Daten
Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
29.11.17, 16:53
Aktualisiert
29.11.17, 16:53
Stichworte
Inhalt der Datei
12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung
und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Jülich
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW Seite 966) und der §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des
Kommunalabgabengesetzes vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW Seite 966), hat der Rat der Stadt Jülich in seiner
Sitzung am
folgende 12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung
über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Jülich vom
19.12.2005 beschlossen:
Artikel I
(1) In § 4 Absatz 7 wird der alte Gebührensatz von 3,81 € durch den neuen Wert „3,77 €“
ersetzt.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.