Daten
Kommune
Jülich
Größe
185 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
27.11.17, 16:12
Aktualisiert
27.11.17, 16:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Aufhebung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Einrichtung und
Finanzierung des Kindergartenpools vom 04.07.1997.
Präambel
Die Vertragspartner, namentlich die
-
Gemeinde Aldenhoven,
Stadt Heimbach,
Gemeinde Hürtgenwald,
Gemeinde Inden,
Stadt Jülich,
Gemeinde Kreuzau,
Gemeinde Langerwehe,
Stadt Linnich,
Gemeinde Merzenich,
Stadt Nideggen,
Gemeinde Niederzier,
Gemeinde Nörvenich,
Gemeinde Titz,
Gemeinde Vettweiß,
haben im Jahr 1997 einen Vertrag zur solidarischen Finanzierung von
Kindertagesstätten im Kreis Düren geschlossen und den sog. Kindergartenpool
gegründet. Nachdem der Vertrag durch die Stadt Nideggen sowie die Gemeinden
Niederzier und Nörvenich gekündigt wurde, eine Fortführung des Vertrages durch die
verbleibenden 11 Kommunen nur wenig sinnvoll erscheint, vereinbaren die
Vertragsparteien nunmehr Folgendes:
§ 1 Vertragsaufhebung
Der öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Einrichtung und Finanzierung des
Kindergartenpools vom 04.07.1997 (in Kraft getreten zum 01.01.1998) wird
aufgehoben.
§ 2 Abrechnung und Fälligkeit der Beiträge
(1) Die abrechnungsfähigen Kindergartenjahre 2012/2013, 2013/2014 und
2014/2015 werden „spitz“ gemäß der Regelungen des aufgehoben Vertrages
abgerechnet.
(2) Die Kindergartenjahre 2015/2016 und 2016/2017 werden zur Vermeidung von
Rechtsstreiten unter Berücksichtigung des Prozessrisikos pauschal
abgerechnet. Hierzu wird zunächst für jede Kommune der Mittelwert aus den
Abrechnungsjahren 2008/2009 bis 2014/2015 ermittelt. Dieser wird sodann
zur Abgeltung des Prozessrisikos um 20% vermindert. Die sich hieraus
ergebenden Beträge werden abschließend auf die nächste Fünfhunderterbzw. Tausenderstelle abgerundet (z.B. 13.652,16 € auf 13.500,00 € oder
43.292,70 € auf 43.000,00 €).
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(3) Auf die Abrechnung des Kindergartenjahres 2017/2018 (bis zum 31.12.2017)
wird verzichtet.
(4) Die Abrechnungen gemäß Abs. 1) erfolgen im 1. Quartal 2018. Die sich
hieraus ergebenden Beiträge werden zum Ende des 2. Quartals 2018 zur
Zahlung fällig.
(5) Die Abrechnungen gemäß Abs. 2) erfolgen spätestens im 2. Quartal 2018. Die
sich hieraus ergebenden Beiträge werden zum Ende des 3. Quartals 2018 zur
Zahlung fällig.
§ 3 Ausgleichsklausel
Die Parteien sind sich darüber einig, dass sämtliche Ansprüche aus und in
Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 04.07.1997, unabhängig
davon, ob solche derzeit bekannt oder unbekannt sind und auf welchem
Rechtsgrund sie beruhen mögen, mit Erfüllung der vorstehenden Verpflichtungen
erledigt sind.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Aufhebungsvereinbarung tritt nach Genehmigung durch die Gemeindegremien
und vollständige Gegenzeichnung zum 01.01.2018 in Kraft.
Für die Gemeinde Aldenhoven
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Datum
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BM Ralf Claßen
Für die Stadt Heimbach
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Datum
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BM Peter Cremer
Für die Gemeinde Hürtgenwald
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Datum
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BM Axel Buch
Für die Gemeinde Inden
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Datum
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BM Jörn Langefeld
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Für die Stadt Jülich
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Datum
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BM Axel Fuchs
Für die Gemeinde Kreuzau
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Datum
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BM Ingo Eßer
Für die Gemeinde Langerwehe
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Datum
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BM Heinrich Göbbels
Für die Stadt Linnich
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Datum
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BM´in Schunck-Zenker
Für die Gemeinde Merzenich
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Datum
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BM Georg Gelhausen
Für die Stadt Nideggen
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Datum
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BM Marco Schmunkamp
Für die Gemeinde Niederzier
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Datum
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BM Hermann Heuser
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Für die Gemeinde Nörvenich
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Datum
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BM Dr. Timo Czech
Für die Gemeinde Titz
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Datum
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BM Jürgen Frantzen
Für die Gemeinde Vettweiß
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Datum
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BM Joachim Kunth
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