Daten
Kommune
Jülich
Größe
4,5 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 8 zur Vorlagen-Nr. 354 / 2017
Schall- und Wärmemeßstelle Aachen GmbH
Institut für schalltechnische und wärmetechnische Prüfungen - Beratungen - Planungen - Gutachten
SWA GmbH
Lütticher Straße 139 - 52074 Aachen
Telefon:
(0241) 910 8585
Mobil:
(0172) 291 8585
E-Mail:
swa-aachen@arcor.de
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Bernd Gebing
Amtsgericht:
Aachen - HRB 2708
Labor:
Hauptstraße 133 - 52477 Alsdorf
Bank:
Sparkasse Aachen
BLZ 390 500 00
Konto 110 111 94
Schallschutzprüfstelle VMPA - Zertifiziert
Güteprüfungen - Eignungsprüfungen - ABP
Staatlich anerkannte Sachverständige für den
Schallschutz und Wärmeschutz - IK-Bau NRW
Blower Door - Messungen nach DIN EN 13829
Energieberatung - EnEV Nachweise Wohngebäude
EnEV Nachweise Nicht-Wohngebäude
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Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
Antragsteller
Stadt Jülich
Große Rurstraße 17
D - 52428 Jülich
Projekt
Bebauungsplan Nr. A 36
- Park Pasqualini
D - 52428 Jülich
Planung
Planungsstand
Untersuchung
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E
HKS Stadt + Umwelt
Dipl.-Ing. Städtebau Gerhard Kunze
Seelbacher Weg 86
D - 57072 Siegen
Bauleitplanung - Entwurf
Schall-Immissionsschutz nach DIN 18005
Stand: Index 1.0
Inhalt
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Bearbeitungsgrundlagen
Situation und Aufgabenstellung
Schalltechnische Emissionsdaten
Schalltechnische Forderungen
Berechnungs- / Beurteilungsgrundlagen
Untersuchungsergebnisse
Seitenzahl
Anlagen
21
A
B
C
Seiten
Übersichtsplan
Lärmkarten
Lärmkarten
Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
1.
Bearbeitungsgrundlagen
1.1
Normen und Richtlinien
[01] DIN 4109-1
Seite 2
Schallschutz im Hochbau
(Ausgabe: Juli 2016)
[02] DIN 18005-1
Schallschutz im Städtebau
(Ausgabe: Juli 2002)
[03] DIN 18005-1/BB1
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Schallschutz im Städtebau
(Ausgabe: Mai 1987)
[04] DIN 18005-2
Schallschutz im Städtebau
(Ausgabe: September 1991)
[05] DIN ISO 9613-2
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Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien
(Ausgabe: Oktober 1999)
[06] RLS-90
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E
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
(Ausgabe: 1990)
[07] BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz - Gesetz zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Fassung: 20. November 2014)
[08] 18. BImSchV
Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Sportanlagenlärmschutzverordnung
(Fassung: 01. Juni 2017)
[09] TA Lärm 2017
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm
(Fassung: 09. Juni 2017)
[10] BPLS-2007
Parkplatzlärmstudie 2007 - Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von
Parkhäusern und Tiefgaragen
(Ausgabe: August 2007)
Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
1.2
Seite 3
Planunterlagen
[11] Bebauungsplan Nr. A 36
M = 1 : 500
- Park Pasqualini Stand: 04. August 2017
[12] Lageplan
M = 1 : 500
Städtebauliches Konzept
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[13] Grundriss TG / EG / OG1 / OG2 / OG3
Städtebauliches Konzept
[14] Ansicht Süd / West / Nord / Ost
Städtebauliches Konzept
1.3
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Schriftverkehr
[15] Bebauungsplan Nr. A 36
- Park Pasqualini -
n
E
Begründung zum Bebauungsplan
Stand: 04. August 2017
M = 1 : 500
M = 1 : 100
Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
2.
