Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,5 MB
Datum
25.04.2017
Erstellt
11.04.17, 13:07
Aktualisiert
11.04.17, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 8 zu VL 58/2012, 7.Erg.
www.ecoda.de
ecoda
Avifaunistisches Fachgutachten
UMWELTGUTACHTEN
Dr. Bergen & Fritz GbR
Ruinenstr. 33
44287 Dortmund
zur geplanten Errichtung von fünf WEA auf dem Gebiet der
Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen des
Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“
Fon 0231 5869 - 9510
Fax 0231 5869 - 9519
ecoda@ecoda.de
www.ecoda.de
Auftraggeberin:
Gemeinde Kreuzau
Bahnhofsstraße 7
52372 Kreuzau
Bearbeiter:
Dr. Michael Quest, Dipl.-Landschaftsökol.
Dortmund, den 03. April 2017
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Kartenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung ................................................................................................................................ 1
1.1 Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung ....................................................................... 1
1.2 Gesetzliche Grundlagen...................................................................................................... 2
1.2.1 Eingriffsregelung ................................................................................................................................... 2
1.2.2 Besonderer Artenschutz ....................................................................................................................... 2
1.3 Kurzdarstellung des Untersuchungsraums ....................................................................... 4
2 Beschreibung des Vorhabens ................................................................................................ 8
2.1 Windenergieanlagen........................................................................................................... 8
2.2 Kennzeichnung .................................................................................................................... 8
2.3 Fundamente ....................................................................................................................... 10
2.4 Kranstell- und Montageflächen ....................................................................................... 10
2.5 Trafostationen .................................................................................................................... 10
2.6 Zuwegungen ...................................................................................................................... 10
3 Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des
Untersuchungsraums ........................................................................................................... 13
3.1 Datenerhebung und -auswertung................................................................................... 13
3.1.1 Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste) ....................................................................................................... 13
3.1.2 Rast- und Zugvögel ............................................................................................................................. 17
3.2 Darstellung der Ergebnisse sowie Bedeutung des Untersuchungsraums für
Brut-, Rast- und Zugvögel ................................................................................................ 19
3.2.1 Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste) ....................................................................................................... 19
3.2.2 Rast- und Zugvögel ............................................................................................................................. 71
3.3 Weiterer Daten zu Vorkommen von Vogelarten aus dem Umfeld der
geplanten WEA .................................................................................................................. 97
4 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen ............................................................................ 99
4.1 Vogelschlag an Windenergieanlagen ........................................................................... 100
4.2 Beeinträchtigungen des Zuggeschehens ..................................................................... 102
4.3 Verlust von Habitaten (Meideverhalten) / Verminderung der Habitatqualität ...... 103
4.4 Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten ............................ 104
4.5 Beeinträchtigungen des Verhaltens und der Kondition von Brutvögeln ................. 104
5 Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen ...................................... 106
5.1 Planungsrelevante Arten, für die baubedingte Auswirkungen nicht
ausgeschlossen werden können ................................................................................... 112
5.2 Arten für die nach MKULNV & LANUV (2013) betriebsbedingte Verstöße gegen
§ 44 Abs. 1 BNatSchG nicht auszuschließen sind: ...................................................... 119
6 Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen ................................ 137
6.1 Maßnahmen zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG .... 137
6.1.1 Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................................................... 137
6.1.2 Verminderungsmaßnahmen Rotmilan ........................................................................................... 140
6.1.3 Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion für die Wachtel (CEFMaßnahmen) ..................................................................................................................................... 140
6.2 Kompensationsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung .................................... 141
7 Zusammenfassung ............................................................................................................. 142
Abschlusserklärung
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Seite
Kapitel 1:
Abbildung 1.1:
Abbildung 1.2:
Blick vom Zentrum nach Norden in Richtung der Obstplantagen südlich von
Boich ......................................................................................................................................... 05
Blick auf die Anhöhe Hürth .................................................................................................... 06
Kapitel 2:
Abbildung 2.1:
Abbildung 2.2:
Zeichnerische Darstellung der Tageskennzeichnung gemäß Anhang 5 der
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von
Luftfahrthindernissen“ vom 02.09.2015 .............................................................................. 09
Zeichnerische Darstellung der Nachtkennzeichnung gemäß Anhang 5 der
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von
Luftfahrthindernissen“ vom 02.09.2015 .............................................................................. 09
Kartenverzeichnis
Seite
Kapitel 1:
Karte 1.1:
Abgrenzung der Konzentrationszone für die Windenergie "Lausbusch" sowie
geplante Standorte der Windenergieanlagen ...................................................................... 7
Kapitel 2:
Karte 2.1:
Bauflächen zur Anlage der notwendigen Infrastruktur für die Errichtung und den
Betrieb der geplanten Windenergieanlagen....................................................................... 12
Kapitel 3:
Karte 3.1:
Karte 3.2:
Karte 3.3:
Karte 3.4:
Karte 3.5:
Karte 3.6:
Karte 3.7:
Karte 3.8:
Abgrenzung der Untersuchungsräume ................................................................................ 15
Wachtelreviere im Jahr 2011 und Einzelnachweise von Wachteln und
Rebhühnern im Jahr 2013 ...................................................................................................... 28
Revierzentren von Sperber, Habicht und Mäusebussarden sowie Nachweise von
Kornweihe, Habicht, Turmfalke und Baumfalke in den Jahren 2011 und 2013 ............ 33
Nachweise von Rot- und Schwarzmilanen in den Jahren 2011 und 2013 .................... 39
Revierzentren von Turteltauben, Steinkäuzen und Waldkäuzen in den Jahren
2011 und 2013 ........................................................................................................................ 50
Revierzentren und Nachweise von Schwarz-, Mittel- und Kleinspechten in den
Jahren 2011 und 2013............................................................................................................ 54
Brutbereiche sowie Einzelnachweise ausgewählter Singvogelarten in den Jahren
2011 und 2013 ........................................................................................................................ 67
Flugwege und Aufenthaltsorte von Rotmilanen und Kiebitzen während der
Beobachtungen zu Rast- und Zugvögeln im Jahr 2010 / 2011 und 2013 ..................... 86
Kapitel 5:
Karte 5.1:
Konfliktbewertung zwischen der Planung und den Lebensraumfunktionen der
Wachtel und der Grauammer ............................................................................................. 123
Tabellenverzeichnis
Seite
Kapitel 3:
Tabelle 3.1:
Tabelle 3.2:
Tabelle 3.3:
Tabelle 3.4:
Tabelle 3.5:
Tabelle 3.6:
Tabelle 3.7:
Tabelle 3.8:
Tabelle 3.9:
Tabelle 3.10:
Tabelle 3.11:
Tabelle 3.12:
Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln
(inkl. Nahrungsgäste) im Frühjahr / Sommer 2011 .......................................................... 16
Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln
(inkl. Nahrungsgäste) im Frühjahr / Sommer 2013 .......................................................... 17
Übersicht über die im Herbst 2010 und Frühjahr 2011 durchgeführten
Begehungen zur Erfassung von Rast- und Zugvögeln ....................................................... 18
Übersicht über die im Jahr 2013 durchgeführten Begehungen zur Erfassung von
Rast- und Zugvögeln ............................................................................................................... 18
Liste der im UR1000 und UR2000 während der Begehungen zu den Brutvögeln im
Jahr 2011 und 2013 registrierten Vogelarten mit Angaben zum Status und zur
Gefährdungskategorie ............................................................................................................ 20
Qualitative Beschreibung der beobachteten Aktivität von Rotmilanen im Umfeld
des Vorhabens im Jahr 2011 ................................................................................................. 35
Qualitative Beschreibung der beobachteten Aktivität von Rotmilanen im Umfeld
des Vorhabens im Jahr 2013 ................................................................................................. 36
Übersicht über die artspezifische Bedeutung des Untersuchungsraums für
planungsrelevante Brutvogelarten (inkl. Gastvögel) und deren bedeutenden
Lebensraumelementen .......................................................................................................... 68
Liste der in den Jahren 2010 / 2011 sowie 2013 im UR2000 registrierten Zug- und
Rastvogelarten mit Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie ..................... 72
Qualitative Beschreibung der beobachteten Aktivität von Rotmilanen im UR2000
im Rast- und Zugzeitraum 2010 / 2011 ............................................................................. 78
Beobachtungen ziehender Kraniche während der Beobachtungen im Rast- und
Zugzeitraum der Jahre 2010 / 2011 und 2013 .................................................................. 84
Übersicht über die artspezifische Bedeutung des Untersuchungsraums für
planungsrelevante Rast- und Zugvogelarten und deren bedeutenden
Lebensraumelemente ............................................................................................................ 95
Kapitel 5:
Tabelle 5.1:
Tabelle 5.2:
Tabelle 5.3:
Abschichtung der zu berücksichtigenden planungsrelevanten Brutvogelarten........... 107
Abschichtung der zu berücksichtigenden planungsrelevanten Rastvogelarten .......... 110
Abschichtung der aufgrund weiterer Daten zu berücksichtigenden
planungsrelevanten Vogelarten .......................................................................................... 112
Kapitel 6:
Tabelle 6.1:
Tabelle 6.2:
Tabelle 6.3:
Brut- und Nestlingszeiträume von Habicht, Sperber, Mäusebussard, Waldkauz,
Waldohreule, Kleinspecht nach LANUV (2016)................................................................. 138
Brut- und Nestlingszeiträume von Turteltaube, Neuntöter, Nachtigall,
Feldsperling nach LANUV (2016) ........................................................................................ 139
Brut- und Nestlingszeiträume von Wachtel, Rebhuhn, Feldlerche, Feldschwirl,
Schwarzkehlchen, Baumpieper und Grauammer nach LANUV (2016) ......................... 140
Einleitung
1
Einleitung
1.1
Anlass, Aufgabenstellung und Gliederung
01
Anlass des vorliegenden Fachgutachtens sind die geplante Errichtung und der Betrieb von fünf
Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im
Bereich des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“ (vgl. Karte 1.1). Die geplanten
WEA-Standorte werden derzeit als Ackerflächen genutzt.
Bei den von der REA GmbH geplanten WEA 2, 3, 4, 5 und 6 handelt es sich um Anlagen des Typs GE
130 des Herstellers General Electric mit einer Nabenhöhe von 110,0 m und einem Rotordurchmesser
von 130,0 m (Gesamthöhe: 175 m) vorgesehen. Beim Anlagentyp GE 130 beträgt die Nennleistung
laut Hersteller 3,2 MW. Die vormals geplante WEA 1 ist entfallen.
Auftraggeberin ist die Gemeinde Kreuzau.
Die Errichtung und der Betrieb von WEA können sich negativ auf Brut-, Rast- und Zugvögel auswirken
(vgl. Kapitel 4). Als Bestandteil der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts unterliegen Vögel der
Eingriffsregelung. Somit ist ein Vorhabenträger verpflichtet, Beeinträchtigungen von Vögeln soweit wie
möglich zu vermeiden und zu vermindern sowie unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen durch
geeignete Maßnahmen zu kompensieren (auszugleichen oder zu ersetzen).
Alle europäischen Vogelarten sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Zudem
gelten einzelne Arten (Artgruppen) nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG als streng geschützt.
Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe des vorliegenden Gutachtens,
-
die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Brut-, Rast- und Zugvögel zu prognostizieren und
zu bewerten,
-
zu prüfen, ob das Vorhaben einen Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG auslösen wird
sowie
-
zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung (§ 14 BNatSchG) zu bewerten sind.
Im Folgenden wird das Vorhaben kurz beschrieben (Kapitel 2). Auf der Grundlage von umfangreichen
Erfassungen von Brut-, Rast- und Zugvögeln, die im Jahr 2010 / 2011 und 2013 durchgeführt wurden,
wird anschließend das Vorkommen einzelner Arten im Untersuchungsraum dargestellt und die
Bedeutung des Untersuchungsraums bewertet. Dazu werden auch Daten aus anderen Erhebungen für
Windenergieplanungen aus dem Umfeld der geplanten Windkraftkonzentrationszone sowie Hinweise,
Daten und Informationen weiterer Institutionen und Personen berücksichtigt (Kapitel 3). Ausgehend
vom Wirkpotenzial von WEA auf Vögel (Kapitel 4) erfolgt die Prognose und Bewertung der zu
ecoda
Einleitung
02
erwartenden Auswirkungen (Kapitel 5) sowie die Darstellung von Vermeidungs-, Verminderungs- und
Kompensationsmaßnahmen im Kapitel 6. Kapitel 7 fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen.
1.2
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der aktuellen Fassung vom 01.
März 2010.
Nach § 1 BNatSchG sind Natur und Landschaft „[...] aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage
für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im
besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass
1.
die biologische Vielfalt
2.
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3.
die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer
gesichert sind. Der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die
Wiederherstellung von Natur und Landschaft“.
1.2.1
Eingriffsregelung
Laut § 14 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die
die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich
beeinträchtigen können“ Eingriffe in Natur und Landschaft. Durch § 15 BNatSchG wird der Verursacher
eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare
Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu
ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens werden die Begriffe
„Ausgleich“ und „Ersatz“ z. T. vereinfacht unter „Kompensation“ zusammengefasst, sofern dies nicht
zu Missverständnissen führt.
1.2.2
Besonderer Artenschutz
Die in Bezug auf den besonderen Artenschutz relevanten Verbotstatbestände finden sich in
§ 44 Abs. 1 BNatSchG. Demnach ist es verboten,
1.
wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen
oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören,
2.
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der
Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören;
ecoda
Einleitung
03
eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen
Population einer Art verschlechtert,
3.
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus
der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4.
wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der
Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG gelten i. V. m § 44 Abs. 5 BNatSchG.
Danach liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene
unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 1 nicht
vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können
auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.
Die Definition, welche Arten als besonders bzw. streng geschützt sind, ergibt sich aus den
Begriffserläuterungen des § 7 Abs. 2 Nr. 13 bzw. Nr. 14 BNatSchG. Demnach gelten alle europäischen
Vogelarten als besonders geschützt und unterliegen so dem besonderen Artenschutz des
§ 44 Abs. 1. Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5BNatSchG.
Zu den streng geschützten Arten werden „besonders geschützte Arten“ gezählt, die „[...]
a) in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97,
b) in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (für Vögel irrelevant),
c) in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 2 aufgeführt sind.“
Für die Planungspraxis ergibt sich ein Problem, da die aus Art. 5 VS-RL resultierenden Verbote für alle
europäischen Vogelarten und somit auch für zahlreiche „Allerweltsarten“ gelten. Vor diesem
Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalens eine naturschutzfachlich begründete Auswahl der planungsrelevanten Arten getroffen (KIEL 2007a, KAISER 2012, LANUV 2014). Als Kriterien dienten dabei der
Gefährdungsgrad der einzelnen Arten (Rote Liste), die Einstufung der Arten in den Anhang I der VS-RL
sowie die Einstufung ausgewählter Zugvögel nach Art. 4 Abs. 2 VS-RL. Außerdem sind Koloniebrüter
als planungsrelevante Arten zu berücksichtigen.
Eine artspezifische Berücksichtigung der „nur“ besonders geschützten Arten in der Planungspraxis hält
KIEL (2007b) für nicht praktikabel, da es sich dabei in NRW um etwa 800 Arten handelt. Der Autor
weist daraufhin, dass diese Arten über den flächenbezogenen Biotoptypenansatz in der
Eingriffsregelung behandelt werden. Die darunter fallenden Vogelarten befinden sich in NordrheinWestfalen in einem günstigen Erhaltungszustand und sind im Regelfall nicht von populationsrelevanten Beeinträchtigungen bedroht. Auch ist grundsätzlich keine Beeinträchtigung der
ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten zu erwarten (KIEL 2007a).
ecoda
Einleitung
04
Zur Standardisierung der Verwaltungspraxis sowie zur rechtssicheren Planung und Genehmigung von
WEA wurde von MKULNV & LANUV (2013) der Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes
bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ herausgegeben.
In Bezug auf die Abarbeitung des Artenschutzes, die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe und
Erheblichkeitsschwellen wird im vorliegenden Gutachten den Hinweisen und Arbeitshilfen für die
artenschutzrechtliche Prüfung gefolgt (KIEL 2005, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2007a, b, LÜTTMANN 2007,
STEIN & BAUCKLOH 2007, MUNLV 2010, MWEBWV & MKULNV 2010, MKULNV & LANUV 2013).
1.3
Kurzdarstellung des Untersuchungsraums
Der Untersuchungsraum befindet sich im Grenzbereich zwischen der Mechernicher Voreifel, die
naturräumlich zur Osteifel gehört (UR1000 und westliche Teile des UR2000), und der Zülpicher Börde, die
der Niederrheinischen Bucht angehört (östliche Teile des UR2000) (vgl. GLÄSSER 1978).
Der gut strukturierte und mäßig reliefierte Untersuchungsraum im Umkreis von bis zu 1.000 m um die
geplanten WEA (im Folgenden: UR1000) liegt zwischen den Ortschaften Nideggen im Südwesten, Thum
im Osten und Boich im Nordwesten. Insgesamt überwiegt im UR1000 die intensive, meist ackerbauliche
Nutzung. Im nördlichen Teil des UR1000 (südöstlich von Boich) werden größere Flächen von
Obstplantagen eingenommen (vgl. Abbildung 1.1). Extensive, teils verbrachte Streuobstwiesen mit
alten Obstbaumbeständen befinden sich überwiegend in den Randlagen der ländlich geprägten
Ortschaften und an Einzelgehöften in den Randbereichen des UR1000 sowie am östlichen Kaiserberg im
Grenzbereich von UR1000 und UR2000. Grünländereien (Mähwiesen und Weiden) sind vor allem in den
Gemarkungen Kaiserberg, Lausbusch und Bruchberg sowie in der Talaue des Thumbachs westlich
Thum anzutreffen. Feldgehölze, diverse Heckenstrukturen und eine Reihe kleiner Waldparzellen aus
meist standorttypischen Bäumen und Sträuchern strukturieren und beleben das Landschaftsbild im
UR1000. Landschaftsprägend ist die Anhöhe Hürth mit 335 m ü. NN (vgl. Abbildung 1.2).
Der erweiterte Untersuchungsraum im Umkreis von bis zu 2.000 m um die geplanten WEA (im
Folgenden: UR2000) besteht aus einem abwechslungsreichen Mosaik aus landwirtschaftlichen
Nutzflächen mit Feldgehölzen und Hecken sowie verschiedenen Waldanteilen (in den nördlichen,
östlichen und südlichen Abschnitten des UR2000 in den Bereichen nördlicher Bruchberg, Waldkomplexe
im Randbereich des NSG Drover Heide, Muschling, südlicher Kaiserberg). Nach Westen fällt das
Gelände ab und wird durch die Siedlungsflächen von Nideggen und Teilräumen mit intensiverer
landwirtschaftlicher Nutzung und entsprechend strukturärmerer Landschaft eingenommen. Nördlich
und südlich der Ortschaft Boich grenzen alte, überwiegend extensiv genutzte Obstplantagen und
Streuobstwiesen an. Der Osten und Nordosten des UR2000 wird von Feldgehölzen (z. T. bachbegleitend)
und den flächigen Waldkomplexen des Randbereichs des NSGs Drover Heide eingenommen. Das bis
ecoda
Einleitung
05
2004 als Truppenübungsplatz genutzte ca. 670 ha große Naturschutzgebiet ist darüber hinaus auch als
FFH-Gebiet und als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Die zentralen Flächen des NSGs werden von
mageren Offenlandflächen (Magerrasen, Heideflächen) eingenommen und bieten v. a. gefährdeten
bodenbrütenden Vogelarten des Offen- und Halboffenlandes geeignete Lebensraumbedingungen
(Ziegenmelker, Heidelerche, Schwarzkehlchen und Wiesenpieper). Kleinere Flächen im Offenland
sowie die Randzonen des NSG werden von Wäldern (meist Kiefern- oder Eichen-Birkenwäldern)
beherrscht (vgl. Karte 1.1).
Abbildung 1.1:
Blick vom Zentrum nach Norden in Richtung der Obstplantagen südlich von Boich
ecoda
Einleitung
Abbildung 1.2:
06
Blick auf die Anhöhe Hürth
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Beschreibung des Vorhabens
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08
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Beschreibung des Vorhabens
Die geplanten WEA sollen auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Ackerflächen errichtet werden
(vgl. Karte 2.1).
2.1
Windenergieanlagen
Bei den von der REA GmbH geplanten WEA 2, 3, 4, 5 und 6 handelt es sich um Anlagen des Typs GE
130 des Herstellers General Electric mit einer Nabenhöhe von 110,0 m und einem Rotordurchmesser
von 130,0 m (Gesamthöhe: 175 m) vorgesehen. Beim Anlagentyp GE 130 beträgt die Nennleistung
laut Hersteller 3,2 MW. Die vormals geplante WEA 1 ist entfallen.
Die geplanten Anlagen verfügen über Dreiblattrotoren, Rotorblattverstellsysteme und automatische
Windnachführung.
Die WEA sind
mit
Blitzschutzsystemen ausgestattet.
Ein Überwachungssystem
sorgt
bei
schwerwiegenden Störungen für die Abschaltung der Anlage. Die Anlagen verfügen zudem über eine
Eisansatzerkennung.
2.2
Kennzeichnung
Alle Bauwerke von über 100 m über Grund erhalten im Hinblick auf die Flugsicherheit eine
Kennzeichnung. Die geplanten WEA erhalten neben farblichen Markierungen am Turm und an den
Rotorblättern (Tageskennzeichnung) auch eine sogenannte „Befeuerung“ an den Gondeln sowie am
Turm (Nachtkennzeichnung) in Verbindung mit Sichtweitenmessgeräten, um die Befeuerung bei guter
Sicht zu reduzieren. Die nach der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von
Luftfahrthindernissen“ vom 02.09.2015 möglichen Varianten sind in den Abbildungen 2.1 und 2.2
dargestellt. Eine Synchronisierung der Blinkfolge ist nach der Verwaltungsvorschrift verpflichtend. Die
Art der Tages- und Nachtkennzeichnung wird im Rahmen der vom Hersteller vorgegebenen Varianten
gemäß den Auflagen des BImSchG-Genehmigungsbescheids erfolgen.
Beschreibung des Vorhabens
09
Abbildung 2.1:
Zeichnerische Darstellung der Tageskennzeichnung gemäß Anhang 5 der
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“
vom 02.09.2015
Abbildung 2.2:
Zeichnerische Darstellung der Nachtkennzeichnung gemäß Anhang 5 der
„Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen“
vom 02.09.2015
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
2.3
10
Fundamente
Das Betonfundament einer WEA vom Typ GE130 ist kreisförmig und hat einen Außendurchmesser von
21,5 m (beanspruchte Fläche je WEA: 363 m²).
Die Tiefe der Fundamentgruben beträgt etwa 2 m. Der Bodenaushub, der zwischenzeitlich auf den an
die Fundamentgruben grenzenden Flächen gelagert wird, wird nach Fertigstellung der Fundamente
wieder angeschüttet. Ggf. sind für die Standsicherheit weitere Aufschüttungen notwendig. Die
Aufschüttung ist lagenweise einzubauen und zu verdichten. Dieses ist von einem geotechnischen
Sachverständigen schriftlich zu bestätigen. Die Aufschüttung ist gegen Erosion zu schützen.
2.4
Kranstell- und Montageflächen
Die zur Errichtung der Anlagen benötigten Kranstellflächen werden benachbart zu den Fundamenten
auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen dauerhaft angelegt (vgl. Karte 2.1). Die Größe der
Kranstellflächen beträgt je WEA 1.500 m² (50 m * 30 m). Der Oberboden wird auf den beanspruchten
Flächen abgeschoben. Als Sauberkeitsschicht und zur Erhöhung der Tragfestigkeit wird zwischen dem
Unterbau und der Tragschicht ein Geotextil hoher Zugfestigkeit eingebaut. Die Tragschicht wird mit
geeignetem Schottermaterial in einer Stärke von 30 bis 40 cm aufgebaut, so dass sie genügend
Festigkeit für die Errichtung des Krans bei gleichzeitiger Versickerungsmöglichkeit für Regenwasser
bietet.
Für die Dauer der Bauphase werden pro geplanter WEA i. d. R. zwei Hilfskranflächen benötigt. Die
Hilfskranflächen werden temporär (voraussichtlich mithilfe von Metallplatten) befestigt. Nach
Errichtung der WEA werden die Befestigungen zurückgebaut und der zuvor abgeschobene
Bodenaushub entsprechend der ursprünglichen Lagerungsverhältnisse wieder aufgebracht, so dass die
Flächen anschließend wieder landwirtschaftlich genutzt werden können.
Weitere Flächen werden zur Montage der Kranausleger und der Rotoren sowie zur Lagerung von
Boden benötigt, wobei die angrenzenden Ackerflächen genutzt werden sollen (vgl. Karte 2.1). Eine
Befestigung dieser Flächen ist nicht erforderlich. Die Flächen können unmittelbar nach Abschluss der
Bauarbeiten wieder landwirtschaftlich genutzt werden.
2.5
Trafostationen
Die Trafostation ist bei dem geplanten Anlagentyp in der WEA integriert. Eine separate Trafostation ist
nicht erforderlich, so dass ein zusätzlicher Flächenverbrauch vermieden wird.
2.6
Zuwegungen
Die Zuwegungen müssen grundsätzlich so aufgebaut und freigegeben sein, dass sie von Schwerlastfahrzeugen mit einer Achslast von 12 t und einem maximalen Gesamtgewicht von 140 t befahren
werden können bzw. dürfen. Auch nach dem Aufbau der WEA muss sichergestellt sein, dass die
ecoda
Beschreibung des Vorhabens
11
Anlagen für Reparaturen oder Servicearbeiten jederzeit mit Kranfahrzeugen und LKW erreichbar sind.
Die Wege müssen eine Nutzbreite von mindestens 4,0 m aufweisen, die hindernisfreie lichte
Durchfahrtsbreite darf 5,5 m nicht unterschreiten. An rechtwinkligen Abzweigungen sind i. d. R.
Einbiegebereiche anzulegen, die ebenfalls geschottert werden. Neu anzulegende Wege sowie
Wegeausbauten werden mit Schottermaterial befestigt, so dass die Wasserdurchlässigkeit auf den
Flächen erhalten bleibt.
Die Erschließung des Windparks erfolgt ausgehend von der Landessstraße L 33 über bestehende
Wirtschaftswege. Die Zufahrten im Bereich des es Straßenbegleitgrüns entlang der L 33 werden
lediglich für die Dauer der Bauarbeiten angelegt. Nach Beendigung der Arbeiten werden die Zufahrten
zurückgebaut und wieder Straßenbegleitgrün angepflanzt.
Im weiteren Verlauf der Zuwegung müssen die vorhandenen Wege - wo erforderlich - auf eine Breite
von 4 m ausgebaut werden. Zudem werden einzelne Wegabschnitte auf Acker neu angelegt und z. T.
Kurvenradien ausgebaut. Für die Wegausbauten wird Schottermaterial verwendet. Die Ausbauten
erfolgen in vergleichbarer Weise wie die Anlage der Kranstellflächen.
Für die Zufahrt zur der geplanten WEA 6 muss ein wegbegleitender Entwässerungsgraben überquert
werden. Voraussichtlich wird der Graben über eine Strecke von ca. 20 m verrohrt. Zur Anfahrt des
Standortes der WEA 4 wird der Thumbach gequert. Die bestehende Überquerung ist voraussichtlich zu
erweitern. Das genaue Ausmaß des Ausbaus ist derzeit noch nicht bekannt.
Da auch nach dem Aufbau der WEA sichergestellt sein muss, dass die einzelnen WEA für Reparaturen
oder Servicearbeiten mit Kranfahrzeugen und LKW erreicht werden können, sind die Wege dauerhaft
auszubauen.
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Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
13
3
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des
Untersuchungsraums
3.1
Datenerhebung und -auswertung
3.1.1
Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste)
Als Datengrundlage zur Prognose der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens wurde im Jahr
2011 und 2013 die Brutvogelfauna (inkl. Nahrungsgäste) im Umkreis von bis zu 1.000 m um die
geplanten WEA erfasst (UR1000) (vgl. Karte 3.1). Im Jahr 2011 wurde der Raum im Umkreis von
1.000 m um ursprünglich vier geplante WEA untersucht, der v. a. die zentralen Bereiche des
Untersuchungsraums in der vorliegenden Untersuchung darstellt.
Aufgrund einer Vergrößerung der geplanten Windkraftkonzentrationszone bzw. Erhöhung der
Anlagenzahl wurden im Jahr 2013 weitere Begehungen notwendig, die sich v. a. auf die im Jahr 2011
nicht untersuchten südlichen Bereiche konzentrierten.
Dabei wurde ein selektiver Untersuchungsansatz gewählt, bei dem nur planungsrelevante
(wertgebende und eingriffssensible) Arten quantitativ berücksichtigt werden, während die übrigen
Arten qualitativ erfasst werden. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass man bei einem verminderten
Zeitaufwand gegenüber vollständigen Kartierungen eine gute, quantitative Datengrundlage über das
Vorkommen oder Fehlen planungsrelevanter Arten erhält.
Zwischen Ende Januar und Ende Juli 2011 und 2013 wurden insgesamt jeweils elf Begehungen
(insgesamt 22 Begehungen) zur Erfassung brütender und weiterer im Gebiet verweilender Vögel
durchgeführt (inkl. drei Abend- / Nachtbegehungen insbesondere zur Erfassung von Eulen: siehe
Tabelle 3.1 und 3.2). Während der Begehung am 01.03.2011 und 06./07.03.2013 wurden weite
Bereiche (v. a. die Waldränder, Feldgehölze und Gehölzgruppen) des Untersuchungsraums
abgegangen. Dabei wurde insbesondere auf vorhandene Horste geachtet. Bei den nachfolgenden
Kartierungen wurden die bekannten Horste regelmäßig kontrolliert (wobei äußerst vorsichtig
vorgegangen wurde, um etwaige Bruten / Brutvögel nicht zu stören).
Die Begehungen fanden bei überwiegend günstigen Witterungsbedingungen statt. Die anwesenden
Vögel wurden gemäß der Revierkartierungsmethode in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005) registriert.
Die Aufenthaltsorte der beobachteten Individuen wurden unter Angabe der Verhaltensweise
punktgenau auf einer Karte (1 : 10.000) notiert, wobei der Schwerpunkt auf Individuen mit Revier
anzeigenden Merkmalen lag (vgl. z. B. PROJEKTGRUPPE „ORNITHOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG“ DER
DEUTSCHEN ORNITHOLOGISCHEN GESELLSCHAFT 1995). Die Identifikation und Abgrenzung von Revieren erfolgte
in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005). Als Endergebnis können somit die Anzahl und die räumliche
Verteilung der Brutreviere der einzelnen Arten bestimmt werden.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
14
Beim Auftreten eines oder mehrerer Individuen war die exakte Erfassung des Aufenthaltsorts
allerdings schwierig. Bei einem Individuum (oder mehreren), welches anhaltend über einem Bereich
jagte oder kreiste, machte die exakte Erfassung des Aufenthaltsorts zudem keinen Sinn. In den
geschilderten Fällen wurde der Aufenthaltsort daher nicht punktgenau kartiert. Stattdessen wurde der
Bereich, in dem sich das Individuum (die Individuen) aufhielt(en), abgegrenzt.
Die Identifikation und Abgrenzung von Revieren erfolgte in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005). Als
Endergebnis können somit die Anzahl und die räumliche Verteilung der Brutreviere der einzelnen
Arten bestimmt werden.
Darüber hinaus fließen auch Informationen über Vorkommen von dämmerungs- und / oder
nachtaktiven Arten, die während der Fledermauskartierungen gemacht wurden (v. a. Nachweise
rufender Wachteln und Eulen) in die Untersuchungsergebnisse ein. Hierbei wurden alle
Beobachtungen planungsrelevanter Arten registriert und punktgenau in einer Arbeitskarte eingetragen
(vgl. ECODA 2016).
Das Vorkommen von planungsrelevanten Arten mit großem Aktionsradius (vor allem Großvögel)
wurde in Abhängigkeit von der Biotopausstattung und der Geländestruktur auch darüber hinaus erfasst
(bis zu 2.000 m um den Standort der geplanten WEA = erweiterter Untersuchungsraum; im Folgenden:
UR2000). Zur Erfassung des Vorkommens planungsrelevanter Großvogelarten (z. B. Rotmilan) und deren
Raumnutzung fanden von ausgewählten Punkten Beobachtungen statt. Die Beobachtungen umfassten
den erweiterten Untersuchungsraum, wobei der engere Untersuchungsraum intensiver beobachtet
wurde. Im Rahmen der Beobachtungen kamen die „scan-sampling“-Technik und die „animal-focussampling“-Technik zum Einsatz (vgl. ALTMANN 1974, MARTIN & BATESON 1986).
Auf eine systematische Erfassung von Arten mit kleinem Aktionsradius (vor allem Kleinvögel) wurde
im erweiterten Untersuchungsraum verzichtet (sofern sie zufällig registriert wurden, werden sie
berücksichtigt), da in einer Entfernung von mehr als 1.000 m zu WEA keine Auswirkungen auf diese
Arten erwartet werden.
Die Abgrenzung des Untersuchungsraums und die gewählte Untersuchungsintensität können vor dem
Hintergrund der Fragestellung als sachgerecht und problemorientiert bezeichnet werden.
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! Avifaunistisches Fachgutachten
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Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.1:
16
Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln (inkl.
Nahrungsgäste) im Frühjahr / Sommer 2011 (grau gestrichelt: Termine der Abend-/
Nachtbegehungen)
Nr.
Datum
Temp.
Windstärke
(Bft)
Bewölkung
Sonne
Niederschlag
1
31.01.2011
-4 - -5°C
1-2
100%
-
0%
2
16.02.2011
3 - 6°C
1-2
50%
-
0%
3
01.03.2011
2 - 4°C
2-3
40%
-
0%
4
04.04.2011
10 - 13°C
2-3
80%
20%
5%
(leichter Niesel)
5
18.04.2011
18 - 20°C
3
0%
100%
0%
6
04.05.2011
12 - 15°C
2-3
30%
70%
0%
7
20.05.2011
20 - 23°C
2
70%
30%
0%
8
02.06.2011
21 - 24°C
3
0%
100%
0%
9
15.06.2011
22 - 24°C
2-3
75%
25%
0%
10
04.07.2011
14 - 19°C
2-3
30%
70%
0%
11
25.07.2011
17 - 21°C
1-3
80%
20%
15%
(leichter Regen)
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Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.2:
17
Übersicht über die durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln (inkl.
Nahrungsgäste) im Frühjahr / Sommer 2013 (grau gestrichelt: Termine der Abend-/
Nachtbegehungen)
Nr.
Datum
Temp.
Windstärke
(Bft)
Bewölkung
Sonne
Niederschlag
1
28.02.2013
1 - 2°C
1-2
100%
-
0%
2
06.03.2013
8 - 18°C
2-3
30%
-
0%
3
07.03.2013
12 - 16°C
1
100%
0%
0%
4
21.03.2013
-2 - 0°C
0-2
0%
-
0%
5
02.04.2013
5 - 8°C
3-4
0 - 20%
100%
0%
6
22.04.2013
14 -17°C
2-3
0 -10%
100%
0%
7
29.04.2013
10 - 14°C
2-3
70 - 100%
15%
0%
8
24.05.2013
10 - 11°C
2-3
60 - 100%
30%
0%
9
03.06.2013
13 - 16°C
3
20 - 40%
75%
0%
10
21.06.2013
17 - 20°C
3-4
60 - 100%
15%
0%
11
01.07.2013
18 - 23°C
2-3
60 - 100%
20%
0%
3.1.2
Rast- und Zugvögel
Die Erfassung von Rast- und Zugvögeln fand im Herbst 2010 (acht Begehungen), im Frühjahr 2011
(drei Begehungen) sowie im Frühjahr 2013 (zwei Begehungen) und im Herbst 2013 (sechs
Begehungen) statt (vgl. Tabelle 3.3 und 3.4). Dafür wurden in einem Umkreis von 2.000 m um die
geplanten Anlagen alle vorkommenden Vögel in Anlehnung an die Methode von an BIBBY et al. (1995)
flächendeckend erfasst. Dabei wurde ein selektiver Untersuchungsansatz gewählt, bei dem nur
planungsrelevante (wertgebende und eingriffssensible) Arten quantitativ berücksichtigt werden,
während die übrigen Arten qualitativ erfasst werden. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass man bei
einem verminderten Zeitaufwand gegenüber vollständigen Kartierungen eine gute, quantitative
Datengrundlage über das Vorkommen oder Fehlen planungsrelevanter Arten erhält. Durch den
verminderten Zeitaufwand verringert sich auch die Gefahr von Doppelzählungen. Während der
Beobachtungen zur Erfassung von Rastvögeln sowie der Begehungen zur Erfassung von Brutvögeln
wurde auch auf überfliegende / ziehende Individuen geachtet.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.3:
18
Übersicht über die im Herbst 2010 und Frühjahr 2011 durchgeführten Begehungen zur
Erfassung von Rast- und Zugvögeln
Nr.
Datum
Temp.
Windstärke
(Bft)
Bewölkung
Sonne
Niederschlag
1
26.08.2010
21 - 23°C
2-3
70 - 100%
5%
40%
(Regen)
2
10.09.2010
15 - 18°C
1-2
80 - 100%
20%
0%
3
21.09.2010
17 - 19°C
0-1
30%
0%
0%
4
05.10.2010
15 - 17°C
0-2
80%
0%
0%
5
18.10.2010
8 - 9°C
2
30%
70%
0%
6
01.11.2010
8 - 9°C
2
100
0%
0%
7
16.11.2010
4 - 5°C
1-2
80%
20%
0%
8
01.12.2010
-5 - -7°C
3
100%
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Schneegriesel)
9
31.01.2011
-4 - -3°C
1-2
100%
0%
5% (leichter
Schneegriesel)
10
16.02.2011
5 - 9°C
2
50%
50%
0%
11
01.03.2011
4 - 8°C
3-4
10%
90%
0%
Tabelle 3.4:
Übersicht über die im Jahr 2013 durchgeführten Begehungen zur Erfassung von Rastund Zugvögeln
Nr.
Datum
Temp.
Windstärke
(Bft)
Bewölkung
Sonne
Niederschlag
1
28.02.2013
2 - 3°C
1-2
100%
0%
trocken
2
05.03.2013
9 - 13°C
2-3
0%
100%
trocken
3
12.08.2013
17 - 19
2-3
30 - 100%
30%
0%
4
28.08.2013
19 - 24
2-3
10 - 40%
80%
0%
5
12.09.2013
12 - 15
2-4
90 - 100%
5%
35% Regen
6
27.09.2013
14 - 18
2-3
5 - 15%
100%
0%
7
11.10.2013
7-8
2
100%
0%
70% Niesel
8
22.10.2013
19 - 22
3-4
10 - 50%
80%
0%
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.2
19
ecoda
Darstellung der Ergebnisse sowie Bedeutung des Untersuchungsraums für
Brut-, Rast- und Zugvögel
3.2.1
Brutvögel (inkl. Nahrungsgäste)
Im UR2000 wurden während der Kartierungen zu den Brutvögeln im Jahr 2011 und 2013 insgesamt 89
Vogelarten festgestellt. Davon nutzten 66 Arten den UR2000 als Bruthabitat, 14 Arten traten als
Gastvögel (v. a. als Nahrungsgäste, Durchzügler oder Wintergäste) auf. Bei neun weiteren Arten war
eine eindeutige Zuordnung als Brut- oder Gastvogel nicht möglich (vgl. Tabelle 3.5).
Im UR1000 wurden Vorkommen von 62 Brutvogelarten ermittelt, weitere 16 Arten traten im Raum als
Gastvögel auf (v. a. als Nahrungsgäste, Durchzügler oder Wintergäste). Bei elf Arten war eine
eindeutige Zuordnung als Brut- oder Gastvogel nicht möglich (vgl. Tabelle 3.5).
Insgesamt wurden im UR2000 33 planungsrelevante Vogelarten (zur Auswahl der Arten vgl. MUNLV
2010, LANUV 2014) nachgewiesen. 22 Arten sind in einer der Gefährdungskategorien der Roten Liste
der Brutvögel Nordrhein-Westfalens eingestuft. 14 Arten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG
streng geschützt. 14 Arten sind im Anhang I der EU-Vogelschutz-Richtlinie enthalten bzw. gelten nach
Art. 4 (2) der EU-Vogelschutz-Richtlinie als planungsrelevant. Drei Arten sind als koloniebrütende Arten
als planungsrelevant eingestuft (vgl. Tabelle 3.3).
