Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
5,2 MB
Datum
25.04.2017
Erstellt
11.04.17, 13:07
Aktualisiert
11.04.17, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 12 zu VL 58/2012_7.Erg.
www.ecoda.de
ecoda
UMWELTGUTACHTEN
Dr. Bergen & Fritz GbR
Ruinenstr. 33
G u tach te n zu r Be tro ffe n h e it vo n D e n km ale n
im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1 „WEA
Lausbusch“
(Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Thum)
44287 Dortmund
Fon 0231 5869-5690
Fax 0231 5869-9519
ecoda@ecoda.de
www.ecoda.de
Auftraggeberin:
Gemeinde Kreuzau
Bahnhofsstraße 7
52372 Kreuzau
Bearbeiter:
Stefan Wernitz, Dipl.-Geogr.
Dortmund, den 03. April 2017
Inhaltsverzeichnis
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
1
Einleitung ............................................................................................ 1
2
Bestandserfassung................................................................................. 3
3
2.1
Beschreibung der relevanten Denkmale sowie deren räumlichen Wirkung ................................. 3
2.1.1 Denkmalbereich Nideggen ......................................................................................................... 3
2.1.2 Baudenkmale (Einzeldenkmale)................................................................................................ 7
2.1.3 Bodendenkmale.......................................................................................................................... 17
2.2
Bewertung der Schutzwürdigkeit / Bedeutung................................................................................ 18
Prognose der Auswirkung des Vorhabens.................................................. 19
3.1
Wirkpotenzial des Vorhabens............................................................................................................... 19
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.1.4
3.2
3.3
Schallimmissionen und Schattenwurf..................................................................................... 19
Optisch bedrängende Wirkung................................................................................................. 19
Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen ........................................................................... 19
Beeinträchtigungen durch Blinklichter.................................................................................... 21
Einschätzung der projektbedingten Empfindlichkeit der relevanten Baudenkmale ................... 22
Ermittlung der sensoriellen Betroffenheit.......................................................................................... 24
3.3.1 Vorgehensweise ......................................................................................................................... 24
3.3.2 Ergebnisse.................................................................................................................................... 27
4
5
Bewertung der Auswirkungen ................................................................ 44
4.1
Bewertungsmaßstäbe ........................................................................................................................... 44
4.2
Ergebnisse................................................................................................................................................ 45
Zusammenfassung............................................................................... 47
Abschlusserklärung
Literaturverzeichnis
Anhang
Abbildungsverzeichnis
Seite
Kapitel 2:
Abbildung 2.1:
Blick über den Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in
nordwestliche Richtung ............................................................................................................. 4
Abbildung 2.2:
Blick über den Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in
südöstliche Richtung auf das Rathaus..................................................................................... 4
Abbildung 2.3:
Blick über den Marktplatz von Nideggen (Gerhard-Straße/Im Altwerk) in
nordöstliche Richtung auf das Dürener Tor ............................................................................ 5
Abbildung 2.4:
Blick vom Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in
südöstliche Richtung auf das Zülpicher Tor ............................................................................ 5
Abbildung 2.5:
Blick in nordwestliche Richtung auf das Zülpicher Tor sowie die
Stadtbefestigung von Nideggen .............................................................................................. 6
Abbildung 2.6:
Blick vom Bewersgraben in südöstliche Richtung auf die Stadtbefestigung
von Nideggen.............................................................................................................................. 6
Abbildung 2.7:
Blick vom Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall in östliche Richtung auf die
Burg Nideggen .......................................................................................................................... 10
Abbildung 2.8:
Blick vom Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall in östliche Richtung auf die
Burg Nideggen .......................................................................................................................... 11
Abbildung 2.9:
Blick in nord-nordwestliche Richtung über Berg ................................................................. 12
Abbildung 2.10: Blick in nordöstliche Richtung über Berg .............................................................................. 12
Abbildung 2.11: Blick vom Lausbusch in westliche Richtung über die Ortslage Thum.............................. 13
Abbildung 2.12: Blick in nördliche Richtung auf Drove ................................................................................... 14
Abbildung 2.13: Blick von der L 249 in nordwestliche Richtung auf Boich ................................................. 15
Abbildung 2.14: Blick in nordwestliche Richtung über Muldenau ................................................................. 16
Abbildung 2.15: Blick in nord-nordwestliche Richtung über Muldenau ....................................................... 16
Kapitel 3:
Abbildung 3.1:
Foto vom Betrachtungspunkt 1a Marktplatz Nideggen mit schematischen
Umrissen der geplanten WEA ................................................................................................. 29
Abbildung 3.2:
Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 1b Kirchgasse / Marktplatz
Nideggen.................................................................................................................................... 29
Abbildung 3.3:
Foto vom Betrachtungspunkt 2 am Parkplatz der Burg Nideggen mit
schematischen Umrissen der geplanten WEA ..................................................................... 30
Abbildung 3.4:
Foto vom Betrachtungspunkt 3 Burg Nideggen mit schematischen
Umrissen der geplanten WEA ................................................................................................. 31
Abbildung 3.5:
Foto vom Betrachtungspunkt 4 am Campingplatz „Hetzinger Hof“ mit
schematischen Umrissen der geplanten WEA ..................................................................... 33
Abbildung 3.6:
Fotosimulation der geplanten WEA am Standorten Lausbusch vom
Betrachtungspunkt 5 westlich von Hetzingen ..................................................................... 34
Abbildung 3.7:
Fotosimulation der geplanten WEA am Standorten Lausbusch vom
Betrachtungspunkt 6a an der Landesstraße L 246 ............................................................. 36
Abbildung 3.8:
Fotosimulation der geplanten WEA am Standorten Lausbusch vom
Betrachtungspunkt 6b .............................................................................................................. 36
Abbildung 3.9:
Fotosimulation der geplanten WEA an den Standorten Lausbusch und
Steinkaul vom Betrachtungspunkt 7 am Burgberg zwischen
Bergstein/Zerkall ...................................................................................................................... 37
Abbildung 3.10: Fotosimulation der am Standort Steinkaul geplanten WEA vom
Betrachtungspunkt 8 westlich von Thum ............................................................................. 38
Abbildung 3.11: Fotosimulation der am Standort Lausbusch geplanten WEA vom
Betrachtungspunkt 9 östlich von Thum ................................................................................ 39
Abbildung 3.12: Fotosimulation der geplanten WEA am Standort Lausbusch vom
Betrachtungspunkt 10 südöstlich von Berg.......................................................................... 40
Abbildung 3.13: Fotosimulation der geplanten WEA am Standort Steinkaul vom
Betrachtungspunkt 11 südwestlich von Berg ...................................................................... 41
Abbildung 3.14: Fotosimulation der geplanten WEA der Windparks Lausbusch und Steinkaul
vom Betrachtungspunkt 12 östlich von Muldenau ............................................................. 42
Abbildung 3.15: Fotosimulation der geplanten WEA der Windparks Steinkaul vom
Betrachtungspunkt 13 südlich von Muldenau ..................................................................... 43
Tabellenverzeichnis
Seite
Kapitel 1:
Tabelle 1.1:
Angaben zu den geplanten und genehmigten Windenergieanlagen ............................... 1
Kapitel 3:
Tabelle 3.1:
Angaben zu den Betrachtungspunkten................................................................................. 25
Kapitel 4:
Tabelle 4.1:
Bewertungsstufen der Auswirkungen nach UVP-Gesellschaft (2014) ............................ 44
Einleitung
1
1
Einleitung
Anlass des vorliegenden Gutachtens ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1 „WEA Lausbusch“.
Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von
Konzentrationszonen für die Windkraft in den Bereichen Lausbusch und Steinkaul sowie der
Bebauungsplan Nr. G 2 „WEA Steinkaul“ sind rechtskräftig.
Im Bereich „WEA Lausbusch“ sind fünf Windenergieanlagen (WEA) geplant und im Bereich „WEA
Steinkaul“ zwei WEA genehmigt. Die Standorte der geplanten sowie der genehmigten WEA sind in
Karte 1 dargestellt. Angaben zu den geplanten und genehmigten WEA sind der Tabelle 1.1 zu
entnehmen.
Tabelle 1.1:
Angaben zu den geplanten und genehmigten Windenergieanlagen
Stan d o rt Be ze ich n u n g H e rste lle r
Nab e n Ro to rd u rch Ko o rd in ate n Ostwe rt No rd we rt
h ö h e (m ) m e sse r (m )
syste m
UTM/ETRS89
GE
110,0
130,0 323863 5619718
Zone32N
130
UTM/ETRS89
GE
110,0
130,0 323978 5619388
Zone32N
130
UTM/ETRS89
GE
110,0
130,0 324172 5619102
Zone32N
130
UTM/ETRS89
GE
110,0
130,0 324239 5618797
Zone32N
130
UTM/ETRS89
GE
110,0
130,0 323368 5619777
Zone32N
130
UTM/ETRS89
GE 2.5
139,0
120,0 326084 5619598
Zone32N
UTM/ETRS89
GE 2.5
139,0
120,0 326362 5619293
Zone32N
Typ
Lausbusch WEA 2
General Electric
Lausbusch WEA 3
General Electric
Lausbusch WEA 4
General Electric
Lausbusch WEA 5
General Electric
Lausbusch WEA 6
General Electric
Steinkaul WEA 1
General Electric
Steinkaul WEA 2
General Electric
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (1) BauGB hat das LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland eine Stellungnahme eingereicht.
Das Amt für Denkmalpflege fordert darin eine Untersuchung der Auswirkungen der geplanten
Windenergieanlagen
auf
die
in
der Umgebung befindlichen geschützten Denkmale und
Denkmalbereiche. Aus der Sicht des LVR – Amtes für Denkmalpflege im Rheinland sind die
Auswirkungen auf folgende, nach § 3 DSchG NW und nach § 5 DSchG NW geschützte Denkmale bzw.
Denkmalbereiche zu untersuchen (LVR – AMTES FÜR D ENKMALPFLEGE IM RHEINLAND 2014):
-
Denkmalbereich Nideggen 1
-
Einzeldenkmale innerhalb des Denkmalbereichs sowie in den Ortslagen Nideggen, Rath,
Muldenau und Berg (Stadt Nideggen) sowie in den Ortslagen Leversbach, Boich, Drove und
Thum (Gemeinde Kreuzau)
Im vorliegenden Gutachten werden die nach Angaben der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinde
Kreuzau sowie der Stadt Nideggen in den o. g. Bereichen bzw. Ortslagen eingetragenen Baudenkmale
ecoda
Einleitung
2
dargestellt sowie die zu erwartenden Auswirkungen der Windenergienutzung in den beiden geplanten
Konzentrationszonen für die Windkraft beschrieben und bewertet.
Bei der Erarbeitung des vorliegenden Gutachtens wurden die Ergebnisse der Abstimmungsgespräche
mit der Bezirksregierung Köln (Dezernat 35 und Dezernat 32) berücksichtigt. Als wesentliches Ergebnis
der Abstimmungsgespräche wurde die Gesamthöhe der am Standort Lausbusch geplanten WEA auf
jeweils 175 m über Grund begrenzt.
ecoda
Bestandserfassung
2
3
Bestandserfassung
Die Erfassung von Baudenkmalen beschränkt sich auf die vom LVR - Amt für Denkmalpflege im
Rheinland in der Stellungnahme vom 29. April 2014 genannten Ortslagen (LVR – AMT FÜR D ENKMALPFLEGE
IM RHEINLAND 2014).
2.1
Beschreibung der relevanten Denkmale sowie deren räumlichen Wirkung
2.1.1
D e n km alb e re ich Nid e g g e n
Der gemäß § 2 Abs. 3 DschG NW ausgewiesene Denkmalbereich Nideggen I ist in Karte 1 dargestellt.
Laut Datenblatt des LVR - Amt für Denkmalpflege soll durch die Ausweisung der historisch
gewachsene Charakter des Ortes insgesamt erhalten werden und „zwar durch den Schutz des
Grundrisses der örtlichen Gesamtsituation, des Erscheinungsbildes, den Schutz von Freiflächen und
Freiräumen, von Blickbeziehungen und durch den Schutz der Silhouette “ (LVR – AMT FÜR D ENKMALPFLEGE
IM RHEINLAND 2014b). Die Silhouette
„meint den Umriss der Gesamtsituation aus Burgruine, Kirche und
Ort, wie sie aus der Umgebung rundum, insbesondere von drei Seiten (Norden, Westen, Süden) erlebt
wird “ (LVR – AMT FÜR D ENKMALPFLEGE IM RHEINLAND 2014). Das schützenswerte Erscheinungsbild bezieht
sich laut Datenblatt „auf den Bereich insgesamt, d. h. auf die Bergkuppe mit den Resten der Burg und
mit der Pfarrkirche, auf den Ort und auf die Wiesen in den Berghängen. Der Bergrücken wird heute
beherrscht durch die Ruine der ehemaligen Burganlage und durch den Baukörper der romanischen
Pfarrkirche. Das Erscheinungsbild des Ortes wird wesentlich geprägt durch den Wiederaufbau der
1950er Jahre nach der Zerstörung im 2. Weltkrieg, wobei sich der Wiederaufbau an das Bild der
zerstörten Substanz anlehnt. Innerhalb des Ortes muss unterschieden werden zwischen der Bebauung
entlang der Hauptwegeführung und der Bebauung der rückwärtigen Nebenstraßen. Entlang der
Hauptachsen
stehen
zweigeschossige,
traufständige
reine
Wohnbauten
und Wohn- und
Geschäftshäuser in geschlossenen Reihen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße und Graf-Gerhard-Straße/Im
Altwerk). […] Die Bebauung verdichtet sich am Kreuzungspunkt der beiden Achsen, bzw. der Ortsmitte
am Marktplatz wird durch dreigeschossige Bebauung und durch öffentliche Nutzungen, insbesondere
durch das Rathaus, betont. In den rückwärtigen Gassen stehen locker gruppiert freistehende,
zweigeschossige kleinteilige Wohnhäuser mit zum Teil gewerblich genutzten Nebenbauten.
Solitärkörper wie Kirche, Burg, Kloster und die beiden Tore setzen über das Gebiet verteilt
städtebaulich markante Zeichen. Die Volumenabfolge der Bausubstanz entsprechend der Nutzung und
der historischen Bedeutung sollte erhalten bleiben, ebenso das Erscheinungsbild in Höhe, Groß- und
Detailformen, Fensterformaten, Dachneigung Baukörperstellung, Materialien und Straßenprofilierung“
(LVR – AMT FÜR D ENKMALPFLEGE IM RHEINLAND 2014).
Bezüglich der Blickbeziehungen, die es zu schützen gilt, wird unterschieden zwischen den
Blickbezügen und Blickachsen innerhalb des Bereichs (auf die Stadttore, auf den Kirchturm, auf das
ecoda
Bestandserfassung
4
Rathaus)) und Sichtbeziehungen von der Bereichsgrenze auf markante bauliche Anlagen wie
Burgruine, Kirchturm und Stadttore.
Abbildung 2.1:
Blick über den Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in
nordwestliche Richtung
Abbildung 2.2:
Blick über den Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in südöstliche
Richtung auf das Rathaus
ecoda
Bestandserfassung
5
Abbildung 2.3:
Blick über den Marktplatz von Nideggen (Gerhard-Straße/Im Altwerk) in
nordöstliche Richtung auf das Dürener Tor
Abbildung 2.4:
Blick vom Marktplatz von Nideggen (Bahnhofs-/Zülpicher Straße) in südöstliche
Richtung auf das Zülpicher Tor
ecoda
Bestandserfassung
6
Abbildung 2.5:
Blick in nordwestliche Richtung auf das Zülpicher Tor sowie die Stadtbefestigung von
Nideggen
Abbildung 2.6:
Blick vom Bewersgraben in südöstliche Richtung auf die Stadtbefestigung von
Nideggen
ecoda
Bestandserfassung
2.1.2
7
Bau d e n km ale (E in ze ld e n km ale )
Nach Angaben der Unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Kreuzau treten in den Ortslagen
Leversbach, Boich, Drove und Thum insgesamt 48 eingetragen Baudenkale auf. Laut Denkmalliste der
Stadt Nideggen existieren in den Ortslagen Nideggen, Rath, Muldenau und Berg 48 eingetragene
Baudenkmale. In der Tabelle A.II 1 im Anhang sind die relevanten Denkmale mit Adresse und
Beschreibung laut den Denkmallisten der Gemeinde Kreuzau und der Stadt Nideggen aufgeführt. Eine
Übersichtsdarstellung der Denkmale findet sich in Karte 1 im Anhang. In den Karten 2 bis 9 sind die
Denkmale für jede der zu berücksichtigenden Ortslagen in einer Detailkarte dargestellt (Luftbildkarte).
Bei ortsfesten Denkmalen ist die Umgebung besonders zu berücksichtigen. Der Umgebungsschutz soll
der Sicherung der Ausstrahlungen dienen, die von einem Denkmal aus ästhetischen oder historischen
Gründen ausgehen. Als Umgebung wird der Bereich eines Denkmals aufgefasst, innerhalb dessen
seine Ausstrahlungen noch wirksam sind und eine Veränderung des vorhandenen tatsächlichen
Zustandes diese Ausstrahlungen nachteilig schmälern können (vgl. UVP-G ESELLSCHAFT 2014).
Über den Umgebungsschutz hinausgehend ist auch die Fernwirkung zu berücksichtigen (vgl. UVPG ESELLSCHAFT 2014).
Die insgesamt 96 Einzeldenkmale können bezüglich ihrer Gestalt und Dimensionen folgenden
Bauwerkskategorien zugeordnet werden (vgl. Tabelle A.II 2 im Anhang):
-
Wohnhäuser und Hoflagen (inkl. Mühle)
-
öffentliche Gebäude (z. B. Rathaus, Amtshaus)
-
Burgen bzw. Herrenhäuser, Kloster
-
Stadtbefestigung
-
Kirchen
-
Kapellen
-
Bildstöcke, Wegekreuze, Gedenkkreuze, Heiligenhäuschen
Da die Objekte der einzelnen Kategorien auch hinsichtlich der räumlichen Lage bzw. Anordnung
vergleichbar sind, scheint es gerechtfertigt, die räumliche Wirkung vereinfachend für die aufgeführten
Kategorien zu beschreiben. Im Anschluss wird auf die ggf. durch Denkmale charakterisierte Silhouette
der relevanten Ortslagen eingegangen.
ecoda
Bestandserfassung
8
2.1.2.1 Bauwerke
Wohnhäuser und Hoflagen
Die räumliche Wirkung der betrachteten Wohnhäuser bzw. Hoflagen, die sich innerhalb der
Ortschaften befinden und überwiegend Teil der geschlossenen Bebauung sind, beschränkt sich auf die
unmittelbare Umgebung, d. h. in der Regel auf den Straßenzug, in dem sich das jeweilige Gebäude
befindet. Aufgrund der geringen Bauhöhe sowie der Lage im Gebäudebestand entfalten die in Tabelle
A.II 2 aufgelisteten Wohnhäuser und Hoflagen keine Fernwirkung.
Öffentliche Gebäude (z. B. Rathaus, Amtshaus, Schule)
Öffentliche Gebäude befinden sich i. d. R. in zentraler Lage innerhalb der Ortslagen (z. B. Markplatz).
Insbesondere Ratshäuser stellen repräsentative Gebäude mit hervorgehobener Stellung dar, die
oftmals als freistehende Gebäude den umliegenden Gebäudebestand überragen. Dies ist auch beim
Rathaus in Nideggen der Fall. Eine Fernwirkung geht vom Rathaus Nideggen aber nicht aus. Das
ehemalige Amtsgebäude in Drove stellt ebenfalls ein auffälliges Gebäude ohne Fernwirkung dar. Den
übrigen Objekten dieser Kategorie kann keine besonders hervorgehobene Stellung zugesprochen
werden.
Burgen, Herrenhäuser, Kloster
Bei der Burg Drove sowie der Burg Pissenheim handelt es sich um hofartige Gebäudekomplexe mit
zwei bis drei geschossigen Haupthäusern, die von den im Straßenbild durchaus auffälligen Einfahrten
aus einsehbar sind. Die Einsehbarkeit des Franziskaner- Minoriten- Klosters in Nideggen beschränkt
sich weitgehend auf den Einfahrtsbereich im Westen. Den Objekten kann – mit Ausnahme der Burg
Nideggen - keine besondere Fernwirkung zugesprochen werden (vgl. Kapitel 2.1.2.2). Sie schließen
sich an den Gebäudebestand an und überragen diesen allenfalls geringfügig. Teilweise werden die
Grundstücke von Gehölzen umrahmt, wodurch die Einsehbarkeit eingeschränkt wird.
Stadtbefestigung
Der historische Ortskern von Nideggen ist von einer Stadtmauer umgeben, die im Osten zwischen den
Stadttoren (Zülpicher Tor und dem Düren) erhalten geblieben ist (vgl. Abbildungen 2.5 und 2.6). Die
Einsehbarkeit beschränkt sich auf die unmittelbar angrenzenden Straßenzüge.
Kirchen
Die räumliche Wirkung von Kirchen reicht über die unmittelbare Umgebung (v. a. Kirchenvorplatz und
angrenzende Straßenzüge) hinaus, da diese Bauwerke i. d. R. den Gebäudebestand deutlich
überragen. Kirchen sind in der umgebenden Landschaft zu sehen und stellen oftmals charakteristische
Elemente der Ortssilhouette dar. Dies trifft auch auf die zu berücksichtigenden Kirchen der
umliegenden Ortschaften Thum, Drove, Boich, Nideggen, Berg und Muldenau zu (vgl. Kapitel 2.1.2.2).
ecoda
Bestandserfassung
9
Teilweise stellen die mit den Kirchen in Verbindung stehenden Pfarrhäuser unter Denkmalschutz,
wobei deren räumliche Wirkung nicht über die angrenzenden Straßenzüge hinaus reicht.
Kapellen
Unter dieser Kategorie werden freistehende, kleinere Bet-, Gottesdienst- oder Andachtsräumlichkeiten
subsumiert. Die in Tabelle A.II 2 aufgeführten Kapellen befinden sich innerhalb der Ortslagen
(Leversbach, Rath und Nideggen). Angesichts der Abschirmung durch den Gebäudebestand beschränkt
sich die räumliche Wirkung der Kapellen auf die angrenzenden Straßenzüge. Eine Fernwirkung geht
von den betrachteten Kapellen nicht aus.
Bildstöcke, Wegekreuze, Gedenkkreuze, Heiligenhäuschen
Von den 20 relevanten Objekten befinden sich vier im Außenbereich (vgl. Karte 1). Angesichts der
Abschirmung durch den Gebäudebestand beschränkt sich die räumliche Wirkung der Wegekreuze
innerhalb der Ortslagen auf den Straßenzug, in dem sich das jeweilige Wegekreuz befindet. Markant
tritt das Sandsteinkreuz auf dem Marktplatz von Nideggen in Erscheinung (vgl. Abbildung 2.3). Eine
Fernwirkung geht von diesen Objekten nicht aus.
Die räumliche Wirkung der Wegekreuze im Außenbereich wird durch Landschaftselemente wie
Baumgruppen bzw. Einzelbäume eingeschränkt. Mit zunehmender Entfernung eines Betrachters zu
einem Wegekreuz im Außenbereich wird dessen Ausstrahlung allerdings abnehmen.
ecoda
Bestandserfassung
10
2.1.2.2 Ortssilhouetten
Nideggen
Das Ortsbild wurde in Kapitel 2.1.1 im Zusammenhang mit dem Denkmalbereich hinreichend
beschrieben. Die Burg Nideggen ist stellenweise aus westlicher, südlicher und nördlicher Blickrichtung
zu sehen. Im Umfeld von Hetzingen (z. B. von den Campingplätzen südlich von Hetzingen) bietet sich
ein unverstellter Blick auf die Burg (vgl. Abbildung 2.7). Aus dieser Blickrichtung wirkt die Bergkuppe
mit den Feldwänden und der Burg besonders markant. Auch vom Aussichtsturm am Burgberg
zwischen Bergstein und Zerkall ca. 2,5 km westlich von Nideggen ist ein freier Blick auf die Burg
gegeben (vgl. Abbildung 2.8). In östliche Blickrichtung stellt die Bergkuppe mit den Resten der Burg
und mit der Pfarrkirche markantes Element in der Landschaft dar (vgl. Abbildung 2.7).
Abbildung 2.7:
Blick vom Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall in östliche Richtung auf die Burg
Nideggen
ecoda
Bestandserfassung
Abbildung 2.8:
11
Blick vom Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall in östliche Richtung auf die Burg
Nideggen
ecoda
Bestandserfassung
12
Berg
Der katholischen Pfarrkirche St. Clemens in Berg u .a. aus südlicher Blickrichtung (in Richtung des
Windparks Lausbusch) eine Silhouette prägende Wirkung zugesprochen werden (vgl. Abbildung 2.9).
In nordöstliche Richtung überragt der Kirchturm kaum die umliegenden Strukturen (vgl. 2.10).
Abbildung 2.9:
Blick in nord-nordwestliche Richtung über Berg
Abbildung 2.10: Blick in nordöstliche Richtung über Berg
ecoda
Bestandserfassung
13
Thum
Die Ortschaft Thum befindet sich in einer Tallage. Die Kirche wird von umliegenden Strukturen
überragt und ist nur bedingt Ortsbild prägend. Von den höher gelegenen Bereichen westlich von Thum
bzw. unmittelbar östlich des Waldstücks „Lausbusch“ bietet sich ein Ausblick über die Ortschaft (vgl.
Abbildung 2.11).
Abbildung 2.11: Blick vom Lausbusch in westliche Richtung über die Ortslage Thum
ecoda
Bestandserfassung
14
Drove
Die Ortslage Drove ist v. a. aus westlicher Richtung einsehbar (vgl. Abbildung 2.12). Ein freier Blick
über die Ortslage in Richtung des Windparks Lausbusch sowie in Richtung des Windparks Steinkaul ist
aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich.
Abbildung 2.12: Blick in nördliche Richtung auf Drove
ecoda
Bestandserfassung
15
Boich
Die Ortschaft Boich befindet sich in Tallage. Ein freier Blick auf die Ortslage ist von der südlich
verlaufenden Landesstraße L 249 möglich (vgl. Abbildung 2.13). Aufgrund des Reliefs sowie der
geringen Bauhöhe entfaltet die Kirch darüber hinaus keine Fernwirkung.
Abbildung 2.13: Blick von der L 249 in nordwestliche Richtung auf Boich
ecoda
Bestandserfassung
16
Muldenau
Die Silhouette von Muldenau wird in den relevanten Blickrichtungen von der katholischen Pfarrkirche
St. Barbara bestimmt. Durch Masten der unmittelbar westlich von Muldenau verlaufenden
Hochspannungsfreileitung ist der Blick über die Ortschaft in Richtung der geplanten Windparks bereits
vorbelastet.
Abbildung 2.14: Blick in nordwestliche Richtung über Muldenau
Abbildung 2.15: Blick in nord-nordwestliche Richtung über Muldenau
ecoda
Bestandserfassung
2.1.3
17
Bo d e n d e n km ale
Das LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat in der Stellungnahme vom 29. April 2014 im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange daraufhin
gewiesen, dass die Auswirkungen der Windkraftvorrangflächen auf die in der Umgebung befindlichen
Denkmale zu prüfen sind. In diesem Zusammenhang wurden seitens der Gemeinde Kreuzau drei
Bodendenkmale genannt, die ebenfalls zu berücksichtigen sind.
In der Tabelle A. II 2 im Anhang sind die relevanten Bodendenkmale mit Adresse und Beschreibung
laut der Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau aufgeführt. Eine Übersichtsdarstellung der Denkmale
findet sich in Karte 1 im Anhang.
Der Burghügel (Motte) in Drove (Denkmal-Nr. 4) ist von der westlich angrenzenden Droverstraße aus
einsehbar. Blickbeziehungen zu den geplanten WEA, die sich in einer Entfernung von mindestens
3,2 km befinden, können ausgeschlossen werden.
Das Bodendenkmal Nr. 6 „Heiliger Pütz“ befindet sich im Wald, so dass Blickbeziehungen zu den
mindestens 2,4 km entfernten WEA ausgeschlossen werden können.
Der Grabhügel am Lausbusch befindet sich in einer Entfernung von ca. 270 m zum Standort der
geplanten WEA 2. In der unmittelbaren Umgebung des Hügels wurden nach Angaben des LVR - Amtes
für Denkmalpflege im Rheinland zahlreiche archäologische Funde gemacht, die Hinweise auf eine
jungsteinzeitliche und eiszeitliche Besiedelung geben.
Der Hügel wird durch die Errichtung und den Betrieb der WEA nicht tangiert. Grundsätzlich unterliegen
etwaige bei den Bauarbeiten zutage kommende Funde (Mauern, Erdverfärbungen, Knochen und
Skelettteile,
Gefäße
oder
Scherben,
Münzen
und
Eisengegenstände
u. a.)
gem.
§ 15
Denkmalschutzgesetz NRW der Meldepflicht an die Gemeinde oder den Landschaftsverband. Das
Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmalen regelt § 16 Denkmalschutzgesetz NRW.
Sichtbeziehungen zwischen dem Bodendenkmal und der WEA 2 werden in südwestliche Blickrichtung
über das Denkmal in Richtung des Standorts der WEA 2 sowie in nordöstliche Richtung auf das
Bodendenkmal über den Standort der WEA 2 hinweg bestehen. Im Falle des Bodendenkmals „Hügel
Thum“ wird auch nach der Errichtung ein unbeeinträchtigter Blick auf das Denkmal möglich sein, so
dass nicht von erheblichen Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes des Bodendenkmals
auszugehen ist.
Da keine Beeinträchtigungen von Bodendenkmalen zu erwarten sind, werden diese nicht weiter
betrachtet.
