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Mitteilung (Antrag)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
185 kB
Erstellt
14.11.17, 13:05
Aktualisiert
14.11.17, 13:05
Mitteilung (Antrag) Mitteilung (Antrag)

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Inhalt der Datei

Anlage zu MV-Nr. 93/2017 1 g I‘: LD SPD Fraktion, Kelterstraße 25, 52372 Kreuzau-Winden SPD-Fraktion An den Rat der Gemeinde Kreuzau Herrn Bürgermeister Ingo Eßer Rathaus Bahn hofstraße 52372 Kreuzau Im Rat der Gemeinde Kreuzau Kelterstraße 25, 52372 Kreuzau Telefon 02422 / 90 38 38 Telefax 02422 / 90 38 39 E-Mail: Rolf.HeidbuecheIgmx.net Kreuzau, den 8. 11. 2017 Antrag auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder Wohnungs baugenossenschaft oder zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaues in der Gemeinde Kreuzau Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eßer, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau beantragt folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Verwaltung der Gemeinde Kreuzau wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten die Gemeinde hat, um aktiv oder unterstützend den sozialen Wohnungsbau im Gemeindegebiet der Gemeinde Kreuzau zu fördern. 2. Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob es sinnvoll ist, eine Wohnungs baugenossenschaft, eine eigene Wohnungsbaugesellschaft zu gründen, oder sich an bereits bestehenden sozialen Wohnungsbauträgern zu beteiligen. 3. Für die Gründung einer eigenen Wohnungsbaugesellschaft oder einer Beteiligung werden in den Haushalt an geeigneter Stelle 50.000,00 € im Jahre 2018 eingestellt. Zur Begründung: Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau hält es dringend für erforderlich, dass die Gemeinde Kreuzau selber abji.r...,dw aktiv bei der Schaffung von sozialem Wohnraum im Gemeindegebiet tätig wird. Zumindest ist es dringend erforderlich, dass die Gemeinde andere Dritte, die sozialen Wohnraum schaffen und bauen wollen, aktiv bei diesem Vorhaben unterstützt Es ist festzustellen, dass im Gemeindegebiet Kreuzau erschwinglicher und bezahlbarer Wohnraum faktisch nicht vorhanden ist. Dies hat zur Folge, dass insbesondere jüngere Familien, Alleinstehende, Alleinerziehende aber auch ältere Mitbürger nicht in der Lage sind, bezahlbaren Wohnraum anzumieten. Es müssen auch in Kreuzau Mieten gezahlt werden welche zur Folge haben, dass finanzielle Mittel für andere Lebensbereiche fehlen. Es ist für die Gemeinde insgesamt nicht akzeptabel, aber auch für das gesellschaft liche Miteinander nicht hinnehmbar, dass nur Wohnraum ab einem Quadratmeterpreis von 8,00 € und mehr vorhanden ist. Bekannt ist, dass auch dieser teure Wohnraum in Kreuzau selber schon Mangelware ist. Es ist für das soziale Gemeinleben unerläss lich, dass auch im Wohnbereich eine gewisse soziale Durchmischung vorhanden ist. Dies gehört u. E. auch mit zu einer kommunalen Fürsorgepflicht der Gemeinde. Dem zu Folge steht auf der anderen Seite gegenüber, dass Investoren oder Bauträger auf Grund ihren eigenen legitimen Gewinnmaximierungs-anspruches eher Wohnraum zur Verfügung stellen und bauen, der nicht sozial gefördert ist und damit durch höhere Mieteinnahmen entweder Eigengewinne steigern oder aber lnvestitionsgewinne erhöhen. Hier muss die Gemeinde, sowohl der Rat, wie auch die Verwaltung auf Grund ihrer Mitverantwortung tätig werden und Konzepte und Lösungen entwickeln. Gerade sozial schwächere Gruppen bedürfen mehr der kommunalen Hilfe und Unterstützung als andere, wirtschaftlich stärkere Gruppen. Es wird zu klären sein, welche Möglichkeiten das Land und der Bund zur Verfügung stellen, entsprechende Gesellschaften, die dann unter kommunaler Aufsicht oder unter kommunaler Verantwortung sozialen Wohnraum erstellen zu gründen sind, oder aber es muss geprüft werden, ob bereits vorhandene Bauherren, die sozialgeförderten Wohnraum erstellen oder bauen, unterstützt werden oder auf Kreuzau aufmerksam gemacht werden können. Dabei sind auch die sozialen Wohnbauträger der Stadt Düren zu berücksichtigen, wie aber auch Kontakt aufzunehmen zu sonstigen Bauträgern, die sozialen Wohnraum erstellen. Auch in Anbetracht des Umstandes, dass Bauflächen in Kreuzau zukünftig wohl kaum noch zusätzlich ausgewiesen werden können, ist im Rahmen der Bauleitplanung, die die Gemeinde zurzeit betreibt, aber auch im Rahmen des sogenannten Masterplanes deutlich geworden, dass Chancen hier auch für sozialen Wohnungsbau bestehen. Es ist nicht die Absicht des Gemeinderates, alle evtl. zur Verfügung stehenden Bauflächen an Investoren nach Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu veräußern oder aber Investoren zu ermöglichen, hier einen größtmöglichen Gewinn zu erzielen. Dies hätte in der Konsequenz nach Ansicht der SPD letztendlich zur Folge, dass in Kreuzau irgendwann nur das obere Drittel der Gesellschaft Wohnraum bezahlen kann und alle anderen entweder über ihre Verhältnisse Wohnraum bezahlen müssen, oder aber das Gemeindegebiet verlassen. Dies ist weder gerecht, noch sozial verantwortlich. Sollte die Gemeinde selber in Form einer juristischen Person auf Gemeinnützigkeits basis eine GmbH gründen, sind 50.000,00 € an Eigenkapital vorab zu leisten, die später evtl. durch Sacheinlagen in Form von Wohnraum teilweise abgegolten werden können. Wir bitten den Rat der Gemeinde Kreuzau entsprechend zu entscheiden und verbleiben mit freundlichen Grüßen Rolf Hf,büchel Fraktfsvorsitzender Axel v 1. St Frakt svorsitzender