Die im Bereich Steinkaul genehmigten WEA werden Gesamthöhen von jeweils 199 m aufweisen (vgl. Tabelle 1.1). Bei einem Abstand von minimal 940 m zwischen dem Standort einer geplanten WEA und einem der berücksichtigten Baudenkmale beträgt der Abstand somit mindestens das 4,8-fache der Bauhöhe. Zwar bezieht sich das Gerichtsurteil vorrangig auf den Immissionsschutz, dennoch kann auch im Hinblick auf den Denkmalschutz hieraus die Schlussfolgerung gezogen werden, wonach eine optische bedrängende Wirkung im Bereich der berücksichtigten Baudenkmale sicher ausgeschlossen werden kann. 3.1.3 Be e in träch tig u n g e n vo n Sich tb e zie h u n g e n Aufgrund der Bauhöhe werden die geplanten WEA weithin sichtbar sein. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind nach BREUER (2001) die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im Abstand der 15-fachen Anlagenhöhe i. d. R. als erheblich anzusehen (im vorliegenden Fall 2.625 m bzw. 2.985 m). Zwei Gerichtsurteile zum Konfliktfeld Windenergienutzung / Denkmalschutz kommen zu vergleichbaren Einschätzungen. In einem Urteil des OVG Schleswig wurde ein Abstand von etwa der 15-fachen Anlagenhöhe zwischen einer Windenergieanlage und dem die Stadtsilhouette prägenden 1 Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 09.09.2006 (8 A 3726/05) Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 20 Meldorfer Dom als unzureichend angesehen 2. Akzeptabel fanden die Richter eine Minimalentfernung der etwa 30 bis 50-fachen Anlagenhöhe. In einem anderen Fall sah das VG Dessau einen Abstand der 20-fachen Anlagenhöhe zu einem bedeutsamen Denkmalensemble (Pfarrkirche und Schloss Leitzkau) als zu gering an 3. Bei den beiden behandelten Kulturdenkmalen handelt es sich um landesbedeutsame Anlagen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Beeinträchtigung eines aus archetektonischen und ortsgeschichtlichen Gründen als Denkmal eingetragenen Hofes durch zwei Windenergieanlagen mit 140 m Gesamthöhe in einer Entfernung von 380 m bzw. 575 m verneint, da u. a. die Gestaltung der Umgebung in einer Entfernung von mehr als 300 m für den denkmalrechtlichen Aussagewert nicht maßgeblich ist 4. In der Urteilsbegründung wird Bezug genommen auf ein Urteil vom OVG NRW 5, wonach das durch § 9 Abs. 1b DschG geschützte Erscheinungsbild eines Denkmals nicht gleichzusetzen ist mit dem bloßen ungestörten Anblick des Denkmals. Das denkmalrechtliche Erscheinungsbild ist demnach vielmehr als der von außen sichtbare Teil eines Denkmals zu verstehen, an dem jedenfalls der sachkundige Betrachter den Denkmalwert abzulesen vermag. Grundsätzlich ist für denkmalrechtlich erlaubnispflichtige Vorhaben eine von der Qualität des jeweils zu schützenden Denkmals abhängige Einzelfallprüfung vorzunehmen, ob und inwieweit die Schutzzwecke des Denkmalschutzgesetzes durch das zu betrachtende Vorhaben gestört werden. Bei dieser Prüfung kommt den Gründen, aus denen ein Objekt unter Schutz gestellt worden ist, besonderes Gewicht zu 6. Als erhebliche Beeinträchtigung eines Denkmals ist eine Situation anzusehen, in der die Wirkung des Denkmals als Kunstwerk, als Zeuge der Geschichte oder als bestimmendes städtebauliches Element geschmälert wird. Neue Bauten müssen sich zwar weder völlig an vorhandene Baudenkmäler anpassen, noch unterbleiben, wenn eine Anpassung nicht möglich ist. Aber sie müssen sich an dem vom Denkmal gesetzten Maßstab messen lassen, dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten vermissen lassen. Die genannten Merkmale müssen in schwerwiegender Weise gegeben sein, damit von einer erheblichen Beeinträchtigung gesprochen werden kann. 7 2 Oberverwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 20.07.1995, 1 L 38/94. 3 Verwaltungsgericht Dessau, Urteil vom 06.11.2002, 1 A 271/02 4 Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2012, 11 K 6956/10 5 Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 08.03.2012, 10 A 2037/11 6 Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 27.06.2000, 8 A 4631/97 7 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.07.2013, 22 B 12.1741 ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 3.1.4 21 Be e in träch tig u n g e n d u rch Blin klich te r Alle Bauwerke von über 100 m über Grund erhalten im Hinblick auf die Flugsicherheit eine Kennzeichnung gemäß der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom 02.09.2015. Die geplanten WEA erhalten neben farblichen Markierungen am Turm und an den Rotorblättern (Tageskennzeichnung) auch eine sogenannte „Befeuerung“ an den Gondeln sowie am Turm (Nachtkennzeichnung) in Verbindung mit Sichtweitenmessgeräten, um die Befeuerung bei guter Sicht zu reduzieren. Eine Synchronisierung der Blinkfolge ist nach der Verwaltungsvorschrift verpflichtend. Die Art der Tages- und Nachtkennzeichnung wird im Rahmen der vom Hersteller vorgegebenen Varianten gemäß den Auflagen des BImSchG-Genehmigungsbescheids erfolgen. ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 3.2 22 Einschätzung der projektbedingten Empfindlichkeit der relevanten Baudenkmale Nachfolgend werden Kriterien zur Einschätzung der projektbedingten Empfindlichkeit von Kulturgütern gemäß der Handreichung der UVP-G ESELLSCHAFT (2014) festgelegt. „Eine Betroffenheit eines Kulturguts durch ein Vorhaben tritt dann ein, wenn die historische Aussagekraft oder die wertbestimmenden Merkmale eines Kulturguts durch die Maßnahmen direkt oder mittelbar berührt werden “ (UVPG ESELLSCHAFT 2014, S. 35). Beeinträchtigungen sind zu erwarten, „wenn: - die Erhaltung der Kulturgüter an ihrem Standort nicht ermöglicht wird, - die Umgebung, sobald sie bedeutsam für das Erscheinungsbild oder die historische Aussage ist, verändert wird, - die funktionale Vernetzung von Kulturgütern gestört wird (z. B: Burg und Burgsiedlung), - die Erlebbarkeit und Erlebnisqualität herabgesetzt werden, - die Zugänglichkeit verwehrt wird, - die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt werden, - die wissenschaftliche Erforschung verhindert wird “ (UVP-G ESELLSCHAFT 2014, S. 35). Bezüglich der Betroffenheit lassen sich drei Aspekte unterscheiden (UVP-G ESELLSCHAFT 2014): - der substantielle, der sich auf den direkten Erhalt der Kulturgüter erstreckt, sowie deren Umgebung und räumlichen Bezüge untereinander, soweit diese wertbestimmend sind, - der funktionale, der die Nutzung, die für den Erhalt eines Kulturguts wesentlich ist, und die Möglichkeit der wissenschaftlichen Erforschung betrifft, - der sensorielle, der sich auf den Erhalt der Erlebbarkeit, der Erlebnisqualität und der Zugänglichkeit bezieht. Substantielle Betroffenheit Direkte Schädigungen der relevanten Denkmale können ausgeschlossen werden. Funktionale Betroffenheit Die Funktionen der relevanten Denkmale sowie die Möglichkeit der wissenschaftlichen Erforschung werden durch das Vorhaben nicht berührt. Sensorielle Betroffenheit Aufgrund des in Kapitel 3.1 beschriebenen Wirkpotenzials der in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. G 1 „WEA Lausbusch“ sowie Nr. G 2 „WEA Steinkaul“ geplanten WEA ist eine sensorielle Betroffenheit der relevanten Kulturgüter nicht von vorn herein auszuschließen. ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 23 In Anlehnung an die UVP-G ESELLSCHAFT (2014) sind dabei folgende Aspekte zu berücksichtigen: - Beeinträchtigung der räumlichen Wirkung (Auswirkungen auf Sichtbeziehungen) - Einschränkung der Erlebbarkeit (Beeinträchtigungen durch akustische Störungen oder Geruchsbelästigungen) - Einschränkung der Zugänglichkeit In Kapitel 3.3 wird daher die sensorielle Betroffenheit der relevanten Kulturgüter untersucht, wobei die Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen im Vordergrund stehen. Erhebliche Beeinträchtigungen durch akustische Störungen oder Geruchsbelästigungen sowie Einschränkung der Zugänglichkeit können ausgeschlossen werden. ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 3.3 24 Ermittlung der sensoriellen Betroffenheit Da eine substantielle und funktionale Betroffenheit der Denkmale ausgeschlossen werden kann, ist lediglich die sensorielle Betroffenheit zu ermitteln. Vor diesem Hintergrund scheint es ausreichend, die Betrachtungen auf den visuellen Wirkraum der Denkmale zu beschränken, der im Wesentlichen aus der Größe der Bauwerke im Zusammenwirken mit den umliegenden Strukturen (Topographie, Vegetation, Bebauung) hergeleitet werden kann (vgl. Kapitel 2.1). Strukturelle und funktionale Zusammenhänge werden somit nicht berücksichtig. 3.3.1 V o rg e h e n swe ise Da erhebliche Beeinträchtigungen durch akustische Störungen oder Geruchsbelästigungen sowie Einschränkung der Zugänglichkeit durch die geplanten WEA ausgeschlossen werden können, beschränkt sich die Ermittlung der sensoriellen Betroffenheit auf mögliche Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen. Die Einschätzung, inwieweit überhaupt relevante Sichtbeziehungen zu dem Denkmal zu erwarten sind, erfolgte zunächst auf der Grundlage von topographischen Karten, Luftbildern sowie in Augenscheinnahme vor Ort. Dabei wurden insbesondere schützenswerte Blickbeziehungen im Denkmalbereich Nideggen berücksichtigt (vgl. Kapitel 2.1.1). Für die zu berücksichtigenden Einzeldenkmale der übrigen Ortschaften sind in den von den Unteren Denkmalbehörden sowie dem LVR übermittelten Unterlagen keine konkreten schützenswerte Blickbeziehungen genannt. Zur Beurteilung, ob für einen Betrachter mit Blick auf das Denkmal die geplanten WEA zu sehen sein werden und somit Blickbeziehungen beeinträchtigt werden können, wurden folgende Aspekte betrachtet: - Abschirmung des Denkmals durch Gebäude, Vegetation und Relief - Exposition des Denkmals bzw. relevante Blickbezüge zum Denkmal Innerhalb der Ortslage Nideggen wurden für besondere Situationen, die relevante Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA erwarten lassen, Fotosimulationen aus dem Gebäudebestand heraus erstellt. Dies gilt für den Blick vom Marktplatz bzw. von der Kirchgasse auf das Dürener Tor sowie vom Burgparkplatz auf die Kirche, da sich für diese Blickbezüge aus der Beschreibung des Denkmalbereichs Nideggen eine Schutzwürdigkeit ableiten lässt und Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA aufgrund der Örtlichkeiten (größerer Abstand zu Gebäuden, bzw. Ausrichtung des Straßenzugs in Richtung der geplanten WEA) vorab nicht ausgeschlossen werden konnten. Für Denkmale, deren Ausstrahlung über die Ortslagen hinaus reicht und die daher i .d. R. wesentliche Bestandteile der Ortssilhouetten darstellen, wurden zur Veranschaulichung der zu erwartenden Veränderungen des Ortsbildes Fotosimulationen angefertigt. Die Fotos wurden im September 2013, im ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 25 Juli 2014, im Januar 2015 sowie im Juli 2015 mit der Kamera EOS 600D der Fa. Canon aufgenommen. Die Betrachtungspunkte sowie etwaige Kontrollpunkte wurden mit Hilfe eines GPS-Geräts (GPS 60 der Fa. Garmin) eingemessen. Die räumliche Lage der Betrachtungspunkte ist der Karte 1 bzw. den Detailkarten (Luftbildkarten) im Anhang zu entnehmen. Die Koordinaten der Betrachtungspunkte sowie Angabe der Brennweite, mit welcher die jeweiligen Fotos aufgenommen wurden, sind in Tabelle 3.1 aufgeführt. Die Auswahl der Betrachtungspunkte erfolgte nach Auswertung von topographischen Karten und Luftbildern sowie den Eindrücken vor Ort. Nach Abstimmung mit dem LVR sowie der Bezirksregierung Köln wurden Fotopunkte ergänzt. Da die stärksten Beeinträchtigungen dann zu erwarten sind, wenn WEA und Kulturgut sich auf einer Sichtachse befinden, wurde nach Möglichkeit von Stellen fotografiert, von denen die geplanten WEA und das jeweilige Denkmal im Blickfeld (horizontaler Sehwinkel von 54 Grad) möglichst dicht zusammenrücken und die Verdeckung durch andere Objekte möglichst gering ist. Bei der Auswahl wurde auch die potenziell Silhouetten prägende Wirkung berücksichtigt. Tabelle 3.1: Nr. 1a 1b 2 3 4 5 6a 6b 7 8 9 10 11 12 13 Angaben zu den Betrachtungspunkten Bezeichnung Marktplatz Nideggen Marktplatz Nideggen (Kirchgasse) Parkplatz der Burg Nideggen Burg Nideggen Campingplatz „Hetzinger Hof“ westlich von Hetzingen Landesstraße L246 Landesstraße L246 Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall westlich von Thum östlich von Thum südlich von Berg südwestlich von Berg östlich von Muldenau südlich von Muldenau Ä l * * 0° = Norden, 90° = Osten ** bezogen auf 35mm – Kleinbildkamera Koordinaten (UTM/ETRS1989) Blickrichtung Ostwert Nordwert (°)* 32322123 5618340 44 32322107 5618316 35 32321887 5618255 60 32321742 5618215 68 32321108 5617636 44 32320886 5618026 66 32320433 5617861 71 32320331 5617740 73 32319348 5618985 97 32324088 5620111 96 32325419 5620090 257 32324837 5616741 329 32324243 5616418 41 32327930 5617798 297 32327867 5617191 333 Brennweite (mm)** 28 45 48 25 44 44 45 45 45 42 46 44 44 44 46 ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 26 Die Fotosimulationen wurden mit Hilfe der Software WindPRO 2.8, Modul VISUAL der Firma ENERGIOG MILJØDATA (EMD) erstellt. Das Programm ist ein leistungsfähiges Werkzeug, das mit Unterstützung des Dänischen Energieministeriums entwickelt wurde. Dieses Programm ermittelt unter Berücksichtigung der Kameraeinstellung, der topographischen Koordinaten sowie der Höhenlage der Betrachtungspunkte und der WEA-Standorte die realistische Größe mit den angemessenen Proportionen der WEA. Eine Möglichkeit zur Kontrolle der Genauigkeit der Simulation bietet das Programm WindPRO 2.8 anhand von markanten Objekten in der Landschaft (z. B. Masten von Freileitungen, Kirchtürme, Windenergieanlagen), die als Kontrollpunkte definiert werden können. Eine Windenergieanlage wird in einem CAD-Modell (auf Basis der Ausmaße von Turm, Gondel, Rotornase und -blättern) dargestellt. Das CAD-Modell gibt die wesentlichen Charakteristika wie die Farbgebung und die geometrischen Abmessungen des geplanten WEA-Typs wieder. Für die Simulation des optischen Eindrucks der WEA wird ferner der Sonnenstand und die Bewölkung zum Zeitpunkt der Fotoaufnahme berücksichtigt. Die Rotoren der WEA sind auf den Fotosimulationen entsprechend der am Aufnahmetag vorherrschenden Windrichtung ausgerichtet, wenn bestehende WEA im Bild zu sehen sind. Andernfalls (Hauptwindrichtung). Die wird von geplanten einer WEA Ausrichtung werden zur nach Südwesten ausgegangen Flugsicherungskennzeichnung rote Farbmarkierungen an Rotoren, Turm und Gondel erhalten. Für den geplanten Anlagentyp liegt derzeit noch kein entsprechendes CAD-Modell vor, so dass die Flugsicherungskennzeichnungen in den Visualisierungen nicht dargestellt sind. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Auswertung von topographischen Karten und Luftbildern, der Eindrücke vor Ort sowie der Fotosimulationen erfolgt eine verbal-argumentative Bewertung der Schwere der Betroffenheit, wobei zwischen der engeren Umgebung und der Fernwirkung eines Denkmals unterschieden wird. Dabei werden auch im Hinblick auf die denkmalschutzrechtliche Relevanz etwaiger Beeinträchtigungen die von den Unteren Denkmalbehörden sowie dem LVR zur Verfügung gestellten Informationen zu den Denkmalen berücksichtigt. ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 3.3.2 27 E rg e b n isse 3.3.2.1 Sensorielle Betroffenheit in der engeren Umgebung Es ist naheliegend, dass ein gewisser Abstand zwischen einem die Sicht auf die WEA verstellenden Objekt und dem Betrachter gegeben sein muss, damit Teile der WEA überhaupt sichtbar sein können. Angesichts der Lage der Wohnhäuser, Hoflagen und Wegekreuze innerhalb der Ortschaften kann nach Auswertung von topographischen Karten und Luftbildern sowie in Augenscheinnahme vor Ort weitgehend davon ausgegangen werden, dass aufgrund der Abschirmung durch die überwiegend geschlossene Bebauung mit relativ engen Straßen die geplanten WEA sowie das jeweilige Denkmal nicht gleichzeitig im Blickfeld eines Betrachters liegen werden und somit eine sensorielle Betroffenheit nicht zu erwarten ist. Besondere Situationen, die erwarten lassen, dass relevante Sichtbezüge (vgl. 3.3.1) auftreten können, wurden berücksichtigt und werden in den Abschnitten a bis c bzw. in den Abbildungen 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 dargestellt und ggf. auftretende Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA bewertet. Für viele Denkmale kann eine Betroffenheit aufgrund der Exposition ohnehin ausgeschlossen werden. So kann für denkmalgeschützte Gebäude, von denen aufgrund der Lage in der geschlossenen Bebauung für einen Betrachter lediglich die Fassade zu sehen ist, eine Betroffenheit ausgeschlossen werden, wenn diese dem Vorhaben zugewandt ist und somit mit Blick auf die Fassade die geplanten WEA nicht gesehen werden können. Auch bei Wegekreuzen, die sowohl im Außen- als auch Innenbereich mehr oder weniger freistehend sind, kann eine Hauptblickrichtung unterstellt werden. So wird ein interessierter Betrachter i. d. R. auf die Vorderseite eines Wegekreuzes schauen. Entsprechend kann für ein Wegekreuz eine Betroffenheit ausgeschlossen werden, wenn dessen Vorderseite dem Vorhaben zugewandt ist. Im Außenbereich sind zudem bestehende Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse der im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitpläne durchgeführten Sichtbereichsanalysen berücksichtigt (ECODA 2016 & 2017). Demnach kann eine Betroffenheit für das Gut Neuenhof (Denkmal Nr. 111 der Denkmalliste der Stadt Nideggen bzw. Nr. 52 in Karte 1 im Anhang) ausgeschlossen werden. Die Ergebnisse der Einzelfallprüfung sind in Tabelle A.II 3 im Anhang aufgeführt. ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens a) 28 Blick auf das Dürener Tor (Betrachtungspunkte 1a & b Marktplatz / Kirchgasse Nideggen) Der Betrachtungspunkt 1a befindet sich auf dem Marktplatz von Nideggen. Der Marktplatz stellt den Knotenpunkt der beiden Hauptachsen Bahnhofs-/Zülpicher Straße und Graf-Gerhard-Straße/Im Altwerk dar (vgl. Kapitel 2.1.1). Der Betrachtungspunkt 1b befindet sich ca. 30 m südwestlich des Marktplatzes auf ca. 314 m ü. NN. Nach Nordosten fällt das Gelände bis auf ca. 308 m ü. NN am Fuß des Dürener Tors ab. Gemäß dem Datenblatt des LVR - Amt für Denkmalpflege zum Denkmalbereich Nideggen sind Blickbezüge u.a. auf die Stadttore zu schützen (vgl. Kapitel 2.1.1). Aufgrund der Ausrichtung in Nordwest-Südost-Richtung können Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA entlang der Bahnhofs-/Zülpicher Straße, die eine Blickachse auf das Rathaus sowie auf das Zülpicher Tor (schützenswerte Blickbezüge bzw. Blickachsen, vgl. Kapitel 2.1.1) darstellt, ausgeschlossen werden. In nordöstliche Richtung besteht eine Sichtachse zum Dürener Tor. Die Abbildungen 3.1 und 3.2 zeigen den Blick in nordöstliche Richtung. Im Vordergrund ist das Sandsteinkreuz (Denkmal-Nr. 29, Stadt Nideggen) zu sehen. Im Hintergrund ist das Dürener Tor zu erkennen (Denkmal-Nr. 1, Stadt Nideggen). Darüber hinaus sind Im Bildausschnitt die Denkmale Nr. 9, 12, 46 und 84 der Denkmalliste der Stadt Nideggen zu sehen. Vom Marktplatz werden keine Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA erwartet (Abbildung 3.1). Wie die Abbildung 3.2 zeigt, ist nicht auszuschließen, dass Teile eines Rotorblattes der WEA (Lausbusch) von dem Betrachtungspunkt Kirchgasse in nordöstliche Blickrichtung auf das Dürener Tor im Hintergrund gesehen werden können (vgl. auch Fotosimulation im Anhang). Der sichtbare Teil des Rotorblattes, das eine maximal Tiefe von 4 m aufweist, wird angesichts der Entfernung von 1,9 km als schmales Objekt im Hintergrund wahrnehmbar sein. Das Erscheinungsbild des Dürener Tors wird hierdurch allenfalls unwesentlich verändert. Aufgrund des in Richtung des Tores abfallenden Geländes wird für einen Betrachter, der sich von der Kirchgasse in Richtung des Tores bewegt, das Rotorblatt zunehmend durch Gebäude verdeckt. ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 29 Abbildung 3.1: Foto vom Betrachtungspunkt 1a Marktplatz Nideggen mit schematischen Umrissen der geplanten WEA. (Der Rotorkreisfläche ist rot umrandet). Abbildung 3.2: Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 1b Kirchgasse / Marktplatz Nideggen ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens b) 30 Blick auf die Kirche (Betrachtungspunkt 2 Parkplatz Burg Nideggen) Der Betrachtungspunkt 2 befindet sich am Parkplatz der Burg Nideggen. Die Abbildung 3.3 zeigt den Blick in östliche Richtung. In der linken Bildhälfte ist die Katholische Pfarrkirche St. Johannes Baptist zu erkennen. Diesem Blickbezug ist entsprechend den Ausführungen in Kapitel 2.1.1 eine Schutzwürdigkeit zuzusprechen. Der Blick auf die geplanten WEA wird durch Gebäude und Gehölze verstellt. In den Monaten, in denen die Bäume keine Blätter tragen, werden einzelne WEA allenfalls sehr eingeschränkt wahrnehmbar sein (vgl. Abbildung 3.3 sowie Fotosimulation im Anhang). Abbildung 3.3: Foto vom Betrachtungspunkt 2 am Parkplatz der Burg Nideggen mit schematischen Umrissen der geplanten WEA. (Der Rotorkreisfläche ist rot umrandet). ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens c) 31 Blick auf die Burg Nideggen (Betrachtungspunkt 3 Burg Nideggen) Der Betrachtungspunkt 3 befindet sich auf dem südwestlichen Aussichtsturm der Burg Nideggen. Im Vordergrund sind Teile der Burg zu sehen. Diesem Blickbezug ist entsprechend den Ausführungen in Kapitel 2.1.1 eine Schutzwürdigkeit zuzusprechen. Wie die Abbildung 3.4 zeigt, können Sichtbeziehungen zu den Windparks Lausbusch und Steinkaul ausgeschlossen werden. Abbildung 3.4: Foto vom Betrachtungspunkt 3 Burg Nideggen mit schematischen Umrissen der geplanten WEA. (Der Rotorkreisfläche ist rot umrandet). ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 32 3.3.2.2 Sensorielle Betroffenheit bezüglich der Fernwirkung Aufgrund der Bauwerkshöhe der Kirchen reicht der visuelle Wirkraum über die engere Umgebung des Denkmals hinaus. So sind diese Bauwerke i .d. R. wesentlicher Bestandteil der Ortssilhouette. Sichtbezüge zu den Ortschaften über den Windpark hinweg können aufgrund der Topographie ausgeschlossen werden. Bei den Ortslagen Boich, Drove, Leversbach und Rath ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein freier Blick über die Ortslage in Richtung des Windparks Lausbusch sowie in Richtung des Windparks Steinkaul nicht möglich. Zur Veranschaulichung des Einflusses der geplanten WEA auf die Ortssilhouette von Thum, Nideggen, Berg und Muldenau wurden Fotosimulationen erstellt, welche den Blick über die Ortslagen auf die Windparks zeigen. Die Ergebnisse sind in den Abbildungen 3.5 bis 3.15 dargestellt (Fotosimulationen im DIN A 4 Format siehe Anhang). Die Lage der Betrachtungspunkte ist den Karten im Anhang zu entnehmen. Unter Berücksichtigung der Ausprägung der Ortssilhouetten, bestehender Vorbelastungen, der Lage der geplanten WEA im Blickfeld sowie des Anteils am Blickfeld wird die Schwere der Auswirkungen verbal-argumentativ beurteilt. ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 33 Betrachtungspunkt 4 Campingplatz „Hetzinger Hof“ Der Betrachtungspunkt 4 befindet sich am Campingplatz „Hetzinger Hof“ südlich von Hetzingen. Die Abbildung 3.5 zeigt den Blick in nordöstliche Richtung auf die Burg Nideggen. Die geplanten WEA werden von diesem Betrachtungspunkt aus nicht zu sehen sein. Dies entspricht auch den Ergebnissen der im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplänen durchgeführten Sichtbereichsanalysen (ECODA 2016 & 2017). Abbildung 3.5: Foto vom Betrachtungspunkt 4 am Campingplatz „Hetzinger Hof“ mit schematischen Umrissen der geplanten WEA. (Die Rotorkreisfläche ist rot umrandet). ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 34 Betrachtungspunkt 5 westlich Hetzingen Der Betrachtungspunkt 5 befindet sich westlich von Hetzingen bzw. östlich des Hofes Fischer an einem örtlichen Wanderweg auf ca. 235 m ü. NN. In diesem Bereich bietet sich ein freier Blick auf den Burgberg. Die Abbildung 3.6 zeigt den Blick in östliche Richtung. In der rechten Bildhälfte ist die Burg Nideggen zu erkennen. Mit Blick auf die Burg werden Teile der WEA 6 (Gondel sowie teilweise der Rotor) und 2 (Rotorblattspitze im oberen Durchlauf) des Windparks Lausbusch in deutlichem Abstand zur markanten Bergkuppe sowie deutlich tiefer als diese zu sehen sein. Die ca. 3,0 km bzw. 3,4 km entfernten WEA 6 und 2 werden mit Blick auf die Burg am Rande des Blickfelds im Hintergrund wahrnehmbar sein. Die Bergkuppe mit der Burg Nideggen wird auch nach Errichtung der geplanten WEA 6 und 2 (Lausbusch) eindeutig landschaftsdominierend wirken. Das Erscheinungsbild der Burg wird in diesem Bereich allenfalls unwesentlich verändert. Abbildung 3.6: Fotosimulation der geplanten WEA am Betrachtungspunkt 5 westlich von Hetzingen Standorten Lausbusch vom ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 35 Betrachtungspunkte 6a & b an der Landesstraße L 246 Der Betrachtungspunkt 6a befindet sich an der Landesstraße L 246 an der Grenze zum Nationalpark Eifel auf ca. 274 m ü. NN. Der Betrachtungspunkt 6b befindet sich ca. 155 m (Luftlinie) südwestlich des Betrachtungspunkts 6a an der Landesstraße L 246 auf ca. 293 m ü. NN. Der Abschnitt der Landesstraße L 246 zwischen Hetzingen und Haarscheidt verläuft überwiegend im Wald. Die Betrachtungspunkte 6a und 6b stellen die einzigen Punkte in diesem beidseitig von Bäumen und Gebüschen begleiteten Abschnitt der L 246 dar, von denen sich Sichtbeziehungen zur Burg ergeben. Die Straße wird von einer schmalen, grasbewachsenen Bankette begleitet. Abgesehen von einem Haltepunkt ca. 270 m südlich des Betrachtungspunktes 6a (Luftlinie) existieren keine geeigneten Haltemöglichkeiten. Angesichts fehlender Wege kann eine Frequentierung durch Fußgänger weitgehend ausgeschlossen werden. Für Autofahrer werden in Fahrtrichtung Hetzingen an den beiden Betrachtungspunkten für einen kurzen Moment Sichtbeziehungen zur Burg bestehen. Von dem Betrachtungspunkt 6a werden von den WEA 6 und 2 (Lausbusch) die Gondel, der Rotor (vollständig) sowie der obere Teil des Turms zu sehen sein; von der WEA 3 (Lausbusch) wird die Gondel und der Rotor (teilweise) zu sehen sein (vgl. Abbildung 3.7). Von dem Betrachtungspunkt 6b wird die Gondel sowie der Rotor (weitgehend) von der WEA 5 (Lausbusch) zu sehen sein (vgl. Abbildung 3.8). An beiden Betrachtungspunkten werden mit Blick auf die Burg die geplanten Anlagen die Bergkuppe nicht überragen. Das markante Erscheinungsbild der Bergkuppe mit der Burg Nideggen wird durch die in einer Entfernung von 3,5 bis 3,9 km sichtbaren Anlagenteile am Rande des Blickfelds nicht erheblich beeinträchtigt. ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 36 Abbildung 3.7: Fotosimulation der geplanten WEA am Betrachtungspunkt 6a an der Landesstraße L 246 Standorten Lausbusch vom Abbildung 3.8: Fotosimulation der Betrachtungspunkt 6b Standorten Lausbusch vom geplanten WEA am ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 37 Betrachtungspunkt 7 Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall Der Betrachtungspunkt 7 befindet sich auf dem Aussichtsturm am Burgberg zwischen Bergstein und Zerkall ca. 2,5 km westlich von Nideggen. Die Abbildung 3.9 zeigt den Blick in östliche Richtung. In der rechten Bildhälfte sind die Burg Nideggen sowie die Pfarrkirche zu erkennen. Mit Blick auf die Burg werden die geplanten WEA der Windparks Lausbusch (ca. 4,1 bis 4,9 km entfernt) und Steinkaul am Rande des Blickfeldes zu sehen sein (simulierte WEA in der linken Bildhälfte, ca. 7 km entfernt). Der Blick auf die Burg wird dadurch nicht erheblich beeinträchtigt. Abbildung 3.9: Fotosimulation der geplanten WEA an den Standorten Lausbusch und Steinkaul vom Betrachtungspunkt 7 am Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 38 Betrachtungspunkt 8 westlich von Thum Der Betrachtungspunkt 8 befindet sich an einem Feldweg am Lausbusch ca. 800 m westlich von Thum. Von diesem Betrachtungspunkt bietet sich ein freier Blick über die Ortslage in Richtung des geplanten Windparks am Standort Steinkaul. Die Abbildung 3.10 zeigt den Blick in ost-südöstliche Richtung. In der linken Bildhälfte ist die Kirche in Thum zu erkennen (katholische Kapelle Fides-SpiesCaritas). In der Bildmitte sind die beiden bestehenden WEA bei Vettweiß-Ginnick zu sehen. Die beiden am Standort Steinkaul geplanten WEA (simulierte WEA in der rechten Bildhälfte, ca. 2,1 bis 2,4 km entfernt) werden die bestehenden WEA deutlich überragen und den Landschaftsausschnitt dominieren. Aufgrund der Tallage ergibt sich keine markante Ortssilhouette. Durch die beiden bestehenden WEA ist der Blick zudem nicht störungsfrei. Mit Blick auf die Kirche werden die geplanten WEA am Rande des Blickfeldes zu sehen sein. Das Erscheinungsbild der Kirche wird dadurch nicht erheblich beeinträchtigt. Abbildung 3.10: Fotosimulation der am Standort Steinkaul geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 8 westlich von Thum ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 