Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
185 kB
Erstellt
14.11.17, 13:05
Aktualisiert
14.11.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu MV-Nr. 93/2017
1
g
I‘: LD
SPD Fraktion, Kelterstraße 25, 52372 Kreuzau-Winden
SPD-Fraktion
An den Rat der Gemeinde Kreuzau
Herrn Bürgermeister Ingo Eßer
Rathaus
Bahn hofstraße
52372 Kreuzau
Im Rat der Gemeinde Kreuzau
Kelterstraße 25, 52372 Kreuzau
Telefon 02422 / 90 38 38
Telefax 02422 / 90 38 39
E-Mail: Rolf.HeidbuecheIgmx.net
Kreuzau, den 8. 11. 2017
Antrag auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder Wohnungs
baugenossenschaft oder zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaues in
der Gemeinde Kreuzau
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Eßer,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.
die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau beantragt folgenden Beschluss zu
fassen:
1.
Die Verwaltung der Gemeinde Kreuzau wird beauftragt zu prüfen, welche
Möglichkeiten die Gemeinde hat, um aktiv oder unterstützend den sozialen
Wohnungsbau im Gemeindegebiet der Gemeinde Kreuzau zu fördern.
2.
Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob es sinnvoll ist, eine Wohnungs
baugenossenschaft, eine eigene Wohnungsbaugesellschaft zu gründen, oder
sich an bereits bestehenden sozialen Wohnungsbauträgern zu beteiligen.
3.
Für die Gründung einer eigenen Wohnungsbaugesellschaft oder einer
Beteiligung werden in den Haushalt an geeigneter Stelle 50.000,00 € im Jahre
2018 eingestellt.
Zur Begründung:
Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau hält es dringend für erforderlich, dass
die Gemeinde Kreuzau selber abji.r...,dw aktiv bei der Schaffung von sozialem
Wohnraum im Gemeindegebiet tätig wird. Zumindest ist es dringend erforderlich, dass
die Gemeinde andere Dritte, die sozialen Wohnraum schaffen und bauen wollen, aktiv
bei diesem Vorhaben unterstützt
Es ist festzustellen, dass im Gemeindegebiet Kreuzau erschwinglicher und
bezahlbarer Wohnraum faktisch nicht vorhanden ist. Dies hat zur Folge, dass
insbesondere jüngere Familien, Alleinstehende, Alleinerziehende aber auch ältere
Mitbürger nicht in der Lage sind, bezahlbaren Wohnraum anzumieten. Es müssen
auch in Kreuzau Mieten gezahlt werden welche zur Folge haben, dass finanzielle Mittel
für andere Lebensbereiche fehlen.
Es ist für die Gemeinde insgesamt nicht akzeptabel, aber auch für das gesellschaft
liche Miteinander nicht hinnehmbar, dass nur Wohnraum ab einem Quadratmeterpreis
von 8,00 € und mehr vorhanden ist. Bekannt ist, dass auch dieser teure Wohnraum in
Kreuzau selber schon Mangelware ist. Es ist für das soziale Gemeinleben unerläss
lich, dass auch im Wohnbereich eine gewisse soziale Durchmischung vorhanden ist.
Dies gehört u. E. auch mit zu einer kommunalen Fürsorgepflicht der Gemeinde.
Dem zu Folge steht auf der anderen Seite gegenüber, dass Investoren oder Bauträger
auf Grund ihren eigenen legitimen Gewinnmaximierungs-anspruches eher Wohnraum
zur Verfügung stellen und bauen, der nicht sozial gefördert ist und damit durch höhere
Mieteinnahmen entweder Eigengewinne steigern oder aber lnvestitionsgewinne
erhöhen. Hier muss die Gemeinde, sowohl der Rat, wie auch die Verwaltung auf Grund
ihrer Mitverantwortung tätig werden und Konzepte und Lösungen entwickeln. Gerade
sozial schwächere Gruppen bedürfen mehr der kommunalen Hilfe und Unterstützung
als andere, wirtschaftlich stärkere Gruppen.
Es wird zu klären sein, welche Möglichkeiten das Land und der Bund zur Verfügung
stellen, entsprechende Gesellschaften, die dann unter kommunaler Aufsicht oder
unter kommunaler Verantwortung sozialen Wohnraum erstellen zu gründen sind, oder
aber es muss geprüft werden, ob bereits vorhandene Bauherren, die sozialgeförderten
Wohnraum erstellen oder bauen, unterstützt werden oder auf Kreuzau aufmerksam
gemacht werden können. Dabei sind auch die sozialen Wohnbauträger der Stadt
Düren zu berücksichtigen, wie aber auch Kontakt aufzunehmen zu sonstigen
Bauträgern, die sozialen Wohnraum erstellen.
Auch in Anbetracht des Umstandes, dass Bauflächen in Kreuzau zukünftig wohl kaum
noch zusätzlich ausgewiesen werden können, ist im Rahmen der Bauleitplanung, die
die Gemeinde zurzeit betreibt, aber auch im Rahmen des sogenannten Masterplanes
deutlich geworden, dass Chancen hier auch für sozialen Wohnungsbau bestehen. Es
ist nicht die Absicht des Gemeinderates, alle evtl. zur Verfügung stehenden
Bauflächen an Investoren nach Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu veräußern oder
aber Investoren zu ermöglichen, hier einen größtmöglichen Gewinn zu erzielen. Dies
hätte in der Konsequenz nach Ansicht der SPD letztendlich zur Folge, dass in Kreuzau
irgendwann nur das obere Drittel der Gesellschaft Wohnraum bezahlen kann und alle
anderen entweder über ihre Verhältnisse Wohnraum bezahlen müssen, oder aber das
Gemeindegebiet verlassen. Dies ist weder gerecht, noch sozial verantwortlich.
Sollte die Gemeinde selber in Form einer juristischen Person auf Gemeinnützigkeits
basis eine GmbH gründen, sind 50.000,00 € an Eigenkapital vorab zu leisten, die
später evtl. durch Sacheinlagen in Form von Wohnraum teilweise abgegolten werden
können.
Wir bitten den Rat der Gemeinde Kreuzau entsprechend zu entscheiden und
verbleiben mit freundlichen Grüßen
Rolf Hf,büchel
Fraktfsvorsitzender
Axel v
1. St
Frakt
svorsitzender