Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
06.10.17, 13:05
Aktualisiert
06.10.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 06.10.2017
Vorlagen-Nr.: 15/2016 4. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
18.10.2017
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
In der Ratssitzung wird der Entwurf des Haushalts 2018 eingebracht. Im HH-Entwurf sind für die
Jahre 2018 bis 2022 Haushaltsmittel für die Umsetzung von einzelnen Maßnahmen zur
Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes eingestellt worden.
Die einzelnen Maßnahmen und die jeweiligen Kosten werden in der Sitzung des Rates am
18.10.2017 von Herrn Jan Siebenmorgen von der Planungsgruppe MWM vorgestellt.
Als Anlage beigefügt ist die Gesamtkostenübersicht für die Maßnahmen nach Mittelabfluss. Darin
sind die einzelnen Maßnahmen auf die Jahre 2018 bis 2023 aufgeteilt. Hier sind die vorgesehenen
Kosten zu den Maßnahmen einzeln aufgeführt, zudem die beantragte Förderung sowie der
gemeindliche Eigenanteil.
Die Maßnahmen sind auf ausdrücklichen Wunsch der Bezirksregierung Köln und des Ministeriums
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW in die Prioritäten A und B aufgeteilt
worden. Zur Priorität B gehören die Maßnahmen M 3.4.6 und 3.4.10. Alle weiteren Maßnahmen
sind der Priorität A zugeordnet.
Die Gesamtkosten der Maßnahmen liegen bei ca. 6,7 Millionen Euro. Davon werden ca. 4,7
Millionen Euro als Städtebaufördermittel beantragt. Die Förderquote der Gemeinde Kreuzau
beträgt 70 %. Der seitens der Gemeinde Kreuzau zu erbringende Eigenanteil beläuft sich auf ca.
2,0 Millionen Euro. Zusätzlich kommen weitere etwa 0,35 Millionen Euro an nicht förderfähigen
Kosten hinzu, demnach also insgesamt 2,35 Millionen Euro.
Weiteres Vorgehen zum Integrierten Handlungskonzept:
Am 17.10.2017 findet das Bürgerforum zum Integrierten Handlungskonzept statt. Die
Erkenntnisse aus der dritten Bürgerbeteiligung werden in das Integrierte Handlungskonzept
aufgenommen.
Zur Sitzungsrunde November/Dezember 2017 muss zum Integrierten Handlungskonzept die
Abgrenzung des Sanierungsgebietes als Satzung beschlossen werden. Ende des Jahres 2017
wird der Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung Köln eingereicht. Nach Rücksprache
mit der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung NRW ist mit einer Bewilligung voraussichtlich erst im Spätsommer 2018 zu
rechnen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die vorgesehenen Kosten (Eigenanteil der Gemeinde) im Rahmen der Umsetzung des integrierten
Handlungskonzeptes in den Jahren 2018 bis 2022 sind im Entwurf des Haushalts 2018 eingestellt
worden. Die investiven Kosten werden gemäß der vorgeschlagenen Planung über die
Investitionspauschale finanziert. Eine gesonderte Kreditaufnahme wird nicht notwendig. Über die
Einstellung der entsprechenden Haushaltsmittel entscheidet
Verabschiedung des Haushaltes 2018.
der Rat im Rahmen der
III. Beschlussvorschlag:
1. Der Rat stimmt den Maßnahmenvorschlägen zu und nimmt die veranschlagten Kosten für
die Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau zur
Kenntnis.
2. Über die Veranschlagung der entsprechenden Haushaltsmittel wird im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen beraten und mit Verabschiedung des Haushalts 2018
beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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