Daten
Kommune
Jülich
Größe
131 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
27.11.17, 16:12
Aktualisiert
28.02.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 14.11.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 381/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
07.12.2017
Stadtrat
13.12.2017
TOP
Ergebnisse
Auflösung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Einrichtung und Finanzierung des
Kindergartenpools vom 04.07.1997
Anlg.: - 3 II
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich stimmt der Auflösung des öffentlichen-rechtlichen Vertrages über die Einrichtung und Finanzierung des Kindergartenpools vom 04.07.1997 unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Begründung zu und ermächtigt die Verwaltung, den beigefügten Auflösungsvertrag abzuschließen.
Begründung:
Nach fast 20-jähriger Laufzeit wurde der v.g. Vertrag durch die Kommunen Nideggen, Niederzier
und Nörvenich gekündigt. Da ein Festhalten an dem Kindergartenpool durch die übrig gebliebenen
Kommunen dem eigentlichen Sinn des Vertrages zuwider laufen würde, wurde aus der Mitte der
Bürgermeisterkonferenz eine Arbeitsgruppe gebildet.
Die Arbeitsgruppe hat einen Vorschlag unter Berücksichtigung der nachfolgenden Rahmenbedingungen und Zielsetzungen erarbeitet:
- Die Auflösung des Kindergartenpools soll mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 erfolgen, und
zwar einvernehmlich über gleichlautende Ratsbeschlüsse in den Kommunen; Grundlage ist das konsensuale Abrechnungsmodell für die restlichen Kindergartenjahre.
- Es soll eine Spitzabrechnung der abrechnungsfähigen Jahre bis einschließlich des Kindergartenjahres 2014/15 durchgeführt werden. Dieser Zeitpunkt liegt vor der Übertragung der vormals kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Nörvenich an den Kreis Düren, so dass danach vorgenommene
Änderungen der kommunalen „Kindergartenlandschaft“ auf die Abrechnung noch nicht abgerechneter Kindergartenjahre ohne Einfluss bleiben.
- Für die dann noch ausstehenden Folgejahre ab dem Kindergartenjahr 2015/16 wird eine Pauschalabrechnung der Kindergartenjahre 2015/16 und 2016/17 vorgenommen mit dem Ziel, eine lange
„Nachlauffrist“ nach Beendigung des Kindergartenpools zu verhindern und mögliche Rechtsstreite
unter Berücksichtigung des Prozessrisikos zu vermeiden. Hierzu wird zunächst für jede Kommune
der Mittelwert aus den Abrechnungsjahren 2008/2009 bis 2014/2015 ermittelt. Dieser wird sodann
zur Abgeltung des Prozessrisikos um 20% vermindert. Die sich hieraus ergebenden Beträge werden
abschließend auf die nächste Fünfhunderter- bzw. Tausenderstelle abgerundet.
- Auf die Abrechnung des „halben“ Kindergartenjahres 2017/2018 (bis zum Ablauf der Vereinbarung zum 31. Dezember 2017) wird verzichtet.
- Die Spitzabrechnungen erfolgen im 1. Quartal 2018; die sich hieraus ergebenden Beträge werden
zum Ende des 2. Quartals 2018 zur Zahlung fällig. Die Pauschalabrechnungen erfolgen spätestens
im 2. Quartal 2018. Die sich hieraus ergebenden Beträge werden zum Ende des 3. Quartals 2018 zur
Zahlung fällig.
- Weitere Verpflichtungen und Ansprüche für die Zukunft werden ausgeschlossen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Jülich sind dem beiliegenden Abrechnungsmodell zu
entnehmen. Danach erhält die Stadt Jülich noch folgende Zahlungen:
Abrechnungsjahr
2012/2013
58.285,05
abrechnungsfähig
2013/2014
93.301,47
2014/2015
108.492,38
Pauschal
2015/2016
2016/2017
53.000,-53.000,--
Die Beträge der übrigen Kommunen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die Beträge sind zwar schon
ermittelt, stehen jedoch noch unter dem Vorbehalt der auf dem üblichen Postweg geschickten Abrechnungsunterlagen.
Der Entwurf einer Vereinbarung zur Auflösung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über den „Kindergartenpool“ mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 liegt der Sitzungsvorlage bei und wird nach
Zustimmung der politischen Gremien von den Bürgermeistern rechtsverbindlich abgeschlossen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
Sitzungsvorlage 381/2017
Seite 2
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 381/2017
x
nein
nein
Seite 3