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Sitzungsvorlage (Anlage 5 B-Plan Nr. A 36 Park Pasqualini 354 - 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
2,5 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Sitzungsvorlage (Anlage 5 B-Plan Nr. A 36 Park Pasqualini 354 - 2017)

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Inhalt der Datei

A m 8 Gemäß §§ 1, 2 und 13a BauGB beschloss der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am ........................................ die Aufstellung dieses Bebauungsplanes. Ortsüblich bekanntgemacht wurde dieser Beschluss am ........................................ . A ac 10 127 amt he Jülich, den ........................................ ne rT or 12 Der Bürgermeister 191 107 15 167 168 17 83 81 54 47 80 1.5 Abstandsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB) Gem. § 9 Abs1 Nr. 2a, BauGB wird die notwendige Abstandsfläche auf 0,4 x H (tatsächliche Gebäudehöhe) mindestens aber auf 3,00 m festgesetzt. Bo Der Bürgermeister ds ar ........................................ ß tra 7.0 e 48 6.0 O 8.0 BzPH 1 16.5 0,4 Grundflächenzahl (GRZ) als Höchstmaß IV Anzahl der Vollgeschosse als Höchstmaß OK max. BzPH 1 o Offene Bauweise Baugrenze 4. Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB) Straßenbegrenzungslinie auch gegenüber Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Öffentliche Straßenverkehrsflächen 5. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB) Umgrenzung der Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b und Abs. 6 BauGB) 6. Regelungen für die Stadterhaltung und für den Denkmalschutz (§ 9 Abs. 6, § 172 Abs. 1 BauGB) Umgrenzung der Flächen der Denkmalbereichssatzung der Stadt Jülich für den Denkmalbereich Nr. 1 "Renaissance-Stadtgrundriss mit Befestigungswerken und Wallanlagen" gemäß § 5 DSchG für das Land Nordrhein-Westfalen, vom 25.03.1993 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen o L-G Zweckbestimmung: Leitungsrecht, Gasleitung unterirdisch, mit Schutzstreifen Begünstigte der Rechts: Stadt Jülich und zuständiger Versorgungsträger L-K Zweckbestimmung: Leitungsrecht, Kanal unterirdisch, mit Schutzstreifen Begünstigte der Rechts: Stadt Jülich und zuständiger Versorgungsgträger Zweckbestimmung: Gehrecht, fußläufige Verbindung Begünstigte der Rechts: Stadt Jülich und Allgemeinheit G 27.0 OK max. = 12,50 m OK max. = 12,50 m 1.5 78 OK max. = 16,00 m 1.5 15.0 12,5 ax. = ,50 m ax. = 1 0m L-G Der Bürgermeister Kennziffer der Erhaltungsmaßnahme 7. Sonstige Planzeichen und Darstellungen 0m 16,0 0m 12,5 OK m 2.0 ax. = 53/22 OK m 21.0 OK m 12,5 OK m E1 Nachrichtliche Übernahme: das gesamte Plangebiet liegt innerhalb der v.g. Denkmalbereichssatzung 1.5 0,4 OK m ax. = ifen tre tzs hu 65/34 Bezugspunkt für die Gebäudehöhe (Höhenangabe Oberkante Kanaldeckel -KD- in Meter über Normal Null) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und §§ 22, 23 BauNVO) WA IV ax. = 39.0 0m 2.5 ng Sc eitu asl rng Fe 39.0 ifen tre h 1.5 Höhe baulicher Anlagen (OK max.) in Meter (m) über Bezugspunkt BzPH 1 als Höchtsmaß 3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen 16.5 ,5 0 9.0 12 .= ax OK m G L-K 24.0 35.0 ,00 3 m OK .5 20 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 16 BauNVO) D Hallenbad KD 80,98 OK max. = 12,50 m 12 .5 16 6.0 Thyssengas-Säule Ferngas L.Nr .18 (Blatt-Nr.46) Jülich, den ........................................ PKW-Wende R=7,00 m D 1.5 tzs hu Sc ac Dieser Bebauungsplan wurde gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 28 GO NW vom Rat der Stadt Jülich als Satzung am ........................................ beschlossen. .0 Ferngas Flur 7 ....................................... 7 ax .0 .= 16 1 m ,5 0 12 .= OK m E1 eb Der Bürgermeister ax Ell L-G .0 m 1.5 Ferngas 18 15 m 1.5 835 m a m OK o .= m ax m ,50 1 x. = 0,4 ,5 0 15 .0 0 2,5 =1 OK 2 =1 2.1 Erhaltungsmaßnahmen E 1 Innerhalb der mit der Kennziffer E 1 eingetragenen Bereiche sind die Einzelbäume dauerhaft zu erhalten. Beeinträchtigungen und Störungen während des Baubetriebs sind zu vermeiden. 