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Sitzungsvorlage (Bundesfreiwilligendienstler in städtischen Einrichtungen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
139 kB
Datum
09.11.2017
Erstellt
30.10.17, 15:17
Aktualisiert
30.10.17, 15:17
Sitzungsvorlage (Bundesfreiwilligendienstler in städtischen Einrichtungen) Sitzungsvorlage (Bundesfreiwilligendienstler in städtischen Einrichtungen)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: ctc/ChK Jülich, 23.10.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 326/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 09.11.2017 TOP Ergebnisse Bundesfreiwilligendienstler in städtischen Einrichtungen Anlg.: IV 56 56 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Erstmals wurden im Jahr 2013 zwei Stellen im Bundesfreiwilligendienst bei der Stadt Jülich eingerichtet. Heute werden folgende städtischen Einrichtungen mit insgesamt fünfzehn sogenannten „Bufdis“ besetzt: - Kulturbüro & Stadtmarketing - Familienzentrum / integrative Kita Purzelbaum Broich - Familienzentrum / Kita Unterm Regenbogen - Familienzentrum / Kita Rappelkiste - Familienzentrum / Kita Buchenweg - Kita Grünschnäbel - Kita Wilde 13 - Kulturhaus/Museum - OGS an der Gemeinschaftsgrundschule Koslar - OGS an der Katholischen Gemeinschaftsgrundschule - OGS an der Promenadenschule - Städtisches Jugendheim - Sozialamt / Flüchtlingsbetreuung (3 Stellen) Ihre Aufgaben umfassen einrichtungsübergreifend im Wesentlichen    Mitgestaltung des offenen Angebotes in der Einrichtung Unterstützung von Kindern und Jugendlichen hin zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung Konflikt- und Klärungsgespräche mit Kindern und Jugendlichen            Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Aktionen wie zB. Turnieren Teilnahme an der Durchführung von Nachmittagsangeboten Begleitung der Sommerferienspiele Einblicke in den Bereich der Netzwerkarbeit Sozialer Arbeit hauswirtschaftliche Tätigkeiten Unterstützung bei der Hausaufgabenbetreuung Bibliotheksverwaltung Bildarchivierung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ausstellungsvorbereitung und -organisation Ausstellungsauf und -abbau Die Einrichtungen erfahren eine enorme Entlastung durch die Unterstützung der Bundesfreiwilligendienstlerinnen und Bundesfreiwilligendienstler. Die Einsatzzeit beginnt in der Regel im September eines Jahres und endet im August des darauffolgenden Jahres. Die Kostenträger sind zum einen Teil der Bund, zum anderen Teil die Einsatzstellen bzw. derenTräger. Jeder BFD-Platz wird vom Bund mit 250 Euro monatlich gefördert. Dieser Betrag wird als Taschengeld ausgezahlt. Die anfallenden Sozialversicherungskosten, Fahrtkosten und die Kosten einer Bildungswoche werden aus den jeweiligen Budgets der Einrichtungen finanziert. Es ergibtsich ein Eigenanteil des Trägers in Höhe von ca. € 1.800,--/Jahr, der aus den Budgets gedeckt ist. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 326/2017 x nein nein Seite 2