Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
80 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
22.05.17, 13:06
Aktualisiert
22.05.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 19.05.2017
Vorlagen-Nr.: 46/2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
01.06.2017
21.06.2017
06.07.2017
2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortteils Stockheim;
hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Bau GB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
I. Sach- und Rechtslage:
Unter der Sitzungsvorlage 47/2017 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass der Gemeinde Kreuzau ein
Antrag auf Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim vorliegt. Die Sitzungsvorlage
liegt Ihnen zu den gleichen Sitzungsterminen zur Beschlussfassung vor. Der Beschlussvorschlag
sieht dabei vor, den Bebauungsplan F 8b zu ändern, um die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten
und Nutzungsarten aus dem „Rotlichtmilieu“ planungsrechtlich zu steuern.
Das Gewerbegebiet Stockheim wird von den Bebauungsplänen F 8a und F 8b erfasst. Dabei
erfasst der F 8a den südlichen Bereich und der F 8b den nördlichen Bereich des
Gewerbegebietes. Um eine für das gesamte Gewerbegebiet gleichermaßen geltende
planungsrechtliche Steuerung von Vergnügungsstätten und Nutzungsarten aus dem
„Rotlichtmilieu“ zu erreichen, ist auch eine Änderung des Bebauungsplans F 8a erforderlich. Die
Ausgestaltung der Festsetzungen erfolgt dabei analog, wie zur vorgeschlagenen 2. Änderung des
Bebauungsplans F 8b. Insofern sei zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Sach- und
Rechtslage der VL-Nr. 47/2017 verwiesen.
Der Vorlage liegt der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a als Anlage 1 bis 3 bei,
die eine Planzeichnung, textliche Festsetzungen und die Begründung umfasst.
Auch die 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a kann analog wie die 2. Änderung des
Bebauungsplans F 8b im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Mit der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs wird ein Planungsbüro beauftragt. Die Kosten für
die Bebauungsplanänderung belaufen sich auf ca. 1.500 Euro brutto. Die entstehenden Kosten
werden in Abstimmung mit dem Antragsteller zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde
Kreuzau hälftig aufgeteilt. Zur Sicherung der Kosten wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11
BauGB mit dem Antragsteller abgeschlossen. Somit entstehen für die Gemeinde Kreuzau Kosten
in Höhe von ca. 750 Euro. Unter der Kostenstelle 5110101, Konto 529104 stehen ausreichend
Haushaltsmittel bereit.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim
gem. § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird beschlossen.
2. Dem Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Beteiligungsverfahren gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. §§ 3 (2)
und 4 (2) BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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