16.0 x. ma Ferngas x. ma 1.5 ,50 m OK ng eitu asl rng Fe 2.0 2. Maßnahmen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b und Abs. 6 BauGB WA IV m ,50 x. = 1 ax. m OK m OK m a 6 =1 m ,00 0 21. ....................................... 79 7.0 OK m m 1.5 ax. ,50 2 =1 5 1.5 OK Jülich, den ........................................ 0 16. Allgemeine Wohngebiete (§ 4 BauNVO) 2. Maß der baulichen Nutzung 16. 3 75 m 0 a Km 9.0 Notwendige Technikräume bis zu einem Fünftel der Grundfläche der Dachfläche bei einer maximalen Höhe von 3 m über Oberkante Gebäudehöhe sind ebenfalls von den v.g. Höhenfestsetzungen ausgenommen. Hierbei müssen die Außenwände der Technikräume von den der öffentlichen Verkehrsfläche zugewandten Gebäudeseiten einen Mindestabstand von 3,00 m aufweisen. 24. Flur 21 Die exakte Lage der Ferngasleitung Thyssengas L.Nr.18 sowie deren insgesamt 8 m breiter Schutzstreifen wurde vor Ort durch die Aufnahme von Hinweissäulen/Steinen ermittelt und nach RWE-Leitungsplänen überprüft. Eine Abweichung ist im Einzelfall nicht ausgeschlossen. Deshalb ist bei Arbeiten in Leitungsnähe eine eindeutige Situationsfeststellung in Abstimmung mit der zuständigen Betriebsstelle erforderlich. Der Bürgermeister ,50 1 x. = WA 1.6 Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 3 BauGB) Die zulässige Höhe baulicher Anlagen ergibt sich aus der in der Planzeichnung festgesetzten maximalen Oberkante baulicher Anlagen (OK max.) in Meter (m) über dem in der Planzeichnung eingetragenen Bezugspunkt BzPH 1 (Kanaldeckel) mit einer Höhe von 81,45 m ü.NN. Untergeordnete bauliche Anlagen wie z.B. Kamine, Schornsteine, Lüftungsschächte, u.ä. sind von der v.g. Höhenfestsetzung ausgenommen. Thyssengas-Säule Jülich, den ........................................ Nach Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom ................................... und ortsüblicher Bekanntmachung gemäß § 3 (2) BauGB vom ................................... hat der Bebauungsplan mit Begründung vom .............................. bis .............................. einschließlich erneut öffentlich ausgelegen. Innerhalb der Abstandsflächen sind Balkone, Erker, Altane und Terrassen auch mit geringeren Abständen, mindestens jedoch mit 2 m Abstand zur Grundstücksgrenze zulässig, wenn sie weniger als 1,50 m vor die Fassade vorspringen und nicht mehr als ein Drittel der Fassadenlänge ausmachen und brandschutzrechtliche Belange dem nicht entgegenstehen. ng 18 57 Nach Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom ..................................... und ortsüblicher Bekanntmachung gemäß § 3 (2) BauGB vom ........................................ hat der Bebauungsplan mit Begründung vom ................................... bis ................................... einschließlich öffentlich ausgelegen. 1.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 4 BauNVO) Die Art der baulichen Nutzung wird für die mit WA gekennzeichneten Flächen als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Gemäß § 1 (6) Nr. 1 BauNVO wird festgesetzt, dass die nach § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Arten von Nutzungen (Ziffer 1 - Betriebe des Beherbergungsgewerbes , Ziffer 2 - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Ziffer 3 - Anlagen für Verwaltungen, Ziffer 4 - Gartenbaubetriebe und Ziffer 5 - Tankstellen) nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und somit ausgeschlossen sind. 1.4 Flächen des Leitungsrechts (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Innerhalb der als Leitungsrecht (unterirdische Gasleitung) mit beidseitigem Schutzabstand von je 4,00 m festgesetzten Fläche ist das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern unzulässig. 82 Jülich, den ........................................ 1. Art der baulichen Nutzung 1.3 Bauliche Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Bauliche Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. 