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Allgemeine Vorlage (Fachgutachten_Fledermäuse_Revision1_Lausbusch)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,1 MB
Datum
25.04.2017
Erstellt
11.04.17, 13:07
Aktualisiert
11.04.17, 13:07

Inhalt der Datei

Anlage 9 zu VL 58/2012, 7.Erg. www.ecoda.de ecoda Fachgutachten Fledermäuse UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR Ruinenstr. 33 44287 Dortmund zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“ Fon 0231 5869 - 9510 Fax 0231 5869 - 9519 ecoda@ecoda.de www.ecoda.de Auftraggeber: Gemeinde Kreuzau Bahnhofsstraße 7 52372 Kreuzau Bearbeiter: Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökol. Peter Krech, Dipl.-Landschaftsökol. Dortmund, den 03. April 2017 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Kartenverzeichnis Tabellenverzeichnis 1 Einleitung ................................................................................................................................ 5 1.1 Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung ..................................................................... 5 1.2 Gesetzliche Grundlagen ................................................................................................... 8 1.2.1 Eingriffsregelung ................................................................................................................................ 8 1.2.2 Besonderer Artenschutz .................................................................................................................... 8 1.3 Kurzdarstellung des Untersuchungsraums.................................................................... 10 2 Beschreibung des Vorhabens .............................................................................................. 12 2.1 Windenergieanlagen ...................................................................................................... 12 2.2 Kennzeichnung ................................................................................................................ 12 2.3 Fundamente .................................................................................................................... 14 2.4 Kranstell- und Montageflächen ..................................................................................... 14 2.5 Trafostationen ................................................................................................................. 14 2.6 Zuwegungen.................................................................................................................... 14 3 Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums ................... 17 3.1 Datenerhebung ............................................................................................................... 17 3.1.1 3.1.2 3.1.3 3.1.4 Detektorbegehungen ...................................................................................................................... 17 Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten)..................................................... 22 Ein- und Ausflugzählungen ............................................................................................................. 23 Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang .................................................................................. 23 3.2 Datenauswertung ........................................................................................................... 24 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 Detektorbegehungen ...................................................................................................................... 24 Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten)..................................................... 26 Ein- und Ausflugzählungen ............................................................................................................. 28 Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang .................................................................................. 28 3.3 Ergebnisse........................................................................................................................ 28 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 Detektorbegehungen ...................................................................................................................... 28 Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten)..................................................... 44 Ein- und Ausflugzählungen ............................................................................................................. 53 Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang .................................................................................. 55 3.4 Bedeutung des Untersuchungsraums für Fledermäuse .............................................. 57 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.4.5 Artenspektrum ................................................................................................................................. 57 Bedeutung als Lebensraum ............................................................................................................ 57 Bedeutung für den Fledermauszug ............................................................................................... 67 Fazit ................................................................................................................................................... 68 Weitere Daten aus dem Untersuchungsraum bzw. seinem weiterem Umfeld ........................ 69 4 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen ............................................................................ 70 4.1 Kollisionsrisiko ................................................................................................................. 70 4.2 baubedingter Lebensraumverlust ................................................................................. 74 4.3 betriebsbedingter Lebensraumverlust (Störung, Vertreibung) ................................... 74 4.4 Barrierewirkung und Zerschneidung von Lebensräumen ............................................ 75 5 Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen ........................................ 76 5.1 Werden Tiere verletzt oder getötet? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) .......................... 76 5.1.1 baubedingt Auswirkungen (Verletzungen oder Tötungen im Zusammenhang mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten)...................................... 76 5.1.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen (Kollisionsrisiko)................................................. 76 5.2 Werden Tiere erheblich gestört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) ................................. 80 5.2.1 baubedingte Auswirklungen.............................................................................................................. 80 5.2.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen .............................................................................. 80 5.3 Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) .......................................................................................... 81 5.3.1 baubedingte Auswirklungen.............................................................................................................. 81 5.3.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen .............................................................................. 82 5.4 Werden erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung entstehen? (§ 14 Abs. 1 BNatSchG) ............................................................................... 82 5.4.1 baubedingte Auswirklungen.............................................................................................................. 82 5.4.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen .............................................................................. 83 6 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen ............................................................... 84 6.1 Vermeidungsmaßnahmen für baumbewohnende Fledermausarten ........................ 84 6.2 Vermeidungsmaßnahmen für ziehende Fledermausarten.......................................... 84 6.3 Kompensationsmaßnahmen ............................................................................................ 85 7 Zusammenfassung ............................................................................................................... 86 Abschlusserklärung Literaturverzeichnis Abbildungsverzeichnis Seite Kapitel 1: Abbildung 1.1: Blick vom Zentrum nach Norden in Richtung der Obstplantagen südlich von Boich........ 010 Abbildung 1.2: Blick auf die Anhöhe Hürth ........................................................................................................ 011 Kapitel 2: Abbildung 2.1: Zeichnerische Darstellung der Tageskennzeichnung gemäß Anhang 5 der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom 02.09.2015 ....................................................................0Fehler! Textmarke nicht definiert. Abbildung 2.2: Zeichnerische Darstellung der Nachtkennzeichnung gemäß Anhang 5 der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom 02.09.2015 ....................................................................0Fehler! Textmarke nicht definiert. Kapitel 3: Abbildung 3.1: Horchkiste ....................................................................................................................................... 23 Kartenverzeichnis Seite Kapitel 1: Karte 1.1: Abgrenzung der geplanten Konzentrationszone für die Windenergie "Lausbusch" sowie geplante Standorte der WEA ........................................................................................... 07 Kapitel 2: Karte 2.1: Kapitel 3: Karte 3.1: Karte 3.2: Karte 3.3: Karte 3.4: Karte 3.5: Karte 3.6: Karte 3.7: Karte 3.8: Karte 3.9: Bauflächen zur Anlage der notwendigen Infrastruktur für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen ............................................................................. 12 Abgrenzung des Untersuchungsraums, regelmäßig begangene Route, Lage der Horchkistenstandorte, der Beobachtungspunkte für am Tag ziehende Fledermäuse und der Aus- und Einflugkontrollen ............................................................................................ 21 Nachweise von Individuen der Gattung Myotis während der Detektorbegehungen im Jahr 2011 .................................................................................................................................. 38 Nachweise von Individuen der Gattungen Myotis und Plecotus während der Detektorbegehungen im Jahr 2013 ............................................................................................ 39 Nachweise von Individuen der als kollisionsgefährdet geltenden Arten Großer Abendsegler, Breitflügel- und Rauhautfledermaus während der Detektorbegehungen im Jahr 2011 ............................................................................................ 40 Nachweise von Individuen der als kollisionsgefährdet geltenden Arten Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Breitflügel- und Rauhautfledermaus während der Detektorbegehungen im Jahr 2013 ............................................................................................ 41 Nachweise von Zwergfledermäusen während der Detektorbegehungen im Jahr 2011 ................................................................................................................................................ 42 Nachweise von Zwerg- und Mückenfledermäusen während der Detektorbegehungen im Jahr 2013 ............................................................................................ 43 Ergebnisse der Aus- und Einflugzählungen sowie der Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang in den Jahren 2011 und 2013 ..................................................................... 56 Funktionsräume besondere Bedeutung für die Zwergfledermaus in den Jahren 2011 und 2013 ........................................................................................................................................ 65 Tabellenverzeichnis Seite Kapitel 3: Tabelle 3.1: Tabelle 3.2: Tabelle 3.3: Tabelle 3.4: Tabelle 3.5: Tabelle 3.6: Tabelle 3.7: Tabelle 3.8: Tabelle 3.9: Tabelle 3.10: Tabelle 3.11: Tabelle 3.12: Tabelle 3.13: Tabelle 3.14: Begehungstermine und Witterungsbedingungen während der Fledermauserfassung im Jahr 2011 ............................................................................................................................... 19 Begehungstermine und Witterungsbedingungen während der Fledermauserfassung im Jahr 2013 ............................................................................................................................... 20 Stetigkeit der im Jahr 2011 angetroffenen Fledermausarten mit Angaben zum Gefährdungsgrad, Schutzstatus und relativer Aktivitätsdichte ............................................ 29 Stetigkeit der im Jahr 2013 angetroffenen Fledermausarten mit Angaben zum Gefährdungsgrad, Schutzstatus und relativer Aktivitätsdichte ............................................ 30 Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2011: Gesamtkontakte und Kontakte pro Nacht an den einzelnen Standorten ................................................................ 45 Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2011: Gesamtkontakte pro Stunde und Kontakte pro Stunde an den einzelnen Standorten ...................................................... 46 Absolute Kontakte und relative Anteile der verschiedenen registrierten Ruftypen an den untersuchten Standorten im Jahr 2011 ........................................................................... 47 Jahreszeitliches Muster der Fledermausaktivität im Untersuchungsraum im Jahr 2011 . 47 Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung: Gesamtkontakte und Kontakte pro Nacht an den einzelnen Standorten im Jahr 2013 ........................................................................... 49 Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung: Gesamtkontakte pro Stunde und Kontakte pro Stunde an den einzelnen Standorten im Jahr 2013 ....................................................... 50 Absolute Kontakte und relative Anteile der verschiedenen registrierten Ruftypen an den untersuchten Standorten im Jahr 2013 ........................................................................... 52 Jahreszeitliches Muster der Fledermausaktivität im Untersuchungsraum im Jahr 2013 . 53 Fledermausarten für die MTB-Quadranten 5204-4 Kreuzau, 5205-3 Vettweis, 5304-2 Niddegen und 5305-1 Zülpich nach LANUV (2016) .............................................................. 57 Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums für die vorkommenden Fledermausarten ........................................................................................................................ 68 1 Einleitung 1.1 Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung Anlass des vorliegenden Fachgutachtens sind die geplante Errichtung und der Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Bereich des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“ (vgl. Karte 1.1). Die geplanten WEA-Standorte werden derzeit als Ackerflächen genutzt. Bei den von der REA GmbH geplanten WEA 2, 3, 4, 5 und 6 handelt es sich um Anlagen des Typs GE 130 des Herstellers General Electric mit einer Nabenhöhe von 110,0 m und einem Rotordurchmesser von 130,0 m (Gesamthöhe: 175 m) vorgesehen. Beim Anlagentyp GE 130 beträgt die Nennleistung laut Hersteller 3,2 MW. Die vormals geplante WEA 1 ist entfallen. Auftraggeberin ist die Gemeinde Kreuzau. Beschreibung des Vorhabens 06 Die Errichtung und der Betrieb von WEA können sich negativ auf Fledermäuse auswirken (vgl. Kapitel 4). Als Bestandteil der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts unterliegen Fledermäuse auch der Eingriffsregelung. Somit ist ein Vorhabenträger verpflichtet, Beeinträchtigungen von Fledermäusen soweit wie möglich zu vermeiden und zu vermindern sowie unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren (auszugleichen oder zu ersetzen). Alle in Deutschland heimischen Fledermausarten werden in Anhang IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) geführt und sind somit nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe des vorliegenden Gutachtens, - die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Fledermäuse zu prognostizieren und zu bewerten, - zu prüfen, ob das Vorhaben einen Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG auslösen wird und - zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung (§ 14 BNatSchG) zu bewerten sind. Im Folgenden wird das Vorhaben kurz beschrieben (Kapitel 2). Auf der Grundlage von zwei umfangreichen Fledermauserfassungen, die in den Jahren 2011 und 2013 durchgeführt wurden, wird anschließend das Vorkommen der einzelnen Arten im Untersuchungsraum dargestellt und die Bedeutung des Untersuchungsraums für Fledermäuse bewertet (Kapitel 3). Ausgehend vom Wirkpotenzial von WEA auf Fledermäuse (Kapitel 4) erfolgt die Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen (Kapitel 5). Abschließend werden erforderliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen aufgeführt (Kapitel 6). Kapitel 7 fasst die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung zusammen. ecoda ! Fachgutachten Flederm äuse 52/  &$. *, 1$,   / / ("'12, & 3- ,  % 7, %    2%  #$+ $!($1 #$/  $+$(, #$ / $25 2  / 101$(*   '2+  / $(0 7/ $,   (+ '+$, #$0 $! 22, &0. *, 0 :   8  (, #$, $/ &($ , *&$,  20!20"'9 2% 1/&&$!$/ (,   $+$(, #$ / $25 2 ! Karte 1.1 !&/ $, 52, & #$/  &$. *, 1$,  -, 5$, 1/1(- , 05- , $ % 7/  #($ (, #$, $/ &($  20!20"'  0- 4($ &$. *, 1$  1 , #- / 1$ #$/    { } z | A  1 , #- / 1 $(, $/  &$. *, 1$,  (, #$, $/ &($, *&$     (,  #$/  - , 5$, 1/1(- , 05- , $  20!20"' { } z | A  1 , #- / 1 $(, $/  &$, $'+(&1$,  (, #$, $/ &($ , *&$     (,  #$/  - , 5$, 1/1(- , 05- , $   1$(, ) 2*  - , 5$, 1/1(- , 05- , $  20!20" ' WEA 6 { } z | A WEA 2 - , 5$, 1/1(- , 05- , $  1$(, ) 2*  { } z | A { } z | A WEA 3 A | } z { { } z | A WEA 4 { } z | A WEA 5 A { } z | !$(1$1$/  200"', (11 #$/  #(&(1 * $,  ! !$/  - . - &/. '(0"'$,  / 1$,           $/ !$(1$/   /   ("' $*  2$01     . / (*    © Geobasis NRW 2017  601 !          ´ Beschreibung des Vorhabens 1.2 08 Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 01. März 2010 in der aktuellen Fassung. Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft „[...] aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft“. 1.2.1 Eingriffsregelung Laut § 14 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ Eingriffe in Natur und Landschaft. Durch § 15 BNatSchG wird der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens werden die Begriffe „Ausgleich“ und „Ersatz“ z. T. vereinfacht unter „Kompensation“ zusammengefasst, sofern dies nicht zu Missverständnissen führt. 1.2.2 Besonderer Artenschutz Die in Bezug auf den besonderen Artenschutz relevanten Verbotstatbestände finden sich in § 44 Abs. 1 BNatSchG. Demnach ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, ecoda Beschreibung des Vorhabens 4. 09 wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG gelten i. V. m § 44 Abs. 5 BNatSchG. Danach liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Diese Verbotstatbestände gelten für alle streng geschützten Arten. Die Definition, welche Arten besonders bzw. streng geschützt sind, ergibt sich aus den Begriffserläuterungen des § 7 Abs. 2 Nr. 13 bzw. Nr. 14 BNatSchG. Da alle in Deutschland heimischen Fledermausarten in Anhang IV der FFHRichtlinie geführt werden, sind sie somit nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt und unterliegen dem besonderen Artenschutz des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG. In Bezug auf die Abarbeitung des Artenschutzes, die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe und Erheblichkeitsschwellen wird im vorliegenden Gutachten den Hinweisen und Arbeitshilfen für die artenschutzrechtliche Prüfung gefolgt (KIEL 2005, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2007, LÜTTMANN 2007, STEIN & BAUCKLOH 2007, BATTEFELD 2008, MUNLV 2010, MWEBWV & MKULNV 2010, KIEL 2013, MKULNV & LANUV 2013). ecoda Beschreibung des Vorhabens 1.3 010 Kurzdarstellung des Untersuchungsraums Der Untersuchungsraum befindet sich naturräumlich in der Mechernicher Voreifel, die zur Osteifel gehört (vgl. GLÄSSER 1978). Der gut strukturierte und mäßig reliefierte Untersuchungsraum im Umkreis von bis zu 1.000 m um die geplanten WEA (im Folgenden: UR1000) liegt zwischen den Ortschaften Nideggen im Südwesten, Thum im Osten und Boich im Nordwesten. Insgesamt überwiegt im UR1000 die intensive, meist ackerbauliche Nutzung. Im nördlichen Teil des UR1000 (südöstlich von Boich) werden größere Flächen von Obstplantagen eingenommen (vgl. Abbildung 1.1). Extensive, teils verbrachte Streuobstwiesen mit alten Obstbaumbeständen befinden sich überwiegend in den Randlagen der ländlich geprägten Ortschaften und an Einzelgehöften in den Randbereichen des UR1000 sowie am östlichen Kaiserberg im Grenzbereich von UR1000 und UR2000. Grünländereien (Mähwiesen und Weiden) sind vor allem in den Gemarkungen Kaiserberg, Lausbusch und Bruchberg sowie in der Talaue des Thumbachs westlich Thum anzutreffen. Feldgehölze, diverse Heckenstrukturen und eine Reihe kleiner Waldparzellen aus meist standorttypischen Bäumen und Sträuchern strukturieren und beleben das Landschaftsbild im UR1000. Landschaftsprägend ist die Anhöhe Hürth mit 335 m ü. NN (vgl. Abbildung 1.2). Abbildung 1.1: Blick vom Zentrum nach Norden in Richtung der Obstplantagen südlich von Boich ecoda Beschreibung des Vorhabens Abbildung 1.2: Blick auf die Anhöhe Hürth 011 ecoda Beschreibung des Vorhabens 2 012 Beschreibung des Vorhabens Die geplanten WEA sollen auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Ackerflächen errichtet werden (vgl. Karte 2.1). 