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
2.2
18
Bewertung der Schutzwürdigkeit / Bedeutung
Nach der Bewertungsmatrix der UVP-Gesellschaft sind Baudenkmale bezüglich ihrer Schutzwürdigkeit
regelmäßig der Kategorie „sehr hoch – in ihrer Substanz mit sehr hohem historischen Zeugniswert“
sowie Bodendenkmale der Kategorie „hoch – in Substanz gut erhalten und von großem historischen
Zeugniswert“ zuzuordnen (UVP-G ESELLSCHAFT 2014).
Nach Darstellung des Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen
(LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND UND LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE 2007) befinden sich Nideggen,
das einen kulturlandschaftlich bedeutsamen Stadtkern aufweist, und die Ortslage Berg im
bedeutsamen Kulturlandschaftsbereich Mittlere Rur - Nideggen (KLB 24.02). Für den KLB 24.02 werden
folgende wertgebende Merkmale genannt:
-
Vorgeschichtliche
Sieldungsplätze,
Römische
Sieldungsplätze / Rurübergang,
Frühmittelalterliche Orte, Burg Nideggen, Abtei Mariawald, mittelalterliche Mühlen und
Mühlengräben
(Teiche),
Burganlagen,
mittelalterliche
Motten
(Jülich-Altenberg),
mittelalterliche und neuzeitliche Städte Linnich, Jülich, Düren, neuzeitliche Festung Jülich,
landschaftliche Leitstruktur, Driesche, Auenwälder und Grünlandflächen.
Die
Ortslagen
Boich,
Kulturlandschaftsbereich
Thum,
Drove
Kreuzau/Vettweiß
und
Muldenau
(KLB
25.06),
befinden
der
sich
im
insbesondere
bedeutsamen
als
römischer
Siedlungsraum bedeutsam ist.
Der Kulturlandschaftlichen Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen stellt in dem Raum
keine bedeutsamen Sichtbeziehungen dar (LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND UND LANDSCHAFTSVERBAND
WESTFALEN-LIPPE 2007).
Der Fachbeitrags Kulturlandschaft zum Regionalplan Köln (LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND 2016) stellt
den Bereich um Muldenaus als Kulturlandschaftsbereich (KLB) 180 „Muldenau und Biesberg
(Nideggen)“ dar. Der KLB 180 wird wie folgt beschrieben:
„Historisches Kirchdorf Muldenau (bis 1919 Pissenheim) in Talmulde um Kirche und Burg;
landschaftstypische Bruchsteinbauten des 16.-19. Jh.; ausgeprägter Obstweidengürtel, westlich
Kalkmagerrasen, kleine Steinbrüche mit Hohlwegen (NSG); anschließend kleiner Weiler Thuir mit
Obstweidengürtel und alten Hutebäumen.“ Als Ziele werden genannte:
„Bewahren und Sichern der Elemente und Strukturen, von Ansichten und Sichträumen von historischen
Stadt- und Ortskernen sowie des industriekulturellen Erbes“ (Ziel 1) sowie „Bewahren des
Kulturlandschaftsgefüges“ (Ziel 3).
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
19
3
Prognose der Auswirkung des Vorhabens
3.1
Wirkpotenzial des Vorhabens
ecoda
Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf die von WEA ausgehenden visuellen Reize.
Baubedingte Beeinträchtigungen von Denkmalen können aufgrund der Entfernung ausgeschlossen
werden.
3.1.1
Sch allim m issio n e n u n d Sch atte n wu rf
Die betrachteten Denkmale befinden sich in einer Entfernung von minimal 940 m zu den Standorten
der geplanten WEA. Aufgrund der Entfernung können erhebliche Beeinträchtigungen durch
Schallimmissionen und Schattenwurf ausgeschlossen werden.
3.1.2
Op tisch b e d rän g e n d e Wirku n g
Durch die Drehbewegungen der Rotoren von Windenergieanlagen kann eine „optisch bedrängende“
Wirkung ausgehen. Eine optische Bedrängung liegt laut Urteil des OVG Münster 1 in der Regel dann vor,
wenn ein Abstand der zweifachen Bauhöhe zwischen Windenergieanlage zu einem Wohnhaus
unterschritten wird. Bei einem Abstand der zwei- bis dreifachen Bauhöhe ist eine Einzelfallprüfung
erforderlich. Die im Bereich Lausbusch geplanten WEA erreichen eine Gesamthöhe von 175 m. Die im
Bereich Steinkaul genehmigten WEA werden Gesamthöhen von jeweils 199 m aufweisen (vgl. Tabelle
1.1). Bei einem Abstand von minimal 940 m zwischen dem Standort einer geplanten WEA und einem
der berücksichtigten Baudenkmale beträgt der Abstand somit mindestens das 4,8-fache der Bauhöhe.
Zwar bezieht sich das Gerichtsurteil vorrangig auf den Immissionsschutz, dennoch kann auch im
Hinblick auf den Denkmalschutz hieraus die Schlussfolgerung gezogen werden, wonach eine optische
bedrängende Wirkung im Bereich der berücksichtigten Baudenkmale sicher ausgeschlossen werden
kann.
3.1.3
Be e in träch tig u n g e n vo n Sich tb e zie h u n g e n
Aufgrund der Bauhöhe werden die geplanten WEA weithin sichtbar sein. Bei der Beurteilung der
Erheblichkeit
von
Beeinträchtigungen
im
Zusammenhang
mit
der
naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung sind nach BREUER (2001) die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im Abstand
der 15-fachen Anlagenhöhe i. d. R. als erheblich anzusehen (im vorliegenden Fall 2.625 m bzw.
2.985 m).
Zwei
Gerichtsurteile
zum
Konfliktfeld
Windenergienutzung / Denkmalschutz
kommen
zu
vergleichbaren Einschätzungen. In einem Urteil des OVG Schleswig wurde ein Abstand von etwa der
15-fachen Anlagenhöhe zwischen einer Windenergieanlage und dem die Stadtsilhouette prägenden
1
Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 09.09.2006 (8 A 3726/05)
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
20
Meldorfer Dom als unzureichend angesehen 2. Akzeptabel fanden die Richter eine Minimalentfernung
der etwa 30 bis 50-fachen Anlagenhöhe. In einem anderen Fall sah das VG Dessau einen Abstand der
20-fachen Anlagenhöhe zu einem bedeutsamen Denkmalensemble (Pfarrkirche und Schloss Leitzkau)
als zu gering an 3. Bei den beiden behandelten Kulturdenkmalen handelt es sich um
landesbedeutsame Anlagen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Beeinträchtigung eines aus archetektonischen und
ortsgeschichtlichen Gründen als Denkmal eingetragenen Hofes durch zwei Windenergieanlagen mit
140 m Gesamthöhe in einer Entfernung von 380 m bzw. 575 m verneint, da u. a. die Gestaltung der
Umgebung in einer Entfernung von mehr als 300 m für den denkmalrechtlichen Aussagewert nicht
maßgeblich ist 4. In der Urteilsbegründung wird Bezug genommen auf ein Urteil vom OVG NRW 5,
wonach
das durch
§ 9 Abs. 1b
DschG
geschützte Erscheinungsbild eines Denkmals nicht
gleichzusetzen ist mit dem bloßen ungestörten Anblick des Denkmals. Das denkmalrechtliche
Erscheinungsbild ist demnach vielmehr als der von außen sichtbare Teil eines Denkmals zu verstehen,
an dem jedenfalls der sachkundige Betrachter den Denkmalwert abzulesen vermag.
Grundsätzlich ist für denkmalrechtlich erlaubnispflichtige Vorhaben eine von der Qualität des jeweils zu
schützenden
Denkmals abhängige
Einzelfallprüfung
vorzunehmen, ob
und inwieweit die
Schutzzwecke des Denkmalschutzgesetzes durch das zu betrachtende Vorhaben gestört werden. Bei
dieser Prüfung kommt den Gründen, aus denen ein Objekt unter Schutz gestellt worden ist,
besonderes Gewicht zu 6.
Als erhebliche Beeinträchtigung eines Denkmals ist eine Situation anzusehen, in der die Wirkung des
Denkmals als Kunstwerk, als Zeuge der Geschichte oder als bestimmendes städtebauliches Element
geschmälert wird. Neue Bauten müssen sich zwar weder völlig an vorhandene Baudenkmäler
anpassen, noch unterbleiben, wenn eine Anpassung nicht möglich ist. Aber sie müssen sich an dem
vom Denkmal gesetzten Maßstab messen lassen, dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen,
übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten vermissen
lassen. Die genannten Merkmale müssen in schwerwiegender Weise gegeben sein, damit von einer
erheblichen Beeinträchtigung gesprochen werden kann. 7
2
Oberverwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 20.07.1995, 1 L 38/94.
3
Verwaltungsgericht Dessau, Urteil vom 06.11.2002, 1 A 271/02
4
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2012, 11 K 6956/10
5
Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 08.03.2012, 10 A 2037/11
6
Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 27.06.2000, 8 A 4631/97
7
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.07.2013, 22 B 12.1741
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
3.1.4
21
Be e in träch tig u n g e n d u rch Blin klich te r
Alle Bauwerke von über 100 m über Grund erhalten im Hinblick auf die Flugsicherheit eine
Kennzeichnung
gemäß
der
„Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift
zur
Kennzeichnung
von
Luftfahrthindernissen“ vom 02.09.2015.
Die geplanten WEA erhalten neben farblichen Markierungen am Turm und an den Rotorblättern
(Tageskennzeichnung) auch eine sogenannte „Befeuerung“ an den Gondeln sowie am Turm
(Nachtkennzeichnung) in Verbindung mit Sichtweitenmessgeräten, um die Befeuerung bei guter Sicht
zu reduzieren. Eine Synchronisierung der Blinkfolge ist nach der Verwaltungsvorschrift verpflichtend.
Die Art der Tages- und Nachtkennzeichnung wird im Rahmen der vom Hersteller vorgegebenen
Varianten gemäß den Auflagen des BImSchG-Genehmigungsbescheids erfolgen.
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
3.2
22
Einschätzung der projektbedingten Empfindlichkeit der relevanten
Baudenkmale
Nachfolgend werden Kriterien zur Einschätzung der projektbedingten Empfindlichkeit von Kulturgütern
gemäß der Handreichung der UVP-G ESELLSCHAFT (2014) festgelegt. „Eine Betroffenheit eines Kulturguts
durch ein Vorhaben tritt dann ein, wenn die historische Aussagekraft oder die wertbestimmenden
Merkmale eines Kulturguts durch die Maßnahmen direkt oder mittelbar berührt werden “ (UVPG ESELLSCHAFT 2014, S. 35). Beeinträchtigungen sind zu erwarten, „wenn:
-
die Erhaltung der Kulturgüter an ihrem Standort nicht ermöglicht wird,
-
die Umgebung, sobald sie bedeutsam für das Erscheinungsbild oder die historische Aussage
ist, verändert wird,
-
die funktionale Vernetzung von Kulturgütern gestört wird (z. B: Burg und Burgsiedlung),
-
die Erlebbarkeit und Erlebnisqualität herabgesetzt werden,
-
die Zugänglichkeit verwehrt wird,
-
die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt werden,
-
die wissenschaftliche Erforschung verhindert wird “ (UVP-G ESELLSCHAFT 2014, S. 35).
Bezüglich der Betroffenheit lassen sich drei Aspekte unterscheiden (UVP-G ESELLSCHAFT 2014):
-
der substantielle, der sich auf den direkten Erhalt der Kulturgüter erstreckt, sowie deren
Umgebung und räumlichen Bezüge untereinander, soweit diese wertbestimmend sind,
-
der funktionale, der die Nutzung, die für den Erhalt eines Kulturguts wesentlich ist, und die
Möglichkeit der wissenschaftlichen Erforschung betrifft,
-
der sensorielle, der sich auf den Erhalt der Erlebbarkeit, der Erlebnisqualität und der
Zugänglichkeit bezieht.
Substantielle Betroffenheit
Direkte Schädigungen der relevanten Denkmale können ausgeschlossen werden.
Funktionale Betroffenheit
Die Funktionen der relevanten Denkmale sowie die Möglichkeit der wissenschaftlichen Erforschung
werden durch das Vorhaben nicht berührt.
Sensorielle Betroffenheit
Aufgrund des in Kapitel 3.1 beschriebenen Wirkpotenzials der in den Geltungsbereichen der
Bebauungspläne Nr. G 1 „WEA Lausbusch“ sowie Nr. G 2 „WEA Steinkaul“ geplanten WEA ist eine
sensorielle Betroffenheit der relevanten Kulturgüter nicht von vorn herein auszuschließen.
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
23
In Anlehnung an die UVP-G ESELLSCHAFT (2014) sind dabei folgende Aspekte zu berücksichtigen:
-
Beeinträchtigung der räumlichen Wirkung (Auswirkungen auf Sichtbeziehungen)
-
Einschränkung der Erlebbarkeit (Beeinträchtigungen durch akustische Störungen oder
Geruchsbelästigungen)
-
Einschränkung der Zugänglichkeit
In Kapitel 3.3 wird daher die sensorielle Betroffenheit der relevanten Kulturgüter untersucht, wobei die
Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen im Vordergrund stehen. Erhebliche Beeinträchtigungen
durch akustische Störungen oder Geruchsbelästigungen sowie Einschränkung der Zugänglichkeit
können ausgeschlossen werden.
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
3.3
24
Ermittlung der sensoriellen Betroffenheit
Da eine substantielle und funktionale Betroffenheit der Denkmale ausgeschlossen werden kann, ist
lediglich die sensorielle Betroffenheit zu ermitteln. Vor diesem Hintergrund scheint es ausreichend, die
Betrachtungen auf den visuellen Wirkraum der Denkmale zu beschränken, der im Wesentlichen aus
der Größe der Bauwerke im Zusammenwirken mit den umliegenden Strukturen (Topographie,
Vegetation, Bebauung) hergeleitet werden kann (vgl. Kapitel 2.1). Strukturelle und funktionale
Zusammenhänge werden somit nicht berücksichtig.
3.3.1
V o rg e h e n swe ise
Da erhebliche Beeinträchtigungen durch akustische Störungen oder Geruchsbelästigungen sowie
Einschränkung der Zugänglichkeit durch die geplanten WEA ausgeschlossen werden können,
beschränkt sich die Ermittlung der sensoriellen Betroffenheit auf mögliche Beeinträchtigungen von
Sichtbeziehungen. Die Einschätzung, inwieweit überhaupt relevante Sichtbeziehungen zu dem
Denkmal zu erwarten sind, erfolgte zunächst auf der Grundlage von topographischen Karten,
Luftbildern sowie in Augenscheinnahme vor Ort. Dabei wurden insbesondere schützenswerte
Blickbeziehungen im Denkmalbereich Nideggen berücksichtigt (vgl. Kapitel 2.1.1). Für die zu
berücksichtigenden Einzeldenkmale der übrigen Ortschaften sind in den von den Unteren
Denkmalbehörden sowie dem LVR übermittelten Unterlagen keine konkreten schützenswerte
Blickbeziehungen genannt.
Zur Beurteilung, ob für einen Betrachter mit Blick auf das Denkmal die geplanten WEA zu sehen sein
werden und somit Blickbeziehungen beeinträchtigt werden können, wurden folgende Aspekte
betrachtet:
-
Abschirmung des Denkmals durch Gebäude, Vegetation und Relief
-
Exposition des Denkmals bzw. relevante Blickbezüge zum Denkmal
Innerhalb der Ortslage Nideggen wurden für besondere Situationen, die relevante Sichtbeziehungen
zu den geplanten WEA erwarten lassen, Fotosimulationen aus dem Gebäudebestand heraus erstellt.
Dies gilt für den Blick vom Marktplatz bzw. von der Kirchgasse auf das Dürener Tor sowie vom
Burgparkplatz auf die Kirche, da sich für diese Blickbezüge aus der Beschreibung des Denkmalbereichs
Nideggen eine Schutzwürdigkeit ableiten lässt und Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA aufgrund
der Örtlichkeiten (größerer Abstand zu Gebäuden, bzw. Ausrichtung des Straßenzugs in Richtung der
geplanten WEA) vorab nicht ausgeschlossen werden konnten.
Für Denkmale, deren Ausstrahlung über die Ortslagen hinaus reicht und die daher i .d. R. wesentliche
Bestandteile der Ortssilhouetten darstellen, wurden zur Veranschaulichung der zu erwartenden
Veränderungen des Ortsbildes Fotosimulationen angefertigt. Die Fotos wurden im September 2013, im
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
25
Juli 2014, im Januar 2015 sowie im Juli 2015 mit der Kamera EOS 600D der Fa. Canon aufgenommen.
Die Betrachtungspunkte sowie etwaige Kontrollpunkte wurden mit Hilfe eines GPS-Geräts (GPS 60 der
Fa. Garmin) eingemessen. Die räumliche Lage der Betrachtungspunkte ist der Karte 1 bzw. den
Detailkarten (Luftbildkarten) im Anhang zu entnehmen. Die Koordinaten der Betrachtungspunkte
sowie Angabe der Brennweite, mit welcher die jeweiligen Fotos aufgenommen wurden, sind in
Tabelle 3.1 aufgeführt.
Die Auswahl der Betrachtungspunkte erfolgte nach Auswertung von topographischen Karten und
Luftbildern sowie den Eindrücken vor Ort. Nach Abstimmung mit dem LVR sowie der Bezirksregierung
Köln wurden Fotopunkte ergänzt.
Da die stärksten Beeinträchtigungen dann zu erwarten sind, wenn WEA und Kulturgut sich auf einer
Sichtachse befinden, wurde nach Möglichkeit von Stellen fotografiert, von denen die geplanten WEA
und das jeweilige Denkmal im Blickfeld (horizontaler Sehwinkel von 54 Grad) möglichst dicht
zusammenrücken und die Verdeckung durch andere Objekte möglichst gering ist. Bei der Auswahl
wurde auch die potenziell Silhouetten prägende Wirkung berücksichtigt.
Tabelle 3.1:
Nr.
1a
1b
2
3
4
5
6a
6b
7
8
9
10
11
12
13
Angaben zu den Betrachtungspunkten
Bezeichnung
Marktplatz Nideggen
Marktplatz Nideggen (Kirchgasse)
Parkplatz der Burg Nideggen
Burg Nideggen
Campingplatz „Hetzinger Hof“
westlich von Hetzingen
Landesstraße L246
Landesstraße L246
Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall
westlich von Thum
östlich von Thum
südlich von Berg
südwestlich von Berg
östlich von Muldenau
südlich von Muldenau
Ä
l
*
*
0° = Norden, 90° = Osten
**
bezogen auf 35mm – Kleinbildkamera
Koordinaten (UTM/ETRS1989) Blickrichtung
Ostwert
Nordwert
(°)*
32322123
5618340
44
32322107
5618316
35
32321887
5618255
60
32321742
5618215
68
32321108
5617636
44
32320886
5618026
66
32320433
5617861
71
32320331
5617740
73
32319348
5618985
97
32324088
5620111
96
32325419
5620090
257
32324837
5616741
329
32324243
5616418
41
32327930
5617798
297
32327867
5617191
333
Brennweite
(mm)**
28
45
48
25
44
44
45
45
45
42
46
44
44
44
46
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
26
Die Fotosimulationen wurden mit Hilfe der Software WindPRO 2.8, Modul VISUAL der Firma ENERGIOG MILJØDATA (EMD) erstellt. Das Programm ist ein leistungsfähiges Werkzeug, das mit Unterstützung
des
Dänischen
Energieministeriums
entwickelt
wurde. Dieses Programm
ermittelt
unter
Berücksichtigung der Kameraeinstellung, der topographischen Koordinaten sowie der Höhenlage der
Betrachtungspunkte und der WEA-Standorte die realistische Größe mit den angemessenen Proportionen der WEA. Eine Möglichkeit zur Kontrolle der Genauigkeit der Simulation bietet das Programm
WindPRO 2.8 anhand von markanten Objekten in der Landschaft (z. B. Masten von Freileitungen,
Kirchtürme,
Windenergieanlagen),
die
als
Kontrollpunkte
definiert
werden
können. Eine
Windenergieanlage wird in einem CAD-Modell (auf Basis der Ausmaße von Turm, Gondel, Rotornase
und -blättern) dargestellt. Das CAD-Modell gibt die wesentlichen Charakteristika wie die Farbgebung
und die geometrischen Abmessungen des geplanten WEA-Typs wieder. Für die Simulation des
optischen Eindrucks der WEA wird ferner der Sonnenstand und die Bewölkung zum Zeitpunkt der
Fotoaufnahme berücksichtigt. Die Rotoren der WEA sind auf den Fotosimulationen entsprechend der
am Aufnahmetag vorherrschenden Windrichtung ausgerichtet, wenn bestehende WEA im Bild zu
sehen
sind.
Andernfalls
(Hauptwindrichtung).
Die
wird
von
geplanten
einer
WEA
Ausrichtung
werden
zur
nach
Südwesten
ausgegangen
Flugsicherungskennzeichnung
rote
Farbmarkierungen an Rotoren, Turm und Gondel erhalten. Für den geplanten Anlagentyp liegt derzeit
noch kein entsprechendes CAD-Modell vor, so dass die Flugsicherungskennzeichnungen in den
Visualisierungen nicht dargestellt sind.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Auswertung von topographischen Karten und Luftbildern,
der Eindrücke vor Ort sowie der Fotosimulationen erfolgt eine verbal-argumentative Bewertung der
Schwere der Betroffenheit, wobei zwischen der engeren Umgebung und der Fernwirkung eines
Denkmals unterschieden wird. Dabei werden auch im Hinblick auf die denkmalschutzrechtliche
Relevanz etwaiger Beeinträchtigungen die von den Unteren Denkmalbehörden sowie dem LVR zur
Verfügung gestellten Informationen zu den Denkmalen berücksichtigt.
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
3.3.2
27
E rg e b n isse
3.3.2.1 Sensorielle Betroffenheit in der engeren Umgebung
Es ist naheliegend, dass ein gewisser Abstand zwischen einem die Sicht auf die WEA verstellenden
Objekt und dem Betrachter gegeben sein muss, damit Teile der WEA überhaupt sichtbar sein können.
Angesichts der Lage der Wohnhäuser, Hoflagen und Wegekreuze innerhalb der Ortschaften kann nach
Auswertung von topographischen Karten und Luftbildern sowie in Augenscheinnahme vor Ort
weitgehend davon ausgegangen werden, dass aufgrund der Abschirmung durch die überwiegend
geschlossene Bebauung mit relativ engen Straßen die geplanten WEA sowie das jeweilige Denkmal
nicht gleichzeitig im Blickfeld eines Betrachters liegen werden und somit eine sensorielle
Betroffenheit nicht zu erwarten ist. Besondere Situationen, die erwarten lassen, dass relevante
Sichtbezüge (vgl. 3.3.1) auftreten können, wurden berücksichtigt und werden in den Abschnitten a bis
c bzw. in den Abbildungen 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4 dargestellt und ggf. auftretende Sichtbeziehungen zu
den geplanten WEA bewertet.
Für viele Denkmale kann eine Betroffenheit aufgrund der Exposition ohnehin ausgeschlossen werden.
So kann für denkmalgeschützte Gebäude, von denen aufgrund der Lage in der geschlossenen
Bebauung für einen Betrachter lediglich die Fassade zu sehen ist, eine Betroffenheit ausgeschlossen
werden, wenn diese dem Vorhaben zugewandt ist und somit mit Blick auf die Fassade die geplanten
WEA nicht gesehen werden können.
Auch bei Wegekreuzen, die sowohl im Außen- als auch Innenbereich mehr oder weniger freistehend
sind, kann eine Hauptblickrichtung unterstellt werden. So wird ein interessierter Betrachter i. d. R. auf
die Vorderseite eines Wegekreuzes schauen. Entsprechend kann für ein Wegekreuz eine Betroffenheit
ausgeschlossen werden, wenn dessen Vorderseite dem Vorhaben zugewandt ist. Im Außenbereich
sind zudem bestehende Beeinträchtigungen zu berücksichtigen.
Darüber hinaus wurden die Ergebnisse der im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitpläne
durchgeführten Sichtbereichsanalysen berücksichtigt (ECODA 2016 & 2017). Demnach kann eine
Betroffenheit für das Gut Neuenhof (Denkmal Nr. 111 der Denkmalliste der Stadt Nideggen bzw. Nr.
52 in Karte 1 im Anhang) ausgeschlossen werden.
Die Ergebnisse der Einzelfallprüfung sind in Tabelle A.II 3 im Anhang aufgeführt.
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
a)
28
Blick auf das Dürener Tor (Betrachtungspunkte 1a & b Marktplatz / Kirchgasse Nideggen)
Der Betrachtungspunkt 1a befindet sich auf dem Marktplatz von Nideggen. Der Marktplatz stellt den
Knotenpunkt der beiden Hauptachsen Bahnhofs-/Zülpicher Straße und Graf-Gerhard-Straße/Im
Altwerk dar (vgl. Kapitel 2.1.1). Der Betrachtungspunkt 1b befindet sich ca. 30 m südwestlich des
Marktplatzes auf ca. 314 m ü. NN. Nach Nordosten fällt das Gelände bis auf ca. 308 m ü. NN am Fuß
des Dürener Tors ab. Gemäß dem Datenblatt des LVR - Amt für Denkmalpflege zum Denkmalbereich
Nideggen sind Blickbezüge u.a. auf die Stadttore zu schützen (vgl. Kapitel 2.1.1).
Aufgrund der Ausrichtung in Nordwest-Südost-Richtung können Sichtbeziehungen zu den geplanten
WEA entlang der Bahnhofs-/Zülpicher Straße, die eine Blickachse auf das Rathaus sowie auf das
Zülpicher
Tor
(schützenswerte
Blickbezüge
bzw. Blickachsen, vgl. Kapitel
2.1.1) darstellt,
ausgeschlossen werden.
In nordöstliche Richtung besteht eine Sichtachse zum Dürener Tor. Die Abbildungen 3.1 und 3.2 zeigen
den Blick in nordöstliche Richtung. Im Vordergrund ist das Sandsteinkreuz (Denkmal-Nr. 29, Stadt
Nideggen) zu sehen. Im Hintergrund ist das Dürener Tor zu erkennen (Denkmal-Nr. 1, Stadt
Nideggen). Darüber hinaus sind Im Bildausschnitt die Denkmale Nr. 9, 12, 46 und 84 der Denkmalliste
der Stadt Nideggen zu sehen.
Vom Marktplatz werden keine Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA erwartet (Abbildung 3.1). Wie
die Abbildung 3.2 zeigt, ist nicht auszuschließen, dass Teile eines Rotorblattes der WEA (Lausbusch)
von dem Betrachtungspunkt Kirchgasse in nordöstliche Blickrichtung auf das Dürener Tor im
Hintergrund gesehen werden können (vgl. auch Fotosimulation im Anhang). Der sichtbare Teil des
Rotorblattes, das eine maximal Tiefe von 4 m aufweist, wird angesichts der Entfernung von 1,9 km als
schmales Objekt im Hintergrund wahrnehmbar sein. Das Erscheinungsbild des Dürener Tors wird
hierdurch allenfalls unwesentlich verändert. Aufgrund des in Richtung des Tores abfallenden Geländes
wird für einen Betrachter, der sich von der Kirchgasse in Richtung des Tores bewegt, das Rotorblatt
zunehmend durch Gebäude verdeckt.
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
29
Abbildung 3.1:
Foto vom Betrachtungspunkt 1a Marktplatz Nideggen mit schematischen Umrissen
der geplanten WEA. (Der Rotorkreisfläche ist rot umrandet).
Abbildung 3.2:
Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 1b Kirchgasse / Marktplatz Nideggen
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
b)
30
Blick auf die Kirche (Betrachtungspunkt 2 Parkplatz Burg Nideggen)
Der Betrachtungspunkt 2 befindet sich am Parkplatz der Burg Nideggen. Die Abbildung 3.3 zeigt den
Blick in östliche Richtung. In der linken Bildhälfte ist die Katholische Pfarrkirche St. Johannes Baptist zu
erkennen. Diesem Blickbezug ist entsprechend den Ausführungen in Kapitel 2.1.1 eine
Schutzwürdigkeit zuzusprechen.
Der Blick auf die geplanten WEA wird durch Gebäude und Gehölze verstellt. In den Monaten, in denen
die Bäume keine Blätter tragen, werden einzelne WEA allenfalls sehr eingeschränkt wahrnehmbar
sein (vgl. Abbildung 3.3 sowie Fotosimulation im Anhang).
Abbildung 3.3:
Foto vom Betrachtungspunkt 2 am Parkplatz der Burg Nideggen mit schematischen
Umrissen der geplanten WEA. (Der Rotorkreisfläche ist rot umrandet).
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
c)
31
Blick auf die Burg Nideggen (Betrachtungspunkt 3 Burg Nideggen)
Der Betrachtungspunkt 3 befindet sich auf dem südwestlichen Aussichtsturm der Burg Nideggen. Im
Vordergrund sind Teile der Burg zu sehen. Diesem Blickbezug ist entsprechend den Ausführungen in
Kapitel 2.1.1 eine Schutzwürdigkeit zuzusprechen.
Wie die Abbildung 3.4 zeigt, können Sichtbeziehungen zu den Windparks Lausbusch und Steinkaul
ausgeschlossen werden.
Abbildung 3.4:
Foto vom Betrachtungspunkt 3 Burg Nideggen mit schematischen Umrissen der
geplanten WEA. (Der Rotorkreisfläche ist rot umrandet).
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
32
3.3.2.2 Sensorielle Betroffenheit bezüglich der Fernwirkung
Aufgrund der Bauwerkshöhe der Kirchen reicht der visuelle Wirkraum über die engere Umgebung des
Denkmals hinaus. So sind diese Bauwerke i .d. R. wesentlicher Bestandteil der Ortssilhouette.
