Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
1,1 MB
Datum
25.04.2017
Erstellt
10.03.17, 14:41
Aktualisiert
10.03.17, 14:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 zu VL 39/2016 1.Ergänzung
Gemeinde Kreuzau
Ortslage Bogheim
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. A4
Umweltbericht
mit integrierter Planung zur Eingriffsregelung (LBP)
2. Änderung des Bebauungsplans A4 – Ortslage Bogheim
Umweltbericht
AUFTRAGGEBER:
Familie Virnich
An der Hardt 14
52372 Kreuzau
AUFTRAGNEHMER:
D. Liebert
Büro für Freiraumplanung
Dorfstr. 79
52477 Alsdorf
BEARBEITUNG:
Projektleitung und Koordination:
D. Liebert
Fachliche Bearbeitung:
R. Leiders
L. Hock
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Alsdorf, den 09.03.2017
S. 2
2. Änderung des Bebauungsplans A4 – Ortslage Bogheim
Umweltbericht
S. 3
Inhalt
1 Einleitung ......................................................................................................................... 4
1.1 Inhalt und Ziele der Bebauungsplanänderung ................................................... 4
1.2 In Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte Ziele des Umweltschutzes ..... 5
2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ....................................... 8
2.1 Bestandsaufnahme ................................................................................................. 8
2.1.1 Tiere und Pflanzen ......................................................................................... 8
2.1.2 Boden, Geomorphologie, Geologie .............................................................. 9
2.1.3 Wasser ............................................................................................................. 9
2.1.4 Luft und Klima ...............................................................................................10
2.1.5 Landschaft ......................................................................................................10
2.1.6 Mensch und menschliche Gesundheit ........................................................10
2.1.7 Kultur- und Sachgüter ..................................................................................10
2.2 Prognose möglicher Auswirkungen .....................................................................10
2.2.1 Vorhabensbedingte Auswirkungen .............................................................10
2.2.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung (Null-Variante) ........11
2.3 Eingriffsregelung ....................................................................................................11
2.3.1 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ...............................................................11
2.3.2 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich
nachteiliger Eingriffsfolgen .........................................................................13
2.3.3 Alternative Planungsvarianten ....................................................................15
3 Technische Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten .....................................16
4 Umweltüberwachung ....................................................................................................16
5 Zusammenfassung ........................................................................................................16
6 Literatur und Quellen ....................................................................................................18
7 Anlagen ...........................................................................................................................19
2. Änderung des Bebauungsplans A4 – Ortslage Bogheim
Umweltbericht
S. 4
1 Einleitung
1.1 Inhalt und Ziele der Bebauungsplanänderung
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. A4 der Gemeinde Kreuzau erstreckt sich
auf einen Bereich des Ortsteils Bogheim, der westlich der Straße „Am Hauweg“ an
den bisherigen Geltungsbereich anschließt. Der Geltungsbereich der 2. Änderung
erweitert die Plangrenze entlang der Straße um einen ca. 30 m breiten Streifen
zwischen der nördlichen Grenze des Innenbereichs und dem Wirtschaftsweg „Am
Hauweg“. Die Änderung sieht die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO vor.
Die Baufläche wird auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Bogheim,
Flur 5, Flurstück 117 ausgewiesen. Das Grundstück liegt bisher planungsrechtlich
im Außenbereich. Etwa 2/3 der Änderungsfläche soll als „Allgemeine Wohngebiete“
und ca. 1/3 als „Flächen für die Landwirtschaft“ festgesetzt werden. (vgl. Abb. 1).
Die Fläche der 2. Änderung des Bebauungsplans A4 umfasst ein Areal von rund
2700 m². Das durch die Festsetzung entstehende Baugrundstück hat einen Flächenumfang von 1.528 m2, die überbaubare Fläche beträgt ca. 611 m2 (Grundflächenzahl 0,4). Für die Erschließung des Grundstückes werden von der Straße „Am
Hauweg“ zwei Zufahrten in je 5,0 m Breite auf den Flurstücken 156 und 158 als
„Straßenverkehrsflächen“ ausgewiesen.
Gemäß BauGB (Neufassung vom 23.09.2004) ist im Rahmen einer Bauleitplanänderung oder –ergänzung eine Umweltprüfung durchzuführen. Gemäß § 2 Abs. 4
und § 2a Satz 2 BauGB sind die Inhalte in Form eines Umweltberichtes darzustellen.
2. Änderung des Bebauungsplans A4 – Ortslage Bogheim
Umweltbericht
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Abb. 1: Lageplan der 2. Änderung des Bebauungsplans A4
1.2 In Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte Ziele des
Umweltschutzes
Die folgende Aufstellung gibt eine Übersicht über die wesentlichen, für die Bauleitplanung relevanten fachgesetzlichen und fachplanerischen Ziele, die bei der Aufstellung des Plans und der Bearbeitung des Umweltberichts berücksichtigt wurden.
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Tabelle 1: Fachgesetzliche Ziele
Fachgesetz
Ziele des Gesetzes für den Umweltschutz
Bundesnaturschutzgesetz
Nachteilige Auswirkungen auf Natur und
Landschaft sind zu vermeiden; wildlebende
Tier- und Pflanzenarten sind zu schützen.
(BNatSchG)
Sind Beeinträchtigungen unvermeidbar, so
sind sie durch geeignete Maßnahmen auszugleichen
Landesnaturschutzgesetz NRW
(LNatSchG NRW)
Wasserhaushaltsgesetz
(WHG)
Bundesbodenschutzgesetz
(BBodSchG)
Erhalt des Naturhaushaltes sowie Verhinderung nachteiliger Auswirkungen auf diesen.
Erhalt von Flächen für die Naherholung insbesondere in stark besiedelten Gebieten
Negative Veränderung von Gewässereigenschaften sind zu vermeiden
Beeinträchtigungen des Bodens sind zu verhindern. Die natürlichen Bodenfunktionen
sind nachhaltig zu sichern bzw. wieder herzustellen
Fachplanungen / übergeordnete Pläne:
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt den Änderungsbereich als „gemischte Baufläche“
und „Fläche für die Landwirtschaft“ dar.
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan des Kreises Düren (Landschaftsplan 3 Kreuzau / Nideggen in
Kraft seit 12.03.2005) weist gemäß der Entwicklungs- und Festsetzungskarte das
Entwicklungsziel „1.2: Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen“ aus.
Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Der Planbereich liegt in den Grenzen des knapp 1,5 ha großen LSG „Rurtalhänge
zwischen Untermaubach und Abenden“. „Das LSG wird geprägt durch die markanten Talmäanderbögen des Rurtales mit steil aufragenden, meist mit Eichenmischund Kiefernforsten bestockten Hängen an den Außenbögen und flacher auslaufenden, oft landwirtschaftlich genutzten und z.T. reich mit Hecken und Gehölzreihen
gegliederten Hängen der Innenbögen“ (LANUV 2017).
Naturparke
Die Ortslage Bogheim liegt innerhalb der Schutzgebietsgrenzen des „Deutsch-Belgischen Naturparks Hohes Venn – Eifel“. Das Planungsgebiet liegt im Nordosten
des Naturparks und zählt zur Rureifel, die sich insbesondere durch Stauseen und
die tiefen Flusstäler der Rur mit ihren Felsformationen auszeichnet (LANUV 2017).
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Schutzgebiete im weiteren Umfeld des Geltungsbereichs:
FFH-Schutzgebiet (Natura 2000)
Das Plangebiet liegt ca. 1.500 m von den Schutzgebietsgrenzen zweier Natura
2000-Gebiete entfernt:
Ruraue von Heimbach bis Obermaubach (DE-5304-301)
Buntsandsteinfelsen im Rurtal (DE-5304-302)
Naturschutzgebiet (NSG)
Etwa 800 m nordöstlich entfernt liegt das „NSG Blauer See“ (DN-053). Weitere
NSG in der Umgebung sind das „NSG Rinnebachtal mit Nebenbächen“ (DN-055)
im Süden und das „NSG Buntsandsteinfelsen im Rurtal von Untermaubach bis
Abenden“ (DN-061).
Geschützte Biotope nach § 42 LNatSchG NRW
Knapp 200 m vom Plangebiet entfernt, zwischen Bogheim und Untermaubach, befindet sich das gesetzlich geschützte Biotop GB-5204-0137, bestehend aus „natürlichen, unverbauten Fließgewässerbereichen“ und „Seggen- und binsenreichen
Nasswiesen“.
Weiter südlich befindet sich ein weiteres gesetzlich geschütztes Biotop (GB-5204548). Die Festsetzung erfolgte auf Grund des Vorkommens von „Seggen- und binsenreicher Nasswiesen“, „Quellbereichen“ und „Fließgewässerbereichen (natürlich
oder naturnah, unverbaut)“.
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2 Beschreibung und Bewertung
der Umweltauswirkungen
2.1 Bestandsaufnahme
2.1.1 Tiere und Pflanzen
Fauna
Gemäß vorliegendem Artenschutzgutachten (siehe „Artenschutzrechtliche Prüfung
I+II, U. Sarnow, Dez. 2016) liegen keine Hinweise auf Brutvorkommen planungsrelevanter Vogelarten im Planbereich vor. Nach Einschätzung des Gutachters weist
die zu rodende Wildbirne Strukturen auf, die als potentielle Quartiere für baumund spaltenbewohnende Fledermäuse geeignet sind. Hinweise auf eine tatsächliche Besiedlung oder auf die Nutzung durch Höhlenbrüter wurden jedoch nicht gefunden.
Der Brombeerbestand an der Grenze zur Straße „Am Hauweg“ kann grundsätzlich
von sogenannten „Allerweltsarten“ (Amsel, Buchfink etc.) besiedelt werden. Wiesenbrüter können für den Planungsbereich auf Grund der intensiven Beweidung
ausgeschlossen werden.
Potentielle natürliche Vegetation
Unter der potentiellen natürlichen Vegetation (pnV) wird der Zustand verstanden,
der sich infolge der natürlichen Entwicklung (Sukzession) ohne den Einfluss des
Menschen am jeweiligen Standort einstellen würde.
Die Karte der pnV Deutschland (BfN, 2010) gibt an, dass sich im Planungsbereich
Traubenkirschen-Schwarzerlen-Eschenwald im Komplex mit Waldziest-EschenHainbuchenwald, örtlich mit Seggen-Schwarzerlenwald einstellen würde. In der
großräumigen Umgebung von Kreuzau würde sich Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald entwickeln.
Reale Vegetation
Die Beschreibung der allgemeinen Vegetation erfolgte bereits im Zuge des o. g.
Artenschutzgutachtens. Im Rahmen einer örtlichen Begehung im Januar 2017 erfolgte eine zusätzliche vertiefende Vegetationskartierung. Die Weidefläche lag zu
diesem Zeitpunkt zwar zum Teil unter einer Schneedecke, die frei liegenden Bereiche erlaubten jedoch für diesen Biotoptypen eine verlässliche Einschätzung und
Bewertung der Vegetation. Der Bestand wurde Biotoptypen („Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“) zugeordnet, die im Bestandsplan (A1) dargestellt sind.
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Bei der Fläche handelt es sich um eine stark mit Schafen beweidete Grünlandfläche
(3.4). Die Vegetationsdecke war zum Zeitpunkt der Aufnahme sehr kurz verbissen.
Zum Aufnahmezeitpunkt waren ca. 15 bis 20 ausgewachsene Schafe und neun
Lämmer auf der Weide. Mittig der Fläche steht eine Wildbirne (7.4) mit starkem
Baumholz, die deutliche Schäden (Stammfäule) aufweist. Zur Straße hin wird die
Baufläche durch Brombeerbestände (7.1) begrenzt. Westlich des Planbereichs stocken zwei Walnussbäume mit starkem Stammholz, nordöstlich der Plangrenze
stockt ein kleinflächiges Feldgehölz mit Eschen im Stangenholzstadium.
Im Süden wird die Fläche durch Hausgärten mit älterem Baumbestand begrenzt.
Westlich der Plangrenze setzt sich die Schafsweide fort. Daran anschließend befindet sich eine größere Obstwiese. Im Norden steigt das Gelände an und ist von
Ackerflächen geprägt. Im Osten finden sich im Bereich der Wohnbebauung Gärten
ohne oder mit jüngerem Baumbestand.
2.1.2 Boden, Geomorphologie, Geologie
Im Vorhabensbereich liegen überwiegend typische Braunerden vor, aus überwiegend schluffigen Lehmen, die schwach steinig bzw. stellenweise grusig ausgebildet
sein können. Entwickelt haben sich diese Lehme infolge jungpleistozäner bis holozäner Solifluktionsprozesse (GEOLOGISCHER DIENST 2003). Auf Grund der hohen
natürlichen Fruchtbarkeit werden die Böden nördlich von Bogheim als „schutzwürdig“ eingestuft.
Geologisch ist der Vorhabensbereich den devonischen Oberen Rurberg-Schichten
aus Sand- und Schluffstein (sR3) zu zuordnen (GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW
1992).
Hinweise auf Altlaststandorte liegen für das Plangebiet nicht vor.
2.1.3 Wasser
Der Geltungsbereich liegt über dem Grundwasserkörper „Linksrheinisches Schiefergebirge“ (Grundwasserkörper ID: 282_13). Der Aquifer wird als „wenig ergiebig“ mit einer „sehr geringen“ Durchlässigkeit eingestuft (MUNKLV 2017).
Der Planbereich liegt nicht im Bereich festgesetzter Wasserschutzgebiete. Das
nächste Trinkwasserschutzgebiet liegt über drei Kilometer entfernt.
Oberflächengewässer sind sowohl innerhalb der Planfläche, als auch im nahen Umkreis nicht vorhanden.
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2.1.4 Luft und Klima
Das Klima in Kreuzau ist atlantisch geprägt. Typisch ist ein ausgeglichener Jahresgang der Temperaturen mit relativ milden Wintern und kühlen Sommern. Die mittlere Lufttemperatur liegt zwischen 8,5 bis 9 °C bei relativ geringen Niederschlagsmittelwerten von 650 – 700 mm.
2.1.5 Landschaft
Bogheim ist eine dörflich geprägte Siedlung, mit schmalen Straßen und zahlreichen
Einfamilienhäusern mit großen Gärten. Im Bereich der Straße „Am Hauweg“ stehen
einige erst in jüngerer Zeit errichtete Wohnhäuser. Das Landschaftsbild der Ortsrandlage wird durch Gärten, Weiden, Obstwiesen und Einzelbäume geprägt. Das
Gelände steigt nach Norden deutlich an und wird nördlich des Wirtschaftswegs von
größeren Ackerschlägen geprägt, an die sich Waldflächen anschließen.
2.1.6 Mensch und menschliche Gesundheit
Das östlich an den Änderungsbereich anschließende Wohngebiet zeichnet sich
durch eine lockere Bebauung mit Einfamilienhäusern aus. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Straße „Am Hauweg“. Dem Wohngebiet in dörflicher
Randlage ist ein hoher Wohnwert beizumessen.
2.1.7 Kultur- und Sachgüter
Die Auswertung historischer Karten ergab keine Hinweise auf frühere Gebäude im
Planbereich. Zu Bodendenkmälern liegen keine Erkenntnisse vor. Auf Grund der
langen Siedlungsgeschichte Kreuzaus und seiner Umgebung sind jedoch archäologische Zeugnisse im Boden nicht völlig auszuschließen.
2.2 Prognose möglicher Auswirkungen
2.2.1 Vorhabensbedingte Auswirkungen
Bei Realisierung der Festsetzungen der Bebauungsplanänderung wird die vorhandene Weidefläche zum großen Teil überbaut oder in Hausgärten umgewandelt. Der
nördliche Teil verbleibt in landwirtschaftlicher Nutzung.
Im Rahmen der Baufeldräumung ist die in der Weidefläche stehende alte WildBirne zu roden. Auch Teile des Brombeergebüschs entlang der Straße „Am Hauweg“ sind zu entfernen, da von dort die Zuwegung erfolgen soll.
Durch die Rodung des Baums gehen potentielle Sommerquartiere für Fledermäuse
verloren und Nistmöglichkeiten für so genannte „Allerweltsarten“ werden verringert.
2. Änderung des Bebauungsplans A4 – Ortslage Bogheim
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Durch die Bebauung und die Anlage der Zufahrten werden bis zu 638 m² Bodenfläche überbaut und damit versiegelt. Durch die Neuversiegelung gehen in dem
Bereich natürliche Bodenfunktionen dauerhaft verloren. Durch die Versiegelung
reduziert sich im Bereich der Bebauung die Infiltration von Niederschlagswasser in
den Boden.
Auf Grund des geringen Ausmaßes des Eingriffs sind nachteilige Auswirkungen auf
die Schutzgüter Luft und Klima auszuschließen.
Nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
sind mit der Ausweisung einer Baufläche nicht verbunden. Die verkehrliche Belastung der Zuwegung ist insgesamt gering und wird durch die zusätzliche Wohnbebauung unwesentlich erhöht.