39 Betrachtungspunkt 9 östlich von Thum Der Betrachtungspunkt 9 befindet sich an einem Feldweg am östlichen Ortsrand von Thum. Aufgrund der Tallage von Thum und der geringen Bauhöhe entfaltet die Kirche keine ausgesprochene Fernwirkung und ist insbesondere mit Blick auf den Windpark Lausbusch nur von wenigen Stellen zu sehen. Vom gewählten Betrachtungspunkt werden mit Blick auf die Kirche einzelne WEA des Windparks Lausbusch zu sehen sein, die aufgrund der geringen Entfernung den Landschaftseindruck dominieren (ca. 1,6 bis 2,1 km). Da dieser derzeit aber nicht wesentlich von der Kirche bestimmt wird, kann nicht von einer Überprägung gesprochen werden. Abbildung 3.11: Fotosimulation der am Standort Lausbusch geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 9 östlich von Thum ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 40 Betrachtungspunkt 10 südöstlich von Berg Der Betrachtungspunkt 10 befindet sich an einem Feldweg südlich von Berg. Von diesem Betrachtungspunkt bietet sich ein unverstellter Blick auf die für die Ortssilhouette charakteristische katholische Pfarrkirche St. Clemens (linke Bildhälfte) und den geplanten Windpark Lausbusch. Die Abbildung 3.12 zeigt den Blick in nördliche Richtung. Mit Blick auf die Kirche werden von diesem Betrachtungspunkt die geplanten WEA des Windparks Lausbusch am Rande des Blickfeldes zu sehen sein (simulierte WEA in der rechten Bildhälfte, ca. 2,1 bis 3,4 km entfernt). Diese werden aber den Landschaftsausschnitt aufgrund des geringen Anteils am vertikalen und horizontalen Blickfeld nicht dominieren. Abbildung 3.12: Fotosimulation der geplanten WEA am Standort Lausbusch vom Betrachtungspunkt 10 südöstlich von Berg ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 41 Betrachtungspunkt 11 südwestlich von Berg Der Betrachtungspunkt 11 befindet sich an der Kreisstraße K 48 am südwestlichen Ortsrand von Berg. Die Abbildung 3.13 zeigt den Blick in nordöstliche Richtung. In der Bildmitte ist die Turmspitze der katholischen Pfarrkirche St. Clemens zu sehen. Aus dieser Blickrichtung bestimmt diese nicht die Ortssilhouette. Mit Blick auf die Kirche wird am Rande des Blickfeldes eine WEA des Windparks Steinkaul zu sehen sein (WEA 7), die aufgrund des geringen Anteils am vertikalen und horizontalen Blickfeld den Landschaftseindruck nicht dominieren wird (simulierte WEA in der linken Bildhälfte, ca. 3,7 km entfernt). Die geplante WEA 8 wird von Gehölzen verdeckt. Dies gilt auch für die Monate, in denen die Bäume kein Laub tragen (vgl. Fotosimulation im Anhang). Abbildung 3.13: Fotosimulation der geplanten WEA am Standort Steinkaul vom Betrachtungspunkt 11 südwestlich von Berg ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 42 Betrachtungspunkt 12 östlich von Muldenau Der Betrachtungspunkt 12 befindet sich an der Kreisstraße K 47 am östlichen Ortsrand von Muldenau. Die Abbildung 3.14 zeigt den Blick in nordwestliche Richtung. In der Bildmitte ist die katholische Pfarrkirche St. Barbara zu sehen, deren Turm die Ortssilhouette bestimmt. Im Hintergrund sind die Hochspannungsfreileitungen sowie deren Masten zu erkennen. Mit Blick auf die Kirche werden die WEA des Windparks Lausbusch (simulierte WEA in der linken Bildhälfte, ca. 3,8 bis 5 km entfernt) sowie am Rande des Blickfeldes die beiden am Standort Steinkaul geplanten WEA zu sehen sein (simulierte WEA in der rechten Bildhälfte, 2,2 bis 2,6 km entfernt). Die WEA des Windparks Lausbusch werden die Kirche nicht überragen. Die WEA am Standort Steinkaul werden die umliegenden Strukturen zwar deutlich überragen. Angesichts des geringen Anteils am Blickfeld werden diese aber ebenfalls mit Blick auf die Kirche den Landschaftsausschnitt nicht dominieren. Unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die Hochspannungsfreileitung kommt es zu keiner erheblichen Veränderung der Ortssilhouette. Abbildung 3.14: Fotosimulation der geplanten WEA der Windparks Lausbusch und Steinkaul vom Betrachtungspunkt 12 östlich von Muldenau ecoda Prognose der Auswirkungen des Vorhabens 43 Betrachtungspunkt 13 südlich von Muldenau Der Betrachtungspunkt 13 befindet sich an einem Feldweg am Galgenberg ca. 900 m südlich von Muldenau an einem Radwanderweg. Die Abbildung 3.15 zeigt den Blick in nördliche Richtung. In der Bildmitte ist die katholische Pfarrkirche St. Barbara zu sehen. Aufgrund der Tallage ergibt sich aus dieser Blickrichtung keine markante Ortssilhouette. Im Hintergrund sind Hochspannungsmasten sowie die am Standort Steinkaul bestehenden WEA zu sehen. Aufgrund der exponierten Lage wird der Landschaftseindruck durch die Hochspannungsmasten und bestehenden WEA bestimmt. Mit Blick auf die Kirche werden die WEA des Windparks Steinkaul (simulierte WEA in der linken Bildhälfte, ca. 2,6 bis 3,0 km entfernt) zu sehen sein, welche die umliegenden Strukturen deutlich überragen werden. Angesichts des geringen Anteils am Blickfeld werden diese aber mit Blick auf die Kirche den Landschaftsausschnitt nicht überprägen. Unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die Hochspannungsfreileitung sowie der bestehenden WEA kommt es zu keiner erheblichen Veränderung der Ortssilhouette. Abbildung 3.15: Fotosimulation der geplanten WEA der Windparks Steinkaul vom Betrachtungspunkt 13 südlich von Muldenau ecoda Bewertung der Auswirkungen 44 4 Bewertung der Auswirkungen 4.1 Bewertungsmaßstäbe ecoda Grundsätzlich ist für denkmalrechtlich erlaubnispflichtige Vorhaben eine von der Qualität des jeweils zu schützenden Denkmals abhängige Einzelfallprüfung vorzunehmen, ob und inwieweit die Schutzzwecke des Denkmalschutzgesetzes durch das zu betrachtende Vorhaben gestört werden. Bei dieser Prüfung kommt den Gründen, aus denen ein Objekt unter Schutz gestellt worden ist, besonderes Gewicht zu 8. Als erhebliche Beeinträchtigung eines Denkmals ist nicht nur eine Situation anzusehen, in der ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Betrachters verletzender Zustand, also ein Unlust erregender Kontrast zwischen der benachbarten Anlage und dem Baudenkmal hervorgerufen wird, sondern auch die Tatsache, dass die Wirkung des Denkmals als Kunstwerk, als Zeuge der Geschichte oder als bestimmendes städtebauliches Element geschmälert wird. Neue Bauten müssen sich zwar weder völlig an vorhandene Baudenkmäler anpassen, noch unterbleiben, wenn eine Anpassung nicht möglich ist. Aber sie müssen sich an dem vom Denkmal gesetzten Maßstab messen lassen, dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten vermissen lassen. Die genannten Merkmale müssen in schwerwiegender Weise gegeben sein, damit von einer erheblichen Beeinträchtigung gesprochen werden kann. Je höher der Wert des Denkmals einzuschätzen ist, desto eher kann eine erhebliche Beeinträchtigung seines Erscheinungsbilds anzunehmen sein; je schwerwiegender das Erscheinungsbild betroffen ist, desto eher kann die Schwelle der Unzumutbarkeit überschritten sein. 9 Das von der UVP-G ESELLSCHAFT (2014) vorgeschlagene Verfahren zur Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens auf Kulturgüter unterscheidet fünf Stufen, die in Tabelle 4.1 aufgelistet sind. Tabelle 4.1: Bewertungsstufen der Auswirkungen nach UVP-G ESELLSCHAFT (2014) Stufe 1 Die Planung ist für den Umweltaspekt „Kulturgüter“ mit keinen Beeinträchtigungen des Schutzgutes verbunden und daher unbedenklich. Stufe 2 Die Planung ist für den Umweltaspekt „Kulturgüter“ mit geringen Beeinträchtigungen des Schutzgutes verbunden und daher vertretbar. Stufe 3 Die Planung ist für den Umweltaspekt „Kulturgüter“ mit Beeinträchtigungen verbunden, die zwar zu einer Einschränkung ihrer Bedeutung, ihrer Erlebbarkeit und ihrem Wert im Detail führen, der generelle Zeugniswert jedoch erhalten bleibt und daher bedingt vertretbar sind. Stufe 4 Die Planung führt für den Umweltaspekt „Kulturgüter“ zu erheblichen Beeinträchtigungen, welche den Zeugniswert des Denkmals gravierend einschränken, und ist daher kaum vertretbar. Stufe 5 Die Planung führt zum vollständigen Verlust von hoch schutzwürdigen Kulturgütern bzw. ihrer Zeugniswerte und ist daher nicht vertretbar. 8 Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 27.06.2000, 8 A 4631/97 9 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.07.2013, 22 B 12.1741 Bewertung der Auswirkungen 4.2 45 Ergebnisse Denkmalbereich bzw. Nideggen Bezogen auf den Denkmalbereich Nideggen werden mit Blick auf die Burg sowie auf das Dürener Tor die geplanten WEA des Windparks Lausbusch teilweise zu sehen sein. Das Erscheinungsbild des Dürener Tors wird allenfalls unwesentlich verändert, so dass sicherlich nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds gesprochen werden kann. Relevante Sichtbezüge zur Burg Nideggen bestehen großflächig v. a. aus südöstlicher Richtung (landwirtschaftlich geprägtes Umfeld von Hetzingen mit Bedeutung für die Erholung (v. a. Campingplätze)). Diese werden durch die geplanten WEA nicht beeinträchtigt (vgl. ECODA 2014 & 2016). Aus nördlicher sowie südlicher Richtung bestehen in untergeordnetem Umfang Blickbeziehungen (teils durch das Relief eingeschränkt) zur Burg. Aufgrund der Lage des Windparks Lausbusch können Sichtbeziehungen zu den WEA mit Blick auf die Burg ausgeschlossen werden. Wie die Fotosimulationen westlich von Hetzingen sowie von der Landesstraße L 246 zeigen, können aus westlicher Blickrichtung vereinzelt von höher gelegenen Bereichen Sichtbeziehungen zu einzelnen WEA des Windparks Lausbusch bestehen. Bei dem an einem Wanderweg gelegenen Betrachtungspunkt westlich von Hetzingen werden Teile der WEA 6 und 2 des Windparks Lausbusch in deutlichem Abstand zur markanten Bergkuppe sowie deutlich tiefer als diese zu sehen sein. Die ca. 3,0 km bzw. 3,4 km entfernten WEA 6 und 2 werden mit Blick auf die Burg am Rande des Blickfelds im Hintergrund wahrnehmbar sein. Die Bergkuppe mit der Burg Nideggen wird auch nach Errichtung der geplanten Anlagentypen eindeutig landschaftsdominierend wirken. Das Erscheinungsbild der Burg wird in diesem Bereich allenfalls unwesentlich verändert. Auch bei den höher gelegenen Betrachtungspunkten an der L 246 werden die geplanten Anlagentypen die Bergkuppe nicht überragen. Das markante Erscheinungsbild der Bergkuppe mit der Burg Nideggen wird durch die in einer Entfernung von 3,5 bis 3,9 km sichtbaren Anlagenteile am Rande des Blickfelds nicht erheblich beeinträchtigt. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass den Betrachtungspunkten an der L 246 aus gutachterlicher Sicht bezüglich der Erlebbarkeit der Burg Nideggen allenfalls eine untergeordnete Bedeutung zugesprochen werden kann, da von diesen Punkten lediglich für Verkehrsteilnehmer kurzzeitig Blickbeziehungen zur Burg bestehen. Demgegenüber bestehen im Umfeld von Hetzingen und Brück großflächig Sichtbeziehungen zur Burg, die durch die WEA nicht beeinträchtigt werden. Zieht man die in Google Earth veröffentlichten Fotos von der Burg Nideggen als Indiz dafür heran, von welchen Stellen der Ausblick auf die Burg offenbar als reizvoll empfunden wird, so fällt auf, dass sich diese auf das Rurtal zwischen Zerkall, Brück und Hetzingen konzentrieren. In diesen Bereichen werden die geplanten WEA nicht zu sehen sein. In Anlehnung an die Bewertungsstufen der UVP-Gesellschaft (vgl. Tabelle 4.1) werden die Beeinträchtigungen des Denkmalbereichs Nideggen insgesamt als gering und damit vertretbar eingestuft. ecoda Bewertung der Auswirkungen 46 Denkmäler in den übrigen berücksichtigten Ortslagen Innerhalb der Ortslagen sind angesichts der engen Bebauung keine Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA zu erwarten. Für Denkmäler, deren Wahrnehmbarkeit sich auf die angrenzende Straßenzüge beschränkt (v .a Wohnhäuser), können Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Aufgrund der Bauwerkshöhe der Kirchen reicht der visuelle Wirkraum über die engere Umgebung. So sind diese Bauwerke i .d. R. wesentlicher Bestandteil der Ortssilhouette. Bei den Ortslagen Boich, Drove, Leversbach und Rath ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein freier Blick über die jeweilige Ortslage in Richtung des Windparks Lausbusch sowie in Richtung des Windparks Steinkaul nicht möglich, so dass Beeinträchtigungen der Silhouetten ausgeschlossen werden können. Mit Blick auf die Ortslagen Berg, Thum und Muldenau werden die geplanten WEA teilweise zu sehen sein. Bei folgenden Objekten sind in der Landschaft stellenweise Sichtbeziehungen zwischen den geplanten WEA und dem Denkmal zu erwarten, die aber zu unwesentlichen Veränderungen der Silhouette von einzelnen Betrachtungspunkten führen und damit als vertretbar eingestuft werden: - Katholische Pfarrkirche St. Clemens (Berg) - Katholische Pfarrkirche St. Barbara (Muldenau) Der Blick auf Muldenau (Teil des KLB 180, vgl. Kapitel 2.2) in Richtung der geplanten WEA ist nicht frei von technogenen Elementen (Hochspannungsfreileitung). Die Intensität der Beeinträchtigung durch die geplanten Windenergieanlagen ist vor diesem Hintergrund geringer als bei einem ungestörten Blick. Unter Berücksichtigung der Ausprägung der Ortssilhouetten, bestehender Vorbelastungen, der Lage der geplanten WEA im Blickfeld sowie des Anteils am Blickfeld ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes von Denkmälern. In Anlehnung an die Bewertungsstufen der UVP-Gesellschaft (vgl. Tabelle 4.1) werden die Beeinträchtigungen des Erscheinungsbilds der katholsichen Pfarrkirchen St. Clemens (Berg) und St. Barbara (Muldenau) in der Landschaft insgesamt als gering und damit vertretbar eingestuft. ecoda Zusammenfassung 5 47 Zusammenfassung Anlass des vorliegenden Gutachtens ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1 „WEA Lausbusch“. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft in den Bereichen Lausbusch und Steinkaul sowie der Bebauungsplan Nr. G 2 „WEA Steinkaul“ sind rechtskräftig. Im Bereich „WEA Lausbusch“ sind fünf Windenergieanlagen (WEA) geplant und im Bereich „WEA Steinkaul“ zwei WEA genehmigt. Im Zuge der Bauleitplanung sind u. a. die Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Die Betrachtung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Denkmale in den vom Landschaftsverband Rheinland - Amt für Denkmalpflege im Rheinland in der Stellungnahme vom 29. April 2014 genannten Ortslagen Nideggen, Rath, Muldenau und Berg (Stadt Nideggen) sowie in den Ortslagen Leversbach, Boich, Drove und Thum (Gemeinde Kreuzau). Bei der Erarbeitung des vorliegenden Gutachtens wurden die Ergebnisse der Abstimmungsgespräche mit dem LVR sowie der Bezirksregierung Köln (Dezernat 35 und Dezernat 32) berücksichtigt. Als wesentliches Ergebnis der Abstimmungsgespräche wurde die Gesamthöhe der am Standort Lausbusch geplanten WEA auf jeweils 175 m über Grund begrenzt. Im vorliegenden Gutachten werden die nach Angaben der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinde Kreuzau sowie der Stadt Nideggen in den Ortslagen eingetragenen Baudenkmale dargestellt sowie die zu erwartenden Auswirkungen der Windenergienutzung in den beiden geplanten Konzentrationszonen für die Windkraft beschrieben und bewertet. Auftraggeberin ist die Gemeinde Kreuzau. Eine substantielle und funktionale Betroffenheit von Baudenkmälern ist aufgrund der Entfernung ausgeschlossen. Entsprechend beschränkt sich die Ermittlung der Betroffenheit auf mögliche Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen bzw. des Erscheinungsbilds des jeweiligen Denkmals. Die Prognose der zu erwartenden visuellen Auswirkungen der geplanten WEA erfolgte auf der Grundlage von Luftbildauswertungen, Sichtbereichsanalysen, Fotosimulationen sowie Eindrücken vor Ort. Die Intensität der Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der berücksichtigten Denkmäler wurde in Anlehnung an das Bewertungsverfahren der UVP-G ESELLSCHAFT (2014) unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung genannten Bewertungsmaßstäbe bzw. – kriterien bewertet. Demnach ist die Planung für die meisten Denkmäler als unbedenklich einzustufen, da das Erscheinungsbild nicht bzw. allenfalls geringfügig verändert wird. ecoda Zusammenfassung 48 Bezogen auf den Denkmalbereich Nideggen werden mit Blick auf die Burg sowie auf das Dürener Tor einzelne geplante WEA des Windparks Lausbusch teilweise zu sehen sein. Mit Blick von der Kirchgasse auf das Dürener Tor kann voraussichtlich ein Rotorblatt der WEA 6 (Lausbusch) im Hintergrund gesehen werden. Außerhalb von Nideggen können aus westlicher Blickrichtung vereinzelt von höher gelegenen Bereichen mit Blick auf die Burg Nideggen Sichtbeziehungen zu einzelnen WEA des Windparks Lausbusch bestehen. Die Bergkuppe mit der Burg Nideggen wird auch nach Errichtung der geplanten Anlagentypen eindeutig landschaftsdominierend wirken. Das markante Erscheinungsbild der Burg wird in diesen Bereichen allenfalls unwesentlich verändert. In Anlehnung an die Bewertungsstufen der UVP-Gesellschaft werden die Beeinträchtigungen des Denkmalbereichs Nideggen durch die geplanten WEA des Windparks Lausbusch insgesamt als gering und damit vertretbar eingestuft. Relevante Sichtbeziehungen zwischen Denkmälern in der Ortslage Nideggen und den am Standort Steinkaul geplanten WEA sind nicht zu erwarten. Innerhalb der Ortslagen Rath, Muldenau und Berg, Leversbach, Boich, Drove und Thum sind angesichts der engen Bebauung keine Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA zu erwarten. Stellenweise sind Sichtbeziehungen zwischen den geplanten WEA und der katholischen Pfarrkirche St. Clemens (Berg) sowie der katholischen Pfarrkirche St. Barbara (Muldenau) zu erwarten, die aber zu unwesentlichen Veränderungen der jeweiligen Ortsilhouette von einzelnen Betrachtungspunkten führen und damit in Anlehnung an die Bewertungsstufen der UVP-Gesellschaft als vertretbar eingestuft werden. Unter Berücksichtigung der Ausprägung der Ortssilhouetten, bestehender Vorbelastungen, der Lage der geplanten WEA im Blickfeld sowie des Anteils am Blickfeld ergeben sich keine erheblichen Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes von Denkmälern. ecoda Abschlusserklärung Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen. Dortmund,03. April 2017 _____________ Stefan Wernitz Literaturverzeichnis BREUER, W. (2001): Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Vorschläge für Maßnahmen bei Errichtung von Windkraftanlagen. In: Naturschutz und Landschaftsplanung 8/2001, S. 237-245. D ACHVERBAND DER DEUTSCHEN NATUR- UND UMWELTSCHUTZVERBÄNDE (DNR) e. V. (2012): Grundlagenarbeit für eine Informationskampagne "Umwelt- und naturverträgliche Windenergienutzung in Deutschland (onshore) ” – Analyseteil. Lehrte. ECODA (2016): Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil I: Eingriffsbilanzierung) zur geplanten Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 2 – Windenergieanlagen Steinkaul“. Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der Gemeinde Kreuzau. Dortmund. ECODA (2017): Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil I: Eingriffsbilanzierung) zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“. Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der Gemeinde Kreuzau. Dortmund. LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE & LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND (2007): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen. Münster, Köln. LVR – AMT FÜR D ENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2014): Schriftliche Stellungnahme vom 29. April 2014 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1 „WEA Lausbusch“ sowie Nr. G 2 „WEA Steinkaul“ der Gemeinde Kreuzau. LVR – AMT FÜR D ENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2016): Fachbeitrag Kulturlandschaft .zum Regionalplan KölnErhaltende Kulturlandschaftsentwicklung. Köln. UVP-G ESELLSCHAFT (2014): Kulturgüter in der Planung. Handreichung zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes bei Umweltprüfungen. Hamm. Anhang I Übersichtskarte Karte 1: Übersichtsdarstellung der Standorte der geplanten Windenergieanlagen sowie der Lage der berücksichtigten Denkmale bzw. Denkmalbereiche und der Betrachtungspunkte der Fotosimulationen Detailkarten Karte 2: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale sowie der Betrachtungspunkte der Fotosimulationen - Ortslage Nideggen Karte 3: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale sowie der Betrachtungspunkte der Fotosimulationen - Ortslage Berg Karte 4: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale sowie der Betrachtungspunkte der Fotosimulationen - Ortslage Thum Karte 5: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale - Ortslage Drove Karte 6: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale - Ortslage Broich Karte 7: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale sowie der Betrachtungspunkte der Fotosimulationen - Ortslage Muldenau Karte 8: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale - Ortslage Leversbach Karte 9: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale - Ortslage Rath sowie Gut Neuenhof (Nideggen) ! Gutachten zur Betroffenheit von Denkmalen .1"&-1*2)*58+67*0082,)*6 *'&882,640&265 C%&86'86(-B *1*.2)*5*8;&8 5767*.0$-81 8+75&,,*'*5.2*1*.2)*5*8;&8 ! 4 ! Karte 1 !! ! ! !! ! !! ! ! ! r ! ! ! >'*56.(-76)&567*0082,)*5#7&2)357*)*5,*40&27*2 %.2)*2*5,.*&20&,*263:.*)*5&,*)*5'*5A(/ 6.(-7.,7*2*2/1&0*';:*2/1&0'*5*.(-*82))*5 *75&(-782,6482/7*)*53736.180&7.32*2 ! #7&2)357*932%.2)*2*5,.*&20&,*2% ! ! 6 r ! !! !!!! ! ! !! !! !! ! ! ! !! !  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Gutachten zur Betroffenheit von Denkmalen +.#*.'/&'25(34'--5/)&'3 '$#55/)31-#/32 ="#53$53%*< '.'+/&'2'58#52434'+-!*5. 5(42#))'$'2+/'.'+/&'2'58#5 ! Karte 4 5(4$+-&&#234'--5/)&'2#)'&'2$'2;%,3+%*4+)4'/ '/,.#-'307+'&'2'42#%*45/)315/,4'&'2 0403+.5-#4+0/'/243-#)'!*5. #)'&'2$'2;%,3+%*4+)4'/'/,.#-' !  45 . ! ! 43 ! r  #5&'/,.#0&'/&'/,.#- . ! '42#%*45/)315/,4'&'20403+.5-#4+0/'/ 44 ! ! 42!48 49 ! . ! 5/,460/&'.#53&+'040602-#)'/(;2 &+'0403+.5-#4+0/'/'234'--4752&'/307+' #234'--5/)&'3-+%,7+/,'-3 46 ! r ! $'#2$'+4'4'2533%*/+44&'2&+)+4#-'/24*0(0403  9'0$#3+3"   '#2$'+4'2 4'(#/"'2/+48 12+-   Source: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, i-cubed, USDA, USGS, AEX, Getmapping, Aerogrid, IGN, IGP, swisstopo, and the GIS User Community #:34#$    '4'2  ´ 31 32 !21 !20 ! ! ! Gutachten zur Betroffenheit von Denkmalen (+ '+$,#$/2%01$**2,&#$0 $! 22,&0.* ,0/ 9 20!20"'8 $+$(,#$/$24 2/101$(*'2+ r 25 ! 2%1/ &&$!$/(,$+$(,#$/$24 2 19 ! 29 ! Karte 5 24 ! ! 2%1!(*## /01$**2,&#$/ &$#$/!$/7")0("'1(&1$, $,)+ *$/10* &$/-3$ 18 ! 17 ! 22 !  &$#$/!$/7")0("'1(&1$,$,)+ *$ 16 ! !  2#$,)+ * 30 r ! -#$,#$,)+ * 15 ! 27 ! 28 ! 14 ! 26 ! ! !$ /!$(1$1$/200"',(11#$/#(&(1 *$,/1'-%-1-0  5$-! 0(0   $ /!$(1$/1$% ,$/,(14 ./(*  r Source: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, i-cubed, USDA, USGS, AEX, Getmapping, Aerogrid, IGN, IGP, swisstopo, and the GIS User Community   601 !    $1$/  ´ ! Gutachten zur Betroffenheit von Denkmalen (+ '+$,#$/2%01$**2,&#$0 $! 22,&0.* ,0/ 8 20!20"'7 $+$(,#$/$23 2/101$(*'2+ 2%1/ &&$!$/(,$+$(,#$/$23 2 ! Karte 6 2%1!(*## /01$**2,&#$/ &$#$/!$/6")0("'1(&1$, $,)+ *$/10* &$/-("' 4 !  &$#$/!$/6")0("'1(&1$,$,)+ *$ ! r 2 !  2#$,)+ * -#$,#$,)+ * 6 ! 10 ! 9 ! 8 1 7 12 ! 13 ! 11 5 ! ! ! ! ! 3 ! ! !$ /!$(1$1$/200"',(11#$/#(&(1 *$,/1'-%-1-0  4$-! 0(0   $ /!$(1$/1$% ,$/,(13 ./(*   Source: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, i-cubed, USDA, USGS, AEX, Getmapping, Aerogrid, IGN, IGP, swisstopo, and the GIS User Community  501 !    $1$/  ´ ! Gutachten zur Betroffenheit von Denkmalen ),!(,%-$%03&12%++3-'$%1 %"!33-'1/+!-10 ; !31"31#(: %,%)-$%0%36!30212%)+(3, 69 ! 3&20!''%"%0)-%,%)-$%0%36!3 ! Karte 7 3&2")+$$!012%++3-'$%0!'%$%0"%09#*1)#(2)'2%%-*,!+%1.5)%$%0%20!#(23-'1/3-*2%$%0 .2.1),3+!2).-%-021+!'%3+$%-!3 67 ! !'%$%0"%09#*1)#(2)'2%-%-*,!+% ! 70 78 53 85 ! ! ! 86 ! 83 ! 77 68 ! ! ! ! !3$%-*,!+ 65 ! %20!#(23-'1/3-*2%$%0.2.1),3+!2).-%- ! . 3-*24.-$%,!31$)%.2.4.0+!'%-&90 $)%.2.1),3+!2).-%-%012%++2530$%-1.5)% !012%++3-'$%1+)#*5)-*%+1  . !  . ! ! "%!0"%)2%2%0311#(-)22$%0$)')2!+%-02(.&.2.1  7%."!1)1    %!0"%)2%02%&!- %0-)26 /0)+   Source: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, i-cubed, USDA, USGS, AEX, Getmapping, Aerogrid, IGN, IGP, swisstopo, and the GIS User Community !812!"    %2%0  ´ ! Gutachten zur Betroffenheit von Denkmalen (+ '+$,#$/2%01$**2,&#$0 $! 22,&0.* ,0/ 9 20!20"'8 $+$(,#$/$24 2/101$(*'2+ 2%1/ &&$!$/(,$+$(,#$/$24 2 ! Karte 8 2%1!(*## /01$**2,&#$/ &$#$/!$/7")0("'1(&1$, $,)+ *$/10* &$$3$/0! 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Karte 9 91 ! 2%1!(*## /01$**2,&#$/ &$#$/!$/7")0("'1(&1$, $,)+ *$/10* &$ 1'0-3($21$2$,'-% (#$&&$,  &$#$/!$/7")0("'1(&1$,$,)+ *$ !  2#$,)+ * 89 ! 95 ! ! !$ /!$(1$1$/200"',(11#$/#(&(1 *$,/1'-%-1-0  5$-! 0(0   $ /!$(1$/1$% ,$/,(14 ./(*   Source: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, i-cubed, USDA, USGS, AEX, Getmapping, Aerogrid, IGN, IGP, swisstopo, and the GIS User Community  601 !    $1$/  ´ Anhang II Tabellen A.II 1: Bezeichnung, Adresse und Beschreibung der Baudenkmale in den relevanten Ortslagen (nach Angaben der Gemeinde Kreuzau sowie der Stadt Nideggen) A.II 2: Bezeichnung, Adresse und Beschreibung der relevanten Bodendenkmale (nach Angaben der Gemeinde Kreuzau) A.II 3: Prognose der visuellen Auswirkungen der geplanten WEA auf die berücksichtigten Baudenkmale A.II 4: Bewertung der Auswirkungen auf die berücksichtigten Baudenkmale A.II 1: Bezeichnung, Adresse und Beschreibung der Baudenkmale in den relevanten Ortslagen (nach Angaben der Gemeinde Kreuzau sowie der Stadt Nideggen) Nr. in Kommune Karte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Ortsteil Boich Boich Boich Boich Boich Boich Boich Boich Boich Boich Boich Boich Boich Drove Drove Drove Drove Drove Drove Drove Drove Drove Drove Drove Drove Drove Drove Drove Drove Drove Drove Drove Leversbach Leversbach Leversbach Leversbach Leversbach Leversbach Leversbach Leversbach Leversbach Nr. DenkmalLage liste 1 2 3 4 71 82 86 87 88 89 90 91 91a 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 92 93 94 32 33 34 35 36 37 72 98 112 Gereonstraße 40 Gereonstraße zwischen Nr. 67 u. 71 Gereonstraße Flur Weingartsmaar Gereonstraße 50 Gereonstraße 76 Gereonstraße 38 Gereonstraße 48 Gereonstraße 49 Gereonstraße 51 Rather Weg 1 Rather Weg 5 Rather Weg 5/5a Am Sandberg 1 Drovestraße 54 Drovestraße 106 Drovestraße 110 Drovestraße 112 Drovestraße 138 Drovestraße 133 Drovestraße 135 Drovestraße 140 Drovestraße 206 Wewordenstraße 7 Flur Burgberg, Flur 22, Nr. 51, Wewordenstraße Flur 4, Nr. 29/1 In der Britz 48 Drovestraße / In der Britz Drovestraße / Wewordenstraße Drovestraße 82 Drovestraße 156 Drovestraße 156 Am Leversbach Am Leversbach 33 Am Leversbach 36 Bleigraben Bleigraben / Am Leversbach Flur Oberströtsch Am Leversbach Am Leversbach 16 Am Leversbach 32 Kurzbeschreibung Kath. Pfarrkirche St. Gereon 1903 und Kirchhofmauer 2. Hälfte 19.Jh. Wegekreuz, 1857 Sandsteinkreuz aus dem 19. Jh., neuer Friedhof Bildstock aus Sandstein, 1808 2-geschossiges Wohn-Stall-Haus, Fachwerk 1. Hälfte 19. Jh. 2-geschossiges Wohnhaus, Bruchstein-Fachwerk A. des 18. Jh. 2-geschossiges, traufenständiges Fachwerkgebäude E. 18. Jh. 2-geschossiges Bruchsteinhaus 1796 2-geschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus 18. Jh. 2-geschossiges Fachwerkhaus auf Bruchsteinsockel A. 19. Jh. 2-geschossiges Fachwerkhaus auf Bruchsteinsockel 18. Jh.: 2-geschossiges Bruchsteinhaus 1854 Bruchsteinscheune und Stallanlage, Mitte 19. Jh. ehemalige Mühle, geschlossene, mehrteilige Hofanlage, Haupthaus 2-gesch. (Bruchstein) um 1750 2-gesch. Fachwerk-Giebelhaus, 19. Jh. 2-gesch. Fachwerk-Giebelhaus, 18. Jh. 2-gesch. Fachwerk-Giebelhaus, 17./18. Jh. 2-gesch. Fachwerk-Giebelhaus, 17./18. Jh. Haupthaus 2-gesch. Fachwerk und Vierkanthof 18./19. Jh. 3-schiffige Hallenkirche mit Westturm 15./16. Jh. ehem. Pfarrhaus, 2-gesch. Bruchsteinhaus, 1764 Wohnhaus 2-gesch., ehem. Fachwerkgehöft, 1. Hälfte 19. Jh. ehem. Amtsgebäude, 2-gesch. um 1910 Burg Drove, Haupthaus um 1728, Vorburg um 1741 Wegekreuz, Sandstein, 1791 Judenfriedhof 2-gesch. Wohnhaus u. 4-flügelige Hofanlage, Fachwerk, 18. Jh. Sandsteinkreuz 18.Jh. Bildstock aus Buntsandstein, 18. Jh. Vierkanthof und Wohnhaus, 2-geschossig 1839 Vierkanthof aus Fachwerk, 1-geschossig mit Drempelgeschoß; inschriftliche Dat. 1532; Datierung Bausubstanz 17./18.Jh. Heiligenhäuschen aus Buntsandstein, datiert 1762 Wegekreuz, inschriftlich datiert 1780, erneuert 1924 Winkelhofanlage, 18. Jh., Veränderungen 20. Jh. 2-gesch. Wohnhaus mit Außenwänden aus Bruchstein, Giebelseite in Fachwerk, 18. Jh., Veränderungen im 20. Jh. Bildstock aus Sandstein, inschriftliche Datierung 1782 Bildstock aus Sandstein, Datierung lt. Inschrift 1782 Bildstock aus Sandstein, 18. Jh. Bildstock aus Buntsandstein, 18. Jh. 2-geschossiges Giebelhaus auf abgetrepptem Bruchsteinsockel, 17. / 18. Jh. Kapelle St. Albertus Magnus A.II 1: Bezeichnung, Adresse und Beschreibung der