Situation und Aufgabenstellung
2.1
Situationsbeschreibung
Seite 4
Die Stadt Jülich beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 36 - Park Pasqualini. Das Plangebiet mit einer Größe von circa 8.790 m² befindet sich im Stadtkern von Jülich und beinhaltet die rückwärtigen Bereiche des Grundstücks Am Aachener Tor 16 (Gemarkung Jülich / Flur 21 / Flurstück 80 Teilstück). Erschlossen ist das Grundstück über eine Stichstraße mit Wendehammer. Begrenzt wird der
Planbereich im Norden und Osten durch Gemeinbedarfsnutzungen (Volkshochschule / Kindergarten /
Hallenbad). Westlich und Südlich befindet sich ein Grünzug mit innerörtlicher Promenade entlang des
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Baches „Ellebach“. Auf dem Grundstück befindet sich ein ca. 800 m² großer asphaltierter Bolzplatz und
größerer asphaltierte ehemalige Schulhofflächen.
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E
Bild 1: Bebauungsplan Nr. A 36 - Park Pasqualini -
Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
Seite 5
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die städtebauliche Nachverdichtung des Grundstücks geplant. Anstoß für die Neuordnung ist die Absicht eines privaten Planungsträgers, das Gelände im Bereich
des vorhandenen Bolzplatzes mit vier Mehrfamilienwohnhäusern zu bebauen. Das städtebauliche Konzept sieht eine bis zu viergeschossige Wohnbebauung in offener Bauweise mit circa 40 Wohneinheiten
vor. In den Untergeschossen wird eine Tiefgarage mit circa 50 Stellplätzen für den ruhenden Verkehr
ausgewiesen. Erschlossen wird das Baugebiet über die vorhandene Erschließung, die in einem Wendehammer endet. Von der Erschließung zur Promenade hin wird eine fußläufige Verbindung planungsrechtlich gesichert. Damit die Nachverdichtung mit seiner angestrebten wohnbaulichen Nutzung städtebaulich
umgesetzt werden kann, wird das Plangebiet als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
2.2
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u
Aufgabenstellung
Nordwestlich des Plangebietes liegt das Gelände der ehemaligen Kreisrealschule, die heute als Volkshochschule genutzt wird. Nach Osten grenzt das Hallenbad Jülich mit den zugehörenden Nebenanlagen
an. Im Rahmen der Bauleitplanung ist auftragsgemäß eine Schallimmissionsprognose zu erstellen. Auf
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rechnerischer Basis mit abgestimmten Ausgangsdaten sind die lärmtechnischen Auswirkungen der beschriebenen Emittenten zu prüfen. Die festgestellten Belastungen sind unter dem Aspekt gesunder
Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu beurteilen. Grundlage bilden hierbei die Orientierungswerte für die
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E
städtebauliche Planung gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 in Verbindung mit den Immissionsrichtwerten
der TA Lärm 2017 und Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV). Sollten die Untersuchungen
besondere Schutzmaßnahmen bedingen, sind diese abschließend aufzuzeigen und zu dimensionieren.
Getrennt durch die Erschließung befindet sich in nordöstlich Ausrichtung am Aachener Tor 18 die Kindertagesstätte 'Auf der Bastion'. Nach § 22 BImSchG sind Geräuscheinwirkungen von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen grundsätzlich keine schädlichen Umwelteinwirkungen. Aus diesem Grund bleibt die Kindertagesstätte im Weiteren unberücksichtigt.
Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
3.
Schalltechnische Emissionsdaten
3.1
Emissionsdaten Volkshochschule
Seite 6
Nordwestlich des Plangebietes liegt das Gelände der ehemaligen Kreisrealschule, die heute als Volkshochschule genutzt wird. Mit Umsetzung der Planung entfällt der heutige Parkplatz im südlichen Schulgelände. In Zukunft verbleiben die Stellplätze auf den Schulhof, den Schulgebäuden nach Osten vorgelagert. Nach eigenen Feststellungen beträgt die Stellplatzkapazität 12 Parkstände. Verkehrsmäßig erschlossen wird der Parkplatz im Osten vom Straßenzug 'Am Aachener Tor'. Befestigt ist die Anlage mit
einem Asphaltbeton.
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Bild 2: Volkshochschule / Schulgebäude - Südost-Ansicht
Bild 3: Volkshochschule / Parkplatz - Süd-Ansicht
Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
Seite 7
Die Schallabstrahlung der Schulgebäude mit der heutigen Nutzung ist ohne Bedeutung und bleibt im
Weiteren unberücksichtigt. Besondere technische Anlagen (Lüftung / Klima / Kälte) sind nicht vorhanden.
