Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
92 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
09.05.16, 13:06
Aktualisiert
09.05.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zu VL Nr. 51/2015 1. Erg.
Geologischer Dienst NRW
www.gd.nrw.de
Landesbetrieb
De-Greiff-Stral3e 195
0-47803 Krefeld
CeolDylscher Dienst NRW —Landesbetr,eb — Postfach 100763 0-47707 Krefeld
Gemeinde Kreuzau
Gemeindeverwaltung
Fr. Drewes-Janssen
52368 Kreuzau
Fon
Fax
-
GEMEINDE KR~ÄU
+49(0)2151 897-0
+49(0)2151 897-5 05
poststelle@gdnrw.de
G~ozentrale
15. Fe 401
-.
081300500000004005617
Bearbeiter:
Durchwahl:
E-Mail:
Datum:
Gesch.-Z.:
Herr Dr. Miara
897-380
miara@gd.nrw.de
12.2.2016
31.130/574/2016
5. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Kreuzau Nr. D 13, Ortsteil
Drove, „Grummertsbenden“
Ihr Schreiben vom 22.1.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum o.g. Bebauungsplan gebe ich folgende Hinweise:
Bodenschutz
Nach der „Karte der schutzwürdigen Böden“ (BK 501) des Geologischen Dienstes NRW
erfolgt der Eingriff in sehr schutzwürdige Böden (zweithöchste Schutzstufe). Aus Bo
denschutzsicht sind nach den gesetzlichen Vorgaben (z.B. § 2 Bundes-Bodenschutzge
setz, § 1 Landesbodenschutzgesetz, § 7 und § 15 Bundesnaturschutzgesetz) die vor
liegenden Böden als Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung zu bewerten.
Eine bodenfunktionsbezogene Kompensation für den Verlust dieser Böden ist anzu
streben.
Mutterboden
Nach § 202 BauGB in Verbindung mit DIN 18915 ist der Oberboden (Mutterboden) bei
Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen in nutzbarem Zustand zu erhalten und
vor Vernichtung zu schützen. Er ist vordringlich im Plangebiet zu sichern, zur Wieder
verwendung zu lagern und später wieder einzubauen.
Niederschlagsversickerung
Im Falle von Flächenversiegelungen sind die Möglichkeiten zur ortsnahen Versickerung
gering verschmutzter Niederschlagswässer gern. § 51 a LWG zu prüfen. Nach der oben
genannten Bodenkarte 1:50.000 ist der Boden für eine Niederschlagsversickerung vo
raussichtlich nur bedingt geeignet; gegebenenfalls sind technische Maßnahmen durch
zuführen.
1
“Auskunftssystem BK 50 mit Karte der schutzwürdigen Böden“, 1 CD-ROM, Geologischer Dienst
—
Landesbetrieb
—‚
Krefeld, 2004); unter httD:/twww.cld.nrw.de/ziD/p bk50hlnw adt sind Hinweise zur Nutzungsmöghchkeit dieser Karte
als WMS-Version abrufbar, inhaltliche Erläuterungen zur Schutzwürdigkeitsauswertung sind zu finden unter
http:llwww.pd.nrw,de/zip/p bkswb.pdt
Öffentliche Verkehrsmittel: ab Hauptbahnhof mit Buslinte 057, Haltestelle De-Greiff-Stral3e
Erdbebengefährdung (Auskunft erteilt Herr Dr. Lehmann, Tel. 02151-897-258)
Zur o. g. Bebauleitplanung wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewie
sen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen
Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erd
bebengebieten“ zu berücksichtigen ist. Zur Planung und Bemessung spezieller Bau
werkstypen müssen die Hinweise zur Berücksichtigung der Erdbebengefährdung der
jeweils gültigen Regelwerke beachtet werden. Hier wird oft auf die Einstufung nach DIN
4149:2005 zurückgegriffen.2
Die Erdbebengefährdung wird in der weiterhin geltenden DIN 4149:2005 durch die Zu
ordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand
der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik
Deutschland 1: 350 000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW
2006) für einzelne Standorte bestimmt werden. In den Technischen Baubestimmungen
des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwendung dieser Kartengrundlage hin
gewiesen.
Das hier relevante Planungsgebiet ist folgender Erdbebenzone / geologischer Unter
grundklasse zuzuordnen:
o
Gemeinde Kreuzau, Gemarkung Drove
3 lT
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN
4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewie
sen.
IngenieurgeologielBaugrund
Nach den Informationen unserer Auskunftssysteme „Bodenkarte“ und „Geologische
Karte“ grenzt das Plangebiet an einen Bereich mit holozänen Bach- und Flussabla
gerungen. Dort können unter Umständen humose Böden und/oder Torfe oder torfige
Lagen im Untergrund auftreten. Vor Beginn von Baumaßnahmen ist der Baugrund,
insbesondere im Hinblick auf die Tragfähigkeit und das Setzungsverhalten objektbezo
gen zu untersuchen und zu bewerten.
Ich bitte um weitere Beteiligung im laufenden Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:
(Dr. 5. Miara)
Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelsetzer zurückgezogen und durch die Teile 1, 1/NA
und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regeiwerk ist jedoch noch nicht bauaufsichtlich
eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 abgedeckt werden, können jedoch als Stand der
Technik angesehen und sollten entsprechend berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere DIN EN
1998, Teil 5 „Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte.
2