Daten
Kommune
Jülich
Größe
508 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
02.09.17, 12:00
Aktualisiert
02.09.17, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
832
A
111
104
A.1 Art der baulichen Nutzung
978
Von - Schöfer - Ring
81. 78
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§1-11 BauNVO)
83.2 7
894
893
Zulässig ist ein Baufachhandel als Baustoffgroßhandel und Baustoffeinzelhandel mit Ausstellungs- und
Verkaufsflächen, Ausbildungs- und Schlulungsräumen, Lagerhallen und Lagerflächen, sowie die der
zulässigen Nutzung zugehörigen PKW- und LKW-Stellplätze mit Ihren Zufahrten.
1.00
43.20
2.00
892
1.00
19.20
895
A.1.2 Zulässige Sortimente
81.31
-
8.00
19.15
911
0,94 a
Baufachhandel
Straße
3.00
8 4 .6 7
SO
81.84
967
Eisen
GH max = 12,0 m
bahn
80.99
Sämtliche nicht überbaubaren und unbefestigten Flächen der privaten Grundstücke sind als Grünflächen
gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Zur gärtnerischen Gestaltung gehört eine
Bepflanzung mit Bäumen, Sträuchern und Bodendeckern.
(§ 11 Abs. 3 BauNVO)
84 .5 8
83.70
114
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)
A.1.1 SO Baufachhandel - Sonstiges Sondergebiet
Weg
912
A.9 Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und
Bindungen für Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern
und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern
Entsprechend Planeinschrieb - Nutzungsschablone sind festgesetzt:
966
82.4 7
Planungsrechtliche Festsetzungen
910
968
Arbeitsschutzbekleidung
Bad-, Sanitäreinrichtung und -zubehör
Bauelemente, Baustoffe
Baugeräte, Maschinen, Werkzeuge
Blumentöpfe (alle Materialien)
Bodenbeläge
Campingartikel
Eisenwaren, Beschläge
Erde, Torf
Farben, Lacke
Fliesen
Gartenhäuser, -geräte
Gartenhartware (u.a. Blumenkübel, Randsteine, Wegebefestigungen, Zaunelemente, Teichfolien)
Heizung, Öfen
Holz
Installationsmaterial
Rollläden, Markisen
B
Örtliche Bauvorschriften
Versickerungsanlagen:
Im Plangebiet sind Flächen für die Versickerungsanlagen ausgewiesen. Die Versickerungsrigolen liegen
innerhalb der Baugrenzen. Es ist zu beachten, dass hier eine Überbauung mit Gebäuden nicht stattfinden
darf. Die Zugänglichkeit zu den Versickerungsanlagen muss jederzeit gewährleistet sein.
Verfahrensvermerke
1. Gemäß §§ 1 und 2 BauGB beschloss der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am
Aufstellung dieses Bebauungsplanes. Ortsüblich bekannt gemacht wurde dieser Beschluss am
die
.
B.1 Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen
(§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW)
B.1.1 Dachgestaltung
Dachform/-neigung
Flachdach mit einer Dachneigung von 0 - 10°
Dachaufbauten
Dachaufbauten mit Ausnahme von erforderlichen Kaminen, Be-Entlüftungsanlagen, Aufzugsüberfahrten,
Oberlichtern, Außeneinheiten von Luft-Wasser-Wärmepumpen sowie Solaranlagen und Photovoltaikmodulen sind unzulässig.
Solaranlagen
Solarkollektoren und Photovoltaikmodule sind zulässig.
2. Nach ortsüblicher Bekanntmachung vom
BauGB vom
bis einschließlich
öffentlicher Belange erfolgte bis einschließlich
hat die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1)
stattgefunden. Die frühzeitige Beteiligung der Träger
.
3. Nach Beschluss des Rates der Stadt Jülich vom
und ortsüblicher Bekanntmachung vom
hat der Bebauungsplan mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom
bis einschließlich
öffentlich ausgelegen.
4. Dieser Bebauungsplan wurde gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 28 GO NW vom Rat der Stadt
Jülich am
beschlossen.
Jülich, den
Der Bürgermeister
B.1.2 Fassadengestaltung / Materialien
A.2 Maß der baulichen Nutzung
B.2 Werbeanlagen
(§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW)
Die im zeichnerischen Teil festgesetzten Grundflächen dürfen nicht überschritten werden.
Davon ausgenommen sind nachfolgende Anlagen:
3.00
Lichtwerbung in Form von Blink-, Lauf- und Wechsellichtern ist unzulässig. Werbeanlagen (einschl.
Fahnen und Pylonen) auf Dachflächen sind unzulässig. Fremdwerbung ist unzulässig.
