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Sitzungsvorlage (Anlage 1 264 - 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
44 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
02.09.17, 12:00
Aktualisiert
02.09.17, 12:00
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Inhalt der Datei

Anlage 1 der Sitzungsvorlage 264 / 2017 Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit Nr. Anregungen 1 Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen der in der Aufstellung befindlichen Änderung des Flächennutzungsplans auf die Grundstückswerte nicht in ihre Abwägung einstellen. Rein mittelbare Auswirkungen eines Bauleitplans auf den Verkehrswert eines Grundstücks reichen für eine Abwägungsrelevanz nicht aus. Der Grundstückswert ist nur ein Indikator für die gegebenen und erwarteten Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und hängt von vielen Umständen ab, die Gemeinden in ihrer Bauleitplanung nicht berücksichtigen können und müssen (BVerwG, Beschluss vom 09.02.1995, Az. 4 NB 17/ 94). Der Stellungnahme der Verwaltung wird gefolgt Schreiben vom 11.01.2014 Dieses Schreiben richten wir auch im Auftrag der übrigen Miteigentümer ( … ) an Sie. Nachfolgend erhalten Sie unsere Erörterungen zum Bebauungsplan Nr. A 21 " Komm ". Hierzu verweisen wir auf das Baugesetzbuch. Dort heißt es unter § 1 (7) Baugesetzbuch (BauGB): " Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen." Die Gemarkung in der " Komm " ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Jetzt wird mit dem Bebauungsplan Nr. A 21 " Komm " ein zweiter Flächenteil als Gewerbefläche ausgewiesen. In § 3 (1) BauGB heißt es: " Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten." Die Auswirkung dieser Planung, Bebauungsplan Nr. A 21 " Komm " ist beträchtlich und beeinträchtigt den Wert unseres Grundstückes (Wohnbaufläche laut Flächennutzungsplan und Gewerbefläche nach Bebauungsplan). Wir sind Miteigentümer an der Parzelle Flur 11 Nr. 117/1 in der Komm. Durch dieses zweite Gewerbegebiet befürchten wir eine Wertminderung unseres Grundstückes. Hierfür verlangen wir einen Ausgleich bzw. eine Entschädigung. Wir bitten um Stellungnahme. Richten Sie Ihr Antwortschreiben bitte an die o.g. Adresse. 2 BUND mit Schreiben vom 16.05.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, zu obiger Planung geben wir folgende Stellungnahme ab. Stellungnahme Büro Raskin Umweltplanung und Umweltberatung GbR zum Schreiben von Herrn A. Schulte (BUND Kreisgruppe Düren) vom 16.05.2017 (Zn. DN-137/14) In seinem Schreiben vom 16.05.2017 (Zn. DN-137/14) zur Berücksichtigung Die Feldlerche gilt als artenschutzrechtlicher Belange störempfindlich. Betroffen durch hinsichtlich der Feldlerche bei der die Planung sind hier 2 Reviere Aufstellung des B-Plan Nr. A 21 sowie 3 weitere im engeren Umfeld. Komm in Jülich kritisiert Herr A. Zu befürchten ist hier, dass diese Schulte (BUND Kreisgruppe ebenfalls aufgegeben werden. Düren) die Ermittlung der Der Planer selbst beschreibt die Betroffenheit und den Auswirkung des geplanten vorgezogenen Ausgleich. Hierzu Baustoffzentrums beziehen wir nachfolgend wie folgt Die Feldlerche ist eine Stellung: charakteristische Art der Feldflur. Ermittlung der Betroffenheit Sie reagiert auf optische Störreize, Im artenschutzrechtlichen indem sie zu Störquellen und Fachbeitrag (raskin, 03.11.2016) potenziellen Gefahren einen wurde die Betroffenheit der Sicherheitsabstand einhält. Neben Feldlerche ausführlich erörtert und Straßen werden insbesondere dargelegt. Demnach sind 2 höhere Vertikalstrukturen. (lt. Feldlerchenreviere betroffen und Planung Höhe der Gebäude 12m) vorgezogen auszugleichen. Eine gemieden. Betroffenheit weiterer Reviere liegt Weiterhin führt der Betrieb nicht vor. (Bewegung und Geräusche von Eignung der vorgezogenen Mensch und Maschinen und Ausgleichsfläche Anstieg des Individualverkehrs) Der Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ Feldlerche Der Stellungnahme des Büros Raskin wird gefolgt. dauerhaft zu optischen und akustischen Störungen. Sowohl die Baustelleneinrichtungsstellen, als auch die dauerhaft bestehenden Anlagen werden Feldlerchen in größerem Umkreis vertreiben. (MKULNV 2013) wurde hinsichtlich der Anforderungen an den Maßnahmenstandort selbstverständlich berücksichtigt. Demnach ist eine ausreichende Entfernung der Ausgleichsfläche zu potenziellen Stör- und Gefahrenquellen sichergestellt: 1. Im Fall der gegenüber Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Straßenverkehr empfindlichen Feldlerche wird ein Abstand zur Autobahn A 44 von 900 m Das Gebiet liegt 418 m von dem Ultraleichtflugplatz entfernt. Zudem einzuhalten (MKULNV 2013 ist hier die empfiehlt 500 m). 2. Der 360 m entfernte Windkraftkonzentrationsfläche „Linnich Boslar ausgewiesen“. Dies Leichtflugplatz stellt nach schränkt die Funktionalität der MKULNV (2013) keine Störquelle Maßnahme substanziell ein. dar. (Bei einem aktuellen Monitoring von Feldlerchen auf Wir verweisen hier auf den zwei Ausgleichsflächen bei Leitfaden „Wirksamkeit von Zülpich-Schwerfen stören sich die Artenschutzmaßnahmen“ für die Vögel nicht an dem Berücksichtigung von Modellflugbetrieb auf dem 250 m artenschutzrechtlich erforderlichen bzw. 350 m entfernten Fluggelände Maßnahmen in NRW. des Luftsportclubs Zülpich.) So • Maßnahmenflächen dürfen nicht im Einflussbereich von sangen zu Beginn der Brutzeit 2 Feldlerchen in Abständen von nur vorhandenen Beeinträchtungsquellen sein 170 m bzw. 200 m zum Leichtflugplatz. • Es dürfen keine Beeinträchtigungen anderer 3. Da die Feldlerche nach MKULNV (2013) nicht zu den oder vorhandener Arten gegenüber Windkraftanlagen (Populationen) ausgelöst sensiblen Arten zählt, geht auch von werden dem geplanten Windpark LinnichBoslar zukünftig keine Störwirkung Wir lehnen daher die Planung ab. aus. Es ist sogar zu beobachten, dass die Feldlerche in intensiv Mit freundlichen Grüßen genutzten Agrarlandschaften die i.A. Alfred Schulte schütteren Aufstellflächen von BUND Kreisgruppe Düren Bund für Umwelt- und Naturschutz Windenergieanlagen zur Nestanlage bevorzugt besiedelt. Deutschland e.V. Eine ausführliche artenschutzfachliche Beurteilung der Ausgleichsfläche wurde bereits in unserer Stellungnahme vom 17.02.2017 vorgenommen. Die Beurteilung hängt dieser Stellungnahme zur Info an. Die Kritik des BUND an der Ermittlung der Betroffenheit der Feldlerche und der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme wird aus fachlicher Sicht widersprochen. Aachen, den 22. Mai 2017 Dr. R. Raskin