Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Anlage 5 264 - 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
508 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
02.09.17, 12:00
Aktualisiert
02.09.17, 12:00
Sitzungsvorlage (Anlage 5  264 - 2017)

öffnen download melden Dateigröße: 508 kB

Inhalt der Datei

832 A 111 104 A.1 Art der baulichen Nutzung 978 Von - Schöfer - Ring 81. 78 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§1-11 BauNVO) 83.2 7 894 893 Zulässig ist ein Baufachhandel als Baustoffgroßhandel und Baustoffeinzelhandel mit Ausstellungs- und Verkaufsflächen, Ausbildungs- und Schlulungsräumen, Lagerhallen und Lagerflächen, sowie die der zulässigen Nutzung zugehörigen PKW- und LKW-Stellplätze mit Ihren Zufahrten. 1.00 43.20 2.00 892 1.00 19.20 895 A.1.2 Zulässige Sortimente 81.31 - 8.00 19.15 911 0,94 a Baufachhandel Straße 3.00 8 4 .6 7 SO 81.84 967 Eisen GH max = 12,0 m bahn 80.99 Sämtliche nicht überbaubaren und unbefestigten Flächen der privaten Grundstücke sind als Grünflächen gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Zur gärtnerischen Gestaltung gehört eine Bepflanzung mit Bäumen, Sträuchern und Bodendeckern. (§ 11 Abs. 3 BauNVO) 84 .5 8 83.70 114 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) A.1.1 SO Baufachhandel - Sonstiges Sondergebiet Weg 912 A.9 Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und Bindungen für Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern Entsprechend Planeinschrieb - Nutzungsschablone sind festgesetzt: 966 82.4 7 Planungsrechtliche Festsetzungen 910 968 Arbeitsschutzbekleidung Bad-, Sanitäreinrichtung und -zubehör Bauelemente, Baustoffe Baugeräte, Maschinen, Werkzeuge Blumentöpfe (alle Materialien) Bodenbeläge Campingartikel Eisenwaren, Beschläge Erde, Torf Farben, Lacke Fliesen Gartenhäuser, -geräte Gartenhartware (u.a. Blumenkübel, Randsteine, Wegebefestigungen, Zaunelemente, Teichfolien) Heizung, Öfen Holz Installationsmaterial Rollläden, Markisen B Örtliche Bauvorschriften Versickerungsanlagen: Im Plangebiet sind Flächen für die Versickerungsanlagen ausgewiesen. Die Versickerungsrigolen liegen innerhalb der Baugrenzen. Es ist zu beachten, dass hier eine Überbauung mit Gebäuden nicht stattfinden darf. Die Zugänglichkeit zu den Versickerungsanlagen muss jederzeit gewährleistet sein. Verfahrensvermerke 1. Gemäß §§ 1 und 2 BauGB beschloss der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am Aufstellung dieses Bebauungsplanes. Ortsüblich bekannt gemacht wurde dieser Beschluss am die . B.1 Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW) B.1.1 Dachgestaltung Dachform/-neigung Flachdach mit einer Dachneigung von 0 - 10° Dachaufbauten Dachaufbauten mit Ausnahme von erforderlichen Kaminen, Be-Entlüftungsanlagen, Aufzugsüberfahrten, Oberlichtern, Außeneinheiten von Luft-Wasser-Wärmepumpen sowie Solaranlagen und Photovoltaikmodulen sind unzulässig. Solaranlagen Solarkollektoren und Photovoltaikmodule sind zulässig. 2. Nach ortsüblicher Bekanntmachung vom BauGB vom bis einschließlich öffentlicher Belange erfolgte bis einschließlich hat die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) stattgefunden. Die frühzeitige Beteiligung der Träger . 3. Nach Beschluss des Rates der Stadt Jülich vom und ortsüblicher Bekanntmachung vom hat der Bebauungsplan mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom bis einschließlich öffentlich ausgelegen. 4. Dieser Bebauungsplan wurde gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 28 GO NW vom Rat der Stadt Jülich am beschlossen. Jülich, den Der Bürgermeister B.1.2 Fassadengestaltung / Materialien A.2 Maß der baulichen Nutzung B.2 Werbeanlagen (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW) Die im zeichnerischen Teil festgesetzten Grundflächen dürfen nicht überschritten werden. Davon ausgenommen sind nachfolgende Anlagen: 3.00 Lichtwerbung in Form von Blink-, Lauf- und Wechsellichtern ist unzulässig. Werbeanlagen (einschl. Fahnen und Pylonen) auf Dachflächen sind unzulässig. Fremdwerbung ist unzulässig. Freistehende Werbeanlagen dürfen nur bis zu einer Höhe von 3,0 m über Grund errichtet werden, mit Ausnahme von Werbefahnen, deren Höhe maximal 10,0 m über Grund betragen darf. Im gesamten Plangebiet sind unselbständige Werbeanlagen flächenparallel an den Gebäudefassaden anzubringen und dürfen die festgesetzte Gebäudehöhe um maximal 1,50m überschreiten. 82.99 909 A.2.2 Höhe der baulichen Anlage 81.39 83.48 8 4 .6 3 Die maximal zulässige Höhe der baulichen Anlagen bemisst sich nach der maximalen Gebäudehöhe (GHmax) entsprechend Planeinschrieb im zeichnerischen Teil. 8.40 6.40 Planverfasser B.3 Einfriedungen DONNERMANN & PARTNER GMBH Zulässig sind ausschließlich gebrochene Einfriedungen (Drahtgeflecht, Stabgitter, Streckmetall etc.) bis zu einer Höhe von max. 3,5 m über Geländeoberkante zzgl. nach innen abgewinkeltem Übersteigschutz. B.4 Solarkollektoren und Photovoltaikmodule Solarkollektoren und Photovoltaikmodule sind nur auf dem Dach zulässig, dürfen die festgesetzte Gebäudehöhe um maximal 1,50 m überschreiten und müssen um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudeaußenkante zurückgesetzt werden (siehe A.2.2). A.3 Höhenlage In d weg Am Sträuchschen Aufgrund der Lage des Plangebietes im potentiellen Einflußbereich von Sümpfungsmaßnahmen benachbarter Braunkohletagebaue können Absenkungen und spätere Anstiege des Grundwasserspiegels nicht ausgeschlossen werden. Als Bemessungswasserstand kann ein Wert von 75,30 m NN angenommen werden. Die erdberührten Gebäudeteile oberhalb des Bemessungswasserstandes sind entsprechend DIN 18195 vor Bodenfeuchte oder nicht aufstauendem Sickerwasser zu schützen. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung - auch kein zeitweiliges Abpumpen - nach Errichtung der baulichen Anlage erfolgen und es dürfen keine schädlichen Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit eintreten. In der Komm Am Klingerpützchen n Am Stolperweg Kleingartenanlage Kleingartenanlage Sporthalle Anl. aße Kopernikusstr Anl. Schule Kleingartenanlage rn ette eg Die Versickerungsanlagen sind einschließlich einer Rückhaltung für ein 100-jähriges Regenereignis zu dimensionieren. Dacheindeckungen, sowie Kehlbleche, Randanschlüsse, Dachrinnen, Fallrohre und ähnliche der Verwitterung ausgesetzten Teile der Gebäudehülle aus Zink, Blei, Kupfer, deren Legierungen und anderen Materialien, bei denen durch Auswaschungen Schadstoffe in den Untergrund gelangen können, sind nicht zulässig. A.8.2 Oberflächenbelag ebenerdige offene Stellplätze und Fußwege Auf den privaten Grundstücken sind ebenerdige offene Stellplätze und Fußwege, welche nur gering durch Schadstoffe belastet werden, mit wasserdurchlässigen Belägen (z.B. Rasenpflaster, wassergebundene Decke, Sickerpflaster, in Sand verlegtes Pflaster etc.) zu befestigen. e Anfallendes Niederschlagswasser innerhalb des Geltungsbereiches ist ausreichend bemessenen Versickerungsanlagen zuzuführen. eg W ß tra ss iku A.8.1 Niederschlagswasser / Dacheindeckung Spielplatz Pl. rn pe (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB) Sp. Ko A.8 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Spielplatz g We P ße tra ns nstei Ei Kleingartenanlage eg W Klärbecken ße Stra Klärbecken g We e aß Einfahrts- und Ausfahrtsbereiche Bereiche, in denen von der öffentlichen Verkehrsfläche auf die angrenzenden Verkehrsflächen und Grundstücke zu-, bzw. abgefahren werden darf, sind im zeichnerischen Teil festgesetzt. C.3 Bodendenkmal e aß Str str Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (Zu- und Abfahrtsverbot) Bereiche, in denen von der öffentlichen Verkehrsfläche nicht auf die angrenzenden Verkehrsflächen und Grundstücke zu-, bzw. abgefahren werden darf, sind im zeichnerischen Teil festgesetzt. er ich Kleingartenanlage mm Ko max. Gebäudehöhe n BauGRZ weise ah GH max = 12,0 m Baugebiet nb 0,94 a se Einfahrts- / Ausfahrtsbereich SO Baufachhandel Ei Ein- / Ausfahrt Füllschema der Nutzungsschablone lper Nutzungsschablone Sto (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil zum Bebauungsplan. Sämtliche innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes bisher bestehenden planungsund bauordnungs- rechtlichen Festsetzungen, sowie frühere baupolizeiliche Vorschriften werden unwirksam. aße · Str Hinweise Verkehrsflächen Unterm Galgenberg g 53 (§ 23 BauNVO) - Ri We L2 Geltungsbereich Baugrenze de Hydrogeologisches Gutachten "Neubau einer Baustoffhandlung am "Von-Schöfer-Ring" in Jülich" Stand August 2015, GeoTerra Geologische Beratungsgesellschaft mbH, Aachen Baugrunduntersuchung "Neubau einer Baustoffhandlung am "Von-Schöfer-Ring" in Jülich" Stand Juli 2015, GeoTerra Geologische Beratungsgesellschaft mbH, Aachen Artenschutzprüfung Stand Oktober/November 2016, BKR Aachen Castro & Hinzen, Aachen Schalltechnische Untersuchung Stand Oktober/November 2016, Peutz Consult GmbH, Düsseldorf län · ge Tektonische Störung Bestandsgelände in m ü. NN hn (§ 22 BauNVO) 81. 78 Ba A.7 Verkehrsflächen sowie Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung und Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen höfer Sc e Oberirdische Stellplätze sind entsprechend dem zeichnerischen Teil auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. ng n- Vo Rurkomm raß abweichende Bauweise im Sinne der offenen Bauweise, jedoch ohne Längenbeschränkung Straßenbegrenzungslinie (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. §12 BauNVO) C.2 Grundwasserverhältnisse St Grenze des räumlichen Geltungsbereichs (§ 9 Abs. 7 BauGB) g We Am Broicherhäuschen er · fer-Ring ich Sonstige Planzeichen (§ 22 und 23 BauNVO) Straßenverkehrsflächen A.6 Flächen für Stellplätze und Garagen Von-Schö n Lin (§ 19 BauNVO) · Von-Schöfer-Ring Weg 3 25 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und Abs. 6 BauGB) Bauweise, Baulinien, Baugrenzen a Die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes durch Baugrenzen festgesetzt. Alter Mühlenweg Am Heiligenhäuschen -L IA Grundflächenzahl · eg Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen rW (§ 18 BauNVO) eg 0,94 Höhe der baulichen Anlagen: maximal zulässige Gebäudehöhe he GH max Am Sträuchschen Am Schänzchen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO) Gutachten und Stellungnahmen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften: private Grünfläche öffentliche Grünfläche lic (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) Maß der baulichen Nutzung Unterm Galgenberg (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 11 BauGB) Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGB.I.S.2414), zuletzt geändert am 20.10.2015 (BGBl.I.S.1722) Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23.01.1990 (BGBI.I.S.132), zuletzt geändert am 11.06.2013 (BGBl.I.S.1548) Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBI.1991I.S.58), zuletzt geändert am 22.07.2011 (BGBl.I.S.1509) Bauordnung NRW (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV.NRW.S.256), zuletzt geändert am 20.05.2014 (GV.NRW.S.256) Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert am 25.05.2015 (GV.NRW.S.498) Bekanntmachungsverordnung (Bekanntm VO) vom 26.08.1999 (GV.NRW.S.516), zuletzt geändert am 13.05.2014 (GV.NRW.S.307) rW Grünflächen Jü Sonstiges Sondergebiet - Baufachhandel (§ 11 Abs. 3 BauNVO) Das Plangebiet wird von einer bewegungsaktiven tektonischen Störung durchquert. Im Verlauf dieser tektonischen Störung treten unterschiedliche bauwerksschädigende Bodenbewegungen auf. Der im Plan als "Tektonische Störung" gekennzeichnete Bereich ist von jeglicher Bebauung freizuhalten. Dies gilt auch für Nebenanlagen, die gemäß §23 Abs. 5 BauNVO auf den nicht bebaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden dürfen, wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist. Im Bereich der tektonischen Störung können Grün-, Verkehrsflächen und Spielplätze sowie Zaun- und Toranlagen gemäß B.3 angelegt werden. eg dw SO A.5 Überbaubare Grundstücksflächen Hundepension Am Jülicher Weg Ra Versickerungsrigolen · · · · · · abweichende Bauweise im Sinne der offenen Bauweise, jedoch ohne Längenbeschränkung C.1 Tektonische Störung u. Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 1 - 11 BauNVO) Am Hambacher Wege ß- Regenwasserentsorgung Versickerungsbecken / -mulden Baufachhandel Rechtsgrundlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) Planungsrechtliche Festsetzungen Hinweise Fu Anlage 5 zur Vorlagen-Nr.: 264/2017 Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser ZEICHENERKLÄRUNG Der Planverfasser .............................. he 913 a: /1 Kolitzheim, den .............................. lic mm Die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) wird gemäß der Eintragungen im zeichnerischem Teil festgesetzt. Von den im zeichnerischen Teil festgesetzten Erdgeschossfußbodenhöhen (EFH) kann bis zu +/- 50 cm abgewichen werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO) 147 Telefon: 09385 / 9730-0 - info@donnermann-und-partner.de - www.donnermann-und-partner.de Jü Ko A.4 Bauweise Tektonische Störung C Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüro Am Felsenkeller - 597509 Kolitzheim (§ 9 Abs. 3 BauGB) er 149 Der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift wurde ausgearbeitet von (§ 86 Abs. 1 Nr. 5 BauO NRW) Die maximal zulässige Höhe der baulichen Anlagen wird zwischen der Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) und dem höchsten Punkt des Gebäudes gemessen, bei Flachdächern an der Oberkante Attika. Technische Dachaufbauten dürfen die festgesetzte Gebäudehöhe um maximal 1,50 m überschreiten und müssen um das Maß ihrer Höhe von der Gebäudeaußenkante zurückgesetzt werden. ________________ pe 80.90 13.00 Der Bürgermeister n As 121 10.55 120 - Stellplätze mit Ihren Zufahrten - Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO - Erschließungsflächen Jülich, den We g A.2.1 Grundfläche de EFH = 82,78 m ü. NN EFH = 83,05 m ü. NN rechtsverbindlich. An Baufachmarkt 5. Dieser Bebauungsplan ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung vom A 44 118 Entsprechend Planeinschrieb-Nutzungsschablone sind festgesetzt: - Obergrenze der Grundflächenzahl - Maximal zulässige Höhe der baulichen Anlagen Lagerhalle traße 80.74 ________________ Fuß-u.Radw Verladeüberdachung 117 Die Gebäudeaußenflächen sind als Metallkassetten, als Metallfassade in Sandwichbauweise oder aus Porenbetonwandplatten zu erstellen. Für den Bereich der Lagerhalle ist zudem eine ungedämmte Trapezblechfassade zulässig. (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 - 21a BauNVO) Dorfs 83.71 Alte 82.52 Auf die §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) wird verwiesen. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalschutzbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425 / 9039-0, Fax 02425 / 9039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Stadt Jülich Der Bürgermeister Planungsamt C.4 Kampfmittel Bebauungsplan Nr. A 21 " Komm " Das Plangebiet befindet sich in einem ehemaligen Bombenabwurf- und Kampfgebiet. Da es trotz der durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst erfolgten Luftbildauswertung und anschließender Räumung der Fläche nicht auszuschließen ist, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind, sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend die Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienstelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. ist eine Sicherheitsdetektion (Sondierbohrungen) durchzuführen. Maßstab M 1:500 Stand: 03.08.2017 C.5 Entwässerung Das Plangebiet ist abwassertechnisch nicht erschlossen. Die Dimensionierung der im zeichnerischen Teil festgesetzten Versickerungsanlagen erfolgte in Abstimmung mit dem Kreis Düren. Das Rückhaltevolumen für ein 100-jähriges Regenereignis wird durch einen zusätzlichen Überstau innerhalb der Versickerungsanlagen bereitgestellt. Das anfallende Schmutzwasser ist über eine Druckleitung an den Mischwasserkanal in der Petternicher Straße anzuschließen. GEÄNDERT DATUM Bereich ohne Ein- und Ausfahrt l/h = 116.0 / 59.4cm INHALT