Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
140 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
23.03.17, 18:16
Aktualisiert
23.03.17, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg/Herr Schmühl
Kreuzau, 23.03.2017
Vorlagen-Nr.: 30/2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
05.04.2017
25.04.2017
Verwendung der Mittel aus dem Investitionsprogramm "Gute Schule 2020“
I. Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung des Schulausschusses am 16.03.2017 wurde die Vorlage-Nr. 103/2016 1. Erg.
andiskutiert. Bestandteil der Sitzungsvorlage waren Anforderungslisten der Schulen, ergänzt um
Vorschläge der Verwaltung, für Projekte die aus dem Investitionsprogramm gefördert werden
sollten. Wegen der Vielzahl der Maßnahmen hat der Schulausschuss beschlossen, kurzfristig
einen Arbeitskreis einzuberufen, der legitimiert wurde, zur anstehenden Ratssitzung einen
Beschlussvorschlag zu unterbreiten.
Die Sitzung dieses Arbeitskreises hat am 22.03.2017 stattgefunden. Zur Vorbereitung dieser
Sitzung wurde seitens der Verwaltung eine Maßnahmenliste vor der Sitzung als
Diskussionsgrundlage verteilt.
Nach ausführlicher Diskussion hat der Arbeitskreis geringfügige Ergänzungen bzw. Änderungen
vorgenommen und letztendlich einstimmig die als Anlage 1 beigefügte Maßnahmenliste zur
Beschlussfassung durch den Rat empfohlen.
Zu den einzelnen Positionen ergehen nachstehend noch folgende Erläuterungen:
1. Der aufgeführte Medienentwicklungsplan betrifft alle Schulen. Die angegebene Gesamtsumme
basiert auf einer bisher vorliegenden Kostenermittlung. Diese Kostenermittlung bedarf
sicherlich noch einer Überarbeitung. Hierfür ist es zunächst jedoch zwingend erforderlich, die
auch vom Gymnasium gewünschte und von allen Beteiligten für sinnvoll erachtete WLANAusleuchtung des Gebäudes durchzuführen. Nach übereinstimmender Auffassung soll diese
Ausleuchtung in allen Schulgebäuden voran gestellt werden. Sobald die Ergebnisse vorliegen,
wird die vorliegende Verkabelungsplanung der einzelnen Gebäude überprüft.
2. Die Anschaffung von Mobiliar war zunächst nur von drei Schulen beantragt. Aufgrund der
Diskussion hat sich herausgestellt, dass nicht allen Schulleitern bekannt war, dass auch die
Anschaffung von Mobiliar förderfähig ist. Auf Vorschlag von Herrn Lennartz sollte auch die
Ausstattung der OGS-Gruppen mit einbezogen werden. Der Arbeitskreis hat aus diesem
Grunde empfohlen, alle Schulen (mit Ausnahme Gymnasium) mit einzubeziehen und hierfür
den ursprünglich vorgesehenen Betrag von 110.000,00 € auf 150.000,00 € erhöht.
3. Es wurde übereinstimmend für sinnvoll erachtet, den vom Gymnasium gewünschten TabletWagen mit 30 Tablets bereits im Jahre 2017 anzuschaffen. Unabhängig vom endgültigen
Ergebnis des Medienentwicklungsplanes können diese Tablets bereits jetzt schon eingesetzt
werden.
4. Aus der Wunschliste der GS Kreuzau wurde zusätzlich die Neugestaltung des Außengeländes
der OGS mit in das Programm für 2017 aufgenommen, weil hier nach übereinstimmender
Meinung dringender Handlungsbedarf besteht. Auch die für die Folgejahre vorgesehene OGSErweiterung steht einer Realisierung der Maßnahme im Jahre 2017 nicht entgegen.
5. Der Fachausschuss hat im Jahre 2016 die Fachräume der Sekundarschule besichtigt. Der
Physikraum wurde im vergangenen Jahr erneuert. Bereits seinerzeit wurde deutlich, dass
erheblicher Nachholbedarf in der Biologieraumausstattung besteht. Die Maßnahme wurde in
das Programm aufgenommen und soll im Jahre 2018 realisiert werden. Vorher findet
selbstverständlich noch eine Detailkostenermittlung statt.
6. Aufgrund der ständig steigenden Zahl der OGS Schüler in Kreuzau ist eine Erweiterung
voraussichtlich unumgänglich. Eine Erweiterung ist baulich nur möglich durch die Aufstockung
des vor Jahren in eingeschossiger Bauweise (Flachdach) errichteten OGS-Gebäudes. Statisch
ist dies ohne Probleme möglich. Eine erste Kostenschätzung hat ergeben, dass sich die hiermit
verbundenen Baukosten auf rd. 490.000,00 € belaufen werden. Detailuntersuchungen und
konkrete Planungen sollten zeitnah in Angriff genommen werden. Eine Realisierung der
Maßnahme ist aus finanzierungstechnischer Sicht jedoch voraussichtlich erst im Jahre 2020
möglich.
Die Gesamtsumme überschreitet die Fördersumme derzeit um rd. 158.000,00 €. Dieser
Differenzbetrag kann aus der Schul- und Bildungspauschale zur gegebenen Zeit finanziert
werden.
Sofern Maßnahmen aus der Wunschliste der Schulen noch verbleiben, wurde vereinbart, hierüber
jeweils bei den Haushaltsplanberatungen im Rahmen der Verwendung der Schul- und
Bildungspauschale zu entscheiden. Um welche Maßnahmen es sich handelt, ergibt sich aus dem
Vermerk über die Arbeitskreissitzung.
Die vorgeschlagene Maßnahmenliste ermöglicht es nunmehr der Verwaltung für das Jahr 2017
bereits Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 255.000,00 € zu tätigen. Die nicht verwendeten
Fördermittel von rd. 31.000,00 € können förderunschädlich in das Jahr 2018 übertragen werden.
Die Investitionen für die Folgejahre bedürfen in allen Fällen noch einer detaillierten
Kostenermittlung. Hierüber wird dann zur gegebenen Zeit zu jedem einzelnen Projekt
selbstverständlich berichtet.
Abschließend schlage ich Ihnen vor, die Verwendung der Mittel aus dem Investitionsprogramm
„Gute Schule 2020“ gemäß der Vorschlagsliste Anlage 1 zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
In den Haushaltsjahren 2017 – 2020 stehen jährlich rd. 286.800,00 € zur Verfügung. In
entsprechender Höhe sollen auch jährlich gemäß Maßnahmenliste Ausgaben getätigt werden. Im
Vorjahr nicht verwendete Mittel können in das Folgejahr übertragen werden. Im Jahre 2020
(Stichtag 09.12.) ist eine Mittelübertragung nicht mehr möglich.
III. Beschlussvorschlag:
Der vom Arbeitskreis am 22.03.2017 erstellten und als Anlage beigefügten Maßnahmenliste wird
zugestimmt.
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Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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