2.1 Windenergieanlagen Bei den von der REA GmbH geplanten WEA 2, 3, 4, 5 und 6 handelt es sich um Anlagen des Typs GE 130 des Herstellers General Electric mit einer Nabenhöhe von 110,0 m und einem Rotordurchmesser von 130,0 m (Gesamthöhe: 175 m) vorgesehen. Beim Anlagentyp GE 130 beträgt die Nennleistung laut Hersteller 3,2 MW. Die vormals geplante WEA 1 ist entfallen. Die geplanten Anlagen verfügen über Dreiblattrotoren, Rotorblattverstellsysteme und automatische Windnachführung. Die WEA sind mit Blitzschutzsystemen ausgestattet. Ein Überwachungssystem sorgt bei schwerwiegenden Störungen für die Abschaltung der Anlage. Die Anlagen verfügen zudem über eine Eisansatzerkennung. 2.2 Kennzeichnung Alle Bauwerke von über 100 m über Grund erhalten im Hinblick auf die Flugsicherheit eine Kennzeichnung. Die geplanten WEA erhalten neben farblichen Markierungen am Turm und an den Rotorblättern (Tageskennzeichnung) auch eine sogenannte „Befeuerung“ an den Gondeln sowie am Turm (Nachtkennzeichnung) in Verbindung mit Sichtweitenmessgeräten, um die Befeuerung bei guter Sicht zu reduzieren. Die nach der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom 02.09.2015 möglichen Varianten sind in den Abbildungen 2.1 und 2.2 dargestellt. Eine Synchronisierung der Blinkfolge ist nach der Verwaltungsvorschrift verpflichtend. Die Art der Tages- und Nachtkennzeichnung wird im Rahmen der vom Hersteller vorgegebenen Varianten gemäß den Auflagen des BImSchG-Genehmigungsbescheids erfolgen. ecoda Beschreibung des Vorhabens 013 Abbildung 2.1: Zeichnerische Darstellung der Tageskennzeichnung gemäß Anhang 5 der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom 02.09.2015 Abbildung 2.2: Zeichnerische Darstellung der Nachtkennzeichnung gemäß Anhang 5 der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom 02.09.2015 ecoda Beschreibung des Vorhabens 2.3 14 Fundamente Das Betonfundament einer WEA vom Typ GE130 ist kreisförmig und hat einen Außendurchmesser von 21,5 m (beanspruchte Fläche je WEA: 363 m²). Die Tiefe der Fundamentgruben beträgt etwa 2 m. Der Bodenaushub, der zwischenzeitlich auf den an die Fundamentgruben grenzenden Flächen gelagert wird, wird nach Fertigstellung der Fundamente wieder angeschüttet. Ggf. sind für die Standsicherheit weitere Aufschüttungen notwendig. Die Aufschüttung ist lagenweise einzubauen und zu verdichten. Dieses ist von einem geotechnischen Sachverständigen schriftlich zu bestätigen. Die Aufschüttung ist gegen Erosion zu schützen. 2.4 Kranstell- und Montageflächen Die zur Errichtung der Anlagen benötigten Kranstellflächen werden benachbart zu den Fundamenten auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen dauerhaft angelegt (vgl. Karte 2.1). Die Größe der Kranstellflächen beträgt je WEA 1.500 m² (50 m * 30 m). Der Oberboden wird auf den beanspruchten Flächen abgeschoben. Als Sauberkeitsschicht und zur Erhöhung der Tragfestigkeit wird zwischen dem Unterbau und der Tragschicht ein Geotextil hoher Zugfestigkeit eingebaut. Die Tragschicht wird mit geeignetem Schottermaterial in einer Stärke von 30 bis 40 cm aufgebaut, so dass sie genügend Festigkeit für die Errichtung des Krans bei gleichzeitiger Versickerungsmöglichkeit für Regenwasser bietet. Für die Dauer der Bauphase werden pro geplanter WEA i. d. R. zwei Hilfskranflächen benötigt. Die Hilfskranflächen werden temporär (voraussichtlich mithilfe von Metallplatten) befestigt. Nach Errichtung der WEA werden die Befestigungen zurückgebaut und der zuvor abgeschobene Bodenaushub entsprechend der ursprünglichen Lagerungsverhältnisse wieder aufgebracht, so dass die Flächen anschließend wieder landwirtschaftlich genutzt werden können. Weitere Flächen werden zur Montage der Kranausleger und der Rotoren sowie zur Lagerung von Boden benötigt, wobei die angrenzenden Ackerflächen genutzt werden sollen (vgl. Karte 2.1). Eine Befestigung dieser Flächen ist nicht erforderlich. Die Flächen können unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten wieder landwirtschaftlich genutzt werden. 2.5 Trafostationen Die Trafostation ist bei dem geplanten Anlagentyp in der WEA integriert. Eine separate Trafostation ist nicht erforderlich, so dass ein zusätzlicher Flächenverbrauch vermieden wird. 2.6 Zuwegungen Die Zuwegungen müssen grundsätzlich so aufgebaut und freigegeben sein, dass sie von Schwerlastfahrzeugen mit einer Achslast von 12 t und einem maximalen Gesamtgewicht von 140 t befahren ecoda Beschreibung des Vorhabens 15 werden können bzw. dürfen. Auch nach dem Aufbau der WEA muss sichergestellt sein, dass die Anlagen für Reparaturen oder Servicearbeiten jederzeit mit Kranfahrzeugen und LKW erreichbar sind. Die Wege müssen eine Nutzbreite von mindestens 4,0 m aufweisen, die hindernisfreie lichte Durchfahrtsbreite darf 5,5 m nicht unterschreiten. An rechtwinkligen Abzweigungen sind i. d. R. Einbiegebereiche anzulegen, die ebenfalls geschottert werden. Neu anzulegende Wege sowie Wegeausbauten werden mit Schottermaterial befestigt, so dass die Wasserdurchlässigkeit auf den Flächen erhalten bleibt. Die Erschließung des Windparks erfolgt ausgehend von der Landessstraße L 33 über bestehende Wirtschaftswege. Die Zufahrten im Bereich des es Straßenbegleitgrüns entlang der L 33 werden lediglich für die Dauer der Bauarbeiten angelegt. Nach Beendigung der Arbeiten werden die Zufahrten zurückgebaut und wieder Straßenbegleitgrün angepflanzt. Im weiteren Verlauf der Zuwegung müssen die vorhandenen Wege - wo erforderlich - auf eine Breite von 4 m ausgebaut werden. Zudem werden einzelne Wegabschnitte auf Acker neu angelegt und z. T. Kurvenradien ausgebaut. Für die Wegausbauten wird Schottermaterial verwendet. Die Ausbauten erfolgen in vergleichbarer Weise wie die Anlage der Kranstellflächen. Für die Zufahrt zur der geplanten WEA 6 muss ein wegbegleitender Entwässerungsgraben überquert werden. Voraussichtlich wird der Graben über eine Strecke von ca. 20 m verrohrt. Zur Anfahrt des Standortes der WEA 4 wird der Thumbach gequert. Die bestehende Überquerung ist voraussichtlich zu erweitern. Das genaue Ausmaß des Ausbaus ist derzeit noch nicht bekannt. Da auch nach dem Aufbau der WEA sichergestellt sein muss, dass die einzelnen WEA für Reparaturen oder Servicearbeiten mit Kranfahrzeugen und LKW erreicht werden können, sind die Wege dauerhaft auszubauen. ecoda ! Fachgutachten Flederm äuse 8 52 ( &0," .4 &.   22* $ )4 5. (  6 /.  ' =. '   " 5'  % &-  & #* &4  % &2 &- & * .% & 2& 58 " 5  24 34 & * ,  ) 5-    2&* 3 =2& .  * -   " ) - &. % & 3 & #" 55. ( 30," . 3 @  > * . %&. &2( * & " . ," ( &.   " 53#53$ )? 5&25. (  & )< ,8 34 2& * ' & . 2" #&. 15&25. ( 5' 4 2" ( ( &# &2* .  &- & * . %&  2& 58 " 5 ! Karte 2.1 " 5' ,; $ )& . 8 52 . ," ( & % &2 ./ 4 7& .% * (& .  .' 2" 34 25+ 4 52 ' = 2 % * &   22* $ )4 5. (  5. % % &.  & 4 2* &# %& 2 ( &0," .4 & . * .% &. &2( * & " . ," ( &. 5&25. (   4 2" : &. #& ( ,& * 4 ( 2= .  4 & - 0/ 2; 2 " 5' ," &$ ) &.  5. %" - &. 4   %" 5&2) " ' 4   6 &23* & ( &,4  2" . 34 &,,' ,; $ )&    4 * $ ) 7 &(  5. %  ! 57 & ( 5. 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Erhöhung der geplanten Anlagenzahl wurden im Jahr 2013 weitere Begehungen notwendig, die sich v. a. auf die im Jahr 2011 nicht untersuchten südlichen und nördlichen Bereiche im Umkreis von bis zu 1.000 m um die derzeitig geplanten WEA konzentrierten (vgl. Karte 3.1). Während der Begehungen in den Jahren 2011 und 2013 wurden vor allem die Wirtschaftswege im Untersuchungsraum abgegangen. Die abgegangene Route wurde im Verlauf der Untersuchung weitgehend beibehalten (vgl. Karte 3.1). Die Witterungsbedingungen während der Begehungen waren meist günstig (meist kein Niederschlag, geringe Windstärke und i. d. R. gemäßigte Temperaturen; vgl. Tabelle 3.1 und 3.2). Die Erfassung wurde mit dem Ziel durchgeführt, das Artenspektrum und die Fledermausaktivität im untersuchten Raum zu erfassen sowie Hinweise über vorhandene Funktionsräume zu erhalten. Die Erfassung sowie die Bestimmung der Fledermäuse erfolgten vor allem akustisch, aber auch visuell (mit Hilfe einer lichtstarken Taschenlampe), wobei alle Merkmale und Informationen mit einbezogen wurden (Flugbild, Flughöhe, Verhalten, Habitat u. a.). Die während einer Begehung erzielten Ergebnisse, Informationen, Hinweise und offene Fragen wurden i. d. R. direkt vor Ort auf ein digitales Diktiergerät gesprochen. Zur akustischen Erfassung wurde das Gerät „Pettersson Ultrasound Detector D 240x“ eingesetzt. Dieser Detektor arbeitet - je nach Einstellung - nach dem - Frequenzwahlverfahren, mit dessen Hilfe die sog. Hauptfrequenz der Rufe einer Art bestimmt werden kann. Ferner erlaubt es Aussagen zur Rufcharakteristik im Feld. - Zeitdehnungsverfahren, mit dessen Hilfe die Rufe in eine zeitgedehnte Form umgewandelt werden. Die zeitgedehnten Rufe wurden auf einem Recorder (Edirol R-1 oder R-9) gespeichert und später am PC mit Hilfe spezieller Software (BatSound, BVL Spectrogram V7.2, SASLab Light und Cool Edit 2000) analysiert. In vielen Fällen kann durch die Analyse eine exakte Artansprache erfolgen. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 18 Nach RAHMEL et al. (1996) ist bei Windenergieprojekten die visuelle und akustische Erfassung mit Hilfe eines Detektors eine geeignete Methode zur sicheren Bestimmung der relevanten Arten. Einen Überblick über die Erfassung von Fledermäusen mit Hilfe eines Detektors gibt MÜHLBACH (1993). Zumindest in typischen Flugsituationen lässt sich die Mehrzahl der einheimischen Fledermäuse mit Hilfe des Detektors sicher bestimmen (LIMPENS & ROSCHEN 1995). Kann ein Individuum nur kurz gehört, dabei aber nicht beobachtet werden, ist eine sichere Artbestimmung in der Regel nicht möglich. Aus diesem Grund findet sich in den Ergebnissen auch ein Anteil an unbestimmten Individuen („Chiroptera spec.“ oder „Myotis bzw. Nyctalus spec.“). Dabei handelt es sich überwiegend um überfliegende und nicht um anhaltend jagende Individuen. Die Nachweisbarkeit der einzelnen Arten ist bei Anwendung der Detektormethode sehr unterschiedlich. Laut rufende Arten (z. B. Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)) können auch in größerer Entfernung mit dem Detektor wahrgenommen werden, während sog. Flüsterer (z. B. Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Braunes oder Graues Langohr (Plecotus auritus bzw. P. austriacus)) bereits ab einer Entfernung von 10 m oft nicht mehr zu registrieren sind. Vor diesem Hintergrund können die relativen Aktivitätsdichten der einzelnen Arten nicht unmittelbar miteinander verglichen werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind grundsätzlich laut rufende Arten im Verhältnis zu den leise rufenden Arten in den Ergebnissen überrepräsentiert. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.1: 19 Begehungstermine und Witterungsbedingungen während der Fledermauserfassung im Jahr 2011 Nr. Datum Temp. Windstärke (BF) Bewölkung Niederschlag 1 19.04.2011 6 - 20°C 1-3 0% 0% 2 09.05.2011 10 - 19°C 2 10% 0% 3 24.05.2011 5 - 15°C 2-3 0% 0% 4 17.06.2011# 7 - 10°C 2-4 80 - 100% 20 % (Nieselregen) 5 27.06.2011# 20 - 28°C 2-3 5% 0% 6 11.07.2011# 12 - 21°C 1-3 20% 0% 7 26.07.2011# 14 - 17°C 1 100% <5 % (Nieselregen) 8 09.08.2011* 10 - 14°C 2-4 10 - 90% 0% 9 22.08.2011* 16 - 20°C 1-2 50 - 90% 0% 10 04.09.2011* 12 - 20°C 1-3 20 - 40% 0% 11 19.09.2011* 11 - 15°C 3-4 10 - 80% 0% 12 23.10.2011* 5 - 9°C 1-3 0% 0% Erläuterungen zu Tabelle 3.1: an den mit # gekennzeichneten Begehungstagen wurde jeweils eine halbe Stunde vor und nach Sonnenuntergang sowie eine Stunde vor Sonnenaufgang an ausgewählten Standorten zusätzlich eine einstündige Beobachtung von aus- und einfliegenden Fledermäusen durchgeführt an den mit * gekennzeichneten Begehungstagen wurde vor der Kartierung zusätzlich eine einstündige Beobachtung von am Tage ziehenden Fledermausarten durchgeführt ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.2: 20 Begehungstermine und Witterungsbedingungen während der Fledermauserfassung im Jahr 2013 Nr. Datum Temp. Windstärke (BF) Bewölkung Niederschlag 1 17.04.2013 16 - 21°C 2-3 20% 0% 2 29.04.2013 3 - 10°C 1-2 25 - 75% 0% 3 12.05.2013 8 - 10°C 2-3 70 - 100% 10% (Sprühregen) 4 27.05.2013 6 - 13°C 1-3 10% 0% 5 15.06.2013# 10 - 16°C 2-3 20% 0% 6 19.06.2013# 19 - 25°C 2-3 70 - 100% <5% (Nieselregen) 7 25.06.2013 9 - 12°C 1-3 15 - 100% 0% 8 01.07.2013# 12 - 17°C 2-3 0 - 40% 0% 9 09.07.2013# 13 - 21°C 2-3 0% 0% 10 22.07.2013# 19 - 24°C 2-3 10 - 60% 0% 11 29.07.2013 15 - 20°C 2-4 20 - 100% <5% (Regen) 12 06.08.2013* 16 - 22°C 0-2 0 - 50% 0% 13 12.08.2013 14 - 15°C 2-3 0 - 100% kurzzeitig (Nieselregen) 14 20.08.2013* 12 - 17°C 1-3 0 - 30% 0% 15 28.08.2013* 13 - 17°C 1-3 0 - 10% 0% 16 03.09.2013 16 - 20°C 1-3 0% 0% 17 10.09.2013* 12 - 13°C 3-4 80 - 100% <5% (Sprühlregen) 18 18.09.2013 9 - 10°C 3-4 20 - 100% 0% 19 24.09.2013* 12 - 19°C 1-2 0 - 30% 0% 20 30.09.2013* 1-3 10 - 90% 0% 7 - 13°C Erläuterungen zu Tabelle 3.2: siehe Tabelle 3.1 ecoda _ ^ S Nord " ! Fachgutachten Fledermäuse 8 63 ) '2.#05'0  33+ % *560)  710 (;0( "   # 6( &'/ '$+ '5 &'3 '/'+ 0&' 3'68 #6  354 5'+ .*6/  3'+ 4  ;3'0  + / #*/'0 &'4  '$#660) 4 2.# 04  >   <  " + 0&'0'3) + ' # 0.#)'0  #64 $64 % *= 2013 _ ^ 6(53#) ) '$'3+ 0  '/'+ 0&' 3'68 # 6 G _ ^ ! Karte 3.1 $) 3'08 60)  &'4  !05'34 6% *60) 4 3#6/4   3') './: 9+ ) $') #0) '0' 165'   #) ' &'3 13% *-+ 4 5'04 5#0&135'  &'3 '1$#% *560) 4 260- 5' (;3 #/#)  8 + '*'0&'  .'&'3/: 64 ' 60& &'3 64   60&  + 0(.6) - 10531..'0 G S " _ ^ ^ _ _ ^ Nord 2011 G { } z | A { } z | A S " !/- 3'+ 4  710   / 6/ &+ ' ) '2.#05'0 "   !05'34 6% *60) 4 3#6/ West 2013 GG _ ^  5#0&135 '+ 0'3 ) '2.#05'0 " + 0&'0'3) + '#0.#) '  "    + 0 &'3  108 '053#5+ 104 8 10'   #64 $64 % * { } z | A { } z | A Süd 2011 { } z | S A " G !05'34 6% *60) 4 ,#*3 G { } z | A   { } z | A !05'34 6% *60) 4 #04#58 { } z | A 3') './: 9+ ) $') #0) '0' 165' G G S " _ ^ Süd 2013 _ ^ S $.#) '135 '+ 0'3 13%*- + 4 5' G '1$#% *560) 4 135 (;3 #/#)  8 + '*'0&' .'&'3/: 64 ' _ 5#0&135 '+ 0'3 64   60&  + 0(.6) - 10531..' 5'5'3 64 4 % *0+ 55 &'3 &+ )+ 5#.'0 ! $'#3$'+ 121) 3#2*+ 4 % *'0 #35'0         '#3$'+ 5'3  3  + % *#'. 6'4 5     23+ .   _ ^ © Geobasis NRW 2017 #94 5#$        '5'3 ´ Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 3.1.2 22 Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten) Die automatische und kontinuierliche Erfassung der Aktivität von Fledermäusen erfolgte im Jahr 2011 in zwölf und im Jahr 2013 in 20 Nächten, jeweils zwischen Mitte April und Mitte Oktober begleitend zu den Detektor-Begehungen mit Hilfe von sog. Horchkisten. Die verwendeten Horchkisten bestehen aus einem Breitbanddetektor (Laar TDM 7C der Fa. von Laar Media, vgl. Abbildung 3.1), der durch eine Panorama-Schaltung den gesamten Ultraschallbereich in den hörbaren Bereich transferiert, so dass sämtliche Fledermausaktivitäten erfasst werden können. Zusätzlich enthält das Gerät einen integrierten Zeitgeber, der alle fünfzehn Minuten ein Zwei-Tonsignal ausgibt. Mit Hilfe dieses Systems können Fledermausaktivitäten im Verlauf einer ganzen Nacht innerhalb des Mikrofonbereichs (frequenzabhängig bis etwa 100 m) auf einem sprachgesteuerten digitalen Diktiergerät aufgezeichnet werden. Über den Zeitgeber lassen sich Informationen über den Zeitpunkt einer Registrierung ableiten. Die Horchkisten wurden vor Sonnenuntergang positioniert und am nächsten Morgen (frühestens mit Sonnenaufgang) wieder eingeholt. Das Mikrofon einer Horchkiste wurde in einer Höhe zwischen 40 und 80 cm außerhalb der Horchkiste an einem im Boden verankerten Stock befestigt (vgl. Abbildung 3.1). Generell sollten die gewählten Positionen der Horchkisten möglichst den Standorten ausgewählter geplanter WEA entsprechen oder aber - wenn (wie in diesem Fall) zum Zeitpunkt der Untersuchungen noch keine konkreten Standorte vorliegen - den Untersuchungsraum und seine verschiedenen Habitattypen repräsentieren. Vor diesem Hintergrund wurden im Jahr 2011 im westlichen Untersuchungsraum folgende Horchkisten-Standorte ausgewählt (vgl. Karte 3.1): - Standort Nord2011: Standort im zentralen Teil des Untersuchungsraums. Die Horchkiste wurde auf einem Acker, ca. 100 m nördlich eines kleinen Waldbereichs abgelegt. - Standort Süd2011: Standort im zentralen Teil des Untersuchungsraums. Der Ablageort der Horchkiste befand sich auf einem Acker, ca. 30 m östlich einer Baumreihe / Hecke. Im Jahr 2013 wurden insgesamt drei Horchkistenstandorte beprobt: - Standort Nord2013:: Standort im nördlichen Teil des Untersuchungsraums. Die Horchkiste wurde an einem Feldgehölz am Bruchbach abgelegt. - Standort West2013:: Standort im westlichen Teil des Untersuchungsraums. Die Horchkiste wurde auf einem Acker, ca. 200 m westlich eines kleinen Waldbereichs abgelegt. - Standort Süd2013:: Standort im südlichen Teil des Untersuchungsraums. Der Ablageort befand sich am Waldrand des Waldbereichs am Kaiserberg. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums Abbildung 3.1: 23 Horchkiste (links: digitales Diktiergerät; rechts: Detektor Laar TDM 7C; rechts unten: Bleigel-Akku, Außenmikrophon am Bambusstock) 3.1.3 Ein- und Ausflugzählungen Zur Ermittlung von Fledermausquartieren bzw. von Flugstraßen, die Quartiere mit Jagdhabitaten verbinden im Untersuchungsraum wurden an geeigneten Stellen (potenzielle Quartierstandorte; z. B. Bereiche mit Laubbäumen, Ortsränder) Ein- und Ausflugszählungen durchgeführt (vgl. Karte 3.1). Diese fanden im Juni und Juli zur Wochenstubenzeit statt (vgl. Tabelle 3.1). Bei den Ausflugszählungen wurde von ca. einer halben Stunde vor bis ca. einer halben Stunde nach Sonnenuntergang beobachtet, ob Tiere aus potenziellen Quartierbereichen ausfliegen. Bei den Einflugzählungen wurde von ca. einer Stunde vor Sonnenaufgang bis kurz nach Sonnenaufgang an denselben Stellen nach Einflügen von Fledermäusen Ausschau gehalten. 3.1.4 Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang Einige Fledermausarten (v. a. Großer Abendsegler) wandern im Herbst bereits ab dem Nachmittag, so dass sich diese Tiere über Sichtbeobachtungen nachweisen lassen. Um der Frage nachzugehen, ob und in welcher Intensität über dem Untersuchungsraum Fledermauszug stattfindet, wurde im Jahr 2011 ab Anfang August vor Beginn jeder Detektorbegehung eine Sichtbeobachtung durchgeführt. Im Jahr 2013 wurden zwischen Anfang August und Mitte Oktober insgesamt sechs Sichtbeobachtungen durchgeführt (Beginn: mindestens eine Stunde vor Sonnenuntergang). Während der Sichtbeobachtung ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 24 wurde der Luftraum über dem Untersuchungsraum von einem Aussichtspunkt mit Hilfe eines Fernglases beobachtet (zeitgleich wurde der oben beschriebene Detektor eingesetzt). 3.2 Datenauswertung 3.2.1 Detektorbegehungen Die im Rahmen der Detektorbegehungen erzielten Nachweise (= ein oder mehrere Individuen einer Art an einem Ort) wurden entsprechend dem Aufenthaltsort unter Angabe der gleichzeitig registrierten Individuenzahl, der Artzugehörigkeit sowie des Verhaltens in einer Karte vermerkt und später in ein GIS (ArcGis 10.1) übertragen. Dabei wurde jeder Fledermauskontakt an einem Ort als ein neuer Nachweis gewertet, wenn der Kontakt nicht zweifelsfrei einer bereits registrierten Fledermaus zuzuordnen war. Die Wahrscheinlichkeit von Mehrfacherfassungen ist dabei relativ hoch. Bei den Darstellungen in Kapitel 3.3 handelt es sich somit nicht um Individuenhäufigkeiten, sondern vielmehr um die Summe von Nachweisen (relative Aktivitätsdichte). Es wurde zwischen folgenden vier Verhaltenskategorien unterschieden: - anhaltend jagend: Diese Verhaltensweise wurde verwendet, wenn mehrfach ein typischer „feeding buzz“ (ein starker Anstieg der Rufrate kurz vor Erreichen der Beute) registriert wurde. Anhaltend jagende Individuen konnten entweder kontinuierlich erfasst werden oder sie kehrten nach kurzer Abwesenheit wiederholt zurück (abhängig von der Größe des Jagdhabitats). - überfliegend: Diese Kategorie charakterisiert die Verhaltensweise von Individuen, die nur kurz registriert wurden und sich offensichtlich auf einem Transferflug befanden (kein „feeding buzz“, gerichteter Flug, vergleichsweise geringe Rufrate). - überfliegend / jagend: Diese Kategorie wurde für Individuen verwendet, die nur über einen kurzen Zeitraum registriert wurden, sich offensichtlich auf einem Transferflug befanden (s. o.) und währenddessen aber auch jagten (Feststellung eines - meist einzelnen - „feeding buzz“). - Sozialrufe (ggf. überfliegend / jagend): Diese Verhaltensweise charakterisiert Individuen, die an einem Ort - i. d. R. mehrfach - Sozialrufe äußerten. Sozialrufe können stationär aber auch beim Transferflug oder bei der Jagd abgegeben werden. Meist konnten diese Individuen über einen längeren Zeitraum erfasst werden. Anhand der Zusammenstellung der Ergebnisse der einzelnen Begehungen wurden Funktionsräume abgegrenzt, durch die die artspezifische Nutzung des Untersuchungsraums beschrieben werden kann. Im Hinblick auf eine Bewertung der Bedeutung der Funktionsräume wurde dem Vorschlag von BACH et al. (1996) gefolgt, der sich an der Bewertung des Schutzguts „Arten und Lebensgemeinschaften“ ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 25 von BREUER (1994) orientiert und eine dreistufige Bewertungsskala vorsieht. BACH et al. (1996) ordnen den Funktionsräumen folgende drei Bewertungsstufen zu: Wertstufe 1: Funktionsräume besonderer Bedeutung - Jagdgebiet mit hoher Aktivitätsdichte - Flugstraße mit vielen Individuen - Quartier: alle gefundenen Quartiere (Umkreis ab 100 m je nach Art) und der Umkreis von 200 m um Paarungsquartiere von Abendseglern - Sondersituationen: z. B. große Ansammlungen von Fledermäusen zu bestimmten Jahreszeiten Wertstufe 2: Funktionsräume allgemeiner Bedeutung - Jagdgebiet mit mittlerer Aktivitätsdichte - Flugstraße mit wenigen Individuen Echte Flugstraßen zeichnen sich durch eine hohe Frequentierungsrate aus und werden regelmäßig, meist über mehrere Jahre und oft auch von mehreren Arten genutzt. Einzelne Nachweise von überfliegenden Individuen können mit hoher Wahrscheinlichkeit an nahezu jedem Punkt im Untersuchungsraum irgendwann einmal gemacht werden und stellen keine Flugstraßen dar. Vor diesem Hintergrund kommt jeder Flugstraße mindestens eine allgemeine Bedeutung zu. Wertstufe 3: Funktionsräume geringer Bedeutung - Jagdgebiet mit geringer Aktivitätsdichte Es ist methodisch nicht sinnvoll, starre Grenzwerte für die Aktivitätsdichte (gering, mittel, hoch) und die Individuenzahl (viele, wenige) zu definieren, auf deren Grundlage die Einteilung der Funktionsräume erfolgt. Die Aktivitätsdichte und die Individuenzahl sind u. a. stark von der unterschiedlichen Nachweisbarkeit der einzelnen Arten, von regionalen und lokalen Gegebenheiten sowie der Untersuchungsintensität abhängig. Zudem ist die Nachweiswahrscheinlichkeit von Fledermäusen nicht an jedem Punkt des Untersuchungsraums gleich. Wie dargestellt, wurde z. B. das Innere der Waldbereiche / Feldgehölze größtenteils nicht untersucht, während die Wege bei jeder Begehung abgegangen wurden. Für die Zwergfledermaus werden im Rahmen der vorliegenden Untersuchung folgende Definitionen verwendet, die allerdings mehr als grobe Richtschnur denn als starre Grenzwerte angesehen werden sollen. - Jagdgebiet mit hoher Aktivitätsdichte: häufig genutztes Jagdgebiet: Stetigkeit (Anteil der Begehungen, während der das Jagdgebiet nachweislich genutzt wurde, an der Gesamtzahl der Begehungen an der jeweiligen Struktur) über ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 26 75 % (für das Jahr 2011 an mindestens acht von zwölf Begehungen und für das Jahr 2013 an mindestens 15 von 20 Begehungen) oft kombiniert mit regelmäßigen Nachweisen von zwei oder mehr Individuen. - Jagdgebiet mit mittlerer Aktivitätsdichte: mehr oder weniger regelmäßig genutztes Jagdgebiet: Stetigkeit im Untersuchungsraum zwischen 42 und 75 % (für das Jahr 2011 an fünf, sechs oder sieben von zwölf Begehungen für das Jahr 2013 an neun bis 14 von 20 Begehungen). - Jagdgebiet mit geringer Aktivitätsdichte: unregelmäßig genutztes Jagdgebiet: Stetigkeit im Untersuchungsraum zwischen 25 und 41 % (für das Jahr 2011 an drei oder vier von zwölf Begehungen und für das Jahr 2013 an fünf bis acht von 20 Begehungen) meist kombiniert mit Nachweisen einzelner Individuen. - Flugstraße mit vielen Individuen: Registrierung vieler aufeinanderfolgender Individuen (mindestens zehn). - Flugstraße mit wenigen Tieren Registrierung mehrerer, aber weniger aufeinanderfolgender Individuen (mindestens zwei bis fünf). 3.2.2 Einsatz von automatischen Erfassungsgeräten (Horchkisten) Die digitalen Aufzeichnungen (wav-Dateien) wurden nach Einholen der Horchkisten auf einen PC übertragen und mit dem Programm „audacity“ akustisch und visuell ausgewertet. Dabei wurden die einzelnen, zeitlich voneinander getrennten Registrierungen (= Kontakte) ausgezählt und der jeweiligen Viertelstunde zugeordnet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich verschiedene Horchkistentypen in ihrer Empfindlichkeit unterscheiden, so dass eine Vergleichbarkeit von Untersuchungen, in denen verschiedene Horchkistentypen zum Einsatz kommen, nicht gegeben ist. Man kann sogar annehmen, dass sich einzelne Horchkisten vom gleichen Typ in der Empfindlichkeit unterscheiden. Bei der Bewertung der Aktivität muss somit eine gewisse Unschärfe berücksichtigt werden, so dass die erhaltenen Ergebnisse nicht als exakt angesehen werden dürfen. Dennoch kann die Horchkistenuntersuchung qualitativ und halbquantitativ wertvolle Erkenntnisse über die Aktivität von Fledermäusen am jeweiligen Standort liefern. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Bewertung der Ergebnisse verbal-argumentativ unter folgenden Gesichtspunkten: ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums - 27 ecoda Um die Aktivität an den Standorten beurteilen und mit Erfahrungswerten vergleichen zu können, wurde zunächst die Aktivität in den einzelnen Nächten auf die maximal mögliche Flugzeit normiert (Kontakte / Stunde). Als maximal mögliche Flugzeit wurde die Länge der Dunkelphase anhand der offiziellen Sonnenunter- und Sonnenaufgangszeiten für Kreuzau herangezogen. Die Anzahl der Fledermauskontakte wurden anschließend einer Kategorie zugeordnet. Allgemeingültige Grenzwerte zur Bewertung der durch Horchkisten gemessenen Fledermausaktivität existieren nicht. Die in dieser Untersuchung verwendeten Schwellenwerte zur Bewertung der Fledermausaktivität stützen sich auf Erfahrungswerte, die auf einer Vielzahl von Untersuchungen zu Windenergieprojekten in vergleichbaren Lebensräumen beruhen: - sehr geringe Aktivität: <1 Kontakt/h - geringe Aktivität: 1-3 Kontakte/h - durchschnittliche Aktivität: 3,1-5 Kontakte/h - hohe Aktivität: 5,1-10 Kontakte/h - sehr hohe Aktivität: >10 Kontakte/h - Zudem wurde, anhand des Mittelwerts der Aktivität über alle Nächte, die jährliche mittlere Aktivität ermittelt. Da in der Natur erhobene Daten nur ausnahmsweise normal verteilt sind, ist der Median i. d. R. ein besseres Maß für den Zentralwert der Verteilung. - Mit Hilfe der Horchkiste können - neben den Detektorbegehungen - Ergebnisse gewonnen werden, die Aussagen über die jahreszeitliche Fledermausaktivität im Untersuchungsraum erlauben. Dadurch können bestimmte Phänomene (z. B. Wanderungen) aufgedeckt werden. Dazu wurde die Anzahl der Nachweise in den unterschiedlichen Nächten miteinander verglichen. Dafür wurde auf eine Normierung der Aktivität auf die maximal mögliche Flugzeit verzichtet. Eine Normierung würde zu einer relativ hohen Aktivität in Nächten mit kurzer Dunkelphase führen. - Soweit möglich wurde versucht, über den Charakter einer Registrierung weitere Informationen zur Artzugehörigkeit und zum Verhalten (Transferflug, Jagd o. a.) abzuleiten. Zur sicheren Artbestimmung sind die Horchkisten nicht geeignet. Jedoch lassen sich anhand der Rufe / Kontakte folgende Artgruppen recht gut unterscheiden: a. Typ „Pipistrellus“: Dazu zählen im Wesentlichen Zwerg-, Rauhaut- und Mückenfledermaus. b. Typ „Nyctaloid“ (niederfrequente Arten): Dazu zählen die beiden Abendsegler-Arten, Breitflügelfledermaus, Nordfledermaus, Zweifarbfledermaus und - in offenen Habitaten - das Große Mausohr. Soweit möglich wurden noch zwischen „Nyctaloid“ und Eptesicus spec. unterschieden. c. Typ „Myotis“: Dazu zählen alle Myotis-Arten mit Ausnahme des Großen Mausohrs. Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 28 d. Typ „Chiroptera“ (unbestimmte Nachweise): Alle Kontakte, bei denen hinsichtlich der Artansprache eine große Unsicherheit bestand, wurden diesem Typ zugeordnet. 3.2.3 Ein- und Ausflugzählungen Die Ergebnisse der Ein- und Ausflugzählungen werden verbal-argumentativ beschrieben. 3.2.4 Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang Die Ergebnisse der Sichtbeobachtungen werden verbal-argumentativ beschrieben. 3.3 Ergebnisse In diesem Kapitel werden die Ergebnisse der Erhebung in den Jahren 2011 und 2013 im dargestellt. 3.3.1 2011 Detektorbegehungen Insgesamt wurden im Jahr 2011 im Untersuchungsraum mindestens sieben Arten nachgewiesen. Einzelne Nachweise aus der Gattung Myotis konnten nicht eindeutig zugeordnet werden. Während der zwölf Begehungen wurden im Untersuchungsraum 254 räumlich voneinander trennbare Nachweise erbracht, durchschnittlich also ca. 21 Nachweise pro Begehung. Dabei war die Zwergfledermaus mit etwa 83 % der Kontakte die häufigste Art (vgl. Tabelle 3.3). Während einer Nacht wurden maximal 31 Mal eine oder mehrere Fledermäuse registriert (09.05.2011). Die geringste nachgewiesene Aktivität stammt von der letzten Begehung am 23.10.2011 als neun Kontakte mit Fledermäusen im Untersuchungsraum festgestellt wurden (vgl. Tabelle 3.3). 2013 Bei den Begehungen im Jahr 2013 wurden insgesamt mindestens 11 Arten festgestellt. Einzelne Rufe konnten nicht zweifelsfrei einer Art zugeordnet werden. Während der 20 Begehungen im Jahr 2013 wurden 522 räumlich voneinander trennbare Nachweise erbracht. Pro Begehung waren dies durchschnittlich ca. 26 Nachweise. Während der Begehungen am 19.06. und am 22.07.2013 wurde mit 42 Nachweisen die Maximalzahl an Fledermausnachweisen in der Untersuchung erzielt. In zwei Nächten wurden unter zehn Nachweise erbracht (vgl. Tabelle 3.4). Nachfolgend wird das räumliche und jahreszeitliche Auftreten der einzelnen Arten näher beschrieben. Die Abfolge der Arten folgt DIETZ et al. (2007) (Bei der kartographischen Darstellung der Nachweise der Arten werden zur besseren Übersicht die nach MKULNV & LANUV (2013) als kollisionsgefährdet eingestuften Arten jeweils zusammen dargestellt: vgl. Karten 3.4 und 3.5). ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums Großer Abendsegler reproduz./ziehend Breitflügelfledermaus Zwergfledermaus Rauhautfledermaus reproduz./ziehend n n V V G n n NRW G n 2 R/V 2 n R/n IV IV II, IV IV IV IV IV Summe Kontakte Großes Mausohr Deutschland Artname Myotis spec. Fransenfledermaus Stetigkeit der im Jahr 2011 angetroffenen Fledermausarten mit Angaben zum Gefährdungsgrad, Schutzstatus und relativer Aktivitätsdichte Wasserfledermaus Tabelle 3.3: 29 Rote Liste FFH-Anhang IV 09.05.2011 1 24.05.2011 4 1 17.06.2011 1 27.06.2011 11.07.2011 2 1 26.07.2011 2 1 3 2 1 4 09.08.2011 1 22.08.2011 1 04.09.2011 2 19.09.2011 1 2 1 23.10.2011 Kontakte absolut Kontakte relativ Stetigkeit (%) 2 22 30 31 8 13 17 20 19 24 24 29 14 18 14 15 23 1 28 18 4 24 15 5 21 9 Sommeraspekt 20 Zug- / Balzaspekt 19.04.2011 Zugaspekt Datum 9 6 7 9 3 4 2 211 12 254 2,4 2,8 3,5 1,2 1,6 0,8 83,1 4,7 100,00 25,0 25,0 50,0 25,0 25,0 8,3 100,0 33,3 Erläuterungen zu Tabelle 3.3 - - Gefährdungsgrad gemäß der Roten Liste (RL) für Deutschland (MEINIG et al. 2009) und für NordrheinWestfalen (MEINIG et al. 2011) 2: stark gefährdet; R: arealbedingt selten; G: Gefährdung unbekannten Ausmaßes; V: Vorwarnliste; n: ungefährdet Schutzstatus gemäß der FFH-Richtlinie (92/43/EWG): II - Schutzstatus gemäß Anhang II, IV - Schutzstatus gemäß Anhang IV (gilt für alle heimischen Fledermausarten) Aktivitätsdichte: Angegeben ist die Anzahl der Nachweise (= ein oder mehrere Individuen einer Art an einem Ort) von Fledermäusen während der einzelnen Begehungen. Die absolute Zahl der Nachweise sollte wegen der Fülle von Einfluss nehmenden Faktoren (z. B. Witterung, zeitliche Abfolge der abgegangenen Routen, nicht erreichbare Strukturen) nicht überbewertet werden. Die Nachweise stellen lediglich ein relatives Maß für die Aktivitätsdichte dar. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums ecoda Kleinabendsegler Breitflügelfledermaus Zwergfledermaus Mückenfledermaus Rauhautfledermaus reproduz./ziehend n V V D G n D n NRW G 3/2 n 2 R/V V 2 n D R/n IV IV IV II, IV IV IV IV IV IV IV Gesamtergebnis Großer Abendsegler reproduz./ziehend V/V Plecotus spec. Großes Mausohr n Nyctalus spec. Fransenfledermaus Deutschland Artname Myotis spec. Kl./ Gr. Bartfledermaus Stetigkeit der im Jahr 2013 angetroffenen Fledermausarten mit Angaben zum Gefährdungsgrad, Schutzstatus und relativer Aktivitätsdichte Wasserfledermaus Tabelle 3.4: 30 Rote Liste FFH-Anhang IV IV IV 1 19 29.04.2013 1 6 12.05.2013 1 1 27.05.2013 1 15.06.2013 1 1 19.06.2013 7 2 2 22.07.2013 1 29.07.2013 3 1 1 3 2 1 1 1 7 18 27 2 32 23 2 2 3 25 30 4 09.07.2013 26 16 25.06.2013 01.07.2013 2 3 1 42 27 27 22 26 1 22 3 25 1 1 1 31 42 27 1 30 2 34 1 40 12.08.2013 3 25 20.08.2013 2 15 06.08.2013 3 28.08.2013 2 2 2 2 03.09.2013 2 10.09.2013 1 18.09.2013 24.09.2013 Kontakte relativ Stetigkeit (%) 18 3 25 4 1 1 30.09.2013 Kontakte absolut 1 3 3 2 1 1 1 29 17 1 28 2 32 10 11 4 8 22 1 10 2 4 32 19 1 4 8 30 26 3 7 5 9 407 2 9 11 522 0,2 0,8 1,5 5,7 5,0 0,6 1,3 1,0 1,7 78,0 0,4 1,7 2,1 100 5 15 25 55 70 10 15 10 25 100 10 25 40 Erläuterungen zu Tabelle 3.4 siehe Tabelle 3.3 Sommeraspekt 3 Zug-/ Balzaspekt 17.04.2013 Zugaspekt Datum Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 31 ecoda Wasserfledermaus 2011 Die Wasserfledermaus wurde an drei Terminen im Untersuchungsraum erfasst. Insgesamt liegen sechs Nachweise der Art vor (vgl. Tabelle 3.3). Die Art wurde nur bei Überflügen festgestellt, wobei die meisten Nachweise im nördlichen Teil des Untersuchungsraums erbracht wurden (vgl. Karte 3.2). 2013 Die Wasserfledermaus trat während der Begehungen am 24.09.2013 mit einem jagenden Tier im nördlichen Teil des Untersuchungsraums auf (vgl. Tabelle 3.4 und Karte 3.3). Fazit Im Rahmen der Untersuchungen wurden keine Quartiere der Art nachgewiesen. Die festgestellte Aktivitätsdichte war in den Jahren 2011 und 2013 insgesamt sehr gering. Kl. / Gr. Bartfledermaus 2011 Es wurden keine Nachweise der Artgruppe erbracht. 2013 Individuen der Artengruppe traten bei drei Begehung auf. Am 28.08.2013 wurden zwei Nachweise erbracht, am 22.07. und am 24.09.2013 jeweils ein Nachweis (vgl. Tabelle 3.4 und Karte 3.3). Fazit Im Rahmen der Untersuchungen wurden keine Quartiere der Art nachgewiesen. Die festgestellte Aktivitätsdichte war in den Jahren 2011 und 2013 insgesamt gering. Fransenfledermaus 2011 Fransenfledermäuse wurden an drei Terminen nachgewiesen. An zwei Terminen wurden ein bzw. zwei Kontakt(e) ermittelt, vom 24.05.2011 liegen insgesamt vier Nachweise von Fransenfledermäusen vor (vgl. Tabelle 3.3). Die Nachweise konzentrieren sich auf den westlichen Ortsrand von Thum sowie entlang der Gehölzbestände am Thumbach (vgl. Karte 3.2). Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 32 2013 Von der Fransenfledermaus wurden an drei der 20 Termine Nachweise erbracht, die sich auf die Gehölzränder des Waldbereichs am Kaiserberg und Muschling konzentrieren (vgl. Tabelle 3.4 und Karte 3.3). Fazit Im Rahmen der Untersuchungen wurden keine Quartiere der Art nachgewiesen. Die festgestellte Aktivitätsdichte war in den Jahren 2011 und 2013 insgesamt gering. Großes Mausohr 2011 Das Große Mausohr wurde während sechs der zwölf Begehungen im Untersuchungsraum registriert (vgl. Tabelle 3.3). An vier Terminen wurde je ein Nachweis erbracht. An jeweils einem Tag wurden zwei bzw. drei Kontakte mit Individuen der Art festgestellt. Die Nachweise konzentrieren sich dabei auf den westlichen Waldrand des östlich gelegenen Waldgebiets nördlich der L 33. Dort wurden insgesamt vier Nachweise festgestellt, wobei einmal drei jagende Tiere und ein Mal vier überfliegende Individuen registriert wurden. Ein Individuum äußerte dort Sozialrufe (vgl. Karte 3.2). Im Bereich der Kirche in Thum äußerten an einem Termin zwei Große Mausohren Sozialrufe. Aufgrund der Lage außerhalb des Untersuchungsraums im Jahr 2011 wurde das Umfeld der Kirche nur sporadisch untersucht. Es ist deswegen durchaus möglich, dass Große Mausohren im Dachstuhl der Kirche Quartiere besaßen (vgl. Karte 3.2). 2013 Im Jahr 2013 war das Große Mausohr mit einer Stetigkeit von ca. 55 % regelmäßig bei den Detektorbegehungen anwesend und mit 30 Nachweisen nach der Zwergfledermaus die zweithäufigste Art im Untersuchungsgebiet. Meist wurde dabei die Art mit einem bis vier Nachweisen festgestellt. Am 19.06.2013 wurden an sieben verschiedenen Stellen im Untersuchungsraum Große Mausohren festgestellt (vgl. Tabelle 3.4). Eine Häufung der Nachweise der Art wurde entlang der Gehölzränder bzw. der Waldwege erbracht. Wie auch im Jahr 2011 ergaben sich durch Tiere, die Sozialrufe äußerten, Hinweise auf ein Quartier in der Kirche von Thum (vgl. Karte 3.8: Ausflugkontrolle an der Thumer Kirche). Fazit Das Große Mausohr ist eine typische gebäudebewohnende Art. Da im Untersuchungsraum vergleichbare Strukturen allenfalls sehr kleinflächig in Randbereichen existieren, ist es wahrscheinlich, dass die Quartiere in Gebäuden außerhalb des Untersuchungsraums (z. B. Kirche von Thum) liegen ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 33 und die Tiere den Untersuchungsraum als Jagdgebiet nutzten bzw. diesen auf dem Weg in Jagdgebiete überflogen. Myotis spec. 2011 Drei Kontakte mit Individuen der Gattung Myotis konnten nicht bis auf Artniveau bestimmt werden. Die Nachweise liegen über den Untersuchungsraum verstreut (vgl. Tabelle 3.3 und Karte 3.2). 2013 Im Jahr 2013 konnten insgesamt 26 Rufsequenzen von Individuen der Gattung Myotis nicht bis auf Artniveau bestimmt werden. Die Nachweise konzentrieren sich dabei auf die Waldrandbereiche im Untersuchungsraum (v. a. Kaiserberg und Muschling) sowie entlang von Heckenstrukturen (vgl. Tabelle 3.4 und Karte 3.3). Großer Abendsegler 2011 Insgesamt wurden während der Begehungen vier Nachweise des Großen Abendseglers erbracht (vgl. Tabelle 3.3). Zwei Nachweise stammen aus der Begehung vom 17.06.2011 (außerhalb der Zugzeit), zwei Nachweise wurden am 22.08.2011 innerhalb der Zugphase erbracht. Darüber hinaus wurden auch Nachweise der Art während der Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang erbracht (vgl. Kapitel 3.3.4). Bei allen Kontakten handelte es sich um überfliegende Einzeltiere (vgl. Karte 3.4). 2013 Im Jahr 2013 wurden während 2 der 20 Begehungen Große Abendsegler festgestellt. Vom 09.07. liegen zwei Nachweise jeweils eines Einzeltieres vor, am 30.09. wurde ein Individuum festgestellt (vgl. Tabelle 3.4 und Karte 3.5). Fazit Im Rahmen der Untersuchungen wurden keine Quartiere der Art und keine erhöhte Aktivitätsdichte - auch nicht während der Zugzeiten - nachgewiesen. Die festgestellte Aktivitätsdichte war in den Jahren 2011 und 2013 insgesamt gering. Kleinabendsegler 2011 Es wurden keine Nachweise der Art erbracht. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 34 ecoda 2013 An drei Kartierterminen hielten sich Kleinabendsegler im Untersuchungsraum auf. Dabei wurden am 27.05. und am 19.06.2013 an jeweils zwei Stellen Nachweise von Individuen der Art erbracht. Am 22.07.2013 wurden in drei Bereichen Kleinabendsegler festgestellt (vgl. Tabelle 3.4 und Karte 3.5). Fazit Im Rahmen der Untersuchungen wurden keine Quartiere der Art und keine erhöhte Aktivitätsdichte - auch nicht während der Zugzeiten - nachgewiesen. Die festgestellte Aktivitätsdichte war in den Jahren 2011 und 2013 insgesamt gering. Nyctalus spec. 2011 Es wurden keine weiteren Individuen der Gattung Nyctalus nachgewiesen. 2013 Insgesamt wurden fünf Rufsequenzen festgestellt, die sich nicht eindeutig dem Großen Abendsegler bzw. Kleinabendsegler zuordnen lassen (vgl. Tabelle 3.4 und Karte 3.5). Breitflügelfledermaus 2011 Am 27.06.2011 wurden mindestens drei gleichzeitig jagende Breitflügelfledermäuse festgestellt, die von 23:40 bis 0:10 Uhr die hohen Begleitgehölze des Thumbachs anhaltend bejagten. Weitere Beobachtungen der Art im Untersuchungsraum wurden nicht erbracht (vgl. Tabelle 3.3 und Karte 3.4). 2013 An fünf Terminen traten Breitflügelfledermäuse im Untersuchungsraum auf. Dabei wurde die Art mit einem oder drei Nachweisen erbracht. Eine Konzentration auf bestimmte Bereiche oder Strukturen wurde nicht festgestellt (vgl. Tabelle 3.4 und Karte 3.5). Fazit Die Breitflügelfledermaus bewohnt typischerweise Dachstühle von Gebäuden. Da im Untersuchungsraum vergleichbare Strukturen allenfalls sehr kleinflächig in Randbereichen existieren, ist für die Breitflügelfledermaus davon auszugehen, dass ihre Quartiere in Gebäuden außerhalb des Untersuchungsraums liegen. Die festgestellte Aktivitätsdichte war in den Jahren 2011 und 2013 insgesamt gering. Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 35 Zwergfledermaus 2011 Die Zwergfledermaus wurde bei jeder Begehung im Untersuchungsraum angetroffen. Sie war die Art mit der höchsten Aktivitätsdichte und sicherlich auch mit den meisten Individuen im Untersuchungsraum sowie auch im weiteren Umfeld der geplanten WEA (vgl. Tabelle 3.3). Insgesamt konnten im Untersuchungszeitraum 211 Zwergfledermausnachweise erbracht werden. Das entspricht etwa 18 Nachweisen pro Begehung. Die meisten Nachweise stammen dabei aus der Nacht vom 09.05.2011 mit 30 Nachweisen. 45 % aller Nachweise gehen auf jagende Individuen zurück. Zwergfledermäuse jagten vor allem entlang der Waldränder im zentralen Teil des Untersuchungsraums sowie entlang der Hecken entlang des Thumbachs. Wesentlich seltener wurden Zwergfledermäuse über offenem Gelände registriert (vgl. Karte 3.6). Bei etwa 75 % der Nachweise handelte es sich um Einzeltiere. Zwei Individuen wurden 30 Mal (etwa 14 %) und drei Tiere 13 Mal (6 %) gleichzeitig im Untersuchungsraum festgestellt. Mehr als drei Tiere gleichzeitig wurden zehn Mal registriert. Während der Begehungen ergaben sich Hinweise auf Quartiernutzungen im Untersuchungsraum. Durch die Häufigkeit geäußerter Sozialrufe, gepaart mit der stetigen Anwesenheit relativ vieler Tiere (zum Teil mehr als fünf) an verschiedenen Kartiertagen wird davon ausgegangen, dass sich in der Unterführung der L 33 zwei räumlich nah zueinander liegende Quartiere (Wochenstuben) der Zwergfledermaus befunden haben (vgl. Karten 3.6 und 3.8). Quartiere außerhalb des Untersuchungsraums werden in der Kirche von Thum sowie an / in einzelnen Gebäuden in den an den Untersuchungsraum angrenzenden Siedlungen vermutet (siehe auch Ergebnisse der Aus- und Einflugkontrollen). Durch die Detektorbegehungen ergaben sich - im Gegensatz zu den Ein- und Ausflugszählungen (vgl. Kapitel 3.3.3) - keine Hinweise auf echte Flugstraßen oder einen gerichteten Einflug ins Gebiet. Auch in weiterer Entfernung zu den Quartierbereichen äußerten Individuen mehrmals anhaltend Sozialrufe. Neben der Funktion der Rufe als Balzrufe werden diese auch als Drohrufe gegenüber Artgenossen eingesetzt, wobei eine klare Unterscheidung nach SKIBA (2009) oft nicht möglich ist. Es ist deswegen sehr wahrscheinlich, dass im Untersuchungsraum viele Sozialrufe auch im Zusammenhang mit der Jagd standen. Dies gilt v. a. für Bereiche, die als Jagdgebiete für Zwergfledermäuse abgegrenzt wurden (Waldränder, Heckenstrukturen) und nur über ein sehr begrenztes Quartierpotenzial verfügen. 2013 Die Zwergfledermaus wurde - wie auch im Jahr 2011 - bei jeder Begehung im Untersuchungsraum festgestellt. Insgesamt wurden im Untersuchungszeitraum 407 Zwergfledermausnachweise erbracht. Das entspricht etwa 20 Nachweisen pro Begehung. Die meisten Nachweise stammen aus der Begehungsnacht am 06.08.2013 mit 34 Nachweisen. Von 11 Terminen liegen 20 bis 30 und an sechs ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 36 Terminen 10 bis 19 Nachweise vor. In zwei Nächten wurden weniger als zehn Mal Zwergfledermäuse im Untersuchungsraum festgestellt (vgl. Tabelle 3.4). Zwergfledermäuse jagten entlang der gesamten Begehungsroute, wobei sich die Nachweise an Gehölzstrukturen (Waldränder, Heckenstrukturen) konzentrierten. In offenen Bereichen wurde Zwergfledermäuse verhältnismäßig weniger festgestellt (vgl. Karte 3.7). Bei etwa 80 % der Nachweise handelte es sich um Einzeltiere. Zwei Individuen wurden 69 Mal (ca. 17 %) und drei oder mehr gleichzeitig anwesende Individuen wurden zehn Mal (3 %) im festgestellt. Bei 15 Nachweisen äußerten Individuen mehrmals anhaltend Sozialrufe. Da in den meisten Fällen die Sozialrufe im Zusammenhang mit mehreren jagenden Individuen standen, wird - wie im Jahr 2011 davon ausgegangen, dass die Sozialrufe überwiegend im Zusammenhang mit der Jagd standen. Quartiere werden - z. T. wie im Jahr 2011 festgestellt - am Rand des bzw. außerhalb des Untersuchungsraums in den an den Untersuchungsraum angrenzenden Siedlungen vermutet (siehe auch Ergebnisse der Aus- und Einflugkontrollen). Fazit Im Rahmen der Untersuchung ergaben sich Hinweise auf die Existenz von individuenarmen Wochenstuben (<50 Individuen) in den Unterführungen unter der L 33. Weitere Wochenstuben werden in den Randbereichen bzw. außerhalb des Untersuchungsraums in Thum und Boich vermutet. Darüber hinaus wurden im Untersuchungsraum regelmäßig jagende Tiere festgestellt, die sich v. a. entlang von Gehölzstrukturen konzentrierten. Mückenfledermaus 2011 Es wurden keine weiteren Individuen der Art nachgewiesen. 