Freistehende Werbeanlagen dürfen nur bis zu einer Höhe von 3,0 m über Grund errichtet werden, mit
Ausnahme von Werbefahnen, deren Höhe maximal 10,0 m über Grund betragen darf.
Im gesamten Plangebiet sind unselbständige Werbeanlagen flächenparallel an den Gebäudefassaden
anzubringen und dürfen die festgesetzte Gebäudehöhe um maximal 1,50m überschreiten.
82.99
909
A.2.2 Höhe der baulichen Anlage
81.39
83.48
8 4 .6 3
Die maximal zulässige Höhe der baulichen Anlagen bemisst sich nach der maximalen Gebäudehöhe
(GHmax) entsprechend Planeinschrieb im zeichnerischen Teil.
8.40
6.40
Planverfasser
B.3 Einfriedungen
DONNERMANN & PARTNER GMBH
Zulässig sind ausschließlich gebrochene Einfriedungen (Drahtgeflecht, Stabgitter, Streckmetall etc.) bis zu
einer Höhe von max. 3,5 m über Geländeoberkante zzgl. nach innen abgewinkeltem Übersteigschutz.
B.4 Solarkollektoren und Photovoltaikmodule
Solarkollektoren und Photovoltaikmodule sind nur auf dem Dach zulässig, dürfen die festgesetzte
Gebäudehöhe um maximal 1,50 m überschreiten und müssen um das Maß ihrer Höhe von der
Gebäudeaußenkante zurückgesetzt werden (siehe A.2.2).
A.3 Höhenlage
In d
weg
Am Sträuchschen
Aufgrund der Lage des Plangebietes im potentiellen Einflußbereich von Sümpfungsmaßnahmen
benachbarter Braunkohletagebaue können Absenkungen und spätere Anstiege des Grundwasserspiegels
nicht ausgeschlossen werden.
Als Bemessungswasserstand kann ein Wert von 75,30 m NN angenommen werden.
Die erdberührten Gebäudeteile oberhalb des Bemessungswasserstandes sind entsprechend DIN 18195
vor Bodenfeuchte oder nicht aufstauendem Sickerwasser zu schützen.
Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung - auch kein zeitweiliges Abpumpen - nach
Errichtung der baulichen Anlage erfolgen und es dürfen keine schädlichen Veränderungen der
Grundwasserbeschaffenheit eintreten.
In der Komm
Am Klingerpützchen
n
Am Stolperweg
Kleingartenanlage
Kleingartenanlage
Sporthalle
Anl.
aße
Kopernikusstr
Anl.
Schule
Kleingartenanlage
rn
ette
eg
Die Versickerungsanlagen sind einschließlich einer Rückhaltung für ein 100-jähriges Regenereignis zu
dimensionieren.
Dacheindeckungen, sowie Kehlbleche, Randanschlüsse, Dachrinnen, Fallrohre und ähnliche der
Verwitterung ausgesetzten Teile der Gebäudehülle aus Zink, Blei, Kupfer, deren Legierungen und
anderen Materialien, bei denen durch Auswaschungen Schadstoffe in den Untergrund gelangen können,
sind nicht zulässig.
A.8.2 Oberflächenbelag ebenerdige offene Stellplätze und Fußwege
Auf den privaten Grundstücken sind ebenerdige offene Stellplätze und Fußwege, welche nur gering
durch Schadstoffe belastet werden, mit wasserdurchlässigen Belägen (z.B. Rasenpflaster,
wassergebundene Decke, Sickerpflaster, in Sand verlegtes Pflaster etc.) zu befestigen.
e
Anfallendes Niederschlagswasser innerhalb des Geltungsbereiches ist ausreichend bemessenen
Versickerungsanlagen zuzuführen.
eg
W
ß
tra
ss
iku
A.8.1 Niederschlagswasser / Dacheindeckung
Spielplatz
Pl.
rn
pe
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB)
Sp.
Ko
A.8 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft
Spielplatz
g
We
P
ße
tra
ns
nstei
Ei
Kleingartenanlage
eg
W
Klärbecken
ße
Stra
Klärbecken
g
We
e
aß
Einfahrts- und Ausfahrtsbereiche
Bereiche, in denen von der öffentlichen Verkehrsfläche auf die angrenzenden Verkehrsflächen und
Grundstücke zu-, bzw. abgefahren werden darf, sind im zeichnerischen Teil festgesetzt.
