Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
81 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
09.06.17, 13:06
Aktualisiert
09.06.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 07.06.2017
Vorlagen-Nr.: 54/2017
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Ausschuss für Soziales und
demographischen Wandel
Rat
28.06.2017
06.07.2017
Fortführung der psychosozialen Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen und
Asylbewerbern in der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2015 wurden aufgrund eines Antrages der
SPD-Fraktion Mittel in Höhe von je 25.000 Euro für die Jahre 2015, 2016 und 2017 zur Verfügung
gestellt, um die Stelle einer/s Sozialarbeiterin/s bezuschussen zu können. Auf dieser Basis wurde
zum 01.09.2015 mit der Evangelischen Gemeinde zu Düren ein Vertrag über die psychosoziale
Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den gemeindlichen
Übergangswohnheimen durch den Dienst des „Zentrums für Sozial- und Migrationsberatung“ der
Evangelischen Gemeinde zu Düren abgeschlossen. Die bezuschusste Stelle wurde durch Frau
Claudia Hoffmann besetzt. Der Vertrag ist auf zwei Jahre befristet (31.08.2017).
In einem Gespräch hat Frau Rössler mitgeteilt, dass Frau Hoffmann ab Sommer 2017 nicht mehr
zur Verfügung stehen wird. Inwieweit die Zusammenarbeit grundsätzlich fortgesetzt werden kann,
lässt sich zurzeit nicht sagen, da die Besetzung entsprechender Stellen zurzeit sehr schwierig ist.
Aus Sicht der Verwaltung war die bisherige Zusammenarbeit sehr wertvoll. Frau Hoffmann hat
insbesondere in der Zeit, in der innerhalb kurzer Zeit viele Flüchtlinge und Asylbewerber nach
Kreuzau kamen, intensive Beratungsarbeit geleistet.
Zwischenzeitlich halten sich deutlich weniger Flüchtlinge und Asylbewerber in Kreuzau auf. Dies
hat verschiedene Gründe. Derzeit kommen deutlich weniger Flüchtlinge nach Deutschland als in
den letzten Jahren. Zudem wird die ZUE Drove zumindest teilweise noch angerechnet, so dass die
Zuweisungsquote für die Gemeinde Kreuzau herabgesetzt wird. Wesentlich ist aber auch, dass in
vielen Fällen die Entscheidungen über die Asylanträge getroffen worden sind.
Aktuell leben noch 69 Personen in Kreuzau, über deren Asylverfahren noch nicht entschieden
worden ist und für die eine Pauschale in Höhe von mtl. 866 Euro im Sinne von § 2 FlüAG i.V.m. §
4 Abs. 1 FlüAG erstattet wird (hiervon entfallen 3,83% = 33,17 Euro auf Betreuungsleistungen).
Darüber hinaus wohnen 66 Personen in gemeindlichen Unterkünften, über deren Verfahren
positiv entschieden worden ist und die Leistungen nach dem SGB II erhalten (Gemeinde erhält
keine Fallpauschale; Benutzungsgebühren werden durch die job-com erstattet) sowie 33
Personen, die über eine Duldung verfügen und für die die Gemeinde Kreuzau sämtliche Kosten
übernehmen muss, aber keine Erstattungen erhält. Aufgrund laufender Verfahren bzw. gültiger
Wohnsitzauflagen dürfen diese Personen Ihren Wohnsitz nur im Gemeindegebiet nehmen. Daher
wird es auch in der nächsten Zeit wichtig sein, eine fachliche Unterstützung im bisherigen Umfang
sicherstellen zu können. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Zusammenarbeit mit der
evangelischen Gemeinde zu Düren zumindest bis zum 31.12.2018 fortzusetzen. Sollte dies aus
Sicht des Trägers nicht möglich sein wird vorgeschlagen, auch bei weiteren möglichen Trägern
anzufragen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für 2017 stehen im Haushalt unter Sachkonto 3130101, Kostenstelle 531833, insgesamt 25.000
Euro zur Verfügung. Zur Fortführung der Maßnahme müssten in dieser Höhe auch für 2018 Mittel
bereitgestellt werden.
III. Beschlussvorschlag:
Die psychosoziale Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der
Gemeinde Kreuzau wird befristet bis zum 31.12.2018 fortgesetzt. Eine weitere Zusammenarbeit
mit der Evangelischen Gemeinde zu Düren wird angestrebt. Die Gemeinde Kreuzau zahlt einen
jährlichen Zuschuss von bis zu 25.000 Euro.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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