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Allgemeine Vorlage (Verwendung der Mittel aus dem Investitionsprogramm "Gute Schule 2020“)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
140 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
23.03.17, 18:16
Aktualisiert
23.03.17, 18:16
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Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg/Herr Schmühl Kreuzau, 23.03.2017 Vorlagen-Nr.: 30/2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 05.04.2017 25.04.2017 Verwendung der Mittel aus dem Investitionsprogramm "Gute Schule 2020“ I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Schulausschusses am 16.03.2017 wurde die Vorlage-Nr. 103/2016 1. Erg. andiskutiert. Bestandteil der Sitzungsvorlage waren Anforderungslisten der Schulen, ergänzt um Vorschläge der Verwaltung, für Projekte die aus dem Investitionsprogramm gefördert werden sollten. Wegen der Vielzahl der Maßnahmen hat der Schulausschuss beschlossen, kurzfristig einen Arbeitskreis einzuberufen, der legitimiert wurde, zur anstehenden Ratssitzung einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Die Sitzung dieses Arbeitskreises hat am 22.03.2017 stattgefunden. Zur Vorbereitung dieser Sitzung wurde seitens der Verwaltung eine Maßnahmenliste vor der Sitzung als Diskussionsgrundlage verteilt. Nach ausführlicher Diskussion hat der Arbeitskreis geringfügige Ergänzungen bzw. Änderungen vorgenommen und letztendlich einstimmig die als Anlage 1 beigefügte Maßnahmenliste zur Beschlussfassung durch den Rat empfohlen. Zu den einzelnen Positionen ergehen nachstehend noch folgende Erläuterungen: 1. Der aufgeführte Medienentwicklungsplan betrifft alle Schulen. Die angegebene Gesamtsumme basiert auf einer bisher vorliegenden Kostenermittlung. Diese Kostenermittlung bedarf sicherlich noch einer Überarbeitung. Hierfür ist es zunächst jedoch zwingend erforderlich, die auch vom Gymnasium gewünschte und von allen Beteiligten für sinnvoll erachtete WLANAusleuchtung des Gebäudes durchzuführen. Nach übereinstimmender Auffassung soll diese Ausleuchtung in allen Schulgebäuden voran gestellt werden. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird die vorliegende Verkabelungsplanung der einzelnen Gebäude überprüft. 2. Die Anschaffung von Mobiliar war zunächst nur von drei Schulen beantragt. Aufgrund der Diskussion hat sich herausgestellt, dass nicht allen Schulleitern bekannt war, dass auch die Anschaffung von Mobiliar förderfähig ist. Auf Vorschlag von Herrn Lennartz sollte auch die Ausstattung der OGS-Gruppen mit einbezogen werden. Der Arbeitskreis hat aus diesem Grunde empfohlen, alle Schulen (mit Ausnahme Gymnasium) mit einzubeziehen und hierfür den ursprünglich vorgesehenen Betrag von 110.000,00 € auf 150.000,00 € erhöht. 3. Es wurde übereinstimmend für sinnvoll erachtet, den vom Gymnasium gewünschten TabletWagen mit 30 Tablets bereits im Jahre 2017 anzuschaffen. Unabhängig vom endgültigen Ergebnis des Medienentwicklungsplanes können diese Tablets bereits jetzt schon eingesetzt werden. 4. Aus der Wunschliste der GS Kreuzau wurde zusätzlich die Neugestaltung des Außengeländes der OGS mit in das Programm für 2017 aufgenommen, weil hier nach übereinstimmender Meinung dringender Handlungsbedarf besteht. Auch die für die Folgejahre vorgesehene OGSErweiterung steht einer Realisierung der Maßnahme im Jahre 2017 nicht entgegen. 5. Der Fachausschuss hat im Jahre 2016 die Fachräume der Sekundarschule besichtigt. Der Physikraum wurde im vergangenen Jahr erneuert. Bereits seinerzeit wurde deutlich, dass erheblicher Nachholbedarf in der Biologieraumausstattung besteht. Die Maßnahme wurde in das Programm aufgenommen und soll im Jahre 2018 realisiert werden. Vorher findet selbstverständlich noch eine Detailkostenermittlung statt. 6. Aufgrund der ständig steigenden Zahl der OGS Schüler in Kreuzau ist eine Erweiterung voraussichtlich unumgänglich. Eine Erweiterung ist baulich nur möglich durch die Aufstockung des vor Jahren in eingeschossiger Bauweise (Flachdach) errichteten OGS-Gebäudes. Statisch ist dies ohne Probleme möglich. Eine erste Kostenschätzung hat ergeben, dass sich die hiermit verbundenen Baukosten auf rd. 490.000,00 € belaufen werden. Detailuntersuchungen und konkrete Planungen sollten zeitnah in Angriff genommen werden. Eine Realisierung der Maßnahme ist aus finanzierungstechnischer Sicht jedoch voraussichtlich erst im Jahre 2020 möglich. Die Gesamtsumme überschreitet die Fördersumme derzeit um rd. 158.000,00 €. Dieser Differenzbetrag kann aus der Schul- und Bildungspauschale zur gegebenen Zeit finanziert werden. Sofern Maßnahmen aus der Wunschliste der Schulen noch verbleiben, wurde vereinbart, hierüber jeweils bei den Haushaltsplanberatungen im Rahmen der Verwendung der Schul- und Bildungspauschale zu entscheiden. Um welche Maßnahmen es sich handelt, ergibt sich aus dem Vermerk über die Arbeitskreissitzung. Die vorgeschlagene Maßnahmenliste ermöglicht es nunmehr der Verwaltung für das Jahr 2017 bereits Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 255.000,00 € zu tätigen. Die nicht verwendeten Fördermittel von rd. 31.000,00 € können förderunschädlich in das Jahr 2018 übertragen werden. Die Investitionen für die Folgejahre bedürfen in allen Fällen noch einer detaillierten Kostenermittlung. Hierüber wird dann zur gegebenen Zeit zu jedem einzelnen Projekt selbstverständlich berichtet. Abschließend schlage ich Ihnen vor, die Verwendung der Mittel aus dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ gemäß der Vorschlagsliste Anlage 1 zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: In den Haushaltsjahren 2017 – 2020 stehen jährlich rd. 286.800,00 € zur Verfügung. In entsprechender Höhe sollen auch jährlich gemäß Maßnahmenliste Ausgaben getätigt werden. Im Vorjahr nicht verwendete Mittel können in das Folgejahr übertragen werden. Im Jahre 2020 (Stichtag 09.12.) ist eine Mittelübertragung nicht mehr möglich. III. Beschlussvorschlag: Der vom Arbeitskreis am 22.03.2017 erstellten und als Anlage beigefügten Maßnahmenliste wird zugestimmt. -2- Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -3-