2013 An zwei Terminen wurde jeweils der Nachweis eines Tieres erbracht (vgl. Tabelle 3.4 und Karte 3.7). Fazit Im Rahmen der Untersuchungen wurden keine Quartiere der Art und keine erhöhte Aktivitätsdichte nachgewiesen. Die festgestellte Aktivitätsdichte war in den Jahren 2011 und 2013 sehr gering. Rauhautfledermaus 2011 Die Rauhautfledermaus trat im Untersuchungsraum nur in den Zugzeiträumen in Erscheinung. Zwei Nachweise stammen aus dem Frühjahr. Während der herbstlichen Zug- und Balzperiode wurden zehn ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 37 Nachweise erbracht (vgl. Tabelle 3.3). Die Art wurde überwiegend bei Überflügen (z. T. mit einzelnen Jagdsequenzen) registriert. Die Nachweise sind über den Untersuchungsraum verstreut, zeigen aber eine Konzentration entlang von Gehölzstrukturen (Hecken oder Waldränder). Lediglich ein Nachweis wurde im Offenland erbracht. Bei allen Feststellungen handelte es sich um Einzeltiere (vgl. Karte 3.4). 2013 Rauhautfledermäuse wurden an fünf Terminen festgestellt. Bis auf den Nachweis vom 22.07., der sich zeitlich im Übergangsbereich zur Zugperiode befindet, liegen alle Nachweise im Zeitraum der Wanderungsphase der Art. Dabei wurden an vier Terminen jeweils ein oder zwei Nachweise erbracht. Bei der Begehung am 30.09. wurden an vier Stellen im Untersuchungsraum Rauhautfledermäuse festgestellt. Bei allen Nachweisen handelte es sich um Einzeltiere, die an Gehölzstrukturen im zentralen und südlichen Teil des Untersuchungsraums jagend oder bei Überflügen registriert wurden (vgl. Tabelle 3.4 und Karte 3.5). Fazit Im Rahmen der Untersuchungen wurden keine Quartiere der Art festgestellt. Fast alle Nachweise der Art wurden während der Zugperiode erbracht, wobei die festgestellte Aktivität bei den Begehungen im Jahr 2011 und 2013 - bis auf den 30.09.2013 - als gering bewertet wird und keine erhöhte Aktivitätsdichte während der Zugzeiten nachgewiesen. Plecotus spec. 2011 (westlicher Untersuchungsraum) Es wurden keine Individuen der Gattung Plecotus nachgewiesen. 2013 Insgesamt wurden elf Nachweise dieser leise rufenden Artgruppe erbracht. Mit einer Stetigkeit von 40 % wurde die Art regelmäßig angetroffen, wobei bei den einzelnen Terminen jeweils ein oder zwei Nachweise von Einzeltieren erbracht wurden. Die Nachweise liegen über den Untersuchungsraum verstreut, insgesamt wurden die Tiere jedoch immer an Gehölzstrukturen festgestellt (vgl. Tabelle 3.4 und Karte 3.3). Fazit Im Rahmen der Untersuchungen wurden keine Hinweise auf Quartiernutzungen der Art erbracht. Vor dem Hintergrund der schweren Nachweisbarkeit der Art durch die Detektormethode deuten die Ergebnisse des Jahre 2013 auf eine regelmäßige Anwesenheit der Art im Untersuchungsraum hin. ecoda ! Fachgutachten Fledermäuse = 96 , *51&38 *3  66.( - 8 93,  : 43 + @3+  %  & 9+  ) *2  *'.*8  ) *6 *2 *.3) * 6*9= &9  68 78 *.1 "- 92   6*.7 @6*3  .2 &- 2 *3 ) *7 *'&993, 751& 37 C   A %.3) *3*6, .* & 31&,*3  &97'97(- B 9+ 8 6&, , *'*6.3  *2 *.3) * 6*9= & 9 ! 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Die im Vergleich mit den übrigen Nächten der Untersuchung höheren Kontaktzahlen am Standort Nord vom 27.06.2011 und vom 11.07.2011 sowie am Standort Süd vom 11.07.2011 stammen dabei überwiegend von einem oder von mehreren Individuen des Ruftyps „Pipistrellus“ (wahrscheinlich Zwergfledermaus), die von jeweils 4:00 bis 4:30 Uhr in der Nähe der Horchkisten jagten (häufige Sequenzen mit feeding-buzz). Die Kontaktzahlen am Standort Süd vom 19.04. und am Standort vom 09.05. wurden relativ kontinuierlich über die gesamte Nachtzeit aufgezeichnet (vgl. Anhang). Sonst sind auf den Aufnahmen jeweils weniger als 30 Kontakte pro Nacht aufgezeichnet worden. Die Kontaktzahl pro Stunde liegt für diese Standorte und Nächte immer unter 3,5 Kontakten/h, meist deutlich unter 2 Kontakten/h. Insgesamt betrug die Aktivität im Mittel 1,0 (Median) bzw. 2,2 Kontakte/Stunde (Mittelwert) (vgl. Tabelle 3.6). Aktivität an den untersuchten Standorten HK Nord2011 Am Horchkistenstandort Nord wurden insgesamt 230 voneinander trennbare Rufsequenzen aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.5). Im Mittel wurden 1,3 (Median) bzw. 2,2 (Mittelwert) Kontakte/h registriert (vgl. Tabelle 3.6). Die festgestellte Fledermausaktivität war: - 3x (25 %) hoch (>5,1-10 Kontakte/h), - 4x (33 %) gering (1-3 Kontakte/h) und - 5x (42 %) sehr gering (<1 Kontakt/h). ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 45 HK Süd2011 Am Horchkistenstandort Süd wurden insgesamt 240 voneinander trennbare Rufsequenzen aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.5). Im Mittel wurden 0,8 (Median) bzw. 2,2 (Mittelwert) Kontakte/h registriert (vgl. Tabelle 3.6). Die festgestellte Fledermausaktivität war: - 2x (17 %) hoch (5,1-10 Kontakte/h), - 1x (8 %) durchschnittlich (3,1-5 Kontakte/h), - 2x (17 %) gering (1-3 Kontakte/h) und - 7x (58 %) sehr gering (<1 Kontakt/h). Tabelle 3.5: Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2011: Gesamtkontakte und Kontakte pro Nacht an den einzelnen Standorten (* = unvollständige Aufnahme) Nr. Datum Kontakte / Nacht Nord2011 Süd2011 Gesamt 1 19.04.2011 21 82 103 2 09.05.2011 60 29 89 3 24.05.2011 1 2 3 4 17.06.2011 0 0 0 5 27.06.2011 47 22 69 6 11.07.2011 45 67 112 7 26.07.2011 15 6 21 8 09.08.2011 5 2 7 9 22.08.2011 12 13 25 10 04.09.2011 15 9 24 11 19.09.2011 3 6 9 12 23.10.2011 6 2* 8* Gesamtkontakte 230 240 470 Gesamtaufnahmedauer (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) in Std. 103,75 99,25 203,00 Zugaspekt Sommeraspekt Balz- / Zugaspekt ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.6: 46 Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung im Jahr 2011: Gesamtkontakte pro Stunde und Kontakte pro Stunde an den einzelnen Standorten (* = unvollständige Aufnahme) Nr. Datum Kontakte / Stunde Nord2011 Süd2011 Gesamt 1 19.04.2011 2,2 8,4 5,3 2 09.05.2011 6,9 3,3 5,1 3 24.05.2011 0,1 0,2 0,2 4 17.06.2011 0,0 0,0 0,0 5 27.06.2011 6,3 2,9 4,6 6 11.07.2011 5,6 8,4 7,0 7 26.07.2011 1,8 0,7 1,2 8 09.08.2011 0,6 0,2 0,4 9 22.08.2011 1,2 1,3 1,3 10 04.09.2011 1,4 0,8 1,1 11 19.09.2011 0,3 0,5 0,4 12 23.10.2011 0,4 0,1* 0,3* Mittelwert 2,2 2,2 2,2 Median 1,3 0,8 1,0 Zugaspekt Sommeraspekt Balz- / Zugaspekt Erläuterungen zu Tabelle 3.6: grün: sehr geringe Aktivität (<1 Kontakt / h); gelb: geringe Aktivität (1- 3 Kontakte / h); blau: durchschnittliche Aktivität (3,1-5 Kontakte / h); orange: hohe Aktivität (5,1-10 Kontakte / h); rot: sehr hohe Aktivität (>10 Kontakte / h); grau: keine Aufnahme bzw. nicht auswertbar Fazit An beiden Standorten wurden in 75 % der Kartiernächte geringe oder sehr geringe Aktivitäten festgestellt. Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass über den gesamten Untersuchungszeitraum gemittelt an beiden Standorten eine geringe Aktivität festgestellt wurde. Zwar wurde in einzelnen Nächten erhöhte Aktivität registriert, jedoch waren die Kontakte meist auf die Anwesenheit kurzeitig jagender Fledermäuse (vermutlich Zwergfledermäuse) zurückzuführen. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 47 ecoda Analyse zur Artzugehörigkeit Insgesamt 73 % aller Kontakte der Horchkistenuntersuchung stammten offensichtlich von jagenden oder überfliegenden Individuen vom „Pipistrellus“-Typ (vermutlich Zwergfledermäuse). Etwa 19 % aller Kontakte wurden von jagenden oder überfliegenden Individuen vom Typ „Nyctaloid“ geäußert. Unbestimmbare Fledermauskontakte und Rufe des Typs „Myotis“ sind mit ca. 6 bzw. 1 % auf den Aufnahmen vertreten. Die Häufigkeitsverteilung der einzelnen Ruftypen an den Horchkistenstandorten unterscheidet sich kaum (vgl. Tabelle 3.7) Tabelle 3.7: Absolute Kontakte und relative Anteile der verschiedenen registrierten Ruftypen an den untersuchten Standorten im Jahr 2011 Nord2011 Süd2011 Gesamt abs. % abs. % abs. % Pipistrellus 163 71 182 76 345 73 Nyctaloid 49 21 42 18 91 19 4 2 1 0 5 1 14 6 15 6 29 6 230 100 240 100 470 100 Myotis Chiroptera Gesamt Jahreszeitliches Muster der Aktivität Die Ergebnisse an den einzelnen Standorten zeigen kein jahreszeitliches Muster. Dies gilt insbesondere für die Kontakte des Typs „Nyctaloid“, zu denen auch die ziehenden Arten Großer Abendsegler und Kleinabendsegler gehören (vgl. Tabelle 3.8). Die jahreszeitliche Aktivitätsverteilung ergebit somit keine Hinweise auf ein verstärktes Auftreten von Individuen wandernder Arten über dem Untersuchungsraum. Tabelle 3.8: Jahreszeitliches Muster der Fledermausaktivität im Untersuchungsraum im Jahr 2011 (grau unterlegt: Sommeraspekt, weiß unterlegt Zugaspekt) Ruftyp\Datum 19.04 09.05. 24.05. 17.06. 27.06. 11.07. 26.07. 09.08. 22.08. 04.09. 19.09. 23.10. Gesamt Pipistrellus 90 77 0 0 44 95 10 2 13 11 3 0 345 Nyctaloid 8 7 0 0 17 15 9 5 8 12 5 5 91 Myotis 0 2 1 0 2 0 0 0 0 0 0 0 5 Chiroptera 5 3 2 0 6 2 2 0 4 1 1 3 29 103 89 3 0 69 112 21 7 25 24 9 8 470 Gesamt Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 48 3.3.2.2 Ergebnisse im Jahr 2013 Während der 20 Untersuchungsnächte wurden 58 vollständig auswertbare Horchkistendatensätze gewonnen. In der Kartiernacht vom 13.08.2013 wurden am Standort Nord2013, sowie in der Kartiernacht vom 20.08.2013 am Standort West2013 aufgrund eines technischen Defekts keine Ergebnisse erzielt. Insgesamt wurden bezogen auf die potenzielle Flugzeit (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) am Standort Süd2013 185 h 30 min sowie an den Standorten West2013 und Nord2013 176 h 10 min aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.9). Insgesamt wurden im Untersuchungszeitraum 1.383 zeitlich voneinander trennbare Rufsequenzen aufgenommen. Die Fledermausaktivität war in den verschiedenen Nächten und zwischen den Standorten teilweise sehr unterschiedlich. In sechs Nächten wurden insgesamt über 100 Kontakte aufgezeichnet. In neun Nächten lagen die Kontaktzahlen bei unter 50 Kontakten. In den übrigen Nächten wurden zwischen 50 und 100 Kontakte registriert. Nächte mit Kontaktzahlen über 100 Kontakte gehen überwiegend auf ein oder mehrere Individuen des Ruftyps „Pipistrellus“ (wahrscheinlich Zwergfledermaus) zurück, die für eine bestimmte Zeit im Umfeld der Horchkisten jagten und dabei immer wieder von den Detektoren erfasst wurden (häufige Sequenzen mit Fangsequenzen (feeding-buzz): z. B. 17.04.2013 Standort Nord2013: 181 Kontakte zwischen 22:45 Uhr und 23:45 Uhr; 15.06.2013 Standort Nord2013: 102 Kontakte zwischen 22 Uhr und 22:30 Uhr; 28.08.2013 Standort Süd2013: 60 Kontakte zwischen 20:15 Uhr und 20:30 Uhr / sowie 45 Kontakte zwischen 0.45 Uhr und 1 Uhr; 03.09.2013 Standort Nord2013: 93 Kontakte zwischen 0:00 Uhr und 1:30 Uhr) Damit liegen über ein Drittel aller Kontakte in einem Zeitraum, der ca. 0,5 % der Gesamtaufnahmezeit umfasst und wahrscheinlich auf jagende Einzelexemplare bzw. wenige jagende Individuen der Zwergfledermaus zurückgeht. Insgesamt betrug die Aktivität im Mittel 0,4 (Median) bzw. 2,4 Kontakte/Stunde (Mittelwert) (vgl. Tabelle 3.10). ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.9: Nr. 49 Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung: Gesamtkontakte und Kontakte pro Nacht an den einzelnen Standorten im Jahr 2013 (* = keine Aufnahme wegen technischen Defekts) Datum Nord2013 Kontakte / Nacht Süd2013 West2013 Gesamt 1 17.04.2013 245 2 3 250 2 28.04.2013 0 4 3 7 3 12.05.2013 2 1 1 4 4 27.05.2013 2 3 56 61 5 15.06.2013 125 4 0 129 6 19.06.2013 2 24 17 43 7 25.06.2013 2 13 26 41 8 01.07.2013 20 5 0 25 9 09.07.2013 11 14 47 72 10 22.07.2013 7 54 48 109 11 29.07.2013 17 3 52 72 12 06.08.2013 0 78 0 78 13 12.08.2013 * 3 101 104 14 20.08.2013 20 * 2 22 15 28.08.2013 25 2 136 163 16 03.09.2013 133 20 0 153 17 10.09.2013 2 0 0 2 18 18.09.2013 0 0 0 0 19 24.09.2013 27 2 1 30 20 30.09.2013 7 5 6 18 647 237 499 1.383 176,16 176,16 185,5 537,82 Gesamtkontakte Gesamtaufnahmedauer (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) in Std. Zugaspekt Sommeraspekt Balz/Zugaspekt ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.10: Nr. 50 Ergebnisse der Horchkistenuntersuchung: Gesamtkontakte pro Stunde und Kontakte pro Stunde an den einzelnen Standorten im Jahr 2013 (* = keine Aufnahme wegen technischen Defekts) Datum Kontakte / Stunde Süd2013 Nord2013 West2013 Gesamt 1 17.04.2013 24,7 0,2 0,3 8,4 2 28.04.2013 0,0 0,4 0,3 0,2 3 12.05.2013 0,2 0,1 0,1 0,1 4 27.05.2013 0,2 0,3 5,6 2,0 5 15.06.2013 12,6 0,4 0,0 4,3 6 19.06.2013 0,2 2,4 1,7 1,4 7 25.06.2013 0,2 1,3 2,6 1,4 8 01.07.2013 2,0 0,5 0,0 0,8 9 09.07.2013 1,1 1,4 4,7 2,4 10 22.07.2013 0,7 5,4 4,8 3,7 11 29.07.2013 1,7 0,3 5,2 2,4 12 06.08.2013 0,0 7,9 0,0 2,6 13 12.08.2013 * 0,3 10,2 3,5 14 20.08.2013 2,0 * 0,2 0,7 15 28.08.2013 2,5 0,2 13,7 5,5 16 03.09.2013 13,4 2,0 0,0 5,1 17 10.09.2013 0,2 0,0 0,0 0,1 18 18.09.2013 0,0 0,0 0,0 0,0 19 24.09.2013 2,7 0,2 0,1 1,0 20 30.09.2013 0,7 0,5 0,6 0,6 Mittelwert 3,4 1,2 2,5 2,4 Median 0,7 0,4 0,3 0,4 Zugaspekt Sommeraspekt Balz/Zugaspekt Erläuterungen zu Tabelle 3.10: grün: sehr geringe Aktivität (<1 Kontakt / h); gelb: geringe Aktivität (1- 3 Kontakte / h); blau: durchschnittliche Aktivität (3,1-5 Kontakte / h); orange: hohe Aktivität (5,1-10 Kontakte / h); rot: sehr hohe Aktivität (>10 Kontakte / h); grau: keine Aufnahme bzw. nicht auswertbar ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 51 Aktivität an den untersuchten Standorten HK Nord2013 Am Horchkistenstandort Nord2013 wurden insgesamt 647 voneinander trennbare Rufsequenzen aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.9). Im Mittel wurden 0,7 (Median) bzw. 3,4 (Mittelwert) Kontakte / h registriert (vgl. Tabelle 3.10). Die festgestellte Fledermausaktivität war: - 3x (16 %) sehr hoch (>10 Kontakte / h), - 6x (32 %) gering (1-3 Kontakte / h) und - 10x (53 %) sehr gering (<1 Kontakt / h). HK West2013 Am Horchkistenstandort West2013 wurden insgesamt 237 voneinander trennbare Rufsequenzen aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.9). Im Mittel wurden 0,4 (Median) bzw. 1,2 (Mittelwert) Kontakte / h registriert (vgl. Tabelle 3.10). Die festgestellte Fledermausaktivität war: - 2x (11 %) hoch (5,1-10 Kontakte / h) - 4x (21 %) gering (1-3 Kontakte / h) und - 13x (68 %) sehr gering (<1 Kontakt / h). HK Süd2013 Am Horchkistenstandort Süd2013 wurden insgesamt 499 voneinander trennbare Rufsequenzen aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.9). Im Mittel wurden 0,3 (Median) bzw. 2,5 (Mittelwert) Kontakte / h registriert (vgl. Tabelle 3.10). Die festgestellte Fledermausaktivität war: - 2x (10 %) sehr hoch (>10 Kontakte / h) - 2x (10 %) hoch (5,1-10 Kontakte / h) - 2x (10 %) durchschnittlich (3,1-5 Kontakte / h) - 2x (10 %) gering (1-3 Kontakte / h) und - 12x (60 %) sehr gering (<1 Kontakt / h). Fazit An allen Standorten wurden in mindestens 70 % der Kartiernächte geringe oder sehr geringe Aktivitäten festgestellt. Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass über den gesamten Untersuchungszeitraum gemittelt an den Standorten eine geringe Aktivität festgestellt wurde. Zwar wurde in einzelnen Nächten eine erhöhte Aktivität registriert, jedoch waren die Kontakte - ebenso wie im Jahr 2011 - auf die Anwesenheit kurzeitig jagender Fledermäuse (vermutlich Zwergfledermäuse) zurückzuführen. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 52 ecoda Analyse zur Artzugehörigkeit Insgesamt ca. 85 % aller Kontakte der Horchkistenuntersuchung stammen von jagenden oder überfliegenden Individuen vom Ruftyp „Pipistrellus“ (vermutlich Zwergfledermäuse). Ca. 10 % der Kontakte gehen auf Individuen des Ruftyps „Nyctaloid“ zurück, dem zum einen die kollisionsgefährdeten Abendsegler angehören, zum anderen auch das Große Mausohr angehört, das nicht als besonders kollisionsgefährdet angesehen wird (vgl. BRINKMANN et al. 2011). Im Rahmen der Detektorbegehungen wurden sowohl Große Mausohren als auch Abendsegler erfasst. Die Kontakte zu Individuen der weiteren Ruftypen spielen nur eine untergeordnete Rolle (vgl. Tabelle 3.11). Tabelle 3.11: Absolute Kontakte und relative Anteile der verschiedenen registrierten Ruftypen an den untersuchten Standorten im Jahr 2013 Nord2013 West2013 Süd2013 Gesamt % abs. % abs. % abs. % abs. 85 82 1.170 407 207 87 86 556 Pipistrellus-Typ 10 139 8 40 21 9 12 78 Nyctaloid 2 28 15 3 2 5 8 1 Eptesicus 2 34 30 6 3 1 0 Myotis-Typ 1 1 12 7 1 1 0 1 Chioptera 4 100 100 1.383 100 499 100 237 647 Gesamt Jahreszeitliches Muster der Aktivität Während der Untersuchungen wurde eine kontinuierlich Aktivität von Individuen des „Pipistrellus“Ruftyps aufgezeichnet (vgl. Tabelle 3.12). Es handelt sich dabei vermutlich überwiegend um ein oder mehrere jagende Zwergfledermäuse. Kontakte des Ruftyps „Nyctaloid“, zu denen die ziehenden Arten Großer Abendsegler und Kleinabendsegler gehören, wurden mehrheitlich nach dem 22.07.2013 - also zur Zugzeit der Abendsegler - registriert (vgl. Tabelle 3.12). Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.12: Ruftyp\Datum Pipistrellus Myotis Nyctaloid Eptesicus Chiroptera Gesamt Ruftyp\Datum Pipistrellus Myotis Nyctaloid Eptesicus Chiroptera Gesamt 3.3.3 2011 53 ecoda Jahreszeitliches Muster der Fledermausaktivität im Untersuchungsraum im Jahr 2013 (grau unterlegt: Sommeraspekt, weiß unterlegt Zugaspekt) 17.04. 250 0 0 0 0 250 06.08. 74 1 0 4 0 79 28.04. 4 1 1 1 0 7 12.08. 88 2 3 9 2 104 12.05. 2 0 0 0 0 2 20.08. 10 0 9 0 4 23 27.05. 61 0 0 0 0 61 28.08. 124 4 34 0 1 163 15.06. 121 0 4 4 0 129 03.09. 132 1 18 2 0 153 19.06. 29 5 8 1 0 43 10.09. 0 0 0 0 2 2 25.06. 39 2 0 0 0 41 18.09. 0 0 0 0 0 0 01.07. 24 0 1 0 0 25 24.09. 7 0 22 0 1 30 09.07. 22.07. 77 66 4 2 22 2 2 5 1 0 72 109 30.09. Gesamt 3 1.170 0 34 139 14 0 28 1 12 18 1.383 Ein- und Ausflugzählungen 17. / 18.06.2011 (Standort: westlicher Siedlungsrand von Thum: Ausflugkontrolle 21:10 - 22:10 Uhr / Einflugkontrolle 4:30 - 5:30 Uhr) Keine Fledermäuse festgestellt. 27. /28.06.2011 (Standort: südlicher Siedlungsrand von Boich: Ausflugkontrolle 21:00 - 22:12 Uhr / Einflugkontrolle 4:35 - 5:35 Uhr) Keine Fledermäuse festgestellt. 11.07.2011 (Standort: Südlicher Ortsrand von Boich: Ausflugkontrolle 21:00 - 22:16 Uhr / Einflugkontrolle 4:45 - 5:45 Uhr) Eine Zwergfledermaus überflog den Standort während der morgendlichen Einflugkontrolle um 4:56 Uhr (vgl. Karte 3.8). 26. / 27.07.2011 (Standort: Westlicher Ortsrand von Thum: Ausflugkontrolle 20:52 - 21:52 Uhr / Einflugkontrolle 5:11 - 6:11 Uhr) Es wurde sowohl ein individuenreicher abendlicher Ausflug aus dem Ort als auch ein individuenreicher morgendlicher Einflug in den Ort registriert. Am Abend des 26.07.2011 überflogen insgesamt 40 Zwergfledermäuse im Zeitraum von 20:52 bis 21:52 Uhr den Standort am Ortsausgang. Am folgenden Morgen wurden am selben Standort zwischen 5:11 und 6:11 Uhr 61 Zwerg- und zwei Fransenfledermäuse festgestellt (vgl. Karte 3.8). 29.07. 59 12 1 0 0 72 Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 54 2013 15.06.2013 (Standort: Thuirbach (mit baumheckenartigen, strukturreichen Ufergehölzen) westl. Thuir: Ausflugkontrolle 21.15 - 22:20 Uhr / Einflugkontrolle 4:15 - 5:20 Uhr) Im Zeitraum von 22:11 bis 22:17 Uhr überflogen bei der abendlichen Ausflugkontrolle zwölf Zwergfledermäuse aus Richtung Thuir kommend den Beobachtungspunkt nach Westen in Richtung des Untersuchungsraums (vgl. Karte 3.8). Morgens wurden an derselben Stelle im Zeitraum von 4:24 bis 4:45 Uhr acht Zwergfledermäuse festgestellt, die den Beobachtungspunkt in östliche Richtung überflogen (vgl. Karte 3.8). 19.06.2013 (Standort in der Nähe der Kirche in Berg: Ausflugkontrolle 21.15 - 22:20 Uhr / Einflugkontrolle 4:15 - 5:20 Uhr) Bei der abendlichen Ausflugkontrolle überfolgen im Zeitraum von 22:15 bis 22:25 Uhr drei Zwergfledermäuse und ein Großes Mausohr den Beobachtungsstandort. Darüber hinaus jagten ein bis zwei Zwergfledermäuse ab 22:19 Uhr anhaltend über Gärten, einer Obstwiese und sonstigen div. Gehölzen nahe dem Beobachtungspunkt (vgl. Karte 3.8). Bei der morgendlichen Einflugkontrolle wurden fünf Zwergfledermäuse festgestellt. 09.07.2013 (Standort Ausflugkontrolle an der Baumreihe der L 33 nahe Nideggen: 21:15 - 22:20 Uhr; Standort Einflugkontrolle am Thumer Fließ nahe Nideggen: 4:30 - 5:30 Uhr) Während der Ausflugkontrolle wurden keine Fledermäuse registriert. Bei der Einflugkontrolle am Morgen überflogen im Zeitraum von 4:34 bis 4:44 Uhr insgesamt zehn Individuen den Beobachtungspunkt, wobei sie teilweise auch jagten (vgl. Karte 3.8). 22.07.2013 (Standort: Am Gehölzsaum des Bruchbach nahe Wirtschaftsweg Thum - Boich: Ausflugkontrolle 21.00 - 22:20 Uhr / Einflugkontrolle 4:35 - 5:50 Uhr) Es überflogen abends und morgens jeweils zwei Zwergfledermäuse den Beobachtungspunkt (vgl. Karte 3.8). Darüber hinaus wurde an zwei Terminen (02.07. und 23.07.2013) das Umfeld der Kirche von Thum auf Fledermäuse überprüft. Dabei wurden an beiden Terminen einzelne Große Mausohren festgestellt. Ein Tier äußerte dabei Sozialrufe. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 55 ecoda Fazit: Die Aus- und Einflugkontrollen ergab in beiden Jahren deutliche Hinweise auf eine Quartiernutzung (Wochenstube) des Großen Mausohres in der Kirche von Thum. Darüber hinaus wurden ebenfalls deutliche Hinweise auf Quartiernutzungen (Wochenstuben) der Zwergfledermaus in Siedlungsbereichen erbracht, die an den Untersuchungsraum angrenzen (v. a. für die Ortschaften Thum, Thuir, Berg und Nideggen). 3.3.4 2011 Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang Am 09.08.2011 wurde zwischen 21:19 und 21:32 Uhr ein Großer Abendsegler beobachtet, der den Bereich zwischen den Obstplantagen und den Waldbereichen im nördlichen Teil des Untersuchungsraums für 13 Minuten als Jagdraum nutzte (vgl. Karte 3.8). Zudem jagte an der Hecke zu den Obstplantagen im Norden des Untersuchungsraums kurzzeitig eine Zwergfledermaus. Während der Sichtbeobachtungen am 09.08.2011 überflog um 21:31 Uhr ein Großer Abendsegler den Thumbach im Süden des Untersuchungsraums (vgl. Karte 3.8). Darüber hinaus wurde für kurze Zeit eine jagende Zwergfledermaus an der Hecke des Thumbachs festgestellt. Bei den Beobachtungen am 04.09.2011 überflog ein Großer Abendsegler um 20:38 Uhr den Thumbach (vgl. Karte 3.8). Während der Sichtbeobachtungen Ende September und Mitte Oktober wurden keine Fledermäuse registriert. 2013 Während der Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang von am Tag ziehenden Fledermausarten wurden im Jahr 2013 keine Fledermäuse beobachtet. Fazit: Die Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang im Jahr 2011 liefern Hinweise darauf, dass der Untersuchungsraum im geringen Maße von Großen Abendseglern als Überflugraum bzw. als Jagdhabitat während der Zugzeit genutzt wurde ! Fachgutachten Fledermäuse ? <9 /- 84 ) 6; - 6  991+ 0; <6/ =76 .B6. '  ) <. ,-5  - *1- ;  , - 9 - 5 - 16, -  9- <? )< 9; :; - 14  $ 0<5   9- 1:  B9- 6  15  " ) 05 - 6 , -: - *) <<6/: 84 ) 6:  E  C  '16, - 6- 9/1-  ) 64 ) /- 6  ) <:*<:+ 0D <.; 9) //- *- 916  - 5 - 16, -  9- <? )< ! Karte 3.8  9/- *61: : -  , - 9 <:  <6,   16.4 </? A04 <6/- 6 : 7> 1-  , - 9 #1+ 0; *- 7*) + 0; <6/- 6 =79 #766- 6 <6; - 9/) 6/ 16 , - 6  ) 09- 6  <6,  . ! { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A { } z | A 76? - 6; 9) ; 176: ? 76-   )<: *<:+0 %5 39- 1:  =76   5 <5  , 1-  /- 84 ) 6; - 6 '  %6; - 9: <+ 0<6/: 9) <5  # * { } z | A # * # ; ) 6, 79;  - 16- 9 /- 84 ) 6; - 6 '16, - 6- 9/1- ) 64 ) /-   '   16 , - 9  76? - 6; 9) ; 176: ? 76-    ) <:*<:+ 0 9; { } z | A 97@- :  ) <:709  9) 6: - 6. 4 - , - 95 ) <: 97@- 9 *- 6, : - /4 -9 { } z | A ( > - 9/. 4 - , - 95 ) <: &-90) 4 ; - 6  ) + 0> - 1: * B*- 9. 4 1- /- 6, ( 2) /- 6, B*- 9. 4 1- /- 6,   /- 91+ 0; -;   ) /, 9) <5  6, 1=1, <- 6? ) 04 *( .   6, 1=1, <<5      6, 1=1, <<5      6, 1=1, <- 6      6, 1=1, <- 6      6, 1=1, <- 6    6, 1=1, <- 6 -; - 9 <:: + 061; ;  , - 9 , 1/1; )4 - 6 ! *-) 9*- 1; $ 787/9) 801: + 0- 6 )9; - 6       $   - ) 9*- 1; - 9  9  1+ 0) - 4  !<- : ;     8914   ( ! © Geobasis NRW 2017  - ; -9 ) @: ; ) *       ´ Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 3.4 57 Bedeutung des Untersuchungsraums für Fledermäuse 3.4.1 Artenspektrum Im Untersuchungsraum wurden mindestens elf Arten festgestellt. Die Anzahl der nachgewiesenen Arten ist als überdurchschnittlich für zu bezeichnen. Nach den Angaben des LANUV (2016) sind für die Messtischblatt-Quadranten, auf denen sich Teile des Untersuchungsraums befinden, insgesamt zwölf Fledermausarten nachgewiesen (vgl. Tabelle 3.13). Tabelle 3.13: Fledermausarten für die MTB-Quadranten 5204-4 Kreuzau, 5205-3 Vettweis, 5304-2 Niddegen und 5305-1 Zülpich nach LANUV (2016) (Erhaltungszustand G: günstig; U: ungünstig; S: schlecht) Art deutsch wissenschaftlich Erhaltungszustand in NRW (kon.) Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii S Teichfledermaus Myotis dasycneme G Wasserfledermaus Myotis daubentonii G Großes Mausohr Myotis myotis U Fransenfledermaus Myotis nattereri G Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri U Großer Abendsegler Nyctalus noctula U Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii G Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus G Braunes Langohr Plecotus auritus G Graues Langohr Plecotus austriacus S Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus G 3.4.2 Bedeutung als Lebensraum 3.4.2.1 Quartiere Im Rahmen der Untersuchung wurden innerhalb des Untersuchungsraums in zwei Bereichen unter den Unterführungen der L 33 deutliche Hinweise auf Quartiernutzungen der Zwergfledermaus (Wochenstubenquartiere) festgestellt. Diesen Bereichen wird jeweils eine besondere Bedeutung zugewiesen (vgl. Karte 3.9). In den Waldbereichen des Untersuchungsraums ergaben sich keine eindeutigen Hinweise auf Quartiernutzungen. Es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass sich dort in / an Bäumen Quartiere befinden, die generell nur sehr schwer nachzuweisen sind. Es ist eher von einer gewissen ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 58 Wahrscheinlichkeit auszugehen, dass Baumquartiere zumindest temporär als Quartiere einzelner Fledermausarten genutzt werden. Für Spalten bewohnende und ggf. auch für Baumhöhlen bewohnende Arten dürften die Laubwaldbereiche innerhalb des Untersuchungsraums ein geringes bis durchschnittliches Quartierpotenzial besitzen. Die Hecken und Feldgehölze im Untersuchungsraum verfügen über geringes bis mittleres Baumholz, das für Spalten bewohnende und ggf. auch für Baumhöhlen bewohnende Arten allenfalls ein geringes Quartierpotenzial besitzt. Gebäudebewohnende Arten finden überwiegend in den Randbereichen des Untersuchungsraums geeigneten Quartierlebensräume. Außerhalb des Untersuchungsraums sind in einzelnen Gebäuden der angrenzenden Siedlungen - neben der Zwergfledermaus - Quartiernutzungen des Großen Mausohr sehr wahrscheinlich (z. B. in der Kirche von Thum). 3.4.2.2 Jagdhabitate und Flugstraßen In den Karten 3.2 und 3.8 sind sämtliche Registrierungen dargestellt, die während der insgesamt 32 Begehungen in den Jahren 2011 und 2013 erbracht wurden. Die dargestellten Nachweise stammen dabei nicht zwingend von unterschiedlichen Individuen. Da man davon ausgehen kann, dass insbesondere während aufeinanderfolgender Begehungen (aber auch während einer einzelnen Begehung) einige Individuen mehrfach registriert worden sind (Doppelzählungen), gehen die dargestellten Nachweise auf vergleichsweise wenige Individuen zurück. Dieser Sachverhalt ist bei der Betrachtung der überlagernden Darstellung der Karten, die die Abgrenzung von Funktionsräumen erlauben, zu beachten. Anhand der Verteilung der Aufenthaltsorte lassen sich für die einzelnen Arten bzw. Artengruppen verschiedene Funktionsräume / -elemente im Untersuchungsraum identifizieren und abgrenzen. Unter Berücksichtigung der Stetigkeit des Auftretens der einzelnen Arten und der Aktivitätsdichte wird nachfolgend die Bedeutung der Funktionsräume /-elemente bewertet und einer der drei in Kapitel 3.2.1 aufgeführten Wertstufen zugeordnet. Um die Ergebnisse und die Bewertung in einen größeren Kontext zu stellen und damit auch nachvollziehbarer machen zu können, wird zunächst kurz auf die Autökologie der einzelnen Arten eingegangen. Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die Angaben zur Autökologie und dem allgemeinen Verbreitungsbild dem Informationssystem „Geschütze Arten in NRW“ (LANUV 2016) entnommen. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 59 Wasserfledermaus Die Wasserfledermaus ist eine Waldfledermaus, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen Gewässer- und Waldanteil vorkommt. Als Jagdgebiete dienen offene Wasserflächen an stehenden und langsam fließenden Gewässern, bevorzugt mit Ufergehölzen. Dort jagen die Tiere in meist nur 5 bis 20 cm Höhe über der Wasseroberfläche. Bisweilen werden auch Wälder, Waldlichtungen und Wiesen aufgesucht. Die Sommerquartiere und Wochenstuben befinden sich fast ausschließlich in Baumhöhlen, wobei alte Fäulnis- oder Spechthöhlen in Eichen und Buchen bevorzugt werden. Seltener werden Spaltenquartiere oder Nistkästen bezogen. Ab Mitte Juni bringen die Weibchen in größeren Kolonien mit 20 bis 50 (max. 600) Tieren ihre Jungen zur Welt. Da sie oftmals mehrere Quartiere im Verbund nutzen und diese alle 2 bis 3 Tage wechseln, ist ein großes Angebot geeigneter Baumhöhlen erforderlich. Die Männchen halten sich tagsüber in Baumquartieren, Bachverrohrungen, Tunneln oder in Stollen auf und schließen sich gelegentlich zu kleineren Kolonien zusammen. Zwischen Ende August und Mitte September schwärmen Wasserfledermäuse in großer Zahl an den Winterquartieren. Die Wasserfledermaus ist in Nordrhein-Westfalen „gefährdet“ und kommt in allen Naturräumen nahezu flächendeckend vor. Kleinere Verbreitungslücken bestehen im westfälischen Bergland. Wasserfledermäuse wurden sehr selten im Untersuchungsraum nachgewiesen. Hinweise auf Quartiernutzungen ergaben sich nicht. Aufgrund der wenigen Nachweise lassen sich keine Funktionsräume der Art abgrenzen. Insgesamt wird dem Untersuchungsraum eine geringe Bedeutung als Lebensraum für die Wasserfledermaus beigemessen (vgl. Tabelle 3.14). Kl. / Gr. Bartfledermaus Die Große Bartfledermaus ist hauptsächlich an Wälder und Gewässer gebunden. Als Jagdgebiete werden aber auch Feldgehölze und Hecken aufgesucht. Ihre Sommerquartiere bestehen meist aus Baumhöhlen, Stammanrissen, Hohlräumen hinter abstehender Rinde oder Fledermauskästen. Zum Teil werden auch Gebäude genutzt, sofern diese nicht weit entfernt von Waldrändern oder Gehölzzügen liegen. Die Winterquartiere der Art befinden sich in Höhlen und Stollen (DIETZ et al. 2007). Die Kleine Bartfledermaus besiedelt offene und halboffene Landschaften mit einzelnen Gehölzbeständen und Hecken. Sie kommt häufig im Bereich von dörflichen Siedlungen vor. Als Jagdgebiete werden auch Wälder, Bachläufe und andere Gewässer aufgesucht. Ihre Quartiere befinden sich häufig in Spalten an Gebäuden oder hinter abstehender Baumrinde. Den Winter verbringt die Fledermausart in Höhlen, Bergwerken und Bergkellern (DIETZ et al. 2007). Ein Verbreitungsschwerpunkt der Großen Bartfledermaus liegt im nordöstlichen Westfalen, wo einige kopfstarke Wochenstubenkolonien bekannt sind, die größte mit bis zu 350 Tieren. In Winterquartieren ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 60 des Berglandes werden regelmäßig einzelne Tiere nachgewiesen. Ein bedeutendes Schwarmquartier befindet sich im Kreis Siegen-Wittgenstein. Insgesamt ist die Nachweis- und Aktivitätsdicht so gering, dass im Untersuchungsraum keine Funktionsräume abgegrenzt werden können. Hinweise auf Quartiernutzungen liegen nicht vor. Insgesamt wird dem Untersuchungsraum eine geringe Bedeutung als Lebensraum für Bartfledermäuse zugewiesen (vgl. Tabelle 3.14). Fransenfledermaus Die Fransenfledermaus lebt bevorzugt in unterholzreichen Laubwäldern mit lückigem Baumbestand. Als Jagdgebiete werden außerdem reich strukturierte, halboffene Parklandschaften mit Hecken, Baumgruppen, Grünland und Gewässern aufgesucht. Die Jagdflüge erfolgen vom Kronenbereich bis in die untere Strauchschicht. Die individuellen Aktionsräume sind 100 bis 600 ha groß, wobei die Kernjagdgebiete meist in einem Radius von bis zu 1.500 m um die Quartiere liegen. Als Wochenstuben werden Baumquartiere (v. a. Höhlen, abstehende Borke) sowie Nistkästen genutzt. Darüber hinaus werden auch Dachböden und Viehställe bezogen, wo sich die Tiere vor allem in Spalten und Zapfenlöchern aufhalten. Die Kolonien bestehen meist aus mehreren Gruppen von 10 bis 30 Weibchen, die gemeinsam einen Quartierverbund bilden. Ab Ende Mai/Anfang Juni bringen die standorttreuen Weibchen ihre Jungen zur Welt. Die Wochenstubenquartiere können ein bis zweimal in der Woche gewechselt werden, ab Mitte August werden sie aufgelöst. Die Fransenfledermaus ist in Nordrhein-Westfalen „nicht gefährdet“ (MEINIG et al. 2011). Sie kommt in allen Naturräumen vor. Ein Verbreitungsschwerpunkt liegt im Münsterland. In der Kölner Bucht und am Niederrhein bestehen größere Verbreitungslücken. Vor dem Hintergrund des seltenen Erscheinens der Fransenfledermaus im Untersuchungsraum lassen sich keine Funktionsräume abgrenzen. Hinweise auf Quartiernutzungen wurden nicht erbracht. Dem Untersuchungsraum wird eine geringe Bedeutung als Lebensraum für die Fransenfledermaus beigemessen (vgl. Tabelle 3.14). Großes Mausohr Große Mausohren sind Gebäudefledermäuse, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil leben. Die Jagdgebiete liegen meist in geschlossenen Waldgebieten. Bevorzugt werden Altersklassen-Laubwälder mit geringer Kraut- und Strauchschicht und einem hindernisfreien Luftraum bis in 2 m Höhe (z. B. Buchenhallenwälder). Seltener werden auch andere Waldtypen oder kurzrasige Grünlandbereiche bejagt. Im langsamen Jagdflug werden Großinsekten (v. a. Laufkäfer) direkt am Boden oder in Bodennähe erbeutet. Die individuellen Jagdgebiete der sehr ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 61 ecoda standorttreuen Weibchen sind 30 bis 35 ha groß. Sie liegen innerhalb eines Radius von meist 10 (max. 25) km um die Quartiere und werden über feste Flugrouten (z. B. lineare Landschaftselemente) erreicht. Die traditionell genutzten Wochenstuben werden Anfang Mai bezogen und befinden sich auf warmen, geräumigen Dachböden von Kirchen, Schlössern und anderen großen Gebäuden. Die Standorte müssen frei von Zugluft und ohne Störungen sein. In Nordrhein-Westfalen bestehen die Kolonien meist aus 20 bis 300 Weibchen. Die Männchen sind im Sommer einzeln oder in kleinen Gruppen in Dachböden, Gebäudespalten, Baumhöhlen oder Fledermauskästen anzutreffen. Ab Ende Mai / Anfang Juni kommen die Jungen zur Welt. Ab Anfang August lösen sich die Wochenstuben wieder auf. Als Winterquartiere werden unterirdische Verstecke in Höhlen, Stollen, Eiskellern etc. aufgesucht. Die Winterquartiere werden ab Oktober bezogen und im April wieder verlassen. Bei ihren Wanderungen zwischen Sommer- und Winterquartier legen die Tiere meist geringe Entfernungen unter 50 (max. 390) km zurück. Das Große Mausohr erreicht in Nordwestdeutschland seine nördliche Verbreitungsgrenze und gilt in Nordrhein-Westfalen als „stark gefährdet“ (vgl. MEINIG et al. 2011). Im Bergland ist die Art infolge einer deutlichen Bestandszunahme mittlerweile weit verbreitet. Im Tiefland nimmt die Anzahl der früher spärlichen Nachweise zu. Der sommerliche Gesamtbestand wird auf über 5.000 Tiere geschätzt, es existieren mindestens 23 Wochenstubenkolonien. Dagegen überwintern in den mehr als 60 bekannten Winterquartieren nur insgesamt etwa 750 Tiere. Insgesamt traten Große Mausohren v. a. im Jahr 2013 regelmäßig im Untersuchungsraum auf. Innerhalb des Untersuchungsraums jagten die Tiere v. a. strukturgebunden entlang von Gehölz(innen)rändern. Vor diesem Hintergrund wird dem Untersuchungsraum insgesamt eine allgemeine Bedeutung für die Art beigemessen. Dem Siedlungsbereich von Thum sowie den Randbereichen der Gehölze wird eine besondere Bedeutung für die Art beigemessen (vgl. Tabelle 3.14). Myotis spec. Im Untersuchungsraum wurden im Jahr 2011, mehrheitlich aber im Jahr 2013 Individuen der Gattung Myotis registriert, deren Rufe nicht abschließend einer Art zugeordnet werden konnten. Unter Berücksichtigung der Nachweise weitere Arten der Gattung Myotis wird dem Untersuchungsraum für die Gattung - bzw. den Arten der Gattung, deren Lebensraumbedingungen im Untersuchungsraum erfüllt werden - eine allgemeine Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.14). Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 62 Großer Abendsegler Der Große Abendsegler ist eine klassische Baumfledermaus, der Baumhöhlen als Wochenstuben, Sommer- und Paarungsquartiere sowie als Winterquartiere dienen (vgl. MESCHEDE & HELLER 2002). Die ausgesprochen ortstreuen Tiere nutzen oftmals mehrere Quartiere im Verbund und wechseln diese regelmäßig. Sie sind deswegen auf ein großes Quartierangebot angewiesen. Der Große Abendsegler jagt im freien Luftraum über strukturreichen Flächen (Gehölzbestände, Waldränder oder andere Grenzlinien), aber auch über offenen Flächen. Die Jagdgebiete können weiter als 10 km von den Quartieren entfernt sein. Die Wochenstubenkolonien der Weibchen befinden sich vor allem in Nordostdeutschland, Polen und Südschweden. In Nordrhein-Westfalen sind Wochenstuben noch eine Ausnahmeerscheinung. In Nordrhein-Westfalen sind Wochenstuben eine Ausnahmeerscheinung. Der Große Abendsegler wird deswegen als reproduzierende Art in der Roten Liste NRW in der Kategorie R (durch extreme Seltenheit (potenziell) gefährdet) eingestuft. Als ziehende Art steht er auf der Vorwarnliste (MEINIG et al. 2011). Die Ergebnisse der Detektorbegehungen, der Beobachtungen im Herbst zu ziehenden Arten und der Horchkistenuntersuchung deuten darauf hin, dass Große Abendsegler den Untersuchungsraum zur herbstlichen Zugzeit mit einzelnen Tieren überflogen und dabei zumindest temporär auch als Jagdgebiet nutzten. Die Beobachtungen stammen dabei aus unterschiedlichen Bereichen des Untersuchungsraums, zudem sind die Aktionsradien der Art bei der Jagd sehr groß. Es ist deswegen nicht sinnvoll konkrete Funktionsräume abzugrenzen. Auf ein regelmäßiges und ganzjähriges Vorkommen der Art im Untersuchungsraum deuten die Daten nicht hin. Insgesamt wird dem Untersuchungsraum eine geringe bis allgemeine Bedeutung für Große Abendsegler zugewiesen, die den Luftraum zur Zugzeit als Jagd- oder Durchflugsraumgebiet nutzen (vgl. Tabelle 3.14). Kleinabendsegler Der Kleinabendsegler ist eine Waldfledermaus, die in waldreichen und strukturreichen Parklandschaften vorkommt. Die Jagdgebiete befinden sich zum einen in Wäldern, wo die Tiere an Lichtungen, Kahlschlägen, Waldrändern und Wegen jagen. Außerdem werden Offenlandlebensräume wie Grünländer, Hecken, Gewässer und beleuchtete Plätze im Siedlungsbereich aufgesucht Als Wochenstuben- und Sommerquartiere werden vor allem Baumhöhlen, Baumspalten sowie Nistkästen, seltener auch Jagdkanzeln oder Gebäudespalten genutzt. Die Weibchenkolonien bestehen aus 10 bis 70 (max. 100) Individuen. Dabei bilden sich innerhalb eines Quartierverbundes oftmals kleinere Teilgruppen, zwischen denen die Tiere häufig wechseln. Insofern sind sie auf ein großes Quartierangebot angewiesen. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 63 ecoda Die Tiere überwintern von Oktober bis Anfang April meist einzeln oder in Kleingruppen mit bis zu 30 Tieren in Baumhöhlen sowie in Spalten und Hohlräumen an und in Gebäuden, seltener auch in Fledermauskästen. Als Fernstreckenwanderer legt der Kleine Abendsegler bei seinen saisonalen Wanderungen zwischen Reproduktions- und Überwinterungsgebieten große Entfernungen von 400 bis 1600 km zurück. Die Art ist vergleichsweise ortstreu und sucht traditionell genutzte Sommerquartiere auf. Der Kleine Abendsegler gilt in Nordrhein-Westfalen als „stark gefährdet“ (MEINIG et al. 2011). Seit mehreren Jahren zeichnen sich eine Bestandszunahme sowie eine Arealerweiterung ab. Mittlerweile liegen aus allen Naturräumen Fundmeldungen mit Wochenstuben vor, die ein zerstreutes Verbreitungsbild ergeben. Im Untersuchungsraum wurde die Art im Jahr 2011 nicht festgestellt, trat im Jahr 2013 jedoch mit insgesamt sieben Nachweisen an drei Terminen auf. Hinweise auf eine Quartiernutzung ergaben sich im Untersuchungsraum nicht. Vor dem Hintergrund der geringen Nachweisdichte lassen sich keine Funktionsräume für die Art ableiten. Dem Untersuchungsraum wird eine geringe artspezifische Bedeutung zugewiesen (vgl. Tabelle 3.14). Breitflügelfledermaus Als typische Gebäudefledermaus kommt die Breitflügelfledermaus vorwiegend in Siedlungen und im siedlungsnahen Bereich vor. Die Jagdgebiete befinden sich bevorzugt in der offenen und halboffenen Landschaft über Grünlandflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Gewässern. Außerdem jagen die Tiere in Streuobstwiesen, Parks und Gärten sowie unter Straßenlaternen. Als Sommerquartiere werden Spaltenverstecke oder Hohlräume an Gebäuden (z. B. Fassadenverkleidungen, Zwischendecken, Dachböden, Dachpfannen) bezogen. Einzelne Männchen beziehen neben Gebäudequartieren auch Baumhöhlen, Nistkästen oder Holzstapel. Die Breitflügelfledermaus ist ausgesprochen orts- und quartiertreu. Als Winterquartiere dienen Spaltenverstecke an und in Gebäuden, Bäumen und Felsen sowie Stollen oder Höhlen. Die Breitflügelfledermaus ist in Nordrhein-Westfalen „stark gefährdet“ (MEINIG et al. 2011). Sie kommt vor allem im Tiefland in weiten Bereichen regelmäßig und flächendeckend vor. Quartiernutzungen dieser gebäudebewohnenden Art wurden im Untersuchungsraum nicht festgestellt. In beiden Untersuchungsjahren wurden Breitflügelfledermäuse mit geringen Aktivitäten festgestellt. Hinweise auf Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Art ergaben sich nicht. Insgesamt wird dem Untersuchungsraum eine geringe Bedeutung für Breitflügelfledermäuse zugewiesen (vgl. Tabelle 3.14). Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 64 Zwergfledermaus Die Zwergfledermaus ist die häufigste Fledermausart an und in Gebäuden. Als Wochenstuben werden beispielsweise Fensterläden, Holz-, Schiefer- und Metallverkleidungen, Zwischenwände und -böden, Kammern in Hohlblocksteinen und Rollladenkästen bezogen. Teilweise liegen die Quartiere auch in hohlen Bäumen und hinter abstehender Rinde. Im Winter suchen die Tiere oft die gleichen Quartiertypen auf und beziehen Spalten in Kellern historischer Gebäude, in Brücken, hinter Bildern in kühlen Kirchen und in Holzstößen (BOYE et al. 1999). Häufig aufgesuchte Jagdgebiete sind historische Dorfkerne mit naturnahen Gärten und altem Baumbestand, Obstwiesen und Hecken am Dorfrand, Parks in Städten, beleuchtete Plätze, Gewässer und lückige Waldbereiche. Die bei der Jagd bevorzugte Flughöhe ist i. d. R. vergleichsweise niedrig (< 10 m). Die Zwergfledermaus ist in großen Teilen Nordrhein-Westfalens die bei weitem häufigste Art. Sie gilt derzeit in NRW als „nicht gefährdet“ und wird somit nicht in der Roten Liste geführt (MEINIG et al. 2011). Im Untersuchungsraum war die Zwergfledermaus die häufigste Fledermausart. Eine räumliche Konzentration des Auftretens jagender Individuen war an einigen Stellen im Untersuchungsraum zu verzeichnen (vgl. Karte 3.2). Zwei Unterführungen der L 33 wurden im Untersuchungsjahr sehr wahrscheinlich von wenigen Tieren als Wochenstubenquartier genutzt. Weitere Quartiernutzungen außerhalb des Untersuchungsraums (v. a. in / an Gebäuden in Thum und Thuir) sind ebenfalls sehr wahrscheinlich. Gehölzstrukturen, die von den Orten in den Untersuchungsraum führen, dienten zumindest zeitweise als häufig frequentierte Flugstraße. Diese Bereiche werden als Funktionsräume besonderer Bedeutung eingestuft. Darüber hinaus befanden sich im Untersuchungsraum drei Bereiche, die u. a. aufgrund der Stetigkeit des Auftretens jagender Zwergfledermäuse und der teilweisen Anwesenheit mehrerer Individuen als Jagdgebiete mit hoher Aktivitätsdichte und somit als Funktionsräume mit besonderer Bedeutung eingestuft werden. Dabei handelt es sich um die - Waldränder der zentral gelegenen Waldparzellen sowie - Walrandbereiche am Kaiserberg und Muschling - Gehölzstrukturen entlang des Thumbachs (vgl. Karte 3.14). Weitere Funktionsräume mit besonderer Bedeutung befinden sich außerhalb des Untersuchungsraums. Dabei handelt es sich v. a. um Bereiche mit Quartiernutzungen in den an den Untersuchungsraum angrenzenden Siedlungsbereichen (in Karte 3.9 nicht näher dargestellt). Vor dem Hintergrund der hohen Stetigkeit und der relativ hohen Individuendichte jagender Tiere in einzelnen Teilbereichen, wird dem gesamten Untersuchungsraum eine allgemeine Bedeutung als Lebensraum für die Zwergfledermaus zugewiesen. Einzelnen Teilbereichen kommt eine besondere artspezifische Bedeutung zu (vgl. Tabelle 3.14). ecoda ! Fachgutachten Fledermäuse : 74  +) 3/ %16) 1  4 4 -' , 671+ 821 * =1*  #  % 7*  () 0  ) &-) 6 ( )4  ) 0 ) -1( )  4 ) 7: %7  4 656) -/  ! , 70   4 ) -5 =4 ) 1  -0  %, 0 ) 1 ( ) 5 ) &%771+53/ % 15 @  >  #-1( ) 1) 4 +-)  % 1/ %+) 1  %75&75' ,? 