Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
509 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
08.06.17, 13:06
Aktualisiert
08.06.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu MV 52/2017
Unterjähriges Berichtswesen
Stichtag: 30.04.2017
Erstellt durch:
Ramona Mey
Stabsstelle Controlling
Tel: 02422 – 507 241
E-Mail: ramona.mey@kreuzau.de
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 30.04.2017
Inhalt
1.
Allgemeine Erläuterungen ...............................................................................................................................................................................3
1.1
Allgemeines .................................................................................................................................................................................................3
1.2
Ampelsystem ...............................................................................................................................................................................................3
2.
Übersicht wesentliche Abweichungen .............................................................................................................................................................4
2.1
Ertragsseite .................................................................................................................................................................................................4
2.2
Aufwandsseite .............................................................................................................................................................................................4
3.
Erläuterungen zu Abweichungen .....................................................................................................................................................................5
4.
Gesamtergebnisplan inkl. Hochrechnung ........................................................................................................................................................9
2
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 30.04.2017
1. Allgemeine Erläuterungen
1.1 Allgemeines
Das unterjährige Berichtswesen wird im Jahr 2017 fest in die Verwaltung der Gemeinde Kreuzau implementiert. Zum Stichtag 06.03.2017 fand
erstmalig ein Probelauf statt. Zukünftig wird das unterjährige Berichtswesen zu den Stichtagen 30.04., 31.07. und 31.10. erstellt.
Sobald die unterjährigen Berichte fertiggestellt sind, werden diese unverzüglich in SD-Net als Mitteilung für die nächste Ratssitzung veröffentlicht.
Der unterjährige Bericht ist so aufgebaut, dass zunächst die wesentlichen Abweichungen sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite dargestellt werden, welche wiederum im nächsten Kapitel erläutert werden. Abschließend wird der Gesamtergebnisplan inklusive der aktuellen Hochrechnung des Jahresergebnisses abgebildet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Hochrechnung eine Momentaufnahme unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse darstellt. Das Hochrechnungsergebnis kann sich im Laufe des Jahres durch neue Entwicklungen sowohl nach oben als auch
nach unten korrigieren!
1.2 Ampelsystem
In die Darstellung des Gesamtergebnisplanes wurde ein Ampelsystem integriert, um auf einen Blick eine bessere Übersicht zu erhalten, wie sich
das Ergebnis aktuell entwickelt. Die Ampelsymbole sind wie folgt definiert:
Ertragsseite:
Grüne Ampel:
Gelbe Ampel:
Rote Ampel:
Schwarze Ampel:
Wert Hochrechnung > -2 % im Verhältnis zum Planwert
Wert Hochrechnung <= -2 % und > -10% im Verhältnis zum Planwert
Wert Hochrechnung <= -10 % und > -20 % im Verhältnis zum Planwert
Wert Hochrechnung <= -20 % im Verhältnis zum Planwert
Aufwandsseite:
Grüne Ampel:
Gelbe Ampel:
Rote Ampel:
Schwarze Ampel:
Wert Hochrechnung < 2 % im Verhältnis zum Planwert
Wert Hochrechnung >= 2 % und < 10% im Verhältnis zum Planwert
Wert Hochrechnung >= 10 % und < 20 % im Verhältnis zum Planwert
Wert Hochrechnung >= 20 % im Verhältnis zum Planwert
3
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 30.04.2017
2. Übersicht wesentliche Abweichungen
2.1 Ertragsseite
lfd.