C.3 Bodendenkmal
e
aß
Str
str
Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (Zu- und Abfahrtsverbot)
Bereiche, in denen von der öffentlichen Verkehrsfläche nicht auf die angrenzenden Verkehrsflächen
und Grundstücke zu-, bzw. abgefahren werden darf, sind im zeichnerischen Teil festgesetzt.
er
ich
Kleingartenanlage
mm
Ko
max. Gebäudehöhe
n
BauGRZ weise
ah
GH max = 12,0 m
Baugebiet
nb
0,94 a
se
Einfahrts- / Ausfahrtsbereich
SO
Baufachhandel
Ei
Ein- / Ausfahrt
Füllschema der Nutzungsschablone
lper
Nutzungsschablone
Sto
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil zum Bebauungsplan.
Sämtliche innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes bisher bestehenden planungsund bauordnungs- rechtlichen Festsetzungen, sowie frühere baupolizeiliche Vorschriften werden
unwirksam.
aße
·
Str
Hinweise
Verkehrsflächen
Unterm Galgenberg
g
53
(§ 23 BauNVO)
- Ri
We
L2
Geltungsbereich
Baugrenze
de
Hydrogeologisches Gutachten "Neubau einer Baustoffhandlung am "Von-Schöfer-Ring" in Jülich"
Stand August 2015, GeoTerra Geologische Beratungsgesellschaft mbH, Aachen
Baugrunduntersuchung "Neubau einer Baustoffhandlung am "Von-Schöfer-Ring" in Jülich"
Stand Juli 2015, GeoTerra Geologische Beratungsgesellschaft mbH, Aachen
Artenschutzprüfung
Stand Oktober/November 2016, BKR Aachen Castro & Hinzen, Aachen
Schalltechnische Untersuchung
Stand Oktober/November 2016, Peutz Consult GmbH, Düsseldorf
län
·
ge
Tektonische Störung
Bestandsgelände in m ü. NN
hn
(§ 22 BauNVO)
81. 78
Ba
A.7 Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
und Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen
höfer
Sc
e
Oberirdische Stellplätze sind entsprechend dem zeichnerischen Teil auch außerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen zulässig.
ng
n-
Vo
Rurkomm
raß
abweichende Bauweise im Sinne der offenen Bauweise,
jedoch ohne Längenbeschränkung
Straßenbegrenzungslinie
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. §12 BauNVO)
C.2 Grundwasserverhältnisse
St
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
(§ 9 Abs. 7 BauGB)
g
We
Am Broicherhäuschen
er
·
fer-Ring
ich
Sonstige Planzeichen
(§ 22 und 23 BauNVO)
Straßenverkehrsflächen
A.6 Flächen für Stellplätze und Garagen
Von-Schö
n
Lin
(§ 19 BauNVO)
·
Von-Schöfer-Ring
Weg
3
25
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und Abs. 6 BauGB)
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
a
Die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind im zeichnerischen Teil des
Bebauungsplanes durch Baugrenzen festgesetzt.
Alter Mühlenweg
Am Heiligenhäuschen
-L
IA
Grundflächenzahl
·
eg
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern
und sonstigen Bepflanzungen
rW
(§ 18 BauNVO)
eg
0,94
Höhe der baulichen Anlagen: maximal zulässige Gebäudehöhe
he
GH max
Am Sträuchschen
Am Schänzchen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
Gutachten und Stellungnahmen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften:
private Grünfläche
öffentliche Grünfläche
lic
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Maß der baulichen Nutzung
Unterm Galgenberg
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 11 BauGB)
Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGB.I.S.2414), zuletzt geändert am 20.10.2015 (BGBl.I.S.1722)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBI.I.S.132), zuletzt geändert am 11.06.2013 (BGBl.I.S.1548)
Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBI.1991I.S.58), zuletzt geändert am 22.07.2011 (BGBl.I.S.1509)
Bauordnung NRW (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV.NRW.S.256), zuletzt geändert am 20.05.2014 (GV.NRW.S.256)
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert am 25.05.2015 (GV.NRW.S.498)
Bekanntmachungsverordnung (Bekanntm VO) vom 26.08.1999 (GV.NRW.S.516), zuletzt geändert am 13.05.2014 (GV.NRW.S.307)
rW
Grünflächen
Jü
Sonstiges Sondergebiet - Baufachhandel
(§ 11 Abs. 3 BauNVO)
Das Plangebiet wird von einer bewegungsaktiven tektonischen Störung durchquert. Im Verlauf dieser
tektonischen Störung treten unterschiedliche bauwerksschädigende Bodenbewegungen auf.
Der im Plan als "Tektonische Störung" gekennzeichnete Bereich ist von jeglicher Bebauung freizuhalten.
Dies gilt auch für Nebenanlagen, die gemäß §23 Abs. 5 BauNVO auf den nicht bebaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden dürfen, wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist.
