Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,1 MB
Datum
25.04.2017
Erstellt
11.04.17, 13:07
Aktualisiert
11.04.17, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 9 zu VL 58/2012, 7.Erg.
www.ecoda.de
ecoda
Fachgutachten Fledermäuse
UMWELTGUTACHTEN
Dr. Bergen & Fritz GbR
Ruinenstr. 33
44287 Dortmund
zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der
Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des
Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“
Fon 0231 5869 - 9510
Fax 0231 5869 - 9519
ecoda@ecoda.de
www.ecoda.de
Auftraggeber:
Gemeinde Kreuzau
Bahnhofsstraße 7
52372 Kreuzau
Bearbeiter:
Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökol.
Peter Krech, Dipl.-Landschaftsökol.
Dortmund, den 03. April 2017
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Kartenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung ................................................................................................................................ 5
1.1 Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung ..................................................................... 5
1.2 Gesetzliche Grundlagen ................................................................................................... 8
1.2.1 Eingriffsregelung ................................................................................................................................ 8
1.2.2 Besonderer Artenschutz .................................................................................................................... 8
1.3 Kurzdarstellung des Untersuchungsraums.................................................................... 10
2 Beschreibung des Vorhabens .............................................................................................. 12
2.1 Windenergieanlagen ...................................................................................................... 12
2.2 Kennzeichnung ................................................................................................................ 12
2.3 Fundamente .................................................................................................................... 14
2.4 Kranstell- und Montageflächen ..................................................................................... 14
2.5 Trafostationen ................................................................................................................. 14
2.6 Zuwegungen.................................................................................................................... 14
3 Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums ................... 17
3.1 Datenerhebung ............................................................................................................... 17
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.1.4
Detektorbegehungen ...................................................................................................................... 17
Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten)..................................................... 22
Ein- und Ausflugzählungen ............................................................................................................. 23
Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang .................................................................................. 23
3.2 Datenauswertung ........................................................................................................... 24
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
Detektorbegehungen ...................................................................................................................... 24
Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten)..................................................... 26
Ein- und Ausflugzählungen ............................................................................................................. 28
Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang .................................................................................. 28
3.3 Ergebnisse........................................................................................................................ 28
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.3.4
Detektorbegehungen ...................................................................................................................... 28
Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten)..................................................... 44
Ein- und Ausflugzählungen ............................................................................................................. 53
Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang .................................................................................. 55
3.4 Bedeutung des Untersuchungsraums für Fledermäuse .............................................. 57
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5
Artenspektrum ................................................................................................................................. 57
Bedeutung als Lebensraum ............................................................................................................ 57
Bedeutung für den Fledermauszug ............................................................................................... 67
Fazit ................................................................................................................................................... 68
Weitere Daten aus dem Untersuchungsraum bzw. seinem weiterem Umfeld ........................ 69
4 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen ............................................................................ 70
4.1 Kollisionsrisiko ................................................................................................................. 70
4.2 baubedingter Lebensraumverlust ................................................................................. 74
4.3 betriebsbedingter Lebensraumverlust (Störung, Vertreibung) ................................... 74
4.4 Barrierewirkung und Zerschneidung von Lebensräumen ............................................ 75
5 Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen ........................................ 76
5.1 Werden Tiere verletzt oder getötet? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) .......................... 76
5.1.1 baubedingt Auswirkungen (Verletzungen oder Tötungen im Zusammenhang mit der
Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten)...................................... 76
5.1.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen (Kollisionsrisiko)................................................. 76
5.2 Werden Tiere erheblich gestört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) ................................. 80
5.2.1 baubedingte Auswirklungen.............................................................................................................. 80
5.2.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen .............................................................................. 80
5.3 Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört?
(§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) .......................................................................................... 81
5.3.1 baubedingte Auswirklungen.............................................................................................................. 81
5.3.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen .............................................................................. 82
5.4 Werden erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung
entstehen? (§ 14 Abs. 1 BNatSchG) ............................................................................... 82
5.4.1 baubedingte Auswirklungen.............................................................................................................. 82
5.4.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen .............................................................................. 83
6 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ............................................................... 84
6.1 Vermeidungsmaßnahmen für baumbewohnende Fledermausarten ........................ 84
6.2 Vermeidungsmaßnahmen für ziehende Fledermausarten.......................................... 84
6.3 Kompensationsmaßnahmen ............................................................................................ 85
7 Zusammenfassung ............................................................................................................... 86
Abschlusserklärung
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Seite
Kapitel 1:
Abbildung 1.1: Blick vom Zentrum nach Norden in Richtung der Obstplantagen südlich von Boich........ 010
Abbildung 1.2: Blick auf die Anhöhe Hürth ........................................................................................................ 011
Kapitel 2:
Abbildung 2.1: Zeichnerische Darstellung der Tageskennzeichnung gemäß Anhang 5 der
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“
vom 02.09.2015 ....................................................................0Fehler! Textmarke nicht definiert.
Abbildung 2.2: Zeichnerische Darstellung der Nachtkennzeichnung gemäß Anhang 5 der
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“
vom 02.09.2015 ....................................................................0Fehler! Textmarke nicht definiert.
Kapitel 3:
Abbildung 3.1: Horchkiste ....................................................................................................................................... 23
Kartenverzeichnis
Seite
Kapitel 1:
Karte 1.1:
Abgrenzung der geplanten Konzentrationszone für die Windenergie "Lausbusch"
sowie geplante Standorte der WEA ........................................................................................... 07
Kapitel 2:
Karte 2.1:
Kapitel 3:
Karte 3.1:
Karte 3.2:
Karte 3.3:
Karte 3.4:
Karte 3.5:
Karte 3.6:
Karte 3.7:
Karte 3.8:
Karte 3.9:
Bauflächen zur Anlage der notwendigen Infrastruktur für die Errichtung und den
Betrieb der geplanten Windenergieanlagen ............................................................................. 12
Abgrenzung des Untersuchungsraums, regelmäßig begangene Route, Lage der
Horchkistenstandorte, der Beobachtungspunkte für am Tag ziehende Fledermäuse
und der Aus- und Einflugkontrollen ............................................................................................ 21
Nachweise von Individuen der Gattung Myotis während der Detektorbegehungen
im Jahr 2011 .................................................................................................................................. 38
Nachweise von Individuen der Gattungen Myotis und Plecotus während der
Detektorbegehungen im Jahr 2013 ............................................................................................ 39
Nachweise von Individuen der als kollisionsgefährdet geltenden Arten Großer
Abendsegler, Breitflügel- und Rauhautfledermaus während der
Detektorbegehungen im Jahr 2011 ............................................................................................ 40
Nachweise von Individuen der als kollisionsgefährdet geltenden Arten Großer
Abendsegler, Kleinabendsegler, Breitflügel- und Rauhautfledermaus während der
Detektorbegehungen im Jahr 2013 ............................................................................................ 41
Nachweise von Zwergfledermäusen während der Detektorbegehungen im Jahr
2011 ................................................................................................................................................ 42
Nachweise von Zwerg- und Mückenfledermäusen während der
Detektorbegehungen im Jahr 2013 ............................................................................................ 43
Ergebnisse der Aus- und Einflugzählungen sowie der Sichtbeobachtungen vor
Sonnenuntergang in den Jahren 2011 und 2013 ..................................................................... 56
Funktionsräume besondere Bedeutung für die Zwergfledermaus in den Jahren 2011
und 2013 ........................................................................................................................................ 65
Tabellenverzeichnis
Seite
Kapitel 3:
Tabelle 3.1:
Tabelle 3.2:
Tabelle 3.3:
Tabelle 3.4:
Tabelle 3.5:
Tabelle 3.6:
Tabelle 3.7:
Tabelle 3.8:
Tabelle 3.9:
Tabelle 3.10:
Tabelle 3.11:
Tabelle 3.12:
Tabelle 3.13:
Tabelle 3.14:
Begehungstermine und Witterungsbedingungen während der Fledermauserfassung
im Jahr 2011 ............................................................................................................................... 19
Begehungstermine und Witterungsbedingungen während der Fledermauserfassung
im Jahr 2013 ............................................................................................................................... 20
Stetigkeit der im Jahr 2011 angetroffenen Fledermausarten mit Angaben zum
Gefährdungsgrad, Schutzstatus und relativer Aktivitätsdichte ............................................ 29
Stetigkeit der im Jahr 2013 angetroffenen Fledermausarten mit Angaben zum
Gefährdungsgrad, Schutzstatus und relativer Aktivitätsdichte ............................................ 30
Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2011: Gesamtkontakte und
Kontakte pro Nacht an den einzelnen Standorten ................................................................ 45
Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2011: Gesamtkontakte pro Stunde
und Kontakte pro Stunde an den einzelnen Standorten ...................................................... 46
Absolute Kontakte und relative Anteile der verschiedenen registrierten Ruftypen an
den untersuchten Standorten im Jahr 2011 ........................................................................... 47
Jahreszeitliches Muster der Fledermausaktivität im Untersuchungsraum im Jahr 2011 . 47
Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung: Gesamtkontakte und Kontakte pro Nacht
an den einzelnen Standorten im Jahr 2013 ........................................................................... 49
Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung: Gesamtkontakte pro Stunde und Kontakte
pro Stunde an den einzelnen Standorten im Jahr 2013 ....................................................... 50
Absolute Kontakte und relative Anteile der verschiedenen registrierten Ruftypen an
den untersuchten Standorten im Jahr 2013 ........................................................................... 52
Jahreszeitliches Muster der Fledermausaktivität im Untersuchungsraum im Jahr 2013 . 53
Fledermausarten für die MTB-Quadranten 5204-4 Kreuzau, 5205-3 Vettweis, 5304-2
Niddegen und 5305-1 Zülpich nach LANUV (2016) .............................................................. 57
Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums für die vorkommenden
Fledermausarten ........................................................................................................................ 68
1
Einleitung
1.1
Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung
Anlass des vorliegenden Fachgutachtens sind die geplante Errichtung und der Betrieb von fünf
Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im
Bereich des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“ (vgl. Karte 1.1). Die geplanten
WEA-Standorte werden derzeit als Ackerflächen genutzt.
Bei den von der REA GmbH geplanten WEA 2, 3, 4, 5 und 6 handelt es sich um Anlagen des Typs GE
130 des Herstellers General Electric mit einer Nabenhöhe von 110,0 m und einem Rotordurchmesser
von 130,0 m (Gesamthöhe: 175 m) vorgesehen. Beim Anlagentyp GE 130 beträgt die Nennleistung
laut Hersteller 3,2 MW. Die vormals geplante WEA 1 ist entfallen.
Auftraggeberin ist die Gemeinde Kreuzau.
Beschreibung des Vorhabens
06
Die Errichtung und der Betrieb von WEA können sich negativ auf Fledermäuse auswirken (vgl.
Kapitel 4). Als Bestandteil der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts unterliegen Fledermäuse auch der
Eingriffsregelung. Somit ist ein Vorhabenträger verpflichtet, Beeinträchtigungen von Fledermäusen
soweit wie möglich zu vermeiden und zu vermindern sowie unvermeidbare erhebliche
Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren (auszugleichen oder zu ersetzen).
Alle in Deutschland heimischen Fledermausarten werden in Anhang IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie
92/43/EWG) geführt und sind somit nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt.
Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe des vorliegenden Gutachtens,
-
die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Fledermäuse zu prognostizieren und zu bewerten,
-
zu prüfen, ob das Vorhaben einen Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG auslösen wird
und
-
zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung (§ 14 BNatSchG) zu bewerten sind.
Im Folgenden wird das Vorhaben kurz beschrieben (Kapitel 2). Auf der Grundlage von zwei
umfangreichen Fledermauserfassungen, die in den Jahren 2011 und 2013 durchgeführt wurden, wird
anschließend das Vorkommen der einzelnen Arten im Untersuchungsraum dargestellt und die
Bedeutung des Untersuchungsraums für Fledermäuse bewertet (Kapitel 3). Ausgehend vom
Wirkpotenzial von WEA auf Fledermäuse (Kapitel 4) erfolgt die Prognose und Bewertung der zu
erwartenden Auswirkungen (Kapitel 5). Abschließend werden erforderliche Vermeidungs- und
Kompensationsmaßnahmen aufgeführt (Kapitel 6). Kapitel 7 fasst die wesentlichen Ergebnisse der
Untersuchung zusammen.
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Beschreibung des Vorhabens
1.2
08
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 01. März 2010 in der
aktuellen Fassung.
Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft „[...] aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage
für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im
besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass
1. die biologische Vielfalt
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich,
die Wiederherstellung von Natur und Landschaft“.
1.2.1
Eingriffsregelung
Laut § 14 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich
beeinträchtigen können“ Eingriffe in Natur und Landschaft. Durch § 15 BNatSchG wird der Verursacher
eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare
Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu
ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens werden die Begriffe
„Ausgleich“ und „Ersatz“ z. T. vereinfacht unter „Kompensation“ zusammengefasst, sofern dies nicht
zu Missverständnissen führt.
1.2.2
Besonderer Artenschutz
Die in Bezug auf den besonderen Artenschutz relevanten Verbotstatbestände finden sich in
§ 44 Abs. 1 BNatSchG. Demnach ist es verboten,
1.
wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen
oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören,
2.
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören;
eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen
Population einer Art verschlechtert,
3.
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus
der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
4.
09
wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der
Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG gelten i. V. m § 44 Abs. 5 BNatSchG.
Danach liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene
unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 1 nicht
vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können
auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.
Diese Verbotstatbestände gelten für alle streng geschützten Arten. Die Definition, welche Arten
besonders bzw. streng geschützt sind, ergibt sich aus den Begriffserläuterungen des § 7 Abs. 2 Nr. 13
bzw. Nr. 14 BNatSchG. Da alle in Deutschland heimischen Fledermausarten in Anhang IV der FFHRichtlinie geführt werden, sind sie somit nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt und
unterliegen dem besonderen Artenschutz des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG.
In Bezug auf die Abarbeitung des Artenschutzes, die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe und
Erheblichkeitsschwellen wird im vorliegenden Gutachten den Hinweisen und Arbeitshilfen für die
artenschutzrechtliche Prüfung gefolgt (KIEL 2005, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2007, LÜTTMANN 2007, STEIN
& BAUCKLOH 2007, BATTEFELD 2008, MUNLV 2010, MWEBWV & MKULNV 2010, KIEL 2013, MKULNV &
LANUV 2013).
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
1.3
010
Kurzdarstellung des Untersuchungsraums
Der Untersuchungsraum befindet sich naturräumlich in der Mechernicher Voreifel, die zur Osteifel
gehört (vgl. GLÄSSER 1978).
Der gut strukturierte und mäßig reliefierte Untersuchungsraum im Umkreis von bis zu 1.000 m um die
geplanten WEA (im Folgenden: UR1000) liegt zwischen den Ortschaften Nideggen im Südwesten, Thum
im Osten und Boich im Nordwesten. Insgesamt überwiegt im UR1000 die intensive, meist ackerbauliche
Nutzung. Im nördlichen Teil des UR1000 (südöstlich von Boich) werden größere Flächen von
Obstplantagen eingenommen (vgl. Abbildung 1.1). Extensive, teils verbrachte Streuobstwiesen mit
alten Obstbaumbeständen befinden sich überwiegend in den Randlagen der ländlich geprägten
Ortschaften und an Einzelgehöften in den Randbereichen des UR1000 sowie am östlichen Kaiserberg im
Grenzbereich von UR1000 und UR2000. Grünländereien (Mähwiesen und Weiden) sind vor allem in den
Gemarkungen Kaiserberg, Lausbusch und Bruchberg sowie in der Talaue des Thumbachs westlich
Thum anzutreffen. Feldgehölze, diverse Heckenstrukturen und eine Reihe kleiner Waldparzellen aus
meist standorttypischen Bäumen und Sträuchern strukturieren und beleben das Landschaftsbild im
UR1000. Landschaftsprägend ist die Anhöhe Hürth mit 335 m ü. NN (vgl. Abbildung 1.2).
Abbildung 1.1:
Blick vom Zentrum nach Norden in Richtung der Obstplantagen südlich von Boich
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
Abbildung 1.2:
Blick auf die Anhöhe Hürth
011
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
2
012
Beschreibung des Vorhabens
Die geplanten WEA sollen auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Ackerflächen errichtet werden
(vgl. Karte 2.1).
2.1
Windenergieanlagen
Bei den von der REA GmbH geplanten WEA 2, 3, 4, 5 und 6 handelt es sich um Anlagen des Typs GE
130 des Herstellers General Electric mit einer Nabenhöhe von 110,0 m und einem Rotordurchmesser
von 130,0 m (Gesamthöhe: 175 m) vorgesehen. Beim Anlagentyp GE 130 beträgt die Nennleistung
laut Hersteller 3,2 MW. Die vormals geplante WEA 1 ist entfallen.
Die geplanten Anlagen verfügen über Dreiblattrotoren, Rotorblattverstellsysteme und automatische
Windnachführung.
Die WEA sind
mit
Blitzschutzsystemen ausgestattet.
Ein Überwachungssystem
sorgt
bei
schwerwiegenden Störungen für die Abschaltung der Anlage. Die Anlagen verfügen zudem über eine
Eisansatzerkennung.
2.2
Kennzeichnung
Alle Bauwerke von über 100 m über Grund erhalten im Hinblick auf die Flugsicherheit eine
Kennzeichnung. Die geplanten WEA erhalten neben farblichen Markierungen am Turm und an den
Rotorblättern (Tageskennzeichnung) auch eine sogenannte „Befeuerung“ an den Gondeln sowie am
Turm (Nachtkennzeichnung) in Verbindung mit Sichtweitenmessgeräten, um die Befeuerung bei guter
Sicht zu reduzieren. Die nach der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von
Luftfahrthindernissen“ vom 02.09.2015 möglichen Varianten sind in den Abbildungen 2.1 und 2.2
dargestellt. Eine Synchronisierung der Blinkfolge ist nach der Verwaltungsvorschrift verpflichtend. Die
Art der Tages- und Nachtkennzeichnung wird im Rahmen der vom Hersteller vorgegebenen Varianten
gemäß den Auflagen des BImSchG-Genehmigungsbescheids erfolgen.
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Beschreibung des Vorhabens
013
Abbildung 2.1:
Zeichnerische Darstellung der Tageskennzeichnung gemäß Anhang 5 der
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“
vom 02.09.2015
Abbildung 2.2:
Zeichnerische Darstellung der Nachtkennzeichnung gemäß Anhang 5 der
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“
vom 02.09.2015
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
2.3
14
Fundamente
Das Betonfundament einer WEA vom Typ GE130 ist kreisförmig und hat einen Außendurchmesser von
21,5 m (beanspruchte Fläche je WEA: 363 m²).
Die Tiefe der Fundamentgruben beträgt etwa 2 m. Der Bodenaushub, der zwischenzeitlich auf den an
die Fundamentgruben grenzenden Flächen gelagert wird, wird nach Fertigstellung der Fundamente
wieder angeschüttet. Ggf. sind für die Standsicherheit weitere Aufschüttungen notwendig. Die
Aufschüttung ist lagenweise einzubauen und zu verdichten. Dieses ist von einem geotechnischen
Sachverständigen schriftlich zu bestätigen. Die Aufschüttung ist gegen Erosion zu schützen.
2.4
Kranstell- und Montageflächen
Die zur Errichtung der Anlagen benötigten Kranstellflächen werden benachbart zu den Fundamenten
auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen dauerhaft angelegt (vgl. Karte 2.1). Die Größe der
Kranstellflächen beträgt je WEA 1.500 m² (50 m * 30 m). Der Oberboden wird auf den beanspruchten
Flächen abgeschoben. Als Sauberkeitsschicht und zur Erhöhung der Tragfestigkeit wird zwischen dem
Unterbau und der Tragschicht ein Geotextil hoher Zugfestigkeit eingebaut. Die Tragschicht wird mit
geeignetem Schottermaterial in einer Stärke von 30 bis 40 cm aufgebaut, so dass sie genügend
Festigkeit für die Errichtung des Krans bei gleichzeitiger Versickerungsmöglichkeit für Regenwasser
bietet.
Für die Dauer der Bauphase werden pro geplanter WEA i. d. R. zwei Hilfskranflächen benötigt. Die
Hilfskranflächen werden temporär (voraussichtlich mithilfe von Metallplatten) befestigt. Nach
Errichtung der WEA werden die Befestigungen zurückgebaut und der zuvor abgeschobene
Bodenaushub entsprechend der ursprünglichen Lagerungsverhältnisse wieder aufgebracht, so dass die
Flächen anschließend wieder landwirtschaftlich genutzt werden können.
Weitere Flächen werden zur Montage der Kranausleger und der Rotoren sowie zur Lagerung von
Boden benötigt, wobei die angrenzenden Ackerflächen genutzt werden sollen (vgl. Karte 2.1). Eine
Befestigung dieser Flächen ist nicht erforderlich. Die Flächen können unmittelbar nach Abschluss der
Bauarbeiten wieder landwirtschaftlich genutzt werden.
2.5
Trafostationen
Die Trafostation ist bei dem geplanten Anlagentyp in der WEA integriert. Eine separate Trafostation ist
nicht erforderlich, so dass ein zusätzlicher Flächenverbrauch vermieden wird.
2.6
Zuwegungen
Die Zuwegungen müssen grundsätzlich so aufgebaut und freigegeben sein, dass sie von Schwerlastfahrzeugen mit einer Achslast von 12 t und einem maximalen Gesamtgewicht von 140 t befahren
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
15
werden können bzw. dürfen. Auch nach dem Aufbau der WEA muss sichergestellt sein, dass die
Anlagen für Reparaturen oder Servicearbeiten jederzeit mit Kranfahrzeugen und LKW erreichbar sind.
Die Wege müssen eine Nutzbreite von mindestens 4,0 m aufweisen, die hindernisfreie lichte
Durchfahrtsbreite darf 5,5 m nicht unterschreiten. An rechtwinkligen Abzweigungen sind i. d. R.
Einbiegebereiche anzulegen, die ebenfalls geschottert werden. Neu anzulegende Wege sowie
Wegeausbauten werden mit Schottermaterial befestigt, so dass die Wasserdurchlässigkeit auf den
Flächen erhalten bleibt.
Die Erschließung des Windparks erfolgt ausgehend von der Landessstraße L 33 über bestehende
Wirtschaftswege. Die Zufahrten im Bereich des es Straßenbegleitgrüns entlang der L 33 werden
lediglich für die Dauer der Bauarbeiten angelegt. Nach Beendigung der Arbeiten werden die Zufahrten
zurückgebaut und wieder Straßenbegleitgrün angepflanzt.
Im weiteren Verlauf der Zuwegung müssen die vorhandenen Wege - wo erforderlich - auf eine Breite
von 4 m ausgebaut werden. Zudem werden einzelne Wegabschnitte auf Acker neu angelegt und z. T.
Kurvenradien ausgebaut. Für die Wegausbauten wird Schottermaterial verwendet. Die Ausbauten
erfolgen in vergleichbarer Weise wie die Anlage der Kranstellflächen.
Für die Zufahrt zur der geplanten WEA 6 muss ein wegbegleitender Entwässerungsgraben überquert
werden. Voraussichtlich wird der Graben über eine Strecke von ca. 20 m verrohrt. Zur Anfahrt des
Standortes der WEA 4 wird der Thumbach gequert. Die bestehende Überquerung ist voraussichtlich zu
erweitern. Das genaue Ausmaß des Ausbaus ist derzeit noch nicht bekannt.
Da auch nach dem Aufbau der WEA sichergestellt sein muss, dass die einzelnen WEA für Reparaturen
oder Servicearbeiten mit Kranfahrzeugen und LKW erreicht werden können, sind die Wege dauerhaft
auszubauen.
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Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
3
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des
Untersuchungsraums
3.1
Datenerhebung
17
3.1.1
Detektorbegehungen
Zur Erfassung von im Untersuchungsraum (= 1.000 m-Umkreis um ehemals sechs geplanten WEA,
eine im Norden der geplanten Konzentrationszone geplante WEA ist nachträglich weggefallen)
vorkommenden Fledermäusen fanden im Zeitraum zwischen Mitte April und Mitte Oktober 2011 zwölf
und im Jahr 2013 20 Detektorbegehungen statt (vgl. Tabelle 3.1 und 3.2). Im Jahr 2011 wurde der
Raum im Umkreis von 500 m um ursprünglich vier geplante WEA untersucht, der v. a. die zentralen
Bereiche des Untersuchungsraums in der vorliegenden Untersuchung darstellt.
Aufgrund einer Vergrößerung der geplanten Windkraftkonzentrationszone bzw. Erhöhung der
geplanten Anlagenzahl wurden im Jahr 2013 weitere Begehungen notwendig, die sich v. a. auf die im
Jahr 2011 nicht untersuchten südlichen und nördlichen Bereiche im Umkreis von bis zu 1.000 m um
die derzeitig geplanten WEA konzentrierten (vgl. Karte 3.1).
Während der Begehungen in den Jahren 2011 und 2013 wurden vor allem die Wirtschaftswege im
Untersuchungsraum abgegangen. Die abgegangene Route wurde im Verlauf der Untersuchung
weitgehend beibehalten (vgl. Karte 3.1). Die Witterungsbedingungen während der Begehungen
waren meist günstig (meist kein Niederschlag, geringe Windstärke und i. d. R. gemäßigte
Temperaturen; vgl. Tabelle 3.1 und 3.2).
Die Erfassung wurde mit dem Ziel durchgeführt, das Artenspektrum und die Fledermausaktivität im
untersuchten Raum zu erfassen sowie Hinweise über vorhandene Funktionsräume zu erhalten.
Die Erfassung sowie die Bestimmung der Fledermäuse erfolgten vor allem akustisch, aber auch visuell
(mit Hilfe einer lichtstarken Taschenlampe), wobei alle Merkmale und Informationen mit einbezogen
wurden (Flugbild, Flughöhe, Verhalten, Habitat u. a.). Die während einer Begehung erzielten
Ergebnisse, Informationen, Hinweise und offene Fragen wurden i. d. R. direkt vor Ort auf ein digitales
Diktiergerät gesprochen.
Zur akustischen Erfassung wurde das Gerät „Pettersson Ultrasound Detector D 240x“ eingesetzt. Dieser
Detektor arbeitet - je nach Einstellung - nach dem
-
Frequenzwahlverfahren, mit dessen Hilfe die sog. Hauptfrequenz der Rufe einer Art bestimmt
werden kann. Ferner erlaubt es Aussagen zur Rufcharakteristik im Feld.
-
Zeitdehnungsverfahren, mit dessen Hilfe die Rufe in eine zeitgedehnte Form umgewandelt
werden. Die zeitgedehnten Rufe wurden auf einem Recorder (Edirol R-1 oder R-9) gespeichert und
später am PC mit Hilfe spezieller Software (BatSound, BVL Spectrogram V7.2, SASLab Light und
Cool Edit 2000) analysiert. In vielen Fällen kann durch die Analyse eine exakte Artansprache
erfolgen.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
18
Nach RAHMEL et al. (1996) ist bei Windenergieprojekten die visuelle und akustische Erfassung mit Hilfe
eines Detektors eine geeignete Methode zur sicheren Bestimmung der relevanten Arten. Einen Überblick über die Erfassung von Fledermäusen mit Hilfe eines Detektors gibt MÜHLBACH (1993). Zumindest
in typischen Flugsituationen lässt sich die Mehrzahl der einheimischen Fledermäuse mit Hilfe des
Detektors sicher bestimmen (LIMPENS & ROSCHEN 1995). Kann ein Individuum nur kurz gehört, dabei
aber nicht beobachtet werden, ist eine sichere Artbestimmung in der Regel nicht möglich. Aus diesem
Grund findet sich in den Ergebnissen auch ein Anteil an unbestimmten Individuen („Chiroptera spec.“
oder „Myotis bzw. Nyctalus spec.“). Dabei handelt es sich überwiegend um überfliegende und nicht
um anhaltend jagende Individuen.
Die Nachweisbarkeit der einzelnen Arten ist bei Anwendung der Detektormethode sehr unterschiedlich. Laut rufende Arten (z. B. Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)) können auch in größerer
Entfernung
mit
dem
Detektor
wahrgenommen
werden,
während
sog.
Flüsterer
(z. B.
Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Braunes oder Graues Langohr (Plecotus auritus bzw. P.
austriacus)) bereits ab einer Entfernung von 10 m oft nicht mehr zu registrieren sind. Vor diesem
Hintergrund können die relativen Aktivitätsdichten der einzelnen Arten nicht unmittelbar miteinander
verglichen werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind grundsätzlich laut rufende Arten im Verhältnis
zu den leise rufenden Arten in den Ergebnissen überrepräsentiert.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.1:
19
Begehungstermine und Witterungsbedingungen während der Fledermauserfassung im
Jahr 2011
Nr.
Datum
Temp.
Windstärke (BF)
Bewölkung
Niederschlag
1
19.04.2011
6 - 20°C
1-3
0%
0%
2
09.05.2011
10 - 19°C
2
10%
0%
3
24.05.2011
5 - 15°C
2-3
0%
0%
4
17.06.2011#
7 - 10°C
2-4
80 - 100%
20 %
(Nieselregen)
5
27.06.2011#
20 - 28°C
2-3
5%
0%
6
11.07.2011#
12 - 21°C
1-3
20%
0%
7
26.07.2011#
14 - 17°C
1
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(Nieselregen)
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10 - 14°C
2-4
10 - 90%
0%
9
22.08.2011*
16 - 20°C
1-2
50 - 90%
0%
10
04.09.2011*
12 - 20°C
1-3
20 - 40%
0%
11
19.09.2011*
11 - 15°C
3-4
10 - 80%
0%
12
23.10.2011*
5 - 9°C
1-3
0%
0%
Erläuterungen zu Tabelle 3.1:
an den mit # gekennzeichneten Begehungstagen wurde jeweils eine halbe Stunde vor und nach
Sonnenuntergang sowie eine Stunde vor Sonnenaufgang an ausgewählten Standorten zusätzlich eine
einstündige Beobachtung von aus- und einfliegenden Fledermäusen durchgeführt
an den mit * gekennzeichneten Begehungstagen wurde vor der Kartierung zusätzlich eine einstündige
Beobachtung von am Tage ziehenden Fledermausarten durchgeführt
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.2:
20
Begehungstermine und Witterungsbedingungen während der Fledermauserfassung im
Jahr 2013
Nr.
Datum
Temp.
Windstärke (BF)
Bewölkung
Niederschlag
1
17.04.2013
16 - 21°C
2-3
20%
0%
2
29.04.2013
3 - 10°C
1-2
25 - 75%
0%
3
12.05.2013
8 - 10°C
2-3
70 - 100%
10%
(Sprühregen)
4
27.05.2013
6 - 13°C
1-3
10%
0%
5
15.06.2013# 10 - 16°C
2-3
20%
0%
6
19.06.2013# 19 - 25°C
2-3
70 - 100%
<5%
(Nieselregen)
7
25.06.2013
9 - 12°C
1-3
15 - 100%
0%
8
01.07.2013# 12 - 17°C
2-3
0 - 40%
0%
9
09.07.2013# 13 - 21°C
2-3
0%
0%
10
22.07.2013# 19 - 24°C
2-3
10 - 60%
0%
11
29.07.2013
15 - 20°C
2-4
20 - 100%
<5%
(Regen)
12
06.08.2013* 16 - 22°C
0-2
0 - 50%
0%
13
12.08.2013
14 - 15°C
2-3
0 - 100%
kurzzeitig
(Nieselregen)
14
20.08.2013* 12 - 17°C
1-3
0 - 30%
0%
15
28.08.2013* 13 - 17°C
1-3
0 - 10%
0%
16
03.09.2013
16 - 20°C
1-3
0%
0%
17
10.09.2013* 12 - 13°C
3-4
80 - 100%
<5%
(Sprühlregen)
18
18.09.2013
9 - 10°C
3-4
20 - 100%
0%
19
24.09.2013* 12 - 19°C
1-2
0 - 30%
0%
20
30.09.2013*
1-3
10 - 90%
0%
7 - 13°C
Erläuterungen zu Tabelle 3.2: siehe Tabelle 3.1
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Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.1.2
22
Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten)
Die automatische und kontinuierliche Erfassung der Aktivität von Fledermäusen erfolgte im Jahr 2011
in zwölf und im Jahr 2013 in 20 Nächten, jeweils zwischen Mitte April und Mitte Oktober begleitend
zu den Detektor-Begehungen mit Hilfe von sog. Horchkisten. Die verwendeten Horchkisten bestehen
aus einem Breitbanddetektor (Laar TDM 7C der Fa. von Laar Media, vgl. Abbildung 3.1), der durch eine
Panorama-Schaltung den gesamten Ultraschallbereich in den hörbaren Bereich transferiert, so dass
sämtliche Fledermausaktivitäten erfasst werden können. Zusätzlich enthält das Gerät einen
integrierten Zeitgeber, der alle fünfzehn Minuten ein Zwei-Tonsignal ausgibt. Mit Hilfe dieses Systems
können Fledermausaktivitäten im Verlauf einer ganzen Nacht innerhalb des Mikrofonbereichs
(frequenzabhängig bis etwa 100 m) auf einem sprachgesteuerten digitalen Diktiergerät aufgezeichnet
werden. Über den Zeitgeber lassen sich Informationen über den Zeitpunkt einer Registrierung ableiten.
Die Horchkisten wurden vor Sonnenuntergang positioniert und am nächsten Morgen (frühestens mit
Sonnenaufgang) wieder eingeholt. Das Mikrofon einer Horchkiste wurde in einer Höhe zwischen 40
und 80 cm außerhalb der Horchkiste an einem im Boden verankerten Stock befestigt (vgl. Abbildung
3.1).
Generell sollten die gewählten Positionen der Horchkisten möglichst den Standorten ausgewählter
geplanter WEA entsprechen oder aber - wenn (wie in diesem Fall) zum Zeitpunkt der Untersuchungen
noch keine konkreten Standorte vorliegen - den Untersuchungsraum und seine verschiedenen
Habitattypen repräsentieren.
Vor diesem Hintergrund wurden im Jahr 2011 im westlichen Untersuchungsraum folgende
Horchkisten-Standorte ausgewählt (vgl. Karte 3.1):
-
Standort Nord2011: Standort im zentralen Teil des Untersuchungsraums. Die Horchkiste wurde auf
einem Acker, ca. 100 m nördlich eines kleinen Waldbereichs abgelegt.
-
Standort Süd2011: Standort im zentralen Teil des Untersuchungsraums. Der Ablageort der Horchkiste
befand sich auf einem Acker, ca. 30 m östlich einer Baumreihe / Hecke.
Im Jahr 2013 wurden insgesamt drei Horchkistenstandorte beprobt:
-
Standort Nord2013:: Standort im nördlichen Teil des Untersuchungsraums. Die Horchkiste wurde an
einem Feldgehölz am Bruchbach abgelegt.
-
Standort West2013:: Standort im westlichen Teil des Untersuchungsraums. Die Horchkiste wurde auf
einem Acker, ca. 200 m westlich eines kleinen Waldbereichs abgelegt.
-
Standort Süd2013:: Standort im südlichen Teil des Untersuchungsraums. Der Ablageort befand sich
am Waldrand des Waldbereichs am Kaiserberg.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
Abbildung 3.1:
23
Horchkiste (links: digitales Diktiergerät; rechts: Detektor Laar TDM 7C; rechts unten:
Bleigel-Akku, Außenmikrophon am Bambusstock)
3.1.3
Ein- und Ausflugzählungen
Zur Ermittlung von Fledermausquartieren bzw. von Flugstraßen, die Quartiere mit Jagdhabitaten
verbinden im Untersuchungsraum wurden an geeigneten Stellen (potenzielle Quartierstandorte; z. B.
Bereiche mit Laubbäumen, Ortsränder) Ein- und Ausflugszählungen durchgeführt (vgl. Karte 3.1). Diese
fanden im Juni und Juli zur Wochenstubenzeit statt (vgl. Tabelle 3.1).
Bei den Ausflugszählungen wurde von ca. einer halben Stunde vor bis ca. einer halben Stunde nach
Sonnenuntergang beobachtet, ob Tiere aus potenziellen Quartierbereichen ausfliegen.
Bei den Einflugzählungen wurde von ca. einer Stunde vor Sonnenaufgang bis kurz nach
Sonnenaufgang an denselben Stellen nach Einflügen von Fledermäusen Ausschau gehalten.
3.1.4
Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang
Einige Fledermausarten (v. a. Großer Abendsegler) wandern im Herbst bereits ab dem Nachmittag, so
dass sich diese Tiere über Sichtbeobachtungen nachweisen lassen. Um der Frage nachzugehen, ob
und in welcher Intensität über dem Untersuchungsraum Fledermauszug stattfindet, wurde im Jahr
2011 ab Anfang August vor Beginn jeder Detektorbegehung eine Sichtbeobachtung durchgeführt. Im
Jahr 2013 wurden zwischen Anfang August und Mitte Oktober insgesamt sechs Sichtbeobachtungen
durchgeführt (Beginn: mindestens eine Stunde vor Sonnenuntergang). Während der Sichtbeobachtung
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
24
wurde der Luftraum über dem Untersuchungsraum von einem Aussichtspunkt mit Hilfe eines
Fernglases beobachtet (zeitgleich wurde der oben beschriebene Detektor eingesetzt).
3.2
Datenauswertung
3.2.1
Detektorbegehungen
Die im Rahmen der Detektorbegehungen erzielten Nachweise (= ein oder mehrere Individuen einer
Art an einem Ort) wurden entsprechend dem Aufenthaltsort unter Angabe der gleichzeitig
registrierten Individuenzahl, der Artzugehörigkeit sowie des Verhaltens in einer Karte vermerkt und
später in ein GIS (ArcGis 10.1) übertragen. Dabei wurde jeder Fledermauskontakt an einem Ort als ein
neuer Nachweis gewertet, wenn der Kontakt nicht zweifelsfrei einer bereits registrierten Fledermaus
zuzuordnen war. Die Wahrscheinlichkeit von Mehrfacherfassungen ist dabei relativ hoch. Bei den
Darstellungen in Kapitel 3.3 handelt es sich somit nicht um Individuenhäufigkeiten, sondern vielmehr
um die Summe von Nachweisen (relative Aktivitätsdichte).
Es wurde zwischen folgenden vier Verhaltenskategorien unterschieden:
-
anhaltend jagend:
Diese Verhaltensweise wurde verwendet, wenn mehrfach ein typischer „feeding buzz“ (ein starker
Anstieg der Rufrate kurz vor Erreichen der Beute) registriert wurde. Anhaltend jagende Individuen
konnten entweder kontinuierlich erfasst werden oder sie kehrten nach kurzer Abwesenheit
wiederholt zurück (abhängig von der Größe des Jagdhabitats).
-
überfliegend:
Diese Kategorie charakterisiert die Verhaltensweise von Individuen, die nur kurz registriert wurden
und sich offensichtlich auf einem Transferflug befanden (kein „feeding buzz“, gerichteter Flug,
vergleichsweise geringe Rufrate).
-
überfliegend / jagend:
Diese Kategorie wurde für Individuen verwendet, die nur über einen kurzen Zeitraum registriert
wurden, sich offensichtlich auf einem Transferflug befanden (s. o.) und währenddessen aber auch
jagten (Feststellung eines - meist einzelnen - „feeding buzz“).
-
Sozialrufe (ggf. überfliegend / jagend):
Diese Verhaltensweise charakterisiert Individuen, die an einem Ort - i. d. R. mehrfach - Sozialrufe
äußerten. Sozialrufe können stationär aber auch beim Transferflug oder bei der Jagd abgegeben
werden. Meist konnten diese Individuen über einen längeren Zeitraum erfasst werden.
Anhand der Zusammenstellung der Ergebnisse der einzelnen Begehungen wurden Funktionsräume
abgegrenzt, durch die die artspezifische Nutzung des Untersuchungsraums beschrieben werden kann.
Im Hinblick auf eine Bewertung der Bedeutung der Funktionsräume wurde dem Vorschlag von BACH
et al. (1996) gefolgt, der sich an der Bewertung des Schutzguts „Arten und Lebensgemeinschaften“
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
25
von BREUER (1994) orientiert und eine dreistufige Bewertungsskala vorsieht. BACH et al. (1996) ordnen
den Funktionsräumen folgende drei Bewertungsstufen zu:
Wertstufe 1: Funktionsräume besonderer Bedeutung
-
Jagdgebiet mit hoher Aktivitätsdichte
-
Flugstraße mit vielen Individuen
-
Quartier: alle gefundenen Quartiere (Umkreis ab 100 m je nach Art) und der Umkreis von 200 m
um Paarungsquartiere von Abendseglern
-
Sondersituationen: z. B. große Ansammlungen von Fledermäusen zu bestimmten Jahreszeiten
Wertstufe 2: Funktionsräume allgemeiner Bedeutung
-
Jagdgebiet mit mittlerer Aktivitätsdichte
-
Flugstraße mit wenigen Individuen
Echte Flugstraßen zeichnen sich durch eine hohe Frequentierungsrate aus und werden regelmäßig,
meist über mehrere Jahre und oft auch von mehreren Arten genutzt. Einzelne Nachweise von
überfliegenden Individuen können mit hoher Wahrscheinlichkeit an nahezu jedem Punkt im
Untersuchungsraum irgendwann einmal gemacht werden und stellen keine Flugstraßen dar. Vor
diesem Hintergrund kommt jeder Flugstraße mindestens eine allgemeine Bedeutung zu.
Wertstufe 3: Funktionsräume geringer Bedeutung
-
Jagdgebiet mit geringer Aktivitätsdichte
Es ist methodisch nicht sinnvoll, starre Grenzwerte für die Aktivitätsdichte (gering, mittel, hoch) und
die Individuenzahl (viele, wenige) zu definieren, auf deren Grundlage die Einteilung der
Funktionsräume erfolgt. Die Aktivitätsdichte und die Individuenzahl sind u. a. stark von der
unterschiedlichen Nachweisbarkeit der einzelnen Arten, von regionalen und lokalen Gegebenheiten
sowie der Untersuchungsintensität abhängig. Zudem ist die Nachweiswahrscheinlichkeit von
Fledermäusen nicht an jedem Punkt des Untersuchungsraums gleich. Wie dargestellt, wurde z. B. das
Innere der Waldbereiche / Feldgehölze größtenteils nicht untersucht, während die Wege bei jeder
Begehung abgegangen wurden. Für die Zwergfledermaus werden im Rahmen der vorliegenden
Untersuchung folgende Definitionen verwendet, die allerdings mehr als grobe Richtschnur denn als
starre Grenzwerte angesehen werden sollen.
-
Jagdgebiet mit hoher Aktivitätsdichte:
häufig genutztes Jagdgebiet: Stetigkeit (Anteil der Begehungen, während der das Jagdgebiet
nachweislich genutzt wurde, an der Gesamtzahl der Begehungen an der jeweiligen Struktur) über
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
26
75 % (für das Jahr 2011 an mindestens acht von zwölf Begehungen und für das Jahr 2013 an
mindestens 15 von 20 Begehungen) oft kombiniert mit regelmäßigen Nachweisen von zwei oder
mehr Individuen.
-
Jagdgebiet mit mittlerer Aktivitätsdichte:
mehr oder weniger regelmäßig genutztes Jagdgebiet: Stetigkeit im Untersuchungsraum zwischen
42 und 75 % (für das Jahr 2011 an fünf, sechs oder sieben von zwölf Begehungen für das Jahr
2013 an neun bis 14 von 20 Begehungen).
-
Jagdgebiet mit geringer Aktivitätsdichte:
unregelmäßig genutztes Jagdgebiet: Stetigkeit im Untersuchungsraum zwischen 25 und 41 % (für
das Jahr 2011 an drei oder vier von zwölf Begehungen und für das Jahr 2013 an fünf bis acht von
20 Begehungen) meist kombiniert mit Nachweisen einzelner Individuen.
-
Flugstraße mit vielen Individuen:
Registrierung vieler aufeinanderfolgender Individuen (mindestens zehn).
-
Flugstraße mit wenigen Tieren
Registrierung mehrerer, aber weniger aufeinanderfolgender Individuen (mindestens zwei bis fünf).
3.2.2
Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten)
Die digitalen Aufzeichnungen (wav-Dateien) wurden nach Einholen der Horchkisten auf einen PC
übertragen und mit dem Programm „audacity“ akustisch und visuell ausgewertet. Dabei wurden die
einzelnen, zeitlich voneinander getrennten Registrierungen (= Kontakte) ausgezählt und der
jeweiligen Viertelstunde zugeordnet.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich verschiedene Horchkistentypen in ihrer Empfindlichkeit
unterscheiden, so dass eine Vergleichbarkeit von Untersuchungen, in denen verschiedene
Horchkistentypen zum Einsatz kommen, nicht gegeben ist. Man kann sogar annehmen, dass sich
einzelne Horchkisten vom gleichen Typ in der Empfindlichkeit unterscheiden. Bei der Bewertung der
Aktivität muss somit eine gewisse Unschärfe berücksichtigt werden, so dass die erhaltenen Ergebnisse
nicht als exakt angesehen werden dürfen. Dennoch kann die Horchkistenuntersuchung qualitativ und
halbquantitativ wertvolle Erkenntnisse über die Aktivität von Fledermäusen am jeweiligen Standort
liefern.
Vor diesem Hintergrund erfolgt die Bewertung der Ergebnisse verbal-argumentativ unter folgenden
Gesichtspunkten:
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
-
27
ecoda
Um die Aktivität an den Standorten beurteilen und mit Erfahrungswerten vergleichen zu können,
wurde zunächst die Aktivität in den einzelnen Nächten auf die maximal mögliche Flugzeit normiert
(Kontakte / Stunde). Als maximal mögliche Flugzeit wurde die Länge der Dunkelphase anhand der
offiziellen Sonnenunter- und Sonnenaufgangszeiten für Kreuzau herangezogen. Die Anzahl der
Fledermauskontakte
wurden
anschließend
einer
Kategorie
zugeordnet.
Allgemeingültige
Grenzwerte zur Bewertung der durch Horchkisten gemessenen Fledermausaktivität existieren
nicht.
Die
in
dieser
Untersuchung
verwendeten
Schwellenwerte
zur
Bewertung
der
Fledermausaktivität stützen sich auf Erfahrungswerte, die auf einer Vielzahl von Untersuchungen zu
Windenergieprojekten in vergleichbaren Lebensräumen beruhen:
- sehr geringe Aktivität: <1 Kontakt/h
- geringe Aktivität: 1-3 Kontakte/h
- durchschnittliche Aktivität: 3,1-5 Kontakte/h
- hohe Aktivität: 5,1-10 Kontakte/h
- sehr hohe Aktivität: >10 Kontakte/h
-
Zudem wurde, anhand des Mittelwerts der Aktivität über alle Nächte, die jährliche mittlere
Aktivität ermittelt. Da in der Natur erhobene Daten nur ausnahmsweise normal verteilt sind, ist der
Median i. d. R. ein besseres Maß für den Zentralwert der Verteilung.
-
Mit Hilfe der Horchkiste können - neben den Detektorbegehungen - Ergebnisse gewonnen
werden, die Aussagen über die jahreszeitliche Fledermausaktivität im Untersuchungsraum
erlauben. Dadurch können bestimmte Phänomene (z. B. Wanderungen) aufgedeckt werden. Dazu
wurde die Anzahl der Nachweise in den unterschiedlichen Nächten miteinander verglichen. Dafür
wurde auf eine Normierung der Aktivität auf die maximal mögliche Flugzeit verzichtet. Eine
Normierung würde zu einer relativ hohen Aktivität in Nächten mit kurzer Dunkelphase führen.
-
Soweit möglich wurde versucht, über den Charakter einer Registrierung weitere Informationen zur
Artzugehörigkeit und zum Verhalten (Transferflug, Jagd o. a.) abzuleiten. Zur sicheren
Artbestimmung sind die Horchkisten nicht geeignet. Jedoch lassen sich anhand der Rufe / Kontakte
folgende Artgruppen recht gut unterscheiden:
a. Typ „Pipistrellus“: Dazu zählen im Wesentlichen Zwerg-, Rauhaut- und Mückenfledermaus.
b. Typ „Nyctaloid“ (niederfrequente Arten): Dazu zählen die beiden Abendsegler-Arten,
Breitflügelfledermaus, Nordfledermaus, Zweifarbfledermaus und - in offenen Habitaten - das
Große Mausohr. Soweit möglich wurden noch zwischen „Nyctaloid“ und Eptesicus spec.
unterschieden.
c. Typ „Myotis“: Dazu zählen alle Myotis-Arten mit Ausnahme des Großen Mausohrs.
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
28
d. Typ „Chiroptera“ (unbestimmte Nachweise): Alle Kontakte, bei denen hinsichtlich der
Artansprache eine große Unsicherheit bestand, wurden diesem Typ zugeordnet.
3.2.3
Ein- und Ausflugzählungen
Die Ergebnisse der Ein- und Ausflugzählungen werden verbal-argumentativ beschrieben.
3.2.4
Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang
Die Ergebnisse der Sichtbeobachtungen werden verbal-argumentativ beschrieben.
3.3
Ergebnisse
In diesem Kapitel werden die Ergebnisse der Erhebung in den Jahren 2011 und 2013 im dargestellt.
3.3.1
2011
Detektorbegehungen
Insgesamt wurden im Jahr 2011 im Untersuchungsraum mindestens sieben Arten nachgewiesen.
Einzelne Nachweise aus der Gattung Myotis konnten nicht eindeutig zugeordnet werden.
Während der zwölf Begehungen wurden im Untersuchungsraum 254 räumlich voneinander trennbare
Nachweise erbracht, durchschnittlich also ca. 21 Nachweise pro Begehung. Dabei war die
Zwergfledermaus mit etwa 83 % der Kontakte die häufigste Art (vgl. Tabelle 3.3).
Während einer Nacht wurden maximal 31 Mal eine oder mehrere Fledermäuse registriert
(09.05.2011). Die geringste nachgewiesene Aktivität stammt von der letzten Begehung am
23.10.2011 als neun Kontakte mit Fledermäusen im Untersuchungsraum festgestellt wurden (vgl.
Tabelle 3.3).
2013
Bei den Begehungen im Jahr 2013 wurden insgesamt mindestens 11 Arten festgestellt. Einzelne Rufe
konnten nicht zweifelsfrei einer Art zugeordnet werden. Während der 20 Begehungen im Jahr 2013
wurden 522 räumlich voneinander trennbare Nachweise erbracht. Pro Begehung waren dies
durchschnittlich ca. 26 Nachweise. Während der Begehungen am 19.06. und am 22.07.2013 wurde
mit 42 Nachweisen die Maximalzahl an Fledermausnachweisen in der Untersuchung erzielt. In zwei
Nächten wurden unter zehn Nachweise erbracht (vgl. Tabelle 3.4).
Nachfolgend wird das räumliche und jahreszeitliche Auftreten der einzelnen Arten näher beschrieben.
Die Abfolge der Arten folgt DIETZ et al. (2007) (Bei der kartographischen Darstellung der Nachweise der
Arten werden zur besseren Übersicht die nach MKULNV & LANUV (2013) als kollisionsgefährdet
eingestuften Arten jeweils zusammen dargestellt: vgl. Karten 3.4 und 3.5).
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
Großer Abendsegler
reproduz./ziehend
Breitflügelfledermaus
Zwergfledermaus
Rauhautfledermaus
reproduz./ziehend
n
n
V
V
G
n
n
NRW
G
n
2
R/V
2
n
R/n
IV
IV
II, IV
IV
IV
IV
IV
Summe Kontakte
Großes Mausohr
Deutschland
Artname
Myotis spec.
Fransenfledermaus
Stetigkeit der im Jahr 2011 angetroffenen Fledermausarten mit Angaben zum
Gefährdungsgrad, Schutzstatus und relativer Aktivitätsdichte
Wasserfledermaus
Tabelle 3.3:
29
Rote Liste
FFH-Anhang
IV
09.05.2011
1
24.05.2011
4
1
17.06.2011
1
27.06.2011
11.07.2011
2
1
26.07.2011
2
1
3
2
1
4
09.08.2011
1
22.08.2011
1
04.09.2011
2
19.09.2011
1
2
1
23.10.2011
Kontakte absolut
Kontakte relativ
Stetigkeit (%)
2
22
30
31
8
13
17
20
19
24
24
29
14
18
14
15
23
1
28
18
4
24
15
5
21
9
Sommeraspekt
20
Zug- / Balzaspekt
19.04.2011
Zugaspekt
Datum
9
6
7
9
3
4
2
211
12
254
2,4
2,8
3,5
1,2
1,6
0,8
83,1
4,7
100,00
25,0
25,0
50,0
25,0
25,0
8,3
100,0
33,3
Erläuterungen zu Tabelle 3.3
-
-
Gefährdungsgrad gemäß der Roten Liste (RL) für Deutschland (MEINIG et al. 2009) und für NordrheinWestfalen (MEINIG et al. 2011)
2: stark gefährdet;
R: arealbedingt selten;
G: Gefährdung unbekannten Ausmaßes;
V: Vorwarnliste;
n: ungefährdet
Schutzstatus gemäß der FFH-Richtlinie (92/43/EWG): II - Schutzstatus gemäß Anhang II, IV - Schutzstatus
gemäß Anhang IV (gilt für alle heimischen Fledermausarten)
Aktivitätsdichte: Angegeben ist die Anzahl der Nachweise (= ein oder mehrere Individuen einer Art an einem
Ort) von Fledermäusen während der einzelnen Begehungen. Die absolute Zahl der Nachweise sollte wegen
der Fülle von Einfluss nehmenden Faktoren (z. B. Witterung, zeitliche Abfolge der abgegangenen Routen,
nicht erreichbare Strukturen) nicht überbewertet werden. Die Nachweise stellen lediglich ein relatives Maß
für die Aktivitätsdichte dar.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
ecoda
Kleinabendsegler
Breitflügelfledermaus
Zwergfledermaus
Mückenfledermaus
Rauhautfledermaus
reproduz./ziehend
n
V
V
D
G
n
D
n
NRW
G
3/2
n
2
R/V
V
2
n
D
R/n
IV
IV
IV
II, IV
IV
IV
IV
IV
IV
IV
Gesamtergebnis
Großer Abendsegler
reproduz./ziehend
V/V
Plecotus spec.
Großes Mausohr
n
Nyctalus spec.
Fransenfledermaus
Deutschland
Artname
Myotis spec.
Kl./ Gr. Bartfledermaus
Stetigkeit der im Jahr 2013 angetroffenen Fledermausarten mit Angaben zum
Gefährdungsgrad, Schutzstatus und relativer Aktivitätsdichte
Wasserfledermaus
Tabelle 3.4:
30
Rote Liste
FFH-Anhang
IV
IV
IV
1
19
29.04.2013
1
6
12.05.2013
1
1
27.05.2013
1
15.06.2013
1
1
19.06.2013
7
2
2
22.07.2013
1
29.07.2013
3
1
1
3
2
1
1
1
7
18
27
2
32
23
2
2
3
25
30
4
09.07.2013
26
16
25.06.2013
01.07.2013
2
3
1
42
27
27
22
26
1
22
3
25
1
1
1
31
42
27
1
30
2
34
1
40
12.08.2013
3
25
20.08.2013
2
15
06.08.2013
3
28.08.2013
2
2
2
2
03.09.2013
2
10.09.2013
1
18.09.2013
24.09.2013
Kontakte relativ
Stetigkeit (%)
18
3
25
4
1
1
30.09.2013
Kontakte absolut
1
3
3
2
1
1
1
29
17
1
28
2
32
10
11
4
8
22
1
10
2
4
32
19
1
4
8
30
26
3
7
5
9
407
2
9
11
522
0,2
0,8
1,5
5,7
5,0
0,6
1,3
1,0
1,7
78,0
0,4
1,7
2,1
100
5
15
25
55
70
10
15
10
25
100
10
25
40
Erläuterungen zu Tabelle 3.4 siehe Tabelle 3.3
Sommeraspekt
3
Zug-/ Balzaspekt
17.04.2013
Zugaspekt
Datum
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
31
ecoda
Wasserfledermaus
2011
Die Wasserfledermaus wurde an drei Terminen im Untersuchungsraum erfasst. Insgesamt liegen sechs
Nachweise der Art vor (vgl. Tabelle 3.3). Die Art wurde nur bei Überflügen festgestellt, wobei die
meisten Nachweise im nördlichen Teil des Untersuchungsraums erbracht wurden (vgl. Karte 3.2).
2013
Die Wasserfledermaus trat während der Begehungen am 24.09.2013 mit einem jagenden Tier im
nördlichen Teil des Untersuchungsraums auf (vgl. Tabelle 3.4 und Karte 3.3).
Fazit
Im Rahmen der Untersuchungen wurden keine Quartiere der Art nachgewiesen. Die festgestellte
Aktivitätsdichte war in den Jahren 2011 und 2013 insgesamt sehr gering.
Kl. / Gr. Bartfledermaus
2011
Es wurden keine Nachweise der Artgruppe erbracht.
2013
Individuen der Artengruppe traten bei drei Begehung auf. Am 28.08.2013 wurden zwei Nachweise
erbracht, am 22.07. und am 24.09.2013 jeweils ein Nachweis (vgl. Tabelle 3.4 und Karte 3.3).
Fazit
Im Rahmen der Untersuchungen wurden keine Quartiere der Art nachgewiesen. Die festgestellte
Aktivitätsdichte war in den Jahren 2011 und 2013 insgesamt gering.
Fransenfledermaus
2011
Fransenfledermäuse wurden an drei Terminen nachgewiesen. An zwei Terminen wurden ein bzw.
zwei
Kontakt(e)
ermittelt,
vom
24.05.2011
liegen
insgesamt
vier
Nachweise
von
Fransenfledermäusen vor (vgl. Tabelle 3.3).
Die Nachweise konzentrieren sich auf den westlichen Ortsrand von Thum sowie entlang der
Gehölzbestände am Thumbach (vgl. Karte 3.2).
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
32
2013
Von der Fransenfledermaus wurden an drei der 20 Termine Nachweise erbracht, die sich auf die
Gehölzränder des Waldbereichs am Kaiserberg und Muschling konzentrieren (vgl. Tabelle 3.4 und
Karte 3.3).
Fazit
Im Rahmen der Untersuchungen wurden keine Quartiere der Art nachgewiesen. Die festgestellte
Aktivitätsdichte war in den Jahren 2011 und 2013 insgesamt gering.
Großes Mausohr
2011
Das Große Mausohr wurde während sechs der zwölf Begehungen im Untersuchungsraum registriert
(vgl. Tabelle 3.3). An vier Terminen wurde je ein Nachweis erbracht. An jeweils einem Tag wurden
zwei bzw. drei Kontakte mit Individuen der Art festgestellt. Die Nachweise konzentrieren sich dabei
auf den westlichen Waldrand des östlich gelegenen Waldgebiets nördlich der L 33. Dort wurden
insgesamt vier Nachweise festgestellt, wobei einmal drei jagende Tiere und ein Mal vier
überfliegende Individuen registriert wurden. Ein Individuum äußerte dort Sozialrufe (vgl. Karte 3.2).
Im Bereich der Kirche in Thum äußerten an einem Termin zwei Große Mausohren Sozialrufe. Aufgrund
der Lage außerhalb des Untersuchungsraums im Jahr 2011 wurde das Umfeld der Kirche nur
sporadisch untersucht. Es ist deswegen durchaus möglich, dass Große Mausohren im Dachstuhl der
Kirche Quartiere besaßen (vgl. Karte 3.2).
2013
Im Jahr 2013 war das Große Mausohr mit einer Stetigkeit von ca. 55 % regelmäßig bei den
Detektorbegehungen anwesend und mit 30 Nachweisen nach der Zwergfledermaus die
zweithäufigste Art im Untersuchungsgebiet. Meist wurde dabei die Art mit einem bis vier Nachweisen
festgestellt. Am 19.06.2013 wurden an sieben verschiedenen Stellen im Untersuchungsraum Große
Mausohren festgestellt (vgl. Tabelle 3.4).
Eine Häufung der Nachweise der Art wurde entlang der Gehölzränder bzw. der Waldwege erbracht.
Wie auch im Jahr 2011 ergaben sich durch Tiere, die Sozialrufe äußerten, Hinweise auf ein Quartier in
der Kirche von Thum (vgl. Karte 3.8: Ausflugkontrolle an der Thumer Kirche).
Fazit
Das Große Mausohr ist eine typische gebäudebewohnende Art. Da im Untersuchungsraum
vergleichbare Strukturen allenfalls sehr kleinflächig in Randbereichen existieren, ist es wahrscheinlich,
dass die Quartiere in Gebäuden außerhalb des Untersuchungsraums (z. B. Kirche von Thum) liegen
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
33
und die Tiere den Untersuchungsraum als Jagdgebiet nutzten bzw. diesen auf dem Weg in Jagdgebiete
überflogen.
Myotis spec.
2011
Drei Kontakte mit Individuen der Gattung Myotis konnten nicht bis auf Artniveau bestimmt werden.
Die Nachweise liegen über den Untersuchungsraum verstreut (vgl. Tabelle 3.3 und Karte 3.2).
2013
Im Jahr 2013 konnten insgesamt 26 Rufsequenzen von Individuen der Gattung Myotis nicht bis auf
Artniveau bestimmt werden. Die Nachweise konzentrieren sich dabei auf die Waldrandbereiche im
Untersuchungsraum (v. a. Kaiserberg und Muschling) sowie entlang von Heckenstrukturen (vgl. Tabelle
3.4 und Karte 3.3).
Großer Abendsegler
2011
Insgesamt wurden während der Begehungen vier Nachweise des Großen Abendseglers erbracht (vgl.
Tabelle 3.3). Zwei Nachweise stammen aus der Begehung vom 17.06.2011 (außerhalb der Zugzeit),
zwei Nachweise wurden am 22.08.2011 innerhalb der Zugphase erbracht. Darüber hinaus wurden
auch Nachweise der Art während der Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang erbracht (vgl. Kapitel
3.3.4). Bei allen Kontakten handelte es sich um überfliegende Einzeltiere (vgl. Karte 3.4).
2013
Im Jahr 2013 wurden während 2 der 20 Begehungen Große Abendsegler festgestellt. Vom 09.07.
liegen zwei Nachweise jeweils eines Einzeltieres vor, am 30.09. wurde ein Individuum festgestellt
(vgl. Tabelle 3.4 und Karte 3.5).
Fazit
Im Rahmen der Untersuchungen wurden keine Quartiere der Art und keine erhöhte Aktivitätsdichte
- auch nicht während der Zugzeiten - nachgewiesen. Die festgestellte Aktivitätsdichte war in den
Jahren 2011 und 2013 insgesamt gering.
Kleinabendsegler
2011
Es wurden keine Nachweise der Art erbracht.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
34
ecoda
2013
An drei Kartierterminen hielten sich Kleinabendsegler im Untersuchungsraum auf. Dabei wurden am
27.05. und am 19.06.2013 an jeweils zwei Stellen Nachweise von Individuen der Art erbracht. Am
22.07.2013 wurden in drei Bereichen Kleinabendsegler festgestellt (vgl. Tabelle 3.4 und Karte 3.5).
Fazit
Im Rahmen der Untersuchungen wurden keine Quartiere der Art und keine erhöhte Aktivitätsdichte
- auch nicht während der Zugzeiten - nachgewiesen. Die festgestellte Aktivitätsdichte war in den
Jahren 2011 und 2013 insgesamt gering.
Nyctalus spec.
2011
Es wurden keine weiteren Individuen der Gattung Nyctalus nachgewiesen.
2013
Insgesamt wurden fünf Rufsequenzen festgestellt, die sich nicht eindeutig dem Großen Abendsegler
bzw. Kleinabendsegler zuordnen lassen (vgl. Tabelle 3.4 und Karte 3.5).
Breitflügelfledermaus
2011
Am 27.06.2011 wurden mindestens drei gleichzeitig jagende Breitflügelfledermäuse festgestellt, die
von 23:40 bis 0:10 Uhr die hohen Begleitgehölze des Thumbachs anhaltend bejagten. Weitere
Beobachtungen der Art im Untersuchungsraum wurden nicht erbracht (vgl. Tabelle 3.3 und Karte 3.4).
2013
An fünf Terminen traten Breitflügelfledermäuse im Untersuchungsraum auf. Dabei wurde die Art mit
einem oder drei Nachweisen erbracht. Eine Konzentration auf bestimmte Bereiche oder Strukturen
wurde nicht festgestellt (vgl. Tabelle 3.4 und Karte 3.5).
Fazit
Die
Breitflügelfledermaus
bewohnt
typischerweise
Dachstühle
von
Gebäuden.
Da
im
Untersuchungsraum vergleichbare Strukturen allenfalls sehr kleinflächig in Randbereichen existieren,
ist für die Breitflügelfledermaus davon auszugehen, dass ihre Quartiere in Gebäuden außerhalb des
Untersuchungsraums liegen. Die festgestellte Aktivitätsdichte war in den Jahren 2011 und 2013
insgesamt gering.
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
35
Zwergfledermaus
2011
Die Zwergfledermaus wurde bei jeder Begehung im Untersuchungsraum angetroffen. Sie war die Art
mit der höchsten Aktivitätsdichte und sicherlich auch mit den meisten Individuen im
Untersuchungsraum sowie auch im weiteren Umfeld der geplanten WEA (vgl. Tabelle 3.3). Insgesamt
konnten im Untersuchungszeitraum 211 Zwergfledermausnachweise erbracht werden. Das entspricht
etwa 18 Nachweisen pro Begehung. Die meisten Nachweise stammen dabei aus der Nacht vom
09.05.2011 mit 30 Nachweisen.
45 % aller Nachweise gehen auf jagende Individuen zurück. Zwergfledermäuse jagten vor allem
entlang der Waldränder im zentralen Teil des Untersuchungsraums sowie entlang der Hecken entlang
des Thumbachs. Wesentlich seltener wurden Zwergfledermäuse über offenem Gelände registriert (vgl.
Karte 3.6).
Bei etwa 75 % der Nachweise handelte es sich um Einzeltiere. Zwei Individuen wurden 30 Mal (etwa
14 %) und drei Tiere 13 Mal (6 %) gleichzeitig im Untersuchungsraum festgestellt. Mehr als drei Tiere
gleichzeitig wurden zehn Mal registriert. Während der Begehungen ergaben sich Hinweise auf
Quartiernutzungen im Untersuchungsraum. Durch die Häufigkeit geäußerter Sozialrufe, gepaart mit der
stetigen Anwesenheit relativ vieler Tiere (zum Teil mehr als fünf) an verschiedenen Kartiertagen wird
davon ausgegangen, dass sich in der Unterführung der L 33 zwei räumlich nah zueinander liegende
Quartiere (Wochenstuben) der Zwergfledermaus befunden haben (vgl. Karten 3.6 und 3.8). Quartiere
außerhalb des Untersuchungsraums werden in der Kirche von Thum sowie an / in einzelnen
Gebäuden in den an den Untersuchungsraum angrenzenden Siedlungen vermutet (siehe auch
Ergebnisse der Aus- und Einflugkontrollen). Durch die Detektorbegehungen ergaben sich - im
Gegensatz zu den Ein- und Ausflugszählungen (vgl. Kapitel 3.3.3) - keine Hinweise auf echte
Flugstraßen oder einen gerichteten Einflug ins Gebiet.
Auch in weiterer Entfernung zu den Quartierbereichen äußerten Individuen mehrmals anhaltend
Sozialrufe. Neben der Funktion der Rufe als Balzrufe werden diese auch als Drohrufe gegenüber
Artgenossen eingesetzt, wobei eine klare Unterscheidung nach SKIBA (2009) oft nicht möglich ist. Es ist
deswegen sehr wahrscheinlich, dass im Untersuchungsraum viele Sozialrufe auch im Zusammenhang
mit der Jagd standen. Dies gilt v. a. für Bereiche, die als Jagdgebiete für Zwergfledermäuse abgegrenzt
wurden (Waldränder, Heckenstrukturen) und nur über ein sehr begrenztes Quartierpotenzial verfügen.
2013
Die Zwergfledermaus wurde - wie auch im Jahr 2011 - bei jeder Begehung im Untersuchungsraum
festgestellt. Insgesamt wurden im Untersuchungszeitraum 407 Zwergfledermausnachweise erbracht.
Das entspricht etwa 20 Nachweisen pro Begehung. Die meisten Nachweise stammen aus der
Begehungsnacht am 06.08.2013 mit 34 Nachweisen. Von 11 Terminen liegen 20 bis 30 und an sechs
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
36
Terminen 10 bis 19 Nachweise vor. In zwei Nächten wurden weniger als zehn Mal Zwergfledermäuse
im Untersuchungsraum festgestellt (vgl. Tabelle 3.4).
Zwergfledermäuse jagten entlang der gesamten Begehungsroute, wobei sich die Nachweise an
Gehölzstrukturen (Waldränder, Heckenstrukturen) konzentrierten. In offenen Bereichen wurde
Zwergfledermäuse verhältnismäßig weniger festgestellt (vgl. Karte 3.7).
Bei etwa 80 % der Nachweise handelte es sich um Einzeltiere. Zwei Individuen wurden 69 Mal (ca.
17 %) und drei oder mehr gleichzeitig anwesende Individuen wurden zehn Mal (3 %) im festgestellt.
Bei 15 Nachweisen äußerten Individuen mehrmals anhaltend Sozialrufe. Da in den meisten Fällen die
Sozialrufe im Zusammenhang mit mehreren jagenden Individuen standen, wird - wie im Jahr 2011 davon ausgegangen, dass die Sozialrufe überwiegend im Zusammenhang mit der Jagd standen.
Quartiere werden - z. T. wie im Jahr 2011 festgestellt - am Rand des bzw. außerhalb des
Untersuchungsraums in den an den Untersuchungsraum angrenzenden Siedlungen vermutet (siehe
auch Ergebnisse der Aus- und Einflugkontrollen).
Fazit
Im Rahmen der Untersuchung ergaben sich Hinweise auf die Existenz von individuenarmen
Wochenstuben (<50 Individuen) in den Unterführungen unter der L 33. Weitere Wochenstuben
werden in den Randbereichen bzw. außerhalb des Untersuchungsraums in Thum und Boich vermutet.
Darüber hinaus wurden im Untersuchungsraum regelmäßig jagende Tiere festgestellt, die sich v. a.
entlang von Gehölzstrukturen konzentrierten.
Mückenfledermaus
2011
Es wurden keine weiteren Individuen der Art nachgewiesen.
2013
An zwei Terminen wurde jeweils der Nachweis eines Tieres erbracht (vgl. Tabelle 3.4 und Karte 3.7).
Fazit
Im Rahmen der Untersuchungen wurden keine Quartiere der Art und keine erhöhte Aktivitätsdichte
nachgewiesen. Die festgestellte Aktivitätsdichte war in den Jahren 2011 und 2013 sehr gering.
Rauhautfledermaus
2011
Die Rauhautfledermaus trat im Untersuchungsraum nur in den Zugzeiträumen in Erscheinung. Zwei
Nachweise stammen aus dem Frühjahr. Während der herbstlichen Zug- und Balzperiode wurden zehn
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
37
Nachweise erbracht (vgl. Tabelle 3.3). Die Art wurde überwiegend bei Überflügen (z. T. mit einzelnen
Jagdsequenzen) registriert. Die Nachweise sind über den Untersuchungsraum verstreut, zeigen aber
eine Konzentration entlang von Gehölzstrukturen (Hecken oder Waldränder). Lediglich ein Nachweis
wurde im Offenland erbracht. Bei allen Feststellungen handelte es sich um Einzeltiere (vgl. Karte 3.4).
2013
Rauhautfledermäuse wurden an fünf Terminen festgestellt. Bis auf den Nachweis vom 22.07., der sich
zeitlich im Übergangsbereich zur Zugperiode befindet, liegen alle Nachweise im Zeitraum der
Wanderungsphase der Art. Dabei wurden an vier Terminen jeweils ein oder zwei Nachweise erbracht.
Bei der Begehung am 30.09. wurden an vier Stellen im Untersuchungsraum Rauhautfledermäuse
festgestellt. Bei allen Nachweisen handelte es sich um Einzeltiere, die an Gehölzstrukturen im
zentralen und südlichen Teil des Untersuchungsraums jagend oder bei Überflügen registriert wurden
(vgl. Tabelle 3.4 und Karte 3.5).
Fazit
Im Rahmen der Untersuchungen wurden keine Quartiere der Art festgestellt. Fast alle Nachweise der
Art wurden während der Zugperiode erbracht, wobei die festgestellte Aktivität bei den Begehungen
im Jahr 2011 und 2013 - bis auf den 30.09.2013 - als gering bewertet wird und keine erhöhte
Aktivitätsdichte während der Zugzeiten nachgewiesen.
Plecotus spec.
2011 (westlicher Untersuchungsraum)
Es wurden keine Individuen der Gattung Plecotus nachgewiesen.
2013
Insgesamt wurden elf Nachweise dieser leise rufenden Artgruppe erbracht. Mit einer Stetigkeit von
40 % wurde die Art regelmäßig angetroffen, wobei bei den einzelnen Terminen jeweils ein oder zwei
Nachweise von Einzeltieren erbracht wurden. Die Nachweise liegen über den Untersuchungsraum
verstreut, insgesamt wurden die Tiere jedoch immer an Gehölzstrukturen festgestellt (vgl. Tabelle 3.4
und Karte 3.3).
Fazit
Im Rahmen der Untersuchungen wurden keine Hinweise auf Quartiernutzungen der Art erbracht. Vor
dem Hintergrund der schweren Nachweisbarkeit der Art durch die Detektormethode deuten die
Ergebnisse des Jahre 2013 auf eine regelmäßige Anwesenheit der Art im Untersuchungsraum hin.
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Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.3.2
44
Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten)
3.3.2.1 Ergebnisse im Jahr 2011
Während fast jeder Nacht wurden vollständig auswertbare Horchkisten-Datensätze gewonnen.
Lediglich in der letzten Nacht am 23.10.2011 ist die Horchkiste am Standort Süd ab ca. 3:30 Uhr
ausgefallen. Da die Aktivität in der Nacht generell sehr gering war, wird der Fehler als
vernachlässigbar eingestuft.
Insgesamt sind somit am Standort Nord 103,75 h und am Standort Süd 99,25 h aufgezeichnet worden.
Dabei wurden 470 zeitlich voneinander trennbare Rufsequenzen aufgenommen. In zwei der zwölf
Nächte wurden insgesamt mehr als 100 Kontakte aufgezeichnet, während in fünf Nächten weniger als
zehn Kontakte aufgenommen wurden (vgl. Tabelle 3.5).
Die im Vergleich mit den übrigen Nächten der Untersuchung höheren Kontaktzahlen am Standort Nord
vom 27.06.2011 und vom 11.07.2011 sowie am Standort Süd vom 11.07.2011 stammen dabei
überwiegend von einem oder von mehreren Individuen des Ruftyps „Pipistrellus“ (wahrscheinlich
Zwergfledermaus), die von jeweils 4:00 bis 4:30 Uhr in der Nähe der Horchkisten jagten (häufige
Sequenzen mit feeding-buzz). Die Kontaktzahlen am Standort Süd vom 19.04. und am Standort vom
09.05. wurden relativ kontinuierlich über die gesamte Nachtzeit aufgezeichnet (vgl. Anhang).
Sonst sind auf den Aufnahmen jeweils weniger als 30 Kontakte pro Nacht aufgezeichnet worden. Die
Kontaktzahl pro Stunde liegt für diese Standorte und Nächte immer unter 3,5 Kontakten/h, meist
deutlich unter 2 Kontakten/h.
Insgesamt betrug die Aktivität im Mittel 1,0 (Median) bzw. 2,2 Kontakte/Stunde (Mittelwert) (vgl.
Tabelle 3.6).
Aktivität an den untersuchten Standorten
HK Nord2011
Am Horchkistenstandort Nord wurden insgesamt 230 voneinander trennbare Rufsequenzen
aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.5).
Im Mittel wurden 1,3 (Median) bzw. 2,2 (Mittelwert) Kontakte/h registriert (vgl. Tabelle 3.6). Die
festgestellte Fledermausaktivität war:
-
3x (25 %) hoch (>5,1-10 Kontakte/h),
-
4x (33 %) gering (1-3 Kontakte/h) und
-
5x (42 %) sehr gering (<1 Kontakt/h).
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
45
HK Süd2011
Am Horchkistenstandort Süd wurden insgesamt 240 voneinander trennbare Rufsequenzen
aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.5).
Im Mittel wurden 0,8 (Median) bzw. 2,2 (Mittelwert) Kontakte/h registriert (vgl. Tabelle 3.6). Die
festgestellte Fledermausaktivität war:
-
2x (17 %) hoch (5,1-10 Kontakte/h),
-
1x (8 %) durchschnittlich (3,1-5 Kontakte/h),
-
2x (17 %) gering (1-3 Kontakte/h) und
-
7x (58 %) sehr gering (<1 Kontakt/h).
Tabelle 3.5:
Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2011: Gesamtkontakte und Kontakte
pro Nacht an den einzelnen Standorten (* = unvollständige Aufnahme)
Nr.
Datum
Kontakte / Nacht
Nord2011
Süd2011
Gesamt
1
19.04.2011
21
82
103
2
09.05.2011
60
29
89
3
24.05.2011
1
2
3
4
17.06.2011
0
0
0
5
27.06.2011
47
22
69
6
11.07.2011
45
67
112
7
26.07.2011
15
6
21
8
09.08.2011
5
2
7
9
22.08.2011
12
13
25
10
04.09.2011
15
9
24
11
19.09.2011
3
6
9
12
23.10.2011
6
2*
8*
Gesamtkontakte
230
240
470
Gesamtaufnahmedauer
(Sonnenuntergang bis
Sonnenaufgang) in Std.
103,75
99,25
203,00
Zugaspekt
Sommeraspekt
Balz- /
Zugaspekt
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.6:
46
Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2011: Gesamtkontakte pro Stunde und
Kontakte pro Stunde an den einzelnen Standorten (* = unvollständige Aufnahme)
Nr.
Datum
Kontakte / Stunde
Nord2011
Süd2011
Gesamt
1
19.04.2011
2,2
8,4
5,3
2
09.05.2011
6,9
3,3
5,1
3
24.05.2011
0,1
0,2
0,2
4
17.06.2011
0,0
0,0
0,0
5
27.06.2011
6,3
2,9
4,6
6
11.07.2011
5,6
8,4
7,0
7
26.07.2011
1,8
0,7
1,2
8
09.08.2011
0,6
0,2
0,4
9
22.08.2011
1,2
1,3
1,3
10
04.09.2011
1,4
0,8
1,1
11
19.09.2011
0,3
0,5
0,4
12
23.10.2011
0,4
0,1*
0,3*
Mittelwert
2,2
2,2
2,2
Median
1,3
0,8
1,0
Zugaspekt
Sommeraspekt
Balz- /
Zugaspekt
Erläuterungen zu Tabelle 3.6:
grün: sehr geringe Aktivität (<1 Kontakt / h);
gelb: geringe Aktivität (1- 3 Kontakte / h);
blau: durchschnittliche Aktivität (3,1-5 Kontakte / h); orange: hohe Aktivität (5,1-10 Kontakte / h);
rot: sehr hohe Aktivität (>10 Kontakte / h);
grau: keine Aufnahme bzw. nicht auswertbar
Fazit
An beiden Standorten wurden in 75 % der Kartiernächte geringe oder sehr geringe Aktivitäten
festgestellt.
Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass über den gesamten Untersuchungszeitraum
gemittelt an beiden Standorten eine geringe Aktivität festgestellt wurde. Zwar wurde in einzelnen
Nächten erhöhte Aktivität registriert, jedoch waren die Kontakte meist auf die Anwesenheit kurzeitig
jagender Fledermäuse (vermutlich Zwergfledermäuse) zurückzuführen.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
47
ecoda
Analyse zur Artzugehörigkeit
Insgesamt 73 % aller Kontakte der Horchkistenuntersuchung stammten offensichtlich von jagenden
oder überfliegenden Individuen vom „Pipistrellus“-Typ (vermutlich Zwergfledermäuse). Etwa 19 %
aller Kontakte wurden von jagenden oder überfliegenden Individuen vom Typ „Nyctaloid“ geäußert.
Unbestimmbare Fledermauskontakte und Rufe des Typs „Myotis“ sind mit ca. 6 bzw. 1 % auf den
Aufnahmen vertreten. Die Häufigkeitsverteilung der einzelnen Ruftypen an den Horchkistenstandorten
unterscheidet sich kaum (vgl. Tabelle 3.7)
Tabelle 3.7:
Absolute Kontakte und relative Anteile der verschiedenen registrierten Ruftypen an den
untersuchten Standorten im Jahr 2011
Nord2011
Süd2011
Gesamt
abs.
%
abs.
%
abs.
%
Pipistrellus
163
71
182
76
345
73
Nyctaloid
49
21
42
18
91
19
4
2
1
0
5
1
14
6
15
6
29
6
230
100
240
100
470
100
Myotis
Chiroptera
Gesamt
Jahreszeitliches Muster der Aktivität
Die Ergebnisse an den einzelnen Standorten zeigen kein jahreszeitliches Muster. Dies gilt
insbesondere für die Kontakte des Typs „Nyctaloid“, zu denen auch die ziehenden Arten Großer
Abendsegler und Kleinabendsegler gehören (vgl. Tabelle 3.8).
Die jahreszeitliche Aktivitätsverteilung ergebit somit keine Hinweise auf ein verstärktes Auftreten von
Individuen wandernder Arten über dem Untersuchungsraum.
Tabelle 3.8:
Jahreszeitliches Muster der Fledermausaktivität im Untersuchungsraum im Jahr 2011
(grau unterlegt: Sommeraspekt, weiß unterlegt Zugaspekt)
Ruftyp\Datum 19.04 09.05. 24.05. 17.06. 27.06. 11.07. 26.07. 09.08. 22.08. 04.09. 19.09. 23.10. Gesamt
Pipistrellus
90
77
0
0
44
95
10
2
13
11
3
0
345
Nyctaloid
8
7
0
0
17
15
9
5
8
12
5
5
91
Myotis
0
2
1
0
2
0
0
0
0
0
0
0
5
Chiroptera
5
3
2
0
6
2
2
0
4
1
1
3
29
103
89
3
0
69
112
21
7
25
24
9
8
470
Gesamt
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
48
3.3.2.2 Ergebnisse im Jahr 2013
Während der 20 Untersuchungsnächte wurden 58 vollständig auswertbare Horchkistendatensätze
gewonnen. In der Kartiernacht vom 13.08.2013 wurden am Standort Nord2013, sowie in der
Kartiernacht vom 20.08.2013 am Standort West2013 aufgrund eines technischen Defekts keine
Ergebnisse erzielt. Insgesamt wurden bezogen auf die potenzielle Flugzeit (Sonnenuntergang bis
Sonnenaufgang) am Standort Süd2013 185 h 30 min sowie an den Standorten West2013 und Nord2013
176 h 10 min aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.9).
Insgesamt wurden im Untersuchungszeitraum 1.383 zeitlich voneinander trennbare Rufsequenzen
aufgenommen. Die Fledermausaktivität war in den verschiedenen Nächten und zwischen den
Standorten teilweise sehr unterschiedlich. In sechs Nächten wurden insgesamt über 100 Kontakte
aufgezeichnet. In neun Nächten lagen die Kontaktzahlen bei unter 50 Kontakten. In den übrigen
Nächten wurden zwischen 50 und 100 Kontakte registriert.
Nächte mit Kontaktzahlen über 100 Kontakte gehen überwiegend auf ein oder mehrere Individuen
des Ruftyps „Pipistrellus“ (wahrscheinlich Zwergfledermaus) zurück, die für eine bestimmte Zeit im
Umfeld der Horchkisten jagten und dabei immer wieder von den Detektoren erfasst wurden
(häufige Sequenzen mit Fangsequenzen (feeding-buzz): z. B.
17.04.2013 Standort Nord2013:
181 Kontakte zwischen 22:45 Uhr und 23:45 Uhr;
15.06.2013 Standort Nord2013:
102 Kontakte zwischen 22 Uhr und 22:30 Uhr;
28.08.2013 Standort Süd2013:
60 Kontakte zwischen 20:15 Uhr und 20:30 Uhr / sowie 45 Kontakte
zwischen 0.45 Uhr und 1 Uhr;
03.09.2013 Standort Nord2013:
93 Kontakte zwischen 0:00 Uhr und 1:30 Uhr)
Damit liegen über ein Drittel aller Kontakte in einem Zeitraum, der ca. 0,5 % der Gesamtaufnahmezeit
umfasst und wahrscheinlich auf jagende Einzelexemplare bzw. wenige jagende Individuen der
Zwergfledermaus zurückgeht.
Insgesamt betrug die Aktivität im Mittel 0,4 (Median) bzw. 2,4 Kontakte/Stunde (Mittelwert) (vgl.
Tabelle 3.10).
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.9:
Nr.
49
Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung: Gesamtkontakte und Kontakte pro Nacht an
den einzelnen Standorten im Jahr 2013 (* = keine Aufnahme wegen technischen
Defekts)
Datum
Nord2013
Kontakte / Nacht
Süd2013
West2013
Gesamt
1
17.04.2013
245
2
3
250
2
28.04.2013
0
4
3
7
3
12.05.2013
2
1
1
4
4
27.05.2013
2
3
56
61
5
15.06.2013
125
4
0
129
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19.06.2013
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01.07.2013
20
5
0
25
9
09.07.2013
11
14
47
72
10
22.07.2013
7
54
48
109
11
29.07.2013
17
3
52
72
12
06.08.2013
0
78
0
78
13
12.08.2013
*
3
101
104
14
20.08.2013
20
*
2
22
15
28.08.2013
25
2
136
163
16
03.09.2013
133
20
0
153
17
10.09.2013
2
0
0
2
18
18.09.2013
0
0
0
0
19
24.09.2013
27
2
1
30
20
30.09.2013
7
5
6
18
647
237
499
1.383
176,16
176,16
185,5
537,82
Gesamtkontakte
Gesamtaufnahmedauer
(Sonnenuntergang bis
Sonnenaufgang) in Std.
Zugaspekt
Sommeraspekt
Balz/Zugaspekt
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.10:
Nr.
50
Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung: Gesamtkontakte pro Stunde und Kontakte
pro Stunde an den einzelnen Standorten im Jahr 2013 (* = keine Aufnahme wegen
technischen Defekts)
Datum
Kontakte / Stunde
Süd2013
Nord2013
West2013
Gesamt
1
17.04.2013
24,7
0,2
0,3
8,4
2
28.04.2013
0,0
0,4
0,3
0,2
3
12.05.2013
0,2
0,1
0,1
0,1
4
27.05.2013
0,2
0,3
5,6
2,0
5
15.06.2013
12,6
0,4
0,0
4,3
6
19.06.2013
0,2
2,4
1,7
1,4
7
25.06.2013
0,2
1,3
2,6
1,4
8
01.07.2013
2,0
0,5
0,0
0,8
9
09.07.2013
1,1
1,4
4,7
2,4
10
22.07.2013
0,7
5,4
4,8
3,7
11
29.07.2013
1,7
0,3
5,2
2,4
12
06.08.2013
0,0
7,9
0,0
2,6
13
12.08.2013
*
0,3
10,2
3,5
14
20.08.2013
2,0
*
0,2
0,7
15
28.08.2013
2,5
0,2
13,7
5,5
16
03.09.2013
13,4
2,0
0,0
5,1
17
10.09.2013
0,2
0,0
0,0
0,1
18
18.09.2013
0,0
0,0
0,0
0,0
19
24.09.2013
2,7
0,2
0,1
1,0
20
30.09.2013
0,7
0,5
0,6
0,6
Mittelwert
3,4
1,2
2,5
2,4
Median
0,7
0,4
0,3
0,4
Zugaspekt
Sommeraspekt
Balz/Zugaspekt
Erläuterungen zu Tabelle 3.10:
grün: sehr geringe Aktivität (<1 Kontakt / h);
gelb: geringe Aktivität (1- 3 Kontakte / h);
blau: durchschnittliche Aktivität (3,1-5 Kontakte / h); orange: hohe Aktivität (5,1-10 Kontakte / h);
rot: sehr hohe Aktivität (>10 Kontakte / h);
grau: keine Aufnahme bzw. nicht auswertbar
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
51
Aktivität an den untersuchten Standorten
HK Nord2013
Am Horchkistenstandort Nord2013 wurden insgesamt 647 voneinander trennbare Rufsequenzen
aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.9).
Im Mittel wurden 0,7 (Median) bzw. 3,4 (Mittelwert) Kontakte / h registriert (vgl. Tabelle 3.10). Die
festgestellte Fledermausaktivität war:
-
3x (16 %) sehr hoch (>10 Kontakte / h),
-
6x (32 %) gering (1-3 Kontakte / h) und
-
10x (53 %) sehr gering (<1 Kontakt / h).
HK West2013
Am Horchkistenstandort West2013 wurden insgesamt 237 voneinander trennbare Rufsequenzen
aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.9).
Im Mittel wurden 0,4 (Median) bzw. 1,2 (Mittelwert) Kontakte / h registriert (vgl. Tabelle 3.10). Die
festgestellte Fledermausaktivität war:
-
2x (11 %) hoch (5,1-10 Kontakte / h)
-
4x (21 %) gering (1-3 Kontakte / h) und
-
13x (68 %) sehr gering (<1 Kontakt / h).
HK Süd2013
Am Horchkistenstandort Süd2013 wurden insgesamt 499 voneinander trennbare Rufsequenzen
aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.9).
Im Mittel wurden 0,3 (Median) bzw. 2,5 (Mittelwert) Kontakte / h registriert (vgl. Tabelle 3.10). Die
festgestellte Fledermausaktivität war:
-
2x (10 %) sehr hoch (>10 Kontakte / h)
-
2x (10 %) hoch (5,1-10 Kontakte / h)
-
2x (10 %) durchschnittlich (3,1-5 Kontakte / h)
-
2x (10 %) gering (1-3 Kontakte / h) und
-
12x (60 %) sehr gering (<1 Kontakt / h).
Fazit
An allen Standorten wurden in mindestens 70 % der Kartiernächte geringe oder sehr geringe
Aktivitäten festgestellt.
Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass über den gesamten Untersuchungszeitraum
gemittelt an den Standorten eine geringe Aktivität festgestellt wurde. Zwar wurde in einzelnen
Nächten eine erhöhte Aktivität registriert, jedoch waren die Kontakte - ebenso wie im Jahr 2011 - auf
die Anwesenheit kurzeitig jagender Fledermäuse (vermutlich Zwergfledermäuse) zurückzuführen.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
52
ecoda
Analyse zur Artzugehörigkeit
Insgesamt ca. 85 % aller Kontakte der Horchkistenuntersuchung stammen von jagenden oder
überfliegenden Individuen vom Ruftyp „Pipistrellus“ (vermutlich Zwergfledermäuse). Ca. 10 % der
Kontakte
gehen
auf
Individuen
des
Ruftyps
„Nyctaloid“
zurück,
dem
zum
einen
die
kollisionsgefährdeten Abendsegler angehören, zum anderen auch das Große Mausohr angehört, das
nicht als besonders kollisionsgefährdet angesehen wird (vgl. BRINKMANN et al. 2011). Im Rahmen der
Detektorbegehungen wurden sowohl Große Mausohren als auch Abendsegler erfasst.
Die Kontakte zu Individuen der weiteren Ruftypen spielen nur eine untergeordnete Rolle (vgl. Tabelle
3.11).
Tabelle 3.11:
Absolute Kontakte und relative Anteile der verschiedenen registrierten Ruftypen an
den untersuchten Standorten im Jahr 2013
Nord2013
West2013
Süd2013
Gesamt
%
abs.
%
abs.
%
abs.
%
abs.
85
82 1.170
407
207
87
86
556
Pipistrellus-Typ
10
139
8
40
21
9
12
78
Nyctaloid
2
28
15
3
2
5
8
1
Eptesicus
2
34
30
6
3
1
0
Myotis-Typ
1
1
12
7
1
1
0
1
Chioptera
4
100
100 1.383
100
499
100
237
647
Gesamt
Jahreszeitliches Muster der Aktivität
Während der Untersuchungen wurde eine kontinuierlich Aktivität von Individuen des „Pipistrellus“Ruftyps aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.12). Es handelt sich dabei vermutlich überwiegend um ein oder
mehrere jagende Zwergfledermäuse.
Kontakte des Ruftyps „Nyctaloid“, zu denen die ziehenden Arten Großer Abendsegler und
Kleinabendsegler gehören, wurden mehrheitlich nach dem 22.07.2013 - also zur Zugzeit der
Abendsegler - registriert (vgl. Tabelle 3.12).
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.12:
Ruftyp\Datum
Pipistrellus
Myotis
Nyctaloid
Eptesicus
Chiroptera
Gesamt
Ruftyp\Datum
Pipistrellus
Myotis
Nyctaloid
Eptesicus
Chiroptera
Gesamt
3.3.3
2011
53
ecoda
Jahreszeitliches Muster der Fledermausaktivität im Untersuchungsraum im Jahr 2013
(grau unterlegt: Sommeraspekt, weiß unterlegt Zugaspekt)
17.04.
250
0
0
0
0
250
06.08.
74
1
0
4
0
79
28.04.
4
1
1
1
0
7
12.08.
88
2
3
9
2
104
12.05.
2
0
0
0
0
2
20.08.
10
0
9
0
4
23
27.05.
61
0
0
0
0
61
28.08.
124
4
34
0
1
163
15.06.
121
0
4
4
0
129
03.09.
132
1
18
2
0
153
19.06.
29
5
8
1
0
43
10.09.
0
0
0
0
2
2
25.06.
39
2
0
0
0
41
18.09.
0
0
0
0
0
0
01.07.
24
0
1
0
0
25
24.09.
7
0
22
0
1
30
09.07. 22.07.
77
66
4
2
22
2
2
5
1
0
72
109
30.09. Gesamt
3 1.170
0
34
139
14
0
28
1
12
18 1.383
Ein- und Ausflugzählungen
17. / 18.06.2011 (Standort: westlicher Siedlungsrand von Thum: Ausflugkontrolle 21:10 - 22:10 Uhr /
Einflugkontrolle 4:30 - 5:30 Uhr)
Keine Fledermäuse festgestellt.
27. /28.06.2011 (Standort: südlicher Siedlungsrand von Boich: Ausflugkontrolle 21:00 - 22:12 Uhr /
Einflugkontrolle 4:35 - 5:35 Uhr)
Keine Fledermäuse festgestellt.
11.07.2011 (Standort: Südlicher Ortsrand von Boich: Ausflugkontrolle 21:00 - 22:16 Uhr /
Einflugkontrolle 4:45 - 5:45 Uhr)
Eine Zwergfledermaus überflog den Standort während der morgendlichen Einflugkontrolle um 4:56
Uhr (vgl. Karte 3.8).
26. / 27.07.2011 (Standort: Westlicher Ortsrand von Thum: Ausflugkontrolle 20:52 - 21:52 Uhr /
Einflugkontrolle 5:11 - 6:11 Uhr)
Es wurde sowohl ein individuenreicher abendlicher Ausflug aus dem Ort als auch ein individuenreicher
morgendlicher Einflug in den Ort registriert. Am Abend des 26.07.2011 überflogen insgesamt 40
Zwergfledermäuse im Zeitraum von 20:52 bis 21:52 Uhr den Standort am Ortsausgang. Am folgenden
Morgen wurden am selben Standort zwischen 5:11 und 6:11 Uhr 61 Zwerg- und zwei Fransenfledermäuse festgestellt (vgl. Karte 3.8).
29.07.
59
12
1
0
0
72
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
54
2013
15.06.2013 (Standort: Thuirbach (mit baumheckenartigen, strukturreichen Ufergehölzen) westl. Thuir:
Ausflugkontrolle 21.15 - 22:20 Uhr / Einflugkontrolle 4:15 - 5:20 Uhr)
Im Zeitraum von 22:11 bis 22:17 Uhr überflogen bei der abendlichen Ausflugkontrolle zwölf
Zwergfledermäuse aus Richtung Thuir kommend den Beobachtungspunkt nach Westen in Richtung des
Untersuchungsraums (vgl. Karte 3.8).
Morgens wurden an derselben Stelle im Zeitraum von 4:24 bis 4:45 Uhr acht Zwergfledermäuse
festgestellt, die den Beobachtungspunkt in östliche Richtung überflogen (vgl. Karte 3.8).
19.06.2013 (Standort in der Nähe der Kirche in Berg: Ausflugkontrolle 21.15 - 22:20 Uhr /
Einflugkontrolle 4:15 - 5:20 Uhr)
Bei der abendlichen Ausflugkontrolle überfolgen im Zeitraum von 22:15 bis 22:25 Uhr drei
Zwergfledermäuse und ein Großes Mausohr den Beobachtungsstandort. Darüber hinaus jagten ein bis
zwei Zwergfledermäuse ab 22:19 Uhr anhaltend über Gärten, einer Obstwiese und sonstigen div.
Gehölzen nahe dem Beobachtungspunkt (vgl. Karte 3.8).
Bei der morgendlichen Einflugkontrolle wurden fünf Zwergfledermäuse festgestellt.
09.07.2013 (Standort Ausflugkontrolle an der Baumreihe der L 33 nahe Nideggen: 21:15 - 22:20 Uhr;
Standort Einflugkontrolle am Thumer Fließ nahe Nideggen: 4:30 - 5:30 Uhr)
Während der Ausflugkontrolle wurden keine Fledermäuse registriert. Bei der Einflugkontrolle am
Morgen überflogen im Zeitraum von 4:34 bis 4:44 Uhr insgesamt zehn Individuen den
Beobachtungspunkt, wobei sie teilweise auch jagten (vgl. Karte 3.8).
22.07.2013 (Standort: Am Gehölzsaum des Bruchbach nahe Wirtschaftsweg Thum - Boich:
Ausflugkontrolle 21.00 - 22:20 Uhr / Einflugkontrolle 4:35 - 5:50 Uhr)
Es überflogen abends und morgens jeweils zwei Zwergfledermäuse den Beobachtungspunkt (vgl.
Karte 3.8).
Darüber hinaus wurde an zwei Terminen (02.07. und 23.07.2013) das Umfeld der Kirche von Thum auf
Fledermäuse überprüft. Dabei wurden an beiden Terminen einzelne Große Mausohren festgestellt. Ein
Tier äußerte dabei Sozialrufe.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
55
ecoda
Fazit:
Die Aus- und Einflugkontrollen ergab in beiden Jahren deutliche Hinweise auf eine Quartiernutzung
(Wochenstube) des Großen Mausohres in der Kirche von Thum. Darüber hinaus wurden ebenfalls
deutliche
Hinweise
auf
Quartiernutzungen
(Wochenstuben)
der
Zwergfledermaus
in
Siedlungsbereichen erbracht, die an den Untersuchungsraum angrenzen (v. a. für die Ortschaften
Thum, Thuir, Berg und Nideggen).
3.3.4
2011
Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang
Am 09.08.2011 wurde zwischen 21:19 und 21:32 Uhr ein Großer Abendsegler beobachtet, der den
Bereich
zwischen
den
Obstplantagen
und
den
Waldbereichen
im
nördlichen
Teil
des
Untersuchungsraums für 13 Minuten als Jagdraum nutzte (vgl. Karte 3.8). Zudem jagte an der Hecke
zu den Obstplantagen im Norden des Untersuchungsraums kurzzeitig eine Zwergfledermaus.
Während der Sichtbeobachtungen am 09.08.2011 überflog um 21:31 Uhr ein Großer Abendsegler den
Thumbach im Süden des Untersuchungsraums (vgl. Karte 3.8). Darüber hinaus wurde für kurze Zeit
eine jagende Zwergfledermaus an der Hecke des Thumbachs festgestellt.
Bei den Beobachtungen am 04.09.2011 überflog ein Großer Abendsegler um 20:38 Uhr den
Thumbach (vgl. Karte 3.8).
Während der Sichtbeobachtungen Ende September und Mitte Oktober wurden keine Fledermäuse
registriert.
2013
Während der Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang von am Tag ziehenden Fledermausarten
wurden im Jahr 2013 keine Fledermäuse beobachtet.
Fazit:
Die Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang im Jahr 2011 liefern Hinweise darauf, dass der
Untersuchungsraum im geringen Maße von Großen Abendseglern als Überflugraum bzw. als
Jagdhabitat während der Zugzeit genutzt wurde
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Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.4
57
Bedeutung des Untersuchungsraums für Fledermäuse
3.4.1
Artenspektrum
Im Untersuchungsraum wurden mindestens elf Arten festgestellt. Die Anzahl der nachgewiesenen
Arten ist als überdurchschnittlich für zu bezeichnen. Nach den Angaben des LANUV (2016) sind für die
Messtischblatt-Quadranten, auf denen sich Teile des Untersuchungsraums befinden, insgesamt zwölf
Fledermausarten nachgewiesen (vgl. Tabelle 3.13).
Tabelle 3.13: Fledermausarten für die MTB-Quadranten 5204-4 Kreuzau, 5205-3 Vettweis, 5304-2
Niddegen und 5305-1 Zülpich nach LANUV (2016) (Erhaltungszustand G: günstig;
U: ungünstig; S: schlecht)
Art
deutsch
wissenschaftlich
Erhaltungszustand in
NRW (kon.)
Bechsteinfledermaus
Myotis bechsteinii
S
Teichfledermaus
Myotis dasycneme
G
Wasserfledermaus
Myotis daubentonii
G
Großes Mausohr
Myotis myotis
U
Fransenfledermaus
Myotis nattereri
G
Kleiner Abendsegler
Nyctalus leisleri
U
Großer Abendsegler
Nyctalus noctula
U
Rauhautfledermaus
Pipistrellus nathusii
G
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
G
Braunes Langohr
Plecotus auritus
G
Graues Langohr
Plecotus austriacus
S
Zweifarbfledermaus
Vespertilio murinus
G
3.4.2
Bedeutung als Lebensraum
3.4.2.1 Quartiere
Im Rahmen der Untersuchung wurden innerhalb des Untersuchungsraums in zwei Bereichen unter den
Unterführungen der L 33 deutliche Hinweise auf Quartiernutzungen der Zwergfledermaus
(Wochenstubenquartiere) festgestellt. Diesen Bereichen wird jeweils eine besondere Bedeutung
zugewiesen (vgl. Karte 3.9).
In den Waldbereichen des Untersuchungsraums ergaben sich keine eindeutigen Hinweise auf
Quartiernutzungen. Es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass sich dort in / an Bäumen Quartiere
befinden, die generell nur sehr schwer nachzuweisen sind. Es ist eher von einer gewissen
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
58
Wahrscheinlichkeit auszugehen, dass Baumquartiere zumindest temporär als Quartiere einzelner
Fledermausarten genutzt werden. Für Spalten bewohnende und ggf. auch für Baumhöhlen
bewohnende Arten dürften die Laubwaldbereiche innerhalb des Untersuchungsraums ein geringes bis
durchschnittliches Quartierpotenzial besitzen.
Die Hecken und Feldgehölze im Untersuchungsraum verfügen über geringes bis mittleres Baumholz,
das für Spalten bewohnende und ggf. auch für Baumhöhlen bewohnende Arten allenfalls ein geringes
Quartierpotenzial besitzt.
Gebäudebewohnende Arten finden überwiegend in den Randbereichen des Untersuchungsraums
geeigneten Quartierlebensräume. Außerhalb des Untersuchungsraums sind in einzelnen Gebäuden der
angrenzenden Siedlungen - neben der Zwergfledermaus - Quartiernutzungen des Großen Mausohr
sehr wahrscheinlich (z. B. in der Kirche von Thum).
3.4.2.2 Jagdhabitate und Flugstraßen
In den Karten 3.2 und 3.8 sind sämtliche Registrierungen dargestellt, die während der insgesamt 32
Begehungen in den Jahren 2011 und 2013 erbracht wurden. Die dargestellten Nachweise stammen
dabei nicht zwingend von unterschiedlichen Individuen. Da man davon ausgehen kann, dass
insbesondere während aufeinanderfolgender Begehungen (aber auch während einer einzelnen
Begehung) einige Individuen mehrfach registriert worden sind (Doppelzählungen), gehen die
dargestellten Nachweise auf vergleichsweise wenige Individuen zurück. Dieser Sachverhalt ist bei der
Betrachtung der überlagernden Darstellung der Karten, die die Abgrenzung von Funktionsräumen
erlauben, zu beachten.
Anhand der Verteilung der Aufenthaltsorte lassen sich für die einzelnen Arten bzw. Artengruppen
verschiedene Funktionsräume / -elemente im Untersuchungsraum identifizieren und abgrenzen. Unter
Berücksichtigung der Stetigkeit des Auftretens der einzelnen Arten und der Aktivitätsdichte wird
nachfolgend die Bedeutung der Funktionsräume /-elemente bewertet und einer der drei in
Kapitel 3.2.1 aufgeführten Wertstufen zugeordnet. Um die Ergebnisse und die Bewertung in einen
größeren Kontext zu stellen und damit auch nachvollziehbarer machen zu können, wird zunächst kurz
auf die Autökologie der einzelnen Arten eingegangen. Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die
Angaben zur Autökologie und dem allgemeinen Verbreitungsbild dem Informationssystem „Geschütze
Arten in NRW“ (LANUV 2016) entnommen.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
59
Wasserfledermaus
Die Wasserfledermaus ist eine Waldfledermaus, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen
Gewässer- und Waldanteil vorkommt. Als Jagdgebiete dienen offene Wasserflächen an stehenden und
langsam fließenden Gewässern, bevorzugt mit Ufergehölzen. Dort jagen die Tiere in meist nur 5 bis 20
cm Höhe über der Wasseroberfläche. Bisweilen werden auch Wälder, Waldlichtungen und Wiesen
aufgesucht.
Die Sommerquartiere und Wochenstuben befinden sich fast ausschließlich in Baumhöhlen, wobei alte
Fäulnis- oder Spechthöhlen in Eichen und Buchen bevorzugt werden. Seltener werden
Spaltenquartiere oder Nistkästen bezogen. Ab Mitte Juni bringen die Weibchen in größeren Kolonien
mit 20 bis 50 (max. 600) Tieren ihre Jungen zur Welt. Da sie oftmals mehrere Quartiere im Verbund
nutzen und diese alle 2 bis 3 Tage wechseln, ist ein großes Angebot geeigneter Baumhöhlen
erforderlich. Die Männchen halten sich tagsüber in Baumquartieren, Bachverrohrungen, Tunneln oder
in Stollen auf und schließen sich gelegentlich zu kleineren Kolonien zusammen. Zwischen Ende August
und Mitte September schwärmen Wasserfledermäuse in großer Zahl an den Winterquartieren.
Die Wasserfledermaus ist in Nordrhein-Westfalen „gefährdet“ und kommt in allen Naturräumen
nahezu flächendeckend vor. Kleinere Verbreitungslücken bestehen im westfälischen Bergland.
Wasserfledermäuse wurden sehr selten im Untersuchungsraum nachgewiesen. Hinweise auf
Quartiernutzungen ergaben sich nicht. Aufgrund der wenigen Nachweise lassen sich keine
Funktionsräume der Art abgrenzen.
Insgesamt wird dem Untersuchungsraum eine geringe Bedeutung als Lebensraum für die
Wasserfledermaus beigemessen (vgl. Tabelle 3.14).
Kl. / Gr. Bartfledermaus
Die Große Bartfledermaus ist hauptsächlich an Wälder und Gewässer gebunden. Als Jagdgebiete
werden aber auch Feldgehölze und Hecken aufgesucht. Ihre Sommerquartiere bestehen meist aus
Baumhöhlen, Stammanrissen, Hohlräumen hinter abstehender Rinde oder Fledermauskästen. Zum Teil
werden auch Gebäude genutzt, sofern diese nicht weit entfernt von Waldrändern oder Gehölzzügen
liegen. Die Winterquartiere der Art befinden sich in Höhlen und Stollen (DIETZ et al. 2007).
Die
Kleine Bartfledermaus
besiedelt
offene
und
halboffene
Landschaften
mit
einzelnen
Gehölzbeständen und Hecken. Sie kommt häufig im Bereich von dörflichen Siedlungen vor. Als
Jagdgebiete werden auch Wälder, Bachläufe und andere Gewässer aufgesucht. Ihre Quartiere befinden
sich häufig in Spalten an Gebäuden oder hinter abstehender Baumrinde. Den Winter verbringt die
Fledermausart in Höhlen, Bergwerken und Bergkellern (DIETZ et al. 2007).
Ein Verbreitungsschwerpunkt der Großen Bartfledermaus liegt im nordöstlichen Westfalen, wo einige
kopfstarke Wochenstubenkolonien bekannt sind, die größte mit bis zu 350 Tieren. In Winterquartieren
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Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
60
des Berglandes werden regelmäßig einzelne Tiere nachgewiesen. Ein bedeutendes Schwarmquartier
befindet sich im Kreis Siegen-Wittgenstein.
Insgesamt ist die Nachweis- und Aktivitätsdicht so gering, dass im Untersuchungsraum keine
Funktionsräume abgegrenzt werden können. Hinweise auf Quartiernutzungen liegen nicht vor.
Insgesamt wird dem Untersuchungsraum eine geringe Bedeutung als Lebensraum für Bartfledermäuse
zugewiesen (vgl. Tabelle 3.14).
Fransenfledermaus
Die Fransenfledermaus lebt bevorzugt in unterholzreichen Laubwäldern mit lückigem Baumbestand.
Als Jagdgebiete werden außerdem reich strukturierte, halboffene Parklandschaften mit Hecken,
Baumgruppen, Grünland und Gewässern aufgesucht. Die Jagdflüge erfolgen vom Kronenbereich bis in
die untere Strauchschicht. Die individuellen Aktionsräume sind 100 bis 600 ha groß, wobei die
Kernjagdgebiete meist in einem Radius von bis zu 1.500 m um die Quartiere liegen. Als
Wochenstuben werden Baumquartiere (v. a. Höhlen, abstehende Borke) sowie Nistkästen genutzt.
Darüber hinaus werden auch Dachböden und Viehställe bezogen, wo sich die Tiere vor allem in
Spalten und Zapfenlöchern aufhalten. Die Kolonien bestehen meist aus mehreren Gruppen von 10 bis
30 Weibchen, die gemeinsam einen Quartierverbund bilden. Ab Ende Mai/Anfang Juni bringen die
standorttreuen Weibchen ihre Jungen zur Welt. Die Wochenstubenquartiere können ein bis zweimal in
der Woche gewechselt werden, ab Mitte August werden sie aufgelöst.
Die Fransenfledermaus ist in Nordrhein-Westfalen „nicht gefährdet“ (MEINIG et al. 2011). Sie kommt in
allen Naturräumen vor. Ein Verbreitungsschwerpunkt liegt im Münsterland. In der Kölner Bucht und am
Niederrhein bestehen größere Verbreitungslücken.
Vor dem Hintergrund des seltenen Erscheinens der Fransenfledermaus im Untersuchungsraum lassen
sich keine Funktionsräume abgrenzen. Hinweise auf Quartiernutzungen wurden nicht erbracht.
Dem Untersuchungsraum wird eine geringe Bedeutung als Lebensraum für die Fransenfledermaus
beigemessen (vgl. Tabelle 3.14).
Großes Mausohr
Große Mausohren sind Gebäudefledermäuse, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen
Wald- und Gewässeranteil leben. Die Jagdgebiete liegen meist in geschlossenen Waldgebieten.
Bevorzugt werden Altersklassen-Laubwälder mit geringer Kraut- und Strauchschicht und einem
hindernisfreien Luftraum bis in 2 m Höhe (z. B. Buchenhallenwälder). Seltener werden auch andere
Waldtypen oder kurzrasige Grünlandbereiche bejagt. Im langsamen Jagdflug werden Großinsekten
(v. a. Laufkäfer) direkt am Boden oder in Bodennähe erbeutet. Die individuellen Jagdgebiete der sehr
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Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
61
ecoda
standorttreuen Weibchen sind 30 bis 35 ha groß. Sie liegen innerhalb eines Radius von meist 10 (max.
25) km um die Quartiere und werden über feste Flugrouten (z. B. lineare Landschaftselemente)
erreicht. Die traditionell genutzten Wochenstuben werden Anfang Mai bezogen und befinden sich auf
warmen, geräumigen Dachböden von Kirchen, Schlössern und anderen großen Gebäuden. Die
Standorte müssen frei von Zugluft und ohne Störungen sein. In Nordrhein-Westfalen bestehen die
Kolonien meist aus 20 bis 300 Weibchen. Die Männchen sind im Sommer einzeln oder in kleinen
Gruppen in Dachböden, Gebäudespalten, Baumhöhlen oder Fledermauskästen anzutreffen. Ab Ende
Mai / Anfang Juni kommen die Jungen zur Welt. Ab Anfang August lösen sich die Wochenstuben
wieder auf.
Als Winterquartiere werden unterirdische Verstecke in Höhlen, Stollen, Eiskellern etc. aufgesucht. Die
Winterquartiere werden ab Oktober bezogen und im April wieder verlassen. Bei ihren Wanderungen
zwischen Sommer- und Winterquartier legen die Tiere meist geringe Entfernungen unter 50 (max.
390) km zurück.
Das Große Mausohr erreicht in Nordwestdeutschland seine nördliche Verbreitungsgrenze und gilt in
Nordrhein-Westfalen als „stark gefährdet“ (vgl. MEINIG et al. 2011). Im Bergland ist die Art infolge
einer deutlichen Bestandszunahme mittlerweile weit verbreitet. Im Tiefland nimmt die Anzahl der
früher spärlichen Nachweise zu. Der sommerliche Gesamtbestand wird auf über 5.000 Tiere geschätzt,
es existieren mindestens 23 Wochenstubenkolonien. Dagegen überwintern in den mehr als 60
bekannten Winterquartieren nur insgesamt etwa 750 Tiere.
Insgesamt traten Große Mausohren v. a. im Jahr 2013 regelmäßig im Untersuchungsraum auf.
Innerhalb
des
Untersuchungsraums
jagten die Tiere
v. a. strukturgebunden entlang
von
Gehölz(innen)rändern.
Vor diesem Hintergrund wird dem Untersuchungsraum insgesamt eine allgemeine Bedeutung für die
Art beigemessen. Dem Siedlungsbereich von Thum sowie den Randbereichen der Gehölze wird eine
besondere Bedeutung für die Art beigemessen (vgl. Tabelle 3.14).
Myotis spec.
Im Untersuchungsraum wurden im Jahr 2011, mehrheitlich aber im Jahr 2013 Individuen der Gattung
Myotis registriert, deren Rufe nicht abschließend einer Art zugeordnet werden konnten.
Unter
Berücksichtigung
der
Nachweise
weitere
Arten
der
Gattung
Myotis
wird
dem
Untersuchungsraum für die Gattung - bzw. den Arten der Gattung, deren Lebensraumbedingungen im
Untersuchungsraum erfüllt werden - eine allgemeine Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.14).
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
62
Großer Abendsegler
Der Große Abendsegler ist eine klassische Baumfledermaus, der Baumhöhlen als Wochenstuben,
Sommer- und Paarungsquartiere sowie als Winterquartiere dienen (vgl. MESCHEDE & HELLER 2002). Die
ausgesprochen ortstreuen Tiere nutzen oftmals mehrere Quartiere im Verbund und wechseln diese
regelmäßig. Sie sind deswegen auf ein großes Quartierangebot angewiesen.
Der Große Abendsegler jagt im freien Luftraum über strukturreichen Flächen (Gehölzbestände,
Waldränder oder andere Grenzlinien), aber auch über offenen Flächen. Die Jagdgebiete können weiter
als 10 km von den Quartieren entfernt sein. Die Wochenstubenkolonien der Weibchen befinden sich
vor allem in Nordostdeutschland, Polen und Südschweden. In Nordrhein-Westfalen sind
Wochenstuben noch eine Ausnahmeerscheinung.
In Nordrhein-Westfalen sind Wochenstuben eine Ausnahmeerscheinung. Der Große Abendsegler wird
deswegen als reproduzierende Art in der Roten Liste NRW in der Kategorie R (durch extreme
Seltenheit (potenziell) gefährdet) eingestuft. Als ziehende Art steht er auf der Vorwarnliste (MEINIG et
al. 2011).
Die Ergebnisse der Detektorbegehungen, der Beobachtungen im Herbst zu ziehenden Arten und der
Horchkistenuntersuchung deuten darauf hin, dass Große Abendsegler den Untersuchungsraum zur
herbstlichen Zugzeit mit einzelnen Tieren überflogen und dabei zumindest temporär auch als
Jagdgebiet nutzten. Die Beobachtungen stammen dabei aus unterschiedlichen Bereichen des
Untersuchungsraums, zudem sind die Aktionsradien der Art bei der Jagd sehr groß. Es ist deswegen
nicht sinnvoll konkrete Funktionsräume abzugrenzen.
Auf ein regelmäßiges und ganzjähriges Vorkommen der Art im Untersuchungsraum deuten die Daten
nicht hin. Insgesamt wird dem Untersuchungsraum eine geringe bis allgemeine Bedeutung für Große
Abendsegler zugewiesen, die den Luftraum zur Zugzeit als Jagd- oder Durchflugsraumgebiet nutzen
(vgl. Tabelle 3.14).
Kleinabendsegler
Der
Kleinabendsegler
ist
eine
Waldfledermaus,
die
in
waldreichen
und
strukturreichen
Parklandschaften vorkommt. Die Jagdgebiete befinden sich zum einen in Wäldern, wo die Tiere an
Lichtungen, Kahlschlägen, Waldrändern und Wegen jagen. Außerdem werden Offenlandlebensräume
wie Grünländer, Hecken, Gewässer und beleuchtete Plätze im Siedlungsbereich aufgesucht
Als Wochenstuben- und Sommerquartiere werden vor allem Baumhöhlen, Baumspalten sowie
Nistkästen, seltener auch Jagdkanzeln oder Gebäudespalten genutzt. Die Weibchenkolonien bestehen
aus 10 bis 70 (max. 100) Individuen. Dabei bilden sich innerhalb eines Quartierverbundes oftmals
kleinere Teilgruppen, zwischen denen die Tiere häufig wechseln. Insofern sind sie auf ein großes
Quartierangebot angewiesen.
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Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
63
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Die Tiere überwintern von Oktober bis Anfang April meist einzeln oder in Kleingruppen mit bis zu 30
Tieren in Baumhöhlen sowie in Spalten und Hohlräumen an und in Gebäuden, seltener auch in
Fledermauskästen. Als Fernstreckenwanderer legt der Kleine Abendsegler bei seinen saisonalen
Wanderungen zwischen Reproduktions- und Überwinterungsgebieten große Entfernungen von 400 bis
1600 km zurück. Die Art ist vergleichsweise ortstreu und sucht traditionell genutzte Sommerquartiere
auf.
Der Kleine Abendsegler gilt in Nordrhein-Westfalen als „stark gefährdet“ (MEINIG et al. 2011). Seit
mehreren Jahren zeichnen sich eine Bestandszunahme sowie eine Arealerweiterung ab. Mittlerweile
liegen aus allen Naturräumen Fundmeldungen mit Wochenstuben vor, die ein zerstreutes
Verbreitungsbild ergeben.
Im Untersuchungsraum wurde die Art im Jahr 2011 nicht festgestellt, trat im Jahr 2013 jedoch mit
insgesamt sieben Nachweisen an drei Terminen auf. Hinweise auf eine Quartiernutzung ergaben sich
im Untersuchungsraum nicht.
Vor dem Hintergrund der geringen Nachweisdichte lassen sich keine Funktionsräume für die Art
ableiten. Dem Untersuchungsraum wird eine geringe artspezifische Bedeutung zugewiesen (vgl.
Tabelle 3.14).
Breitflügelfledermaus
Als typische Gebäudefledermaus kommt die Breitflügelfledermaus vorwiegend in Siedlungen und im
siedlungsnahen Bereich vor. Die Jagdgebiete befinden sich bevorzugt in der offenen und halboffenen
Landschaft über Grünlandflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Gewässern.
Außerdem jagen die Tiere in Streuobstwiesen, Parks und Gärten sowie unter Straßenlaternen. Als
Sommerquartiere
werden
Spaltenverstecke
oder
Hohlräume
an
Gebäuden
(z. B.
Fassadenverkleidungen, Zwischendecken, Dachböden, Dachpfannen) bezogen. Einzelne Männchen
beziehen
neben
Gebäudequartieren
auch
Baumhöhlen,
Nistkästen
oder
Holzstapel.
Die
Breitflügelfledermaus ist ausgesprochen orts- und quartiertreu. Als Winterquartiere dienen
Spaltenverstecke an und in Gebäuden, Bäumen und Felsen sowie Stollen oder Höhlen.
Die Breitflügelfledermaus ist in Nordrhein-Westfalen „stark gefährdet“ (MEINIG et al. 2011). Sie kommt
vor allem im Tiefland in weiten Bereichen regelmäßig und flächendeckend vor.
Quartiernutzungen dieser gebäudebewohnenden Art wurden im Untersuchungsraum nicht festgestellt.
In beiden Untersuchungsjahren wurden Breitflügelfledermäuse mit geringen Aktivitäten festgestellt.
Hinweise auf Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Art ergaben sich nicht.
Insgesamt wird dem Untersuchungsraum eine geringe Bedeutung für Breitflügelfledermäuse
zugewiesen (vgl. Tabelle 3.14).
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
64
Zwergfledermaus
Die Zwergfledermaus ist die häufigste Fledermausart an und in Gebäuden. Als Wochenstuben werden
beispielsweise Fensterläden, Holz-, Schiefer- und Metallverkleidungen, Zwischenwände und -böden,
Kammern in Hohlblocksteinen und Rollladenkästen bezogen. Teilweise liegen die Quartiere auch in
hohlen Bäumen und hinter abstehender Rinde. Im Winter suchen die Tiere oft die gleichen Quartiertypen auf und beziehen Spalten in Kellern historischer Gebäude, in Brücken, hinter Bildern in kühlen
Kirchen und in Holzstößen (BOYE et al. 1999). Häufig aufgesuchte Jagdgebiete sind historische Dorfkerne mit naturnahen Gärten und altem Baumbestand, Obstwiesen und Hecken am Dorfrand, Parks in
Städten, beleuchtete Plätze, Gewässer und lückige Waldbereiche. Die bei der Jagd bevorzugte Flughöhe ist i. d. R. vergleichsweise niedrig (< 10 m).
Die Zwergfledermaus ist in großen Teilen Nordrhein-Westfalens die bei weitem häufigste Art. Sie gilt
derzeit in NRW als „nicht gefährdet“ und wird somit nicht in der Roten Liste geführt (MEINIG et al.
2011).
Im Untersuchungsraum war die Zwergfledermaus die häufigste Fledermausart. Eine räumliche
Konzentration des Auftretens jagender Individuen war an einigen Stellen im Untersuchungsraum zu
verzeichnen (vgl. Karte 3.2). Zwei Unterführungen der L 33 wurden im Untersuchungsjahr sehr
wahrscheinlich von wenigen Tieren als Wochenstubenquartier genutzt. Weitere Quartiernutzungen
außerhalb des Untersuchungsraums (v. a. in / an Gebäuden in Thum und Thuir) sind ebenfalls sehr
wahrscheinlich. Gehölzstrukturen, die von den Orten
in den Untersuchungsraum führen, dienten
zumindest zeitweise als häufig frequentierte Flugstraße. Diese Bereiche werden als Funktionsräume
besonderer Bedeutung eingestuft. Darüber hinaus befanden sich im Untersuchungsraum drei Bereiche,
die u. a. aufgrund der Stetigkeit des Auftretens jagender Zwergfledermäuse und der teilweisen
Anwesenheit mehrerer Individuen als Jagdgebiete mit hoher Aktivitätsdichte und somit als
Funktionsräume mit besonderer Bedeutung eingestuft werden. Dabei handelt es sich um die
-
Waldränder der zentral gelegenen Waldparzellen sowie
-
Walrandbereiche am Kaiserberg und Muschling
-
Gehölzstrukturen entlang des Thumbachs (vgl. Karte 3.14).
Weitere Funktionsräume mit besonderer Bedeutung befinden sich außerhalb des Untersuchungsraums.
Dabei handelt es sich v. a. um Bereiche mit Quartiernutzungen in den an den Untersuchungsraum
angrenzenden Siedlungsbereichen (in Karte 3.9 nicht näher dargestellt).
Vor dem Hintergrund der hohen Stetigkeit und der relativ hohen Individuendichte jagender Tiere in
einzelnen Teilbereichen, wird dem gesamten Untersuchungsraum eine allgemeine Bedeutung als
Lebensraum für die Zwergfledermaus zugewiesen. Einzelnen Teilbereichen kommt eine besondere
artspezifische Bedeutung zu (vgl. Tabelle 3.14).
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Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
66
Mückenfledermaus
Die Mückenfledermaus wurde erst vor wenigen Jahren als eigene Art von der Zwergfledermaus
abgespalten.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird angenommen, dass die Mückenfledermaus in Norddeutschland
bevorzugt in gewässerreichen Waldgebieten sowie in baum- und strauchreichen Parklandschaften mit
alten Baumbeständen und Wasserflächen vorkommt. In der Mitte Deutschlands besiedelt sie vor allem
naturnahe Feucht- und Auwälder. Die Nutzung von Wochenstuben scheint der Quartiernutzung von
Zwergfledermäusen zu entsprechen. Bevorzugt werden Spaltenquartiere an und in Gebäuden, wie
Fassadenverkleidungen, Fensterläden oder Mauerhohlräume. Im Gegensatz zur Zwergfledermaus
nutzen Mückenfledermäuse regelmäßig auch Baumhöhlen und Nistkästen, die sie vermutlich als
Balzquartiere nutzen. Die Kolonien können große Kopfstärken mit über 100, bisweilen über 1000
Tieren erreichen. Als Winterquartiere konnten bislang Gebäudequartiere und Verstecke hinter
Baumrinde festgestellt werden. Dabei sind die Tiere auch mit Zwergfledermäusen vergesellschaftet.
Die Mückenfledermaus scheint in ganz Deutschland verbreitet zu sein. In Nordrhein-Westfalen konnte
sie verstreut im nördlichen Rheinland nachgewiesen werden, hier ist auch eine kleine Wochenstube
belegt. Insgesamt können derzeit jedoch noch keine zuverlässigen Aussagen über den Status und das
Verbreitungsbild getroffen werden.
Im Untersuchungsraum wurde die Art selten nachgewiesen. Quartiernutzungen wurden nicht
festgestellt.
Vor diesem Hintergrund wird dem Untersuchungsraum eine geringe artspezifische Bedeutung
beigemessen (vgl. Tabelle 3.14).
Rauhautfledermaus
Die Sommerlebensräume der Rauhautfledermaus liegen alle im Tiefland, wobei gewässerreiche
Waldlandschaften typisch sind. Wochenstubennachweise sind vor allem aus Brandenburg und
Mecklenburg-Vorpommern bekannt. In den übrigen Bundesländern tritt die Art überwiegend zur
Zugzeit im Spätsommer und Herbst oder während des Sommers in kleinen Männchenkolonien auf
(BOYE et al. 1999). In der Roten Liste der Säugetiere in NRW wird die Rauhautfledermaus als
reproduzierende Art als „arealbedingt selten“, als ziehende Art als „ungefährdet“ eingestuft (MEINIG et
al. 2011).
Die Ergebnisse der Detektorbegehungen deuten darauf hin, dass Rauhautfledermäuse den
Untersuchungsraum v. a. zur herbstlichen Zugzeit zumindest an einzelnen Tagen als Durchzugs- und
sehr wahrscheinlich auch als Jagdgebiet nutzten.
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Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
67
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Vor dem Hintergrund des unregelmäßigen Erscheinens der Rauhautfledermaus im Untersuchungsraum
lassen sich keine Funktionsräume abgrenzen. Dem Untersuchungsraum kommt eine geringe bis
allgemeine Bedeutung als Durchzugs- und Jagdraum während der Zugperiode zu (vgl. Tabelle 3.14).
Braunes / Graues Langohr
Langohren kommen in Wäldern und in Siedlungen vor. Beiden Arten sind stimmlich schwer zu
unterscheiden, auch sind ihre Ortungsrufe sehr leise und nur auf kurze Entfernung wahrzunehmen.
Eine Unterscheidung der Arten geht nur anhand von morphologischen Eigenschaften. Jagdgebiete sind
Waldränder, gebüschreiche Wiesen, strukturreiche Gärten sowie Parks in Siedlungsnähe, die in
niedriger Höhe überflogen werden. Wochenstuben von Langohren befinden sich oftmals in
Spaltenverstecken
an
Gebäuden.
Langohren
sind
Kurzstreckenzieher
und
beziehen
ihre
Winterquartiere nicht unweit der Sommerquartiere. Als kälteresistente Arten ziehen sie sich erst nach
lang anhaltenden Kälteperioden in unterirdische Verstecke zurück.
Das Braune Langohr ist in allen Naturräumen verbreitet und gilt in Nordrhein-Westfalen als
„gefährdet“. Das Graue Langohr erreicht in Nordwestdeutschland seine nördliche Verbreitungsgrenze
und ist durch diese eingeschränkte Verbreitung in Nordrhein-Westfalen „durch extreme Seltenheit
gefährdet“. Vorkommen gibt es noch im Rheinland, in den Kreisen Kleve und Wesel sowie in der Eifel.
Langohren wurden im Jahr 2013 trotz der Nachweisschwierigkeiten relativ regelmäßig nachgewiesen.
Vor dem Hintergrund der Nachweisschwierigkeiten für Langohren bei der Detektormethode, die als
„Flüsterer“ nur in geringer Entfernung mit dem Detektor zu erfassen sind, wird davon ausgegangen,
dass geeignete Habitate (Laubwaldbereiche, Gehölzränder) im Untersuchungsraum bestimmte
Lebensraumfunktionen erfüllen.
Dem Untersuchungsraum wird vor diesem Hintergrund eine allgemeine Bedeutung für diese
Artengruppe beigemessen (vgl. Tabelle 3.14).
3.4.3
Bedeutung für den Fledermauszug
Von den weit wandernden Fledermäusen wurden im Untersuchungsraum der Große Abendsegler und
die Rauhautfledermaus nachgewiesen, wobei die Nachweise der beiden Arten verstärkt in der Zugzeit
auftraten. Im Rahmen der Horchkistenuntersuchungen wurde im Jahr 2013 Kontakte mit Rufen vom
Typ
„Nyctaloid“
vermehrt
in
der
Zugzeit
wandernder
Abendsegler
registriert.
Bei
den
Sichtbeobachtungen vor Sonnenaufgang wurde an zwei Terminen im Jahr 2011 jeweils ein
überfliegender Großer Abendsegler festgestellt.
Die Ergebnisse deuten auf ein gewisses Zuggeschehen der Rauhautfledermaus und des Großen
Abendseglers über dem Untersuchungsraum hin.
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.14:
68
Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums für die vorkommenden
Fledermausarten
Art
Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraum
Myotis-Arten (inkl.
Wasser-, Bart-,
Fransenfledermaus)
Großes Mausohr
Großer Abendsegler
- geringe bzw. allgemeine Bedeutung
allgemeine Bedeutung des Untersuchungsraums
Siedlungsbereich von Thum sowie Randbereichen der Gehölze mit
besonderer Bedeutung
- geringe bis allgemeine Bedeutung als Durchzugs- und Jagdraum während
der Zugzeit
-
Kleinabendsegler
- geringe Bedeutung
Breitflügelfledermaus
- geringe Bedeutung
Zwergfledermaus
- gesamter Untersuchungsraum mit allgemeiner Bedeutung
- Teilbereiche mit besonderer Bedeutung
Mückenfledermaus
- geringe Bedeutung
Rauhautfledermaus
- geringe bis allgemeine Bedeutung als Durchzugs- und Jagdraum während
der Zugzeit
Br./Gr. Langohr
- allgemeine Bedeutung (insbesondere Laubwaldbereiche, Waldränder)
3.4.4
Fazit
Mit mindestens elf Arten kann das in den Jahren 2011 und 2013 im Untersuchungsraum
nachgewiesene Artenspektrum als überdurchschnittlich bewertet werden.
Der Untersuchungsraum erfüllt v. a. für Zwergfledermäuse, einzelne Arten der Gattung Myotis (v. a.
Großes Mausohr) sowie für Langohren Lebensraumfunktionen.
Für die Zwergfledermaus wird dem Untersuchungsraum eine allgemeine, Teilbereichen aufgrund der
Feststellung von Quartieren, Flugstraßen und Jagdgebieten mit hoher Aktivität eine besondere
Bedeutung beigemessen.
Eine Wochenstube des Große Mausohrs wurde knapp außerhalb des Untersuchungsraums in der Kirche
von Thum festgestellt. Innerhalb des Untersuchungsraums wurde die Art regelmäßig bei der Jagd und
bei Überflügen festgestellt. Für die Art hat der Untersuchungsraum eine allgemeine, der
Siedlungsbereich von Thum sowie Randbereiche von Gehölzen eine besondere Bedeutung.
Für die Gattungen Myotis und Plecotus wird dem Untersuchungsraum ebenso eine allgemeine
Bedeutung zugewiesen.
Im Rahmen der Horchkistenuntersuchung wurden keine erhöhten Aktivitäten festgestellt.
ecoda
Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums
69
Die Ergebnisse der Detektorbegehungen und der Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang deuten
darauf hin, dass der Untersuchungsraum während der Zugzeiten in geringem Maße von jagenden
und / oder durchziehenden Großen Abendseglern und Rauhautfledermäusen genutzt wurde.
Die übrigen Arten nutzten den Untersuchungsraum nicht bzw. nicht regelmäßig, so dass dieser
offenbar allenfalls geringe Lebensraumfunktionen erfüllt.
3.4.5
Weitere Daten aus dem Untersuchungsraum bzw. seinem weiterem Umfeld
Für eine der geplanten WEA wurde durch das BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) eine
Fledermausuntersuchung durchgeführt, die den südlichen und zentralen Teil des Untersuchungsraums
umfasste. Die Felderhebung wurde im Jahr 2013 durchgeführt. Bei der Untersuchung wurde eine
weitgehende Übereinstimmung mit den Ergebnissen der vorliegenden Untersuchung erzielt.
Lediglich bei den Ergebnissen zur Erfassung des Großen Mausohrs, des Großen Abendseglers und der
Rauhautfledermaus ergaben sich leichte Unterschiede, die durch die unterschiedlichen Abgrenzungen
der Untersuchungsräume zustande kommen könnten.
Das BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) wies den Großen Abendsegler im Jahr 2013 „mit
guter Stetigkeit im Juni / Juli und September / Oktober“ nach, während die Art in der vorliegenden
Untersuchung im Jahr 2013 nur an einem Termin erfasst wurde (im Jahr 2011 jedoch auch häufiger).
Die Rauhautfledermaus wurde vom BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG einmal mithilfe eines
batcorders erfasst. In der vorliegenden Untersuchung wurde die Art im Jahr 2013 an fünf Terminen mit
insgesamt neun Nachweisen - überwiegend während der Zugperiode - registriert.
Das Große Mausohr wurde vom BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) zwei Mal erfasst,
während in der vorliegenden Untersuchung - zumindest im Jahr 2013 - die Art regelmäßiger
festgestellt wurde.
In einer Stellungnahe der Naturschutzverbände BUND und NABU im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung Träger Öffentlicher Belange (TÖB) werden weitere Hinweise zu Fledermausvorkommen im
weiteren Umfeld der Planung gegeben. Dabei handelt es sich größtenteils um Nachweise weiterer
Quartiernutzungen, die aus Randbereichen des Untersuchungsraums (1 km-Entfernung zur geplanten
Konzentrationszone: Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr sowie Braunes
Langohr) sowie aus weiteren Entfernungen (Quartier der Breitflügelfledermaus in Wollersheim,
Buntsandsteinfelsen in Niddegen als bedeutendes Winterquartier für verschiedene Fledermausarten)
vorliegen.
Bei der Prognose der Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs der geplanten WEA in Kapitel 5
werden die relevanten Daten der Untersuchung vom BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013)
sowie der Naturschutzverbände BUND und NABU berücksichtigt.
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
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Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
Die potenziellen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Fledermäuse lassen sich wie folgt
unterteilen:
-
Kollisionsrisiko (vgl. Kapitel 4.1)
-
baubedingter Lebensraumverlust (vgl. Kapitel 4.2)
-
betriebsbedingter Lebensraumverlust (Störung, Vertreibung; vgl. Kapitel 4.3)
-
Barrierewirkung und Zerschneidung von Lebensräumen (vgl. Kapitel 4.4)
4.1
Kollisionsrisiko
Systematische Untersuchungen zum Kollisionsrisiko für Fledermäuse an WEA wurden erstmals in
Amerika und Schweden durchgeführt (z. B. AHLÉN 2003, ERICKSON et al. 2003). Deren Ergebnisse sind
aus
diversen
Gründen
nicht
auf
Standorte
in
Deutschland
übertragbar
(unterschiedliche
Windparkplanungen, Artenspektren und Naturräume). Aus Deutschland liegen mittlerweile ebenfalls
systematische Untersuchungen vor (FÖRSTER 2003, ENDL 2004, BRINKMANN 2006, SEICHE et al. 2007a,
NIERMANN et al. 2009, BRINKMANN et al. 2011a, NIERMANN et al. 2011a, NIERMANN et al. 2011b).
Seit dem Jahr 2001 sammelt die Staatliche Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg
bundesweit Nachweise von Kollisionsopfern. Bis zum 16.12.2015 waren in der Totfundliste bundesweit 2.807 Fälle (DÜRR 2015) von Fledermäusen bekannt, die an WEA verunglückten (davon 40 in
NRW), wobei man annehmen kann, dass die Dunkelziffer (d. h. die Zahl der verunglückten, aber nicht
gefundenen Tiere) sehr hoch ist. Über 80 % aller Totfunde entfallen auf die Arten Großer Abendsegler
(etwa 34 %), Rauhautfledermaus (etwa 28 %) und Zwergfledermaus (etwa 19 %). Das Kollisionsrisiko
ist somit artspezifisch sehr unterschiedlich. Während für die genannten drei Arten von einem hohen
Kollisionsrisiko ausgegangen werden muss, scheint das Kollisionsrisiko für die Arten der Gattung
Myotis gering zu sein, u. a. weil die meisten Tiere auf ihren Jagdflügen und möglicherweise auch auf
den Transferflügen zwischen den Sommer- und Wintergebieten z. T. sehr strukturgebunden entlang
von Hecken oder durch den Wald fliegen (BRINKMANN 2004). Auch in der Untersuchung von BEHR et al.
(2007) ergaben sich für die Gattungen Plecotus und Myotis keine Hinweise auf eine Gefährdung durch
Kollision mit den Rotoren von WEA. SEICHE et al. (2007a) fanden keine Totfunde einzelner Myotis-Arten,
des Grauen Langohrs oder der Mopsfledermaus, obwohl diese Arten in der Nähe der WEA gejagt
haben.
Das vergleichsweise hohe Kollisionsrisiko für den Großen Abendsegler, die Rauhaut- und die
Zwergfledermaus sowie das sehr geringe Kollisionsrisiko für die Myotis-Arten wird auch durch aktuelle
Untersuchungen von NIERMANN et al. (2011a) bestätigt.
Die Ergebnisse der Untersuchung von SEICHE et al. (2007a) legen nahe, dass sich das hohe Kollisionsrisiko beim Großen Abendsegler auf Jungtiere beschränkt. Von den 57 gefundenen Individuen, deren
Alter eindeutig zugeordnet werden konnte, waren 54 juvenil und lediglich drei adult. Die Autoren
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Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
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diskutieren, dass dies mit einer Gewöhnung an bzw. einer Meidung von WEA der adulten Tiere
zusammenhängen könnte, worauf auch Untersuchungen aus den USA hinweisen (ERICKSON et al.
2003). Im Gegensatz dazu überwog bei der Rauhautfledermaus der Anteil der adulten Tiere (SEICHE et
al. 2007a). Auch NIERMANN et al. (2011a) kamen zu diesen Ergebnissen: beim Großen Abendsegler
waren vorwiegend subadulte, bei der Rauhautfledermaus vorwiegend adulte Tiere betroffen.
Nach ENDL (2004) treten Totfunde von Fledermäusen an WEA flächendeckend auf und bleiben nicht
auf Einzelstandorte beschränkt. Offensichtlich kann es an einem Standort aber zu jährlich stark unterschiedlichen Kollisionsraten kommen. So wurden im Rahmen systematischer Untersuchungen im
Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Umweltfachamts Bautzen im Jahr 2002 37 Totfunde an fünf
Standorten mit insgesamt 34 WEA gefunden (FÖRSTER 2003). Davon wurden allein 34 Totfunde in
einem einzigen Windpark registriert (Windpark Puschwitz mit 10 WEA; ebenda, vgl. auch TRAPP et al.
2002), während an anderen Standorten keine Kollisionsopfer gefunden wurden. Im Jahr 2003 bzw.
2004 wurden im gleichen Raum 22 bzw. 20 tote Fledermäuse an zwölf Standorten mit insgesamt 68
WEA gefunden. An den zehn WEA im Windpark Puschwitz wurden im Jahr 2003 bzw. 2004 sechs bzw.
sieben Kollisionsopfer festgestellt (Alle Angaben sind in der oben genannten Sammlung von
Kollisionsopfern bereits enthalten.). Auch BACH & RAHMEL (2006) weisen darauf hin, dass die
Schlagwahrscheinlichkeit an einem Standort keine jährliche Konstante ist, da im Rahmen von Untersuchungen in Süddeutschland (BRINKMANN 2006) in unterschiedlichen Jahren bei gleicher Methode
unterschiedlich viele Tiere gefunden wurden. Bei diesen Untersuchungen zeigte sich außerdem, dass
neben den ziehenden Arten auch residente Fledermäuse betroffen sein können.
Auch wenn grundsätzlich an jeder WEA Kollisionen auftreten können, so scheint die Kollisionsrate doch
stark von den standörtlichen Bedingungen abzuhängen. Es besteht somit nicht an jeder WEA ein
hohes Kollisionsrisiko. Man kann beispielsweise annehmen, dass Standorte an Gewässern, an denen
einige Arten bevorzugt jagen, ein höheres Konfliktpotenzial aufweisen. Ebenso deutet sich z. B. für die
Zwergfledermaus ein relevantes Kollisionsrisiko an Standorten in Wäldern an. So war die Art mit 78 %
aller Funde an verschiedenen WEA im Wald die häufigste Art, während an WEA im Offenland keine
Kollisionsopfer gefunden wurden (BRINKMANN 2006). Auch BEHR & VON HELVERSEN (2005) fanden an vier
WEA in einem Waldgebiet vorwiegend Zwergfledermäuse (89 % (2004) bzw. 74 % (2005) aller
Totfunde). Möglicherweise fliegen Zwergfledermäuse in Wäldern – anders als im Offenland – auch in
größerer Höhe (bzw. über dem Kronendach). An verschiedenen Standorten in Sachsen war die Art mit
11 % aller Funde die am dritthäufigsten registrierte Art (ENDL 2004). Nach ENDL (2004) sind die
Verluste der Zwergfledermaus an waldnahe Standorte gebunden. Im Rahmen der Untersuchung ergab
sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Kollisionsrate an einer WEA und der Nähe zum
Waldrand. So wurden nur an sechs der 88 untersuchten WEA verunglückte Zwergfledermäuse
gefunden. Der mittlere Abstand der sechs WEA zum Waldrand lag bei 29 m, während der mittlere
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Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
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Abstand aller untersuchten WEA bei 333 m lag. Keine der sechs WEA, an denen eine Zwergfledermaus
gefunden worden ist, lag mehr als 100 m vom Waldrand entfernt.
Auch SEICHE et al. (2007a) fanden für den Großen Abendsegler, die Rauhautfledermaus und die
Zwergfledermaus einen überproportional hohen Anteil von Totfunden an WEA, die in einer Entfernung
von bis zu 100 m zu Gehölzen (v. a. Feldgehölze, Waldränder) standen. In Bezug auf die Nähe zu
Baumreihen war jedoch kein Zusammenhang zwischen der Entfernung der WEA und der Zahl verunglückter Tiere zu erkennen.
NIERMANN et al. (2011b) stellten einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Gehölznähe und der
Fledermausaktivität im Gondelbereich von WEA fest. Die Autoren weisen jedoch darauf hin, dass die
Windgeschwindigkeit im Rahmen der Studie einen viel größeren Einfluss auf die Fledermausaktivität
im Gondelbereich hatte.
Der Einfluss von Typ und Ausmaß von WEA ist bislang noch nicht umfassend untersucht. SEICHE et al.
(2007a) fanden eine Tendenz, dass ein größerer Rotordurchmesser zu einer höheren Kollisionsrate
führt. Hingegen sei der Bau höherer WEA nicht gleichbedeutend mit einem höheren Konfliktpotenzial.
Die Nabenhöhe hatte in der Studie von NIERMANN et al. (2011b) einen (schwach) signifikanten Einfluss
auf die Fledermausaktivität in Gondelhöhe. Mit zunehmender Nabenhöhe verringert sich demnach die
Fledermausaktivität im Gondelbereich. Die Autoren betonen jedoch, dass die Nabenhöhe (ebenso wie
die Gehölznähe einer WEA, s. o.) im Vergleich zur Windgeschwindigkeit lediglich einen geringen
Einfluss auf die Fledermausaktivität im Gondelbereich einer WEA hat.