Nummer
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Kostenstelle
1110602
1110603
1220101
3130101
3130101
3130101
3130101
3130102
3130102
5310101
5410101
6110101
6110101
6110101
Kostenstellenbezeichnung
Unbebaute Liegenschaften
Bebaute Liegenschaften -Sammelk.StelleOrdnungsamt
Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG
Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG
Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG
Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG
Grundleistungen gem. § 3 AsylBLG
Grundleistungen gem. § 3 AsylBLG
Elektrizitätsversorgung
Gemeindestraßen
Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
Kontonummer
441100
441100
456100
414105
414106
421100
421101
421100
421101
451100
432102
401200/401201
401300/401301
418100
Kontobezeichnung
Mieten und Pachten
Mieten und Pachten
Bußgeld
Leistungspauschale im Asylbereich
Betreuungspauschale im Asylbereich
Ersatz soz.Leist.außerhalb Einrichtungen
Erstattungen von Sozialleistungsträgern
Ersatz soz.Leist.außerhalb Einrichtungen
Erstattungen von Sozialleistungsträgern
Konzessionsabgaben
Gebühren für die Nutzung von Straßen und
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Allgemeine Umlagen vom Land
Ansatz 2017
44.000,00
13.000,00
95.000,00
2.048.133,00
81.567,00
2.800,00
0,00
2.400,00
0,00
500.000,00
46.380,00
2.840.000,00
6.000.000,00
75.545,00
Abweichung Abweichung
Ist- Ergebnis Hochrechnung zum Plan in zum Plan
2017
Ergebnis 2017
%
absolut
7.142,61
19.000,00
-57%
-25.000,00
25.946,27
25.946,27
100%
12.946,27
22.555,00
65.000,00
-32%
-30.000,00
163.999,70
883.320,00
-57% -1.164.813,00
6.602,30
40.000,00
-51%
-41.567,00
3.577,03
7.000,00
150%
4.200,00
1.799,09
3.600,00
100%
3.600,00
9.837,77
20.000,00
733%
17.600,00
4.446,03
10.000,00
100%
10.000,00
100.191,03
420.000,00
-16%
-80.000,00
16.379,20
16.379,20
-65%
-30.000,80
714.968,31 2.858.000,00
101%
18.000,00
2.142.562,31 6.084.448,71
101%
84.448,71
17.202,00
92.747,00
23%
17.202,00
Ansatz 2017
0,00
50.000,00
201.500,00
1.000,00
1.115.520,00
135.400,00
150.000,00
8.640.700,00
5.005.250,00
315.000,00
Abweichung Abweichung
Ist- Ergebnis Hochrechnung zum Plan in zum Plan
2017
Ergebnis 2017
%
absolut
5.933,20
18.000,00
100%
18.000,00
61.887,30
61.887,30
24%
11.887,30
0,00
550.000,00
173%
348.500,00
0,00
4.000,00
300%
3.000,00
200,00
240.000,00
-78% -875.520,00
1.660,01
45.000,00
-67%
-90.400,00
0,00
92.000,00
-39%
-58.000,00
8.640.249,16 8.530.597,00
-1% -110.103,00
5.004.988,36 4.977.111,00
-1%
-28.139,00
46.145,95
185.000,00
-41% -130.000,00
2.2 Aufwandsseite
lfd.
Nummer Kostenstelle
15 1110101
16 1110201
17 3130101
18 3130101
19 3130102
20 3130103
21 3130103
22 6110101
23 6110101
24 6120101
Kostenstellenbezeichnung
Rat, Ausschüsse
Allgem. Organisation, zentr. Beschaffung
Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG
Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG
Grundleistungen gem. § 3 AsylBLG
Krankh., Schwangersch./Geburt -§ 4 AsylBLGKrankh., Schwangersch./Geburt -§ 4 AsylBLGSteuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen
Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
Kontonummer
542113
549912
533100
533105
533101
533102
533107
537200
537210
551710
Kontobezeichnung
Aufwandsentschädigung für Ausschussvors.
Beitrag an die Unfallkasse NRW
Hilfe zum LU - laufende Leistungen Weihnachtsbeihilfe, Feuerungsbeihilfe,
Hilfe zum LU -Geldleistungen
Krankenhilfe außerhalb von Einrichtungen
Krankenhilfe in Einrichtungen
Kreisumlage -allgemeine UmlageKreisumlage -JugendamtsumlageZinsen Kreditinstitute -Kontokorrentv.-
4
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 30.04.2017
3. Erläuterungen zu Abweichungen
Lfd. Nr.
