Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
219 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
08.03.17, 13:05
Aktualisiert
08.03.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu VL 39/2016 1. Ergänzung
Teil B:
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. A 4, 2. Änderung, Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Am Hauweg“
Stand: Offenlage
I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
1.
1.1
Art und Maß der baulichen Nutzung, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB
allgemeines Wohngebiet WA
§ 4 BauNVO
1.2
Maß der baulichen Nutzung / Höhe baulicher Anlagen
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. den §§ 19 und 20 BauNVO
Die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 sind im
gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Höchstgrenzen festgesetzt.
Die Anzahl der Geschosse wird auf 2 Vollgeschosse als Höchstgrenze festgesetzt.
Die maximale Firsthöhe für Gebäude mit geneigtem Dach wird auf 9,0 m festgesetzt.
Die maximale Gebäudehöhe für Gebäude mit Flachdach wird auf 7,0 m festgesetzt.
Bezugspunkt für die First-/Gebäudehöhe ist die Oberkante der fertig ausgebauten
Straße vor Gebäudemitte.
2.
Bauweise
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 22 BauNVO
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist gemäß Planeintrag die offene Bauweise festgesetzt. Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.
II. HINWEISE
Kompensation
Nach der Ermittlung des Eingriffs von Natur und Landschaft ergibt sich ein gesamter Kompensationsbedarf von insgesamt 1.019 m². Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen
werden zu großen Teilen (924 m²) innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans
erbracht. Die restliche zu erbringende Kompensationsleistung (95 m²) wird außerhalb des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans erbracht. Die externe Fläche grenzt direkt an die
Kompensationsfläche an, die innerhalb des Bebauungsplans liegt. Alle Kompensationsmaßnahmen sind auf dem Grundstück Gemarkung Bogheim, Flur 6, Flurstück 117 geplant.
Übersicht der zu erbringenden Kompensationsmaßnahmen:
Maßnahmen-Nr.
Geplante Maßnahme
Fläche
M1
Anlage einer Obstweide
802 m²
M2
Anlage einer einreihigen He- 122 m²
ckenpflanzung
Anlage einer Obstweide
95 m²
M3
Die Maßnahmen M 1 und M 3 sind als eine Maßnahme zu werten. Die Unterscheidung in M1
und M3 ist lediglich darauf zurückzuführen, dass sich der Teilbereich M 3 außerhalb des GelH:\Dezernat 2\Abt 1\SB 1 (Bauleitplanung)\601-03- Sitzungsdienst\2017\03-21 BauA\VL B-Plan A 4, 2. Änderung, Bogheim\ANLAGE 2-A4-2.Änderung Bogheim -textliche Festsetzungen.docx
Anlage 2 zu VL 39/2016 1. Ergänzung
tungsbereichs der Bebauungsplanänderung befindet. Die Anlage der Obstweide ist mit der
Anpflanzung von insgesamt 6 Obstbäumen verbunden. Für die Pflanzungen sind die Empfehlungen der Biologischen Station zu berücksichtigen.
Die Maßnahme M 2 sieht die Anlage einer Heckenpflanzung entlang der Außengrenzen der
Gärten vor. Dabei ist eine heimische, standortgerechte Art (z.B. Hainbuche) zu pflanzen.
Erdbebengefährdung
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der Erdbebenzone 2 und der geologischen Untergrundklasse R zuzuordnen.
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005
und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen.
Kreuzau, den …
Der Bürgermeister
i. A.
- Gottstein -
H:\Dezernat 2\Abt 1\SB 1 (Bauleitplanung)\601-03- Sitzungsdienst\2017\03-21 BauA\VL B-Plan A 4, 2. Änderung, Bogheim\ANLAGE 2-A4-2.Änderung Bogheim -textliche Festsetzungen.docx