Sichtbezüge zu den Ortschaften über den Windpark hinweg können aufgrund der Topographie
ausgeschlossen werden. Bei den Ortslagen Boich, Drove, Leversbach und Rath ist aufgrund der
örtlichen Gegebenheiten ein freier Blick über die Ortslage in Richtung des Windparks Lausbusch sowie
in Richtung des Windparks Steinkaul nicht möglich. Zur Veranschaulichung des Einflusses der geplanten
WEA auf die Ortssilhouette von Thum, Nideggen, Berg und Muldenau wurden Fotosimulationen
erstellt, welche den Blick über die Ortslagen auf die Windparks zeigen. Die Ergebnisse sind in den
Abbildungen 3.5 bis 3.15 dargestellt (Fotosimulationen im DIN A 4 Format siehe Anhang). Die Lage
der Betrachtungspunkte ist den Karten im Anhang zu entnehmen.
Unter Berücksichtigung der Ausprägung der Ortssilhouetten, bestehender Vorbelastungen, der Lage
der geplanten WEA im Blickfeld sowie des Anteils am Blickfeld wird die Schwere der Auswirkungen
verbal-argumentativ beurteilt.
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
33
Betrachtungspunkt 4 Campingplatz „Hetzinger Hof“
Der Betrachtungspunkt 4 befindet sich am Campingplatz „Hetzinger Hof“ südlich von Hetzingen. Die
Abbildung 3.5 zeigt den Blick in nordöstliche Richtung auf die Burg Nideggen. Die geplanten WEA
werden von diesem Betrachtungspunkt aus nicht zu sehen sein. Dies entspricht auch den Ergebnissen
der im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplänen durchgeführten Sichtbereichsanalysen
(ECODA 2016 & 2017).
Abbildung 3.5:
Foto vom Betrachtungspunkt 4 am Campingplatz „Hetzinger Hof“ mit schematischen
Umrissen der geplanten WEA. (Die Rotorkreisfläche ist rot umrandet).
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
34
Betrachtungspunkt 5 westlich Hetzingen
Der Betrachtungspunkt 5 befindet sich westlich von Hetzingen bzw. östlich des Hofes Fischer an einem
örtlichen Wanderweg auf ca. 235 m ü. NN. In diesem Bereich bietet sich ein freier Blick auf den
Burgberg. Die Abbildung 3.6 zeigt den Blick in östliche Richtung. In der rechten Bildhälfte ist die Burg
Nideggen zu erkennen. Mit Blick auf die Burg werden Teile der WEA 6 (Gondel sowie teilweise der
Rotor) und 2 (Rotorblattspitze im oberen Durchlauf) des Windparks Lausbusch in deutlichem Abstand
zur markanten Bergkuppe sowie deutlich tiefer als diese zu sehen sein. Die ca. 3,0 km bzw. 3,4 km
entfernten WEA 6 und 2 werden mit Blick auf die Burg am Rande des Blickfelds im Hintergrund
wahrnehmbar sein. Die Bergkuppe mit der Burg Nideggen wird auch nach Errichtung der geplanten
WEA 6 und 2 (Lausbusch) eindeutig landschaftsdominierend wirken. Das Erscheinungsbild der Burg
wird in diesem Bereich allenfalls unwesentlich verändert.
Abbildung 3.6:
Fotosimulation der geplanten WEA am
Betrachtungspunkt 5 westlich von Hetzingen
Standorten
Lausbusch
vom
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
35
Betrachtungspunkte 6a & b an der Landesstraße L 246
Der Betrachtungspunkt 6a befindet sich an der Landesstraße L 246 an der Grenze zum Nationalpark
Eifel auf ca. 274 m ü. NN. Der Betrachtungspunkt 6b befindet sich ca. 155 m (Luftlinie) südwestlich
des Betrachtungspunkts 6a an der Landesstraße L 246 auf ca. 293 m ü. NN.
Der Abschnitt der Landesstraße L 246 zwischen Hetzingen und Haarscheidt verläuft überwiegend im
Wald. Die Betrachtungspunkte 6a und 6b stellen die einzigen Punkte in diesem beidseitig von Bäumen
und Gebüschen begleiteten Abschnitt der L 246 dar, von denen sich Sichtbeziehungen zur Burg
ergeben. Die Straße wird von einer schmalen, grasbewachsenen Bankette begleitet. Abgesehen von
einem Haltepunkt ca. 270 m südlich des Betrachtungspunktes 6a (Luftlinie) existieren keine
geeigneten Haltemöglichkeiten. Angesichts fehlender Wege kann eine Frequentierung durch
Fußgänger weitgehend ausgeschlossen werden. Für Autofahrer werden in Fahrtrichtung Hetzingen an
den beiden Betrachtungspunkten für einen kurzen Moment Sichtbeziehungen zur Burg bestehen.
Von dem Betrachtungspunkt 6a werden von den WEA 6 und 2 (Lausbusch) die Gondel, der Rotor
(vollständig) sowie der obere Teil des Turms zu sehen sein; von der WEA 3 (Lausbusch) wird die
Gondel und der Rotor (teilweise) zu sehen sein (vgl. Abbildung 3.7).
Von dem Betrachtungspunkt 6b wird die Gondel sowie der Rotor (weitgehend) von der WEA 5
(Lausbusch) zu sehen sein (vgl. Abbildung 3.8).
An beiden Betrachtungspunkten werden mit Blick auf die Burg die geplanten Anlagen die Bergkuppe
nicht überragen. Das markante Erscheinungsbild der Bergkuppe mit der Burg Nideggen wird durch die
in einer Entfernung von 3,5 bis 3,9 km sichtbaren Anlagenteile am Rande des Blickfelds nicht
erheblich beeinträchtigt.
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
36
Abbildung 3.7:
Fotosimulation der geplanten WEA am
Betrachtungspunkt 6a an der Landesstraße L 246
Standorten
Lausbusch
vom
Abbildung 3.8:
Fotosimulation der
Betrachtungspunkt 6b
Standorten
Lausbusch
vom
geplanten
WEA
am
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
37
Betrachtungspunkt 7 Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall
Der Betrachtungspunkt 7 befindet sich auf dem Aussichtsturm am Burgberg zwischen Bergstein und
Zerkall ca. 2,5 km westlich von Nideggen. Die Abbildung 3.9 zeigt den Blick in östliche Richtung. In der
rechten Bildhälfte sind die Burg Nideggen sowie die Pfarrkirche zu erkennen. Mit Blick auf die Burg
werden die geplanten WEA der Windparks Lausbusch (ca. 4,1 bis 4,9 km entfernt) und Steinkaul am
Rande des Blickfeldes zu sehen sein (simulierte WEA in der linken Bildhälfte, ca. 7 km entfernt). Der
Blick auf die Burg wird dadurch nicht erheblich beeinträchtigt.
Abbildung 3.9:
Fotosimulation der geplanten WEA an den Standorten Lausbusch und Steinkaul vom
Betrachtungspunkt 7 am Burgberg zwischen Bergstein/Zerkall
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
38
Betrachtungspunkt 8 westlich von Thum
Der Betrachtungspunkt 8 befindet sich an einem Feldweg am Lausbusch ca. 800 m westlich von
Thum. Von diesem Betrachtungspunkt bietet sich ein freier Blick über die Ortslage in Richtung des
geplanten Windparks am Standort Steinkaul. Die Abbildung 3.10 zeigt den Blick in ost-südöstliche
Richtung. In der linken Bildhälfte ist die Kirche in Thum zu erkennen (katholische Kapelle Fides-SpiesCaritas). In der Bildmitte sind die beiden bestehenden WEA bei Vettweiß-Ginnick zu sehen. Die beiden
am Standort Steinkaul geplanten WEA (simulierte WEA in der rechten Bildhälfte, ca. 2,1 bis 2,4 km
entfernt) werden die bestehenden WEA deutlich überragen und den Landschaftsausschnitt
dominieren. Aufgrund der Tallage ergibt sich keine markante Ortssilhouette. Durch die beiden
bestehenden WEA ist der Blick zudem nicht störungsfrei. Mit Blick auf die Kirche werden die geplanten
WEA am Rande des Blickfeldes zu sehen sein. Das Erscheinungsbild der Kirche wird dadurch nicht
erheblich beeinträchtigt.
Abbildung 3.10: Fotosimulation der am Standort Steinkaul geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 8
westlich von Thum
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
39
Betrachtungspunkt 9 östlich von Thum
Der Betrachtungspunkt 9 befindet sich an einem Feldweg am östlichen Ortsrand von Thum. Aufgrund
der Tallage von Thum und der geringen Bauhöhe entfaltet die Kirche keine ausgesprochene
Fernwirkung und ist insbesondere mit Blick auf den Windpark Lausbusch nur von wenigen Stellen zu
sehen. Vom gewählten Betrachtungspunkt werden mit Blick auf die Kirche einzelne WEA des
Windparks Lausbusch zu sehen sein, die aufgrund der geringen Entfernung den Landschaftseindruck
dominieren (ca. 1,6 bis 2,1 km). Da dieser derzeit aber nicht wesentlich von der Kirche bestimmt wird,
kann nicht von einer Überprägung gesprochen werden.
Abbildung 3.11: Fotosimulation der am Standort Lausbusch geplanten WEA vom Betrachtungspunkt 9
östlich von Thum
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
40
Betrachtungspunkt 10 südöstlich von Berg
Der Betrachtungspunkt 10 befindet sich an einem Feldweg südlich von Berg. Von diesem
Betrachtungspunkt bietet sich ein unverstellter Blick auf die für die Ortssilhouette charakteristische
katholische Pfarrkirche St. Clemens (linke Bildhälfte) und den geplanten Windpark Lausbusch. Die
Abbildung 3.12 zeigt den Blick in nördliche Richtung.
Mit Blick auf die Kirche werden von diesem Betrachtungspunkt die geplanten WEA des Windparks
Lausbusch am Rande des Blickfeldes zu sehen sein (simulierte WEA in der rechten Bildhälfte, ca. 2,1
bis 3,4 km entfernt). Diese werden aber den Landschaftsausschnitt aufgrund des geringen Anteils am
vertikalen und horizontalen Blickfeld nicht dominieren.
Abbildung 3.12: Fotosimulation der geplanten WEA am Standort Lausbusch vom Betrachtungspunkt
10 südöstlich von Berg
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
41
Betrachtungspunkt 11 südwestlich von Berg
Der Betrachtungspunkt 11 befindet sich an der Kreisstraße K 48 am südwestlichen Ortsrand von Berg.
Die Abbildung 3.13 zeigt den Blick in nordöstliche Richtung. In der Bildmitte ist die Turmspitze der
katholischen Pfarrkirche St. Clemens zu sehen. Aus dieser Blickrichtung bestimmt diese nicht die
Ortssilhouette. Mit Blick auf die Kirche wird am Rande des Blickfeldes eine WEA des Windparks
Steinkaul zu sehen sein (WEA 7), die aufgrund des geringen Anteils am vertikalen und horizontalen
Blickfeld den Landschaftseindruck nicht dominieren wird (simulierte WEA in der linken Bildhälfte, ca.
3,7 km entfernt). Die geplante WEA 8 wird von Gehölzen verdeckt. Dies gilt auch für die Monate, in
denen die Bäume kein Laub tragen (vgl. Fotosimulation im Anhang).
Abbildung 3.13: Fotosimulation der geplanten WEA am Standort Steinkaul vom Betrachtungspunkt 11
südwestlich von Berg
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
42
Betrachtungspunkt 12 östlich von Muldenau
Der Betrachtungspunkt 12 befindet sich an der Kreisstraße K 47 am östlichen Ortsrand von Muldenau.
Die Abbildung 3.14 zeigt den Blick in nordwestliche Richtung. In der Bildmitte ist die katholische
Pfarrkirche St. Barbara zu sehen, deren Turm die Ortssilhouette bestimmt. Im Hintergrund sind die
Hochspannungsfreileitungen sowie deren Masten zu erkennen. Mit Blick auf die Kirche werden die
WEA des Windparks Lausbusch (simulierte WEA in der linken Bildhälfte, ca. 3,8 bis 5 km entfernt)
sowie am Rande des Blickfeldes die beiden am Standort Steinkaul geplanten WEA zu sehen sein
(simulierte WEA in der rechten Bildhälfte, 2,2 bis 2,6 km entfernt).
Die WEA des Windparks Lausbusch werden die Kirche nicht überragen. Die WEA am Standort Steinkaul
werden die umliegenden Strukturen zwar deutlich überragen. Angesichts des geringen Anteils am
Blickfeld werden diese aber ebenfalls mit Blick auf die Kirche den Landschaftsausschnitt nicht
dominieren. Unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die Hochspannungsfreileitung kommt es
zu keiner erheblichen Veränderung der Ortssilhouette.
Abbildung 3.14: Fotosimulation der geplanten WEA der Windparks Lausbusch und Steinkaul vom
Betrachtungspunkt 12 östlich von Muldenau
ecoda
Prognose der Auswirkungen des Vorhabens
43
Betrachtungspunkt 13 südlich von Muldenau
Der Betrachtungspunkt 13 befindet sich an einem Feldweg am Galgenberg ca. 900 m südlich von
Muldenau an einem Radwanderweg. Die Abbildung 3.15 zeigt den Blick in nördliche Richtung. In der
Bildmitte ist die katholische Pfarrkirche St. Barbara zu sehen. Aufgrund der Tallage ergibt sich aus
dieser Blickrichtung keine markante Ortssilhouette. Im Hintergrund sind Hochspannungsmasten sowie
die am Standort Steinkaul bestehenden WEA zu sehen. Aufgrund der exponierten Lage wird der
Landschaftseindruck durch die Hochspannungsmasten und bestehenden WEA bestimmt.
Mit Blick auf die Kirche werden die WEA des Windparks Steinkaul (simulierte WEA in der linken
Bildhälfte, ca. 2,6 bis 3,0 km entfernt) zu sehen sein, welche die umliegenden Strukturen deutlich
überragen werden. Angesichts des geringen Anteils am Blickfeld werden diese aber mit Blick auf die
Kirche den Landschaftsausschnitt nicht überprägen. Unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die
Hochspannungsfreileitung sowie der bestehenden WEA kommt es zu keiner erheblichen Veränderung
der Ortssilhouette.
Abbildung 3.15: Fotosimulation der geplanten WEA der Windparks Steinkaul vom Betrachtungspunkt
13 südlich von Muldenau
ecoda
Bewertung der Auswirkungen
44
4
Bewertung der Auswirkungen
4.1
Bewertungsmaßstäbe
ecoda
Grundsätzlich ist für denkmalrechtlich erlaubnispflichtige Vorhaben eine von der Qualität des jeweils zu
schützenden
Denkmals abhängige
Einzelfallprüfung
vorzunehmen, ob
und inwieweit die
Schutzzwecke des Denkmalschutzgesetzes durch das zu betrachtende Vorhaben gestört werden. Bei
dieser Prüfung kommt den Gründen, aus denen ein Objekt unter Schutz gestellt worden ist,
besonderes Gewicht zu 8.
Als erhebliche Beeinträchtigung eines Denkmals ist nicht nur eine Situation anzusehen, in der ein
hässlicher, das ästhetische Empfinden des Betrachters verletzender Zustand, also ein Unlust
erregender Kontrast zwischen der benachbarten Anlage und dem Baudenkmal hervorgerufen wird,
sondern auch die Tatsache, dass die Wirkung des Denkmals als Kunstwerk, als Zeuge der Geschichte
oder als bestimmendes städtebauliches Element geschmälert wird. Neue Bauten müssen sich zwar
weder völlig an vorhandene Baudenkmäler anpassen, noch unterbleiben, wenn eine Anpassung nicht
möglich ist. Aber sie müssen sich an dem vom Denkmal gesetzten Maßstab messen lassen, dürfen es
nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den im
Denkmal
verkörperten
Werten
vermissen
lassen.