70 Schule 1. Planungsrechtliche Festsetzungen auf Grundlage von BauGB und BauNVO 1.2 Überschreitung von Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Die Baugrenzen können durch Eingangsüberdachungen Balkone, Erker und sonstige Gebäudeteile in geringfügigem Maße bis zu einer Breite von 6,00 m um 1,00 m überschritten werden. 14 Gemäß §§ 1, 2 und 13a BauGB beschloss der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am ........................................ die Aufstellung dieses Bebauungsplanes. Ortsüblich bekanntgemacht wurde dieser Beschluss am ........................................ . Planzeichenerklärung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 1 bis 11 BauNVO) 24 ........................................ Textliche Festsetzungen Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes (§ 9 Abs. 7 BauGB) Art der baulichen Nutzung Anzahl der Vollgeschosse Nutzungsschablone Thyssengas-Säule Bauweise GRZ E1 2 Thyssengas-Stein 1 Flur 4 6 Dieser Bebauungsplan ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung vom ........................................ rechtsverbindlich. 397 639 727 Gebäudebestand 5 395 394 1 n 6 405 e m o r n e ad P Hinweis: Hinweis: Hinweis: Hinweis: Bodendenkmal: Grundwasserverhältnisse: Kampfmittelbeseitigung: Unterirdische Gasfernleitungen der Thyssengas GmbH Dortmund : 2. Grundsätzlich nicht zulässig sind innerhalb des Schutzstreifens Auf die §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes wird verwiesen. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde und Befunde ist Im Plangebiet kann der Grundwasserstand flurnah, d. h. weniger als 2 m unter Geländeoberkante, an- steigen. Bereits bei der Planung von z. B. tiefgründigen Bauwerken (Keller, Garage, Leitungen etc.) sind entsprechende bauliche Maßnahmen (z. B. Abdichtungen) zum Schutz vor hohem Grundwasser zu berücksichtigen. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist ein zukünftiger Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Hier sind die einschlägigen Vorschriften zu beachten. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. -ableitung - auch kein zeitweiliges Abpumpen - ohne Zustimmung der Unteren Wasserbehörde erfolgen, und es dürfen keine schädlichen Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit eintreten. Für den Planbereich sind Kampfmittelfunde nicht auszuschließen, so dass Kampfmittelüberprüfungen durchzuführen sind. Die Gasfernleitungen dienen der öffentlichen Energieversorgung. Sie sind bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen und bei den sich daraus ergebenden Folgemaßnahmen zu berücksichtigen. - die Errichtung von Gebäuden aller Art sowie Mauern parallel über bzw. unmittelbar neben den Gasfernleitungen. Oberflächenbefestigungen in Beton, Dauerstellplätze z.B. für Campingwagen, Verkaufswagen usw., sowie das Lagern von schwertransportablem Material. - sonstige Einwirkungen, die den Bestand oder den Betrieb der Leitung gefährden oder beeinträchtigen. LVR Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Aussenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel. 02425 / 9039 - 0, Fax 02425 / 9039 - 199, Seit dem 01.01.2017 nimmt der Kampfmittelbeseitigungsdienst Anträge auf Überprüfung nur noch durch die kommunale Ordnungsbehörde entgegen. Daher ist vor jeglichem Baubeginn eine Überprüfung beim Ordnungsamt der Stadt Jülich zu beantragen. Unterirdische Gasfernleitungen sind im Allgemeinen mit einer Erdüberdeckung von etwa 0,8 bis 1,2 m verlegt. In vielen Fällen läuft ein Begleitkabel parallel zu den Leitungen in unterschiedlichen Abständen und geringer Überdeckung. Bestimmte Leitungsarmaturen treten an die Erdoberfläche und sind durch Straßenkappen geschützt. Gegen Außenkorrossion sind die Leitungen kathodisch geschützt. unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Die Leitungen und Kabel liegen innerhalb eines Schutzstreifens, der 2 bis 15 m breit sein kann. Leitungsverlauf, zutreffende Schutzstreifenbreite und weitere Einzelheiten