Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd"); hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
90 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
18.05.17, 13:06
Aktualisiert
18.05.17, 13:06
Allgemeine Vorlage (35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd");
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Allgemeine Vorlage (35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd");
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Allgemeine Vorlage (35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd");
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 90 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 17.05.2017 Vorlagen-Nr.: 48/2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 31.05.2017 01.06.2017 21.06.2017 06.07.2017 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd"); hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans - die Einleitung des Verfahrens hat der Rat am 25.04.2017 einstimmig beschlossen – wurden Ihnen die in den vier Allgemeinen Siedlungsbereichen (Kreuzau, Winden, Drove und Stockheim) vorhandenen baulichen Reserveflächen aufgezeigt. Gleichzeitig wurden die Weichen gestellt, welche heute noch nicht bebauten Reserveflächen erhalten bleiben sollen, welche aufgegeben werden können und welche Flächen neu als Bauland ausgewiesen werden sollen. Eine der bestehenden Reserveflächen befindet sich in Kreuzau-Süd, südlich der Straße „Auf den Brechen“ in Verlängerung des „Kapellenweg“. Die Reservefläche ist im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich abgebildet. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Um die regionalplanerische Reservefläche zu Bauland zu entwickeln muss somit der Flächennutzungsplan geändert und der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt werden. Der Rat hat am 16.06.2016 den Beschluss gefasst zum Bereich Kreuzau-Süd bei der Regionalplanungsbehörde eine landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) zu stellen (siehe Sitzungsvorlage 33/2016). Zur landesplanerischen Anfrage hat die Regionalplanungsbehörde mit Verfügung vom 02.09.2016 mitgeteilt, dass die Darstellung einer Wohnbaufläche in Kreuzau-Süd den Zielen der Raumordnung angepasst ist (siehe Mitteilungsvorlage 84/2016). Im Rahmen der bisherigen Beratungen und Diskussionen in den Fachausschüssen und dem Rat zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde der Erhalt der bestehenden Reservefläche Kreuzau-Süd im Regionalplan von allen Ratsfraktionen befürwortet. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wird diese Fläche als Wohnbaufläche dargestellt werden, sodass eine bereits heute eingeleitete Änderung des heute wirksamen Flächennutzungsplans der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans nicht widerspricht oder gar schädlich für das Verfahren ist. Auch wenn das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplan erst kürzlich angestoßen wurde, ist es meiner Ansicht nach notwendig bereits heute die bestehenden Reserven im Ortsteil Kreuzau anzugehen und einer Wohnbaunutzung zuzuführen, um der ungebrochen hohen Nachfrage nach Wohnraum Rechnung tragen zu können. Über die hohe Nachfrage nach Baugrundstücken im Ortsteil Kreuzau habe ich Sie bereits in den Sitzungsvorlagen Nr. 55/2015 (zur Landesplanerischen Anfrage Kreuzau-Schneidhausen, Hoesch) sowie Nr. 83/2016 (zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans) informiert. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans wird das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Da auf Ebene des Flächennutzungsplans keine detaillierten Festsetzungen zur Bebaubarkeit und zur Erschließung getroffen werden können, sollte zusätzlich ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Hierzu liegt Ihnen unter der Sitzungsvorlage 49/2017 ein entsprechender Beschlussvorschlag vor. Die Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung des Bebauungsplans können gem. § 8 (3) BauGB parallel durchgeführt werden. Das Plangebiet und seine Voraussetzungen Dem als Anlage 1 beigefügten Auszug aus der Flurkarte können Sie die Abgrenzung des geplanten Baugebietes entnehmen. Das Baugebiet umfasst eine Größe von ca. 27.500 m². Das Plangebiet wird nördlich von der Wohnbebauung „Auf den Brechen“, westlich von der Bahntrasse der Rurtalbahn, östlich von einer bewaldeten Fläche und südlich vom Verlauf des Wiesenbachs abgegrenzt. Als Anlage 2 ist ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau beigefügt, in dem das Plangebiet eingegrenzt ist. Eine straßenmäßige Erschließung in das Baugebiet kann über die Verlängerung des Kapellenwegs erfolgen, der heute ein unbefestigter Wirtschaftsweg ist. Das Plangebiet wird heute landwirtschaftlich genutzt, mit Ausnahme des südöstlichen Teilbereichs, das als öffentlicher Bolzplatz genutzt wird (ca. 1.800 m²). Die Gemeinde Kreuzau ist Pächter dieser Fläche. Der Planbereich wird vom Landschaftsplan 3 Kreuzau-Nideggen erfasst und als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans sowie der parallel laufenden Aufstellung des Bebauungsplans sind die Aufhebung des Landschaftsschutzes in enger Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen, der Eingriff in Natur und Landschaft zu ermitteln und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festzusetzen. Der südliche Bereich des Plangebietes (Flurstück 112) wird vom „Wasserschutzgebiet Wassergewinnungsanlage Kreuzau- Am Lohberg“ erfasst (Zone III A). Bei dem derzeit wirksamen Wasserschutzgebiet handelt es sich um eine vorläufige Anordnung, deren Geltungsdauer am 27.08.2017 endet. Derzeit führt die zuständige Bezirksregierung Köln ein ordentliches Festsetzungsverfahren durch. Das Wasserschutzgebiet wird anschließend für die kommenden 40 Jahre festgesetzt. Im neuen Entwurf des Wasserschutzgebietes sind sämtliche Flächen des hier in Rede stehenden Plangebietes nicht mehr Bestandteil des Wasserschutzgebietes. Es ist demnach davon auszugehen, dass dem neuen Entwurf zu entnehmende räumliche Abgrenzung des Wasserschutzgebietes auch so festgesetzt wird. Die endgültige Entscheidung bleibt jedoch abzuwarten. Jedoch ist auch die bisherige Darstellung als Wasserschutzgebiet, Zone III A kein Ausschlusskriterium für die Ausweisung eines Wohnbaugebietes. Als Auflage wäre im Bebauungsplan festzuschreiben, dass die baulichen Anlagen an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden müssten. Wie oben erläutert, ist jedoch davon auszugehen, dass dies aufgrund der neuen räumlichen Abgrenzung des Wasserschutzgebietes nicht greifen wird. Weitere Vorgehensweise Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen wird die Verwaltung zunächst einen Entwurf für eine mögliche Erschließung und Grundstücksaufteilung ausarbeiten. Zudem sollen die Themen Beseitigung von Abwasser und Niederschlagswasser von einem Ingenieurbüro analysiert und auf ihre Machbarkeit geprüft werden. Im Anschluss daran wird dem Rat ein erster Planentwurf zur Flächennutzungsplanänderung zur Zustimmung und Beschlussfassung vorgelegt. Abschließend spreche ich Ihnen die Empfehlung aus den Beschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von Wohnbauflächen in KreuzauSüd zu fassen, um der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken gerecht zu werden. -2- II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplans (Planungskosten, Gutachten, Ausgleichsmaßnahmen) können heute noch nicht beziffert werden. Im Haushalt 2017 sind unter Kostenstelle 5110101, Konto 529102 25.000 Euro für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans eingestellt. Im Haushaltsjahr 2018 sind weitere 70.000 Euro eingestellt. Bei der hier vorgeschlagenen FNP-Änderung handelt es sich um eine vorgezogene Teil-Umsetzung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, sodass die entstehenden Kosten aus den genannten Mitteln zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gedeckt werden können. III. Beschlussvorschlag: 1. Der Aufstellungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung einer Wohnbaufläche in Kreuzau-Süd wird gefasst. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten und diesen zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Bürgermeister Gez. - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -3-