Daten
Kommune
Jülich
Größe
182 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
29.11.17, 16:53
Aktualisiert
28.02.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 22.11.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 390/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
07.12.2017
Stadtrat
13.12.2017
TOP
Ergebnisse
außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2017 beim Sachkonto
21 217 001 01 5215082 „PCB-Sanierung Gymnasium“
Anlg.:
20/22
65
III
SD.Net
Beschlussentwurf:
Im Haushalt 2017 werden beim Sachkonto 21 216 001 01 5215082 „PCB-Sanierung Gymnasium“
außerplanmäßige Mittel in Höhe von 22.564,61 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen aus einer Versicherungserstattung.
Begründung:
Im Rahmen der Maßnahme „PCB-Sanierung Gymnasium“ wurde bei einer beauftragten Firma die
vorgelegte Schlussrechnung um rund 22.000 € gekürzt, da die Leistung nach Auffassung der Verwaltung nicht korrekt erbracht worden war.
Die Firma hat hiergegen vor dem Landgericht Aachen geklagt.
Am 29.09.2017 wurde dort folgender Vergleich geschlossen, der von keiner der beiden Parteien
widerrufen wurde und damit rechtskräftig geworden ist:
Die Stadt Jülich zahlt an die Firma den ausstehenden Betrag in Höhe von 22.564,61 €. Im Gegenzug
erhält die Stadt Jülich von der Versicherung der Firma einen Betrag in Höhe von 25.000,00 €.
Letztlich wird also der Haushalt der Stadt Jülich nicht belastet, im Gegenteil, die Erstattung ist höher als die zu leistende Zahlung, die zu zahlenden Mittel sind aber haushaltsrechtlich außerplanmäßig bereit zu stellen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 390/2017
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