7* 64 %++) &) 4 -1  ) 0 ) -1( )  4 ) 7: % 7 ! Karte 3.9  71. 6-2154 <70 )  &) 521( ) 4 ) ) ( ) 7671+ * =4 ( -)  $ 9) 4 +* / ) () 4 0 %75 -1 ( ) 1  %, 4 ) 1  71(   { } z | A 6%1( 24 6 ) -1) 4  +) 3/ %16) 1 #-1( ) 1) 4 +-) %1/ %+)   #   -1 ( )4   21: ) 164 %6-215: 21)    %75&75' , 21: ) 164 %6-215: 21)   %75&75',  { } z | A "0 .4 ) -5 821   0 70  ( -)  +) 3/ %16) 1 #  " 16) 4 57' , 71+54 %70  { } z | A > > 4 6 $ 9) 4 +* / )()4 0 %75 { } z | A  71. 6-21 > { } z | A 7%4 6-) 4  / 7+564 % ;)  71. 6-2154 %70  &) 521( ) 4 )4  ) ( ) 7671+ { } z | A &) -6) 6) 4  755' , 1-66 ( )4  ( -+-6%/ ) 1 ! &)%4 ! 232+4 %3, -5' , ) 1 %4 6) 1       !   ) %4 &) -6) 4   4   -' , %) /  7) 56     34 -/     © Geobasis NRW 2017 %;56%&        ) 6) 4 ´ Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 66 Mückenfledermaus Die Mückenfledermaus wurde erst vor wenigen Jahren als eigene Art von der Zwergfledermaus abgespalten. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird angenommen, dass die Mückenfledermaus in Norddeutschland bevorzugt in gewässerreichen Waldgebieten sowie in baum- und strauchreichen Parklandschaften mit alten Baumbeständen und Wasserflächen vorkommt. In der Mitte Deutschlands besiedelt sie vor allem naturnahe Feucht- und Auwälder. Die Nutzung von Wochenstuben scheint der Quartiernutzung von Zwergfledermäusen zu entsprechen. Bevorzugt werden Spaltenquartiere an und in Gebäuden, wie Fassadenverkleidungen, Fensterläden oder Mauerhohlräume. Im Gegensatz zur Zwergfledermaus nutzen Mückenfledermäuse regelmäßig auch Baumhöhlen und Nistkästen, die sie vermutlich als Balzquartiere nutzen. Die Kolonien können große Kopfstärken mit über 100, bisweilen über 1000 Tieren erreichen. Als Winterquartiere konnten bislang Gebäudequartiere und Verstecke hinter Baumrinde festgestellt werden. Dabei sind die Tiere auch mit Zwergfledermäusen vergesellschaftet. Die Mückenfledermaus scheint in ganz Deutschland verbreitet zu sein. In Nordrhein-Westfalen konnte sie verstreut im nördlichen Rheinland nachgewiesen werden, hier ist auch eine kleine Wochenstube belegt. Insgesamt können derzeit jedoch noch keine zuverlässigen Aussagen über den Status und das Verbreitungsbild getroffen werden. Im Untersuchungsraum wurde die Art selten nachgewiesen. Quartiernutzungen wurden nicht festgestellt. Vor diesem Hintergrund wird dem Untersuchungsraum eine geringe artspezifische Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.14). Rauhautfledermaus Die Sommerlebensräume der Rauhautfledermaus liegen alle im Tiefland, wobei gewässerreiche Waldlandschaften typisch sind. Wochenstubennachweise sind vor allem aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bekannt. In den übrigen Bundesländern tritt die Art überwiegend zur Zugzeit im Spätsommer und Herbst oder während des Sommers in kleinen Männchenkolonien auf (BOYE et al. 1999). In der Roten Liste der Säugetiere in NRW wird die Rauhautfledermaus als reproduzierende Art als „arealbedingt selten“, als ziehende Art als „ungefährdet“ eingestuft (MEINIG et al. 2011). Die Ergebnisse der Detektorbegehungen deuten darauf hin, dass Rauhautfledermäuse den Untersuchungsraum v. a. zur herbstlichen Zugzeit zumindest an einzelnen Tagen als Durchzugs- und sehr wahrscheinlich auch als Jagdgebiet nutzten. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 67 ecoda Vor dem Hintergrund des unregelmäßigen Erscheinens der Rauhautfledermaus im Untersuchungsraum lassen sich keine Funktionsräume abgrenzen. Dem Untersuchungsraum kommt eine geringe bis allgemeine Bedeutung als Durchzugs- und Jagdraum während der Zugperiode zu (vgl. Tabelle 3.14). Braunes / Graues Langohr Langohren kommen in Wäldern und in Siedlungen vor. Beiden Arten sind stimmlich schwer zu unterscheiden, auch sind ihre Ortungsrufe sehr leise und nur auf kurze Entfernung wahrzunehmen. Eine Unterscheidung der Arten geht nur anhand von morphologischen Eigenschaften. Jagdgebiete sind Waldränder, gebüschreiche Wiesen, strukturreiche Gärten sowie Parks in Siedlungsnähe, die in niedriger Höhe überflogen werden. Wochenstuben von Langohren befinden sich oftmals in Spaltenverstecken an Gebäuden. Langohren sind Kurzstreckenzieher und beziehen ihre Winterquartiere nicht unweit der Sommerquartiere. Als kälteresistente Arten ziehen sie sich erst nach lang anhaltenden Kälteperioden in unterirdische Verstecke zurück. Das Braune Langohr ist in allen Naturräumen verbreitet und gilt in Nordrhein-Westfalen als „gefährdet“. Das Graue Langohr erreicht in Nordwestdeutschland seine nördliche Verbreitungsgrenze und ist durch diese eingeschränkte Verbreitung in Nordrhein-Westfalen „durch extreme Seltenheit gefährdet“. Vorkommen gibt es noch im Rheinland, in den Kreisen Kleve und Wesel sowie in der Eifel. Langohren wurden im Jahr 2013 trotz der Nachweisschwierigkeiten relativ regelmäßig nachgewiesen. Vor dem Hintergrund der Nachweisschwierigkeiten für Langohren bei der Detektormethode, die als „Flüsterer“ nur in geringer Entfernung mit dem Detektor zu erfassen sind, wird davon ausgegangen, dass geeignete Habitate (Laubwaldbereiche, Gehölzränder) im Untersuchungsraum bestimmte Lebensraumfunktionen erfüllen. Dem Untersuchungsraum wird vor diesem Hintergrund eine allgemeine Bedeutung für diese Artengruppe beigemessen (vgl. Tabelle 3.14). 3.4.3 Bedeutung für den Fledermauszug Von den weit wandernden Fledermäusen wurden im Untersuchungsraum der Große Abendsegler und die Rauhautfledermaus nachgewiesen, wobei die Nachweise der beiden Arten verstärkt in der Zugzeit auftraten. Im Rahmen der Horchkistenuntersuchungen wurde im Jahr 2013 Kontakte mit Rufen vom Typ „Nyctaloid“ vermehrt in der Zugzeit wandernder Abendsegler registriert. Bei den Sichtbeobachtungen vor Sonnenaufgang wurde an zwei Terminen im Jahr 2011 jeweils ein überfliegender Großer Abendsegler festgestellt. Die Ergebnisse deuten auf ein gewisses Zuggeschehen der Rauhautfledermaus und des Großen Abendseglers über dem Untersuchungsraum hin. Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.14: 68 Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraums für die vorkommenden Fledermausarten Art Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsraum Myotis-Arten (inkl. Wasser-, Bart-, Fransenfledermaus) Großes Mausohr Großer Abendsegler - geringe bzw. allgemeine Bedeutung allgemeine Bedeutung des Untersuchungsraums Siedlungsbereich von Thum sowie Randbereichen der Gehölze mit besonderer Bedeutung - geringe bis allgemeine Bedeutung als Durchzugs- und Jagdraum während der Zugzeit - Kleinabendsegler - geringe Bedeutung Breitflügelfledermaus - geringe Bedeutung Zwergfledermaus - gesamter Untersuchungsraum mit allgemeiner Bedeutung - Teilbereiche mit besonderer Bedeutung Mückenfledermaus - geringe Bedeutung Rauhautfledermaus - geringe bis allgemeine Bedeutung als Durchzugs- und Jagdraum während der Zugzeit Br./Gr. Langohr - allgemeine Bedeutung (insbesondere Laubwaldbereiche, Waldränder) 3.4.4 Fazit Mit mindestens elf Arten kann das in den Jahren 2011 und 2013 im Untersuchungsraum nachgewiesene Artenspektrum als überdurchschnittlich bewertet werden. Der Untersuchungsraum erfüllt v. a. für Zwergfledermäuse, einzelne Arten der Gattung Myotis (v. a. Großes Mausohr) sowie für Langohren Lebensraumfunktionen. Für die Zwergfledermaus wird dem Untersuchungsraum eine allgemeine, Teilbereichen aufgrund der Feststellung von Quartieren, Flugstraßen und Jagdgebieten mit hoher Aktivität eine besondere Bedeutung beigemessen. Eine Wochenstube des Große Mausohrs wurde knapp außerhalb des Untersuchungsraums in der Kirche von Thum festgestellt. Innerhalb des Untersuchungsraums wurde die Art regelmäßig bei der Jagd und bei Überflügen festgestellt. Für die Art hat der Untersuchungsraum eine allgemeine, der Siedlungsbereich von Thum sowie Randbereiche von Gehölzen eine besondere Bedeutung. Für die Gattungen Myotis und Plecotus wird dem Untersuchungsraum ebenso eine allgemeine Bedeutung zugewiesen. Im Rahmen der Horchkistenuntersuchung wurden keine erhöhten Aktivitäten festgestellt. ecoda Vorkommen von Fledermäusen und Bedeutung des Untersuchungsraums 69 Die Ergebnisse der Detektorbegehungen und der Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang deuten darauf hin, dass der Untersuchungsraum während der Zugzeiten in geringem Maße von jagenden und / oder durchziehenden Großen Abendseglern und Rauhautfledermäusen genutzt wurde. Die übrigen Arten nutzten den Untersuchungsraum nicht bzw. nicht regelmäßig, so dass dieser offenbar allenfalls geringe Lebensraumfunktionen erfüllt. 3.4.5 Weitere Daten aus dem Untersuchungsraum bzw. seinem weiterem Umfeld Für eine der geplanten WEA wurde durch das BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) eine Fledermausuntersuchung durchgeführt, die den südlichen und zentralen Teil des Untersuchungsraums umfasste. Die Felderhebung wurde im Jahr 2013 durchgeführt. Bei der Untersuchung wurde eine weitgehende Übereinstimmung mit den Ergebnissen der vorliegenden Untersuchung erzielt. Lediglich bei den Ergebnissen zur Erfassung des Großen Mausohrs, des Großen Abendseglers und der Rauhautfledermaus ergaben sich leichte Unterschiede, die durch die unterschiedlichen Abgrenzungen der Untersuchungsräume zustande kommen könnten. Das BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) wies den Großen Abendsegler im Jahr 2013 „mit guter Stetigkeit im Juni / Juli und September / Oktober“ nach, während die Art in der vorliegenden Untersuchung im Jahr 2013 nur an einem Termin erfasst wurde (im Jahr 2011 jedoch auch häufiger). Die Rauhautfledermaus wurde vom BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG einmal mithilfe eines batcorders erfasst. In der vorliegenden Untersuchung wurde die Art im Jahr 2013 an fünf Terminen mit insgesamt neun Nachweisen - überwiegend während der Zugperiode - registriert. Das Große Mausohr wurde vom BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) zwei Mal erfasst, während in der vorliegenden Untersuchung - zumindest im Jahr 2013 - die Art regelmäßiger festgestellt wurde. In einer Stellungnahe der Naturschutzverbände BUND und NABU im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Träger Öffentlicher Belange (TÖB) werden weitere Hinweise zu Fledermausvorkommen im weiteren Umfeld der Planung gegeben. Dabei handelt es sich größtenteils um Nachweise weiterer Quartiernutzungen, die aus Randbereichen des Untersuchungsraums (1 km-Entfernung zur geplanten Konzentrationszone: Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Großes Mausohr sowie Braunes Langohr) sowie aus weiteren Entfernungen (Quartier der Breitflügelfledermaus in Wollersheim, Buntsandsteinfelsen in Niddegen als bedeutendes Winterquartier für verschiedene Fledermausarten) vorliegen. Bei der Prognose der Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs der geplanten WEA in Kapitel 5 werden die relevanten Daten der Untersuchung vom BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) sowie der Naturschutzverbände BUND und NABU berücksichtigt. ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 4 70 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen Die potenziellen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Fledermäuse lassen sich wie folgt unterteilen: - Kollisionsrisiko (vgl. Kapitel 4.1) - baubedingter Lebensraumverlust (vgl. Kapitel 4.2) - betriebsbedingter Lebensraumverlust (Störung, Vertreibung; vgl. Kapitel 4.3) - Barrierewirkung und Zerschneidung von Lebensräumen (vgl. Kapitel 4.4) 4.1 Kollisionsrisiko Systematische Untersuchungen zum Kollisionsrisiko für Fledermäuse an WEA wurden erstmals in Amerika und Schweden durchgeführt (z. B. AHLÉN 2003, ERICKSON et al. 2003). Deren Ergebnisse sind aus diversen Gründen nicht auf Standorte in Deutschland übertragbar (unterschiedliche Windparkplanungen, Artenspektren und Naturräume). Aus Deutschland liegen mittlerweile ebenfalls systematische Untersuchungen vor (FÖRSTER 2003, ENDL 2004, BRINKMANN 2006, SEICHE et al. 2007a, NIERMANN et al. 2009, BRINKMANN et al. 2011a, NIERMANN et al. 2011a, NIERMANN et al. 2011b). Seit dem Jahr 2001 sammelt die Staatliche Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg bundesweit Nachweise von Kollisionsopfern. Bis zum 16.12.2015 waren in der Totfundliste bundesweit 2.807 Fälle (DÜRR 2015) von Fledermäusen bekannt, die an WEA verunglückten (davon 40 in NRW), wobei man annehmen kann, dass die Dunkelziffer (d. h. die Zahl der verunglückten, aber nicht gefundenen Tiere) sehr hoch ist. Über 80 % aller Totfunde entfallen auf die Arten Großer Abendsegler (etwa 34 %), Rauhautfledermaus (etwa 28 %) und Zwergfledermaus (etwa 19 %). Das Kollisionsrisiko ist somit artspezifisch sehr unterschiedlich. Während für die genannten drei Arten von einem hohen Kollisionsrisiko ausgegangen werden muss, scheint das Kollisionsrisiko für die Arten der Gattung Myotis gering zu sein, u. a. weil die meisten Tiere auf ihren Jagdflügen und möglicherweise auch auf den Transferflügen zwischen den Sommer- und Wintergebieten z. T. sehr strukturgebunden entlang von Hecken oder durch den Wald fliegen (BRINKMANN 2004). Auch in der Untersuchung von BEHR et al. (2007) ergaben sich für die Gattungen Plecotus und Myotis keine Hinweise auf eine Gefährdung durch Kollision mit den Rotoren von WEA. SEICHE et al. (2007a) fanden keine Totfunde einzelner Myotis-Arten, des Grauen Langohrs oder der Mopsfledermaus, obwohl diese Arten in der Nähe der WEA gejagt haben. Das vergleichsweise hohe Kollisionsrisiko für den Großen Abendsegler, die Rauhaut- und die Zwergfledermaus sowie das sehr geringe Kollisionsrisiko für die Myotis-Arten wird auch durch aktuelle Untersuchungen von NIERMANN et al. (2011a) bestätigt. Die Ergebnisse der Untersuchung von SEICHE et al. (2007a) legen nahe, dass sich das hohe Kollisionsrisiko beim Großen Abendsegler auf Jungtiere beschränkt. Von den 57 gefundenen Individuen, deren Alter eindeutig zugeordnet werden konnte, waren 54 juvenil und lediglich drei adult. Die Autoren ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 71 diskutieren, dass dies mit einer Gewöhnung an bzw. einer Meidung von WEA der adulten Tiere zusammenhängen könnte, worauf auch Untersuchungen aus den USA hinweisen (ERICKSON et al. 2003). Im Gegensatz dazu überwog bei der Rauhautfledermaus der Anteil der adulten Tiere (SEICHE et al. 2007a). Auch NIERMANN et al. (2011a) kamen zu diesen Ergebnissen: beim Großen Abendsegler waren vorwiegend subadulte, bei der Rauhautfledermaus vorwiegend adulte Tiere betroffen. Nach ENDL (2004) treten Totfunde von Fledermäusen an WEA flächendeckend auf und bleiben nicht auf Einzelstandorte beschränkt. Offensichtlich kann es an einem Standort aber zu jährlich stark unterschiedlichen Kollisionsraten kommen. So wurden im Rahmen systematischer Untersuchungen im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Umweltfachamts Bautzen im Jahr 2002 37 Totfunde an fünf Standorten mit insgesamt 34 WEA gefunden (FÖRSTER 2003). Davon wurden allein 34 Totfunde in einem einzigen Windpark registriert (Windpark Puschwitz mit 10 WEA; ebenda, vgl. auch TRAPP et al. 2002), während an anderen Standorten keine Kollisionsopfer gefunden wurden. Im Jahr 2003 bzw. 2004 wurden im gleichen Raum 22 bzw. 20 tote Fledermäuse an zwölf Standorten mit insgesamt 68 WEA gefunden. An den zehn WEA im Windpark Puschwitz wurden im Jahr 2003 bzw. 2004 sechs bzw. sieben Kollisionsopfer festgestellt (Alle Angaben sind in der oben genannten Sammlung von Kollisionsopfern bereits enthalten.). Auch BACH & RAHMEL (2006) weisen darauf hin, dass die Schlagwahrscheinlichkeit an einem Standort keine jährliche Konstante ist, da im Rahmen von Untersuchungen in Süddeutschland (BRINKMANN 2006) in unterschiedlichen Jahren bei gleicher Methode unterschiedlich viele Tiere gefunden wurden. Bei diesen Untersuchungen zeigte sich außerdem, dass neben den ziehenden Arten auch residente Fledermäuse betroffen sein können. Auch wenn grundsätzlich an jeder WEA Kollisionen auftreten können, so scheint die Kollisionsrate doch stark von den standörtlichen Bedingungen abzuhängen. Es besteht somit nicht an jeder WEA ein hohes Kollisionsrisiko. Man kann beispielsweise annehmen, dass Standorte an Gewässern, an denen einige Arten bevorzugt jagen, ein höheres Konfliktpotenzial aufweisen. Ebenso deutet sich z. B. für die Zwergfledermaus ein relevantes Kollisionsrisiko an Standorten in Wäldern an. So war die Art mit 78 % aller Funde an verschiedenen WEA im Wald die häufigste Art, während an WEA im Offenland keine Kollisionsopfer gefunden wurden (BRINKMANN 2006). Auch BEHR & VON HELVERSEN (2005) fanden an vier WEA in einem Waldgebiet vorwiegend Zwergfledermäuse (89 % (2004) bzw. 74 % (2005) aller Totfunde). Möglicherweise fliegen Zwergfledermäuse in Wäldern – anders als im Offenland – auch in größerer Höhe (bzw. über dem Kronendach). An verschiedenen Standorten in Sachsen war die Art mit 11 % aller Funde die am dritthäufigsten registrierte Art (ENDL 2004). Nach ENDL (2004) sind die Verluste der Zwergfledermaus an waldnahe Standorte gebunden. Im Rahmen der Untersuchung ergab sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen der Kollisionsrate an einer WEA und der Nähe zum Waldrand. So wurden nur an sechs der 88 untersuchten WEA verunglückte Zwergfledermäuse gefunden. Der mittlere Abstand der sechs WEA zum Waldrand lag bei 29 m, während der mittlere ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 72 Abstand aller untersuchten WEA bei 333 m lag. Keine der sechs WEA, an denen eine Zwergfledermaus gefunden worden ist, lag mehr als 100 m vom Waldrand entfernt. Auch SEICHE et al. (2007a) fanden für den Großen Abendsegler, die Rauhautfledermaus und die Zwergfledermaus einen überproportional hohen Anteil von Totfunden an WEA, die in einer Entfernung von bis zu 100 m zu Gehölzen (v. a. Feldgehölze, Waldränder) standen. In Bezug auf die Nähe zu Baumreihen war jedoch kein Zusammenhang zwischen der Entfernung der WEA und der Zahl verunglückter Tiere zu erkennen. NIERMANN et al. (2011b) stellten einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Gehölznähe und der Fledermausaktivität im Gondelbereich von WEA fest. Die Autoren weisen jedoch darauf hin, dass die Windgeschwindigkeit im Rahmen der Studie einen viel größeren Einfluss auf die Fledermausaktivität im Gondelbereich hatte. Der Einfluss von Typ und Ausmaß von WEA ist bislang noch nicht umfassend untersucht. SEICHE et al. (2007a) fanden eine Tendenz, dass ein größerer Rotordurchmesser zu einer höheren Kollisionsrate führt. Hingegen sei der Bau höherer WEA nicht gleichbedeutend mit einem höheren Konfliktpotenzial. Die Nabenhöhe hatte in der Studie von NIERMANN et al. (2011b) einen (schwach) signifikanten Einfluss auf die Fledermausaktivität in Gondelhöhe. Mit zunehmender Nabenhöhe verringert sich demnach die Fledermausaktivität im Gondelbereich. Die Autoren betonen jedoch, dass die Nabenhöhe (ebenso wie die Gehölznähe einer WEA, s. o.) im Vergleich zur Windgeschwindigkeit lediglich einen geringen Einfluss auf die Fledermausaktivität im Gondelbereich einer WEA hat. Neben den geschilderten standörtlichen Kriterien (Kollisionsrate ist von den Habitatstrukturen abhängig) scheint es auch überregionale Unterschiede hinsichtlich der Kollisionsrate zu geben (vgl. SEICHE et al. 2007a). Nach BACH (2006, S. 3) ist auffällig, dass „der Große Abendsegler vornehmlich in Norddeutschland geschlagen wird, während er bei Untersuchungen in Süddeutschland nicht in Erscheinung trat, obwohl er im Untersuchungsraum vorkam.“. Diesen Trend zeigen auch die Ergebnisse von NIERMANN et al. (2011a): Während im südwestdeutschen Binnenland vorwiegend Zwergfledermäuse an WEA verunglücken, sind in Nordostdeutschland hauptsächlich Große Abendsegler und Rauhautfledermäuse betroffen. KUSENBACH (2004) suchte zwischen Ende August und Ende September 2004 mit jeweils geringer Intensität (meist nur eine Kontrolle, maximal drei Kontrollen) 94 WEA an 18 verschiedenen Standorten in Thüringen nach verunglückten Fledermäusen ab. Insgesamt wurden an sechs der 18 Standorte sieben Fledermausfunde von mindestens drei Arten nachgewiesen: Rauhautfledermaus (3x), Zweifarbfledermaus (2x), Großer Abendsegler (1x) sowie eine unbestimmbare Fledermaus. Demnach ergaben sich deutliche Hinweise darauf, dass vor allem ziehende Arten an WEA in Thüringen verunglücken. Wovon die Höhe des Kollisionsrisikos abhängt, lässt sich anhand der Untersuchung nicht ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 73 bestimmen. Jedoch deuten die Ergebnisse an, dass das Kollisionsrisiko zwischen den Standorten recht unterschiedlich zu sein scheint. Zum Ursachen-Wirkungsgefüge, d. h. der Frage unter welchen Umständen Fledermäuse verunglücken, existieren mehrere Hypothesen. Die meisten in der Liste aufgeführten Totfunde stammen aus dem Zeitraum zwischen Ende Juli bis Mitte September, also während der Auflösung der Wochenstuben und der Paarungszeit einzelner Arten sowie des Beginns der Herbstwanderung (vgl. DÜRR 2003, 2007). Dies wird als ein Hinweis darauf gedeutet, dass Kollisionen vorwiegend während der Wanderungen auftreten (z. B. BEHR et al. 2009, DUBOURG-SAVAGE et al. 2009, NIERMANN et al. 2009), möglicherweise weil Fledermäuse dabei die Ultraschallortung nur sporadisch einsetzen. In Sachsen wurden die höchsten Totfundraten jedoch zwischen Mitte Juli und dem 20. August ermittelt, also weniger zur Zeit des Herbstzuges als vielmehr der Auflösung der Wochenstuben. Auch RYDELL et al. (2010) sehen die Ursache dafür nicht im Wanderverhalten einzelner Arten. Sie vermuten vielmehr, dass die vermehrten Kollisionen in den Monaten August/September auf wandernde Insekten als potenzielle Beutetiere für Fledermäuse zurückzuführen sein könnten. Wandernde Insekten fliegen in Höhen, die im Rotorbereich moderner WEA liegen. Somit würden insbesondere Arten, die freie Lufträume zur Jagd nutzen (z. B. Abendsegler) im kollisionsgefährdeten Bereich jagen. Die Ergebnisse von NIERMANN et al. (2011a) weisen eher darauf hin, dass Fledermäuse (auch die wandernden Arten) in ihren Reproduktionsgebieten und nicht auf dem Zug verunglücken. Auch SEICHE et al. (2007b) sehen einen Zusammenhang zwischen der Kollisionsgefahr der drei am häufigsten betroffenen Arten und der Lage bzw. Nähe von Wochenstuben. Eine weitere Hypothese geht davon aus, dass die Wärmeabstrahlung vom Generator und/oder vom Getriebe einer WEA eine anlockende Wirkung auf Insekten hat. In der Folge würden dann Fledermäuse ein geeignetes Jagdhabitat im Gondelbereich vorfinden (KUNZ et al. 2007). Augustnächte, in denen die Windgeschwindigkeit gerade so stark ist, dass sich die Rotoren drehen, aber so schwach, dass der Flug von Insekten (als Nahrungsquelle für Fledermäuse) nicht behindert wird, dürften dann zu einer hohen Kollisionsgefahr führen. RYDELL et al. (2010) verwerfen jedoch diese Hypothese, da sich Fledermäuse unabhängig davon, ob sich die Rotoren einer WEA drehen, im Gondelbereich aufhalten. Schließlich wird diskutiert, dass die Tiere gar nicht mit den WEA kollidieren, sondern durch die Verwirbelungen im Lee-Bereich des Rotors ihre Flugfähigkeit verlieren und einfach abstürzen. Als mögliche Todesursache für einen Teil der Tiere, die im Jahr 2004 in Süddeutschland gefunden worden waren, wurden sog. "Barotraumata" diskutiert, die durch Über- oder Unterdruck entstehen. Die Ergebnisse der nachfolgenden Untersuchung im Jahr 2005 Tiere stützen diese These jedoch nicht (vgl. BRINKMANN 2006). Mittlerweile liegen aber aus Kanada Belege vor, dass Fledermäuse nicht nur mit WEA kollidieren, sondern durch den starken Unterdruck im Lee-Bereich des Rotors innere Verletzungen erleiden (Zerplatzen der Lungenbläschen) und dadurch zu Tode kommen (BAERWALD et al. 2008). ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 74 Nachweise von äußerlich unversehrten Totfunden gibt es von verschiedenen Standorten in Deutschland (eig. Beob.), so dass diese Todesursache auch hier eine gewisse Rolle spielen dürfte. Da sich die genannten Hypothesen nicht gegenseitig ausschließen, ist es sehr wahrscheinlich, dass Fledermäuse aus verschiedenen Gründen bzw. unter verschiedenen Umständen an WEA verunglücken. Eine Möglichkeit, um Kollisionen an konfliktträchtigen WEA zu vermeiden bzw. zu vermindern, besteht darin, diese kritischen WEA in den relevanten Zeiten abzuschalten. Einen Abschaltalgorithmus, mit dem sich das Kollisionsrisiko deutlich reduzieren ließ, entwickelten BEHR & VON HELVERSEN (2005). „Fledermausfreundliche“ Betriebsalgorithmen werden außerdem in BEHR et al. (2011) beschrieben. 4.2 baubedingter Lebensraumverlust Während der Errichtung von WEA können Quartiere, Jagdgebiete u. a. zerstört werden. Bei WEA, die auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Standorten errichtet werden sollen, sind diese Auswirkungen sehr gering und als ausgleichbar anzusehen. I. d. R. werden sie im Landschaftspflegerischen Begleitplan bei der Bilanzierung des Eingriffs in die Funktion von Biotopen mit berücksichtigt und bilanziert. Müssen im Verlauf der Errichtung von WEA Gehölze entfernt werden, kann sich ein höheres Konfliktpotenzial ergeben. Durch eine vorsorgende Planung können diese Auswirkungen vermieden oder vermindert werden. Insofern sollte bereits während der Planungsphase darauf geachtet werden, dass potenzielle Quartierbäume und strukturreiche Wald- oder Gehölzbereiche nicht bzw. nur im unbedingt erforderlichen Maße zerstört werden. 4.3 betriebsbedingter Lebensraumverlust (Störung, Vertreibung) BRINKMANN et al. (2011a, S. 431) fasst den Kenntnisstand bezüglich Störungen folgendermaßen zusammen: „Hinweise auf Störungen und Verdrängen von Fledermäusen durch WEA sind aktuell nicht bekannt.“. BACH (2001, 2003) untersuchte die Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs von 70 WEA mit einer Nabenhöhe von jeweils 30 m und einem Rotordurchmesser von jeweils 30 m. Im Vergleich zum Basisjahr 1998 (46 Registrierungen vor Errichtung des Windparks) nahm die Jagdaktivität der Zwergfledermaus nach Errichtung der WEA z. T. deutlich zu (vor allem im Jahr 2002 mit 75 Registrierungen). Aus Nordrhein-Westfalen liegen zudem weitere Nachweise von Zwergfledermäusen vor, die innerhalb von Windparks jagten, z. T. sogar in einer Entfernung von nur 10 m zum Mastfuß einer WEA (eig. Beob.). Für die Breitflügelfledermaus kommt BACH (2003) hingegen zu dem Ergebnis, dass Individuen dieser Art Windparks zu meiden scheinen, da sie vorwiegend einen Abstand von über 100 m zu WEA einhalten würden. So traten im ersten Jahr nach dem Bau der ersten Anlagen (1999) alle Fledermäuse in einem Abstand von über 100 m zu den WEA auf, in den folgenden Jahren – allen voran 2002 – wurden aber auch in einer Entfernung von weniger als 100 m jagende Individuen ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 75 registriert. Im Jahr 2002 verlief eine häufig genutzte Flugstraße in einem Abstand von etwa 100 m zu einer WEA. Die Ergebnisse lassen somit offen, ob Breitflügelfledermäuse WEA tatsächlich meiden. Allerdings liegen nach BACH (2006) mittlerweile weitere Hinweise (aus drei weiteren Windparks) vor, dass die Aktivität der Breitflügelfledermaus in der Nähe von WEA deutlich geringer ist als auf angrenzenden Flächen. Nach TRAXLER et al. (2004) scheinen Große Abendsegler die Nähe von WEA nicht zu meiden, was durch eigene Beobachtungen bestätigt werden kann. In einer Untersuchung im Landkreis Stade konnte hingegen beobachtet werden, dass Abendsegler die bestehenden WEA umflogen und dabei einen Abstand von 100 m einhielten (vgl. BACH 2006). Auch GRUNWALD et al. (2007) wiesen im Rahmen systematischer Erfassungen eine Reihe von Arten nach, die im unmittelbaren Umfeld auftraten. Die Autoren gehen daher davon aus, dass diese Arten (u. a. Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Zwergfledermaus und verschiedene Arten der Gattung Myotis) kein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen. PODNAY (nach DÜRR 2007) beobachtete in einer dreijährigen Untersuchung in einem Windpark in Brandenburg eine deutliche Zunahme von gezielten Jagdflügen der Fransenfledermaus im Bereich der Masten der WEA. Bislang liegt somit eine Reihe von Untersuchungen vor, in denen kein Meideverhalten nachgewiesen werden konnte. Auch Ultraschall, der möglicherweise von einzelnen WEA-Typen emittiert wird, scheint allenfalls geringe Auswirkungen auf Fledermäuse zu haben (vgl. RODRIGUES et al. 2008). Zusammenfassend liegen derzeit somit keine Gründe für die Annahme vor, der Betrieb von WEA könnte zu erheblichen Lebensraumverlusten (ausgenommen etwaige Störungen am Quartier) von Fledermäusen führen. 4.4 Barrierewirkung und Zerschneidung von Lebensräumen Inwiefern von WEA eine Barrierewirkung ausgeht, die zu einer Zerschneidung von räumlich-funktional zusammenhängenden (Teil-)Lebensräumen führen kann, ist ungeklärt. Die fehlenden Hinweise auf ein Meideverhalten vieler Arten (vgl. Kapitel 4.3) deuten aber darauf hin, dass WEA keine oder allenfalls eine sehr kleinräumige Barrierewirkung entfalten. BACH & RAHMEL (2006) berichten von Großen Abendseglern, die die in einem Flugkorridor stehenden WEA umflogen und dabei Abstände von mehr als 100 m zu den WEA einhielten. Die Autoren gehen davon aus, dass derartige Ausweichmanöver nicht als erhebliche Beeinträchtigungen zu bewerten sind. Zusammenfassend liegen derzeit somit keine Gründe für die Annahme vor, der Betrieb von WEA könnte für Fledermäuse zu relevanten Barrierewirkungen oder sogar zu einer Zerschneidung von Lebensräumen führen. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 5 76 Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen Wie in Kapitel 3.4.3 dargestellt, erfüllt der Untersuchungsraum v. a für die Zwergfledermaus und für das Große Mausohr sowie für weitere Arten der Gattung Myotis und Plecotus Lebensraumfunktionen. Die Ausführungen beziehen sich somit vor allem auf diese Arten, es werden - soweit relevant - aber auch die anderen nachgewiesenen Arten berücksichtigt. 5.1 Werden Tiere verletzt oder getötet? (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) 5.1.1 baubedingt Auswirkungen (Verletzungen oder Tötungen im Zusammenhang mit der Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) Die geplanten WEA sollen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet werden, die über keine potenziellen Quartierstrukturen für Fledermäuse verfügen. Insgesamt ist also ausgeschlossen, dass am Standort der geplanten WEA übertagende Fledermäuse verletzt oder getötet werden. Für die Zuwegung zu den geplanten WEA müssen einzelne Gehölze entfernt werden, die über ein gewisses Potenzial als Quartierstandort für Fledermäuse verfügen. Deswegen kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Zuwegung eventuell Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört und damit einhergehende Individuenverluste eintreten könnten. Zur Vermeidung eines Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden (Baufeldkontrollen und ggf. Umsetzen von Fledermäusen; siehe Kapitel 6). Sollten trotz der Vermeidungsmaßnahme dennoch einzelne Fledermäuse baubedingt verletzt oder getötet werden, würde dadurch nicht der Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG erfüllt, da die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang aufgrund der Vielzahl vergleichbarer Strukturen - ggf. unter Berücksichtigung zusätzlich anzubringender Fledermauskästen im Umfeld für die Art im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG weiterhin erhalten bliebe. 5.1.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen (Kollisionsrisiko) Darüber hinaus kann es betriebsbedingt zu Kollisionen an WEA innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone kommen. Da das Ursachen-Wirkungsgefüge von Kollisionen an Windenergieanlagen noch nicht vollständig geklärt ist, bereitet die Abschätzung des Kollisionsrisikos an einem Standort Schwierigkeiten. NIERMANN et al. (2011a) benennen sieben Arten, für die eine Kollisionsgefahr an WEA nicht grundsätzlich ausgeschlossen Breitflügelfledermaus, werden Zweifarbfledermaus, kann (Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Kleinabendsegler, Zwergfledermaus sowie Mückenfledermaus). Für drei weitere Arten (die im Rahmen der Untersuchung nicht festgestellt ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 77 wurden und für die aus dem Umfeld der Planung auch keine Nachweise vorliegen) liegen bisher so wenige Daten vor, dass eine abschließende Bewertung nicht möglich ist. Vorsorglich sollten diese Arten bei der Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos mitbetrachtet werden (Nordfledermaus, Mopsfledermaus und Weißrandfledermaus). MKULNV & LANUV (2013) benennen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen sechs Arten, die generell als windkraftsensibel (kollisionsgefährdet) angesehen werden (Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Rauhautfledermaus, Mückenfledermaus, Nordfledermaus und Breitflügelfledermaus). Für die Zwergfledermaus (und die Zweifarbfledermaus, die im Rahmen der Untersuchung nicht nachgewiesen wurde) könnte unter bestimmten Voraussetzungen eine Kollisionsgefährdung bestehen (s. u.). Für alle weiteren Arten (u. a. Arten der Gattung Myotis und Plecotus) besteht nach dem derzeitigen Stand der Forschung generell allenfalls ein sehr geringes Kollisionsrisiko. Sie werden deswegen bei der Prognose des Kollisionsrisikos nicht betrachtet. Großer Abendsegler Bisher sind 963 Kollisionen von Großen Abendseglern an WEA bekannt geworden (Stand 16.12.2015; DÜRR 2015). Die Art zählt damit zu den kollisionsgefährdetsten Arten in Deutschland und es muss zunächst von einem artspezifisch hohen Kollisionsrisiko ausgegangen werden (vgl. u. a. BRINKMANN et al. 2011b, MKULNV & LANUV 2013). Aufgrund des seltenen Auftretens der Art wurde dem Untersuchungsraum eine geringe artspezifische Bedeutung zugewiesen. Funktionsräume der Art wurden nicht ermittelt. Hinweise auf eine besondere Bedeutung des Untersuchungsraums für ziehende Abendsegler wurden nicht erbracht. Das BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) wies die Art „mit guter Stetigkeit im Juni/Juli und September/Oktober“ nach. In der Stellungnahme des NABU / BUND wird darauf verwiesen, dass die Buntsandsteinfelsen bei Nideggen als Winterquartier u. a. für Zwergfledermäuse und Große Abendsegler sowie für weitere Fledermausarten fungieren. Zudem existiert laut NABU / BUND ein Quartierfund eines Großen Abendseglers in ca. 1 km Entfernung zur geplanten Konzentrationsfläche. Insgesamt besteht aufgrund der Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung und der Ergebnisse des BÜROS FÜR FREIRAUMPLANUNG (2013) sowie der Daten des NABU / BUND bezüglich der Aktivität des Großen Abendsegler (sowie der Rauhautfledermaus) in der herbstlichen Zugzeit eine Prognoseunsicherheit. Zur Ermittlung der Aktivität im Gondelbereich wird für den Großen Abendsegler ein Höhenmonitoring im Zeitraum vom 15. Juli bis 31. Oktober nach den Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) notwendig. Sollten dabei Aktivitäten festgestellt werden, die auf ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko hinweisen, ist eine geeignete Maßnahme vorzunehmen (vgl. Kapitel 6). ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 78 ecoda Vorsorglich sollten die WEA nach den Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) im herbstlichen Zugzeitraum der Art (15.07. - 31.10.) bei bestimmten Witterungsbedingen abgeschaltet werden (vgl. Kapitel 6). Kleinabendsegler Es sind 137 Schlagopferfunde der Art an WEA bekannt geworden (Stand 16.12.2015; DÜRR 2015), so dass zunächst von einem artspezifisch erhöhten Kollisionsrisiko ausgegangen werden muss (vgl. u. a. BRINKMANN et al. 2011b, MKULNV & LANUV 2013). Die festgestellte Aktivitätsdichte war in den Jahren 2011 und 2013 insgesamt gering. Vom BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) wurde die Art nicht festgestellt. Hinweise auf weitere Vorkommen durch die Stellungnahme von NABU / BUND liegen nicht vor. Dem Untersuchungsraum wurde eine geringe artspezifische Bedeutung beigemessen. Vor diesem Hintergrund liegen derzeit keine Hinweise darauf vor, dass an den geplanten WEA ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko vorliegen könnte Da die Art zu den kollisionsgefährdeten Arten zählt, sollte die Aktivität der Art im Gondelbereich innerhalb des notwendigen Monitorings für den Großen Abendsegler miterfasst und bewertet werden. Sollten dabei Aktivitäten festgestellt werden, die auf ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko hinweisen, ist eine geeignete Maßnahme vorzunehmen (vgl. Kapitel 6). Breitflügelfledermaus Bisher sind 54 Kollisionen von Breitflügelfledermäusen an WEA bekannt geworden(Stand 16.12.2015; DÜRR 2015). Somit scheint für diese Art ein gewisses Kollisionsrisiko zu bestehen (vgl. u. a. BRINKMANN et al. 2011b, MKULNV & LANUV 2013). Die Breitflügelfledermaus nutzte den Untersuchungsraum unregelmäßig als Jagd- und Durchflugsgebiet ohne jedoch eine Bindung an bestimmte Strukturen zu zeigen. Diese Befunde decken sich mit den Ergebnissen der Untersuchung des BÜROS FÜR FREIRAUMPLANUNG (2013). Von NABU / BUND wird ein Quartierfund einer Breitflügelfledermaus aus Wollersheim angegeben. Dieser Fund liegt über 4 km von den geplanten WEA entfernt. Dem Untersuchungsraum wurde eine geringe artspezifische Bedeutung beigemessen. Zusammenfassend liegen derzeit keine Hinweise darauf vor, dass an den geplanten WEA ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko vorliegen könnte Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 79 Da die Art zu den kollisionsgefährdeten Arten zählt, sollte die Aktivität der Art im Gondelbereich innerhalb des notwendigen Monitorings für den Großen Abendsegler miterfasst und bewertet werden. Sollten dabei Aktivitäten festgestellt werden, die auf ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko hinweisen, ist eine geeignete Maßnahme vorzunehmen (vgl. Kapitel 6). Zwergfledermaus Bislang existieren 446 Schlagopferfunde der Art an WEA geworden (Stand 16.12.2015; DÜRR 2015), so dass zunächst von einem artspezifisch erhöhten Kollisionsrisiko ausgegangen werden muss (vgl. BRINKMANN et al. 2011b). Bezüglich der Kollisionsgefahr der Zwergfledermaus führt das MKULNV & LANUV (2013, S. 38) aus: „Auch die Zwergfledermaus wird von BRINKMANN et al. (2011) und DÜRR (2012) als WEA-empfindlich angesehen. Sie ist mit Abstand die häufigste Fledermausart in Nordrhein-Westfalen und kommt in Nordrhein-Westfalen in nahezu jeder Ortschaft vor. In der aktuellen Roten Liste NRW (LANUV 2011) wird die Zwergfledermaus als „ungefährdet“ geführt. Aufgrund der Häufigkeit können bei dieser Art Tierverluste durch Kollisionen an WEA grundsätzlich als allgemeines Lebensrisiko im Sinne der Verwirklichung eines sozialadäquaten Risikos angesehen werden. Sie erfüllen in der Regel nicht das Tötungs- und Verletzungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Im Umfeld bekannter, individuenreicher Wochenstuben der Zwergfledermaus (im 1-kmRadius um WEA-Standort, >50 reproduzierende Weibchen) wäre im Einzelfall in Bezug auf das geplante Vorhaben, das jeweilige Vorkommen und die Biologie der Art durch den Vorhaben- und/oder Planungsträger darzulegen, dass im Sinne dieser Regelfallvermutung kein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko besteht.“ In der vorliegenden Untersuchung wurde in mehreren Teilbereichen des Untersuchungsraums eine hohe Aktivitätsdichte von jagenden Zwergfledermäusen festgestellt (Funktionsräume besonderer Bedeutung, vgl. Karte 3.4). Hinweise auf Wochenstuben mit mehr als 50 reproduzierenden Weibchen wurden im Untersuchungsraum nicht erbracht. Diese Befunde decken sich mit den Ergebnissen der Untersuchung des BÜROS FÜR FREIRAUMPLANUNG (2014). Auch aus der Stellungnahme des NABU / BUND ergeben sich keine Hinweise auf ein Quartier mit mehr als 50 reproduzierenden Weibchen aus dem 1km-Umkreis um die Planung. Vor diesem Hintergrund können Kollisionen von Zwergfledermäusen an WEA innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, sind aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, dass zum allgemeinen, nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007). ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 80 Rauhautfledermaus Bisher sind 773 Kollisionen von Rauhautfledermäusen an WEA bekannt geworden (Stand 16.12.2015; DÜRR 2015), so dass zunächst von einem artspezifisch hohen Kollisionsrisiko ausgegangen werden muss (vgl. u. a. BRINKMANN et al. 2011b, MKULNV & LANUV 2013). Die Art wurde im Untersuchungsraum in den Jahren 2011 und 2013 überwiegend innerhalb der herbstlichen Zugperiode festgestellt. Insgesamt besteht bezüglich der Aktivität der Rauhautfledermaus (sowie des Großer Abendsegler) in der herbstlichen Zugzeit eine Prognoseunsicherheit. Zur Ermittlung der Aktivität im Gondelbereich wird für die Rauhautfledermaus ein Höhenmonitoring im Zeitraum vom 15. Juli bis 31. Oktober nach den Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) notwendig. Sollten dabei Aktivitäten festgestellt werden, die auf ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko hinweisen, ist eine geeignete Maßnahme vorzunehmen (vgl. Kapitel 6). Vorsorglich sollten die WEA nach den Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) im herbstlichen Zugzeitraum der Art (15.07. - 31.10.) bei bestimmten Witterungsbedingen abgeschaltet werden (vgl. Kapitel 6). 5.2 Werden Tiere erheblich gestört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) 5.2.1 baubedingte Auswirklungen Im Bereich der geplanten Bauflächen und dem nahen Umfeld existieren keine potenziellen Quartierstrukturen. Die im Rahmen der Untersuchung nachgewiesenen Quartiere befinden sich weiter als 500 m von den geplanten Anlagenstandorten entfernt. Baubedingte Störungen treten zudem nur kurzzeitig auf und werden den Erhaltungszustand der lokalen Populationen nicht verschlechtern. 5.2.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen Wie in Kapitel 4.3 dargestellt, liegen bereits mehrere Untersuchungen vor, in denen kein Meideverhalten von Fledermäusen gegenüber Windenergieanlagen nachgewiesen wurde. Insbesondere für die Zwergfledermaus existieren belastbare Erkenntnisse darüber, dass auch der Nahbereich von WEA genutzt wird. Nach BRINKMANN et al. (2011a) sind Hinweise auf Störungen und Verdrängungen von Fledermäusen durch WEA aktuell nicht bekannt. Eine Studie von BACH (2001)(2001), die auf eine kleinräumige Meidung von WEA durch Breitflügelfledermäuse hindeutet, wurde an Anlagentypen durchgeführt, die heute nicht mehr errichtet werden. Die Ergebnisse dieser Studie sind auf heutige Anlagentypen nicht mehr übertragbar (vgl. BRINKMANN et al. 2011a) Ultraschall, der möglicherweise von einzelnen WEA-Typen emittiert wird, scheint allenfalls geringe Auswirkungen auf Fledermäuse zu haben (vgl. RODRIGUES et al. 2008). ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 81 Zusammenfassend liegen derzeit keine Gründe für die Annahme vor, die Errichtung oder der Betrieb von WEA innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone könnte betriebsbedingt zu erheblichen Störungen von Fledermäusen führen. Es wird davon ausgegangen, dass die im Jahr 2011 festgestellten Bereiche mit erhöhter Aktivität auch nach Errichtung und Inbetriebnahme von WEA in gleichem Maße genutzt werden. Etwaige Ausweichbewegungen (als Reaktion auf die WEA, wie sie etwa von Abendseglern beobachtet worden sind, vgl. Kapitel 4.4) beim bloßen Durchfliegen des Untersuchungsraums sind sicherlich nicht als eine erhebliche Störung im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 zu bewerten. Insgesamt wird nicht erwartet, dass es durch die Errichtung und den Betrieb von WEA in der geplanten Konzentrationszone zu Verschlechterungen der Erhaltungszustände der lokalen Populationen der festgestellten Arten kommt. 