Kostenstelle
Konto
Erläuterung
1
1110602
441100
Mindereinnahmen:
Windenergieanlagen werden voraussichtlich
noch nicht im Jahr 2017 errichtet (30.000 €)
2
1110603
441100
3
1220101
456100
4+5
3130101
414105
414106
Mehreinnahmen:
Die Miete Postcontainer Drove wurde vorher
auf 1110603 verbucht (3.000 €). Darüber hinaus wurde der Ansatz der Pachteinnahmen zu
niedrig gebildet (2.000 €)
Mindereinnahmen:
Die Miete Postcontainer Drove wird jetzt auf
1110602 gebucht (3.000 €)
Mehreinnahmen:
Verpachtung Teichstraße 47 ab dem
01.04.2017 (16.000 €)
Der Ertrag aus Verwarn- und Bußgeldern wird
niedriger ausfallen, da weniger Bußgeldbescheide erstellt werden. Die Falschparker
zahlen direkt nach Erhalt des Verwarnungsgeldangebotes.
Zum Zeitpunkt der Ansatzbildung war noch
nicht abzusehen, wie viele Asylbewerber sich
im Jahr 2017 im Gemeindegebiet aufhalten
werden bzw. bei wie vielen Personen über das
Asylbewerberverfahren entschieden wurde.
Aktuell befinden sich weniger als die Hälfte
der geplanten Personen im Asylverfahren, so
dass die Gemeinde Kreuzau – zum jetzigen
Zeitpunkt - lediglich für 85 Personen eine
Pauschale erhält – somit ca. 1,206 Mio. €
weniger als geplant.
Gegensteuerungsmaßnahme
Keine Gegensteuerungsmaßnahme möglich, da die Errichtung der Anlage nicht im Einflussbereich der Verwaltung
liegt.
Keine, da reine Umbuchung
Ansatz wird im Haushaltsplan 2018 entsprechend korrigiert
Keine, da reine Umbuchung
Keine, da Mehrerträge
Die Umstellung auf den neuen Prozess wurde politisch angestrebt. Mit dem Weniger an Bußgeldbescheideinnahmen
geht auch ein Weniger bei den Bußgeldbescheiderstell- und
– versandkosten einher. Nach Ablauf eines vollständigen
Jahres nach Umstellung erfolgt verwaltungsseitig eine Evaluation.
Aufgrund der gesetzlichen Grundlage keine Gegensteuerungsmaßnahme möglich.
5
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 30.04.2017
Lfd. Nr.
Kostenstelle
Konto
Erläuterung
Gegensteuerungsmaßnahme
6+7+8
+9
3130101
3130102
421100
421101
Keine Maßnahmen erforderlich, da es sich um Mehrerträge
handelt, um zu Unrecht gezahlte Leistungen auszugleichen.
10
5310101
451100
11
5410101
432102
12
6110101
401200
401201
Die Verwaltung erhält oftmals zu späte Kenntnis darüber, dass ein Asylbewerber bereits in
einem Arbeitsverhältnis steht. Die zu Unrecht
gezahlten Leistungen werden vom Asylbewerber zurückerstattet. Darüber hinaus erhält die
Verwaltung häufig ebenfalls verspätet Kenntnis von Rechtskreiswechseln. Bereits zu Unrecht geleistete Zahlungen werden von der
Jobcom erstattet. Die Höhe der Erstattungen
ist unmöglich vorauszusehen.
Aufgrund der Ergebnisse der letzten Jahre
wurden die vierteljährlichen Abschlagszahlungen „Konzessionsabgabe Strom“ durch das
RWE für 2017 von bisher 110.000 € auf
107.500 € reduziert. Die vorläufige Abrechnung 2016 ergab eine Überzahlung in Höhe
von rd. 7.300 €, die mit dem 1. Abschlag 2017
verrechnet wird. Vorbehaltlich weiterer Rückzahlungen aus den endgültigen Abrechnungen
2015 und 2016 ist z.Zt. – vorsichtig geschätzt nur mit Erträgen in Höhe von rd. 420.000 €
aus Strom-Konzessionsabgaben zu rechnen.
Für die Gestattung der Wegenutzung für die
Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen waren Erträge für insgesamt 7 WEA
geplant. Im Jahr 2017 werden jedoch nur zwei
WEA errichtet, so dass nur für diese beiden
Erträge in Höhe von jeweils 6.000 Euro realisiert werden können.
