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Allgemeine Vorlage (Erläuterung zu den Sachkonten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
100 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
23.03.17, 13:05
Aktualisiert
23.03.17, 13:05
Allgemeine Vorlage (Erläuterung zu den Sachkonten)

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Inhalt der Datei

Anlage 1.1 Erläuterung zu den einzelnen Sachkonten: Erläuterung Buchungsstelle 5 012 10 / 5 022 10 / 5 032 10 5 221 08 5 241 00 5 241 10 5 241 30 5 251 00 5 429 08 5 429 13 5 441 07 5 811 00 5 811 01 9 705 03 - Personalkosten (Friedhofsmitarbeiter) Ausgaben für Verwaltungsmitarbeiter (1 Sachbearbeiterstelle Vollzeit) und der Bauhofmitarbeiter, die nur im Bereich der Friedhöfe eingesetzt werden (einschl. der 450,- € Kräfte) Pflegearbeiten durch den Bauhof und beauftragte Fremdfirmen. Hierzu zählen die Rasenpflege, der Heckenschnitt und die Unterhaltung der Unkrautbekämpfung auf den Friedhofswegen mit dem Heisswassersystem Friedhöfe Bewirt. Grundstücke und Die durch eine Fremdfirma durchgeführte Abfuhr und Entsorgung der Friedhofsabfälle. baul. Anlagen Bewirtschaftung -Strom- Stromkosten für die Trauerhallen auf den Friedhöfen Bewirtschaftung Reinigungskosten für die Trauerhallen auf den Friedhöfen ReinigungHaltung von Fahrzeugen Fremdleistungen Bestattungen (Grabbereitung) Fremdleistungen (Einebnung) Beiträge GartenbauBG Aufwendungen ILB allgemein Aufwendungen ILB Bauhof Aufwendungen ILB Winterdienst Abschreibungen Zinsen Ausgaben für die Grabbereitung durch das Vertragsunternehmen Ausgaben für die Einebnungen durch das Vertragsunternehmen Pflichtbeiträge zur Berufsgenossenschaft Aufwendungen für auf den Friedhöfen eingesetzte Fahrzeuge, Geräte und Maschinen gem. Stundennachweisen Aufwendungen für auf den Friedhöfen zeitweise eingesetzte Bauhofmitarbeiter gem. Stundennachweisen Aufwendungen für den Winterdienst auf den an den Friedhöfen angrenzenden Flächen (Winterdienstgebühren) Abschreibungen erfolgen für die auf den Friedhöfen errichteten baulichen Anlagen (vgl. Anlage 2) Verzinsung erfolgt für die auf den Friedhöfen errichteten baulichen Anlagen und den genutzten Grundstücksflächen (vgl. Anlage 2.1)