3.2.1.1 Verbal-argumentative Gesamtbewertung der Bedeutung des Raums
Mit 66 Brutvogelarten sowie neun weiteren möglichen Brutvogelarten verfügt der UR2000 über eine
durchschnittliche
bis
hohe
Artenvielfalt.
Aufgrund
des
kleinräumigen
Wechsels
von
landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Strukturelementen wie Hecken und Feldgehölzen sowie größerer
Waldbereiche finden im UR2000 verschiedene Brutvogelgilden einen geeigneten Lebensraum:
-
Arten des Offen- (Feldlerche, Wachtel, Wiesenschafstelze) und Halboffenlandes (Goldammer,
Neuntöter, Dorngrasmücke),
-
Arten, die eine Bindung an bzw. eine Bevorzugung von Dörfern und landwirtschaftlich genutzten
Gehöften aufweisen, z. B. Turmfalke, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Haussperling
-
Bewohner von Grenzlinien bzw. Arten mit großem Aktionsradius, die mehr als einen Biotoptyp
nutzen (Wald / Offenland), z. B.: Mäusebussard, Rotmilan
-
klassische Waldarten, z. B.: Waldkauz, Schwarzspecht,
-
Generalisten, d. h. Arten mit einem breiten ökologischen Spektrum ohne besondere Bindungen,
z. B.: Amsel, Mönchsgrasmücke, Buchfink.
Arten mit Bindung an Gewässer (z. B. Höckerschwan, Stockente, Kormoran, Möwen) treten im
Untersuchungsraum aufgrund des weitgehenden Fehlens dieser Strukturen nur sporadisch auf.
Insgesamt kommt dem Untersuchungsraum eine durchschnittliche bis besondere Bedeutung für die
Vogelwelt zu.
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.5:
20
ecoda
Liste der im UR1000 und UR2000 während der Begehungen zu den Brutvögeln im Jahr 2011
und 2013 registrierten Vogelarten mit Angaben zum Status und zur
Gefährdungskategorie
Artname
VS-RL
deutsch
RL-NRW
BNatSchG
x
Status
Kolonie
UR1000
UR2000
§
Ng
Ng
2S
§
Bv
Bv
-
§
Bv?
Bv
Bv?
Bv?
Ng
Ng
wissenschaftlich
1
Stockente
Anas platyrhynchos
2
Wachtel
Coturnix coturnix
3
Jagdfasan
Phasianus colchicus
4
Rebhuhn
Perdix perdix
2S
§
5
Graureiher
Ardea cinerea
xS
§
6
Kornweihe
Circus cyaneus
0
§§
Wg
Wg
7
Habicht
Accipiter gentilis
V
§§
Bv?
Bv?
8
Sperber
Accipiter nisus
x
§§
Bv
Bv
9
Rotmilan
Milvus milvus
Anh. I
3
§§
Ng
Ng
10 Schwarzmilan
Milvus migrans
Anh. I
R
§§
Ng
Ng
11 Mäusebussard
Buteo buteo
x
§§
Bv
Bv
12 Turmfalke
Falco tinnunculus
VS
§§
Bv?
Bv?
13
Grus grus
Anh. I
k.A.
§§
Dz
Dz
Art. 4(2)
3
§§
Ng
Ng
Üf
Üf
Kranich
Anh. I
x
14 Kiebitz
Vanellus vanellus
15 Lachmöwe
Larus ridibundus
x
§
16
Straßentaube
Columba livia f. domestica
x
§
Ng
Bv
17
Hohltaube
Columba oenas
x
§
Bv
Bv
18 Ringeltaube
Columba palumbus
x
§
Bv
Bv
19 Türkentaube
Streptopelia decaocto
x
§
Bv
Bv
20 Turteltaube
Streptopelia turtur
2
§§
Bv
Bv
21 Steinkauz
Athene noctua
3S
§§
Bv
Bv
22 Waldkauz
Strix aluco
x
§§
Bv
Bv
x
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
21
ecoda
Fortsetzung Tabelle 3.5
Artname
VS-RL
deutsch
RL-NRW
BNatSchG
wissenschaftlich
Status
Kolonie
UR1000
UR2000
23 Mauersegler
Apus apus
x
§
Ng
Bv
24 Grünspecht
Picus viridis
x
§
Bv
Bv
25 Schwarzspecht
Dryocopus martius
x
§§
Bv?
Bv?
26 Buntspecht
Dendrocopos major
x
§
Bv
Bv
27 Mittelspecht
Dendrocopos medius
V
§§
Bv?
Bv?
28 Kleinspecht
Dryobates minor
3
§
Bv?
Bv?
29 Pirol
Oriolus oriolus
Art. 4(2)
1
§
Bv?
Bv?
30 Neuntöter
Lanius collurio
Anh. I
V
§
Bv
Bv
31 Elster
Pica pica
x
§
Bv
Bv
32 Eichelhäher
Garrulus glandarius
x
§
Bv
Bv
33 Dohle
Coloeus monedula
x
§
Bv
Bv
34 Aaskrähe
Corvus corone/cornix
x
§
Bv
Bv
35 Blaumeise
Parus caeruleus
x
§
Bv
Bv
36 Kohlmeise
Parus major
x
§
Bv
Bv
37 Tannenmeise
Parus ater
x
§
Bv
Bv
38 Sumpfmeise
Parus palustris
x
§
Bv
Bv
39 Weidenmeise
Parus montanus
x
§
Bv
Bv
40 Feldlerche
Alauda arvensis
3
§
Bv
Bv
41 Rauchschwalbe
Hirundo rustica
3
§
Bv
Bv
42 Mehlschwalbe
Delichon urbicum
3
§
Bv
Bv
43 Schwanzmeise
Aegithalos caudatus
x
§
Bv
Bv
44 Waldlaubsänger
Phylloscopus sibilatrix
3
§
Bv
Bv
45 Fitis
Phylloscopus trochilus
V
§
Bv
Bv
46 Zilpzalp
Phylloscopus collybita
x
§
Bv
Bv
Anh. I
Anh. I
x
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
22
ecoda
Fortsetzung Tabelle 3.5
Artname
VS-RL
deutsch
RL-NRW
BNatSchG
wissenschaftlich
Status
Kolonie
UR1000
UR2000
47 Feldschwirl
Locustella naevia
3
§
Bv?
Bv?
48 Sumpfrohrsänger
Acrocephalus palustris
x
§
Bv
Bv
49 Gelbspötter
Hippolais icterina
V
§
Bv
Bv
50 Mönchsgrasmücke
Sylvia atricapilla
x
§
Bv
Bv
51 Gartengrasmücke
Sylvia borin
x
§
Bv
Bv
52 Klappergrasmücke
Sylvia curruca
V
§
Bv
Bv
53 Dorngrasmücke
Sylvia communis
x
§
Bv
Bv
54 Wintergoldhähnchen Regulus regulus
x
§
Bv
Bv
55 SommergoldhähnchenRegulus ignicapilla
x
§
Bv
Bv
56 Kleiber
Sitta europaea
x
§
Bv
Bv
57 Gartenbaumläufer
Certhia brachydactyla
x
§
Bv
Bv
58 Zaunkönig
Troglodytes troglodytes
x
§
Bv
Bv
59 Star
Sturnus vulgaris
V
§
Bv
Bv
60 Misteldrossel
Turdus viscivorus
x
§
Bv
Bv
61 Amsel
Turdus merula
x
§
Bv
Bv
62 Wacholderdrossel
Turdus pilaris
x
§
Bv?
Bv
63 Singdrossel
Turdus philomelos
x
§
Bv
Bv
64 Rotdrossel
Turdus iliacus
k. A.
§
Dz
Dz
65 Grauschnäpper
Muscicapa striata
x
§
Bv
Bv
66 Braunkehlchen
Saxicola rubetra
Art. 4(2)
1S
§
Dz
Dz
67 Schwarzkehlchen
Saxicola rubicola
Art. 4(2)
3
§
Bv
Bv
68 Rotkehlchen
Erithacus rubecula
x
§
Bv
Bv
69 Nachtigall
Luscinia megarhynchos
3
§
Bv
Bv
70 Hausrotschwanz
Phoenicurus ochruros
x
§
Bv
Bv
Art. 4(2)
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
23
ecoda
Fortsetzung Tabelle 3.5
Artname
deutsch
VS-RL
RL-NRW
BNatSchG
Art. 4(2)
1S
wissenschaftlich
Status
Kolonie
UR1000
UR2000
§
Dz
Dz
71 Steinschmätzer
Oenanthe oenanthe
72 Heckenbraunelle
Prunella modularis
x
§
Bv
Bv
73 Haussperling
Passer domesticus
V
§
Bv
Bv
74 Feldsperling
Passer montanus
3
§
Bv
Bv
75 Baumpieper
Anthus trivialis
3
§
Bv
Bv
76 Wiesenpieper
Anthus pratensis
2
§
Dz
Dz
77 Wiesenschafstelze
Motacilla flava
x
§
Bv
Bv
78 Bachstelze
Motacilla alba
V
§
Bv
Bv
79 Buchfink
Fringilla coelebs
x
§
Bv
Bv
80
Fringilla montifringilla
k.A
§
Wg
Wg
Bergfink
Art. 4(2)
81 Kernbeißer
Coccothraustes
coccothraustes
x
§
Bv
Bv
82 Gimpel
Pyrrhula pyrrhula
V
§
Bv
Bv
83 Girlitz
Serinus serinus
x
§
Bv
Bv
84 Grünfink
Carduelis chloris
x
§
Bv
Bv
85 Stieglitz
Carduelis carduelis
x
§
Bv
Bv
86
Carduelis spinus
x
§
Wg
Wg
87 Bluthänfling
Carduelis cannabina
V
§
Bv
Bv
88 Goldammer
Emberiza citrinella
V
§
Bv
Bv
89 Rohrammer
Emberiza schoeniclus
V
§
Bv?
Bv?
Erlenzeisig
Erläuterungen zur Tabelle 3.5:
grau unterlegt:
Fettdruck:
planungsrelevante Arten
Arten der Roten Liste NRW (SUDMANN et al. 2011)
Status:
Bv:
Bv?:
Ng:
Wg:
Dz:
Üf:
Brutvogel im Untersuchungsraum
möglicherweise Brutvogel im Untersuchungsraum
Nahrungsgast im Untersuchungsraum
Wintergast im Untersuchungsraum
auf dem Durchzug im Untersuchungsraum
überfliegend
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
RL-Kategorie.:
24
Gefährdungseinstufung gemäß der Roten-Liste zu gefährdeten Vogelarten des Landes
Nordrhein-Westfalen (SUDMANN et al. 2011)
0: ausgestorben oder verschollen
1: vom Aussterben bedroht
2: stark gefährdet
3:
gefährdet
V: Vorwarnliste
x:
nicht gefährdet
k. A.: keine Angabe
S:
ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen ist eine höhere Gefährdung zu
erwarten
Europäische Vogelschutzrichtlinie (EU-VSRL):
Anhang I:
Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer
Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem
Verbreitungsgebiet sicherzustellen.
Art. 4 (2):
Art gilt nach Einschätzung der LÖBF (heute: LANUV) zu den Zugvogelarten für deren Brut-,
Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung Schutzgebiete auszuweisen
sind (EU-Vogelschutzrichtlinie)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
§§ = Art ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt
§ = Art ist gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt
Kolonie:
Die Art gehört als Koloniebrüter zu den planungsrelevanten Arten
3.2.1.2 Artspezifische Bewertung des Raums
Nachfolgend wird das Auftreten / Vorkommen der planungsrelevanten Brutvogelarten (inkl.
Nahrungsgäste) im UR1000 erläutert sowie die Bedeutung des UR1000 als Bruthabitat (bzw.
Nahrungshabitat während der Brutzeit) anhand des Auftretens der einzelnen planungsrelevanten
Arten in den Jahren 2011 und 2013 sowie anhand der Habitatausstattung verbal-argumentativ
bewertet. Für Großvögel (grau unterlegte Arten in Tabelle 3.5) wird der UR2000 bewertet. In Anlehnung
an BREUER (1994) werden dafür sechs Bewertungsstufen verwendet: keine, geringe, geringe bis
durchschnittliche, durchschnittliche, durchschnittliche bis besondere und besondere Bedeutung.
Die allgemeinen Angaben zu Biologie und Verbreitung in NRW basieren - soweit nicht anders zitiert auf den Angaben des Fachinformationsdiensts „Geschützte Arten in NRW“ des LANUV (2014).
Kranich, Braunkehlchen, Steinschmätzer und Wiesenpieper traten auch bei den Beobachtungen zu den
Rast- und Zugvögeln auf. Da ihr jeweiliger Status im UR2000 als Rastvogel bzw. Durchzügler klassifiziert
ist, wird Ihr Vorkommen im Untersuchungsraum im Kapitel zu den Rast- und Zugvögeln dargestellt und
bewertet (vgl. Kapitel 3.2.2.2).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
25
Wachtel
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Die Wachtel ist ein Zugvogel, der von Nordafrika bis zur arabischen Halbinsel überwintert. Die Wachtel
kommt in offenen, gehölzarmen Kulturlandschaften mit ausgedehnten Ackerflächen vor. Besiedelt
werden Ackerbrachen, Getreidefelder (v. a. Wintergetreide, Luzerne und Klee) und Grünländer mit
einer hohen Krautschicht, die ausreichend Deckung bieten. Standorte auf tiefgründigen Böden werden
bevorzugt. Wichtige Habitatbestandteile sind Weg- und Ackerraine sowie unbefestigte Wege zur
Aufnahme von Insektennahrung und Magensteinen.
In Nordrhein-Westfalen tritt die Wachtel als mittelhäufiger Brutvogel auf und kommt mit großen
Verbreitungslücken in allen Naturräumen vor. Verbreitungsschwerpunkte bilden vor allem die
Bördelandschaften in Westfalen und im Rheinland. Der Gesamtbestand wird auf 2.000 bis 3.000
Brutpaare geschätzt und unterliegt starken Bestandsschwankungen.
Eine Vielzahl von Beobachtungen weist darauf hin, dass es im Jahr 2011 einen Wachteleinflug in
Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen gegeben hat. Die Zahl rufender Wachtelmännchen war
in diesem Jahr in vielen Bereichen außergewöhnlich hoch.
Auftreten und Verhalten im UR1000
2011
Die Art wurde ab dem 20.05.2011 bei jedem Termin rufend nachgewiesen. Darüber hinaus wurden
auch bei den Begehungen zu den Fledermäusen regelmäßig Wachteln registriert. Insgesamt wurde im
Umfeld der geplanten WEA eine Vielzahl von rufenden Männchen registriert, was in das überregionale
Bild des starken Wachteleinflugs im Jahr 2011 passt.
Die Nachweise rufender Wachteln stammen ausnahmslos von landwirtschaftlichen Nutzflächen (v. a.
Gerste- und Weizenfelder). Maximal wurden dabei 17 rufende Männchen im UR1000 festgestellt
(19.05.2011), wobei Mehrfachzählungen sehr wahrscheinlich sind.
Anhand der Daten wurden im UR1000 sechs Reviere der Art abgegrenzt (vgl. Karte 3.2). Darüber hinaus
wurden auch außerhalb der Reviere Einzelrufe von Wachteln festgestellt. Auch aus dem UR2000 liegen
trotz geringerer Erfassungsintensität regelmäßige Nachweise der Art vor.
2013
Im Jahr 2013 wurden zwei Wachteln bei der Begehung am 01.07 am Muschling festgestellt. Darüber
hinaus rief jeweils eine Wachtel bei der Fledermausbegehung am 15.06. am Thuirbach in der Nähe
L 250 und im Bereich Muschling am 15.06 (vgl. Karte 3.2).
Vor diesem Hintergrund wird angenommen, dass es im Jahr 2013 im südlichen Grenzbereich des
UR1000 zu einer Brut einer Wachtel gekommen ist.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
26
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Ackerbaulich genutzte Bereiche im UR1000.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die ackerbaulich genutzten Offenlandflächen des
UR1000 verfügen über eine Eignung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art. Die Wachtel wird
für das Jahr 2011 als häufiger Brutvogel im UR1000 eingestuft. Im Jahr 2013 kam es vermutlich
zu einer Brut.
Bedeutung des UR1000 für die Wachtel: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR1000 wird eine
besondere Bedeutung beigemessen. Gehölzdominierte Bereiche sowie Siedlungsstrukturen
haben für die Art keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8).
Rebhuhn
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Das Rebhuhn kommt in Nordrhein-Westfalen als Standvogel das ganze Jahr über vor. Als
ursprünglicher Steppenbewohner besiedelt das Rebhuhn offene, gerne auch kleinräumig strukturierte
Kulturlandschaften mit Ackerflächen, Brachen und Grünländern. Wesentliche Habitatbestandteile sind
Acker- und Wiesenränder, Feld- und Wegraine sowie unbefestigte Feldwege. Hier finden Rebhühner
ihre vielfältige Nahrung sowie Magensteine zur Nahrungszerkleinerung. Die Siedlungsdichte kann bis
zu 0,5 bis 1,2 Brutpaare auf 10 ha betragen. Das Nest wird am Boden in flachen Mulden angelegt. Die
Eiablage beginnt ab April, Hauptlegezeit ist im Mai, ab August sind alle Jungtiere selbständig. Der
Familienverband („Kette“) bleibt bis zum Winter zusammen. Nur selten vollziehen die Tiere größere
Ortswechsel.
Das
Rebhuhn ist
in Nordrhein-Westfalen vor allem
im
Tiefland
noch weit
verbreitet.
Verbreitungsschwerpunkte sind die Kölner Bucht und das Münsterland. Seit den 1970er Jahren sind die
Brutbestände durch intensive Flächennutzung der Landwirtschaft stark zurückgegangen. Der
Gesamtbestand wird auf etwa 15.000 Brutpaare geschätzt (2006/ÖFS).
Auftreten und Verhalten im UR1000
2011
Im Jahr 2011 trat die Art bei den Begehungen nicht auf.
2013
Bei der Fledermausbegehung am 15.06. wurde im zentralen Bereich der UR1000 ein Rebhuhn-Paar
festgestellt (vgl. Karte 3.2).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
27
Genutzte Habitate im UR1000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen
des UR1000 verfügen grundsätzlich über eine Eignung als Nahrungshabitat für die Art. Vor dem
Hintergrund einer Paarbeobachtung wird im Untersuchungsraum für das Jahr 2013 zumindest
von einem Brutverdacht ausgegangen.
Bedeutung des UR1000 für das Rebhuhn: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR1000 wird eine
durchschnittliche
Bedeutung
beigemessen.
Gehölzdominierte
Siedlungsstrukturen haben für die Art keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8).
Bereiche
sowie
ecoda
! Avifaunistisches Fachgutachten
8
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Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
29
Graureiher
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Graureiher treten in Nordrhein-Westfalen als Brutvögel auf und sind das ganze Jahr über zu
beobachten. Der Graureiher besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern diese mit
offenen Feldfluren (z. B. frischem bis feuchtem Grünland oder Ackerland) und Gewässern kombiniert
sind. Graureiher sind Koloniebrüter, die ihre Nester auf Bäumen (v. a. Fichten, Kiefern, Lärchen)
anlegen.
Graureiher treten in Nordrhein-Westfalen als Brutvögel in allen Naturräumen auf, im Bergland ist die
Art jedoch nur zerstreut verbreitet. Durch Bejagung und Härtewinter ging der Brutbestand bis in die
1960er Jahre auf 50 Brutpaare zurück. Erst nach Verbot der Jagd stieg die Brutpaarzahl wieder an. Im
Jahr 2003 wurden 2.750 Brutpaare gezählt, die sich auf etwa 130 Kolonien mit mehr als fünf Paaren
verteilen.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2011
Am 02.06.2011 wurde ein Graureiher im UR2000 festgestellt.
2013
Am 01.07. überflogen vier Individuen den Untersuchungsraum.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen
des UR2000 verfügen grundsätzlich über eine gewisse Eignung als Nahrungshabitat für die Art.
Der Graureiher wird als seltener Nahrungsgast im UR2000 eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Graureiher: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR2000 wird eine
geringe Bedeutung beigemessen. Gehölzdominierte Bereiche sowie Siedlungsstrukturen
haben für die Art keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
30
ecoda
Kornweihe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Als Zugvögel erscheinen die Tiere ab Ende September / Anfang Oktober, überwintern mit einem
Maximum von November bis Februar und ziehen bis Ende April / Anfang Mai wieder ab. Als
Überwinterungsgebiete bevorzugt die Kornweihe weiträumig offene Moor- und Heidelandschaften
sowie großräumige Bördenlandschaften. Als Schlafplätze werden im Winter regelmäßig größere
Schilfröhrichte aufgesucht.
In
Nordrhein-Westfalen
liegen
unregelmäßige
Brutnachweise
der
Kornweihe
aus
den
Vogelschutzgebieten „Senne“ und „Hellwegbörde“ vor. Der Bestand wird auf 1 bis 2 Brutpaare
beziffert (2000 bis 2004). Als Wintergast kommen Kornweihen in Heide- und Moorgebieten sowie in
Bördenlandschaften
vor.
Die
bedeutendsten
Wintervorkommen
liegen
im
Bereich
des
Vogelschutzgebietes „Hellwegbörde“ und in der Kölner Bucht, wo sie meist einzeln jagen und
gemeinsame Schlafplätze aufsuchen. Der Mittwinterbestand in Nordrhein-Westfalen wird auf etwa
100 bis 200 Individuen geschätzt (2000 bis 2004).
Auftreten und Verhalten im UR2000
2011
Im Jahr 2011 wurde die Art nicht beobachtet.
2013
Am 02.04.2014 wurde eine männliche Kornweihe beobachtet, die im niedrigen Flug (bis 5 m)
landwirtschaftliche Nutzflächen östlich von Hürth überflog (vgl. Karte 3.3).
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die offenen, landwirtschaftlichen Nutzflächen
erfüllen die Ansprüche der Art an ein Rasthabitat. Die Art wird als Wintergast im UR2000
eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Kornweihe: Aufgrund der seltenen Nutzung wird den
landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR2000 eine geringe Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle
3.8).
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
31
Habicht
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Habicht tritt in Nordrhein-Westfalen ganzjährig als mittelhäufiger Stand- und Strichvögel auf. Nur
selten werden größere Wanderungen über eine Entfernung von mehr als 100 km durchgeführt.
Als Lebensraum bevorzugt der Habicht Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen
Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen. Als Bruthabitate können Waldinseln ab einer Größe von
1 bis 2 ha genutzt werden. Die Brutplätze befinden sich zumeist in Wäldern mit altem Baumbestand,
vorzugsweise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Der Horst wird in hohen Bäumen (z. B.
Lärche, Fichte, Kiefer oder Rotbuche) in 14 bis 28 m Höhe angelegt.
Der Habicht ist in Nordrhein-Westfalen als mittelhäufiger Stand- und Strichvögel in allen Naturräumen
nahezu flächendeckend verbreitet. Der Gesamtbestand wird auf etwa 2.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2011
An vier Begehungstagen wurde jeweils ein Habicht im UR2000 festgestellt. Drei der vier Beobachtungen
stammen dabei aus dem südlichen Teil des UR2000 und konzentrieren sich auf den Bereich um die
Wälder südlich des Kaiserbergs, wo die Häufigkeit der Beobachtungen und die festgestellten
Verhaltensweisen auf eine Brut hindeuten (vgl. Karte 3.3).
Eine weitere Habichtbeobachtung stammt aus dem strukturreichen Ortsrand nördlich von Boich.
2013
Im Jahr 2013 wurden keine Habichte im Untersuchungsraum beobachtet. Jedoch deutet eine
Ringeltauben-Rupfung daraufhin, dass die Art den Untersuchungsraum zumindest als gelegentliches
Jagdhabitat nutzte.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Waldbereiche südlich des Kaiserbergs.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die laubholzdominierten Wälder im UR2000 erfüllen
die Ansprüche der Art an ein Bruthabitat. Weite Teile des strukturreichen UR2000 weisen
darüber hinaus eine Eignung als Jagdhabitat auf. Im Jahr 2011 wurde die Art als Brutvogel mit
einem Brutpaar, im Jahr 2013 als Nahrungsgast eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Habicht: Den laubholzdominierten Wäldern wird eine
durchschnittliche
Bedeutung
beigemessen.
Landwirtschaftliche
Bereiche
Siedlungsstrukturen haben für die Art eine geringe Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8).
sowie
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
32
Sperber
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Sperber leben in abwechslungsreichen, gehölzreichen Kulturlandschaften mit einem ausreichenden
Nahrungsangebot an Kleinvögeln. Bevorzugt werden halboffene Parklandschaften mit kleinen
Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im
Siedlungsbereich kommt er auch in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen vor.
Die Brutplätze befinden sich meist in Nadelbaumbeständen (v. a. in dichten Fichtenparzellen) mit
ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit.
Der Sperber kommt in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen nahezu flächendeckend vor. Seit
den 1970er Jahren haben sich die Bestände nach Einstellung der Bejagung und der Verringerung des
Pestizideinsatzes (Verbot von DDT) wieder erholt. Der Gesamtbestand wird auf etwa 2.000 Brutpaare
geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2011
Am 18.04.2011 wurde ein Jagdflug eines Sperbers im östlichen Randbereich des UR2000 (Drover Heide)
festgestellt. Ein Brutvorkommen in diesem Bereich ist möglich (vgl. Karte 3.3).
2013
Im Jahr 2013 wurde an zwei Tagen jeweils ein jagender Sperber festgestellt. Ein Nachweis stammt
vom nördlichen Rand des UR1000. Eine weitere Beobachtung wurde nordwestlich von Nideggen
erbracht (vgl. Karte 3.3).
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der strukturreiche UR2000 erfüllt mit seinem Wechsel
aus Wäldern, Offenland und Siedlungsstrukturen generell die Lebensraumansprüche der Art.
Für den UR2000 wird die Art als möglicher Brutvogel eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Sperber: Aufgrund der Habitateignung und der Einstufung als
möglicher
Brutvogel
wird
den
Gehölzbereichen
eine
durchschnittliche
Bedeutung
beigemessen. Landwirtschaftliche Bereiche haben für die Art eine geringe Bedeutung (vgl.
Tabelle 3.8).
ecoda
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© Geobasis NRW 2017
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Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
34
Rotmilan
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Rotmilan ist ein Zugvogel, der als Kurzstreckenzieher den Winter hauptsächlich in Spanien
verbringt. Regelmäßig überwintern Vögel auch in Mitteleuropa, zum Beispiel in der Schweiz. In
Nordrhein-Westfalen tritt er als seltener bis mittelhäufiger Brutvogel auf.
Der Rotmilan besiedelt offene, reich gegliederte Landschaften mit Feldgehölzen und Wäldern. Zur
Nahrungssuche werden Agrarflächen mit einem Nutzungsmosaik aus Wiesen und Äckern bevorzugt.
Der Brutplatz liegt meist in lichten Altholzbeständen, an Waldrändern, aber auch in kleineren
Feldgehölzen (1 bis 3 ha und größer). Rotmilane gelten als ausgesprochen reviertreu und nutzen alte
Horste oftmals über viele Jahre.
Der Bestand wird in Deutschland auf 10.000 bis 14.000 Brutpaare geschätzt (SÜDBECK et al. 2007).
Nach AEBISCHER (2009) ist der bundesdeutsche Bestand im Zeitraum 1996 bis 2003 weitgehend
konstant geblieben. In den letzten Jahren hat der Rotmilanbestand leicht abgenommen (MAMMEN mdl.
Mitt.).
Die Brutverbreitung des Rotmilans ist fast ausschließlich auf Europa beschränkt. Gut 50 % des
Weltbestands brüten in der Bundesrepublik Deutschland (MAMMEN mdl. Mitt.). Deutschland hat deshalb
eine besondere Bedeutung für den Schutz des Rotmilans.
In Nordrhein-Westfalen kommt der Rotmilan vor allem im Weserbergland, im Sauerland sowie in der
Eifel vor. Seit Ende der 1970er Jahre ist der Bestand rückläufig, im Tiefland ist ein flächiger Rückzug
festzustellen. Der Gesamtbestand wird auf 420 bis 510 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2011
An fünf Terminen zur Erfassung der Brutvögel waren Rotmilane im UR2000 anwesend. Die meisten
Individuen wurden bei der Jagd über landwirtschaftlichen Nutzflächen, Ortsrändern oder entlang von
Saumstrukturen beobachtet. Dabei wurden zwei Bereiche festgestellt, in denen Rotmilane während
jeweils eines Kartiertermins intensiv nach Nahrung suchten. Am 02.06.2011 wurden anhaltende Suchund Nahrungsflüge im südöstlichen Teil des UR2000 registriert. Die Nahrungssuche konzentrierte sich
dabei v. a. um die Ortslage Thuir. Am 15.06.2011 hielt sich ein aus östlicher Richtung kommendes
Individuum anhaltend über großen Teilen der Ortslage Thum auf und jagte über südlich angrenzende
landwirtschaftliche Nutzflächen (vgl. Karte 3.4 und Tabelle 3.6). Beobachtungen, die auf eine Brut im
UR2000 oder angrenzenden Bereichen hindeuten (Balzflüge, Revierverteidigung), wurden nicht erbracht
(vgl. Tabelle 3.6). Im Rahmen der Horstkartierung wurden darüber hinaus keine Horste gefunden, die
über die für Rotmilane typischen Einbauten von Fremdstoffen (Plastik, Stofffetzen) verfügten.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.6:
35
Qualitative Beschreibung der beobachteten Aktivität von Rotmilanen im Umfeld des
Vorhabens im Jahr 2011
Nr. auf
Karte 3.4
Datum
1
04.04.2011
1
hoch überfliegend, vermutlich durchziehendes Individuum
2
04.04.2011
1
kurze Beobachtung: niedriger Suchflug
3
18.04.2011
1
kurze Beobachtung: niedriger Suchflug / Streckenflug
4
02.06.2011
1
anhaltende niedrigere Suchflüge über landwirtschaftliche Nutzflächen
im Südosten des UR2000
5
02.06.2011
1
hoher Streckenflug
6
02.06.2011
1
anhaltende niedrigere Suchflüge über landwirtschaftliche Nutzflächen
im Südosten des UR2000
7
02.06.2011
1
anhaltende niedrigere Suchflüge über landwirtschaftliche Nutzflächen
im Südosten des UR2000
8
15.06.2011
1
anhaltende tiefe Suchflüge über große Teile der Ortslage Thum,
angrenzenden Gehöften und südl. angrenzenden Straßenabschnitten
9
17.06.2011
1
kurz Beobachtung: kreisend über dem südwestlichen Ortsrand von
Boich
Anzahl Verhalten
2013
Im Jahr 2013 waren Rotmilane an vier Kartiertagen im UR2000 anwesend. Insgesamt wurden 15
Beobachtungen von Rotmilanen erbracht (vgl. Tabelle 3.7 und Karte 3.3).
Die meisten Beobachtungen stammen vom 02.04. An diesem Tag wurden im nordwestlichen
Teilbereich bis zu vier Rotmilane gleichzeitig registriert, die über landwirtschaftlichen Nutzflächen
anhaltende jagten. Darüber hinaus wurden kurze Beobachtungen von weiteren Individuen erbracht,
die im Strecken- oder Gleitflug festgestellt wurden (vgl. Tabelle 3.7 und Karte 3.4).
Vom 29.04. liegen zwei kurze Beobachtungen, vom 03.06. eine kurze Beobachtung je eines
Individuums vor (vgl. Tabelle 3.7 und Karte 3.4).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
36
Am 21.06.2013 wurde ein Individuum ca. 20 Minuten im südwestlichen Teilbereich des UR2000
festgestellt, das über landwirtschaftlichen Nutzflächen nach Nahrung suchte (vgl. Tabelle 3.7 und Karte
3.4).
Tabelle 3.7:
Qualitative Beschreibung der beobachteten Aktivität von Rotmilanen im Umfeld des
Vorhabens im Jahr 2013
Nr. auf
Karte 3.4
Datum
10
02.04.2013
1
kurze Beobachtung: kreisend in Höhen von 5 - 50 m
11
02.04.2013
1
kurze Beobachtung: Gleitflug bis 10 m Höhe
12
02.04.2013
1
kurze Beobachtung: Gleitflug bis 10 m Höhe
13
02.04.2013
1
kurze Beobachtung: Streckenflug in Höhen von 10 - 50 m
14
02.04.2013
1
kurze Beobachtung: Gleitflug in Höhen von 10 - 50 m
15
02.04.2013
1
kurze Beobachtung: Gleitflug in Höhen von 10 - 50 m
16
02.04.2013
1
kurze Beobachtung: Gleitflug bis 10 m Höhe
17
02.04.2013
1
kurze Beobachtung: Gleitflug in Höhen von 10 - 50 m
18
02.04.2013
1
kurze Beobachtung: Streckenflug in Höhen von 30 - 50 m
19
02.04.2013
1
kurze Beobachtung: Jagdflüge in 10 bis 30 m Höhe
20
02.04.2013
1
kurze Beobachtung: Streckenflug in 20 bis 100 m Höhe
Fazit 02.04.2013
Anzahl Verhalten
Anhaltende Jagd von bis zu vier Individuen über landwirtschaftlichen
Nutzflächen im nordwestlichen Teilbereich des UR1000 (Flughöhen bis zu 50 m).
Darüber hinaus zumindest kurzfristige Nutzung des UR2000 durch weitere
Einzeltiere (vgl. Karte 3.4).
21
29.04.2013
1
kurze Beobachtung: Jagdflüge in 5 bis 15 m Höhe
22
29.04.2013
1
kurze Beobachtung: Streckenflug in 20 bis 100 m Höhe
23
03.06.2011
1
kurze Beobachtung: Suchflug in 50 bis 100 m Höhe
24
21.06.2013
1
ca. 20 minütige Suchflüge in 20 bis 200 m Höhe
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
37
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Regelmäßige Flüge über landwirtschaftlichen Nutzflächen des UR2000.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der strukturreiche UR2000 erfüllt mit seinem Wechsel
aus Wäldern, Offenland und Siedlungsstrukturen generell die Lebensraumansprüche der Art.
Die Waldbereiche verfügen über potenzielle Niststandorte, die Offenflächen wurden als
Jagdhabitat genutzt. Ein Brutvorkommen existierte im UR2000 sowohl im Jahr 2011 als auch im
Jahr 2013 jedoch nicht. Die Art wird als regelmäßiger Nahrungsgast im UR2000 eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Rotmilan: Aufgrund der großflächigen Habitateignung und der
Einstufung als regelmäßiger Nahrungsgast wird den Gehölzbereichen als potenzielles
Bruthabitat und den landwirtschaftlichen Nutzflächen als Jagdraum eine durchschnittliche
Bedeutung beigemessen. Den Siedlungsstrukturen wird eine geringe Bedeutung zugewiesen
(vgl. Tabelle 3.8).
Schwarzmilan
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Schwarzmilan ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in Afrika, südlich der Sahara vom
Senegal bis nach Südafrika überwintert. In Nordrhein-Westfalen tritt er als regelmäßiger aber seltener
Brutvogel auf.
Der Lebensraum des Schwarzmilans sind alte Laubwälder in Gewässernähe. Als Nahrungsgebiet
werden große Flussläufe und Stauseen aufgesucht. Der Horst wird auf Laub- oder Nadelbäumen in
über 7 m Höhe errichtet, oftmals werden alte Horste von anderen Vogelarten genutzt.
Der Schwarzmilan ist weltweit eine der häufigsten Greifvogelarten. In Nordrhein-Westfalen brütet er
arealbedingt nur an wenigen Stellen im Wesertal (Kreis Höxter), in der Rheinaue (zwischen Xanten
und Bonn) sowie an der Rur- und Urfttalsperre in der Eifel. Der Gesamtbestand beträgt 20 bis 25
Brutpaare.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2011
Am 02.06.2011 wurde ein Schwarzmilan im UR2000 beobachtet. Er kam aus Richtung des zentralen
Teils des UR2000 und suchte entlang der L 11 im tiefen Flug intensiv und anhaltend nach Nahrung.
Anschließend verließ das Individuum den UR2000 in südwestliche Richtung (vgl. Karte 3.2).
Bei den Rastvogelbeobachtungen im Jahr 2010 überflog am 10.09. ein Schwarzmilan den UR2000.
2013
Im Jahr 2013 wurde die Art nicht festgestellt.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
38
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der strukturreiche UR2000 erfüllt mit seinem Wechsel
aus Wäldern, Offenland und Siedlungsstrukturen generell die Lebensraumansprüche der Art.
Die Art wird als seltener Nahrungsgast im UR2000 eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Schwarzmilan: Aufgrund der seltenen Nutzung wird den
Lebensräumen im UR2000 eine geringe Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.8).
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! Avifaunistisches Fachgutachten
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© Geobasis NRW 2017
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Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
40
Mäusebussard
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Mäusebussard besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern geeignete
Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Bevorzugt werden Randbereiche von Waldgebieten,
Feldgehölze sowie Baumgruppen und Einzelbäume, in denen der Horst in 10 bis 20 m Höhe angelegt
wird. Als Jagdgebiet nutzt der Mäusebussard Offenlandbereiche in der weiteren Umgebung des
Horstes. In optimalen Lebensräumen kann ein Brutpaar ein Jagdrevier von nur 1,5 km² Größe
beanspruchen. Ab April beginnt das Brutgeschäft, bis Juli sind alle Jungen flügge.
In NRW ist der Mäusebussard die häufigste Greifvogelart. Er kommt ganzjährig als Stand- und
Strichvogel vor, hierzu gesellen sich ab Oktober Wintergäste aus nordöstlichen Populationen.
Als häufigste Greifvogelart in Nordrhein-Westfalen ist der Mäusebussard in allen Naturräumen
flächendeckend verbreitet. Der Gesamtbestand wird auf 10.000 bis 15.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2011
Von der Art liegen von jedem Kartiertag zahlreiche Beobachtungen vor. Insgesamt wurden neun
besetzte Horste ermittelt, von denen sich vier innerhalb (bzw. zumindest im Grenzbereich) des UR1000
befanden (vgl. Karte 3.2). In zwei weiteren Bereichen des UR2000 weisen die Beobachtungen von
Territorialverhalten auf weitere Brutvorkommen hin. Die Offenflächen des UR2000 wurden darüber
hinaus häufig zur Jagd genutzt.
2013
Ebenso wie im Jahr 2011 liegen zahlreiche Beobachtungen der Art aus dem UR2000 vor. Insgesamt
ergaben sich im UR2000 zwei Brutnachweise sowie vier Horste mit einem starken Brutverdacht (vgl.
Karte 3.3).
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Waldbereiche als Nisthabitat, Offenland als Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der strukturreiche UR2000 erfüllt mit seinem Wechsel
aus Wäldern, Offenland und Siedlungsstrukturen die Lebensraumansprüche der Art in
besonderem Maß. Sowohl für das Jahr 2011 als auch für das Jahr 2013 wird der Mäusebussard
als häufiger Brutvogel im UR2000 eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Mäusebussard: Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Zahl von
Brutrevieren im UR2000 wird sowohl den Gehölz- als auch den landwirtschaftlich genutzten
Bereichen eine besondere Bedeutung zugewiesen. Den Siedlungsstrukturen wird eine geringe
Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
41
Baumfalke
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Baumfalke ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher im tropischen Afrika südlich der Sahara
überwintert. In Nordrhein-Westfalen kommt er als seltener Brutvogel und als Durchzügler vor.
Baumfalken besiedeln halboffene, strukturreiche Kulturlandschaften mit Feuchtwiesen, Mooren,
Heiden sowie Gewässern. Großflächige, geschlossene Waldgebiete werden gemieden. Die
Jagdgebiete können bis zu 5 km von den Brutplätzen entfernt liegen. Diese befinden sich meist in
lichten Altholzbeständen (häufig 80 bis 100jährige Kiefernwälder), in Feldgehölzen, Baumreihen oder
an Waldrändern. Als Horststandort werden alte Krähennester genutzt. Nach der Ankunft aus den
Überwinterungsgebieten erfolgt ab Mai die Eiablage, spätestens im August sind die Jungen flügge.
Der Baumfalke besiedelt in Nordrhein-Westfalen vor allem das Tiefland. Regionale Dichtezentren
liegen im Bereich des Münsterlandes, der Senne, der Schwalm-Nette-Platte sowie am Unteren
Niederrhein. Der Gesamtbestand wird auf 300 bis 350 Brutpaare geschätzt (2000 bis 2006).
Auftreten und Verhalten im UR2000
2011
Im Jahr 2011 wurde die Art nicht festgestellt.
2013
Im Jahr 2013 wurde an einem Kartiertag ein Männchen im tiefen Jagdflug (5 bis 10 m) am Thumer
Fließ festgestellt (vgl. Karte 3.3).
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der strukturreiche UR2000 erfüllt mit seinem Wechsel
aus Wäldern, Offenland und Siedlungsstrukturen generell die Lebensraumansprüche der Art.
Die Art wird als seltener Nahrungsgast im UR2000 eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Baumfalken: Aufgrund der seltenen Nutzung wird den Lebensräumen
im UR2000 eine geringe Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
42
Turmfalke
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Turmfalke kommt in offenen strukturreichen Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher
Siedlungen vor. Selbst in großen Städten fehlt er nicht, dagegen meidet er geschlossene Waldgebiete.
Als Nahrungsgebiete suchen Turmfalken Flächen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äcker
und Brachen auf.
Als Brutplätze werden Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder
Gebäuden (z. B. an Hochhäusern, Scheunen, Ruinen, Brücken), aber auch alte Krähennester in Bäumen
ausgewählt. Regelmäßig werden auch Nistkästen angenommen.
In Nordrhein-Westfalen kommt der Turmfalke ganzjährig als häufiger Stand- und Strichvogel vor und
ist in allen Naturräumen flächendeckend verbreitet. Hinzu kommen ab Oktober Wintergäste aus
nordöstlichen Populationen.
Der Gesamtbestand wird auf etwa 4.000 bis 6.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2011
Im UR2000 wurden Turmfalken lediglich an zwei Tagen bei der Jagd beobachtet (18.04.2011: 1 bis 2
Individuen; 04.05.2011: ein Individuum). Möglicherweise bestand ein Brutrevier in den Ortsrandlagen
von Nideggen.
2013
Im Jahr 2013 wurde jeweils ein Turmfalke an drei Kartiertagen festgestellt. Ebenso wie im Jahr 2011
deuten die Daten auf eine Brut im Siedlungsbereich von Nideggen hin.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Offenland als Nahrungshabitate.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der strukturreiche UR2000 erfüllt mit seinem Wechsel
aus Wäldern, Offenland und Siedlungsstrukturen generell die Lebensraumansprüche von
Turmfalken. Insgesamt wurde der UR2000 im Vergleich mit ähnlich strukturierten Landschaften
jedoch selten von Turmfalken genutzt. Für die Jahre 2011 und 2013 wird der Turmfalke als
möglicher Brutvogel im UR2000 eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Turmfalken: Aufgrund der geringen Anzahl von Nachweisen wird
sowohl den landwirtschaftlichen Nutzflächen als Jagdhabitat als auch den Siedlungsstrukturen
als potenzielles Bruthabitat eine geringe Bedeutung zugewiesen (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
43
Kiebitz
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
De Kiebitz ist ein Charaktervogel offener Grünlandgebiete und bevorzugt feuchte, extensiv genutzte
Wiesen und Weiden. Seit einigen Jahren besiedelt er verstärkt auch Ackerland. Inzwischen brüten
etwa 80 % der Kiebitze in Nordrhein-Westfalen auf Ackerflächen. Dort ist der Bruterfolg stark
abhängig von der Bewirtschaftungsintensität und fällt oft sehr gering aus. Bei der Wahl des
Neststandortes werden offene und kurze Vegetationsstrukturen bevorzugt.
Der Kiebitz tritt in Nordrhein-Westfalen als häufiger Brutvogel sowie als sehr häufiger Durchzügler auf.
Als Brutvogel kommt der Kiebitz in Nordrhein-Westfalen im Tiefland nahezu flächendeckend vor.
Verbreitungsschwerpunkte liegen im Münsterland, in der Hellwegbörde sowie am Niederrhein. Höhere
Mittelgebirgslagen sind unbesiedelt. Nach einem erheblichen Rückgang seit den 1970er Jahren haben
sich die Bestände mittlerweile stabilisiert. Der Gesamtbestand wird auf 20.000 bis 27.000 Brutpaare
geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2011
Am 25.07.2011 suchten 45 Kiebitze im Süden des UR1000 über abgeernteten Ackerflächen nach einer
geeigneten Rast- bzw. Nahrungsfläche und ließen sich auf einem Acker nahe des Thumer Fließ nieder.
Weitere Beobachtungen aus dem Brutzeitraum liegen nicht vor. Ein Brutbestand im UR2000 wurde nicht
festgestellt (vgl. Karte 3.8 im Kapitel 3.2.2: Rastvögel).
2013
Im Jahr 2013 wurden im Rahmen der Brutvogelerhebung keine Kiebitze festgestellt.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art wurde als Nahrungsgast im beginnenden
Rast- und Zugzeitraum im UR2000 festgestellt. Ein Brutvorkommen wurde weder im Jahr 2011
noch im Jahr 2013 ermittelt.
Bedeutung des UR2000 für den Kiebitz: Aufgrund der seltenen Nutzung wird den landwirtschaftlichen
Nutzflächen eine geringe Bedeutung beigemessen. Weitere Landschaftselemente haben
keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
44
Lachmöwe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Unter den einheimischen Möwenarten ist die Lachmöwe in ihrem Vorkommen am wenigsten an die
Küstenregionen gebunden. Die Brutvorkommen im mitteleuropäischen Binnenland liegen auf
störungsfreien Inseln und in Verlandungsbereichen an Seen und Abgrabungsgewässern sowie in
Feuchtgebieten. Gelegentlich finden einzelne Bruten auch an Klärteichen statt. Lachmöwen sind
Koloniebrüter, die gemeinsam mit anderen Wasservögeln zum Teil sehr große Brutkolonien bilden. Als
Nahrungsgebiete werden umliegende Acker- und Grünlandflächen sowie Kläranlagen aufgesucht.
Die Brutvorkommen in Nordrhein-Westfalen konzentrieren sich auf wenige Standorte in der
Westfälischen Bucht und im Niederrheinischen Tiefland. Die größte Kolonie liegt im Naturschutzgebiet
Zwillbrocker Venn (Kreis Borken). Bis Mitte der 1980er-Jahre ist der Brutbestand in NordrheinWestfalen kontinuierlich angestiegen, seither ist ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Der
Gesamtbestand wird auf 4.000 Brutpaare geschätzt, die sich auf zehn Kolonien verteilen.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2011
Am 04.04.2011 überflogen sechs Lachmöwen den UR2000. Weitere Beobachtungen wurden nicht
erbracht.
2013
Im Rahmen der Brutvogelkartierungen wurden im Jahr 2013 keine Lachmöwen beobachtet.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art wurde lediglich bei einem Überflug von
sechs Exemplaren im Jahr 2011 festgestellt.
Bedeutung des UR2000 für die Lachmöwe: Dem UR2000 wird insgesamt keine Bedeutung
beigemessen (vgl. Tabelle 3.8).
Turteltaube
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Turteltauben sind Zugvögel, die als Langstreckenzieher in der Savannenzone südlich der Sahara
überwintern.
Als ursprünglicher Bewohner von Steppen- und Waldsteppen bevorzugt die Turteltaube offene, bis
halboffene Parklandschaften mit einem Wechsel aus Agrarflächen und Gehölzen. Die Brutplätze liegen
meist in Feldgehölzen, baumreichen Hecken und Gebüschen, an gebüschreichen Waldrändern oder in
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
45
lichten Laub- und Mischwäldern. Zur Nahrungsaufnahme werden Ackerflächen, Grünländer und
schütter bewachsene Ackerbrachen aufgesucht. Im Siedlungsbereich kommt die Turteltaube eher
selten vor, dann werden verwilderte Gärten, größere Obstgärten, Parkanlagen oder Friedhöfe
besiedelt. Das Nest wird in Sträuchern oder Bäumen in 1 bis 5 m Höhe angelegt.
Die Turteltaube ist in Nordrhein-Westfalen ein mittelhäufiger Brutvogel und sowohl im Tiefland als
auch im Bergland noch weit verbreitet. Allerdings zeigt sich im Bergischen Land eine deutliche
Verbreitungslücke. Seit den 1970er Jahren bis heute sind die Brutvorkommen vor allem durch hohe
Verluste auf dem Zuge und im Winterquartier deutlich zurückgegangen. Der Gesamtbestand wird auf
etwa 6.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2011
Ab dem 18.04.2011 wurden Turteltauben regelmäßig im UR2000 festgestellt. Dabei wurden meist
zwischen vier und sechs Individuen registriert. Die Nachweise konzentrieren sich zum Einen im
östlichen Randbereich des UR2000 zur Drover Heide sowie zum Anderen in den strukturreichen
Offenland- und Waldrandbereichen südlich des Kaiserbergs. Insgesamt wurden aufgrund der
Beobachtungsdaten innerhalb des UR2000 drei Reviere abgegrenzt (vgl. Karte 3.5).
2013
Wie im Jahr 2011 wurden Turteltauben regelmäßig im UR2000 registriert. Maximal traten dabei am
24.05.2013 an fünf verschiedene Stellen singende Männchen auf. Aus den Daten lassen sich für den
UR1000 drei und für den UR2000 ein weiteres Revier abgrenzen. Zwei der Reviere befinden sich in
Bereichen, in denen bereits im Jahr 2011 Turteltaubenreviere festgestellt wurden (vgl. Karte 3.5).
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Gehölzdominierte Bereiche als Brut-, strukturreiches Offenland als
Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der strukturreiche UR2000 erfüllt mit seinem Wechsel
aus Wäldern, Offenland und Siedlungsstrukturen die Lebensraumansprüche. Im Jahr 2011 trat
die Art Im UR1000 als Nahrungsgast auf, im UR2000 wurden zwei Brutreviere ermittelt. Für das
Jahr 2013 wurden im UR1000 drei Brutreviere ermittelt.
Bedeutung des UR2000 für die Turteltaube: Sowohl den Gehölz- als auch den Offenlandbereichen des
UR2000 wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Den Siedlungsstrukturen wird eine
allenfalls geringe Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
46
Kuckuck
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Den Kuckuck kann man in fast allen Lebensräumen, bevorzugt in Parklandschaften, Heide- und
Moorgebieten, lichten Wäldern sowie an Siedlungsrändern und auf Industriebrachen antreffen. Der
Kuckuck ist ein Brutschmarotzer. Das Weibchen legt jeweils ein Ei in ein fremdes Nest von bestimmten
Singvogelarten. Bevorzugte Wirte sind Teich- und Sumpfrohsänger, Bachstelze, Neuntöter,
Heckenbraunelle, Rotkehlchen sowie Grasmücken, Pieper und Rotschwänze. Nach Ankunft aus den
Überwinterungsgebieten erfolgt von Ende April bis Juli die Ablage von bis zu 20 Eiern. Der junge
Kuckuck wirft die restlichen Eier oder Jungen aus dem Nest, und wird von seinen Wirtseltern
aufgezogen. Spätestens im September sind die letzten Jungen flügge. Erwachsene Tiere sind
Nahrungsspezialisten, die sich vor allem von behaarten Schmetterlingsraupen und größeren Insekten
ernähren.
In Nordrhein-Westfalen ist der Kuckuck in allen Naturräumen weit verbreitet, kommt aber stets in
geringer Siedlungsdichte vor. Die Brutvorkommen sind seit einigen Jahrzehnten großräumig rückläufig,
so dass sich im Bergland (v.a. Bergisches Land, Sauerland, Eifel) mittlerweile deutliche
Verbreitungslücken zeigen. Der Gesamtbestand wird auf etwa 6.000 Brutpaare geschätzt (2006/ÖFS).
Auftreten und Verhalten im UR2000
2011
Im Rahmen der Brutvogelkartierungen wurden im Jahr 2013 keine Kuckucke registriert.
2013
Am 24.05.2013 rief ein Kuckuck im UR2000. Aus dem UR1000 liegen keine Feststellungen vor.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Art wurde an einem Termin erfasst. Ob es in
den Jahren 2011 und 2013 zur Reproduktion kam ist vor dem Hintergrund des seltenen
Erscheinens der Art unwahrscheinlich.
Bedeutung des UR2000 für den Kuckuck: Dem UR2000 wird insgesamt eine geringe Bedeutung
beigemessen (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
47
Steinkauz
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Steinkäuze besiedeln offene und grünlandreiche Kulturlandschaften mit einem guten Höhlenangebot.
Als Jagdgebiete werden kurzrasige Viehweiden sowie Streuobstgärten bevorzugt. Für die Bodenjagd
ist eine niedrige Vegetation mit ausreichendem Nahrungsangebot von entscheidender Bedeutung.
Als Brutplatz nutzen die ausgesprochen reviertreuen Tiere Baumhöhlen (v. a. in Obstbäumen,
Kopfweiden) sowie Höhlen und Nischen in Gebäuden und Viehställen. Gerne werden auch Nistkästen
angenommen.
Der Steinkauz ist in Nordrhein-Westfalen vor allem im Tiefland nahezu flächendeckend verbreitet.
Regionale Dichtezentren liegen im Bereich des Niederrheinischen Tieflandes sowie im Münsterland.
Da der Steinkauz in Nordrhein-Westfalen einen mitteleuropäischen Verbreitungsschwerpunkt bildet,
kommt dem Land eine besondere Verantwortung für den Schutz der Art zu. Der Gesamtbestand wird
auf 6.000 Brutpaare geschätzt.
Im Kreis Düren wurden im Jahr 2009 67 besetzte Steinkauz-Reviere festgestellt (SIEHOFF 2010).
Auftreten und Verhalten im UR2000
2011
Bei den Abendbegehungen zur Erfassung der Eulen wurden Steinkäuze in den struktur- und
grünlandreichen Ortsrandbereichen von Thum und Boich festgestellt. Aus den Beobachtungen ergaben
sich ein Steinkauzrevier am nördlichen Ortsrand von Boich sowie ein bis zwei Reviere am westlichen
Ortsrand von Thum (vgl. Karte 3.5).
2013
Im Jahr 2013 wurden insgesamt sechs Steinkauzreviere im weiteren Umfeld der geplanten
Windkraftkonzentrationszone ermittelt, wobei ein Revier bereits im Jahr 2011 festgestellt wurde. Die
Reviere befanden sich entweder in den Randbereichen des UR1000 oder im angrenzenden UR2000 (vgl.
Karte 3.5).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
48
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Struktur- und grünlandreiche Ortsrandlagen von Thum, Thuir, Berg und
Boich.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Obstbaumwiesen und das strukturreiche
Grünland in den Ortsrandlagen im UR2000 erfüllen die Lebensraumansprüche der Art. Zentral
gelegene Bereiche des UR2000 mit ackerbaulicher Nutzung und größeren Waldbereichen
spielen als Lebensraum nur eine untergeordnete Rolle. Im Jahr 2011 trat die Art im UR2000 als
Brutvogel mit zwei bis drei Revieren auf. Im Jahr 2013 wurden für den UR2000 insgesamt fünf
Reviere abgegrenzt.
Bedeutung des UR2000 für den Steinkauz: Den struktur- und grünlandreichen Siedlungsrandbereichen
wird eine besondere Bedeutung zugewiesen. Den landwirtschaftlichen Nutzflächen wird
insgesamt eine geringe Bedeutung beigemessen. Waldbereiche haben für die Art keine
Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8).
Waldkauz
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Waldkauz lebt in reich strukturierten Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot und
gilt als ausgesprochen reviertreu. Besiedelt werden lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und
Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen, die ein gutes Angebot an Höhlen bereithalten.
In Nordrhein-Westfalen ist der als häufiger Standvogel in allen Naturräumen nahezu flächendeckend
verbreitet. Offene, baumfreie Agrarlandschaften werden allerdings nur randlich besiedelt. Der
Gesamtbestand wird auf etwa 15.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2011
Waldkäuze wurden bei den Begehungen zum Vorkommen von Eulen und auch bei den
Kartierterminen zur Fledermausfauna regelmäßig im UR2000 registriert. Die Rufnachweise von
Individuen konzentrierten sich auf drei Bereiche, in denen jeweils ein Waldkauzrevier abgegrenzt
wurde. Zwei Reviere befanden sich im Grenzbereich des UR1000. Ein weiteres Revier lag im UR2000 (vgl.
Karte 3.5).
2013
Auch im Jahr 2013 wurden Waldkäuze regelmäßig sowohl bei den Kartierungen zu den Eulen als auch
bei den Fledermauserfassungen festgestellt. Insgesamt ergaben sich aus den Rufnachweisen vier
Reviere, von denen zwei bereits im Jahr 2011 besetzt waren (vgl. Karte 3.5).
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Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
49
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Waldbereiche in zentralen und östlichen Teilen des UR2000.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Waldbereiche des UR2000 stellen geeignete Nistund Nahrungshabitate für die Art dar. Der Waldkauz war sowohl im Jahr 2011 als auch im Jahr
2013 im UR2000 ein Brutvogel mit mehreren Revieren.
Bedeutung des UR2000 für den Waldkauz: Den Waldbereichen wird eine besondere Bedeutung
zugewiesen. Den strukturierten Offenflächen wird eine durchschnittliche Bedeutung
beigemessen. Weitere Landschaftselemente haben allenfalls eine geringe Bedeutung (vgl.
Tabelle 3.8).
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Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
51
Schwarzspecht
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Als Lebensraum bevorzugt der Schwarzspecht ausgedehnte Waldgebiete (v. a. alte Buchenwälder mit
Fichten- bzw. Kiefernbeständen), er kommt aber auch in Feldgehölzen vor. Ein hoher Totholzanteil und
vermodernde Baumstümpfe sind wichtig, da die Nahrung vor allem aus Ameisen und
holzbewohnenden Wirbellosen besteht.
In Nordrhein-Westfalen tritt der Schwarzspecht ganzjährig als Standvogel auf und ist in allen
Naturräumen weit verbreitet. Bedeutende Brutvorkommen liegen u. a. in den Bereichen Senne, Egge,
Teutoburger Wald, Rothaarkamm, Medebacher Bucht und Schwalm-Nette-Platte. Der Gesamtbestand
wird auf 3.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2011
Im Rahmen der Kartierungen zu den Brutvögeln wurde die Art ein Mal am 25.07.2011 im Randbereich
des UR2000 (Randbereich der Drover Heide) festgestellt. Ein weiterer Nachweis stammt von der
Fledermauskartierung vom 09.05.2011 aus dem Waldbereich südlich des Kaiserbergs (vgl. Karte 3.6).
Ein Brutbestand im UR2000 wird für das Jahr 2011 nicht angenommen. Sehr wahrscheinlich handelte es
sich bei den festgestellten Individuen um Gastvögel aus Revieren außerhalb des UR2000.
2013
Im Jahr 2013 wurden keine Schwarzspechte im UR2000 nachgewiesen.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Waldbereiche des UR2000 verfügen über eine
gewisse Eignung als Nist- und Nahrungshabitate für die Art, obwohl die meisten
Waldbereiche im UR2000 aufgrund der Kleinflächigkeit die Lebensraumansprüche für die Art nur
eingeschränkt erfüllen. Der Schwarzspecht wird als sporadischer Nahrungsgast im UR2000
eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Schwarzspecht: Wegen der sporadischen Nutzung wird den
Waldbereichen eine geringe Bedeutung zugewiesen. Den anderen Lebensräumen kommt
keine Bedeutung zu (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
52
Mittelspecht
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Mittelspecht gilt als eine Charakterart eichenreicher Laubwälder (v. a. Eichen-Hainbuchenwälder,
Buchen-Eichenwälder). Er besiedelt aber auch andere Laubmischwälder wie Erlenwälder und
Hartholzauen an Flüssen. Aufgrund seiner speziellen Nahrungsökologie ist der Mittelspecht auf alte,
grobborkige Baumbestände und Totholz angewiesen.
Mittelspechte treten in Nordrhein-Westfalen meist als Standvogel auf und sind nur lückig verbreitet.
Verbreitungsschwerpunkte bestehen vor allem im Kernmünsterland, Weserbergland, nördlichen
Sauerland, Siebengebirge und regional in der Eifel. Die bedeutendsten Brutvorkommen liegen in den
Vogelschutzgebieten „Davert“, „Egge“, „Luerwald“, „Königsforst“, „Wahner Heide“ und „Kottenforst mit
Waldville“. Der Gesamtbestand wird auf 2.000 bis 3.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2011
Am 15.06.2010 wurde ein Mittelspecht im östlichen Randbereich des UR2000 (westlicher Randbereich
der Drover Heide) festgestellt (vgl. Karte 3.6). Ein Brutvorkommen östlich des UR2000 im Bereich der
Waldbereiche der Drover Heide ist möglich.
2013
Im Jahr 2013 wurden keine Mittelspechte im UR2000 registriert.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Waldbereiche des UR2000 verfügen über eine
gewisse Eignung als Nist- und Nahrungshabitate für die Art, obwohl die meisten
Waldbereiche im UR2000 aufgrund der Kleinflächigkeit die Lebensraumansprüche für die Art nur
eingeschränkt erfüllen. Der Mittelspecht wird als sporadischer Nahrungsgast im UR2000
eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Mittelspecht: Wegen der sporadischen Nutzung wird den größeren
Waldbereiche eine geringe Bedeutung zugewiesen. Den anderen Lebensräumen im UR2000
kommt keine Bedeutung zu (vgl. Tabelle 3.8).
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Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
53
Kleinspecht
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Kleinspecht besiedelt parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weich- und Hartholzauen
sowie feuchte Erlen- und Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. In dichten,
geschlossenen Wäldern kommt er höchstens in Randbereichen vor. Darüber hinaus erscheint er im
Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten sowie in
Obstgärten mit altem Baumbestand. Die Nisthöhle wird in totem oder morschem Holz, bevorzugt in
Weichhölzern (v. a. Pappeln, Weiden) angelegt.
Kleinspechte kommen als Stand- und Strichvogel in allen Naturräumen vor. Im Tiefland ist er nahezu
flächendeckend verbreitet. Im Bergland (v. a. im Sauer- und Siegerland sowie der Eifel) zeigen sich
deutliche Verbreitungslücken. Der Gesamtbestand wird auf etwa 5.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2011
An zwei Terminen wurden Kleinspechte im UR2000 festgestellt. Da beide Beobachtungen aus potenziell
besiedelbaren Habitaten stammen und die Reviermarkierungen der Art nicht auffällig sind, werden in
beiden Bereichen mögliche Reviere angenommen.
Ein möglicher Brutbereich befand sich im östlichen Teil des UR2000 im Grenzbereich des NSG Drover
Heide. Ein Weiterer wurde im Waldbereich südwestlich von Thum abgegrenzt (vgl. Karte 3.6).
2013
Während der Kartierungen zu den Brutvögeln wurde die Art nicht beobachtet. Bei der
Fledermausbegehung am 24.05. trommelte ein Kleinspecht in den Gehölzen am Bruchbach im
Grenzbereich des UR1000 (vgl. Karte 3.6).
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Waldbereiche im Grenzbereich zur Drover Heide sowie südwestlich
von Thum und am Bruchbach.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Waldbereiche des UR2000 verfügen grundsätzlich
über eine Eignung als Nist- und Nahrungshabitate für die Art. Im UR2000 wird die Art als
möglicher Brutvogel mit zwei bis drei Revieren eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Kleinspecht: Den Waldbereichen (v. a. im östlichen Teil des UR2000)
wird eine durchschnittliche bis besondere Bedeutung zugewiesen. Den weiteren
Landschaftselementen im UR2000 wird keine Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.8).
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Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
55
Pirol
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Pirol ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher den Winter über in Afrika südlich der Sahara
verbringt. Als Lebensraum bevorzugt der Pirol lichte, feuchte und sonnige Laubwälder, Auwälder und
Feuchtwälder in Gewässernähe (oft Pappelwälder). Gelegentlich werden auch kleinere Feldgehölze
sowie Parkanlagen und Gärten mit hohen Baumbeständen besiedelt. Das Nest wird auf Laubbäumen
(z.B. Eichen, Pappeln, Erlen) in bis zu 20 m Höhe angelegt. Nach Ankunft aus dem
Überwinterungsgebiet erfolgt im Mai die Besetzung der Brutreviere. Ab Ende Mai / Anfang Juni
beginnt das Brutgeschäft, im Juli werden die Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen kommt der Pirol im Tiefland noch weit verbreitet vor, mittlerweile jedoch in
geringer Siedlungsdichte. In den höheren Mittelgebirgsregionen fehlt er. Der Bestand ist vor allem
durch hohe Verluste auf dem Zug und im Winterquartier stark rückläufig und wird auf unter 1.000
Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR1000
2011
Im südwestlichen Teil des UR1000 sang am 15.06.2011 ein Pirol in einem Feldgehölz. Weitere
Beobachtungen aus dem UR1000 liegen nicht vor.
An vier Terminen wurden Pirole im UR2000 festgestellt. Die erste Feststellung stammt vom 20.05.2011
vom westlichen Waldrand des Kaiserbergs, wobei es sich um ein durchziehendes Individuum
gehandelt könnte (vgl. Durchzugszeitraum in SÜDBECK et al. 2005).
Am 15.06. sowie am 25.07.2011 war jeweils ein Pirol im Waldbereich „Klosterbusch“ im östlichen
UR2000 anwesend. Aufgrund dieser Beobachtungen wurde dort ein Brutrevier abgegrenzt (vgl. Karte
3.7).
2013
Im Jahr 2013 wurden bei den Kartierungen keine Pirole festgestellt.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
56
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Keine regelmäßige Nutzung im UR1000. Wald(rand)bereiche im UR2000
v. a. im Waldgebiet Klosterbusch.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Waldbereiche des UR1000 verfügen grundsätzlich
über eine Eignung als Nist- und Nahrungshabitate für die Art. Der Pirol wird im Jahr 2011 im
UR1000 als Nahrungsgast, im UR2000 als Brutvogel mit einem Revier eingestuft. Im Jahr 2013 trat
die Art nicht auf.
Bedeutung des UR1000 für den Pirol: Aufgrund der Lebensraumeignung und der Existenz eines
Reviers im UR2000 im Jahr 2011 wird den Waldbereichen des UR1000 eine durchschnittliche bis
besondere und dem strukturreichen Offenland eine durchschnittliche Bedeutung zugewiesen.
Den anderen Landschaftselementen im UR1000 wird eine geringe Bedeutung beigemessen
(vgl. Tabelle 3.8).
Neuntöter
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Neuntöter ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in Ost- und Südafrika überwintert.
Neuntöter bewohnen extensiv genutzte, halboffene Kulturlandschaften mit aufgelockertem
Gebüschbestand, Einzelbäumen sowie insektenreichen Ruderal- und Saumstrukturen. Besiedelt
werden Heckenlandschaften mit Wiesen und Weiden, trockene Magerrasen, gebüschreiche
Feuchtgebiete sowie größere Windwurfflächen in Waldgebieten. Die Brutreviere sind 1 bis 6 ha groß,
bei Siedlungsdichten von bis zu 2 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in dichten, hoch gewachsenen
Büschen, gerne in Dornsträuchern angelegt. Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten erfolgt ab
Mitte Mai die Eiablage (Hauptlegezeit Anfang / Mitte Juni), im Juli werden die letzten Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen kommt der Neuntöter als mittelhäufiger Brutvogel vor. In den
Mittelgebirgslagen ist er weit verbreitet, während im Tiefland dagegen nur wenige lokale Vorkommen
bestehen. Das bedeutendste Brutvorkommen liegt im Vogelschutzgebiet „Medebacher Bucht“ mit
etwa 600 Brutpaaren. Der Gesamtbestand wird auf etwa 7.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR1000
2011
Ab Mitte Juni wurde bei jeder Begehung mindestens ein Neuntöter festgestellt. Alle Nachweise
stammen von der Streuobstwiese am Kaiserberg, bzw. seinem Umfeld (nordöstlicher Randbereich des
UR1000). Am 27.07.2011 wurde dort ein futtertragendes Männchen und somit ein Brutrevier bestätigt
(vgl. Karte 3.7).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
57
2013
Ab der Begehung am 24.05.2013 wurden Neuntöter regelmäßig bei den Kartierungen angetroffen.
Aus den Daten ergeben sich im UR1000 drei Reviere, wobei das Revier am Kaiserberg schon im Jahr
2011 bestand (vgl. Karte 3.7).
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000 Streuobstbestände am Kaiserberg sowie strukturreichen Bereiche im
nordwestlichen Teil des UR1000.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Streuobstbestände am Kaiserberg sowie die
strukturreichen
Bereiche
im
nordwestlichen
Teil
des
UR1000
verfügen
über
eine
überdurchschnittliche Eignung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art. Der Neuntöter wird
als Brutvogel mit bis zu drei Brutrevieren eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für den Neuntöter: Den struktureichen Bereichen (z. B. Streuobstbeständen
am Kaiserberg) wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Landwirtschaftliche
Nutzflächen, geschlossene Waldbereiche sowie Siedlungen und Gärten verfügen allenfalls
über eine geringe Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8).
Feldlerche
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Als ursprünglicher Steppenbewohner ist die Feldlerche eine Charakterart der offenen Feldflur. Sie
besiedelt reich strukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere
Heidegebiete. Die Brutreviere sind 0,25 bis 5 ha groß, bei maximalen Siedlungsdichten von bis zu fünf
Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in Bereichen mit kurzer und lückiger Vegetation in einer
Bodenmulde angelegt. Mit Wintergetreide bestellte Äcker sowie intensiv gedüngtes Grünland stellen
aufgrund der hohen Vegetationsdichte keine optimalen Brutbiotope dar. Ab Mitte April bis Juli erfolgt
die Eiablage, Zweitbruten sind üblich. Spätestens im August sind die letzten Jungen flügge.
Die Feldlerche ist in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen flächendeckend verbreitet. Regionale
Dichtezentren bilden die großen Bördelandschaften, das Westmünsterland sowie die Medebacher
Bucht. Seit den 1970er-Jahren sind die Brutbestände durch intensive Flächennutzung der
Landwirtschaft stark zurückgegangen. Der Gesamtbestand wird auf etwa 116.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR1000
2011
Feldlerchen wurden während jeder Begehung und mit teilweise hohen Individuenzahlen
nachgewiesen. Als Charakterart der offenen Feldflur wurden die landwirtschaftlich (v. a. ackerbaulich)
genutzten Teilbereiche des UR1000 von der Feldlerche besiedelt.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
58
ecoda
2013
Ebenso wie im Jahr 2013 war die Feldlerche im Jahr 2013 ein häufiger und weit verbreiteter Brutvogel
auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Ackerbaulich genutzte Bereiche im UR1000.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen
des UR1000 verfügen über eine Eignung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art. Die
Feldlerche wird als häufiger Brutvogel im UR1000 eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für die Feldlerche: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR1000 wird eine
besondere Bedeutung beigemessen. Gehölzdominierte Bereiche sowie die Siedlungsbereiche
haben für die Art keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8).
Rauchschwalbe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Die Rauchschwalbe kann als Charakterart für eine extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaft
angesehen
werden.
Die
Besiedlungsdichte
wird
mit
zunehmender
Verstädterung
der
Siedlungsbereiche geringer. In typischen Großstadtlandschaften fehlt sie. Die Nester werden in
Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z. B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude) aus Lehm und
Pflanzenteilen gebaut. Altnester aus den Vorjahren werden nach Ausbessern wieder angenommen.
Nach Ankunft aus den Überwinterungsgebieten beginnt ab Ende April / Anfang Mai die Eiablage,
Zweitbruten sind möglich. Spätestens in der ersten Septemberhälfte werden die letzten Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen ist die Rauchschwalbe als häufiger Brutvogel in allen Naturräumen nahezu
flächendeckend verbreitet. Seit den 1970er-Jahren sind die Brutbestände durch intensive
Flächennutzung der Landwirtschaft und eine fortschreitende Modernisierung und Aufgabe der Höfe
stark zurückgegangen. Der Gesamtbestand wird auf etwa 150.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR1000
2011
Rauchschwalben waren ab dem 18.04.2011 bei jeder Begehung im UR1000 anwesend. Die Brutplätze
befanden sich in den Siedlungsrandbereichen, der Luftraum des UR1000 wurde als Jagdgebiet genutzt.
2013
Ab der Begehung am 22.04. hielten sich bei jeder Begehung Rauschwalben im Gebiet auf. Die Art
brütete im Jahr 2103 in einzelnen Gebäuden auf der Anhöhe Hürth sowie in den Siedlungen des
UR2000.
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
59
ecoda
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Landwirtschaftlich genutzte Bereiche sowie Siedlungsrandbereiche im
gesamten UR1000.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen
des UR1000 verfügen generell über eine Eignung als Nahrungshabitat für die Art. Gebäude der
Siedlungen und Gehöfte bieten z. T. geeignete Niststrukturen. Die Rauchschwalbe wird im
UR1000 als Brutvogel eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für die Rauchschwalbe: Den Hofflächen der landwirtschaftlichen Betriebe und
den Siedlungsbereichen sowie den landwirtschaftlichen Nutzflächen des UR1000 wird eine
besondere Bedeutung beigemessen. Die Gehölzbestände haben keine Bedeutung (vgl.
Tabelle 3.8).
Mehlschwalbe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Die Mehlschwalbe lebt als Kulturfolger in menschlichen Siedlungsbereichen. Als Koloniebrüter
bevorzugt sie frei stehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude in Dörfern und Städten. Die
Lehmnester werden an den Außenwänden der Gebäude an der Dachunterkante, in Giebel-, Balkonund Fensternischen oder unter Mauervorsprüngen angebracht. Industriegebäude und technische
Anlagen (z. B. Brücken, Talsperren) sind ebenfalls geeignete Brutstandorte. Bestehende Kolonien
werden oft über viele Jahre besiedelt, wobei Altnester bevorzugt angenommen werden. Große
Kolonien bestehen in Nordrhein-Westfalen aus 50 bis 200 Nestern. Als Nahrungsflächen werden
insektenreiche Gewässer und offene Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze aufgesucht. Für den
Nestbau
werden
Lehmpfützen
und
Schlammstellen
benötigt.
Nach
Ankunft
aus
den
Überwinterungsgebieten beginnt ab Anfang Mai die Brutzeit. Zweitbruten sind üblich, so dass bis Mitte
September die letzten Jungen flügge werden.
In Nordrhein-Westfalen kommt die Mehlschwalbe in allen Naturräumen nahezu flächendeckend vor.
Der Gesamtbestand wird auf etwa 98.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR1000
2011
Mehlschwalben waren ab dem 20.05.2011 bei jeder Begehung im UR1000 anwesend. Kleinere
Brutkolonien befanden sich im Randbereich des UR1000 und im anschließenden UR2000 in den
Ortschaften (z. B. Thum, Boich und Nideggen). Der Luftraum des UR1000 wurde als Jagdgebiet genutzt.
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
60
2013
Ab dem 22.04. traten Mehlschwalben bei jeder Begehung zu den Brutvögeln auf. Die Art ist ein
häufiger Brutvogel der Siedlungen im UR2000 und nutzt die landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR1000
als Nahrungshabitat.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Landwirtschaftliche genutzte Bereiche sowie Siedlungsrandbereiche
im gesamten UR1000.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen
des UR1000 verfügen generell über eine Eignung als Nahrungshabitat für die Art. Gebäude der
Siedlungen bieten z. T. geeignete Niststrukturen. Die Mehlschwalbe wird im UR1000 als
Brutvogel eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für die Mehlschwalbe: Den Siedlungsflächen sowie den landwirtschaftlichen
Nutzflächen des UR1000 wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Die Gehölzbestände
haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8).
Waldlaubsänger
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Waldlaubsänger ist ein Langstreckenzieher. Der Hauptdurchzug findet Ende April bis Mitte Mai
statt.
Er besiedelt das Innere v. a. älterer Laubwälder, z. B. Naturwälder oder naturnahe Wirtschaftswälder.
Das Nest wird am Boden z. B. unter altem Gras, Wurzeln, Laubstreu oder Zwergsträuchern angelegt.
Auftreten und Verhalten im UR1000
2011
Ein Nachweis vom 20.05.2011 stammt aus dem Süden des UR1000 vom Waldbereich am Kaiserberg.
Dieser Nachweis fällt in den Hauptdurchzugszeitraum der Art. Weil spätere Nachweise fehlen, wird die
Art im UR1000 als Durchzügler eingestuft.
In den Waldbereichen des UR2000 nordöstlich von Thum (in den Randbereichen der Drover Heide)
wurden Waldlaubsänger ab dem 20.05.2011 häufig festgestellt. Dort hat die Art gebrütet, ohne dass
eine konkrete Anzahl von Brutpaaren benannt werden kann.
2013
Ebenso wie im Jahr 2011 wurde die Art v. a. in den Waldbereichen des UR2000 festgestellt. Aus dem
UR1000 liegt von drei Terminen je ein Nachweis der Art vor. Vor diesem Hintergrund wird für das Jahr
2013 von einer Brut im UR1000 ausgegangen.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
61
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Waldbereiche im UR1000 und UR2000.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die größeren Waldflächen im UR1000 verfügen
generell über eine Eignung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art. Der wird
Waldlaubsänger im UR1000 als Brutvogel eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für den Waldlaubsänger: Den gehölzdominierten Bereichen des UR1000 wird
eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen. Die Siedlungsbereiche und offenen
landwirtschaftlichen Nutzflächen haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8).
Feldschwirl
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Als Lebensraum nutzt der Feldschwirl gebüschreiche, feuchte Extensivgrünländer, größere
Waldlichtungen, grasreiche Heidegebiete sowie Verlandungszonen von Gewässern. Seltener kommt er
auch in Getreidefeldern vor. Das Nest wird bevorzugt in Bodennähe oder unmittelbar am Boden in
Pflanzenhorsten angelegt (z. B. in Heidekraut, Pfeifengras, Rasenschmiele). Nach Ankunft aus den
Überwinterungsgebieten beginnt ab Ende April das Brutgeschäft (Hauptlegezeit im Mai). Spätestens
im Juli sind alle Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen tritt der Feldschwirl als mittelhäufiger Brutvogel auf und kommt in allen
Naturräumen vor. Im nördlichen Münsterland sowie im Rheinland ist er jedoch nur zerstreut verbreitet.
Der Gesamtbestand wird auf etwa 4.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR1000
2011
Am 20.05.2011 sang ein Feldschwirl aus einem hochgewachsenen Grünlandbereich nördlich des
Kaiserbergs (vgl. Karte 3.7). Der Nachweis liegt in der Hauptdurchzugsperiode der Art (vgl. SÜDBECK et
al. 2005). Weitere Feldschwirlnachweise fehlen, so dass das Tier als durchziehendes Individuum
gewertet wurde.
2013
Bei der Fledermauskartierung von 15.06.2013 wurde ein Feldschwirl am Thumer Fließ im südlichen
Teil des UR1000 vernommen. Während der Fledermauskartierung am 06.08. sang im selben Bereich
ebenfalls ein Feldschwirl (vgl. Karte 3.7). Vor diesem Hintergrund ist an dieser Stelle im Jahr 2013
zumindest von einem Brutverdacht auszugehen.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
62
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Bachbegleitende Böschungen und einzelne
Grünlandbereiche verfügen über eine Eignung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art. Der
Feldschwirl wird im UR1000 als möglicher Brutvogel eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für den Feldschwirl: Den strukturreichen Bereichen (Hochstaudenflure) des
UR1000 wird eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen. Die offenen landwirtschaftlichen
Nutzflächen, Waldbereiche und Siedlungsbereiche haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8).
Schwarzkehlchen
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Das Schwarzkehlchen ist ein Zugvogel, der als Teil- und Kurzstreckenzieher im Mittelmeerraum, zum
Teil auch in Mitteleuropa überwintert.
Der Lebensraum des Schwarzkehlchens sind magere Offenlandbereiche mit kleinen Gebüschen,
Hochstauden, strukturreichen Säumen und Gräben. Besiedelt werden Grünlandflächen, Moore und
Heiden sowie Brach- und Ruderalflächen. Wichtige Habitatbestandteile sind höhere Einzelstrukturen
als Sitz- und Singwarte sowie kurzrasige und vegetationsarme Flächen zum Nahrungserwerb. Ein
Brutrevier ist 0,5 bis 2 ha groß, bei Siedlungsdichten von über einem Brutpaar auf 10 ha. Das Nest
wird bodennah in einer kleinen Vertiefung angelegt. Das Brutgeschäft kann bereits ab Ende März
beginnen, Zweitbruten sind üblich. Spätestens im Juli sind die letzten Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen ist das Schwarzkehlchen ein seltener Brutvogel, der vor allem im Tiefland
zerstreut verbreitet ist (mit einem Schwerpunkt im Rheinland). Die bedeutendsten Brutvorkommen
liegen in den Vogelschutzgebieten „Wahner Heide“, „Senne“, „Schwalm-Nette-Platte“ und „Unterer
Niederrhein“ mit jeweils über 50 Brutpaaren. Der Gesamtbestand wird auf 400 bis 500 Brutpaare
geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR1000
2011
Ab der Kartierung am 04.04.2011 wurden Schwarzkehlchen bei jeder Begehung im UR1000 angetroffen.
