Daten
Kommune
Jülich
Größe
139 kB
Datum
09.11.2017
Erstellt
30.10.17, 15:17
Aktualisiert
30.10.17, 15:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: ctc/ChK
Jülich, 23.10.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 326/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
09.11.2017
TOP
Ergebnisse
Bundesfreiwilligendienstler in städtischen Einrichtungen
Anlg.:
IV
56
56
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Erstmals wurden im Jahr 2013 zwei Stellen im Bundesfreiwilligendienst bei der Stadt Jülich eingerichtet. Heute werden folgende städtischen Einrichtungen mit insgesamt fünfzehn sogenannten
„Bufdis“ besetzt:
- Kulturbüro & Stadtmarketing
- Familienzentrum / integrative Kita Purzelbaum Broich
- Familienzentrum / Kita Unterm Regenbogen
- Familienzentrum / Kita Rappelkiste
- Familienzentrum / Kita Buchenweg
- Kita Grünschnäbel
- Kita Wilde 13
- Kulturhaus/Museum
- OGS an der Gemeinschaftsgrundschule Koslar
- OGS an der Katholischen Gemeinschaftsgrundschule
- OGS an der Promenadenschule
- Städtisches Jugendheim
- Sozialamt / Flüchtlingsbetreuung (3 Stellen)
Ihre Aufgaben umfassen einrichtungsübergreifend im Wesentlichen
Mitgestaltung des offenen Angebotes in der Einrichtung
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen hin zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung
Konflikt- und Klärungsgespräche mit Kindern und Jugendlichen
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Aktionen wie zB. Turnieren
Teilnahme an der Durchführung von Nachmittagsangeboten
Begleitung der Sommerferienspiele
Einblicke in den Bereich der Netzwerkarbeit Sozialer Arbeit
hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Unterstützung bei der Hausaufgabenbetreuung
Bibliotheksverwaltung
Bildarchivierung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ausstellungsvorbereitung und -organisation
Ausstellungsauf und -abbau
Die Einrichtungen erfahren eine enorme Entlastung durch die Unterstützung der Bundesfreiwilligendienstlerinnen und Bundesfreiwilligendienstler.
Die Einsatzzeit beginnt in der Regel im September eines Jahres und endet im August des darauffolgenden Jahres. Die Kostenträger sind zum einen Teil der Bund, zum anderen Teil die Einsatzstellen
bzw. derenTräger. Jeder BFD-Platz wird vom Bund mit 250 Euro monatlich gefördert. Dieser Betrag wird als Taschengeld ausgezahlt. Die anfallenden Sozialversicherungskosten, Fahrtkosten und
die Kosten einer Bildungswoche werden aus den jeweiligen Budgets der Einrichtungen finanziert.
Es ergibtsich ein Eigenanteil des Trägers in Höhe von ca. € 1.800,--/Jahr, der aus den Budgets gedeckt ist.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 326/2017
x
nein
nein
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