Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
19 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
08.03.17, 13:05
Aktualisiert
15.03.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 06.03.2017
Vorlagen-Nr.: 39/2016 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
20.03.2017
21.03.2017
05.04.2017
25.04.2017
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 4, Ortsteil Bogheim;
Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
I. Sach- und Rechtslage:
Am 29.06.2016 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung
des Bebauungsplans A 4, Ortsteil Bogheim, gefasst und die Verwaltung ermächtigt die
frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB wurde im Amtsblatt vom
22.07.2016 öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit vom
01.08.2016 bis einschließlich 02.09.2016 zu jedermanns Einsicht offen gelegen. Aus der
Öffentlichkeit sind keine Einwendungen eingegangen.
Mit Schreiben vom 22.07.2016 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (1) BauGB frühzeitig am Verfahren beteiligt worden. Ihnen wurde eine Frist bis zum
02.09.2016 gewährt, um eine Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf abzugeben. Die
abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus dem Verfahren sind der als Anlage 1 beigefügten
Tabelle zu entnehmen. Des Weiteren sind die zugehörigen Stellungnahmen der Verwaltung sowie
der jeweilige Beschlussvorschlag für den Rat der Tabelle zu entnehmen. Die vorgebrachten
Anregungen und Hinweise sind alle aufgenommen bzw. in den Planentwurf integriert worden.
Zwischenzeitlich wurde zur Bebauungsplanänderung der Umweltbericht erstellt, der gem. § 2a
BauGB einen gesonderten Teil der Begründung darstellt. Der Umweltbericht liegt als Anlage 4 bei.
Im Umweltbericht wird der Eingriff in Natur und Landschaft ermittelt und geplanten
Ausgleichsmaßnahmen dargelegt. Die Ausgleichsmaßnahmen sollen alle auf dem Grundstück
Gemarkung Bogheim, Flur 5, Flurstück 117 geleistet werden. Die Ausgleichsmaßnahmen werden
größtenteils innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans umgesetzt. Eine kleine
Teilfläche befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs, grenzt jedoch direkt an den
Geltungsbereich an. Die Ausgleichsmaßnahmen sehen die Anlage einer Obstweide mit sechs
Obstbäumen sowie die Anlage einer einreihigen Heckenbepflanzung vor (siehe Umweltbericht).
Die Abstimmung der Ausgleichsmaßnahmen mit der Unteren Landschaftsbehörde läuft.
Der Bebauungsplanentwurf wurde entsprechend der Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Beteiligung sowie der Erkenntnisse aus der Umweltprüfung (siehe Umweltbericht) angepasst. Die
textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtliche Prüfung liegen
als Anlagen 2 bis 5 bei. Die Änderungen an der Planzeichnung bzgl. der Ausgleichsmaßnahmen
waren zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Sitzungsvorlage noch nicht fertiggestellt und werden
alsbald nachgereicht.
Ich schlage Ihnen nunmehr vor, die städtebauliche Abwägung gem. § 1 (7) BauGB zu den im
Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen gemäß der
Beschlussvorschläge der Anlage 1 zu fassen und gleichzeitig die Offenlage des
Bebauungsplanentwurfs zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine. Alle im Zuge der Planung anfallenden Kosten werden vom Antragsteller erstattet. Dies ist
durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB geregelt.
III. Beschlussvorschlag:
1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen
aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (1) BauGB wird gefolgt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister
Gez.
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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