Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
73 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
22.03.17, 13:05
Aktualisiert
22.03.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Finanzen - Herr Stirnberg
BE: Herr Stirnberg
Kreuzau, 20.03.2017
Mitteilung: 27/2017
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Sanierungs- und
Entwicklungsausschuss
30.03.2017
Kreishaushalt 2017/2018
Der Kreistag wird am 30.03.2017 den Doppelhaushalt 2017/2018 und somit auch die Hebesätze
der Kreisumlage und der Jugendamtsumlage für diese beiden Jahre beschließen.
Bei der Beratung im Kreisausschuss am 14.03.2017 haben sich die folgenden Hebesätze
ergeben:
Kreisumlage 2017 und 2018 jeweils 45,90 % (Haushaltsentwurf jeweils 46,49 %).
Jugendamtsumlage 2017 26,78 % (Haushaltsentwurf 26,93 %) und 2018
(Haushaltsentwurf 27,45 %).
27,41
%
Aufgrund der Basis der im Entwurf des Kreishaushalts enthaltenen Umlagehebesätze wurden die
Aufwendungen im Haushalt der Gemeinde Kreuzau geplant. Durch die nunmehr bevorstehende
Senkung der Umlagehebesätze ergeben sich für die Gemeinde Kreuzau folgende
Haushaltsverbesserungen:
2017:
Kreisumlage
Jugendamtsumlage
Gesamt:
110.103,40 €
28.139,39 €
138.242,79 €
2018:
Kreisumlage
Jugendamtsumlage
Gesamt:
117.854,05 €
7.989,91 €
125.843,96 €
Die genannten Zahlen gelten vorbehaltlich der Beschlussfassung im Kreistag, die sich theoretisch
gegenüber der Beratung im Kreisausschuss noch ändern kann.
Die Umlagehebesätze berücksichtigen nicht die Rückerstattung von ca. 6,8 Mio. €, die der Kreis
vom Landschaftsverband erhalten wird und in voller Höhe an die kreisangehörigen Kommunen
weitergeben will. Wann und nach welchem Verteilerschlüssel dies geschehen wird, steht noch
nicht fest.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -