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Mitteilung (Schreiben Bezirksregierung v. 27.03.2016)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
73 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
04.05.17, 08:50
Aktualisiert
04.05.17, 08:50
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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu VL 35/2017 Bezirksregierung Köln Durchschrift Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Datum: 27. März 2016 Seite 1 von 6 Gegen Empfangsbekenntnis Aktenzeichen: 53.0071/15/6.2.1-8a.2-Wu/Win Niederauer Mühle GmbH Windener Weg 1 52372 Kreuzau Auskunft erteilt: Herr Winkler Herr Wudtke christian.winkler@brk.nrw.de Zimmer: 3011 Telefon: (0221) 147 - 3281 , Fax: (0221) 147 - 4168, Ihr Änderungsgenehmigungsantrag vom 03.11.2015 gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Zweiter Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns vom 26.11.2016 gemäß § 8a BImSchG Robert-Schuman-Str. 51, 52066 Aachen DB bis Aachen Hbf, Linien 11, 21, 46, SB63 Richtung Burtscheid bis Siegel Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Zulassungsbescheid Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren Antrag vom 26.11.2016 lasse ich aufgrund von § 8a Abs. 1 Besuchertag: donnerstags: 8:30 - 15:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Landeskasse Düsseldorf: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE59 3005 0000 0001 6835 15 BIC: WELADEDDXXX Zahlungsavise bitte an zentralebuchungsstelle@ brk.nrw.de BImSchG für Ihren Betrieb in 52372 Kreuzau Windener Weg 1 Gemarkung Kreuzau Flur 12, Flurstücke 5, 6, 9, 303, 339 sowie Flur 14, Flurstück 333 Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (0221) 147 – 0 Fax: (0221) 147 - 3185 USt-ID-Nr.: DE 812110859 poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln zu, dass bereits vor Erteilung der am 03.11.2015 beantragten Genehmigung nach § 16 BImSchG folgende Maßnahmen durchgeführt werden dürfen: • Errichtung der Abwasservorbehandlungsanlage • Errichtung der Wasserkonditionierung (Purate-Anlage) • Errichtung des Kesselhauses Die Zulassung wird gemäß § 8a Abs. 2 BImSchG unter dem Vorbehalt nachträglicher Auflagen erteilt und kann jederzeit widerrufen werden. Für das Bauvorhaben ist der Nachweis gem. § 8 Abs. 1 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) erforderlich. Dieser muss vor Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Düren vorliegen. Ohne diesen Nachweis darf mit der Bauausführung nicht begonnen werden. Vorbehalt Nebenbestimmungen, über die nachstehenden hinaus, bleiben, soweit sie rechtlich und sachlich begründet sind, dem Bescheid über die Entscheidung zum Antrag vom 03.11.2015 nach § 16 Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 12 BImSchG vorbehalten (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 2 BImSchG). Nebenbestimmungen 1. Der Nachweis über die Standsicherheit, muss von einer oder einem staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 72 Landesbauordnung (BauO NRW) geprüft sein. Der geprüfte Nachweis mit abschließendem Prüfbericht ist dem Bauordnungsamt des Kreises Düren im PDF-Format vorzulegen. Datum: 27. März 2016 Seite 2 von 6 Bezirksregierung Köln 2. Werden bei den Bauarbeiten Bodenbelastungen angetroffen, ist unverzüglich ein sachverständiger Gutachter zur fachlichen Begleitung und Untersuchung der Kontamination hinzuzuziehen. Die gutachterliche Begleitung ist schriftlich zu dokumentieren und der Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, zuzuleiten. 3. Der Baubeginn ist der Überwachungsbehörde (Dezernat 53 der Bezirksregierung Köln) unverzüglich mitzuteilen. 4. Auslaufende wassergefährdende Stoffe sind unverzüglich mit Bindemittel abzustreuen. Bindemittel sind in ausreichender Menge jederzeit auf der Baustelle bereitzuhalten. 5. Die akustischen Anforderungen aus der schalltechnischen Immissionsprognose (Accon-Bericht-Nr.: ACB 0915-407387-105) vom 19.10.2015 sind umzusetzen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist durch einen Sachverständigen gemäß § 29b BImSchG baubegleitend zu überwachen. Diese Überwachung ist zu dokumentieren und der Überwachungsbehörde auf Verlangen vorzulegen. Hinweis 1. Es ist sicherzustellen, dass die sach- und fachgerechte Erstellung des AZB durch Bauaktivitäten nicht unmöglich gemacht oder erschwert wird. 2. Auf die Verpflichtung der Vorlage der Bescheinigungen über die stichprobenhaften Kontrollen während der Bauausführung gemäß § 82 Abs. 4 BauO NRW wird hingewiesen. Datum: 27. März 2016 Seite 3 von 6 Bezirksregierung Köln 3. Nach § 57 Abs. 5 BauO NRW ist vor Baubeginn gemäß § 59a BauO NRW eine qualifizierte Bauleiterin oder ein qualifizierter Bauleiter zu benennen, der über eine ausreichende Sachkunde und Erfahrung verfügt. Begründung Sie beabsichtigen auf Ihrem Betriebsgelände in 52372 Kreuzau, Windener Weg 1 eine nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlage zur Herstellung von Papier (Nr. 6.2.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV) wesentlich zu ändern. Hierzu haben Sie mit Datum vom 03.11.2015 einen Antrag auf wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG gestellt. Mit Schreiben vom 26.11.2016 haben Sie einen zweiten Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG gestellt. Gemäß § 8a BImSchG soll die zuständige Genehmigungsbehörde auf Antrag den vorzeitigen Beginn zulassen, wenn − mit einer Entscheidung zugunsten der Antragstellerin gerechnet werden kann, − ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse der Antragstellerin an dem vorzeitigen Beginn besteht und − die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Änderung der Anlage verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wieder herzustellen. Die Prüfung des Genehmigungsantrags hat ergeben, dass insgesamt mit einer positiven Entscheidung zu rechnen ist. Alle an dem Verfahren beteiligten Behörden haben zum Ausdruck gebracht, dass keine grund- Datum: 27. März 2016 Seite 4 von 6 Bezirksregierung Köln sätzlichen, nicht durch Nebenbestimmungen o. ä. ausräumbaren Bedenken gegen die Realisierung der beantragen Maßnahmen bestehen. Ein berechtigtes Interesse an dem vorzeitigen Beginn haben Sie schon allein durch den Zulassungsantrag zum Ausdruck gebracht. Hinsichtlich der Erfüllung des unter dem dritten Spiegelstrich aufgeführten Kriteriums haben Sie sich im Antrag verpflichtet, alle bis zur Entscheidung über den Genehmigungsantrag durch die Errichtung verursachten – auch unverschuldete – Schäden zu ersetzen und, sofern das Vorhaben nicht genehmigt wird, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Auf die Leistung einer Sicherheit gemäß § 8a Abs. 2 BImSchG wird verzichtet. Aus den dargelegten Gründen ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des § 8a BImSchG vorliegen. Mit dem § 8a BImSchG räumt mir der Gesetzgeber ein eingeschränktes Ermessen ein. Gründe für eine Ablehnung des Zulassungsantrags waren nicht zu erkennen. Daher ist dem Antrag im Rahmen des mir eingeräumten Ermessens stattzugeben. Kostenentscheidung Für die vorstehende Zulassung wird aufgrund des Gebührengesetzes NRW (GebG NRW) vom 23.08.1999 (GV. NRW. S. 524 / SGV. NRW. 2011) eine Verwaltungsgebühr erhoben. Sie als Antragstellerin tragen die Kosten des Verfahrens. Datum: 27. März 2016 Seite 5 von 6 Bezirksregierung Köln Die Verwaltungsgebühr wird aufgrund des Gebührengesetzes i.V.m. der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) vom 03.07.2001 (GV. NRW.S. 262 / SGV. NRW. 2011) festgesetzt. Hierzu ergeht ein gesonderter Bescheid. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erheben. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht in 52070 Aachen, Adalbertsteinweg 92, schriftlich oder zur Niederschrift der/des Urkundsbeamtin/en der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/ FG) vom 07.11.2012 (GV.NRW.2012 S. 548) eingereicht werden. In diesem Fall muss das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16.05.2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Beauftragten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Wudtke Datum: 27. März 2016 Seite 6 von 6