Daten
Kommune
Jülich
Größe
2,5 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
A
m
8
Gemäß §§ 1, 2 und 13a BauGB beschloss der Planungs-,
Umwelt- und Bauausschuss am ........................................
die Aufstellung dieses Bebauungsplanes.
Ortsüblich bekanntgemacht wurde dieser Beschluss am
........................................ .
A
ac
10
127
amt
he
Jülich, den ........................................
ne
rT
or
12
Der Bürgermeister
191
107
15
167
168
17
83
81
54
47
80
1.5 Abstandsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB)
Gem. § 9 Abs1 Nr. 2a, BauGB wird die notwendige Abstandsfläche auf 0,4 x H (tatsächliche Gebäudehöhe)
mindestens aber auf 3,00 m festgesetzt.
Bo
Der Bürgermeister
ds
ar
........................................
ß
tra
7.0
e
48
6.0
O
8.0
BzPH 1
16.5
0,4
Grundflächenzahl (GRZ) als Höchstmaß
IV
Anzahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
OK max.
BzPH 1
o
Offene Bauweise
Baugrenze
4. Verkehrsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)
Straßenbegrenzungslinie auch gegenüber Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Öffentliche Straßenverkehrsflächen
5. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB)
Umgrenzung der Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b und Abs. 6 BauGB)
6. Regelungen für die Stadterhaltung und für den Denkmalschutz
(§ 9 Abs. 6, § 172 Abs. 1 BauGB)
Umgrenzung der Flächen der Denkmalbereichssatzung der Stadt Jülich für den
Denkmalbereich Nr. 1 "Renaissance-Stadtgrundriss mit Befestigungswerken und
Wallanlagen" gemäß § 5 DSchG für das Land Nordrhein-Westfalen, vom 25.03.1993
Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen
o
L-G
Zweckbestimmung: Leitungsrecht, Gasleitung unterirdisch, mit Schutzstreifen
Begünstigte der Rechts: Stadt Jülich und zuständiger Versorgungsträger
L-K
Zweckbestimmung: Leitungsrecht, Kanal unterirdisch, mit Schutzstreifen
Begünstigte der Rechts: Stadt Jülich und zuständiger Versorgungsgträger
Zweckbestimmung: Gehrecht, fußläufige Verbindung
Begünstigte der Rechts: Stadt Jülich und Allgemeinheit
G
27.0
OK max. = 12,50 m
OK max. = 12,50 m
1.5
78
OK max. = 16,00 m
1.5
15.0
12,5
ax. =
,50 m
ax. =
1
0m
L-G
Der Bürgermeister
Kennziffer der Erhaltungsmaßnahme
7. Sonstige Planzeichen und Darstellungen
0m
16,0
0m
12,5
OK m
2.0
ax. =
53/22
OK m
21.0
OK m
12,5
OK m
E1
Nachrichtliche Übernahme: das gesamte Plangebiet liegt innerhalb der v.g. Denkmalbereichssatzung
1.5
0,4
OK m
ax. =
ifen
tre
tzs
hu
65/34
Bezugspunkt für die Gebäudehöhe
(Höhenangabe Oberkante Kanaldeckel -KD- in Meter über Normal Null)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und §§ 22, 23 BauNVO)
WA IV
ax. =
39.0
0m
2.5
ng
Sc
eitu
asl
rng
Fe
39.0
ifen
tre
h
1.5
Höhe baulicher Anlagen (OK max.) in Meter (m) über Bezugspunkt BzPH 1 als Höchtsmaß
3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
16.5
,5
0
9.0
12
.=
ax
OK
m
G
L-K
24.0
35.0
,00
3
m
OK
.5
20
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 16 BauNVO)
D
Hallenbad
KD 80,98
OK max. = 12,50 m
12
.5
16
6.0
Thyssengas-Säule
Ferngas L.Nr .18 (Blatt-Nr.46)
Jülich, den ........................................
PKW-Wende
R=7,00 m
D
1.5
tzs
hu
Sc
ac
Dieser Bebauungsplan wurde gemäß § 10 BauGB in Verbindung
mit §§ 7 und 28 GO NW vom Rat der Stadt Jülich als Satzung am
........................................ beschlossen.
.0
Ferngas
Flur 7
.......................................
7
ax .0
.=
16
1
m
,5
0
12
.=
OK
m
E1
eb
Der Bürgermeister
ax
Ell
L-G
.0
m
1.5
Ferngas
18
15
m
1.5
835
m
a
m
OK
o
.=
m
ax
m
,50
1
x. =
0,4
,5
0
15
.0
0
2,5
=1
OK
2
=1
2.1 Erhaltungsmaßnahmen E 1
Innerhalb der mit der Kennziffer E 1 eingetragenen Bereiche sind die Einzelbäume dauerhaft zu erhalten.
Beeinträchtigungen und Störungen während des Baubetriebs sind zu vermeiden.
16.0
x.
ma
Ferngas
x.
ma
1.5
,50 m
OK
ng
eitu
asl
rng
Fe
2.0
2. Maßnahmen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
sowie von Gewässern gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b und Abs. 6 BauGB
WA IV
m
,50
x. = 1
ax.
m
OK
m
OK m
a
6
=1
m
,00
0
21.
.......................................
79
7.0
OK
m
m
1.5
ax.
,50
2
=1
5
1.5
OK
Jülich, den ........................................
0
16.
Allgemeine Wohngebiete (§ 4 BauNVO)
2. Maß der baulichen Nutzung
16.
3
75
m
0
a
Km
9.0
Notwendige Technikräume bis zu einem Fünftel der Grundfläche der Dachfläche bei einer maximalen
Höhe von 3 m über Oberkante Gebäudehöhe sind ebenfalls von den v.g. Höhenfestsetzungen ausgenommen. Hierbei müssen die Außenwände der Technikräume von den der öffentlichen Verkehrsfläche
zugewandten Gebäudeseiten einen Mindestabstand von 3,00 m aufweisen.
24.
Flur 21
Die exakte Lage der Ferngasleitung
Thyssengas L.Nr.18 sowie deren insgesamt
8 m breiter Schutzstreifen wurde vor Ort durch
die Aufnahme von Hinweissäulen/Steinen ermittelt
und nach RWE-Leitungsplänen überprüft.
Eine Abweichung ist im Einzelfall nicht ausgeschlossen.
Deshalb ist bei Arbeiten in Leitungsnähe eine eindeutige
Situationsfeststellung in Abstimmung mit der zuständigen
Betriebsstelle erforderlich.
Der Bürgermeister
,50
1
x. =
WA
1.6 Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 3 BauGB)
Die zulässige Höhe baulicher Anlagen ergibt sich aus der in der Planzeichnung festgesetzten maximalen
Oberkante baulicher Anlagen (OK max.) in Meter (m) über dem in der Planzeichnung eingetragenen
Bezugspunkt BzPH 1 (Kanaldeckel) mit einer Höhe von 81,45 m ü.NN.
Untergeordnete bauliche Anlagen wie z.B. Kamine, Schornsteine, Lüftungsschächte, u.ä. sind von der v.g.
Höhenfestsetzung ausgenommen.
Thyssengas-Säule
Jülich, den ........................................
Nach Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
vom ................................... und ortsüblicher Bekanntmachung
gemäß § 3 (2) BauGB vom ................................... hat der
Bebauungsplan mit Begründung vom .............................. bis
.............................. einschließlich erneut öffentlich ausgelegen.
Innerhalb der Abstandsflächen sind Balkone, Erker, Altane und Terrassen auch mit geringeren Abständen,
mindestens jedoch mit 2 m Abstand zur Grundstücksgrenze zulässig, wenn sie weniger als 1,50 m vor die
Fassade vorspringen und nicht mehr als ein Drittel der Fassadenlänge ausmachen und brandschutzrechtliche Belange dem nicht entgegenstehen.
ng
18
57
Nach Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
vom ..................................... und ortsüblicher Bekanntmachung
gemäß § 3 (2) BauGB vom ........................................ hat der
Bebauungsplan mit Begründung vom ................................... bis
................................... einschließlich öffentlich ausgelegen.
1.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 4 BauNVO)
Die Art der baulichen Nutzung wird für die mit WA gekennzeichneten Flächen als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Gemäß § 1 (6) Nr. 1 BauNVO wird festgesetzt, dass die nach
§ 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Arten von Nutzungen (Ziffer 1 - Betriebe des Beherbergungsgewerbes , Ziffer 2 - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Ziffer 3 - Anlagen für Verwaltungen,
Ziffer 4 - Gartenbaubetriebe und Ziffer 5 - Tankstellen) nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und somit
ausgeschlossen sind.
1.4 Flächen des Leitungsrechts (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
Innerhalb der als Leitungsrecht (unterirdische Gasleitung) mit beidseitigem Schutzabstand von je 4,00 m
festgesetzten Fläche ist das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern unzulässig.
82
Jülich, den ........................................
1. Art der baulichen Nutzung
1.3 Bauliche Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
Bauliche Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.
70
Schule
1. Planungsrechtliche Festsetzungen auf Grundlage von BauGB und BauNVO
1.2 Überschreitung von Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
Die Baugrenzen können durch Eingangsüberdachungen Balkone, Erker und sonstige Gebäudeteile in
geringfügigem Maße bis zu einer Breite von 6,00 m um 1,00 m überschritten werden.
14
Gemäß §§ 1, 2 und 13a BauGB beschloss der Planungs-,
Umwelt- und Bauausschuss am ........................................ die
Aufstellung dieses Bebauungsplanes.
Ortsüblich bekanntgemacht wurde dieser Beschluss am
........................................ .
Planzeichenerklärung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 1 bis 11 BauNVO)
24
........................................
Textliche Festsetzungen
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes (§ 9 Abs. 7 BauGB)
Art der baulichen
Nutzung
Anzahl der
Vollgeschosse
Nutzungsschablone
Thyssengas-Säule
Bauweise
GRZ
E1
2
Thyssengas-Stein
1
Flur 4
6
Dieser Bebauungsplan ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung
vom ........................................ rechtsverbindlich.
397
639
727
Gebäudebestand
5
395
394
1
n
6
405
e
m
o
r
n
e
ad
P
Hinweis:
Hinweis:
Hinweis:
Hinweis:
Bodendenkmal:
Grundwasserverhältnisse:
Kampfmittelbeseitigung:
Unterirdische Gasfernleitungen der Thyssengas GmbH Dortmund :
2. Grundsätzlich nicht zulässig sind innerhalb des Schutzstreifens
Auf die §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes wird verwiesen.
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde
und Befunde ist
Im Plangebiet kann der Grundwasserstand flurnah, d. h. weniger
als 2 m unter Geländeoberkante, an- steigen. Bereits bei der
Planung von z. B. tiefgründigen Bauwerken (Keller, Garage,
Leitungen etc.) sind entsprechende bauliche Maßnahmen
(z. B. Abdichtungen) zum Schutz vor hohem Grundwasser zu
berücksichtigen. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein
zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche
Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die einschlägigen Vorschriften
zu beachten. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung
- auch kein zeitweiliges Abpumpen - ohne Zustimmung der
Unteren Wasserbehörde erfolgen, und es dürfen keine schädlichen
Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit eintreten.
Für den Planbereich sind Kampfmittelfunde nicht auszuschließen,
so dass Kampfmittelüberprüfungen durchzuführen sind.
Die Gasfernleitungen dienen der öffentlichen Energieversorgung.
Sie sind bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen und bei den sich daraus ergebenden Folgemaßnahmen zu
berücksichtigen.
- die Errichtung von Gebäuden aller Art sowie Mauern parallel
über bzw. unmittelbar neben den Gasfernleitungen. Oberflächenbefestigungen in Beton, Dauerstellplätze z.B. für
Campingwagen, Verkaufswagen usw., sowie das Lagern von
schwertransportablem Material.
- sonstige Einwirkungen, die den Bestand oder den Betrieb der
Leitung gefährden oder beeinträchtigen.
LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland,
Aussenstelle Nideggen,
Zehnthofstraße 45,
52385 Nideggen,
Tel. 02425 / 9039 - 0, Fax 02425 / 9039 - 199,
Seit dem 01.01.2017 nimmt der Kampfmittelbeseitigungsdienst
Anträge auf Überprüfung nur noch durch die kommunale
Ordnungsbehörde entgegen.
Daher ist vor jeglichem Baubeginn eine Überprüfung beim
Ordnungsamt der Stadt Jülich zu beantragen.
Unterirdische Gasfernleitungen sind im Allgemeinen mit einer
Erdüberdeckung von etwa 0,8 bis 1,2 m verlegt. In vielen Fällen
läuft ein Begleitkabel parallel zu den Leitungen in unterschiedlichen
Abständen und geringer Überdeckung. Bestimmte Leitungsarmaturen treten an die Erdoberfläche und sind durch Straßenkappen geschützt.
Gegen Außenkorrossion sind die Leitungen kathodisch geschützt.
unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind
zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Amtes für
Bodendenkmalpflege im Rheinland für den Fortgang der Arbeiten
ist abzuwarten.
Die Leitungen und Kabel liegen innerhalb eines Schutzstreifens,
der 2 bis 15 m breit sein kann. Leitungsverlauf, zutreffende Schutzstreifenbreite und weitere Einzelheiten ergeben sich aus unseren
Betriebsplänen.
Hinweis:
Hinweis:
Leitungsrechte für unsere Gasfernleitungen bestehen grundsätzlich
in Form von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten (§§ 1090
ff. BGB), die im Grundbuch eingetragen sind, bzw. in schuldrechtlichen Verträgen.
Baugrundverhältnisse:
Telekommunikationsanlagen:
Das Plangebiet liegt in einem Auegebiet, in dem der natürliche
Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der
Boden humoses Material enthalten kann.
Im Plangebiet befinden sich Telekommunikationsanlagen der
Deutschen Telekom AG. Vor Tiefbauarbeiten über oder in unmittelbarer Nähe der Anlagen ist es erforderlich, dass sich die Bauausführenden vorher von der
Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet, in dem das gesamte
Plangebiet liegt, sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere
bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich,
erforderlich.
Hier sind die einschlägigen Bauvorschriften sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
zu beachten.
Deutschen Telekom Technik GmbH
T NL West, PTI 24
An Gut Wolf 9a
52070 Aachen
in die genauen Anlagen einweisen lassen.
Berühren die Flächennutzungs- und Bebauungspläne oder die sich
aus ihnen ergebenden Folgemaßnahmen den Schutzstreifen, bitten
wir, folgende Punkte zu beachten:
1. Der Verlauf der Gasfernleitung ist mit entsprechender Signatur
in den Bebauungsplan zu übernehmen. Lagepläne - wenn erforderlich mit Einmessungszahlen - werden bei Bedarf zur
Verfügung gestellt, oder die Leitungen werden von uns in eine
Kopie des Bebauungsplanes einkartiert. In der Legende des Planes,
oder an sonst geeigneter Stelle, ist auf die jeweilige Schutzstreifenbreite hinzuweisen.
Für die Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfes
Anlage 5 zur
Vorlagen-Nr. 354 / 2017
4. Zur Vermeidung unzulässiger Einwirkungen bitten wir außerdem,
die Anlagen von kreuzenden oder parallel führenden Straßen, Wegen,
Kanälen, Rohrleitungen, Kabeln, Hochspannungsfreileitungen und
Gleichstromleitungen, sofern eine Leitungsbeeinflussung nicht ausgeschlossen werden kann, rechtzeitig mit uns abzustimmen.
5. Vor Beginn von Baumaßnahmen in Leitungsnähe - auch außerhalb
des Schutzstreifens - bitten wir, uns in jedem Falle zu benachrichtigen,
damit erforderlichenfalls die Lage der Leitung und des Kabels sowie
die mit der Leitung verbundenen oberirdischen Armaturen durch uns
in der Öffentlichkeit angezeigt werden können (besonders wichtig bei
Einsatz von Raupenfahrzeugen).
6. Der Schutzstreifen kann landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzt
werden. Dabei darf Strauchwerk bis zu 2 m Höhe in solchen Abständen
gepflanzt werden, dass auf Dauer Kontrollbegehungen der Leitungstrasse ohne Beeinträchtigungen möglich sind. Baumstandorte sind
gemäß DVGW-Hinweis 125 so zu wählen, dass zwischen Stammachse
und Leitungsaußenkante ein Abstand von mindestens 2,50 m eingehalten wird.
7. Wir bitten, uns - im beiderseitigen Interesse - bereits bei der
Planung über alle Maßnahmen und Vorhaben an oder innerhalb des
Schutzstreifens zu unterrichten, damit Schutzmaßnahmen rechtzeitig
vereinbart werden können.
Wir verweisen insoweit als Träger öffentlicher Belange auf § 4 des
Baugesetzbuches.
HKS
Gerhard Kunze
Dipl.-Ing. Städtebau
STADT - UMWELT
Seelbacher Weg 86
57072 Siegen
Tel. : 0271-3136-210
Fax : 0271-3136-211
Mail: h-k-siegen@t-online.de
www.hksiegen-städtebauer.de
3. Niveauänderungen im Schutzstreifen dürfen nur mit unserer
besonderen Zustimmung vorgenommen werden.
Dipl.-Ing. Gerhard Kunze
Siegen, den 18.10.2017
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Planungsamt
Übersichtslageplan
7
1140
1
706
e
aß
r
t
s
4
Bebauungsplan Nr. A 36
"Park Pasqualini"
als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
Maßstab M 1 : 500
18-10-2017
© Geobasisdaten: tim-online.nrw.de
HKS
1121
707
oder
Flurstücksnummer
396
Der Bürgermeister
die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde
Maßlinie
Flurstücksgrenze
48
726
1122
Jülich, den ........................................
.........................................
6.25
4
........................................
S 392 / N 491 - 95.0x69.8 cm