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Allgemeine Vorlage (Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
188 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
09.05.16, 13:06
Aktualisiert
09.05.16, 13:06
Allgemeine Vorlage (Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 51/2015 1. Ergänzung Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Frau Drewes-Janssen BE: Herr Gottstein Kreuzau, 04.05.2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 30.05.2016 16.06.2016 29.06.2016 Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 03.12.2015 folgenden Beschluss gefasst: „Die Aufstellung des 5. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“ wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich der Grundstücke Gemarkung Drove, Flur 1, Parzellen Nr. 232 und 292. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen.“ Der zur Aufstellung beschlossene Änderungsplan (Anlage 1) sowie die Begründung (Anlage 2) sind als Anlage zu Ihrer Information beigefügt. Die Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB und zur Offenlage nach § 3 (2) BauGB erfolgte im Amtsblatt Nr. 1/2016 vom 22.01.2016. Der Entwurf der 5. Änderung hat in der Zeit vom 01.02. bis 04.03.2016 im Rathaus Kreuzau öffentlich ausgelegen. Anregungen und Stellungnahmen hierzu sind nicht eingegangen. Die Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 22.01.2016 um Stellungnahme gebeten. Die Frist zur Stellungnahme wurde parallel zur Offenlage auf den 04.03.2016 festgesetzt. Unter den eingegangenen Stellungnahmen enthielt lediglich die als Anlage 3 beigefügte Stellungnahme des Geologischen Dienstes Hinweise, über die nunmehr vom Rat im Rahmen der städtebaulichen Abwägung zu beschließen ist. Dabei sind gem. § 1 (7) BauGB öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die Verwaltung nimmt zu den vorgebrachten Hinweisen wie folgt Stellung: 1. Bodenschutz Dieser Gesichtspunkt wurde bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes D 15 „Grummertsbenden“ durch den Landschaftspflegerischen Fachbeitrag zum Bebauungsplan berücksichtigt. 2. Mutterboden Dieser Hinweis wird unter Punkt 5 in den Bebauungsplan aufgenommen. 3. Niederschlagsversickerung Dieser Punkt wurde bereits bei der Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplanes D 13 geprüft und berücksichtigt. 4. Erdbebengefährdung Unter Punkt 5 wird in den Bebauungsplan folgender Hinweis aufgenommen: Das Plangebiet ist der Erdbebenzone / geologischen Untergrundklasse 3 / T zuzuordnen. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen. 5. Ingenieurgeologie/Baugrund Unter Punkt 5 wird in den Bebauungsplan folgender Hinweis aufgenommen: Das Plangebiet grenzt an einen Bereich mit holozänen Bach- und Flussablagerungen. Dort können unter Umständen humose Böden und/oder Torfe und torfige Lagen im Untergrund auftreten. Vor Beginn von Baumaßnahmen ist der Baugrund, insbesondere im Hinblick auf die Tragfähigkeit und das Setzungsverhalten, objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden von den Antragstellern übernommen. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Punkte 2, 4 und 5 der Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW werden als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Bebauungsplanentwurf wird entsprechend geändert. 2. Der Bebauungsplan D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“, 5. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-