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Mitteilung (wesentliche Abweichungen Ratssitzung 06.07.2017)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
509 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
08.06.17, 13:06
Aktualisiert
08.06.17, 13:06

Inhalt der Datei

Anlage zu MV 52/2017 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag: 30.04.2017 Erstellt durch: Ramona Mey Stabsstelle Controlling Tel: 02422 – 507 241 E-Mail: ramona.mey@kreuzau.de Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 30.04.2017 Inhalt 1. Allgemeine Erläuterungen ...............................................................................................................................................................................3 1.1 Allgemeines .................................................................................................................................................................................................3 1.2 Ampelsystem ...............................................................................................................................................................................................3 2. Übersicht wesentliche Abweichungen .............................................................................................................................................................4 2.1 Ertragsseite .................................................................................................................................................................................................4 2.2 Aufwandsseite .............................................................................................................................................................................................4 3. Erläuterungen zu Abweichungen .....................................................................................................................................................................5 4. Gesamtergebnisplan inkl. Hochrechnung ........................................................................................................................................................9 2 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 30.04.2017 1. Allgemeine Erläuterungen 1.1 Allgemeines Das unterjährige Berichtswesen wird im Jahr 2017 fest in die Verwaltung der Gemeinde Kreuzau implementiert. Zum Stichtag 06.03.2017 fand erstmalig ein Probelauf statt. Zukünftig wird das unterjährige Berichtswesen zu den Stichtagen 30.04., 31.07. und 31.10. erstellt. Sobald die unterjährigen Berichte fertiggestellt sind, werden diese unverzüglich in SD-Net als Mitteilung für die nächste Ratssitzung veröffentlicht. Der unterjährige Bericht ist so aufgebaut, dass zunächst die wesentlichen Abweichungen sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite dargestellt werden, welche wiederum im nächsten Kapitel erläutert werden. Abschließend wird der Gesamtergebnisplan inklusive der aktuellen Hochrechnung des Jahresergebnisses abgebildet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Hochrechnung eine Momentaufnahme unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse darstellt. Das Hochrechnungsergebnis kann sich im Laufe des Jahres durch neue Entwicklungen sowohl nach oben als auch nach unten korrigieren! 1.2 Ampelsystem In die Darstellung des Gesamtergebnisplanes wurde ein Ampelsystem integriert, um auf einen Blick eine bessere Übersicht zu erhalten, wie sich das Ergebnis aktuell entwickelt. Die Ampelsymbole sind wie folgt definiert: Ertragsseite: Grüne Ampel: Gelbe Ampel: Rote Ampel: Schwarze Ampel: Wert Hochrechnung > -2 % im Verhältnis zum Planwert Wert Hochrechnung <= -2 % und > -10% im Verhältnis zum Planwert Wert Hochrechnung <= -10 % und > -20 % im Verhältnis zum Planwert Wert Hochrechnung <= -20 % im Verhältnis zum Planwert Aufwandsseite: Grüne Ampel: Gelbe Ampel: Rote Ampel: Schwarze Ampel: Wert Hochrechnung < 2 % im Verhältnis zum Planwert Wert Hochrechnung >= 2 % und < 10% im Verhältnis zum Planwert Wert Hochrechnung >= 10 % und < 20 % im Verhältnis zum Planwert Wert Hochrechnung >= 20 % im Verhältnis zum Planwert 3 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 30.04.2017 2. Übersicht wesentliche Abweichungen 2.1 Ertragsseite lfd. Nummer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Kostenstelle 1110602 1110603 1220101 3130101 3130101 3130101 3130101 3130102 3130102 5310101 5410101 6110101 6110101 6110101 Kostenstellenbezeichnung Unbebaute Liegenschaften Bebaute Liegenschaften -Sammelk.StelleOrdnungsamt Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG Grundleistungen gem. § 3 AsylBLG Grundleistungen gem. § 3 AsylBLG Elektrizitätsversorgung Gemeindestraßen Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Kontonummer 441100 441100 456100 414105 414106 421100 421101 421100 421101 451100 432102 401200/401201 401300/401301 418100 Kontobezeichnung Mieten und Pachten Mieten und Pachten Bußgeld Leistungspauschale im Asylbereich Betreuungspauschale im Asylbereich Ersatz soz.Leist.außerhalb Einrichtungen Erstattungen von Sozialleistungsträgern Ersatz soz.Leist.außerhalb Einrichtungen Erstattungen von Sozialleistungsträgern Konzessionsabgaben Gebühren für die Nutzung von Straßen und Grundsteuer B Gewerbesteuer Allgemeine Umlagen vom Land Ansatz 2017 44.000,00 13.000,00 95.000,00 2.048.133,00 81.567,00 2.800,00 0,00 2.400,00 0,00 500.000,00 46.380,00 2.840.000,00 6.000.000,00 75.545,00 Abweichung Abweichung Ist- Ergebnis Hochrechnung zum Plan in zum Plan 2017 Ergebnis 2017 % absolut 7.142,61 19.000,00 -57% -25.000,00 25.946,27 25.946,27 100% 12.946,27 22.555,00 65.000,00 -32% -30.000,00 163.999,70 883.320,00 -57% -1.164.813,00 6.602,30 40.000,00 -51% -41.567,00 3.577,03 7.000,00 150% 4.200,00 1.799,09 3.600,00 100% 3.600,00 9.837,77 20.000,00 733% 17.600,00 4.446,03 10.000,00 100% 10.000,00 100.191,03 420.000,00 -16% -80.000,00 16.379,20 16.379,20 -65% -30.000,80 714.968,31 2.858.000,00 101% 18.000,00 2.142.562,31 6.084.448,71 101% 84.448,71 17.202,00 92.747,00 23% 17.202,00 Ansatz 2017 0,00 50.000,00 201.500,00 1.000,00 1.115.520,00 135.400,00 150.000,00 8.640.700,00 5.005.250,00 315.000,00 Abweichung Abweichung Ist- Ergebnis Hochrechnung zum Plan in zum Plan 2017 Ergebnis 2017 % absolut 5.933,20 18.000,00 100% 18.000,00 61.887,30 61.887,30 24% 11.887,30 0,00 550.000,00 173% 348.500,00 0,00 4.000,00 300% 3.000,00 200,00 240.000,00 -78% -875.520,00 1.660,01 45.000,00 -67% -90.400,00 0,00 92.000,00 -39% -58.000,00 8.640.249,16 8.530.597,00 -1% -110.103,00 5.004.988,36 4.977.111,00 -1% -28.139,00 46.145,95 185.000,00 -41% -130.000,00 2.2 Aufwandsseite lfd. Nummer Kostenstelle 15 1110101 16 1110201 17 3130101 18 3130101 19 3130102 20 3130103 21 3130103 22 6110101 23 6110101 24 6120101 Kostenstellenbezeichnung Rat, Ausschüsse Allgem. Organisation, zentr. Beschaffung Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG Bes. Fälle gem. § 2 AsylBLG Grundleistungen gem. § 3 AsylBLG Krankh., Schwangersch./Geburt -§ 4 AsylBLGKrankh., Schwangersch./Geburt -§ 4 AsylBLGSteuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Kontonummer 542113 549912 533100 533105 533101 533102 533107 537200 537210 551710 Kontobezeichnung Aufwandsentschädigung für Ausschussvors. Beitrag an die Unfallkasse NRW Hilfe zum LU - laufende Leistungen Weihnachtsbeihilfe, Feuerungsbeihilfe, Hilfe zum LU -Geldleistungen Krankenhilfe außerhalb von Einrichtungen Krankenhilfe in Einrichtungen Kreisumlage -allgemeine UmlageKreisumlage -JugendamtsumlageZinsen Kreditinstitute -Kontokorrentv.- 4 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 30.04.2017 3. Erläuterungen zu Abweichungen Lfd. Nr. Kostenstelle Konto Erläuterung 1 1110602 441100 Mindereinnahmen: Windenergieanlagen werden voraussichtlich noch nicht im Jahr 2017 errichtet (30.000 €) 2 1110603 441100 3 1220101 456100 4+5 3130101 414105 414106 Mehreinnahmen: Die Miete Postcontainer Drove wurde vorher auf 1110603 verbucht (3.000 €). Darüber hinaus wurde der Ansatz der Pachteinnahmen zu niedrig gebildet (2.000 €) Mindereinnahmen: Die Miete Postcontainer Drove wird jetzt auf 1110602 gebucht (3.000 €) Mehreinnahmen: Verpachtung Teichstraße 47 ab dem 01.04.2017 (16.000 €) Der Ertrag aus Verwarn- und Bußgeldern wird niedriger ausfallen, da weniger Bußgeldbescheide erstellt werden. Die Falschparker zahlen direkt nach Erhalt des Verwarnungsgeldangebotes. Zum Zeitpunkt der Ansatzbildung war noch nicht abzusehen, wie viele Asylbewerber sich im Jahr 2017 im Gemeindegebiet aufhalten werden bzw. bei wie vielen Personen über das Asylbewerberverfahren entschieden wurde. Aktuell befinden sich weniger als die Hälfte der geplanten Personen im Asylverfahren, so dass die Gemeinde Kreuzau – zum jetzigen Zeitpunkt - lediglich für 85 Personen eine Pauschale erhält – somit ca. 1,206 Mio. € weniger als geplant. Gegensteuerungsmaßnahme Keine Gegensteuerungsmaßnahme möglich, da die Errichtung der Anlage nicht im Einflussbereich der Verwaltung liegt. Keine, da reine Umbuchung Ansatz wird im Haushaltsplan 2018 entsprechend korrigiert Keine, da reine Umbuchung Keine, da Mehrerträge Die Umstellung auf den neuen Prozess wurde politisch angestrebt. Mit dem Weniger an Bußgeldbescheideinnahmen geht auch ein Weniger bei den Bußgeldbescheiderstell- und – versandkosten einher. Nach Ablauf eines vollständigen Jahres nach Umstellung erfolgt verwaltungsseitig eine Evaluation. Aufgrund der gesetzlichen Grundlage keine Gegensteuerungsmaßnahme möglich. 5 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 30.04.2017 Lfd. Nr. Kostenstelle Konto Erläuterung Gegensteuerungsmaßnahme 6+7+8 +9 3130101 3130102 421100 421101 Keine Maßnahmen erforderlich, da es sich um Mehrerträge handelt, um zu Unrecht gezahlte Leistungen auszugleichen. 10 5310101 451100 11 5410101 432102 12 6110101 401200 401201 Die Verwaltung erhält oftmals zu späte Kenntnis darüber, dass ein Asylbewerber bereits in einem Arbeitsverhältnis steht. Die zu Unrecht gezahlten Leistungen werden vom Asylbewerber zurückerstattet. Darüber hinaus erhält die Verwaltung häufig ebenfalls verspätet Kenntnis von Rechtskreiswechseln. Bereits zu Unrecht geleistete Zahlungen werden von der Jobcom erstattet. Die Höhe der Erstattungen ist unmöglich vorauszusehen. Aufgrund der Ergebnisse der letzten Jahre wurden die vierteljährlichen Abschlagszahlungen „Konzessionsabgabe Strom“ durch das RWE für 2017 von bisher 110.000 € auf 107.500 € reduziert. Die vorläufige Abrechnung 2016 ergab eine Überzahlung in Höhe von rd. 7.300 €, die mit dem 1. Abschlag 2017 verrechnet wird. Vorbehaltlich weiterer Rückzahlungen