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Sitzungsvorlage (Anlage 8 Schallgutachten 354 - 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
4,5 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26

Inhalt der Datei

Anlage 8 zur Vorlagen-Nr. 354 / 2017 Schall- und Wärmemeßstelle Aachen GmbH Institut für schalltechnische und wärmetechnische Prüfungen - Beratungen - Planungen - Gutachten SWA GmbH Lütticher Straße 139 - 52074 Aachen Telefon: (0241) 910 8585 Mobil: (0172) 291 8585 E-Mail: swa-aachen@arcor.de Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Bernd Gebing Amtsgericht: Aachen - HRB 2708 Labor: Hauptstraße 133 - 52477 Alsdorf Bank: Sparkasse Aachen BLZ 390 500 00 Konto 110 111 94 Schallschutzprüfstelle VMPA - Zertifiziert Güteprüfungen - Eignungsprüfungen - ABP Staatlich anerkannte Sachverständige für den Schallschutz und Wärmeschutz - IK-Bau NRW Blower Door - Messungen nach DIN EN 13829 Energieberatung - EnEV Nachweise Wohngebäude EnEV Nachweise Nicht-Wohngebäude f r u Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 Antragsteller Stadt Jülich Große Rurstraße 17 D - 52428 Jülich Projekt Bebauungsplan Nr. A 36 - Park Pasqualini D - 52428 Jülich Planung Planungsstand Untersuchung w t n E HKS Stadt + Umwelt Dipl.-Ing. Städtebau Gerhard Kunze Seelbacher Weg 86 D - 57072 Siegen Bauleitplanung - Entwurf Schall-Immissionsschutz nach DIN 18005 Stand: Index 1.0 Inhalt 1. 2. 3. 4. 5. 6. Bearbeitungsgrundlagen Situation und Aufgabenstellung Schalltechnische Emissionsdaten Schalltechnische Forderungen Berechnungs- / Beurteilungsgrundlagen Untersuchungsergebnisse Seitenzahl Anlagen 21 A B C Seiten Übersichtsplan Lärmkarten Lärmkarten Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 1. Bearbeitungsgrundlagen 1.1 Normen und Richtlinien [01] DIN 4109-1 Seite 2 Schallschutz im Hochbau (Ausgabe: Juli 2016) [02] DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau (Ausgabe: Juli 2002) [03] DIN 18005-1/BB1 f r u Schallschutz im Städtebau (Ausgabe: Mai 1987) [04] DIN 18005-2 Schallschutz im Städtebau (Ausgabe: September 1991) [05] DIN ISO 9613-2 w t Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien (Ausgabe: Oktober 1999) [06] RLS-90 n E Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (Ausgabe: 1990) [07] BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Fassung: 20. November 2014) [08] 18. BImSchV Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Sportanlagenlärmschutzverordnung (Fassung: 01. Juni 2017) [09] TA Lärm 2017 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm (Fassung: 09. Juni 2017) [10] BPLS-2007 Parkplatzlärmstudie 2007 - Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen (Ausgabe: August 2007) Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 1.2 Seite 3 Planunterlagen [11] Bebauungsplan Nr. A 36 M = 1 : 500 - Park Pasqualini Stand: 04. August 2017 [12] Lageplan M = 1 : 500 Städtebauliches Konzept f r u [13] Grundriss TG / EG / OG1 / OG2 / OG3 Städtebauliches Konzept [14] Ansicht Süd / West / Nord / Ost Städtebauliches Konzept 1.3 w t Schriftverkehr [15] Bebauungsplan Nr. A 36 - Park Pasqualini - n E Begründung zum Bebauungsplan Stand: 04. August 2017 M = 1 : 500 M = 1 : 100 Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 2. Situation und Aufgabenstellung 2.1 Situationsbeschreibung Seite 4 Die Stadt Jülich beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 36 - Park Pasqualini. Das Plangebiet mit einer Größe von circa 8.790 m² befindet sich im Stadtkern von Jülich und beinhaltet die rückwärtigen Bereiche des Grundstücks Am Aachener Tor 16 (Gemarkung Jülich / Flur 21 / Flurstück 80 Teilstück). Erschlossen ist das Grundstück über eine Stichstraße mit Wendehammer. Begrenzt wird der Planbereich im Norden und Osten durch Gemeinbedarfsnutzungen (Volkshochschule / Kindergarten / Hallenbad). Westlich und Südlich befindet sich ein Grünzug mit innerörtlicher Promenade entlang des f r u Baches „Ellebach“. Auf dem Grundstück befindet sich ein ca. 800 m² großer asphaltierter Bolzplatz und größerer asphaltierte ehemalige Schulhofflächen. w t n E Bild 1: Bebauungsplan Nr. A 36 - Park Pasqualini - Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 Seite 5 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die städtebauliche Nachverdichtung des Grundstücks geplant. Anstoß für die Neuordnung ist die Absicht eines privaten Planungsträgers, das Gelände im Bereich des vorhandenen Bolzplatzes mit vier Mehrfamilienwohnhäusern zu bebauen. Das städtebauliche Konzept sieht eine bis zu viergeschossige Wohnbebauung in offener Bauweise mit circa 40 Wohneinheiten vor. In den Untergeschossen wird eine Tiefgarage mit circa 50 Stellplätzen für den ruhenden Verkehr ausgewiesen. Erschlossen wird das Baugebiet über die vorhandene Erschließung, die in einem Wendehammer endet. Von der Erschließung zur Promenade hin wird eine fußläufige Verbindung planungsrechtlich gesichert. Damit die Nachverdichtung mit seiner angestrebten wohnbaulichen Nutzung städtebaulich umgesetzt werden kann, wird das Plangebiet als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. 2.2 f r u Aufgabenstellung Nordwestlich des Plangebietes liegt das Gelände der ehemaligen Kreisrealschule, die heute als Volkshochschule genutzt wird. Nach Osten grenzt das Hallenbad Jülich mit den zugehörenden Nebenanlagen an. Im Rahmen der Bauleitplanung ist auftragsgemäß eine Schallimmissionsprognose zu erstellen. Auf w t rechnerischer Basis mit abgestimmten Ausgangsdaten sind die lärmtechnischen Auswirkungen der beschriebenen Emittenten zu prüfen. Die festgestellten Belastungen sind unter dem Aspekt gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu beurteilen. Grundlage bilden hierbei die Orientierungswerte für die n E städtebauliche Planung gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 in Verbindung mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm 2017 und Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV). Sollten die Untersuchungen besondere Schutzmaßnahmen bedingen, sind diese abschließend aufzuzeigen und zu dimensionieren. Getrennt durch die Erschließung befindet sich in nordöstlich Ausrichtung am Aachener Tor 18 die Kindertagesstätte 'Auf der Bastion'. Nach § 22 BImSchG sind Geräuscheinwirkungen von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen grundsätzlich keine schädlichen Umwelteinwirkungen. Aus diesem Grund bleibt die Kindertagesstätte im Weiteren unberücksichtigt. Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 3. Schalltechnische Emissionsdaten 3.1 Emissionsdaten Volkshochschule Seite 6 Nordwestlich des Plangebietes liegt das Gelände der ehemaligen Kreisrealschule, die heute als Volkshochschule genutzt wird. Mit Umsetzung der Planung entfällt der heutige Parkplatz im südlichen Schulgelände. In Zukunft verbleiben die Stellplätze auf den Schulhof, den Schulgebäuden nach Osten vorgelagert. Nach eigenen Feststellungen beträgt die Stellplatzkapazität 12 Parkstände. Verkehrsmäßig erschlossen wird der Parkplatz im Osten vom Straßenzug 'Am Aachener Tor'. Befestigt ist die Anlage mit einem Asphaltbeton. f r u w t n E Bild 2: Volkshochschule / Schulgebäude - Südost-Ansicht Bild 3: Volkshochschule / Parkplatz - Süd-Ansicht Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 Seite 7 Die Schallabstrahlung der Schulgebäude mit der heutigen Nutzung ist ohne Bedeutung und bleibt im Weiteren unberücksichtigt. Besondere technische Anlagen (Lüftung / Klima / Kälte) sind nicht vorhanden. Die Unterrichtszeiten in der Volkshochschule sind an den Werktagen in den Tagesstunden von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Grenzwertig kann in diesem Zeitraum mit einem vierfachen Wechsel gerechnet werden, insgesamt acht Bewegungen je Stellplatz entsprechend. Für die Nachtstunde zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr wird davon ausgegangen, dass der Parkplatz ausschließlich geräumt wird, zwölf Ausfahrten entsprechend. Werktage Betriebsanlage Pkw-Parkplatz Anzahl der Stellplätze B Betriebszeit-Tagzeit 08.00 Uhr - 22.00 Uhr Frequentierung NB = 96 Pkw/d = 12 w t Betriebszeit-Nachtzeit Frequentierung 3.2 f r u Betriebstage 22.00 Uhr - 23.00 Uhr NB = 12 Pkw/hn n E Emissionsdaten Hallenbad Östlich des Plangebietes befindet sich das Hallenbad Jülich. Neben der Nutzung als Familienbad