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Allgemeine Vorlage (Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
06.10.17, 13:05
Aktualisiert
06.10.17, 13:05
Allgemeine Vorlage (Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 06.10.2017 Vorlagen-Nr.: 15/2016 4. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 18.10.2017 Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: In der Ratssitzung wird der Entwurf des Haushalts 2018 eingebracht. Im HH-Entwurf sind für die Jahre 2018 bis 2022 Haushaltsmittel für die Umsetzung von einzelnen Maßnahmen zur Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes eingestellt worden. Die einzelnen Maßnahmen und die jeweiligen Kosten werden in der Sitzung des Rates am 18.10.2017 von Herrn Jan Siebenmorgen von der Planungsgruppe MWM vorgestellt. Als Anlage beigefügt ist die Gesamtkostenübersicht für die Maßnahmen nach Mittelabfluss. Darin sind die einzelnen Maßnahmen auf die Jahre 2018 bis 2023 aufgeteilt. Hier sind die vorgesehenen Kosten zu den Maßnahmen einzeln aufgeführt, zudem die beantragte Förderung sowie der gemeindliche Eigenanteil. Die Maßnahmen sind auf ausdrücklichen Wunsch der Bezirksregierung Köln und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW in die Prioritäten A und B aufgeteilt worden. Zur Priorität B gehören die Maßnahmen M 3.4.6 und 3.4.10. Alle weiteren Maßnahmen sind der Priorität A zugeordnet. Die Gesamtkosten der Maßnahmen liegen bei ca. 6,7 Millionen Euro. Davon werden ca. 4,7 Millionen Euro als Städtebaufördermittel beantragt. Die Förderquote der Gemeinde Kreuzau beträgt 70 %. Der seitens der Gemeinde Kreuzau zu erbringende Eigenanteil beläuft sich auf ca. 2,0 Millionen Euro. Zusätzlich kommen weitere etwa 0,35 Millionen Euro an nicht förderfähigen Kosten hinzu, demnach also insgesamt 2,35 Millionen Euro. Weiteres Vorgehen zum Integrierten Handlungskonzept: Am 17.10.2017 findet das Bürgerforum zum Integrierten Handlungskonzept statt. Die Erkenntnisse aus der dritten Bürgerbeteiligung werden in das Integrierte Handlungskonzept aufgenommen. Zur Sitzungsrunde November/Dezember 2017 muss zum Integrierten Handlungskonzept die Abgrenzung des Sanierungsgebietes als Satzung beschlossen werden. Ende des Jahres 2017 wird der Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung Köln eingereicht. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW ist mit einer Bewilligung voraussichtlich erst im Spätsommer 2018 zu rechnen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die vorgesehenen Kosten (Eigenanteil der Gemeinde) im Rahmen der Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes in den Jahren 2018 bis 2022 sind im Entwurf des Haushalts 2018 eingestellt worden. Die investiven Kosten werden gemäß der vorgeschlagenen Planung über die Investitionspauschale finanziert. Eine gesonderte Kreditaufnahme wird nicht notwendig. Über die Einstellung der entsprechenden Haushaltsmittel entscheidet Verabschiedung des Haushaltes 2018. der Rat im Rahmen der III. Beschlussvorschlag: 1. Der Rat stimmt den Maßnahmenvorschlägen zu und nimmt die veranschlagten Kosten für die Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau zur Kenntnis. 2. Über die Veranschlagung der entsprechenden Haushaltsmittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beraten und mit Verabschiedung des Haushalts 2018 beschlossen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-