Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
90 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
18.05.17, 13:06
Aktualisiert
18.05.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 17.05.2017
Vorlagen-Nr.: 48/2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
31.05.2017
01.06.2017
21.06.2017
06.07.2017
35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von
Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd");
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans - die Einleitung des Verfahrens hat der
Rat am 25.04.2017 einstimmig beschlossen – wurden Ihnen die in den vier Allgemeinen
Siedlungsbereichen (Kreuzau, Winden, Drove und Stockheim) vorhandenen baulichen
Reserveflächen aufgezeigt. Gleichzeitig wurden die Weichen gestellt, welche heute noch nicht
bebauten Reserveflächen erhalten bleiben sollen, welche aufgegeben werden können und welche
Flächen neu als Bauland ausgewiesen werden sollen.
Eine der bestehenden Reserveflächen befindet sich in Kreuzau-Süd, südlich der Straße „Auf den
Brechen“ in Verlängerung des „Kapellenweg“. Die Reservefläche ist im Regionalplan als
Allgemeiner Siedlungsbereich abgebildet. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde
Kreuzau ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Um die regionalplanerische
Reservefläche zu Bauland zu entwickeln muss somit der Flächennutzungsplan geändert und der
Bereich als Wohnbaufläche dargestellt werden.
Der Rat hat am 16.06.2016 den Beschluss gefasst zum Bereich Kreuzau-Süd bei der
Regionalplanungsbehörde eine landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz
(LPlG NRW) zu stellen (siehe Sitzungsvorlage 33/2016). Zur landesplanerischen Anfrage hat die
Regionalplanungsbehörde mit Verfügung vom 02.09.2016 mitgeteilt, dass die Darstellung einer
Wohnbaufläche in Kreuzau-Süd den Zielen der Raumordnung angepasst ist (siehe
Mitteilungsvorlage 84/2016).
Im Rahmen der bisherigen Beratungen und Diskussionen in den Fachausschüssen und dem Rat
zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde der Erhalt der bestehenden Reservefläche
Kreuzau-Süd im Regionalplan von allen Ratsfraktionen befürwortet. Im Rahmen der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wird diese Fläche als Wohnbaufläche dargestellt
werden, sodass eine bereits heute eingeleitete Änderung des heute wirksamen
Flächennutzungsplans der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans nicht widerspricht oder gar
schädlich für das Verfahren ist.
Auch wenn das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplan erst kürzlich angestoßen
wurde, ist es meiner Ansicht nach notwendig bereits heute die bestehenden Reserven im Ortsteil
Kreuzau anzugehen und einer Wohnbaunutzung zuzuführen, um der ungebrochen hohen
Nachfrage nach Wohnraum Rechnung tragen zu können. Über die hohe Nachfrage nach
Baugrundstücken im Ortsteil Kreuzau habe ich Sie bereits in den Sitzungsvorlagen Nr. 55/2015
(zur Landesplanerischen Anfrage Kreuzau-Schneidhausen, Hoesch) sowie Nr. 83/2016 (zur
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans) informiert.
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans wird das Plangebiet als Wohnbaufläche
dargestellt. Da auf Ebene des Flächennutzungsplans keine detaillierten Festsetzungen zur
Bebaubarkeit und zur Erschließung getroffen werden können, sollte zusätzlich ein Bebauungsplan
aufgestellt werden. Hierzu liegt Ihnen unter der Sitzungsvorlage 49/2017 ein entsprechender
Beschlussvorschlag vor. Die Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung
des Bebauungsplans können gem. § 8 (3) BauGB parallel durchgeführt werden.
Das Plangebiet und seine Voraussetzungen
Dem als Anlage 1 beigefügten Auszug aus der Flurkarte können Sie die Abgrenzung des
geplanten Baugebietes entnehmen. Das Baugebiet umfasst eine Größe von ca. 27.500 m². Das
Plangebiet wird nördlich von der Wohnbebauung „Auf den Brechen“, westlich von der Bahntrasse
der Rurtalbahn, östlich von einer bewaldeten Fläche und südlich vom Verlauf des Wiesenbachs
abgegrenzt. Als Anlage 2 ist ein Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Kreuzau
beigefügt, in dem das Plangebiet eingegrenzt ist.
Eine straßenmäßige Erschließung in das Baugebiet kann über die Verlängerung des
Kapellenwegs erfolgen, der heute ein unbefestigter Wirtschaftsweg ist. Das Plangebiet wird heute
landwirtschaftlich genutzt, mit Ausnahme des südöstlichen Teilbereichs, das als öffentlicher
Bolzplatz genutzt wird (ca. 1.800 m²). Die Gemeinde Kreuzau ist Pächter dieser Fläche.
Der Planbereich wird vom Landschaftsplan 3 Kreuzau-Nideggen erfasst und als
Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans
sowie der parallel laufenden Aufstellung des Bebauungsplans sind die Aufhebung des
Landschaftsschutzes in enger Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde
abzustimmen, der Eingriff in Natur und Landschaft zu ermitteln und entsprechende
Ausgleichsmaßnahmen festzusetzen.
Der südliche Bereich des Plangebietes (Flurstück 112) wird vom „Wasserschutzgebiet
Wassergewinnungsanlage Kreuzau- Am Lohberg“ erfasst (Zone III A). Bei dem derzeit wirksamen
Wasserschutzgebiet handelt es sich um eine vorläufige Anordnung, deren Geltungsdauer am
27.08.2017 endet. Derzeit führt die zuständige Bezirksregierung Köln ein ordentliches
Festsetzungsverfahren durch. Das Wasserschutzgebiet wird anschließend für die kommenden 40
Jahre festgesetzt. Im neuen Entwurf des Wasserschutzgebietes sind sämtliche Flächen des hier in
Rede stehenden Plangebietes nicht mehr Bestandteil des Wasserschutzgebietes. Es ist demnach
davon auszugehen, dass dem neuen Entwurf zu entnehmende räumliche Abgrenzung des
Wasserschutzgebietes auch so festgesetzt wird. Die endgültige Entscheidung bleibt jedoch
abzuwarten. Jedoch ist auch die bisherige Darstellung als Wasserschutzgebiet, Zone III A kein
Ausschlusskriterium für die Ausweisung eines Wohnbaugebietes. Als Auflage wäre im
Bebauungsplan festzuschreiben, dass die baulichen Anlagen an eine kommunale Kläranlage
angeschlossen werden müssten. Wie oben erläutert, ist jedoch davon auszugehen, dass dies
aufgrund der neuen räumlichen Abgrenzung des Wasserschutzgebietes nicht greifen wird.
Weitere Vorgehensweise
Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen wird die Verwaltung zunächst einen Entwurf für eine
mögliche Erschließung und Grundstücksaufteilung ausarbeiten. Zudem sollen die Themen
Beseitigung von Abwasser und Niederschlagswasser von einem Ingenieurbüro analysiert und auf
ihre Machbarkeit geprüft werden. Im Anschluss daran wird dem Rat ein erster Planentwurf zur
Flächennutzungsplanänderung zur Zustimmung und Beschlussfassung vorgelegt.
Abschließend spreche ich Ihnen die Empfehlung aus den Beschluss zur 35. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von Wohnbauflächen in KreuzauSüd zu fassen, um der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken gerecht zu
werden.
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II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplans (Planungskosten, Gutachten,
Ausgleichsmaßnahmen) können heute noch nicht beziffert werden. Im Haushalt 2017 sind unter
Kostenstelle 5110101, Konto 529102 25.000 Euro für die Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans eingestellt. Im Haushaltsjahr 2018 sind weitere 70.000 Euro eingestellt. Bei
der hier vorgeschlagenen FNP-Änderung handelt es sich um eine vorgezogene Teil-Umsetzung
der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, sodass die entstehenden Kosten aus den
genannten Mitteln zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gedeckt werden können.
III. Beschlussvorschlag:
1. Der Aufstellungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Kreuzau zur Darstellung einer Wohnbaufläche in Kreuzau-Süd wird gefasst.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten und diesen zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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