Die Unterrichtszeiten in der Volkshochschule sind an den Werktagen in den Tagesstunden von 08.00 Uhr
bis 22.00 Uhr. Grenzwertig kann in diesem Zeitraum mit einem vierfachen Wechsel gerechnet werden,
insgesamt acht Bewegungen je Stellplatz entsprechend. Für die Nachtstunde zwischen 22.00 Uhr und
23.00 Uhr wird davon ausgegangen, dass der Parkplatz ausschließlich geräumt wird, zwölf Ausfahrten
entsprechend.
Werktage
Betriebsanlage
Pkw-Parkplatz
Anzahl der Stellplätze
B
Betriebszeit-Tagzeit
08.00 Uhr - 22.00 Uhr
Frequentierung
NB = 96 Pkw/d
= 12
w
t
Betriebszeit-Nachtzeit
Frequentierung
3.2
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Betriebstage
22.00 Uhr - 23.00 Uhr
NB = 12 Pkw/hn
n
E
Emissionsdaten Hallenbad
Östlich des Plangebietes befindet sich das Hallenbad Jülich. Neben der Nutzung als Familienbad dient
die Anlage auch den örtlichen Schwimmvereinen und der DLRG zu Trainingszwecken. Ausgenommen
einer Pkw-Stellplatzanlage sind besondere bauliche Nebenanlagen hier nicht vorhanden.
Die Öffnungszeiten des Hallenbades sind an den Werktagen auf die Tagesstunden zwischen 06.30 Uhr
und 21.30 Uhr beschränkt, an den Sonn- und Feiertagen auf die Tagesstunden zwischen 08.00 Uhr und
18.00 Uhr. Der notwendige Lieferverkehr von Chlorgas und Reinigungsmitteln findet an den Werktagen
zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr statt. Ein Nachtbetrieb ist heute und künftig nicht vorgesehen. Ausgenommen hiervon sind die technischen Anlagen, die nach eigenen Feststellungen auch in den Nachtstunden nach 22.00 Uhr betrieben werden.
Betriebstage
Werktage
Betriebsanlage
Hallenbad
Betriebszeit-Tagzeit
06.30 Uhr - 21.30 Uhr
Betriebstage
Sonn- und Feiertage
Betriebsanlage
Hallenbad
Betriebszeit-Tagzeit
08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
Betriebstage
Seite 8
Werktage
Sonn- und Feiertage
Betriebsanlage
Technische Anlagen
Betriebszeit-Tagzeit
06.00 Uhr - 22.00 Uhr
Betriebszeit-Nachtzeit
22.00 Uhr - 06.00 Uhr
Betriebstage
Werktage
Betriebsanlage
Lieferverkehr
Betriebszeit-Tagzeit
07.00 Uhr - 17.00 Uhr
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Das Hallenbad ist im Wesentlichen ein eingeschossiges, unterkellertes Gebäude. Zweigeschossig ausgebildet ist der Bereich des Schwimmbeckens mit Sprungturm. Alle Teilbereiche sind flachgedeckt. Neben den notwendigen Umkleideräumen, Sanitärräumen, Technikräumen und Lagerräumen umfasst das
Hallenbad einen Whirlpool, eine Sauna und eine Cafeteria. Die Technikräume befinden sich im Kellerge-
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schoss. Notwendige Öffnungsflächen für die technischen Anlagen liegen im Kellergeschoss vor der NOFassade und NW-Fassade in vorgelagerten Schächten. Vor der NO-Fassade des zweigeschossigen
Hallentraktes sind zwei Abgaskamine angeordnet mit einer Abgasführung bis über Dach. Ansonsten sind
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besondere technische Anlagen im Außenbereich nicht erkennbar.
Bild 4: Hallenbad / Parkplatz - Ost-Ansicht
Erschlossen wird das Hallenbad von der Bongardstraße her. Im Erschließungsbereich vor der NO-Fassade befindet sich ein Besucher-Parkplatz mit circa 20 Stellplätzen. Befestigt ist der Parkplatz mit einem
Asphaltbeton. Ebenfalls über die Anbindung Bongardstraße erfolgen der Lieferverkehr und Ladebetrieb.
Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
Seite 9
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Bild 5: Hallenbad / Parkplatz / Erschließung - Nord-Ansicht
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Bild 6: Hallenbad / Parkplatz / Erschließung - Nordwest-Ansicht
Der Anlieferverkehr von Chlorgas und Reinigungsmittel erfolgt mit Lastkraftwagen. Als Grenzwertbetrachtung wird täglich von zwei Lieferfahrzeugen zur Tagzeit zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr auszugehen. Sämtliche Ladetätigkeiten werden manuell und / oder mit Handhubwagen ausgeführt. Hierbei entstehen die wesentlichen Lärmemissionen durch die Rollgeräusche innerhalb der Lkw-Aufbauten und
beim Überfahren sowie Heben / Senken der Hubladebühnen. Anhand eigener Messdaten nach dem
Taktmaximalpegelverfahren ist bei dieser Form des Ladebetriebes in den Berechnungen ein Schallleistungspegel LWA = 95 dB(A) anzusetzen, ein maximaler Schallleistungspegel LWA,max = 108 dB(A). Die effektive Ladezeit auf den Freiflächen wird mit T = 0,25 h angesetzt.
Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
Emissionsquelle
Lkw-Lieferverkehr
Tagzeit
07.00 Uhr - 17.00 Uhr
T
= 10 h/d
Frequentierung
NB =
Emissionsquelle
Lkw-Ladebetrieb
Tagzeit
07.00 Uhr - 17.00 Uhr
T
Schallleistungspegel
Seite 10
4 Lkw/d
= 0,5 h/d
LWA = 95 dB(A)
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Die mittlere Verweildauer in dem Hallenbad beträgt circa eine Stunde. Als absolute Grenzwertbetrachtung kann hierbei zur Tagzeit stündlich mit einer Bewegung je Stellplatz gerechnet werden. Mit dem Betriebsschluss um 21.30 Uhr kann davon ausgegangen werden, dass die Stellplatzanlage bis 22.00 Uhr
geräumt ist.
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Betriebstage
n
E
Betriebsanlage
Anzahl der Stellplätze
Betriebszeit-Tagzeit
Frequentierung
Anzahl der Stellplätze
Werktage
Sonn- und Feiertage
Pkw-Parkplatz
B
= 20
06.00 Uhr - 22.00 Uhr
NB = 320 Pkw/d
B
= 20
Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
4.
Schalltechnische Forderungen
4.1
Grundsätze
Seite 11
Entsprechend § 1 Baugesetzbuch sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen soweit wie möglich vermieden werden. Nach diesen gesetzlichen Anforderungen ist es geboten, die Belange des Schallschutzes in die Abwägung mit den übrigen Planungsabsichten einzubeziehen.
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Höchst zulässige Grenzwerte oder Richtwerte sind für die städtebauliche Planung gesetzlich nicht festgelegt. Die Orientierungswerte nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 stellen eine sachverständige Konkretisierung
für die in der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Ziele des Schallschutzes dar. Diese Orientierungswerte sind aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau nur erwünschte Zielwerte, jedoch keine Grenzwerte. Insbesondere in vorbelasteten Gebieten kann eine Überschreitung unvermeidbar sein. Hier müs-
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sen im Rahmen der Abwägung die Überschreitungen im Planverfahren begründet und / oder aktive, passive und planerische Maßnahmen getroffen und rechtlich abgesichert werden.
4.2
n
E
Orientierungswerte DIN 18005
Das Plangebiet wird als allgemeines Wohngebiet WA ausgewiesen. Nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1,
Ziffer 1.1, gelten für diese Nutzung folgende Orientierungswerte:
4.3
Gebietsnutzung
Wohngebiet WA
Orientierungswert-Tagzeit
55 dB(A)
Orientierungswert-Nachtzeit
40 dB(A)
Immissionsrichtwerte TA Lärm
Für die Bewertung der Lärmeinwirkungen aus dem Gelände der Volkshochschule wird die TA Lärm 2017
als allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz einbezogen. Neben den Immissionsrichtwerten in Abhängigkeit der Gebietsnutzung enthält diese Verwaltungsvorschrift auch quantitative Methoden zur Begrenzung der Lärmbelastung. Nach TA Lärm 2017, Ziffer 6.1.e, gelten folgende
Immissionsrichtwerte für die beschriebene Nutzung, wobei einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen den
Richtwert zur Tagzeit um nicht mehr als 30 dB(A), zur Nachtzeit um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten dürfen:
Gebietsnutzung
Wohngebiet WA
Immissionsrichtwert-Tagzeit
55 dB(A)
Immissionsrichtwert-Nachtzeit
40 dB(A)
Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
4.4
Seite 12
Immissionsrichtwerte Sportlärm
Zur Ermittlung und Bewertung der Lärmeinwirkungen aus dem Hallenbad wird die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) einbezogen. Nach § 2(3) Sportanlagenlärmschutzverordnung gelten folgende Immissionsrichtwerte für die beschriebene Nutzung mit der Maßgabe, dass einzelne kurzzeitige
Geräuschspitzen den Richtwert zur Tagzeit um nicht mehr als 30 dB(A), zur Nachtzeit um nicht mehr als
20 dB(A) überschreiten dürfen:
Gebietsnutzung
Wohngebiet WA
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Immissionsrichtwert-Tagzeit
- außerhalb der Ruhezeiten
- in der Ruhezeit am Morgen
- in den übrigen Ruhezeiten
Immissionsrichtwert-Nachtzeit
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55 dB(A)
50 dB(A)
55 dB(A)
40 dB(A)
Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
5.
