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Allgemeine Vorlage (33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB 2. Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
19 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
20.05.16, 13:06
Aktualisiert
20.05.16, 13:06
Allgemeine Vorlage (33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier:	1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB
	2. Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier:	1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB
	2. Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 18.05.2016 Vorlagen-Nr.: 39/2011 5. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Umweltausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat 30.05.2016 02.06.2016 16.06.2016 29.06.2016 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB 2. Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Am 25.02.2016 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau den Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Zum Hintergrund der erneuten Offenlage verweise ich auf die Mitteilungsvorlage 6/2016 sowie die Sitzungsvorlage 39/2011 4. Ergänzung. Die erneute Offenlage hat in Anwendung des § 4a (3) Satz 3 BauGB in der Zeit vom 29.03.2016 bis einschließlich 15.04.2016 stattgefunden. Die Unterlagen lagen im Rathaus Kreuzau zu den Dienstzeiten aus und waren zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau online abrufbar. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.03.2016 am Verfahren beteiligt. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde parallel zur Offenlage eine Frist zur Stellungnahme bis zum 15.04.2016 eingeräumt. In den beigefügten Anlagen 1 und 2 sind die im Rahmen der erneuten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit (Anlage 1) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Anlage 2) tabellarisch aufgeführt. In den weiteren Spalten sind die Stellungnahme der Verwaltung und die entsprechenden Beschlussvorschläge für den Rat aufgeführt. Es sei darauf hingewiesen, dass die Tabellen auch die städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und aus der Offenlage enthalten, über die Sie bereits beschlossen haben. Die neuen Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind in der Anlage 1 ab Seite 98 aufgeführt; die neuen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind in Anlage 2 ab Seite 110 zu finden. Weiterhin sind aufgrund der notwendig gewordenen Änderungen am Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplans die Planzeichnung, Standortuntersuchung, Analysekarten 1, 2b und 3b, die Begründung und der Umweltbericht angepasst worden. Diese sind als Anlagen 3 bis 7 beigefügt. Die im Gegensatz zum Stand nach der Offenlage (VL 39/2011 3. Ergänzung) geänderten Passagen sind farblich markiert. Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, wird die Gemeinde die Unterlagen zum gesamten Verfahren der 33. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 6 (1) BauGB zur Genehmigung über den Kreis Düren an die Bezirksregierung Köln übersenden. Nach Eingang der Unterlagen bei der Bezirksregierung Köln muss binnen drei Monaten über die Genehmigung entschieden werden. Nach Eingang der Genehmigung muss diese von der Gemeinde (im Amtsblatt) ortsüblich bekannt gemacht werden. Erst mit der öffentlichen Bekanntmachung wird die FNP-Änderung wirksam. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Planungskosten sind über einen städtebaulichen Vertrag mit den Vorhabenträgern abgesichert, sodass für die Gemeinde Kreuzau keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. III. Beschlussvorschlag: 1. Den in den beigefügten Anlagen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB wird gefolgt. 2. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau wird in Anwendung des § 6 (6) BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung nach ihrer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln neu bekannt zu machen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-