Beeinträchtigungen von Kultur- und Sachgütern sind zwar nicht zu erwarten, da
keine Hinweise auf historische Bebauung oder relevante Befunde bekannt sind. Da
keine systematisch erhobenen Daten für den Planbereich vorliegen, sind archäologische Zeugnisse menschlicher Kultur nicht völlig auszuschließen. Sollten bei
Bauarbeiten Objekte im Boden gefunden werden, ist gemäß §15, 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG) zu verfahren.
Das Vorhaben verändert kleinflächig Bereiche des Landschaftsschutzgebietes bzw.
des Naturparks. Die örtliche Situation ist jedoch bereits durch ältere dörfliche Bebauung und Neubauten geprägt und die Eigenart des Landschaftsbildes wird daher
bei Realisierung der Bauleitplanung nicht verändert. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzziele des Naturparks oder des LSG sind daher auszuschließen. Bei den übrigen Schutzgebieten (siehe 1.2), sind nachteilige Auswirkungen
schon auf Grund der Entfernung zum Planungsbereich auszuschließen.
2.2.2 Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung
(Null-Variante)
Ohne die Änderung des Bebauungsplans bleibt der gegenwärtige Zustand als landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten. Die Wild-Birne ist jedoch wegen der fortgeschrittenen Stammschäden in naher Zukunft als abgängig einzuschätzen.
2.3 Eingriffsregelung
2.3.1 Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
Die Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung zur Ermittlung der Eingriffsfolgen wurde gemäß „Numerischer Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV
2008) vorgenommen.
Ökologischer Wert des Ausgangszustandes
2. Änderung des Bebauungsplans A4 – Ortslage Bogheim
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Bei der Berechnung für alle Eingriffsbereiche ergibt sich eine Flächengröße von
2.357 m² mit einem Gesamtwert von 7.229 Punkten im Ausgangszustand (siehe
Tabelle 2).
Tabelle 2: A Ausgangszustand
(innerhalb der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung des Bebauungsplanes)
Code
Biotoptyp
Wert
3.4
Intensivweide,
artenarm
7.1
Brombeerbestand
(Gehölzstreifen/Gebüsch
<50% lebensraumtypisch)
7.4
Einzelbaum, lebensraumtypisch
Gesamtflächenwert A
1)
Fläche
Flächen-
(m²)
wert
3
2.251
6.753
3
27
81
5
79 1)
395
2.357
7.229
Größe entspricht der gemessenen Kronentraufe
Ökologischer Wert des Planzustandes
Die Bilanzierung des Planzustands (Tabelle 3) zeigt den ökologischen Wert im Eingriffsbereich nach Realisierung der Festsetzungen der Bebauungsplanänderung.
Berücksichtigt sind dabei bereits die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie die Maßnahmen M1 + M2 (siehe 2.3.2), die innerhalb des Geltungsbereichs der Änderung realisiert werden.
Die als Bereich für „Allgemeine Wohngebiete“ ausgewiesene Fläche umfasst insgesamt 1.528 m². Die 2. Änderung des Bebauungsplans gibt für diesen Bereich
eine Grundflächenzahl von 0,4 an, so dass von einer maximal zu überbauenden
Fläche von 611 m² ausgegangen wird. Für die Zuwegung zum Gebäude wird eine
Fläche des Brombeerbestandes im Umfang von 27 m² entfernt und neu versiegeln.
Die nicht überbaubare Fläche des Baugrundstücks wird als Zier- und Nutzgarten
(795 m²) mit Festsetzung einer einreihigen Heckenpflanzung (85 m Länge x 1,5 m
Breite) (M2) berechnet. Der nördlich Bereich („Flächen für die Landwirtschaft“)
wird zu einer Obstweide entwickelt (M1).
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Tabelle 3: B Planungszustand
(mit Maßnahmen innerhalb der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung des
Bebauungsplanes)
Code
1.1
3.8
4.3
7.2
Biotoptyp
Wert
Fläche
Flächen-
(m²)
wert
Versiegelte Fläche
(Gebäude, Zuwegung)
Obstweide (M1)
0
638
0
6
802
4.812
Zier- und Nutzgarten ohne
Gehölze oder >50% heimischen Gehölzen
Hecke (M2)
2
795
1.590
5
122
610
Gesamtflächenwert B
2.357
Bilanz (Flächenwert B abzüglich Flächenwert A)
7.012
-217
Die Bilanzierung ergibt ein rechnerisches Defizit von 217 Wertpunkten. Dieses Defizit resultiert aus dem Biotopwertverlust der überbaubaren Flächen und der Zufahrten, der Rodung des Baumes sowie des reduzierten Biotopwertes der Gartenfläche gegenüber dem Ausgangszustand.