dient die Anlage auch den örtlichen Schwimmvereinen und der DLRG zu Trainingszwecken. Ausgenommen einer Pkw-Stellplatzanlage sind besondere bauliche Nebenanlagen hier nicht vorhanden. Die Öffnungszeiten des Hallenbades sind an den Werktagen auf die Tagesstunden zwischen 06.30 Uhr und 21.30 Uhr beschränkt, an den Sonn- und Feiertagen auf die Tagesstunden zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr. Der notwendige Lieferverkehr von Chlorgas und Reinigungsmitteln findet an den Werktagen zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr statt. Ein Nachtbetrieb ist heute und künftig nicht vorgesehen. Ausgenommen hiervon sind die technischen Anlagen, die nach eigenen Feststellungen auch in den Nachtstunden nach 22.00 Uhr betrieben werden. Betriebstage Werktage Betriebsanlage Hallenbad Betriebszeit-Tagzeit 06.30 Uhr - 21.30 Uhr Betriebstage Sonn- und Feiertage Betriebsanlage Hallenbad Betriebszeit-Tagzeit 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 Betriebstage Seite 8 Werktage Sonn- und Feiertage Betriebsanlage Technische Anlagen Betriebszeit-Tagzeit 06.00 Uhr - 22.00 Uhr Betriebszeit-Nachtzeit 22.00 Uhr - 06.00 Uhr Betriebstage Werktage Betriebsanlage Lieferverkehr Betriebszeit-Tagzeit 07.00 Uhr - 17.00 Uhr f r u Das Hallenbad ist im Wesentlichen ein eingeschossiges, unterkellertes Gebäude. Zweigeschossig ausgebildet ist der Bereich des Schwimmbeckens mit Sprungturm. Alle Teilbereiche sind flachgedeckt. Neben den notwendigen Umkleideräumen, Sanitärräumen, Technikräumen und Lagerräumen umfasst das Hallenbad einen Whirlpool, eine Sauna und eine Cafeteria. Die Technikräume befinden sich im Kellerge- w t schoss. Notwendige Öffnungsflächen für die technischen Anlagen liegen im Kellergeschoss vor der NOFassade und NW-Fassade in vorgelagerten Schächten. Vor der NO-Fassade des zweigeschossigen Hallentraktes sind zwei Abgaskamine angeordnet mit einer Abgasführung bis über Dach. Ansonsten sind n E besondere technische Anlagen im Außenbereich nicht erkennbar. Bild 4: Hallenbad / Parkplatz - Ost-Ansicht Erschlossen wird das Hallenbad von der Bongardstraße her. Im Erschließungsbereich vor der NO-Fassade befindet sich ein Besucher-Parkplatz mit circa 20 Stellplätzen. Befestigt ist der Parkplatz mit einem Asphaltbeton. Ebenfalls über die Anbindung Bongardstraße erfolgen der Lieferverkehr und Ladebetrieb. Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 Seite 9 f r u Bild 5: Hallenbad / Parkplatz / Erschließung - Nord-Ansicht w t n E Bild 6: Hallenbad / Parkplatz / Erschließung - Nordwest-Ansicht Der Anlieferverkehr von Chlorgas und Reinigungsmittel erfolgt mit Lastkraftwagen. Als Grenzwertbetrachtung wird täglich von zwei Lieferfahrzeugen zur Tagzeit zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr auszugehen. Sämtliche Ladetätigkeiten werden manuell und / oder mit Handhubwagen ausgeführt. Hierbei entstehen die wesentlichen Lärmemissionen durch die Rollgeräusche innerhalb der Lkw-Aufbauten und beim Überfahren sowie Heben / Senken der Hubladebühnen. Anhand eigener Messdaten nach dem Taktmaximalpegelverfahren ist bei dieser Form des Ladebetriebes in den Berechnungen ein Schallleistungspegel LWA = 95 dB(A) anzusetzen, ein maximaler Schallleistungspegel LWA,max = 108 dB(A). Die effektive Ladezeit auf den Freiflächen wird mit T = 0,25 h angesetzt. Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 Emissionsquelle Lkw-Lieferverkehr Tagzeit 07.00 Uhr - 17.00 Uhr T = 10 h/d Frequentierung NB = Emissionsquelle Lkw-Ladebetrieb Tagzeit 07.00 Uhr - 17.00 Uhr T Schallleistungspegel Seite 10 4 Lkw/d = 0,5 h/d LWA = 95 dB(A) f r u Die mittlere Verweildauer in dem Hallenbad beträgt circa eine Stunde. Als absolute Grenzwertbetrachtung kann hierbei zur Tagzeit stündlich mit einer Bewegung je Stellplatz gerechnet werden. Mit dem Betriebsschluss um 21.30 Uhr kann davon ausgegangen werden, dass die Stellplatzanlage bis 22.00 Uhr geräumt ist. w t Betriebstage n E Betriebsanlage Anzahl der Stellplätze Betriebszeit-Tagzeit Frequentierung Anzahl der Stellplätze Werktage Sonn- und Feiertage Pkw-Parkplatz B = 20 06.00 Uhr - 22.00 Uhr NB = 320 Pkw/d B = 20 Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 4. Schalltechnische Forderungen 4.1 Grundsätze Seite 11 Entsprechend § 1 Baugesetzbuch sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen soweit wie möglich vermieden werden. Nach diesen gesetzlichen Anforderungen ist es geboten, die Belange des Schallschutzes in die Abwägung mit den übrigen Planungsabsichten einzubeziehen. f r u Höchst zulässige Grenzwerte oder Richtwerte sind für die städtebauliche Planung gesetzlich nicht festgelegt. Die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 stellen eine sachverständige Konkretisierung für die in der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Ziele des Schallschutzes dar. Diese Orientierungswerte sind aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau nur erwünschte Zielwerte, jedoch keine Grenzwerte. Insbesondere in vorbelasteten Gebieten kann eine Überschreitung unvermeidbar sein. Hier müs- w t sen im Rahmen der Abwägung die Überschreitungen im Planverfahren begründet und / oder aktive, passive und planerische Maßnahmen getroffen und rechtlich abgesichert werden. 4.2 n E Orientierungswerte DIN 18005 Das Plangebiet wird als allgemeines Wohngebiet WA ausgewiesen. Nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1, Ziffer 1.1, gelten für diese Nutzung folgende Orientierungswerte: 4.3 Gebietsnutzung Wohngebiet WA Orientierungswert-Tagzeit 55 dB(A) Orientierungswert-Nachtzeit 40 dB(A) Immissionsrichtwerte TA Lärm Für die Bewertung der Lärmeinwirkungen aus dem Gelände der Volkshochschule wird die TA Lärm 2017 als allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz einbezogen. Neben den Immissionsrichtwerten in Abhängigkeit der Gebietsnutzung enthält diese Verwaltungsvorschrift auch quantitative Methoden zur Begrenzung der Lärmbelastung. Nach TA Lärm 2017, Ziffer 6.1.e, gelten folgende Immissionsrichtwerte für die beschriebene Nutzung, wobei einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen den Richtwert zur Tagzeit um nicht mehr als 30 dB(A), zur Nachtzeit um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten dürfen: Gebietsnutzung Wohngebiet WA Immissionsrichtwert-Tagzeit 55 dB(A) Immissionsrichtwert-Nachtzeit 40 dB(A) Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 4.4 Seite 12 Immissionsrichtwerte Sportlärm Zur Ermittlung und Bewertung der Lärmeinwirkungen aus dem Hallenbad wird die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) einbezogen. Nach § 2(3) Sportanlagenlärmschutzverordnung gelten folgende Immissionsrichtwerte für die beschriebene Nutzung mit der Maßgabe, dass einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen den Richtwert zur Tagzeit um nicht mehr als 30 dB(A), zur Nachtzeit um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten dürfen: Gebietsnutzung Wohngebiet WA f r u Immissionsrichtwert-Tagzeit - außerhalb der Ruhezeiten - in der Ruhezeit am Morgen - in den übrigen Ruhezeiten Immissionsrichtwert-Nachtzeit n E w t 55 dB(A) 50 dB(A) 55 dB(A) 40 dB(A) Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 5. Berechnungs- / Beurteilungsgrundlagen 5.1 Beurteilungszeiträume Seite 13 Im Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 und in der TA Lärm 2017 sind die Beurteilungsräume wie folgt festgelegt, wobei nach TA Lärm 2017 als Bezugszeitraum-Nachtzeit die für die Betroffenen lauteste Nachtstunde (1,0 Stunden) gilt: Beurteilungszeitraum-Tagzeit 06.00 Uhr - 22.00 Uhr Beurteilungszeitraum-Nachtzeit 22.00 Uhr - 06.00 Uhr f r u In § 2(5) Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) sind die Beurteilungszeiträume wie folgt festgelegt: Betriebstage Werktage w t Beurteilungszeitraum-Tagzeit Tagzeit-Ruhezeitraum I Tagzeit-Ruhezeitraum II n E Beurteilungszeitraum-Nachtzeit Betriebstage 06.00 Uhr - 22.00 Uhr 06.00 Uhr - 08.00 Uhr 20.00 Uhr - 22.00 Uhr 22.00 Uhr - 06.00 Uhr Sonn- und Feiertage Beurteilungszeitraum-Tagzeit 07.00 Uhr - 22.00 Uhr Tagzeit-Ruhezeitraum I 07.00 Uhr - 09.00 Uhr Tagzeit-Ruhezeitraum II 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Tagzeit-Ruhezeitraum III 20.00 Uhr - 22.00 Uhr Beurteilungszeitraum-Nachtzeit 22.00 Uhr - 07.00 Uhr Für Geräuscheinwirkungen innerhalb der Ruhezeiten gilt jeweils eine Beurteilungszeit von 2 Stunden, außerhalb der Ruhezeiten eine Beurteilungszeit von 12 Stunden an den Werktagen und von 9 Stunden an den Sonntagen / Feiertagen. Als Bezugszeitraum-Nachtzeit gilt die für die Betroffenen lauteste Nachtstunde (1,0 Stunden). 