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Allgemeine Vorlage (Anl. 1 Satzung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
89 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
24.05.17, 13:05
Aktualisiert
24.05.17, 13:05
Allgemeine Vorlage (Anl. 1 Satzung) Allgemeine Vorlage (Anl. 1 Satzung)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zu VL-Nr. 51/2017 Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Kreuzau und Obermaubach-Schlagstein Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966), in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GV. NW. S. 134/ GS. NW. S. 740), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.10.2015 (GV. NRW. S. 701), hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am ……….. folgende Satzung beschlossen: §1 Die nachfolgenden Wirtschaftswege in den Gemarkungen Kreuzau und ObermaubachSchlagstein werden hiermit ihrer Zweckbestimmung entzogen: Gemarkung Kreuzau Obermaubach-Schlagstein Obermaubach-Schlagstein Obermaubach-Schlagstein Obermaubach-Schlagstein Obermaubach-Schlagstein Obermaubach-Schlagstein Flur Flurstück 5 40 7 64 9 124 10 165 10 166 8 254 7 74 Rezess lfd. Nr. 23 65 92 133 136 131 66 Größe m² 1.200 161 184 677 450 379 309 §2 Die Satzung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Veröffentlichung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Der vorstehenden Satzung über die Einziehung der oben aufgeführten Wirtschaftswege in den Gemarkungen Kreuzau und Obermaubach-Schlagstein wurde vom Landrat des Kreises Düren als untere staatliche Verwaltungsbehörde -Kommunalaufsicht- mit Verfügung vom………. zugestimmt. Die genehmigte Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Planunterlagen, auf denen der räumliche Umfang der Einziehung der Wirtschaftswege dargestellt ist, können bei der Gemeindeverwaltung Kreuzau, Rathaus, Bahnhofstr. 7, 52372 Kreuzau, -Kommunale Dienste-, Zimmer-Nrn. 362 oder 363, während der Dienststunden eingesehen werden. Die Dienststunden sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 7 Abs. 6 der GO NRW eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung Anlage 1 zu VL-Nr. 51/2017 nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzende Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den Der Bürgermeister -Eßer- oder ein vorgeschriebenes