Aus den Beobachtungen lassen sich im nördlichen und südöstlichen Randbereich des UR1000 je ein
Revier bilden (vgl. Karte 3.7). Die Reviere befanden sich in strukturreichen Offen- bis
Halboffenlandbereichen, die aus einem Wechsel landwirtschaftlicher Nutzflächen, Hecken und
Feldgehölzen bestehen.
Im nördlichen Teil des UR2000 wurden zwei weitere Reviere des Schwarzkehlchens registriert (vgl. Karte
3.7).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
63
ecoda
2013
Ab dem 22.04. wurden bei jeder Begehung Schwarzkehlchen im Untersuchungsraum registriert.
Ebenso wie im Jahr 2011 ergaben sich im UR1000 aus den Beobachtungen zwei Brutreviere der Art,
wobei sich ein Revier mit einem Revier des Jahres 2011 deckt (vgl. Karte 3.7).
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Strukturreiche Offen- bis Halboffenlandbereiche im nördlichen und
südlichen Grenzbereich des UR1000 und im UR2000.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die strukturreichen Offen- bis Halboffenlandflächen
verfügen über eine überdurchschnittliche Eignung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art.
Das Schwarzkehlchen wird als Brutvogel mit zwei bis drei Revieren eingestuft.
Bedeutung
des
UR1000
für
das
Schwarzkehlchen:
Den
strukturreichen
Offen--
bis
Halboffenlandbereichen des UR1000 wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Weitere
Landschaftselemente haben allenfalls eine geringe Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8).
Nachtigall
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Nachtigallen sind Zugvögel, die als Langstreckenzieher in Afrika südlich der Sahara überwintern. In
Nordrhein-Westfalen kommen sie als mittelhäufige Brutvögel vor.
Die Nachtigall besiedelt gebüschreiche Ränder von Laub- und Mischwäldern, Feldgehölze, Gebüsche,
Hecken sowie naturnahe Parkanlagen und Dämme. Dabei sucht sie die Nähe zu Gewässern,
Feuchtgebieten oder Auen. Eine ausgeprägte Krautschicht ist vor allem für die Nestanlage, zur
Nahrungssuche und für die Aufzucht der Jungen wichtig. Ein Brutrevier kann eine Größe zwischen 0,2
bis 2 ha erreichen, bei maximalen Siedlungsdichten von über 10 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird
in Bodennähe in dichtem Gestrüpp angelegt. Das Brutgeschäft beginnt im Mai, spätestens im Juli sind
die Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen ist die Nachtigall ein mittelhäufiger Brutvogel, der im gesamten Tiefland sowie
in den Randbereichen der Mittelgebirge noch weit verbreitet ist. In den höheren Mittelgebirgslagen
fehlt sie dagegen. Die Bestände sind seit einigen Jahrzehnten großräumig rückläufig, wofür vor allem
Lebensraumveränderungen sowie Verluste auf dem Zug und in den Winterquartieren verantwortlich
sind. Der Gesamtbestand wird auf etwa 11.000 Brutpaare geschätzt.
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
64
ecoda
Auftreten und Verhalten im UR1000
2011
Am 04.05.2010 sang ein Männchen in einem Gebüsch an einer sumpfigen, schilfbestandenen
Bachaue im Norden des UR1000. Weitere Nachweise von Nachtigallen fehlen, so dass das Tier als
durchziehendes Individuum gewertet wurde (vgl. SÜDBECK et al. 2005).
2013
Im Jahr 2013 trat die Art bei den Kartierungen nicht auf.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Heckenbereiche sowie Feldgehölze und
Waldränder verfügen über eine gewisse Eignung als Brut- und Nahrungshabitat für die Art. Die
Nachtigall wird im Jahr 2011 als Durchzügler eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für die Nachtigall: Den Gehölzbeständen des UR1000 wird vor dem Hintergrund
des seltenen Erscheinens der Art eine allenfalls geringe Bedeutung beigemessen. Weitere
Landschaftselemente haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8).
Feldsperling
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Lebensraum des Feldsperlings sind halboffene Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandanteil,
Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern. Darüber hinaus dringt er bis in die Randbereiche
ländlicher Siedlungen vor, wo er Obst- und Gemüsegärten oder Parkanlagen besiedelt. Anders als der
nah verwandte Haussperling meidet er das Innere von Städten. Feldsperlinge sind sehr brutplatztreu
und nisten gelegentlich in kolonieartigen Ansammlungen. Als Höhlenbrüter nutzen sie Specht- oder
Faulhöhlen, Gebäudenischen, aber auch Nistkästen. Die Brutzeit reicht von April bis August, wobei bis
zu drei, selten sogar vier Bruten möglich sind. Die Nahrung besteht aus Sämereien, Getreidekörnern
und kleineren Insekten. Feldsperlinge sind gesellig und schließen sich im Winter zu größeren
Schwärmen zusammen.
In Nordrhein-Westfalen ist der Feldsperling in allen Naturräumen nahezu flächendeckend verbreitet.
Seit den 1970er-Jahren sind die Brutbestände durch intensive Flächennutzung der Landwirtschaft und
einen
fortschreitenden
Verlust
geeigneter
Nistmöglichkeiten
Gesamtbestand wird auf 103.000 Brutpaare geschätzt.
stark
zurückgegangen.
Der
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
65
Auftreten und Verhalten im UR1000
2011
Ab dem 04.05.2011 wurde die Art gelegentlich in zwei verschiedenen Bereichen einer Hecke entlang
eines Feldwegs nördlich der L 33 festgestellt (vgl. Karte 3.7). Es wird davon ausgegangen, dass es dort
zu Bruten gekommen ist, obwohl eindeutige Verhaltensweisen dafür fehlen.
2013
Die Art wurde im Jahr 2013 nicht erfasst.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Hecke entlang eines Feldweg nördlich der L 33.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Heckenstrukturen und angrenzenden
landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR1000 verfügen über geeignete Lebensräume. Die Art
wird im Jahr 2011 als Brutvogel mit geringer Brutdichte eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für den Feldsperling: Den strukturreichen landwirtschaftlich genutzten
Bereichen wird eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen. Weitere Landschaftselemente
im UR1000 haben eine allenfalls geringe Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8).
Baumpieper
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Baumpieper bewohnt offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarten und
einer strukturreichen Krautschicht. Geeignete Lebensräume sind sonnige Waldränder, Lichtungen,
Kahlschläge, junge Aufforstungen und lichte Wälder. Außerdem werden Heide- und Moorgebiete
sowie Grünländer und Brachen mit einzeln stehenden Bäumen, Hecken und Feldgehölzen besiedelt.
Dichte Wälder und sehr schattige Standorte werden dagegen gemieden. Brutreviere können eine
Größe von 0,15 bis über 2,5 ha erreichen, bei maximalen Siedlungsdichten von über acht Brutpaaren
auf 10 ha. Das Nest wird am Boden unter Grasbulten oder Büschen angelegt. Ab Ende April bis Mitte
Juli erfolgt die Eiablage, Zweitbruten sind möglich. Spätestens im August sind die letzten Jungen
flügge.
Der Baumpieper kommt in Nordrhein-Westfalen in allen Naturräumen vor. Im Bergland ist er noch
nahezu flächendeckend verbreitet. Im Tiefland (v. a. Kölner Bucht, Niederrheinisches Tiefland) sind die
Bestände seit einigen Jahrzehnten großräumig rückläufig, so dass sich hier bereits deutliche
Verbreitungslücken zeigen. Der Gesamtbestand wird auf etwa 22.000 Brutpaare geschätzt.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
66
Auftreten und Verhalten im UR1000
2011
Ab dem 18.04.2011 wurde die Art bei jedem Kartiertermin angetroffen. Es wurden im UR1000 zwei
Bereiche ermittelt, in denen Baumpieper gebrütet haben. Im zentralen Teil des UR1000 hat sehr
wahrscheinlich ein Paar gebrütet, in den Gehölz und Streuobstbeständen des Kaiserbergs wurden zwei
bis drei Paare vermutet. In den Randbereichen der Drover Heide, die noch in den UR2000 fallen, haben
Baumpieper ebenfalls gebrütet (vgl. Karte 3.7).
2013
Ab dem 22.04.2013 wurden Baumpieper regelmäßig im UR1000 beobachtet. Aus den Nachweisen der
Art ergeben sich für den UR1000 zwei Brutreviere, die sich räumlich mit den Revieren aus dem Jahr
2011 decken. Zwei weitere Reviere wurden im UR2000 ermittelt (vgl. Karte 3.7).
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR1000: Kaiserberg und Waldrand- bzw. Heckenstrukturen im zentralen Teil des
UR1000.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR1000: Die Heckenstrukturen und Waldrandstrukturen im
UR1000 verfügen über geeignete Lebensräume. Die Art wird als Brutvogel mit durchschnittlicher
Brutdichte eingestuft.
Bedeutung des UR1000 für den Baumpieper: Den gehölzdominierten Bereichen wird eine
durchschnittliche Bedeutung beigemessen. Offene Landschaftselemente und Siedlungsflächen
im UR1000 verfügen allenfalls über eine geringe Bedeutung (vgl. Tabelle 3.8).
ecoda
! Avifaunistisches Fachgutachten
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© Geobasis NRW 2017
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Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.8:
68
Übersicht über die artspezifische Bedeutung des Untersuchungsraums für planungsrelevante Brutvogelarten (inkl. Gastvögel) und deren
bedeutenden Lebensraumelementen (grau unterlegt: Für diese Arten wurde der UR2000 bewertet, weiß unterlegt: Für diese Arten wurde der UR1000
bewertet. Sofern die Bedeutung mindestens eines Landschaftselements nicht durchschnittlich erreicht, wird auf die Angabe von bedeutenden
Lebensraumelementen verzichtet)
Artname
Wäldern und
Feldgehölzen
Bedeutung von
strukturreichen
strukturarmen
Offenlandbereichen Offenlandbereichen
Siedlungs- und
Hofbereichen
bedeutende Lebensraumelemente
Wachtel
keine
keine
besondere
keine
Ackerbaulich geprägte Bereiche als Brut- und Nahrungshabitat
Rebhuhn
keine
keine
durchschnittliche
keine
Ackerbaulich geprägte Bereiche als Brut- und Nahrungshabitat
Graureiher
keine
keine
geringe
keine
-
geringe
Kornweihe
Waldbereiche als Brut- und Nahrungs-, strukturreiche
Offenlandbereiche als Nahrungshabitat
Habicht
durchschnittliche
durchschnittliche
geringe
geringe
Sperber
durchschnittliche
durchschnittliche
geringe
geringe bis
durchschnittliche
Gehölzstrukturen als Brut- und Nahrungs-, strukturreiche
Offenlandbereiche als Nahrungshabitat
Rotmilan
durchschnittliche
durchschnittliche
durchschnittliche
geringe
Waldbereiche als potenzielles Brut-, landwirtschaftliche
Nutzflächen als Nahrungshabitat
geringe
Schwarzmilan
Mäusebussard
Baumfalke
besondere
besondere
besondere
geringe
geringe
Gehölzstrukturen und alte Einzelbäume als Brut-,
landwirtschaftliche Nutzflächen als Nahrungshabitat
-
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
69
Fortsetzung Tabelle 3.8
Artname
Wäldern und
Feldgehölzen
Bedeutung von
strukturreichen
strukturarmen
Offenlandbereichen Offenlandbereichen
geringe
Turmfalke
Kiebitz
keine
keine
keine
keine
besondere
besondere
-
besondere
geringe
geringe
Kuckuck
bedeutende Lebensraumelemente
geringe
Lachmöwe
Turteltaube
Siedlungs- und
Hofbereichen
Gehölzstrukturen als Brut-, landwirtschaftliche Nutzflächen als
Nahrungshabitat
Gebäude der Höfe und hofnahe Obstwiesen als Brut-, hof- und
siedlungsnahes Grünland als Nahrungshabitat
Steinkauz
keine
besondere
geringe
besondere
Waldkauz
besondere
durchschnittliche
geringe
keine
Waldbereiche als Brut- und Jagdhabitat, strukturreiches Offenland
als Jagdhabitat
Schwarzspecht
geringe
keine
keine
keine
-
Mittelspecht
geringe
keine
keine
keine
-
Kleinspecht
durchschnittliche bis
besondere
durchschnittliche
keine
keine
Gehölzbestände als Brut- und Nahrungshabitat.
Pirol
durchschnittliche bis
besondere
durchschnittliche
geringe
geringe
Gehölzbestände als Brut- und Nahrungshabitat.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
70
Fortsetzung Tabelle 3.8
Artname
Wäldern und
Feldgehölzen
Bedeutung von
strukturreichen
strukturarmen
Offenlandbereichen Offenlandbereichen
Siedlungs- und
Hofbereichen
bedeutende Lebensraumelemente
Streuobstbestände am Kaiserberg als Brutund Nahrungshabitat
Neuntöter
geringe
besondere
geringe
geringe
Feldlerche
keine
keine
besondere
keine
Rauchschwalbe
keine
besondere
besondere
besondere
Gebäude der Siedlungen und Gehöfte als Brut-,
freier Luftraum als Nahrunsghabitat
Mehlschwalbe
keine
besondere
besondere
besondere
Gebäude der Siedlungen und Gehöfte als Brut-,
freier Luftraum des UR1000 als Nahrunsghabitat
durchschnittliche
keine
keine
keine
Waldbereiche als Brut- und Nahrungshabitat
keine
durchschnittliche
keine
keine
Hochstaudenflure als Brut- und Nahrungshabitat
keine
besondere
geringe
keine
Strukturreiche Offen- und Halboffenlandbereiche als Brut- und
Nahrungshabitat
geringe
geringe
keine
keine
-
Feldsperling
keine
durchschnittliche
geringe
geringe
Strukturreiche Bereiche als Brut- und Nahrungshabitat
Baumpieper
durchschnittliche
durchschnittliche
geringe
geringe
Waldrand- sowie strukturreiche Bereiche als Brut- und
Nahrungshabitat
Waldlaubsänger
Feldschwirl
Schwarzkehlchen
Nachtigall
Ackerbaulich geprägte Bereiche als Brut- und Nahrungshabitat
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.2.2
71
Rast- und Zugvögel
Während der Kartierungen zu den Rast- und Zugvögeln wurden in den Jahren 2010 / 2011 und 2013
insgesamt 75 Vogelarten registriert.
Im Feld ist die Abgrenzung ziehender bzw. rastender von revierbesetzenden Vögeln nicht immer
eindeutig. So existieren Zeiten, in denen sich revierbesetzende Tiere und ziehende / rastende Tiere
gleichzeitig im Gebiet aufhalten. Auch äußern durchziehende Tiere bereits typischen Reviergesang und
ziehen dennoch weiter in andere Brutgebiete. Durch die gemeinsame Betrachtung der
Beobachtungen aus den Kartierungen zu Brutvögeln und zu Rast- und Zugvögeln kann dennoch in
vielen Fällen eine Aussage über den Status getroffen werden (z. B. nur einzelne oder wenige
Beobachtung im typischen Zugzeitraum, Beobachtungen von gerichteten Zugbewegungen).
Insgesamt wurden bei den Begehungen zu den Rastvögeln 29 planungsrelevante Vogelarten (zur
Auswahl der Arten vgl. MUNLV 2010, LANUV 2014) festgestellt. 18 Arten sind in einer der
Gefährdungskategorien der Roten Liste der Brutvögel Nordrhein-Westfalens eingestuft. 16 Arten sind
gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Zwölf sind im Anhang I der EU-VogelschutzRichtlinie enthalten bzw. gelten nach Art. 4 (2) der EU-Vogelschutz-Richtlinie als planungsrelevant.
Drei Arten sind aufgrund ihrer koloniebrütenden Nistweise als planungsrelevant eingestuft (vgl.
Tabelle 3.9).
3.2.2.1 Verbal-argumentative Gesamtbewertung der Bedeutung des Raums
Aufgrund der Biotopausstattung des Untersuchungsraums finden dort insbesondere Vogelarten
geeignete Rast- bzw. Durchzugsgebiete, die an strukturreiches Offenland (z. B. Braunkehlchen,
Goldammer, Bluthänfling, Stieglitz) gebunden sind.
Insgesamt wird dem Untersuchungsraum als Rast- und Durchzugsraum eine durchschnittliche
Bedeutung zugewiesen. Eine Konzentration des Vogelzugs wurde nicht festgestellt.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
Tabelle 3.9:
72
Liste der in den Jahren 2010 / 2011 sowie 2013 im UR2000 registrierten Zug- und
Rastvogelarten mit Angaben zum Status und zur Gefährdungskategorie
Artname
EU-VSRL BNat-SchG
Kolonie
RL NRW
Status im
UR2000
k.A.
Rv
x
Dz
deutsch
wissenschaftlich
1 Kanadagans
Branta canadensis
2 Graugans
Anser anser
3 Graureiher
Ardea cinerea
x
xS
Sv
4 Kormoran
Phalacrocorax carbo
x
x
Dz
5 Wachtel
Coturnix coturnix
2S
Bv
6 Jagdfasan
Phasianus colchicus
k.A.
Sv
7 Rohrweihe
Circus aeruginosus
§§
3S
Rv
8 Habicht
Accipiter gentilis
§§
V
Sv
9 Sperber
Accipiter nisus
§§
x
Sv
10 Rotmilan
Milvus milvus
Anh. I
§§
3
Sv / Rv
11 Schwarzmilan
Milvus migrans
Anh. I
§§
R
Sv
12 Rauhfußbussard
Buteo lagopus
§§
k.A.
Dz
13 Mäusebussard
Buteo buteo
§§
x
Sv / Rv
14 Turmfalke
Falco tinnunculus
§§
VS
Sv
15 Kranich
Grus grus
Anh. I
§§
k.A.
Dz
16 Kiebitz
Vanellus vanellus
Art.4(2)
§§
3
Rv
17 Straßentaube
Columba livia f. domestica
x
Sv
18 Hohltaube
Columba oenas
x
Sv
19 Ringeltaube
Columba palumbus
x
Sv / Rv
20 Türkentaube
Streptopelia decaocto
x
SV
21 Turteltaube
Streptopelia turtur
§§
2
Bv
22 Steinkauz
Athene noctua
§§
3S
Sv
23 Waldkauz
Strix aluco
§§
x
Sv
24 Grünspecht
Picus viridis
x
Sv
25 Schwarzspecht
Dryocopus martius
x
Sv
26 Buntspecht
Dendrocopos major
x
Sv
27 Neuntöter
Lanius collurio
V
Bv
28 Raubwürger
Lanius excubitor
1S
Rv
29 Elster
Pica pica
x
Sv
30 Eichelhäher
Garrulus glandarius
x
SV
31 Dohle
Coloeus monedula
x
Sv
32 Rabenkrähe
Corvus corone
x
Sv
33 Blaumeise
Parus caeruleus
x
Sv
Anh. I
§§
Anh. I
Art.4(2)
§§
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
73
Fortsetzung Tabelle 3.9
Artname
deutsch
wissenschaftlich
EU-VSRL BNat-SchG
Kolonie
RL NRW
Status im
UR2000
34 Kohlmeise
Parus major
x
Sv
35 Weidenmeise
Parus montanus
x
Sv
36 Feldlerche
Alauda arvensis
3
Sv / Rv
37 Rauchschwalbe
Hirundo rustica
3
Bv
38 Mehlschwalbe
Delichon urbicum
3
Bv
39 Schwanzmeise
Aegithalos caudatus
x
Sv
40 Fitis
Phylloscopus trochilus
x
Sv
41 Zilpzalp
Phylloscopus collybita
x
Sv
42 Mönchsgrasmücke
Sylvia atricapilla
x
Sv
43 Wintergoldhähnchen Regulus regulus
x
Sv
44 Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla
x
Sv
x
45 Kleiber
Sitta europaea
x
Sv
46 Gartenbaumläufer
Certhia brachydactyla
x
Sv
47 Zaunkönig
Troglodytes troglodytes
x
Sv
48 Star
Sturnus vulgaris
V
Sv
49 Misteldrossel
Turdus viscivorus
x
Sv
50 Amsel
Turdus merula
x
Sv
51 Wacholderdrossel
Turdus pilaris
x
Sv
52 Singdrossel
Turdus philomelos
x
Sv
53 Rotdrossel
Turdus iliacus
x
Sv
54 Braunkehlchen
Saxicola rubetra
Art.4(2)
1S
Dz
55 Schwarzkehlchen
Saxicola rubicola
Art.4(2)
3
Bv
56 Rotkehlchen
Erithacus rubecula
x
Sv
57 Hausrotschwanz
Phoenicurus ochruros
x
Bv
58 Gartenrotschwanz
Phoenicurus phoenicurus
2
Dz
59 Steinschmätzer
Oenanthe oenanthe
1S
Dz
60 Heckenbraunelle
Prunella modularis
x
Sv
61 Haussperling
Passer domesticus
V
Sv
62 Feldsperling
Passer montanus
3
Sv
63 Wiesenpieper
Anthus pratensis
2
Dz
64 Wiesenschafstelze
Motacilla flava
x
Sv / Dz
65 Bachstelze
Motacilla alba
V
Sv / Dz
66 Buchfink
Fringilla coelebs
x
Sv /Dz
Art.4(2)
Art.4(2)
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
74
Fortsetzung Tabelle 3.9
Artname
deutsch
wissenschaftlich
EU-VSRL BNat-SchG
Kolonie
RL NRW
Status im
UR2000
k.A.
Rv
67 Bergfink
Fringilla montifringilla
68 Kernbeißer
Coc. coccothraustes
x
Sv
69 Gimpel
Pyrrhula pyrrhula
V
Sv
70 Grünfink
Carduelis chloris
x
Sv / Dz
71 Stieglitz
Carduelis carduelis
x
SV / Dz
72 Erlenzeisig
Carduelis spinus
x
Wg
73 Bluthänfling
Carduelis cannabina
V
Sv / Dz
74 Grauammer
Emberiza calandra
1S
Dz
75 Goldammer
Emberiza citrinella
V
Sv / Dz
§§
Erläuterungen zur Tabelle 3.9: siehe Tabelle 3.5: Darüber hinaus:
Status:
Sv:
Rv:
Sv / Rv:
Sv / Dz:
Standvogel
Rastvogel
Auch zur Brutzeit (als Brutvogel bzw. Nahrungsgast) anwesend, aber zu Rastzeiten
mit erheblich höheren Individuenzahlen
Auch zur Brutzeit (als Brutvogel bzw. Nahrungsgast) anwesend, aber als Durchzügler mit erheblich höheren Individuenzahlen
3.2.2.2 Artspezifische Bewertung des Raums
Neben den nur zur Rast- bzw. Zugzeit (Rv bzw. Dz) im UR2000 vorkommenden planungsrelevanten
Arten werden in diesem Kapitel die planungsrelevanten Arten behandelt, die auch zur Brutzeit im
Untersuchungsraum vorkamen (als Brutvögel / Nahrungsgäste) jedoch zur Rastzeit hohe bzw. deutlich
höhere Individuenzahlen aufwiesen als in der Brutzeit (Sv / Rv bzw. Sv / Dz).
Planungsrelevante Vogelarten, die sich das ganze Jahr im Brutgebiet aufhielten (Standvögel) oder die
als Brutvögel bei den ersten Begehungen zu den Rast- und Zugvögeln noch im UR2000 anwesend
waren (Brutvögel), sind bereits im vorherigen Kapitel 3.2.1 (Brutvögel) behandelt worden und werden
bei der artspezifischen Darstellung des Auftretens im UR2000 nicht besprochen (Graureiher, Wachtel,
Schwarzmilan, Habicht, Sperber, Turmfalke, Turteltaube, Steinkauz, Waldkauz, Schwarzspecht,
Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Schwarzkehlchen, Feldsperling).
Nachfolgend wird das Auftreten / Vorkommen der verbleibenden 14 planungsrelevanten Rast- und
Zugvögel im Untersuchungsraum erläutert sowie die Bedeutung des UR2000 als Durchzugsraum bzw.
Rasthabitat anhand des Auftretens der einzelnen Arten in den Jahren 2010 / 2011 und 2013 sowie
anhand der Habitatausstattung verbal-argumentativ bewertet. In Anlehnung an BREUER (1994) werden
dafür
sechs
Bewertungsstufen
verwendet:
keine,
geringe,
geringe
durchschnittliche, durchschnittliche bis besondere und besondere Bedeutung.
bis
durchschnittliche,
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
75
Die allgemeinen Angaben zu Biologie und Verbreitung in NRW basieren - soweit nicht anders zitiert auf den Angaben des Fachinformationsdiensts „Geschützte Arten in NRW“ des LANUV (2014).
Kormoran
In Nordrhein-Westfalen tritt der Kormoran als Brutvogel sowie als Durchzügler und Wintergast auf. Er
kommt an großen Flüssen und größeren stehenden Gewässern (z. B. Baggerseen, größere
Teichkomplexe) vor. Kormorane sind gesellige Koloniebrüter, die ihre Nester auf höheren Bäumen auf
Inseln oder an störungsfreien Gewässerufern anlegen. Das Brutgeschäft beginnt ab Februar / März, bis
Mitte September sind alle Jungen flugfähig.
Als Brutvogel kommt der Kormoran in Nordrhein-Westfalen vor allem im Tiefland im Einzugsbereich
von Rhein, Ruhr und Lippe vor. Durch Jagdverschonung und günstige Umweltbedingungen brütet er
seit 1986 wieder in Nordrhein-Westfalen. Seitdem ist die Brutpaarzahl kontinuierlich angestiegen. Im
Jahr 2006 wurden etwa 1000 Brutpaare ermittelt. Diese verteilten sich auf elf Kolonien mit mehr als
fünf Paaren. Bei den deutlich höheren Überwinterungsbeständen handelt es sich überwiegend um
zugewanderte Wintergäste aus den Niederlanden und dem Ostseeraum. Der Mittwinterbestand lag in
den Jahren 2000-2004 bei 6.000 bis 8.000 Individuen.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2010 / 2011
Bei den Beobachtungen im Jahr 2010 / 2011 wurden keine Kormorane beobachtet.
2013
Am 27.09.2013 überflogen 14 Exemplare den Untersuchungsraum, ohne einen Bezug zum UR2000 zu
zeigen.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Größere Gewässer als Rast- oder Nahrungshabitat
sind im Untersuchungsraum für die Art nicht vorhanden.
Bedeutung des UR2000 für den Kormoran: Vor dem Hintergrund der fehlenden Lebensraumeignung
wird dem UR2000 keine artspezifische Bedeutung beigemessen (vgl. Tabelle 3.12).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
76
Rohrweihe
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Rohrweihen sind Zugvögel, die als Kurz- bis Langstreckenzieher von Südwesteuropa bis ins tropische
Afrika überwintern. Sie besiedelt halboffene bis offene Landschaften und ist viel enger an
Röhrichtbestände gebunden als die verwandte Wiesenweihe. Die Nahrungsflächen liegen meist in
Agrarlandschaften mit stillgelegten Äckern, unbefestigten Wegen und Saumstrukturen. Jagdreviere
können eine Größe zwischen 1 bis 15 km² erreichen. Brutplätze liegen in den Verlandungszonen von
Feuchtgebieten, an Seen, Teichen, in Flußauen und Rieselfeldern mit größeren Schilf- und
Röhrichtgürteln (0,5 bis 1 ha und größer). Das Nest wird im dichten Röhricht über Wasser angelegt.
Seit den 1970er Jahren brüten Rohrweihen verstärkt auch auf Ackerflächen, wobei Getreidebruten
ohne Schutzmaßnahmen oftmals nicht erfolgreich sind. Die Eiablage beginnt ab Mitte / Ende April, bis
Anfang August sind alle Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen kommt die Rohrweihe als seltener Brutvogel vor allem im Tiefland mit
Verbreitungsschwerpunkten in der Hellwegbörde, der Lippeaue sowie im Münsterland vor. Der
Gesamtbestand beträgt 110 bis 120 Brutpaare.
Darüber hinaus erscheinen Rohrweihen der nordöstlichen Populationen als regelmäßige Durchzügler
auf dem Herbstdurchzug im August / September sowie auf dem Frühjahrsdurchzug im März / April.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2010 / 2011
Am 10.09.2010 überflog eine weibliche Rohrweihe den UR2000. Weitere Nachweise der Art liegen nicht
vor.
2013
Am 28.08.2013 überflogen zwei Rohrweihen den Untersuchungsraum.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die Rohrweihe nutzte den UR2000 als seltener
Durchzügler.
Bedeutung des UR2000 für den Rotmilan: Dem UR2000 wird eine allenfalls geringe Bedeutung als
Durchzugsraum beigemessen (vgl. Tabelle 3.12).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
77
Rotmilan
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung wurden bereits bei den Brutvögeln gegeben (vgl.
Kapitel 3.2.1)
Auftreten und Verhalten im UR2000
2010 / 2011
Rotmilane waren während der ersten drei Begehungstage im Herbst 2010 im UR2000 anwesend. Dabei
hielten sich am 26.08.2010 mindestens drei, am 10.09.2010 mindestens zwei und am 21.09.2010
wenigstens ein Rotmilan im UR2000 auf. Die meisten Beobachtungen stammen von Individuen, die in
niedrigen Flughöhen (bis 30 m, teilweise bis 50 m) nach Nahrung suchten. Bei Streckenflügen oder
kreisend erreichten einzelne Individuen aber auch größere Höhen von 50 bis über 100 m (vgl. Tabelle
3.10).
Am
26.08.2010
konzentrierten
sich
die
Rotmilanbeobachtungen
auf
zentral
gelegene
landwirtschaftliche Nutzflächen, wo wahrscheinlich während der gesamten Untersuchungszeit des
Tages zwei Individuen vorwiegend nach Nahrung suchten. Gelegentlich ließen sich die Tiere aber auch
auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen nieder oder überflogen die angrenzenden Waldflächen.
Im Rahmen der Begehungen am 10.09.2010 und 21.09.2010 wurden Rotmilane vor allem im
südlichen und östlichen Teil des UR2000 angetroffen (vgl. Karte 3.8).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
78
ecoda
Tabelle 3.10: Qualitative Beschreibung der beobachteten Aktivität von Rotmilanen im UR2000 im Rastund Zugzeitraum 2010 / 2011
Nr. auf
Karte
3.8
Datum
Anzahl
1
26.08.2010
1
10 - 20 m Suchflug.
2
26.08.2010
1
10 - 20 m
3
26.08.2010
1
10 - 20 m Zweiter Rm erscheint im Suchflug. Landet in einem Einzelbaum.
4
26.08.2010
1
10 - 150 m
5
26.08.2010
1
10 - 20 m Suchflug über offener Ackerfläche.
6
26.08.2010
1
50 - 80 m Kreisend. Anderes Tier als in Nr. 5.
7
26.08.2010
1
30 m
8
26.08.2010
1
30 -100 m
erst niedriger Such-/Gleitflug, dann anhaltend kreisend über
Waldgebiet Klosterbusch
Rm halten sich min. über 1 h über landwirtschaftlichen
Nutzflächen auf und suchen nach Nahrung. Sie lassen sich dabei
zeitweise auf den Nutzflächen nieder. Werden des Öfteren von
Mäusebussarden attakiert.
Suchflug, verschwindet anschließend im Feldgehölz, anderes
Tier als in Nr. 9.
Flughöhe
Verhalten
Suchflug, landet dann in einer Baumgruppe, wahrscheinlich
gleiches Tier wie in Nr. 1.
Kommt im Strecken-/Gleitflug und geht über in Suchflug über
landwirtschaftlichen Nutzflächen östlich der Obstplantage.
kurze Beobachtung aus dem Auto: Überflug
9
26.08.2010
2
überwiegend
0 - 30 m
10
26.08.2010
1
10 - 20 m
11
26.08.2010
1
10 - 20 m Suchflug. Gleiches Tier wie in Nr. 10?
12
26.08.2010
1
0 - 20 m
Fazit
fliegt vom Acker auf und geht in Suchflug über. Gleiches Tier wie
in Nr. 10 und 11?
Im Untersuchungsraum waren mindestens drei, wahrscheinlich vier oder mehr
Rotmilane anwesend. Die zentralen Flächen im Untersuchungsraum wurden intensiv,
26.08.2010
wahrscheinlich während der gesamten Untersuchungszeit als Jagdgebiet genutzt.
Flughöhen meist unter 20 m.
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
79
ecoda
Fortsetzung Tabelle 3.10
Fazit
Im Untersuchungsraum waren mindestens drei, wahrscheinlich vier oder mehr
Rotmilane anwesend. Die zentralen Flächen im Untersuchungsraum wurden intensiv,
26.08.2010
wahrscheinlich während der gesamten Untersuchungszeit als Jagdgebiet genutzt.
Flughöhen meist unter 20 m.
13
10.09.2010
1
14
10.09.2010
1/2
15
10.09.2010
1
10 - 20 m Zweiter Rm erscheint im Suchflug. Landet in einem Einzelbaum.
16
10.09.2010
1
10 - 20 m Gleitflug, wird von Rabenkrähe attakiert.
17
10.09.2010
1
30 - 50 m
18
10.09.2010
1
50 - 80 m Gleitflug über Wald.
19
10.09.2010
1
bis 50 m
Fazit
10 - 20 m Suchflug. Gleiches Tier wie 10?
10 - 30 m
Segelflug. Rm aus Nr. 13 kommt dazu. Beide gleiten weiter über
die Äcker nach Süden.
Such-/ Streckenflug über landwirtschaftlichen Nutzflächen und
Wald.
Gleitflug.
Im Untersuchungsraum waren mindestens zwei, wahrscheinlich drei Rotmilane
10.09.2010 anwesend. Die Aktivität konzentrierte sich v. a. auf den südlichen und östlichen Teil des
UR2000. Flughöhen meist bis 50 m.
20
21.09.2010
1
0 - 50 m
21
21.09.2010
1
10 - 30 m Suchflug über gemähter Wiese
22
21.09.2010
1
0 - 80 m
Fazit
Suchflug über gemähter Wiese, läßt sich teilweise nieder
steigt von einem Acker auf, kreist anschließend
Im Untersuchungsraum war mindestens ein, möglicherweise drei Rotmilane anwesend.
Die Aktivität konzentrierte sich wiederum auf den südlichen und östlichen Teil des UR2000
26.08.2010
(jenseits des UR1000). Ein Rotmilan jagte im zentralen Teil des UR2000. Flughöhen bis 80
m.
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
80
ecoda
2013
Im Jahr 2013 traten Rotmilane bei den Beobachtungen zu den Rastvögeln deutlich seltener in
Erscheinung als bei den Untersuchungen im Jahr 2010 / 2011.
Bei der Begehung am 28.02. jagte je ein Individuum intensiv über landwirtschaftlichen Nutzflächen
zwischen Thum und Berg im Osten des UR2000 (Nummer 23 und 24 in Karte 3.8).
Am 28.08. jagte im südlichen Teil des UR2000 ein Rotmilan über mehrere Minuten über
landwirtschaftlichen Nutzflächen, bevor es den UR2000 in südliche Richtung verließ (Nr. 25 in Karte 3.8).
Am 27.09. vollzog ein Rotmilan ausgedehnte Jagd- und Suchflüge über zentralen und südlichen Teilen
des Untersuchungsraums (Nr. 26 in Karte 3.8).
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Landwirtschaftliche Nutzflächen und Waldbereiche.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die landwirtschaftlichen Nutzflächen stellen
geeignete Jagdgebiete dar, die im Untersuchungszeitraum relativ intensiv als Jagdhabitat
während des Rast- und Zugzeitraums genutzt wurden. Gelegentlich wurden Gehölzstrukturen
als Ansitze genutzt. Der Rotmilan wird als regelmäßiger Rastvogel im UR2000 eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Rotmilan: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR2000 wird eine
durchschnittliche bis besondere Bedeutung als Jagdgebiet im Rast- und Zugzeitraum
beigemessen.
Gehölzstrukturen
wird
eine
geringe
Siedlungsflächen haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.12).
Bedeutung
zugewiesen.
Die
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
81
ecoda
Raufußbussard
Der Raufußbussard kommt in Nordrhein-Westfalen als regelmäßiger aber seltener Durchzügler, und
Wintergast vor. Die Vögel erscheinen in Nordrhein-Westfalen in der Zeit von Oktober / November bis
März / April. Die Brutgebiete sind die Tundren- und Waldtundrengebiete in Nordeuropa und Russland.
Als Rast- und Überwinterungsgebiete werden baum- und straucharme Agrarflächen in großräumig
offenen
Bördenlandschaften
bevorzugt.
Raufußbussarde
treten
meist
einzeln
auf.
Der
Mittwinterbestand in Nordrhein-Westfalen wird auf etwa unter zehn Individuen geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2010 / 2011
Am 16.02.2010 wurde zwischen Thum und Bruchberg ein Raufußbussard beobachtet.
2013
Im Jahr 2013 trat die Art bei den Begehungen nicht auf.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die landwirtschaftlichen Nutzflächen stellen
potenzielle Nahrungshabitate während der Rast / auf dem Durchzug dar. Im UR2000 wird die
Art als seltener Rastvogel eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Raufußbussard: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen wird eine
geringe Bedeutung als Jagdhabitat beigemessen. Alle weiteren Landschaftselemente haben
keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.12).
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
82
Mäusebussard
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung wurden bereits bei den Brutvögeln gegeben (vgl.
Kapitel 3.2.1.2)
Auftreten und Verhalten im UR2000
2010 / 2011
Mäusebussarde waren bei jeder Begehung im UR2000 anwesend. Die Individuenzahl lag dabei
regelmäßig bei 25 bis 30 Tieren. Meist saßen die Tiere auf offenen Äckern oder suchten dort im Flug
nach Beute. Darüber hinaus wurden die Tiere auch häufig auf Bäumen sitzend angetroffen. Ab dem
16.02.2011 zeigten zumindest einzelne Tiere bereits deutliche territoriale Verhaltensweisen, so dass
davon ausgegangen werden kann, dass viele Tiere, die bei den letzten beiden Begehungen
(16.02.2011 und 01.03.2011) beobachtet wurden, den UR2000 auch als Brutgebiet nutzten.
2013
Auch im Jahr 2013 war der Mäusebussard regelmäßig und meist mit 10 bis 20, am 05.03. mit etwa 30
Exemplaren im UR2000 anwesend. Genutzt wurden dabei v. a, die landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Gehölze und landwirtschaftliche Nutzflächen im gesamten UR2000.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die landwirtschaftlichen Nutzflächen stellen
potenzielle Nahrungshabitate während der Rast / auf dem Durchzug dar. Gehölze dienen als
Ansitze. Im UR2000 wird die Art im Untersuchungszeitraum als häufiger Rastvogel eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Mäusebussard: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen und Gehölzen
wird eine durchschnittliche bis besondere Bedeutung als Jagdhabitat im Rast- und
Zugzeitraum beigemessen. Siedlungsbereichen wir eine geringe Bedeutung zugewiesen (vgl.
Tabelle 3.12).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
83
Kranich
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
In den Hauptverbreitungsgebieten in Nord- und Osteuropa besiedelt die Art feuchte Nieder- und
Hochmoore, Bruchwälder und Sümpfe. Auf dem Herbstdurchzug erscheinen Tiere aus Schweden,
Polen und Ostdeutschland zwischen Anfang Oktober und Mitte Dezember, mit einem Maximum im
November. Auf dem Frühjahrsdurchzug zu den Brutgebieten treten die Tiere von Ende Februar bis
Anfang April, mit einem Maximum von Anfang bis Mitte März auf.
In Nordrhein-Westfalen kommt der Kranich als Durchzügler sowie unregelmäßig als Brutvogel im Kreis
Minden-Lübbecke vor. Der Großteil der ziehenden Kraniche überfliegt Nordrhein-Westfalen, nur ein
geringer Teil rastet hier. Als Rastgebiete werden weiträumige, offene Moor- und Heidelandschaften
sowie großräumige Bördelandschaften bevorzugt. Geeignete Nahrungsflächen sind abgeerntete
Hackfruchtäcker, Mais- und Wintergetreidefelder sowie feuchtes Dauergrünland. Als Schlafplätze
können störungsarme Flachwasserbereiche von Stillgewässern oder unzugängliche Feuchtgebiete in
Sumpf- und Moorgebieten aufgesucht werden.