5.2 Besondere Zuschläge Die Impulshaltigkeit sämtlicher Anlagengeräusche wird in den Berechnungsansätzen berücksichtigt. Eine Tonhaltigkeit ist aus der Abstrahlung der einzelnen Anlagen nicht zu erwarten. Nach TA Lärm 2017, dort Ziffer 6.5, ist für Aufpunkte in allgemeinen Wohngebieten WA bei Geräuscheinwirkungen in den nachfolgenden Ruhezeiten für die erhöhte Störwirkung ein Zuschlag KR = 6 dB(A) zu erheben. Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 Betriebstage Werktage Ruhezeiten 06.00 Uhr - 07.00 Uhr Seite 14 20.00 Uhr - 22.00 Uhr Betriebstage Sonn- und Feiertage Ruhezeiten 06.00 Uhr - 09.00 Uhr 13.00 Uhr - 15.00 Uhr 20.00 Uhr - 22.00 Uhr 5.3 Berechnungsmethoden f r u Für die Prognoseberechnungen wird anhand der vorliegenden Unterlagen ein annähernd der Örtlichkeit und Planungssituation entsprechendes dreidimensionales Simulationsmodell in einem EDV-Programm (IMMI 2017) erstellt. Die Geländedaten, Gebäudedaten und Anlagendaten werden aus dem Kartenmaterial gescannt. Soweit erforderlich, werden die Gebäudehöhen der Nachbarbebauung in der Örtlichkeit eingeschätzt. Die Berechnung der Emissions- und Immissionsverhältnisse erfolgt nach den Verfahren der w t Parkplatzlärmstudie 2007 und RLS-90 sowie der TA Lärm 2017 in Verbindung mit DIN ISO 9613/2. Basis sind weiterhin die Emissionsdaten nach Ziffer 3. und die abschließend in Ziffer 6. festgesetzten Maßnahmen zum Lärmschutz. Im Wesentlichen beruhen die Berechnungen auf folgenden Ansätzen: n E (1) Schalleistungspegel Park- / Rangierverkehr . LWA = LW0 + KPA + KI + KD + KStrO + 10 lg (BN) (2) Schalleistungspegel Fahrverkehr (25) LWA = Lm . + DStro + Dv + DStg + DE + 19,2 + 10 lg (l/l0) (3) Schalleistungspegel Technische Anlagen . LWA = LE + 20 lg (sE/s0) + 8 (4) Immissionseinzelpegel LAT = LWA + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet (5) Beurteilungspegel Lr = 10 lg ( 1/Tr  Tj 10 EXP 0,1 (LATj + KTj + KIj + KRj)) . . . . Hierbei bedeuten: LWA = Schalleistungspegel LW0 = Bezugs-Schalleistungspegel KPA = Zuschlag Betriebsart / Parkplatzart Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 KI = Zuschlag Taktmaximalpegel KD = Zuschlag Überfahrten Seite 15 KStrO = Zuschlag Fahrbahnoberfläche BN = Frequentierung (25) Lm = Normierter Mittelungspegel DStro = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen Dv = Korrektur für unterschiedliche Geschwindigkeiten DStg = Zuschlag für Steigungen und Gefälle DE = Pegelerhöhung durch Einfachreflektionen l = Länge des Straßenabschnitts l0 = Bezugslänge (l0 = 1,0 m) LE = Schallemissionspegel sE = Messabstand s0 = Bezugsabstand (s0 = 1,0 m) LAT = Immissionseinzelpegel Dc = Richtwirkungskorrektur Adiv = Geometrische Ausbreitung Aatm = Luftabsorption Agr = Bodendämpfung Afol = Bewuchsdämpfung Ahous = Bebauungsdämpfung w t n E Abar = Abschirmung Cmet = Meteorologische Korrektur Lr = Beurteilungspegel Tr = Beurteilungszeitraum Tj = Einwirkzeit / Betriebszeit K = Besondere Zuschläge f r u Die weiteren mathematischen und physikalischen Zusammenhänge sowie die Ansätze für die einzelnen Pegelkorrekturen werden hier nicht gesondert aufgeführt und sind den einschlägigen Richtlinien zu entnehmen. Die Berechnung der Lärmsituation wird für augenscheinlich repräsentative Aufpunkte durchgeführt. Hierbei erfolgt die Wahl der Immissionsorte so, dass eine Beurteilung der Verhältnisse auch für Bebauungsabschnitte in gleicher oder günstigerer Lage zu den Emissionsquellen erfolgen kann. Somit wird flächendeckend eine Aussage zur Lärmsituation möglich. Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 6. Untersuchungsergebnisse 6.1 Berechnungsmodell Seite 16 In dem Übersichtsplan nach Anlage A1 ist das Berechnungsmodell dargestellt, basierend auf dem Entwurf zum Bebauungsplan. In dem Berechnungsmodell wurde neben der Plangebietsbebauung innerhalb der Baugrenzen die Bestandsbebauung modelliert, um hier notwendigerweise Pegelminderungen infolge Abschirmungen wie auch Pegelerhöhungen infolge von Reflektionen durch vorgelagerte / benachbarte Gebäude bei der Berechnung der Immissionsverhältnisse zu berücksichtigen. Weiterhin sind dem Übersichtsplan das Schulgelände der Volkshochschule, das Hallenbad sowie die für die Berechnungen reprä- f r u sentativ gewählten Aufpunkte zu entnehmen. Anlage A1 Übersichtsplan - Plangebietsbebauung - Umgebende Bebauung w t - Relevante Emissionsquellen - Repräsentative Aufpunkte 6.2 n E Immissionsberechnungen Volkshochschule Nordwestlich des Plangebietes liegt das Gelände der ehemaligen Kreisrealschule, die heute als Volkshochschule genutzt wird. Mit Umsetzung der Planung verbleiben der Volkshochschule die Stellplätze auf dem Schulhof, den Schulgebäuden nach Osten vorgelagert. Nach eigenen Feststellungen beträgt die Stellplatzkapazität 12 Parkstände. Verkehrsmäßig erschlossen wird der Parkplatz im Osten vom Straßenzug 'Am Aachener Tor'. Befestigt ist die Anlage mit einem Asphaltbeton. Die nachfolgende Tabelle 1 enthält die berechneten Beurteilungspegel (Lr) und Spitzenpegel (Lmax) für die Tagzeit und Nachtzeit an repräsentativ gewählten Aufpunkten innerhalb des Plangebietes WA. Zum unmittelbaren Vergleich sind die Immissionsrichtwerte IRW nach TA Lärm 2017 gleichermaßen aufgeführt. Tabelle 1 Berechnungsergebnisse Volkshochschule - Beurteilungspegel Lr / Spitzenpegel Lmax - Immissionsrichtwerte IRW Immissionsort Tagzeit 06.00 Uhr - 22.00 Uhr Nachtzeit 22.00 Uhr - 06.00 Uhr IRW LrT dB(A) LmaxT dB(A) IRW LrN dB(A) LmaxN dB(A) IP1 WA-01 Nordwest EG 55 31,9 53,6 40 38,1 53,6 IP1 WA-01 Nordwest O3 55 34,6 55,1 40 33,2 55,1 IP2 WA-01 Nordost EG 55 30,8 52,2 40 29,5 52,2 IP2 WA-01 Nordost OG2 55 32,7 54,2 40 29,9 54,2 IP3 WA-02 Nordost EG 55 14,3 39,4 40 31,2 39,4 Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 Immissionsort Seite 17 Tagzeit 06.00 Uhr - 22.00 Uhr Nachtzeit 22.00 Uhr - 06.00 Uhr IRW LrT dB(A) LmaxT dB(A) IRW LrN dB(A) LmaxN dB(A) IP3 WA-02 Nordost OG3 55 17,0 42,0 40 38,1 42,0 IP4 WA-03 Nordost OG1 55 26,1 45,8 40 33,2 45,8 IP4 WA-03 Nordost OG3 55 27,1 47,0 40 29,5 47,0 IP5 WA-04 Nord OG1 55 24,4 43,6 40 29,9 43,6 IP5 WA-04 Nord OG3 55 25,2 44,6 40 31,2 44,6 f r u Die Lärmkarten nach Anlage B1 und Anlage B2 beinhalten eine flächenmäßige Darstellung der künftigen Lärmsituation im Plangebiet WA aus den Einwirkungen der Volkshochschule. Insgesamt sollen die Lärmkarten mit einer Berechnungshöhe H = 7,00 m zur allgemeinen Visualisierung der Geräuschbelastung im Plangebiet dienen. Anlage B1 w t Prognose Volkshochschule - Lärmkarte Tagzeit / H = 7,0 m n E Anlage B2 Prognose Volkshochschule - Lärmkarte Nachtzeit / H = 7,0 m Den Berechnungsergebnissen nach Tabelle 1 zufolge verursacht der Parkplatz der Volkshochschule keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm 2017 im Plangebiet WA. Diese Aussage gilt für die Beurteilungszeiträume Tagzeit und Nachtzeit an allen Tagen. Eine lärmtechnische Zulässigkeit ist nicht nur hinsichtlich der Mittelwertbildung gegeben, sondern gleichermaßen bezüglich der Immissionsmaximalpegel. Besondere Geräuschspitzen, welche den Immissionsrichtwert zur Tagzeit um mehr als 30 dB(A), zur Nachtzeit um mehr als 20 dB(A) überschreiten, wurden nicht berechnet und sind hier auszuschließen. 6.3 Immissionsberechnungen Hallenbad Östlich des Plangebietes befindet sich das Hallenbad Jülich. Neben der Nutzung als Familienbad dient die Anlage auch den örtlichen Schwimmvereinen und der DLRG zu Trainingszwecken. Ausgenommen einer Pkw-Stellplatzanlage sind besondere bauliche Nebenanlagen hier nicht vorhanden. Die Öffnungszeiten des Hallenbades sind an den Werktagen auf die Tagesstunden zwischen 06.30 Uhr und 21.30 Uhr beschränkt, an den Sonn- und Feiertagen auf die Tagesstunden zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr. Der notwendige Lieferverkehr von Chlorgas und Reinigungsmitteln findet an den Werktagen zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr statt. Ein Nachtbetrieb ist heute und künftig nicht vorgesehen. Ausgenommen hiervon sind die technischen Anlagen, die nach eigenen Feststellungen auch in den Nachtstunden nach 22.00 Uhr betrieben werden. Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 Seite 18 Als Grundlage für die Prognoseberechnungen wurde durch örtliche Messungen der technischen Anlagen der Ausgangspegel dieser Betriebsanlagen bestimmt. Maßgebend für das Plangebiet sind die Abgaskamine vor der NO-Fassade des zweigeschossigen Hallentraktes. Die Messungen erfolgten an verschiedenen Wochentagen zur Tagzeit und zur Nachtzeit nach dem Taktmaximalpegelverfahren. An Hand eines rechnerischen Abgleichs im Berechnungsmodell wurde folgender Schallleistungspegel ermittelt: Emissionsquelle Hallenbad - Abgaskamine Betriebszeit Tagzeit / Nachtzeit Schallleistungspegel LWA = 87 dB(A)* f r u * Die Störgeräusche sind nicht tonhaltig. * Die Störgeräusche sind nicht impulshaltig. Die Auswirkungen des Hallenbades auf das Plangebiet WA wurden auf der Basis der Ausgangsdaten w t und Randbedingungen nach Ziffer 3.2 sowie des vorstehenden Ausgangspegels bestimmt. Die nachfolgenden Tabellen 2 bis 5 enthalten die berechneten Beurteilungspegel (Lr)und Spitzenpegel (Lmax) für die Tagzeit und Nachtzeit. Bedingt durch den Lieferverkehr und Ladebetrieb verstehen sich die Werktage als n E die beurteilungsrelevanten Betriebstage. Zum Vergleich sind in den Tabellen die Immissionsrichtwerte nach der 18. BImSchV aufgeführt. Tabelle 2 Berechnungsergebnisse Hallenbad - Werktage / Tagzeit RZ 06.00 Uhr - 08.00 Uhr - Beurteilungspegel Lr / Spitzenpegel Lmax - Immissionsrichtwerte IRW Immissionsort Werktage / Tagzeit 06.00 Uhr - 08.00 Uhr IRW LrT dB(A) LmaxT dB(A) IP1 WA-01 Nordwest EG 50 23,2 30,8 IP1 WA-01 Nordwest O3 50 22,1 33,8 IP2 WA-01 Nordost EG 50 34,8 42,0 IP2 WA-01 Nordost OG2 50 35,1 43,0 IP3 WA-02 Nordost EG 50 35,4 42,3 IP3 WA-02 Nordost OG3 50 35,6 43,9 IP4 WA-03 Nordost OG1 50 37,9 44,4 IP4 WA-03 Nordost OG3 50 37,5 45,6 IP5 WA-04 Nord OG1 50 38,7 43,9 IP5 WA-04 Nord OG3 50 37,6 46,7 Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 Tabelle 3 Seite 19 Berechnungsergebnisse Hallenbad - Werktage / Tagzeit 08.00 Uhr - 20.00 Uhr - Beurteilungspegel Lr / Spitzenpegel Lmax - Immissionsrichtwerte IRW Immissionsort Werktage / Tagzeit 06.00 Uhr - 08.00 Uhr IRW LrT dB(A) LmaxT dB(A) IP1 WA-01 Nordwest EG 55 24,5 44,6 IP1 WA-01 Nordwest O3 55 25,0 47,8 IP2 WA-01 Nordost EG 55 36,5 57,6 IP2 WA-01 Nordost OG2 55 37,3 59,2 IP3 WA-02 Nordost EG 55 37,0 57,7 IP3 WA-02 Nordost OG3 55 37,8 60,0 IP4 WA-03 Nordost OG1 55 39,5 60,5 39,8 62,2 40,0 60,4 40,1 62,7 w t IP4 WA-03 Nordost OG3 IP5 WA-04 Nord OG1 n E IP5 WA-04 Nord OG3 Tabelle 4 f r u 55 55 55 Berechnungsergebnisse Hallenbad - Werktage / Tagzeit RZ 20.00 Uhr - 22.00 Uhr - Beurteilungspegel Lr / Spitzenpegel Lmax - Immissionsrichtwerte IRW Immissionsort Werktage / Tagzeit 06.00 Uhr - 08.00 Uhr IRW LrT dB(A) LmaxT dB(A) IP1 WA-01 Nordwest EG 50 23,2 30,8 IP1 WA-01 Nordwest O3 50 22,1 33,8 IP2 WA-01 Nordost EG 50 34,8 42,0 IP2 WA-01 Nordost OG2 50 35,1 43,0 IP3 WA-02 Nordost EG 50 35,4 42,3 IP3 WA-02 Nordost OG3 50 35,6 43,9 IP4 WA-03 Nordost OG1 50 37,9 44,4 IP4 WA-03 Nordost OG3 50 37,5 45,6 IP5 WA-04 Nord OG1 50 38,7 43,9 IP5 WA-04 Nord OG3 50 37,6 46,7 Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 Tabelle 5 Seite 20 Berechnungsergebnisse Hallenbad - Werktage / Nachtzeit RZ 22.00 Uhr - 06.00 Uhr - Beurteilungspegel Lr / Spitzenpegel Lmax - Immissionsrichtwerte IRW Immissionsort Werktage / Tagzeit 06.00 Uhr - 08.00 Uhr IRW LrN dB(A) LmaxN dB(A) IP1 WA-01 Nordwest EG 40 21,7 - IP1 WA-01 Nordwest O3 40 21,1 - IP2 WA-01 Nordost EG 40 34,1 - IP2 WA-01 Nordost OG2 40 34,2 - IP3 WA-02 Nordost EG 40 35,0 - IP3 WA-02 Nordost OG3 40 34,8 - IP4 WA-03 Nordost OG1 40 37,5 - 36,9 - 38,4 - 37,0 - w t IP4 WA-03 Nordost OG3 IP5 WA-04 Nord OG1 n E IP5 WA-04 Nord OG3 f r u 40 40 40 Die Lärmkarten nach Anlage C1 bis Anlage C3 beinhalten eine flächenmäßige Darstellung der künftigen Lärmsituation im Plangebiet WA aus den Einwirkungen des Hallenbades. Insgesamt sollen die Lärmkarten mit einer Berechnungshöhe H = 7,00 m zur allgemeinen Visualisierung der Geräuschbelastung im Plangebiet dienen. Anlage C1 Prognose Hallenbad - Lärmkarte Tagzeit 08.00 Uhr - 20.00 Uhr / H = 7,0 m Anlage C2 Prognose Hallenbad - Lärmkarte Tagzeit 20.00 Uhr - 22.00 Uhr / H = 7,0 m Anlage C3 Prognose Hallenbad - Lärmkarte Nachtzeit 22.00 Uhr - 06.00 Uhr / H = 7,0 m Den Berechnungsergebnissen nach den Tabelle 2 bis 5 zufolge verursacht das Hallenbad einschließlich der zugehörenden Nebenanlagen und des Parkplatzes keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV). Diese Aussage gilt für die Beurteilungszeiträume Tagzeit und Nachtzeit an allen Tagen. Eine lärmtechnische Zulässigkeit ist nicht nur hinsichtlich Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10 Seite 21 der Mittelwertbildung gegeben, sondern gleichermaßen bezüglich der Immissionsmaximalpegel. Besondere Geräuschspitzen, welche die Immissionsrichtwerte zur Tagzeit um mehr als 30 dB(A), zur Nachtzeit um mehr als 20 dB(A) überschreiten, wurden nicht berechnet und sind hier sicher auszuschließen. Zur Nachtzeit verursachen die technischen Anlagen des Hallenbades grundsätzlich keine besonderen Geräuschspitzen. Aachen, den 16. Oktober 2017 f r u (Dipl.-Ing. Bernd Gebing) n E w t M 1: 1250 250 VHS Am rT ne he c Aa or z at pl rk Pa y/m KITA VHS 150 IP2 z at pl rk Pa w Lk IP1 hr ke er v r fe ie -L WA-01 IP3 Kamin IP4 Hallenbad WA-02 100 IP5 WA-03 WA-04 50 40 60 80 100 120 Antragsteller: Projekt: Gutachten: Anlage: IMMI 2017 140 160 x/m 200 Stadt Jülich Große Rurstraße 17 D - 52428 Jülich Bebauungsplan Nr. A 36 - Park Pasqualini D - 52428 Jülich SI - 17/339/10 A1 - Übersichtsplan SWA M 1: 1250 250 VHS Am rT ne he c Aa or z at pl rk Pa y/m KITA VHS 150 IP1 IP2 WA-01 IP3 IP4 Hallenbad WA-02 100 IP5 WA-03 WA-04 50 40 60 80 100 Werktag (6h-22h) Pegel dB(A) >..-30 >30-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-.. IMMI 2017 120 Antragsteller: Projekt: Gutachten: Anlage: 140 160 x/m 200 Stadt Jülich Große Rurstraße 17 D - 52428 Jülich Bebauungsplan Nr. A 36 - Park Pasqualini D - 52428 Jülich SI - 17/339/10 B1 - Volkshochschule Lärmkarte Tagzeit / H = 7,0 m SWA M 1: 1250 250 VHS Am rT ne he c Aa or z at pl rk Pa y/m KITA VHS 150 IP1 IP2 WA-01 IP3 IP4 Hallenbad WA-02 100 IP5 WA-03 WA-04 50 40 60 80 100 Nacht (22h-6h) Pegel dB(A) >..-30 >30-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-.. IMMI 2017 120 Antragsteller: Projekt: Gutachten: Anlage: 140 160 x/m 200 Stadt Jülich Große Rurstraße 17 D - 52428 Jülich Bebauungsplan Nr. A 36 - Park Pasqualini D - 52428 Jülich SI - 17/339/10 B2 - Volkshochschule Lärmkarte Nachtzeit / H = 7,0 m SWA M 1: 1250 250 VHS Am rT ne he c Aa or z at pl rk Pa y/m KITA VHS 150 IP2 z at pl rk Pa w Lk IP1 hr ke er v r fe ie -L WA-01 IP3 Kamin IP4 Hallenbad WA-02 100 IP5 WA-03 WA-04 50 40 60 80 100 Werktag (8-20h) Pegel dB(A) >..-30 >30-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-.. IMMI 2017 120 Antragsteller: Projekt: Gutachten: Anlage: 140 160 x/m 200 Stadt Jülich Große Rurstraße 17 D - 52428 Jülich Bebauungsplan Nr. A 36 - Park Pasqualini D - 52428 Jülich SI - 17/339/10 C1 - Hallenbad Lärmkarte Tag (08h-20h) / H = 7,0 m SWA M 1: 1250 250 VHS Am rT ne he c Aa or z at pl rk Pa y/m KITA VHS 150 IP2 z at pl rk Pa w Lk IP1 hr ke er v r fe ie -L WA-01 IP3 Kamin IP4 Hallenbad WA-02 100 IP5 WA-03 WA-04 50 40 60 80 100 Werktag, RZ (20-22h) Pegel dB(A) >..-30 >30-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-.. IMMI 2017 120 Antragsteller: Projekt: Gutachten: Anlage: 140 160 x/m 200 Stadt Jülich Große Rurstraße 17 D - 52428 Jülich Bebauungsplan Nr. A 36 - Park Pasqualini D - 52428 Jülich SI - 17/339/10 C2 - Hallenbad Lärmkarte Tag (20h-22h) / H = 7,0 m SWA M 1: 1250 250 VHS Am rT ne he c Aa or z at pl rk Pa y/m KITA VHS 150 IP2 z at pl rk Pa w Lk IP1 hr ke er v r fe ie -L WA-01 IP3 Kamin IP4 Hallenbad WA-02 100 IP5 WA-03 WA-04 50 40 60 80 100 Werktag, Nacht (22-6h) Pegel dB(A) >..-30 >30-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-.. IMMI 2017 120 Antragsteller: Projekt: Gutachten: Anlage: 140 160 x/m 200 Stadt Jülich Große Rurstraße 17 D - 52428 Jülich Bebauungsplan Nr. A 36 - Park Pasqualini D - 52428 Jülich SI - 17/339/10 C3 - Hallenbad Lärmkarte Nachtzeit / H = 7,0 m SWA