Die
genannten
Merkmale
müssen
in
schwerwiegender Weise gegeben sein, damit von einer erheblichen Beeinträchtigung gesprochen
werden kann. Je höher der Wert des Denkmals einzuschätzen ist, desto eher kann eine erhebliche
Beeinträchtigung
seines
Erscheinungsbilds
anzunehmen
sein;
je
schwerwiegender
das
Erscheinungsbild betroffen ist, desto eher kann die Schwelle der Unzumutbarkeit überschritten sein. 9
Das von der UVP-G ESELLSCHAFT (2014) vorgeschlagene Verfahren zur Bewertung der Auswirkungen
eines Vorhabens auf Kulturgüter unterscheidet fünf Stufen, die in Tabelle 4.1 aufgelistet sind.
Tabelle 4.1:
Bewertungsstufen der Auswirkungen nach UVP-G ESELLSCHAFT (2014)
Stufe
1
Die Planung ist für den Umweltaspekt „Kulturgüter“ mit keinen Beeinträchtigungen des
Schutzgutes verbunden und daher unbedenklich.
Stufe
2
Die Planung ist für den Umweltaspekt „Kulturgüter“ mit geringen Beeinträchtigungen des
Schutzgutes verbunden und daher vertretbar.
Stufe
3
Die Planung ist für den Umweltaspekt „Kulturgüter“ mit Beeinträchtigungen verbunden, die
zwar zu einer Einschränkung ihrer Bedeutung, ihrer Erlebbarkeit und ihrem Wert im Detail
führen, der generelle Zeugniswert jedoch erhalten bleibt und daher bedingt vertretbar sind.
Stufe
4
Die Planung führt für den Umweltaspekt „Kulturgüter“ zu erheblichen Beeinträchtigungen,
welche den Zeugniswert des Denkmals gravierend einschränken, und ist daher kaum
vertretbar.
Stufe
5
Die Planung führt zum vollständigen Verlust von hoch schutzwürdigen Kulturgütern bzw.
ihrer Zeugniswerte und ist daher nicht vertretbar.
8
Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 27.06.2000, 8 A 4631/97
9
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.07.2013, 22 B 12.1741
Bewertung der Auswirkungen
4.2
45
Ergebnisse
Denkmalbereich bzw. Nideggen
Bezogen auf den Denkmalbereich Nideggen werden mit Blick auf die Burg sowie auf das Dürener Tor
die geplanten WEA des Windparks Lausbusch teilweise zu sehen sein. Das Erscheinungsbild des
Dürener Tors wird allenfalls unwesentlich verändert, so dass sicherlich nicht von einer erheblichen
Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds gesprochen werden kann. Relevante Sichtbezüge zur Burg
Nideggen bestehen großflächig v. a. aus südöstlicher Richtung (landwirtschaftlich geprägtes Umfeld
von Hetzingen mit Bedeutung für die Erholung (v. a. Campingplätze)). Diese werden durch die
geplanten WEA nicht beeinträchtigt (vgl. ECODA 2014 & 2016). Aus nördlicher sowie südlicher Richtung
bestehen in untergeordnetem Umfang Blickbeziehungen (teils durch das Relief eingeschränkt) zur
Burg. Aufgrund der Lage des Windparks Lausbusch können Sichtbeziehungen zu den WEA mit Blick auf
die Burg ausgeschlossen werden. Wie die Fotosimulationen westlich von Hetzingen sowie von der
Landesstraße L 246 zeigen, können aus westlicher Blickrichtung vereinzelt von höher gelegenen
Bereichen Sichtbeziehungen zu einzelnen WEA des Windparks Lausbusch bestehen. Bei dem an einem
Wanderweg gelegenen Betrachtungspunkt westlich von Hetzingen werden Teile der WEA 6 und 2 des
Windparks Lausbusch in deutlichem Abstand zur markanten Bergkuppe sowie deutlich tiefer als diese
zu sehen sein. Die ca. 3,0 km bzw. 3,4 km entfernten WEA 6 und 2 werden mit Blick auf die Burg am
Rande des Blickfelds im Hintergrund wahrnehmbar sein. Die Bergkuppe mit der Burg Nideggen wird
auch nach Errichtung der geplanten Anlagentypen eindeutig landschaftsdominierend wirken. Das
Erscheinungsbild der Burg wird in diesem Bereich allenfalls unwesentlich verändert.
Auch bei den höher gelegenen Betrachtungspunkten an der L 246 werden die geplanten
Anlagentypen die Bergkuppe nicht überragen. Das markante Erscheinungsbild der Bergkuppe mit der
Burg Nideggen wird durch die in einer Entfernung von 3,5 bis 3,9 km sichtbaren Anlagenteile am
Rande des Blickfelds nicht erheblich beeinträchtigt. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass den
Betrachtungspunkten an der L 246 aus gutachterlicher Sicht bezüglich der Erlebbarkeit der Burg
Nideggen allenfalls eine untergeordnete Bedeutung zugesprochen werden kann, da von diesen
Punkten
lediglich
für
Verkehrsteilnehmer
kurzzeitig
Blickbeziehungen zur Burg bestehen.
Demgegenüber bestehen im Umfeld von Hetzingen und Brück großflächig Sichtbeziehungen zur Burg,
die durch die WEA nicht beeinträchtigt werden. Zieht man die in Google Earth veröffentlichten Fotos
von der Burg Nideggen als Indiz dafür heran, von welchen Stellen der Ausblick auf die Burg offenbar
als reizvoll empfunden wird, so fällt auf, dass sich diese auf das Rurtal zwischen Zerkall, Brück und
Hetzingen konzentrieren. In diesen Bereichen werden die geplanten WEA nicht zu sehen sein.
In Anlehnung an die Bewertungsstufen der UVP-Gesellschaft (vgl. Tabelle 4.1) werden die
Beeinträchtigungen des Denkmalbereichs Nideggen insgesamt als gering und damit vertretbar
eingestuft.
ecoda
Bewertung der Auswirkungen
46
Denkmäler in den übrigen berücksichtigten Ortslagen
Innerhalb der Ortslagen sind angesichts der engen Bebauung keine Sichtbeziehungen zu den
geplanten WEA zu erwarten. Für Denkmäler, deren Wahrnehmbarkeit sich auf die angrenzende
Straßenzüge beschränkt (v .a Wohnhäuser), können Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.
Aufgrund der Bauwerkshöhe der Kirchen reicht der visuelle Wirkraum über die engere Umgebung. So
sind diese Bauwerke i .d. R. wesentlicher Bestandteil der Ortssilhouette.
Bei den Ortslagen Boich, Drove, Leversbach und Rath ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein
freier Blick über die jeweilige Ortslage in Richtung des Windparks Lausbusch sowie in Richtung des
Windparks Steinkaul nicht möglich, so dass Beeinträchtigungen der Silhouetten ausgeschlossen
werden können.
Mit Blick auf die Ortslagen Berg, Thum und Muldenau werden die geplanten WEA teilweise zu sehen
sein. Bei folgenden Objekten sind in der Landschaft stellenweise Sichtbeziehungen zwischen den
geplanten WEA und dem Denkmal zu erwarten, die aber zu unwesentlichen Veränderungen der
Silhouette von einzelnen Betrachtungspunkten führen und damit als vertretbar eingestuft werden:
-
Katholische Pfarrkirche St. Clemens (Berg)
-
Katholische Pfarrkirche St. Barbara (Muldenau)
Der Blick auf Muldenau (Teil des KLB 180, vgl. Kapitel 2.2) in Richtung der geplanten WEA ist nicht frei
von technogenen Elementen (Hochspannungsfreileitung). Die Intensität der Beeinträchtigung durch
die geplanten Windenergieanlagen ist vor diesem Hintergrund geringer als bei einem ungestörten
Blick.
Unter Berücksichtigung der Ausprägung der Ortssilhouetten, bestehender Vorbelastungen, der Lage
der geplanten WEA im Blickfeld sowie des Anteils am Blickfeld ergeben sich keine erheblichen
Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes von Denkmälern.
In Anlehnung an die Bewertungsstufen der UVP-Gesellschaft (vgl. Tabelle 4.1) werden die
Beeinträchtigungen des Erscheinungsbilds der katholsichen Pfarrkirchen St. Clemens (Berg) und St.
Barbara (Muldenau) in der Landschaft insgesamt als gering und damit vertretbar eingestuft.
ecoda
Zusammenfassung
5
47
Zusammenfassung
Anlass des vorliegenden Gutachtens ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1 „WEA Lausbusch“.
Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Ausweisung von
Konzentrationszonen für die Windkraft in den Bereichen Lausbusch und Steinkaul sowie der
Bebauungsplan Nr. G 2 „WEA Steinkaul“ sind rechtskräftig. Im Bereich „WEA Lausbusch“ sind fünf
Windenergieanlagen (WEA) geplant und im Bereich „WEA Steinkaul“ zwei WEA genehmigt.
Im Zuge der Bauleitplanung sind u. a. die Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen. Die
Betrachtung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Denkmale in den vom Landschaftsverband
Rheinland - Amt für Denkmalpflege im Rheinland in der Stellungnahme vom 29. April 2014 genannten
Ortslagen Nideggen, Rath, Muldenau und Berg (Stadt Nideggen) sowie in den Ortslagen Leversbach,
Boich, Drove und Thum (Gemeinde Kreuzau).
Bei der Erarbeitung des vorliegenden Gutachtens wurden die Ergebnisse der Abstimmungsgespräche
mit dem LVR sowie der Bezirksregierung Köln (Dezernat 35 und Dezernat 32) berücksichtigt. Als
wesentliches Ergebnis der Abstimmungsgespräche wurde die Gesamthöhe der am Standort Lausbusch
geplanten WEA auf jeweils 175 m über Grund begrenzt.
Im vorliegenden Gutachten werden die nach Angaben der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinde
Kreuzau sowie der Stadt Nideggen in den Ortslagen eingetragenen Baudenkmale dargestellt sowie die
zu erwartenden Auswirkungen der Windenergienutzung in den beiden geplanten Konzentrationszonen
für die Windkraft beschrieben und bewertet. Auftraggeberin ist die Gemeinde Kreuzau.
Eine substantielle und funktionale Betroffenheit von Baudenkmälern ist aufgrund der Entfernung
ausgeschlossen. Entsprechend beschränkt sich die Ermittlung der Betroffenheit auf mögliche
Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen bzw. des Erscheinungsbilds des jeweiligen Denkmals.
Die Prognose der zu erwartenden visuellen Auswirkungen der geplanten WEA erfolgte auf der
Grundlage von Luftbildauswertungen, Sichtbereichsanalysen, Fotosimulationen sowie Eindrücken vor
Ort.
Die Intensität der Auswirkungen auf das Erscheinungsbild der berücksichtigten Denkmäler wurde in
Anlehnung an das Bewertungsverfahren der UVP-G ESELLSCHAFT (2014) unter Berücksichtigung der in der
Rechtsprechung genannten Bewertungsmaßstäbe bzw. – kriterien bewertet. Demnach ist die Planung
für die meisten Denkmäler als unbedenklich einzustufen, da das Erscheinungsbild nicht bzw. allenfalls
geringfügig verändert wird.
ecoda
Zusammenfassung
48
Bezogen auf den Denkmalbereich Nideggen werden mit Blick auf die Burg sowie auf das Dürener Tor
einzelne geplante WEA des Windparks Lausbusch teilweise zu sehen sein.
Mit Blick von der Kirchgasse auf das Dürener Tor kann voraussichtlich ein Rotorblatt der WEA 6
(Lausbusch) im Hintergrund gesehen werden.
Außerhalb von Nideggen können aus westlicher Blickrichtung vereinzelt von höher gelegenen
Bereichen mit Blick auf die Burg Nideggen Sichtbeziehungen zu einzelnen WEA des Windparks
Lausbusch bestehen. Die Bergkuppe mit der Burg Nideggen wird auch nach Errichtung der geplanten
Anlagentypen eindeutig landschaftsdominierend wirken. Das markante Erscheinungsbild der Burg wird
in diesen Bereichen allenfalls unwesentlich verändert.
In Anlehnung an die Bewertungsstufen der UVP-Gesellschaft werden die Beeinträchtigungen des
Denkmalbereichs Nideggen durch die geplanten WEA des Windparks Lausbusch insgesamt als gering
und damit vertretbar eingestuft. Relevante Sichtbeziehungen zwischen Denkmälern in der Ortslage
Nideggen und den am Standort Steinkaul geplanten WEA sind nicht zu erwarten.
Innerhalb der Ortslagen Rath, Muldenau und Berg, Leversbach, Boich, Drove und Thum sind angesichts
der engen Bebauung keine Sichtbeziehungen zu den geplanten WEA zu erwarten. Stellenweise sind
Sichtbeziehungen zwischen den geplanten WEA und der katholischen Pfarrkirche St. Clemens (Berg)
sowie der katholischen Pfarrkirche St. Barbara (Muldenau) zu erwarten, die aber zu unwesentlichen
Veränderungen der jeweiligen Ortsilhouette von einzelnen Betrachtungspunkten führen und damit in
Anlehnung an die Bewertungsstufen der UVP-Gesellschaft als vertretbar eingestuft werden. Unter
Berücksichtigung der Ausprägung der Ortssilhouetten, bestehender Vorbelastungen, der Lage der
geplanten WEA im Blickfeld sowie des Anteils am Blickfeld ergeben sich keine erheblichen
Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes von Denkmälern.
ecoda
Abschlusserklärung
Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand
und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem
Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen.
Dortmund,03. April 2017
_____________
Stefan Wernitz
Literaturverzeichnis
BREUER, W. (2001): Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.
Vorschläge für Maßnahmen bei Errichtung von Windkraftanlagen. In: Naturschutz und
Landschaftsplanung 8/2001, S. 237-245.
D ACHVERBAND DER DEUTSCHEN NATUR- UND UMWELTSCHUTZVERBÄNDE (DNR) e. V. (2012): Grundlagenarbeit
für eine Informationskampagne "Umwelt- und naturverträgliche Windenergienutzung in
Deutschland (onshore) ” – Analyseteil. Lehrte.
ECODA (2016): Landschaftspflegerischer
Begleitplan (Teil I: Eingriffsbilanzierung) zur geplanten
Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau
(Ortsteil
Thum,
Kreis
Düren)
im
Rahmen
des
Bebauungsplans
„G 2
–
Windenergieanlagen Steinkaul“. Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der Gemeinde
Kreuzau. Dortmund.
ECODA (2017): Landschaftspflegerischer
Begleitplan (Teil I: Eingriffsbilanzierung) zur geplanten
Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis
Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“.
Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der Gemeinde Kreuzau. Dortmund.
LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE & LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND (2007): Kulturlandschaftlicher
Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen. Münster, Köln.
