Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
69 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
23.03.17, 13:05
Aktualisiert
23.03.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Pflegebühr für eine Urnengrabstätte
- bei Einebnung vor Ablauf der Ruhefrist
- bei Erwerb zu Lebzeiten
Anlage 3.5
Ausgaben:
Beschreibung:
Berechnung Pflegeaufwand:
Auf Antrag werden Sarggräber vor Ablauf
der Ruhefrist eingeebnet und mit Rasen
eingesät. Diese Flächen sind, anders als bei
den Rasengräbern, keine
zusammenhängende Flächen, so dass ein
erhöhter Pflegeaufwand für die individuelle
Pflege erforderlich ist. Die Gebühr für
diesen Aufwand beträgt pro Jahr 25,- €.
25,00 €
Zwischensumme
Einnahmen:
Fälle:
Lebzeiten erworben
Zwischensumme
Gesamt
10
25,00 €
250,00 €