5.3 Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) 5.3.1 baubedingte Auswirklungen Die geplanten Standorte der WEA befinden sich auf intensiv genutzten Ackerflächen. Potenzielle Quartierstandorte sind dort nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund wird nicht erwartet, dass es baubedingt an den geplanten WEA-Standorten zu Zerstörungen oder Beschädigungen von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Fledermäusen kommen wird. Für die Zuwegung zu den geplanten WEA müssen einzelne Gehölze entfernt werden, die über ein gewisses Potenzial als Quartierstandort für Fledermäuse verfügen. Deswegen kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Zuwegung eventuell Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört werden könnten. Zur Vermeidung eines Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden (Baufeldkontrollen und ggf. Umsetzen von Fledermäusen; siehe Kapitel 6). Sollten trotz der Vermeidungsmaßnahme dennoch einzelne Fortpflanzungs- oder Ruhestätten baubedingt beschädigt oder zerstört werden, würde dadurch nicht der Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG erfüllt, da die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang aufgrund der Vielzahl vergleichbarer Strukturen - ggf. unter Berücksichtigung zusätzlich anzubringender Fledermauskästen - im Umfeld für die Art im Sinne des § 44 Abs. 5 BNatSchG weiterhin erhalten bliebe. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 82 ecoda 5.3.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen Wegen des fehlenden bzw. höchstens sehr geringen Meideeffekte von Fledermäusen gegenüber WEA wird nicht erwartet, dass es betriebsbedingt zu Beschädigungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kommt (s. o.). 5.4 Werden erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung entstehen? (§ 14 Abs. 1 BNatSchG) 5.4.1 baubedingte Auswirklungen Die geplanten WEA sowie die Nebenflächen (Kranstellflächen, Lagerflächen usw.) befinden sich auf intensiv genutzten Ackerflächen. Potenzielle Quartierstandorte sind dort nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund wird nicht erwartet, dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen von FledermausQuartieren kommen wird. Für die Zuwegung zu den geplanten WEA müssen einzelne Gehölze entfernt werden, die über ein gewisses Potenzial als Quartierstandort für Fledermäuse verfügen. Deswegen kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Zuwegung eventuell Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört werden könnten. Sollte die Anlage der Zuwegung genutzte Quartiere bzw. besonders geeignete Quartierstrukturen (Altbäume mit Baumhöhlen) zerstört oder beschädigt werden, würde es sich um einen Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG handeln. Diese potenziell eintretenden Eingriffsfolgen können über die dauerhafte Sicherung von Altbäumen (zusammen mit dem zusätzlichen Anbringen von Fledermauskästen: s. o.) im räumlichen Zusammenhang kompensiert werden. Die Anzahl der notwendigen Altbäume sollte in diesem Fall im Zuge der Eingriffsregelung und der Kompensationsmaßnahmenplanung im Landschaftspflegerischen Begleitplan konkretisiert werden. Falls einzelne Gehölze oder Teile von Gehölzen in Jagdgebieten von Fledermäusen entnommen werden müssen, werden diese Strukturen nach Durchführung der Maßnahme ihre potenzielle Funktion als Jagdgebiete weiterhin erfüllen können. Unabhängig von den Auswirkungen auf eventuell existierende Jagdhabitate muss dieser Eingriff in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts nach § 15 Abs. 2 BNatSchG durch entsprechende Maßnahmen kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund werden etwaige baubedingte Auswirkungen auf Jagdhabitate der Zwergfledermaus nicht als erheblich bewertet. Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 83 5.4.2 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen Wegen des fehlenden bzw. höchstens sehr geringen Meideeffekte von Fledermäusen gegenüber WEA wird nicht erwartet, dass es betriebsbedingt zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung kommt (s. o.). ecoda Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen 84 6 Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen 6.1 Vermeidungsmaßnahmen für baumbewohnende Fledermausarten Für die Zuwegung zu den geplanten WEA müssen einzelne Gehölze entfernt werden, die über ein gewisses Potenzial als Quartierstandort für Fledermäuse verfügen. Deswegen kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Zuwegung eventuell Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört werden könnten (vgl. Kapitel 5). Zur Vermeidung eines Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden (Baufeldkontrollen und ggf. Umsetzen von Fledermäusen; siehe Kapitel 6). 1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden. Diese Kontrolle muss durch eine fachkundige Person maximal zwei Wochen vor Rodungs- bzw. Baubeginn erfolgen. 2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fachund sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen, um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren Fledermäuse Quartiere beziehen können. 6.2 1. Vermeidungsmaßnahmen für ziehende Fledermausarten Abschaltungen Zur vorsorglichen Vermeidung eines möglicherweise signifikant erhöhten Kollisionsrisikos sind für wandernde Große Abendsegler und Rauhautfledermäuse nach MKULNV & LANUV (2013) im ersten Betriebsjahr vorsorglich die geplanten WEA vom 15. Juli bis 31. Oktober in Nächten (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) mit folgenden vorherrschenden Witterungsbedingungen abzuschalten: - Windgeschwindigkeiten von weniger als 6 m/s, - Temperaturen >10°C, - ohne längere Niederschlagsphasen. Basierend auf neuen Erkenntnissen durch ein parallel durchzuführendes „Aktivitätsmonitoring in Gondelhöhe“ (s. u.) sind für den Betrieb ab dem 2. Jahr entweder modifizierte Abschaltungen möglich oder es kann auf solche verzichtet werden. ecoda Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen 2. 85 Aktivitätsmonitoring in Gondelhöhe Nach Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen ist nach MKULNV & LANUV (2013) ein akustisches Monitoring an zwei WEA entsprechend den Empfehlungen von BRINKMANN et al. (2011b) durchzuführen. Über die gemessene Aktivität von Fledermäusen im Rotorbereich kann die Zahl der Fledermäuse, die an den WEA potenziell verunglücken können, abgeschätzt werden. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Daten sind die Messungen in den ersten beiden Betriebsjahren jeweils im Zeitraum 15. Juli bis 31. Oktober durchzuführen. Die Ergebnisse der Messungen des ersten Betriebsjahres (Jahr mit Abschaltungen) sind in Form eines Berichts darzulegen. Der Bericht muss hinsichtlich der Signifikanz von Kollisionsereignissen fachlich fundiert Auskunft geben sowie Maßnahmen aufzeigen, die eventuell erforderlich sind, um das Kollisionsrisiko auf ein vertretbares Maß zu reduzieren („fledermausfreundliche Betriebsalgorithmen“, vgl. BEHR et al. (2011)). Die Entscheidung über die Art der Maßnahmen findet in enger Abstimmung zwischen Behörde, Gutachter und Betreiber statt. Im zweiten Betriebsjahr kann auf Grundlage der Ergebnisse der Betriebsalgorithmus angepasst werden (bspw. Zeiträume für Abschaltungen einengen) oder auf Abschaltungen gänzlich verzichtet werden. Die Aktivitätsmessung im 2. Betriebsjahr dient der Verifizierung getroffener Einschätzungen und eröffnet gegebenenfalls die Möglichkeit zu weiteren Optimierungen. Auch hierzu ist ein fundierter Bericht zu erstellen, der der Fachbehörde zur weiteren Beurteilung des zukünftigen Betriebs vorgelegt werden muss. 6.3 Kompensationsmaßnahmen Sollten durch die Anlage der Bauflächen genutzte Quartiere bzw. besonders geeignete Quartierstandorte (z. B. geeignete Höhlenbäume) entfernt werden müssen, würde es sich um einen Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG handeln. Diese potenziell eintretenden Eingriffsfolgen können über die dauerhafte Sicherung von Altbäumen im räumlichen Zusammenhang kompensiert werden. Die Anzahl der notwendigen Altbäume sollte nach der Baufeldkontrolle festgelegt werden. ecoda Zusammenfassung 7 86 Zusammenfassung Anlass des vorliegenden Fachgutachtens sind die geplante Errichtung und der Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Bereich des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“. Die geplanten WEA-Standorte werden derzeit als Ackerflächen genutzt. Bei den von der REA GmbH geplanten WEA 2, 3, 4, 5 und 6 handelt es sich um Anlagen des Typs GE 130 des Herstellers General Electric mit einer Nabenhöhe von 110,0 m und einem Rotordurchmesser von 130,0 m (Gesamthöhe: 175 m) vorgesehen. Beim Anlagentyp GE 130 beträgt die Nennleistung laut Hersteller 3,2 MW. Die vormals geplante WEA 1 ist entfallen. Auftraggeberin des Fachgutachtens ist die Gemeinde Kreuzau. Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, - die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Fledermäuse zu prognostizieren und zu bewerten, - zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu bewerten sind und schließlich - zu prüfen, ob durch das Vorhaben ein Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt wird. Im Fachgutachten wird den vorliegenden Hinweisen und Arbeitshilfen für die artenschutzrechtliche Prüfung gefolgt (z. B. BATTEFELD 2008, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2005, 2007a, b & 2013, LANA 2010, LÜTTMANN 2007, MKULNV & LANUV 2013, MWEBWV & MKULNV 2010, MUNLV 2010, STEIN & BAUCKLOH 2007). Als Datengrundlage zur Prognose der Auswirkungen des Vorhabens auf Fledermäuse fanden im Zeitraum zwischen Mitte April und Mitte Oktober 2011 und 2013 zwölf (2011) bzw. 20 (2013) Detektorbegehungen statt, bei der der Raum im Umkreis von bis zu 1.000 m um die geplanten WEA untersucht wurde. Zusätzlich wurde die Aktivität von Fledermäusen im Jahr 2011 an zwei und im Jahr 2013 an drei ausgewählten Standorten parallel zu den Detektorbegehungen kontinuierlich mit Hilfe jeweils einer Horchkiste erfasst. Darüber hinaus wurden im Juni und Juli an potenziellen Quartierstandorten pro Jahr vier Ein- und Ausflugskontrollen sowie ab Anfang August vor Beginn der Detektorbegehung Sichtbeobachtungen zur Erfassung ziehender Fledermausarten durchgeführt. Mit mindestens elf Arten kann das in den Jahren 2011 und 2013 im Untersuchungsraum nachgewiesene Artenspektrum als überdurchschnittlich bewertet werden. ecoda Zusammenfassung 87 Für die Zwergfledermaus wird dem Untersuchungsraum eine allgemeine, Teilbereichen aufgrund der Anwesenheit von Quartieren, Flugstraßen und Jagdgebieten mit hoher Aktivität eine besondere Bedeutung beigemessen. Eine Wochenstube des Große Mausohrs wurde knapp außerhalb des Untersuchungsraums in der Kirche von Thum vermutet. Innerhalb des Untersuchungsraums wurde die Art regelmäßig bei der Jagd und bei Überflügen festgestellt. Für die Art hat der Untersuchungsraum eine allgemeine, der Siedlungsbereich von Thum sowie Randbereiche von Gehölzen eine besondere Bedeutung. Für die Gattungen Myotis und Plecotus wird dem Untersuchungsraum ebenso eine allgemeine Bedeutung zugewiesen. Die übrigen Arten nutzten den Untersuchungsraum nicht bzw. nicht regelmäßig, so dass dieser offenbar allenfalls geringe oder geringe bis allgemeine Lebensraumfunktionen erfüllt. Im Rahmen der Horchkistenuntersuchung wurden keine erhöhten Aktivitäten festgestellt. Die Ergebnisse der Detektorbegehungen und der Sichtbeobachtungen vor Sonnenuntergang deuten darauf hin, dass der Untersuchungsraum während der Zugzeiten in geringem Maße von jagenden und / oder durchziehenden Großen Abendseglern und Rauhautfledermäusen genutzt wurde. Insgesamt besteht bezüglich der Aktivität der beiden Arten in der herbstlichen Zugzeit eine Prognoseunsicherheit. Zur vorsorglichen Vermeidung eines möglicherweise signifikant erhöhten Kollisionsrisikos sind für die beiden wandernden Arten Großer Abendsegler und Rauhautfledermaus nach MKULNV & LANUV (2013) im ersten Betriebsjahr vorsorglich die geplanten WEA vom 15. Juli bis 31. Oktober in Nächten (Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang) mit folgenden vorherrschenden Witterungsbedingungen abzuschalten: - Windgeschwindigkeiten von weniger als 6 m/s, - Temperaturen >10°C, - ohne längere Niederschlagsphasen. Zur Ermittlung der Aktivität im Gondelbereich wird für den Großen Abendsegler und die Rauhautfledermaus ein Höhenmonitoring vom 15. Juli bis 31. Oktober an zwei WEA nach den Vorgaben des MKULNV & LANUV (2013) notwendig. Sollten dabei Aktivitäten festgestellt werden, die auf ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko hinweisen, ist eine geeignete Maßnahme vorzunehmen. Basierend auf den Erkenntnissen des „Aktivitätsmonitoring in Gondelhöhe“ sind für den Betrieb ab dem 2. Jahr entweder modifizierte Abschaltungen möglich oder es kann auf solche verzichtet werden. ecoda Zusammenfassung 88 Sollten potenzielle Quartierstrukturen von Bautätigkeiten betroffen sein, kann eine Verletzung oder Tötung von Individuen im Zusammenhang mit der Beschädigung und Zerstörung von Fortpflanzungsund Ruhestätten nicht ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung eines Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG müssten geeignete Maßnahmen ergriffen werden. 1. Vor Aufnahme der Rodungsarbeiten müssen potenzielle Quartierstrukturen (Altbäume) auf Vorkommen von Fledermäusen untersucht werden. Diese Kontrolle muss durch eine fachkundige Person maximal zwei Wochen vor Rodungs- bzw. Baubeginn erfolgen. 2. Falls Fledermäuse auf den Rodungs- bzw. Bauflächen Quartiere besitzen, müssen die Tiere fachund sachgerecht umgesiedelt werden. Dazu sind bei Bedarf in ausreichender Entfernung und in ausreichendem Maß im Umfeld der betroffenen Quartiere Fledermauskästen anzubringen, um die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang zu erhalten. Anschließend sind die potenziellen Quartierstrukturen möglichst zeitnah zu entfernt bzw. die Einfluglöcher zu verschließen, damit in der Zwischenzeit keine weiteren Fledermäuse Quartiere beziehen können. Darüber hinaus liegen - bei Durchführung der vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen - keine begründeten Hinweise dafür vor, dass die Errichtung und der Betrieb von WEA innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. Sollten durch die Anlage der Bauflächen genutzte Quartiere bzw. besonders geeignete Quartierstandorte (z. B. geeignete Höhlenbäume) entfernt werden müssen, würde es sich um einen Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG handeln. Diese potenziell eintretenden Eingriffsfolgen können über die dauerhafte Sicherung von Altbäumen im räumlichen Zusammenhang kompensiert werden. Die Anzahl der notwendigen Altbäume sollte nach der Baufeldkontrolle festgelegt werden. ecoda Abschlusserklärung Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen. Dortmund, den 03. April 2017 Dr. Michael Quest Literaturverzeichnis AHLÉN, I. (2003): Wind turbines and bats - a pilot study. Final report 11 December 2003 to Swedish National Energy Administration. Uppsala. BACH, L. (2001): Fledermäuse und Windenergienutzung - reale Probleme oder Einbildung? Vogelkundliche Berichte aus Niedersachsen 33 (2): 119-124. BACH, L. (2003): Effekte von Windenergieanlagen auf Fledermäuse. 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Sep. 2011 Sonnenuntergang 20:36 21:06 21:27 21:49 21:50 21:44 21:28 21:05 20:40 20:13 19:39 18:26 Sonnenaufgang 06:25 05:50 05:30 05:18 05:21 05:33 05:51 06:12 06:32 06:52 07:15 08:10 Dunkelphase 9,75 8,75 8,25 7,50 7,50 8,00 8,50 9,00 10,00 10,75 11,75 13,75 Bewölkung 0% 5-10% 0% 100-80% 5% 25-5% 100% 90-5% 90-50% 40-20% 10-80% 0% Niederschlag 0% 0% 0% 20% 0% 0% 2% 0% 0% 0% 0% 0% 1-3 Bft Datum Wind (Bft) 1-3 Bft 2 Bft 2-3 Bft 1-4 Bft 2-3 Bft 1-3 Bft 1 Bft 4-2 Bft 1-2 Bft 1-3 Bft 2-3 Bft Temp. 20-6°C 19-10°C 15-5°C 15-13°C 28-20°C 21-12°C 17-14°C 14-10°C 20-16°C 20-12°C 15-11°C WEA Aufnahmedauer h Einschaltzeit 15 30 45 19:00 15 30 45 20:00 15 30 45 21:00 15 30 45 22:00 15 30 45 23:00 15 30 45 00:00 15 30 45 01:00 15 30 45 02:00 15 30 45 03:00 15 30 45 04:00 15 30 45 05:00 15 30 45 06:00 15 30 45 07:00 15 30 45 08:00 15 Abschaltzeit Summe Kontakte 23. Okt. 2011 9-5°C Nord Süd Nord Süd Nord Süd Nord Süd Nord Süd Nord Süd Nord Süd Nord Süd Nord Süd Nord Süd Nord Süd Nord 12 11,5 10,25 9,75 9,5 9,5 8,5 9 8,75 9,25 9 9,5 9,75 9,75 10 10,5 15 14,5 15,5 15,5 15,5 15,75 13,75 9,5 ? 19:41 20:15 20:35 21:07 20:45 21:00 20:46 20:47 20:28 20:50 20:31 20:41 20:23 20:19 20:01 19:23 19:45 19:01 19:19 18:54 18:32 18:14 18:30 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 10:13 08:02 ? 6 6 2 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 1 0 1 2 0 1 0 4 1 0 1 2 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 2 7 2 4 2 2 2 2 3 4 0 4 1 0 2 2 0 7 0 1 3 1 2 4 1 1 1 0 15 2 0 3 0 0 1 1 0 0 0 0 0 07:13 21 0 0 0 0 0 2 0 1 0 1 2 4 0 0 1 0 1 1 12 0 1 1 0 1 0 2 0 1 0 0 1 13 1 10 4 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 1 3 2 0 1 0 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 2 0 1 1 2 0 1 1 1 2 3 0 0 0 0 07:00 18:32 06:17 06:45 82 61 29 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 3 2 0 3 1 0 0 0 1 0 0 0 0 3 0 0 0 4 0 4 3 20 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 4 0 1 5 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 2 1 1 0 0 2 2 1 0 0 0 0 0 0 06:28 05:35 05:49 05:42 05:54 05:51 06:04 06:28 06:16 06:18 06:36 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 2 0 3 1 1 0 0 0 0 0 1 0 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10:32 2 0 0 47 22 45 67 15 6 5 2 12 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 1 0 1 1 0 0 1 0 0 0 1 0 1 0 0 35 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11 0 0 2 5 2 2 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 3 35 4 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 1 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 2 1 0 0 2 0 0 0 1 0 0 0 2 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 2 0 2 0 0 1 1 0 1 1 1 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10:17 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 1 1 1 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 4 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10:31 0 0 0 0 0 0 0 1 1 1 0 1 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10:44 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10:26 13 16 9 3 Legende keine Aufnahme keine Aufnahme wegen technischen Defekts ungefähre Zuordnung von Sonnenunter- und aufgang Übersicht zur Auswertung der Horchkistenergebnisse im Jahr 2011 0 0 1 2 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Süd 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Anhang II 17.04.2013 20:34 6:30 20% 0% 2-3 16-21° Datum Sonnenuntergang Sonnenaufgang Bewölkung Niederschlag Wind (Bft) Temp. 28.04.2013 20:52 6:08 25-75% 0% 1-2 3-10° 12.05.2013 21:14 5:45 70-100% 10% (Sprühregen) 2-3 8-16°C 27.05.2013 21:34 5:26 10% 0% 1-3 6-13° 15.06.2013 21:51 5:18 20% 0% 2-3 10-16° 19.06.2013 21:52 5:18 70-100% <5% (Nieselregen) 2-3 19-25° 25.06.2013 21:53 5:20 15-100% 0% 1-3 9-12° 09.07.2013 21:48 5:31 0% 0% 2-3 13-21° 01.07.2013 21:52 5:24 0-40% 0% 2-3 12-17° 22.07.2013 21:33 5:49 10-60% 0% 2-3 19-24° 29.07.2013 21:23 5:58 20-100% <5% (Regen) 2-4 15-20° 06.08.2013 21:12 6:08 0-50% 0% 0-2 16-22° 12.08.2013 20:59 6:19 0-100% kurzzeitig Nieselregen 2-3 14-15° Hk-Standort Süd West Nord Süd West Nord Süd West Nord Süd West Nord Süd West Nord Süd West Nord Süd West Nord Süd West Nord Süd West Nord Süd West Nord Süd West Nord Süd West Nord Süd HK Aufnahmedauer 25 24 23 23 24 25 25 24 23 23 24 25 25 23 24 24 23 25 23 24 25 25 24 23 23 24 25 24 23 25 23 25 24 25 24 23 23 h min Einschaltzeit Abschaltzeit 30 45 18:00 15 30 45 19:00 15 30 45 20:00 15 30 45 21:00 15 30 45 22:00 15 30 45 23:00 15 30 45 00:00 15 30 45 01:00 15 30 45 02:00 15 30 45 03:00 15 30 45 04:00 15 30 45 05:00 15 30 45 06:00 15 30 45 07:00 15 30 45 08:00 15 30 45 09:00 Summe Summe gesamt Legende 9 58 9 58 9 58 9 16 9 16 9 16 8 34 8 34 8 34 7 56 7 56 7 56 6 31 6 31 6 31 7 30 7 30 7 30 7 31 7 31 7 31 7 36 7 36 7 36 7 47 7 47 7 47 8 16 8 16 8 16 8 35 8 35 8 35 9 0 9 0 9 0 9 59 West Nord 25 24 10 25 - 20.08.2013 20:45 6:30 0-30% 0% 1-3 12-17° Süd 19:50 20:10 20:30 20:10 20:33 20:47 20:43 20:32 20:26 20:55 21:09 21:22 21:07 20:34 20:48 21:12 20:33 20:51 21:06 21:27 21:40 21:06 21:25 21:39 20:30 20:47 21:00 20:46 20:12 20:28 21:18 20:39 20:57 19:32 19:51 20:08 20:59 20:18 20:36 19:40 6:11 6:22 6:31 6:07 5:55 5:41 5:56 5:47 5:36 5:46 5:17 5:30 5:25 5:57 5:43 5:28 5:41 5:49 5:44 5:32 5:20 5:50 5:38 5:26 5:36 6:00 5:48 6:19 6:06 5:55 6:45 6:29 6:15 6:30 7:00 6:47 6:58 6:43 6:34 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 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0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 2 2 0 0 2 0 0 1 0 2 0 3 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 3 0 0 0 1 3 2 0 0 0 0 0 0 0 2 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 9 0 0 1 0 0 3 0 0 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 1 0 13 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 1 0 1 0 2 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 12 0 2 1 0 0 0 0 1 0 4 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 3 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 3 0 0 0 0 2 0 2 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 0 2 0 1 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 9 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 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keine Aufnahme keine Aufnahme wegen technischem Defekt ungefähre Zuordnung von Sonnenunter- und aufgang Übersicht zur Auswertung der Horchkistenergebnisse im Jahr 2013 West 25 10 54 28.08.2013 20:29 6:42 0-10% 0% 1-3 13-17° Nord 23 11 31 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Süd 23 10 6 West 25 11 0 03.09.2013 20:16 6:51 0% 0% 1-3 16-20° Nord 51 10 57 Süd 51 11 42 West 25 10 47 10.09.2013 20:00 7:02 80-100% <5% (Sprühregen) 3-4 12-13° Nord 23 10 48 Süd 51 12 38 West 23 12 35 Nord 25 12 34 18.09.2013 19:42 7:15 20-100% 0% 3-4 9-10° Süd 25 12 0 West 51 12 5 24.09.2013 19:28 7:24 0-30% 0% 1-2 12-19° Nord 23 11 58 Süd West 51 25 13 50 - 30.09.2013 19:15 7:33 10-90% 0% 1-3 7-13° Nord 23 14 5 Süd 23 13 45 West 51 13 26 Nord 25 13 26 19:21 20:28 19:51 20:06 19:38 20:08 20:18 18:28 18:45 18:58 19:46 19:11 19:29 17:58 18:19 18:11 17:43 17:56 6:52 6:34 6:51 7:03 7:20 6:55 7:06 7:06 7:20 7:32 7:46 7:16 7:27 7:48 8:04 8:24 7:56 8:09 8:22 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 4 0 60 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 1 0 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 3 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 4 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 2 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 3 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 2 4 0 0 0 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0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 2 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 136 2 25 0 20 133 0 0 2 0 0 0 1 2 27 6 5 7 1383