LVR – AMT FÜR D ENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2014): Schriftliche Stellungnahme vom 29. April 2014 im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange bei
der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. G 1 „WEA Lausbusch“ sowie Nr. G 2 „WEA
Steinkaul“ der Gemeinde Kreuzau.
LVR – AMT FÜR D ENKMALPFLEGE IM RHEINLAND (2016): Fachbeitrag Kulturlandschaft .zum Regionalplan KölnErhaltende Kulturlandschaftsentwicklung. Köln.
UVP-G ESELLSCHAFT (2014): Kulturgüter in der Planung. Handreichung zur Berücksichtigung des kulturellen
Erbes bei Umweltprüfungen. Hamm.
Anhang I
Übersichtskarte
Karte 1: Übersichtsdarstellung der Standorte der geplanten Windenergieanlagen sowie der Lage der
berücksichtigten Denkmale bzw. Denkmalbereiche und der Betrachtungspunkte der
Fotosimulationen
Detailkarten
Karte 2: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale sowie der Betrachtungspunkte
der Fotosimulationen - Ortslage Nideggen
Karte 3: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale sowie der Betrachtungspunkte
der Fotosimulationen - Ortslage Berg
Karte 4: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale sowie der Betrachtungspunkte
der Fotosimulationen - Ortslage Thum
Karte 5: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale - Ortslage Drove
Karte 6: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale - Ortslage Broich
Karte 7: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale sowie der Betrachtungspunkte
der Fotosimulationen - Ortslage Muldenau
Karte 8: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale - Ortslage Leversbach
Karte 9: Luftbilddarstellung der Lage der berücksichtigten Denkmale - Ortslage Rath sowie Gut
Neuenhof (Nideggen)
! Gutachten zur Betroffenheit
von Denkmalen
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and the GIS User Community
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Source: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, i-cubed, USDA, USGS, AEX, Getmapping, Aerogrid, IGN, IGP, swisstopo,
and the GIS User Community
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Source: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, i-cubed, USDA, USGS, AEX, Getmapping, Aerogrid, IGN, IGP, swisstopo,
and the GIS User Community
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and the GIS User Community
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Source: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, i-cubed, USDA, USGS, AEX, Getmapping, Aerogrid, IGN, IGP, swisstopo,
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Source: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, i-cubed, USDA, USGS, AEX, Getmapping, Aerogrid, IGN, IGP, swisstopo,
and the GIS User Community
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! Gutachten zur Betroffenheit
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Source: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, i-cubed, USDA, USGS, AEX, Getmapping, Aerogrid, IGN, IGP, swisstopo,
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! Gutachten zur Betroffenheit
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Source: Esri, DigitalGlobe, GeoEye, i-cubed, USDA, USGS, AEX, Getmapping, Aerogrid, IGN, IGP, swisstopo,
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Anhang II
Tabellen
A.II 1:
Bezeichnung, Adresse und Beschreibung der Baudenkmale in den relevanten Ortslagen (nach
Angaben der Gemeinde Kreuzau sowie der Stadt Nideggen)
A.II 2:
Bezeichnung, Adresse und Beschreibung der relevanten Bodendenkmale (nach Angaben der
Gemeinde Kreuzau)
A.II 3:
Prognose der visuellen Auswirkungen der geplanten WEA auf die berücksichtigten
Baudenkmale
A.II 4:
Bewertung der Auswirkungen auf die berücksichtigten Baudenkmale
A.II 1: Bezeichnung, Adresse und Beschreibung der Baudenkmale in den relevanten Ortslagen (nach Angaben der Gemeinde Kreuzau sowie der Stadt Nideggen)
Nr. in
Kommune
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41
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Ortsteil
Boich
Boich
Boich
Boich
Boich
Boich
Boich
Boich
Boich
Boich
Boich
Boich
Boich
Drove
Drove
Drove
Drove
Drove
Drove
Drove
Drove
Drove
Drove
Drove
Drove
Drove
Drove
Drove
Drove
Drove
Drove
Drove
Leversbach
Leversbach
Leversbach
Leversbach
Leversbach
Leversbach
Leversbach
Leversbach
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72
98
112
Gereonstraße 40
Gereonstraße zwischen Nr. 67 u. 71
Gereonstraße
Flur Weingartsmaar
Gereonstraße 50
Gereonstraße 76
Gereonstraße 38
Gereonstraße 48
Gereonstraße 49
Gereonstraße 51
Rather Weg 1
Rather Weg 5
Rather Weg 5/5a
Am Sandberg 1
Drovestraße 54
Drovestraße 106
Drovestraße 110
Drovestraße 112
Drovestraße 138
Drovestraße 133
Drovestraße 135
Drovestraße 140
Drovestraße 206
Wewordenstraße 7
Flur Burgberg, Flur 22, Nr. 51, Wewordenstraße
Flur 4, Nr. 29/1
In der Britz 48
Drovestraße / In der Britz
Drovestraße / Wewordenstraße
Drovestraße 82
Drovestraße 156
Drovestraße 156
Am Leversbach
Am Leversbach 33
Am Leversbach 36
Bleigraben
Bleigraben / Am Leversbach
Flur Oberströtsch
Am Leversbach
Am Leversbach 16
Am Leversbach 32
Kurzbeschreibung
Kath. Pfarrkirche St. Gereon 1903 und Kirchhofmauer 2. Hälfte 19.Jh.
Wegekreuz, 1857
Sandsteinkreuz aus dem 19. Jh., neuer Friedhof
Bildstock aus Sandstein, 1808
2-geschossiges Wohn-Stall-Haus, Fachwerk 1. Hälfte 19. Jh.
2-geschossiges Wohnhaus, Bruchstein-Fachwerk A. des 18. Jh.
2-geschossiges, traufenständiges Fachwerkgebäude E. 18. Jh.
2-geschossiges Bruchsteinhaus 1796
2-geschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus 18. Jh.
2-geschossiges Fachwerkhaus auf Bruchsteinsockel A. 19. Jh.
2-geschossiges Fachwerkhaus auf Bruchsteinsockel 18. Jh.:
2-geschossiges Bruchsteinhaus 1854
Bruchsteinscheune und Stallanlage, Mitte 19. Jh.
ehemalige Mühle, geschlossene, mehrteilige Hofanlage, Haupthaus 2-gesch. (Bruchstein) um 1750
2-gesch. Fachwerk-Giebelhaus, 19. Jh.
2-gesch. Fachwerk-Giebelhaus, 18. Jh.
2-gesch. Fachwerk-Giebelhaus, 17./18. Jh.
2-gesch. Fachwerk-Giebelhaus, 17./18. Jh.
Haupthaus 2-gesch. Fachwerk und Vierkanthof 18./19. Jh.
3-schiffige Hallenkirche mit Westturm 15./16. Jh.
ehem. Pfarrhaus, 2-gesch. Bruchsteinhaus, 1764
Wohnhaus 2-gesch., ehem. Fachwerkgehöft, 1. Hälfte 19. Jh.
ehem. Amtsgebäude, 2-gesch. um 1910
Burg Drove, Haupthaus um 1728, Vorburg um 1741
Wegekreuz, Sandstein, 1791
Judenfriedhof
2-gesch. Wohnhaus u. 4-flügelige Hofanlage, Fachwerk, 18. Jh.
Sandsteinkreuz 18.Jh.
Bildstock aus Buntsandstein, 18. Jh.
Vierkanthof und Wohnhaus, 2-geschossig 1839
Vierkanthof aus Fachwerk, 1-geschossig mit Drempelgeschoß; inschriftliche Dat. 1532; Datierung Bausubstanz 17./18.Jh.
Heiligenhäuschen aus Buntsandstein, datiert 1762
Wegekreuz, inschriftlich datiert 1780, erneuert 1924
Winkelhofanlage, 18. Jh., Veränderungen 20. Jh.
2-gesch. Wohnhaus mit Außenwänden aus Bruchstein, Giebelseite in Fachwerk, 18. Jh., Veränderungen im 20. Jh.
Bildstock aus Sandstein, inschriftliche Datierung 1782
Bildstock aus Sandstein, Datierung lt. Inschrift 1782
Bildstock aus Sandstein, 18. Jh.
Bildstock aus Buntsandstein, 18. Jh.
2-geschossiges Giebelhaus auf abgetrepptem Bruchsteinsockel, 17. / 18. Jh.
Kapelle St. Albertus Magnus
A.II 1: Bezeichnung, Adresse und Beschreibung der Baudenkmale in den relevanten Ortslagen (nach Angaben der Gemeinde Kreuzau sowie der Stadt Nideggen)
Nr. in
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Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Ortsteil
Thum
Thum
Thum
Thum
Thum
Thum
Thum
Nideggen
Nideggen
Nideggen
Muldenau
Nideggen
Nideggen
Nideggen
Nideggen
Nideggen
Nideggen
Nideggen
Nideggen
Nideggen
Nideggen
Muldenau
Muldenau
Nideggen
Muldenau
Muldenau
Muldenau
Muldenau
Nideggen
Nideggen
Nideggen
Nideggen
Nideggen
Nideggen
Muldenau
Muldenau
Nideggen
Nideggen
Nideggen
Berg
Muldenau
Nr. DenkmalLage
liste
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Thumstraße
Thumstraße 34
Thumstraße
Thumstraße 26
Thumstraße 40
Thumstraße 41
Thumstraße 43
Nideggen Stadtkern
Graf- Gerhard- Straße 1
Markt 2
Barbarastraße 18
Im Altwerk 3
Graf- Gerhard- Straße/ Hindenburgstraße
Kirchgasse
Hindenburgstraße 3-5
Kirchgasse 7
Kirchgasse 9
Bahnhofstraße 11
Bahnhofstraße 1
Bahnhofstraße 5
Bahnhofstraße 19
Barbarastraße 15
Ulmenstraße 29
Marktplatz
Brückenstraße
Barbarastraße
"Am Großen Berg"
Barbarastraße 17
Im Altwerk 8
Im Altwerk 9
Im Altwerk 12
Zülpicher Straße/ Abendener Straße
Zülpicher Straße 1
Bahnhofstraße 24
Brückenstraße 9
Brückenstraße 19
Kirchgasse
Kirchgasse 6
Bahnhofstraße 13
Frankenstraße 28
Barbarastraße 10
Kurzbeschreibung
Kath. Kapelle Fides-Spies-Caritas, Saalkirche aus Sandstein bzw. Buntsandstein 1906/1907
Haus Thum, ehem. Burg Thum, 17./18. Jh., Ziegelgebäude 19./20. Jh., heute 4-flügelige Hofanlage
Friedhofskreuz auf dem Friedhof, Kreuzpfeiler 1879
Bildstock aus Sandstein 18. Jh.
2-geschossiges Bruchsteinhaus, M. 19. Jh.
2-geschossiges Fachwerkhaus, 1. H. 19. Jh.; Giebelseite modern in Backstein
2-geschossiges Fachwerkhaus, Kern 17. Jh. verändert im 18. und 19. Jh.;
Stadtbefestigung einschließlich Stadttore
Fachwerkhaus
Cafè am Markt
Bruchsteingehöft
Fachwerkhaus
Fachwerkhaus am Dürener Tor
Burg Nideggen
Bewershof
Fachwerkhof
Fachwerkhof
Fachwerkhof
Torbogen am Marktplatz
Wohn- und Geschäftshaus
Wohn- und Geschäftshaus
Burg Pissenheim
Fachwerkhaus
Marktplatz und Sandsteinkreuz
Heiligenhäuschen
Wegekapelle
Wegekreuz
Wohnhaus
Wohnhaus
Fachwerk Wohnhaus
Bruchsteinbau
Marienkapelle
Rathaus
Franziskaner- Minoriten- Kloster
Winkelhofanlage
Ehemalige Schule
Katholische Pfarrkirche St. Johannes Baptist
Pfarrhaus
Fachwerkhaus
Reliefstein im Bruchsteinhaus
Winkelhofanlage
A.II 1: Bezeichnung, Adresse und Beschreibung der Baudenkmale in den relevanten Ortslagen (nach Angaben der Gemeinde Kreuzau sowie der Stadt Nideggen)
Nr. in
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Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Stadt Nideggen
Ortsteil
Berg
Muldenau
Muldenau
Nideggen
Nideggen
Rath
Berg
Rath
Berg
Berg
Nideggen
Nideggen
Nideggen
Nideggen
Nr. DenkmalLage
liste
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Kirchstraße 16
Barbarastraße
Barbarastraße
Markt 1
Graf- Gerhard- Straße 2
Rather Straße 97
Frankenstraße/ Lagerstraße
Zum Horstet 21
Kirchstraße
Kirchstraße 5
Gemarkung Jungholz
Gut Neuenhof
Von- Siebold- Straße 24 (gegenüber)
Bewersgraben 8
Kurzbeschreibung
Winkelhofanlage mit Scheune
Katholische Pfarrkirche St. Barbara
Pfarrhaus
Ratskeller
Bruchsteinwohnhaus
Kapelle und Pfarrhaus
Steinkreuz
Fachwerkhofanlage
Katholische Pfarrkirche St. Clemens
Winkelhofanlage
Gedenkkreuz
Fachwerk- Hofanlage Gut Neuenhof
Ehrenmal Kriegerdenkmal von 1870
Backsteinhaus
Anmerkung:
Das Denkmal "Judenfriedhof Untermaubach", das unter der laufenden Nr. 47 erfasst wurde, wurde aufgrund der Entfernung zum Vorhaben nicht weiter berücksichtigt.
Die ursprüngliche durchlaufende Nummerierung der Denkmale wurde nicht geändert.
A.II 2: Bezeichnung, Adresse und Beschreibung der relevanten Bodendenkmale (nach Angaben der Gemeinde Kreuzau)
Denkmal - Orts- KurzbeschreiNr.
teil bung
Lage
Drove
Motte (Burghügel) Droverstraße Flur
29, Nr. 39
Drove
Quelle,
Wasserleitung
(gen. "Heiliger
Pütz")
Flurname: Am
Heiligenpütz Flur
4, Nr. 76, 77-79
und 126/98
teilweise
Thum
Hügel
Flurname:
Lausbusch Flur 1,
Nr. 4
4
6
5
Beschreibung
Es handelt sich hierbei um einen Burghügel vom Typ "Motte" mit dazugehörigem Teich. Der Hügel hat einen Durchmesser von 40-45 m. Er ist von
einem bis zu 15 m breiten Graben umgeben. Der Höhenunterschied zwischen Grabensohle und Hügelkuppe beträgt 5,1 m. Die ehemaligen Arme des
Drovebaches, die östlich und westlich der Burg vorbeiflossen, bildeten den Zu- und Abfluß des Teiches und der Grabenanlage. Sie liegen heute trocken.
Es handelt sich bei dieser Anlage um die Stammburg derer von Drove, die seit dem 13. Jh. urkundlich erwähnd sind. Bei der Zeitstellung wird
"mittelalterlich" angegeben.
Die o.a. Anlage ist sowohl für die Geschichte der ehem. Herrschaft Drove als auch für die Menschen, für den Ort und die hier begonnene Besiedlung
von Bedeutung. Ihre Erhaltung liegt aus diesen sowie auch aus baugeschichtl. sowie siedlungsgeschichtl. Gründen im öffentl. Interesse und erfüllt die
Anforderungen des § 2 DSchG NW.
