Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
77 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
05.05.17, 13:05
Aktualisiert
05.05.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 04.05.2017
Vorlagen-Nr.: 41/2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
17.05.2017
21.06.2017
06.07.2017
Mögliche Einzäunung von Schulhöfen im Gemeindegebiet
I. Sach- und Rechtslage:
Im Arbeitskreis „Gute Schule 2020“ wurde unter anderem auch die Frage gestellt, inwieweit es
sinnvoll sei, gemeindliche Schulhöfe einzuzäunen. Beispielhaft wurde diesbezüglich der Standort
Winden angesprochen, für den die Verwaltung für das Jahr 2016 entsprechende Mittel beantragt
hatte, die aber im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht genehmigt worden sind. Nunmehr
wird für alle Grundschulstandorte die Frage gestellt, ob es nicht sinnvoll sei, erneut über eine
Einzäunung nachzudenken. Hintergründe für diese sind Verunreinigungen und Beschädigungen
auf dem Schulhof in Winden, beispielweise indem rohe Eier auf das Gebäude geworfen wurden,
Ruhestörungen ausgehend von Jugendlichen, die sich auf dem Schulhof in Kreuzau aufgehalten
haben und nicht zuletzt verschiedene Vorfälle auf dem Schulhof in Drove, bei denen Glasscherben
in den Sand unter dem Spielgestell geworfen wurden, so dass dieser ausgetauscht werden
musste oder bei denen unter dem Pausendach mehrfach Zeitschriften angezündet wurden.
Sicher ist das Anliegen aus Sicht der Schulen durchaus verständlich, jedoch wurde seitens des
Rates bisher die Auffassung vertreten, dass es sich bei den Schulhöfen um öffentliche Plätze
handelt, die nicht eingezäunt werden sollen. Zudem wurde in der Vergangenheit infrage gestellt,
ob ein Zaun davon abhalten würde, den Schulhof zu betreten, insbesondere bei dem
Personenkreis, der bisher für die Schäden verantwortlich ist.
Ein weiterer Gedanke war, die Schulhöfe per Videokamera zu überwachen. Dies ist aus
datenschutzrechtlichen Gründen allerdings nur möglich, wenn alle Maßnahmen, die weniger in das
Persönlichkeitsrecht des Einzelnen eingreifen, nicht zum Erfolg geführt haben. Eine der
vorzuziehenden Maßnahmen ist beispielsweise das Einzäunen der fraglichen Fläche.
Da es sich um eine politische Frage handelt, legt die Verwaltung zwei alternative
Beschlussvorschläge vor. Sollte eine Einzäunung für erforderlich gehalten werden, müssten
entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für die Einzäunung von Schulhöfen stehen aktuell keine Haushaltsmittel bereit. Hierfür müssten
in den Folgejahren Mittel eingeplant werden.
III. Beschlussvorschlag:
Alternative A:
Der Bedarf, Schulhöfe an den Grundschulen im Gemeindegebiet einzuzäunen, wird derzeit nicht
gesehen.
Alternative B:
Ein Bedarf, einzelne oder alle Schulhöfe an den Grundschulen im Gemeindegebiet einzuzäunen,
wird gesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Kosten zu ermitteln und dem Rat
hierüber zu berichten.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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