Neben den geschilderten standörtlichen Kriterien (Kollisionsrate ist von den Habitatstrukturen
abhängig) scheint es auch überregionale Unterschiede hinsichtlich der Kollisionsrate zu geben (vgl.
SEICHE et al. 2007a). Nach BACH (2006, S. 3) ist auffällig, dass „der Große Abendsegler vornehmlich in
Norddeutschland geschlagen wird, während er bei Untersuchungen in Süddeutschland nicht in
Erscheinung trat, obwohl er im Untersuchungsraum vorkam.“.
Diesen Trend zeigen auch die Ergebnisse von NIERMANN et al. (2011a): Während im südwestdeutschen
Binnenland vorwiegend Zwergfledermäuse an WEA verunglücken, sind in Nordostdeutschland hauptsächlich Große Abendsegler und Rauhautfledermäuse betroffen.
KUSENBACH (2004) suchte zwischen Ende August und Ende September 2004 mit jeweils geringer
Intensität (meist nur eine Kontrolle, maximal drei Kontrollen) 94 WEA an 18 verschiedenen Standorten
in Thüringen nach verunglückten Fledermäusen ab. Insgesamt wurden an sechs der 18 Standorte
sieben Fledermausfunde von mindestens drei Arten nachgewiesen: Rauhautfledermaus (3x),
Zweifarbfledermaus (2x), Großer Abendsegler (1x) sowie eine unbestimmbare Fledermaus. Demnach
ergaben sich deutliche Hinweise darauf, dass vor allem ziehende Arten an WEA in Thüringen
verunglücken. Wovon die Höhe des Kollisionsrisikos abhängt, lässt sich anhand der Untersuchung nicht
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
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bestimmen. Jedoch deuten die Ergebnisse an, dass das Kollisionsrisiko zwischen den Standorten recht
unterschiedlich zu sein scheint.
Zum Ursachen-Wirkungsgefüge, d. h. der Frage unter welchen Umständen Fledermäuse verunglücken,
existieren mehrere Hypothesen.
Die meisten in der Liste aufgeführten Totfunde stammen aus dem Zeitraum zwischen Ende Juli bis
Mitte September, also während der Auflösung der Wochenstuben und der Paarungszeit einzelner
Arten sowie des Beginns der Herbstwanderung (vgl. DÜRR 2003, 2007). Dies wird als ein Hinweis
darauf gedeutet, dass Kollisionen vorwiegend während der Wanderungen auftreten (z. B. BEHR et al.
2009, DUBOURG-SAVAGE et al. 2009, NIERMANN et al. 2009), möglicherweise weil Fledermäuse dabei die
Ultraschallortung nur sporadisch einsetzen.
In Sachsen wurden die höchsten Totfundraten jedoch zwischen Mitte Juli und dem 20. August
ermittelt, also weniger zur Zeit des Herbstzuges als vielmehr der Auflösung der Wochenstuben. Auch
RYDELL et al. (2010) sehen die Ursache dafür nicht im Wanderverhalten einzelner Arten. Sie vermuten
vielmehr, dass die vermehrten Kollisionen in den Monaten August/September auf wandernde
Insekten als potenzielle Beutetiere für Fledermäuse zurückzuführen sein könnten. Wandernde Insekten
fliegen in Höhen, die im Rotorbereich moderner WEA liegen. Somit würden insbesondere Arten, die
freie Lufträume zur Jagd nutzen (z. B. Abendsegler) im kollisionsgefährdeten Bereich jagen.
Die Ergebnisse von NIERMANN et al. (2011a) weisen eher darauf hin, dass Fledermäuse (auch die
wandernden Arten) in ihren Reproduktionsgebieten und nicht auf dem Zug verunglücken. Auch SEICHE
et al. (2007b) sehen einen Zusammenhang zwischen der Kollisionsgefahr der drei am häufigsten
betroffenen Arten und der Lage bzw. Nähe von Wochenstuben.
Eine weitere Hypothese geht davon aus, dass die Wärmeabstrahlung vom Generator und/oder vom
Getriebe einer WEA eine anlockende Wirkung auf Insekten hat. In der Folge würden dann Fledermäuse
ein geeignetes Jagdhabitat im Gondelbereich vorfinden (KUNZ et al. 2007). Augustnächte, in denen die
Windgeschwindigkeit gerade so stark ist, dass sich die Rotoren drehen, aber so schwach, dass der Flug
von Insekten (als Nahrungsquelle für Fledermäuse) nicht behindert wird, dürften dann zu einer hohen
Kollisionsgefahr führen. RYDELL et al. (2010) verwerfen jedoch diese Hypothese, da sich Fledermäuse
unabhängig davon, ob sich die Rotoren einer WEA drehen, im Gondelbereich aufhalten.
Schließlich wird diskutiert, dass die Tiere gar nicht mit den WEA kollidieren, sondern durch die
Verwirbelungen im Lee-Bereich des Rotors ihre Flugfähigkeit verlieren und einfach abstürzen. Als
mögliche Todesursache für einen Teil der Tiere, die im Jahr 2004 in Süddeutschland gefunden worden
waren, wurden sog. "Barotraumata" diskutiert, die durch Über- oder Unterdruck entstehen. Die
Ergebnisse der nachfolgenden Untersuchung im Jahr 2005 Tiere stützen diese These jedoch nicht (vgl.
BRINKMANN 2006). Mittlerweile liegen aber aus Kanada Belege vor, dass Fledermäuse nicht nur mit
WEA kollidieren, sondern durch den starken Unterdruck im Lee-Bereich des Rotors innere Verletzungen
erleiden (Zerplatzen der Lungenbläschen) und dadurch zu Tode kommen (BAERWALD et al. 2008).
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Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
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Nachweise von äußerlich unversehrten Totfunden gibt es von verschiedenen Standorten in
Deutschland (eig. Beob.), so dass diese Todesursache auch hier eine gewisse Rolle spielen dürfte.
Da sich die genannten Hypothesen nicht gegenseitig ausschließen, ist es sehr wahrscheinlich, dass
Fledermäuse aus verschiedenen Gründen bzw. unter verschiedenen Umständen an WEA verunglücken.
Eine Möglichkeit, um Kollisionen an konfliktträchtigen WEA zu vermeiden bzw. zu vermindern, besteht
darin, diese kritischen WEA in den relevanten Zeiten abzuschalten. Einen Abschaltalgorithmus, mit
dem sich das Kollisionsrisiko deutlich reduzieren ließ, entwickelten BEHR & VON HELVERSEN (2005).
„Fledermausfreundliche“ Betriebsalgorithmen werden außerdem in BEHR et al. (2011) beschrieben.
4.2
baubedingter Lebensraumverlust
Während der Errichtung von WEA können Quartiere, Jagdgebiete u. a. zerstört werden. Bei WEA, die
auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Standorten errichtet werden sollen, sind diese Auswirkungen
sehr gering und als ausgleichbar anzusehen. I. d. R. werden sie im Landschaftspflegerischen Begleitplan bei der Bilanzierung des Eingriffs in die Funktion von Biotopen mit berücksichtigt und bilanziert.
Müssen im Verlauf der Errichtung von WEA Gehölze entfernt werden, kann sich ein höheres Konfliktpotenzial ergeben. Durch eine vorsorgende Planung können diese Auswirkungen vermieden oder
vermindert werden. Insofern sollte bereits während der Planungsphase darauf geachtet werden, dass
potenzielle Quartierbäume und strukturreiche Wald- oder Gehölzbereiche nicht bzw. nur im unbedingt
erforderlichen Maße zerstört werden.
4.3
betriebsbedingter Lebensraumverlust (Störung, Vertreibung)
BRINKMANN et al. (2011a, S. 431) fasst den Kenntnisstand bezüglich Störungen folgendermaßen
zusammen: „Hinweise auf Störungen und Verdrängen von Fledermäusen durch WEA sind aktuell nicht
bekannt.“.
BACH (2001, 2003) untersuchte die Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs von 70 WEA mit
einer Nabenhöhe von jeweils 30 m und einem Rotordurchmesser von jeweils 30 m. Im Vergleich zum
Basisjahr 1998 (46 Registrierungen vor Errichtung des Windparks) nahm die Jagdaktivität der
Zwergfledermaus nach Errichtung der WEA z. T. deutlich zu (vor allem im Jahr 2002 mit 75
Registrierungen). Aus Nordrhein-Westfalen liegen zudem weitere Nachweise von Zwergfledermäusen
vor, die innerhalb von Windparks jagten, z. T. sogar in einer Entfernung von nur 10 m zum Mastfuß
einer WEA (eig. Beob.).
Für die Breitflügelfledermaus kommt BACH (2003) hingegen zu dem Ergebnis, dass Individuen dieser
Art Windparks zu meiden scheinen, da sie vorwiegend einen Abstand von über 100 m zu
WEA einhalten würden. So traten im ersten Jahr nach dem Bau der ersten Anlagen (1999) alle
Fledermäuse in einem Abstand von über 100 m zu den WEA auf, in den folgenden Jahren – allen
voran 2002 – wurden aber auch in einer Entfernung von weniger als 100 m jagende Individuen
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Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
75
registriert. Im Jahr 2002 verlief eine häufig genutzte Flugstraße in einem Abstand von etwa 100 m zu
einer WEA. Die Ergebnisse lassen somit offen, ob Breitflügelfledermäuse WEA tatsächlich meiden.
Allerdings liegen nach BACH (2006) mittlerweile weitere Hinweise (aus drei weiteren Windparks) vor,
dass die Aktivität der Breitflügelfledermaus in der Nähe von WEA deutlich geringer ist als auf
angrenzenden Flächen.
Nach TRAXLER et al. (2004) scheinen Große Abendsegler die Nähe von WEA nicht zu meiden, was durch
eigene Beobachtungen bestätigt werden kann. In einer Untersuchung im Landkreis Stade konnte
hingegen beobachtet werden, dass Abendsegler die bestehenden WEA umflogen und dabei einen
Abstand von 100 m einhielten (vgl. BACH 2006).
Auch GRUNWALD et al. (2007) wiesen im Rahmen systematischer Erfassungen eine Reihe von Arten
nach, die im unmittelbaren Umfeld auftraten. Die Autoren gehen daher davon aus, dass diese Arten
(u. a. Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Zwergfledermaus und verschiedene Arten der Gattung
Myotis) kein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen.
PODNAY (nach DÜRR 2007) beobachtete in einer dreijährigen Untersuchung in einem Windpark in
Brandenburg eine deutliche Zunahme von gezielten Jagdflügen der Fransenfledermaus im Bereich der
Masten der WEA.
Bislang liegt somit eine Reihe von Untersuchungen vor, in denen kein Meideverhalten nachgewiesen
werden konnte. Auch Ultraschall, der möglicherweise von einzelnen WEA-Typen emittiert wird, scheint
allenfalls geringe Auswirkungen auf Fledermäuse zu haben (vgl. RODRIGUES et al. 2008).
Zusammenfassend liegen derzeit somit keine Gründe für die Annahme vor, der Betrieb von
WEA könnte zu erheblichen Lebensraumverlusten (ausgenommen etwaige Störungen am Quartier)
von Fledermäusen führen.
4.4
Barrierewirkung und Zerschneidung von Lebensräumen
Inwiefern von WEA eine Barrierewirkung ausgeht, die zu einer Zerschneidung von räumlich-funktional
zusammenhängenden (Teil-)Lebensräumen führen kann, ist ungeklärt. Die fehlenden Hinweise auf ein
Meideverhalten vieler Arten (vgl. Kapitel 4.3) deuten aber darauf hin, dass WEA keine oder allenfalls
eine sehr kleinräumige Barrierewirkung entfalten.
BACH & RAHMEL (2006) berichten von Großen Abendseglern, die die in einem Flugkorridor stehenden
WEA umflogen und dabei Abstände von mehr als 100 m zu den WEA einhielten. Die Autoren gehen
davon aus, dass derartige Ausweichmanöver nicht als erhebliche Beeinträchtigungen zu bewerten
sind.
Zusammenfassend liegen derzeit somit keine Gründe für die Annahme vor, der Betrieb von WEA
könnte für Fledermäuse zu relevanten Barrierewirkungen oder sogar zu einer Zerschneidung von
Lebensräumen führen.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
5
76
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
Wie in Kapitel 3.4.3 dargestellt, erfüllt der Untersuchungsraum v. a für die Zwergfledermaus und für
das Große Mausohr sowie für weitere Arten der Gattung Myotis und Plecotus Lebensraumfunktionen.
Die Ausführungen beziehen sich somit vor allem auf diese Arten, es werden - soweit relevant - aber
auch die anderen nachgewiesenen Arten berücksichtigt.
5.1
Werden Tiere verletzt oder getötet? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG)
5.1.1
baubedingt Auswirkungen (Verletzungen oder Tötungen im Zusammenhang mit der
Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten)
Die geplanten WEA sollen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet werden, die über keine
potenziellen Quartierstrukturen für Fledermäuse verfügen. Insgesamt ist also ausgeschlossen, dass am
Standort der geplanten WEA übertagende Fledermäuse verletzt oder getötet werden.
Für die Zuwegung zu den geplanten WEA müssen einzelne Gehölze entfernt werden, die über ein
gewisses Potenzial als Quartierstandort für Fledermäuse verfügen. Deswegen kann zu diesem
Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Zuwegung eventuell
Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört und damit einhergehende Individuenverluste
eintreten könnten.
Zur Vermeidung eines Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG müssen geeignete Maßnahmen
ergriffen werden (Baufeldkontrollen und ggf. Umsetzen von Fledermäusen; siehe Kapitel 6).
Sollten trotz der Vermeidungsmaßnahme dennoch einzelne Fledermäuse baubedingt verletzt oder
getötet werden, würde dadurch nicht der Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
erfüllt, da die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang aufgrund der Vielzahl
vergleichbarer Strukturen - ggf. unter Berücksichtigung zusätzlich anzubringender Fledermauskästen im Umfeld für die Art im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG weiterhin erhalten bliebe.
5.1.2
anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen (Kollisionsrisiko)
Darüber hinaus kann es betriebsbedingt zu Kollisionen an WEA innerhalb der geplanten
Windkraftkonzentrationszone kommen. Da das Ursachen-Wirkungsgefüge von Kollisionen an
Windenergieanlagen noch nicht vollständig geklärt ist, bereitet die Abschätzung des Kollisionsrisikos
an einem Standort Schwierigkeiten.
NIERMANN et al. (2011a) benennen sieben Arten, für die eine Kollisionsgefahr an WEA nicht
grundsätzlich
ausgeschlossen
Breitflügelfledermaus,
werden
Zweifarbfledermaus,
kann
(Großer
Abendsegler,
Rauhautfledermaus,
Kleinabendsegler,
Zwergfledermaus
sowie
Mückenfledermaus). Für drei weitere Arten (die im Rahmen der Untersuchung nicht festgestellt
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
77
wurden und für die aus dem Umfeld der Planung auch keine Nachweise vorliegen) liegen bisher so
wenige Daten vor, dass eine abschließende Bewertung nicht möglich ist. Vorsorglich sollten diese
Arten bei der Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos mitbetrachtet werden (Nordfledermaus,
Mopsfledermaus und Weißrandfledermaus).
MKULNV & LANUV (2013) benennen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen sechs Arten, die generell
als windkraftsensibel (kollisionsgefährdet) angesehen werden (Großer Abendsegler, Kleinabendsegler,
Rauhautfledermaus,
Mückenfledermaus,
Nordfledermaus
und
Breitflügelfledermaus). Für die
Zwergfledermaus (und die Zweifarbfledermaus, die im Rahmen der Untersuchung nicht nachgewiesen
wurde) könnte unter bestimmten Voraussetzungen eine Kollisionsgefährdung bestehen (s. u.).
Für alle weiteren Arten (u. a. Arten der Gattung Myotis und Plecotus) besteht nach dem derzeitigen
Stand der Forschung generell allenfalls ein sehr geringes Kollisionsrisiko. Sie werden deswegen bei der
Prognose des Kollisionsrisikos nicht betrachtet.
Großer Abendsegler
Bisher sind 963 Kollisionen von Großen Abendseglern an WEA bekannt geworden (Stand 16.12.2015;
DÜRR 2015). Die Art zählt damit zu den kollisionsgefährdetsten Arten in Deutschland und es muss
zunächst von einem artspezifisch hohen Kollisionsrisiko ausgegangen werden (vgl. u. a. BRINKMANN et
al. 2011b, MKULNV & LANUV 2013).
Aufgrund des seltenen Auftretens der Art wurde dem Untersuchungsraum eine geringe artspezifische
Bedeutung zugewiesen. Funktionsräume der Art wurden nicht ermittelt. Hinweise auf eine besondere
Bedeutung des Untersuchungsraums für ziehende Abendsegler wurden nicht erbracht.
Das BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) wies die Art „mit guter Stetigkeit im Juni/Juli und
September/Oktober“ nach. In der Stellungnahme des NABU / BUND wird darauf verwiesen, dass die
Buntsandsteinfelsen bei Nideggen als Winterquartier u. a. für Zwergfledermäuse und Große
Abendsegler sowie für weitere Fledermausarten fungieren. Zudem existiert laut NABU / BUND ein
Quartierfund eines Großen Abendseglers in ca. 1 km Entfernung zur geplanten Konzentrationsfläche.
Insgesamt besteht aufgrund der Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung und der Ergebnisse des
BÜROS FÜR FREIRAUMPLANUNG (2013) sowie der Daten des NABU / BUND bezüglich der Aktivität des
Großen
Abendsegler
(sowie
der
Rauhautfledermaus)
in
der
herbstlichen
Zugzeit
eine
Prognoseunsicherheit.
Zur Ermittlung der Aktivität im Gondelbereich wird für den Großen Abendsegler ein Höhenmonitoring
im Zeitraum vom 15. Juli bis 31. Oktober nach den Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) notwendig.
Sollten dabei Aktivitäten festgestellt werden, die auf ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko
hinweisen, ist eine geeignete Maßnahme vorzunehmen (vgl. Kapitel 6).
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Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
78
ecoda
Vorsorglich sollten die WEA nach den Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) im herbstlichen
Zugzeitraum der Art (15.07. - 31.10.) bei bestimmten Witterungsbedingen abgeschaltet werden (vgl.
Kapitel 6).
Kleinabendsegler
Es sind 137 Schlagopferfunde der Art an WEA bekannt geworden (Stand 16.12.2015; DÜRR 2015), so
dass zunächst von einem artspezifisch erhöhten Kollisionsrisiko ausgegangen werden muss (vgl. u. a.
BRINKMANN et al. 2011b, MKULNV & LANUV 2013).
Die festgestellte Aktivitätsdichte war in den Jahren 2011 und 2013 insgesamt gering. Vom BÜRO FÜR
ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) wurde die Art nicht festgestellt. Hinweise auf weitere
Vorkommen durch die Stellungnahme von NABU / BUND liegen nicht vor.
Dem Untersuchungsraum wurde eine geringe artspezifische Bedeutung beigemessen. Vor diesem
Hintergrund liegen derzeit keine Hinweise darauf vor, dass an den geplanten WEA ein signifikant
erhöhtes Kollisionsrisiko vorliegen könnte
Da die Art zu den kollisionsgefährdeten Arten zählt, sollte die Aktivität der Art im Gondelbereich
innerhalb des notwendigen Monitorings für den Großen Abendsegler miterfasst und bewertet werden.
Sollten dabei Aktivitäten festgestellt werden, die auf ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko
hinweisen, ist eine geeignete Maßnahme vorzunehmen (vgl. Kapitel 6).
Breitflügelfledermaus
Bisher sind 54 Kollisionen von Breitflügelfledermäusen an WEA bekannt geworden(Stand 16.12.2015;
DÜRR 2015). Somit scheint für diese Art ein gewisses Kollisionsrisiko zu bestehen (vgl. u. a. BRINKMANN
et al. 2011b, MKULNV & LANUV 2013).
Die
Breitflügelfledermaus
nutzte
den
Untersuchungsraum
unregelmäßig
als
Jagd-
und
Durchflugsgebiet ohne jedoch eine Bindung an bestimmte Strukturen zu zeigen. Diese Befunde
decken sich mit den Ergebnissen der Untersuchung des BÜROS FÜR FREIRAUMPLANUNG (2013). Von
NABU / BUND wird ein Quartierfund einer Breitflügelfledermaus aus Wollersheim angegeben. Dieser
Fund liegt über 4 km von den geplanten WEA entfernt.
Dem
Untersuchungsraum
wurde
eine
geringe
artspezifische
Bedeutung
beigemessen.
Zusammenfassend liegen derzeit keine Hinweise darauf vor, dass an den geplanten WEA ein
signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko vorliegen könnte
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
79
Da die Art zu den kollisionsgefährdeten Arten zählt, sollte die Aktivität der Art im Gondelbereich
innerhalb des notwendigen Monitorings für den Großen Abendsegler miterfasst und bewertet werden.
Sollten dabei Aktivitäten festgestellt werden, die auf ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko
hinweisen, ist eine geeignete Maßnahme vorzunehmen (vgl. Kapitel 6).
Zwergfledermaus
Bislang existieren 446 Schlagopferfunde der Art an WEA geworden (Stand 16.12.2015; DÜRR 2015), so
dass zunächst von einem artspezifisch erhöhten Kollisionsrisiko ausgegangen werden muss (vgl.
BRINKMANN et al. 2011b).
Bezüglich der Kollisionsgefahr der Zwergfledermaus führt das MKULNV & LANUV (2013, S. 38) aus:
„Auch die Zwergfledermaus wird von BRINKMANN et al. (2011) und DÜRR (2012) als WEA-empfindlich
angesehen. Sie ist mit Abstand die häufigste Fledermausart in Nordrhein-Westfalen und kommt in
Nordrhein-Westfalen in nahezu jeder Ortschaft vor. In der aktuellen Roten Liste NRW (LANUV 2011)
wird die Zwergfledermaus als „ungefährdet“ geführt.
Aufgrund der Häufigkeit können bei dieser Art Tierverluste durch Kollisionen an WEA grundsätzlich als
allgemeines Lebensrisiko im Sinne der Verwirklichung eines sozialadäquaten Risikos angesehen
werden. Sie erfüllen in der Regel nicht das Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG. Im Umfeld bekannter, individuenreicher Wochenstuben der Zwergfledermaus (im 1-kmRadius um WEA-Standort, >50 reproduzierende Weibchen) wäre im Einzelfall in Bezug auf das
geplante Vorhaben, das jeweilige Vorkommen und die Biologie der Art durch den Vorhaben- und/oder
Planungsträger darzulegen, dass im Sinne dieser Regelfallvermutung kein signifikant erhöhtes
Kollisionsrisiko besteht.“
In der vorliegenden Untersuchung wurde in mehreren Teilbereichen des Untersuchungsraums eine
hohe Aktivitätsdichte von jagenden Zwergfledermäusen festgestellt (Funktionsräume besonderer
Bedeutung, vgl. Karte 3.4). Hinweise auf Wochenstuben mit mehr als 50 reproduzierenden Weibchen
wurden im Untersuchungsraum nicht erbracht. Diese Befunde decken sich mit den Ergebnissen der
Untersuchung des BÜROS FÜR FREIRAUMPLANUNG (2014). Auch aus der Stellungnahme des NABU / BUND
ergeben sich keine Hinweise auf ein Quartier mit mehr als 50 reproduzierenden Weibchen aus dem 1km-Umkreis um die Planung.
Vor diesem Hintergrund können Kollisionen von Zwergfledermäusen an WEA innerhalb der geplanten
Windkraftkonzentrationszone zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, sind aber als äußerst
seltenes Ereignis zu bewerten, dass zum allgemeinen, nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen
zählt (vgl. LÜTTMANN 2007).
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
80
Rauhautfledermaus
Bisher sind 773 Kollisionen von Rauhautfledermäusen an WEA bekannt geworden (Stand 16.12.2015;
DÜRR 2015), so dass zunächst von einem artspezifisch hohen Kollisionsrisiko ausgegangen werden
muss (vgl. u. a. BRINKMANN et al. 2011b, MKULNV & LANUV 2013).
Die Art wurde im Untersuchungsraum in den Jahren 2011 und 2013 überwiegend innerhalb der
herbstlichen Zugperiode festgestellt. Insgesamt besteht bezüglich der Aktivität der Rauhautfledermaus
(sowie des Großer Abendsegler) in der herbstlichen Zugzeit eine Prognoseunsicherheit.
Zur Ermittlung der Aktivität im Gondelbereich wird für die Rauhautfledermaus ein Höhenmonitoring im
Zeitraum vom 15. Juli bis 31. Oktober nach den Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) notwendig.
Sollten dabei Aktivitäten festgestellt werden, die auf ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko
hinweisen, ist eine geeignete Maßnahme vorzunehmen (vgl. Kapitel 6).
Vorsorglich sollten die WEA nach den Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) im herbstlichen
Zugzeitraum der Art (15.07. - 31.10.) bei bestimmten Witterungsbedingen abgeschaltet werden (vgl.
Kapitel 6).
5.2
Werden Tiere erheblich gestört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)
5.2.1
baubedingte Auswirklungen
Im Bereich der geplanten Bauflächen und dem nahen Umfeld existieren keine potenziellen
Quartierstrukturen. Die im Rahmen der Untersuchung nachgewiesenen Quartiere befinden sich weiter
als 500 m von den geplanten Anlagenstandorten entfernt. Baubedingte Störungen treten zudem nur
kurzzeitig auf und werden den Erhaltungszustand der lokalen Populationen nicht verschlechtern.
5.2.2
anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
Wie in Kapitel 4.3 dargestellt, liegen bereits mehrere Untersuchungen vor, in denen kein
Meideverhalten
von
Fledermäusen
gegenüber
Windenergieanlagen
nachgewiesen
wurde.
Insbesondere für die Zwergfledermaus existieren belastbare Erkenntnisse darüber, dass auch der
Nahbereich von WEA genutzt wird. Nach BRINKMANN et al. (2011a) sind Hinweise auf Störungen und
Verdrängungen von Fledermäusen durch WEA aktuell nicht bekannt. Eine Studie von BACH
(2001)(2001), die auf eine kleinräumige Meidung von WEA durch Breitflügelfledermäuse hindeutet,
wurde an Anlagentypen durchgeführt, die heute nicht mehr errichtet werden. Die Ergebnisse dieser
Studie sind auf heutige Anlagentypen nicht mehr übertragbar (vgl. BRINKMANN et al. 2011a)
Ultraschall, der möglicherweise von einzelnen WEA-Typen emittiert wird, scheint allenfalls geringe
Auswirkungen auf Fledermäuse zu haben (vgl. RODRIGUES et al. 2008).
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
81
Zusammenfassend liegen derzeit keine Gründe für die Annahme vor, die Errichtung oder der Betrieb
von WEA innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone könnte betriebsbedingt zu erheblichen
Störungen von Fledermäusen führen. Es wird davon ausgegangen, dass die im Jahr 2011
festgestellten Bereiche mit erhöhter Aktivität auch nach Errichtung und Inbetriebnahme von WEA in
gleichem Maße genutzt werden. Etwaige Ausweichbewegungen (als Reaktion auf die WEA, wie sie
etwa von Abendseglern beobachtet worden sind, vgl. Kapitel 4.4) beim bloßen Durchfliegen des
Untersuchungsraums sind sicherlich nicht als eine erhebliche Störung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2
zu bewerten.
Insgesamt wird nicht erwartet, dass es durch die Errichtung und den Betrieb von WEA in der geplanten
Konzentrationszone zu Verschlechterungen der Erhaltungszustände der lokalen Populationen der
festgestellten Arten kommt.
5.3
Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört?
(§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG)
5.3.1
baubedingte Auswirklungen
Die geplanten Standorte der WEA befinden sich auf intensiv genutzten Ackerflächen. Potenzielle
Quartierstandorte sind dort nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund wird nicht erwartet, dass es
baubedingt an den geplanten WEA-Standorten zu Zerstörungen oder Beschädigungen von
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Fledermäusen kommen wird.
Für die Zuwegung zu den geplanten WEA müssen einzelne Gehölze entfernt werden, die über ein
gewisses Potenzial als Quartierstandort für Fledermäuse verfügen. Deswegen kann zu diesem
Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Zuwegung eventuell
Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört werden könnten.
Zur Vermeidung eines Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG müssen geeignete Maßnahmen
ergriffen werden (Baufeldkontrollen und ggf. Umsetzen von Fledermäusen; siehe Kapitel 6).
Sollten trotz der Vermeidungsmaßnahme dennoch einzelne Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
baubedingt beschädigt oder zerstört werden, würde dadurch nicht der Verbotstatbestand gemäß
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG erfüllt, da die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang
aufgrund
der
Vielzahl
vergleichbarer
Strukturen
- ggf.
unter
Berücksichtigung
zusätzlich
anzubringender Fledermauskästen - im Umfeld für die Art im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG
weiterhin erhalten bliebe.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
82
ecoda
5.3.2
anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
Wegen des fehlenden bzw. höchstens sehr geringen Meideeffekte von Fledermäusen gegenüber WEA
wird nicht erwartet, dass es betriebsbedingt zu Beschädigungen oder Zerstörungen von
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kommt (s. o.).
5.4
Werden erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung
entstehen? (§ 14 Abs. 1 BNatSchG)
5.4.1
baubedingte Auswirklungen
Die geplanten WEA sowie die Nebenflächen (Kranstellflächen, Lagerflächen usw.) befinden sich auf
intensiv genutzten Ackerflächen. Potenzielle Quartierstandorte sind dort nicht vorhanden. Vor diesem
Hintergrund wird nicht erwartet, dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen von FledermausQuartieren kommen wird.
Für die Zuwegung zu den geplanten WEA müssen einzelne Gehölze entfernt werden, die über ein
gewisses Potenzial als Quartierstandort für Fledermäuse verfügen. Deswegen kann zu diesem
Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Zuwegung eventuell
Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört werden könnten.
Sollte die Anlage der Zuwegung genutzte Quartiere bzw. besonders geeignete Quartierstrukturen
(Altbäume mit Baumhöhlen) zerstört oder beschädigt werden, würde es sich um einen Eingriff im
Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG handeln. Diese potenziell eintretenden Eingriffsfolgen können über
die dauerhafte Sicherung von Altbäumen (zusammen mit dem zusätzlichen Anbringen von
Fledermauskästen: s. o.) im räumlichen Zusammenhang kompensiert werden. Die Anzahl der
notwendigen
Altbäume
sollte
in
diesem
Fall
im
Zuge
der
Eingriffsregelung
und
der
Kompensationsmaßnahmenplanung im Landschaftspflegerischen Begleitplan konkretisiert werden.
Falls einzelne Gehölze oder Teile von Gehölzen in Jagdgebieten von Fledermäusen entnommen
werden müssen, werden diese Strukturen nach Durchführung der Maßnahme ihre potenzielle Funktion
als Jagdgebiete weiterhin erfüllen können.
Unabhängig von den Auswirkungen auf eventuell existierende Jagdhabitate muss dieser Eingriff in die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts nach § 15 Abs. 2 BNatSchG durch entsprechende Maßnahmen
kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund werden etwaige baubedingte Auswirkungen auf
Jagdhabitate der Zwergfledermaus nicht als erheblich bewertet.
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
83
5.4.2
anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
Wegen des fehlenden bzw. höchstens sehr geringen Meideeffekte von Fledermäusen gegenüber WEA
wird nicht erwartet, dass es betriebsbedingt zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung kommt (s. o.).
ecoda
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
84
6
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
6.1
Vermeidungsmaßnahmen für baumbewohnende Fledermausarten
Für die Zuwegung zu den geplanten WEA müssen einzelne Gehölze entfernt werden, die über ein
gewisses Potenzial als Quartierstandort für Fledermäuse verfügen. Deswegen kann zu diesem
Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Zuwegung eventuell
Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört werden könnten (vgl. Kapitel 5).
Zur Vermeidung eines Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG müssen geeignete Maßnahmen
ergriffen werden (Baufeldkontrollen und ggf. Umsetzen von Fledermäusen; siehe Kapitel 6).
1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf
Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden. Diese Kontrolle muss durch eine fachkundige
Person maximal zwei Wochen vor Rodungs- bzw. Baubeginn erfolgen.
2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fachund sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in
ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen, um die
ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und
Ruhestätten im
räumlichen
Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die potenziellen Quartierstrukturen möglichst
zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine
weiteren Fledermäuse Quartiere beziehen können.
6.2
1.
Vermeidungsmaßnahmen für ziehende Fledermausarten
Abschaltungen
Zur vorsorglichen Vermeidung eines möglicherweise signifikant erhöhten Kollisionsrisikos sind für
wandernde Große Abendsegler und Rauhautfledermäuse nach MKULNV & LANUV (2013) im ersten
Betriebsjahr vorsorglich die geplanten WEA vom 15. Juli bis 31. Oktober in Nächten (Sonnenuntergang
bis Sonnenaufgang) mit folgenden vorherrschenden Witterungsbedingungen abzuschalten:
-
Windgeschwindigkeiten von weniger als 6 m/s,
-
Temperaturen >10°C,
-
ohne längere Niederschlagsphasen.
Basierend auf neuen Erkenntnissen durch ein parallel durchzuführendes „Aktivitätsmonitoring in
Gondelhöhe“ (s. u.) sind für den Betrieb ab dem 2. Jahr entweder modifizierte Abschaltungen möglich
oder es kann auf solche verzichtet werden.
ecoda
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
2.
85
Aktivitätsmonitoring in Gondelhöhe
Nach Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen ist nach MKULNV & LANUV (2013) ein akustisches
Monitoring an zwei WEA entsprechend den Empfehlungen von BRINKMANN et al. (2011b)
durchzuführen.
Über die gemessene Aktivität von Fledermäusen im Rotorbereich kann die Zahl der Fledermäuse, die
an den WEA potenziell verunglücken können, abgeschätzt werden. Vor dem Hintergrund der
vorliegenden Daten sind die Messungen in den ersten beiden Betriebsjahren jeweils im Zeitraum
15. Juli bis 31. Oktober durchzuführen.
Die Ergebnisse der Messungen des ersten Betriebsjahres (Jahr mit Abschaltungen) sind in Form eines
Berichts darzulegen. Der Bericht muss hinsichtlich der Signifikanz von Kollisionsereignissen fachlich
fundiert Auskunft geben sowie Maßnahmen aufzeigen, die eventuell erforderlich sind, um das
Kollisionsrisiko auf ein vertretbares Maß zu reduzieren („fledermausfreundliche Betriebsalgorithmen“,
vgl. BEHR et al. (2011)). Die Entscheidung über die Art der Maßnahmen findet in enger Abstimmung
zwischen Behörde, Gutachter und Betreiber statt. Im zweiten Betriebsjahr kann auf Grundlage der
Ergebnisse der Betriebsalgorithmus angepasst werden (bspw. Zeiträume für Abschaltungen einengen)
oder auf Abschaltungen gänzlich verzichtet werden.
Die Aktivitätsmessung im 2. Betriebsjahr dient der Verifizierung getroffener Einschätzungen und
eröffnet gegebenenfalls die Möglichkeit zu weiteren Optimierungen. Auch hierzu ist ein fundierter
Bericht zu erstellen, der der Fachbehörde zur weiteren Beurteilung des zukünftigen Betriebs vorgelegt
werden muss.
6.3
Kompensationsmaßnahmen
Sollten durch die Anlage der Bauflächen genutzte Quartiere bzw. besonders geeignete
Quartierstandorte (z. B. geeignete Höhlenbäume) entfernt werden müssen, würde es sich um einen
Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG handeln. Diese potenziell eintretenden Eingriffsfolgen
können über die dauerhafte Sicherung von Altbäumen im räumlichen Zusammenhang kompensiert
werden. Die Anzahl der notwendigen Altbäume sollte nach der Baufeldkontrolle festgelegt werden.
ecoda
Zusammenfassung
7
86
Zusammenfassung
Anlass des vorliegenden Fachgutachtens sind die geplante Errichtung und der Betrieb von fünf
Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im
Bereich des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“. Die geplanten WEA-Standorte
werden derzeit als Ackerflächen genutzt.
Bei den von der REA GmbH geplanten WEA 2, 3, 4, 5 und 6 handelt es sich um Anlagen des Typs GE
130 des Herstellers General Electric mit einer Nabenhöhe von 110,0 m und einem Rotordurchmesser
von 130,0 m (Gesamthöhe: 175 m) vorgesehen. Beim Anlagentyp GE 130 beträgt die Nennleistung
laut Hersteller 3,2 MW. Die vormals geplante WEA 1 ist entfallen.
Auftraggeberin des Fachgutachtens ist die Gemeinde Kreuzau.
Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es,
-
die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Fledermäuse zu prognostizieren und zu bewerten,
-
zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung zu bewerten sind und schließlich
-
zu prüfen, ob durch das Vorhaben ein Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG
erfüllt wird.
Im Fachgutachten wird den vorliegenden Hinweisen und Arbeitshilfen für die artenschutzrechtliche
Prüfung gefolgt (z. B. BATTEFELD 2008, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2005, 2007a, b & 2013, LANA 2010,
LÜTTMANN 2007, MKULNV & LANUV 2013, MWEBWV & MKULNV 2010, MUNLV 2010, STEIN & BAUCKLOH
2007).
Als Datengrundlage zur Prognose der Auswirkungen des Vorhabens auf Fledermäuse fanden im
Zeitraum zwischen Mitte April und Mitte Oktober 2011 und 2013 zwölf (2011) bzw. 20 (2013)
Detektorbegehungen statt, bei der der Raum im Umkreis von bis zu 1.000 m um die geplanten WEA
untersucht wurde.
Zusätzlich wurde die Aktivität von Fledermäusen im Jahr 2011 an zwei und im Jahr 2013 an drei
ausgewählten Standorten parallel zu den Detektorbegehungen kontinuierlich mit Hilfe jeweils einer
Horchkiste erfasst. Darüber hinaus wurden im Juni und Juli an potenziellen Quartierstandorten pro Jahr
vier Ein- und Ausflugskontrollen sowie ab Anfang August vor Beginn der Detektorbegehung
Sichtbeobachtungen zur Erfassung ziehender Fledermausarten durchgeführt.
Mit mindestens elf Arten kann das in den Jahren 2011 und 2013 im Untersuchungsraum
nachgewiesene Artenspektrum als überdurchschnittlich bewertet werden.
ecoda
Zusammenfassung
87
Für die Zwergfledermaus wird dem Untersuchungsraum eine allgemeine, Teilbereichen aufgrund der
Anwesenheit von Quartieren, Flugstraßen und Jagdgebieten mit hoher Aktivität eine besondere
Bedeutung beigemessen.
Eine Wochenstube des Große Mausohrs wurde knapp außerhalb des Untersuchungsraums in der Kirche
von Thum vermutet. Innerhalb des Untersuchungsraums wurde die Art regelmäßig bei der Jagd und
bei Überflügen festgestellt. Für die Art hat der Untersuchungsraum eine allgemeine, der
Siedlungsbereich von Thum sowie Randbereiche von Gehölzen eine besondere Bedeutung.
Für die Gattungen Myotis und Plecotus wird dem Untersuchungsraum ebenso eine allgemeine
Bedeutung zugewiesen.
Die übrigen Arten nutzten den Untersuchungsraum nicht bzw. nicht regelmäßig, so dass dieser
offenbar allenfalls geringe oder geringe bis allgemeine Lebensraumfunktionen erfüllt.
Im Rahmen der Horchkistenuntersuchung wurden keine erhöhten Aktivitäten festgestellt.
Die Ergebnisse der Detektorbegehungen und der Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang deuten
darauf hin, dass der Untersuchungsraum während der Zugzeiten in geringem Maße von jagenden und
/ oder durchziehenden Großen Abendseglern und Rauhautfledermäusen genutzt wurde.
Insgesamt besteht bezüglich der Aktivität der beiden Arten in der herbstlichen Zugzeit eine
Prognoseunsicherheit.
Zur vorsorglichen Vermeidung eines möglicherweise signifikant erhöhten Kollisionsrisikos sind für die
beiden wandernden Arten Großer Abendsegler und Rauhautfledermaus nach MKULNV & LANUV (2013)
im ersten Betriebsjahr vorsorglich die geplanten WEA vom 15. Juli bis 31. Oktober in Nächten
(Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) mit folgenden vorherrschenden Witterungsbedingungen
abzuschalten:
-
Windgeschwindigkeiten von weniger als 6 m/s,
-
Temperaturen >10°C,
-
ohne längere Niederschlagsphasen.
Zur Ermittlung der Aktivität im Gondelbereich wird für den Großen Abendsegler und die
Rauhautfledermaus ein Höhenmonitoring vom 15. Juli bis 31. Oktober an zwei WEA nach den
Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) notwendig. Sollten dabei Aktivitäten festgestellt werden, die
auf ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko hinweisen, ist eine geeignete Maßnahme vorzunehmen.
Basierend auf den Erkenntnissen des „Aktivitätsmonitoring in Gondelhöhe“ sind für den Betrieb ab
dem 2. Jahr entweder modifizierte Abschaltungen möglich oder es kann auf solche verzichtet werden.
ecoda
Zusammenfassung
88
Sollten potenzielle Quartierstrukturen von Bautätigkeiten betroffen sein, kann eine Verletzung oder
Tötung von Individuen im Zusammenhang mit der Beschädigung und Zerstörung von Fortpflanzungsund Ruhestätten nicht ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung eines Tatbestands nach
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG müssten geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf
Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden. Diese Kontrolle muss durch eine fachkundige
Person maximal zwei Wochen vor Rodungs- bzw. Baubeginn erfolgen.
2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fachund sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in
ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen, um die
ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und
Ruhestätten im
räumlichen
Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die potenziellen Quartierstrukturen möglichst
zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine
weiteren Fledermäuse Quartiere beziehen können.
Darüber hinaus liegen - bei Durchführung der vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen -
keine
begründeten Hinweise dafür vor, dass die Errichtung und der Betrieb von WEA innerhalb der geplanten
Windkraftkonzentrationszone gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen.
Sollten durch die Anlage der Bauflächen genutzte Quartiere bzw. besonders geeignete
Quartierstandorte (z. B. geeignete Höhlenbäume) entfernt werden müssen, würde es sich um einen
Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG handeln. Diese potenziell eintretenden Eingriffsfolgen
können über die dauerhafte Sicherung von Altbäumen im räumlichen Zusammenhang kompensiert
werden. Die Anzahl der notwendigen Altbäume sollte nach der Baufeldkontrolle festgelegt werden.
ecoda
Abschlusserklärung
Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand
und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem
Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen.
Dortmund, den 03. April 2017
Dr. Michael Quest
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Endbericht. Unveröffentl. Gutachten im Auftrag der WWS Ökoenergie, der WEB Windenergie,
der evn naturkraft, der IG Windkraft und des Amts der NÖ Landesregierung.
Anhang
−
Anhang I: Übersicht zur Auswertung der Horchkistenergebnisse im Jahr 2011
−
Anhang II: Übersicht zur Auswertung der Horchkistenergebnisse im Jahr 2013
Anhang I
19. April 2011
9. Mai 2011
24. Mai 2011
17. Juni 2011
27. Juni 2011
11. Juli 2011
26. Juli 2011
9. August 2011
22. August 2011
4. Sep. 2011
19. Sep. 2011
Sonnenuntergang
20:36
21:06
21:27
21:49
21:50
21:44
21:28
21:05
20:40
20:13
19:39
18:26
Sonnenaufgang
06:25
05:50
05:30
05:18
05:21
05:33
05:51
06:12
06:32
06:52
07:15
08:10
Dunkelphase
9,75
8,75
8,25
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7,50
8,00
8,50
9,00
10,00
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5-10%
0%
100-80%
5%
25-5%
100%
90-5%
90-50%
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Niederschlag
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0%
1-3 Bft
Datum
Wind (Bft)
1-3 Bft
2 Bft
2-3 Bft
1-4 Bft
2-3 Bft
1-3 Bft
1 Bft
4-2 Bft
1-2 Bft
1-3 Bft
2-3 Bft
Temp.
20-6°C
19-10°C
15-5°C
15-13°C
28-20°C
21-12°C
17-14°C
14-10°C
20-16°C
20-12°C
15-11°C
WEA
Aufnahmedauer
h
Einschaltzeit
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Abschaltzeit
Summe Kontakte
23. Okt. 2011
9-5°C
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Nord
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Nord
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9,5
9,5
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9
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9,75
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15,5
15,5
15,5
15,75
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9,5
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Legende
keine Aufnahme
keine Aufnahme wegen technischen Defekts
ungefähre Zuordnung von Sonnenunter- und aufgang
Übersicht zur Auswertung der Horchkistenergebnisse im Jahr 2011
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Anhang II
17.04.2013
20:34
6:30
20%
0%
2-3
16-21°
Datum
Sonnenuntergang
Sonnenaufgang
Bewölkung
Niederschlag
Wind (Bft)
Temp.
28.04.2013
20:52
6:08
25-75%
0%
1-2
3-10°
12.05.2013
21:14
5:45
70-100%
10% (Sprühregen)
2-3
8-16°C
27.05.2013
21:34
5:26
10%
0%
1-3
6-13°
15.06.2013
21:51
5:18
20%
0%
2-3
10-16°
19.06.2013
21:52
5:18
70-100%
<5% (Nieselregen)
2-3
19-25°
25.06.2013
21:53
5:20
15-100%
0%
1-3
9-12°
09.07.2013
21:48
5:31
0%
0%
2-3
13-21°
01.07.2013
21:52
5:24
0-40%
0%
2-3
12-17°
22.07.2013
21:33
5:49
10-60%
0%
2-3
19-24°
29.07.2013
21:23
5:58
20-100%
<5% (Regen)
2-4
15-20°
06.08.2013
21:12
6:08
0-50%
0%
0-2
16-22°
12.08.2013
20:59
6:19
0-100%
kurzzeitig Nieselregen
2-3
14-15°
Hk-Standort
Süd
West
Nord
Süd
West
Nord
Süd
West
Nord
Süd
West
Nord
Süd
West
Nord
Süd
West
Nord
Süd
West
Nord
Süd
West
Nord
Süd
West
Nord
Süd
West
Nord
Süd
West
Nord
Süd
West
Nord
Süd
HK
Aufnahmedauer
25
24
23
23
24
25
25
24
23
23
24
25
25
23
24
24
23
25
23
24
25
25
24
23
23
24
25
24
23
25
23
25
24
25
24
23
23
h
min
Einschaltzeit
Abschaltzeit
30
45
18:00
15
30
45
19:00
15
30
45
20:00
15
30
45
21:00
15
30
45
22:00
15
30
45
23:00
15
30
45
00:00
15
30
45
01:00
15
30
45
02:00
15
30
45
03:00
15
30
45
04:00
15
30
45
05:00
15
30
45
06:00
15
30
45
07:00
15
30
45
08:00
15
30
45
09:00
Summe
Summe gesamt
Legende
9
58
9
58
9
58
9
16
9
16
9
16
8
34
8
34
8
34
7
56
7
56
7
56
6
31
6
31
6
31
7
30
7
30
7
30
7
31
7
31
7
31
7
36
7
36
7
36
7
47
7
47
7
47
8
16
8
16
8
16
8
35
8
35
8
35
9
0
9
0
9
0
9
59
West
Nord
25
24
10 25 -
20.08.2013
20:45
6:30
0-30%
0%
1-3
12-17°
Süd
19:50 20:10 20:30 20:10 20:33 20:47 20:43 20:32 20:26 20:55 21:09 21:22 21:07 20:34 20:48 21:12 20:33 20:51 21:06 21:27 21:40 21:06 21:25 21:39 20:30 20:47 21:00 20:46 20:12 20:28 21:18 20:39 20:57 19:32 19:51 20:08 20:59 20:18 20:36 19:40
6:11 6:22 6:31 6:07 5:55 5:41 5:56 5:47 5:36 5:46 5:17 5:30 5:25 5:57 5:43 5:28 5:41 5:49 5:44 5:32 5:20 5:50 5:38 5:26 5:36 6:00 5:48 6:19 6:06 5:55 6:45 6:29 6:15 6:30 7:00 6:47 6:58 6:43 6:34
0
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3
17
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78
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3
0
2
keine Aufnahme
keine Aufnahme wegen technischem Defekt
ungefähre Zuordnung von Sonnenunter- und aufgang
Übersicht zur Auswertung der Horchkistenergebnisse im Jahr 2013
West
25
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28.08.2013
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Nord
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West
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30.09.2013
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0%
1-3
7-13°
Nord
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