Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
23 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
23.03.17, 13:05
Aktualisiert
23.03.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4.1
Erläuterung der Äquivalenzzahlen
35
Kindergrab
Auf Basis der Äquivalenzzahl des Reihengrabs ergibt sich für ein Kindergrab aufgrund der geringeren Grabfläche und der kürzeren Ruhefrist diese Äquivalenzzahl
100
Reihengrab
Das Reihengrab ist die Basisgrabstätte für alle weiteren Berechnungen. Die Bestattung erfolgt in ausgewiesenen Grabfeldern in der Regel in Randlage der Reihe nach.
Hier ist weder die Auswahl der Grabstätte noch eine Verlängerung der Nutzungsdauer möglich. Die Gebühr für ein Reihengrab ist so zu bemessen, dass die Bestattung
auf einem Friedhof im Gemeindegebiet für die Bürgerinnen und Bürger keine finanzielle Härte bedeutet. Da zudem nicht durch die Gebührengestaltung die Bürger dazu
gedrängt werden sollen, eine Urnenbestattung aus finanziellen Gründen einer Sargbestattung vorzuziehen, wird für Reihensarg- und Reihenurnengräber die gleiche Gebühr erhoben.
300
Wahlgrab
Folgende Unterschiede zum Reihengrab führen zu der ermittelten Äquivalenzzahl:
a.) Auswahl der Grabstätte innerhalb der ausgewiesenen Grabfelder in zentralen Lagen der Friedhöfe,
b.) Möglichkeit, die Nutzungsrechte zu verlängern,
c.) Möglichkeit, zusätzlich zu einem Sarg noch eine Urne in der Grabstätte
beizusetzen (gegen Zusatzgebühr).
Da bei Urnenwahlgräber die Möglichkeit besteht, grundsätzlich 2 Urnen (ohne Zusatzgebühr) beizusetzen, wird für Wahlsarg- und Wahlurnengräber die gleiche Gebühr erhoben.
600
Reihengrab in einer gärtnerisch gepflegten Anlage
Derzeit besteht dieses Bestattungsangebot nur auf dem Friedhof in Kreuzau. Zug um
Zug sollen aber auch auf anderen Friedhöfen im Gemeindegebiet entsprechende Flächen gestaltet und angeboten werden. Hierbei sind bei der Flächenbemessung die
jeweiligen Fallzahlen zu berücksichtigen.
Die Bestattung in einem Urnenreihengrab in diesen Anlagen erfolgt in den ausgewiesen Feldern der Reihe nach. Die Grabstätte kann nur mit einer Urne belegt werden,
das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Für die Ruhefrist von 25 Jahren
übernimmt die Gemeinde die Pflege der Grabstätte.
Auf dem Friedhof Kreuzau werden im Bestattungsgarten auch Sarggräber angeboten.
Gemäß den oben gemachten Angaben beim Reihengrab wird auch hier die gleiche
Gebühr erhoben.
1200 Sargwahlgrab in einer gärtnerisch gepflegten Anlage
Folgende Unterschiede zum Sargreihengrab in einer gärtnerisch gepflegten Anlage
führen zu der ermittelten Äquivalenzzahl:
a.) Auswahl der Grabstätte innerhalb der ausgewiesenen Grabfelder in zentralen Lagen der Friedhöfe,
b.) Möglichkeit, die Nutzungsrechte zu verlängern,
c.) Möglichkeit, zusätzlich zu einem Sarg noch eine Urne in der Grabstätte
beizusetzen (gegen Zusatzgebühr).
\\WIN25005\Freigabeebene\Daten\Dezernat 2\Abt 2\SB 3 (Friedhof)\Satzungen - Kalkulation - Statistik\Gebührensatzung\2016\Anlagen 1-4\Anlagen pdf\Erläuterung der Äquivalenzzahlen.docx
1100 Urnenwahlgrab in einer gärtnerisch gepflegten Anlage
Folgende Unterschiede zum Urnenreihengrab in einer gärtnerisch gepflegten Anlage
führen zu der ermittelten Äquivalenzzahl:
a.) Auswahl der Grabstätte innerhalb der ausgewiesenen Grabfelder in zentralen Lagen der Friedhöfe,
b.) Möglichkeit, die Nutzungsrechte zu verlängern,
c.) In einem Urnenwahlgrab können grundsätzlich 2 Urnen beigesetzt werden
(ohne Zusatzgebühr).
470
Reihengrab Sarg / anonymes Grab Sarg auf einer Rasenfläche (pflegefrei)
Auf allen Friedhöfen im Gemeindegebiet besteht die Möglichkeit der Rasenbestattung
für Särge. Die Bestattung erfolgt auf den ausgewiesenen Grabfeldern der Reihe nach,
eine Wahlmöglichkeit besteht ebenso wenig wie die Möglichkeit der Verlängerung der
Nutzungszeit.
In der Gebühr ist neben der allgemeinen Gebühr für ein Reihengrab noch der Pflegeaufwand für den Zeitraum der Ruhefrist (30 Jahre) eingerechnet.
250
Reihengrab Urne / anonymes Grab Urne/ Asche unter Grasnarbe
Auf allen Friedhöfen im Gemeindegebiet besteht die Möglichkeit der Rasenbestattung
für Urnen bzw. der Asche unter der Grasnabe. Die Bestattung erfolgt auf den ausgewiesenen Grabfeldern der Reihe nach, eine Wahlmöglichkeit besteht ebenso wenig
wie die Möglichkeit der Verlängerung der Nutzungszeit.
In der Gebühr ist neben der allgemeinen Gebühr für ein Reihengrab noch der Pflegeaufwand für den Zeitraum der Ruhefrist (25 Jahre) eingerechnet.
\\WIN25005\Freigabeebene\Daten\Dezernat 2\Abt 2\SB 3 (Friedhof)\Satzungen - Kalkulation - Statistik\Gebührensatzung\2016\Anlagen 1-4\Anlagen pdf\Erläuterung der Äquivalenzzahlen.docx