Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
19 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
12.05.16, 18:16
Aktualisiert
12.05.16, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 11.05.2016
Vorlagen-Nr.: 42/2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
30.05.2016
16.06.2016
29.06.2016
Antrag auf 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim
Hier: Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 06.05.2016 hat die Gesellschaft für Infrastrukturvermögen des Kreises Düren
die 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim, beantragt. Das Antragsschreiben
ist als Anlage 1 beigefügt. Hintergrund für den Antrag ist die geplante bauliche Erweiterung des
Feuerwehrtechnischen Zentrums in Stockheim. Die Erweiterung umfasst eine Mehrzweckhalle
sowie einen Verwaltungstrakt für den Rettungsdienst. Der Sitzungsvorlage beigefügt sind eine
Planzeichnung (Anlage 3) sowie die Begründung zur 12. Änderung des Bebauungsplans F 2
(Anlage 2).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans entspricht dem der 9. Änderung des Bebauungsplans,
die im Jahr 2002 rechtskräftig wurde (Anlage 4). Die 9. Änderung des Bebauungsplans diente
seinerzeit ebenfalls einer Erweiterung der Kreisbrandschutzzentrale. Der Geltungsbereich wird von
der Andreasstraße (nördlich), Marienstraße (westlich), Panzerstraße (östlich) und von
Wohnbebauung (südlich) abgegrenzt. Der Geltungsbereich erfasst das Gelände des
Feuerwehrtechnischen Zentrums des Kreises Düren. Dieser ist im Bebauungsplan als Mischgebiet
ausgewiesen.
Aus der beigefügten Begründung zur Bebauungsplanänderung geht der Anlass bzw. die
Zielsetzung der Bebauungsplanänderung hervor. Zur Vermeidung von Wiederholungen sei an
dieser Stelle hierauf verwiesen.
Um den geplanten Neubau errichten zu können, muss der bisherige Bebauungsplan geändert
werden. Die Bebauungsplanänderung umfasst dabei eine Erweiterung der überbaubaren Fläche in
Richtung Marienstraße, etwa auf Höhe der südlich angrenzenden Wohnbebauung. Dieser Bereich
ist im bisherigen Bebauungsplan als Fläche für Stellplätze ausgewiesen. Der Bereich für die
Anlegung von Stellplätzen verringert sich entsprechend.
Die Bebauungsplanänderung umfasst zudem die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung im
Bereich der Erweiterung. Die bisher festgesetzte maximale Firsthöhe muss geändert werden. Im
Bereich der baulichen Erweiterung soll eine Firsthöhe von 14,50 m festgesetzt werden. Dieser
Bereich war bisher nicht als überbaubare Fläche ausgewiesen. Die übrigen überbaubaren
Bereiche sind mit einer maximalen Firsthöhe von 9,00 m bzw. im Bereich des bestehenden
Schulungs- und Verwaltungsgebäudes von maximal 11,00 m versehen.
Die Änderung des Bebauungsplans soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen.
Die Voraussetzungen nach § 13 (1) BauGB sind im vorliegenden Fall erfüllt. Im vereinfachten
Verfahren kann gem. § 13 (2) BauGB von den frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB und gem. § 13 (3) BauGB vom Umweltbericht abgesehen werden.
Bei diesem Antrag handelt es sich um die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen
für ein öffentlich und regional bedeutsames Vorhaben, das der Sicherheit und dem Wohle der
Bevölkerung dient. Der geplante Neubau ist städtebaulich vertretbar und stellt keinen signifikanten
Eingriff in Natur und Landschaft dar. Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung dem Antrag
stattzugeben und die 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim zu beschließen.
Als nächsten Verfahrensschritt wird die Verwaltung die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB bzw. die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchführen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine. Sofern im Verfahren Kosten anfallen, werden diese von der Antragstellerin übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die 12. Änderung des Bebauungsplans F 2, Ortsteil Stockheim, wird beschlossen.
2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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