Für die Grundsteuer B wurden Einnahmen von
insgesamt 2,84 Mio. € geplant. Durch Nachveranlagungen des Finanzamtes für zurückliegende Zeiträume aufgrund erstmaliger Bebauung bzw. Höherbewertung wegen Umbauten etc. werden voraussichtlich Mehrerträge
gegenüber dem Ansatz in Höhe von 18.000 €
zu verzeichnen sein.
Keine, da die Abrechnung vertraglich fixiert ist und korrekt
erfolgte.
Keine Maßnahmen möglich. Es ist davon auszugehen, dass
die fünf weiteren WEA im Jahr 2018 errichtet und in Betrieb
genommen werden, so dass die übrigen 30.000 € in 2018
vereinnahmt werden können.
Keine Maßnahmen erforderlich.
6
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 30.04.2017
Lfd. Nr.
Kostenstelle
Konto
Erläuterung
Gegensteuerungsmaßnahme
13
6110101
401300
401301
14
6110101
418100
Die jetzige Hochrechnung ist eine nicht planbare Momentaufnahme, die jederzeit durch Festsetzungen der Finanzämter nach oben oder unten abweichen kann. Dies geschieht außerhalb des Einflussbereiches der Gemeinde.
Keine Maßnahmen erforderlich.
15
1110101
542113
16
1110201
549912
17 + 18
3130101
533100
533105
19
3130102
533101
Insgesamt wurden 6 Mio. € für Gewerbesteuereinnahmen geplant. Die momentane Hochrechnung sieht rund 84.400 € Mehreinnahmen
gegenüber dem Haushaltsansatz vor.
Der Mehrertrag in Höhe von 17.202 € resultiert
aus einer einmaligen Kostenausgleichsregelung des Landes NRW.
Eine Änderung der Entschädigungsverordnung sieht ab Januar 2017 eine Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende vor.
Dies führt zu Mehraufwendungen in Höhe von
etwa 18.000 €.
Aufgrund veränderter Berechnungsgrundlagen
(mehr Beschäftigte sowie mehr Einwohner)
sowie der Erhöhung der Hebesätze seitens
der Versicherung ist der Beitrag an die Unfallkasse gestiegen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung war die neue Berechnungsgrundlage noch nicht bekannt.
Zur Zeit halten sich viele Asylbewerber länger
als 15 Monate ununterbrochen in Deutschland
auf und haben somit einen Anspruch auf höhere Leistungen nach § 2 AsylBLG. Erschwerend kommt hinzu, dass die Anzahl der Asylbewerber, deren Asylverfahren negativ entschieden wurde und die lediglich eine Duldung
erhalten, steigt und dies zu Mehraufwendungen führt, da die Kosten zu 100% von der
Gemeinde getragen werden müssen.
Die Leistungen nach § 3 AsylBLG fallen voraussichtlich wesentlich geringer aus als im
Planansatz angenommen. Dies ist zum einen
der geringeren Anzahl an Asylbewerbern geschuldet, zum anderen dem Umstand, dass
sich viele Asylbewerber mittlerweile länger als
15 Monate ununterbrochen in Deutschland
aufhalten (siehe lfd. Nr. 17 + 18)
Keine. Es handelt sich um die Auswirkungen des Gesetzes
zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom
09.11.2016.
Der Haushaltsansatz wird im kommenden Haushaltsplan
angepasst. Da die Erhöhung vertragskonform ist, können
keine gegensteuernden Maßnahmen ergriffen werden.
Keine Möglichkeiten vorhanden.
Keine Maßnahmen notwendig.
7
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 30.04.2017
Lfd. Nr.
Kostenstelle
Konto
Erläuterung
Gegensteuerungsmaßnahme
20 + 21
3130103
533102
533107
Keine Maßnahmen notwendig, da der Planansatz voraussichtlich unterschritten wird.
22 + 23
6110101
537200
537210
24
6120101
551710
Durch die geringere Anzahl an Asylbewerbern können voraussichtlich Einsparungen
gegenüber dem Planansatz im Bereich der
Krankenhilfe realisiert werden.
Auf Basis der im Entwurf des Kreishaushaltes
enthaltenen Umlagehebesätze wurden die
entsprechenden Aufwendungen im Haushalt
der Gemeinde Kreuzau geplant. Diese haben
sich im Laufe der Haushaltsberatungen des
Kreises Düren leicht nach unten korrigiert, so
dass dies eine Haushaltsverbesserung in Höhe von rund 138.000 € für die Gemeinde
Kreuzau ergibt.
Die aktuelle Berechnung berücksichtigt die
feststehenden Zinsen für Kredite, die über den
31.12.2017 hinaus aufgenommen sind, die
unterjährig aufgenommenen Kredite mit einem
zusätzlichen Puffer sowie mit einem fiktiven
Betrag den Zinsaufwand für den bisher nicht
entstandenen Jahresfinanzbedarf.
Keine Gegensteuerungsmaßnahmen notwendig, da es sich
im Minderaufwendungen handelt.
Keine Maßnahmen aufgrund der Minderaufwendungen
erforderlich.
8
Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 30.04.2017
4. Gesamtergebnisplan inkl. Hochrechnung
Ergebnis 2016
Steuern und ähnliche Abgaben
Ansatz 2017
Ist-Ergebnis
2017
Hochrechnung
Ergebnis 2017
Abweichung in %
18.465.228,21
19.453.100,00
6.219.800,73
19.742.985,82
1%
5.702.751,71
6.779.622,00
2.275.988,18
5.587.622,63
-18%
24.925,37
5.400,00
19.659,92
40.800,00
656%
5.979.938,91
6.218.551,00
1.430.378,87
6.095.754,60
-2%
+Privatrechtliche Leistungsentgelte
401.567,43
415.942,00
208.632,79
430.948,93
4%
+Kostenerstattungen und Kostenumlagen
247.532,03
240.606,00
95.104,36
260.551,22
8%
1.401.486,23
1.364.148,00
251.292,59
1.307.099,07
-4%
32.223.429,89
34.477.369,00
10.500.857,44
33.465.762,27
-3%
6.084.655,59
6.417.666,00
1.862.983,59
6.424.092,00
0%
740.215,74
590.270,00
598.735,95
669.545,00
13%
-Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
4.747.646,67
5.617.702,00
1.765.889,18
5.752.658,26
2%
-Bilanzielle Abschreibungen
3.331.726,08
3.353.882,00
299,14
3.353.882,00
0%
17.525.169,98
18.750.237,00
16.378.168,97
17.992.609,06
-4%
2.840.194,69
3.017.685,00
1.295.532,97
2.995.117,61
-1%
=Ordentliche Aufwendungen
35.269.608,75
37.747.442,00
21.901.609,80
37.187.903,93
-1%
=Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 10 und 17)
-3.046.178,86
-3.270.073,00
-11.400.752,36
-3.722.141,66
14%
43.273,70
43.716,00
308,90
43.444,89
-1%
349.703,98
477.100,00
179.836,96
351.805,01
-26%
-306.430,28
-433.384,00
-179.528,06
-308.360,12
-29%
=Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 18 und 21)
-3.352.609,14
-3.703.457,00
-11.580.280,42
-4.030.501,78
9%
=Jahresergebnis (= Zeilen 22 und 25)
-3.352.609,14
-3.703.457,00
-11.580.280,42
-4.030.501,78
9%
+Zuwendungen und allgemeine Umlagen
+Sonstige Transfererträge
+Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
+Sonstige ordentliche Erträge
=Ordentliche Erträge
-Personalaufwendungen
-Versorgungsaufwendungen
-Transferaufwendungen
-Sonstige ordentliche Aufwendungen
+Finanzerträge
-Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
=Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20)
Das Ergebnis „Ansatz 2017“ berücksichtigt auch diejenigen Mittelübertragungen aus dem Jahr 2016 in das Jahr 2017, welche ergebniswirksam sind. Daher ist das Ergebnis abweichend zum Ausweis im Haushaltsplan.
Weiterhin berücksichtigt das Hochrechnungsergebnis alle Änderungen, die sich bis jetzt ergeben haben, während in den vorangegangenen Kapiteln nur die wesentlichen Abweichungen dargestellt und erläutert wurden.
9