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Allgemeine Vorlage (Mögliche Einzäunung von Schulhöfen im Gemeindegebiet)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
77 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
05.05.17, 13:05
Aktualisiert
05.05.17, 13:05
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Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 04.05.2017 Vorlagen-Nr.: 41/2017 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 17.05.2017 21.06.2017 06.07.2017 Mögliche Einzäunung von Schulhöfen im Gemeindegebiet I. Sach- und Rechtslage: Im Arbeitskreis „Gute Schule 2020“ wurde unter anderem auch die Frage gestellt, inwieweit es sinnvoll sei, gemeindliche Schulhöfe einzuzäunen. Beispielhaft wurde diesbezüglich der Standort Winden angesprochen, für den die Verwaltung für das Jahr 2016 entsprechende Mittel beantragt hatte, die aber im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht genehmigt worden sind. Nunmehr wird für alle Grundschulstandorte die Frage gestellt, ob es nicht sinnvoll sei, erneut über eine Einzäunung nachzudenken. Hintergründe für diese sind Verunreinigungen und Beschädigungen auf dem Schulhof in Winden, beispielweise indem rohe Eier auf das Gebäude geworfen wurden, Ruhestörungen ausgehend von Jugendlichen, die sich auf dem Schulhof in Kreuzau aufgehalten haben und nicht zuletzt verschiedene Vorfälle auf dem Schulhof in Drove, bei denen Glasscherben in den Sand unter dem Spielgestell geworfen wurden, so dass dieser ausgetauscht werden musste oder bei denen unter dem Pausendach mehrfach Zeitschriften angezündet wurden. Sicher ist das Anliegen aus Sicht der Schulen durchaus verständlich, jedoch wurde seitens des Rates bisher die Auffassung vertreten, dass es sich bei den Schulhöfen um öffentliche Plätze handelt, die nicht eingezäunt werden sollen. Zudem wurde in der Vergangenheit infrage gestellt, ob ein Zaun davon abhalten würde, den Schulhof zu betreten, insbesondere bei dem Personenkreis, der bisher für die Schäden verantwortlich ist. Ein weiterer Gedanke war, die Schulhöfe per Videokamera zu überwachen. Dies ist aus datenschutzrechtlichen Gründen allerdings nur möglich, wenn alle Maßnahmen, die weniger in das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen eingreifen, nicht zum Erfolg geführt haben. Eine der vorzuziehenden Maßnahmen ist beispielsweise das Einzäunen der fraglichen Fläche. Da es sich um eine politische Frage handelt, legt die Verwaltung zwei alternative Beschlussvorschläge vor. Sollte eine Einzäunung für erforderlich gehalten werden, müssten entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die Einzäunung von Schulhöfen stehen aktuell keine Haushaltsmittel bereit. Hierfür müssten in den Folgejahren Mittel eingeplant werden. III. Beschlussvorschlag: Alternative A: Der Bedarf, Schulhöfe an den Grundschulen im Gemeindegebiet einzuzäunen, wird derzeit nicht gesehen. Alternative B: Ein Bedarf, einzelne oder alle Schulhöfe an den Grundschulen im Gemeindegebiet einzuzäunen, wird gesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Kosten zu ermitteln und dem Rat hierüber zu berichten. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-