Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
79 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
23.03.17, 13:05
Aktualisiert
23.03.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Trauerhallen
Anlage 3.1
Ausgaben:
Beschreibung:
Abschreibung:
Verzinsung:
Sachkostenanteil
einschl.
Verwaltungskosten:
Summe:
10.123,32 €
25.531,38 €
16.243,44 €
51.898,14 €
Der Gebührenkalkulation liegt eine Bestattungsanzahl von 162
zugrunde. Aufgrund der hohen Anzahl von Urnenbestattungen
(109=67%) ist die Nutzung der Trauerhallen jedoch erheblich
zurückgegangen; lediglich in 59 Bestattungsfällen wurden die
Trauerhallen im Kalkulationszeitraum genutzt. Die Umlegung der Kosten
für die Trauerhallen auf die tatsächliche Nutzungszahl würde zu einer
unverhältnismäßig hohen Nutzungsgebühr führen. Dies wiederum hätte
zur Konsequenz, dass die Trauerhallen noch weniger in Anspruch
genommen würden. Um dieser Tendenz entgegen zu wirken, wurde wie
folgt verfahren:
Es wird angenommen, dass bei allen Bestattungsfällen die Trauerhallen
genutzt werden können. Da nur in 36% aller Fälle eine Nutzung erfolgt,
werden auch nur die Gesamtkosten in dieser Höhe zu Grunde gelegt.
Um die Akzeptanz der Leichenhallen nicht noch weiter zu mindern, wird
weiterhin eine Gebühr in Höhe von 250,- € berechnet. Als weiterer
Service erfolgt eine Bereitstellung für eine Verabschiedungsfeier (3
Stunden). Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 90,- € berechnet. Die
nicht gedeckten Ausgaben werden als Leerstandkosten ausgebucht.
250,00 €
Summe
Einnahmen:
Fälle:
Nutzung Trauerhalle
Teilnutzung
55
5
Leerstandskosten
Gesamt
14.250,00 €
13.750,00 €
450,00 €
37.650,00 €