aus den endgültigen Abrechnungen 2015 und 2016 ist z.Zt. – vorsichtig geschätzt nur mit Erträgen in Höhe von rd. 420.000 € aus Strom-Konzessionsabgaben zu rechnen. Für die Gestattung der Wegenutzung für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen waren Erträge für insgesamt 7 WEA geplant. Im Jahr 2017 werden jedoch nur zwei WEA errichtet, so dass nur für diese beiden Erträge in Höhe von jeweils 6.000 Euro realisiert werden können. Für die Grundsteuer B wurden Einnahmen von insgesamt 2,84 Mio. € geplant. Durch Nachveranlagungen des Finanzamtes für zurückliegende Zeiträume aufgrund erstmaliger Bebauung bzw. Höherbewertung wegen Umbauten etc. werden voraussichtlich Mehrerträge gegenüber dem Ansatz in Höhe von 18.000 € zu verzeichnen sein. Keine, da die Abrechnung vertraglich fixiert ist und korrekt erfolgte. Keine Maßnahmen möglich. Es ist davon auszugehen, dass die fünf weiteren WEA im Jahr 2018 errichtet und in Betrieb genommen werden, so dass die übrigen 30.000 € in 2018 vereinnahmt werden können. Keine Maßnahmen erforderlich. 6 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 30.04.2017 Lfd. Nr. Kostenstelle Konto Erläuterung Gegensteuerungsmaßnahme 13 6110101 401300 401301 14 6110101 418100 Die jetzige Hochrechnung ist eine nicht planbare Momentaufnahme, die jederzeit durch Festsetzungen der Finanzämter nach oben oder unten abweichen kann. Dies geschieht außerhalb des Einflussbereiches der Gemeinde. Keine Maßnahmen erforderlich. 15 1110101 542113 16 1110201 549912 17 + 18 3130101 533100 533105 19 3130102 533101 Insgesamt wurden 6 Mio. € für Gewerbesteuereinnahmen geplant. Die momentane Hochrechnung sieht rund 84.400 € Mehreinnahmen gegenüber dem Haushaltsansatz vor. Der Mehrertrag in Höhe von 17.202 € resultiert aus einer einmaligen Kostenausgleichsregelung des Landes NRW. Eine Änderung der Entschädigungsverordnung sieht ab Januar 2017 eine Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende vor. Dies führt zu Mehraufwendungen in Höhe von etwa 18.000 €. Aufgrund veränderter Berechnungsgrundlagen (mehr Beschäftigte sowie mehr Einwohner) sowie der Erhöhung der Hebesätze seitens der Versicherung ist der Beitrag an die Unfallkasse gestiegen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung war die neue Berechnungsgrundlage noch nicht bekannt. Zur Zeit halten sich viele Asylbewerber länger als 15 Monate ununterbrochen in Deutschland auf und haben somit einen Anspruch auf höhere Leistungen nach § 2 AsylBLG. Erschwerend kommt hinzu, dass die Anzahl der Asylbewerber, deren Asylverfahren negativ entschieden wurde und die lediglich eine Duldung erhalten, steigt und dies zu Mehraufwendungen führt, da die Kosten zu 100% von der Gemeinde getragen werden müssen. Die Leistungen nach § 3 AsylBLG fallen voraussichtlich wesentlich geringer aus als im Planansatz angenommen. Dies ist zum einen der geringeren Anzahl an Asylbewerbern geschuldet, zum anderen dem Umstand, dass sich viele Asylbewerber mittlerweile länger als 15 Monate ununterbrochen in Deutschland aufhalten (siehe lfd. Nr. 17 + 18) Keine. Es handelt sich um die Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 09.11.2016. Der Haushaltsansatz wird im kommenden Haushaltsplan angepasst. Da die Erhöhung vertragskonform ist, können keine gegensteuernden Maßnahmen ergriffen werden. Keine Möglichkeiten vorhanden. Keine Maßnahmen notwendig. 