Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
188 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
09.05.16, 13:06
Aktualisiert
09.05.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.: 51/2015 1. Ergänzung
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Frau Drewes-Janssen
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 04.05.2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
30.05.2016
16.06.2016
29.06.2016
Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 03.12.2015 folgenden Beschluss
gefasst:
„Die Aufstellung des 5. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“ wird gemäß § 2 (1) BauGB in
Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich der Grundstücke
Gemarkung Drove, Flur 1, Parzellen Nr. 232 und 292.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
durchzuführen.“
Der zur Aufstellung beschlossene Änderungsplan (Anlage 1) sowie die Begründung (Anlage 2)
sind als Anlage zu Ihrer Information beigefügt.
Die Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und zur Offenlage nach § 3
(2) BauGB erfolgte im Amtsblatt Nr. 1/2016 vom 22.01.2016. Der Entwurf der 5. Änderung hat in
der Zeit vom 01.02. bis 04.03.2016 im Rathaus Kreuzau öffentlich ausgelegen. Anregungen und
Stellungnahmen hierzu sind nicht eingegangen.
Die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 (2) BauGB mit
Schreiben vom 22.01.2016 um Stellungnahme gebeten. Die Frist zur Stellungnahme wurde
parallel zur Offenlage auf den 04.03.2016 festgesetzt.
Unter den eingegangenen Stellungnahmen enthielt lediglich die als Anlage 3 beigefügte
Stellungnahme des Geologischen Dienstes Hinweise, über die nunmehr vom Rat im Rahmen der
städtebaulichen Abwägung zu beschließen ist. Dabei sind gem. § 1 (7) BauGB öffentliche und
private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Die Verwaltung nimmt zu den vorgebrachten Hinweisen wie folgt Stellung:
1.
Bodenschutz
Dieser Gesichtspunkt wurde bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes D 15
„Grummertsbenden“ durch den Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan
berücksichtigt.
2.
Mutterboden
Dieser Hinweis wird unter Punkt 5 in den Bebauungsplan aufgenommen.
3.
Niederschlagsversickerung
Dieser Punkt wurde bereits bei der Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplanes D 13 geprüft
und berücksichtigt.
4.
Erdbebengefährdung
Unter Punkt 5 wird in den Bebauungsplan folgender Hinweis aufgenommen:
Das Plangebiet ist der Erdbebenzone / geologischen Untergrundklasse 3 / T zuzuordnen. Auf die
Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der
entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen.
5.
Ingenieurgeologie/Baugrund
Unter Punkt 5 wird in den Bebauungsplan folgender Hinweis aufgenommen:
Das Plangebiet grenzt an einen Bereich mit holozänen Bach- und Flussablagerungen. Dort
können unter Umständen humose Böden und/oder Torfe und torfige Lagen im Untergrund
auftreten. Vor Beginn von Baumaßnahmen ist der Baugrund, insbesondere im Hinblick auf die
Tragfähigkeit und das Setzungsverhalten, objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden von den Antragstellern übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die Punkte 2, 4 und 5 der Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW werden als Hinweis
in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend geändert.
2. Der Bebauungsplan D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“, 5. Änderung, wird gemäß § 10
BauGB als Satzung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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