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Sitzungsvorlage (HFA_Auflösung_Kindergartenpool_Entwurf)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
185 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
27.11.17, 16:12
Aktualisiert
27.11.17, 16:12
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Inhalt der Datei

Aufhebung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Einrichtung und Finanzierung des Kindergartenpools vom 04.07.1997. Präambel Die Vertragspartner, namentlich die - Gemeinde Aldenhoven, Stadt Heimbach, Gemeinde Hürtgenwald, Gemeinde Inden, Stadt Jülich, Gemeinde Kreuzau, Gemeinde Langerwehe, Stadt Linnich, Gemeinde Merzenich, Stadt Nideggen, Gemeinde Niederzier, Gemeinde Nörvenich, Gemeinde Titz, Gemeinde Vettweiß, haben im Jahr 1997 einen Vertrag zur solidarischen Finanzierung von Kindertagesstätten im Kreis Düren geschlossen und den sog. Kindergartenpool gegründet. Nachdem der Vertrag durch die Stadt Nideggen sowie die Gemeinden Niederzier und Nörvenich gekündigt wurde, eine Fortführung des Vertrages durch die verbleibenden 11 Kommunen nur wenig sinnvoll erscheint, vereinbaren die Vertragsparteien nunmehr Folgendes: § 1 Vertragsaufhebung Der öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Einrichtung und Finanzierung des Kindergartenpools vom 04.07.1997 (in Kraft getreten zum 01.01.1998) wird aufgehoben. § 2 Abrechnung und Fälligkeit der Beiträge (1) Die abrechnungsfähigen Kindergartenjahre 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 werden „spitz“ gemäß der Regelungen des aufgehoben Vertrages abgerechnet. (2) Die Kindergartenjahre 2015/2016 und 2016/2017 werden zur Vermeidung von Rechtsstreiten unter Berücksichtigung des Prozessrisikos pauschal abgerechnet. Hierzu wird zunächst für jede Kommune der Mittelwert aus den Abrechnungsjahren 2008/2009 bis 2014/2015 ermittelt. Dieser wird sodann zur Abgeltung des Prozessrisikos um 20% vermindert. Die sich hieraus ergebenden Beträge werden abschließend auf die nächste Fünfhunderterbzw. Tausenderstelle abgerundet (z.B. 13.652,16 € auf 13.500,00 € oder 43.292,70 € auf 43.000,00 €). Seite 1 von 4 (3) Auf die Abrechnung des Kindergartenjahres 2017/2018 (bis zum 31.12.2017) wird verzichtet. (4) Die Abrechnungen gemäß Abs. 1) erfolgen im 1. Quartal 2018. Die sich hieraus ergebenden Beiträge werden zum Ende des 2. Quartals 2018 zur Zahlung fällig. (5) Die Abrechnungen gemäß Abs. 2) erfolgen spätestens im 2. Quartal 2018. Die sich hieraus ergebenden Beiträge werden zum Ende des 3. Quartals 2018 zur Zahlung fällig. § 3 Ausgleichsklausel Die Parteien sind sich darüber einig, dass sämtliche Ansprüche aus und in Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 04.07.1997, unabhängig davon, ob solche derzeit bekannt oder unbekannt sind und auf welchem Rechtsgrund sie beruhen mögen, mit Erfüllung der vorstehenden Verpflichtungen erledigt sind. § 4 Inkrafttreten Diese Aufhebungsvereinbarung tritt nach Genehmigung durch die Gemeindegremien und vollständige Gegenzeichnung zum 01.01.2018 in Kraft. Für die Gemeinde Aldenhoven __________ Datum ____________________ BM Ralf Claßen Für die Stadt Heimbach __________ Datum ____________________ BM Peter Cremer Für die Gemeinde Hürtgenwald __________ Datum ____________________ BM Axel Buch Für die Gemeinde Inden __________ Datum ____________________ BM Jörn Langefeld Seite 2 von 4 Für die Stadt Jülich __________ Datum ____________________ BM Axel Fuchs Für die Gemeinde Kreuzau __________ Datum ____________________ BM Ingo Eßer Für die Gemeinde Langerwehe __________ Datum ____________________ BM Heinrich Göbbels Für die Stadt Linnich __________ Datum ____________________ BM´in Schunck-Zenker Für die Gemeinde Merzenich __________ Datum ____________________ BM Georg Gelhausen Für die Stadt Nideggen __________ Datum ____________________ BM Marco Schmunkamp Für die Gemeinde Niederzier __________ Datum ____________________ BM Hermann Heuser Seite 3 von 4 Für die Gemeinde Nörvenich __________ Datum ____________________ BM Dr. Timo Czech Für die Gemeinde Titz __________ Datum ____________________ BM Jürgen Frantzen Für die Gemeinde Vettweiß __________ Datum ____________________ BM Joachim Kunth Seite 4 von 4