7 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 30.04.2017 Lfd. Nr. Kostenstelle Konto Erläuterung Gegensteuerungsmaßnahme 20 + 21 3130103 533102 533107 Keine Maßnahmen notwendig, da der Planansatz voraussichtlich unterschritten wird. 22 + 23 6110101 537200 537210 24 6120101 551710 Durch die geringere Anzahl an Asylbewerbern können voraussichtlich Einsparungen gegenüber dem Planansatz im Bereich der Krankenhilfe realisiert werden. Auf Basis der im Entwurf des Kreishaushaltes enthaltenen Umlagehebesätze wurden die entsprechenden Aufwendungen im Haushalt der Gemeinde Kreuzau geplant. Diese haben sich im Laufe der Haushaltsberatungen des Kreises Düren leicht nach unten korrigiert, so dass dies eine Haushaltsverbesserung in Höhe von rund 138.000 € für die Gemeinde Kreuzau ergibt. Die aktuelle Berechnung berücksichtigt die feststehenden Zinsen für Kredite, die über den 31.12.2017 hinaus aufgenommen sind, die unterjährig aufgenommenen Kredite mit einem zusätzlichen Puffer sowie mit einem fiktiven Betrag den Zinsaufwand für den bisher nicht entstandenen Jahresfinanzbedarf. Keine Gegensteuerungsmaßnahmen notwendig, da es sich im Minderaufwendungen handelt. Keine Maßnahmen aufgrund der Minderaufwendungen erforderlich. 8 Unterjähriges Berichtswesen Stichtag 30.04.2017 4. Gesamtergebnisplan inkl. Hochrechnung Ergebnis 2016 Steuern und ähnliche Abgaben Ansatz 2017 Ist-Ergebnis 2017 Hochrechnung Ergebnis 2017 Abweichung in % 18.465.228,21 19.453.100,00 6.219.800,73 19.742.985,82 1% 5.702.751,71 6.779.622,00 2.275.988,18 5.587.622,63 -18% 24.925,37 5.400,00 19.659,92 40.800,00 656% 5.979.938,91 6.218.551,00 1.430.378,87 6.095.754,60 -2% +Privatrechtliche Leistungsentgelte 401.567,43 415.942,00 208.632,79 430.948,93 4% +Kostenerstattungen und Kostenumlagen 247.532,03 240.606,00 95.104,36 260.551,22 8% 1.401.486,23 1.364.148,00 251.292,59 1.307.099,07 -4% 32.223.429,89 34.477.369,00 10.500.857,44 33.465.762,27 -3% 6.084.655,59 6.417.666,00 1.862.983,59 6.424.092,00 0% 740.215,74 590.270,00 598.735,95 669.545,00 13% -Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 4.747.646,67 5.617.702,00 1.765.889,18 5.752.658,26 2% -Bilanzielle Abschreibungen 3.331.726,08 3.353.882,00 299,14 3.353.882,00 0% 17.525.169,98 18.750.237,00 16.378.168,97 17.992.609,06 -4% 2.840.194,69 3.017.685,00 1.295.532,97 2.995.117,61 -1% =Ordentliche Aufwendungen 35.269.608,75 37.747.442,00 21.901.609,80 37.187.903,93 -1% =Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 10 und 17) -3.046.178,86 -3.270.073,00 -11.400.752,36 -3.722.141,66 14% 43.273,70 43.716,00 308,90 43.444,89 -1% 349.703,98 477.100,00 179.836,96 351.805,01 -26% -306.430,28 -433.384,00 -179.528,06 -308.360,12 -29% =Ordentliches Ergebnis (= Zeilen 18 und 21) -3.352.609,14 -3.703.457,00 -11.580.280,42 -4.030.501,78 9% =Jahresergebnis (= Zeilen 22 und 25) -3.352.609,14 -3.703.457,00 -11.580.280,42 -4.030.501,78 9% +Zuwendungen und allgemeine Umlagen +Sonstige Transfererträge +Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte +Sonstige ordentliche Erträge =Ordentliche Erträge -Personalaufwendungen -Versorgungsaufwendungen -Transferaufwendungen -Sonstige ordentliche Aufwendungen +Finanzerträge -Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen =Finanzergebnis (= Zeilen 19 und 20) Das Ergebnis „Ansatz 2017“ berücksichtigt auch diejenigen Mittelübertragungen aus dem Jahr 2016 in das Jahr 2017, welche ergebniswirksam sind. Daher ist das Ergebnis abweichend zum Ausweis im Haushaltsplan. Weiterhin berücksichtigt das Hochrechnungsergebnis alle Änderungen, die sich bis jetzt ergeben haben, während in den vorangegangenen Kapiteln nur die wesentlichen Abweichungen dargestellt und erläutert wurden. 9