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Sitzungsvorlage (Auflösung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Einrichtung und Finanzierung des Kindergartenpools vom 04.07.1997)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
131 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
27.11.17, 16:12
Aktualisiert
28.02.18, 12:02
Sitzungsvorlage (Auflösung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Einrichtung und Finanzierung des Kindergartenpools vom 04.07.1997) Sitzungsvorlage (Auflösung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Einrichtung und Finanzierung des Kindergartenpools vom 04.07.1997) Sitzungsvorlage (Auflösung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Einrichtung und Finanzierung des Kindergartenpools vom 04.07.1997)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 14.11.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 381/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 07.12.2017 Stadtrat 13.12.2017 TOP Ergebnisse Auflösung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Einrichtung und Finanzierung des Kindergartenpools vom 04.07.1997 Anlg.: - 3 II 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich stimmt der Auflösung des öffentlichen-rechtlichen Vertrages über die Einrichtung und Finanzierung des Kindergartenpools vom 04.07.1997 unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Begründung zu und ermächtigt die Verwaltung, den beigefügten Auflösungsvertrag abzuschließen. Begründung: Nach fast 20-jähriger Laufzeit wurde der v.g. Vertrag durch die Kommunen Nideggen, Niederzier und Nörvenich gekündigt. Da ein Festhalten an dem Kindergartenpool durch die übrig gebliebenen Kommunen dem eigentlichen Sinn des Vertrages zuwider laufen würde, wurde aus der Mitte der Bürgermeisterkonferenz eine Arbeitsgruppe gebildet. Die Arbeitsgruppe hat einen Vorschlag unter Berücksichtigung der nachfolgenden Rahmenbedingungen und Zielsetzungen erarbeitet: - Die Auflösung des Kindergartenpools soll mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 erfolgen, und zwar einvernehmlich über gleichlautende Ratsbeschlüsse in den Kommunen; Grundlage ist das konsensuale Abrechnungsmodell für die restlichen Kindergartenjahre. - Es soll eine Spitzabrechnung der abrechnungsfähigen Jahre bis einschließlich des Kindergartenjahres 2014/15 durchgeführt werden. Dieser Zeitpunkt liegt vor der Übertragung der vormals kommunalen Einrichtungen der Gemeinde Nörvenich an den Kreis Düren, so dass danach vorgenommene Änderungen der kommunalen „Kindergartenlandschaft“ auf die Abrechnung noch nicht abgerechneter Kindergartenjahre ohne Einfluss bleiben. - Für die dann noch ausstehenden Folgejahre ab dem Kindergartenjahr 2015/16 wird eine Pauschalabrechnung der Kindergartenjahre 2015/16 und 2016/17 vorgenommen mit dem Ziel, eine lange „Nachlauffrist“ nach Beendigung des Kindergartenpools zu verhindern und mögliche Rechtsstreite unter Berücksichtigung des Prozessrisikos zu vermeiden. Hierzu wird zunächst für jede Kommune der Mittelwert aus den Abrechnungsjahren 2008/2009 bis 2014/2015 ermittelt. Dieser wird sodann zur Abgeltung des Prozessrisikos um 20% vermindert. Die sich hieraus ergebenden Beträge werden abschließend auf die nächste Fünfhunderter- bzw. Tausenderstelle abgerundet. - Auf die Abrechnung des „halben“ Kindergartenjahres 2017/2018 (bis zum Ablauf der Vereinbarung zum 31. Dezember 2017) wird verzichtet. - Die Spitzabrechnungen erfolgen im 1. Quartal 2018; die sich hieraus ergebenden Beträge werden zum Ende des 2. Quartals 2018 zur Zahlung fällig. Die Pauschalabrechnungen erfolgen spätestens im 2. Quartal 2018. Die sich hieraus ergebenden Beträge werden zum Ende des 3. Quartals 2018 zur Zahlung fällig. - Weitere Verpflichtungen und Ansprüche für die Zukunft werden ausgeschlossen. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Jülich sind dem beiliegenden Abrechnungsmodell zu entnehmen. Danach erhält die Stadt Jülich noch folgende Zahlungen: Abrechnungsjahr 2012/2013 58.285,05 abrechnungsfähig 2013/2014 93.301,47 2014/2015 108.492,38 Pauschal 2015/2016 2016/2017 53.000,-53.000,-- Die Beträge der übrigen Kommunen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die Beträge sind zwar schon ermittelt, stehen jedoch noch unter dem Vorbehalt der auf dem üblichen Postweg geschickten Abrechnungsunterlagen. Der Entwurf einer Vereinbarung zur Auflösung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über den „Kindergartenpool“ mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 liegt der Sitzungsvorlage bei und wird nach Zustimmung der politischen Gremien von den Bürgermeistern rechtsverbindlich abgeschlossen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt Sitzungsvorlage 381/2017 Seite 2 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 381/2017 x nein nein Seite 3