Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
81 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
09.06.17, 13:06
Aktualisiert
09.06.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.: 101/2016 1. Ergänzung
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Frau Kupferschläger
BE: Herr Steg
Kreuzau, 07.06.2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
21.06.2017
06.07.2017
Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und
Obdachlose der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Mit der o.g. Vorlage wurde bereits der Entwurf einer Gebührensatzung für die Unterbringung von
Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften in der Gemeinde Kreuzau vorgelegt.
Wegen Unklarheiten bezüglich der Höhe der monatlichen Beträge wurde die Verwaltung
beauftragt, bei den kreisangehörigen Nachbarkommunen die Gebührenhöhen zu erfragen und auf
eine Vergleichbarkeit zu prüfen.
Nachdem die Verwaltung die entsprechenden Gebühren erfragt hat, konnte festgestellt werden,
dass jede Kommune eine andere Regelung getroffen hat. Einige Kommunen rechnen
Pauschalbeträge ab (Bsp. Nörvenich 88,45 € oder Hürtgenwald 103,51 €), andere rechnen nach
Quadratmeter ab und trennen teilweise die Nebenkosten, die dann wiederum pauschal zusätzlich
abgerechnet werden. Um Rechtssicherheit zu erreichen, wurde der Städte- und Gemeindebund
einbezogen, welcher zu diesem Zeitpunkt gerade dabei war, eine Mustersatzung zu erstellen.
Nachdem nun die Mustersatzung vorliegt, wurde sich weitgehend hieran orientiert:
Es wurde nun eine Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und
Obdachlose der Gemeinde Kreuzau erstellt. Darin werden sowohl alle Personenkreise
(Asylantragsteller und Obdachlose) als auch alle Unterkünfte (Gemeinschaftsunterkünfte und
angemietete Wohnungen) erfasst.
Für die Gemeinschaftsunterkünfte wurde auf Basis der zur Verfügung gestellten Flächen und der
im Jahr 2016 tatsächlich entstandenen Kosten eine Durchschnittsgebühr pro Bewohner für das
jeweilige Objekt berechnet. Um eine gleichmäßige Kostenverteilung zu erreichen, wurde aus den
fünf ermittelten Gebührensätzen eine Durchschnittsgebühr für alle Gemeinschaftsunterkünfte
ermittelt, die in die Satzung aufgenommen wurde. Die Berechnung ist der Vorlage als Anlage 2
beigefügt und sollte im Abstand von drei Jahren überprüft werden.
Kosten, die für zusätzlich angemieteten Wohnraum entstehen, werden nach den tatsächlich
entstehenden Kosten als Benutzungsgebühr auf die Bewohner umgelegt.
Die Belegung aller Objekte mit allen Personengruppen unabhängig vom rechtlichen Status lässt
eine flexible Unterbringung nach Absprache und Erfordernis zu. Somit kann beispielsweise der
Unterbringung von Familien und Frauen getrennt von den männlichen Einzelpersonen Rechnung
getragen werden.
Die über die Mustersatzung hinausgehenden aufgenommenen Paragraphen wurden aus der
bisher geltenden Satzung der Gemeinde Kreuzau über die Errichtung, Unterhaltung und
Benutzung von Unterkünften für Obdachlose und die Erhebung von Benutzungsgebühren vom
10.12.2008 übernommen, da sich diese Hinweise zur Benutzung der Unterkünfte in der
Vergangenheit bewährt haben.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Benutzungsgebühren führen zumindest für die Dauer der laufenden Asylverfahren nicht zu
einer Verbesserung des Haushaltes, es handelt sich lediglich um objektbezogene
Gegenbuchungen.
Nach erfolgtem Rechtskreiswechsel in das SGB II oder bei Erwerbstätigkeit der Asylbewerber
werden die Benutzungsgebühren tatsächlich in Rechnung gestellt und müssen gezahlt werden.
Dies führt zu einer nicht zu beziffernden Verbesserung des Haushalts in Höhe der tatsächlich
anfallenden anteiligen Kosten.
Der Satzung liegen die tatsächlich entstandenen Kosten aus dem Jahr 2016 zu Grunde.
III. Beschlussvorschlag:
Die Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der
Gemeinde Kreuzau wird der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
Anlage
-2-