2.3.2 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum
Ausgleich nachteiliger Eingriffsfolgen
Vermeidung/Verminderung
Der Oberboden ist im Baubereich abzuschieben und separat zu lagern. Nach
Abschluss der Bauarbeiten ist dieser wieder profilgerecht auf die nicht überbauten Bereiche aufzutragen
Alle während der Bauzeit temporär in Anspruch genommenen Bodenflächen
sind nach Abschluss der Bautätigkeit zu rekultivieren.
Die in der artenschutzrechtlichen Prüfung genannten obligaten Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen (zeitliche Vorgaben für die Baufeldfreimachung,
Schaffung von Ersatzquartieren für Fledermäuse) sind zu beachten.
2. Änderung des Bebauungsplans A4 – Ortslage Bogheim
Umweltbericht
S. 14
Kompensation innerhalb der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der
Änderung des Bebauungsplanes
M1: Anlage einer Obstweide
Der als „Flächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesene Bereich wird zu einer
„Obstweide“ entwickelt. Hierfür ist die Pflanzung von vier Obstbäumen in einer Mindestqualität Hochstamm, 2xv o.B., 10-12 cm. im Abstand von jeweils
10-12 m auf der verbliebenen Grünlandfläche vorzunehmen. Die Pflanzungen
sind mit einem dauerhaften Verbissschutz (z.B. gegen Schafe) zu versehen.
Die Besatzdichte der Weidetiere ist zu reduzieren. Gemäß „Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz“ (LANUV 2012) werden für Flächen <0,5 ha maximal 2 Großvieheinheiten (GVE) / Fläche empfohlen. Für die Obstweide (Gesamtgröße ca. 0,09 ha) ergibt sich daraus ein Besatz von 3 bis 4 Schafen
(1 Schaf ≙ 0,10 GVE).
Für die Obstbaumpflanzungen sind regionale Sorten, gemäß der Empfehlungsliste der Biologischen Station der Städte Region Aachen, beispielsweise
„Roter Bellefleuer“ oder „Jakob Lebel“, „Gellerts Butterbirne“ oder „Hauszwetschge“ zu verwenden.
M2: Heckenpflanzung entlang der Außengrenzen des Gartens.
Entlang der westlichen und nördlichen Außengrenze des Baugrundstücks ist
eine einreihige Hecke aus heimischen, standortgerechten Arten in der Mindestqualität verpflanzter Heister, 100 – 125 cm, zu pflanzen. Es wird die Art
Hainbuche (Carpinus betulus) vorgeschlagen. Die Gesamtlänge der Hecke beträgt 85 m.
Kompensation außerhalb der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der
Änderung des Bebauungsplanes
Die im Eingriffsbereich zu realisierenden Maßnahmen M1 + M2 reichen nicht aus,
um das Defizit auszugleichen, daher ist eine Kompensationsmaßnahme außerhalb
des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung erforderlich.
2. Änderung des Bebauungsplans A4 – Ortslage Bogheim
Umweltbericht
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M3: Erweiterung der Obstweide
Die innerhalb des Geltungsbereichs anzulegende Obstweide wird nach Westen um rund 95 m² erweitert. Die Flächenabgrenzung ergibt sich durch eine
parallele Verschiebung der Geltungsbereichsgrenze um 4 m nach Westen. Der
Biotoptyp des Ausgangsbestandes entspricht dem innerhalb des Geltungsbereichs. Daher ist eine Aufwertung von 3 Wertpunkten/m2 anzusetzen. Auf der
Erweiterungsfläche sind 2 zusätzliche Obstbäume zu pflanzen. Die Gesamtfläche der Obstweide innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs beträgt
rund 900 m².
Tabelle 4: C Kompensation
(außerhalb der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung des Bebauungsplanes)
Maß-
Ist-Zustand
Biotoptyp
Aufwer-
Fläche
Flächen-
Nr.
(Code)
Planung (Code)
tung
(m²)
wert
M3
Intensivweide,
artenarm (3.4)
Anlage einer
Obstweide (3.8)
3 Punkte
6 Punkte
3
95
Kompensationswert C
285
285
Durch die externe Maßnahme M3 ist der Ausgleich des rechnerischen Punktedefizits gewährleistet.
