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Allgemeine Vorlage (Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
81 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
09.06.17, 13:06
Aktualisiert
09.06.17, 13:06
Allgemeine Vorlage (Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 101/2016 1. Ergänzung Kultur, Schule, Soziales, Sport - Frau Kupferschläger BE: Herr Steg Kreuzau, 07.06.2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 21.06.2017 06.07.2017 Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Mit der o.g. Vorlage wurde bereits der Entwurf einer Gebührensatzung für die Unterbringung von Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften in der Gemeinde Kreuzau vorgelegt. Wegen Unklarheiten bezüglich der Höhe der monatlichen Beträge wurde die Verwaltung beauftragt, bei den kreisangehörigen Nachbarkommunen die Gebührenhöhen zu erfragen und auf eine Vergleichbarkeit zu prüfen. Nachdem die Verwaltung die entsprechenden Gebühren erfragt hat, konnte festgestellt werden, dass jede Kommune eine andere Regelung getroffen hat. Einige Kommunen rechnen Pauschalbeträge ab (Bsp. Nörvenich 88,45 € oder Hürtgenwald 103,51 €), andere rechnen nach Quadratmeter ab und trennen teilweise die Nebenkosten, die dann wiederum pauschal zusätzlich abgerechnet werden. Um Rechtssicherheit zu erreichen, wurde der Städte- und Gemeindebund einbezogen, welcher zu diesem Zeitpunkt gerade dabei war, eine Mustersatzung zu erstellen. Nachdem nun die Mustersatzung vorliegt, wurde sich weitgehend hieran orientiert: Es wurde nun eine Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Kreuzau erstellt. Darin werden sowohl alle Personenkreise (Asylantragsteller und Obdachlose) als auch alle Unterkünfte (Gemeinschaftsunterkünfte und angemietete Wohnungen) erfasst. Für die Gemeinschaftsunterkünfte wurde auf Basis der zur Verfügung gestellten Flächen und der im Jahr 2016 tatsächlich entstandenen Kosten eine Durchschnittsgebühr pro Bewohner für das jeweilige Objekt berechnet. Um eine gleichmäßige Kostenverteilung zu erreichen, wurde aus den fünf ermittelten Gebührensätzen eine Durchschnittsgebühr für alle Gemeinschaftsunterkünfte ermittelt, die in die Satzung aufgenommen wurde. Die Berechnung ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt und sollte im Abstand von drei Jahren überprüft werden. Kosten, die für zusätzlich angemieteten Wohnraum entstehen, werden nach den tatsächlich entstehenden Kosten als Benutzungsgebühr auf die Bewohner umgelegt. Die Belegung aller Objekte mit allen Personengruppen unabhängig vom rechtlichen Status lässt eine flexible Unterbringung nach Absprache und Erfordernis zu. Somit kann beispielsweise der Unterbringung von Familien und Frauen getrennt von den männlichen Einzelpersonen Rechnung getragen werden. Die über die Mustersatzung hinausgehenden aufgenommenen Paragraphen wurden aus der bisher geltenden Satzung der Gemeinde Kreuzau über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Unterkünften für Obdachlose und die Erhebung von Benutzungsgebühren vom 10.12.2008 übernommen, da sich diese Hinweise zur Benutzung der Unterkünfte in der Vergangenheit bewährt haben. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Benutzungsgebühren führen zumindest für die Dauer der laufenden Asylverfahren nicht zu einer Verbesserung des Haushaltes, es handelt sich lediglich um objektbezogene Gegenbuchungen. Nach erfolgtem Rechtskreiswechsel in das SGB II oder bei Erwerbstätigkeit der Asylbewerber werden die Benutzungsgebühren tatsächlich in Rechnung gestellt und müssen gezahlt werden. Dies führt zu einer nicht zu beziffernden Verbesserung des Haushalts in Höhe der tatsächlich anfallenden anteiligen Kosten. Der Satzung liegen die tatsächlich entstandenen Kosten aus dem Jahr 2016 zu Grunde. III. Beschlussvorschlag: Die Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Kreuzau wird der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-