Baudenkmale in den relevanten Ortslagen (nach Angaben der Gemeinde Kreuzau sowie der Stadt Nideggen) Nr. in Kommune Karte 42 43 44 45 46 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Ortsteil Thum Thum Thum Thum Thum Thum Thum Nideggen Nideggen Nideggen Muldenau Nideggen Nideggen Nideggen Nideggen Nideggen Nideggen Nideggen Nideggen Nideggen Nideggen Muldenau Muldenau Nideggen Muldenau Muldenau Muldenau Muldenau Nideggen Nideggen Nideggen Nideggen Nideggen Nideggen Muldenau Muldenau Nideggen Nideggen Nideggen Berg Muldenau Nr. DenkmalLage liste 47 46 48 100 101 102 103 1 8 9 10 11 12 13 15 16 17 18 24 25 26 27 28 29 31 32 33 34 40 41 43 44 46 58 59 63 66 67 68 70 71 Thumstraße Thumstraße 34 Thumstraße Thumstraße 26 Thumstraße 40 Thumstraße 41 Thumstraße 43 Nideggen Stadtkern Graf- Gerhard- Straße 1 Markt 2 Barbarastraße 18 Im Altwerk 3 Graf- Gerhard- Straße/ Hindenburgstraße Kirchgasse Hindenburgstraße 3-5 Kirchgasse 7 Kirchgasse 9 Bahnhofstraße 11 Bahnhofstraße 1 Bahnhofstraße 5 Bahnhofstraße 19 Barbarastraße 15 Ulmenstraße 29 Marktplatz Brückenstraße Barbarastraße "Am Großen Berg" Barbarastraße 17 Im Altwerk 8 Im Altwerk 9 Im Altwerk 12 Zülpicher Straße/ Abendener Straße Zülpicher Straße 1 Bahnhofstraße 24 Brückenstraße 9 Brückenstraße 19 Kirchgasse Kirchgasse 6 Bahnhofstraße 13 Frankenstraße 28 Barbarastraße 10 Kurzbeschreibung Kath. Kapelle Fides-Spies-Caritas, Saalkirche aus Sandstein bzw. Buntsandstein 1906/1907 Haus Thum, ehem. Burg Thum, 17./18. Jh., Ziegelgebäude 19./20. Jh., heute 4-flügelige Hofanlage Friedhofskreuz auf dem Friedhof, Kreuzpfeiler 1879 Bildstock aus Sandstein 18. Jh. 2-geschossiges Bruchsteinhaus, M. 19. Jh. 2-geschossiges Fachwerkhaus, 1. H. 19. Jh.; Giebelseite modern in Backstein 2-geschossiges Fachwerkhaus, Kern 17. Jh. verändert im 18. und 19. Jh.; Stadtbefestigung einschließlich Stadttore Fachwerkhaus Cafè am Markt Bruchsteingehöft Fachwerkhaus Fachwerkhaus am Dürener Tor Burg Nideggen Bewershof Fachwerkhof Fachwerkhof Fachwerkhof Torbogen am Marktplatz Wohn- und Geschäftshaus Wohn- und Geschäftshaus Burg Pissenheim Fachwerkhaus Marktplatz und Sandsteinkreuz Heiligenhäuschen Wegekapelle Wegekreuz Wohnhaus Wohnhaus Fachwerk Wohnhaus Bruchsteinbau Marienkapelle Rathaus Franziskaner- Minoriten- Kloster Winkelhofanlage Ehemalige Schule Katholische Pfarrkirche St. Johannes Baptist Pfarrhaus Fachwerkhaus Reliefstein im Bruchsteinhaus Winkelhofanlage A.II 1: Bezeichnung, Adresse und Beschreibung der Baudenkmale in den relevanten Ortslagen (nach Angaben der Gemeinde Kreuzau sowie der Stadt Nideggen) Nr. in Kommune Karte 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Stadt Nideggen Ortsteil Berg Muldenau Muldenau Nideggen Nideggen Rath Berg Rath Berg Berg Nideggen Nideggen Nideggen Nideggen Nr. DenkmalLage liste 72 73 74 75 84 86 97 100 101 102 104 111 122 123 Kirchstraße 16 Barbarastraße Barbarastraße Markt 1 Graf- Gerhard- Straße 2 Rather Straße 97 Frankenstraße/ Lagerstraße Zum Horstet 21 Kirchstraße Kirchstraße 5 Gemarkung Jungholz Gut Neuenhof Von- Siebold- Straße 24 (gegenüber) Bewersgraben 8 Kurzbeschreibung Winkelhofanlage mit Scheune Katholische Pfarrkirche St. Barbara Pfarrhaus Ratskeller Bruchsteinwohnhaus Kapelle und Pfarrhaus Steinkreuz Fachwerkhofanlage Katholische Pfarrkirche St. Clemens Winkelhofanlage Gedenkkreuz Fachwerk- Hofanlage Gut Neuenhof Ehrenmal Kriegerdenkmal von 1870 Backsteinhaus Anmerkung: Das Denkmal "Judenfriedhof Untermaubach", das unter der laufenden Nr. 47 erfasst wurde, wurde aufgrund der Entfernung zum Vorhaben nicht weiter berücksichtigt. Die ursprüngliche durchlaufende Nummerierung der Denkmale wurde nicht geändert. A.II 2: Bezeichnung, Adresse und Beschreibung der relevanten Bodendenkmale (nach Angaben der Gemeinde Kreuzau) Denkmal - Orts- KurzbeschreiNr. teil bung Lage Drove Motte (Burghügel) Droverstraße Flur 29, Nr. 39 Drove Quelle, Wasserleitung (gen. "Heiliger Pütz") Flurname: Am Heiligenpütz Flur 4, Nr. 76, 77-79 und 126/98 teilweise Thum Hügel Flurname: Lausbusch Flur 1, Nr. 4 4 6 5 Beschreibung Es handelt sich hierbei um einen Burghügel vom Typ "Motte" mit dazugehörigem Teich. Der Hügel hat einen Durchmesser von 40-45 m. Er ist von einem bis zu 15 m breiten Graben umgeben. Der Höhenunterschied zwischen Grabensohle und Hügelkuppe beträgt 5,1 m. Die ehemaligen Arme des Drovebaches, die östlich und westlich der Burg vorbeiflossen, bildeten den Zu- und Abfluß des Teiches und der Grabenanlage. Sie liegen heute trocken. Es handelt sich bei dieser Anlage um die Stammburg derer von Drove, die seit dem 13. Jh. urkundlich erwähnd sind. Bei der Zeitstellung wird "mittelalterlich" angegeben. Die o.a. Anlage ist sowohl für die Geschichte der ehem. Herrschaft Drove als auch für die Menschen, für den Ort und die hier begonnene Besiedlung von Bedeutung. Ihre Erhaltung liegt aus diesen sowie auch aus baugeschichtl. sowie siedlungsgeschichtl. Gründen im öffentl. Interesse und erfüllt die Anforderungen des § 2 DSchG NW. Die Quelle "Heiliger Pütz" liegt 1,2 km südöstlich von Drove am nordöstlichen Ufer des Thumbaches. Das Quellwasser fließt heute in den gen. Bach. In römischer Zeit wurde das Quellwasser durch umfangreiche Kunstbauten unter dem östlich angrenzenden Drover Berg in ein Versorgungsgebiet Richtung Soller umgeleitet. Zu diesem Zweck war ein 1.660 m langer und max. 26 m tiefer Tunnel durch den Berg unter der Drover Heide getrieben worden. Als Bestandteil dieses überregional bedeutenden Bodendenkmals muß der sog. "Heilige Pütz" angesehen werden, der aufgrund der natürlich vorgegebenen geologischen Untergrundbedingungen das erforderliche Wasser spendete, aber offensichtlich künstlich umgestaltet worden war. Die o.a. Anlage bildet mit dem Drover- Berg-Tunnel eine Objekteinheit und ist von techn.-geschichtl.sowie auch allg. historischer Bedeutung weit über die Region hinaus. Er erfüllt die Voraussetzungen gem. § 2 DSchG NW. Schutz und Erhaltung liegen daher im öffentlichen Interesse. Der o.a. Hügel liegt etwa 800 m von Thum und 200 m nördlich der Straße nach Nideggen in einem Feld. Der Hügel hat etwa einen Durchmesser von 10 m, ist ca. 1 m bis 1,20 m hoch, mit Steinen durchsetzt und stark mit Buschwald (Strauchwerk) bewachsen. Die Anlage ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, für den Ort und die hier vorausgegangenen Besiedlungen. Ihre Erhaltung liegt aus archäologischen sowie insbesondere siedlungsgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse. Die Anlage erfüllt die Anforderungen des § 2 DSchG NW 1 A.II 3: Prognose der visuellen Auswirkungen der geplanten WEA auf die berücksichtigten Baudenkmale Nr. in Karte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 Kategorie Kirche Kreuz Kreuz Bildstock Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Hof Hof (Mühle) Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Kirche Wohnhaus Wohnhaus öffentliche Gebäude Burg Friedhof Friedhof Wohnhaus Kreuz Bildstock Hof Hof Kreuz Sichtbeziehung zu WEA Entfernung zur BlickLausbusch aufgrund der nächsten WEA richtung Exposition (m) ausgeschlossen 1.270 SO nein 1.390 NW ja 930 N ja 1.660 N ja SO 1.300 nein 1.400 S nein 1.260 SO nein 1.290 SO nein NW 1.330 ja 1.360 NW ja 1.240 O ja 1.230 SSO nein SSO 1.240 nein 2.700 S nein 2.820 W ja SW 2.960 nein 3.990 SW nein 3.030 SW nein 3.090 SW nein NO 3.090 ja 3.170 O ja 2.990 SW nein 3.430 SW nein 3.110 S nein 3.210 O ja 3.350 SO ja 2.780 NW ja S 2.740 nein 3.090 NW/SW nein 2.920 W ja W 3.170 ja 3.160 W ja Sichtbeziehung zu WEA Steinkaul aufgrund der Exposition ausgeschlossen Sichtbeziehungen zu WEA sind in der engeren Umgebung aufgrund der Verdeckung durch Gebäude, Bäume, Relief ausgeschlossen Sichtbeziehungen zu WEA im Zusammehnag mit der Ortssilhouette ausgeschlossen nein ja ja ja nein ja nein nein ja ja ja nein nein nein ja ja ja ja ja ja ja ja ja nein ja nein ja nein ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja A.II 3: Prognose der visuellen Auswirkungen der geplanten WEA auf die berücksichtigten Baudenkmale Nr. in Karte 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 Kategorie Kreuz Hof Wohnhaus Bildstock Bildstock Bildstock Bildstock Wohnhaus Kapelle Wohnhaus Kirche Kreuz Bildstock Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Sichtbeziehung zu WEA Entfernung zur BlickLausbusch aufgrund der nächsten WEA richtung Exposition (m) ausgeschlossen 2.700 2.730 2.750 2.680 2.940 2.990 2.700 2.640 2.690 1.150 1.120 1.030 1.100 1.040 1.090 1.080 2.040 Stadbefestigung Wohnhaus Wohnhaus Hof Wohnhaus Wohnhaus Burg 1.130 1.870 1.710 1.740 1.860 Hof Hof Hof Hof Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus 1.770 1.980 1.990 1.860 1.880 1.870 1.830 2.200 Sichtbeziehung zu WEA Steinkaul aufgrund der Exposition ausgeschlossen Sichtbeziehungen zu WEA sind in der engeren Umgebung aufgrund der Verdeckung durch Gebäude, Bäume, Relief ausgeschlossen Sichtbeziehungen zu WEA im Zusammehnag mit der Ortssilhouette ausgeschlossen ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja nein, Sichtbeziehungen stellenweise möglich ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja NO SO NW NO N N N N NW NO NW OSO W W N/O SO - ja nein ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja nein nein ja ja nein ja nein ja ja ja ja ja ja ja ja ja nein ja ja nein nein nein NW NO O NW SW W ja nein ja ja ja ja ja nein ja ja ja ja W SSW SSW W SW NO W ja ja ja ja ja nein ja ja ja ja ja ja nein ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja nein, Sichtbeziehungen stellenweise möglich ja ja ja ja ja ja ja A.II 3: Prognose der visuellen Auswirkungen der geplanten WEA auf die berücksichtigten Baudenkmale Nr. in Karte 