2.3.3 Alternative Planungsvarianten
Die 2. Änderung des Bebauungsplans schließt westlich an den bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplans an. Die Gliederung in die Bereiche „Allgemeine Wohngebiete“ und „Flächen für die Landwirtschaft“ entspricht den Vorgaben des Flächennutzungsplanes. Dieser weist für den südlichen Abschnitt „gemischte Baufläche“ und für den nördlichen Teil „Fläche für die Landwirtschaft“ aus.
Die Anordnung von Baugrundstück und Baugrenze stellt sicher, dass die Anbindung an den Verkehr und Anschlüsse an Versorgungsleitungen auf kurzem Wege
erfolgen können und der Gesamteindruck des Baugebiets gewahrt bleibt. Gleichwertige Alternativen sind nicht erkennbar.
2. Änderung des Bebauungsplans A4 – Ortslage Bogheim
Umweltbericht
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3 Technische Verfahren und Hinweise auf
Schwierigkeiten
Für die Erstellung des Umweltberichts wurden vor allem frei zugängliche Informationssysteme (Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) des LANUV NRW, elektronisches wasserwirtschaftliche Verbundsystem (ELWAS-web) des MKULNV NRW,
BK50 Karte der schutzwürdigen Böden des Geologischen Dienstes NRW etc.) sowie
Erkenntnisse einer örtlichen Begehung herangezogen.
Die Beschreibung und Bewertung des Bestandes und die Bilanzierung von Eingriff
und Ausgleich wurden anhand des Verfahrens „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ des LANUV vorgenommen.
Eine detaillierte Aufnahme des Vegetationsbestandes oder örtliche Erfassungen
der Fauna liegen nicht vor. Zum Bauablauf und zum Flächenbedarf für das Baufeld
und ggf. Zufahrten für den Materialtransport liegen zurzeit keine Erkenntnisse vor.
4 Umweltüberwachung
Die Einhaltung der genannten Vermeidungsmaßnahmen und die Umsetzung der
Kompensationsmaßnahmen sind zu Überprüfen. Darüber hinaus ist aus gutachterlicher Sicht keine Notwendigkeit von Monitoringmaßnahmen gegeben.
5 Zusammenfassung
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. A4 sieht die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes westlich der Straße „Am Hauweg“ im Anschluss an ein bestehendes allgemeines Wohngebiet vor. Die Festsetzung umfasst ein Baugrundstück
in einer Fläche von rund 1.500 m2 Größe mit einer überbaubaren Fläche von ca.
600 m² (GRZ 0,4). Darüber hinaus wird eine Fläche für die Landwirtschaft im Umfang von etwa 800 m2 ausgewiesen.
Die Festsetzungen erfolgen auf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung
Bogheim, Flur 5, Flurstück 117, für die verkehrliche Anbindung werden Teilflächen
der Flurstücke 156 und 158 ausgewiesen.
Der vorliegende Umweltbericht beschreibt zunächst Inhalt und Ziele der Bebauungsplanänderung. Anschließend erfolgt eine Beschreibung des Zustandes der
Schutzgüter im Planbereich und eine Prognose der voraussichtlichen relevanten
Umweltauswirkungen.
Durch das Baugrundstück wird eine intensiv mit Schafen beweidete Grünlandfläche
umgewandelt und ein alter Obstbaum ist zu entfernen. Für die Zuwegungen wer-
2. Änderung des Bebauungsplans A4 – Ortslage Bogheim
Umweltbericht
S. 17
den mit Brombeeren bewachsene Flächen in Anspruch genommen. Durch die Rodungen gehen potentielle Lebensstätten von Fledermausarten, die Baumhöhlen
bewohnen, sowie potentielle Niststätten sogenannter „Allerweltsarten“ verloren.
Durch Neuversiegelung im Bereich der zu überbauenden Fläche, werden kleinflächig nachhaltige Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasserhaushalt
ausgelöst. Relevante Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima liegen nicht
vor. Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind nicht zu erwarten.
Bodendenkmäler oder sonstige relevanten Kulturgüter sind für den Geltungsbereich nicht bekannt. Erhebliche Beeinträchtigungen der Ziele des Landschaftsschutzgebietes können ausgeschlossen werden.
