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Allgemeine Vorlage (Anl. 3 Stellungnahme)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
92 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
09.05.16, 13:06
Aktualisiert
09.05.16, 13:06
Allgemeine Vorlage (Anl. 3 Stellungnahme) Allgemeine Vorlage (Anl. 3 Stellungnahme)

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Inhalt der Datei

Anlage 3 zu VL Nr. 51/2015 1. Erg. Geologischer Dienst NRW www.gd.nrw.de Landesbetrieb De-Greiff-Stral3e 195 0-47803 Krefeld CeolDylscher Dienst NRW —Landesbetr,eb — Postfach 100763 0-47707 Krefeld Gemeinde Kreuzau Gemeindeverwaltung Fr. Drewes-Janssen 52368 Kreuzau Fon Fax - GEMEINDE KR~ÄU +49(0)2151 897-0 +49(0)2151 897-5 05 poststelle@gdnrw.de G~ozentrale 15. Fe 401 -. 081300500000004005617 Bearbeiter: Durchwahl: E-Mail: Datum: Gesch.-Z.: Herr Dr. Miara 897-380 miara@gd.nrw.de 12.2.2016 31.130/574/2016 5. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Kreuzau Nr. D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“ Ihr Schreiben vom 22.1.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, zum o.g. Bebauungsplan gebe ich folgende Hinweise: Bodenschutz Nach der „Karte der schutzwürdigen Böden“ (BK 501) des Geologischen Dienstes NRW erfolgt der Eingriff in sehr schutzwürdige Böden (zweithöchste Schutzstufe). Aus Bo denschutzsicht sind nach den gesetzlichen Vorgaben (z.B. § 2 Bundes-Bodenschutzge setz, § 1 Landesbodenschutzgesetz, § 7 und § 15 Bundesnaturschutzgesetz) die vor liegenden Böden als Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung zu bewerten. Eine bodenfunktionsbezogene Kompensation für den Verlust dieser Böden ist anzu streben. Mutterboden Nach § 202 BauGB in Verbindung mit DIN 18915 ist der Oberboden (Mutterboden) bei Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung zu schützen. Er ist vordringlich im Plangebiet zu sichern, zur Wieder verwendung zu lagern und später wieder einzubauen. Niederschlagsversickerung Im Falle von Flächenversiegelungen sind die Möglichkeiten zur ortsnahen Versickerung gering verschmutzter Niederschlagswässer gern. § 51 a LWG zu prüfen. Nach der oben genannten Bodenkarte 1:50.000 ist der Boden für eine Niederschlagsversickerung vo raussichtlich nur bedingt geeignet; gegebenenfalls sind technische Maßnahmen durch zuführen. 1 “Auskunftssystem BK 50 mit Karte der schutzwürdigen Böden“, 1 CD-ROM, Geologischer Dienst — Landesbetrieb —‚ Krefeld, 2004); unter httD:/twww.cld.nrw.de/ziD/p bk50hlnw adt sind Hinweise zur Nutzungsmöghchkeit dieser Karte als WMS-Version abrufbar, inhaltliche Erläuterungen zur Schutzwürdigkeitsauswertung sind zu finden unter http:llwww.pd.nrw,de/zip/p bkswb.pdt Öffentliche Verkehrsmittel: ab Hauptbahnhof mit Buslinte 057, Haltestelle De-Greiff-Stral3e Erdbebengefährdung (Auskunft erteilt Herr Dr. Lehmann, Tel. 02151-897-258) Zur o. g. Bebauleitplanung wird auf die Bewertung der Erdbebengefährdung hingewie sen, die bei Planung und Bemessung üblicher Hochbauten gemäß den Technischen Baubestimmungen des Landes NRW mit DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erd bebengebieten“ zu berücksichtigen ist. Zur Planung und Bemessung spezieller Bau werkstypen müssen die Hinweise zur Berücksichtigung der Erdbebengefährdung der jeweils gültigen Regelwerke beachtet werden. Hier wird oft auf die Einstufung nach DIN 4149:2005 zurückgegriffen.2 Die Erdbebengefährdung wird in der weiterhin geltenden DIN 4149:2005 durch die Zu ordnung zu Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen beurteilt, die anhand der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1: 350 000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst NRW 2006) für einzelne Standorte bestimmt werden. In den Technischen Baubestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird auf die Verwendung dieser Kartengrundlage hin gewiesen. Das hier relevante Planungsgebiet ist folgender Erdbebenzone / geologischer Unter grundklasse zuzuordnen: o Gemeinde Kreuzau, Gemarkung Drove 3 lT Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewie sen. IngenieurgeologielBaugrund Nach den Informationen unserer Auskunftssysteme „Bodenkarte“ und „Geologische Karte“ grenzt das Plangebiet an einen Bereich mit holozänen Bach- und Flussabla gerungen. Dort können unter Umständen humose Böden und/oder Torfe oder torfige Lagen im Untergrund auftreten. Vor Beginn von Baumaßnahmen ist der Baugrund, insbesondere im Hinblick auf die Tragfähigkeit und das Setzungsverhalten objektbezo gen zu untersuchen und zu bewerten. Ich bitte um weitere Beteiligung im laufenden Verfahren. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag: (Dr. 5. Miara) Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelsetzer zurückgezogen und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regeiwerk ist jedoch noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 abgedeckt werden, können jedoch als Stand der Technik angesehen und sollten entsprechend berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere DIN EN 1998, Teil 5 „Gründungen, Stützbauwerke und geotechnische Aspekte. 2