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Allgemeine Vorlage (Pflegegebühr f. Sarggrabstätte)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
69 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
23.03.17, 13:05
Aktualisiert
23.03.17, 13:05
Allgemeine Vorlage (Pflegegebühr f. Sarggrabstätte)

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Inhalt der Datei

Pflegebühr für eine Sarggrabstätte - bei Einebnung vor Ablauf der Ruhefrist - bei Erwerb zu Lebzeiten Anlage 3.4 Augaben: Beschreibung: Berechnung Pflegeaufwand: Auf Antrag werden Sarggräber vor Ablauf der Ruhefrist eingeebnet und mit Rasen eingesät. Diese Flächen sind, anders als bei den Rasengräbern, keine zusammenhängenden Flächen, so dass ein erhöhter Pflegeaufwand für die individuelle Pflege erforderlich ist. Die Gebühr für diesen Aufwand beträgt pro Jahr 75,- €. 75,00 € Zwischensumme Einnahmen: vor Ablauf der Ruhefrist eingeebnete Grabstätte pro Jahr Zwischensumme Gesamt 43 75,00 € 3.225,00 €