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Beschlussvorlage (Bestimmung der Ausschussvorsitzenden sowie der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden für die Ausschüsse der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-44/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 09.11.2004 Betreff: Bestimmung der Ausschussvorsitzenden sowie Ausschussvorsitzenden für die Ausschüsse der Stadt Bedburg der stellvertretenden Beschlussvorschlag: Die Fraktionen im Rat der Stadt Bedburg bestimmen für die Ausschüsse der Stadt Bedburg nachfolgend aufgeführte Vorsitzende sowie stellvertretende Vorsitzende: Vorsitzende(r) Ausschuss Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement Rechnungsprüfungsausschuss stellv. Vorsitzende(r) Wahlprüfungsausschuss Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: In § 58 Abs. 5 GO NW ist das grundsätzliche Verfahren bezüglich der Verteilung der Ausschussvorsitze geregelt. Die Vorschrift lautet wie folgt: „Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitgliedern. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. .....Die Sätze 1 bis 4 gelten für stellvertretende Vorsitzende entsprechend.“ Die vorgenannte Regelung zur Bestimmung der Ausschussvorsitzenden ist nur dann einschlägig, sofern keine spezialgesetzlichen Vorschriften bestehen. Bezüglich der vom Rat gebildeten Ausschüsse findet dieses Verfahren deshalb bei der Bestimmung des Ausschussvorsitzes sowie des stellvertretenden Vorsitzes im Hauptausschuss keine Anwendung, da gemäß § 57 Abs. 3 GO NW der Bürgermeister den Vorsitz im Hauptausschuss führt bzw. dessen Vertreter durch den Hauptausschuss selbst gewählt wird. Ebenfalls keine Anwendung findet dieses Verfahren beim Wahlausschuss, da gemäß § 2 Abs. 3 KWahlG der Wahlleiter Vorsitzender des Wahlausschusses ist. Das Recht, die Ausschussvorsitzenden sowie die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden zu bestimmen, wird ausschließlich den Fraktionen eingeräumt. Entweder erfolgt eine Einigung der Fraktionen über die Verteilung oder es wird das bereits genannte „Zugriffsverfahren“ durchgeführt. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Fraktionsstärken aller im Rat der Stadt Bedburg vertretenen Fraktionen sowie der Anzahl der über das „Zugriffsverfahren“ zu bestimmenden Ausschussvorsitze besteht im Falle einer Zuteilung der Ausschussvorsitze gemäß § 58 Abs. 5 Satz 2 ff GO NW – sofern sich keine Fraktionen zusammenschließen – für die Höchstzahlen 1, 3, 4 und 6 ein Benennungsrecht der CDU-Fraktion sowie für die Höchstzahlen 2 und 5 ein Benennungsrecht der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg. 50181 Bedburg, den 27. Oktober 2004 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister