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Sitzungsvorlage (Anlage 2 264 - 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
39 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
02.09.17, 12:00
Aktualisiert
02.09.17, 12:00
Sitzungsvorlage (Anlage 2  264 - 2017) Sitzungsvorlage (Anlage 2  264 - 2017)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 der Sitzungsvorlage 264 / 2017 Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Nr. Stellungnahmen 1 Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 02.12.2014 Die Planfläche liegt über dem auf Die Hinweise der BezirksregieBraunkohle verliehenen Bauwerks- rung Arnsberg werden bei der Plafeld „Union 127“. Eigentümerin nung beachtet. dieses Bergwerksfeldes ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier vorliegenden Unterlagen von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Folgendes sollte berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasseranstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt. der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Der Hinweis auf eine bewegungsaktive tektonische Störungszone ist in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 1.10 Hinweise enthalten und im Bebauungsplan gekennzeichnet. Im Punkt 1.10 wird auf eine Grundwasserbeeinflussung durch den Braunkohletagebau hingewiesen. Ich empfehle Ihnen diesbezüglich und über mögliche zukünftige bergbauliche Maßnahmen eine Anfrage an die bergbautreibende RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Die Grundwasserstände wurden mit der Unteren Wasserbehörde Kreis Erftverband, Am Erftverband 6 in Düren abgestimmt. 50126 Bergheim zu stellen. Ferner liegt das Vorhaben über dem Feld der Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken „Rheinland“. Inhaberin der Erlaubnis ist die Wintershall Holding GmbH in Kassel. Diese Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des Bodenschatzes „Kohlenwasserstoffe“ innerhalb der festgelegten Feldesgrenzen. Unter dem „Aufsuchen“ versteht man Tätigkeiten zur Feststellung (Untersuchung) des Vorhandenseins und der Ausdehnung eines Bodenschatzes. Eine Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken dient lediglich dem Konkurrenzschutz und klärt in Form einer Lizenz nur grundsätzlich, welcher Unternehmer in diesem Gebiet Anträge auf Durchführung konkreter Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf. Eine erteilte Erlaubnis gestattet noch keinerlei konkrete Maßnahme, wie z.B. Untersuchungsbohrungen, sodass Umwelteinwirkungen in diesem Stadium allein aufgrund einer Erlaubnis nicht hervorgerufen werden können. Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst