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Allgemeine Vorlage (Avifaunistisches_Fachgutachten_Revision 1_Lausbusch)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,5 MB
Datum
25.04.2017
Erstellt
11.04.17, 13:07
Aktualisiert
11.04.17, 13:07

Inhalt der Datei

Anlage 8 zu VL 58/2012, 7.Erg. www.ecoda.de ecoda Avifaunistisches Fachgutachten UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR Ruinenstr. 33 44287 Dortmund zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“ Fon 0231 5869 - 9510 Fax 0231 5869 - 9519 ecoda@ecoda.de www.ecoda.de Auftraggeberin: Gemeinde Kreuzau Bahnhofsstraße 7 52372 Kreuzau Bearbeiter: Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökol. Dortmund, den 03. April 2017 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Kartenverzeichnis Tabellenverzeichnis 1 Einleitung ................................................................................................................................ 1 1.1 Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung ....................................................................... 1 1.2 Gesetzliche Grundlagen...................................................................................................... 2 1.2.1 Eingriffsregelung ................................................................................................................................... 2 1.2.2 Besonderer Artenschutz ....................................................................................................................... 2 1.3 Kurzdarstellung des Untersuchungsraums ....................................................................... 4 2 Beschreibung des Vorhabens ................................................................................................ 8 2.1 Windenergieanlagen........................................................................................................... 8 2.2 Kennzeichnung .................................................................................................................... 8 2.3 Fundamente ....................................................................................................................... 10 2.4 Kranstell- und Montageflächen ....................................................................................... 10 2.5 Trafostationen .................................................................................................................... 10 2.6 Zuwegungen ...................................................................................................................... 10 3 Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums ........................................................................................................... 13 3.1 Datenerhebung und -auswertung................................................................................... 13 3.1.1 Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste) ....................................................................................................... 13 3.1.2 Rast- und Zugvögel ............................................................................................................................. 17 3.2 Darstellung der Ergebnisse sowie Bedeutung des Untersuchungsraums für Brut-, Rast- und Zugvögel ................................................................................................ 19 3.2.1 Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste) ....................................................................................................... 19 3.2.2 Rast- und Zugvögel ............................................................................................................................. 71 3.3 Weiterer Daten zu Vorkommen von Vogelarten aus dem Umfeld der geplanten WEA .................................................................................................................. 97 4 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen ............................................................................ 99 4.1 Vogelschlag an Windenergieanlagen ........................................................................... 100 4.2 Beeinträchtigungen des Zuggeschehens ..................................................................... 102 4.3 Verlust von Habitaten (Meideverhalten) / Verminderung der Habitatqualität ...... 103 4.4 Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten ............................ 104 4.5 Beeinträchtigungen des Verhaltens und der Kondition von Brutvögeln ................. 104 5 Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen ...................................... 106 5.1 Planungsrelevante Arten, für die baubedingte Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können ................................................................................... 112 5.2 Arten für die nach MKULNV & LANUV (2013) betriebsbedingte Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht auszuschließen sind: ...................................................... 119 6 Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen ................................ 137 6.1 Maßnahmen zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG .... 137 6.1.1 Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................................................... 137 6.1.2 Verminderungsmaßnahmen Rotmilan ........................................................................................... 140 6.1.3 Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion für die Wachtel (CEFMaßnahmen) ..................................................................................................................................... 140 6.2 Kompensationsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung .................................... 141 7 Zusammenfassung ............................................................................................................. 142 Abschlusserklärung Literaturverzeichnis Abbildungsverzeichnis Seite Kapitel 1: Abbildung 1.1: Abbildung 1.2: Blick vom Zentrum nach Norden in Richtung der Obstplantagen südlich von Boich ......................................................................................................................................... 05 Blick auf die Anhöhe Hürth .................................................................................................... 06 Kapitel 2: Abbildung 2.1: Abbildung 2.2: Zeichnerische Darstellung der Tageskennzeichnung gemäß Anhang 5 der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom 02.09.2015 .............................................................................. 09 Zeichnerische Darstellung der Nachtkennzeichnung gemäß Anhang 5 der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom 02.09.2015 .............................................................................. 09 Kartenverzeichnis Seite Kapitel 1: Karte 1.1: Abgrenzung der Konzentrationszone für die Windenergie "Lausbusch" sowie geplante Standorte der Windenergieanlagen ...................................................................... 7 Kapitel 2: Karte 2.1: Bauflächen zur Anlage der notwendigen Infrastruktur für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen....................................................................... 12 Kapitel 3: Karte 3.1: Karte 3.2: Karte 3.3: Karte 3.4: Karte 3.5: Karte 3.6: Karte 3.7: Karte 3.8: Abgrenzung der Untersuchungsräume ................................................................................ 15 Wachtelreviere im Jahr 2011 und Einzelnachweise von Wachteln und Rebhühnern im Jahr 2013 ...................................................................................................... 28 Revierzentren von Sperber, Habicht und Mäusebussarden sowie Nachweise von Kornweihe, Habicht, Turmfalke und Baumfalke in den Jahren 2011 und 2013 ............ 33 Nachweise von Rot- und Schwarzmilanen in den Jahren 2011 und 2013 .................... 39 Revierzentren von Turteltauben, Steinkäuzen und Waldkäuzen in den Jahren 2011 und 2013 ........................................................................................................................ 50 Revierzentren und Nachweise von Schwarz-, Mittel- und Kleinspechten in den Jahren 2011 und 2013............................................................................................................ 54 Brutbereiche sowie Einzelnachweise ausgewählter Singvogelarten in den Jahren 2011 und 2013 ........................................................................................................................ 67 Flugwege und Aufenthaltsorte von Rotmilanen und Kiebitzen während der Beobachtungen zu Rast- und Zugvögeln im Jahr 2010 / 2011 und 2013 ..................... 86 Kapitel 5: Karte 5.1: Konfliktbewertung zwischen der Planung und den Lebensraumfunktionen der Wachtel und der Grauammer ............................................................................................. 123 Tabellenverzeichnis Seite Kapitel 3: Tabelle 3.1: Tabelle 3.2: Tabelle 3.3: Tabelle 3.4: Tabelle 3.5: Tabelle 3.6: Tabelle 3.7: Tabelle 3.8: Tabelle 3.9: Tabelle 3.10: Tabelle 3.11: Tabelle 3.12: Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln (inkl. Nahrungsgäste) im Frühjahr / Sommer 2011 .......................................................... 16 Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln (inkl. Nahrungsgäste) im Frühjahr / Sommer 2013 .......................................................... 17 Übersicht über die im Herbst 2010 und Frühjahr 2011 durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Rast- und Zugvögeln ....................................................... 18 Übersicht über die im Jahr 2013 durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Rast- und Zugvögeln ............................................................................................................... 18 Liste der im UR1000 und UR2000 während der Begehungen zu den Brutvögeln im Jahr 2011 und 2013 registrierten Vogelarten mit Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie ............................................................................................................ 20 Qualitative Beschreibung der beobachteten Aktivität von Rotmilanen im Umfeld des Vorhabens im Jahr 2011 ................................................................................................. 35 Qualitative Beschreibung der beobachteten Aktivität von Rotmilanen im Umfeld des Vorhabens im Jahr 2013 ................................................................................................. 36 Übersicht über die artspezifische Bedeutung des Untersuchungsraums für planungsrelevante Brutvogelarten (inkl. Gastvögel) und deren bedeutenden Lebensraumelementen .......................................................................................................... 68 Liste der in den Jahren 2010 / 2011 sowie 2013 im UR2000 registrierten Zug- und Rastvogelarten mit Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie ..................... 72 Qualitative Beschreibung der beobachteten Aktivität von Rotmilanen im UR2000 im Rast- und Zugzeitraum 2010 / 2011 ............................................................................. 78 Beobachtungen ziehender Kraniche während der Beobachtungen im Rast- und Zugzeitraum der Jahre 2010 / 2011 und 2013 .................................................................. 84 Übersicht über die artspezifische Bedeutung des Untersuchungsraums für planungsrelevante Rast- und Zugvogelarten und deren bedeutenden Lebensraumelemente ............................................................................................................ 95 Kapitel 5: Tabelle 5.1: Tabelle 5.2: Tabelle 5.3: Abschichtung der zu berücksichtigenden planungsrelevanten Brutvogelarten........... 107 Abschichtung der zu berücksichtigenden planungsrelevanten Rastvogelarten .......... 110 Abschichtung der aufgrund weiterer Daten zu berücksichtigenden planungsrelevanten Vogelarten .......................................................................................... 112 Kapitel 6: Tabelle 6.1: Tabelle 6.2: Tabelle 6.3: Brut- und Nestlingszeiträume von Habicht, Sperber, Mäusebussard, Waldkauz, Waldohreule, Kleinspecht nach LANUV (2016)................................................................. 138 Brut- und Nestlingszeiträume von Turteltaube, Neuntöter, Nachtigall, Feldsperling nach LANUV (2016) ........................................................................................ 139 Brut- und Nestlingszeiträume von Wachtel, Rebhuhn, Feldlerche, Feldschwirl, Schwarzkehlchen, Baumpieper und Grauammer nach LANUV (2016) ......................... 140 Einleitung 1 Einleitung 1.1 Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung 01 Anlass des vorliegenden Fachgutachtens sind die geplante Errichtung und der Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Bereich des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“ (vgl. Karte 1.1). Die geplanten WEA-Standorte werden derzeit als Ackerflächen genutzt. Bei den von der REA GmbH geplanten WEA 2, 3, 4, 5 und 6 handelt es sich um Anlagen des Typs GE 130 des Herstellers General Electric mit einer Nabenhöhe von 110,0 m und einem Rotordurchmesser von 130,0 m (Gesamthöhe: 175 m) vorgesehen. Beim Anlagentyp GE 130 beträgt die Nennleistung laut Hersteller 3,2 MW. Die vormals geplante WEA 1 ist entfallen. Auftraggeberin ist die Gemeinde Kreuzau. Die Errichtung und der Betrieb von WEA können sich negativ auf Brut-, Rast- und Zugvögel auswirken (vgl. Kapitel 4). Als Bestandteil der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts unterliegen Vögel der Eingriffsregelung. Somit ist ein Vorhabenträger verpflichtet, Beeinträchtigungen von Vögeln soweit wie möglich zu vermeiden und zu vermindern sowie unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren (auszugleichen oder zu ersetzen). Alle europäischen Vogelarten sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Zudem gelten einzelne Arten (Artgruppen) nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG als streng geschützt. Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe des vorliegenden Gutachtens, - die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Brut-, Rast- und Zugvögel zu prognostizieren und zu bewerten, - zu prüfen, ob das Vorhaben einen Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG auslösen wird sowie - zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung (§ 14 BNatSchG) zu bewerten sind. Im Folgenden wird das Vorhaben kurz beschrieben (Kapitel 2). Auf der Grundlage von umfangreichen Erfassungen von Brut-, Rast- und Zugvögeln, die im Jahr 2010 / 2011 und 2013 durchgeführt wurden, wird anschließend das Vorkommen einzelner Arten im Untersuchungsraum dargestellt und die Bedeutung des Untersuchungsraums bewertet. Dazu werden auch Daten aus anderen Erhebungen für Windenergieplanungen aus dem Umfeld der geplanten Windkraftkonzentrationszone sowie Hinweise, Daten und Informationen weiterer Institutionen und Personen berücksichtigt (Kapitel 3). Ausgehend vom Wirkpotenzial von WEA auf Vögel (Kapitel 4) erfolgt die Prognose und Bewertung der zu ecoda Einleitung 02 erwartenden Auswirkungen (Kapitel 5) sowie die Darstellung von Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen im Kapitel 6. Kapitel 7 fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen. 1.2 Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der aktuellen Fassung vom 01. März 2010. Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft „[...] aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft“. 1.2.1 Eingriffsregelung Laut § 14 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“ Eingriffe in Natur und Landschaft. Durch § 15 BNatSchG wird der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens werden die Begriffe „Ausgleich“ und „Ersatz“ z. T. vereinfacht unter „Kompensation“ zusammengefasst, sofern dies nicht zu Missverständnissen führt. 1.2.2 Besonderer Artenschutz Die in Bezug auf den besonderen Artenschutz relevanten Verbotstatbestände finden sich in § 44 Abs. 1 BNatSchG. Demnach ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören; ecoda Einleitung 03 eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG gelten i. V. m § 44 Abs. 5 BNatSchG. Danach liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Die Definition, welche Arten als besonders bzw. streng geschützt sind, ergibt sich aus den Begriffserläuterungen des § 7 Abs. 2 Nr. 13 bzw. Nr. 14 BNatSchG. Demnach gelten alle europäischen Vogelarten als besonders geschützt und unterliegen so dem besonderen Artenschutz des § 44 Abs. 1. Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5BNatSchG. Zu den streng geschützten Arten werden „besonders geschützte Arten“ gezählt, die „[...] a) in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97, b) in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (für Vögel irrelevant), c) in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 2 aufgeführt sind.“ Für die Planungspraxis ergibt sich ein Problem, da die aus Art. 5 VS-RL resultierenden Verbote für alle europäischen Vogelarten und somit auch für zahlreiche „Allerweltsarten“ gelten. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens eine naturschutzfachlich begründete Auswahl der planungsrelevanten Arten getroffen (KIEL 2007a, KAISER 2012, LANUV 2014). Als Kriterien dienten dabei der Gefährdungsgrad der einzelnen Arten (Rote Liste), die Einstufung der Arten in den Anhang I der VS-RL sowie die Einstufung ausgewählter Zugvögel nach Art. 4 Abs. 2 VS-RL. Außerdem sind Koloniebrüter als planungsrelevante Arten zu berücksichtigen. Eine artspezifische Berücksichtigung der „nur“ besonders geschützten Arten in der Planungspraxis hält KIEL (2007b) für nicht praktikabel, da es sich dabei in NRW um etwa 800 Arten handelt. Der Autor weist daraufhin, dass diese Arten über den flächenbezogenen Biotoptypenansatz in der Eingriffsregelung behandelt werden. Die darunter fallenden Vogelarten befinden sich in NordrheinWestfalen in einem günstigen Erhaltungszustand und sind im Regelfall nicht von populationsrelevanten Beeinträchtigungen bedroht. Auch ist grundsätzlich keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten zu erwarten (KIEL 2007a). ecoda Einleitung 04 Zur Standardisierung der Verwaltungspraxis sowie zur rechtssicheren Planung und Genehmigung von WEA wurde von MKULNV & LANUV (2013) der Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ herausgegeben. In Bezug auf die Abarbeitung des Artenschutzes, die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe und Erheblichkeitsschwellen wird im vorliegenden Gutachten den Hinweisen und Arbeitshilfen für die artenschutzrechtliche Prüfung gefolgt (KIEL 2005, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2007a, b, LÜTTMANN 2007, STEIN & BAUCKLOH 2007, MUNLV 2010, MWEBWV & MKULNV 2010, MKULNV & LANUV 2013). 1.3 Kurzdarstellung des Untersuchungsraums Der Untersuchungsraum befindet sich im Grenzbereich zwischen der Mechernicher Voreifel, die naturräumlich zur Osteifel gehört (UR1000 und westliche Teile des UR2000), und der Zülpicher Börde, die der Niederrheinischen Bucht angehört (östliche Teile des UR2000) (vgl. GLÄSSER 1978). Der gut strukturierte und mäßig reliefierte Untersuchungsraum im Umkreis von bis zu 1.000 m um die geplanten WEA (im Folgenden: UR1000) liegt zwischen den Ortschaften Nideggen im Südwesten, Thum im Osten und Boich im Nordwesten. Insgesamt überwiegt im UR1000 die intensive, meist ackerbauliche Nutzung. Im nördlichen Teil des UR1000 (südöstlich von Boich) werden größere Flächen von Obstplantagen eingenommen (vgl. Abbildung 1.1). Extensive, teils verbrachte Streuobstwiesen mit alten Obstbaumbeständen befinden sich überwiegend in den Randlagen der ländlich geprägten Ortschaften und an Einzelgehöften in den Randbereichen des UR1000 sowie am östlichen Kaiserberg im Grenzbereich von UR1000 und UR2000. Grünländereien (Mähwiesen und Weiden) sind vor allem in den Gemarkungen Kaiserberg, Lausbusch und Bruchberg sowie in der Talaue des Thumbachs westlich Thum anzutreffen. Feldgehölze, diverse Heckenstrukturen und eine Reihe kleiner Waldparzellen aus meist standorttypischen Bäumen und Sträuchern strukturieren und beleben das Landschaftsbild im UR1000. Landschaftsprägend ist die Anhöhe Hürth mit 335 m ü. NN (vgl. Abbildung 1.2). Der erweiterte Untersuchungsraum im Umkreis von bis zu 2.000 m um die geplanten WEA (im Folgenden: UR2000) besteht aus einem abwechslungsreichen Mosaik aus landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Feldgehölzen und Hecken sowie verschiedenen Waldanteilen (in den nördlichen, östlichen und südlichen Abschnitten des UR2000 in den Bereichen nördlicher Bruchberg, Waldkomplexe im Randbereich des NSG Drover Heide, Muschling, südlicher Kaiserberg). Nach Westen fällt das Gelände ab und wird durch die Siedlungsflächen von Nideggen und Teilräumen mit intensiverer landwirtschaftlicher Nutzung und entsprechend strukturärmerer Landschaft eingenommen. Nördlich und südlich der Ortschaft Boich grenzen alte, überwiegend extensiv genutzte Obstplantagen und Streuobstwiesen an. Der Osten und Nordosten des UR2000 wird von Feldgehölzen (z. T. bachbegleitend) und den flächigen Waldkomplexen des Randbereichs des NSGs Drover Heide eingenommen. Das bis ecoda Einleitung 05 2004 als Truppenübungsplatz genutzte ca. 670 ha große Naturschutzgebiet ist darüber hinaus auch als FFH-Gebiet und als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Die zentralen Flächen des NSGs werden von mageren Offenlandflächen (Magerrasen, Heideflächen) eingenommen und bieten v. a. gefährdeten bodenbrütenden Vogelarten des Offen- und Halboffenlandes geeignete Lebensraumbedingungen (Ziegenmelker, Heidelerche, Schwarzkehlchen und Wiesenpieper). Kleinere Flächen im Offenland sowie die Randzonen des NSG werden von Wäldern (meist Kiefern- oder Eichen-Birkenwäldern) beherrscht (vgl. Karte 1.1). Abbildung 1.1: Blick vom Zentrum nach Norden in Richtung der Obstplantagen südlich von Boich ecoda Einleitung Abbildung 1.2: 06 Blick auf die Anhöhe Hürth ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten 8 52 ) '1-#/4'/  22+ % *45/)  60/ (;/( "   # 5( &'.  '$+ '4 &'2 '. '+ /&' 2'58 #5  2434'+ - ! *5.   2'+ 3 ;2'/  + .  #*. 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'#2$'+ 4'2  2  + % *#'- 5'34     12+ -    © Geobasis NRW 2017 #934#$          ´ Beschreibung des Vorhabens 2 08 ecoda Beschreibung des Vorhabens Die geplanten WEA sollen auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Ackerflächen errichtet werden (vgl. Karte 2.1). 2.1 Windenergieanlagen Bei den von der REA GmbH geplanten WEA 2, 3, 4, 5 und 6 handelt es sich um Anlagen des Typs GE 130 des Herstellers General Electric mit einer Nabenhöhe von 110,0 m und einem Rotordurchmesser von 130,0 m (Gesamthöhe: 175 m) vorgesehen. Beim Anlagentyp GE 130 beträgt die Nennleistung laut Hersteller 3,2 MW. Die vormals geplante WEA 1 ist entfallen. Die geplanten Anlagen verfügen über Dreiblattrotoren, Rotorblattverstellsysteme und automatische Windnachführung. Die WEA sind mit Blitzschutzsystemen ausgestattet. Ein Überwachungssystem sorgt bei schwerwiegenden Störungen für die Abschaltung der Anlage. Die Anlagen verfügen zudem über eine Eisansatzerkennung. 2.2 Kennzeichnung Alle Bauwerke von über 100 m über Grund erhalten im Hinblick auf die Flugsicherheit eine Kennzeichnung. Die geplanten WEA erhalten neben farblichen Markierungen am Turm und an den Rotorblättern (Tageskennzeichnung) auch eine sogenannte „Befeuerung“ an den Gondeln sowie am Turm (Nachtkennzeichnung) in Verbindung mit Sichtweitenmessgeräten, um die Befeuerung bei guter Sicht zu reduzieren. Die nach der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom 02.09.2015 möglichen Varianten sind in den Abbildungen 2.1 und 2.2 dargestellt. Eine Synchronisierung der Blinkfolge ist nach der Verwaltungsvorschrift verpflichtend. Die Art der Tages- und Nachtkennzeichnung wird im Rahmen der vom Hersteller vorgegebenen Varianten gemäß den Auflagen des BImSchG-Genehmigungsbescheids erfolgen. Beschreibung des Vorhabens 09 Abbildung 2.1: Zeichnerische Darstellung der Tageskennzeichnung gemäß Anhang 5 der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom 02.09.2015 Abbildung 2.2: Zeichnerische Darstellung der Nachtkennzeichnung gemäß Anhang 5 der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“ vom 02.09.2015 ecoda Beschreibung des Vorhabens 2.3 10 Fundamente Das Betonfundament einer WEA vom Typ GE130 ist kreisförmig und hat einen Außendurchmesser von 21,5 m (beanspruchte Fläche je WEA: 363 m²). Die Tiefe der Fundamentgruben beträgt etwa 2 m. Der Bodenaushub, der zwischenzeitlich auf den an die Fundamentgruben grenzenden Flächen gelagert wird, wird nach Fertigstellung der Fundamente wieder angeschüttet. Ggf. sind für die Standsicherheit weitere Aufschüttungen notwendig. Die Aufschüttung ist lagenweise einzubauen und zu verdichten. Dieses ist von einem geotechnischen Sachverständigen schriftlich zu bestätigen. Die Aufschüttung ist gegen Erosion zu schützen. 2.4 Kranstell- und Montageflächen Die zur Errichtung der Anlagen benötigten Kranstellflächen werden benachbart zu den Fundamenten auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen dauerhaft angelegt (vgl. Karte 2.1). Die Größe der Kranstellflächen beträgt je WEA 1.500 m² (50 m * 30 m). Der Oberboden wird auf den beanspruchten Flächen abgeschoben. Als Sauberkeitsschicht und zur Erhöhung der Tragfestigkeit wird zwischen dem Unterbau und der Tragschicht ein Geotextil hoher Zugfestigkeit eingebaut. Die Tragschicht wird mit geeignetem Schottermaterial in einer Stärke von 30 bis 40 cm aufgebaut, so dass sie genügend Festigkeit für die Errichtung des Krans bei gleichzeitiger Versickerungsmöglichkeit für Regenwasser bietet. Für die Dauer der Bauphase werden pro geplanter WEA i. d. R. zwei Hilfskranflächen benötigt. Die Hilfskranflächen werden temporär (voraussichtlich mithilfe von Metallplatten) befestigt. Nach Errichtung der WEA werden die Befestigungen zurückgebaut und der zuvor abgeschobene Bodenaushub entsprechend der ursprünglichen Lagerungsverhältnisse wieder aufgebracht, so dass die Flächen anschließend wieder landwirtschaftlich genutzt werden können. Weitere Flächen werden zur Montage der Kranausleger und der Rotoren sowie zur Lagerung von Boden benötigt, wobei die angrenzenden Ackerflächen genutzt werden sollen (vgl. Karte 2.1). Eine Befestigung dieser Flächen ist nicht erforderlich. Die Flächen können unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten wieder landwirtschaftlich genutzt werden. 2.5 Trafostationen Die Trafostation ist bei dem geplanten Anlagentyp in der WEA integriert. Eine separate Trafostation ist nicht erforderlich, so dass ein zusätzlicher Flächenverbrauch vermieden wird. 2.6 Zuwegungen Die Zuwegungen müssen grundsätzlich so aufgebaut und freigegeben sein, dass sie von Schwerlastfahrzeugen mit einer Achslast von 12 t und einem maximalen Gesamtgewicht von 140 t befahren werden können bzw. dürfen. Auch nach dem Aufbau der WEA muss sichergestellt sein, dass die ecoda Beschreibung des Vorhabens 11 Anlagen für Reparaturen oder Servicearbeiten jederzeit mit Kranfahrzeugen und LKW erreichbar sind. Die Wege müssen eine Nutzbreite von mindestens 4,0 m aufweisen, die hindernisfreie lichte Durchfahrtsbreite darf 5,5 m nicht unterschreiten. An rechtwinkligen Abzweigungen sind i. d. R. Einbiegebereiche anzulegen, die ebenfalls geschottert werden. Neu anzulegende Wege sowie Wegeausbauten werden mit Schottermaterial befestigt, so dass die Wasserdurchlässigkeit auf den Flächen erhalten bleibt. Die Erschließung des Windparks erfolgt ausgehend von der Landessstraße L 33 über bestehende Wirtschaftswege. Die Zufahrten im Bereich des es Straßenbegleitgrüns entlang der L 33 werden lediglich für die Dauer der Bauarbeiten angelegt. Nach Beendigung der Arbeiten werden die Zufahrten zurückgebaut und wieder Straßenbegleitgrün angepflanzt. Im weiteren Verlauf der Zuwegung müssen die vorhandenen Wege - wo erforderlich - auf eine Breite von 4 m ausgebaut werden. Zudem werden einzelne Wegabschnitte auf Acker neu angelegt und z. T. Kurvenradien ausgebaut. Für die Wegausbauten wird Schottermaterial verwendet. Die Ausbauten erfolgen in vergleichbarer Weise wie die Anlage der Kranstellflächen. Für die Zufahrt zur der geplanten WEA 6 muss ein wegbegleitender Entwässerungsgraben überquert werden. Voraussichtlich wird der Graben über eine Strecke von ca. 20 m verrohrt. Zur Anfahrt des Standortes der WEA 4 wird der Thumbach gequert. Die bestehende Überquerung ist voraussichtlich zu erweitern. Das genaue Ausmaß des Ausbaus ist derzeit noch nicht bekannt. Da auch nach dem Aufbau der WEA sichergestellt sein muss, dass die einzelnen WEA für Reparaturen oder Servicearbeiten mit Kranfahrzeugen und LKW erreicht werden können, sind die Wege dauerhaft auszubauen. ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten 8 52 ( &0," .4 &.   22* $ )4 5. (  6 /.  ' =. '   " 5'  % &-  & #* &4  % &2 &- & * .% & 2& 58 " 5  24 34 & * ,  ) 5-    2&* 3 =2& .  * -   " ) - &. % & 3 & #" 55. ( 30," . 3 @  > * . %&. &2( * & " . ," ( &.   " 53#53$ )? 5&25. (  & )< ,8 34 2& * ' & . 2" #&. 15&25. ( 5' 4 2" ( ( &# &2* .  &- & * . %&  2& 58 " 5 ! Karte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± Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 13 3 Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 3.1 Datenerhebung und -auswertung 3.1.1 Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste) Als Datengrundlage zur Prognose der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens wurde im Jahr 2011 und 2013 die Brutvogelfauna (inkl. Nahrungsgäste) im Umkreis von bis zu 1.000 m um die geplanten WEA erfasst (UR1000) (vgl. Karte 3.1). Im Jahr 2011 wurde der Raum im Umkreis von 1.000 m um ursprünglich vier geplante WEA untersucht, der v. a. die zentralen Bereiche des Untersuchungsraums in der vorliegenden Untersuchung darstellt. Aufgrund einer Vergrößerung der geplanten Windkraftkonzentrationszone bzw. Erhöhung der Anlagenzahl wurden im Jahr 2013 weitere Begehungen notwendig, die sich v. a. auf die im Jahr 2011 nicht untersuchten südlichen Bereiche konzentrierten. Dabei wurde ein selektiver Untersuchungsansatz gewählt, bei dem nur planungsrelevante (wertgebende und eingriffssensible) Arten quantitativ berücksichtigt werden, während die übrigen Arten qualitativ erfasst werden. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass man bei einem verminderten Zeitaufwand gegenüber vollständigen Kartierungen eine gute, quantitative Datengrundlage über das Vorkommen oder Fehlen planungsrelevanter Arten erhält. Zwischen Ende Januar und Ende Juli 2011 und 2013 wurden insgesamt jeweils elf Begehungen (insgesamt 22 Begehungen) zur Erfassung brütender und weiterer im Gebiet verweilender Vögel durchgeführt (inkl. drei Abend- / Nachtbegehungen insbesondere zur Erfassung von Eulen: siehe Tabelle 3.1 und 3.2). Während der Begehung am 01.03.2011 und 06./07.03.2013 wurden weite Bereiche (v. a. die Waldränder, Feldgehölze und Gehölzgruppen) des Untersuchungsraums abgegangen. Dabei wurde insbesondere auf vorhandene Horste geachtet. Bei den nachfolgenden Kartierungen wurden die bekannten Horste regelmäßig kontrolliert (wobei äußerst vorsichtig vorgegangen wurde, um etwaige Bruten / Brutvögel nicht zu stören). Die Begehungen fanden bei überwiegend günstigen Witterungsbedingungen statt. Die anwesenden Vögel wurden gemäß der Revierkartierungsmethode in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005) registriert. Die Aufenthaltsorte der beobachteten Individuen wurden unter Angabe der Verhaltensweise punktgenau auf einer Karte (1 : 10.000) notiert, wobei der Schwerpunkt auf Individuen mit Revier anzeigenden Merkmalen lag (vgl. z. B. PROJEKTGRUPPE „ORNITHOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG“ DER DEUTSCHEN ORNITHOLOGISCHEN GESELLSCHAFT 1995). Die Identifikation und Abgrenzung von Revieren erfolgte in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005). Als Endergebnis können somit die Anzahl und die räumliche Verteilung der Brutreviere der einzelnen Arten bestimmt werden. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 14 Beim Auftreten eines oder mehrerer Individuen war die exakte Erfassung des Aufenthaltsorts allerdings schwierig. Bei einem Individuum (oder mehreren), welches anhaltend über einem Bereich jagte oder kreiste, machte die exakte Erfassung des Aufenthaltsorts zudem keinen Sinn. In den geschilderten Fällen wurde der Aufenthaltsort daher nicht punktgenau kartiert. Stattdessen wurde der Bereich, in dem sich das Individuum (die Individuen) aufhielt(en), abgegrenzt. Die Identifikation und Abgrenzung von Revieren erfolgte in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005). Als Endergebnis können somit die Anzahl und die räumliche Verteilung der Brutreviere der einzelnen Arten bestimmt werden. Darüber hinaus fließen auch Informationen über Vorkommen von dämmerungs- und / oder nachtaktiven Arten, die während der Fledermauskartierungen gemacht wurden (v. a. Nachweise rufender Wachteln und Eulen) in die Untersuchungsergebnisse ein. Hierbei wurden alle Beobachtungen planungsrelevanter Arten registriert und punktgenau in einer Arbeitskarte eingetragen (vgl. ECODA 2016). Das Vorkommen von planungsrelevanten Arten mit großem Aktionsradius (vor allem Großvögel) wurde in Abhängigkeit von der Biotopausstattung und der Geländestruktur auch darüber hinaus erfasst (bis zu 2.000 m um den Standort der geplanten WEA = erweiterter Untersuchungsraum; im Folgenden: UR2000). Zur Erfassung des Vorkommens planungsrelevanter Großvogelarten (z. B. Rotmilan) und deren Raumnutzung fanden von ausgewählten Punkten Beobachtungen statt. Die Beobachtungen umfassten den erweiterten Untersuchungsraum, wobei der engere Untersuchungsraum intensiver beobachtet wurde. Im Rahmen der Beobachtungen kamen die „scan-sampling“-Technik und die „animal-focussampling“-Technik zum Einsatz (vgl. ALTMANN 1974, MARTIN & BATESON 1986). Auf eine systematische Erfassung von Arten mit kleinem Aktionsradius (vor allem Kleinvögel) wurde im erweiterten Untersuchungsraum verzichtet (sofern sie zufällig registriert wurden, werden sie berücksichtigt), da in einer Entfernung von mehr als 1.000 m zu WEA keine Auswirkungen auf diese Arten erwartet werden. Die Abgrenzung des Untersuchungsraums und die gewählte Untersuchungsintensität können vor dem Hintergrund der Fragestellung als sachgerecht und problemorientiert bezeichnet werden. ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten 6 41 ( &0," . 3&.   11* $ ) 34. (  5/.  ' 9. '  !  "4'  %&-  &#* &3 %&1 &- &* . %& 1&46 "4  1323&* ,  ) 4-   1&* 2 91&.   * -  ") - &. %&2 &#" 44. ( 20," . 2 <   : !* . %&. &1( * & ". ," ( &.   " 42#42$ ); 4' 31" ( ( &#&1* .  &- &* . %& 1&46 "4 ! Karte 3.1 #( 1&. 6 4. (  %&1. 3&124$ ) 4. ( 2184- &  3" . %/13& 5/.  !* . %&. &1( * &". ," ( &.   !  { } z | A { } z | A  3" . %/13 &* . &1 #&23&) &. %&.  !  { } z | A  3" . %/13 &* . &1 ( &0," . 3&.  !* . %&. &1( * &". ," ( &  !   * . %&1 /. 6 &. 31" 3* /. 26 /. &   " 42#42$ ) { } z | A  3" . %/13 &* . &1 ( &. &) - * ( 3&.  !* . %&. &1( * &" . ," ( &  !   * . %&1 /. 6 &. 31" 3* /. 26 /. &   3&* .+ " 4, { } z | A { } z | A | } z { A { } z | A #( 1&. 6 4. ( &.  %&1 /. 6 &. 31" 3* /. 26 /. &. ' 91 !* . %&. &1( * &". ," ( &.  ( &- 87 %&1 " 123&,,4. (  %&1    ,8$ ) &. . 436 4. ( 20," . 8.%&14. 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Windstärke (Bft) Bewölkung Sonne Niederschlag 1 31.01.2011 -4 - -5°C 1-2 100% - 0% 2 16.02.2011 3 - 6°C 1-2 50% - 0% 3 01.03.2011 2 - 4°C 2-3 40% - 0% 4 04.04.2011 10 - 13°C 2-3 80% 20% 5% (leichter Niesel) 5 18.04.2011 18 - 20°C 3 0% 100% 0% 6 04.05.2011 12 - 15°C 2-3 30% 70% 0% 7 20.05.2011 20 - 23°C 2 70% 30% 0% 8 02.06.2011 21 - 24°C 3 0% 100% 0% 9 15.06.2011 22 - 24°C 2-3 75% 25% 0% 10 04.07.2011 14 - 19°C 2-3 30% 70% 0% 11 25.07.2011 17 - 21°C 1-3 80% 20% 15% (leichter Regen) ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.2: 17 Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln (inkl. Nahrungsgäste) im Frühjahr / Sommer 2013 (grau gestrichelt: Termine der Abend-/ Nachtbegehungen) Nr. Datum Temp. Windstärke (Bft) Bewölkung Sonne Niederschlag 1 28.02.2013 1 - 2°C 1-2 100% - 0% 2 06.03.2013 8 - 18°C 2-3 30% - 0% 3 07.03.2013 12 - 16°C 1 100% 0% 0% 4 21.03.2013 -2 - 0°C 0-2 0% - 0% 5 02.04.2013 5 - 8°C 3-4 0 - 20% 100% 0% 6 22.04.2013 14 -17°C 2-3 0 -10% 100% 0% 7 29.04.2013 10 - 14°C 2-3 70 - 100% 15% 0% 8 24.05.2013 10 - 11°C 2-3 60 - 100% 30% 0% 9 03.06.2013 13 - 16°C 3 20 - 40% 75% 0% 10 21.06.2013 17 - 20°C 3-4 60 - 100% 15% 0% 11 01.07.2013 18 - 23°C 2-3 60 - 100% 20% 0% 3.1.2 Rast- und Zugvögel Die Erfassung von Rast- und Zugvögeln fand im Herbst 2010 (acht Begehungen), im Frühjahr 2011 (drei Begehungen) sowie im Frühjahr 2013 (zwei Begehungen) und im Herbst 2013 (sechs Begehungen) statt (vgl. Tabelle 3.3 und 3.4). Dafür wurden in einem Umkreis von 2.000 m um die geplanten Anlagen alle vorkommenden Vögel in Anlehnung an die Methode von an BIBBY et al. (1995) flächendeckend erfasst. Dabei wurde ein selektiver Untersuchungsansatz gewählt, bei dem nur planungsrelevante (wertgebende und eingriffssensible) Arten quantitativ berücksichtigt werden, während die übrigen Arten qualitativ erfasst werden. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass man bei einem verminderten Zeitaufwand gegenüber vollständigen Kartierungen eine gute, quantitative Datengrundlage über das Vorkommen oder Fehlen planungsrelevanter Arten erhält. Durch den verminderten Zeitaufwand verringert sich auch die Gefahr von Doppelzählungen. Während der Beobachtungen zur Erfassung von Rastvögeln sowie der Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln wurde auch auf überfliegende / ziehende Individuen geachtet. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.3: 18 Übersicht über die im Herbst 2010 und Frühjahr 2011 durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Rast- und Zugvögeln Nr. Datum Temp. Windstärke (Bft) Bewölkung Sonne Niederschlag 1 26.08.2010 21 - 23°C 2-3 70 - 100% 5% 40% (Regen) 2 10.09.2010 15 - 18°C 1-2 80 - 100% 20% 0% 3 21.09.2010 17 - 19°C 0-1 30% 0% 0% 4 05.10.2010 15 - 17°C 0-2 80% 0% 0% 5 18.10.2010 8 - 9°C 2 30% 70% 0% 6 01.11.2010 8 - 9°C 2 100 0% 0% 7 16.11.2010 4 - 5°C 1-2 80% 20% 0% 8 01.12.2010 -5 - -7°C 3 100% o 20% (leichter Schneegriesel) 9 31.01.2011 -4 - -3°C 1-2 100% 0% 5% (leichter Schneegriesel) 10 16.02.2011 5 - 9°C 2 50% 50% 0% 11 01.03.2011 4 - 8°C 3-4 10% 90% 0% Tabelle 3.4: Übersicht über die im Jahr 2013 durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Rastund Zugvögeln Nr. Datum Temp. Windstärke (Bft) Bewölkung Sonne Niederschlag 1 28.02.2013 2 - 3°C 1-2 100% 0% trocken 2 05.03.2013 9 - 13°C 2-3 0% 100% trocken 3 12.08.2013 17 - 19 2-3 30 - 100% 30% 0% 4 28.08.2013 19 - 24 2-3 10 - 40% 80% 0% 5 12.09.2013 12 - 15 2-4 90 - 100% 5% 35% Regen 6 27.09.2013 14 - 18 2-3 5 - 15% 100% 0% 7 11.10.2013 7-8 2 100% 0% 70% Niesel 8 22.10.2013 19 - 22 3-4 10 - 50% 80% 0% ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 3.2 19 ecoda Darstellung der Ergebnisse sowie Bedeutung des Untersuchungsraums für Brut-, Rast- und Zugvögel 3.2.1 Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste) Im UR2000 wurden während der Kartierungen zu den Brutvögeln im Jahr 2011 und 2013 insgesamt 89 Vogelarten festgestellt. Davon nutzten 66 Arten den UR2000 als Bruthabitat, 14 Arten traten als Gastvögel (v. a. als Nahrungsgäste, Durchzügler oder Wintergäste) auf. Bei neun weiteren Arten war eine eindeutige Zuordnung als Brut- oder Gastvogel nicht möglich (vgl. Tabelle 3.5). Im UR1000 wurden Vorkommen von 62 Brutvogelarten ermittelt, weitere 16 Arten traten im Raum als Gastvögel auf (v. a. als Nahrungsgäste, Durchzügler oder Wintergäste). Bei elf Arten war eine eindeutige Zuordnung als Brut- oder Gastvogel nicht möglich (vgl. Tabelle 3.5). Insgesamt wurden im UR2000 33 planungsrelevante Vogelarten (zur Auswahl der Arten vgl. MUNLV 2010, LANUV 2014) nachgewiesen. 22 Arten sind in einer der Gefährdungskategorien der Roten Liste der Brutvögel Nordrhein-Westfalens eingestuft. 14 Arten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. 14 Arten sind im Anhang I der EU-Vogelschutz-Richtlinie enthalten bzw. gelten nach Art. 4 (2) der EU-Vogelschutz-Richtlinie als planungsrelevant. Drei Arten sind als koloniebrütende Arten als planungsrelevant eingestuft (vgl. Tabelle 3.3). 3.2.1.1 Verbal-argumentative Gesamtbewertung der Bedeutung des Raums Mit 66 Brutvogelarten sowie neun weiteren möglichen Brutvogelarten verfügt der UR2000 über eine durchschnittliche bis hohe Artenvielfalt. Aufgrund des kleinräumigen Wechsels von landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Strukturelementen wie Hecken und Feldgehölzen sowie größerer Waldbereiche finden im UR2000 verschiedene Brutvogelgilden einen geeigneten Lebensraum: - Arten des Offen- (Feldlerche, Wachtel, Wiesenschafstelze) und Halboffenlandes (Goldammer, Neuntöter, Dorngrasmücke), - Arten, die eine Bindung an bzw. eine Bevorzugung von Dörfern und landwirtschaftlich genutzten Gehöften aufweisen, z. B. Turmfalke, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Haussperling - Bewohner von Grenzlinien bzw. Arten mit großem Aktionsradius, die mehr als einen Biotoptyp nutzen (Wald / Offenland), z. B.: Mäusebussard, Rotmilan - klassische Waldarten, z. B.: Waldkauz, Schwarzspecht, - Generalisten, d. h. Arten mit einem breiten ökologischen Spektrum ohne besondere Bindungen, z. B.: Amsel, Mönchsgrasmücke, Buchfink. Arten mit Bindung an Gewässer (z. B. Höckerschwan, Stockente, Kormoran, Möwen) treten im Untersuchungsraum aufgrund des weitgehenden Fehlens dieser Strukturen nur sporadisch auf. Insgesamt kommt dem Untersuchungsraum eine durchschnittliche bis besondere Bedeutung für die Vogelwelt zu. Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.5: 20 ecoda Liste der im UR1000 und UR2000 während der Begehungen zu den Brutvögeln im Jahr 2011 und 2013 registrierten Vogelarten mit Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie Artname VS-RL deutsch RL-NRW BNatSchG x Status Kolonie UR1000 UR2000 § Ng Ng 2S § Bv Bv - § Bv? Bv Bv? Bv? Ng Ng wissenschaftlich 1 Stockente Anas platyrhynchos 2 Wachtel Coturnix coturnix 3 Jagdfasan Phasianus colchicus 4 Rebhuhn Perdix perdix 2S § 5 Graureiher Ardea cinerea xS § 6 Kornweihe Circus cyaneus 0 §§ Wg Wg 7 Habicht Accipiter gentilis V §§ Bv? Bv? 8 Sperber Accipiter nisus x §§ Bv Bv 9 Rotmilan Milvus milvus Anh. I 3 §§ Ng Ng 10 Schwarzmilan Milvus migrans Anh. I R §§ Ng Ng 11 Mäusebussard Buteo buteo x §§ Bv Bv 12 Turmfalke Falco tinnunculus VS §§ Bv? Bv? 13 Grus grus Anh. I k.A. §§ Dz Dz Art. 4(2) 3 §§ Ng Ng Üf Üf Kranich Anh. I x 14 Kiebitz Vanellus vanellus 15 Lachmöwe Larus ridibundus x § 16 Straßentaube Columba livia f. domestica x § Ng Bv 17 Hohltaube Columba oenas x § Bv Bv 18 Ringeltaube Columba palumbus x § Bv Bv 19 Türkentaube Streptopelia decaocto x § Bv Bv 20 Turteltaube Streptopelia turtur 2 §§ Bv Bv 21 Steinkauz Athene noctua 3S §§ Bv Bv 22 Waldkauz Strix aluco x §§ Bv Bv x Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 21 ecoda Fortsetzung Tabelle 3.5 Artname VS-RL deutsch RL-NRW BNatSchG wissenschaftlich Status Kolonie UR1000 UR2000 23 Mauersegler Apus apus x § Ng Bv 24 Grünspecht Picus viridis x § Bv Bv 25 Schwarzspecht Dryocopus martius x §§ Bv? Bv? 26 Buntspecht Dendrocopos major x § Bv Bv 27 Mittelspecht Dendrocopos medius V §§ Bv? Bv? 28 Kleinspecht Dryobates minor 3 § Bv? Bv? 29 Pirol Oriolus oriolus Art. 4(2) 1 § Bv? Bv? 30 Neuntöter Lanius collurio Anh. I V § Bv Bv 31 Elster Pica pica x § Bv Bv 32 Eichelhäher Garrulus glandarius x § Bv Bv 33 Dohle Coloeus monedula x § Bv Bv 34 Aaskrähe Corvus corone/cornix x § Bv Bv 35 Blaumeise Parus caeruleus x § Bv Bv 36 Kohlmeise Parus major x § Bv Bv 37 Tannenmeise Parus ater x § Bv Bv 38 Sumpfmeise Parus palustris x § Bv Bv 39 Weidenmeise Parus montanus x § Bv Bv 40 Feldlerche Alauda arvensis 3 § Bv Bv 41 Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 § Bv Bv 42 Mehlschwalbe Delichon urbicum 3 § Bv Bv 43 Schwanzmeise Aegithalos caudatus x § Bv Bv 44 Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix 3 § Bv Bv 45 Fitis Phylloscopus trochilus V § Bv Bv 46 Zilpzalp Phylloscopus collybita x § Bv Bv Anh. I Anh. I x Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 22 ecoda Fortsetzung Tabelle 3.5 Artname VS-RL deutsch RL-NRW BNatSchG wissenschaftlich Status Kolonie UR1000 UR2000 47 Feldschwirl Locustella naevia 3 § Bv? Bv? 48 Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris x § Bv Bv 49 Gelbspötter Hippolais icterina V § Bv Bv 50 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla x § Bv Bv 51 Gartengrasmücke Sylvia borin x § Bv Bv 52 Klappergrasmücke Sylvia curruca V § Bv Bv 53 Dorngrasmücke Sylvia communis x § Bv Bv 54 Wintergoldhähnchen Regulus regulus x § Bv Bv 55 SommergoldhähnchenRegulus ignicapilla x § Bv Bv 56 Kleiber Sitta europaea x § Bv Bv 57 Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla x § Bv Bv 58 Zaunkönig Troglodytes troglodytes x § Bv Bv 59 Star Sturnus vulgaris V § Bv Bv 60 Misteldrossel Turdus viscivorus x § Bv Bv 61 Amsel Turdus merula x § Bv Bv 62 Wacholderdrossel Turdus pilaris x § Bv? Bv 63 Singdrossel Turdus philomelos x § Bv Bv 64 Rotdrossel Turdus iliacus k. A. § Dz Dz 65 Grauschnäpper Muscicapa striata x § Bv Bv 66 Braunkehlchen Saxicola rubetra Art. 4(2) 1S § Dz Dz 67 Schwarzkehlchen Saxicola rubicola Art. 4(2) 3 § Bv Bv 68 Rotkehlchen Erithacus rubecula x § Bv Bv 69 Nachtigall Luscinia megarhynchos 3 § Bv Bv 70 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros x § Bv Bv Art. 4(2) Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 23 ecoda Fortsetzung Tabelle 3.5 Artname deutsch VS-RL RL-NRW BNatSchG Art. 4(2) 1S wissenschaftlich Status Kolonie UR1000 UR2000 § Dz Dz 71 Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 72 Heckenbraunelle Prunella modularis x § Bv Bv 73 Haussperling Passer domesticus V § Bv Bv 74 Feldsperling Passer montanus 3 § Bv Bv 75 Baumpieper Anthus trivialis 3 § Bv Bv 76 Wiesenpieper Anthus pratensis 2 § Dz Dz 77 Wiesenschafstelze Motacilla flava x § Bv Bv 78 Bachstelze Motacilla alba V § Bv Bv 79 Buchfink Fringilla coelebs x § Bv Bv 80 Fringilla montifringilla k.A § Wg Wg Bergfink Art. 4(2) 81 Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes x § Bv Bv 82 Gimpel Pyrrhula pyrrhula V § Bv Bv 83 Girlitz Serinus serinus x § Bv Bv 84 Grünfink Carduelis chloris x § Bv Bv 85 Stieglitz Carduelis carduelis x § Bv Bv 86 Carduelis spinus x § Wg Wg 87 Bluthänfling Carduelis cannabina V § Bv Bv 88 Goldammer Emberiza citrinella V § Bv Bv 89 Rohrammer Emberiza schoeniclus V § Bv? Bv? Erlenzeisig Erläuterungen zur Tabelle 3.5: grau unterlegt: Fettdruck: planungsrelevante Arten Arten der Roten Liste NRW (SUDMANN et al. 2011) Status: Bv: Bv?: Ng: Wg: Dz: Üf: Brutvogel im Untersuchungsraum möglicherweise Brutvogel im Untersuchungsraum Nahrungsgast im Untersuchungsraum Wintergast im Untersuchungsraum auf dem Durchzug im Untersuchungsraum überfliegend Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums RL-Kategorie.: 24 Gefährdungseinstufung gemäß der Roten-Liste zu gefährdeten Vogelarten des Landes Nordrhein-Westfalen (SUDMANN et al. 2011) 0: ausgestorben oder verschollen 1: vom Aussterben bedroht 2: stark gefährdet 3: gefährdet V: Vorwarnliste x: nicht gefährdet k. A.: keine Angabe S: ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen ist eine höhere Gefährdung zu erwarten Europäische Vogelschutzrichtlinie (EU-VSRL): Anhang I: Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen. Art. 4 (2): Art gilt nach Einschätzung der LÖBF (heute: LANUV) zu den Zugvogelarten für deren Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung Schutzgebiete auszuweisen sind (EU-Vogelschutzrichtlinie) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) §§ = Art ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt § = Art ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt Kolonie: Die Art gehört als Koloniebrüter zu den planungsrelevanten Arten 3.2.1.2 Artspezifische Bewertung des Raums Nachfolgend wird das Auftreten / Vorkommen der planungsrelevanten Brutvogelarten (inkl. Nahrungsgäste) im UR1000 erläutert sowie die Bedeutung des UR1000 als Bruthabitat (bzw. Nahrungshabitat während der Brutzeit) anhand des Auftretens der einzelnen planungsrelevanten Arten in den Jahren 2011 und 2013 sowie anhand der Habitatausstattung verbal-argumentativ bewertet. Für Großvögel (grau unterlegte Arten in Tabelle 3.5) wird der UR2000 bewertet. In Anlehnung an BREUER (1994) werden dafür sechs Bewertungsstufen verwendet: keine, geringe, geringe bis durchschnittliche, durchschnittliche, durchschnittliche bis besondere und besondere Bedeutung. Die allgemeinen Angaben zu Biologie und Verbreitung in NRW basieren - soweit nicht anders zitiert auf den Angaben des Fachinformationsdiensts „Geschützte Arten in NRW“ des LANUV (2014). Kranich, Braunkehlchen, Steinschmätzer und Wiesenpieper traten auch bei den Beobachtungen zu den Rast- und Zugvögeln auf. Da ihr jeweiliger Status im UR2000 als Rastvogel bzw. Durchzügler klassifiziert ist, wird Ihr Vorkommen im Untersuchungsraum im Kapitel zu den Rast- und Zugvögeln dargestellt und bewertet (vgl. Kapitel 3.2.2.2). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 25 Wachtel Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Die Wachtel ist ein Zugvogel, der von Nordafrika bis zur arabischen Halbinsel überwintert. Die Wachtel kommt in offenen, gehölzarmen Kulturlandschaften mit ausgedehnten Ackerflächen vor. Besiedelt werden Ackerbrachen, Getreidefelder (v. a. Wintergetreide, Luzerne und Klee) und Grünländer mit einer hohen Krautschicht, die ausreichend Deckung bieten. Standorte auf tiefgründigen Böden werden bevorzugt. Wichtige Habitatbestandteile sind Weg- und Ackerraine sowie unbefestigte Wege zur Aufnahme von Insektennahrung und Magensteinen. In Nordrhein-Westfalen tritt die Wachtel als mittelhäufiger Brutvogel auf und kommt mit großen Verbreitungslücken in allen Naturräumen vor. Verbreitungsschwerpunkte bilden vor allem die Bördelandschaften in Westfalen und im Rheinland. Der Gesamtbestand wird auf 2.000 bis 3.000 Brutpaare geschätzt und unterliegt starken Bestandsschwankungen. Eine Vielzahl von Beobachtungen weist darauf hin, dass es im Jahr 2011 einen Wachteleinflug in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen gegeben hat. Die Zahl rufender Wachtelmännchen war in diesem Jahr in vielen Bereichen außergewöhnlich hoch. Auftreten und Verhalten im UR1000 2011 Die Art wurde ab dem 20.05.2011 bei jedem Termin rufend nachgewiesen. Darüber hinaus wurden auch bei den Begehungen zu den Fledermäusen regelmäßig Wachteln registriert. Insgesamt wurde im Umfeld der geplanten WEA eine Vielzahl von rufenden Männchen registriert, was in das überregionale Bild des starken Wachteleinflugs im Jahr 2011 passt. Die Nachweise rufender Wachteln stammen ausnahmslos von landwirtschaftlichen Nutzflächen (v. a. Gerste- und Weizenfelder). Maximal wurden dabei 17 rufende Männchen im UR1000 festgestellt (19.05.2011), wobei Mehrfachzählungen sehr wahrscheinlich sind. Anhand der Daten wurden im UR1000 sechs Reviere der Art abgegrenzt (vgl. Karte 3.2). Darüber hinaus wurden auch außerhalb der Reviere Einzelrufe von Wachteln festgestellt. Auch aus dem UR2000 liegen trotz geringerer Erfassungsintensität regelmäßige Nachweise der Art vor. 2013 Im Jahr 2013 wurden zwei Wachteln bei der Begehung am 01.07 am Muschling festgestellt. Darüber hinaus rief jeweils eine Wachtel bei der Fledermausbegehung am 15.06. am Thuirbach in der Nähe L 250 und im Bereich Muschling am 15.06 (vgl. Karte 3.2). Vor diesem Hintergrund wird angenommen, dass es im Jahr 2013 im südlichen Grenzbereich des UR1000 zu einer Brut einer Wachtel gekommen ist. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 26 Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Ackerbaulich genutzte Bereiche im UR1000. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die ackerbaulich genutzten Offenlandflächen des UR1000 verfügen über eine Eignung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art. Die Wachtel wird für das Jahr 2011 als häufiger Brutvogel im UR1000 eingestuft. Im Jahr 2013 kam es vermutlich zu einer Brut. Bedeutung des UR1000 für die Wachtel: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR1000 wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Gehölzdominierte Bereiche sowie Siedlungsstrukturen haben für die Art keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8). Rebhuhn Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Das Rebhuhn kommt in Nordrhein-Westfalen als Standvogel das ganze Jahr über vor. Als ursprünglicher Steppenbewohner besiedelt das Rebhuhn offene, gerne auch kleinräumig strukturierte Kulturlandschaften mit Ackerflächen, Brachen und Grünländern. Wesentliche Habitatbestandteile sind Acker- und Wiesenränder, Feld- und Wegraine sowie unbefestigte Feldwege. Hier finden Rebhühner ihre vielfältige Nahrung sowie Magensteine zur Nahrungszerkleinerung. Die Siedlungsdichte kann bis zu 0,5 bis 1,2 Brutpaare auf 10 ha betragen. Das Nest wird am Boden in flachen Mulden angelegt. Die Eiablage beginnt ab April, Hauptlegezeit ist im Mai, ab August sind alle Jungtiere selbständig. Der Familienverband („Kette“) bleibt bis zum Winter zusammen. Nur selten vollziehen die Tiere größere Ortswechsel. Das Rebhuhn ist in Nordrhein-Westfalen vor allem im Tiefland noch weit verbreitet. Verbreitungsschwerpunkte sind die Kölner Bucht und das Münsterland. Seit den 1970er Jahren sind die Brutbestände durch intensive Flächennutzung der Landwirtschaft stark zurückgegangen. Der Gesamtbestand wird auf etwa 15.000 Brutpaare geschätzt (2006/ÖFS). Auftreten und Verhalten im UR1000 2011 Im Jahr 2011 trat die Art bei den Begehungen nicht auf. 2013 Bei der Fledermausbegehung am 15.06. wurde im zentralen Bereich der UR1000 ein Rebhuhn-Paar festgestellt (vgl. Karte 3.2). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 27 Genutzte Habitate im UR1000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen des UR1000 verfügen grundsätzlich über eine Eignung als Nahrungshabitat für die Art. Vor dem Hintergrund einer Paarbeobachtung wird im Untersuchungsraum für das Jahr 2013 zumindest von einem Brutverdacht ausgegangen. Bedeutung des UR1000 für das Rebhuhn: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR1000 wird eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen. Gehölzdominierte Siedlungsstrukturen haben für die Art keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8). Bereiche sowie ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten 8 52 ) '1-#/4 '/  22+ % *4 5/)  60/ (: /( "   # 5( &'.  '$+ '4  &'2 '. '+ /&' 2'58 #5  24 34 '+ -*5.   2'+ 3 : 2'/  + .  #*. '/ &'3 '$#55/) 31-#/3 =   ;  " + /&'/'2) + ' # /-#)'/  #53$53% *< 5(4 2#) ) '$'2+ /  '. '+ /&' 2'58 #5 ! Karte 3.2 " #% *4 '-2'6+ '2' + .   #*2   5/&  + /8 '-/#% *7 '+ 3' 60/ " #% *4 '-/ 5/& '$*: */'2/ + .   #*2  { } z | A  4 #/&024  '+ /'2 ) '1-#/4 '/ " + /&'/'2) + '#/-#)'  "    + / &'2 0/8 '/4 2#4 + 0/38 0/'   #53$53% * 0/8 '/4 2#4 + 0/38 0/'   #53$53%* ( ! { } z | A { } z | A !. , 2'+ 3 60/   .  5.  &+ ' ) '1-#/4 '/ /-#)'/34 #/&024 '  !1000 24 { } z | A '$*5*/ " #% *4 '#% *7 '+ 3 { } z | A 254 2'6+ '2 + .   #*2  (  + /8 '-/#% *7 '+ 3 + .   #*2  { } z | A ( ! ( ! 4 '4 '2 533% */+ 4 4  &'2 &+ )+ 4 #-'/ ! $'#2$'+ 010) 2#1*+ 3% *'/ #24 '/         '#2$'+ 4 '2  2  + % *#'- 5'34      12+ -   ( !  © Geobasis NRW 2017 #934 #$        '4 '2 ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 29 Graureiher Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Graureiher treten in Nordrhein-Westfalen als Brutvögel auf und sind das ganze Jahr über zu beobachten. Der Graureiher besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern diese mit offenen Feldfluren (z. B. frischem bis feuchtem Grünland oder Ackerland) und Gewässern kombiniert sind. Graureiher sind Koloniebrüter, die ihre Nester auf Bäumen (v. a. Fichten, Kiefern, Lärchen) anlegen. Graureiher treten in Nordrhein-Westfalen als Brutvögel in allen Naturräumen auf, im Bergland ist die Art jedoch nur zerstreut verbreitet. Durch Bejagung und Härtewinter ging der Brutbestand bis in die 1960er Jahre auf 50 Brutpaare zurück. Erst nach Verbot der Jagd stieg die Brutpaarzahl wieder an. Im Jahr 2003 wurden 2.750 Brutpaare gezählt, die sich auf etwa 130 Kolonien mit mehr als fünf Paaren verteilen. Auftreten und Verhalten im UR2000 2011 Am 02.06.2011 wurde ein Graureiher im UR2000 festgestellt. 2013 Am 01.07. überflogen vier Individuen den Untersuchungsraum. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen des UR2000 verfügen grundsätzlich über eine gewisse Eignung als Nahrungshabitat für die Art. Der Graureiher wird als seltener Nahrungsgast im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Graureiher: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR2000 wird eine geringe Bedeutung beigemessen. Gehölzdominierte Bereiche sowie Siedlungsstrukturen haben für die Art keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 30 ecoda Kornweihe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Als Zugvögel erscheinen die Tiere ab Ende September / Anfang Oktober, überwintern mit einem Maximum von November bis Februar und ziehen bis Ende April / Anfang Mai wieder ab. Als Überwinterungsgebiete bevorzugt die Kornweihe weiträumig offene Moor- und Heidelandschaften sowie großräumige Bördenlandschaften. Als Schlafplätze werden im Winter regelmäßig größere Schilfröhrichte aufgesucht. In Nordrhein-Westfalen liegen unregelmäßige Brutnachweise der Kornweihe aus den Vogelschutzgebieten „Senne“ und „Hellwegbörde“ vor. Der Bestand wird auf 1 bis 2 Brutpaare beziffert (2000 bis 2004). Als Wintergast kommen Kornweihen in Heide- und Moorgebieten sowie in Bördenlandschaften vor. Die bedeutendsten Wintervorkommen liegen im Bereich des Vogelschutzgebietes „Hellwegbörde“ und in der Kölner Bucht, wo sie meist einzeln jagen und gemeinsame Schlafplätze aufsuchen. Der Mittwinterbestand in Nordrhein-Westfalen wird auf etwa 100 bis 200 Individuen geschätzt (2000 bis 2004). Auftreten und Verhalten im UR2000 2011 Im Jahr 2011 wurde die Art nicht beobachtet. 2013 Am 02.04.2014 wurde eine männliche Kornweihe beobachtet, die im niedrigen Flug (bis 5 m) landwirtschaftliche Nutzflächen östlich von Hürth überflog (vgl. Karte 3.3). Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die offenen, landwirtschaftlichen Nutzflächen erfüllen die Ansprüche der Art an ein Rasthabitat. Die Art wird als Wintergast im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Kornweihe: Aufgrund der seltenen Nutzung wird den landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR2000 eine geringe Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.8). Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 31 Habicht Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Habicht tritt in Nordrhein-Westfalen ganzjährig als mittelhäufiger Stand- und Strichvögel auf. Nur selten werden größere Wanderungen über eine Entfernung von mehr als 100 km durchgeführt. Als Lebensraum bevorzugt der Habicht Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen. Als Bruthabitate können Waldinseln ab einer Größe von 1 bis 2 ha genutzt werden. Die Brutplätze befinden sich zumeist in Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Der Horst wird in hohen Bäumen (z. B. Lärche, Fichte, Kiefer oder Rotbuche) in 14 bis 28 m Höhe angelegt. Der Habicht ist in Nordrhein-Westfalen als mittelhäufiger Stand- und Strichvögel in allen Naturräumen nahezu flächendeckend verbreitet. Der Gesamtbestand wird auf etwa 2.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR2000 2011 An vier Begehungstagen wurde jeweils ein Habicht im UR2000 festgestellt. Drei der vier Beobachtungen stammen dabei aus dem südlichen Teil des UR2000 und konzentrieren sich auf den Bereich um die Wälder südlich des Kaiserbergs, wo die Häufigkeit der Beobachtungen und die festgestellten Verhaltensweisen auf eine Brut hindeuten (vgl. Karte 3.3). Eine weitere Habichtbeobachtung stammt aus dem strukturreichen Ortsrand nördlich von Boich. 2013 Im Jahr 2013 wurden keine Habichte im Untersuchungsraum beobachtet. Jedoch deutet eine Ringeltauben-Rupfung daraufhin, dass die Art den Untersuchungsraum zumindest als gelegentliches Jagdhabitat nutzte. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Waldbereiche südlich des Kaiserbergs. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die laubholzdominierten Wälder im UR2000 erfüllen die Ansprüche der Art an ein Bruthabitat. Weite Teile des strukturreichen UR2000 weisen darüber hinaus eine Eignung als Jagdhabitat auf. Im Jahr 2011 wurde die Art als Brutvogel mit einem Brutpaar, im Jahr 2013 als Nahrungsgast eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Habicht: Den laubholzdominierten Wäldern wird eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen. Landwirtschaftliche Bereiche Siedlungsstrukturen haben für die Art eine geringe Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8). sowie ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 32 Sperber Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Sperber leben in abwechslungsreichen, gehölzreichen Kulturlandschaften mit einem ausreichenden Nahrungsangebot an Kleinvögeln. Bevorzugt werden halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich kommt er auch in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen vor. Die Brutplätze befinden sich meist in Nadelbaumbeständen (v. a. in dichten Fichtenparzellen) mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit. Der Sperber kommt in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen nahezu flächendeckend vor. Seit den 1970er Jahren haben sich die Bestände nach Einstellung der Bejagung und der Verringerung des Pestizideinsatzes (Verbot von DDT) wieder erholt. Der Gesamtbestand wird auf etwa 2.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR2000 2011 Am 18.04.2011 wurde ein Jagdflug eines Sperbers im östlichen Randbereich des UR2000 (Drover Heide) festgestellt. Ein Brutvorkommen in diesem Bereich ist möglich (vgl. Karte 3.3). 2013 Im Jahr 2013 wurde an zwei Tagen jeweils ein jagender Sperber festgestellt. Ein Nachweis stammt vom nördlichen Rand des UR1000. Eine weitere Beobachtung wurde nordwestlich von Nideggen erbracht (vgl. Karte 3.3). Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der strukturreiche UR2000 erfüllt mit seinem Wechsel aus Wäldern, Offenland und Siedlungsstrukturen generell die Lebensraumansprüche der Art. Für den UR2000 wird die Art als möglicher Brutvogel eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Sperber: Aufgrund der Habitateignung und der Einstufung als möglicher Brutvogel wird den Gehölzbereichen eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen. Landwirtschaftliche Bereiche haben für die Art eine geringe Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8). ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten < 96  , *51&38 *3  6 6 .(- 8 93,  : 43 + ?3+  $  & 9+  ) *2  *'.*8  ) *6  *2 *.3) * 6 *9< &9  6 8 78 *.1 ! - 92   6 *.7 ?6 *3  .2  &- 2 *3 ) *7 *'&993, 751&37 B  @ $.3) *3*6 , .* & 31&,*3  &97'97( - A k  9+ 8 6 &, , *'*6 .3  *2 *.3) * 6 *9< &9 ! Karte 3.3 *:.*6 < *38 6 *3 : 435*6 '*6   &'.(- 8  93) >97*'977&6 ) *3 74;.* &(- ;*.7* : 43  46 3;*.- *  &'.( - 8   ! 96 2+ &10* 93)  &92 + &10* .3 ) *3  &-6 *3   93)   k  k  k  { } z | A k k  43< *38 6 &8 .437< 43*   &97'97( -   k  { } z | A k 8 &3) 46 8  *.3*6  , *51&38 *3 $.3) *3*6 , .*&31&,*  $   .3 ) *6  43< *38 6 &8 .437< 43*   &97'97(-  " 2 06 *.7 : 43   2 92  ) .* , *51&38 *3 31&,*378 &3) 46 8 *  " 1000  %# { } z | A " 2 06 *.7 : 43   2 92  ) .* , *51&38 *3 31&,*378 &3) 46 8 *  " 2000 { } z | A 6 8 k   46 3;*.- * { } z | A &'.(- 8 5*6 '*6 { } z | A >97*'977&6 ) k  &92 + &10* k  %# &(- ;*.7  k k  *:.*6 < *38 6 92  .2   &- 6    19, ;*,   k  %#  19, ;*,   k k  %# ( 46 78  2 .8  3, &'* ) *7 &(- ;*.7/ &- 6 *7   %#  6 98 : *6 )& (- 8   .3< *13&(- ;*.7 '*.8 *8 *6  977(- 3.8 8  ) *6  ) ., .8 &1*3 ! 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Der Bestand wird in Deutschland auf 10.000 bis 14.000 Brutpaare geschätzt (SÜDBECK et al. 2007). Nach AEBISCHER (2009) ist der bundesdeutsche Bestand im Zeitraum 1996 bis 2003 weitgehend konstant geblieben. In den letzten Jahren hat der Rotmilanbestand leicht abgenommen (MAMMEN mdl. Mitt.). Die Brutverbreitung des Rotmilans ist fast ausschließlich auf Europa beschränkt. Gut 50 % des Weltbestands brüten in der Bundesrepublik Deutschland (MAMMEN mdl. Mitt.). Deutschland hat deshalb eine besondere Bedeutung für den Schutz des Rotmilans. In Nordrhein-Westfalen kommt der Rotmilan vor allem im Weserbergland, im Sauerland sowie in der Eifel vor. Seit Ende der 1970er Jahre ist der Bestand rückläufig, im Tiefland ist ein flächiger Rückzug festzustellen. Der Gesamtbestand wird auf 420 bis 510 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR2000 2011 An fünf Terminen zur Erfassung der Brutvögel waren Rotmilane im UR2000 anwesend. Die meisten Individuen wurden bei der Jagd über landwirtschaftlichen Nutzflächen, Ortsrändern oder entlang von Saumstrukturen beobachtet. Dabei wurden zwei Bereiche festgestellt, in denen Rotmilane während jeweils eines Kartiertermins intensiv nach Nahrung suchten. Am 02.06.2011 wurden anhaltende Suchund Nahrungsflüge im südöstlichen Teil des UR2000 registriert. Die Nahrungssuche konzentrierte sich dabei v. a. um die Ortslage Thuir. Am 15.06.2011 hielt sich ein aus östlicher Richtung kommendes Individuum anhaltend über großen Teilen der Ortslage Thum auf und jagte über südlich angrenzende landwirtschaftliche Nutzflächen (vgl. Karte 3.4 und Tabelle 3.6). Beobachtungen, die auf eine Brut im UR2000 oder angrenzenden Bereichen hindeuten (Balzflüge, Revierverteidigung), wurden nicht erbracht (vgl. Tabelle 3.6). Im Rahmen der Horstkartierung wurden darüber hinaus keine Horste gefunden, die über die für Rotmilane typischen Einbauten von Fremdstoffen (Plastik, Stofffetzen) verfügten. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.6: 35 Qualitative Beschreibung der beobachteten Aktivität von Rotmilanen im Umfeld des Vorhabens im Jahr 2011 Nr. auf Karte 3.4 Datum 1 04.04.2011 1 hoch überfliegend, vermutlich durchziehendes Individuum 2 04.04.2011 1 kurze Beobachtung: niedriger Suchflug 3 18.04.2011 1 kurze Beobachtung: niedriger Suchflug / Streckenflug 4 02.06.2011 1 anhaltende niedrigere Suchflüge über landwirtschaftliche Nutzflächen im Südosten des UR2000 5 02.06.2011 1 hoher Streckenflug 6 02.06.2011 1 anhaltende niedrigere Suchflüge über landwirtschaftliche Nutzflächen im Südosten des UR2000 7 02.06.2011 1 anhaltende niedrigere Suchflüge über landwirtschaftliche Nutzflächen im Südosten des UR2000 8 15.06.2011 1 anhaltende tiefe Suchflüge über große Teile der Ortslage Thum, angrenzenden Gehöften und südl. angrenzenden Straßenabschnitten 9 17.06.2011 1 kurz Beobachtung: kreisend über dem südwestlichen Ortsrand von Boich Anzahl Verhalten 2013 Im Jahr 2013 waren Rotmilane an vier Kartiertagen im UR2000 anwesend. Insgesamt wurden 15 Beobachtungen von Rotmilanen erbracht (vgl. Tabelle 3.7 und Karte 3.3). Die meisten Beobachtungen stammen vom 02.04. An diesem Tag wurden im nordwestlichen Teilbereich bis zu vier Rotmilane gleichzeitig registriert, die über landwirtschaftlichen Nutzflächen anhaltende jagten. Darüber hinaus wurden kurze Beobachtungen von weiteren Individuen erbracht, die im Strecken- oder Gleitflug festgestellt wurden (vgl. Tabelle 3.7 und Karte 3.4). Vom 29.04. liegen zwei kurze Beobachtungen, vom 03.06. eine kurze Beobachtung je eines Individuums vor (vgl. Tabelle 3.7 und Karte 3.4). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 36 Am 21.06.2013 wurde ein Individuum ca. 20 Minuten im südwestlichen Teilbereich des UR2000 festgestellt, das über landwirtschaftlichen Nutzflächen nach Nahrung suchte (vgl. Tabelle 3.7 und Karte 3.4). Tabelle 3.7: Qualitative Beschreibung der beobachteten Aktivität von Rotmilanen im Umfeld des Vorhabens im Jahr 2013 Nr. auf Karte 3.4 Datum 10 02.04.2013 1 kurze Beobachtung: kreisend in Höhen von 5 - 50 m 11 02.04.2013 1 kurze Beobachtung: Gleitflug bis 10 m Höhe 12 02.04.2013 1 kurze Beobachtung: Gleitflug bis 10 m Höhe 13 02.04.2013 1 kurze Beobachtung: Streckenflug in Höhen von 10 - 50 m 14 02.04.2013 1 kurze Beobachtung: Gleitflug in Höhen von 10 - 50 m 15 02.04.2013 1 kurze Beobachtung: Gleitflug in Höhen von 10 - 50 m 16 02.04.2013 1 kurze Beobachtung: Gleitflug bis 10 m Höhe 17 02.04.2013 1 kurze Beobachtung: Gleitflug in Höhen von 10 - 50 m 18 02.04.2013 1 kurze Beobachtung: Streckenflug in Höhen von 30 - 50 m 19 02.04.2013 1 kurze Beobachtung: Jagdflüge in 10 bis 30 m Höhe 20 02.04.2013 1 kurze Beobachtung: Streckenflug in 20 bis 100 m Höhe Fazit 02.04.2013 Anzahl Verhalten Anhaltende Jagd von bis zu vier Individuen über landwirtschaftlichen Nutzflächen im nordwestlichen Teilbereich des UR1000 (Flughöhen bis zu 50 m). Darüber hinaus zumindest kurzfristige Nutzung des UR2000 durch weitere Einzeltiere (vgl. Karte 3.4). 21 29.04.2013 1 kurze Beobachtung: Jagdflüge in 5 bis 15 m Höhe 22 29.04.2013 1 kurze Beobachtung: Streckenflug in 20 bis 100 m Höhe 23 03.06.2011 1 kurze Beobachtung: Suchflug in 50 bis 100 m Höhe 24 21.06.2013 1 ca. 20 minütige Suchflüge in 20 bis 200 m Höhe ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 37 Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Regelmäßige Flüge über landwirtschaftlichen Nutzflächen des UR2000. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der strukturreiche UR2000 erfüllt mit seinem Wechsel aus Wäldern, Offenland und Siedlungsstrukturen generell die Lebensraumansprüche der Art. Die Waldbereiche verfügen über potenzielle Niststandorte, die Offenflächen wurden als Jagdhabitat genutzt. Ein Brutvorkommen existierte im UR2000 sowohl im Jahr 2011 als auch im Jahr 2013 jedoch nicht. Die Art wird als regelmäßiger Nahrungsgast im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Rotmilan: Aufgrund der großflächigen Habitateignung und der Einstufung als regelmäßiger Nahrungsgast wird den Gehölzbereichen als potenzielles Bruthabitat und den landwirtschaftlichen Nutzflächen als Jagdraum eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen. Den Siedlungsstrukturen wird eine geringe Bedeutung zugewiesen (vgl. Tabelle 3.8). Schwarzmilan Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Schwarzmilan ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in Afrika, südlich der Sahara vom Senegal bis nach Südafrika überwintert. In Nordrhein-Westfalen tritt er als regelmäßiger aber seltener Brutvogel auf. Der Lebensraum des Schwarzmilans sind alte Laubwälder in Gewässernähe. Als Nahrungsgebiet werden große Flussläufe und Stauseen aufgesucht. Der Horst wird auf Laub- oder Nadelbäumen in über 7 m Höhe errichtet, oftmals werden alte Horste von anderen Vogelarten genutzt. Der Schwarzmilan ist weltweit eine der häufigsten Greifvogelarten. In Nordrhein-Westfalen brütet er arealbedingt nur an wenigen Stellen im Wesertal (Kreis Höxter), in der Rheinaue (zwischen Xanten und Bonn) sowie an der Rur- und Urfttalsperre in der Eifel. Der Gesamtbestand beträgt 20 bis 25 Brutpaare. Auftreten und Verhalten im UR2000 2011 Am 02.06.2011 wurde ein Schwarzmilan im UR2000 beobachtet. Er kam aus Richtung des zentralen Teils des UR2000 und suchte entlang der L 11 im tiefen Flug intensiv und anhaltend nach Nahrung. Anschließend verließ das Individuum den UR2000 in südwestliche Richtung (vgl. Karte 3.2). Bei den Rastvogelbeobachtungen im Jahr 2010 überflog am 10.09. ein Schwarzmilan den UR2000. 2013 Im Jahr 2013 wurde die Art nicht festgestellt. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 38 Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der strukturreiche UR2000 erfüllt mit seinem Wechsel aus Wäldern, Offenland und Siedlungsstrukturen generell die Lebensraumansprüche der Art. Die Art wird als seltener Nahrungsgast im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Schwarzmilan: Aufgrund der seltenen Nutzung wird den Lebensräumen im UR2000 eine geringe Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.8). ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten ; 85 , *40&27*2  55.(- 782,  932 + =2+  %  & 8+  ) *1  *'.*7 ) *5 *1 *.2) * 5*8; &8  5767*.0 # - 81   5*.6 =5*2  .1  !&- 1 *2 ) *6 *'&882, 640&26 @  >  %.2) *2*5, .* & 20&,*2  &86'86( - ? 23 8+ 75&, , *'*5.2  *1 *.2) * 5*8; &8 ! Karte 3.4 14 1 15 &(- : *.6* 932 !37  82)  " (- : &5; 1 .0&2*2 .2 ) *2  &- 5*2  82)  9 5 { } z | A "7&2) 357 *.2*5 , *40&27*2 %.2) *2*5, .*&20&,*  %   .2 ) *5 32; *275&7.326; 32*   &86'86(-  32; *275&7.326; 32*   &86'86( -  21 $1 /5*.6 9 32   1 81  ) .* , *40&27*2 20&,*267&2) 357*  $!1000 3 { } z | A 10 { } z | A $1 /5*.6 9 32   1 81  ) .* , *40&27*2 20&,*267&2) 357*  $!2000  !371 .0& 2    8    '.6 ; 8  !371 .0&2*   11 { } z | A 16 8 57 !371 .0&2 { } z | A 13 12 2 "(- : &5; 1 .0&2 { } z | A 17 7 4 19 &(- : *.6 !&81  1 .7 &2- &07*2) *2  &,) + 0=, *2 9 32 !37 " (- : &5; 1 .0&2 1 .7 &781  ) *5  *6767*0082,  !371 .0& 2    08, : *,  .1   &-5  08, : *,  .1   &-5 24 20 6 22 18  "(- : &5; 1 .0&2   866(- 2.77 ) *5 ) ., .7&0*2 ! '*&5'*.7*7*5 # 343, 5&4- .6( - *2 &57*2       #   *&5'*.7*5  5  .(- &*08*67    45.0  © Geobasis NRW 2017 &<67&'        ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 40 Mäusebussard Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Mäusebussard besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Bevorzugt werden Randbereiche von Waldgebieten, Feldgehölze sowie Baumgruppen und Einzelbäume, in denen der Horst in 10 bis 20 m Höhe angelegt wird. Als Jagdgebiet nutzt der Mäusebussard Offenlandbereiche in der weiteren Umgebung des Horstes. In optimalen Lebensräumen kann ein Brutpaar ein Jagdrevier von nur 1,5 km² Größe beanspruchen. Ab April beginnt das Brutgeschäft, bis Juli sind alle Jungen flügge. In NRW ist der Mäusebussard die häufigste Greifvogelart. Er kommt ganzjährig als Stand- und Strichvogel vor, hierzu gesellen sich ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen Populationen. Als häufigste Greifvogelart in Nordrhein-Westfalen ist der Mäusebussard in allen Naturräumen flächendeckend verbreitet. Der Gesamtbestand wird auf 10.000 bis 15.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR2000 2011 Von der Art liegen von jedem Kartiertag zahlreiche Beobachtungen vor. Insgesamt wurden neun besetzte Horste ermittelt, von denen sich vier innerhalb (bzw. zumindest im Grenzbereich) des UR1000 befanden (vgl. Karte 3.2). In zwei weiteren Bereichen des UR2000 weisen die Beobachtungen von Territorialverhalten auf weitere Brutvorkommen hin. Die Offenflächen des UR2000 wurden darüber hinaus häufig zur Jagd genutzt. 2013 Ebenso wie im Jahr 2011 liegen zahlreiche Beobachtungen der Art aus dem UR2000 vor. Insgesamt ergaben sich im UR2000 zwei Brutnachweise sowie vier Horste mit einem starken Brutverdacht (vgl. Karte 3.3). Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Waldbereiche als Nisthabitat, Offenland als Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der strukturreiche UR2000 erfüllt mit seinem Wechsel aus Wäldern, Offenland und Siedlungsstrukturen die Lebensraumansprüche der Art in besonderem Maß. Sowohl für das Jahr 2011 als auch für das Jahr 2013 wird der Mäusebussard als häufiger Brutvogel im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Mäusebussard: Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Zahl von Brutrevieren im UR2000 wird sowohl den Gehölz- als auch den landwirtschaftlich genutzten Bereichen eine besondere Bedeutung zugewiesen. Den Siedlungsstrukturen wird eine geringe Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 41 Baumfalke Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Baumfalke ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher im tropischen Afrika südlich der Sahara überwintert. In Nordrhein-Westfalen kommt er als seltener Brutvogel und als Durchzügler vor. Baumfalken besiedeln halboffene, strukturreiche Kulturlandschaften mit Feuchtwiesen, Mooren, Heiden sowie Gewässern. Großflächige, geschlossene Waldgebiete werden gemieden. Die Jagdgebiete können bis zu 5 km von den Brutplätzen entfernt liegen. Diese befinden sich meist in lichten Altholzbeständen (häufig 80 bis 100jährige Kiefernwälder), in Feldgehölzen, Baumreihen oder an Waldrändern. Als Horststandort werden alte Krähennester genutzt. Nach der Ankunft aus den Überwinterungsgebieten erfolgt ab Mai die Eiablage, spätestens im August sind die Jungen flügge. Der Baumfalke besiedelt in Nordrhein-Westfalen vor allem das Tiefland. Regionale Dichtezentren liegen im Bereich des Münsterlandes, der Senne, der Schwalm-Nette-Platte sowie am Unteren Niederrhein. Der Gesamtbestand wird auf 300 bis 350 Brutpaare geschätzt (2000 bis 2006). Auftreten und Verhalten im UR2000 2011 Im Jahr 2011 wurde die Art nicht festgestellt. 2013 Im Jahr 2013 wurde an einem Kartiertag ein Männchen im tiefen Jagdflug (5 bis 10 m) am Thumer Fließ festgestellt (vgl. Karte 3.3). Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der strukturreiche UR2000 erfüllt mit seinem Wechsel aus Wäldern, Offenland und Siedlungsstrukturen generell die Lebensraumansprüche der Art. Die Art wird als seltener Nahrungsgast im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Baumfalken: Aufgrund der seltenen Nutzung wird den Lebensräumen im UR2000 eine geringe Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 42 Turmfalke Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Turmfalke kommt in offenen strukturreichen Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen vor. Selbst in großen Städten fehlt er nicht, dagegen meidet er geschlossene Waldgebiete. Als Nahrungsgebiete suchen Turmfalken Flächen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äcker und Brachen auf. Als Brutplätze werden Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden (z. B. an Hochhäusern, Scheunen, Ruinen, Brücken), aber auch alte Krähennester in Bäumen ausgewählt. Regelmäßig werden auch Nistkästen angenommen. In Nordrhein-Westfalen kommt der Turmfalke ganzjährig als häufiger Stand- und Strichvogel vor und ist in allen Naturräumen flächendeckend verbreitet. Hinzu kommen ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen Populationen. Der Gesamtbestand wird auf etwa 4.000 bis 6.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR2000 2011 Im UR2000 wurden Turmfalken lediglich an zwei Tagen bei der Jagd beobachtet (18.04.2011: 1 bis 2 Individuen; 04.05.2011: ein Individuum). Möglicherweise bestand ein Brutrevier in den Ortsrandlagen von Nideggen. 2013 Im Jahr 2013 wurde jeweils ein Turmfalke an drei Kartiertagen festgestellt. Ebenso wie im Jahr 2011 deuten die Daten auf eine Brut im Siedlungsbereich von Nideggen hin. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Offenland als Nahrungshabitate. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der strukturreiche UR2000 erfüllt mit seinem Wechsel aus Wäldern, Offenland und Siedlungsstrukturen generell die Lebensraumansprüche von Turmfalken. Insgesamt wurde der UR2000 im Vergleich mit ähnlich strukturierten Landschaften jedoch selten von Turmfalken genutzt. Für die Jahre 2011 und 2013 wird der Turmfalke als möglicher Brutvogel im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Turmfalken: Aufgrund der geringen Anzahl von Nachweisen wird sowohl den landwirtschaftlichen Nutzflächen als Jagdhabitat als auch den Siedlungsstrukturen als potenzielles Bruthabitat eine geringe Bedeutung zugewiesen (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 43 Kiebitz Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung De Kiebitz ist ein Charaktervogel offener Grünlandgebiete und bevorzugt feuchte, extensiv genutzte Wiesen und Weiden. Seit einigen Jahren besiedelt er verstärkt auch Ackerland. Inzwischen brüten etwa 80 % der Kiebitze in Nordrhein-Westfalen auf Ackerflächen. Dort ist der Bruterfolg stark abhängig von der Bewirtschaftungsintensität und fällt oft sehr gering aus. Bei der Wahl des Neststandortes werden offene und kurze Vegetationsstrukturen bevorzugt. Der Kiebitz tritt in Nordrhein-Westfalen als häufiger Brutvogel sowie als sehr häufiger Durchzügler auf. Als Brutvogel kommt der Kiebitz in Nordrhein-Westfalen im Tiefland nahezu flächendeckend vor. Verbreitungsschwerpunkte liegen im Münsterland, in der Hellwegbörde sowie am Niederrhein. Höhere Mittelgebirgslagen sind unbesiedelt. Nach einem erheblichen Rückgang seit den 1970er Jahren haben sich die Bestände mittlerweile stabilisiert. Der Gesamtbestand wird auf 20.000 bis 27.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR2000 2011 Am 25.07.2011 suchten 45 Kiebitze im Süden des UR1000 über abgeernteten Ackerflächen nach einer geeigneten Rast- bzw. Nahrungsfläche und ließen sich auf einem Acker nahe des Thumer Fließ nieder. Weitere Beobachtungen aus dem Brutzeitraum liegen nicht vor. Ein Brutbestand im UR2000 wurde nicht festgestellt (vgl. Karte 3.8 im Kapitel 3.2.2: Rastvögel). 2013 Im Jahr 2013 wurden im Rahmen der Brutvogelerhebung keine Kiebitze festgestellt. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art wurde als Nahrungsgast im beginnenden Rast- und Zugzeitraum im UR2000 festgestellt. Ein Brutvorkommen wurde weder im Jahr 2011 noch im Jahr 2013 ermittelt. Bedeutung des UR2000 für den Kiebitz: Aufgrund der seltenen Nutzung wird den landwirtschaftlichen Nutzflächen eine geringe Bedeutung beigemessen. Weitere Landschaftselemente haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 44 Lachmöwe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Unter den einheimischen Möwenarten ist die Lachmöwe in ihrem Vorkommen am wenigsten an die Küstenregionen gebunden. Die Brutvorkommen im mitteleuropäischen Binnenland liegen auf störungsfreien Inseln und in Verlandungsbereichen an Seen und Abgrabungsgewässern sowie in Feuchtgebieten. Gelegentlich finden einzelne Bruten auch an Klärteichen statt. Lachmöwen sind Koloniebrüter, die gemeinsam mit anderen Wasservögeln zum Teil sehr große Brutkolonien bilden. Als Nahrungsgebiete werden umliegende Acker- und Grünlandflächen sowie Kläranlagen aufgesucht. Die Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen konzentrieren sich auf wenige Standorte in der Westfälischen Bucht und im Niederrheinischen Tiefland. Die größte Kolonie liegt im Naturschutzgebiet Zwillbrocker Venn (Kreis Borken). Bis Mitte der 1980er-Jahre ist der Brutbestand in NordrheinWestfalen kontinuierlich angestiegen, seither ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Der Gesamtbestand wird auf 4.000 Brutpaare geschätzt, die sich auf zehn Kolonien verteilen. Auftreten und Verhalten im UR2000 2011 Am 04.04.2011 überflogen sechs Lachmöwen den UR2000. Weitere Beobachtungen wurden nicht erbracht. 2013 Im Rahmen der Brutvogelkartierungen wurden im Jahr 2013 keine Lachmöwen beobachtet. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art wurde lediglich bei einem Überflug von sechs Exemplaren im Jahr 2011 festgestellt. Bedeutung des UR2000 für die Lachmöwe: Dem UR2000 wird insgesamt keine Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.8). Turteltaube Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Turteltauben sind Zugvögel, die als Langstreckenzieher in der Savannenzone südlich der Sahara überwintern. Als ursprünglicher Bewohner von Steppen- und Waldsteppen bevorzugt die Turteltaube offene, bis halboffene Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen. Die Brutplätze liegen meist in Feldgehölzen, baumreichen Hecken und Gebüschen, an gebüschreichen Waldrändern oder in ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 45 lichten Laub- und Mischwäldern. Zur Nahrungsaufnahme werden Ackerflächen, Grünländer und schütter bewachsene Ackerbrachen aufgesucht. Im Siedlungsbereich kommt die Turteltaube eher selten vor, dann werden verwilderte Gärten, größere Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfe besiedelt. Das Nest wird in Sträuchern oder Bäumen in 1 bis 5 m Höhe angelegt. Die Turteltaube ist in Nordrhein-Westfalen ein mittelhäufiger Brutvogel und sowohl im Tiefland als auch im Bergland noch weit verbreitet. Allerdings zeigt sich im Bergischen Land eine deutliche Verbreitungslücke. Seit den 1970er Jahren bis heute sind die Brutvorkommen vor allem durch hohe Verluste auf dem Zuge und im Winterquartier deutlich zurückgegangen. Der Gesamtbestand wird auf etwa 6.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR2000 2011 Ab dem 18.04.2011 wurden Turteltauben regelmäßig im UR2000 festgestellt. Dabei wurden meist zwischen vier und sechs Individuen registriert. Die Nachweise konzentrieren sich zum Einen im östlichen Randbereich des UR2000 zur Drover Heide sowie zum Anderen in den strukturreichen Offenland- und Waldrandbereichen südlich des Kaiserbergs. Insgesamt wurden aufgrund der Beobachtungsdaten innerhalb des UR2000 drei Reviere abgegrenzt (vgl. Karte 3.5). 2013 Wie im Jahr 2011 wurden Turteltauben regelmäßig im UR2000 registriert. Maximal traten dabei am 24.05.2013 an fünf verschiedene Stellen singende Männchen auf. Aus den Daten lassen sich für den UR1000 drei und für den UR2000 ein weiteres Revier abgrenzen. Zwei der Reviere befinden sich in Bereichen, in denen bereits im Jahr 2011 Turteltaubenreviere festgestellt wurden (vgl. Karte 3.5). Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Gehölzdominierte Bereiche als Brut-, strukturreiches Offenland als Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der strukturreiche UR2000 erfüllt mit seinem Wechsel aus Wäldern, Offenland und Siedlungsstrukturen die Lebensraumansprüche. Im Jahr 2011 trat die Art Im UR1000 als Nahrungsgast auf, im UR2000 wurden zwei Brutreviere ermittelt. Für das Jahr 2013 wurden im UR1000 drei Brutreviere ermittelt. Bedeutung des UR2000 für die Turteltaube: Sowohl den Gehölz- als auch den Offenlandbereichen des UR2000 wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Den Siedlungsstrukturen wird eine allenfalls geringe Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 46 Kuckuck Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Den Kuckuck kann man in fast allen Lebensräumen, bevorzugt in Parklandschaften, Heide- und Moorgebieten, lichten Wäldern sowie an Siedlungsrändern und auf Industriebrachen antreffen. Der Kuckuck ist ein Brutschmarotzer. Das Weibchen legt jeweils ein Ei in ein fremdes Nest von bestimmten Singvogelarten. Bevorzugte Wirte sind Teich- und Sumpfrohsänger, Bachstelze, Neuntöter, Heckenbraunelle, Rotkehlchen sowie Grasmücken, Pieper und Rotschwänze. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten erfolgt von Ende April bis Juli die Ablage von bis zu 20 Eiern. Der junge Kuckuck wirft die restlichen Eier oder Jungen aus dem Nest, und wird von seinen Wirtseltern aufgezogen. Spätestens im September sind die letzten Jungen flügge. Erwachsene Tiere sind Nahrungsspezialisten, die sich vor allem von behaarten Schmetterlingsraupen und größeren Insekten ernähren. In Nordrhein-Westfalen ist der Kuckuck in allen Naturräumen weit verbreitet, kommt aber stets in geringer Siedlungsdichte vor. Die Brutvorkommen sind seit einigen Jahrzehnten großräumig rückläufig, so dass sich im Bergland (v.a. Bergisches Land, Sauerland, Eifel) mittlerweile deutliche Verbreitungslücken zeigen. Der Gesamtbestand wird auf etwa 6.000 Brutpaare geschätzt (2006/ÖFS). Auftreten und Verhalten im UR2000 2011 Im Rahmen der Brutvogelkartierungen wurden im Jahr 2013 keine Kuckucke registriert. 2013 Am 24.05.2013 rief ein Kuckuck im UR2000. Aus dem UR1000 liegen keine Feststellungen vor. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art wurde an einem Termin erfasst. Ob es in den Jahren 2011 und 2013 zur Reproduktion kam ist vor dem Hintergrund des seltenen Erscheinens der Art unwahrscheinlich. Bedeutung des UR2000 für den Kuckuck: Dem UR2000 wird insgesamt eine geringe Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 47 Steinkauz Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Steinkäuze besiedeln offene und grünlandreiche Kulturlandschaften mit einem guten Höhlenangebot. Als Jagdgebiete werden kurzrasige Viehweiden sowie Streuobstgärten bevorzugt. Für die Bodenjagd ist eine niedrige Vegetation mit ausreichendem Nahrungsangebot von entscheidender Bedeutung. Als Brutplatz nutzen die ausgesprochen reviertreuen Tiere Baumhöhlen (v. a. in Obstbäumen, Kopfweiden) sowie Höhlen und Nischen in Gebäuden und Viehställen. Gerne werden auch Nistkästen angenommen. Der Steinkauz ist in Nordrhein-Westfalen vor allem im Tiefland nahezu flächendeckend verbreitet. Regionale Dichtezentren liegen im Bereich des Niederrheinischen Tieflandes sowie im Münsterland. Da der Steinkauz in Nordrhein-Westfalen einen mitteleuropäischen Verbreitungsschwerpunkt bildet, kommt dem Land eine besondere Verantwortung für den Schutz der Art zu. Der Gesamtbestand wird auf 6.000 Brutpaare geschätzt. Im Kreis Düren wurden im Jahr 2009 67 besetzte Steinkauz-Reviere festgestellt (SIEHOFF 2010). Auftreten und Verhalten im UR2000 2011 Bei den Abendbegehungen zur Erfassung der Eulen wurden Steinkäuze in den struktur- und grünlandreichen Ortsrandbereichen von Thum und Boich festgestellt. Aus den Beobachtungen ergaben sich ein Steinkauzrevier am nördlichen Ortsrand von Boich sowie ein bis zwei Reviere am westlichen Ortsrand von Thum (vgl. Karte 3.5). 2013 Im Jahr 2013 wurden insgesamt sechs Steinkauzreviere im weiteren Umfeld der geplanten Windkraftkonzentrationszone ermittelt, wobei ein Revier bereits im Jahr 2011 festgestellt wurde. Die Reviere befanden sich entweder in den Randbereichen des UR1000 oder im angrenzenden UR2000 (vgl. Karte 3.5). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 48 Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Struktur- und grünlandreiche Ortsrandlagen von Thum, Thuir, Berg und Boich. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Obstbaumwiesen und das strukturreiche Grünland in den Ortsrandlagen im UR2000 erfüllen die Lebensraumansprüche der Art. Zentral gelegene Bereiche des UR2000 mit ackerbaulicher Nutzung und größeren Waldbereichen spielen als Lebensraum nur eine untergeordnete Rolle. Im Jahr 2011 trat die Art im UR2000 als Brutvogel mit zwei bis drei Revieren auf. Im Jahr 2013 wurden für den UR2000 insgesamt fünf Reviere abgegrenzt. Bedeutung des UR2000 für den Steinkauz: Den struktur- und grünlandreichen Siedlungsrandbereichen wird eine besondere Bedeutung zugewiesen. Den landwirtschaftlichen Nutzflächen wird insgesamt eine geringe Bedeutung beigemessen. Waldbereiche haben für die Art keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8). Waldkauz Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Waldkauz lebt in reich strukturierten Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot und gilt als ausgesprochen reviertreu. Besiedelt werden lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen, die ein gutes Angebot an Höhlen bereithalten. In Nordrhein-Westfalen ist der als häufiger Standvogel in allen Naturräumen nahezu flächendeckend verbreitet. Offene, baumfreie Agrarlandschaften werden allerdings nur randlich besiedelt. Der Gesamtbestand wird auf etwa 15.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR2000 2011 Waldkäuze wurden bei den Begehungen zum Vorkommen von Eulen und auch bei den Kartierterminen zur Fledermausfauna regelmäßig im UR2000 registriert. Die Rufnachweise von Individuen konzentrierten sich auf drei Bereiche, in denen jeweils ein Waldkauzrevier abgegrenzt wurde. Zwei Reviere befanden sich im Grenzbereich des UR1000. Ein weiteres Revier lag im UR2000 (vgl. Karte 3.5). 2013 Auch im Jahr 2013 wurden Waldkäuze regelmäßig sowohl bei den Kartierungen zu den Eulen als auch bei den Fledermauserfassungen festgestellt. Insgesamt ergaben sich aus den Rufnachweisen vier Reviere, von denen zwei bereits im Jahr 2011 besetzt waren (vgl. Karte 3.5). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 49 Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Waldbereiche in zentralen und östlichen Teilen des UR2000. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Waldbereiche des UR2000 stellen geeignete Nistund Nahrungshabitate für die Art dar. Der Waldkauz war sowohl im Jahr 2011 als auch im Jahr 2013 im UR2000 ein Brutvogel mit mehreren Revieren. Bedeutung des UR2000 für den Waldkauz: Den Waldbereichen wird eine besondere Bedeutung zugewiesen. Den strukturierten Offenflächen wird eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen. Weitere Landschaftselemente haben allenfalls eine geringe Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8). ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten 741 ( &0," . 3&.   11* $ ) 34. (  5/.  ' :.'  !  "4'  %&-  &#* &3 %&1 &- &* . %& 1&47" 4  1323&* ,  ) 4-   1&* 2 : 1&.   * -  ") - &. %&2 &#" 44. ( 20," . 2 =   ;  !* . %&. &1( * & ". ," ( &.   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Auftreten und Verhalten im UR2000 2011 Im Rahmen der Kartierungen zu den Brutvögeln wurde die Art ein Mal am 25.07.2011 im Randbereich des UR2000 (Randbereich der Drover Heide) festgestellt. Ein weiterer Nachweis stammt von der Fledermauskartierung vom 09.05.2011 aus dem Waldbereich südlich des Kaiserbergs (vgl. Karte 3.6). Ein Brutbestand im UR2000 wird für das Jahr 2011 nicht angenommen. Sehr wahrscheinlich handelte es sich bei den festgestellten Individuen um Gastvögel aus Revieren außerhalb des UR2000. 2013 Im Jahr 2013 wurden keine Schwarzspechte im UR2000 nachgewiesen. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Waldbereiche des UR2000 verfügen über eine gewisse Eignung als Nist- und Nahrungshabitate für die Art, obwohl die meisten Waldbereiche im UR2000 aufgrund der Kleinflächigkeit die Lebensraumansprüche für die Art nur eingeschränkt erfüllen. Der Schwarzspecht wird als sporadischer Nahrungsgast im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Schwarzspecht: Wegen der sporadischen Nutzung wird den Waldbereichen eine geringe Bedeutung zugewiesen. Den anderen Lebensräumen kommt keine Bedeutung zu (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 52 Mittelspecht Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Mittelspecht gilt als eine Charakterart eichenreicher Laubwälder (v. a. Eichen-Hainbuchenwälder, Buchen-Eichenwälder). Er besiedelt aber auch andere Laubmischwälder wie Erlenwälder und Hartholzauen an Flüssen. Aufgrund seiner speziellen Nahrungsökologie ist der Mittelspecht auf alte, grobborkige Baumbestände und Totholz angewiesen. Mittelspechte treten in Nordrhein-Westfalen meist als Standvogel auf und sind nur lückig verbreitet. Verbreitungsschwerpunkte bestehen vor allem im Kernmünsterland, Weserbergland, nördlichen Sauerland, Siebengebirge und regional in der Eifel. Die bedeutendsten Brutvorkommen liegen in den Vogelschutzgebieten „Davert“, „Egge“, „Luerwald“, „Königsforst“, „Wahner Heide“ und „Kottenforst mit Waldville“. Der Gesamtbestand wird auf 2.000 bis 3.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR2000 2011 Am 15.06.2010 wurde ein Mittelspecht im östlichen Randbereich des UR2000 (westlicher Randbereich der Drover Heide) festgestellt (vgl. Karte 3.6). Ein Brutvorkommen östlich des UR2000 im Bereich der Waldbereiche der Drover Heide ist möglich. 2013 Im Jahr 2013 wurden keine Mittelspechte im UR2000 registriert. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Waldbereiche des UR2000 verfügen über eine gewisse Eignung als Nist- und Nahrungshabitate für die Art, obwohl die meisten Waldbereiche im UR2000 aufgrund der Kleinflächigkeit die Lebensraumansprüche für die Art nur eingeschränkt erfüllen. Der Mittelspecht wird als sporadischer Nahrungsgast im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Mittelspecht: Wegen der sporadischen Nutzung wird den größeren Waldbereiche eine geringe Bedeutung zugewiesen. Den anderen Lebensräumen im UR2000 kommt keine Bedeutung zu (vgl. Tabelle 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 53 Kleinspecht Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Kleinspecht besiedelt parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weich- und Hartholzauen sowie feuchte Erlen- und Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. In dichten, geschlossenen Wäldern kommt er höchstens in Randbereichen vor. Darüber hinaus erscheint er im Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten sowie in Obstgärten mit altem Baumbestand. Die Nisthöhle wird in totem oder morschem Holz, bevorzugt in Weichhölzern (v. a. Pappeln, Weiden) angelegt. Kleinspechte kommen als Stand- und Strichvogel in allen Naturräumen vor. Im Tiefland ist er nahezu flächendeckend verbreitet. Im Bergland (v. a. im Sauer- und Siegerland sowie der Eifel) zeigen sich deutliche Verbreitungslücken. Der Gesamtbestand wird auf etwa 5.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR2000 2011 An zwei Terminen wurden Kleinspechte im UR2000 festgestellt. Da beide Beobachtungen aus potenziell besiedelbaren Habitaten stammen und die Reviermarkierungen der Art nicht auffällig sind, werden in beiden Bereichen mögliche Reviere angenommen. Ein möglicher Brutbereich befand sich im östlichen Teil des UR2000 im Grenzbereich des NSG Drover Heide. Ein Weiterer wurde im Waldbereich südwestlich von Thum abgegrenzt (vgl. Karte 3.6). 2013 Während der Kartierungen zu den Brutvögeln wurde die Art nicht beobachtet. Bei der Fledermausbegehung am 24.05. trommelte ein Kleinspecht in den Gehölzen am Bruchbach im Grenzbereich des UR1000 (vgl. Karte 3.6). Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Waldbereiche im Grenzbereich zur Drover Heide sowie südwestlich von Thum und am Bruchbach. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Waldbereiche des UR2000 verfügen grundsätzlich über eine Eignung als Nist- und Nahrungshabitate für die Art. Im UR2000 wird die Art als möglicher Brutvogel mit zwei bis drei Revieren eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Kleinspecht: Den Waldbereichen (v. a. im östlichen Teil des UR2000) wird eine durchschnittliche bis besondere Bedeutung zugewiesen. Den weiteren Landschaftselementen im UR2000 wird keine Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.8). ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten 741 ( &0," . 3&.   11* $ ) 34. (  5/.  ' 9. '  !  "4'  %&-  &#* &3 %&1 &- &* . %& 1&47" 4  1323&* ,  ) 4-   1&* 2 91&.   * -  ") - &. %&2 &#" 44. ( 20," . 2 <   : !* . %&. &1( * & ". ," ( &.   " 42#42$ ); 4' 31" ( ( &#&1* .  &- &* . %& 1&47" 4 ! Karte 3.6 &5* &17&. 31&.  4. % " $ ) 6&* 2& 5/.  $ ) 6" 17  * 33&,  4. % ,&* . 20&$ ) 3&.  * . %&.   " ) 1&.   4. %  { } z | A  3" . %/13 &* . &1 ( &0," . 3&.  !* . %&. &1( * &". ," ( &  !   * . %&1 /. 7&. 31" 3* /. 27/. &   " 42#42$ ) /. 7&. 31" 3* /. 27/. &   " 42#42$)  - +1&* 2 5/.    -  4-  %* & ( &0," . 3&.  . ," ( &. 23" . %/13& 1000 { } z | A { } z | A - +1&* 2 5/.    -  4-  %* & ( &0," . 3&.  . ," ( &. 23" . %/13& 2000 { } z | A 13  $ ) 6" 1720&$ )3 { } z | A * 33&,20&$ )3 { } z | A ,&* . 20&$ )3 " $ ) 6&* 2 &5* &17&. 314-  * -   " ) 1  &5* &17&. 314-  * -   " ) 1  (  * . 7&,. " $ ) 6&* 2 3&3&1 422$ ). * 33 %&1 %* (* 3" ,&.  ! #&"1#&*  /0/( 1" 0) * 2$ ) &.  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In den höheren Mittelgebirgsregionen fehlt er. Der Bestand ist vor allem durch hohe Verluste auf dem Zug und im Winterquartier stark rückläufig und wird auf unter 1.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR1000 2011 Im südwestlichen Teil des UR1000 sang am 15.06.2011 ein Pirol in einem Feldgehölz. Weitere Beobachtungen aus dem UR1000 liegen nicht vor. An vier Terminen wurden Pirole im UR2000 festgestellt. Die erste Feststellung stammt vom 20.05.2011 vom westlichen Waldrand des Kaiserbergs, wobei es sich um ein durchziehendes Individuum gehandelt könnte (vgl. Durchzugszeitraum in SÜDBECK et al. 2005). Am 15.06. sowie am 25.07.2011 war jeweils ein Pirol im Waldbereich „Klosterbusch“ im östlichen UR2000 anwesend. Aufgrund dieser Beobachtungen wurde dort ein Brutrevier abgegrenzt (vgl. Karte 3.7). 2013 Im Jahr 2013 wurden bei den Kartierungen keine Pirole festgestellt. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 56 Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Keine regelmäßige Nutzung im UR1000. Wald(rand)bereiche im UR2000 v. a. im Waldgebiet Klosterbusch. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Waldbereiche des UR1000 verfügen grundsätzlich über eine Eignung als Nist- und Nahrungshabitate für die Art. Der Pirol wird im Jahr 2011 im UR1000 als Nahrungsgast, im UR2000 als Brutvogel mit einem Revier eingestuft. Im Jahr 2013 trat die Art nicht auf. Bedeutung des UR1000 für den Pirol: Aufgrund der Lebensraumeignung und der Existenz eines Reviers im UR2000 im Jahr 2011 wird den Waldbereichen des UR1000 eine durchschnittliche bis besondere und dem strukturreichen Offenland eine durchschnittliche Bedeutung zugewiesen. Den anderen Landschaftselementen im UR1000 wird eine geringe Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.8). Neuntöter Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Neuntöter ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in Ost- und Südafrika überwintert. Neuntöter bewohnen extensiv genutzte, halboffene Kulturlandschaften mit aufgelockertem Gebüschbestand, Einzelbäumen sowie insektenreichen Ruderal- und Saumstrukturen. Besiedelt werden Heckenlandschaften mit Wiesen und Weiden, trockene Magerrasen, gebüschreiche Feuchtgebiete sowie größere Windwurfflächen in Waldgebieten. Die Brutreviere sind 1 bis 6 ha groß, bei Siedlungsdichten von bis zu 2 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in dichten, hoch gewachsenen Büschen, gerne in Dornsträuchern angelegt. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten erfolgt ab Mitte Mai die Eiablage (Hauptlegezeit Anfang / Mitte Juni), im Juli werden die letzten Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen kommt der Neuntöter als mittelhäufiger Brutvogel vor. In den Mittelgebirgslagen ist er weit verbreitet, während im Tiefland dagegen nur wenige lokale Vorkommen bestehen. Das bedeutendste Brutvorkommen liegt im Vogelschutzgebiet „Medebacher Bucht“ mit etwa 600 Brutpaaren. Der Gesamtbestand wird auf etwa 7.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR1000 2011 Ab Mitte Juni wurde bei jeder Begehung mindestens ein Neuntöter festgestellt. Alle Nachweise stammen von der Streuobstwiese am Kaiserberg, bzw. seinem Umfeld (nordöstlicher Randbereich des UR1000). Am 27.07.2011 wurde dort ein futtertragendes Männchen und somit ein Brutrevier bestätigt (vgl. Karte 3.7). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 57 2013 Ab der Begehung am 24.05.2013 wurden Neuntöter regelmäßig bei den Kartierungen angetroffen. Aus den Daten ergeben sich im UR1000 drei Reviere, wobei das Revier am Kaiserberg schon im Jahr 2011 bestand (vgl. Karte 3.7). Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000 Streuobstbestände am Kaiserberg sowie strukturreichen Bereiche im nordwestlichen Teil des UR1000. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Streuobstbestände am Kaiserberg sowie die strukturreichen Bereiche im nordwestlichen Teil des UR1000 verfügen über eine überdurchschnittliche Eignung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art. Der Neuntöter wird als Brutvogel mit bis zu drei Brutrevieren eingestuft. Bedeutung des UR1000 für den Neuntöter: Den struktureichen Bereichen (z. B. Streuobstbeständen am Kaiserberg) wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Landwirtschaftliche Nutzflächen, geschlossene Waldbereiche sowie Siedlungen und Gärten verfügen allenfalls über eine geringe Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8). Feldlerche Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Als ursprünglicher Steppenbewohner ist die Feldlerche eine Charakterart der offenen Feldflur. Sie besiedelt reich strukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere Heidegebiete. Die Brutreviere sind 0,25 bis 5 ha groß, bei maximalen Siedlungsdichten von bis zu fünf Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in Bereichen mit kurzer und lückiger Vegetation in einer Bodenmulde angelegt. Mit Wintergetreide bestellte Äcker sowie intensiv gedüngtes Grünland stellen aufgrund der hohen Vegetationsdichte keine optimalen Brutbiotope dar. Ab Mitte April bis Juli erfolgt die Eiablage, Zweitbruten sind üblich. Spätestens im August sind die letzten Jungen flügge. Die Feldlerche ist in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen flächendeckend verbreitet. Regionale Dichtezentren bilden die großen Bördelandschaften, das Westmünsterland sowie die Medebacher Bucht. Seit den 1970er-Jahren sind die Brutbestände durch intensive Flächennutzung der Landwirtschaft stark zurückgegangen. Der Gesamtbestand wird auf etwa 116.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR1000 2011 Feldlerchen wurden während jeder Begehung und mit teilweise hohen Individuenzahlen nachgewiesen. Als Charakterart der offenen Feldflur wurden die landwirtschaftlich (v. a. ackerbaulich) genutzten Teilbereiche des UR1000 von der Feldlerche besiedelt. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 58 ecoda 2013 Ebenso wie im Jahr 2013 war die Feldlerche im Jahr 2013 ein häufiger und weit verbreiteter Brutvogel auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Ackerbaulich genutzte Bereiche im UR1000. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen des UR1000 verfügen über eine Eignung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art. Die Feldlerche wird als häufiger Brutvogel im UR1000 eingestuft. Bedeutung des UR1000 für die Feldlerche: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR1000 wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Gehölzdominierte Bereiche sowie die Siedlungsbereiche haben für die Art keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8). Rauchschwalbe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Die Rauchschwalbe kann als Charakterart für eine extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaft angesehen werden. Die Besiedlungsdichte wird mit zunehmender Verstädterung der Siedlungsbereiche geringer. In typischen Großstadtlandschaften fehlt sie. Die Nester werden in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z. B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude) aus Lehm und Pflanzenteilen gebaut. Altnester aus den Vorjahren werden nach Ausbessern wieder angenommen. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Ende April / Anfang Mai die Eiablage, Zweitbruten sind möglich. Spätestens in der ersten Septemberhälfte werden die letzten Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen ist die Rauchschwalbe als häufiger Brutvogel in allen Naturräumen nahezu flächendeckend verbreitet. Seit den 1970er-Jahren sind die Brutbestände durch intensive Flächennutzung der Landwirtschaft und eine fortschreitende Modernisierung und Aufgabe der Höfe stark zurückgegangen. Der Gesamtbestand wird auf etwa 150.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR1000 2011 Rauchschwalben waren ab dem 18.04.2011 bei jeder Begehung im UR1000 anwesend. Die Brutplätze befanden sich in den Siedlungsrandbereichen, der Luftraum des UR1000 wurde als Jagdgebiet genutzt. 2013 Ab der Begehung am 22.04. hielten sich bei jeder Begehung Rauschwalben im Gebiet auf. Die Art brütete im Jahr 2103 in einzelnen Gebäuden auf der Anhöhe Hürth sowie in den Siedlungen des UR2000. Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 59 ecoda Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Landwirtschaftlich genutzte Bereiche sowie Siedlungsrandbereiche im gesamten UR1000. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen des UR1000 verfügen generell über eine Eignung als Nahrungshabitat für die Art. Gebäude der Siedlungen und Gehöfte bieten z. T. geeignete Niststrukturen. Die Rauchschwalbe wird im UR1000 als Brutvogel eingestuft. Bedeutung des UR1000 für die Rauchschwalbe: Den Hofflächen der landwirtschaftlichen Betriebe und den Siedlungsbereichen sowie den landwirtschaftlichen Nutzflächen des UR1000 wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Die Gehölzbestände haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8). Mehlschwalbe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Die Mehlschwalbe lebt als Kulturfolger in menschlichen Siedlungsbereichen. Als Koloniebrüter bevorzugt sie frei stehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude in Dörfern und Städten. Die Lehmnester werden an den Außenwänden der Gebäude an der Dachunterkante, in Giebel-, Balkonund Fensternischen oder unter Mauervorsprüngen angebracht. Industriegebäude und technische Anlagen (z. B. Brücken, Talsperren) sind ebenfalls geeignete Brutstandorte. Bestehende Kolonien werden oft über viele Jahre besiedelt, wobei Altnester bevorzugt angenommen werden. Große Kolonien bestehen in Nordrhein-Westfalen aus 50 bis 200 Nestern. Als Nahrungsflächen werden insektenreiche Gewässer und offene Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze aufgesucht. Für den Nestbau werden Lehmpfützen und Schlammstellen benötigt. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Anfang Mai die Brutzeit. Zweitbruten sind üblich, so dass bis Mitte September die letzten Jungen flügge werden. In Nordrhein-Westfalen kommt die Mehlschwalbe in allen Naturräumen nahezu flächendeckend vor. Der Gesamtbestand wird auf etwa 98.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR1000 2011 Mehlschwalben waren ab dem 20.05.2011 bei jeder Begehung im UR1000 anwesend. Kleinere Brutkolonien befanden sich im Randbereich des UR1000 und im anschließenden UR2000 in den Ortschaften (z. B. Thum, Boich und Nideggen). Der Luftraum des UR1000 wurde als Jagdgebiet genutzt. Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 60 2013 Ab dem 22.04. traten Mehlschwalben bei jeder Begehung zu den Brutvögeln auf. Die Art ist ein häufiger Brutvogel der Siedlungen im UR2000 und nutzt die landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR1000 als Nahrungshabitat. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Landwirtschaftliche genutzte Bereiche sowie Siedlungsrandbereiche im gesamten UR1000. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen des UR1000 verfügen generell über eine Eignung als Nahrungshabitat für die Art. Gebäude der Siedlungen bieten z. T. geeignete Niststrukturen. Die Mehlschwalbe wird im UR1000 als Brutvogel eingestuft. Bedeutung des UR1000 für die Mehlschwalbe: Den Siedlungsflächen sowie den landwirtschaftlichen Nutzflächen des UR1000 wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Die Gehölzbestände haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8). Waldlaubsänger Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Waldlaubsänger ist ein Langstreckenzieher. Der Hauptdurchzug findet Ende April bis Mitte Mai statt. Er besiedelt das Innere v. a. älterer Laubwälder, z. B. Naturwälder oder naturnahe Wirtschaftswälder. Das Nest wird am Boden z. B. unter altem Gras, Wurzeln, Laubstreu oder Zwergsträuchern angelegt. Auftreten und Verhalten im UR1000 2011 Ein Nachweis vom 20.05.2011 stammt aus dem Süden des UR1000 vom Waldbereich am Kaiserberg. Dieser Nachweis fällt in den Hauptdurchzugszeitraum der Art. Weil spätere Nachweise fehlen, wird die Art im UR1000 als Durchzügler eingestuft. In den Waldbereichen des UR2000 nordöstlich von Thum (in den Randbereichen der Drover Heide) wurden Waldlaubsänger ab dem 20.05.2011 häufig festgestellt. Dort hat die Art gebrütet, ohne dass eine konkrete Anzahl von Brutpaaren benannt werden kann. 2013 Ebenso wie im Jahr 2011 wurde die Art v. a. in den Waldbereichen des UR2000 festgestellt. Aus dem UR1000 liegt von drei Terminen je ein Nachweis der Art vor. Vor diesem Hintergrund wird für das Jahr 2013 von einer Brut im UR1000 ausgegangen. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 61 Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Waldbereiche im UR1000 und UR2000. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die größeren Waldflächen im UR1000 verfügen generell über eine Eignung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art. Der wird Waldlaubsänger im UR1000 als Brutvogel eingestuft. Bedeutung des UR1000 für den Waldlaubsänger: Den gehölzdominierten Bereichen des UR1000 wird eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen. Die Siedlungsbereiche und offenen landwirtschaftlichen Nutzflächen haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8). Feldschwirl Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Als Lebensraum nutzt der Feldschwirl gebüschreiche, feuchte Extensivgrünländer, größere Waldlichtungen, grasreiche Heidegebiete sowie Verlandungszonen von Gewässern. Seltener kommt er auch in Getreidefeldern vor. Das Nest wird bevorzugt in Bodennähe oder unmittelbar am Boden in Pflanzenhorsten angelegt (z. B. in Heidekraut, Pfeifengras, Rasenschmiele). Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Ende April das Brutgeschäft (Hauptlegezeit im Mai). Spätestens im Juli sind alle Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen tritt der Feldschwirl als mittelhäufiger Brutvogel auf und kommt in allen Naturräumen vor. Im nördlichen Münsterland sowie im Rheinland ist er jedoch nur zerstreut verbreitet. Der Gesamtbestand wird auf etwa 4.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR1000 2011 Am 20.05.2011 sang ein Feldschwirl aus einem hochgewachsenen Grünlandbereich nördlich des Kaiserbergs (vgl. Karte 3.7). Der Nachweis liegt in der Hauptdurchzugsperiode der Art (vgl. SÜDBECK et al. 2005). Weitere Feldschwirlnachweise fehlen, so dass das Tier als durchziehendes Individuum gewertet wurde. 2013 Bei der Fledermauskartierung von 15.06.2013 wurde ein Feldschwirl am Thumer Fließ im südlichen Teil des UR1000 vernommen. Während der Fledermauskartierung am 06.08. sang im selben Bereich ebenfalls ein Feldschwirl (vgl. Karte 3.7). Vor diesem Hintergrund ist an dieser Stelle im Jahr 2013 zumindest von einem Brutverdacht auszugehen. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 62 Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Bachbegleitende Böschungen und einzelne Grünlandbereiche verfügen über eine Eignung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art. Der Feldschwirl wird im UR1000 als möglicher Brutvogel eingestuft. Bedeutung des UR1000 für den Feldschwirl: Den strukturreichen Bereichen (Hochstaudenflure) des UR1000 wird eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen. Die offenen landwirtschaftlichen Nutzflächen, Waldbereiche und Siedlungsbereiche haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8). Schwarzkehlchen Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Das Schwarzkehlchen ist ein Zugvogel, der als Teil- und Kurzstreckenzieher im Mittelmeerraum, zum Teil auch in Mitteleuropa überwintert. Der Lebensraum des Schwarzkehlchens sind magere Offenlandbereiche mit kleinen Gebüschen, Hochstauden, strukturreichen Säumen und Gräben. Besiedelt werden Grünlandflächen, Moore und Heiden sowie Brach- und Ruderalflächen. Wichtige Habitatbestandteile sind höhere Einzelstrukturen als Sitz- und Singwarte sowie kurzrasige und vegetationsarme Flächen zum Nahrungserwerb. Ein Brutrevier ist 0,5 bis 2 ha groß, bei Siedlungsdichten von über einem Brutpaar auf 10 ha. Das Nest wird bodennah in einer kleinen Vertiefung angelegt. Das Brutgeschäft kann bereits ab Ende März beginnen, Zweitbruten sind üblich. Spätestens im Juli sind die letzten Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen ist das Schwarzkehlchen ein seltener Brutvogel, der vor allem im Tiefland zerstreut verbreitet ist (mit einem Schwerpunkt im Rheinland). Die bedeutendsten Brutvorkommen liegen in den Vogelschutzgebieten „Wahner Heide“, „Senne“, „Schwalm-Nette-Platte“ und „Unterer Niederrhein“ mit jeweils über 50 Brutpaaren. Der Gesamtbestand wird auf 400 bis 500 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR1000 2011 Ab der Kartierung am 04.04.2011 wurden Schwarzkehlchen bei jeder Begehung im UR1000 angetroffen. Aus den Beobachtungen lassen sich im nördlichen und südöstlichen Randbereich des UR1000 je ein Revier bilden (vgl. Karte 3.7). Die Reviere befanden sich in strukturreichen Offen- bis Halboffenlandbereichen, die aus einem Wechsel landwirtschaftlicher Nutzflächen, Hecken und Feldgehölzen bestehen. Im nördlichen Teil des UR2000 wurden zwei weitere Reviere des Schwarzkehlchens registriert (vgl. Karte 3.7). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 63 ecoda 2013 Ab dem 22.04. wurden bei jeder Begehung Schwarzkehlchen im Untersuchungsraum registriert. Ebenso wie im Jahr 2011 ergaben sich im UR1000 aus den Beobachtungen zwei Brutreviere der Art, wobei sich ein Revier mit einem Revier des Jahres 2011 deckt (vgl. Karte 3.7). Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Strukturreiche Offen- bis Halboffenlandbereiche im nördlichen und südlichen Grenzbereich des UR1000 und im UR2000. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die strukturreichen Offen- bis Halboffenlandflächen verfügen über eine überdurchschnittliche Eignung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art. Das Schwarzkehlchen wird als Brutvogel mit zwei bis drei Revieren eingestuft. Bedeutung des UR1000 für das Schwarzkehlchen: Den strukturreichen Offen-- bis Halboffenlandbereichen des UR1000 wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Weitere Landschaftselemente haben allenfalls eine geringe Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8). Nachtigall Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Nachtigallen sind Zugvögel, die als Langstreckenzieher in Afrika südlich der Sahara überwintern. In Nordrhein-Westfalen kommen sie als mittelhäufige Brutvögel vor. Die Nachtigall besiedelt gebüschreiche Ränder von Laub- und Mischwäldern, Feldgehölze, Gebüsche, Hecken sowie naturnahe Parkanlagen und Dämme. Dabei sucht sie die Nähe zu Gewässern, Feuchtgebieten oder Auen. Eine ausgeprägte Krautschicht ist vor allem für die Nestanlage, zur Nahrungssuche und für die Aufzucht der Jungen wichtig. Ein Brutrevier kann eine Größe zwischen 0,2 bis 2 ha erreichen, bei maximalen Siedlungsdichten von über 10 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in Bodennähe in dichtem Gestrüpp angelegt. Das Brutgeschäft beginnt im Mai, spätestens im Juli sind die Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen ist die Nachtigall ein mittelhäufiger Brutvogel, der im gesamten Tiefland sowie in den Randbereichen der Mittelgebirge noch weit verbreitet ist. In den höheren Mittelgebirgslagen fehlt sie dagegen. Die Bestände sind seit einigen Jahrzehnten großräumig rückläufig, wofür vor allem Lebensraumveränderungen sowie Verluste auf dem Zug und in den Winterquartieren verantwortlich sind. Der Gesamtbestand wird auf etwa 11.000 Brutpaare geschätzt. Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 64 ecoda Auftreten und Verhalten im UR1000 2011 Am 04.05.2010 sang ein Männchen in einem Gebüsch an einer sumpfigen, schilfbestandenen Bachaue im Norden des UR1000. Weitere Nachweise von Nachtigallen fehlen, so dass das Tier als durchziehendes Individuum gewertet wurde (vgl. SÜDBECK et al. 2005). 2013 Im Jahr 2013 trat die Art bei den Kartierungen nicht auf. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Heckenbereiche sowie Feldgehölze und Waldränder verfügen über eine gewisse Eignung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art. Die Nachtigall wird im Jahr 2011 als Durchzügler eingestuft. Bedeutung des UR1000 für die Nachtigall: Den Gehölzbeständen des UR1000 wird vor dem Hintergrund des seltenen Erscheinens der Art eine allenfalls geringe Bedeutung beigemessen. Weitere Landschaftselemente haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8). Feldsperling Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Lebensraum des Feldsperlings sind halboffene Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern. Darüber hinaus dringt er bis in die Randbereiche ländlicher Siedlungen vor, wo er Obst- und Gemüsegärten oder Parkanlagen besiedelt. Anders als der nah verwandte Haussperling meidet er das Innere von Städten. Feldsperlinge sind sehr brutplatztreu und nisten gelegentlich in kolonieartigen Ansammlungen. Als Höhlenbrüter nutzen sie Specht- oder Faulhöhlen, Gebäudenischen, aber auch Nistkästen. Die Brutzeit reicht von April bis August, wobei bis zu drei, selten sogar vier Bruten möglich sind. Die Nahrung besteht aus Sämereien, Getreidekörnern und kleineren Insekten. Feldsperlinge sind gesellig und schließen sich im Winter zu größeren Schwärmen zusammen. In Nordrhein-Westfalen ist der Feldsperling in allen Naturräumen nahezu flächendeckend verbreitet. Seit den 1970er-Jahren sind die Brutbestände durch intensive Flächennutzung der Landwirtschaft und einen fortschreitenden Verlust geeigneter Nistmöglichkeiten Gesamtbestand wird auf 103.000 Brutpaare geschätzt. stark zurückgegangen. Der Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 65 Auftreten und Verhalten im UR1000 2011 Ab dem 04.05.2011 wurde die Art gelegentlich in zwei verschiedenen Bereichen einer Hecke entlang eines Feldwegs nördlich der L 33 festgestellt (vgl. Karte 3.7). Es wird davon ausgegangen, dass es dort zu Bruten gekommen ist, obwohl eindeutige Verhaltensweisen dafür fehlen. 2013 Die Art wurde im Jahr 2013 nicht erfasst. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Hecke entlang eines Feldweg nördlich der L 33. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Heckenstrukturen und angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR1000 verfügen über geeignete Lebensräume. Die Art wird im Jahr 2011 als Brutvogel mit geringer Brutdichte eingestuft. Bedeutung des UR1000 für den Feldsperling: Den strukturreichen landwirtschaftlich genutzten Bereichen wird eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen. Weitere Landschaftselemente im UR1000 haben eine allenfalls geringe Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8). Baumpieper Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Baumpieper bewohnt offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarten und einer strukturreichen Krautschicht. Geeignete Lebensräume sind sonnige Waldränder, Lichtungen, Kahlschläge, junge Aufforstungen und lichte Wälder. Außerdem werden Heide- und Moorgebiete sowie Grünländer und Brachen mit einzeln stehenden Bäumen, Hecken und Feldgehölzen besiedelt. Dichte Wälder und sehr schattige Standorte werden dagegen gemieden. Brutreviere können eine Größe von 0,15 bis über 2,5 ha erreichen, bei maximalen Siedlungsdichten von über acht Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird am Boden unter Grasbulten oder Büschen angelegt. Ab Ende April bis Mitte Juli erfolgt die Eiablage, Zweitbruten sind möglich. Spätestens im August sind die letzten Jungen flügge. Der Baumpieper kommt in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen vor. Im Bergland ist er noch nahezu flächendeckend verbreitet. Im Tiefland (v. a. Kölner Bucht, Niederrheinisches Tiefland) sind die Bestände seit einigen Jahrzehnten großräumig rückläufig, so dass sich hier bereits deutliche Verbreitungslücken zeigen. Der Gesamtbestand wird auf etwa 22.000 Brutpaare geschätzt. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 66 Auftreten und Verhalten im UR1000 2011 Ab dem 18.04.2011 wurde die Art bei jedem Kartiertermin angetroffen. Es wurden im UR1000 zwei Bereiche ermittelt, in denen Baumpieper gebrütet haben. Im zentralen Teil des UR1000 hat sehr wahrscheinlich ein Paar gebrütet, in den Gehölz und Streuobstbeständen des Kaiserbergs wurden zwei bis drei Paare vermutet. In den Randbereichen der Drover Heide, die noch in den UR2000 fallen, haben Baumpieper ebenfalls gebrütet (vgl. Karte 3.7). 2013 Ab dem 22.04.2013 wurden Baumpieper regelmäßig im UR1000 beobachtet. Aus den Nachweisen der Art ergeben sich für den UR1000 zwei Brutreviere, die sich räumlich mit den Revieren aus dem Jahr 2011 decken. Zwei weitere Reviere wurden im UR2000 ermittelt (vgl. Karte 3.7). Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR1000: Kaiserberg und Waldrand- bzw. Heckenstrukturen im zentralen Teil des UR1000. Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Heckenstrukturen und Waldrandstrukturen im UR1000 verfügen über geeignete Lebensräume. Die Art wird als Brutvogel mit durchschnittlicher Brutdichte eingestuft. Bedeutung des UR1000 für den Baumpieper: Den gehölzdominierten Bereichen wird eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen. Offene Landschaftselemente und Siedlungsflächen im UR1000 verfügen allenfalls über eine geringe Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8). ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten 9 63 *( 2.$05( 0  33,& +560* 710 )=0) #  $ 6) '( / ( %,( 5 '( 3 ( /( ,0'(  3( 69 $6  354 5( ,. ! +6/  3( ,4  =3( 0  ,/ $+/( 0 '(4  ( %$660*4 2.$04  @  >  #,0'( 0( 3*,(  $ 0.$*( 0  $64 %64 & +? 6)53$**( %( 3,0  ( /( ,0'(  3( 69 $6 ! Karte 3.7 365%( 3( ,& +(  4 18,(   ,09 ( .0$& +8( ,4 ( $ 64 *( 8;+.5( 3,0*71*( .$35( 0 ,0 '( 0  $+3( 0   60'  5$0'135 ( ,0( 3 *( 2.$05( 0 #,0'( 0( 3*,( $0.$*(   #   ,0 '( 3 109 ( 053$5,104 9 10(    $64 %64 & + { } z | A 109 ( 053$5,104 9 10(    $64 %64 &+ " /- 3( ,4  710   / 6/ ',(  *( 2.$05( 0 0.$*( 04 5$0'135(   " 1000 { } z | A { } z | A " /- 3( ,4  710   / 6/ ',(  *( 2.$05( 0 0.$*( 04 5$0'135(   " 2000 35 { } z | A ,31. ( 605<5( 3 { } z | A  ( .'4 & +8,3. { } z | A & +8$39 - ( +.( 0  ( .'4 2( 3.,0* $6/2,( 2( 3 $& +8( ,4 ( 7,( 39 ( 0536/ ,/  $+3  ( 7,( 39 ( 0536/ ,0 '( 0  $+3( 0   60'  ( 7,( 39 ( 0536/ ,/  $+3  (  ,09 ( .0$& +8( ,4 64 4 & +0,55 '( 3 ',*,5$.( 0 ! %($3%( ,5( 5( 3 ! 121*3$2+,4 & +( 0 $35( 0       !   ( $3%( ,5( 3  3  ,& +$( . 6( 4 5     23,.   © Geobasis NRW 2017 $: 4 5$%          ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.8: 68 Übersicht über die artspezifische Bedeutung des Untersuchungsraums für planungsrelevante Brutvogelarten (inkl. Gastvögel) und deren bedeutenden Lebensraumelementen (grau unterlegt: Für diese Arten wurde der UR2000 bewertet, weiß unterlegt: Für diese Arten wurde der UR1000 bewertet. Sofern die Bedeutung mindestens eines Landschaftselements nicht durchschnittlich erreicht, wird auf die Angabe von bedeutenden Lebensraumelementen verzichtet) Artname Wäldern und Feldgehölzen Bedeutung von strukturreichen strukturarmen Offenlandbereichen Offenlandbereichen Siedlungs- und Hofbereichen bedeutende Lebensraumelemente Wachtel keine keine besondere keine Ackerbaulich geprägte Bereiche als Brut- und Nahrungshabitat Rebhuhn keine keine durchschnittliche keine Ackerbaulich geprägte Bereiche als Brut- und Nahrungshabitat Graureiher keine keine geringe keine - geringe Kornweihe Waldbereiche als Brut- und Nahrungs-, strukturreiche Offenlandbereiche als Nahrungshabitat Habicht durchschnittliche durchschnittliche geringe geringe Sperber durchschnittliche durchschnittliche geringe geringe bis durchschnittliche Gehölzstrukturen als Brut- und Nahrungs-, strukturreiche Offenlandbereiche als Nahrungshabitat Rotmilan durchschnittliche durchschnittliche durchschnittliche geringe Waldbereiche als potenzielles Brut-, landwirtschaftliche Nutzflächen als Nahrungshabitat geringe Schwarzmilan Mäusebussard Baumfalke besondere besondere besondere geringe geringe Gehölzstrukturen und alte Einzelbäume als Brut-, landwirtschaftliche Nutzflächen als Nahrungshabitat - ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 69 Fortsetzung Tabelle 3.8 Artname Wäldern und Feldgehölzen Bedeutung von strukturreichen strukturarmen Offenlandbereichen Offenlandbereichen geringe Turmfalke Kiebitz keine keine keine keine besondere besondere - besondere geringe geringe Kuckuck bedeutende Lebensraumelemente geringe Lachmöwe Turteltaube Siedlungs- und Hofbereichen Gehölzstrukturen als Brut-, landwirtschaftliche Nutzflächen als Nahrungshabitat Gebäude der Höfe und hofnahe Obstwiesen als Brut-, hof- und siedlungsnahes Grünland als Nahrungshabitat Steinkauz keine besondere geringe besondere Waldkauz besondere durchschnittliche geringe keine Waldbereiche als Brut- und Jagdhabitat, strukturreiches Offenland als Jagdhabitat Schwarzspecht geringe keine keine keine - Mittelspecht geringe keine keine keine - Kleinspecht durchschnittliche bis besondere durchschnittliche keine keine Gehölzbestände als Brut- und Nahrungshabitat. Pirol durchschnittliche bis besondere durchschnittliche geringe geringe Gehölzbestände als Brut- und Nahrungshabitat. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 70 Fortsetzung Tabelle 3.8 Artname Wäldern und Feldgehölzen Bedeutung von strukturreichen strukturarmen Offenlandbereichen Offenlandbereichen Siedlungs- und Hofbereichen bedeutende Lebensraumelemente Streuobstbestände am Kaiserberg als Brutund Nahrungshabitat Neuntöter geringe besondere geringe geringe Feldlerche keine keine besondere keine Rauchschwalbe keine besondere besondere besondere Gebäude der Siedlungen und Gehöfte als Brut-, freier Luftraum als Nahrunsghabitat Mehlschwalbe keine besondere besondere besondere Gebäude der Siedlungen und Gehöfte als Brut-, freier Luftraum des UR1000 als Nahrunsghabitat durchschnittliche keine keine keine Waldbereiche als Brut- und Nahrungshabitat keine durchschnittliche keine keine Hochstaudenflure als Brut- und Nahrungshabitat keine besondere geringe keine Strukturreiche Offen- und Halboffenlandbereiche als Brut- und Nahrungshabitat geringe geringe keine keine - Feldsperling keine durchschnittliche geringe geringe Strukturreiche Bereiche als Brut- und Nahrungshabitat Baumpieper durchschnittliche durchschnittliche geringe geringe Waldrand- sowie strukturreiche Bereiche als Brut- und Nahrungshabitat Waldlaubsänger Feldschwirl Schwarzkehlchen Nachtigall Ackerbaulich geprägte Bereiche als Brut- und Nahrungshabitat ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 3.2.2 71 Rast- und Zugvögel Während der Kartierungen zu den Rast- und Zugvögeln wurden in den Jahren 2010 / 2011 und 2013 insgesamt 75 Vogelarten registriert. Im Feld ist die Abgrenzung ziehender bzw. rastender von revierbesetzenden Vögeln nicht immer eindeutig. So existieren Zeiten, in denen sich revierbesetzende Tiere und ziehende / rastende Tiere gleichzeitig im Gebiet aufhalten. Auch äußern durchziehende Tiere bereits typischen Reviergesang und ziehen dennoch weiter in andere Brutgebiete. Durch die gemeinsame Betrachtung der Beobachtungen aus den Kartierungen zu Brutvögeln und zu Rast- und Zugvögeln kann dennoch in vielen Fällen eine Aussage über den Status getroffen werden (z. B. nur einzelne oder wenige Beobachtung im typischen Zugzeitraum, Beobachtungen von gerichteten Zugbewegungen). Insgesamt wurden bei den Begehungen zu den Rastvögeln 29 planungsrelevante Vogelarten (zur Auswahl der Arten vgl. MUNLV 2010, LANUV 2014) festgestellt. 18 Arten sind in einer der Gefährdungskategorien der Roten Liste der Brutvögel Nordrhein-Westfalens eingestuft. 16 Arten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Zwölf sind im Anhang I der EU-VogelschutzRichtlinie enthalten bzw. gelten nach Art. 4 (2) der EU-Vogelschutz-Richtlinie als planungsrelevant. Drei Arten sind aufgrund ihrer koloniebrütenden Nistweise als planungsrelevant eingestuft (vgl. Tabelle 3.9). 3.2.2.1 Verbal-argumentative Gesamtbewertung der Bedeutung des Raums Aufgrund der Biotopausstattung des Untersuchungsraums finden dort insbesondere Vogelarten geeignete Rast- bzw. Durchzugsgebiete, die an strukturreiches Offenland (z. B. Braunkehlchen, Goldammer, Bluthänfling, Stieglitz) gebunden sind. Insgesamt wird dem Untersuchungsraum als Rast- und Durchzugsraum eine durchschnittliche Bedeutung zugewiesen. Eine Konzentration des Vogelzugs wurde nicht festgestellt. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums Tabelle 3.9: 72 Liste der in den Jahren 2010 / 2011 sowie 2013 im UR2000 registrierten Zug- und Rastvogelarten mit Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie Artname EU-VSRL BNat-SchG Kolonie RL NRW Status im UR2000 k.A. Rv x Dz deutsch wissenschaftlich 1 Kanadagans Branta canadensis 2 Graugans Anser anser 3 Graureiher Ardea cinerea x xS Sv 4 Kormoran Phalacrocorax carbo x x Dz 5 Wachtel Coturnix coturnix 2S Bv 6 Jagdfasan Phasianus colchicus k.A. Sv 7 Rohrweihe Circus aeruginosus §§ 3S Rv 8 Habicht Accipiter gentilis §§ V Sv 9 Sperber Accipiter nisus §§ x Sv 10 Rotmilan Milvus milvus Anh. I §§ 3 Sv / Rv 11 Schwarzmilan Milvus migrans Anh. I §§ R Sv 12 Rauhfußbussard Buteo lagopus §§ k.A. Dz 13 Mäusebussard Buteo buteo §§ x Sv / Rv 14 Turmfalke Falco tinnunculus §§ VS Sv 15 Kranich Grus grus Anh. I §§ k.A. Dz 16 Kiebitz Vanellus vanellus Art.4(2) §§ 3 Rv 17 Straßentaube Columba livia f. domestica x Sv 18 Hohltaube Columba oenas x Sv 19 Ringeltaube Columba palumbus x Sv / Rv 20 Türkentaube Streptopelia decaocto x SV 21 Turteltaube Streptopelia turtur §§ 2 Bv 22 Steinkauz Athene noctua §§ 3S Sv 23 Waldkauz Strix aluco §§ x Sv 24 Grünspecht Picus viridis x Sv 25 Schwarzspecht Dryocopus martius x Sv 26 Buntspecht Dendrocopos major x Sv 27 Neuntöter Lanius collurio V Bv 28 Raubwürger Lanius excubitor 1S Rv 29 Elster Pica pica x Sv 30 Eichelhäher Garrulus glandarius x SV 31 Dohle Coloeus monedula x Sv 32 Rabenkrähe Corvus corone x Sv 33 Blaumeise Parus caeruleus x Sv Anh. I §§ Anh. I Art.4(2) §§ ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 73 Fortsetzung Tabelle 3.9 Artname deutsch wissenschaftlich EU-VSRL BNat-SchG Kolonie RL NRW Status im UR2000 34 Kohlmeise Parus major x Sv 35 Weidenmeise Parus montanus x Sv 36 Feldlerche Alauda arvensis 3 Sv / Rv 37 Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 Bv 38 Mehlschwalbe Delichon urbicum 3 Bv 39 Schwanzmeise Aegithalos caudatus x Sv 40 Fitis Phylloscopus trochilus x Sv 41 Zilpzalp Phylloscopus collybita x Sv 42 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla x Sv 43 Wintergoldhähnchen Regulus regulus x Sv 44 Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla x Sv x 45 Kleiber Sitta europaea x Sv 46 Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla x Sv 47 Zaunkönig Troglodytes troglodytes x Sv 48 Star Sturnus vulgaris V Sv 49 Misteldrossel Turdus viscivorus x Sv 50 Amsel Turdus merula x Sv 51 Wacholderdrossel Turdus pilaris x Sv 52 Singdrossel Turdus philomelos x Sv 53 Rotdrossel Turdus iliacus x Sv 54 Braunkehlchen Saxicola rubetra Art.4(2) 1S Dz 55 Schwarzkehlchen Saxicola rubicola Art.4(2) 3 Bv 56 Rotkehlchen Erithacus rubecula x Sv 57 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros x Bv 58 Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 2 Dz 59 Steinschmätzer Oenanthe oenanthe 1S Dz 60 Heckenbraunelle Prunella modularis x Sv 61 Haussperling Passer domesticus V Sv 62 Feldsperling Passer montanus 3 Sv 63 Wiesenpieper Anthus pratensis 2 Dz 64 Wiesenschafstelze Motacilla flava x Sv / Dz 65 Bachstelze Motacilla alba V Sv / Dz 66 Buchfink Fringilla coelebs x Sv /Dz Art.4(2) Art.4(2) ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 74 Fortsetzung Tabelle 3.9 Artname deutsch wissenschaftlich EU-VSRL BNat-SchG Kolonie RL NRW Status im UR2000 k.A. Rv 67 Bergfink Fringilla montifringilla 68 Kernbeißer Coc. coccothraustes x Sv 69 Gimpel Pyrrhula pyrrhula V Sv 70 Grünfink Carduelis chloris x Sv / Dz 71 Stieglitz Carduelis carduelis x SV / Dz 72 Erlenzeisig Carduelis spinus x Wg 73 Bluthänfling Carduelis cannabina V Sv / Dz 74 Grauammer Emberiza calandra 1S Dz 75 Goldammer Emberiza citrinella V Sv / Dz §§ Erläuterungen zur Tabelle 3.9: siehe Tabelle 3.5: Darüber hinaus: Status: Sv: Rv: Sv / Rv: Sv / Dz: Standvogel Rastvogel Auch zur Brutzeit (als Brutvogel bzw. Nahrungsgast) anwesend, aber zu Rastzeiten mit erheblich höheren Individuenzahlen Auch zur Brutzeit (als Brutvogel bzw. Nahrungsgast) anwesend, aber als Durchzügler mit erheblich höheren Individuenzahlen 3.2.2.2 Artspezifische Bewertung des Raums Neben den nur zur Rast- bzw. Zugzeit (Rv bzw. Dz) im UR2000 vorkommenden planungsrelevanten Arten werden in diesem Kapitel die planungsrelevanten Arten behandelt, die auch zur Brutzeit im Untersuchungsraum vorkamen (als Brutvögel / Nahrungsgäste) jedoch zur Rastzeit hohe bzw. deutlich höhere Individuenzahlen aufwiesen als in der Brutzeit (Sv / Rv bzw. Sv / Dz). Planungsrelevante Vogelarten, die sich das ganze Jahr im Brutgebiet aufhielten (Standvögel) oder die als Brutvögel bei den ersten Begehungen zu den Rast- und Zugvögeln noch im UR2000 anwesend waren (Brutvögel), sind bereits im vorherigen Kapitel 3.2.1 (Brutvögel) behandelt worden und werden bei der artspezifischen Darstellung des Auftretens im UR2000 nicht besprochen (Graureiher, Wachtel, Schwarzmilan, Habicht, Sperber, Turmfalke, Turteltaube, Steinkauz, Waldkauz, Schwarzspecht, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Schwarzkehlchen, Feldsperling). Nachfolgend wird das Auftreten / Vorkommen der verbleibenden 14 planungsrelevanten Rast- und Zugvögel im Untersuchungsraum erläutert sowie die Bedeutung des UR2000 als Durchzugsraum bzw. Rasthabitat anhand des Auftretens der einzelnen Arten in den Jahren 2010 / 2011 und 2013 sowie anhand der Habitatausstattung verbal-argumentativ bewertet. In Anlehnung an BREUER (1994) werden dafür sechs Bewertungsstufen verwendet: keine, geringe, geringe durchschnittliche, durchschnittliche bis besondere und besondere Bedeutung. bis durchschnittliche, ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 75 Die allgemeinen Angaben zu Biologie und Verbreitung in NRW basieren - soweit nicht anders zitiert auf den Angaben des Fachinformationsdiensts „Geschützte Arten in NRW“ des LANUV (2014). Kormoran In Nordrhein-Westfalen tritt der Kormoran als Brutvogel sowie als Durchzügler und Wintergast auf. Er kommt an großen Flüssen und größeren stehenden Gewässern (z. B. Baggerseen, größere Teichkomplexe) vor. Kormorane sind gesellige Koloniebrüter, die ihre Nester auf höheren Bäumen auf Inseln oder an störungsfreien Gewässerufern anlegen. Das Brutgeschäft beginnt ab Februar / März, bis Mitte September sind alle Jungen flugfähig. Als Brutvogel kommt der Kormoran in Nordrhein-Westfalen vor allem im Tiefland im Einzugsbereich von Rhein, Ruhr und Lippe vor. Durch Jagdverschonung und günstige Umweltbedingungen brütet er seit 1986 wieder in Nordrhein-Westfalen. Seitdem ist die Brutpaarzahl kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2006 wurden etwa 1000 Brutpaare ermittelt. Diese verteilten sich auf elf Kolonien mit mehr als fünf Paaren. Bei den deutlich höheren Überwinterungsbeständen handelt es sich überwiegend um zugewanderte Wintergäste aus den Niederlanden und dem Ostseeraum. Der Mittwinterbestand lag in den Jahren 2000-2004 bei 6.000 bis 8.000 Individuen. Auftreten und Verhalten im UR2000 2010 / 2011 Bei den Beobachtungen im Jahr 2010 / 2011 wurden keine Kormorane beobachtet. 2013 Am 27.09.2013 überflogen 14 Exemplare den Untersuchungsraum, ohne einen Bezug zum UR2000 zu zeigen. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Größere Gewässer als Rast- oder Nahrungshabitat sind im Untersuchungsraum für die Art nicht vorhanden. Bedeutung des UR2000 für den Kormoran: Vor dem Hintergrund der fehlenden Lebensraumeignung wird dem UR2000 keine artspezifische Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.12). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 76 Rohrweihe Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Rohrweihen sind Zugvögel, die als Kurz- bis Langstreckenzieher von Südwesteuropa bis ins tropische Afrika überwintern. Sie besiedelt halboffene bis offene Landschaften und ist viel enger an Röhrichtbestände gebunden als die verwandte Wiesenweihe. Die Nahrungsflächen liegen meist in Agrarlandschaften mit stillgelegten Äckern, unbefestigten Wegen und Saumstrukturen. Jagdreviere können eine Größe zwischen 1 bis 15 km² erreichen. Brutplätze liegen in den Verlandungszonen von Feuchtgebieten, an Seen, Teichen, in Flußauen und Rieselfeldern mit größeren Schilf- und Röhrichtgürteln (0,5 bis 1 ha und größer). Das Nest wird im dichten Röhricht über Wasser angelegt. Seit den 1970er Jahren brüten Rohrweihen verstärkt auch auf Ackerflächen, wobei Getreidebruten ohne Schutzmaßnahmen oftmals nicht erfolgreich sind. Die Eiablage beginnt ab Mitte / Ende April, bis Anfang August sind alle Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen kommt die Rohrweihe als seltener Brutvogel vor allem im Tiefland mit Verbreitungsschwerpunkten in der Hellwegbörde, der Lippeaue sowie im Münsterland vor. Der Gesamtbestand beträgt 110 bis 120 Brutpaare. Darüber hinaus erscheinen Rohrweihen der nordöstlichen Populationen als regelmäßige Durchzügler auf dem Herbstdurchzug im August / September sowie auf dem Frühjahrsdurchzug im März / April. Auftreten und Verhalten im UR2000 2010 / 2011 Am 10.09.2010 überflog eine weibliche Rohrweihe den UR2000. Weitere Nachweise der Art liegen nicht vor. 2013 Am 28.08.2013 überflogen zwei Rohrweihen den Untersuchungsraum. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Rohrweihe nutzte den UR2000 als seltener Durchzügler. Bedeutung des UR2000 für den Rotmilan: Dem UR2000 wird eine allenfalls geringe Bedeutung als Durchzugsraum beigemessen (vgl. Tabelle 3.12). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 77 Rotmilan Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung wurden bereits bei den Brutvögeln gegeben (vgl. Kapitel 3.2.1) Auftreten und Verhalten im UR2000 2010 / 2011 Rotmilane waren während der ersten drei Begehungstage im Herbst 2010 im UR2000 anwesend. Dabei hielten sich am 26.08.2010 mindestens drei, am 10.09.2010 mindestens zwei und am 21.09.2010 wenigstens ein Rotmilan im UR2000 auf. Die meisten Beobachtungen stammen von Individuen, die in niedrigen Flughöhen (bis 30 m, teilweise bis 50 m) nach Nahrung suchten. Bei Streckenflügen oder kreisend erreichten einzelne Individuen aber auch größere Höhen von 50 bis über 100 m (vgl. Tabelle 3.10). Am 26.08.2010 konzentrierten sich die Rotmilanbeobachtungen auf zentral gelegene landwirtschaftliche Nutzflächen, wo wahrscheinlich während der gesamten Untersuchungszeit des Tages zwei Individuen vorwiegend nach Nahrung suchten. Gelegentlich ließen sich die Tiere aber auch auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen nieder oder überflogen die angrenzenden Waldflächen. Im Rahmen der Begehungen am 10.09.2010 und 21.09.2010 wurden Rotmilane vor allem im südlichen und östlichen Teil des UR2000 angetroffen (vgl. Karte 3.8). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 78 ecoda Tabelle 3.10: Qualitative Beschreibung der beobachteten Aktivität von Rotmilanen im UR2000 im Rastund Zugzeitraum 2010 / 2011 Nr. auf Karte 3.8 Datum Anzahl 1 26.08.2010 1 10 - 20 m Suchflug. 2 26.08.2010 1 10 - 20 m 3 26.08.2010 1 10 - 20 m Zweiter Rm erscheint im Suchflug. Landet in einem Einzelbaum. 4 26.08.2010 1 10 - 150 m 5 26.08.2010 1 10 - 20 m Suchflug über offener Ackerfläche. 6 26.08.2010 1 50 - 80 m Kreisend. Anderes Tier als in Nr. 5. 7 26.08.2010 1 30 m 8 26.08.2010 1 30 -100 m erst niedriger Such-/Gleitflug, dann anhaltend kreisend über Waldgebiet Klosterbusch Rm halten sich min. über 1 h über landwirtschaftlichen Nutzflächen auf und suchen nach Nahrung. Sie lassen sich dabei zeitweise auf den Nutzflächen nieder. Werden des Öfteren von Mäusebussarden attakiert. Suchflug, verschwindet anschließend im Feldgehölz, anderes Tier als in Nr. 9. Flughöhe Verhalten Suchflug, landet dann in einer Baumgruppe, wahrscheinlich gleiches Tier wie in Nr. 1. Kommt im Strecken-/Gleitflug und geht über in Suchflug über landwirtschaftlichen Nutzflächen östlich der Obstplantage. kurze Beobachtung aus dem Auto: Überflug 9 26.08.2010 2 überwiegend 0 - 30 m 10 26.08.2010 1 10 - 20 m 11 26.08.2010 1 10 - 20 m Suchflug. Gleiches Tier wie in Nr. 10? 12 26.08.2010 1 0 - 20 m Fazit fliegt vom Acker auf und geht in Suchflug über. Gleiches Tier wie in Nr. 10 und 11? Im Untersuchungsraum waren mindestens drei, wahrscheinlich vier oder mehr Rotmilane anwesend. Die zentralen Flächen im Untersuchungsraum wurden intensiv, 26.08.2010 wahrscheinlich während der gesamten Untersuchungszeit als Jagdgebiet genutzt. Flughöhen meist unter 20 m. Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 79 ecoda Fortsetzung Tabelle 3.10 Fazit Im Untersuchungsraum waren mindestens drei, wahrscheinlich vier oder mehr Rotmilane anwesend. Die zentralen Flächen im Untersuchungsraum wurden intensiv, 26.08.2010 wahrscheinlich während der gesamten Untersuchungszeit als Jagdgebiet genutzt. Flughöhen meist unter 20 m. 13 10.09.2010 1 14 10.09.2010 1/2 15 10.09.2010 1 10 - 20 m Zweiter Rm erscheint im Suchflug. Landet in einem Einzelbaum. 16 10.09.2010 1 10 - 20 m Gleitflug, wird von Rabenkrähe attakiert. 17 10.09.2010 1 30 - 50 m 18 10.09.2010 1 50 - 80 m Gleitflug über Wald. 19 10.09.2010 1 bis 50 m Fazit 10 - 20 m Suchflug. Gleiches Tier wie 10? 10 - 30 m Segelflug. Rm aus Nr. 13 kommt dazu. Beide gleiten weiter über die Äcker nach Süden. Such-/ Streckenflug über landwirtschaftlichen Nutzflächen und Wald. Gleitflug. Im Untersuchungsraum waren mindestens zwei, wahrscheinlich drei Rotmilane 10.09.2010 anwesend. Die Aktivität konzentrierte sich v. a. auf den südlichen und östlichen Teil des UR2000. Flughöhen meist bis 50 m. 20 21.09.2010 1 0 - 50 m 21 21.09.2010 1 10 - 30 m Suchflug über gemähter Wiese 22 21.09.2010 1 0 - 80 m Fazit Suchflug über gemähter Wiese, läßt sich teilweise nieder steigt von einem Acker auf, kreist anschließend Im Untersuchungsraum war mindestens ein, möglicherweise drei Rotmilane anwesend. Die Aktivität konzentrierte sich wiederum auf den südlichen und östlichen Teil des UR2000 26.08.2010 (jenseits des UR1000). Ein Rotmilan jagte im zentralen Teil des UR2000. Flughöhen bis 80 m. Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 80 ecoda 2013 Im Jahr 2013 traten Rotmilane bei den Beobachtungen zu den Rastvögeln deutlich seltener in Erscheinung als bei den Untersuchungen im Jahr 2010 / 2011. Bei der Begehung am 28.02. jagte je ein Individuum intensiv über landwirtschaftlichen Nutzflächen zwischen Thum und Berg im Osten des UR2000 (Nummer 23 und 24 in Karte 3.8). Am 28.08. jagte im südlichen Teil des UR2000 ein Rotmilan über mehrere Minuten über landwirtschaftlichen Nutzflächen, bevor es den UR2000 in südliche Richtung verließ (Nr. 25 in Karte 3.8). Am 27.09. vollzog ein Rotmilan ausgedehnte Jagd- und Suchflüge über zentralen und südlichen Teilen des Untersuchungsraums (Nr. 26 in Karte 3.8). Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Landwirtschaftliche Nutzflächen und Waldbereiche. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die landwirtschaftlichen Nutzflächen stellen geeignete Jagdgebiete dar, die im Untersuchungszeitraum relativ intensiv als Jagdhabitat während des Rast- und Zugzeitraums genutzt wurden. Gelegentlich wurden Gehölzstrukturen als Ansitze genutzt. Der Rotmilan wird als regelmäßiger Rastvogel im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Rotmilan: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR2000 wird eine durchschnittliche bis besondere Bedeutung als Jagdgebiet im Rast- und Zugzeitraum beigemessen. Gehölzstrukturen wird eine geringe Siedlungsflächen haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.12). Bedeutung zugewiesen. Die Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 81 ecoda Raufußbussard Der Raufußbussard kommt in Nordrhein-Westfalen als regelmäßiger aber seltener Durchzügler, und Wintergast vor. Die Vögel erscheinen in Nordrhein-Westfalen in der Zeit von Oktober / November bis März / April. Die Brutgebiete sind die Tundren- und Waldtundrengebiete in Nordeuropa und Russland. Als Rast- und Überwinterungsgebiete werden baum- und straucharme Agrarflächen in großräumig offenen Bördenlandschaften bevorzugt. Raufußbussarde treten meist einzeln auf. Der Mittwinterbestand in Nordrhein-Westfalen wird auf etwa unter zehn Individuen geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR2000 2010 / 2011 Am 16.02.2010 wurde zwischen Thum und Bruchberg ein Raufußbussard beobachtet. 2013 Im Jahr 2013 trat die Art bei den Begehungen nicht auf. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die landwirtschaftlichen Nutzflächen stellen potenzielle Nahrungshabitate während der Rast / auf dem Durchzug dar. Im UR2000 wird die Art als seltener Rastvogel eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Raufußbussard: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen wird eine geringe Bedeutung als Jagdhabitat beigemessen. Alle weiteren Landschaftselemente haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.12). Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 82 Mäusebussard Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung wurden bereits bei den Brutvögeln gegeben (vgl. Kapitel 3.2.1.2) Auftreten und Verhalten im UR2000 2010 / 2011 Mäusebussarde waren bei jeder Begehung im UR2000 anwesend. Die Individuenzahl lag dabei regelmäßig bei 25 bis 30 Tieren. Meist saßen die Tiere auf offenen Äckern oder suchten dort im Flug nach Beute. Darüber hinaus wurden die Tiere auch häufig auf Bäumen sitzend angetroffen. Ab dem 16.02.2011 zeigten zumindest einzelne Tiere bereits deutliche territoriale Verhaltensweisen, so dass davon ausgegangen werden kann, dass viele Tiere, die bei den letzten beiden Begehungen (16.02.2011 und 01.03.2011) beobachtet wurden, den UR2000 auch als Brutgebiet nutzten. 2013 Auch im Jahr 2013 war der Mäusebussard regelmäßig und meist mit 10 bis 20, am 05.03. mit etwa 30 Exemplaren im UR2000 anwesend. Genutzt wurden dabei v. a, die landwirtschaftlichen Nutzflächen. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Gehölze und landwirtschaftliche Nutzflächen im gesamten UR2000. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die landwirtschaftlichen Nutzflächen stellen potenzielle Nahrungshabitate während der Rast / auf dem Durchzug dar. Gehölze dienen als Ansitze. Im UR2000 wird die Art im Untersuchungszeitraum als häufiger Rastvogel eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Mäusebussard: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen und Gehölzen wird eine durchschnittliche bis besondere Bedeutung als Jagdhabitat im Rast- und Zugzeitraum beigemessen. Siedlungsbereichen wir eine geringe Bedeutung zugewiesen (vgl. Tabelle 3.12). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 83 Kranich Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung In den Hauptverbreitungsgebieten in Nord- und Osteuropa besiedelt die Art feuchte Nieder- und Hochmoore, Bruchwälder und Sümpfe. Auf dem Herbstdurchzug erscheinen Tiere aus Schweden, Polen und Ostdeutschland zwischen Anfang Oktober und Mitte Dezember, mit einem Maximum im November. Auf dem Frühjahrsdurchzug zu den Brutgebieten treten die Tiere von Ende Februar bis Anfang April, mit einem Maximum von Anfang bis Mitte März auf. In Nordrhein-Westfalen kommt der Kranich als Durchzügler sowie unregelmäßig als Brutvogel im Kreis Minden-Lübbecke vor. Der Großteil der ziehenden Kraniche überfliegt Nordrhein-Westfalen, nur ein geringer Teil rastet hier. Als Rastgebiete werden weiträumige, offene Moor- und Heidelandschaften sowie großräumige Bördelandschaften bevorzugt. Geeignete Nahrungsflächen sind abgeerntete Hackfruchtäcker, Mais- und Wintergetreidefelder sowie feuchtes Dauergrünland. Als Schlafplätze können störungsarme Flachwasserbereiche von Stillgewässern oder unzugängliche Feuchtgebiete in Sumpf- und Moorgebieten aufgesucht werden. Bedeutende Rastvorkommen des Kranichs in Nordrhein-Westfalen liegen in den Vogelschutzgebieten „Oppenweher Moor“, „Bastauniederung“, „Moore des Münsterlandes“, „Lippeaue mit Ahsewiesen“ sowie im Bereich der Senne. Die durchschnittliche Größe der rastenden Trupps liegt bei 50 bis 100, maximal 500 Individuen. Auftreten und Verhalten im UR2000 2010 / 2011 Während der Beobachtungen im Herbst 2010 wurden keine Kraniche festgestellt. Am 16.02.2011 zogen insgesamt etwa 1.700 Kraniche in vier Trupps über den UR2000 (bzw. seine Randbereiche) hinweg. Die Flughöhen lagen dabei zwischen 300 und 500 m. Am 01.03.2011 wurden ein durchziehender Trupp mit ca. 140 Kranichen in ca. 100 bis 150 m Höhe festgestellt (vgl. Tabelle 3.11). 2013 Am 05.03.2013 überflogen während der Kartierung im Zeitraum von 13 bis 18 Uhr insgesamt 10 Kranichtrupps mit ca. 2.000 Individuen den UR2000. Die Truppgrößen lagen dabei meist bei 150 bis 300 Tieren. Die Flughöhen betrugen überwiegend 200 bis 400 m (vgl. Tabelle 3.11). Darüber hinaus überflogen während der Kartierungen zu den Brutvögeln am 02.04.2013 ca. 30 Kraniche Nideggen in einer Flughöhe von 100 bis 200 m (vgl. Tabelle 3.11). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 84 Tabelle 3.11: Beobachtungen ziehender Kraniche während der Beobachtungen im Rast- und Zugzeitraum der Jahre 2010 / 2011 und 2013 Datum Anzahl Flughöhe Flugrichtung 16.02.2011 300 400 - 500 m Nordost 16.02.2011 600 300 - 400 m Nordost 16.02.2011 500 400 - 500 m Nordost 16.02.2011 300 400 - 500 m Nordost 01.03.2011 170 100 - 150 m Nordost 05.03.2013 120 200 - 300 m Nordost 05.03.2013 6 50 - 150 m Nordost 05.03.2013 60 100 - 150 m Nordost 05.03.2013 350 200 - 250 m Nordost 05.03.2013 150 200 - 300 m Nordost 05.03.2013 300 200 - 300 m Nordost 05.03.2013 300 300 - 400 m Nordost 05.03.2013 250 200 - 300 m Nordost 05.03.2013 180 250 - 300 m Nordost 05.03.2013 300 300 - 400 m Nordost 02.04.2013 30 100 - 200 m Nordost Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: nur überfliegend Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der Kranich nutzte den UR2000 sowohl im Jahr 2010 / 2011 als auch im Jahr 2013 Durchzügler. Bedeutung des UR2000 für den Kranich: Dem UR2000 wird eine durchschnittliche Bedeutung als Durchzugsraum beigemessen (vgl. Tabelle 3.12). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 85 Kiebitz Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Als Durchzügler erscheint der Kiebitz im Herbst in der Zeit von Ende September bis Anfang Dezember, mit einem Maximum im November. Auf dem Frühjahrsdurchzug zu den Brutgebieten treten die Tiere von Mitte Februar bis Anfang April auf. Bevorzugte Rastgebiete sind offene Agrarflächen in den Niederungen großer Flussläufe, großräumige Feuchtgrünlandbereiche sowie Bördelandschaften. Bedeutende Rastvorkommen in Nordrhein-Westfalen liegen in den Vogelschutzgebieten „Hellwegbörde“, „Weseraue“ und „Unterer Niederrhein“ sowie in den Börden der Kölner Bucht. Der Mittwinterbestand in Nordrhein-Westfalen liegt bei über 100.000 Individuen. Die durchschnittliche Größe der rastenden Trupps liegt bei 10 bis 200, gelegentlich über 1.000 Individuen. Auftreten und Verhalten im UR2000 2010 / 2011 Am 18.10.2010 rasteten ca. 300 Kiebitze nördlich des UR2000 auf einer offenen Ackerfläche. Ein Trupp aus etwa 100 Individuen überflog am selben Tag den nordwestlichen Randbereich des UR2000 in südwestliche Richtung. Im Rahmen der Beobachtungen zu den Brutvögeln wurden am 25.07.2011 45 Kiebitze beobachtet, die im Süden des UR1000 über abgeernteten Ackerflächen nach einer geeigneten Rast- bzw. Nahrungsfläche suchten und sich anschließend auf einem Acker nahe des Thumer Fließ niederließen (vgl. Karte 3.8 und Kapitel 3.2.1). 2013 Im Rahmen der Fledermauskartierungen wurden am Morgen des 01.10. vier Kiebitze auf einem Acker festgestellt. Weitere Beobachtungen liegen nicht vor. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Landwirtschaftliche Nutzflächen im UR2000. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die landwirtschaftlichen Nutzflächen erfüllen zwar die Lebensraumansprüche von Kiebitzen an ein Rasthabitat, jedoch wurden rastende Kiebitze nur selten festgestellt. Die Art wird als unregelmäßiger Rastvogel im UR2000 klassifiziert. Bedeutung des UR2000 für den Kiebitz: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen wird eine geringe Bedeutung beigemessen. Weitere Landschaftselemente haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.12). ecoda ! ( ! Avifaunistisches Fachgutachten : 74  +) 3/%16 ) 1  4 4 -' ,6 71+ 821 * >1*  #  % 7*  () 0  ) &-) 6  () 4  ) 0 ) -1( )  4 ) 7: %7  4 6 56 ) -/ ! , 70   4 ) -5 >4 ) 1  -0  %, 0 ) 1 ( ) 5 ) &%771+53/%15 A  ?  #-1( ) 1) 4 +-)  % 1/%+) 1  %75&75' ,@ 100 7* 6 4 %++) &) 4 -1  ) 0 ) -1( )  4 ) 7: %7 ! Karte 3.8  /7+9) +)  71(  7* ) 16 , %/6 524 6 ) 821 26 0 -/%1) 1 71(  -) &-6 : ) 1 9<, 4 ) 1(  () 4  ) 2&%' ,6 71+) 1 : 7 %56   71(  $ 7+8=+) /1 -0   %, 4     71(  6 4 { } z | A 5 6 %1( 24 6  ) -1) 4  +) 3/%16 ) 1 #-1( ) 1) 4 +-) %1/%+)   #   -1 ( )4  21: ) 16 4 %6 -215: 21)    %75&75' , 21: ) 16 4 %6 -215: 21)    %75&75',  7 2 { } z | A 22 { } z | A "0 . 4 ) -5 8 21   0 70  ( -)  +) 3/%16 ) 1 1/%+) 156 %1( 24 6 )  " 1000 8 9 1 "0 . 4 ) -5 8 21   0 70  ( -)  +) 3/%16 ) 1 1/%+) 156 %1( 24 6 )  " 2000 18 3 20 A { } z | 4 6 23 26 0 -/%1  0 -6  70 0 ) 4  { } z | A 45 -) &-6 :  0 -6   1( -8-( 7) 1: %, / 19 { } z | A 25 1 17 %' , 9) -5  /7+9) +  /7+9) + 24 15 11 26 13 12 ( 16 4 %56 ) 1( )  -) &-6 :) 10 14 21 &) -6 )6 )4  755' , 1-6 6  () 4  ( -+-6 %/) 1 ! &)%4 ! 232+4 %3, -5' , ) 1 %4 6 ) 1       !   ) %4 &) -6 )4   4   -' , %) / 7) 56     34 -/  © Geobasis NRW 2017 %;56 %&        ) 6 )4 ´ Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 87 Raubwürger Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Raubwürger lebt in offenen bis halboffenen, reich strukturierten Landschaften mit niedrigwüchsigen Kraut- und Grasfluren und eingestreuten Gehölzen. Geeignete Lebensräume sind ausgedehnte Moor- und Heidegebiete sowie gebüschreiche Trockenrasen und extensive Grünlandbereiche. Nach seinem Verschwinden aus der Feldflur kommt er vereinzelt auch auf Kahlschlägen und Windwurfflächen in Waldgebieten vor. Ein Brutrevier ist 20 bis 60 (max. 100) ha groß, bei Siedlungsdichten von bis zu 4 Brutpaaren auf 10 km². Das Nest wird in Laub- oder Nadelbäumen sowie in Büschen (v .a. in Dornensträuchern) angelegt. Das Brutgeschäft beginnt ab April, spätestens im Juli sind die Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen ist der Raubwürger ein sehr seltener Brutvogel des Berglands und überwintert als Teilzieher zum Teil auch im Brutgebiet. Darüber hinaus erscheinen Raubwürger der nordöstlichen Populationen als regelmäßige aber seltene Durchzügler und Wintergäste. Seit Jahrzehnten sind die Bestände rückläufig. Das bedeutendste Brutvorkommen liegt im Vogelschutzgebiet „Medebacher Bucht“ mit 30 Brutpaaren. Der Gesamtbestand wird auf etwa 50 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR2000 2010 / 2011 Am 26.08.2010 jagte ein Raubwürger in den strukturreichen Bereichen knapp unterhalb des Berges Hürth nach Kleinvögeln. 2013 Im Jahr 2013 wurden keine Raubwürger beobachtet. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die strukturreichen Offenlandbereiche des UR2000 haben eine potenzielle Eignung als Rasthabitat. Die Art wird im Untersuchungszeitraum als seltener Durchzügler im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Raubwürger: Den strukturreichen Offenlandbereichen wird eine geringe Bedeutung zugewiesen. Alle weiteren Landschaftsbestandteile haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.12). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 88 Feldlerche Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung wurden bereits bei den Brutvögeln gegeben (vgl. Kapitel 3.2.1.). Auftreten und Verhalten im UR2000 2010 / 2011 Bei den Begehungen im September, Oktober und Anfang November sowie ab Mitte Februar waren Feldlerchen regelmäßig auf landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR2000 vertreten. Sie erreichten dabei an einem Tag Truppstärken von etwa 50 Individuen. Sonst lagen die beobachteten Individuenzahlen bei 15 bis 25 Tieren. 2013 Ebenso wie im Jahr 2011 wurde bei den Begehungen regelmäßig Feldlerchen festgestellt, wobei die Truppstärken meist geringer waren als im Jahr 2011. Am 22.10.2013 wurde ein relativ starkes Rastgeschehen mit Truppstärken bis zu 200 Individuen registriert. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Landwirtschaftliche Nutzflächen im UR2000. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die landwirtschaftlichen Nutzflächen eignen sich als Nahrungshabitat während der Rast. Die Art wird im Untersuchungszeitraum als regelmäßiger Durchzügler im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für die Feldlerche: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen wird eine durchschnittliche bis besondere Bedeutung zugewiesen. Alle weiteren Landschaftsbestandteile haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.12). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 89 ecoda Braunkehlchen Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Das Braunkehlchen ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in den afrikanischen Savannen südlich der Sahara überwintert. In Nordrhein-Westfalen kommt es als seltener Brutvogel vor, hierzu gesellen sich zu den Zugzeiten auch Durchzügler aus nordöstlichen Populationen. Der Lebensraum des Braunkehlchens sind offene, extensiv bewirtschaftete Nass- und Feuchtgrünländer, Feuchtbrachen, feuchte Hochstaudenfluren sowie Moorrandbereiche. Wesentliche Habitatmerkmale sind eine vielfältige Krautschicht mit bodennaher Deckung (z.B. an Gräben, Säumen) sowie höhere Einzelstrukturen als Singwarten. Die Brutreviere sind 0,5-3 ha groß, bei Siedlungsdichten von bis zu 6 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in einer Bodenmulde zwischen höheren Stauden gebaut. Ab Mitte Mai erfolgt die Eiablage, bis Mitte Juli sind die Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen sind die Bestände des Braunkehlchens seit den 1960er Jahren stark rückläufig. Restvorkommen befinden sich im Kreis Siegen-Wittgenstein, im Hochsauerlandkreis, in der Senne sowie in Randbereichen der Eifel. Die bedeutendsten Brutvorkommen liegen in den Vogelschutzgebieten „Wälder und Wiesen bei Burbach“ und „Medebacher Bucht“ mit 100 bzw. 50 Brutpaaren. Der Gesamtbestand wird auf etwa 200 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR2000 2010 / 2011 Am 10.09.2010 hielten sich vier Braunkehlchen auf einer kleinen Brachfläche an der L 250 auf. Während der Begehungen zu den Brutvögeln waren am 04.05.2011 mindestens drei Braunkehlchen im UR1000 anwesend. Ein Männchen sang an der Streuobstwiese am Kaiserberg. Ein Männchen und ein Weibchen hielten sich nordwestlich von Thum im Grenzbereich eines Rapsfeldes / Grünland auf. Die Beobachtungen liegen in den typischen Zugzeiträumen der Art (vgl. SÜDBECK et al. 2005). 2013 Während der Begehungen zu den Rastvögeln im Jahr 2013 trat die Art zwei Mal auf. Am 28.08.2013 wurde ein Braunkehlchen beobachtet. Bei der Begehung am 12.09.2013 hielten sich 4 Männchen und Weibchen der Art im Nordwesten des UR2000 im Bereich des Engelsgrabens auf. Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 90 Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Strukturreiche Offen- und Halboffenlandbereiche. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die strukturreichen Offenland- und Halboffenlandflächen des UR2000 verfügen über eine gewisse Eignung als Nahrungshabitat für die Art. Das Braunkehlchen wird im UR2000 als Durchzügler eingestuft. Bedeutung des UR2000 für das Braunkehlchen: Den strukturreichen Offenlandbereiche des UR2000 wird eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen. Weitere Landschaftselemente haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.12). Gartenrotschwanz Der Gartenrotschwanz ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in West- und Zentralafrika überwintert. In Nordrhein-Westfalen tritt er immer seltener als Brutvogel auf. Früher kam der Gartenrotschwanz häufig in reich strukturierten Dorflandschaften mit alten Obstwiesen und -weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen, Auengehölzen und lichten, alten Mischwäldern vor. Mittlerweile konzentrieren sich die Vorkommen in Nordrhein-Westfalen auf die Randbereiche von größeren Heidelandschaften und auf sandige Kiefernwälder. Zur Nahrungssuche bevorzugt der Gartenrotschwanz Bereiche mit schütterer Bodenvegetation. Das Nest wird meist in Halbhöhlen in 2 bis 3 m Höhe über dem Boden angelegt, zum Beispiel in alten Obstbäumen oder Kopfweiden. Die Eiablage beginnt ab Mitte April, Zweitgelege sind möglich. Bis Ende Juni sind alle Jungen flügge. In Nordrhein-Westfalen kommt der Gartenrotschwanz in allen Naturräumen vor, allerdings sind die Bestände seit einigen Jahrzehnten großräumig rückläufig. In der Kölner Bucht und der Eifel ist er nur zerstreut verbreitet. Verbreitungsschwerpunkte bilden die Heidelandschaften in den Bereichen Senne, Borkenberge und Depot Brüggen-Bracht. Der Gesamtbestand wird auf etwa 4.000 Brutpaare geschätzt (2006/ÖFS). Auftreten und Verhalten im UR2000 2010 / 2011 Im Jahr 2010 / 2011 wurden keine Gartenrotschwänze beobachtet. 2013 Am 12.09. hielt sich ein Gartenrotschwanz im südlichen Grenzbereich des UR2000 (südlich der L 11) auf. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 91 Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die strukturreichen Offenlandbereiche des UR2000 haben eine potenzielle Eignung als Rasthabitat. Die Art wird im Untersuchungszeitraum als seltener Durchzügler im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Gartenrotschwanz: Den strukturreichen Offenlandbereichen wird eine geringe Bedeutung zugewiesen. Alle weiteren Landschaftsbestandteile haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.12). Steinschmätzer Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Steinschmätzer ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in der Savannenzone West- und Zentralafrikas überwintert. In Nordrhein-Westfalen tritt er nur noch als sehr seltener Brutvogel sowie als regelmäßiger Durchzügler (April / Mai und August / September) auf. Ursprünglich kam der Steinschmätzer in offenen bzw. weitgehend gehölzfreien Lebensräumen vor, die vegetationsfreie Flächen zur Nahrungssuche sowie genügend Singwarten (Einzelbäume, Freileitungen etc.) und geeignete Nistplätze (z. B. Erdhöhlen) aufwiesen. Heutzutage werden vegetationsarme Sandheiden und Ödländer (z. B. auf Truppenübungsplätzen) als Sekundärstandorte besiedelt. Das Nest wird in bereits vorhandene Erdhöhlen (z.B. Kaninchenbauten) sowie in Stein- oder Trümmerhaufen angelegt. Die Eiablage erfolgt ab Mai, Zweitbruten sind möglich. Spätestens Ende Juli sind die letzten Jungen flügge. Der Steinschmätzer tritt in Nordrhein-Westfalen nur noch als sehr seltener Brutvogel sowie als regelmäßiger Durchzügler auf. Seit dem Jahr 2000 sind nahezu alle Vorkommen erloschen. Die letzten Brutvorkommen wurden in Steinbrüchen (u. a. im Kreis Soest) und auf Truppenübungsplätzen (z. B. Senne, Depot Brüggen-Bracht, Dorbaum) nachgewiesen. Der nordrhein-westfälische Gesamtbestand wird auf weniger als 5 Reviere geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR2000 2010 / 2011 Am 10.09.2010 hielten sich sechs Steinschmätzer im UR2000 auf. Ein Männchen und ein Weibchen rasteten auf einer Ackerfläche am Berg Hürth. Vier weitere Steinschmätzer befanden sich auf Ackerflächen im nordwestlichen Randbereich des UR2000. Während der Untersuchungen im Brutzeitraum war die Art am 04.05.2011 im UR1000 anwesend. In drei Teilbereichen des nördlichen UR1000 wurde auf vegetationsfreien Äckern und angrenzenden Feldwegen jeweils ein Männchen und Weibchen beobachtet. Die Beobachtungen liegen im typischen Zugzeitraum der Art (vgl. SÜDBECK et al. 2005). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 92 2013 Am 12.09. hielt sich ein Steinschmätzer auf einem Acker östlich von Nideggen auf. Bewertung des Vorkommens im UR2000 Genutzte Habitate im UR2000: Vor allem Ackerflächen im Norden des UR2000. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Offene Ackerflächen fungieren als Rasthabitate für die Art auf dem Zugweg. Die Art wird als Durchzügler im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für die Steinschmätzer: Den offenen ackerbaulich genutzten Flächen wird eine durchschnittliche Bedeutung als Rastlebensraum beigemessen. Weitere Landschaftselemente im UR2000 haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.12). Wiesenpieper Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung Der Wiesenpieper ist ein Zugvogel, der als Kurz- und Mittelstreckenzieher den Winter vor allem im Mittelmeerraum und in Südwesteuropa verbringt. In Nordrhein-Westfalen tritt er als mittelhäufiger Brutvogel auf. Der Lebensraum des Wiesenpiepers besteht aus offenen, baum- und straucharmen feuchten Flächen mit höheren Singwarten (z. B. Weidezäune, Sträucher). Die Bodenvegetation muss ausreichend Deckung bieten, darf aber nicht zu dicht und zu hoch sein. Bevorzugt werden extensiv genutzte, frische bis feuchte Dauergrünländer, Heideflächen und Moore. Darüber hinaus werden Kahlschläge, Windwurfflächen sowie Brachen besiedelt. Ein Brutrevier ist 0,2 bis 2 (max. 7) ha groß, bei maximalen Siedlungsdichten von bis zu zehn Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird am Boden oftmals an Grabenund Wegrändern angelegt. Das Brutgeschäft beginnt meist ab Mitte April, Zweitbruten sind möglich. Spätestens im Juli sind alle Jungen flügge. Der Wiesenpieper ist in Nordrhein-Westfalen nur noch lückenhaft verbreitet, vor allem im Bergischen Land, im Weserbergland sowie lokal am Niederrhein bestehen größere Verbreitungslücken. In vielen Gegenden sind seit einigen Jahren erhebliche Bestandsabnahmen zu verzeichnen. Der Gesamtbestand wird auf etwa 8.000 Brutpaare geschätzt. Auftreten und Verhalten im UR1000 2010 / 2011 Während der acht Begehungen im Herbst / Winter 2010 wurde die Art an vier Terminen festgestellt. Im Frühjahr 2011 wurden Wiesenpieper hingegen nicht beobachtet. Erst vom 04.04.2011 (während der Begehungen zu den Brutvögeln) liegt eine Beobachtung eines Trupps aus ca. 15 Individuen im UR1000 vor. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 93 Die Beobachtungen liegen in den typischen Zug- bzw. Rastzeiträumen der Art (vgl. SÜDBECK et al. 2005). 2013 Während drei Begehungen im Herbst wurden Wiesenpieper im Untersuchungsraum festgestellt. Maximal waren dabei mindestens 100 Individuen der Art anwesend (27.09.2013). Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR2000: Strukturreiche landwirtschaftliche Nutzflächen (v. a. Brachen, Grünland). Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die landwirtschaftlichen Nutzflächen fungieren als Rast- und Nahrungshabitate. Die Art wird im Untersuchungszeitraum als Durchzügler eingestuft. Bedeutung des UR2000 für den Wiesenpieper: Den strukturreichen landwirtschaftlichen Nutzflächen wird eine durchschnittliche Bedeutung als Rasthabitat beigemessen. Andere Landschaftselemente im UR2000 haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.12). Grauammer Die Grauammer ist eine Charakterart offener Ackerlandschaften. Nach einem großräumigen Verlust geeigneter Habitate wurden weite Bereiche des ehemals fast flächendeckenden Vorkommens in Nordrhein-Westfalen als Bruträume aufgegeben. Besiedelt werden offene, nahezu waldfreie Gebiete, mit einer großflächigen Acker- und Grünlandnutzung. Wichtige Habitatbestandteile sind einzelne Gehölze, Feldscheunen und Zäune als Singwarten sowie unbefestigte Wege und Säume zur Nahrungsaufnahme. Ein Brutrevier ist 1,5 bis 3 (max. 8) ha groß, bei maximalen Siedlungsdichten von bis zu zwei Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in Randstrukturen in dichter Bodenvegetation in busch- oder baumfreier Umgebung angelegt. Ab Mitte Mai beginnt das Brutgeschäft, Zweitbruten sind möglich. Bis Ende Juli sind die letzten Jungen flügge. Die Grauammer ist in Nordrhein-Westfalen nur noch sehr lokal in den ausgedehnten Bördelandschaften im Raum Zülpich und Jülich sowie in den Vogelschutzgebieten „Hellwegbörde“ und „Unterer Niederrhein“ verbreitet. Meist kommt sie ganzjährig als Standvogel vor, nur in kalten Wintern wandern die Vögel nach Frankreich oder in den Mittelmeerraum ab. Der Gesamtbestand wird auf 150 bis 200 Brutpaare geschätzt. ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 94 Auftreten und Verhalten im UR1000 2010 / 2011 Am 31.01.2010 wurde eine Grauammer zwischen Kaiserberg und Thuirbach festgestellt. 2013 Bei den Begehungen zu den Rastvögeln im Jahr 2013 wurden keine Grauammern beobachtet. Bewertung des Vorkommens im UR1000 Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt. Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die landwirtschaftlichen Nutzflächen fungieren als Rasthabitate. Die Art wird im Untersuchungszeitraum als seltener Durchzügler im UR2000 eingestuft. Bedeutung des UR2000 für die Grauammer: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen wird eine geringe Bedeutung als Rasthabitat beigemessen. Andere Landschaftselemente im UR2000 haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.12). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 95 Tabelle 3.12: Übersicht über die artspezifische Bedeutung des Untersuchungsraums für planungsrelevante Rast- und Zugvogelarten und deren bedeutenden Lebensraumelemente (sofern die Bedeutung mindestens eines Landschaftselements nicht durchschnittlich erreicht, wird auf die Angabe von bedeutenden Lebensraumelementen verzichtet) Artname Wäldern und Feldgehölzen Bedeutung von strukturreichen strukturarmen Offenlandbereichen Offenlandbereichen Siedlungs- und Hofbereichen bedeutende Lebensraumelemente Kormoran keine - Rohrweihe geringe Bedeutung als Durchzugsraum - Rotmilan Rauhfußbussard Mäusebussard durchschnittliche keine durchschnittliche bis durchschnittliche bis besondere besondere geringe geringe durchschnittliche bis durchschnittliche bis durchschnittliche bis besondere besondere besondere geringe keine geringe Gehölze als Ansitze, landwirtschaftliche Nutzflächen als Nahrungshabitat Gehölze als Ansitze, landwirtschaftliche Nutzflächen als Nahrungshabitat durchschnittliche Bedeutung als Durchzugsraum Kranich Kiebitz keine keine geringe keine - Raubwürger keine geringe keine keine - Feldlerche keine durchschnittliche bis besondere durchschnittliche bis besondere keine Landwirtschaftliche Nutzflächen als Nahrungshabitat bei der Rast und auf dem Durchzug Braunkehlchen keine durchschnittlich keine keine Strukturreiche landwirtschaftliche Nutzflächen als Nahrungshabitat bei der Rast und auf dem Durchzug Gartenrotschwanz keine geringe keine keine - ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 96 Fortsetzung Tabelle 3.12 Bedeutung von strukturreichen strukturarmen Offenlandbereichen Offenlandbereichen Artname Wäldern und Feldgehölzen Siedlungs- und Hofbereichen bedeutende Lebensraumelemente Steinschmätzer keine keine durchschnittliche keine Offene Ackerflächen als Nahrungshabitat bei der Rast und auf dem Durchzug Wiesenpieper keien durchschnittliche keine keine Strukturreiche Bereiche des UR1000 als Nahrungshabitat bei der Rast und auf dem Durchzug Grauammer keine geringe geringe keine - ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 3.3 97 Weiterer Daten zu Vorkommen von Vogelarten aus dem Umfeld der geplanten WEA Daten des LANUV Zur Ermittlung weiterer Daten zum Vorkommen von planungsrelevanten Vogelarten sind die ortsbezogenen Artnachweise aus der Landschaftsinformationssammlung des LANUV (LINFOS) mit Datum vom 09.02.2011 abgefragt worden (nur Daten ab dem Jahr 1996 wurden berücksichtigt). Im Umkreis von bis zu 3.000 m um die geplanten WEA liegen demnach Daten für folgende Vogelarten vor: - Wespenbussard: Aus dem Jahr 1999 liegt ein Brutverdacht eines Wespenbussardpaars aus der Drover Heide vor. Der Nachweis liegt etwa 3 km von den geplanten WEA entfernt. - Waldschnepfe: Die Nachweise von Waldschnepfen befinden sich ausnahmslos auf Flächen der Drover Heide außerhalb des UR2000. - Ziegenmelker: Sämtliche Nachweise der Art liegen innerhalb der Drover Heide. Aufgrund fehlender geeigneter Lebensräume ist ein Brutvorkommen der Art außerhalb der Drover Heide sehr unwahrscheinlich. - Neuntöter: Im Jahr 1999 wurde eine Brut am Westrand der Drover Heide (außerhalb des UR2000) vermutet. - Pirol: Im Jahr 1999 wurde ca. 3 km östlich der geplanten WEA in der Drover Heide eine Brut eines Pirols vermutet. - Nachtigall: Im westlichen Randbereich des UR2000 wurde im Jahr 1999 eine mögliche Brut einer Nachtigall festgestellt. - Heidelerche: Die Art ist regelmäßiger Brutvogel in der Drover Heide. Außerhalb der Drover Heide liegen keine Beobachtungen der Art vor. Weil bevorzugte Lebensräume der Heidelerche im UR2000 fehlen, ist ein Brutvorkommen der Art dort unwahrscheinlich - Grauammer: Aus dem betrachteten Zeitraum liegen zwei Nachweise der Art vor (aus dem Jahr 2007). Die Feststellungen befinden sich über 3 km südöstlich der geplanten WEA. - Schwarzkehlchen: Die Art ist ein häufiger Brutvogel des NSG Drover Heide. Einzelne Nachweise wurden im nördlichen Teil des UR2000 erbracht. - Wiesenpieper: Zwei Nachweise aus dem Jahr 2000 stammen aus dem nordöstlichen Randbereich des UR2000. Ansonsten wurde die Art als Brutvogel regelmäßig in der Drover Heide (außerhalb des UR2000) registriert. Fazit: Die meisten Daten der LINFOS stammen aus dem Bereich des NSGs Drover Heide. Aus dem UR2000 liegen nur sehr wenige Daten vor. Die ortsbezogenen Nachweise der LINFOS liefern keine Hinweise auf Vorkommen von planungsrelevanten Vogelarten innerhalb des UR2000, die nicht auch während der Kartierung zu diesem Projekt festgestellt wurden (v. a. Schwarzkehlchen). ecoda Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums 98 ecoda Daten des BÜROS FÜR ÖKOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) Für eine der geplanten WEA wurde durch das BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) eine Avifaunistische Untersuchung durchgeführt, die den südlichen und zentralen Teil des Untersuchungsraums umfasste. Die Felderhebung wurde im Jahr 2013 durchgeführt. Bei der Untersuchung wurde eine weitgehende Übereinstimmung mit den Ergebnissen der vorliegenden Untersuchung erzielt. Die im Rahmen dieser Untersuchung als Durchzügler klassifizierten Arten Grauammer und Nachtigall werden vom BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) als Brutvögel eingestuft. Demnach existierten im Jahr 2013 von der Grauammer drei und von der Nachtigall vier Brutreviere. Die Brutreviere der Grauammer befinden im Bereich landwirtschaftlicher Nutzflächen südwestlich des Thumer Baches. Die Brutreviere der Nachtigall befinden sich an Gehölzstrukturen im südlichen Teilbereich des UR1000. Daneben wurden Einzelnachweise von der Saatkrähe, der Waldohreule, der Waldschnepfe und der Wiesenweihe erbracht. Diese Arten wurden bei den Begehungen zur vorliegenden Untersuchung nicht festgestellt. Daten der Naturschutzverbände BUND und NABU In einer Stellungnahme der Naturschutzverbände BUND und NABU im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Träger Öffentlicher Belange (TÖB) werden weitere Hinweise zu Vogelvorkommen im weiteren Umfeld der Planung gegeben. Bei der Prognose der Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs der geplanten WEA in Kapitel 5 werden die relevanten Daten der Untersuchung vom BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) sowie der Naturschutzverbände BUND und NABU berücksichtigt. Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 4 99 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen Wie jede vertikale Struktur stellen WEA für Vögel Hindernisse im Raum dar. Das Charakteristische an WEA ist die Drehung der Rotoren, die einen visuellen Reiz erzeugt, der in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit und der Windrichtung variiert. Im von der Sonne abgewandten Bereich verursachen die Rotorblätter den sog. Schattenwurf. Neben diesen visuellen Reizen gehen von WEA auch akustische Reize aus, die die Umwelt eines Vogels verändern können. So kommt es durch die Luftströmung am Rotor zu aerodynamischen und durch die Schwingung der Rotoren zu strukturdynamischen Schallemissionen (KLEIN & SCHERER 1996, WAGNER et al. 1996). Ferner können durch das Getriebe von WEA weitere Schallemissionen auftreten. Schließlich wird die Luft im LeeBereich der Rotoren stark verwirbelt, was zu einer Gefährdung der aerodynamischen Stabilität eines Vogels führen kann, wie SCHERNER (1999) annahm. Die beschriebenen Einflüsse sind alle anlage- bzw. betriebsbedingt. Darüber hinaus können auch Beeinträchtigungen der Vogelwelt durch den Bau der WEA und durch sog. Sekundärfaktoren (Wartungsarbeiten, „Windenergie-Tourismus“) eintreten, die allerdings nur von kurzer Dauer sind. Die Unterscheidung der verschiedenen Reize ist insofern von Bedeutung, als dass sie hinsichtlich ihrer Wahrnehmbarkeit unterschiedliche Reichweiten haben und die Reizintensität in unterschiedlichem Maße mit der Entfernung zu einer WEA abnimmt. Hinsichtlich der Prognose und Bewertung der Auswirkungen sind mehrere grundlegende Aspekte zu beachten: a. Verschiedene Vogelarten unterscheiden sich in ihren Wahrnehmungseigenschaften von Reizen und damit auch in ihrer Sensibilität. Der Einfluss anthropogener Faktoren ist somit artspezifisch. Aus diesem Grund müssen die durch ein Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen für jede einzelne Art getrennt prognostiziert werden. b. Ein anthropogener Faktor wirkt sich auf einen im Gebiet brütenden Vogel anders aus als auf einen Vogel, der das Gebiet nur vorübergehend als Rastplatz oder Nahrungshabitat nutzt oder dieses lediglich überfliegt. Daher ist bei der Prognose der zu erwartenden Auswirkungen zwischen Brutvogel, Rast- oder Gastvogel sowie Zugvogel zu unterscheiden. Die Frage, ob und in welcher Weise sich WEA auf Vögel auswirken, tauchte bereits in den 1980er Jahren auf (z. B. VAN BON & BOERSMA 1985). In der wissenschaftlichen Fachliteratur werden verschiedene Effekte auf die Vogelwelt als mögliche Konsequenz der Windenergienutzung unterschieden (z. B. DREWITT & LANGSTON 2006). ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 4.1 100 Vogelschlag an Windenergieanlagen Das Kollisionsrisiko an WEA lässt sich für einen konkreten Standort derzeit nicht exakt prognostizieren, da es von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird. Nach MARQUES et al. (2014) wird die Kollisionsgefährdung einer Art durch art-, standort- und anlagenspezifische Faktoren sowie deren Zusammenwirken bestimmt. Beispielsweise halten sich viele Greifvögel im Vergleich zu vielen Singvogelarten häufiger im Rotorbereich auf, wobei die Aufenthaltszeit im Rotorbereich - und damit die Kollisionsgefährdung - artspezifisch variiert, aber auch vom Anlagentyp, der Jahreszeit (Brut-, Durchzugs- oder Rastzeit) und weiteren Faktoren abhängig ist (z. B. BERGEN et al. 2012, KATZNER et al. 2012, DAHL et al. 2013, JOHNSTON et al. 2014). So gelten z. B. Weihen (Circus spec.) zur Brutzeit im Umfeld des Brutplatzes als kollisionsgefährdet, sind jedoch während der Nahrungssuche abseits der Brutplätze zur Brutzeit und im Winter, aufgrund überwiegend niedriger Flughöhen, nicht als besonders kollisionsgefährdet anzusehen (z. B. GRAJETZKY et al. 2010, BERGEN et al. 2012, OLIVER 2013). Während einige Arten ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen, was diese weniger anfällig gegenüber Kollisionen macht (z. B. MARQUES et al. 2014), kann ein fehlendes Meideverhalten unter bestimmten Fallkonstellationen dazu führen, dass eine Art einer besonderen Kollisionsgefährdung unterliegt (z. B. DAHL et al. 2013). Ferner kann der Körperbau (i) die Manövrierfähigkeit eines Vogels beeinträchtigen, der daher in kritischen Situationen schlecht reagieren kann (z. B. "wing load" beim Gänsegeier, DE LUCAS et al. 2008), (ii) aber auch die Wahrnehmbarkeit von Objekten herabsetzen, die vor einem Vogel liegen (z. B. eingeschränkter Sichtbereich nach vorne, MARTIN 2011) und zu einer schlechten Wahrnehmbarkeit von WEA führen. Darüber hinaus kann der Standort bzw. das Habitat in dem eine WEA steht, einen entscheidenden Einfluss auf die Kollisionsgefahr haben. Geht von einem WEAStandort bzw. dessen Umfeld eine Attraktionswirkung aus, da sich der WEA-Standort z. B. in einem attraktiven Nahrungshabitat oder zwischen einem Brutplatz und einem attraktiven Nahrungshabitat befindet, kann sich daraus für bestimmte Arten eine erhöhte Kollisionsgefahr ergeben (z. B. EVERAERT & STIENEN 2007, RASRAN et al. 2010, EVERAERT 2014). Während einige Autoren einen starken Zusammenhang zwischen dem Auftreten bzw. der Häufigkeit des Auftretens einer Art im Bereich von WEA und der Kollisionsgefährdung bzw. -häufigkeit feststellten (z. B. KRIJGSVELD et al. 2009, CARRETE et al. 2012), führten DE LUCAS et al. (2008) die Kollisionsgefährdung bzw. -häufigkeit auf andere Faktoren (insbesondere die Raumnutzung bestimmter Teilbereiche eines Gebiets) zurück. Standorte, an denen eine große Zahl von gefährdeten Vogelarten ums Leben gekommen sind - wie es etwa am Altamont Pass in den Vereinigten Staaten der Fall war (z. B. THELANDER & SMALLWOOD 2007) -, scheint es im mitteleuropäischen Binnenland bislang nicht zu geben. Insgesamt deutet sich im mitteleuropäischen Binnenland bei einigen Greifvogelarten, insbesondere dem Rotmilan, eine vergleichsweise hohe Kollisionsrate an (z. B. DÜRR 2009, RASRAN et al. 2009), wobei nach derzeitigem Kenntnisstand unklar ist, ob diese zu einer Bestandsgefährdung führt. RATZBOR (2008) argumentiert, dass die Zahl der an WEA verunglückten Rotmilane seit 2005 sowohl bundesweit, aber auch landesweit (z. B. in Sachsen oder Brandenburg) rückläufig sei, während die ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 101 Zahl der WEA stetig angestiegen sei. Verglichen mit anderen Todesursachen, seien Kollisionen an WEA für die Population des Rotmilans und seinen Bestand in Deutschland kein wirkliches Problem. BELLEBAUM et al. (2012) kommen anhand der Ergebnisse von systematischen Kollisionsopfersuchen für das Land Brandenburg zu anderen Schlussfolgerungen. Demnach werden, einer statistischen Hochrechnung nach, derzeit jährlich ca. 304 Individuen des Rotmilans durch WEA getötet. Dies entspricht ca. 0,1 Individuen pro WEA und Jahr bzw. einem verunglücktem Individuum an einer WEA in zehn Jahren (für den WEA-Ausbauzustand 2011). Folglich kämen ca. 3,1 % des nachbrutzeitlichen Bestandes an WEA zu Tode. Für die untersuchte Population wird angenommen, dass sich jährliche Verluste bei 4 % negativ auf die Population auswirken, wobei dieser Wert durch den weiteren Ausbau der Windenergienutzung in Kürze überschritten sei. Allerdings ist anzumerken, dass die populationsbezogenen Aussagen wahrscheinlich auf einer wenig belastbaren Datenbasis beruhen. Für den Zeitraum von 1995 bis 1997 wurde ein Bestand von 1.100 bis 1.300 und von 2005 bis 2006 1.100 bis 1.500 Brutpaaren angenommen (RYSLAVY et al. 2008). Für den Zeitraum 2005 bis 2009 wurde ein Brutbestand von 1.650 bis 1.900 Paaren ermittelt (RYSLAVY et al. 2011), welcher in der Studie von BELLEBAUM et al. (2012) verwendet wurde. Der Bestand hat zugenommen, wobei unklar ist, ob dies tatsächlich auf eine Bestandszunahme zurückgeht oder auf einen höheren Erfassungsaufwand bzw. eine bessere Erfassung. Bei flächendeckend verbreiteten Vogelarten wie dem Rotmilan ist eine exakte Erfassung des Bestands auf Landesebene schwer und demnach fehlerbehaftet. Somit ist es fraglich, ob die von BELLEBAUM et al. (2012) verwendete Populationsgröße hinreichend genau erfasst wurde, um detaillierte Analysen auf Populationsebene durchzuführen. SCHAUB (2012) modellierte die Wachstumsrate einer Rotmilanpopulation unter verschiedenen WEA Ausbauszenarien in einem Raum von 100 x 100 km wobei WEA nur in einem Raum von 50 x 50 km im Zentrum dieses Raums (theoretisch) errichtet wurden. Die Wachstumsrate der modellierten Rotmilanpopulation sank mit zunehmender WEA-Anzahl. Im extremsten Ausbauszenario mit 50 einzelnen WEA, die 5 km auseinander standen, schrumpfte die Population sogar. Wurden alle 50 WEA zu einem Windpark zusammengefasst wuchs die Population weiterhin und die positive Wachstumsrate lag nur auf einem geringfügig niedrigeren Niveau als in dem Raum ohne WEA. SCHAUB (2012) folgert aus den Ergebnissen, dass WEA einen Effekt auf eine Rotmilanpopulation haben können, und dass eine Aggregation zu Windparks diesen Effekt minimieren kann. SCHAUB (2012) betont jedoch, dass es sich um eine theoretische Modellierung handelt. Eine reale Rotmilanpopulation könnte sich anders verhalten als eine theoretische Modellpopulation, so dass die Ergebnisse demnach nur bedingt mit empirisch erhobenen Daten zu vergleichen seien. ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 4.2 102 Beeinträchtigungen des Zuggeschehens Es liegen mehrere Beobachtungen vor, dass Zugvögel mit Irritationen oder Ausweichbewegungen auf WEA reagieren (MØLLER & POULSEN 1984, BÖTTGER et al. 1990). Über die Häufigkeit dieser Reaktionen liegen unterschiedliche Angaben vor. WINKELMAN (1985a, b) beobachtete bei 13 % aller Individuen bzw. Schwärme eine Änderung des Flugverhaltens, bei ortsansässigen Individuen lag der Anteil lediglich bei 5 %. Bei den beobachteten Reaktionen handelte es sich vorwiegend um horizontale Ausweichbewegungen. An mehreren dänischen WEA reagierten durchschnittlich 17 % aller erfassten Individuen bzw. Schwärme (ORNIS CONSULT 1989). An vier Standorten im west- und süddeutschen Binnenland registrierte BERGEN (2001a) bei durchschnittlich 39 % aller Individuen bzw. Schwärme mäßige oder deutliche Reaktionen. Eine im Vergleich zu anderen Untersuchungen sehr hohe Reaktionshäufigkeit stellten ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER (2001) an Windenergiestandorten in RheinlandPfalz fest. SINNING & DE BRUYN (2004) beobachteten in einer Studie, dass Singvögel während des Herbstzuges Windparks in der gleichen Größenordnung durchflogen wie angrenzende WEA-freie Landschaften. STÜBING (2004) stellte bei einer Untersuchung zum Verhalten von Herbstdurchzüglern am Vogelsberg (Hessen) bei 55 % aller beobachteten Arten eine Verhaltensänderung fest. Dabei wichen bis zu einer Entfernung von 350 m fast alle und bis zu 550 m etwa die Hälfte aller beobachteten Zugvögel den WEA aus. Ab einer Entfernung von 850 m kam es kaum noch zu Verhaltensänderungen. Außerdem stellt der Autor heraus, dass es deutliche art- bzw. gildenspezifische Unterschiede gab. Arten mit schlechten Flugeigenschaften (v. a. gehölzbewohnende Arten) reagierten demnach insgesamt wesentlich stärker als Arten mit guten Flugeigenschaften (Greifvögel, Schwalben). GRUNWALD (2009, S. 25) stellte in einer Literaturübersicht fest, dass „Anlagenkomplexe relativ unbeeinträchtigt durchflogen werden, sofern die Anlagen gewisse Abstände [spätestens ab 500 m] aufweisen“ und dass „demnach von einer hohen Durchlässigkeit von Windparks gesprochen werden [muss]“. BIOCONSULT & ARSU (2010) beschäftigten sich mit etwaigen Barrierewirkungen von Windparks auf Zugvögel anhand von umfangreichen Untersuchungen von ziehenden Vögeln auf der Insel Fehmarn. Im Rahmen der Radaruntersuchung ergab sich, dass 84 % des Vogelzugs im Frühjahr und 89% des Vogelzugs im Herbst in den Höhenbändern oberhalb von 200 m stattfand. Tagzugbeobachtungen im Bereich verschiedener Windparks zeigten, dass große Anlagenabstände (bei modernen Windparks) eine hohe Durchlässigkeit für niedrig ziehende Arten aufweisen. Das Ausmaß von Ausweichbewegungen (horizontal oder vertikal) ist bei niedrig ziehenden Vögeln, die einzeln oder in kleinen Trupps auf einen Windpark zufliegen, gering. Größere Schwärme zeigen demgegenüber vermehrt Ausweichbewegungen (Um- oder Überfliegen). Der damit verbundene zusätzliche Energieaufwand wird als gering eingestuft. BERNHOLD et al. (2013) stellte bei Zugplanbeobachtungen vor, während und nach Errichtung eines Windparks fest, dass über 90 % der Individuen den Bereich des Windparks während und nach dessen Errichtung umflogen. Vor der Errichtung wurden etwa gleich viele Individuen im Bereich des ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 103 Windparks und benachbarten Bereichen registriert, so dass BERNHOLD et al. (2013) davon ausgehen, dass viele Vögel ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigten. Insbesondere verschiedene Wasservogelarten, Krähen, Tauben und Limikolen aber auch Singvögel mieden den Bereich des Windparks während und nach der Errichtung beim Durchzug. PLONCZKIER & SIMMS (2012) untersuchten über vier Jahre das Zugverhalten von Kurzschnabelgänsen (Anser brachyrhynchus) an einem Offshore-Windpark mit 54 WEA in Großbritannien. Die Ergebnisse zeigen, dass nach Errichtung der Windparks jedes Jahr weniger Gänse durch die beiden Windparkflächen flogen, obwohl insgesamt mehr Trupps und Individuen beobachtet wurden. Über die Relevanz der beobachteten Reaktionen existieren bisher nur wenige Einschätzungen. KOOP (1996) geht davon aus, dass durch großräumige Ausweichbewegungen erhebliche Energiereserven verbraucht werden, die für die Überwindung der Zugstrecke benötigt werden. Für Zugvögel scheint die zusätzliche Zugstrecke, die durch Ausweichbewegungen verursacht wird, jedoch verhältnismäßig klein zu sein. Berücksichtigt man, dass viele Zugvogelarten mit dem angelegten Fettdepot eine Zugstrecke von mehreren hundert Kilometern zurücklegen können (z. B. DELINGAT et al. 2006) bzw. zurücklegen (z. B. CHEVALLIER et al. 2011), dürfte der durch WEA verursachte Umweg zu vernachlässigen sein. 4.3 Verlust von Habitaten (Meideverhalten) / Verminderung der Habitatqualität SCHREIBER (1993) stellte fest, dass die Errichtung einer WEA einen Einfluss auf die Rastplatz-wahl zweier Watvogelarten hatte. Die meisten Großen Brachvögel (Numenius arquata) und Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) hielten einen Abstand von mehreren 100 m zur errichteten WEA, obwohl sie die Fläche vorher genutzt hatten. Auch WINKELMAN (1992) registrierte für verschiedene, rastende und überwinternde Arten eine geringere Individuenzahl im Untersuchungsraum nach dem Bau mehrerer Anlagen. Durch die Errichtung eines Windparks in Westfalen kam es zu einem Lebensraumverlust für rastende Kiebitze (Vanellus vanellus), die die Umgebung der WEA bis zu einem Abstand von 200 m weitgehend mieden (BERGEN 2001b). Unter Berücksichtigung weiterer Studien (z. B. PEDERSEN & POULSEN 1991, KRUCKENBERG & JAENE 1999) kann man annehmen, dass WEA vor allem für diejenigen Arten einen Störreiz darstellen, die in großen Trupps rasten oder überwintern. BRANDT et al. (2005) kamen im Zuge eines langjährigen Monitorings hingegen zu dem Ergebnis, dass ein Windpark mit 42 WEA zu keinen nachteiligen Auswirkungen auf den Wybelsumer Polder als Gastvogellebensraum für verschiedene Limikolen und Wasservögel führte. LOSKE (2007) stellte in einem westdeutschen WP mit 56 WEA fest, dass die meisten Arten der Feldflur außerhalb der Brutzeit keine oder nur schwache Meidereaktionen (bis zu einer Entfernung von 100 m) gegenüber WEA zeigten. Lediglich Kiebitz, Feldsperling (Passer montanus) und Rotdrossel (Turdus iliacus) zeigten deutliche Meidereaktionen bis zu einer Entfernung von 200 m zur nächstgelegenen WEA. Nach derzeitigem Kenntnisstand scheinen die Auswirkungen von WEA auf Brutvögel, mit einzelnen Ausnahmen, gering zu sein. Eine hohe Empfindlichkeit wird unter Brutvögeln vor allem für Wachtel ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 104 und Wachtelkönig (Crex crex) angenommen (vgl. REICHENBACH et al. 2004). Für brütende Kiebitze wird derzeit von einem maximalen Meideverhalten bis etwa 100 m zu einer WEA ausgegangen (STEINBORN & REICHENBACH 2008, STEINBORN et al. 2011). Die meisten Singvögel des Offen- und Halboffenlandes scheinen gegenüber WEA weitgehend unempfindlich zu sein (REICHENBACH et al. 2000, BERGEN 2001a, REICHENBACH et al. 2004, DEVEREUX et al. 2008, STEINBORN & REICHENBACH 2008, STEINBORN et al. 2011, STEINBORN & REICHENBACH 2012). Auch MÖCKEL & WIESNER (2007) stellen fest, dass für alle Singvögel, aber auch für die meisten anderen Arten die Scheuchwirkung von WEA nur eine marginale Rolle für Brutvögel (insbesondere für bodennah lebende Arten) spielt. Selbst bei Groß-vögeln, wie Kranich (Grus grus) oder Rohrweihe (Circus aeruginosus), scheinen die Auswirkungen nur kleinräumig zu sein (SCHELLER & VÖKLER 2007). Auch die Wiesenweihe (Circus pygargus) scheint nach neuesten Erkenntnissen weder bei der Brutplatzwahl noch bei der Jagd ein ausgeprägtes Meideverhalten gegenüber WEA zu zeigen (DULAC 2008, GRAJETZKY et al. 2010, BERGEN et al. 2012, HERNÁNDEZ et al. 2013). MÖCKEL & WIESNER (2007) fanden in verschiedenen Windparks regelmäßig Revierzentren von gefährdeten Großvogelarten im Nahbereich (in einer Entfernung von bis zu 300 m, häufig sogar nur bis zu 100 m) von WEA. 4.4 Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten Die Errichtung von mehreren WEA kann auch über das eigentliche Eingriffsgebiet hinaus die Qualität von Lebensräumen vermindern. Es wird vermutet, dass WEA, insbesondere wenn sie in Reihe aufgestellt werden, für Vögel eine Barriere darstellen (CLEMENS & LAMMEN 1995). Dadurch kann es zu einer Zerschneidung von funktional zusammenhängenden Lebensräumen kommen. Solche Zerschneidungseffekte können an der Küste auftreten, wo Vögel regelmäßig in Abhängigkeit von der Tide zwischen den Wattflächen und ihren Hochwasserrastplätzen pendeln. Ebenso kann im Binnenland ein im Wald liegendes Brutgebiet einer Art vom in der offenen Landschaft liegenden Nahrungsgebiet abgeschnitten werden. Diese Effekte können allerdings nur dann wirksam werden, wenn die Individuen einer Art während des Fluges die Umgebung von WEA meiden. Diesbezüglich existieren erste Belege für überwinternde Blässgänse (Anser albifrons; KÜHNLE 2004). Für andere Arten liegen bislang keine belastbaren Hinweise vor. 4.5 Beeinträchtigungen des Verhaltens und der Kondition von Brutvögeln Die übliche Messgröße in Untersuchungen, die sich mit Brutvögeln beschäftigen, ist die An- oder Abwesenheit von Individuen einzelner Arten im Untersuchungsraum. Dieser Untersuchungsansatz geht davon aus, dass gestörte Individuen auf Störreize mit einem Fluchtverhalten reagieren und betroffene Gebiete meiden oder sogar großräumig verlassen. Ob Individuen, die im Gebiet verbleiben, ebenfalls beeinträchtigt werden, kann mit einem derartigen Ansatz nicht geklärt werden (z. B. GILL et al. 2001). Insgesamt ist es sehr schwer den Einfluss von WEA z. B. auf den Bruterfolg zu ermitteln. DAHL et al. (2012) stellten in einer Langzeitstudie über zwölf Jahre fest, dass der Bruterfolg einer Population des ecoda Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 105 Seeadlers (Haliaeetus albicilla) im Smøla Archipel (Norwegen) nach Inbetriebnahme von WEA im Umfeld der Brutplätze geringer war als vor der Inbetriebnahme. Während sich der Bruterfolg bei einem Teil der untersuchten Brutplätze vor und nach der Inbetriebnahme von WEA nicht wesentlich unterschied, wurde ein Teil der Brutplätze nach der Inbetriebnahme aufgegeben bzw. verwaiste. Die Ergebnisse der Analyse legen nahe, dass der geringere Bruterfolg durch die Aufgabe von Brutplätzen aufgrund der Störwirkung von WEA und / oder erhöhte Mortalität durch Kollisionen mit WEA zurückgeht. Trotz der umfangreichen Untersuchung konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die Störwirkung oder erhöhte Mortalität für den geringeren Bruterfolg der Population verantwortlich sind. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 5 106 Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen eines Projekts müssen nur die planungsrelevanten Arten berücksichtigt werden, - die den Untersuchungsraum (Kleinvögel: 1 km Abstand zum Vorhaben, Großvögel: 2 km Abstand zum Vorhaben) regelmäßig nutzen, so dass diesem zumindest eine durchschnittliche Bedeutung zukommt (vgl. Kapitel 3.2.1 und 3.2.2) und - für die erhebliche negative Auswirkungen nicht per se ausgeschlossen werden können, etwa weil sie möglicherweise ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen oder eventuell in besonderem Maße durch Kollisionen an WEA gefährdet sind (vgl. Kapitel 4). Für alle anderen Arten können die Fragen, ob ein Vorhaben - den Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtern wird (im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) oder - bau- oder betriebsbedingt zu Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion von Fortpflanzungsoder Ruhestätten einer Art führen wird (im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 i. V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG) verneint werden. Auch ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Werden evtl. Tiere betriebsbedingt verletzt oder getötet?) liegt in Bezug auf diese Arten nicht vor. Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im Ausnahmefall zu einer Kollision eines Individuums an den geplanten WEA kommen wird, jedoch stellt „das Verletzungs- und Tötungsrisiko keinen Schädigungs- und Störungstatbestand dar, wenn es ein „äußerst seltenes Ereignis“ ist und „zum allgemeinen nicht zu vermeidenden Risiko“ für Individuen zählt (LÜTTMANN 2007, S. 239 zu den Urteilen des BVerwG zur Ortsumgehung Grimma und zur Westumfahrung Halle). „Die ‚Verwirklichung sozialadäquater Risiken’, wie etwa unabwendbare Tierkollisionen im Verkehr, erfüllt nach dem Gesetzesentwurf die Tatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht.“ (ebenda, vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 25.04.07 – 5 S 2243/05). Ebenso können für diese Arten auch erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung (§ 14 Abs. 1 BNatSchG) ausgeschlossen werden. Wie aus Tabelle 5.1 bis 5.3 ersichtlich wird, sind bei der weiteren Prognose und Bewertung der Auswirkungen insgesamt 21 Brutvogelarten und eine Zugvogelart zu berücksichtigen. Zur Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf diese Arten werden im Folgenden zunächst deren artspezifische Empfindlichkeit(en) gegenüber Windenergieanlagen dargestellt. Auf dieser Grundlage erfolgt unter Berücksichtigung der Bedeutung des Untersuchungsraums als Lebensraum sowie der Lage der festgestellten Reviere / Aufenthaltsorte die Prüfung, ob von dem Vorhaben Auswirkungen zu erwarten sind, - durch die ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 erfüllt wird oder / und - die als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu bewerten sind. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen Tabelle 5.1: 107 Abschichtung der zu berücksichtigenden planungsrelevanten Brutvogelarten (Sofern die Bedeutung des Untersuchungsraums (UR) als gering oder gering bis durchschnittlich bewertet wurde, wurde auf Angaben zur Empfindlichkeit / Betroffenheit verzichtet. Für die grau unterlegten Arten wurde der UR2000 bewertet) Bedeutung von Artname baubedingte Empfindlichkeit / Betroffenheit betriebsbedingte Empfindlichkeit / Betroffenheit (MKUNLV & LANUV 2013) detaillierte betriebsbedingte Konfliktanalyse erforderlich x Wäldern und Feldgehölzen strukturreichem Offenland strukturarmen Offenland Siedlungs- und Hofbereichen Wachtel keine keine besondere keine nicht per se auszuschließen nicht per se auszuschließen Rebhuhn keine keine durchschnittliche keine nicht per se auszuschließen - Graureiher keine keine geringe keine - - - - geringe Kornweihe Habicht durchschnittliche durchschnittliche geringe geringe nicht per se auszuschließen - Sperber durchschnittliche durchschnittliche geringe geringe bis durchschnittliche nicht per se auszuschließen - Rotmilan durchschnittliche durchschnittliche durchschnittliche geringe - nicht per se auszuschließen - - nicht per se auszuschließen - - - geringe Schwarzmilan Mäusebussard Baumfalke besondere besondere besondere geringe geringe x ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 108 Fortsetzung Tabelle 5.1 Bedeutung von Artname Wäldern und Feldgehölzen strukturreichem Offenland keine keine geringe keine keine Lachmöwe Turteltaube Siedlungs- und Hofbereichen geringe Turmfalke Kiebitz strukturarmen Offenland besondere besondere besondere geringe geringe Kuckuck baubedingte Empfindlichkeit / Betroffenheit betriebsbedingte Empfindlichkeit / Betroffenheit (MKUNLV & LANUV 2013) - - - - - - nicht per se auszuschließen - - - Steinkauz keine besondere geringe besondere (-)* - Waldkauz besondere durchschnittliche geringe keine nicht per se auszuschließen - Schwarzspecht geringe keine keine keine - - Mittelspecht geringe keine keine keine - - Kleinspecht durchschnittliche bis besondere durchschnittliche keine keine nicht per se auszuschließen - Pirol durchschnittliche bis besondere durchschnittliche geringe geringe (-)* - detaillierte betriebsbedingte Konfliktanalyse erforderlich ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 109 Fortsetzung Tabelle 5.1 Bedeutung von Artname baubedingte Empfindlichkeit / Betroffenheit betriebsbedingte Empfindlichkeit / Betroffenheit (MKUNLV & LANUV 2013) Wäldern und Feldgehölzen strukturreichem Offenland strukturarmen Offenland Siedlungs- und Hofbereichen Neuntöter geringe besondere geringe geringe nicht per se auszuschließen - Feldlerche keine keine besondere keine nicht per se auszuschließen - Rauchschwalbe keine besondere besondere besondere (-)* - Mehlschwalbe keine besondere besondere besondere (-)* - durchschnittliche keine keine keine (-)* - keine durchschnittliche keine keine nicht per se auszuschließen - keine besondere geringe keine nicht per se auszuschließen - geringe geringe keine keine nicht per se auszuschließen - Feldsperling keine durchschnittliche geringe geringe nicht per se auszuschließen - Baumpieper durchschnittliche durchschnittliche geringe geringe nicht per se auszuschließen - Waldlaubsänger Feldschwirl Schwarzkehlchen Nachtigall detaillierte betriebsbedingte Konfliktanalyse erforderlich (-)* von diesen Arten liegen zwar Brutnachweise im Untersuchungsraum vor, jedoch befinden sich die geplanten Anlagenstandorte sowie die Zuwegung nicht in potenziellen Bruthabitaten (Wald, Feldgehölze oder in Streuobstwiesen bzw. in den festgestellten genutzten Brutbereichen geplant), sodass eine baubedingte Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten sowie damit einhergehende Indivdiuenverluste und somit ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1. Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG nicht erwartet werden. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen Tabelle 5.2: 110 Abschichtung der zu berücksichtigenden planungsrelevanten Rastvogelarten (Sofern die Bedeutung des Untersuchungsraums (UR) als gering oder gering bis durchschnittlich bewertet wurde, wurde auf Angaben zur Empfindlichkeit / Betroffenheit verzichtet.) Bedeutung von Artname Wäldern und Feldgehölzen strukturarmen Offenland strukturreichem Offenland Siedlungs- und Hofbereichen baubedingte Empfindlichkeit / Betroffenheit betriebsbedingte Empfindlichkeit / Betroffenheit (MKUNLV & LANUV 2013) Kormoran keine - - Rohrweihe geringe Bedeutung als Durchzugsraum - - durchschnittliche durchschnittliche bis besondere durchschnittliche bis besondere geringe - nicht per se auszuschließen Raufußbussard keine geringe geringe keine - - Mäusebussard durchschnittliche bis besondere durchschnittliche bis besondere durchschnittliche bis besondere geringe - - - nicht per se auszuschließen Rotmilan durchschnittliche Bedeutung als Durchzugsraum Kranich Kiebitz keine keine geringe keine - - Raubwürger keine geringe keine keine - - Feldlerche keine durchschnittliche bis besondere durchschnittliche bis besondere keine - - Braunkehlchen keine durchschnittlich keine keine - - detaillierte betriebsbedingte Konfliktanalyse erforderlich x x ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 111 Fortsetzung Tabelle 5.2 Bedeutung von betriebsbedingte Empfindlichkeit / Betroffenheit (MKUNLV & LANUV 2013) Wäldern und Feldgehölzen strukturreichem Offenland strukturarmen Offenland Siedlungs- und Hofbereichen baubedingte Empfindlichkeit / Betroffenheit Gartenrotschwanz keine durchschnittlich keine keine - - Steinschmätzer keine keine durchschnittliche keine - - Wiesenpieper keien durchschnittliche keine keine - - Grauammer keine geringe geringe keine - - Artname detaillierte betriebsbedingte Konfliktanalyse erforderlich ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen Tabelle 5.3: Abschichtung der aufgrund weiterer Daten zu berücksichtigenden planungsrelevanten Vogelarten baubedingte Empfindlichkeit / Betroffenheit betriebsbedingte Empfindlichkeit / Betroffenheit (MKUNLV & LANUV 2013) vorsorglich detaillierte betriebsbedingte Konfliktanalyse erforderlich - nicht per se auszuschließen x Waldohreule nicht per se auszuschließen - Nachtigall nicht per se auszuschließen - Grauammer nicht per se auszuschließen nicht per se auszuschließen Artname Uhu 5.1 112 Planungsrelevante Arten, für die baubedingte x Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden können Das MKUNLV & LANUV (2013) gehen im Sinne einer Regelfallvermutung davon aus, dass für WEAunempfindliche Arten betriebsbedingt grundsätzlich keine Verstöße gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG eintreten werden (vgl. Tabelle 5.1 bis 5.3). Anlagen- oder betriebsbedingte Auswirkungen, die einen Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllen oder / und die als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu bewerten sind, werden für diese Arten nach MKUNLV & LANUV (2013) nicht erwartet. Vor diesem Hintergrund erfolgt für diese Arten unter Berücksichtigung der Bedeutung des Untersuchungsraums als Lebensraum sowie der Lage der festgestellten Reviere / Aufenthaltsorte die Prüfung, ob von dem Vorhaben baubedingte Auswirkungen zu erwarten sind, - durch die ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt wird oder / und - die als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu bewerten sind. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 113 Baumbrütende Großvögel und Spechte (Habicht, Sperber, Mäusebussard, Waldkauz, Waldohreule, Kleinspecht) § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Werden Tiere verletzt oder getötet? baubedingte Auswirkungen Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der Arten in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. durch Bauverkehr) durch Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es baubedingt zu einer Verletzung oder Tötung von Individuen der Art kommt, besteht nur dann, wenn sich Fortpflanzungsstätten mit nicht flüggen Jungvögeln auf den Bauflächen befinden. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Brutvogelkartierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich bei Baubeginn Fortpflanzungsstätten der Arten innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone befinden. Die geplanten WEA sollen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden, die für die Arten über keine geeigneten Fortpflanzungsstätten verfügen. Somit ist an den geplanten Standorten der WEA nicht mit einer Tötung oder Verletzung von Individuen im Zusammenhang mit dem Verlust oder der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu rechnen. Für die Zuwegung zu den geplanten WEA müssen einzelne Gehölze entfernt werden, die über ein gewisses Potenzial als Niststätten für baumbrütende Großvögel oder Spechte verfügen. Deswegen kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Zuwegung eventuell Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört und damit einhergehende Individuenverluste eintreten könnten. Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden, sind entsprechende Maßnahmen vorzunehmen. Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl (vgl. Kapitel 6): 1. Anlage der Zuwegung in einem Bauzeitenfenster außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten (vgl. Tabelle 6.1). 2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der Zuwegung in Zeiten außerhalb der Brutzeiten der Arten (vgl. Tabelle 6.1). Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass Individuen der betroffenen Arten auf den Flächen keine Niststätten mehr anlegen können. 3. Eine Überprüfung der Bauflächen zur Anlage der Zuwegung vor Baubeginn auf Fortpflanzungsstätten der betroffenen Arten. Werden keine Niststätten der Arten ermittelt, kann mit der Anlage der Zuwegung begonnen werden. Sollten auf den betroffenen Flächen Individuen der Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Werden Tiere erheblich gestört? baubedingte Auswirkungen Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Brutvogelkartierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich bei Baubeginn Fortpflanzungsstätten der Arten innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone befinden. Die geplanten WEA sollen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden. Ähnlich strukturierte Flächen sind im Umfeld der geplanten WEA-Standorte häufig. Vor diesem Hintergrund wird erwartet, dass - sollten zeitlich und räumlich begrenzte Störreize überhaupt eine Störwirkung entfalten - im Umfeld genügend Raum besteht, in die eventuell gestörte Individuen ausweichen können. Eine Verschlechterung der Erhaltungszustände der lokalen Populationen wird nicht erwartet. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Werden Fortpflanzungsoder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? 114 baubedingte Auswirkungen Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Brutvogelkartierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich bei Baubeginn Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Arten innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone befinden. Die geplanten WEA sollen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden, die für die Arten über keine geeigneten Fortpflanzungsstätten verfügen. Somit ist an den geplanten Standorten der WEA nicht mit dem Verlust oder der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu rechnen. Für die Zuwegung zu den geplanten WEA müssen einzelne Gehölze entfernt werden, die über ein gewisses Potenzial als Niststätten für baumbrütende Großvögel oder Spechte verfügen. Deswegen kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Zuwegung eventuell Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört und damit einhergehende Individuenverluste eintreten könnten. Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden, sind entsprechende Maßnahmen vorzunehmen. Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl (vgl. Kapitel 6): 1. Anlage der Zuwegung in einem Bauzeitenfenster außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten (vgl. Tabelle 6.1). 2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der Zuwegung in Zeiten außerhalb der Brutzeiten der Arten (vgl. Tabelle 6.1). Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass Individuen der betroffenen Arten auf den Flächen keine Niststätten mehr anlegen können. 3. Eine Überprüfung der Bauflächen zur Anlage der Zuwegung vor Baubeginn auf Fortpflanzungsstätten der betroffenen Arten. Werden keine Horste der Art ermittelt, kann mit der Anlage der Zuwegung begonnen werden. Sollten auf den betroffenen Flächen Individuen der Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden. § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Sollten durch die Baumaßnahmen Horstbäume oder besonders geeignete Altbäume als potenzielle Niststandorte der Arten entfernt werden, wäre das als erhebliche Auswirkung im Sinne der Eingriffsregelung zu werten, die durch eine geeignete Maßnahme kompensiert werden muss. In diesem Fall wird vorgeschlagen den Verlust an genutzten oder potenziellen Nistplätzen durch eine Altbaumsicherung zu kompensieren. Ob diese Maßnahme notwendig wird und welchen Umfang die Maßnahme ggf. haben muss, kann erst nach einer Kontrolle der Rodungsbereiche ermittelt werden und bleibt somit den weiteren Planungsschritten vorbehalten. Darüber hinaus werden keine Auswirkungen erwartet, die als erheblich im Sinne der Eingriffsregelung zu bewerten wären. Fazit: Die Errichtung der geplanten WEA innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone wird - ggf. unter Berücksichtigung notwendiger Vermeidungsmaßnahmen - nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. Ggf. eintretende erhebliche Auswirkungen im Sinne der Eingriffsregelung können durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 115 In bzw. an Gehölzen brütende Arten (Turteltaube, Neuntöter, Nachtigall, Feldsperling) § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Werden Tiere verletzt oder getötet? Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der Arten in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. durch Bauverkehr) durch Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es baubedingt zu einer Verletzung oder Tötung von Individuen der Art kommt, besteht nur dann, wenn sich Fortpflanzungsstätten mit nicht flüggen Jungvögeln auf den Bauflächen befinden. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Brutvogelkartierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich bei Baubeginn Fortpflanzungsstätten der Arten innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone befinden. Die geplanten WEA sollen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden, die für die Arten über keine geeigneten Fortpflanzungsstätten verfügen. Somit ist an den geplanten Standorten der WEA nicht mit einer Tötung oder Verletzung von Individuen im Zusammenhang mit dem Verlust oder der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu rechnen. Für die Zuwegung zu den geplanten WEA müssen einzelne Gehölze entfernt werden, die über ein gewisses Potenzial als Niststätten für in Gehölzen brütenden Vogelarten verfügen. Deswegen kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Zuwegung eventuell Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört und damit einhergehende Individuenverluste eintreten könnten. Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden, sind entsprechende Maßnahmen vorzunehmen. Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl (vgl. Kapitel 6): 1. Anlage der Zuwegung in einem Bauzeitenfenster außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten (vgl. Tabelle 6.2). 2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der Zuwegung in Zeiten außerhalb der Brutzeiten der Arten (vgl. Tabelle 6.2). Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass Individuen der betroffenen Arten auf den Flächen keine Niststätten mehr anlegen können. 3. Eine Überprüfung der betroffenen Flächen zur Anlage der Zuwegung vor Baubeginn auf Fortpflanzungsstätten der betroffenen Arten. Werden keine Niststätten der Art ermittelt, kann mit der Anlage der Zuwegung begonnen werden. Sollten auf den betroffenen Flächen Individuen der Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Werden Tiere erheblich gestört? baubedingte Auswirkungen Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Brutvogelkartierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich bei Baubeginn Fortpflanzungsstätten der Arten innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone befinden. Die geplanten WEA sollen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden. Ähnlich strukturierte Flächen sind im Umfeld der geplanten WEA-Standorte häufig. Vor diesem Hintergrund wird erwartet, dass - sollten zeitlich und räumlich begrenzte Störreize überhaupt eine Störwirkung entfalten - im Umfeld genügend Raum besteht, in die eventuell gestörte Individuen ausweichen können. Eine Verschlechterung der Erhaltungszustände der lokalen Populationen wird nicht erwartet. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Werden Fortpflanzungsoder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? 116 baubedingte Auswirkungen Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Brutvogelkartierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich bei Baubeginn Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Arten innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone befinden. Die geplanten WEA sollen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden, die für die Arten über keine geeigneten Fortpflanzungsstätten verfügen. Somit ist an den geplanten Standorten der WEA nicht mit dem Verlust oder der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu rechnen. Für die Zuwegung zu den geplanten WEA müssen einzelne Gehölze entfernt werden, die über ein gewisses Potenzial als Niststätten für in Gehölzen brütenden Vogelarten verfügen. Deswegen kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Zuwegung eventuell Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört und damit einhergehende Individuenverluste eintreten könnten. Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden, sind entsprechende Maßnahmen vorzunehmen. Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl (vgl. Kapitel 6): 1. Anlage der Zuwegung in einem Bauzeitenfenster außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten (vgl. Tabelle 6.2). 2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der Zuwegung in Zeiten außerhalb der Brutzeiten der Arten (vgl. Tabelle 6.2). Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass Individuen der betroffenen Arten auf den Flächen keine Niststätten mehr anlegen können. 3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten WEA vor Baubeginn auf Fortpflanzungsstätten der betroffenen Arten. Werden keine Niststätten der Art ermittelt, kann mit der Anlage der Zuwegung begonnen werden. Sollten auf den betroffenen Flächen Individuen der Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden. § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Die Entfernung von Sträuchern als potenzielle Fortpflanzungsstätten der genannten Arten wird über den biotoptypenspezifisch Ansatz im Rahmen der Eingriffsermittlung bilanziert und muss ausgeglichen werden. Vor diesem Hintergrund werden keine darüber hinaus gehenden erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu erwartet. Fazit: Die Errichtung der geplanten WEA innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone werden weder - ggf. unter Berücksichtigung notwendiger Vermeidungsmaßnahmen gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung führen. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 117 Am Boden brütende Arten (Rebhuhn, Feldlerche, Feldschwirl, Schwarzkehlchen, Baumpieper) § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Werden Tiere verletzt oder getötet? baubedingte Auswirkungen Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der Art in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. durch Bauverkehr) durch Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Die Möglichkeit, dass Individuen der Arten baubedingt verletzt oder getötet werden, ergibt sich nur dann, wenn sich auf den Bauflächen der WEA Nester der Arten mit nicht flüggen Jungvögeln befinden. Die geplanten Bauflächen zur Errichtung der WEA (Fundamente, Kranstell-, Lager- und Montageflächen sowie Zuwegung) befinden sich auf besiedelten Flächen bzw. in potenziellen Bruthabitaten der Arten. Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden, sind entsprechende Maßnahmen vorzunehmen. Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl (vgl. Kapitel 6): 1. Errichtung der WEA in einem Bauzeitenfenster von Juli bis Ende März außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten (vgl. Tabelle 6.3). 2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Errichtung der geplanten WEA auf Zeiten außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten. Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass die Flächen nicht mehr von den betroffenen Arten besiedelt werden können (vgl. Tabelle 6.3). 3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten WEA vor Baubeginn auf Brutvorkommen der betroffenen Arten. Werden keine Brutvorkommen der betroffenen Arten ermittelt, kann mit der Errichtung der WEA begonnen werden. Sollten auf den Bauflächen betroffenen Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Werden Tiere erheblich gestört? baubedingte Auswirkungen Die Bauflächen zur Errichtung der WEA befinden sich zumindest in potenziellen bzw. besiedelten Bereichen der Arten. Die überbaute Fläche in der geplanten Windkraftkonzentrationszone wird im Vergleich zur Gesamtfläche im UR1000 jedoch gering sein. Ähnlich strukturierte Flächen sind im Umfeld der geplanten WEAStandorte häufig. Vor diesem Hintergrund wird erwartet, dass - sollten zeitlich und räumlich begrenzte Störreize überhaupt eine Störwirkung entfalten - im Umfeld genügend Raum besteht, in die eventuell gestörte Individuen ausweichen können. Eine Verschlechterung der Erhaltungszustände der lokalen Populationen wird nicht erwartet. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Werden Fortpflanzungsoder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? baubedingte Auswirkungen Die geplanten WEA befindet sich auf besiedelten Flächen bzw. in potenziellen Bruthabitaten der Arten (s. o.). Um einen Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu vermeiden, sind entsprechende Maßnahmen vorzunehmen. Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl (vgl. Kapitel 6): 1. Errichtung der WEA in einem Bauzeitenfenster von Juli bis Ende März außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten (vgl. Tabelle 6.3). 2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Errichtung der geplanten WEA (Fundamente, Kranstell-, Lager- und Montageflächen sowie Zuwegung) auf Zeiten außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten. Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass die Flächen nicht mehr von den betroffenen Arten besiedelt werden können (vgl. Tabelle 6.3). 3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten WEA (Fundamente, Kranstell-, Lager- und Montageflächen sowie Zuwegung) vor Baubeginn auf Brutvorkommen der betroffenen Arten. Werden keine Brutvorkommen der ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 118 betroffenen Arten ermittelt, kann mit der Errichtung der WEA begonnen werden. Sollten auf den Bauflächen betroffenen Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden. § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Durch die Inanspruchnahme von zumindest potenziellen Bruthabitaten wird der Lebensraum für Arten des Offenlandes (hier v. a.: Feldlerche und Rebhuhn) verkleinert. Dieser Lebensraumverlust stellte eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der Eingriffsregelung dar, der durch habitataufwertende Maßnahmen zu kompensieren ist. Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG für die Wachtel sollten vorsorglich CEF-Maßnahmen auf 2 ha Fläche durchgeführt werden, die zu einer Erhöhung der Habitatqualität auf bislang intensiv bewirtschafteten und von der Windenergienutzung unbeeinflussten Flächen führen. Grundsätzlich sind - zumindest die meisten CEF-Maßnahmen für die Wachtel auch in der Lage erhebliche Beeinträchtigungen für die bodenbrütenden Arten des Offenlands zu kompensieren. Bei einer entsprechenden Konzeption der CEFMaßnahmen für die Wachtel würden auch die erheblichen Beeinträchtigungen für die bodenbrütenden Vogelarten des Offenlandes kompensiert werden. Sollte eine entsprechende Planung nicht möglich sein, werden der Umfang und die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargelegt. Fazit: Die Errichtung der geplanten WEA innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone wird - ggf. unter Berücksichtigung notwendiger Vermeidungsmaßnahmen - nicht die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. Erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung müssen durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 5.2 119 Arten für die nach MKULNV & LANUV (2013) betriebsbedingte Verstöße gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG nicht auszuschließen sind: Das MKUNLV & LANUV (2013) definieren Arten bzw. Artengruppen, für die der Betrieb von WEA - zu einem Verstoß gegen das Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) aufgrund von Kollisionen oder - zu einer Beschädigung / Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten führen könnte. Aus dieser Artengruppe wurde dem Untersuchungsraum für die Wachtel, den Rotmilan und dem Kranich mindestens eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen (Für alle weiteren WEAempfindlichen Arten wurde dem Untersuchungsraum eine geringe oder geringe bis durchschnittliche Bedeutung zugewiesen). Durch das BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) liegen darüber hinaus noch Brutnachweise für die Grauammer aus dem Untersuchungsraum vor. Zudem könnten nach den Daten in der Stellungnahme des NABU / BUND Uhus im Untersuchungsraum nach Nahrung suchen. Für diese fünf Arten erfolgt unter Berücksichtigung der Bedeutung des Untersuchungsraums als Lebensraum sowie der Lage der festgestellten Reviere / Aufenthaltsorte die Prüfung, ob von dem Vorhaben bau-, anlage- oder betriebsbedingte Auswirkungen zu erwarten sind, - durch die ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt wird oder / und - die als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu bewerten sind. Wachtel Artspezifische Empfindlichkeit gegenüber WEA REICHENBACH et al. (2004) weisen der Wachtel eine hohe Empfindlichkeit zu. Diese Einschätzung halten die Autoren für weitgehend abgesichert, da alle vorliegenden Studien ein Meideverhalten der Art belegen (BERGEN 2001a, MÜLLER & ILLNER 2001, REICHENBACH & SCHADEK 2003, REICHENBACH & STEINBORN 2004, SINNING 2004). Das Meideverhalten ist - nach derzeitigem Kenntnisstand - vor allem auf die akustischen Reize von WEA zurückzuführen. So wird angenommen, dass die aerodynamischen Geräusche der Rotoren von WEA die Rufe von Wachtel (und Wachtelkönig) derart überlagern und maskieren können, dass die betroffenen Individuen das Rufen einstellen (MÜLLER 2001). Die anlagennahen Flächen werden in der Folge nicht besiedelt, da dort die Kommunikation zwischen Individuen gestört ist. Der Betrieb von WEA kann somit zu einer Verringerung der Habitatqualität oder sogar zu einem Lebensraumverlust für die Wachtel führen. MÖCKEL & WIESNER (2007) konnten in einer Untersuchung der Avifauna von elf Windfeldern hingegen regelmäßig Wachtelreviere nachweisen, die näher als 200 m, in einem Fall sogar näher als 50 m zu einer bestehenden WEA lagen. Der Mittelwert der Minimalabstände von Revierzentren zu einer bestehenden WEA lag bei neun betrachteten Revieren bei 160 m. Das Verteilungsmuster der Wachtelreviere wird in dieser Untersuchung auf die jährlich wechselnden Landnutzungsformen und die jährlich stark schwankenden Individuenzahlen der Wachtel zurückgeführt. STEINBORN et al. (2011) werteten die Ergebnisse von acht Studien aus. Die dort angegebenen Meidedistanzen schwanken zwischen 50 und ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 120 350 m. Im Rahmen der nachfolgenden Konfliktbewertung wird von einem Meideverhalten der Wachtel bis zu einem Abstand von 200 m zu einem Standort einer geplanten WEA ausgegangen. Da die Stärke des Schalls mit zunehmender Entfernung von der WEA abnimmt, wird der Einwirkbereich nochmals unterteilt. In einer Entfernung bis zu 100 m wird eine deutlich stärkere Meidung erwartet als in dem Bereich von 100 bis 200 m. In Entfernungen über 200 m zu einer geplanten Anlage wird mit keiner erheblichen Beeinträchtigung von Wachteln gerechnet. Das Meideverhalten stellt offensichtlich keine unmittelbare (Schreck- bzw. Flucht-)Reaktion auf die akustischen Reize dar. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der bodennahen Lebensweise wird nicht davon ausgegangen, dass WEA aufgrund von Barrierewirkungen eine Zerschneidung von räumlichfunktional zusammenhängenden Habitaten der Wachtel verursachen. Auch das Kollisionsrisiko scheint für die Wachtel aus diesem Grund sehr gering zu sein. Bundesweit liegt bislang ein Nachweis einer Wachtel vor, die an einer WEA verunglückt ist (DÜRR 2015; Stand: 16.12.2015). § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Werden Tiere verletzt oder getötet? baubedingte Auswirkungen Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der Art in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. Bauverkehr) durch Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Die Gefahr, dass Wachteln baubedingt getötet oder verletzt werden, besteht allenfalls für Nestlinge in den wenigen Tagen, in denen sie nicht ausweichen können. Eines der im Jahr 2011 im UR1000 ermittelten Brutreviere von Wachteln lag im Bereich eines geplanten WEAStandorts (vgl. Karte 3.2 und 5.1). Um einen möglichen Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden werden geeignete Maßnahmen erforderlich. Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl (vgl. Kapitel 6): 1. Errichtung der WEA (Fundamente, Kranstell-, Lager- und Montageflächen sowie Zuwegung) in einem Bauzeitenfenster außerhalb der Brutzeiten von Wachteln (vgl. Tabelle 6.3). 2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Errichtung der geplanten WEA in Zeiten außerhalb der Brutzeiten der Art (vgl. Tabelle 6.3). Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass auf den Flächen keine Wachteln mehr brüten können. 3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten WEA vor Baubeginn auf Brutvorkommen von Wachteln. Werden keine Brutvorkommen der Art ermittelt, kann mit der Errichtung der WEA begonnen werden. Sollten auf den Bauflächen Wachteln brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Art verschoben werden. anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen Aufgrund der vorwiegend bodennahen Lebensweise der Art ist das Kollisionsrisiko an WEA sehr gering (s. o.). Eine Kollision an den geplanten WEA kann zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007). baubedingte Auswirkungen Baubedingt kann es temporär zu Störungen brütender Wachteln kommen, wenn sich die Bauzeiten mit dem Brutzeitraum von Wachteln überschneiden und die Bauflächen in der Nähe eines Revierzentrums liegen. Es ist wahrscheinlich, dass die Auswirkungen von kurzfristigen Störungen während der Bauphase durch geeignete Reaktionen der betroffenen Individuen kompensiert werden können. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird sich baubedingt nicht ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 121 verschlechtern, so dass etwaige temporäre Störungen nicht als erheblich im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu bewerten sind. anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen Der Betrieb von WEA kann die Kommunikation zwischen Individuen stören, in dessen Folge es zu einer Meidung von anlagennahen Bereichen kommen könnte. Es wird von einem Meideverhalten der Wachtel bis in eine Entfernung von 200 m zu einer WEA ausgegangen (s. o.). Da die Stärke des Schalls mit zunehmender Entfernung von einer WEA abnimmt, wird der Einwirkbereich nochmals unterteilt. In einer Entfernung bis zu 100 m wird eine deutlich stärkere Meidung erwartet als in dem Bereich von 100 bis 200 m. In Entfernungen über 200 m zu einer geplanten Anlage wird keine erhebliche Beeinträchtigung von Wachteln erwartet (s. o.). Es wird angenommen, dass der im Einwirkbereich der WEA liegende Raum nicht mehr oder nur noch in geringem Maße für Wachteln nutzbar sein wird, so dass der Betrieb der WEA zu einer Verlagerung eventuell bei Baubeginn betroffener Reviere führen könnte. Die anlagen- und betriebsbedingten Störungen könnten somit im Wesentlichen den Tatbestand der Beschädigung bzw. Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten auslösen und werden und dort behandelt. Für eventuell gestörte nahrungssuchende Wachteln wird erwartet, dass Sie auf ähnlich strukturierte Flächen außerhalb des Einwirkbereichs der WEA ausweichen können und sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtern wird. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Werden Fortpflanzungsoder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? baubedingte Auswirkungen Eines der im Jahr 2011 im UR1000 ermittelten Brutreviere von Wachteln lag im Bereich eines geplanten WEA-Standorts (vgl. Karte 3.2 und 5.1). Baubedingt kann es zu einer Beschädigung und Zerstörung eines Brutplatzes kommen, wenn sich die Bauzeiten mit dem Brutzeitraum von Wachteln überschneiden und ein Brutplatz innerhalb des Bereichs der Bauflächen liegt. Ackerflächen als potenzielle Niststandorte stellen einen der häufigsten Habitattypen im Untersuchungsraum dar. Es bestehen im Umfeld der Planung daher genügend vergleichbare Flächen, die von Wachteln besiedelt werden können. Die ökologische Funktion einer eventuell beschädigten oder zerstörten Fortpflanzungs- oder Ruhestätte bleibe auch in diesem Zusammenhang im räumlichen Zusammenhang erhalten. anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen Es wird angenommen, dass der im Einwirkbereich der WEA liegende Raum nicht mehr oder nur noch in geringem Maße für Wachteln nutzbar sein wird, so dass der Betrieb der WEA zu einer Verlagerung eventuell bei Baubeginn betroffener Reviere führen könnte. Der Betrieb der WEA könnte somit einen Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG auslösen. Im Jahr 2011 wurden aufgrund eines auch überregional festgestellten Wachteleinflugs verhältnismäßig viele Wachteln nachgewiesen. Für das Jahr 2011 ergaben sich im Umfeld von 200 m Hinweise auf ein Revier sowie auf zwei Randreviere. Für das Jahr 2013 liegen durch das BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) Hinweise auf zwei Reviere in Entfernungen von etwas über 200 m zu zwei geplanten WEA vor. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse wird angenommen, dass zwei Wachtelreviere von betriebsbedingten Störungen betroffen sein könnten. Im Umfeld der WEA befinden sich viele landwirtschaftliche Nutzflächen die ähnlich strukturiert sind und auf die eventuell gestörte Wachteln ausweichen ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 122 können. Vorsorglich sollten die im Rahmen der Eingriffsregelung ohnehin notwendig werdenden Maßnahmen für die Wachtel als CEF-Maßnahme konzipiert werden, damit die ökologische Funktion eventuell beschädigter oder zerstörter Fortpflanzungsstätten in jedem Fall erhalten bleibt. Nach MKULNV (2013) kann als „Fortpflanzungsstätte“ pro Wachtel ein Umfang von 1 ha angesetzt werden. Da der Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung erfolgen sollte, werden für zwei eventuell beeinträchtigte Fortpflanzungsstätten der Art insgesamt CEF-Maßnahmen auf 2 ha Fläche notwendig. Entsprechende Maßnahmen sind im Leitfaden des MKULNV (2013) (insbesondere Ackerextensivierung) aufgeführt. Bei Durchführung geeigneter Maßnahmen des CEF-Leitfadens des MKULNV (2013) wird erwartet, dass durch den Betrieb der WEA kein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG eintreten wird. § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Aufgrund der Ergebnisse der Jahre 2011 und 2013 sowie des BÜROS FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) wird angenommen, dass Beeinträchtigungen von zwei Wachtelrevieren eintreten können. Diese Beeinträchtigungen sind als erheblich im Sinne der Eingriffsregelung zu werten und müssen durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden. Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sollten vorsorglich CEF-Maßnahmen durchgeführt werden, die zu einer Erhöhung der Habitatqualität auf bislang intensiv bewirtschafteten und von der Windenergienutzung unbeeinflussten Flächen führen. Die Durchführung der CEFMaßnahmen führt somit auch zu einer Kompensation der erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung. Eine darüber hinaus gehende Kompensation ist nicht notwendig. Fazit: Wachtel Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone werden - unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen und der vorsorglichen Durchführung von CEFMaßnahmen nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen. Erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung werden durch die CEF-Maßnahmen kompensiert. ecoda ! Avifaunistisches Fachgutachten zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“ Auftraggeberin: Gemeinde Kreuzau ! Karte 5.1 Konfliktbewertung zwischen der Planung und den Lebensraumfunktionen der Wachtel und der Grauammer ! ( { } z | A { } z | A { } z | A Standort einer geplanten Windenergieanlage (WEA) in der Konzentrationszone "Lausbusch" Konzentrationszone "Lausbusch" Umkreis von 200 m um die geplanten Anlagenstandorte Umkreis von 500 m um die geplanten Anlagenstandorte $ + A { } z | $ + $ + Art Rebhuhn $ + Wachtel $ + { } z | A Grauammer Nachweis Brutrevier im Jahr 2011 A { } z | ( Nachweis im Jahr 2013 + Nachweis durch das Büro f. Ökologie & Landschaftsplanung im Jahr 2013 ! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen Deutschen Grundkarten 1 : 5.000 (DGK5) Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 03. April 2017 0 © Geobasis NRW 2017 Maßstab 1:8.000 400 Meter @ DIN A3 ´ Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 124 Rotmilan Artspezifische Empfindlichkeit gegenüber WEA Zum Verhalten des Rotmilans in der Umgebung von WEA liegt eine Reihe von Untersuchungen vor: - BRAUNEIS (1999) beobachtete mehrere Individuen in der Umgebung eines Windparks in Hessen und berichtet, dass diese gegenüber den WEA Irritationen zeigten. Der Autor gibt folgende durchschnittliche Abstände der Individuen zu einer WEA an: 364 m für Individuen im Streckenflug, 336 m für Individuen im Streckenflug mit Rast- und Nahrungsaufnahme und 700 m als Balz- und Brutvogel und im Familienverbund. Allerdings liegt den Berechnungen eine geringe Stichprobenzahl zugrunde, so dass die Aussagekraft dieser Angaben sehr begrenzt ist. - SOMMERHAGE (1997) berichtet von zwölf Rotmilanen, die einen hessischen Windpark in einer Entfernung von ca. 400 m umflogen. - KORN & SCHERNER (ZIT. NACH KORN & STÜBING 2003) konnten mehrfach Rotmilane direkt an WEA bzw. bei der Nahrungssuche am Mastfuß beobachten. Auch ein Durch- und Unterfliegen der sich drehenden Rotoren wurde festgestellt. - In einer Vorher- / Nachher-Untersuchung konnte BERGEN (2001a, 2002) keine veränderte Raum-Zeitnutzung der Art nach Errichtung mehrerer WEA feststellen. Die Verteilung der in einem Windpark registrierten Rotmilane wies weder auf ein Meideverhalten der Art gegenüber WEA noch auf Zerschneidungseffekte durch den Windpark hin. Der Autor konnte auch im Nahbereich von WEA (unter 100 m) mehrfach jagende Rotmilane beobachten. - STÜBING (2001), der im Jahr 2000 intensive Untersuchungen zum Einfluss von WEA auf den Herbstzug in der Umgebung des Vogelsberges durchführte, stellte im Juli und August 2000 sowie im März bis Juli 2001 oft Rotmilane in unmittelbarer Nähe (< 150 m) von Windparks fest. Im März suchten Einzelindividuen in den Windparks bei Stumpertenrod und Helpershain regelmäßig nach Nahrung und näherten sich den laufenden Rotoren dabei auf z. T. weniger als 30 m (in zwei Fällen sogar auf lediglich 5 m). Auch in den folgenden Monaten konnten derartige Beobachtungen gelegentlich gemacht werden. - MÖCKEL & WIESNER (2007) stellten fest, dass Rotmilane ohne Scheu in den untersuchten Windparks jagten. - STRAßER (2006) beobachtete, dass sich Rotmilane am Boden in geringer Entfernung von WEA aufhielten, aber auch in der Luft sehr nah im Bereich der Rotorblätter flogen. - BERGEN et al. (2012) untersuchten in den Jahren 2011 und 2012 die Raumnutzung von Rotmilanen in / an acht Windparks im Kreis Soest. Insgesamt wurden in ca. 600 Stunden Beobachtungszeit während 32 Stunden Rotmilane beobachtet. Beim Vergleich von Flächen mit und ohne WEA-Einfluss konnte kein Meideverhalten festgestellt werden. Auch der Vergleich des Nahbereichs von WEA (250 m-Umkreis) und weiter entfernt liegenden Bereichen (> 250 m Entfernung zu WEA) ergab keine Hinweise auf ein Meideverhalten (in horizontaler und vertikaler Hinsicht). Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse scheinen Rotmilane während der Nahrungssuche und auf dem Streckenflug kein Meideverhalten gegenüber WEA zu zeigen. Es wird daher angenommen, dass Rotmilane als Nahrungsgäste gegenüber WEA wenig sensibel sind. Fundierte Erkenntnisse zur Brutplatzwahl des Rotmilans in Abhängigkeit von WEA fehlen bislang, so dass Beeinträchtigungen des Bruthabitats grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können. Jedoch mehren sich in letzter Zeit Nachweise von Rotmilanen, die in geringer Entfernung zu WEA gebrütet haben: - STÜBING (2001) erwähnt eine erfolgreiche Brut des Rotmilans (wahrscheinlich drei Jungvögel) in einer Entfernung von 750 m zu einer WEA am Standort ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 125 Reinhardshof bei Windhausen (Hessen). - Im Rahmen einer Erhebung im Rhein-Lahn-Kreis wurde ein besetzter Horst eines Rotmilans in einem Abstand von etwa 300 m von einer Einzelanlage festgestellt (vgl. ECODA 2004). - Aus Sachsen liegt der Nachweis eines besetzten Brutplatzes in einer Entfernung von knapp 1 km zu einem größeren Windpark vor (ÖKO & PLAN 2004). - DÜRR (2007) besitzt Kenntnis von elf Brutplätzen, die näher als 1.000 m zu einer WEA lagen. Die mittlere Entfernung der elf Brutplätze lag bei 410 m, die geringste Entfernung betrug 185 m. - MÖCKEL & WIESNER (2007) berichten von sechs Brutplätzen in einer Entfernung von maximal 700 m zu einer WEA. Die mittlere Entfernung der Brutplätze lag bei 330 m, die geringste Entfernung betrug 150 m. - STRAßER (2006) stellte an einem großen Windpark in Sachsen-Anhalt Brutplätze in einer Entfernung von weniger als 1.000 m zur nächstgelegenen WEA fest. Somit scheinen WEA keinen oder nur einen geringen Einfluss auf die Brutplatzwahl des Rotmilans zu haben. Offensichtlich werden die brütenden Individuen von den WEA nicht gestört. Beim Rotmilan wird eine im Vergleich zu anderen Arten hohe Kollisionsrate an WEA festgestellt. Seit Beginn der systematischen Erfassung von Totfunden im Jahr 1989 wurden bislang bundesweit 301 verunglückte Individuen dokumentiert (Stand: 16.12.2015; vgl. DÜRR 2015). Möglicherweise ist die Kollisionsrate höher als bei anderen Arten, da der Rotmilan die typischen Windenergiestandorte als Lebensraum nutzt. Plausibel ist auch, dass Arten häufiger in kritische Situationen kommen und sich häufiger der Gefahr der Kollision aussetzen, wenn sie die Umgebung von WEA nicht meiden. Dies scheint beim Rotmilan der Fall sein, wie die häufigen Beobachtungen von Individuen in Windparks zeigen. Da unter den Kollisionsopfern auch eine große Zahl von Altvögeln war (DÜRR 2007), scheidet die fehlende Erfahrung, wie man sie für Jungvögel annehmen kann, als Erklärungsmöglichkeit aus. STRAßER (2006) nimmt an, dass der Rotmilan stärker gefährdet ist, weil er sich aufgrund der bevorzugten Flughöhe länger im Gefahrenbereich aufhält als andere Greifvögel (mit geringerer durchschnittlicher Flughöhe). Insgesamt wurden diese Ergebnisse jedoch an alten WEA gewonnen (relativ geringe Nabenhöhe, kleiner Rotordurchmesser) und nicht an modernen WEA (hohen Nabenhöhe, großer Rotor). So stellten MAMMEN et al. (2010) fest, dass ca. 72 % der Aufenthaltszeit von Rotmilanen auf Höhen bis 50 m entfallen. BERGEN et al. (2012) registrierten ca. 78 % aller Flugbewegungen unter 60 m. Demnach halten sich Rotmilane den Großteil der Zeit unterhalb der von den Rotoren moderner WEA überstrichenen Höhenschicht auf. Somit wird davon ausgegangen, dass das Kollisionsrisiko an modernen WEA im Vergleich zu alten WEA geringer ist. Dies legt auch der Vergleich von Kollisionsraten an modellhaften alten Windparks (WEA mit niedriger Nabenhöhe und geringem Rotordurchmesser) und verschiedenen Repowering-Szenarien (WEA mit 99, 135 und 150 m Nabenhöhe und 101 m Rotordurchmesser, Verdopplung / Vervierfachung der Nennleistung) nahe, die BERGEN et al. (2012) mit einem collision-risk-model ermittelten. Die Berechnungen ergaben, dass das Kollisionsrisiko in den Repowering-Szenarien (mit modernen WEA) meist geringer war als in den verwendeten modellhaften Windparks mit alten WEA, insbesondere bei Verwendung von Nabenhöhen von 135 und 150 m. Die Ergebnisse von RASRAN et al. (2010) ergaben, dass WEA, an denen relevante Arten (Rotmilan etc.) kollidierten, im Mittel signifikant größer waren als zufällig ausgewählte WEA. Die Ergebnisse von RASRAN et al. (2010) sind jedoch nicht mit der Studie von BERGEN et al. (2012) vergleichbar. RASRAN et al. (2010) betrachteten überwiegend mittelgroße WEA mit Nabenhöhen unter 90 m, somit charakterisiert der Begriff „größer“ im Zusammenhang mit den Ergebnissen von RASRAN et al. (2010) überwiegend mittelgroße WEA. BERGEN et al. (2012) verwendeten ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 126 hingegen WEA, deren Nabenhöhe überwiegend höher war, als die von RASRAN et al. (2010) analysierten WEA. Ohnehin ist es fraglich, ob die Nabenhöhe ein geeignetes Maß darstellt, welches mit einer Kollisionsrate in Zusammenhang gesetzt werden sollte. So werden an den Küsten Norddeutschlands vergleichsweise niedrige Nabenhöhen mit großen Rotordurchmesser betrieben, während im Binnenland unabhängig vom Rotordurchmesser meiste eine große Nabenhöhe angestrebt wird (vgl. BERGEN et al. 2012). Völlig ungeklärt ist, ob es lediglich unter bestimmten Bedingungen zu Kollisionen kommt (z. B. schlechte Sichtbedingungen, starker Wind). Die meisten Kollisionen treten offenbar im Frühjahr zur Zeit der Revierbesetzung auf (Ende März bis Mitte Mai; DÜRR 2007). Zur Zugzeit wurden bisher nur wenige Kollisionsopfer gefunden, bei denen es sich um noch in der Nähe des Brutplatzes mausernde Altvögel gehandelt haben kann. Somit scheint das Kollisionsrisiko für ziehende Individuen gering zu sein, was nach DÜRR (2007) im Zusammenhang mit einer größeren Empfindlichkeit ziehender Rotmilane stehen könnte. Offen ist, wie viele Individuen an WEA tatsächlich kollidieren und ob sich dadurch eine Gefährdung von (Teil-) Populationen ergibt. Da Deutschland eine besondere Verantwortung für den Schutz dieser Art besitzt (über 50 % der Weltpopulation brüten in Deutschland), wird das Kollisionsrisiko an WEA von einigen Autoren durchaus als eine ernstzunehmende Gefährdungsursache angesehen (z. B. HÖTKER et al. 2004, HÖTKER 2006). Andere Autoren (z. B. RATZBOR 2008) gehen hingegen nicht davon aus, dass Kollisionen an WEA für die Population des Rotmilans und seinen Bestand in Deutschland ein relevantes Problem darstellt. BELLEBAUM et al. (2012) berechneten anhand der Ergebnisse von systematischen Kollisionsopfersuchen für das Land Brandenburg, dass beim Ausbauzustand von WEA im Jahr 2011 jährlich ca. 304 Individuen durch WEA getötet werden. Dies entspricht ca. 0,1 Individuen pro WEA und Jahr, bzw. einem verunglücktem Individuum an einer WEA in zehn Jahren (für den WEA-Ausbauzustand 2011). Um das Kollisionsrisiko zu vermindern, empfiehlt die LAG VSW (2015), einen Mindestabstand von 1.500 m zwischen einem Rotmilan-Brutplatz und einer WEA einzuhalten. Zudem soll im Umkreis von 4.000 m geprüft werden, ob der Vorhabensstandort im Bereich regelmäßig genutzter Flugrouten, Nahrungsflächen oder Schlafplätze liegt. Bei dieser Empfehlung handelt es sich mehr um eine Konvention, die auf bestimmten Annahmen beruht (z. B. Kollisionsrisiko steigt mit der Nähe einer WEA zum Brutplatz), als um eine konkrete Schutzmaßnahme, der belastbare Erkenntnisse zugrunde liegen. Tatsächlich kann der Empfehlung entgegengehalten werden, dass das Kollisionsrisiko an einem Standort, der weiter als 1.500 m entfernt ist, aber ein gutes Nahrungshabitat darstellt, größer ist als an einem Standort, der nur 700 m entfernt ist und nicht in der Hauptabflugrichtung des Brutpaares liegt. Nichtsdestotrotz mag die 1.500 mAbstandempfehlung der LAG VSW zu einer gewissen Verminderung führen und zumindest solange eine pragmatische Lösung darstellen, bis geeignete Maßnahmen existieren. Es ist unstrittig, dass intensiv genutzte Nahrungshabitate von WEA frei gehalten werden sollten. Kritisch zu hinterfragen ist - zumindest in Bezug auf den Rotmilan - jedoch, was die LAG VSW unter Nahrungshabitate versteht bzw. wie diese abgegrenzt werden sollen. Die Suchflüge des Rotmilans erstrecken sich oft über einen sehr großen Raum, in dem alle offenen (meist landwirtschaftlich genutzten) Flächen potenzielle Nahrungshabitate darstellen. Einzelne Bereiche werden dabei opportunistisch bejagt, d. h. in Abhängigkeit von der aktuellen Nahrungsverfügbarkeit. Die Nahrungsverfügbarkeit von Flächen und damit die Nutzung durch Rotmilane ändern sich im Verlauf des Jahres und auch zwischen den Jahren aber drastisch (z. B. WALZ 2005). Während Ackerflächen beispielsweise im Frühjahr und vor allem nach der Ernte als Nahrungshabitate geeignet sind, ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Werden Tiere verletzt oder getötet? 127 haben sie im Sommer ihre Bedeutung weitgehend verloren, da die Nahrung aufgrund der hohen Vegetation nicht mehr zugänglich ist. Vor diesem Hintergrund ist es in der „Normallandschaft“ nicht bzw. nur mit sehr hohem Aufwand möglich, ein differenziertes Bild von der Raumnutzung eines Brutpaares zu erhalten. Und selbst dann bleibt offen, ob sich - wie von der LAG VSW gefordert - einzelne Nahrungshabitate klar abgrenzen lassen und ob diese dauerhaft (im Idealfall für die Dauer des Betriebs von WEA) Bestand haben. baubedingte Auswirkungen Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der Art in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. durch Bauverkehr) durch Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es baubedingt zu einer Verletzung oder Tötung von Rotmilanen kommt, besteht nur dann, wenn sich Fortpflanzungsstätten mit nicht flüggen Jungvögeln auf den Bauflächen befinden. Im Untersuchungsraum wurden keine Bruten der Art festgestellt. Im Bereich der geplanten Standorte der WEA existieren weder genutzte noch potenzielle Bruthabitate der Art. Durch die Maßnahme zur Vermeidung eines Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG für andere baumbewohnende Arten wird auch der äußerst unwahrscheinliche Fall vermieden, dass ein Rotmilanhorst durch die Anlage der Zuwegung betroffen wäre. anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen Im Jahr 2011 und 2013 wurde im Umkreis von bis zu 2.000 m kein Brutvorkommen von Rotmilanen ermittelt. Die Abstandsempfehlung der LAG VSW (2015) von 1.500 m wird somit eingehalten. Den offenen landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR1000 wurde zur Brutzeit eine durchschnittliche und zur Rastzeit eine durchschnittliche bis besondere Bedeutung als Jagdraum zugewiesen. Insgesamt scheinen Rotmilane vor allem zu Zeiten der Revierbesetzung von Kollisionen betroffen zu sein (s. o.). Revierverhalten oder Brutversuche wurden im Untersuchungsraum nicht festgestellt. Regelmäßige und intensive Nutzungen der Bereiche an den bzw. im Umfeld um die geplanten WEA als Jagdhabitat wurden im Brutzeitraum nicht beobachtet. Zur Rast- und Zugzeit wurden Rotmilane häufiger und zumindest an einem Tag im unmittelbaren Umfeld der geplanten WEA bei der Jagd beobachtet. Regelmäßige und intensive Nutzungen der Bereiche an den bzw. im Umfeld um die geplanten WEA wurden auch im Rast- und Zugzeitraum nicht festgestellt. Darüber hinaus scheint das Kollisionsrisiko für Rotmilane zu Rast- und Zugzeiten insgesamt geringer zu sein (s. o.). Die festgestellten Flughöhen lagen sowohl im Brut- als auch im Durchzugs-/ Rastzeitraum fast ausschließlich unterhalb der Rotorunterkante moderner WEA. Zusammenfassend wird das Kollisionsrisiko für Rotmilane als gering eingeschätzt. Um nach Inbetriebnahme Rotmilane nicht in die Nähe der WEA zu locken, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden (vgl. MAMMEN et al. 2010): (1) Die Mastfuß-Umgebung sollte so unattraktiv wie möglich für Kleinsäuger und Rotmilane sein. (2) Die Mastfuß-Umgebung sollte so klein wie möglich sein. (3) Die Mastfußbrache sollte nicht gemäht oder umgebrochen werden. Eine Kollision an den geplanten WEA kann dann zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007). ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Werden Tiere erheblich gestört? 128 baubedingte Auswirkungen Im Jahr 2011 und 2013 wurde im Umkreis von bis zu 2.000 m kein Brutvorkommen von Rotmilanen ermittelt. Baubedingt kann es somit allenfalls zu Störungen nahrungssuchender Rotmilane kommen. Die Auswirkungen sind jedoch zeitlich begrenzt und können durch ein Ausweichen auf andere Flächen kompensiert werden. Eine erhebliche Störung von Rotmilanen wird nicht erwartet. anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen Rotmilane weisen gegenüber den von WEA ausgehenden anlagen- und betriebsbedingten Reizen bei der Jagd, beim Streckenflug und auch am Brut- oder Ruheplatz offensichtlich keine oder allenfalls eine sehr geringe Empfindlichkeit auf (s. o.). Es kann daher ausgeschlossen werden, dass das geplante Vorhaben betriebsbedingt zu erheblichen Störungen von brütenden, jagenden oder ruhenden Tieren führen wird. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Werden Fortpflanzungsoder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen Weder im Jahr 2010 / 2011 noch im Jahr 2013 wurde im Umkreis von bis zu 2.000 m ein Brutvorkommen oder ein Schlafplatz von Rotmilanen ermittelt. § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung verursachen. Fazit: Rotmilan Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone werden weder - unter Berücksichtigung vorsorglicher Vermeidungsmaßnahmen - gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung führen. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 129 Uhu Artspezifische Empfindlichkeit gegenüber WEA In einer telemetrischen Studie, die mit zwei besenderten adulten Uhus in Bayern durchgeführt worden ist, ergaben sich keine Hinweise auf ein Meideverhalten der Art gegenüber WEA (SITKEWITZ 2007, 2009). Einzelne Lokalisationen eines Tieres lagen auch nach Errichtung von fünf WEA in einer Entfernung von weniger als 200 m. Aufgrund der kleinen Stichprobe bleibt die Aussagekraft dieser Beobachtungen jedoch beschränkt. Grundsätzlich toleriert der Uhu Menschennähe und ist kein Kulturflüchter. Nach LINDNER (2005) liegen die Brutplätze i. d. R. aber nicht in der Nähe von Siedlungen, was mit der dort vorherrschenden höheren Störungsfrequenz begründet wird. An den meist relativ gleichmäßig verlaufenden Steinbruchbetrieb gewöhnen sich brütende Uhus offenbar rasch (ebenda). Hingegen können akute Störreize (z. B. durch Klettersport) zu Beeinträchtigungen am Brutplatz und damit zu einem geringeren Bruterfolg führen (BAUER & BERTHOLD 1997). Inwieweit die von WEA erzeugten Schallemissionen dazu führen, dass deren nähere Umgebung gemieden wird, ist offen. SITKEWITZ (2007, 2009) diskutiert, dass die von WEA ausgehenden Schallemissionen die Ortung von Beutetieren erschweren und somit zu einer Verschlechterung der Habitatqualität im Nahbereich von WEA führen könnten. Ebenso könne die innerartliche Kommunikation im Nahbereich von WEA gestört werden, was wiederum eine erfolgreiche Balz und die Fütterung der rufenden Jungtiere erschweren könne. . Jedoch gilt der Uhu als lärmtolerant, wie Bruten in Steinbrüchen (mit Sprengungen und Steinbrecharbeiten), Abbaugebieten (mit Großmaschineneinsatz) oder an menschlichen Bauwerken zeigen (vgl. LINDNER 2009). Vor diesem Hintergrund muss nicht zwingend davon ausgegangen werden, dass WEA gemieden werden (SITKEWITZ 2009). VSWFFM & LUWG RLP (2012, S. 90) halten Störungen „im Regelfall aufgrund von Gewöhnungseffekten und Nistplatzökologie für vernachlässigbar“. DALBECK (in KORN & STÜBING 2003: S. 36) hält die Kollisionsgefahr für die größte von WEA ausgehende Gefährdung: „Uhus dürften durch WEA im Aktionsraum insbesondere durch Kollisionen mit den Rotoren gefährdet sein, da die sich mit hohen Geschwindigkeiten bewegenden Rotoren nachts für Uhus kaum erkennbar sein dürften.“. Auch SITKEWITZ (2007, 2009) hält Kollisionen - insbesondere bei den Distanzflügen zwischen Brutplatz und Nahrungshabitat - für möglich (vgl. auch LANGGEMACH & DÜRR 2013). Nach MEBS & SCHERZINGER (2000) überfliegen Uhus freies Gelände typischerweise knapp über dem Boden, breite Taleinschnitte würden jedoch auch in großer Höhe überquert. Nach DALBECK (in KORN & STÜBING 2003) sind für den Uhu Flughöhen von 20 bis 80 m nicht auszuschließen, aber aufgrund der großen Streifgebiete und der nächtlichen Lebensweise kaum zu beobachten. MIOSGA et al. (2015) besenderte im Zeitraum Ende Juni bis Mitte November fünf Uhus aus drei Revieren im Münsterland, um über deren Raum- und insbesondere Höhennutzung Kenntnis zu erlangen. Die besenderten Uhus flogen nahezu ausschließlich deutlich unter 50 Meter Höhe. Distanzflüge und sichere Höhenflugereignisse wurden in 465 Messnächten nicht ermittelt. BREUER et al. (2015) gehen trotz dieser Ergebnisse davon aus, dass Uhus einer erhöhten Kollisionsgefahr an WEA unterliegen. Bislang existieren bundesweit 16 Nachweise von an WEA verunglückten Uhus, wovon fünf aus Nordrhein-Westfalen stammen (Stand: 16.12.2015; vgl. DÜRR 2015). Ob man anhand dieser Befunde generell ein erhöhtes Kollisionsrisiko für die Art annehmen muss, ist unklar. Die LAG VSW (2015) empfiehlt mit WEA einen Abstand von 1.000 m zu Uhubrutplätzen einzuhalten. MKULNV & LANUV (2013) stufen den Uhu als WEA-empfindliche Art ein und ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Werden Tiere verletzt oder getötet? 130 formulieren, dass das Kollisionsrisiko zu beachten sei und vor allem die vom Brutplatz wegführenden Distanzflüge in größerer Höhe (80 bis 100 m) relevant seien. baubedingte Auswirkungen Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der Art in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. Bauverkehr) durch Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Individuen der Art würden baubedingt nur dann getötet, wenn sich nicht flügge Jungvögel auf den Bauflächen befinden würden. Aus den Untersuchungen ergaben sich keine Hinweise auf einen Brutplatz des Uhus im UR1000. Auch die Untersuchung des BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) sowie aus den Daten der Stellungnahme des NABU / BUND ergeben sich keine Hinweise auf Bruten des Uhus im Untersuchungsraum. Der nächstgelegene bekannten Brutplatz befindet sich nach den Daten des NABU / BUND in ca. 2,5 km Entfernung zur geplanten Windkraftkonzentrationszone. Im Bereich der geplanten Standorte der WEA existieren weder genutzte noch potenzielle Bruthabitate der Art. Eine baubedingte Verletzung oder Tötung von Individuen der Art wird nicht erwartet. anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen Hinsichtlich des Kollisionsrisikos für den Uhu an WEA besteht eine Prognoseunsicherheit, da derzeit nicht geklärt ist, ob die bislang bekannten Kollisionen als Ausnahmeerscheinung zu bewerten sind oder ob Kollisionen an Standorten in der Nähe von Uhubrutplätzen häufiger vorkommen. Der nächste bekannte Brutplatz befindet sich nach den Daten des NABU /BUND ca. 2,5 km von der geplanten Windkraftkonzentrationszone entfernt und somit deutlich außerhalb des vom MKULNV & LANUV (2013) empfohlenen Untersuchungsraums. Der von der LAG VSW (2015) empfohlene Abstand von 1 km, den WEA zu Brutplätzen der Art einhalten sollten, wird eingehalten. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass Uhus den Untersuchungsraum zumindest gelegentlich als Jagdhabitat oder als Durchflugsraum nutzen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Daten aus den aus den Jahren 2011 und 2013 sowie durch die Daten des BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) liegen keine Hinweise darauf vor, dass der Untersuchungsraum aufgrund einer regelmäßigen und intensiven Nutzung eine besondere Bedeutung für jagende oder überfliegende Uhus besitzt. Zudem kann angenommen werden, dass Individuen bei Jagdflügen meist bodenoder strukturnah fliegen, so dass der Abstand der Rotorunterkante vom Boden bzw. von Leitstrukturen (Hecken o. ä.) einen Einfluss auf das Kollisionsrisiko haben sollte. Die Rotorunterkante an den geplanten WEA weist einen Abstand von 80 m zum Boden auf und bewegt sich in einem Bereich, den Uhus nur selten nutzen (s. o.). Zusammenfassend liegen derzeit keine Daten vor, die darauf hindeuten, dass an den geplanten WEA ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko vorliegen könnte. Eine Kollision kann zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen, nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007). § 44 Abs. 1 Nr. 2 baubedingte Auswirkungen BNatSchG: Aus den Untersuchungen ergaben sich keine Hinweise auf einen Brutplatz des Werden Tiere Uhus im UR1000. Der nächste bekannte Brutplatz befindet sich nach den Daten des erheblich gestört? NABU / BUND ca. 2,5 km von der geplanten Windkraftkonzentrationszone entfernt. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 131 Vor diesem Hintergrund kann ausgeschlossen werden, dass es zu einer baubedingten Störung von Individuen der Art im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG kommen wird. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Werden Fortpflanzungsoder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Fazit: Uhu anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Uhus bei der Jagd oder der Balz aufgrund von betriebsbedingten Störreizen ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen. Derzeit liegen diesbezüglich aber keine Hinweise vor. Generell scheint der Uhu gegenüber kontinuierlichen Störreizen relativ unempfindlich zu sein (s. o.). Vor diesem Hintergrund wird erwartet, dass eine Meidung allenfalls im unmittelbaren Umfeld der WEA eintreten und somit nur sehr kleinräumig wirken wird. Im Vergleich zum gesamten Streifgebiet eines Uhus wäre eine etwaige Verringerung der Habitatqualität im unmittelbaren Anlagenumfeld vergleichsweise gering. Zusammenfassend wird betriebsbedingt keine erhebliche Störung von Uhus erwartet. baubedingte Auswirkungen Aus den Untersuchungen ergaben sich keine Hinweise auf einen Brutplatz des Uhus im UR1000. Der nächste bekannte Brutplatz befindet sich nach den Daten des NABU / BUND ca. 2,5 km von der geplanten Windkraftkonzentrationszone entfernt. Aus den Untersuchungen ergaben sich keine Hinweise auf einen Brutplatz des Uhus im UR1000. Auch die Untersuchung des BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) sowie aus den Daten der Stellungnahme des NABU / BUND ergeben sich keine Hinweise auf Bruten des Uhus im Untersuchungsraum. Der nächstgelegene bekannten Brutplatz befindet sich nach den Daten des NABU / BUND in ca. 2,5 km Entfernung zur geplanten Windkraftkonzentrationszone. Im Bereich der geplanten Standorte der WEA existieren weder genutzte noch potenzielle Bruthabitate der Art. Eine baubedingte Beschädigung oder Zerstörung einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte kann in dieser Entfernung ausgeschlossen werden. anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen Aufgrund der Entfernung genutzter Brutplätze zu der geplanten Windkraftkonzentrationszone (s. o) kann ausgeschlossen werden, dass es anlageoder betriebsbedingt zu einer Beschädigung oder Zerstörung einer Fortpflanzungsoder Ruhestätte kommen wird. Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung verursachen. Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone werden weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung führen. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 132 Kranich (als Durchzügler) Artspezifische Empfindlichkeit gegenüber WEA Zur Empfindlichkeit und zum Verhalten von Kranichen gegenüber WEA liegen mehrere Einzelbeobachtungen vor: NOWALD (1995) wertete 23 Beobachtungen von nahe an WEA fliegenden Kranichtrupps aus (Flüge zwischen Nahrungs- und Schlafplätzen). Demnach sei in allen Fällen ein unterschiedlich stark ausgeprägtes Zögern bzw. Zurückscheuen der Flugstaffeln festzustellen. Die gemittelte Meidedistanz betrage 300 m (Minimum: 150 m, Maximum: 670 m). BRAUNEIS (1999) beobachtete in Hessen an einem Standort mit vier WEA, dass ein Teil der beobachteten Kraniche „beim Anflug auf die WKA etwa 300 bis 400 m vor den laufenden Rotoren von der üblichen Route abbog und die vier WKA in einem Abstand von 700 bis 1.000 m umflogen“. Teilweise lösten sich Truppgemeinschaften auf, kehrten um oder formierten sich erst nach der Passage von WEA neu. Der Betrieb von WEA habe somit zu Irritationen der ziehenden Kraniche geführt. STÜBING (2001) beobachtete im Bereich des Vogelsbergs in Hessen an mehreren Tagen durchziehende Kraniche in der weiteren Umgebung von verschiedenen Windparks. Am stärksten Zugtag wurden 14.082 Individuen in 56 Gruppen registriert, von denen allerdings 5.165 Individuen in 19 Gruppen in einer Entfernung von mehr als 2 km zu einer WEA durchzogen. Bei vier der 56 Gruppen wurden Verhaltensänderungen festgestellt, die auf die WEA zurückzuführen waren: - 130 Individuen kreisten ungeordnet mit unkontrolliertem Trudeln etwa 200 m westlich eines Windenergiestandortes und zogen dann weiter. - 286 Individuen wichen nach kurzem Kreisen in einer Distanz von 500 m vor einem Windpark aus und umflogen dieses Gebiet nach einem Höhengewinn von 150 auf 350 m etwa 3 km westlich. - 75 Individuen begannen etwa 800 m vor einem Windpark in einer Höhe von 150 m zu kreisen, zogen auf einer Höhe von 450 m etwa 3 km nach Nordosten zurück und umflogen dann die WEA. - 150 Individuen in 200 m über Geländehöhe und etwa 900 m von drei WEA entfernt schraubten sich auf 350 m hoch und zogen dann nach einem Bogen in einer Entfernung von etwa 3,5 km an den WEA vorbei. Von den insgesamt 8.917 Individuen bzw. 37 Ereignissen, die in einer Entfernung von weniger als 2 km zu einer WEA durchzogen, reagierten somit 641 (7,2 %) bzw. vier (10,8%) deutlich auf die WEA. Weitere 622 Individuen in vier Gruppen zeigten beim Vorbeiflug schwache Reaktionen auf die WEA. Die beobachtete Verhaltensänderung einer individuenstarken Formation war nicht eindeutig einzuschätzen, so dass ein Zusammenhang mit WEA fraglich blieb. Die festgestellten Kraniche zogen alle recht niedrig in Höhen von überwiegend 100 bis 200 m, selten wurden 400 m erreicht. Unter günstigen Zugbedingungen ziehen Kraniche allerdings auch in wesentlich größeren Höhen (> 1 km), in denen keine Irritationen mehr zu erwarten sind. Zusammenfassend nimmt STÜBING (2001) an, dass Kraniche mit den beschriebenen Ausnahmen offenbar wenig Scheu gegenüber WEA zeigen, da i. d. R. kein „ängstliches“ Kreisen, kein weiträumiges Umfliegen der WEA und keine Zugrichtungsänderungen beobachtet werden konnten. Der Autor geht nicht davon aus, dass Kraniche bei Begegnungen mit WEA zwangsläufig ein Meideverhalten zeigen. Reaktionen seien vor allem bei ungünstigen Sichtverhältnissen, wenn WEA erst spät und dann relativ „plötzlich“ wahrgenommen werden, sowie bei Gegenwind aufgrund der Luftverwirbelungen von WEA zu erwarten. REICHENBACH et al. (2004) halten es hingegen für weitgehend abgesichert, dass Kraniche bei Flügen WEA in einem Abstand von 300 bis 500 m umfliegen. MÖCKEL & WIESNER (2007) beobachteten je 56, 64 und zwei ziehende Kraniche, die in einem Abstand von 100, 150 und 150 m und einer Höhe von 120, 200 und ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Werden Tiere verletzt oder getötet? 133 200 m an einem Windpark mit fünf WEA - offenbar ohne Reaktion - vorbeiflogen. Als Rastvogel näherten sich einzelne Kraniche bis auf 150 m an WEA an. Kleinere rastende und Nahrung suchende Kranichtrupps wurden in einem Abstand von 400 m zu WEA des Windparks Wittmansdorf beobachtet. Größere rastende Trupps hielten nach MÖCKEL & WIESNER (2007) hingegen einen Abstand von mindestens 1.000 m zu WEA. SCHELLER & VÖKLER (2007) fanden keinen signifikanten Unterschied zwischen der Brutdichte von Kranichen in der Umgebung von Windparks und unbeeinflussten Kontrollflächen. Ein nennenswerter Anteil (42 %) der registrierten Brutplätze (n=17) lag in einer Entfernung von weniger als 500 m zu einer WEA. Die geringste Entfernung von Kranichbrutplätzen betrug 160 m (n= 2). Ein Einfluss auf die Brutplatzwahl war lediglich für den Nahbereich bis zu einer Entfernung von 100 m nachweisbar. Es ergab sich auch kein signifikanter kausaler Zusammenhang zwischen dem Bruterfolg und der Entfernung eines Brutplatzes zur nächstgelegenen WEA. GRUNWALD (2009) stellte in den Jahren 2006 und 2007 bei knapp 12 % von etwa 30.000 beobachteten Kranichen Verhaltensänderung bei Annährungen an WEA fest. Dabei konnte er bei der Masse der Tiere auch im nahen Umfeld der WEA i. d. R. keine Reaktionen registrieren. Im Mittel überflogen die Kraniche die WEA in ca. 750 m und zeigten schon aufgrund der Höhe des Überflugs keine Reaktionen auf die WEA. STEINBORN & REICHENBACH (2011) stellten bei Beobachtungen von Kranichen an Massenzugtagen an Windparks im Landkreis Uelzen fest, dass die Tiere stets über die vorhandenen WEA hinweg flogen, ohne das Beeinträchtigungen wie Ausweichreaktionen beobachtet werden konnten. Zudem wurden auch keine großräumigen Ausweichbewegungen festgestellt. Nach dem Bau der WEA wurden sogar weitaus höhere Kranichzahlen als vor dem Bau erreicht. Als Fazit fassen die Autoren zusammen, dass keine Beeinträchtigungen durch die Windparks auftraten (zumindest an Massenzugtagen). Zusammenfassend kann die Empfindlichkeit der Art als Brutvogel als gering bewertet werden. Als Rastvogel und wahrscheinlich auch als Zugvogel scheinen Kraniche ein Meideverhalten gegenüber WEA zu zeigen, das abhängig von der Truppgröße ist. Nach (MKULNV & LANUV 2013) gilt die Art als WEA-empfindlich, die ein Meideverhalten gegenüber WEA aufweist. Die LAG VSW (2015) empfiehlt mit WEA einen Abstand von 500 m zu Brutplätzen sowie von 3.000 m zu bedeutenden regelmäßig genutzten Schlafplätzen einzuhalten. Ferner sollen die Hauptflugkorridore zwischen Schlaf- und Nahrungsplätzen freigehalten werden. Bislang existieren bundesweit 14 Nachweise von an WEA verunglückten Kranichen (Stand: 16.12.2015; vgl. DÜRR 2015). Vor dem Hintergrund, dass Deutschland alljährlich auf dem Heim- und Wegzug von je ca. 240.000 bis 300.000 Individuen überflogen wird (vgl. PRANGE 2010, PRANGE et al. 2013), scheint das Kollisionsrisiko für die Art sehr gering zu sein (vgl. auch LAG VSW 2015). baubedingte Auswirkungen Es kann ausgeschlossen werden, dass ziehende Kraniche während der Bauphase verletzt oder getötet werden. anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen Der Untersuchungsraum liegt in einem bekannten 100 bis 340 km breiten Zugkorridor für durchziehende Kraniche. Kraniche ziehen bei günstigen Bedingungen im Allgemeinen in größeren Höhen von 300 bis 500 m oder sogar höher durch das Binnenland. GRUNWALD (2009) stellte im östlichen Hunsrück mittlere Flughöhen von etwa 750 m fest. Unter Berücksichtigung der angenommenen Gesamthöhe von etwa 200 m wird ein ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 134 großer Teil der Kraniche nicht in Höhe des Rotorbereichs (etwa 90 bis 200 m) der geplanten WEA fliegen. Grundsätzlich sollten Kraniche am Tage in der Lage sein, einen Windpark wahrzunehmen und diesem - wie bereits mehrfach beobachtet auszuweichen, so dass selbst für die Individuen, die auf den Rotorbereich zufliegen unter günstigen bis normalen Witterungsbedingungen kein besonderes Kollisionsrisiko bestehen dürfte. Denkbar ist, dass es bei schlechten Witterungsbedingungen (z. B. bei eintretendem Nebel oder starkem Gegenwind) zu kritischen Situationen und ggf. auch zu Kollisionen kommt. In diesen Fällen ist die Zugintensität i. d. R. aber ohnehin eingeschränkt. Der nächtliche Kranichzug erfolgt in größeren Höhen und damit deutlich oberhalb von modernen, maximal 200 m hohen WEA. Das trifft auch für den Frühjahrszug zu. Zu diesen Zeiten (nachts, im Frühjahr) ist das Kollisionsrisiko für ziehende Kraniche somit sehr gering. Bislang fehlen ohnehin Nachweise, dass für Kraniche an WEA überhaupt ein relevantes (absolutes) Kollisionsrisiko vorliegt: - Während der zahlreichen Beobachtungen von Kranichen, die an WEA entlang zogen (s. o.), wurde bislang keine Kollision oder eine besonders kritische Situation festgestellt. - Es existieren überhaupt erst vier Nachweise von verunglückten Kranichen an einer WEA. - MÖCKEL & WIESNER (2007) fanden in verschiedenen Windparks weder bei der Untersuchung zum Vorkommen gefährdeter Vogelarten noch bei der gezielten Kontrolle des WEA-Umfelds (Schlagopfersuche) einen verunglückten Kranich, wobei die Art an mehreren Standorten als Rast- und / oder Brutvogel auftrat. Zusammenfassend erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass an den geplanten WEA Kraniche kollidieren werden. Kollisionen an den geplanten WEA können zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, sind aber nach derzeitigem Kenntnisstand als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007). § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Werden Tiere erheblich gestört? bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen Kraniche, die in Höhe des Rotorbereichs von WEA auf die geplanten WEA zufliegen werden, werden die WEA um- oder überfliegen, um Kollisionen zu vermeiden. Im Einzelfall kann es auch zu den von einzelnen Autoren geschilderten Irritationen kommen (s. o.). Die geplanten WEA stellen für diese Individuen einen Störreiz dar. Durch die Ausweichbewegungen / Irritationen kommt es in gewissem Maße zu einem erhöhten Energiebedarf. Gemessen an der Zugstrecke, die Kraniche an einem Tag zurücklegen, ist der Umweg, den sie um den Windpark fliegen müssen, und damit auch der dadurch verursachte Energiebedarf jedoch zu vernachlässigen. Unter Berücksichtigung der überregional äußerst positiven Bestandsentwicklung der Art werden derartige Ausweichbewegungen keinen Einfluss auf den Erhaltungszustand der „lokalen Population“ haben. Die geplanten WEA werden somit nicht zu erheblichen Störungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG führen. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Werden Fortpflanzungsoder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen Der Untersuchungsraum diente Kranichen weder als Fortpflanzungs- noch als Ruhestätte. § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Die Errichtung und der Betrieb von WEA werden keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung verursachen. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen Fazit: Kranich 135 Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone werden weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung führen. Grauammer Artspezifische Empfindlichkeit gegenüber WEA § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Werden Tiere verletzt oder getötet? Zur artspezifischen Empfindlichkeit der Grauammer liegen gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse vor: REICHENBACH et al. (2004) stufen die Empfindlichkeit der Art nach weitgehend abgesicherten Erkenntnissen als gering ein. MÖCKEL & WIESNER (2007) fassen zusammen, dass insbesondere bodennah lebende Vögel sich nicht durch WEA stören lassen und diese selbst im Nahbereich nisten. Insgesamt wurde von ihnen keine Singvogelart gefunden, die die Nähe von WEA bewusst mied. STÜBING (2011) stellt fest, dass Grauammern in direkter Nähe von WEA brüten, sofern sich dort geeignete Lebensräume befinden. Bisher liegen 28 Nachweise von Kollisionsopfer von Grauammern an WEA vor (Stand: 16.12.2015; vgl. DÜRR 2015). 25 Nachweise stammen aus Brandenburg, wo die Art v. a. im Bereich offener landwirtschaftlicher Nutzflächen häufig ist. Die Verletzungen der kollidierten Grauammern deuten darauf hin, dass ein Großteil der Individuen nicht mit den Rotoren, sondern mit den Masten der WEA kollidiert ist (möglicherweise bei einer Fluchtreaktion, bei der sie aufgescheucht worden sind). Dabei stammen die Funde von WEA, die im unteren Teil des Turms über keinen Anstrich verfügen (vgl. DÜRR 2011). baubedingte Auswirkungen Die Möglichkeit, dass Grauammern baubedingt verletzt oder getötet werden, ergibt sich nur dann, wenn sich auf den Bauflächen der WEA Nester der Art mit nicht flüggen Jungvögeln befinden. Die geplanten WEA-Standorte sowie deren Zuwegung befinden sich zumindest in potenziellen Bruthabitaten. Die vom BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) festgestellten Brutrevier lagen etwa 500 m bzw. noch weiter von den geplanten Anlagenstandorten entfernt (vgl. Karte 5.1). Dennoch kann aufgrund der generellen Eignung landwirtschaftlicher Nutzflächen bzw. angrenzender Randstrukturen nicht ausgeschlossen werden, dass auf den geplanten Bauflächen Grauammern bei Baubeginn brüten könnten. Um einen möglichen Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden werden geeignete Maßnahmen erforderlich. Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl (vgl. Kapitel 6): 1. Errichtung der WEA in einem Bauzeitenfenster außerhalb der Brutzeiten von Grauammern (vgl. Tabelle 6.3). 2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Errichtung der geplanten WEA in Zeiten außerhalb der Brutzeiten der Art (vgl. Tabelle 6.3). Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass auf den Flächen keine Grauammern mehr brüten können. 3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten WEA vor Baubeginn auf Brutvorkommen von Grauammern. Werden keine Brutvorkommen der Art ermittelt, kann mit der Errichtung der WEA begonnen werden. Sollten auf den Bauflächen Grauammern brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Art verschoben werden. ecoda Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen 136 anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen Die Verletzungen der bisher an WEA tot aufgefundenen Grauammern deuten darauf hin, dass die Tiere nicht mit den Rotoren, sondern mit den Masten der WEA kollidiert sind. Grauammern scheinen in Sondersituationen - v. a. wenn sie aufgeschreckt werden - weiße Masten nicht oder nur eingeschränkt zu erkennen und können dann mit diesen kollidieren (vgl. DÜRR 2011). Folglich bezieht sich das Kollisionsgefahr auf Tiere, die sich in der unmittelbaren Nähe der Anlagen aufhalten und dort aufgeschreckt werden. Die Gefahr, dass sich das Kollisionsrisiko von Grauammern signifikant erhöht, besteht demnach an WEA, die sich in unmittelbarer Nähe von Lebensräumen befinden, die regelmäßig von Grauammern genutzt werden. Aufgrund der Ergebnisse aus den Jahren 2011 und 2013 sowie der Ergebnisse des BÜROS FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) liegen die genutzten Brutreviere 500 m bzw. noch weiter von den geplanten WEA-Standorten entfernt. Zudem sind die geplanten WEA durch Gehölze von den Brutbereichen getrennt. An den geplanten WEA-Standorten wurden keine Grauammern festgestellt. Die regelmäßig genutzten Bereiche lagen so weit von den geplanten WEA entfernt, dass eine Kollision durch ein schreckhaftes Auffliegen - allein schon wegen der großen Entfernung - sehr unwahrscheinlich ist. In diesen Entfernungen wird somit nicht mit einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko gerechnet. Eine Kollision an den geplanten WEA kann zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007). § 44 Abs. 1 Nr. 2 baubedingte Auswirkungen BNatSchG: Die festgestellten Reviere sind so weit von den geplanten WEA-Standorten Werden Tiere entfernt, dass keine baubedingten erheblichen Störungen erwartet werden. erheblich gestört? anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen Grauammern weisen gegenüber den von WEA ausgehenden anlagen- und betriebsbedingten Reizen offensichtlich keine oder allenfalls eine sehr geringe Empfindlichkeit auf (s. o.). Es kann daher ausgeschlossen werden, dass das Vorhaben anlage- oder betriebsbedingt zu erheblichen Störungen von Grauammern führen wird. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Werden Fortpflanzungsoder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? baubedingte Auswirkungen Die festgestellten Reviere sind so weit von den geplanten WEA-Standorten entfernt, dass keine baubedingten Beschädigungen oder Zerstörungen von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten erwartet werden. § 14 Abs. 1 BNatSchG: Eingriffsregelung Es wird nicht erwartet, dass die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA in der geplanten Windkraftkonzentrationszone zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung führen werden. Fazit: Grauammer Die Errichtung und der Betrieb der WEA in der geplanten Windkraftkonzentrationszone werden - ggf. unter Berücksichtigung geeigneter Vermeidungsmaßnahmen -weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung führen. anlagen- und baubedingte Auswirkungen Grauammern weisen gegenüber den von WEA ausgehenden anlagen- und betriebsbedingten Reizen offensichtlich keine oder allenfalls eine sehr geringe Empfindlichkeit auf (s. o.). Daher wird angenommen, dass anlagen- oder betriebsbedingt keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Grauammern beschädigt oder zerstört werden. ecoda Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen 137 6 Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen 6.1 Maßnahmen zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG 6.1.1 Vermeidungsmaßnahmen Baumbrütende Großvögel und Spechte (Habicht, Sperber, Mäusebussard, Waldkauz, Waldohreule, Kleinspecht) Die geplanten WEA sollen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden, die für die Arten über keine geeigneten Fortpflanzungsstätten verfügen. Somit ist an den geplanten Standorten der WEA nicht mit einer Tötung oder Verletzung von Individuen dieser Arten im Zusammenhang mit dem Verlust oder der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu rechnen. Für die Zuwegung zu den geplanten WEA müssen einzelne Gehölze entfernt werden, die über ein gewisses Potenzial als Niststätten für baumbrütende Großvögel oder Spechte verfügen. Deswegen kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Zuwegung eventuell Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört und damit einhergehende Individuenverluste eintreten könnten (vgl. Kapitel 5). Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG zu vermeiden, sind entsprechende Maßnahmen vorzunehmen. Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl: 1. Anlage der Zuwegung in einem Bauzeitenfenster außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten (Bauzeiten: 01.08. bis 20.02.; vgl. Tabelle 6.1). 2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der Zuwegung in Zeiten außerhalb der Brutzeiten der Arten (Baumfeldräumung im Zeitraum vom 01.08. bis 20.02.; vgl. Tabelle 6.1). Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass Individuen der betroffenen Arten auf den Flächen keine Niststätten mehr anlegen können. 3. Eine Überprüfung der Bauflächen zur Anlage der Zuwegung vor Baubeginn auf Fortpflanzungsstätten der betroffenen Arten. Werden keine Niststätten der Art ermittelt, kann mit der Anlage der Zuwegung begonnen werden. Sollten auf den betroffenen Flächen Individuen der Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden. ecoda Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen Tabelle 6.1: 138 ecoda Brut- und Nestlingszeiträume von Habicht, Sperber, Mäusebussard, Waldkauz, Waldohreule, Kleinspecht nach LANUV (2016) Februar Art A M März E A M April E A M Mai E A M Juni E A M Juli E A M Aug. E A M E Habicht Sperber Mäusebussard Waldkauz Waldohreule Kleinspecht Brutzeit gesamt In bzw. an Gehölzen brütende Arten (Turteltaube, Neuntöter, Nachtigall, Feldsperling) Die geplanten WEA sollen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden, die für die Arten über keine geeigneten Fortpflanzungsstätten verfügen. Somit ist an den geplanten Standorten der WEA nicht mit einer Tötung oder Verletzung von Individuen im Zusammenhang mit dem Verlust oder der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu rechnen. Für die Zuwegung zu den geplanten WEA müssen einzelne Gehölze entfernt werden, die über ein gewisses Potenzial als Niststätten für in Gehölzen brütende Vogelarten verfügen. Deswegen kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Zuwegung eventuell Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört und damit einhergehende Individuenverluste eintreten könnten (vgl. Kapitel 5). Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG zu vermeiden, sind entsprechende Maßnahmen vorzunehmen. Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl: 1. Anlage der Zuwegung in einem Bauzeitenfenster außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten (Bauzeiten: 01.09. bis 31.03.; vgl. Tabelle 6.2). 2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der Zuwegung in Zeiten außerhalb der Brutzeiten der Arten (Baumfeldräumung im Zeitraum vom 01.09. bis 31.03.; vgl. Tabelle 6.2). Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass Individuen der betroffenen Arten auf den Flächen keine Niststätten mehr anlegen können. 3. Eine Überprüfung der Bauflächen zur Anlage der Zuwegung vor Baubeginn auf Fortpflanzungsstätten der betroffenen Arten. Werden keine Niststätten der Art ermittelt, kann mit der Anlage der Zuwegung begonnen werden. Sollten auf den betroffenen Flächen Individuen der Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden. Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen Tabelle 6.2: 139 Brut- und Nestlingszeiträume von Turteltaube, Neuntöter, Nachtigall, Feldsperling nach LANUV (2016) Art März A M April E A M Mai E A M Juni E A M Juli E A M Aug. E A M E Turteltaube Neuntöter Nachtigall Feldsperling Brutzeit gesamt Am Boden brütende Arten (Wachtel, Rebhuhn, Feldlerche, Feldschwirl, Schwarzkehlchen, Baumpieper, Grauammer) Es ist nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt des Beginns der Baumaßnahmen auf den Bauflächen, die zur Errichtung von der geplanten WEA erforderlich sind (Fundament-, Kranstell-, Montage- und Lagerflächen sowie Zuwegung) Niststätten von Wachtel, Rebhuhn, Feldlerche, Feldschwirl, Schwarzkehlchen, Baumpieper und Grauammer existieren (vgl. Kapitel 5). Zur Vermeidung des Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG (Tötung oder Verletzung von Individuen) ist daher eine geeignete Maßnahme vorzunehmen. Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl: 1. Errichtung der WEA in einem Bauzeitenfenster außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten (21.08. bis 20.03: vgl. Tabelle 6.3). 2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Errichtung der geplanten WEA in Zeiten außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten (21.08. bis 20.03: vgl. Tabelle 6.3). Nach der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass auf den Flächen keine Individuen der Arten mehr brüten können. 3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten WEA vor Baubeginn auf Brutvorkommen der betroffenen Arten. Werden keine Brutvorkommen der Arten ermittelt, kann mit der Errichtung der WEA begonnen werden. Sollten auf den Bauflächen Individuen der betroffenen Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden. ecoda Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen Tabelle 6.3: 140 Brut- und Nestlingszeiträume von Wachtel, Rebhuhn, Feldlerche, Feldschwirl, Schwarzkehlchen, Baumpieper und Grauammer nach LANUV (2016) März Art A M April E A M Mai E A M Juni E A M Juli E A M Aug. E A M E Wachtel Rebhuhn Feldlerche Feldschwirl Schwarzkehlchen Baumpieper Grauammer Brutzeit gesamt 6.1.2 Verminderungsmaßnahmen Rotmilan Maßnahmen zur weiteren Reduzierung des Kollisionsrisikos für Rotmilane (sowie anderer Greifvögel) Um nach Inbetriebnahme Rotmilane nicht in die Nähe der WEA zu locken, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden (vgl. MAMMEN et al. 2010): (1) Die Mastfuß-Umgebung sollte so unattraktiv wie möglich für Kleinsäuger und Rotmilane sein. (2) Die Mastfuß-Umgebung sollte so klein wie möglich sein. (3) Die Mastfußbrache sollte nicht gemäht oder umgebrochen werden. 6.1.3 Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion für die Wachtel (CEF-Maßnahmen) Um die ökologische Funktion eventuell beschädigter oder zerstörter Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang auf jeden Fall zu erhalten, sollten vorsorglich Flächen für die Wachtel optimiert werden. Diese Flächen müssen mit Inbetriebnahme der Anlagen so hergestellt sein müssen, dass sie von Wachteln nutzbar sind. Unter Annahme eines Meideverhaltens von 200 m im Umkreis bestehender WEA, wird - vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus den Jahren 2011 und 2013 sowie des BÜROS FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) - davon ausgegangen, dass zwei Wachtelreviere betroffen sein könnten. In Anlehnung Nach MKULNV (2013) kann als „Fortpflanzungsstätte“ pro Wachtel ein Umfang von 1 ha angesetzt werden. Da der Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung erfolgen sollte, werden für zwei eventuell beeinträchtigte Fortpflanzungsstätten der Art insgesamt CEF-Maßnahmen auf einer Fläche von 2 ha notwendig. Geeignete Maßnahmen sind im Leitfaden des MKULNV (2013) (insbesondere Ackerextensivierung) aufgeführt. ecoda Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen 6.2 141 Kompensationsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung Kompensationsmaßnahmen Wachtel Das Meideverhalten der Wachtel führt zudem zu einem Funktionsverlust in einem Bereich von besonderer Bedeutung für Wachteln, der als erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der Eingriffsregelung zu werten ist. Der Raum, in dem erhebliche Beeinträchtigungen für die Wachtel erwartet werden, ist identisch mit der Fläche, der für die Ermittlung des Umfangs der CEF-Maßnahmen herangezogen wurde (s. o.). Die dargestellten CEF-Maßnahmen werten Flächen für die Wachtel ökologisch auf und sind deswegen auch geeignet, die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregel zu kompensieren. Der Flächenumfang und die vorgeschlagenen CEF-Maßnahmen werden deswegen als ausreichend erachtet, um auch die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu kompensieren. Eine darüber hinausgehende Kompensation ist nicht notwendig. Kompensationsmaßnahmen für weitere bodenbrütende Arten des Offenlands (Feldlerche und Rebhuhn) Die geplanten WEA sollen auf Ackerflächen errichtet werden, sodass insbesondere Arten von Lebensraumverlusten betroffen sein können, für die Ackerflächen bedeutende Lebensraumfunktionen erfüllen. Neben der Wachtel trifft das in der vorliegenden Planung auf das Rebhuhn und die Feldlerche zu (vgl. Kapitel 5). Für die Anlage der Fundamente und der Kranstellflächen werden ca. 2,4 ha Ackerfläche in Anspruch genommen (vgl. ECODA 2014). Dieser Lebensraumverlust stellt eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der Eingriffsregelung dar, der durch habitataufwertende Maßnahmen zu kompensieren ist. Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG für die Wachtel sollten vorsorglich CEF-Maßnahmen auf 2 ha Fläche durchgeführt werden, die zu einer Erhöhung der Habitatqualität auf bislang intensiv bewirtschafteten und von der Windenergienutzung unbeeinflussten Flächen führen (s. o). Grundsätzlich sind - zumindest die meisten CEF-Maßnahmen für die Wachtel auch in der Lage erhebliche Beeinträchtigungen für die weiteren bodenbrütenden Arten des Offenlands zu kompensieren (vgl. MKUNLV 2013). Bei einer entsprechenden Konzeption der CEF-Maßnahmen für die Wachtel würden auch die erheblichen Beeinträchtigungen für die bodenbrütenden Vogelarten des Offenlandes kompensiert werden. Die verbleibenden 0,4 ha müssen durch geeignete Maßnahmen (z. B. Getreideeinsaat mit doppeltem Reihenabstand) kompensiert werden. Sollte eine entsprechende Planung nicht möglich sein, werden der Umfang und die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargelegt. ecoda Zusammenfassung 7 142 Zusammenfassung Anlass des vorliegenden Fachgutachtens sind die geplante Errichtung und der Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Bereich des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“. Die geplanten WEA-Standorte werden derzeit als Ackerflächen genutzt. Bei den von der REA GmbH geplanten WEA 2, 3, 4, 5 und 6 handelt es sich um Anlagen des Typs GE 130 des Herstellers General Electric mit einer Nabenhöhe von 110,0 m und einem Rotordurchmesser von 130,0 m (Gesamthöhe: 175 m) vorgesehen. Beim Anlagentyp GE 130 beträgt die Nennleistung laut Hersteller 3,2 MW. Die vormals geplante WEA 1 ist entfallen. Auftraggeberin des Fachgutachtens ist die Gemeinde Kreuzau. Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, - die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Brut-, Rast- und Zugvögel zu prognostizieren und zu bewerten, - zu prüfen, ob das Vorhaben einen Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG auslösen wird und - zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung (§ 14 BNatSchG) zu bewerten sind. In Bezug auf die Abarbeitung des Artenschutzes, die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe und Erheblichkeitsschwellen wird im vorliegenden Gutachten den Hinweisen und Arbeitshilfen für die artenschutzrechtliche Prüfung gefolgt (KIEL 2005, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2007a, b, LÜTTMANN 2007, STEIN & BAUCKLOH 2007, MUNLV 2010, MWEBWV & MKULNV 2010, MKULNV & LANUV 2013). Als Datengrundlage zur Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel wurde in den Jahren 2010 / 2011 und 2013 das Auftreten von Brut-, Rast- und Zugvögeln (inkl. Nahrungsgäste) erfasst. Der Untersuchungsraum umfasste den Raum im Umkreis von bis zu 2.000 m um die geplanten Standorte der WEA. Im UR2000 wurden während der Kartierungen zu den Brutvögeln im Jahr 2011 und 201 insgesamt 89 Vogelarten festgestellt. Davon nutzten 66 Arten den UR2000 als Bruthabitat, 14 Arten traten als Gastvögel (v. a. als Nahrungsgäste, Durchzügler oder Wintergäste) auf. Bei neun weiteren Arten war eine eindeutige Zuordnung als Brut- oder Gastvogel nicht möglich. Insgesamt wurden im UR2000 33 planungsrelevante Vogelarten nachgewiesen. 22 Arten sind in einer der Gefährdungskategorien der Roten Liste der Brutvögel Nordrhein-Westfalens eingestuft. 14 Arten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. 14 Arten sind im Anhang I der EU- ecoda Zusammenfassung 143 Vogelschutz-Richtlinie enthalten bzw. gelten nach Art. 4 (2) der EU-Vogelschutz-Richtlinie als planungsrelevant. Drei Arten sind als koloniebrütende Arten als planungsrelevant eingestuft. Während der Kartierungen zu den Rast- und Zugvögeln wurden in den Jahren 2010 / 2011 und 2013 insgesamt 75 Vogelarten registriert. Davon sind 29 Arten als planungsrelevant klassifiziert. 18 Arten sind in einer der Gefährdungskategorien der Roten Liste der Brutvögel Nordrhein-Westfalens eingestuft. 16 Arten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Zwölf sind im Anhang I der EU-VogelschutzRichtlinie enthalten bzw. gelten nach Art. 4 (2) der EU-Vogelschutz-Richtlinie als planungsrelevant. Drei Arten sind aufgrund ihrer koloniebrütenden Nistweise als planungsrelevant eingestuft. Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von der geplanten WEA wurden 21 Arten berücksichtigt. Es handelte sich um Arten, - die den Untersuchungsraum regelmäßig nutzten, so dass diesem zumindest eine durchschnittliche Bedeutung zukommt und - für die erhebliche negative Auswirkungen nicht per se ausgeschlossen werden können. Der Vogelschutz steht der Errichtung und dem Betrieb der geplanten WEA nicht entgegen. Die geplanten WEA sollen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden. Für die Zuwegung müssen kleinflächig Gehölze entfernt oder rückgeschnitten werden. Sowohl für bodenbrütenden wie auch in Gehölzen brütende Arten werden auf den Bauflächen Vermeidungsmaßnahmen erforderlich, um einen Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden (Bauzeitenbeschränkung, Baufeldräumung oder Baufeldbegutachtung). Um nach Inbetriebnahme Rotmilane nicht in die Nähe der WEA zu locken, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden (vgl. MAMMEN et al. 2010):ag (1) Die Mastfuß-Umgebung sollte so unattraktiv wie möglich für Kleinsäuger und Rotmilane sein. (2) Die Mastfuß-Umgebung sollte so klein wie möglich sein. (3) Keine Mahd (bzw. Umbruch) der Mastfußbrache. Um die ökologische Funktion eventuell beschädigter oder zerstörter Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Wachtel im räumlichen Zusammenhang auf jeden Fall zu erhalten, sollten vorsorglich auf einer Fläche von 2 ha artspezifische CEF-Maßnahmen durchgeführt werden. Entsprechende Maßnahmen sind im Leitfaden des MKULNV (2013) aufgeführt. Für die Anlage der Fundamente und der Kranstellflächen werden ca. 2,4 ha Ackerfläche in Anspruch genommen (vgl. ECODA 2014). Die CEF-Maßnahmen sind auch geeignet erhebliche Beeinträchtigungen ecoda Zusammenfassung 144 im Sinne der Eingriffsregelung für die Wachtel und - bei einer entsprechenden Konzeption - auch für Feldlerche und Rebhuhn zu kompensieren. Die verbleibenden 0,4 ha müssen durch geeignete Maßnahmen (z. B. Getreideeinsaat mit doppeltem Reihenabstand) kompensiert werden. Darüber hinaus werden die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung führen. ecoda Abschlusserklärung Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen. Dortmund, den 03. April 2017 Dr. Michael Quest Literaturverzeichnis AEBISCHER, A. (2009): Der Rotmilan. Ein faszinierender Greifvogel. Haupt-Verlag, Bern. ALTMANN, J. (1974): Observational study of behaviour: sampling methods. Behaviour 49: 227-267. BAUCKLOH, M., E.-F. KIEL & W. STEIN (2007): Berücksichtigung besonders und streng geschützter Arten bei der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen. Eine Arbeitshilfe des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Naturschutz und Landschaftsplanung 39 (1): 13-18. 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