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Allgemeine Vorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Kreuzau und Obermaubach-Schlagstein)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
24.05.17, 13:05
Aktualisiert
24.05.17, 13:05
Allgemeine Vorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Kreuzau und Obermaubach-Schlagstein) Allgemeine Vorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Kreuzau und Obermaubach-Schlagstein)

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Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Linden BE: Herr Wolfram/Herr Linden Kreuzau, 23.05.2017 Vorlagen-Nr.: 51/2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 21.06.2017 06.07.2017 Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Kreuzau und ObermaubachSchlagstein I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 21.02.2017 beschlossen, folgende Wirtschaftswege im Gemeindegebiet Kreuzau einzuziehen und anschließend zu veräußern bzw. zu verpachten: 1. Gemarkung Kreuzau, Flur 5, Nr. 40 2. Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 7, Nr. 64 3. Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 9, Nr. 124 4. Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Nr. 165 5. Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Nr. 166 6. Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 8, Nr. 254 7. Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 7, Nr. 74 Auf die dem Beschluss vorangegangenen Sitzungsvorlagen (Vorlagen-Nrn. 70/2015, 70/2015 1. Ergänzung) und die Mitteilung Nr. 67/2016 sowie die ausführlichen Beratungen in den Fachausschüssen und im Rat darf ich verweisen. Die einzuziehenden Wirtschaftswege sind mit den o.a. lfd. Nummern in den Anlagen 2-6 gekennzeichnet. Zu den beabsichtigten Einziehungen wurde die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen inzwischen um Stellungnahme gebeten. Die Landwirtschaftskammer hat mitgeteilt, dass gegen die Einziehungen aus landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Die Einziehungsvoraussetzungen liegen somit vollständig vor, sodass ich Ihnen vorschlage, den als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf als Satzung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Die Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Kreuzau und Obermaubach-Schlagstein wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-