Im Bereich der tektonischen Störung können Grün-, Verkehrsflächen und Spielplätze sowie Zaun- und
Toranlagen gemäß B.3 angelegt werden.
eg
dw
SO
A.5 Überbaubare Grundstücksflächen
Hundepension
Am Jülicher Weg
Ra
Versickerungsrigolen
·
·
·
·
·
·
abweichende Bauweise im Sinne der offenen Bauweise, jedoch ohne Längenbeschränkung
C.1 Tektonische Störung
u.
Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 1 - 11 BauNVO)
Am Hambacher Wege
ß-
Regenwasserentsorgung
Versickerungsbecken / -mulden
Baufachhandel
Rechtsgrundlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB)
Planungsrechtliche Festsetzungen
Hinweise
Fu
Anlage 5 zur
Vorlagen-Nr.: 264/2017
Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser
ZEICHENERKLÄRUNG
Der Planverfasser ..............................
he
913
a:
/1
Kolitzheim, den ..............................
lic
mm
Die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) wird gemäß der Eintragungen im zeichnerischem Teil festgesetzt.
Von den im zeichnerischen Teil festgesetzten Erdgeschossfußbodenhöhen (EFH) kann bis zu +/- 50 cm
abgewichen werden.
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO)
147
Telefon: 09385 / 9730-0 - info@donnermann-und-partner.de - www.donnermann-und-partner.de
Jü
Ko
A.4 Bauweise
Tektonische
Störung
C
Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüro
Am Felsenkeller - 597509 Kolitzheim
(§ 9 Abs. 3 BauGB)
er
149
Der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift wurde ausgearbeitet von
(§ 86 Abs. 1 Nr. 5 BauO NRW)
Die maximal zulässige Höhe der baulichen Anlagen wird zwischen der Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH)
und dem höchsten Punkt des Gebäudes gemessen, bei Flachdächern an der Oberkante Attika.
Technische Dachaufbauten dürfen die festgesetzte Gebäudehöhe um maximal 1,50 m überschreiten und
müssen um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudeaußenkante zurückgesetzt werden.
________________
pe
80.90
13.00
Der Bürgermeister
n As
121
10.55
120
- Stellplätze mit Ihren Zufahrten
- Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO
- Erschließungsflächen
Jülich, den
We
g
A.2.1 Grundfläche
de
EFH = 82,78 m ü. NN
EFH = 83,05 m ü. NN
rechtsverbindlich.
An
Baufachmarkt
5. Dieser Bebauungsplan ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung vom
A 44
118
Entsprechend Planeinschrieb-Nutzungsschablone sind festgesetzt:
- Obergrenze der Grundflächenzahl
- Maximal zulässige Höhe der baulichen Anlagen
Lagerhalle
traße
80.74
________________
Fuß-u.Radw
Verladeüberdachung
117
Die Gebäudeaußenflächen sind als Metallkassetten, als Metallfassade in Sandwichbauweise oder aus
Porenbetonwandplatten zu erstellen.
Für den Bereich der Lagerhalle ist zudem eine ungedämmte Trapezblechfassade zulässig.
(§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 - 21a BauNVO)
Dorfs
83.71
Alte
82.52
Auf die §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) wird verwiesen. Beim Auftreten
archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalschutzbehörde oder das
Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen,
Tel. 02425 / 9039-0, Fax 02425 / 9039-199, unverzüglich zu informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen
Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Planungsamt
C.4 Kampfmittel
Bebauungsplan Nr. A 21
" Komm "
Das Plangebiet befindet sich in einem ehemaligen Bombenabwurf- und Kampfgebiet. Da es trotz der
durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst erfolgten Luftbildauswertung und anschließender Räumung
der Fläche nicht auszuschließen ist, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind, sind Erdarbeiten
mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten
unverzüglich einzustellen und umgehend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienstelle
oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,
Pfahlgründungen etc. ist eine Sicherheitsdetektion (Sondierbohrungen) durchzuführen.
Maßstab M 1:500
Stand: 03.08.2017
C.5 Entwässerung
Das Plangebiet ist abwassertechnisch nicht erschlossen.
Die Dimensionierung der im zeichnerischen Teil festgesetzten Versickerungsanlagen erfolgte in
Abstimmung mit dem Kreis Düren. Das Rückhaltevolumen für ein 100-jähriges Regenereignis wird durch
einen zusätzlichen Überstau innerhalb der Versickerungsanlagen bereitgestellt.
Das anfallende Schmutzwasser ist über eine Druckleitung an den Mischwasserkanal in der Petternicher
Straße anzuschließen.
GEÄNDERT
DATUM
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
l/h = 116.0 / 59.4cm
INHALT