Die Quelle "Heiliger Pütz" liegt 1,2 km südöstlich von Drove am nordöstlichen Ufer des Thumbaches. Das Quellwasser fließt heute in den gen. Bach. In
römischer Zeit wurde das Quellwasser durch umfangreiche Kunstbauten unter dem östlich angrenzenden Drover Berg in ein Versorgungsgebiet
Richtung Soller umgeleitet. Zu diesem Zweck war ein 1.660 m langer und max. 26 m tiefer Tunnel durch den Berg unter der Drover Heide getrieben
worden. Als Bestandteil dieses überregional bedeutenden Bodendenkmals muß der sog. "Heilige Pütz" angesehen werden, der aufgrund der natürlich
vorgegebenen geologischen Untergrundbedingungen das erforderliche Wasser spendete, aber offensichtlich künstlich umgestaltet worden war. Die
o.a. Anlage bildet mit dem Drover- Berg-Tunnel eine Objekteinheit und ist von techn.-geschichtl.sowie auch allg. historischer Bedeutung weit über die
Region hinaus. Er erfüllt die Voraussetzungen gem. § 2 DSchG NW. Schutz und Erhaltung liegen daher im öffentlichen Interesse.
Der o.a. Hügel liegt etwa 800 m von Thum und 200 m nördlich der Straße nach Nideggen in einem Feld.
Der Hügel hat etwa einen Durchmesser von 10 m, ist ca. 1 m bis 1,20 m hoch, mit Steinen durchsetzt und stark mit Buschwald (Strauchwerk)
bewachsen.
Die Anlage ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, für den Ort und die hier vorausgegangenen Besiedlungen.
Ihre Erhaltung liegt aus archäologischen sowie insbesondere siedlungsgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse.
Die Anlage erfüllt die Anforderungen des § 2 DSchG NW
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A.II 3: Prognose der visuellen Auswirkungen der geplanten WEA auf die berücksichtigten Baudenkmale
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Kategorie
Kirche
Kreuz
Kreuz
Bildstock
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Hof
Hof (Mühle)
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Kirche
Wohnhaus
Wohnhaus
öffentliche Gebäude
Burg
Friedhof
Friedhof
Wohnhaus
Kreuz
Bildstock
Hof
Hof
Kreuz
Sichtbeziehung zu WEA
Entfernung zur BlickLausbusch aufgrund der
nächsten WEA richtung
Exposition
(m)
ausgeschlossen
1.270 SO
nein
1.390 NW
ja
930 N
ja
1.660 N
ja
SO
1.300
nein
1.400 S
nein
1.260 SO
nein
1.290 SO
nein
NW
1.330
ja
1.360 NW
ja
1.240 O
ja
1.230 SSO
nein
SSO
1.240
nein
2.700 S
nein
2.820 W
ja
SW
2.960
nein
3.990 SW
nein
3.030 SW
nein
3.090 SW
nein
NO
3.090
ja
3.170 O
ja
2.990 SW
nein
3.430 SW
nein
3.110 S
nein
3.210 O
ja
3.350 SO
ja
2.780 NW
ja
S
2.740
nein
3.090 NW/SW nein
2.920 W
ja
W
3.170
ja
3.160 W
ja
Sichtbeziehung zu WEA
Steinkaul aufgrund der
Exposition
ausgeschlossen
Sichtbeziehungen zu WEA sind in der
engeren Umgebung aufgrund der
Verdeckung durch Gebäude, Bäume,
Relief ausgeschlossen
Sichtbeziehungen zu WEA
im Zusammehnag mit der
Ortssilhouette
ausgeschlossen
nein
ja
ja
ja
nein
ja
nein
nein
ja
ja
ja
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
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nein
ja
nein
ja
nein
ja
ja
ja
ja
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ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
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ja
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ja
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ja
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ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
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ja
ja
ja
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ja
A.II 3: Prognose der visuellen Auswirkungen der geplanten WEA auf die berücksichtigten Baudenkmale
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Kategorie
Kreuz
Hof
Wohnhaus
Bildstock
Bildstock
Bildstock
Bildstock
Wohnhaus
Kapelle
Wohnhaus
Kirche
Kreuz
Bildstock
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Sichtbeziehung zu WEA
Entfernung zur BlickLausbusch aufgrund der
nächsten WEA richtung
Exposition
(m)
ausgeschlossen
2.700
2.730
2.750
2.680
2.940
2.990
2.700
2.640
2.690
1.150
1.120
1.030
1.100
1.040
1.090
1.080
2.040
Stadbefestigung
Wohnhaus
Wohnhaus
Hof
Wohnhaus
Wohnhaus
Burg
1.130
1.870
1.710
1.740
1.860
Hof
Hof
Hof
Hof
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
1.770
1.980
1.990
1.860
1.880
1.870
1.830
2.200
Sichtbeziehung zu WEA
Steinkaul aufgrund der
Exposition
ausgeschlossen
Sichtbeziehungen zu WEA sind in der
engeren Umgebung aufgrund der
Verdeckung durch Gebäude, Bäume,
Relief ausgeschlossen
Sichtbeziehungen zu WEA
im Zusammehnag mit der
Ortssilhouette
ausgeschlossen
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein, Sichtbeziehungen stellenweise
möglich
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
NO
SO
NW
NO
N
N
N
N
NW
NO
NW
OSO
W
W
N/O
SO
-
ja
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
nein
ja
ja
nein
ja
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
ja
ja
nein
nein
nein
NW
NO
O
NW
SW
W
ja
nein
ja
ja
ja
ja
ja
nein
ja
ja
ja
ja
W
SSW
SSW
W
SW
NO
W
ja
ja
ja
ja
ja
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein, Sichtbeziehungen
stellenweise möglich
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
A.II 3: Prognose der visuellen Auswirkungen der geplanten WEA auf die berücksichtigten Baudenkmale
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Kategorie
Burg
Wohnhaus
Kreuz
Kreuz
Kreuz
Kreuz
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Kapelle
öffentliche Gebäude
Kirche (Kloster)
Hof
öffentliche Gebäude
Kirche
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Hof
Hof
Kirche
Wohnhaus
öffentliche Gebäude
Wohnhaus
Kapelle
Kreuz
Hof
Kirche
Sichtbeziehung zu WEA
Entfernung zur BlickLausbusch aufgrund der
nächsten WEA richtung
Exposition
(m)
ausgeschlossen
1.660
1.680
1.880
1.660
1.680
1.570
1.660
1.730
1.700
1.720
1.880
1.870
1.730
1.740
1.690
2.000
1.960
1.850
1.670
1.690
1.770
1.640
1.690
2.040
1.840
2.020
1.730
1.810
1.940
Sichtbeziehung zu WEA
Steinkaul aufgrund der
Exposition
ausgeschlossen
Sichtbeziehungen zu WEA sind in der
engeren Umgebung aufgrund der
Verdeckung durch Gebäude, Bäume,
Relief ausgeschlossen
Sichtbeziehungen zu WEA
im Zusammehnag mit der
Ortssilhouette
ausgeschlossen
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
es bestehen keine relevanten
Sichtbeziehungen
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein, Sichtbeziehungen
stellenweise möglich
ja
ja
ja
ja
ja
nein, Sichtbeziehungen
stellenweise möglich
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein, Sichtbeziehungen
stellenweise möglich
W
N
NO
NO
S
O
O
SO
NW
SO
S
SW
N/O
W
O
N/W
nein
ja
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
nein
ja
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
nein
ja
ja
S
W
SO
O
W
W
ja
ja
ja
ja
ja
nein
ja
ja
ja
ja
ja
nein
W
NW/SW
SO/NO
W
SO
N
SO
nein
ja
nein
ja
ja
ja
ja
nein
ja
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
es bestehen keine relevanten
Sichtbeziehungen
A.II 3: Prognose der visuellen Auswirkungen der geplanten WEA auf die berücksichtigten Baudenkmale
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Kategorie
Hof
Kreuz
Hof
Kreuz
Wohnhaus
Sichtbeziehung zu WEA
Entfernung zur BlickLausbusch aufgrund der
nächsten WEA richtung
Exposition
(m)
ausgeschlossen
1.720
2.180
2.730
1.340
1.740
O
N
NW
S
O
ja
nein
ja
ja
nein
Sichtbeziehung zu WEA
Steinkaul aufgrund der
Exposition
ausgeschlossen
Sichtbeziehungen zu WEA sind in der
engeren Umgebung aufgrund der
Verdeckung durch Gebäude, Bäume,
Relief ausgeschlossen
Sichtbeziehungen zu WEA
im Zusammehnag mit der
Ortssilhouette
ausgeschlossen
ja
ja
ja
ja
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
A.II 4: Bewertung der Auswirkungen auf die berücksichtigten Baudenkmale
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Kategorie
Bedeutung
Betroffenheit
Sichtbeziehungen zu WEA sind in der
engeren Umgebung aufgrund der
Verdeckung durch Gebäude, Bäume,
Relief ausgeschlossen
Kirche
Kreuz
Kreuz
Bildstock
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Hof
Hof (Mühle)
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Kirche
Wohnhaus
Wohnhaus
öffentliche Gebäude
Burg
Friedhof
Friedhof
Wohnhaus
Kreuz
Bildstock
Hof
Hof
Kreuz
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
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sehr hoch
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sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sensoriell
sensoriell
sensoriell
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ja
ja
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ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Sichtbeziehungen zu WEA
Beeinträchtigungen der
Bewertung der
im Zusammehnag mit der
engeren Umgebung
Auswirkungen
Ortssilhouette
bzw. der Orstsilhouette
ausgeschlossen
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
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keine
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keine
keine
keine
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keine
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keine
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keine
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keine
keine
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keine
keine
keine
keine
keine
keine
keine
unbedenklich
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A.II 4: Bewertung der Auswirkungen auf die berücksichtigten Baudenkmale
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Sichtbeziehungen zu WEA sind in der
engeren Umgebung aufgrund der
Verdeckung durch Gebäude, Bäume,
Relief ausgeschlossen
Sichtbeziehungen zu WEA
Beeinträchtigungen der
Bewertung der
im Zusammehnag mit der
engeren Umgebung
Auswirkungen
Ortssilhouette
bzw. der Orstsilhouette
ausgeschlossen
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
sensoriell
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ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
es bestehen keine relevanten
Sichtbeziehungen
ja
ja
ja
ja
ja
ja
sensoriell
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sensoriell
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ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Kategorie
Bedeutung
Betroffenheit
Kreuz
Hof
Wohnhaus
Bildstock
Bildstock
Bildstock
Bildstock
Wohnhaus
Kapelle
Wohnhaus
Kirche
Kreuz
Bildstock
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
sehr hoch
sehr hoch
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sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sensoriell
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sensoriell
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sensoriell
sehr hoch
Stadbefestigung
Wohnhaus
Wohnhaus
Hof
Wohnhaus
Wohnhaus
Burg
sehr hoch
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sehr hoch
sehr hoch
Hof
Hof
Hof
Hof
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
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sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein, Sichtbeziehungen
stellenweise möglich
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
keine
keine
keine
keine
keine
keine
keine
keine
keine
keine
keine
keine
keine
keine
keine
keine
keine
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
keine
keine
keine
keine
keine
unwesentlich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
vertretbar
keine
keine
keine
keine
keine
keine
keine
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
A.II 4: Bewertung der Auswirkungen auf die berücksichtigten Baudenkmale
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Sichtbeziehungen zu WEA sind in der
engeren Umgebung aufgrund der
Verdeckung durch Gebäude, Bäume,
Relief ausgeschlossen
Sichtbeziehungen zu WEA
Beeinträchtigungen der
Bewertung der
im Zusammehnag mit der
engeren Umgebung
Auswirkungen
Ortssilhouette
bzw. der Orstsilhouette
ausgeschlossen
sensoriell
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ja
es bestehen keine relevanten
Sichtbeziehungen
ja
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nein, Sichtbeziehungen
stellenweise möglich
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nein, Sichtbeziehungen
stellenweise möglich
ja
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Bedeutung
Betroffenheit
Burg
Wohnhaus
Kreuz
Kreuz
Kreuz
Kreuz
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Kapelle
öffentliche Gebäude
Kirche (Kloster)
Hof
öffentliche Gebäude
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sehr hoch
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sehr hoch
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sehr hoch
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sehr hoch
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Kirche
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Hof
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Kirche
Wohnhaus
öffentliche Gebäude
Wohnhaus
Kapelle
Kreuz
Hof
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unbedenklich
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unbedenklich
unbedenklich
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unbedenklich
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unbedenklich
unbedenklich
vertretbar
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unwesentlich
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unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
vertretbar
keine
keine
keine
keine
keine
keine
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
A.II 4: Bewertung der Auswirkungen auf die berücksichtigten Baudenkmale
Nr. in
Karte
92
93
94
95
96
97
Kategorie
Kirche
Hof
Kreuz
Hof
Kreuz
Wohnhaus
Bedeutung
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
Betroffenheit
sensoriell
sensoriell
sensoriell
sensoriell
sensoriell
sensoriell
Sichtbeziehungen zu WEA sind in der
engeren Umgebung aufgrund der
Verdeckung durch Gebäude, Bäume,
Relief ausgeschlossen
Sichtbeziehungen zu WEA
Beeinträchtigungen der
Bewertung der
im Zusammehnag mit der
engeren Umgebung
Auswirkungen
Ortssilhouette
bzw. der Orstsilhouette
ausgeschlossen
es bestehen keine relevanten
Sichtbeziehungen
ja
ja
ja
ja
ja
nein, Sichtbeziehungen
stellenweise möglich
ja
ja
ja
ja
ja
unwesentlich
vertretbar
keine
keine
keine
keine
keine
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
unbedenklich
Anhang III
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Foto vom Betrachtungspunkt 1a
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 1a
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Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Foto vom Betrachtungspunkt 1b
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 1b
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 1b
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Foto vom Betrachtungspunkt 2
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 2
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Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 2
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Foto vom Betrachtungspunkt 3
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 3
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Foto vom Betrachtungspunkt 7
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 7
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 7
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Foto vom Betrachtungspunkt 4
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 4
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Foto vom Betrachtungspunkt 5
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Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 5
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Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 5
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Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Foto vom Betrachtungspunkt 6a
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 6a
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 6a
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Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Foto vom Betrachtungspunkt 6b
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Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 6b
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 6b
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Foto vom Betrachtungspunkt 8
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 8
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 8
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Foto vom Betrachtungspunkt 9
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 9
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Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 9
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Foto vom Betrachtungspunkt 10
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 10
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Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 10
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Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Foto vom Betrachtungspunkt 11
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 11
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 11
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Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Foto vom Betrachtungspunkt 12
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Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 12
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Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 12
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Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Foto vom Betrachtungspunkt 13
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Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Skizzenansicht vom Betrachtungspunkt 13
ecoda
Fotosimulationen der geplanten Windparks Lausbusch und Steinkaul (Gemeinde Kreuzau)
Fotosimulation vom Betrachtungspunkt 13
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