Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
89 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
09.05.16, 13:06
Aktualisiert
09.05.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu VL 51/2015 1. Erg.
GEMEINDE KREUZAU
Kreis Düren, Regierungsbezirk Köln
Begründung gemäß § 9 (8) BauGB
zum Bebauungsplan der Gemeinde Kreuzau Nr. D 13,
5. Änderung, Ortsteil Drove
H i n w e i s - Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
Der Bebauungsplan wurde gemäß des § 13 BauGB „Vereinfachtes Verfahren“ aufgestellt, da
die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden. In diesem vereinfachten Verfahren kann gemäß § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und
von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen werden. In diesem Bauleitplanverfahren wird hiervon Gebrauch gemacht. Darüber hinaus wird i. A. d. § 13 (3) BauGB von der
zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden.
1.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. D 13 liegt im Ortsteil Drove,
nord-östlich des Wendehammers der Pater-Peters-Straße. Der Geltungsbereich umfasst den
an den Wendehammer der Pater-Peters-Straße grenzenden Teil der Grundstücke Gemarkung Drove, Flur 1, Flurstücke 292 und 232 in einer Tiefe von 30 m.
2.
Bisherige Entwicklung und derzeitige Situation im Planbereich
Der Bebauungsplan Nr. D 13 wurde im Jahr 1998 aufgestellt und hat mit Datum vom
04.07.1998 Rechtskraft erlangt. Das Gebiet des Bebauungsplanes liegt am nördlichen Ortsrand der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Drove und erstreckt sich auf einer bis dahin landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 2,8 ha. Der gesamte Geltungsbereich wurde als allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen. Im wirksamen Flächennutzungsplan
der Gemeinde Kreuzau sind die Flächen des Geltungsbereiches als Wohnbaufläche dargestellt.
Der Bebauungsplan D 13 war aus Gründen des dringenden Wohnraumbedarfs im Gemeindegebiet Kreuzau erforderlich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. D 13 ist entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans beinahe vollständig bebaut.
Die Pater-Peters-Straße endet im Plangebiet in einem Wendehammer. Hier war ursprünglich
die spätere Erweiterung der Pater-Peters-Straße zwischen Drovestraße und Karl-ArnoldStraße vorgesehen. Da sich jedoch die Mehrzahl der betroffenen Grundstückseigentümer bei
einer durchgeführten Befragung gegen eine innere Erschließung aussprach, wurde bereits
im Rahmen der 3. Änderung (vereinfachten Änderung) im Jahr 2001 eine überbaubare Fläche „vor Kopf“ des Wendehammers ausgewiesen.
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Anlage 2 zu VL 51/2015 1. Erg.
3.
Ziele und Zwecke der Planung
Durch die 5. Änderung des Bebauungsplans D 13 sieht die Ausweisung einer überbaubaren
Fläche in einer Breite von 13,0 m und einer Tiefe von 16,0 m vor. Im Übrigen sollen für das
neu entstehende Baugrundstück die Festsetzungen des angrenzenden Plangebietes WA 7
des ursprünglichen Bebauungsplanes D 13 gelten.
Der Wendehammer am Ende der Pater-Peters-Straße wird bis zur Grenze der Parzelle Gemarkung Drove, Flur 1, Nr. 292, verlängert. Die gemeindliche Grünfläche wird zurückgenommen und als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.
4.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der Planbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan als
Wohnbaufläche festgesetzt. Da die Bebauungsplanänderung ein Allgemeines Wohngebiet
ausweist, gilt er gem. § 8 (2) BauGB als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.
5. Erläuterungen zu den Planinhalten und Festsetzungen
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes D 13 wird um das neu entstehende Baugrundstück erweitert. Das Grundstück schließt direkt an das WA 7-Gebiet des Bebauungsplanes
an. Die bisherigen Festsetzungen des WA 7 sollen auch für das neue Baugrundstück gelten.
Die ursprünglichen Festsetzungen des Bebauungsplanes D 13 werden nicht verändert.
Hinweise:
- Nach § 202 BauGB in Verbindung mit DIN 18915 ist der Oberboden (Mutterboden) bei Errichtung oder Änderung von baulichen Anlage in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor
Vernichtung zu Schützen. Er ist vordringlich im Plangebiet zu sichern, zur Wiederverwendung zu lagern und später wieder einzubauen.
- Das Plangebiet ist der Erdbebenzonen / geologischen Untergrundklasse 3 / T zuzuordnen.
Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005
und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen
- Das Plangebiet grenzt an einen Bereich mit holozänen Bach- und Flussablagerungen. Dort
können unter Umständen humose Böden und/oder Torfe und torfige Lagen im Untergrund
auftreten. Vor Beginn von Baumaßnahmen ist der Baugrund, insbesondere im Hinblick auf
die Tragfähigkeit und das Setzungsverhalten objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten.
6. Umweltbelange
6.1 Umweltbericht
Im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wurde i. A. d. § 13 (3) BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der
Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB abgesehen.
6.2 Bodenaltlasten
- entfällt -
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Anlage 2 zu VL 51/2015 1. Erg.
06. Kosten
Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen keine Folgekosten.
Hinweis:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 03.12.2015 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. In derselben Sitzung hat der Rat dem Planentwurf
zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Kreuzau, ………
Der Bürgermeister
I.A.
- David Gottstein -
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