ergeben sich aus unseren Betriebsplänen. Hinweis: Hinweis: Leitungsrechte für unsere Gasfernleitungen bestehen grundsätzlich in Form von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten (§§ 1090 ff. BGB), die im Grundbuch eingetragen sind, bzw. in schuldrechtlichen Verträgen. Baugrundverhältnisse: Telekommunikationsanlagen: Das Plangebiet liegt in einem Auegebiet, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Material enthalten kann. Im Plangebiet befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom AG. Vor Tiefbauarbeiten über oder in unmittelbarer Nähe der Anlagen ist es erforderlich, dass sich die Bauausführenden vorher von der Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet, in dem das gesamte Plangebiet liegt, sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die einschlägigen Bauvorschriften sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Deutschen Telekom Technik GmbH T NL West, PTI 24 An Gut Wolf 9a 52070 Aachen in die genauen Anlagen einweisen lassen. Berühren die Flächennutzungs- und Bebauungspläne oder die sich aus ihnen ergebenden Folgemaßnahmen den Schutzstreifen, bitten wir, folgende Punkte zu beachten: 1. Der Verlauf der Gasfernleitung ist mit entsprechender Signatur in den Bebauungsplan zu übernehmen. Lagepläne - wenn erforderlich mit Einmessungszahlen - werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt, oder die Leitungen werden von uns in eine Kopie des Bebauungsplanes einkartiert. In der Legende des Planes, oder an sonst geeigneter Stelle, ist auf die jeweilige Schutzstreifenbreite hinzuweisen. Für die Erarbeitung des städtebaulichen Entwurfes Anlage 5 zur Vorlagen-Nr. 354 / 2017 4. Zur Vermeidung unzulässiger Einwirkungen bitten wir außerdem, die Anlagen von kreuzenden oder parallel führenden Straßen, Wegen, Kanälen, Rohrleitungen, Kabeln, Hochspannungsfreileitungen und Gleichstromleitungen, sofern eine Leitungsbeeinflussung nicht ausgeschlossen werden kann, rechtzeitig mit uns abzustimmen. 5. Vor Beginn von Baumaßnahmen in Leitungsnähe - auch außerhalb des Schutzstreifens - bitten wir, uns in jedem Falle zu benachrichtigen, damit erforderlichenfalls die Lage der Leitung und des Kabels sowie die mit der Leitung verbundenen oberirdischen Armaturen durch uns in der Öffentlichkeit angezeigt werden können (besonders wichtig bei Einsatz von Raupenfahrzeugen). 6. Der Schutzstreifen kann landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzt werden. Dabei darf Strauchwerk bis zu 2 m Höhe in solchen Abständen gepflanzt werden, dass auf Dauer Kontrollbegehungen der Leitungstrasse ohne Beeinträchtigungen möglich sind. Baumstandorte sind gemäß DVGW-Hinweis 125 so zu wählen, dass zwischen Stammachse und Leitungsaußenkante ein Abstand von mindestens 2,50 m eingehalten wird. 7. Wir bitten, uns - im beiderseitigen Interesse - bereits bei der Planung über alle Maßnahmen und Vorhaben an oder innerhalb des Schutzstreifens zu unterrichten, damit Schutzmaßnahmen rechtzeitig vereinbart werden können. Wir verweisen insoweit als Träger öffentlicher Belange auf § 4 des Baugesetzbuches. HKS Gerhard Kunze Dipl.-Ing. Städtebau STADT - UMWELT Seelbacher Weg 86 57072 Siegen Tel. : 0271-3136-210 Fax : 0271-3136-211 Mail: h-k-siegen@t-online.de www.hksiegen-städtebauer.de 3. Niveauänderungen im Schutzstreifen dürfen nur mit unserer besonderen Zustimmung vorgenommen werden. Dipl.-Ing. Gerhard Kunze Siegen, den 18.10.2017 Stadt Jülich Der Bürgermeister Planungsamt Übersichtslageplan 7 1140 1 706 e aß r t s 4 Bebauungsplan Nr. A 36 "Park Pasqualini" als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB Maßstab M 1 : 500 18-10-2017 © Geobasisdaten: tim-online.nrw.de HKS 1121 707 oder Flurstücksnummer 396 Der Bürgermeister die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde Maßlinie Flurstücksgrenze 48 726 1122 Jülich, den ........................................ ......................................... 6.25 4 ........................................ S 392 / N 491 - 95.0x69.8 cm