Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Anl. 1 Abwägung B-Plan A4 2. Änder.)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
262 kB
Datum
25.04.2017
Erstellt
08.03.17, 13:05
Aktualisiert
08.03.17, 13:05
Allgemeine Vorlage (Anl. 1 Abwägung B-Plan A4 2. Änder.) Allgemeine Vorlage (Anl. 1 Abwägung B-Plan A4 2. Änder.) Allgemeine Vorlage (Anl. 1 Abwägung B-Plan A4 2. Änder.) Allgemeine Vorlage (Anl. 1 Abwägung B-Plan A4 2. Änder.)

öffnen download melden Dateigröße: 262 kB

Inhalt der Datei

Anlage 1 zu VL 39/2016 1. Ergänzung Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Zur 2. Änderung B-Plan A 4, Ortsteil Bogheim, „An der Hardt/Hauweg“: frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Nr. Absender bzw. Eingeber / Inhalt der Stellungnahme 1 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie vom 05.08.2016 1.1 Aus bergbehördlicher Sicht werden zu dem Bebauungsplan keine Bedenken vorgetragen. Zu den bergbaulichen Verhältnissen im Planbereich erhalten Sie folgende Hinweise: Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt den Hinweis zur Kenntnis. In den Bebauungsplan wird aufgenommen, dass das anfallende Niederschlagswasser in das bestehende Regenwassernetz eingeleitet und in den Bogheimer Bach weitergeleitet wird. Die Leistungsfähigkeit des Regenwasserkanals und des Bogheimer Baches ist gewährleistet. Der Rat schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Das Plangebiet liegt über der bestehenden Bergbauberechtigung „Maubacher Bleiberg“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes ist die Stolberger Telecom AG i. L.. Die Stolberger Telecom AG i. L. hat der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, mitgeteilt, dass sie nicht in der Lage ist, Auskünfte über die bergbaulichen Verhältnisse und Bergschadensgefährdung zu erteilen. Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist im Plangebiet bisher kein Bergbau verzeichnet. Mit bergbaulichen Einwirkungen ist danach nicht zu rechnen. 2 2.1 Wasserverband Eifel - Rur vom 11.08.2016 Grundsätzlich bestehen seitens des Wasserverbandes Eifel - Rur keine Bedenken gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes. Das Niederschlagswasser aus dem Plangebiet soll über den vorhandenen Regenwasserkanal abgeleitet werden. Es ist darzustellen über welches Gewässer die Weiterleitung erfolgt (vermutlich Bogheimer Bach) und ob eine ausreichende Leistungsfähigkeit des Gewässers für die zusätzlichen Wassermengen gegeben ist. 3 Geologischer Dienst NRW vom 22.08.2016 3.1 Geologie und Baugrund Gemäß der Geologischen Karte im Maßstab 1 : 100.000 - Blatt C 5502 Aachen - verläuft in nordwest-südöstlicher Richtung durch das Plangebiet eine Schichtgrenze im anstehenden Gestein (Devon) zwischen den RurbergSchichten (Sandstein, Tonstein, Schluffstein) und den Heimbach-Schichten (Tonstein, geschiefert, dunkelgrau, schwarzgrau, untergeordnet Sandstein). Die Baugrundeigenschaften sind objektbezogen zu untersuchen und auszuwerten. 3.2 Erdbebengefährdung Zum o.g. Vorgang wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewiesen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen ist.  Die Gemarkung Bogheim der Gemeinde Kreuzau ist der Erdbebenzone 2 und geologischer Untergrundklasse R zuzuordnen. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. Im Bebauungsplan wird folgender Hinweis aufgenommen: „Hinweis zur Erdbebengefährdung: Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist der Erdbebenzone 2 und der geologischen Untergrundklasse R zuzuordnen. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen.“ Der Rat schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an. Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelsetzer zurückgezogen und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist jedoch noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch DIN 41489 abgedeckt werden, können jedoch als Stand der Technik angesehen und sollten entsprechend berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere DIN EN 1998, Teil 5 „Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte“. Die Erdbebengefährdung wird in der weiterhin geltenden DIN 4149:2005 durch die Zuordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) für einzelne Standorte bestimmt werden. In den Technischen Baubestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwendung dieser Kartengrundlagen hingewiesen. 4 4.1 4.2 Kreis Düren vom 01.09.2016 Zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: Kämmerei, Straßenverkehrsamt, Kreisentwicklung und –straßen, Recht, Bauordnung und Wohnungswesen, Brandschutz, Umweltamt. Wasserwirtschaft Gegen die Änderung bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Be- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Seite 2 von 4 Rat denken. 4.3 4.4 Immissionsschutz Immisionsschutzrechtlich sind keine Belange betroffen. Bodenschutz Hinweis: Der nahezu komplette Bereich des Plangebiets liegt gemäß der Kartierung der schutzwürdigen Böden in NRW 1 : 50.000 - zweite Auflage - in einem Gebiet mit schutzwürdigen Böden. Es handelt sich hierbei um Böden mit hoher und sehr hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit mit ausgezeichneter Lebensraumfunktion aufgrund hoher Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe. nimmt den Hinweis zur Kenntnis Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Rat nimmt den Hinweis zur Kenntnis Der Rat nimmt den Hinweis zur Kenntnis Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Umgang mit schutzwürdigen oder besonders schutzwürdigen Böden erfordert im Rahmen von Baumaßnahmen ein besonderes Augenmerk. Hierbei ist die Bodenschutzklausel (§1a BauGB) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. 4.5 Hinweise auf Altlastverdachtsflächen liegen nicht vor. Natur und Landschaft Zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist der Detaillierungsgrad der Prüfung so zu wählen, dass die berührten Belange (insbesondere Eingriffsregelung) vollständig und abschließend ins Verfahren eingestellt werden können. Die durch die Bebauungsplanänderung geschaffene überbaubare Fläche befindet sich in einer städtebaulich integrierten Lage. Die wegemäßige sowie ver- und entsorgungstechnische Erschließung liegt bereits vor. Des Weiteren ist das Grundstück größtenteils von bestehender Bebauung oder öffentlicher Verkehrsfläche umringt, sodass es sich hier um eine sinnvolle städtebauliche Arrondierung handelt, ohne großflächig in Natur und Landschaft einzugreifen. Zur Bebauungsplanänderung ist mit Datum vom 11.02.2017 ein Umweltbericht erstellt worden, der Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan ist. Im Umweltbericht sind unter Kapitel 2.3 die Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie die geplanten Ausgleichsregelungen aufgeführt. Der Umweltbericht ist Der Rat schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung Seite 3 von 4 Bezüglich des zu berücksichtigenden Artenschutzes weise ich auf die im Messtischblatt 5204 Kreuzau aufgeführten planungsrelevanten Arten hin (siehe hierzu auch VV-Artenschutz in der Fassung vom 06.06.2016). mit der Unteren Landschaftsbehörde vorabgestimmt. an. Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen werden zu großen Teilen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans erbracht (Anlegung einer Obstweide sowie Heckenpflanzung). Ein Teil der Obstweide erstreckt sich auf einen Teilbereich der sich außerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung befindet. Die Ausgleichsmaßnahmen müssen vor Satzungsbeschluss grundbuchlich eingetragen und per städtebaulichen Vertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und der Gemeinde Kreuzau abgesichert werden. Stellungnahmen ohne Einwände wurden von folgenden Stellen abgegeben: - PLEdoc GmbH Straßen.NRW Westnetz GmbH Westnetz GmbH, Spezialservice Strom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr LVR-Dezernat Finanz- und Immobilienmanagement, Fachbereich Gebäude- und Liegenschaftsmanagement Deutsche Bahn AG Unitymedia NRW GmbH Amprion GmbH IHK Aachen Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen E-Plus Gruppe Seite 4 von 4