Berechnungs- / Beurteilungsgrundlagen
5.1
Beurteilungszeiträume
Seite 13
Im Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 und in der TA Lärm 2017 sind die Beurteilungsräume wie folgt festgelegt,
wobei nach TA Lärm 2017 als Bezugszeitraum-Nachtzeit die für die Betroffenen lauteste Nachtstunde
(1,0 Stunden) gilt:
Beurteilungszeitraum-Tagzeit
06.00 Uhr - 22.00 Uhr
Beurteilungszeitraum-Nachtzeit
22.00 Uhr - 06.00 Uhr
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u
In § 2(5) Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) sind die Beurteilungszeiträume wie folgt
festgelegt:
Betriebstage
Werktage
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Beurteilungszeitraum-Tagzeit
Tagzeit-Ruhezeitraum I
Tagzeit-Ruhezeitraum II
n
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Beurteilungszeitraum-Nachtzeit
Betriebstage
06.00 Uhr - 22.00 Uhr
06.00 Uhr - 08.00 Uhr
20.00 Uhr - 22.00 Uhr
22.00 Uhr - 06.00 Uhr
Sonn- und Feiertage
Beurteilungszeitraum-Tagzeit
07.00 Uhr - 22.00 Uhr
Tagzeit-Ruhezeitraum I
07.00 Uhr - 09.00 Uhr
Tagzeit-Ruhezeitraum II
13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Tagzeit-Ruhezeitraum III
20.00 Uhr - 22.00 Uhr
Beurteilungszeitraum-Nachtzeit
22.00 Uhr - 07.00 Uhr
Für Geräuscheinwirkungen innerhalb der Ruhezeiten gilt jeweils eine Beurteilungszeit von 2 Stunden,
außerhalb der Ruhezeiten eine Beurteilungszeit von 12 Stunden an den Werktagen und von 9 Stunden
an den Sonntagen / Feiertagen. Als Bezugszeitraum-Nachtzeit gilt die für die Betroffenen lauteste Nachtstunde (1,0 Stunden).
5.2
Besondere Zuschläge
Die Impulshaltigkeit sämtlicher Anlagengeräusche wird in den Berechnungsansätzen berücksichtigt. Eine
Tonhaltigkeit ist aus der Abstrahlung der einzelnen Anlagen nicht zu erwarten. Nach TA Lärm 2017, dort
Ziffer 6.5, ist für Aufpunkte in allgemeinen Wohngebieten WA bei Geräuscheinwirkungen in den nachfolgenden Ruhezeiten für die erhöhte Störwirkung ein Zuschlag KR = 6 dB(A) zu erheben.
Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
Betriebstage
Werktage
Ruhezeiten
06.00 Uhr - 07.00 Uhr
Seite 14
20.00 Uhr - 22.00 Uhr
Betriebstage
Sonn- und Feiertage
Ruhezeiten
06.00 Uhr - 09.00 Uhr
13.00 Uhr - 15.00 Uhr
20.00 Uhr - 22.00 Uhr
5.3
Berechnungsmethoden
f
r
u
Für die Prognoseberechnungen wird anhand der vorliegenden Unterlagen ein annähernd der Örtlichkeit
und Planungssituation entsprechendes dreidimensionales Simulationsmodell in einem EDV-Programm
(IMMI 2017) erstellt. Die Geländedaten, Gebäudedaten und Anlagendaten werden aus dem Kartenmaterial gescannt. Soweit erforderlich, werden die Gebäudehöhen der Nachbarbebauung in der Örtlichkeit
eingeschätzt. Die Berechnung der Emissions- und Immissionsverhältnisse erfolgt nach den Verfahren der
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Parkplatzlärmstudie 2007 und RLS-90 sowie der TA Lärm 2017 in Verbindung mit DIN ISO 9613/2. Basis
sind weiterhin die Emissionsdaten nach Ziffer 3. und die abschließend in Ziffer 6. festgesetzten Maßnahmen zum Lärmschutz. Im Wesentlichen beruhen die Berechnungen auf folgenden Ansätzen:
n
E
(1) Schalleistungspegel Park- / Rangierverkehr
.
LWA = LW0 + KPA + KI + KD + KStrO + 10 lg (BN)
(2) Schalleistungspegel Fahrverkehr
(25)
LWA = Lm
.
+ DStro + Dv + DStg + DE + 19,2 + 10 lg (l/l0)
(3) Schalleistungspegel Technische Anlagen
.
LWA = LE + 20 lg (sE/s0) + 8
(4) Immissionseinzelpegel
LAT = LWA + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet
(5) Beurteilungspegel
Lr
= 10 lg ( 1/Tr Tj 10 EXP 0,1 (LATj + KTj + KIj + KRj))
.
.
.
.
Hierbei bedeuten:
LWA
= Schalleistungspegel
LW0
= Bezugs-Schalleistungspegel
KPA
= Zuschlag Betriebsart / Parkplatzart
Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
KI
= Zuschlag Taktmaximalpegel
KD
= Zuschlag Überfahrten
Seite 15
KStrO = Zuschlag Fahrbahnoberfläche
BN
= Frequentierung
(25)
Lm
= Normierter Mittelungspegel
DStro = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen
Dv
= Korrektur für unterschiedliche Geschwindigkeiten
DStg
= Zuschlag für Steigungen und Gefälle
DE
= Pegelerhöhung durch Einfachreflektionen
l
= Länge des Straßenabschnitts
l0
= Bezugslänge (l0 = 1,0 m)
LE
= Schallemissionspegel
sE
= Messabstand
s0
= Bezugsabstand (s0 = 1,0 m)
LAT
= Immissionseinzelpegel
Dc
= Richtwirkungskorrektur
Adiv
= Geometrische Ausbreitung
Aatm
= Luftabsorption
Agr
= Bodendämpfung
Afol
= Bewuchsdämpfung
Ahous = Bebauungsdämpfung
w
t
n
E
Abar
= Abschirmung
Cmet
= Meteorologische Korrektur
Lr
= Beurteilungspegel
Tr
= Beurteilungszeitraum
Tj
= Einwirkzeit / Betriebszeit
K
= Besondere Zuschläge
f
r
u
Die weiteren mathematischen und physikalischen Zusammenhänge sowie die Ansätze für die einzelnen
Pegelkorrekturen werden hier nicht gesondert aufgeführt und sind den einschlägigen Richtlinien zu entnehmen.
Die Berechnung der Lärmsituation wird für augenscheinlich repräsentative Aufpunkte durchgeführt. Hierbei erfolgt die Wahl der Immissionsorte so, dass eine Beurteilung der Verhältnisse auch für Bebauungsabschnitte in gleicher oder günstigerer Lage zu den Emissionsquellen erfolgen kann. Somit wird flächendeckend eine Aussage zur Lärmsituation möglich.
Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
6.
Untersuchungsergebnisse
6.1
Berechnungsmodell
Seite 16
In dem Übersichtsplan nach Anlage A1 ist das Berechnungsmodell dargestellt, basierend auf dem Entwurf zum Bebauungsplan. In dem Berechnungsmodell wurde neben der Plangebietsbebauung innerhalb
der Baugrenzen die Bestandsbebauung modelliert, um hier notwendigerweise Pegelminderungen infolge
Abschirmungen wie auch Pegelerhöhungen infolge von Reflektionen durch vorgelagerte / benachbarte
Gebäude bei der Berechnung der Immissionsverhältnisse zu berücksichtigen. Weiterhin sind dem Übersichtsplan das Schulgelände der Volkshochschule, das Hallenbad sowie die für die Berechnungen reprä-
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u
sentativ gewählten Aufpunkte zu entnehmen.
