Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortteils Stockheim; hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Bau GB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
80 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
22.05.17, 13:06
Aktualisiert
22.05.17, 13:06
Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortteils Stockheim;
hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Bau GB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage) Allgemeine Vorlage (2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortteils Stockheim;
hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Bau GB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

öffnen download melden Dateigröße: 80 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 19.05.2017 Vorlagen-Nr.: 46/2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 01.06.2017 21.06.2017 06.07.2017 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortteils Stockheim; hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Bau GB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage I. Sach- und Rechtslage: Unter der Sitzungsvorlage 47/2017 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass der Gemeinde Kreuzau ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim vorliegt. Die Sitzungsvorlage liegt Ihnen zu den gleichen Sitzungsterminen zur Beschlussfassung vor. Der Beschlussvorschlag sieht dabei vor, den Bebauungsplan F 8b zu ändern, um die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten und Nutzungsarten aus dem „Rotlichtmilieu“ planungsrechtlich zu steuern. Das Gewerbegebiet Stockheim wird von den Bebauungsplänen F 8a und F 8b erfasst. Dabei erfasst der F 8a den südlichen Bereich und der F 8b den nördlichen Bereich des Gewerbegebietes. Um eine für das gesamte Gewerbegebiet gleichermaßen geltende planungsrechtliche Steuerung von Vergnügungsstätten und Nutzungsarten aus dem „Rotlichtmilieu“ zu erreichen, ist auch eine Änderung des Bebauungsplans F 8a erforderlich. Die Ausgestaltung der Festsetzungen erfolgt dabei analog, wie zur vorgeschlagenen 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b. Insofern sei zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Sach- und Rechtslage der VL-Nr. 47/2017 verwiesen. Der Vorlage liegt der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a als Anlage 1 bis 3 bei, die eine Planzeichnung, textliche Festsetzungen und die Begründung umfasst. Auch die 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a kann analog wie die 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Mit der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs wird ein Planungsbüro beauftragt. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung belaufen sich auf ca. 1.500 Euro brutto. Die entstehenden Kosten werden in Abstimmung mit dem Antragsteller zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde Kreuzau hälftig aufgeteilt. Zur Sicherung der Kosten wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB mit dem Antragsteller abgeschlossen. Somit entstehen für die Gemeinde Kreuzau Kosten in Höhe von ca. 750 Euro. Unter der Kostenstelle 5110101, Konto 529104 stehen ausreichend Haushaltsmittel bereit. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim gem. § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird beschlossen. 2. Dem Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Beteiligungsverfahren gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-