Bedeutende Rastvorkommen des Kranichs in Nordrhein-Westfalen liegen in den Vogelschutzgebieten
„Oppenweher Moor“, „Bastauniederung“, „Moore des Münsterlandes“, „Lippeaue mit Ahsewiesen“
sowie im Bereich der Senne. Die durchschnittliche Größe der rastenden Trupps liegt bei 50 bis 100,
maximal 500 Individuen.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2010 / 2011
Während der Beobachtungen im Herbst 2010 wurden keine Kraniche festgestellt. Am 16.02.2011
zogen insgesamt etwa 1.700 Kraniche in vier Trupps über den UR2000 (bzw. seine Randbereiche)
hinweg. Die Flughöhen lagen dabei zwischen 300 und 500 m. Am 01.03.2011 wurden ein
durchziehender Trupp mit ca. 140 Kranichen in ca. 100 bis 150 m Höhe festgestellt (vgl. Tabelle 3.11).
2013
Am 05.03.2013 überflogen während der Kartierung im Zeitraum von 13 bis 18 Uhr insgesamt 10
Kranichtrupps mit ca. 2.000 Individuen den UR2000. Die Truppgrößen lagen dabei meist bei 150 bis 300
Tieren. Die Flughöhen betrugen überwiegend 200 bis 400 m (vgl. Tabelle 3.11).
Darüber hinaus überflogen während der Kartierungen zu den Brutvögeln am 02.04.2013 ca. 30
Kraniche Nideggen in einer Flughöhe von 100 bis 200 m (vgl. Tabelle 3.11).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
84
Tabelle 3.11: Beobachtungen ziehender Kraniche während der Beobachtungen im Rast- und
Zugzeitraum der Jahre 2010 / 2011 und 2013
Datum
Anzahl
Flughöhe
Flugrichtung
16.02.2011
300
400 - 500 m
Nordost
16.02.2011
600
300 - 400 m
Nordost
16.02.2011
500
400 - 500 m
Nordost
16.02.2011
300
400 - 500 m
Nordost
01.03.2011
170
100 - 150 m
Nordost
05.03.2013
120
200 - 300 m
Nordost
05.03.2013
6
50 - 150 m
Nordost
05.03.2013
60
100 - 150 m
Nordost
05.03.2013
350
200 - 250 m
Nordost
05.03.2013
150
200 - 300 m
Nordost
05.03.2013
300
200 - 300 m
Nordost
05.03.2013
300
300 - 400 m
Nordost
05.03.2013
250
200 - 300 m
Nordost
05.03.2013
180
250 - 300 m
Nordost
05.03.2013
300
300 - 400 m
Nordost
02.04.2013
30
100 - 200 m
Nordost
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: nur überfliegend
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Der Kranich nutzte den UR2000 sowohl im Jahr
2010 / 2011 als auch im Jahr 2013 Durchzügler.
Bedeutung des UR2000 für den Kranich: Dem UR2000 wird eine durchschnittliche Bedeutung als
Durchzugsraum beigemessen (vgl. Tabelle 3.12).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
85
Kiebitz
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Als Durchzügler erscheint der Kiebitz im Herbst in der Zeit von Ende September bis Anfang Dezember,
mit einem Maximum im November. Auf dem Frühjahrsdurchzug zu den Brutgebieten treten die Tiere
von Mitte Februar bis Anfang April auf. Bevorzugte Rastgebiete sind offene Agrarflächen in den
Niederungen großer Flussläufe, großräumige Feuchtgrünlandbereiche sowie Bördelandschaften.
Bedeutende
Rastvorkommen
in
Nordrhein-Westfalen
liegen
in
den
Vogelschutzgebieten
„Hellwegbörde“, „Weseraue“ und „Unterer Niederrhein“ sowie in den Börden der Kölner Bucht. Der
Mittwinterbestand in Nordrhein-Westfalen liegt bei über 100.000 Individuen. Die durchschnittliche
Größe der rastenden Trupps liegt bei 10 bis 200, gelegentlich über 1.000 Individuen.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2010 / 2011
Am 18.10.2010 rasteten ca. 300 Kiebitze nördlich des UR2000 auf einer offenen Ackerfläche. Ein Trupp
aus etwa 100 Individuen überflog am selben Tag den nordwestlichen Randbereich des UR2000 in
südwestliche Richtung. Im Rahmen der Beobachtungen zu den Brutvögeln wurden am 25.07.2011 45
Kiebitze beobachtet, die im Süden des UR1000 über abgeernteten Ackerflächen nach einer geeigneten
Rast- bzw. Nahrungsfläche suchten und sich anschließend auf einem Acker nahe des Thumer Fließ
niederließen (vgl. Karte 3.8 und Kapitel 3.2.1).
2013
Im Rahmen der Fledermauskartierungen wurden am Morgen des 01.10. vier Kiebitze auf einem Acker
festgestellt. Weitere Beobachtungen liegen nicht vor.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Landwirtschaftliche Nutzflächen im UR2000.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die landwirtschaftlichen Nutzflächen erfüllen zwar
die Lebensraumansprüche von Kiebitzen an ein Rasthabitat, jedoch wurden rastende Kiebitze
nur selten festgestellt. Die Art wird als unregelmäßiger Rastvogel im UR2000 klassifiziert.
Bedeutung des UR2000 für den Kiebitz: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen wird eine geringe
Bedeutung beigemessen. Weitere Landschaftselemente haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle
3.12).
ecoda
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Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
87
Raubwürger
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Raubwürger lebt in offenen bis halboffenen, reich strukturierten Landschaften mit
niedrigwüchsigen Kraut- und Grasfluren und eingestreuten Gehölzen. Geeignete Lebensräume sind
ausgedehnte
Moor-
und
Heidegebiete
sowie
gebüschreiche
Trockenrasen
und
extensive
Grünlandbereiche. Nach seinem Verschwinden aus der Feldflur kommt er vereinzelt auch auf
Kahlschlägen und Windwurfflächen in Waldgebieten vor. Ein Brutrevier ist 20 bis 60 (max. 100) ha
groß, bei Siedlungsdichten von bis zu 4 Brutpaaren auf 10 km². Das Nest wird in Laub- oder
Nadelbäumen sowie in Büschen (v .a. in Dornensträuchern) angelegt. Das Brutgeschäft beginnt ab
April, spätestens im Juli sind die Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen ist der Raubwürger ein sehr seltener Brutvogel des Berglands und überwintert
als Teilzieher zum Teil auch im Brutgebiet. Darüber hinaus erscheinen Raubwürger der nordöstlichen
Populationen als regelmäßige aber seltene Durchzügler und Wintergäste.
Seit Jahrzehnten sind die Bestände rückläufig. Das bedeutendste Brutvorkommen liegt im
Vogelschutzgebiet „Medebacher Bucht“ mit 30 Brutpaaren. Der Gesamtbestand wird auf etwa 50
Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2010 / 2011
Am 26.08.2010 jagte ein Raubwürger in den strukturreichen Bereichen knapp unterhalb des Berges
Hürth nach Kleinvögeln.
2013
Im Jahr 2013 wurden keine Raubwürger beobachtet.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die strukturreichen Offenlandbereiche des UR2000
haben eine potenzielle Eignung als Rasthabitat. Die Art wird im Untersuchungszeitraum als
seltener Durchzügler im UR2000 eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Raubwürger: Den strukturreichen Offenlandbereichen wird eine
geringe Bedeutung zugewiesen. Alle weiteren Landschaftsbestandteile haben keine
Bedeutung (vgl. Tabelle 3.12).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
88
Feldlerche
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung wurden bereits bei den Brutvögeln gegeben (vgl.
Kapitel 3.2.1.).
Auftreten und Verhalten im UR2000
2010 / 2011
Bei den Begehungen im September, Oktober und Anfang November sowie ab Mitte Februar waren
Feldlerchen regelmäßig auf landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR2000 vertreten. Sie erreichten dabei
an einem Tag Truppstärken von etwa 50 Individuen. Sonst lagen die beobachteten Individuenzahlen
bei 15 bis 25 Tieren.
2013
Ebenso wie im Jahr 2011 wurde bei den Begehungen regelmäßig Feldlerchen festgestellt, wobei die
Truppstärken meist geringer waren als im Jahr 2011. Am 22.10.2013 wurde ein relativ starkes
Rastgeschehen mit Truppstärken bis zu 200 Individuen registriert.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Landwirtschaftliche Nutzflächen im UR2000.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die landwirtschaftlichen Nutzflächen eignen sich als
Nahrungshabitat während der Rast. Die Art wird im Untersuchungszeitraum als regelmäßiger
Durchzügler im UR2000 eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für die Feldlerche: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen wird eine
durchschnittliche bis besondere Bedeutung zugewiesen. Alle weiteren Landschaftsbestandteile haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.12).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
89
ecoda
Braunkehlchen
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Das Braunkehlchen ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in den afrikanischen Savannen südlich
der Sahara überwintert. In Nordrhein-Westfalen kommt es als seltener Brutvogel vor, hierzu gesellen
sich zu den Zugzeiten auch Durchzügler aus nordöstlichen Populationen.
Der
Lebensraum
des
Braunkehlchens
sind
offene,
extensiv
bewirtschaftete
Nass-
und
Feuchtgrünländer, Feuchtbrachen, feuchte Hochstaudenfluren sowie Moorrandbereiche. Wesentliche
Habitatmerkmale sind eine vielfältige Krautschicht mit bodennaher Deckung (z.B. an Gräben, Säumen)
sowie höhere Einzelstrukturen als Singwarten. Die Brutreviere sind 0,5-3 ha groß, bei Siedlungsdichten
von bis zu 6 Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in einer Bodenmulde zwischen höheren Stauden
gebaut. Ab Mitte Mai erfolgt die Eiablage, bis Mitte Juli sind die Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen sind die Bestände des Braunkehlchens seit den 1960er Jahren stark rückläufig.
Restvorkommen befinden sich im Kreis Siegen-Wittgenstein, im Hochsauerlandkreis, in der Senne
sowie
in
Randbereichen
der
Eifel.
Die
bedeutendsten
Brutvorkommen
liegen
in
den
Vogelschutzgebieten „Wälder und Wiesen bei Burbach“ und „Medebacher Bucht“ mit 100 bzw. 50
Brutpaaren. Der Gesamtbestand wird auf etwa 200 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2010 / 2011
Am 10.09.2010 hielten sich vier Braunkehlchen auf einer kleinen Brachfläche an der L 250 auf.
Während der Begehungen zu den Brutvögeln waren am 04.05.2011 mindestens drei Braunkehlchen
im UR1000 anwesend. Ein Männchen sang an der Streuobstwiese am Kaiserberg. Ein Männchen und ein
Weibchen hielten sich nordwestlich von Thum im Grenzbereich eines Rapsfeldes / Grünland auf.
Die Beobachtungen liegen in den typischen Zugzeiträumen der Art (vgl. SÜDBECK et al. 2005).
2013
Während der Begehungen zu den Rastvögeln im Jahr 2013 trat die Art zwei Mal auf. Am 28.08.2013
wurde ein Braunkehlchen beobachtet. Bei der Begehung am 12.09.2013 hielten sich 4 Männchen und
Weibchen der Art im Nordwesten des UR2000 im Bereich des Engelsgrabens auf.
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
90
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Strukturreiche Offen- und Halboffenlandbereiche.
Bewertung
des
Vorkommens
der
Art
im
UR2000: Die strukturreichen Offenland-
und
Halboffenlandflächen des UR2000 verfügen über eine gewisse Eignung als Nahrungshabitat für
die Art. Das Braunkehlchen wird im UR2000 als Durchzügler eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für das Braunkehlchen: Den strukturreichen Offenlandbereiche des UR2000
wird eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen. Weitere Landschaftselemente haben
keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.12).
Gartenrotschwanz
Der Gartenrotschwanz ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in West- und Zentralafrika
überwintert. In Nordrhein-Westfalen tritt er immer seltener als Brutvogel auf.
Früher kam der Gartenrotschwanz häufig in reich strukturierten Dorflandschaften mit alten Obstwiesen
und -weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen, Auengehölzen und lichten, alten Mischwäldern vor.
Mittlerweile konzentrieren sich die Vorkommen in Nordrhein-Westfalen auf die Randbereiche von
größeren Heidelandschaften und auf sandige Kiefernwälder. Zur Nahrungssuche bevorzugt der
Gartenrotschwanz Bereiche mit schütterer Bodenvegetation. Das Nest wird meist in Halbhöhlen in 2
bis 3 m Höhe über dem Boden angelegt, zum Beispiel in alten Obstbäumen oder Kopfweiden. Die
Eiablage beginnt ab Mitte April, Zweitgelege sind möglich. Bis Ende Juni sind alle Jungen flügge.
In Nordrhein-Westfalen kommt der Gartenrotschwanz in allen Naturräumen vor, allerdings sind die
Bestände seit einigen Jahrzehnten großräumig rückläufig. In der Kölner Bucht und der Eifel ist er nur
zerstreut verbreitet. Verbreitungsschwerpunkte bilden die Heidelandschaften in den Bereichen Senne,
Borkenberge und Depot Brüggen-Bracht. Der Gesamtbestand wird auf etwa 4.000 Brutpaare geschätzt
(2006/ÖFS).
Auftreten und Verhalten im UR2000
2010 / 2011
Im Jahr 2010 / 2011 wurden keine Gartenrotschwänze beobachtet.
2013
Am 12.09. hielt sich ein Gartenrotschwanz im südlichen Grenzbereich des UR2000 (südlich der L 11) auf.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
91
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die strukturreichen Offenlandbereiche des UR2000
haben eine potenzielle Eignung als Rasthabitat. Die Art wird im Untersuchungszeitraum als
seltener Durchzügler im UR2000 eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Gartenrotschwanz: Den strukturreichen Offenlandbereichen wird eine
geringe Bedeutung zugewiesen. Alle weiteren Landschaftsbestandteile haben keine
Bedeutung (vgl. Tabelle 3.12).
Steinschmätzer
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Steinschmätzer ist ein Zugvogel, der als Langstreckenzieher in der Savannenzone West- und
Zentralafrikas überwintert. In Nordrhein-Westfalen tritt er nur noch als sehr seltener Brutvogel sowie
als regelmäßiger Durchzügler (April / Mai und August / September) auf.
Ursprünglich kam der Steinschmätzer in offenen bzw. weitgehend gehölzfreien Lebensräumen vor, die
vegetationsfreie Flächen zur Nahrungssuche sowie genügend Singwarten (Einzelbäume, Freileitungen
etc.) und geeignete Nistplätze (z. B. Erdhöhlen) aufwiesen. Heutzutage werden vegetationsarme
Sandheiden und Ödländer (z. B. auf Truppenübungsplätzen) als Sekundärstandorte besiedelt. Das Nest
wird in bereits vorhandene Erdhöhlen (z.B. Kaninchenbauten) sowie in Stein- oder Trümmerhaufen
angelegt. Die Eiablage erfolgt ab Mai, Zweitbruten sind möglich. Spätestens Ende Juli sind die letzten
Jungen flügge.
Der Steinschmätzer tritt in Nordrhein-Westfalen nur noch als sehr seltener Brutvogel sowie als
regelmäßiger Durchzügler auf. Seit dem Jahr 2000 sind nahezu alle Vorkommen erloschen. Die letzten
Brutvorkommen wurden in Steinbrüchen (u. a. im Kreis Soest) und auf Truppenübungsplätzen (z. B.
Senne, Depot Brüggen-Bracht, Dorbaum) nachgewiesen. Der nordrhein-westfälische Gesamtbestand
wird auf weniger als 5 Reviere geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR2000
2010 / 2011
Am 10.09.2010 hielten sich sechs Steinschmätzer im UR2000 auf. Ein Männchen und ein Weibchen
rasteten auf einer Ackerfläche am Berg Hürth. Vier weitere Steinschmätzer befanden sich auf
Ackerflächen im nordwestlichen Randbereich des UR2000.
Während der Untersuchungen im Brutzeitraum war die Art am 04.05.2011 im UR1000 anwesend. In drei
Teilbereichen des nördlichen UR1000 wurde auf vegetationsfreien Äckern und angrenzenden Feldwegen
jeweils ein Männchen und Weibchen beobachtet. Die Beobachtungen liegen im typischen Zugzeitraum
der Art (vgl. SÜDBECK et al. 2005).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
92
2013
Am 12.09. hielt sich ein Steinschmätzer auf einem Acker östlich von Nideggen auf.
Bewertung des Vorkommens im UR2000
Genutzte Habitate im UR2000: Vor allem Ackerflächen im Norden des UR2000.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Offene Ackerflächen fungieren als Rasthabitate für
die Art auf dem Zugweg. Die Art wird als Durchzügler im UR2000 eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für die Steinschmätzer: Den offenen ackerbaulich genutzten Flächen wird
eine
durchschnittliche
Bedeutung
als
Rastlebensraum
beigemessen.
Weitere
Landschaftselemente im UR2000 haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.12).
Wiesenpieper
Allgemeine Angaben zur Biologie und Verbreitung
Der Wiesenpieper ist ein Zugvogel, der als Kurz- und Mittelstreckenzieher den Winter vor allem im
Mittelmeerraum und in Südwesteuropa verbringt. In Nordrhein-Westfalen tritt er als mittelhäufiger
Brutvogel auf.
Der Lebensraum des Wiesenpiepers besteht aus offenen, baum- und straucharmen feuchten Flächen
mit höheren Singwarten (z. B. Weidezäune, Sträucher). Die Bodenvegetation muss ausreichend
Deckung bieten, darf aber nicht zu dicht und zu hoch sein. Bevorzugt werden extensiv genutzte,
frische bis feuchte Dauergrünländer, Heideflächen und Moore. Darüber hinaus werden Kahlschläge,
Windwurfflächen sowie Brachen besiedelt. Ein Brutrevier ist 0,2 bis 2 (max. 7) ha groß, bei maximalen
Siedlungsdichten von bis zu zehn Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird am Boden oftmals an Grabenund Wegrändern angelegt. Das Brutgeschäft beginnt meist ab Mitte April, Zweitbruten sind möglich.
Spätestens im Juli sind alle Jungen flügge.
Der Wiesenpieper ist in Nordrhein-Westfalen nur noch lückenhaft verbreitet, vor allem im Bergischen
Land, im Weserbergland sowie lokal am Niederrhein bestehen größere Verbreitungslücken. In vielen
Gegenden sind seit einigen Jahren erhebliche Bestandsabnahmen zu verzeichnen. Der Gesamtbestand
wird auf etwa 8.000 Brutpaare geschätzt.
Auftreten und Verhalten im UR1000
2010 / 2011
Während der acht Begehungen im Herbst / Winter 2010 wurde die Art an vier Terminen festgestellt.
Im Frühjahr 2011 wurden Wiesenpieper hingegen nicht beobachtet.
Erst vom 04.04.2011 (während der Begehungen zu den Brutvögeln) liegt eine Beobachtung eines
Trupps aus ca. 15 Individuen im UR1000 vor.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
93
Die Beobachtungen liegen in den typischen Zug- bzw. Rastzeiträumen der Art (vgl. SÜDBECK et al.
2005).
2013
Während drei Begehungen im Herbst wurden Wiesenpieper im Untersuchungsraum festgestellt.
Maximal waren dabei mindestens 100 Individuen der Art anwesend (27.09.2013).
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR2000: Strukturreiche landwirtschaftliche Nutzflächen (v. a. Brachen,
Grünland).
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die landwirtschaftlichen Nutzflächen fungieren als
Rast- und Nahrungshabitate. Die Art wird im Untersuchungszeitraum als Durchzügler
eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für den Wiesenpieper: Den strukturreichen landwirtschaftlichen Nutzflächen
wird
eine
durchschnittliche
Bedeutung
als
Rasthabitat
beigemessen.
Andere
Landschaftselemente im UR2000 haben keine Bedeutung (vgl. Tabelle 3.12).
Grauammer
Die Grauammer ist eine Charakterart offener Ackerlandschaften. Nach einem großräumigen Verlust
geeigneter Habitate wurden weite Bereiche des ehemals fast flächendeckenden Vorkommens in
Nordrhein-Westfalen als Bruträume aufgegeben. Besiedelt werden offene, nahezu waldfreie Gebiete,
mit einer großflächigen Acker- und Grünlandnutzung. Wichtige Habitatbestandteile sind einzelne
Gehölze, Feldscheunen und Zäune als Singwarten sowie unbefestigte Wege und Säume zur
Nahrungsaufnahme. Ein Brutrevier ist 1,5 bis 3 (max. 8) ha groß, bei maximalen Siedlungsdichten von
bis zu zwei Brutpaaren auf 10 ha. Das Nest wird in Randstrukturen in dichter Bodenvegetation in
busch- oder baumfreier Umgebung angelegt. Ab Mitte Mai beginnt das Brutgeschäft, Zweitbruten sind
möglich. Bis Ende Juli sind die letzten Jungen flügge.
Die Grauammer ist in Nordrhein-Westfalen nur noch sehr lokal in den ausgedehnten
Bördelandschaften im Raum Zülpich und Jülich sowie in den Vogelschutzgebieten „Hellwegbörde“ und
„Unterer Niederrhein“ verbreitet. Meist kommt sie ganzjährig als Standvogel vor, nur in kalten Wintern
wandern die Vögel nach Frankreich oder in den Mittelmeerraum ab. Der Gesamtbestand wird auf 150
bis 200 Brutpaare geschätzt.
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
94
Auftreten und Verhalten im UR1000
2010 / 2011
Am 31.01.2010 wurde eine Grauammer zwischen Kaiserberg und Thuirbach festgestellt.
2013
Bei den Begehungen zu den Rastvögeln im Jahr 2013 wurden keine Grauammern beobachtet.
Bewertung des Vorkommens im UR1000
Genutzte Habitate im UR2000: Keine regelmäßige Nutzung festgestellt.
Bewertung des Vorkommens der Art im UR2000: Die landwirtschaftlichen Nutzflächen fungieren als
Rasthabitate. Die Art wird im Untersuchungszeitraum als seltener Durchzügler im UR2000
eingestuft.
Bedeutung des UR2000 für die Grauammer: Den landwirtschaftlichen Nutzflächen wird eine geringe
Bedeutung als Rasthabitat beigemessen. Andere Landschaftselemente im UR2000 haben keine
Bedeutung (vgl. Tabelle 3.12).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
95
Tabelle 3.12: Übersicht über die artspezifische Bedeutung des Untersuchungsraums für planungsrelevante Rast- und Zugvogelarten und deren bedeutenden
Lebensraumelemente (sofern die Bedeutung mindestens eines Landschaftselements nicht durchschnittlich erreicht, wird auf die Angabe von
bedeutenden Lebensraumelementen verzichtet)
Artname
Wäldern und
Feldgehölzen
Bedeutung von
strukturreichen
strukturarmen
Offenlandbereichen Offenlandbereichen
Siedlungs- und
Hofbereichen
bedeutende Lebensraumelemente
Kormoran
keine
-
Rohrweihe
geringe Bedeutung als Durchzugsraum
-
Rotmilan
Rauhfußbussard
Mäusebussard
durchschnittliche
keine
durchschnittliche bis durchschnittliche bis
besondere
besondere
geringe
geringe
durchschnittliche bis durchschnittliche bis durchschnittliche bis
besondere
besondere
besondere
geringe
keine
geringe
Gehölze als Ansitze, landwirtschaftliche Nutzflächen als
Nahrungshabitat
Gehölze als Ansitze, landwirtschaftliche Nutzflächen als
Nahrungshabitat
durchschnittliche Bedeutung als Durchzugsraum
Kranich
Kiebitz
keine
keine
geringe
keine
-
Raubwürger
keine
geringe
keine
keine
-
Feldlerche
keine
durchschnittliche
bis besondere
durchschnittliche
bis besondere
keine
Landwirtschaftliche Nutzflächen als Nahrungshabitat bei der Rast
und auf dem Durchzug
Braunkehlchen
keine
durchschnittlich
keine
keine
Strukturreiche landwirtschaftliche Nutzflächen als
Nahrungshabitat bei der Rast und auf dem Durchzug
Gartenrotschwanz
keine
geringe
keine
keine
-
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
96
Fortsetzung Tabelle 3.12
Bedeutung von
strukturreichen
strukturarmen
Offenlandbereichen Offenlandbereichen
Artname
Wäldern und
Feldgehölzen
Siedlungs- und
Hofbereichen
bedeutende Lebensraumelemente
Steinschmätzer
keine
keine
durchschnittliche
keine
Offene Ackerflächen als Nahrungshabitat bei der Rast und auf
dem Durchzug
Wiesenpieper
keien
durchschnittliche
keine
keine
Strukturreiche Bereiche des UR1000 als Nahrungshabitat bei der
Rast und auf dem Durchzug
Grauammer
keine
geringe
geringe
keine
-
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
3.3
97
Weiterer Daten zu Vorkommen von Vogelarten aus dem Umfeld der
geplanten WEA
Daten des LANUV
Zur Ermittlung weiterer Daten zum Vorkommen von planungsrelevanten Vogelarten sind die
ortsbezogenen Artnachweise aus der Landschaftsinformationssammlung des LANUV (LINFOS) mit
Datum vom 09.02.2011 abgefragt worden (nur Daten ab dem Jahr 1996 wurden berücksichtigt). Im
Umkreis von bis zu 3.000 m um die geplanten WEA liegen demnach Daten für folgende Vogelarten
vor:
-
Wespenbussard: Aus dem Jahr 1999 liegt ein Brutverdacht eines Wespenbussardpaars aus der
Drover Heide vor. Der Nachweis liegt etwa 3 km von den geplanten WEA entfernt.
-
Waldschnepfe: Die Nachweise von Waldschnepfen befinden sich ausnahmslos auf Flächen der
Drover Heide außerhalb des UR2000.
-
Ziegenmelker: Sämtliche Nachweise der Art liegen innerhalb der Drover Heide. Aufgrund
fehlender geeigneter Lebensräume ist ein Brutvorkommen der Art außerhalb der Drover Heide
sehr unwahrscheinlich.
-
Neuntöter: Im Jahr 1999 wurde eine Brut am Westrand der Drover Heide (außerhalb des UR2000)
vermutet.
-
Pirol: Im Jahr 1999 wurde ca. 3 km östlich der geplanten WEA in der Drover Heide eine Brut eines
Pirols vermutet.
-
Nachtigall: Im westlichen Randbereich des UR2000 wurde im Jahr 1999 eine mögliche Brut einer
Nachtigall festgestellt.
-
Heidelerche: Die Art ist regelmäßiger Brutvogel in der Drover Heide. Außerhalb der Drover Heide
liegen keine Beobachtungen der Art vor. Weil bevorzugte Lebensräume der Heidelerche im
UR2000 fehlen, ist ein Brutvorkommen der Art dort unwahrscheinlich
-
Grauammer: Aus dem betrachteten Zeitraum liegen zwei Nachweise der Art vor (aus dem Jahr
2007). Die Feststellungen befinden sich über 3 km südöstlich der geplanten WEA.
-
Schwarzkehlchen: Die Art ist ein häufiger Brutvogel des NSG Drover Heide. Einzelne Nachweise
wurden im nördlichen Teil des UR2000 erbracht.
-
Wiesenpieper: Zwei Nachweise aus dem Jahr 2000 stammen aus dem nordöstlichen Randbereich
des UR2000. Ansonsten wurde die Art als Brutvogel regelmäßig in der Drover Heide (außerhalb
des UR2000) registriert.
Fazit:
Die meisten Daten der LINFOS stammen aus dem Bereich des NSGs Drover Heide. Aus dem UR2000
liegen nur sehr wenige Daten vor. Die ortsbezogenen Nachweise der LINFOS liefern keine Hinweise
auf Vorkommen von planungsrelevanten Vogelarten innerhalb des UR2000, die nicht auch während der
Kartierung zu diesem Projekt festgestellt wurden (v. a. Schwarzkehlchen).
ecoda
Vorkommen von Brut-, Rast- und Zugvögeln und Bedeutung des Untersuchungsraums
98
ecoda
Daten des BÜROS FÜR ÖKOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG (2013)
Für eine der geplanten WEA wurde durch das BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) eine
Avifaunistische
Untersuchung
durchgeführt,
die
den
südlichen
und
zentralen
Teil
des
Untersuchungsraums umfasste. Die Felderhebung wurde im Jahr 2013 durchgeführt. Bei der
Untersuchung wurde eine weitgehende Übereinstimmung mit den Ergebnissen der vorliegenden
Untersuchung erzielt.
Die im Rahmen dieser Untersuchung als Durchzügler klassifizierten Arten Grauammer und Nachtigall
werden vom BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) als Brutvögel eingestuft. Demnach
existierten im Jahr 2013 von der Grauammer drei und von der Nachtigall vier Brutreviere. Die
Brutreviere der Grauammer befinden im Bereich landwirtschaftlicher Nutzflächen südwestlich des
Thumer Baches. Die Brutreviere der Nachtigall befinden sich an Gehölzstrukturen im südlichen
Teilbereich des UR1000.
Daneben wurden Einzelnachweise von der Saatkrähe, der Waldohreule, der Waldschnepfe und der
Wiesenweihe erbracht. Diese Arten wurden bei den Begehungen zur vorliegenden Untersuchung nicht
festgestellt.
Daten der Naturschutzverbände BUND und NABU
In einer Stellungnahme der Naturschutzverbände BUND und NABU im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung Träger Öffentlicher Belange (TÖB) werden weitere Hinweise zu Vogelvorkommen im
weiteren Umfeld der Planung gegeben.
Bei der Prognose der Auswirkungen der Errichtung und des Betriebs der geplanten WEA in Kapitel 5
werden die relevanten Daten der Untersuchung vom BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013)
sowie der Naturschutzverbände BUND und NABU berücksichtigt.
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
4
99
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
Wie jede vertikale Struktur stellen WEA für Vögel Hindernisse im Raum dar. Das Charakteristische an
WEA ist die Drehung der Rotoren, die einen visuellen Reiz erzeugt, der in Abhängigkeit von der
Windgeschwindigkeit und der Windrichtung variiert. Im von der Sonne abgewandten Bereich
verursachen die Rotorblätter den sog. Schattenwurf. Neben diesen visuellen Reizen gehen von WEA
auch akustische Reize aus, die die Umwelt eines Vogels verändern können. So kommt es durch die
Luftströmung am Rotor zu aerodynamischen und durch die Schwingung der Rotoren zu
strukturdynamischen Schallemissionen (KLEIN & SCHERER 1996, WAGNER et al. 1996). Ferner können
durch das Getriebe von WEA weitere Schallemissionen auftreten. Schließlich wird die Luft im LeeBereich der Rotoren stark verwirbelt, was zu einer Gefährdung der aerodynamischen Stabilität eines
Vogels führen kann, wie SCHERNER (1999) annahm.
Die beschriebenen Einflüsse sind alle anlage- bzw. betriebsbedingt. Darüber hinaus können auch
Beeinträchtigungen der Vogelwelt durch den Bau der WEA und durch sog. Sekundärfaktoren
(Wartungsarbeiten, „Windenergie-Tourismus“) eintreten, die allerdings nur von kurzer Dauer sind. Die
Unterscheidung der verschiedenen Reize ist insofern von Bedeutung, als dass sie hinsichtlich ihrer
Wahrnehmbarkeit unterschiedliche Reichweiten haben und die Reizintensität in unterschiedlichem
Maße mit der Entfernung zu einer WEA abnimmt.
Hinsichtlich der Prognose und Bewertung der Auswirkungen sind mehrere grundlegende Aspekte zu
beachten:
a. Verschiedene Vogelarten unterscheiden sich in ihren Wahrnehmungseigenschaften von Reizen und
damit auch in ihrer Sensibilität. Der Einfluss anthropogener Faktoren ist somit artspezifisch. Aus
diesem Grund müssen die durch ein Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen für jede einzelne Art
getrennt prognostiziert werden.
b. Ein anthropogener Faktor wirkt sich auf einen im Gebiet brütenden Vogel anders aus als auf einen
Vogel, der das Gebiet nur vorübergehend als Rastplatz oder Nahrungshabitat nutzt oder dieses
lediglich überfliegt. Daher ist bei der Prognose der zu erwartenden Auswirkungen zwischen
Brutvogel, Rast- oder Gastvogel sowie Zugvogel zu unterscheiden.
Die Frage, ob und in welcher Weise sich WEA auf Vögel auswirken, tauchte bereits in den 1980er
Jahren auf (z. B. VAN BON & BOERSMA 1985). In der wissenschaftlichen Fachliteratur werden
verschiedene Effekte auf die Vogelwelt als mögliche Konsequenz der Windenergienutzung
unterschieden (z. B. DREWITT & LANGSTON 2006).
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
4.1
100
Vogelschlag an Windenergieanlagen
Das Kollisionsrisiko an WEA lässt sich für einen konkreten Standort derzeit nicht exakt prognostizieren,
da es von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird. Nach MARQUES et al. (2014) wird die
Kollisionsgefährdung einer Art durch art-, standort- und anlagenspezifische Faktoren sowie deren
Zusammenwirken bestimmt. Beispielsweise halten sich viele Greifvögel im Vergleich zu vielen
Singvogelarten häufiger im Rotorbereich auf, wobei die Aufenthaltszeit im Rotorbereich - und damit
die Kollisionsgefährdung - artspezifisch variiert, aber auch vom Anlagentyp, der Jahreszeit (Brut-,
Durchzugs- oder Rastzeit) und weiteren Faktoren abhängig ist (z. B. BERGEN et al. 2012, KATZNER et al.
2012, DAHL et al. 2013, JOHNSTON et al. 2014). So gelten z. B. Weihen (Circus spec.) zur Brutzeit im
Umfeld des Brutplatzes als kollisionsgefährdet, sind jedoch während der Nahrungssuche abseits der
Brutplätze zur Brutzeit und im Winter, aufgrund überwiegend niedriger Flughöhen, nicht als besonders
kollisionsgefährdet anzusehen (z. B. GRAJETZKY et al. 2010, BERGEN et al. 2012, OLIVER 2013). Während
einige Arten ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen, was diese weniger anfällig gegenüber
Kollisionen macht (z. B. MARQUES et al. 2014), kann ein fehlendes Meideverhalten unter bestimmten
Fallkonstellationen dazu führen, dass eine Art einer besonderen Kollisionsgefährdung unterliegt (z. B.
DAHL et al. 2013). Ferner kann der Körperbau (i) die Manövrierfähigkeit eines Vogels beeinträchtigen,
der daher in kritischen Situationen schlecht reagieren kann (z. B. "wing load" beim Gänsegeier, DE
LUCAS et al. 2008), (ii) aber auch die Wahrnehmbarkeit von Objekten herabsetzen, die vor einem Vogel
liegen (z. B. eingeschränkter Sichtbereich nach vorne, MARTIN 2011) und zu einer schlechten
Wahrnehmbarkeit von WEA führen. Darüber hinaus kann der Standort bzw. das Habitat in dem eine
WEA steht, einen entscheidenden Einfluss auf die Kollisionsgefahr haben. Geht von einem WEAStandort bzw. dessen Umfeld eine Attraktionswirkung aus, da sich der WEA-Standort z. B. in einem
attraktiven Nahrungshabitat oder zwischen einem Brutplatz und einem attraktiven Nahrungshabitat
befindet, kann sich daraus für bestimmte Arten eine erhöhte Kollisionsgefahr ergeben (z. B. EVERAERT &
STIENEN 2007, RASRAN et al. 2010, EVERAERT 2014). Während einige Autoren einen starken
Zusammenhang zwischen dem Auftreten bzw. der Häufigkeit des Auftretens einer Art im Bereich von
WEA und der Kollisionsgefährdung bzw. -häufigkeit feststellten (z. B. KRIJGSVELD et al. 2009, CARRETE et
al. 2012), führten DE LUCAS et al. (2008) die Kollisionsgefährdung bzw. -häufigkeit auf andere Faktoren
(insbesondere die Raumnutzung bestimmter Teilbereiche eines Gebiets) zurück.
Standorte, an denen eine große Zahl von gefährdeten Vogelarten ums Leben gekommen sind - wie es
etwa am Altamont Pass in den Vereinigten Staaten der Fall war (z. B. THELANDER & SMALLWOOD 2007) -,
scheint es im mitteleuropäischen Binnenland bislang nicht zu geben.
Insgesamt deutet sich im mitteleuropäischen Binnenland bei einigen Greifvogelarten, insbesondere
dem Rotmilan, eine vergleichsweise hohe Kollisionsrate an (z. B. DÜRR 2009, RASRAN et al. 2009),
wobei nach derzeitigem Kenntnisstand unklar ist, ob diese zu einer Bestandsgefährdung führt. RATZBOR
(2008) argumentiert, dass die Zahl der an WEA verunglückten Rotmilane seit 2005 sowohl
bundesweit, aber auch landesweit (z. B. in Sachsen oder Brandenburg) rückläufig sei, während die
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
101
Zahl der WEA stetig angestiegen sei. Verglichen mit anderen Todesursachen, seien Kollisionen an WEA
für die Population des Rotmilans und seinen Bestand in Deutschland kein wirkliches Problem.
BELLEBAUM et al. (2012) kommen anhand der Ergebnisse von systematischen Kollisionsopfersuchen für
das Land Brandenburg zu anderen Schlussfolgerungen. Demnach werden, einer statistischen
Hochrechnung nach, derzeit jährlich ca. 304 Individuen des Rotmilans durch WEA getötet. Dies
entspricht ca. 0,1 Individuen pro WEA und Jahr bzw. einem verunglücktem Individuum an einer WEA in
zehn Jahren (für den WEA-Ausbauzustand 2011). Folglich kämen ca. 3,1 % des nachbrutzeitlichen
Bestandes an WEA zu Tode. Für die untersuchte Population wird angenommen, dass sich jährliche
Verluste bei 4 % negativ auf die Population auswirken, wobei dieser Wert durch den weiteren Ausbau
der Windenergienutzung in Kürze überschritten sei. Allerdings ist anzumerken, dass die
populationsbezogenen Aussagen wahrscheinlich auf einer wenig belastbaren Datenbasis beruhen. Für
den Zeitraum von 1995 bis 1997 wurde ein Bestand von 1.100 bis 1.300 und von 2005 bis 2006 1.100
bis 1.500 Brutpaaren angenommen (RYSLAVY et al. 2008). Für den Zeitraum 2005 bis 2009 wurde ein
Brutbestand von 1.650 bis 1.900 Paaren ermittelt (RYSLAVY et al. 2011), welcher in der Studie von
BELLEBAUM et al. (2012) verwendet wurde. Der Bestand hat zugenommen, wobei unklar ist, ob dies
tatsächlich auf eine Bestandszunahme zurückgeht oder auf einen höheren Erfassungsaufwand bzw.
eine bessere Erfassung. Bei flächendeckend verbreiteten Vogelarten wie dem Rotmilan ist eine exakte
Erfassung des Bestands auf Landesebene schwer und demnach fehlerbehaftet. Somit ist es fraglich, ob
die von BELLEBAUM et al. (2012) verwendete Populationsgröße hinreichend genau erfasst wurde, um
detaillierte Analysen auf Populationsebene durchzuführen.
SCHAUB (2012) modellierte die Wachstumsrate einer Rotmilanpopulation unter verschiedenen WEA
Ausbauszenarien in einem Raum von 100 x 100 km wobei WEA nur in einem Raum von 50 x 50 km
im Zentrum dieses Raums (theoretisch) errichtet wurden. Die Wachstumsrate der modellierten
Rotmilanpopulation sank mit zunehmender WEA-Anzahl. Im extremsten Ausbauszenario mit 50
einzelnen WEA, die 5 km auseinander standen, schrumpfte die Population sogar. Wurden alle 50 WEA
zu einem Windpark zusammengefasst wuchs die Population weiterhin und die positive
Wachstumsrate lag nur auf einem geringfügig niedrigeren Niveau als in dem Raum ohne WEA. SCHAUB
(2012) folgert aus den Ergebnissen, dass WEA einen Effekt auf eine Rotmilanpopulation haben
können, und dass eine Aggregation zu Windparks diesen Effekt minimieren kann. SCHAUB (2012)
betont jedoch, dass es sich um eine theoretische Modellierung handelt. Eine reale Rotmilanpopulation
könnte sich anders verhalten als eine theoretische Modellpopulation, so dass die Ergebnisse demnach
nur bedingt mit empirisch erhobenen Daten zu vergleichen seien.
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
4.2
102
Beeinträchtigungen des Zuggeschehens
Es liegen mehrere Beobachtungen vor, dass Zugvögel mit Irritationen oder Ausweichbewegungen auf
WEA reagieren (MØLLER & POULSEN 1984, BÖTTGER et al. 1990). Über die Häufigkeit dieser Reaktionen
liegen unterschiedliche Angaben vor. WINKELMAN (1985a, b) beobachtete bei 13 % aller Individuen
bzw. Schwärme eine Änderung des Flugverhaltens, bei ortsansässigen Individuen lag der Anteil
lediglich bei 5 %. Bei den beobachteten Reaktionen handelte es sich vorwiegend um horizontale
Ausweichbewegungen. An mehreren dänischen WEA reagierten durchschnittlich 17 % aller erfassten
Individuen bzw. Schwärme (ORNIS CONSULT 1989). An vier Standorten im west- und süddeutschen
Binnenland registrierte BERGEN (2001a) bei durchschnittlich 39 % aller Individuen bzw. Schwärme
mäßige oder deutliche Reaktionen. Eine im Vergleich zu anderen Untersuchungen sehr hohe
Reaktionshäufigkeit stellten ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER (2001) an Windenergiestandorten in RheinlandPfalz fest. SINNING & DE BRUYN (2004) beobachteten in einer Studie, dass Singvögel während des
Herbstzuges Windparks in der gleichen Größenordnung durchflogen wie angrenzende WEA-freie
Landschaften. STÜBING (2004) stellte bei einer Untersuchung zum Verhalten von Herbstdurchzüglern
am Vogelsberg (Hessen) bei 55 % aller beobachteten Arten eine Verhaltensänderung fest. Dabei
wichen bis zu einer Entfernung von 350 m fast alle und bis zu 550 m etwa die Hälfte aller
beobachteten Zugvögel den WEA aus. Ab einer Entfernung von 850 m kam es kaum noch zu
Verhaltensänderungen. Außerdem stellt der Autor heraus, dass es deutliche art- bzw. gildenspezifische
Unterschiede gab. Arten mit schlechten Flugeigenschaften (v. a. gehölzbewohnende Arten) reagierten
demnach insgesamt wesentlich stärker als Arten mit guten Flugeigenschaften (Greifvögel,
Schwalben). GRUNWALD (2009, S. 25) stellte in einer Literaturübersicht fest, dass „Anlagenkomplexe
relativ unbeeinträchtigt durchflogen werden, sofern die Anlagen gewisse Abstände [spätestens ab 500
m] aufweisen“ und dass „demnach von einer hohen Durchlässigkeit von Windparks gesprochen
werden [muss]“.
BIOCONSULT & ARSU (2010) beschäftigten sich mit etwaigen Barrierewirkungen von Windparks auf
Zugvögel anhand von umfangreichen Untersuchungen von ziehenden Vögeln auf der Insel Fehmarn.
Im Rahmen der Radaruntersuchung ergab sich, dass 84 % des Vogelzugs im Frühjahr und 89% des
Vogelzugs im Herbst in den Höhenbändern oberhalb von 200 m stattfand. Tagzugbeobachtungen im
Bereich verschiedener Windparks zeigten, dass große Anlagenabstände (bei modernen Windparks)
eine
hohe
Durchlässigkeit
für
niedrig
ziehende
Arten
aufweisen.
Das
Ausmaß
von
Ausweichbewegungen (horizontal oder vertikal) ist bei niedrig ziehenden Vögeln, die einzeln oder in
kleinen Trupps auf einen Windpark zufliegen, gering. Größere Schwärme zeigen demgegenüber
vermehrt Ausweichbewegungen (Um- oder Überfliegen). Der damit verbundene zusätzliche
Energieaufwand wird als gering eingestuft.
BERNHOLD et al. (2013) stellte bei Zugplanbeobachtungen vor, während und nach Errichtung eines
Windparks fest, dass über 90 % der Individuen den Bereich des Windparks während und nach dessen
Errichtung umflogen. Vor der Errichtung wurden etwa gleich viele Individuen im Bereich des
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
103
Windparks und benachbarten Bereichen registriert, so dass BERNHOLD et al. (2013) davon ausgehen,
dass viele Vögel ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigten. Insbesondere verschiedene
Wasservogelarten, Krähen, Tauben und Limikolen aber auch Singvögel mieden den Bereich des
Windparks während und nach der Errichtung beim Durchzug.
PLONCZKIER & SIMMS (2012) untersuchten über vier Jahre das Zugverhalten von Kurzschnabelgänsen
(Anser brachyrhynchus) an einem Offshore-Windpark mit 54 WEA in Großbritannien. Die Ergebnisse
zeigen, dass nach Errichtung der Windparks jedes Jahr weniger Gänse durch die beiden
Windparkflächen flogen, obwohl insgesamt mehr Trupps und Individuen beobachtet wurden.
Über die Relevanz der beobachteten Reaktionen existieren bisher nur wenige Einschätzungen. KOOP
(1996) geht davon aus, dass durch großräumige Ausweichbewegungen erhebliche Energiereserven
verbraucht werden, die für die Überwindung der Zugstrecke benötigt werden. Für Zugvögel scheint die
zusätzliche Zugstrecke, die durch Ausweichbewegungen verursacht wird, jedoch verhältnismäßig klein
zu sein. Berücksichtigt man, dass viele Zugvogelarten mit dem angelegten Fettdepot eine Zugstrecke
von mehreren hundert Kilometern zurücklegen können (z. B. DELINGAT et al. 2006) bzw. zurücklegen
(z. B. CHEVALLIER et al. 2011), dürfte der durch WEA verursachte Umweg zu vernachlässigen sein.
4.3
Verlust von Habitaten (Meideverhalten) / Verminderung der Habitatqualität
SCHREIBER (1993) stellte fest, dass die Errichtung einer WEA einen Einfluss auf die Rastplatz-wahl zweier
Watvogelarten hatte. Die meisten Großen Brachvögel (Numenius arquata) und Goldregenpfeifer
(Pluvialis apricaria) hielten einen Abstand von mehreren 100 m zur errichteten WEA, obwohl sie die
Fläche vorher genutzt hatten. Auch WINKELMAN (1992) registrierte für verschiedene, rastende und
überwinternde Arten eine geringere Individuenzahl im Untersuchungsraum nach dem Bau mehrerer
Anlagen. Durch die Errichtung eines Windparks in Westfalen kam es zu einem Lebensraumverlust für
rastende Kiebitze (Vanellus vanellus), die die Umgebung der WEA bis zu einem Abstand von 200 m
weitgehend mieden (BERGEN 2001b). Unter Berücksichtigung weiterer Studien (z. B. PEDERSEN & POULSEN
1991, KRUCKENBERG & JAENE 1999) kann man annehmen, dass WEA vor allem für diejenigen Arten einen
Störreiz darstellen, die in großen Trupps rasten oder überwintern. BRANDT et al. (2005) kamen im Zuge
eines langjährigen Monitorings hingegen zu dem Ergebnis, dass ein Windpark mit 42 WEA zu keinen
nachteiligen Auswirkungen auf den Wybelsumer Polder als Gastvogellebensraum für verschiedene
Limikolen und Wasservögel führte. LOSKE (2007) stellte in einem westdeutschen WP mit 56 WEA fest,
dass die meisten Arten der Feldflur außerhalb der Brutzeit keine oder nur schwache Meidereaktionen
(bis zu einer Entfernung von 100 m) gegenüber WEA zeigten. Lediglich Kiebitz, Feldsperling (Passer
montanus) und Rotdrossel (Turdus iliacus) zeigten deutliche Meidereaktionen bis zu einer Entfernung
von 200 m zur nächstgelegenen WEA.
Nach derzeitigem Kenntnisstand scheinen die Auswirkungen von WEA auf Brutvögel, mit einzelnen
Ausnahmen, gering zu sein. Eine hohe Empfindlichkeit wird unter Brutvögeln vor allem für Wachtel
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
104
und Wachtelkönig (Crex crex) angenommen (vgl. REICHENBACH et al. 2004). Für brütende Kiebitze wird
derzeit von einem maximalen Meideverhalten bis etwa 100 m zu einer WEA ausgegangen (STEINBORN
& REICHENBACH 2008, STEINBORN et al. 2011). Die meisten Singvögel des Offen- und Halboffenlandes
scheinen gegenüber WEA weitgehend unempfindlich zu sein (REICHENBACH et al. 2000, BERGEN 2001a,
REICHENBACH et al. 2004, DEVEREUX et al. 2008, STEINBORN & REICHENBACH 2008, STEINBORN et al. 2011,
STEINBORN & REICHENBACH 2012). Auch MÖCKEL & WIESNER (2007) stellen fest, dass für alle Singvögel, aber
auch für die meisten anderen Arten die Scheuchwirkung von WEA nur eine marginale Rolle für
Brutvögel (insbesondere für bodennah lebende Arten) spielt. Selbst bei Groß-vögeln, wie Kranich
(Grus grus) oder Rohrweihe (Circus aeruginosus), scheinen die Auswirkungen nur kleinräumig zu sein
(SCHELLER & VÖKLER 2007). Auch die Wiesenweihe (Circus pygargus) scheint nach neuesten
Erkenntnissen weder bei der Brutplatzwahl noch bei der Jagd ein ausgeprägtes Meideverhalten
gegenüber WEA zu zeigen (DULAC 2008, GRAJETZKY et al. 2010, BERGEN et al. 2012, HERNÁNDEZ et al.
2013). MÖCKEL & WIESNER (2007) fanden in verschiedenen Windparks regelmäßig Revierzentren von
gefährdeten Großvogelarten im Nahbereich (in einer Entfernung von bis zu 300 m, häufig sogar nur
bis zu 100 m) von WEA.
4.4
Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten
Die Errichtung von mehreren WEA kann auch über das eigentliche Eingriffsgebiet hinaus die Qualität
von Lebensräumen vermindern. Es wird vermutet, dass WEA, insbesondere wenn sie in Reihe
aufgestellt werden, für Vögel eine Barriere darstellen (CLEMENS & LAMMEN 1995). Dadurch kann es zu
einer Zerschneidung von funktional zusammenhängenden Lebensräumen kommen. Solche
Zerschneidungseffekte können an der Küste auftreten, wo Vögel regelmäßig in Abhängigkeit von der
Tide zwischen den Wattflächen und ihren Hochwasserrastplätzen pendeln. Ebenso kann im Binnenland
ein im Wald liegendes Brutgebiet einer Art vom in der offenen Landschaft liegenden Nahrungsgebiet
abgeschnitten werden. Diese Effekte können allerdings nur dann wirksam werden, wenn die
Individuen einer Art während des Fluges die Umgebung von WEA meiden. Diesbezüglich existieren
erste Belege für überwinternde Blässgänse (Anser albifrons; KÜHNLE 2004). Für andere Arten liegen
bislang keine belastbaren Hinweise vor.
4.5
Beeinträchtigungen des Verhaltens und der Kondition von Brutvögeln
Die übliche Messgröße in Untersuchungen, die sich mit Brutvögeln beschäftigen, ist die An- oder
Abwesenheit von Individuen einzelner Arten im Untersuchungsraum. Dieser Untersuchungsansatz geht
davon aus, dass gestörte Individuen auf Störreize mit einem Fluchtverhalten reagieren und betroffene
Gebiete meiden oder sogar großräumig verlassen. Ob Individuen, die im Gebiet verbleiben, ebenfalls
beeinträchtigt werden, kann mit einem derartigen Ansatz nicht geklärt werden (z. B. GILL et al. 2001).
Insgesamt ist es sehr schwer den Einfluss von WEA z. B. auf den Bruterfolg zu ermitteln. DAHL et al.
(2012) stellten in einer Langzeitstudie über zwölf Jahre fest, dass der Bruterfolg einer Population des
ecoda
Wirkpotenzial von Windenergieanlagen
105
Seeadlers (Haliaeetus albicilla) im Smøla Archipel (Norwegen) nach Inbetriebnahme von WEA im
Umfeld der Brutplätze geringer war als vor der Inbetriebnahme. Während sich der Bruterfolg bei
einem Teil der untersuchten Brutplätze vor und nach der Inbetriebnahme von WEA nicht wesentlich
unterschied, wurde ein Teil der Brutplätze nach der Inbetriebnahme aufgegeben bzw. verwaiste. Die
Ergebnisse der Analyse legen nahe, dass der geringere Bruterfolg durch die Aufgabe von Brutplätzen
aufgrund der Störwirkung von WEA und / oder erhöhte Mortalität durch Kollisionen mit WEA
zurückgeht. Trotz der umfangreichen Untersuchung konnte nicht abschließend geklärt werden, ob die
Störwirkung oder erhöhte Mortalität für den geringeren Bruterfolg der Population verantwortlich sind.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
5
106
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen eines Projekts müssen
nur die planungsrelevanten Arten berücksichtigt werden,
-
die den Untersuchungsraum (Kleinvögel: 1 km Abstand zum Vorhaben, Großvögel: 2 km Abstand
zum Vorhaben) regelmäßig nutzen, so dass diesem zumindest eine durchschnittliche Bedeutung
zukommt (vgl. Kapitel 3.2.1 und 3.2.2) und
-
für die erhebliche negative Auswirkungen nicht per se ausgeschlossen werden können, etwa weil
sie möglicherweise ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen oder eventuell in besonderem
Maße durch Kollisionen an WEA gefährdet sind (vgl. Kapitel 4).
Für alle anderen Arten können die Fragen, ob ein Vorhaben
-
den Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtern wird (im Sinne von
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) oder
-
bau- oder betriebsbedingt zu Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion von Fortpflanzungsoder Ruhestätten einer Art führen wird (im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 i. V. m.
§ 44 Abs. 5 BNatSchG)
verneint werden.
Auch ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Werden evtl. Tiere betriebsbedingt verletzt oder
getötet?) liegt in Bezug auf diese Arten nicht vor. Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im
Ausnahmefall zu einer Kollision eines Individuums an den geplanten WEA kommen wird, jedoch stellt
„das Verletzungs- und Tötungsrisiko keinen Schädigungs- und Störungstatbestand dar, wenn es ein
„äußerst seltenes Ereignis“ ist und „zum allgemeinen nicht zu vermeidenden Risiko“ für Individuen
zählt (LÜTTMANN 2007, S. 239 zu den Urteilen des BVerwG zur Ortsumgehung Grimma und zur
Westumfahrung Halle). „Die ‚Verwirklichung sozialadäquater Risiken’, wie etwa unabwendbare
Tierkollisionen
im
Verkehr,
erfüllt
nach
dem
Gesetzesentwurf
die
Tatbestände
des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG nicht.“ (ebenda, vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 25.04.07 – 5 S 2243/05).
Ebenso können für diese Arten auch erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung
(§ 14 Abs. 1 BNatSchG) ausgeschlossen werden.
Wie aus Tabelle 5.1 bis 5.3 ersichtlich wird, sind bei der weiteren Prognose und Bewertung der
Auswirkungen insgesamt 21 Brutvogelarten und eine Zugvogelart zu berücksichtigen. Zur Prognose
und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf diese Arten werden im
Folgenden zunächst deren artspezifische Empfindlichkeit(en) gegenüber Windenergieanlagen
dargestellt.
Auf
dieser
Grundlage
erfolgt
unter
Berücksichtigung
der
Bedeutung
des
Untersuchungsraums als Lebensraum sowie der Lage der festgestellten Reviere / Aufenthaltsorte die
Prüfung, ob von dem Vorhaben Auswirkungen zu erwarten sind,
-
durch die ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 erfüllt wird oder / und
-
die als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu bewerten sind.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
Tabelle 5.1:
107
Abschichtung der zu berücksichtigenden planungsrelevanten Brutvogelarten (Sofern die Bedeutung des Untersuchungsraums (UR) als gering oder
gering bis durchschnittlich bewertet wurde, wurde auf Angaben zur Empfindlichkeit / Betroffenheit verzichtet. Für die grau unterlegten Arten wurde
der UR2000 bewertet)
Bedeutung von
Artname
baubedingte
Empfindlichkeit /
Betroffenheit
betriebsbedingte
Empfindlichkeit /
Betroffenheit
(MKUNLV & LANUV
2013)
detaillierte
betriebsbedingte
Konfliktanalyse
erforderlich
x
Wäldern und
Feldgehölzen
strukturreichem
Offenland
strukturarmen
Offenland
Siedlungs- und
Hofbereichen
Wachtel
keine
keine
besondere
keine
nicht per se
auszuschließen
nicht per se
auszuschließen
Rebhuhn
keine
keine
durchschnittliche
keine
nicht per se
auszuschließen
-
Graureiher
keine
keine
geringe
keine
-
-
-
-
geringe
Kornweihe
Habicht
durchschnittliche
durchschnittliche
geringe
geringe
nicht per se
auszuschließen
-
Sperber
durchschnittliche
durchschnittliche
geringe
geringe bis
durchschnittliche
nicht per se
auszuschließen
-
Rotmilan
durchschnittliche
durchschnittliche
durchschnittliche
geringe
-
nicht per se
auszuschließen
-
-
nicht per se
auszuschließen
-
-
-
geringe
Schwarzmilan
Mäusebussard
Baumfalke
besondere
besondere
besondere
geringe
geringe
x
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
108
Fortsetzung Tabelle 5.1
Bedeutung von
Artname
Wäldern und
Feldgehölzen
strukturreichem
Offenland
keine
keine
geringe
keine
keine
Lachmöwe
Turteltaube
Siedlungs- und
Hofbereichen
geringe
Turmfalke
Kiebitz
strukturarmen
Offenland
besondere
besondere
besondere
geringe
geringe
Kuckuck
baubedingte
Empfindlichkeit /
Betroffenheit
betriebsbedingte
Empfindlichkeit /
Betroffenheit
(MKUNLV & LANUV
2013)
-
-
-
-
-
-
nicht per se
auszuschließen
-
-
-
Steinkauz
keine
besondere
geringe
besondere
(-)*
-
Waldkauz
besondere
durchschnittliche
geringe
keine
nicht per se
auszuschließen
-
Schwarzspecht
geringe
keine
keine
keine
-
-
Mittelspecht
geringe
keine
keine
keine
-
-
Kleinspecht
durchschnittliche bis
besondere
durchschnittliche
keine
keine
nicht per se
auszuschließen
-
Pirol
durchschnittliche bis
besondere
durchschnittliche
geringe
geringe
(-)*
-
detaillierte
betriebsbedingte
Konfliktanalyse
erforderlich
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
109
Fortsetzung Tabelle 5.1
Bedeutung von
Artname
baubedingte
Empfindlichkeit /
Betroffenheit
betriebsbedingte
Empfindlichkeit /
Betroffenheit
(MKUNLV & LANUV
2013)
Wäldern und
Feldgehölzen
strukturreichem
Offenland
strukturarmen
Offenland
Siedlungs- und
Hofbereichen
Neuntöter
geringe
besondere
geringe
geringe
nicht per se
auszuschließen
-
Feldlerche
keine
keine
besondere
keine
nicht per se
auszuschließen
-
Rauchschwalbe
keine
besondere
besondere
besondere
(-)*
-
Mehlschwalbe
keine
besondere
besondere
besondere
(-)*
-
durchschnittliche
keine
keine
keine
(-)*
-
keine
durchschnittliche
keine
keine
nicht per se
auszuschließen
-
keine
besondere
geringe
keine
nicht per se
auszuschließen
-
geringe
geringe
keine
keine
nicht per se
auszuschließen
-
Feldsperling
keine
durchschnittliche
geringe
geringe
nicht per se
auszuschließen
-
Baumpieper
durchschnittliche
durchschnittliche
geringe
geringe
nicht per se
auszuschließen
-
Waldlaubsänger
Feldschwirl
Schwarzkehlchen
Nachtigall
detaillierte
betriebsbedingte
Konfliktanalyse
erforderlich
(-)* von diesen Arten liegen zwar Brutnachweise im Untersuchungsraum vor, jedoch befinden sich die geplanten Anlagenstandorte sowie die Zuwegung nicht in
potenziellen Bruthabitaten (Wald, Feldgehölze oder in Streuobstwiesen bzw. in den festgestellten genutzten Brutbereichen geplant), sodass eine baubedingte
Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten sowie damit einhergehende Indivdiuenverluste und somit ein Verstoß gegen § 44 Abs. 1. Nr.
1 und Nr. 3 BNatSchG nicht erwartet werden.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
Tabelle 5.2:
110
Abschichtung der zu berücksichtigenden planungsrelevanten Rastvogelarten (Sofern die Bedeutung des Untersuchungsraums (UR) als gering oder
gering bis durchschnittlich bewertet wurde, wurde auf Angaben zur Empfindlichkeit / Betroffenheit verzichtet.)
Bedeutung von
Artname
Wäldern und
Feldgehölzen
strukturarmen
Offenland
strukturreichem
Offenland
Siedlungs- und
Hofbereichen
baubedingte
Empfindlichkeit /
Betroffenheit
betriebsbedingte
Empfindlichkeit /
Betroffenheit
(MKUNLV & LANUV
2013)
Kormoran
keine
-
-
Rohrweihe
geringe Bedeutung als Durchzugsraum
-
-
durchschnittliche
durchschnittliche bis
besondere
durchschnittliche bis
besondere
geringe
-
nicht per se
auszuschließen
Raufußbussard
keine
geringe
geringe
keine
-
-
Mäusebussard
durchschnittliche bis
besondere
durchschnittliche bis
besondere
durchschnittliche bis
besondere
geringe
-
-
-
nicht per se
auszuschließen
Rotmilan
durchschnittliche Bedeutung als Durchzugsraum
Kranich
Kiebitz
keine
keine
geringe
keine
-
-
Raubwürger
keine
geringe
keine
keine
-
-
Feldlerche
keine
durchschnittliche
bis besondere
durchschnittliche
bis besondere
keine
-
-
Braunkehlchen
keine
durchschnittlich
keine
keine
-
-
detaillierte
betriebsbedingte
Konfliktanalyse
erforderlich
x
x
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
111
Fortsetzung Tabelle 5.2
Bedeutung von
betriebsbedingte
Empfindlichkeit /
Betroffenheit
(MKUNLV & LANUV
2013)
Wäldern und
Feldgehölzen
strukturreichem
Offenland
strukturarmen
Offenland
Siedlungs- und
Hofbereichen
baubedingte
Empfindlichkeit /
Betroffenheit
Gartenrotschwanz
keine
durchschnittlich
keine
keine
-
-
Steinschmätzer
keine
keine
durchschnittliche
keine
-
-
Wiesenpieper
keien
durchschnittliche
keine
keine
-
-
Grauammer
keine
geringe
geringe
keine
-
-
Artname
detaillierte
betriebsbedingte
Konfliktanalyse
erforderlich
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
Tabelle 5.3:
Abschichtung der aufgrund weiterer Daten zu berücksichtigenden planungsrelevanten
Vogelarten
baubedingte
Empfindlichkeit /
Betroffenheit
betriebsbedingte
Empfindlichkeit /
Betroffenheit
(MKUNLV & LANUV
2013)
vorsorglich
detaillierte
betriebsbedingte
Konfliktanalyse
erforderlich
-
nicht per se
auszuschließen
x
Waldohreule
nicht per se
auszuschließen
-
Nachtigall
nicht per se
auszuschließen
-
Grauammer
nicht per se
auszuschließen
nicht per se
auszuschließen
Artname
Uhu
5.1
112
Planungsrelevante
Arten,
für
die
baubedingte
x
Auswirkungen
nicht
ausgeschlossen werden können
Das MKUNLV & LANUV (2013) gehen im Sinne einer Regelfallvermutung davon aus, dass für WEAunempfindliche Arten betriebsbedingt grundsätzlich keine Verstöße gegen die Zugriffsverbote des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG eintreten werden (vgl. Tabelle 5.1 bis 5.3).
Anlagen-
oder
betriebsbedingte
Auswirkungen,
die
einen
Verbotstatbestand
nach
§ 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllen oder / und die als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung zu bewerten sind, werden für diese Arten nach MKUNLV & LANUV (2013) nicht
erwartet.
Vor diesem Hintergrund erfolgt für diese Arten unter Berücksichtigung der Bedeutung des
Untersuchungsraums als Lebensraum sowie der Lage der festgestellten Reviere / Aufenthaltsorte die
Prüfung, ob von dem Vorhaben baubedingte Auswirkungen zu erwarten sind,
-
durch die ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt wird oder / und
-
die als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu bewerten sind.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
113
Baumbrütende Großvögel und Spechte (Habicht, Sperber, Mäusebussard, Waldkauz, Waldohreule,
Kleinspecht)
§ 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
baubedingte Auswirkungen
Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der
Arten in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. durch Bauverkehr) durch
Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es
baubedingt zu einer Verletzung oder Tötung von Individuen der Art kommt,
besteht nur dann, wenn sich Fortpflanzungsstätten mit nicht flüggen Jungvögeln
auf den Bauflächen befinden. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der
Brutvogelkartierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich bei Baubeginn
Fortpflanzungsstätten der Arten innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone befinden.
Die geplanten WEA sollen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden,
die für die Arten über keine geeigneten Fortpflanzungsstätten verfügen. Somit ist
an den geplanten Standorten der WEA nicht mit einer Tötung oder Verletzung von
Individuen im Zusammenhang mit dem Verlust oder der Beschädigung von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu rechnen.
Für die Zuwegung zu den geplanten WEA müssen einzelne Gehölze entfernt
werden, die über ein gewisses Potenzial als Niststätten für baumbrütende
Großvögel oder Spechte verfügen. Deswegen kann zu diesem Zeitpunkt noch
nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Zuwegung eventuell
Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört und damit
einhergehende Individuenverluste eintreten könnten.
Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden, sind
entsprechende Maßnahmen vorzunehmen.
Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl (vgl. Kapitel 6):
1. Anlage der Zuwegung in einem Bauzeitenfenster außerhalb der Brutzeiten der
betroffenen Arten (vgl. Tabelle 6.1).
2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der Zuwegung in Zeiten
außerhalb der Brutzeiten der Arten (vgl. Tabelle 6.1). Nach der
Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass Individuen
der betroffenen Arten auf den Flächen keine Niststätten mehr anlegen können.
3. Eine Überprüfung der Bauflächen zur Anlage der Zuwegung vor Baubeginn auf
Fortpflanzungsstätten der betroffenen Arten. Werden keine Niststätten der
Arten ermittelt, kann mit der Anlage der Zuwegung begonnen werden. Sollten
auf den betroffenen Flächen Individuen der Arten brüten, muss der Baubeginn
auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden.
§ 44 Abs. 1 Nr. 2
BNatSchG:
Werden Tiere
erheblich gestört?
baubedingte Auswirkungen
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Brutvogelkartierung kann nicht
ausgeschlossen werden, dass sich bei Baubeginn Fortpflanzungsstätten der Arten
innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone befinden.
Die geplanten WEA sollen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden.
Ähnlich strukturierte Flächen sind im Umfeld der geplanten WEA-Standorte häufig.
Vor diesem Hintergrund wird erwartet, dass - sollten zeitlich und räumlich
begrenzte Störreize überhaupt eine Störwirkung entfalten - im Umfeld genügend
Raum besteht, in die eventuell gestörte Individuen ausweichen können.
Eine Verschlechterung der Erhaltungszustände der lokalen Populationen wird nicht
erwartet.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG:
Werden
Fortpflanzungsoder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
114
baubedingte Auswirkungen
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Brutvogelkartierung kann nicht
ausgeschlossen werden, dass sich bei Baubeginn Fortpflanzungs- oder
Ruhestätten der Arten innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone
befinden.
Die geplanten WEA sollen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden,
die für die Arten über keine geeigneten Fortpflanzungsstätten verfügen. Somit ist
an den geplanten Standorten der WEA nicht mit dem Verlust oder der
Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu rechnen.
Für die Zuwegung zu den geplanten WEA müssen einzelne Gehölze entfernt
werden, die über ein gewisses Potenzial als Niststätten für baumbrütende
Großvögel oder Spechte verfügen. Deswegen kann zu diesem Zeitpunkt noch
nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Zuwegung eventuell
Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört und damit
einhergehende Individuenverluste eintreten könnten.
Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden, sind
entsprechende Maßnahmen vorzunehmen.
Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl (vgl. Kapitel 6):
1. Anlage der Zuwegung in einem Bauzeitenfenster außerhalb der Brutzeiten der
betroffenen Arten (vgl. Tabelle 6.1).
2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der Zuwegung in Zeiten
außerhalb der Brutzeiten der Arten (vgl. Tabelle 6.1). Nach der
Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass Individuen
der betroffenen Arten auf den Flächen keine Niststätten mehr anlegen können.
3. Eine Überprüfung der Bauflächen zur Anlage der Zuwegung vor Baubeginn auf
Fortpflanzungsstätten der betroffenen Arten. Werden keine Horste der Art
ermittelt, kann mit der Anlage der Zuwegung begonnen werden. Sollten auf
den betroffenen Flächen Individuen der Arten brüten, muss der Baubeginn auf
Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden.
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Sollten durch die Baumaßnahmen Horstbäume oder besonders geeignete
Altbäume als potenzielle Niststandorte der Arten entfernt werden, wäre das als
erhebliche Auswirkung im Sinne der Eingriffsregelung zu werten, die durch eine
geeignete Maßnahme kompensiert werden muss.
In diesem Fall wird vorgeschlagen den Verlust an genutzten oder potenziellen
Nistplätzen durch eine Altbaumsicherung zu kompensieren. Ob diese Maßnahme
notwendig wird und welchen Umfang die Maßnahme ggf. haben muss, kann erst
nach einer Kontrolle der Rodungsbereiche ermittelt werden und bleibt somit den
weiteren Planungsschritten vorbehalten.
Darüber hinaus werden keine Auswirkungen erwartet, die als erheblich im Sinne
der Eingriffsregelung zu bewerten wären.
Fazit:
Die
Errichtung
der
geplanten
WEA
innerhalb
der
geplanten
Windkraftkonzentrationszone wird - ggf. unter Berücksichtigung notwendiger
Vermeidungsmaßnahmen - nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG
verstoßen. Ggf. eintretende erhebliche Auswirkungen im Sinne der
Eingriffsregelung können durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
115
In bzw. an Gehölzen brütende Arten (Turteltaube, Neuntöter, Nachtigall, Feldsperling)
§ 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der
Arten in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. durch Bauverkehr) durch
Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es
baubedingt zu einer Verletzung oder Tötung von Individuen der Art kommt,
besteht nur dann, wenn sich Fortpflanzungsstätten mit nicht flüggen Jungvögeln
auf den Bauflächen befinden. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der
Brutvogelkartierung kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich bei Baubeginn
Fortpflanzungsstätten der Arten innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone befinden.
Die geplanten WEA sollen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden,
die für die Arten über keine geeigneten Fortpflanzungsstätten verfügen. Somit ist
an den geplanten Standorten der WEA nicht mit einer Tötung oder Verletzung von
Individuen im Zusammenhang mit dem Verlust oder der Beschädigung von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu rechnen.
Für die Zuwegung zu den geplanten WEA müssen einzelne Gehölze entfernt
werden, die über ein gewisses Potenzial als Niststätten für in Gehölzen brütenden
Vogelarten verfügen. Deswegen kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht
abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Zuwegung eventuell
Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört und damit
einhergehende Individuenverluste eintreten könnten.
Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden, sind
entsprechende Maßnahmen vorzunehmen.
Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl (vgl. Kapitel 6):
1. Anlage der Zuwegung in einem Bauzeitenfenster außerhalb der Brutzeiten der
betroffenen Arten (vgl. Tabelle 6.2).
2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der Zuwegung in Zeiten
außerhalb der Brutzeiten der Arten (vgl. Tabelle 6.2). Nach der
Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass Individuen
der betroffenen Arten auf den Flächen keine Niststätten mehr anlegen können.
3. Eine Überprüfung der betroffenen Flächen zur Anlage der Zuwegung vor
Baubeginn auf Fortpflanzungsstätten der betroffenen Arten. Werden keine
Niststätten der Art ermittelt, kann mit der Anlage der Zuwegung begonnen
werden. Sollten auf den betroffenen Flächen Individuen der Arten brüten,
muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben
werden.
§ 44 Abs. 1 Nr. 2
BNatSchG:
Werden Tiere
erheblich gestört?
baubedingte Auswirkungen
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Brutvogelkartierung kann nicht
ausgeschlossen werden, dass sich bei Baubeginn Fortpflanzungsstätten der Arten
innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone befinden.
Die geplanten WEA sollen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden.
Ähnlich strukturierte Flächen sind im Umfeld der geplanten WEA-Standorte häufig.
Vor diesem Hintergrund wird erwartet, dass - sollten zeitlich und räumlich
begrenzte Störreize überhaupt eine Störwirkung entfalten - im Umfeld genügend
Raum besteht, in die eventuell gestörte Individuen ausweichen können.
Eine Verschlechterung der Erhaltungszustände der lokalen Populationen wird nicht
erwartet.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG:
Werden
Fortpflanzungsoder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
116
baubedingte Auswirkungen
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Brutvogelkartierung kann nicht
ausgeschlossen werden, dass sich bei Baubeginn Fortpflanzungs- oder
Ruhestätten der Arten innerhalb der geplanten Windkraftkonzentrationszone
befinden.
Die geplanten WEA sollen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden,
die für die Arten über keine geeigneten Fortpflanzungsstätten verfügen. Somit ist
an den geplanten Standorten der WEA nicht mit dem Verlust oder der
Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu rechnen.
Für die Zuwegung zu den geplanten WEA müssen einzelne Gehölze entfernt
werden, die über ein gewisses Potenzial als Niststätten für in Gehölzen brütenden
Vogelarten verfügen. Deswegen kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht
abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Zuwegung eventuell
Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört und damit
einhergehende Individuenverluste eintreten könnten.
Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden, sind
entsprechende Maßnahmen vorzunehmen.
Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl (vgl. Kapitel 6):
1. Anlage der Zuwegung in einem Bauzeitenfenster außerhalb der Brutzeiten der
betroffenen Arten (vgl. Tabelle 6.2).
2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der Zuwegung in Zeiten
außerhalb der Brutzeiten der Arten (vgl. Tabelle 6.2). Nach der
Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass Individuen
der betroffenen Arten auf den Flächen keine Niststätten mehr anlegen können.
3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten WEA vor Baubeginn auf
Fortpflanzungsstätten der betroffenen Arten. Werden keine Niststätten der Art
ermittelt, kann mit der Anlage der Zuwegung begonnen werden. Sollten auf
den betroffenen Flächen Individuen der Arten brüten, muss der Baubeginn auf
Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden.
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Die Entfernung von Sträuchern als potenzielle Fortpflanzungsstätten der
genannten Arten wird über den biotoptypenspezifisch Ansatz im Rahmen der
Eingriffsermittlung bilanziert und muss ausgeglichen werden. Vor diesem
Hintergrund werden keine darüber hinaus gehenden erheblichen
Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu erwartet.
Fazit:
Die
Errichtung
der
geplanten
WEA
innerhalb
der
geplanten
Windkraftkonzentrationszone werden weder - ggf. unter Berücksichtigung
notwendiger
Vermeidungsmaßnahmen gegen
die
Verbote
des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im
Sinne der Eingriffsregelung führen.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
117
Am Boden brütende Arten (Rebhuhn, Feldlerche, Feldschwirl, Schwarzkehlchen, Baumpieper)
§ 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
baubedingte Auswirkungen
Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der
Art in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. durch Bauverkehr) durch
Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Die Möglichkeit, dass Individuen der
Arten baubedingt verletzt oder getötet werden, ergibt sich nur dann, wenn sich
auf den Bauflächen der WEA Nester der Arten mit nicht flüggen Jungvögeln
befinden. Die geplanten Bauflächen zur Errichtung der WEA (Fundamente,
Kranstell-, Lager- und Montageflächen sowie Zuwegung) befinden sich auf
besiedelten Flächen bzw. in potenziellen Bruthabitaten der Arten.
Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden, sind
entsprechende Maßnahmen vorzunehmen.
Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl (vgl. Kapitel 6):
1. Errichtung der WEA in einem Bauzeitenfenster von Juli bis Ende März außerhalb
der Brutzeiten der betroffenen Arten (vgl. Tabelle 6.3).
2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Errichtung der geplanten WEA auf
Zeiten außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten. Nach der
Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass die Flächen
nicht mehr von den betroffenen Arten besiedelt werden können (vgl. Tabelle
6.3).
3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten WEA vor Baubeginn auf
Brutvorkommen der betroffenen Arten. Werden keine Brutvorkommen der
betroffenen Arten ermittelt, kann mit der Errichtung der WEA begonnen
werden. Sollten auf den Bauflächen betroffenen Arten brüten, muss der
Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden.
§ 44 Abs. 1 Nr. 2
BNatSchG:
Werden Tiere
erheblich gestört?
baubedingte Auswirkungen
Die Bauflächen zur Errichtung der WEA befinden sich zumindest in potenziellen
bzw. besiedelten Bereichen der Arten. Die überbaute Fläche in der geplanten
Windkraftkonzentrationszone wird im Vergleich zur Gesamtfläche im UR1000 jedoch
gering sein. Ähnlich strukturierte Flächen sind im Umfeld der geplanten WEAStandorte häufig.
Vor diesem Hintergrund wird erwartet, dass - sollten zeitlich und räumlich
begrenzte Störreize überhaupt eine Störwirkung entfalten - im Umfeld genügend
Raum besteht, in die eventuell gestörte Individuen ausweichen können.
Eine Verschlechterung der Erhaltungszustände der lokalen Populationen wird nicht
erwartet.
§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG:
Werden
Fortpflanzungsoder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
baubedingte Auswirkungen
Die geplanten WEA befindet sich auf besiedelten Flächen bzw. in potenziellen
Bruthabitaten der Arten (s. o.).
Um einen Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG zu vermeiden, sind
entsprechende Maßnahmen vorzunehmen.
Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl (vgl. Kapitel 6):
1. Errichtung der WEA in einem Bauzeitenfenster von Juli bis Ende März außerhalb
der Brutzeiten der betroffenen Arten (vgl. Tabelle 6.3).
2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Errichtung der geplanten WEA
(Fundamente, Kranstell-, Lager- und Montageflächen sowie Zuwegung) auf
Zeiten außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten. Nach der
Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass die Flächen
nicht mehr von den betroffenen Arten besiedelt werden können (vgl. Tabelle
6.3).
3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten WEA (Fundamente, Kranstell-,
Lager- und Montageflächen sowie Zuwegung) vor Baubeginn auf
Brutvorkommen der betroffenen Arten. Werden keine Brutvorkommen der
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
118
betroffenen Arten ermittelt, kann mit der Errichtung der WEA begonnen
werden. Sollten auf den Bauflächen betroffenen Arten brüten, muss der
Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden.
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Durch die Inanspruchnahme von zumindest potenziellen Bruthabitaten wird der
Lebensraum für Arten des Offenlandes (hier v. a.: Feldlerche und Rebhuhn)
verkleinert. Dieser Lebensraumverlust stellte eine erhebliche Beeinträchtigung im
Sinne der Eingriffsregelung dar, der durch habitataufwertende Maßnahmen zu
kompensieren ist.
Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG für die
Wachtel sollten vorsorglich CEF-Maßnahmen auf 2 ha Fläche durchgeführt
werden, die zu einer Erhöhung der Habitatqualität auf bislang intensiv
bewirtschafteten und von der Windenergienutzung unbeeinflussten Flächen
führen.
Grundsätzlich sind - zumindest die meisten CEF-Maßnahmen für die Wachtel auch in der Lage erhebliche Beeinträchtigungen für die bodenbrütenden Arten
des Offenlands zu kompensieren. Bei einer entsprechenden Konzeption der CEFMaßnahmen für die Wachtel würden auch die erheblichen Beeinträchtigungen für
die bodenbrütenden Vogelarten des Offenlandes kompensiert werden.
Sollte eine entsprechende Planung nicht möglich sein, werden der Umfang und
die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen im Landschaftspflegerischen
Begleitplan dargelegt.
Fazit:
Die
Errichtung
der
geplanten
WEA
innerhalb
der
geplanten
Windkraftkonzentrationszone wird - ggf. unter Berücksichtigung notwendiger
Vermeidungsmaßnahmen - nicht die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG
verstoßen. Erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung müssen
durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
5.2
119
Arten für die nach MKULNV & LANUV (2013) betriebsbedingte Verstöße gegen
§ 44 Abs. 1 BNatSchG nicht auszuschließen sind:
Das MKUNLV & LANUV (2013) definieren Arten bzw. Artengruppen, für die der Betrieb von WEA
-
zu einem Verstoß gegen das Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) aufgrund von Kollisionen
oder
-
zu einer Beschädigung / Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
führen könnte.
Aus dieser Artengruppe wurde dem Untersuchungsraum für die Wachtel, den Rotmilan und dem
Kranich mindestens eine durchschnittliche Bedeutung beigemessen (Für alle weiteren WEAempfindlichen Arten wurde dem Untersuchungsraum eine geringe oder geringe bis durchschnittliche
Bedeutung zugewiesen). Durch das BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) liegen darüber
hinaus noch Brutnachweise für die Grauammer aus dem Untersuchungsraum vor. Zudem könnten
nach den Daten in der Stellungnahme des NABU / BUND Uhus im Untersuchungsraum nach Nahrung
suchen.
Für diese fünf Arten erfolgt unter Berücksichtigung der Bedeutung des Untersuchungsraums als
Lebensraum sowie der Lage der festgestellten Reviere / Aufenthaltsorte die Prüfung, ob von dem
Vorhaben bau-, anlage- oder betriebsbedingte Auswirkungen zu erwarten sind,
-
durch die ein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt wird oder / und
-
die als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu bewerten sind.
Wachtel
Artspezifische
Empfindlichkeit
gegenüber WEA
REICHENBACH et al. (2004) weisen der Wachtel eine hohe Empfindlichkeit zu. Diese
Einschätzung halten die Autoren für weitgehend abgesichert, da alle
vorliegenden Studien ein Meideverhalten der Art belegen (BERGEN 2001a, MÜLLER
& ILLNER 2001, REICHENBACH & SCHADEK 2003, REICHENBACH & STEINBORN 2004, SINNING
2004). Das Meideverhalten ist - nach derzeitigem Kenntnisstand - vor allem auf
die akustischen Reize von WEA zurückzuführen. So wird angenommen, dass die
aerodynamischen Geräusche der Rotoren von WEA die Rufe von Wachtel (und
Wachtelkönig) derart überlagern und maskieren können, dass die betroffenen
Individuen das Rufen einstellen (MÜLLER 2001). Die anlagennahen Flächen
werden in der Folge nicht besiedelt, da dort die Kommunikation zwischen
Individuen gestört ist. Der Betrieb von WEA kann somit zu einer Verringerung der
Habitatqualität oder sogar zu einem Lebensraumverlust für die Wachtel führen.
MÖCKEL & WIESNER (2007) konnten in einer Untersuchung der Avifauna von elf
Windfeldern hingegen regelmäßig Wachtelreviere nachweisen, die näher als
200 m, in einem Fall sogar näher als 50 m zu einer bestehenden WEA lagen. Der
Mittelwert der Minimalabstände von Revierzentren zu einer bestehenden WEA
lag bei neun betrachteten Revieren bei 160 m. Das Verteilungsmuster der
Wachtelreviere wird in dieser Untersuchung auf die jährlich wechselnden
Landnutzungsformen und die jährlich stark schwankenden Individuenzahlen der
Wachtel zurückgeführt. STEINBORN et al. (2011) werteten die Ergebnisse von acht
Studien aus. Die dort angegebenen Meidedistanzen schwanken zwischen 50 und
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
120
350 m.
Im Rahmen der nachfolgenden Konfliktbewertung wird von einem
Meideverhalten der Wachtel bis zu einem Abstand von 200 m zu einem Standort
einer geplanten WEA ausgegangen. Da die Stärke des Schalls mit zunehmender
Entfernung von der WEA abnimmt, wird der Einwirkbereich nochmals unterteilt.
In einer Entfernung bis zu 100 m wird eine deutlich stärkere Meidung erwartet
als in dem Bereich von 100 bis 200 m. In Entfernungen über 200 m zu einer
geplanten Anlage wird mit keiner erheblichen Beeinträchtigung von Wachteln
gerechnet.
Das Meideverhalten stellt offensichtlich keine unmittelbare (Schreck- bzw.
Flucht-)Reaktion auf die akustischen Reize dar. Vor diesem Hintergrund und unter
Berücksichtigung der bodennahen Lebensweise wird nicht davon ausgegangen,
dass WEA aufgrund von Barrierewirkungen eine Zerschneidung von räumlichfunktional zusammenhängenden Habitaten der Wachtel verursachen. Auch das
Kollisionsrisiko scheint für die Wachtel aus diesem Grund sehr gering zu sein.
Bundesweit liegt bislang ein Nachweis einer Wachtel vor, die an einer WEA
verunglückt ist (DÜRR 2015; Stand: 16.12.2015).
§ 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
baubedingte Auswirkungen
Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der
Art in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. Bauverkehr) durch
Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Die Gefahr, dass Wachteln baubedingt
getötet oder verletzt werden, besteht allenfalls für Nestlinge in den wenigen
Tagen, in denen sie nicht ausweichen können. Eines der im Jahr 2011 im UR1000
ermittelten Brutreviere von Wachteln lag im Bereich eines geplanten WEAStandorts (vgl. Karte 3.2 und 5.1).
Um einen möglichen Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden
werden geeignete Maßnahmen erforderlich.
Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl (vgl. Kapitel 6):
1. Errichtung der WEA (Fundamente, Kranstell-, Lager- und Montageflächen sowie
Zuwegung) in einem Bauzeitenfenster außerhalb der Brutzeiten von Wachteln
(vgl. Tabelle 6.3).
2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Errichtung der geplanten WEA in
Zeiten außerhalb der Brutzeiten der Art (vgl. Tabelle 6.3). Nach der
Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass auf den
Flächen keine Wachteln mehr brüten können.
3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten WEA vor Baubeginn auf
Brutvorkommen von Wachteln. Werden keine Brutvorkommen der Art
ermittelt, kann mit der Errichtung der WEA begonnen werden. Sollten auf den
Bauflächen Wachteln brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit
der Art verschoben werden.
anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
Aufgrund der vorwiegend bodennahen Lebensweise der Art ist das Kollisionsrisiko an WEA sehr gering (s. o.). Eine Kollision an den geplanten WEA kann zwar
nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis
zu bewerten, das zum allgemeinen nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen
zählt (vgl. LÜTTMANN 2007).
baubedingte Auswirkungen
Baubedingt kann es temporär zu Störungen brütender Wachteln kommen, wenn
sich die Bauzeiten mit dem Brutzeitraum von Wachteln überschneiden und die
Bauflächen in der Nähe eines Revierzentrums liegen. Es ist wahrscheinlich, dass
die Auswirkungen von kurzfristigen Störungen während der Bauphase durch
geeignete Reaktionen der betroffenen Individuen kompensiert werden können.
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird sich baubedingt nicht
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
121
verschlechtern, so dass etwaige temporäre Störungen nicht als erheblich im
Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG zu bewerten sind.
anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
Der Betrieb von WEA kann die Kommunikation zwischen Individuen stören, in
dessen Folge es zu einer Meidung von anlagennahen Bereichen kommen könnte.
Es wird von einem Meideverhalten der Wachtel bis in eine Entfernung von 200 m
zu einer WEA ausgegangen (s. o.). Da die Stärke des Schalls mit zunehmender
Entfernung von einer WEA abnimmt, wird der Einwirkbereich nochmals unterteilt.
In einer Entfernung bis zu 100 m wird eine deutlich stärkere Meidung erwartet
als in dem Bereich von 100 bis 200 m. In Entfernungen über 200 m zu einer
geplanten Anlage wird keine erhebliche Beeinträchtigung von Wachteln erwartet
(s. o.).
Es wird angenommen, dass der im Einwirkbereich der WEA liegende Raum nicht
mehr oder nur noch in geringem Maße für Wachteln nutzbar sein wird, so dass
der Betrieb der WEA zu einer Verlagerung eventuell bei Baubeginn betroffener
Reviere führen könnte.
Die anlagen- und betriebsbedingten Störungen könnten somit im Wesentlichen
den Tatbestand der Beschädigung bzw. Zerstörung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten auslösen und werden und dort behandelt.
Für eventuell gestörte nahrungssuchende Wachteln wird erwartet, dass Sie auf
ähnlich strukturierte Flächen außerhalb des Einwirkbereichs der WEA ausweichen
können und sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht
verschlechtern wird.
§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG:
Werden
Fortpflanzungsoder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
baubedingte Auswirkungen
Eines der im Jahr 2011 im UR1000 ermittelten Brutreviere von Wachteln lag im
Bereich eines geplanten WEA-Standorts (vgl. Karte 3.2 und 5.1).
Baubedingt kann es zu einer Beschädigung und Zerstörung eines Brutplatzes
kommen, wenn sich die Bauzeiten mit dem Brutzeitraum von Wachteln
überschneiden und ein Brutplatz innerhalb des Bereichs der Bauflächen liegt.
Ackerflächen als potenzielle Niststandorte stellen einen der häufigsten
Habitattypen im Untersuchungsraum dar. Es bestehen im Umfeld der Planung
daher genügend vergleichbare Flächen, die von Wachteln besiedelt werden
können. Die ökologische Funktion einer eventuell beschädigten oder zerstörten
Fortpflanzungs- oder Ruhestätte bleibe auch in diesem Zusammenhang im
räumlichen Zusammenhang erhalten.
anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen
Es wird angenommen, dass der im Einwirkbereich der WEA liegende Raum nicht
mehr oder nur noch in geringem Maße für Wachteln nutzbar sein wird, so dass
der Betrieb der WEA zu einer Verlagerung eventuell bei Baubeginn betroffener
Reviere führen könnte. Der Betrieb der WEA könnte somit einen Tatbestand nach
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG auslösen.
Im Jahr 2011 wurden aufgrund eines auch überregional festgestellten
Wachteleinflugs verhältnismäßig viele Wachteln nachgewiesen. Für das Jahr 2011
ergaben sich im Umfeld von 200 m Hinweise auf ein Revier sowie auf zwei
Randreviere.
Für das Jahr 2013 liegen durch das BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013)
Hinweise auf zwei Reviere in Entfernungen von etwas über 200 m zu zwei
geplanten WEA vor.
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse wird angenommen, dass zwei
Wachtelreviere von betriebsbedingten Störungen betroffen sein könnten.
Im Umfeld der WEA befinden sich viele landwirtschaftliche Nutzflächen die
ähnlich strukturiert sind und auf die eventuell gestörte Wachteln ausweichen
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
122
können.
Vorsorglich sollten die im Rahmen der Eingriffsregelung ohnehin notwendig
werdenden Maßnahmen für die Wachtel als CEF-Maßnahme konzipiert werden,
damit die ökologische Funktion eventuell beschädigter oder zerstörter
Fortpflanzungsstätten in jedem Fall erhalten bleibt.
Nach MKULNV (2013) kann als „Fortpflanzungsstätte“ pro Wachtel ein Umfang
von 1 ha angesetzt werden. Da der Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1
zur Beeinträchtigung erfolgen sollte, werden für zwei eventuell beeinträchtigte
Fortpflanzungsstätten der Art insgesamt CEF-Maßnahmen auf 2 ha Fläche
notwendig.
Entsprechende Maßnahmen sind im Leitfaden des MKULNV (2013) (insbesondere
Ackerextensivierung) aufgeführt.
Bei Durchführung geeigneter Maßnahmen des CEF-Leitfadens des MKULNV
(2013) wird erwartet, dass durch den Betrieb der WEA kein Verstoß gegen
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG eintreten wird.
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Aufgrund der Ergebnisse der Jahre 2011 und 2013 sowie des BÜROS FÜR ÖKOLOGIE &
LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) wird angenommen, dass Beeinträchtigungen von zwei
Wachtelrevieren eintreten können. Diese Beeinträchtigungen sind als erheblich
im Sinne der Eingriffsregelung zu werten und müssen durch geeignete
Maßnahmen kompensiert werden.
Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sollten
vorsorglich CEF-Maßnahmen durchgeführt werden, die zu einer Erhöhung der
Habitatqualität auf bislang intensiv bewirtschafteten und von der
Windenergienutzung unbeeinflussten Flächen führen. Die Durchführung der CEFMaßnahmen führt somit auch zu einer Kompensation der erheblichen
Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung.
Eine darüber hinaus gehende Kompensation ist nicht notwendig.
Fazit:
Wachtel
Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA innerhalb der geplanten
Windkraftkonzentrationszone
werden
- unter
Berücksichtigung
von
Vermeidungsmaßnahmen und der vorsorglichen Durchführung von CEFMaßnahmen nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen.
Erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung werden durch die
CEF-Maßnahmen kompensiert.
ecoda
! Avifaunistisches Fachgutachten
zur geplanten Errichtung von fünf WEA
auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau
(Ortsteil Thum, Kreis Düren) im Rahmen
des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“
Auftraggeberin: Gemeinde Kreuzau
! Karte 5.1
Konfliktbewertung zwischen der Planung
und den Lebensraumfunktionen der Wachtel
und der Grauammer
!
(
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
{
}
z
|
A
Standort einer geplanten Windenergieanlage
(WEA) in der Konzentrationszone "Lausbusch"
Konzentrationszone "Lausbusch"
Umkreis von 200 m um die geplanten
Anlagenstandorte
Umkreis von 500 m um die geplanten
Anlagenstandorte
$
+
A
{
}
z
|
$
+
$
+
Art
Rebhuhn
$
+
Wachtel
$
+
{
}
z
|
A
Grauammer
Nachweis
Brutrevier im Jahr 2011
A
{
}
z
|
(
Nachweis im Jahr 2013
+
Nachweis durch das Büro f. Ökologie &
Landschaftsplanung im Jahr 2013
! bearbeiteter Ausschnitt der digitalen
Deutschen Grundkarten 1 : 5.000 (DGK5)
Bearbeiter: Dr. Michael Quest, 03. April 2017
0
© Geobasis NRW 2017
Maßstab 1:8.000
400 Meter
@ DIN A3
´
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
124
Rotmilan
Artspezifische
Empfindlichkeit
gegenüber WEA
Zum Verhalten des Rotmilans in der Umgebung von WEA liegt eine Reihe von
Untersuchungen vor:
- BRAUNEIS (1999) beobachtete mehrere Individuen in der Umgebung eines
Windparks in Hessen und berichtet, dass diese gegenüber den WEA Irritationen
zeigten. Der Autor gibt folgende durchschnittliche Abstände der Individuen zu
einer WEA an: 364 m für Individuen im Streckenflug, 336 m für Individuen im
Streckenflug mit Rast- und Nahrungsaufnahme und 700 m als Balz- und
Brutvogel und im Familienverbund. Allerdings liegt den Berechnungen eine
geringe Stichprobenzahl zugrunde, so dass die Aussagekraft dieser Angaben
sehr begrenzt ist.
- SOMMERHAGE (1997) berichtet von zwölf Rotmilanen, die einen hessischen
Windpark in einer Entfernung von ca. 400 m umflogen.
- KORN & SCHERNER (ZIT. NACH KORN & STÜBING 2003) konnten mehrfach Rotmilane
direkt an WEA bzw. bei der Nahrungssuche am Mastfuß beobachten. Auch ein
Durch- und Unterfliegen der sich drehenden Rotoren wurde festgestellt.
- In einer Vorher- / Nachher-Untersuchung konnte BERGEN (2001a, 2002) keine
veränderte Raum-Zeitnutzung der Art nach Errichtung mehrerer WEA
feststellen. Die Verteilung der in einem Windpark registrierten Rotmilane wies
weder auf ein Meideverhalten der Art gegenüber WEA noch auf
Zerschneidungseffekte durch den Windpark hin. Der Autor konnte auch im
Nahbereich von WEA (unter 100 m) mehrfach jagende Rotmilane beobachten.
- STÜBING (2001), der im Jahr 2000 intensive Untersuchungen zum Einfluss von
WEA auf den Herbstzug in der Umgebung des Vogelsberges durchführte, stellte
im Juli und August 2000 sowie im März bis Juli 2001 oft Rotmilane in
unmittelbarer Nähe (< 150 m) von Windparks fest. Im März suchten
Einzelindividuen in den Windparks bei Stumpertenrod und Helpershain
regelmäßig nach Nahrung und näherten sich den laufenden Rotoren dabei auf
z. T. weniger als 30 m (in zwei Fällen sogar auf lediglich 5 m). Auch in den
folgenden Monaten konnten derartige Beobachtungen gelegentlich gemacht
werden.
- MÖCKEL & WIESNER (2007) stellten fest, dass Rotmilane ohne Scheu in den
untersuchten Windparks jagten.
- STRAßER (2006) beobachtete, dass sich Rotmilane am Boden in geringer
Entfernung von WEA aufhielten, aber auch in der Luft sehr nah im Bereich der
Rotorblätter flogen.
- BERGEN et al. (2012) untersuchten in den Jahren 2011 und 2012 die
Raumnutzung von Rotmilanen in / an acht Windparks im Kreis Soest.
Insgesamt wurden in ca. 600 Stunden Beobachtungszeit während 32 Stunden
Rotmilane beobachtet. Beim Vergleich von Flächen mit und ohne WEA-Einfluss
konnte kein Meideverhalten festgestellt werden. Auch der Vergleich des
Nahbereichs von WEA (250 m-Umkreis) und weiter entfernt liegenden
Bereichen (> 250 m Entfernung zu WEA) ergab keine Hinweise auf ein
Meideverhalten (in horizontaler und vertikaler Hinsicht).
Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse scheinen Rotmilane während der
Nahrungssuche und auf dem Streckenflug kein Meideverhalten gegenüber WEA
zu zeigen. Es wird daher angenommen, dass Rotmilane als Nahrungsgäste
gegenüber WEA wenig sensibel sind.
Fundierte Erkenntnisse zur Brutplatzwahl des Rotmilans in Abhängigkeit von WEA
fehlen bislang, so dass Beeinträchtigungen des Bruthabitats grundsätzlich nicht
ausgeschlossen werden können. Jedoch mehren sich in letzter Zeit Nachweise
von Rotmilanen, die in geringer Entfernung zu WEA gebrütet haben:
- STÜBING (2001) erwähnt eine erfolgreiche Brut des Rotmilans (wahrscheinlich
drei Jungvögel) in einer Entfernung von 750 m zu einer WEA am Standort
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
125
Reinhardshof bei Windhausen (Hessen).
- Im Rahmen einer Erhebung im Rhein-Lahn-Kreis wurde ein besetzter Horst
eines Rotmilans in einem Abstand von etwa 300 m von einer Einzelanlage
festgestellt (vgl. ECODA 2004).
- Aus Sachsen liegt der Nachweis eines besetzten Brutplatzes in einer Entfernung
von knapp 1 km zu einem größeren Windpark vor (ÖKO & PLAN 2004).
- DÜRR (2007) besitzt Kenntnis von elf Brutplätzen, die näher als 1.000 m zu
einer WEA lagen. Die mittlere Entfernung der elf Brutplätze lag bei 410 m, die
geringste Entfernung betrug 185 m.
- MÖCKEL & WIESNER (2007) berichten von sechs Brutplätzen in einer Entfernung
von maximal 700 m zu einer WEA. Die mittlere Entfernung der Brutplätze lag
bei 330 m, die geringste Entfernung betrug 150 m.
- STRAßER (2006) stellte an einem großen Windpark in Sachsen-Anhalt Brutplätze
in einer Entfernung von weniger als 1.000 m zur nächstgelegenen WEA fest.
Somit scheinen WEA keinen oder nur einen geringen Einfluss auf die Brutplatzwahl des Rotmilans zu haben. Offensichtlich werden die brütenden Individuen
von den WEA nicht gestört.
Beim Rotmilan wird eine im Vergleich zu anderen Arten hohe Kollisionsrate an
WEA festgestellt. Seit Beginn der systematischen Erfassung von Totfunden im Jahr
1989 wurden bislang bundesweit 301 verunglückte Individuen dokumentiert
(Stand: 16.12.2015; vgl. DÜRR 2015). Möglicherweise ist die Kollisionsrate höher
als bei anderen Arten, da der Rotmilan die typischen Windenergiestandorte als
Lebensraum nutzt. Plausibel ist auch, dass Arten häufiger in kritische Situationen
kommen und sich häufiger der Gefahr der Kollision aussetzen, wenn sie die
Umgebung von WEA nicht meiden. Dies scheint beim Rotmilan der Fall sein, wie
die häufigen Beobachtungen von Individuen in Windparks zeigen. Da unter den
Kollisionsopfern auch eine große Zahl von Altvögeln war (DÜRR 2007), scheidet die
fehlende Erfahrung, wie man sie für Jungvögel annehmen kann, als
Erklärungsmöglichkeit aus. STRAßER (2006) nimmt an, dass der Rotmilan stärker
gefährdet ist, weil er sich aufgrund der bevorzugten Flughöhe länger im
Gefahrenbereich aufhält als andere Greifvögel (mit geringerer durchschnittlicher
Flughöhe). Insgesamt wurden diese Ergebnisse jedoch an alten WEA gewonnen
(relativ geringe Nabenhöhe, kleiner Rotordurchmesser) und nicht an modernen
WEA (hohen Nabenhöhe, großer Rotor). So stellten MAMMEN et al. (2010) fest,
dass ca. 72 % der Aufenthaltszeit von Rotmilanen auf Höhen bis 50 m entfallen.
BERGEN et al. (2012) registrierten ca. 78 % aller Flugbewegungen unter 60 m.
Demnach halten sich Rotmilane den Großteil der Zeit unterhalb der von den
Rotoren moderner WEA überstrichenen Höhenschicht auf. Somit wird davon
ausgegangen, dass das Kollisionsrisiko an modernen WEA im Vergleich zu alten
WEA geringer ist. Dies legt auch der Vergleich von Kollisionsraten an modellhaften
alten Windparks (WEA mit niedriger Nabenhöhe und geringem Rotordurchmesser)
und verschiedenen Repowering-Szenarien (WEA mit 99, 135 und 150 m
Nabenhöhe und 101 m Rotordurchmesser, Verdopplung / Vervierfachung der
Nennleistung) nahe, die BERGEN et al. (2012) mit einem collision-risk-model
ermittelten. Die Berechnungen ergaben, dass das Kollisionsrisiko in den
Repowering-Szenarien (mit modernen WEA) meist geringer war als in den
verwendeten modellhaften Windparks mit alten WEA, insbesondere bei
Verwendung von Nabenhöhen von 135 und 150 m.
Die Ergebnisse von RASRAN et al. (2010) ergaben, dass WEA, an denen relevante
Arten (Rotmilan etc.) kollidierten, im Mittel signifikant größer waren als zufällig
ausgewählte WEA. Die Ergebnisse von RASRAN et al. (2010) sind jedoch nicht mit
der Studie von BERGEN et al. (2012) vergleichbar. RASRAN et al. (2010) betrachteten
überwiegend mittelgroße WEA mit Nabenhöhen unter 90 m, somit charakterisiert
der Begriff „größer“ im Zusammenhang mit den Ergebnissen von RASRAN et al.
(2010) überwiegend mittelgroße WEA. BERGEN et al. (2012) verwendeten
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
126
hingegen WEA, deren Nabenhöhe überwiegend höher war, als die von RASRAN
et al. (2010) analysierten WEA. Ohnehin ist es fraglich, ob die Nabenhöhe ein
geeignetes Maß darstellt, welches mit einer Kollisionsrate in Zusammenhang
gesetzt werden sollte. So werden an den Küsten Norddeutschlands
vergleichsweise niedrige Nabenhöhen mit großen Rotordurchmesser betrieben,
während im Binnenland unabhängig vom Rotordurchmesser meiste eine große
Nabenhöhe angestrebt wird (vgl. BERGEN et al. 2012).
Völlig ungeklärt ist, ob es lediglich unter bestimmten Bedingungen zu Kollisionen
kommt (z. B. schlechte Sichtbedingungen, starker Wind). Die meisten Kollisionen
treten offenbar im Frühjahr zur Zeit der Revierbesetzung auf (Ende März bis Mitte
Mai; DÜRR 2007). Zur Zugzeit wurden bisher nur wenige Kollisionsopfer gefunden,
bei denen es sich um noch in der Nähe des Brutplatzes mausernde Altvögel
gehandelt haben kann. Somit scheint das Kollisionsrisiko für ziehende Individuen
gering zu sein, was nach DÜRR (2007) im Zusammenhang mit einer größeren
Empfindlichkeit ziehender Rotmilane stehen könnte.
Offen ist, wie viele Individuen an WEA tatsächlich kollidieren und ob sich dadurch
eine Gefährdung von (Teil-) Populationen ergibt. Da Deutschland eine besondere
Verantwortung für den Schutz dieser Art besitzt (über 50 % der Weltpopulation
brüten in Deutschland), wird das Kollisionsrisiko an WEA von einigen Autoren
durchaus als eine ernstzunehmende Gefährdungsursache angesehen (z. B. HÖTKER
et al. 2004, HÖTKER 2006). Andere Autoren (z. B. RATZBOR 2008) gehen hingegen
nicht davon aus, dass Kollisionen an WEA für die Population des Rotmilans und
seinen Bestand in Deutschland ein relevantes Problem darstellt. BELLEBAUM et al.
(2012) berechneten anhand der Ergebnisse von systematischen Kollisionsopfersuchen für das Land Brandenburg, dass beim Ausbauzustand von WEA im
Jahr 2011 jährlich ca. 304 Individuen durch WEA getötet werden. Dies entspricht
ca. 0,1 Individuen pro WEA und Jahr, bzw. einem verunglücktem Individuum an
einer WEA in zehn Jahren (für den WEA-Ausbauzustand 2011).
Um das Kollisionsrisiko zu vermindern, empfiehlt die LAG VSW (2015), einen
Mindestabstand von 1.500 m zwischen einem Rotmilan-Brutplatz und einer WEA
einzuhalten. Zudem soll im Umkreis von 4.000 m geprüft werden, ob der
Vorhabensstandort im Bereich regelmäßig genutzter Flugrouten, Nahrungsflächen
oder Schlafplätze liegt.
Bei dieser Empfehlung handelt es sich mehr um eine Konvention, die auf
bestimmten Annahmen beruht (z. B. Kollisionsrisiko steigt mit der Nähe einer
WEA zum Brutplatz), als um eine konkrete Schutzmaßnahme, der belastbare
Erkenntnisse
zugrunde
liegen.
Tatsächlich
kann
der
Empfehlung
entgegengehalten werden, dass das Kollisionsrisiko an einem Standort, der
weiter als 1.500 m entfernt ist, aber ein gutes Nahrungshabitat darstellt, größer
ist als an einem Standort, der nur 700 m entfernt ist und nicht in der
Hauptabflugrichtung des Brutpaares liegt. Nichtsdestotrotz mag die 1.500 mAbstandempfehlung der LAG VSW zu einer gewissen Verminderung führen und
zumindest solange eine pragmatische Lösung darstellen, bis geeignete
Maßnahmen existieren.
Es ist unstrittig, dass intensiv genutzte Nahrungshabitate von WEA frei gehalten
werden sollten. Kritisch zu hinterfragen ist - zumindest in Bezug auf den
Rotmilan - jedoch, was die LAG VSW unter Nahrungshabitate versteht bzw. wie
diese abgegrenzt werden sollen. Die Suchflüge des Rotmilans erstrecken sich oft
über einen sehr großen Raum, in dem alle offenen (meist landwirtschaftlich
genutzten) Flächen potenzielle Nahrungshabitate darstellen. Einzelne Bereiche
werden dabei opportunistisch bejagt, d. h. in Abhängigkeit von der aktuellen
Nahrungsverfügbarkeit. Die Nahrungsverfügbarkeit von Flächen und damit die
Nutzung durch Rotmilane ändern sich im Verlauf des Jahres und auch zwischen
den Jahren aber drastisch (z. B. WALZ 2005). Während Ackerflächen beispielsweise
im Frühjahr und vor allem nach der Ernte als Nahrungshabitate geeignet sind,
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
§ 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
127
haben sie im Sommer ihre Bedeutung weitgehend verloren, da die Nahrung
aufgrund der hohen Vegetation nicht mehr zugänglich ist. Vor diesem Hintergrund
ist es in der „Normallandschaft“ nicht bzw. nur mit sehr hohem Aufwand möglich,
ein differenziertes Bild von der Raumnutzung eines Brutpaares zu erhalten. Und
selbst dann bleibt offen, ob sich - wie von der LAG VSW gefordert - einzelne
Nahrungshabitate klar abgrenzen lassen und ob diese dauerhaft (im Idealfall für
die Dauer des Betriebs von WEA) Bestand haben.
baubedingte Auswirkungen
Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der
Art in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. durch Bauverkehr) durch
Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es
baubedingt zu einer Verletzung oder Tötung von Rotmilanen kommt, besteht nur
dann, wenn sich Fortpflanzungsstätten mit nicht flüggen Jungvögeln auf den
Bauflächen befinden. Im Untersuchungsraum wurden keine Bruten der Art
festgestellt. Im Bereich der geplanten Standorte der WEA existieren weder
genutzte noch potenzielle Bruthabitate der Art.
Durch die Maßnahme zur Vermeidung eines Tatbestands nach
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG für andere baumbewohnende Arten wird auch der
äußerst unwahrscheinliche Fall vermieden, dass ein Rotmilanhorst durch die
Anlage der Zuwegung betroffen wäre.
anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
Im Jahr 2011 und 2013 wurde im Umkreis von bis zu 2.000 m kein
Brutvorkommen von Rotmilanen ermittelt. Die Abstandsempfehlung der LAG VSW
(2015) von 1.500 m wird somit eingehalten.
Den offenen landwirtschaftlichen Nutzflächen im UR1000 wurde zur Brutzeit eine
durchschnittliche und zur Rastzeit eine durchschnittliche bis besondere Bedeutung
als Jagdraum zugewiesen.
Insgesamt scheinen Rotmilane vor allem zu Zeiten der Revierbesetzung von
Kollisionen betroffen zu sein (s. o.). Revierverhalten oder Brutversuche wurden im
Untersuchungsraum nicht festgestellt. Regelmäßige und intensive Nutzungen der
Bereiche an den bzw. im Umfeld um die geplanten WEA als Jagdhabitat wurden
im Brutzeitraum nicht beobachtet.
Zur Rast- und Zugzeit wurden Rotmilane häufiger und zumindest an einem Tag im
unmittelbaren Umfeld der geplanten WEA bei der Jagd beobachtet. Regelmäßige
und intensive Nutzungen der Bereiche an den bzw. im Umfeld um die geplanten
WEA wurden auch im Rast- und Zugzeitraum nicht festgestellt. Darüber hinaus
scheint das Kollisionsrisiko für Rotmilane zu Rast- und Zugzeiten insgesamt
geringer zu sein (s. o.).
Die festgestellten Flughöhen lagen sowohl im Brut- als auch im Durchzugs-/
Rastzeitraum fast ausschließlich unterhalb der Rotorunterkante moderner WEA.
Zusammenfassend wird das Kollisionsrisiko für Rotmilane als gering eingeschätzt.
Um nach Inbetriebnahme Rotmilane nicht in die Nähe der WEA zu locken, sollten
folgende Maßnahmen ergriffen werden (vgl. MAMMEN et al. 2010):
(1)
Die Mastfuß-Umgebung sollte so unattraktiv wie möglich für Kleinsäuger
und Rotmilane sein.
(2)
Die Mastfuß-Umgebung sollte so klein wie möglich sein.
(3)
Die Mastfußbrache sollte nicht gemäht oder umgebrochen werden.
Eine Kollision an den geplanten WEA kann dann zwar nicht grundsätzlich
ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das
zum allgemeinen nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN
2007).
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
§ 44 Abs. 1 Nr. 2
BNatSchG:
Werden Tiere
erheblich gestört?
128
baubedingte Auswirkungen
Im Jahr 2011 und 2013 wurde im Umkreis von bis zu 2.000 m kein
Brutvorkommen von Rotmilanen ermittelt. Baubedingt kann es somit allenfalls zu
Störungen nahrungssuchender Rotmilane kommen. Die Auswirkungen sind jedoch
zeitlich begrenzt und können durch ein Ausweichen auf andere Flächen
kompensiert werden. Eine erhebliche Störung von Rotmilanen wird nicht
erwartet.
anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
Rotmilane weisen gegenüber den von WEA ausgehenden anlagen- und
betriebsbedingten Reizen bei der Jagd, beim Streckenflug und auch am Brut- oder
Ruheplatz offensichtlich keine oder allenfalls eine sehr geringe Empfindlichkeit
auf (s. o.). Es kann daher ausgeschlossen werden, dass das geplante Vorhaben
betriebsbedingt zu erheblichen Störungen von brütenden, jagenden oder
ruhenden Tieren führen wird.
§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG:
Werden
Fortpflanzungsoder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
Weder im Jahr 2010 / 2011 noch im Jahr 2013 wurde im Umkreis von bis zu
2.000 m ein Brutvorkommen oder ein Schlafplatz von Rotmilanen ermittelt.
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden keine erheblichen
Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung verursachen.
Fazit:
Rotmilan
Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA innerhalb der geplanten
Windkraftkonzentrationszone
werden
weder
- unter
Berücksichtigung
vorsorglicher
Vermeidungsmaßnahmen - gegen die Verbote des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im
Sinne der Eingriffsregelung führen.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
129
Uhu
Artspezifische
Empfindlichkeit
gegenüber WEA
In einer telemetrischen Studie, die mit zwei besenderten adulten Uhus in Bayern
durchgeführt worden ist, ergaben sich keine Hinweise auf ein Meideverhalten der
Art gegenüber WEA (SITKEWITZ 2007, 2009). Einzelne Lokalisationen eines Tieres
lagen auch nach Errichtung von fünf WEA in einer Entfernung von weniger als
200 m. Aufgrund der kleinen Stichprobe bleibt die Aussagekraft dieser
Beobachtungen jedoch beschränkt.
Grundsätzlich toleriert der Uhu Menschennähe und ist kein Kulturflüchter. Nach
LINDNER (2005) liegen die Brutplätze i. d. R. aber nicht in der Nähe von
Siedlungen, was mit der dort vorherrschenden höheren Störungsfrequenz
begründet wird. An den meist relativ gleichmäßig verlaufenden Steinbruchbetrieb
gewöhnen sich brütende Uhus offenbar rasch (ebenda). Hingegen können akute
Störreize (z. B. durch Klettersport) zu Beeinträchtigungen am Brutplatz und damit
zu einem geringeren Bruterfolg führen (BAUER & BERTHOLD 1997).
Inwieweit die von WEA erzeugten Schallemissionen dazu führen, dass deren
nähere Umgebung gemieden wird, ist offen. SITKEWITZ (2007, 2009) diskutiert, dass
die von WEA ausgehenden Schallemissionen die Ortung von Beutetieren
erschweren und somit zu einer Verschlechterung der Habitatqualität im
Nahbereich von WEA führen könnten. Ebenso könne die innerartliche
Kommunikation im Nahbereich von WEA gestört werden, was wiederum eine
erfolgreiche Balz und die Fütterung der rufenden Jungtiere erschweren könne. .
Jedoch gilt der Uhu als lärmtolerant, wie Bruten in Steinbrüchen (mit Sprengungen
und Steinbrecharbeiten), Abbaugebieten (mit Großmaschineneinsatz) oder an
menschlichen Bauwerken zeigen (vgl. LINDNER 2009). Vor diesem Hintergrund
muss nicht zwingend davon ausgegangen werden, dass WEA gemieden werden
(SITKEWITZ 2009). VSWFFM & LUWG RLP (2012, S. 90) halten Störungen „im Regelfall
aufgrund von Gewöhnungseffekten und Nistplatzökologie für vernachlässigbar“.
DALBECK (in KORN & STÜBING 2003: S. 36) hält die Kollisionsgefahr für die größte von
WEA ausgehende Gefährdung: „Uhus dürften durch WEA im Aktionsraum
insbesondere durch Kollisionen mit den Rotoren gefährdet sein, da die sich mit
hohen Geschwindigkeiten bewegenden Rotoren nachts für Uhus kaum erkennbar
sein dürften.“. Auch SITKEWITZ (2007, 2009) hält Kollisionen - insbesondere bei den
Distanzflügen zwischen Brutplatz und Nahrungshabitat - für möglich (vgl. auch
LANGGEMACH & DÜRR 2013).
Nach MEBS & SCHERZINGER (2000) überfliegen Uhus freies Gelände typischerweise
knapp über dem Boden, breite Taleinschnitte würden jedoch auch in großer Höhe
überquert. Nach DALBECK (in KORN & STÜBING 2003) sind für den Uhu Flughöhen von
20 bis 80 m nicht auszuschließen, aber aufgrund der großen Streifgebiete und der
nächtlichen Lebensweise kaum zu beobachten.
MIOSGA et al. (2015) besenderte im Zeitraum Ende Juni bis Mitte November fünf
Uhus aus drei Revieren im Münsterland, um über deren Raum- und insbesondere
Höhennutzung Kenntnis zu erlangen. Die besenderten Uhus flogen nahezu
ausschließlich deutlich unter 50 Meter Höhe. Distanzflüge und sichere
Höhenflugereignisse wurden in 465 Messnächten nicht ermittelt.
BREUER et al. (2015) gehen trotz dieser Ergebnisse davon aus, dass Uhus einer
erhöhten Kollisionsgefahr an WEA unterliegen.
Bislang existieren bundesweit 16 Nachweise von an WEA verunglückten Uhus,
wovon fünf aus Nordrhein-Westfalen stammen (Stand: 16.12.2015; vgl. DÜRR
2015). Ob man anhand dieser Befunde generell ein erhöhtes Kollisionsrisiko für
die Art annehmen muss, ist unklar.
Die LAG VSW (2015) empfiehlt mit WEA einen Abstand von 1.000 m zu
Uhubrutplätzen einzuhalten.
MKULNV & LANUV (2013) stufen den Uhu als WEA-empfindliche Art ein und
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
§ 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
130
formulieren, dass das Kollisionsrisiko zu beachten sei und vor allem die vom
Brutplatz wegführenden Distanzflüge in größerer Höhe (80 bis 100 m) relevant
seien.
baubedingte Auswirkungen
Grundsätzlich kann angenommen werden, dass ausgewachsene Individuen der Art
in der Lage sind, sich drohenden Gefahren (bspw. Bauverkehr) durch
Ausweichbewegungen aktiv zu entziehen. Individuen der Art würden baubedingt
nur dann getötet, wenn sich nicht flügge Jungvögel auf den Bauflächen befinden
würden.
Aus den Untersuchungen ergaben sich keine Hinweise auf einen Brutplatz des
Uhus im UR1000. Auch die Untersuchung des BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG
(2013) sowie aus den Daten der Stellungnahme des NABU / BUND ergeben sich
keine Hinweise auf Bruten des Uhus im Untersuchungsraum. Der nächstgelegene
bekannten Brutplatz befindet sich nach den Daten des NABU / BUND in ca. 2,5 km
Entfernung zur geplanten Windkraftkonzentrationszone. Im Bereich der geplanten
Standorte der WEA existieren weder genutzte noch potenzielle Bruthabitate der
Art.
Eine baubedingte Verletzung oder Tötung von Individuen der Art wird nicht
erwartet.
anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
Hinsichtlich des Kollisionsrisikos für den Uhu an WEA besteht eine Prognoseunsicherheit, da derzeit nicht geklärt ist, ob die bislang bekannten Kollisionen als
Ausnahmeerscheinung zu bewerten sind oder ob Kollisionen an Standorten in der
Nähe von Uhubrutplätzen häufiger vorkommen.
Der nächste bekannte Brutplatz befindet sich nach den Daten des NABU /BUND
ca. 2,5 km von der geplanten Windkraftkonzentrationszone entfernt und somit
deutlich außerhalb des vom MKULNV & LANUV (2013) empfohlenen
Untersuchungsraums.
Der von der LAG VSW (2015) empfohlene Abstand von 1 km, den WEA zu
Brutplätzen der Art einhalten sollten, wird eingehalten.
Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass Uhus den Untersuchungsraum zumindest
gelegentlich als Jagdhabitat oder als Durchflugsraum nutzen. Vor dem Hintergrund
der aktuellen Daten aus den aus den Jahren 2011 und 2013 sowie durch die
Daten des BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) liegen keine Hinweise
darauf vor, dass der Untersuchungsraum aufgrund einer regelmäßigen und
intensiven Nutzung eine besondere Bedeutung für jagende oder überfliegende
Uhus besitzt.
Zudem kann angenommen werden, dass Individuen bei Jagdflügen meist bodenoder strukturnah fliegen, so dass der Abstand der Rotorunterkante vom Boden
bzw. von Leitstrukturen (Hecken o. ä.) einen Einfluss auf das Kollisionsrisiko haben
sollte. Die Rotorunterkante an den geplanten WEA weist einen Abstand von 80 m
zum Boden auf und bewegt sich in einem Bereich, den Uhus nur selten nutzen
(s. o.).
Zusammenfassend liegen derzeit keine Daten vor, die darauf hindeuten, dass an
den geplanten WEA ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko vorliegen könnte.
Eine Kollision kann zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist aber als
äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen, nicht zu
vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007).