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von schädlichen Umweltauswirkungen werden genannt. Zur Kompensation des ökologischen Wertverlustes in
Folge der Überbauung von Grünflächen wird die Einfassung des Baugrundstückes
mit einer Hecke aus einheimischen, standortgerechten Arten und die Umwandlung
des als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesenen Bereichs in eine extensiv
genutzte Streuobstweide vorgesehen.
Trotz dieser Maßnahmen ergibt die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ein Punktedefizit, dass durch die Ausweitung der Streuobstwiese über den Geltungsbereich der
Bebauungsplanänderung hinaus kompensiert werden soll.
Die Durchführung der Maßnahmen einschließlich Artenlisten (siehe Kapitel 2.3.2 –
M1 bis M3) wird im Zuge des Verfahrens vertraglich festgesetzt und ist somit planungsrechtlich sichergestellt.
Die Beachtung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sowie die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen sind zu Überwachen. Weitere Maßnahmen
zur Umweltüberwachung sind nicht erforderlich.
Der vorliegende Umweltbericht wurde neutral und unabhängig nach dem aktuellen
Stand der Wissenschaft sowie nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.
Aufgestellt, Alsdorf, im März 2017
D. Liebert
2. Änderung des Bebauungsplans A4 – Ortslage Bogheim
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6 Literatur und Quellen
Bundesamt für Naturschutz (BfN) (2010): Karte Potentielle Natürliche Vegetation. Bonn – Bad Godesberg.
Geologischer Dienst NRW 2003: Bodenkarten 1:50.000 Nordrhein-Westfalen.
Karte der schutzwürdigen Böden.
Geologisches Landesamt NRW 1992: Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen
1:100.000 C5502 Aachen. Krefeld.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Lanuv) 2017: @linfos-Landschaftsinformationssammlung.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Lanuv) 2012: Anwenderhandbuch Vertragsnaturschutz. Erläuterungen
und Empfehlungen zur Handhabung der Bewirtschaftungspakete der
Rahmenrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz. Stand Mai 2012.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Lanuv) 2008: Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW.
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des
Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) 2017: ELWAS-Web. Das
elektronische wasserwirtschaftliche Verbundsystem.
Kreis Düren 2005: Landschaftsplan 3. Kreuzau/Nideggen. Der Landrat. Untere
Landschaftsbehörde des Kreises Düren.
2. Änderung des Bebauungsplans A4 – Ortslage Bogheim
Umweltbericht
S. 19
7 Anlagen
Anlage A1: Bestandskarte
Maßstab: 1: 250
Anlage A2: Maßnahmenkarte
Maßstab: 1: 250
7.1
7.4
7.1
Legende
3.4
Baugrenze
Grenze des Geltungsbereichs
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3.4 - Grünland, artenarm
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7.1 - Brombeergebüsch
7.4 - Einzelbaum (Wild-Birne)
2. Änderung des B-Plans A4
Ortslage Bogheim / Kreuzau
Karte: Bestand
±
0
2,5
5
10
15
20
Meter
25
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2017
Umweltbericht
Anlage: A1
Auftraggeber
Auftragnehmer:
An der Hardt 14
52372 Kreuzauf
Dorfstr. 79
52477 Alsdorf
Achim Virnich
Datum: 08.02.2017
D. Liebert
Büro für Freiraumplanung
fachliche Bearbeitung:
Dipl. Biol. R. Leiders
M. Sc. L. Hock
Dokumentname: A1_Bestand
Legende
Festsetzungen der 2. Änderung des BPlans Nr. A4
Allgemeine Wohngebiete
Strassenverkehrsflächen
öff. Grünfläche
Elektrizität
Grenze des Geltungsbereichs
Baugrenze
Kompensation
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ª
D
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Heckenpflanzung
Obstweide (innerhalb des Geltungsbereichs)
Obstweide, (außerhalb des Geltungsbereichs)
Obstbäume
2. Änderung des B-Plans A4
Ortslage Bogheim / Kreuzau
Umweltbericht
Karte: Maßnahmen / Kompensation
±
0
2,5
5
10
15
20
Meter
25
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Geobasis NRW 2017
Anlage: A2
Auftraggeber
Auftragnehmer:
An der Hardt 14
52372 Kreuzauf
Dorfstr. 79
52477 Alsdorf
Achim Virnich
Datum: 08.02.2017
D. Liebert
Büro für Freiraumplanung
fachliche Bearbeitung:
Dipl. Biol. R. Leiders
M. Sc. L. Hock
Dokumentname: A2_Kompensation