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 Kategorie Burg Wohnhaus Kreuz Kreuz Kreuz Kreuz Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Kapelle öffentliche Gebäude Kirche (Kloster) Hof öffentliche Gebäude Kirche Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Hof Hof Kirche Wohnhaus öffentliche Gebäude Wohnhaus Kapelle Kreuz Hof Kirche Sichtbeziehung zu WEA Entfernung zur BlickLausbusch aufgrund der nächsten WEA richtung Exposition (m) ausgeschlossen 1.660 1.680 1.880 1.660 1.680 1.570 1.660 1.730 1.700 1.720 1.880 1.870 1.730 1.740 1.690 2.000 1.960 1.850 1.670 1.690 1.770 1.640 1.690 2.040 1.840 2.020 1.730 1.810 1.940 Sichtbeziehung zu WEA Steinkaul aufgrund der Exposition ausgeschlossen Sichtbeziehungen zu WEA sind in der engeren Umgebung aufgrund der Verdeckung durch Gebäude, Bäume, Relief ausgeschlossen Sichtbeziehungen zu WEA im Zusammehnag mit der Ortssilhouette ausgeschlossen ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja es bestehen keine relevanten Sichtbeziehungen ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja nein, Sichtbeziehungen stellenweise möglich ja ja ja ja ja nein, Sichtbeziehungen stellenweise möglich ja ja ja ja ja ja nein, Sichtbeziehungen stellenweise möglich W N NO NO S O O SO NW SO S SW N/O W O N/W nein ja nein ja ja ja ja ja ja ja ja ja nein nein ja nein nein nein nein ja ja ja ja ja ja ja ja ja nein nein ja ja S W SO O W W ja ja ja ja ja nein ja ja ja ja ja nein W NW/SW SO/NO W SO N SO nein ja nein ja ja ja ja nein ja nein ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja es bestehen keine relevanten Sichtbeziehungen A.II 3: Prognose der visuellen Auswirkungen der geplanten WEA auf die berücksichtigten Baudenkmale Nr. in Karte 93 94 95 96 97 Kategorie Hof Kreuz Hof Kreuz Wohnhaus Sichtbeziehung zu WEA Entfernung zur BlickLausbusch aufgrund der nächsten WEA richtung Exposition (m) ausgeschlossen 1.720 2.180 2.730 1.340 1.740 O N NW S O ja nein ja ja nein Sichtbeziehung zu WEA Steinkaul aufgrund der Exposition ausgeschlossen Sichtbeziehungen zu WEA sind in der engeren Umgebung aufgrund der Verdeckung durch Gebäude, Bäume, Relief ausgeschlossen Sichtbeziehungen zu WEA im Zusammehnag mit der Ortssilhouette ausgeschlossen ja ja ja ja nein ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja A.II 4: Bewertung der Auswirkungen auf die berücksichtigten Baudenkmale Nr. in Karte 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 Kategorie Bedeutung Betroffenheit Sichtbeziehungen zu WEA sind in der engeren Umgebung aufgrund der Verdeckung durch Gebäude, Bäume, Relief ausgeschlossen Kirche Kreuz Kreuz Bildstock Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Hof Hof (Mühle) Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Kirche Wohnhaus Wohnhaus öffentliche Gebäude Burg Friedhof Friedhof Wohnhaus Kreuz Bildstock Hof Hof Kreuz sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja Sichtbeziehungen zu WEA Beeinträchtigungen der Bewertung der im Zusammehnag mit der engeren Umgebung Auswirkungen Ortssilhouette bzw. der Orstsilhouette ausgeschlossen ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich A.II 4: Bewertung der Auswirkungen auf die berücksichtigten Baudenkmale Nr. in Karte 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 Sichtbeziehungen zu WEA sind in der engeren Umgebung aufgrund der Verdeckung durch Gebäude, Bäume, Relief ausgeschlossen Sichtbeziehungen zu WEA Beeinträchtigungen der Bewertung der im Zusammehnag mit der engeren Umgebung Auswirkungen Ortssilhouette bzw. der Orstsilhouette ausgeschlossen ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja es bestehen keine relevanten Sichtbeziehungen ja ja ja ja ja ja sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell ja ja ja ja ja ja ja Kategorie Bedeutung Betroffenheit Kreuz Hof Wohnhaus Bildstock Bildstock Bildstock Bildstock Wohnhaus Kapelle Wohnhaus Kirche Kreuz Bildstock Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sehr hoch Stadbefestigung Wohnhaus Wohnhaus Hof Wohnhaus Wohnhaus Burg sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch Hof Hof Hof Hof Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja nein, Sichtbeziehungen stellenweise möglich ja ja ja ja ja ja ja keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich keine keine keine keine keine unwesentlich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich vertretbar keine keine keine keine keine keine keine unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich A.II 4: Bewertung der Auswirkungen auf die berücksichtigten Baudenkmale Nr. in Karte 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 Sichtbeziehungen zu WEA sind in der engeren Umgebung aufgrund der Verdeckung durch Gebäude, Bäume, Relief ausgeschlossen Sichtbeziehungen zu WEA Beeinträchtigungen der Bewertung der im Zusammehnag mit der engeren Umgebung Auswirkungen Ortssilhouette bzw. der Orstsilhouette ausgeschlossen sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja es bestehen keine relevanten Sichtbeziehungen ja ja ja ja ja ja sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja nein, Sichtbeziehungen stellenweise möglich ja ja ja ja ja nein, Sichtbeziehungen stellenweise möglich ja ja ja ja ja ja Kategorie Bedeutung Betroffenheit Burg Wohnhaus Kreuz Kreuz Kreuz Kreuz Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Kapelle öffentliche Gebäude Kirche (Kloster) Hof öffentliche Gebäude sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell Kirche Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Hof Hof Kirche Wohnhaus öffentliche Gebäude Wohnhaus Kapelle Kreuz Hof sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine keine unwesentlich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich vertretbar keine keine keine keine keine unwesentlich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich vertretbar keine keine keine keine keine keine unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich A.II 4: Bewertung der Auswirkungen auf die berücksichtigten Baudenkmale Nr. in Karte 92 93 94 95 96 97 Kategorie Kirche Hof Kreuz Hof Kreuz Wohnhaus Bedeutung sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch sehr hoch Betroffenheit sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell sensoriell Sichtbeziehungen zu WEA sind in der engeren Umgebung aufgrund der Verdeckung durch Gebäude, Bäume, Relief ausgeschlossen Sichtbeziehungen zu WEA Beeinträchtigungen der Bewertung der im Zusammehnag mit der engeren Umgebung Auswirkungen Ortssilhouette bzw. der Orstsilhouette ausgeschlossen es bestehen keine relevanten Sichtbeziehungen ja ja ja ja ja nein, Sichtbeziehungen stellenweise möglich ja ja ja ja ja unwesentlich vertretbar keine keine keine keine keine unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich unbedenklich Anhang III Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Foto vom Betrachtungspunkt 1a ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 1a ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Foto vom Betrachtungspunkt 1b ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 1b ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 1b ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Foto vom Betrachtungspunkt 2 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 2 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 2 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Foto vom Betrachtungspunkt 3 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 3 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Foto vom Betrachtungspunkt 7 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 7 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 7 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Foto vom Betrachtungspunkt 4 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 4 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Foto vom Betrachtungspunkt 5 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 5 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 5 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Foto vom Betrachtungspunkt 6a ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 6a ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 6a ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Foto vom Betrachtungspunkt 6b ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 6b ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 6b ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Foto vom Betrachtungspunkt 8 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 8 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 8 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Foto vom Betrachtungspunkt 9 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 9 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 9 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Foto vom Betrachtungspunkt 10 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 10 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 10 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Foto vom Betrachtungspunkt 11 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 11 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 11 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Foto vom Betrachtungspunkt 12 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 12 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 12 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Foto vom Betrachtungspunkt 13 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 13 ecoda Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau) Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 13 ecoda