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 baubedingte Auswirkungen
BNatSchG:
Aus den Untersuchungen ergaben sich keine Hinweise auf einen Brutplatz des
Werden Tiere
Uhus im UR1000. Der nächste bekannte Brutplatz befindet sich nach den Daten des
erheblich gestört? NABU / BUND ca. 2,5 km von der geplanten Windkraftkonzentrationszone
entfernt.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
131
Vor diesem Hintergrund kann ausgeschlossen werden, dass es zu einer
baubedingten Störung von Individuen der Art
im Sinne des
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG kommen wird.
§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG:
Werden
Fortpflanzungsoder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Fazit:
Uhu
anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Uhus bei der Jagd oder der Balz
aufgrund von betriebsbedingten Störreizen ein Meideverhalten gegenüber WEA
zeigen. Derzeit liegen diesbezüglich aber keine Hinweise vor. Generell scheint der
Uhu gegenüber kontinuierlichen Störreizen relativ unempfindlich zu sein (s. o.).
Vor diesem Hintergrund wird erwartet, dass eine Meidung allenfalls im
unmittelbaren Umfeld der WEA eintreten und somit nur sehr kleinräumig wirken
wird. Im Vergleich zum gesamten Streifgebiet eines Uhus wäre eine etwaige
Verringerung der Habitatqualität im unmittelbaren Anlagenumfeld vergleichsweise gering.
Zusammenfassend wird betriebsbedingt keine erhebliche Störung von Uhus
erwartet.
baubedingte Auswirkungen
Aus den Untersuchungen ergaben sich keine Hinweise auf einen Brutplatz des
Uhus im UR1000. Der nächste bekannte Brutplatz befindet sich nach den Daten des
NABU / BUND ca. 2,5 km von der geplanten Windkraftkonzentrationszone
entfernt.
Aus den Untersuchungen ergaben sich keine Hinweise auf einen Brutplatz des
Uhus im UR1000. Auch die Untersuchung des BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG
(2013) sowie aus den Daten der Stellungnahme des NABU / BUND ergeben sich
keine Hinweise auf Bruten des Uhus im Untersuchungsraum. Der nächstgelegene
bekannten Brutplatz befindet sich nach den Daten des NABU / BUND in ca. 2,5 km
Entfernung zur geplanten Windkraftkonzentrationszone. Im Bereich der geplanten
Standorte der WEA existieren weder genutzte noch potenzielle Bruthabitate der
Art.
Eine baubedingte Beschädigung oder Zerstörung einer Fortpflanzungs- oder
Ruhestätte kann in dieser Entfernung ausgeschlossen werden.
anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen
Aufgrund der Entfernung genutzter Brutplätze zu der geplanten
Windkraftkonzentrationszone (s. o) kann ausgeschlossen werden, dass es anlageoder betriebsbedingt zu einer Beschädigung oder Zerstörung einer Fortpflanzungsoder Ruhestätte kommen wird.
Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA werden keine erheblichen
Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung verursachen.
Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA innerhalb der geplanten
Windkraftkonzentrationszone werden weder gegen die Verbote des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne
der Eingriffsregelung führen.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
132
Kranich (als Durchzügler)
Artspezifische
Empfindlichkeit
gegenüber WEA
Zur Empfindlichkeit und zum Verhalten von Kranichen gegenüber WEA liegen
mehrere Einzelbeobachtungen vor:
NOWALD (1995) wertete 23 Beobachtungen von nahe an WEA fliegenden
Kranichtrupps aus (Flüge zwischen Nahrungs- und Schlafplätzen). Demnach sei in
allen Fällen ein unterschiedlich stark ausgeprägtes Zögern bzw. Zurückscheuen
der Flugstaffeln festzustellen. Die gemittelte Meidedistanz betrage 300 m
(Minimum: 150 m, Maximum: 670 m).
BRAUNEIS (1999) beobachtete in Hessen an einem Standort mit vier WEA, dass ein
Teil der beobachteten Kraniche „beim Anflug auf die WKA etwa 300 bis 400 m
vor den laufenden Rotoren von der üblichen Route abbog und die vier WKA in
einem Abstand von 700 bis 1.000 m umflogen“. Teilweise lösten sich Truppgemeinschaften auf, kehrten um oder formierten sich erst nach der Passage von
WEA neu. Der Betrieb von WEA habe somit zu Irritationen der ziehenden Kraniche
geführt.
STÜBING (2001) beobachtete im Bereich des Vogelsbergs in Hessen an mehreren
Tagen durchziehende Kraniche in der weiteren Umgebung von verschiedenen
Windparks. Am stärksten Zugtag wurden 14.082 Individuen in 56 Gruppen registriert, von denen allerdings 5.165 Individuen in 19 Gruppen in einer Entfernung
von mehr als 2 km zu einer WEA durchzogen. Bei vier der 56 Gruppen wurden
Verhaltensänderungen festgestellt, die auf die WEA zurückzuführen waren:
- 130 Individuen kreisten ungeordnet mit unkontrolliertem Trudeln etwa 200 m
westlich eines Windenergiestandortes und zogen dann weiter.
- 286 Individuen wichen nach kurzem Kreisen in einer Distanz von 500 m vor
einem Windpark aus und umflogen dieses Gebiet nach einem Höhengewinn
von 150 auf 350 m etwa 3 km westlich.
- 75 Individuen begannen etwa 800 m vor einem Windpark in einer Höhe von
150 m zu kreisen, zogen auf einer Höhe von 450 m etwa 3 km nach
Nordosten zurück und umflogen dann die WEA.
- 150 Individuen in 200 m über Geländehöhe und etwa 900 m von drei WEA
entfernt schraubten sich auf 350 m hoch und zogen dann nach einem Bogen
in einer Entfernung von etwa 3,5 km an den WEA vorbei.
Von den insgesamt 8.917 Individuen bzw. 37 Ereignissen, die in einer Entfernung
von weniger als 2 km zu einer WEA durchzogen, reagierten somit 641 (7,2 %)
bzw. vier (10,8%) deutlich auf die WEA. Weitere 622 Individuen in vier Gruppen
zeigten beim Vorbeiflug schwache Reaktionen auf die WEA. Die beobachtete
Verhaltensänderung einer individuenstarken Formation war nicht eindeutig
einzuschätzen, so dass ein Zusammenhang mit WEA fraglich blieb. Die
festgestellten Kraniche zogen alle recht niedrig in Höhen von überwiegend 100
bis 200 m, selten wurden 400 m erreicht. Unter günstigen Zugbedingungen
ziehen Kraniche allerdings auch in wesentlich größeren Höhen (> 1 km), in denen
keine Irritationen mehr zu erwarten sind. Zusammenfassend nimmt STÜBING
(2001) an, dass Kraniche mit den beschriebenen Ausnahmen offenbar wenig
Scheu gegenüber WEA zeigen, da i. d. R. kein „ängstliches“ Kreisen, kein
weiträumiges Umfliegen der WEA und keine Zugrichtungsänderungen beobachtet
werden konnten. Der Autor geht nicht davon aus, dass Kraniche bei Begegnungen
mit WEA zwangsläufig ein Meideverhalten zeigen. Reaktionen seien vor allem bei
ungünstigen Sichtverhältnissen, wenn WEA erst spät und dann relativ „plötzlich“
wahrgenommen werden, sowie bei Gegenwind aufgrund der Luftverwirbelungen
von WEA zu erwarten.
REICHENBACH et al. (2004) halten es hingegen für weitgehend abgesichert, dass
Kraniche bei Flügen WEA in einem Abstand von 300 bis 500 m umfliegen.
MÖCKEL & WIESNER (2007) beobachteten je 56, 64 und zwei ziehende Kraniche, die
in einem Abstand von 100, 150 und 150 m und einer Höhe von 120, 200 und
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
§ 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
133
200 m an einem Windpark mit fünf WEA - offenbar ohne Reaktion - vorbeiflogen.
Als Rastvogel näherten sich einzelne Kraniche bis auf 150 m an WEA an. Kleinere
rastende und Nahrung suchende Kranichtrupps wurden in einem Abstand von
400 m zu WEA des Windparks Wittmansdorf beobachtet. Größere rastende Trupps
hielten nach MÖCKEL & WIESNER (2007) hingegen einen Abstand von mindestens
1.000 m zu WEA.
SCHELLER & VÖKLER (2007) fanden keinen signifikanten Unterschied zwischen der
Brutdichte von Kranichen in der Umgebung von Windparks und unbeeinflussten
Kontrollflächen. Ein nennenswerter Anteil (42 %) der registrierten Brutplätze
(n=17) lag in einer Entfernung von weniger als 500 m zu einer WEA. Die
geringste Entfernung von Kranichbrutplätzen betrug 160 m (n= 2). Ein Einfluss auf
die Brutplatzwahl war lediglich für den Nahbereich bis zu einer Entfernung von
100 m nachweisbar. Es ergab sich auch kein signifikanter kausaler
Zusammenhang zwischen dem Bruterfolg und der Entfernung eines Brutplatzes
zur nächstgelegenen WEA.
GRUNWALD (2009) stellte in den Jahren 2006 und 2007 bei knapp 12 % von etwa
30.000 beobachteten Kranichen Verhaltensänderung bei Annährungen an WEA
fest. Dabei konnte er bei der Masse der Tiere auch im nahen Umfeld der WEA
i. d. R. keine Reaktionen registrieren. Im Mittel überflogen die Kraniche die WEA
in ca. 750 m und zeigten schon aufgrund der Höhe des Überflugs keine
Reaktionen auf die WEA.
STEINBORN & REICHENBACH (2011) stellten bei Beobachtungen von Kranichen an
Massenzugtagen an Windparks im Landkreis Uelzen fest, dass die Tiere stets über
die vorhandenen WEA hinweg flogen, ohne das Beeinträchtigungen wie
Ausweichreaktionen beobachtet werden konnten. Zudem wurden auch keine
großräumigen Ausweichbewegungen festgestellt. Nach dem Bau der WEA
wurden sogar weitaus höhere Kranichzahlen als vor dem Bau erreicht. Als Fazit
fassen die Autoren zusammen, dass keine Beeinträchtigungen durch die
Windparks auftraten (zumindest an Massenzugtagen).
Zusammenfassend kann die Empfindlichkeit der Art als Brutvogel als gering
bewertet werden. Als Rastvogel und wahrscheinlich auch als Zugvogel scheinen
Kraniche ein Meideverhalten gegenüber WEA zu zeigen, das abhängig von der
Truppgröße ist.
Nach (MKULNV & LANUV 2013) gilt die Art als WEA-empfindlich, die ein
Meideverhalten gegenüber WEA aufweist. Die LAG VSW (2015) empfiehlt mit
WEA einen Abstand von 500 m zu Brutplätzen sowie von 3.000 m zu
bedeutenden regelmäßig genutzten Schlafplätzen einzuhalten. Ferner sollen die
Hauptflugkorridore zwischen Schlaf- und Nahrungsplätzen freigehalten werden.
Bislang existieren bundesweit 14 Nachweise von an WEA verunglückten
Kranichen (Stand: 16.12.2015; vgl. DÜRR 2015). Vor dem Hintergrund, dass Deutschland alljährlich auf dem Heim- und Wegzug von je ca. 240.000 bis 300.000
Individuen überflogen wird (vgl. PRANGE 2010, PRANGE et al. 2013), scheint das
Kollisionsrisiko für die Art sehr gering zu sein (vgl. auch LAG VSW 2015).
baubedingte Auswirkungen
Es kann ausgeschlossen werden, dass ziehende Kraniche während der Bauphase
verletzt oder getötet werden.
anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
Der Untersuchungsraum liegt in einem bekannten 100 bis 340 km breiten
Zugkorridor für durchziehende Kraniche.
Kraniche ziehen bei günstigen Bedingungen im Allgemeinen in größeren Höhen
von 300 bis 500 m oder sogar höher durch das Binnenland. GRUNWALD (2009)
stellte im östlichen Hunsrück mittlere Flughöhen von etwa 750 m fest. Unter
Berücksichtigung der angenommenen Gesamthöhe von etwa 200 m wird ein
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
134
großer Teil der Kraniche nicht in Höhe des Rotorbereichs (etwa 90 bis 200 m) der
geplanten WEA fliegen. Grundsätzlich sollten Kraniche am Tage in der Lage sein,
einen Windpark wahrzunehmen und diesem - wie bereits mehrfach beobachtet auszuweichen, so dass selbst für die Individuen, die auf den Rotorbereich
zufliegen unter günstigen bis normalen Witterungsbedingungen kein besonderes
Kollisionsrisiko bestehen dürfte. Denkbar ist, dass es bei schlechten
Witterungsbedingungen (z. B. bei eintretendem Nebel oder starkem Gegenwind)
zu kritischen Situationen und ggf. auch zu Kollisionen kommt. In diesen Fällen ist
die Zugintensität i. d. R. aber ohnehin eingeschränkt.
Der nächtliche Kranichzug erfolgt in größeren Höhen und damit deutlich oberhalb
von modernen, maximal 200 m hohen WEA. Das trifft auch für den Frühjahrszug
zu. Zu diesen Zeiten (nachts, im Frühjahr) ist das Kollisionsrisiko für ziehende
Kraniche somit sehr gering.
Bislang fehlen ohnehin Nachweise, dass für Kraniche an WEA überhaupt ein
relevantes (absolutes) Kollisionsrisiko vorliegt:
- Während der zahlreichen Beobachtungen von Kranichen, die an WEA entlang
zogen (s. o.), wurde bislang keine Kollision oder eine besonders kritische
Situation festgestellt.
- Es existieren überhaupt erst vier Nachweise von verunglückten Kranichen an
einer WEA.
- MÖCKEL & WIESNER (2007) fanden in verschiedenen Windparks weder bei der
Untersuchung zum Vorkommen gefährdeter Vogelarten noch bei der gezielten
Kontrolle des WEA-Umfelds (Schlagopfersuche) einen verunglückten Kranich,
wobei die Art an mehreren Standorten als Rast- und / oder Brutvogel auftrat.
Zusammenfassend erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass an den geplanten
WEA Kraniche kollidieren werden. Kollisionen an den geplanten WEA können zwar
nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, sind aber nach derzeitigem
Kenntnisstand als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen
nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007).
§ 44 Abs. 1 Nr. 2
BNatSchG:
Werden Tiere
erheblich gestört?
bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
Kraniche, die in Höhe des Rotorbereichs von WEA auf die geplanten WEA
zufliegen werden, werden die WEA um- oder überfliegen, um Kollisionen zu
vermeiden. Im Einzelfall kann es auch zu den von einzelnen Autoren
geschilderten Irritationen kommen (s. o.). Die geplanten WEA stellen für diese
Individuen einen Störreiz dar. Durch die Ausweichbewegungen / Irritationen
kommt es in gewissem Maße zu einem erhöhten Energiebedarf. Gemessen an
der Zugstrecke, die Kraniche an einem Tag zurücklegen, ist der Umweg, den sie
um den Windpark fliegen müssen, und damit auch der dadurch verursachte
Energiebedarf jedoch zu vernachlässigen.
Unter Berücksichtigung der überregional äußerst positiven Bestandsentwicklung
der Art werden derartige Ausweichbewegungen keinen Einfluss auf den
Erhaltungszustand der „lokalen Population“ haben. Die geplanten WEA werden
somit nicht zu erheblichen Störungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
führen.
§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG:
Werden
Fortpflanzungsoder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
Der Untersuchungsraum diente Kranichen weder als Fortpflanzungs- noch als
Ruhestätte.
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Die Errichtung und der Betrieb von WEA werden keine erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung verursachen.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
Fazit:
Kranich
135
Die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA innerhalb der geplanten
Windkraftkonzentrationszone werden weder gegen die Verbote des
§ 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im
Sinne der Eingriffsregelung führen.
Grauammer
Artspezifische
Empfindlichkeit
gegenüber WEA
§ 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG:
Werden Tiere
verletzt oder
getötet?
Zur artspezifischen Empfindlichkeit der Grauammer liegen gesicherte
wissenschaftliche Erkenntnisse vor:
REICHENBACH et al. (2004) stufen die Empfindlichkeit der Art nach weitgehend
abgesicherten Erkenntnissen als gering ein.
MÖCKEL & WIESNER (2007) fassen zusammen, dass insbesondere bodennah lebende
Vögel sich nicht durch WEA stören lassen und diese selbst im Nahbereich nisten.
Insgesamt wurde von ihnen keine Singvogelart gefunden, die die Nähe von WEA
bewusst mied.
STÜBING (2011) stellt fest, dass Grauammern in direkter Nähe von WEA brüten,
sofern sich dort geeignete Lebensräume befinden.
Bisher liegen 28 Nachweise von Kollisionsopfer von Grauammern an WEA vor
(Stand: 16.12.2015; vgl. DÜRR 2015). 25 Nachweise stammen aus Brandenburg,
wo die Art v. a. im Bereich offener landwirtschaftlicher Nutzflächen häufig ist. Die
Verletzungen der kollidierten Grauammern deuten darauf hin, dass ein Großteil
der Individuen nicht mit den Rotoren, sondern mit den Masten der WEA kollidiert
ist (möglicherweise bei einer Fluchtreaktion, bei der sie aufgescheucht worden
sind). Dabei stammen die Funde von WEA, die im unteren Teil des Turms über
keinen Anstrich verfügen (vgl. DÜRR 2011).
baubedingte Auswirkungen
Die Möglichkeit, dass Grauammern baubedingt verletzt oder getötet werden,
ergibt sich nur dann, wenn sich auf den Bauflächen der WEA Nester der Art mit
nicht flüggen Jungvögeln befinden. Die geplanten WEA-Standorte sowie deren
Zuwegung befinden sich zumindest in potenziellen Bruthabitaten. Die vom BÜRO
FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) festgestellten Brutrevier lagen etwa
500 m bzw. noch weiter von den geplanten Anlagenstandorten entfernt (vgl.
Karte 5.1).
Dennoch kann aufgrund der generellen Eignung landwirtschaftlicher Nutzflächen
bzw. angrenzender Randstrukturen nicht ausgeschlossen werden, dass auf den
geplanten Bauflächen Grauammern bei Baubeginn brüten könnten.
Um einen möglichen Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden
werden geeignete Maßnahmen erforderlich.
Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl (vgl. Kapitel 6):
1. Errichtung der WEA in einem Bauzeitenfenster außerhalb der Brutzeiten von
Grauammern (vgl. Tabelle 6.3).
2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Errichtung der geplanten WEA in
Zeiten außerhalb der Brutzeiten der Art (vgl. Tabelle 6.3). Nach der
Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass auf den
Flächen keine Grauammern mehr brüten können.
3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten WEA vor Baubeginn auf
Brutvorkommen von Grauammern. Werden keine Brutvorkommen der Art
ermittelt, kann mit der Errichtung der WEA begonnen werden. Sollten auf den
Bauflächen Grauammern brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der
Brutzeit der Art verschoben werden.
ecoda
Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
136
anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
Die Verletzungen der bisher an WEA tot aufgefundenen Grauammern deuten
darauf hin, dass die Tiere nicht mit den Rotoren, sondern mit den Masten der
WEA kollidiert sind. Grauammern scheinen in Sondersituationen - v. a. wenn sie
aufgeschreckt werden - weiße Masten nicht oder nur eingeschränkt zu erkennen
und können dann mit diesen kollidieren (vgl. DÜRR 2011). Folglich bezieht sich das
Kollisionsgefahr auf Tiere, die sich in der unmittelbaren Nähe der Anlagen
aufhalten und dort aufgeschreckt werden. Die Gefahr, dass sich das
Kollisionsrisiko von Grauammern signifikant erhöht, besteht demnach an WEA, die
sich in unmittelbarer Nähe von Lebensräumen befinden, die regelmäßig von
Grauammern genutzt werden. Aufgrund der Ergebnisse aus den Jahren 2011 und
2013 sowie der Ergebnisse des BÜROS FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013)
liegen die genutzten Brutreviere 500 m bzw. noch weiter von den geplanten
WEA-Standorten entfernt. Zudem sind die geplanten WEA durch Gehölze von den
Brutbereichen getrennt. An den geplanten WEA-Standorten wurden keine
Grauammern festgestellt.
Die regelmäßig genutzten Bereiche lagen so weit von den geplanten WEA
entfernt, dass eine Kollision durch ein schreckhaftes Auffliegen - allein schon
wegen der großen Entfernung - sehr unwahrscheinlich ist. In diesen Entfernungen
wird somit nicht mit einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko gerechnet.
Eine Kollision an den geplanten WEA kann zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, ist aber als äußerst seltenes Ereignis zu bewerten, das zum allgemeinen nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (vgl. LÜTTMANN 2007).
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 baubedingte Auswirkungen
BNatSchG:
Die festgestellten Reviere sind so weit von den geplanten WEA-Standorten
Werden Tiere
entfernt, dass keine baubedingten erheblichen Störungen erwartet werden.
erheblich gestört?
anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen
Grauammern weisen gegenüber den von WEA ausgehenden anlagen- und
betriebsbedingten Reizen offensichtlich keine oder allenfalls eine sehr geringe
Empfindlichkeit auf (s. o.). Es kann daher ausgeschlossen werden, dass das
Vorhaben anlage- oder betriebsbedingt zu erheblichen Störungen von
Grauammern führen wird.
§ 44 Abs. 1 Nr. 3
BNatSchG:
Werden
Fortpflanzungsoder Ruhestätten
beschädigt oder
zerstört?
baubedingte Auswirkungen
Die festgestellten Reviere sind so weit von den geplanten WEA-Standorten
entfernt, dass keine baubedingten Beschädigungen oder Zerstörungen von
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten erwartet werden.
§ 14 Abs. 1
BNatSchG:
Eingriffsregelung
Es wird nicht erwartet, dass die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA in
der geplanten Windkraftkonzentrationszone zu erheblichen Beeinträchtigungen
im Sinne der Eingriffsregelung führen werden.
Fazit:
Grauammer
Die Errichtung und der Betrieb der WEA in der geplanten
Windkraftkonzentrationszone werden - ggf. unter Berücksichtigung geeigneter
Vermeidungsmaßnahmen -weder gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG
verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung
führen.
anlagen- und baubedingte Auswirkungen
Grauammern weisen gegenüber den von WEA ausgehenden anlagen- und
betriebsbedingten Reizen offensichtlich keine oder allenfalls eine sehr geringe
Empfindlichkeit auf (s. o.).
Daher wird angenommen, dass anlagen- oder betriebsbedingt keine
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Grauammern beschädigt oder zerstört
werden.
ecoda
Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen
137
6
Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen
6.1
Maßnahmen zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG
6.1.1
Vermeidungsmaßnahmen
Baumbrütende Großvögel und Spechte (Habicht, Sperber, Mäusebussard, Waldkauz, Waldohreule,
Kleinspecht)
Die geplanten WEA sollen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden, die für die Arten über
keine geeigneten Fortpflanzungsstätten verfügen. Somit ist an den geplanten Standorten der WEA
nicht mit einer Tötung oder Verletzung von Individuen dieser Arten im Zusammenhang mit dem
Verlust oder der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu rechnen.
Für die Zuwegung zu den geplanten WEA müssen einzelne Gehölze entfernt werden, die über ein
gewisses Potenzial als Niststätten für baumbrütende Großvögel oder Spechte verfügen. Deswegen
kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Zuwegung
eventuell Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört und damit einhergehende
Individuenverluste eintreten könnten (vgl. Kapitel 5).
Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG zu vermeiden, sind entsprechende
Maßnahmen vorzunehmen. Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl:
1. Anlage der Zuwegung in einem Bauzeitenfenster außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten
(Bauzeiten: 01.08. bis 20.02.; vgl. Tabelle 6.1).
2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der Zuwegung in Zeiten außerhalb der
Brutzeiten der Arten (Baumfeldräumung im Zeitraum vom 01.08. bis 20.02.; vgl. Tabelle 6.1). Nach
der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass Individuen der betroffenen
Arten auf den Flächen keine Niststätten mehr anlegen können.
3. Eine
Überprüfung
der
Bauflächen
zur
Anlage
der
Zuwegung
vor
Baubeginn
auf
Fortpflanzungsstätten der betroffenen Arten. Werden keine Niststätten der Art ermittelt, kann mit
der Anlage der Zuwegung begonnen werden. Sollten auf den betroffenen Flächen Individuen der
Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden.
ecoda
Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen
Tabelle 6.1:
138
ecoda
Brut- und Nestlingszeiträume von Habicht, Sperber, Mäusebussard, Waldkauz,
Waldohreule, Kleinspecht nach LANUV (2016)
Februar
Art
A
M
März
E
A
M
April
E
A
M
Mai
E
A
M
Juni
E
A
M
Juli
E
A
M
Aug.
E
A
M
E
Habicht
Sperber
Mäusebussard
Waldkauz
Waldohreule
Kleinspecht
Brutzeit gesamt
In bzw. an Gehölzen brütende Arten (Turteltaube, Neuntöter, Nachtigall, Feldsperling)
Die geplanten WEA sollen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden, die für die Arten über
keine geeigneten Fortpflanzungsstätten verfügen. Somit ist an den geplanten Standorten der WEA
nicht mit einer Tötung oder Verletzung von Individuen im Zusammenhang mit dem Verlust oder der
Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu rechnen.
Für die Zuwegung zu den geplanten WEA müssen einzelne Gehölze entfernt werden, die über ein
gewisses Potenzial als Niststätten für in Gehölzen brütende Vogelarten verfügen. Deswegen kann zu
diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt werden, ob durch die Anlage der Zuwegung
eventuell Fortpflanzungsstätten der Arten beschädigt oder zerstört und damit einhergehende
Individuenverluste eintreten könnten (vgl. Kapitel 5).
Um den Tatbestand nach § 44 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG zu vermeiden, sind entsprechende
Maßnahmen vorzunehmen. Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl:
1. Anlage der Zuwegung in einem Bauzeitenfenster außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten
(Bauzeiten: 01.09. bis 31.03.; vgl. Tabelle 6.2).
2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Anlage der Zuwegung in Zeiten außerhalb der
Brutzeiten der Arten (Baumfeldräumung im Zeitraum vom 01.09. bis 31.03.; vgl. Tabelle 6.2). Nach
der Baufeldräumung muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass Individuen der betroffenen
Arten auf den Flächen keine Niststätten mehr anlegen können.
3. Eine
Überprüfung
der
Bauflächen
zur
Anlage
der
Zuwegung
vor
Baubeginn
auf
Fortpflanzungsstätten der betroffenen Arten. Werden keine Niststätten der Art ermittelt, kann mit
der Anlage der Zuwegung begonnen werden. Sollten auf den betroffenen Flächen Individuen der
Arten brüten, muss der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden.
Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen
Tabelle 6.2:
139
Brut- und Nestlingszeiträume von Turteltaube, Neuntöter, Nachtigall, Feldsperling nach
LANUV (2016)
Art
März
A
M
April
E
A
M
Mai
E
A
M
Juni
E
A
M
Juli
E
A
M
Aug.
E
A
M
E
Turteltaube
Neuntöter
Nachtigall
Feldsperling
Brutzeit gesamt
Am Boden brütende Arten (Wachtel, Rebhuhn, Feldlerche, Feldschwirl, Schwarzkehlchen, Baumpieper,
Grauammer)
Es ist nicht auszuschließen, dass zum Zeitpunkt des Beginns der Baumaßnahmen auf den Bauflächen,
die zur Errichtung von der geplanten WEA erforderlich sind (Fundament-, Kranstell-, Montage- und
Lagerflächen sowie Zuwegung) Niststätten von Wachtel, Rebhuhn, Feldlerche, Feldschwirl,
Schwarzkehlchen, Baumpieper und Grauammer existieren (vgl. Kapitel 5).
Zur Vermeidung des Tatbestands nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG (Tötung oder Verletzung
von Individuen) ist daher eine geeignete Maßnahme vorzunehmen.
Folgende Maßnahmen stehen alternativ zur Auswahl:
1. Errichtung der WEA in einem Bauzeitenfenster außerhalb der Brutzeiten der betroffenen Arten
(21.08. bis 20.03: vgl. Tabelle 6.3).
2. Baufeldräumung der betroffenen Flächen zur Errichtung der geplanten WEA in Zeiten außerhalb der
Brutzeiten der betroffenen Arten (21.08. bis 20.03: vgl. Tabelle 6.3). Nach der Baufeldräumung
muss bis zum Baubeginn sichergestellt sein, dass auf den Flächen keine Individuen der Arten mehr
brüten können.
3. Eine Überprüfung der Bauflächen der geplanten WEA vor Baubeginn auf Brutvorkommen der
betroffenen Arten. Werden keine Brutvorkommen der Arten ermittelt, kann mit der Errichtung der
WEA begonnen werden. Sollten auf den Bauflächen Individuen der betroffenen Arten brüten, muss
der Baubeginn auf Zeiten nach der Brutzeit der Arten verschoben werden.
ecoda
Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen
Tabelle 6.3:
140
Brut- und Nestlingszeiträume von Wachtel, Rebhuhn, Feldlerche, Feldschwirl,
Schwarzkehlchen, Baumpieper und Grauammer nach LANUV (2016)
März
Art
A
M
April
E
A
M
Mai
E
A
M
Juni
E
A
M
Juli
E
A
M
Aug.
E
A
M
E
Wachtel
Rebhuhn
Feldlerche
Feldschwirl
Schwarzkehlchen
Baumpieper
Grauammer
Brutzeit gesamt
6.1.2
Verminderungsmaßnahmen Rotmilan
Maßnahmen zur weiteren Reduzierung des Kollisionsrisikos für Rotmilane (sowie anderer Greifvögel)
Um nach Inbetriebnahme Rotmilane nicht in die Nähe der WEA zu locken, sollten folgende
Maßnahmen ergriffen werden (vgl. MAMMEN et al. 2010):
(1)
Die Mastfuß-Umgebung sollte so unattraktiv wie möglich für Kleinsäuger und Rotmilane sein.
(2)
Die Mastfuß-Umgebung sollte so klein wie möglich sein.
(3)
Die Mastfußbrache sollte nicht gemäht oder umgebrochen werden.
6.1.3
Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion für die Wachtel (CEF-Maßnahmen)
Um die ökologische Funktion eventuell beschädigter oder zerstörter Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
im räumlichen Zusammenhang auf jeden Fall zu erhalten, sollten vorsorglich Flächen für die Wachtel
optimiert werden.
Diese Flächen müssen mit Inbetriebnahme der Anlagen so hergestellt sein müssen, dass sie von
Wachteln nutzbar sind. Unter Annahme eines Meideverhaltens von 200 m im Umkreis bestehender
WEA, wird - vor dem Hintergrund der Ergebnisse aus den Jahren 2011 und 2013 sowie des BÜROS FÜR
ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2013) - davon ausgegangen, dass zwei Wachtelreviere betroffen sein
könnten. In Anlehnung Nach MKULNV (2013) kann als „Fortpflanzungsstätte“ pro Wachtel ein Umfang
von 1 ha angesetzt werden. Da der Maßnahmenbedarf mind. im Verhältnis 1:1 zur Beeinträchtigung
erfolgen sollte, werden für zwei eventuell beeinträchtigte Fortpflanzungsstätten der Art insgesamt
CEF-Maßnahmen auf einer Fläche von 2 ha notwendig. Geeignete Maßnahmen sind im Leitfaden des
MKULNV (2013) (insbesondere Ackerextensivierung) aufgeführt.
ecoda
Vermeidungs-, Verminderungs- und Kompensationsmaßnahmen
6.2
141
Kompensationsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung
Kompensationsmaßnahmen Wachtel
Das Meideverhalten der Wachtel führt zudem zu einem Funktionsverlust in einem Bereich von
besonderer Bedeutung für Wachteln, der als erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der
Eingriffsregelung zu werten ist.
Der Raum, in dem erhebliche Beeinträchtigungen für die Wachtel erwartet werden, ist identisch mit
der Fläche, der für die Ermittlung des Umfangs der CEF-Maßnahmen herangezogen wurde (s. o.). Die
dargestellten CEF-Maßnahmen werten Flächen für die Wachtel ökologisch auf und sind deswegen
auch geeignet, die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregel zu kompensieren. Der
Flächenumfang und die vorgeschlagenen CEF-Maßnahmen werden deswegen als ausreichend
erachtet, um auch die erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung zu
kompensieren.
Eine darüber hinausgehende Kompensation ist nicht notwendig.
Kompensationsmaßnahmen für weitere bodenbrütende Arten des Offenlands (Feldlerche und
Rebhuhn)
Die geplanten WEA sollen auf Ackerflächen errichtet werden, sodass insbesondere Arten von
Lebensraumverlusten betroffen sein können, für die Ackerflächen bedeutende Lebensraumfunktionen
erfüllen. Neben der Wachtel trifft das in der vorliegenden Planung auf das Rebhuhn und die Feldlerche
zu (vgl. Kapitel 5). Für die Anlage der Fundamente und der Kranstellflächen werden ca. 2,4 ha
Ackerfläche in Anspruch genommen (vgl. ECODA 2014).
Dieser Lebensraumverlust stellt eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne der Eingriffsregelung dar,
der durch habitataufwertende Maßnahmen zu kompensieren ist.
Zur Vermeidung eines Tatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG für die Wachtel sollten
vorsorglich CEF-Maßnahmen auf 2 ha Fläche durchgeführt werden, die zu einer Erhöhung der
Habitatqualität auf bislang intensiv bewirtschafteten und von der Windenergienutzung unbeeinflussten
Flächen führen (s. o). Grundsätzlich sind - zumindest die meisten CEF-Maßnahmen für die Wachtel auch in der Lage erhebliche Beeinträchtigungen für die weiteren bodenbrütenden Arten des
Offenlands zu kompensieren (vgl. MKUNLV 2013).
Bei einer entsprechenden Konzeption der CEF-Maßnahmen für die Wachtel würden auch die
erheblichen Beeinträchtigungen für die bodenbrütenden Vogelarten des Offenlandes kompensiert
werden. Die verbleibenden 0,4 ha müssen durch geeignete Maßnahmen (z. B. Getreideeinsaat mit
doppeltem Reihenabstand) kompensiert werden.
Sollte eine entsprechende Planung nicht möglich sein, werden der Umfang und die konkrete
Ausgestaltung der Maßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargelegt.
ecoda
Zusammenfassung
7
142
Zusammenfassung
Anlass des vorliegenden Fachgutachtens sind die geplante Errichtung und der Betrieb von fünf
Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau (Ortsteil Thum, Kreis Düren) im
Bereich des Bebauungsplans „G 1 – Windenergieanlagen Lausbusch“. Die geplanten WEA-Standorte
werden derzeit als Ackerflächen genutzt.
Bei den von der REA GmbH geplanten WEA 2, 3, 4, 5 und 6 handelt es sich um Anlagen des Typs GE
130 des Herstellers General Electric mit einer Nabenhöhe von 110,0 m und einem Rotordurchmesser
von 130,0 m (Gesamthöhe: 175 m) vorgesehen. Beim Anlagentyp GE 130 beträgt die Nennleistung
laut Hersteller 3,2 MW. Die vormals geplante WEA 1 ist entfallen.
Auftraggeberin des Fachgutachtens ist die Gemeinde Kreuzau.
Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es,
-
die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Brut-, Rast- und Zugvögel zu prognostizieren und
zu bewerten,
-
zu prüfen, ob das Vorhaben einen Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG
auslösen wird und
-
zu prüfen, ob etwaige Auswirkungen als erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung (§ 14 BNatSchG) zu bewerten sind.
In Bezug auf die Abarbeitung des Artenschutzes, die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe und
Erheblichkeitsschwellen wird im vorliegenden Gutachten den Hinweisen und Arbeitshilfen für die
artenschutzrechtliche Prüfung gefolgt (KIEL 2005, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2007a, b, LÜTTMANN 2007,
STEIN & BAUCKLOH 2007, MUNLV 2010, MWEBWV & MKULNV 2010, MKULNV & LANUV 2013).
Als Datengrundlage zur Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf Vögel wurde
in den Jahren 2010 / 2011 und 2013 das Auftreten von Brut-, Rast- und Zugvögeln (inkl.
Nahrungsgäste) erfasst. Der Untersuchungsraum umfasste den Raum im Umkreis von bis zu 2.000 m
um die geplanten Standorte der WEA.
Im UR2000 wurden während der Kartierungen zu den Brutvögeln im Jahr 2011 und 201 insgesamt 89
Vogelarten festgestellt. Davon nutzten 66 Arten den UR2000 als Bruthabitat, 14 Arten traten als
Gastvögel (v. a. als Nahrungsgäste, Durchzügler oder Wintergäste) auf. Bei neun weiteren Arten war
eine eindeutige Zuordnung als Brut- oder Gastvogel nicht möglich.
Insgesamt wurden im UR2000 33 planungsrelevante Vogelarten nachgewiesen. 22 Arten sind in einer
der Gefährdungskategorien der Roten Liste der Brutvögel Nordrhein-Westfalens eingestuft. 14 Arten
sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. 14 Arten sind im Anhang I der EU-
ecoda
Zusammenfassung
143
Vogelschutz-Richtlinie enthalten bzw. gelten nach Art. 4 (2) der EU-Vogelschutz-Richtlinie als
planungsrelevant. Drei Arten sind als koloniebrütende Arten als planungsrelevant eingestuft.
Während der Kartierungen zu den Rast- und Zugvögeln wurden in den Jahren 2010 / 2011 und 2013
insgesamt 75 Vogelarten registriert.
Davon
sind
29
Arten
als
planungsrelevant
klassifiziert.
18
Arten
sind
in
einer
der
Gefährdungskategorien der Roten Liste der Brutvögel Nordrhein-Westfalens eingestuft. 16 Arten sind
gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Zwölf sind im Anhang I der EU-VogelschutzRichtlinie enthalten bzw. gelten nach Art. 4 (2) der EU-Vogelschutz-Richtlinie als planungsrelevant.
Drei Arten sind aufgrund ihrer koloniebrütenden Nistweise als planungsrelevant eingestuft.
Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von der geplanten WEA
wurden 21 Arten berücksichtigt. Es handelte sich um Arten,
-
die den Untersuchungsraum regelmäßig nutzten, so dass diesem zumindest eine durchschnittliche
Bedeutung zukommt und
-
für die erhebliche negative Auswirkungen nicht per se ausgeschlossen werden können.
Der Vogelschutz steht der Errichtung und dem Betrieb der geplanten WEA nicht entgegen.
Die geplanten WEA sollen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden. Für die Zuwegung
müssen kleinflächig Gehölze entfernt oder rückgeschnitten werden. Sowohl für bodenbrütenden wie
auch in Gehölzen brütende Arten werden auf den Bauflächen Vermeidungsmaßnahmen erforderlich,
um einen Tatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu vermeiden (Bauzeitenbeschränkung,
Baufeldräumung oder Baufeldbegutachtung).
Um nach Inbetriebnahme Rotmilane nicht in die Nähe der WEA zu locken, sollten folgende
Maßnahmen ergriffen werden (vgl. MAMMEN et al. 2010):ag
(1) Die Mastfuß-Umgebung sollte so unattraktiv wie möglich für Kleinsäuger und Rotmilane sein.
(2) Die Mastfuß-Umgebung sollte so klein wie möglich sein.
(3) Keine Mahd (bzw. Umbruch) der Mastfußbrache.
Um die ökologische Funktion eventuell beschädigter oder zerstörter Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
der Wachtel im räumlichen Zusammenhang auf jeden Fall zu erhalten, sollten vorsorglich auf einer
Fläche von 2 ha artspezifische CEF-Maßnahmen durchgeführt werden. Entsprechende Maßnahmen
sind im Leitfaden des MKULNV (2013) aufgeführt.
Für die Anlage der Fundamente und der Kranstellflächen werden ca. 2,4 ha Ackerfläche in Anspruch
genommen (vgl. ECODA 2014). Die CEF-Maßnahmen sind auch geeignet erhebliche Beeinträchtigungen
ecoda
Zusammenfassung
144
im Sinne der Eingriffsregelung für die Wachtel und - bei einer entsprechenden Konzeption - auch für
Feldlerche und Rebhuhn zu kompensieren.
Die verbleibenden 0,4 ha müssen durch geeignete Maßnahmen (z. B. Getreideeinsaat mit doppeltem
Reihenabstand) kompensiert werden.
Darüber hinaus werden die Errichtung und der Betrieb der geplanten WEA weder gegen die Verbote
des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung führen.
ecoda
Abschlusserklärung
Es wird versichert, dass das vorliegende Gutachten unparteiisch, gemäß dem aktuellen Kenntnisstand
und nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt wurde. Die Datenerfassung, die zu diesem
Gutachten geführt hat, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen.
Dortmund, den 03. April 2017
Dr. Michael Quest
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