Anlage A1
Übersichtsplan
- Plangebietsbebauung
- Umgebende Bebauung
w
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- Relevante Emissionsquellen
- Repräsentative Aufpunkte
6.2
n
E
Immissionsberechnungen Volkshochschule
Nordwestlich des Plangebietes liegt das Gelände der ehemaligen Kreisrealschule, die heute als Volkshochschule genutzt wird. Mit Umsetzung der Planung verbleiben der Volkshochschule die Stellplätze auf
dem Schulhof, den Schulgebäuden nach Osten vorgelagert. Nach eigenen Feststellungen beträgt die
Stellplatzkapazität 12 Parkstände. Verkehrsmäßig erschlossen wird der Parkplatz im Osten vom Straßenzug 'Am Aachener Tor'. Befestigt ist die Anlage mit einem Asphaltbeton. Die nachfolgende Tabelle 1
enthält die berechneten Beurteilungspegel (Lr) und Spitzenpegel (Lmax) für die Tagzeit und Nachtzeit an
repräsentativ gewählten Aufpunkten innerhalb des Plangebietes WA. Zum unmittelbaren Vergleich sind
die Immissionsrichtwerte IRW nach TA Lärm 2017 gleichermaßen aufgeführt.
Tabelle 1
Berechnungsergebnisse Volkshochschule
- Beurteilungspegel Lr / Spitzenpegel Lmax
- Immissionsrichtwerte IRW
Immissionsort
Tagzeit 06.00 Uhr - 22.00 Uhr
Nachtzeit 22.00 Uhr - 06.00 Uhr
IRW
LrT dB(A)
LmaxT dB(A)
IRW
LrN dB(A)
LmaxN dB(A)
IP1 WA-01 Nordwest EG
55
31,9
53,6
40
38,1
53,6
IP1 WA-01 Nordwest O3
55
34,6
55,1
40
33,2
55,1
IP2 WA-01 Nordost EG
55
30,8
52,2
40
29,5
52,2
IP2 WA-01 Nordost OG2
55
32,7
54,2
40
29,9
54,2
IP3 WA-02 Nordost EG
55
14,3
39,4
40
31,2
39,4
Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
Immissionsort
Seite 17
Tagzeit 06.00 Uhr - 22.00 Uhr
Nachtzeit 22.00 Uhr - 06.00 Uhr
IRW
LrT dB(A)
LmaxT dB(A)
IRW
LrN dB(A)
LmaxN dB(A)
IP3 WA-02 Nordost OG3
55
17,0
42,0
40
38,1
42,0
IP4 WA-03 Nordost OG1
55
26,1
45,8
40
33,2
45,8
IP4 WA-03 Nordost OG3
55
27,1
47,0
40
29,5
47,0
IP5 WA-04 Nord OG1
55
24,4
43,6
40
29,9
43,6
IP5 WA-04 Nord OG3
55
25,2
44,6
40
31,2
44,6
f
r
u
Die Lärmkarten nach Anlage B1 und Anlage B2 beinhalten eine flächenmäßige Darstellung der künftigen
Lärmsituation im Plangebiet WA aus den Einwirkungen der Volkshochschule. Insgesamt sollen die Lärmkarten mit einer Berechnungshöhe H = 7,00 m zur allgemeinen Visualisierung der Geräuschbelastung im
Plangebiet dienen.
Anlage B1
w
t
Prognose Volkshochschule
- Lärmkarte Tagzeit / H = 7,0 m
n
E
Anlage B2
Prognose Volkshochschule
- Lärmkarte Nachtzeit / H = 7,0 m
Den Berechnungsergebnissen nach Tabelle 1 zufolge verursacht der Parkplatz der Volkshochschule
keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm 2017 im Plangebiet WA. Diese Aussage
gilt für die Beurteilungszeiträume Tagzeit und Nachtzeit an allen Tagen. Eine lärmtechnische Zulässigkeit
ist nicht nur hinsichtlich der Mittelwertbildung gegeben, sondern gleichermaßen bezüglich der Immissionsmaximalpegel. Besondere Geräuschspitzen, welche den Immissionsrichtwert zur Tagzeit um mehr als
30 dB(A), zur Nachtzeit um mehr als 20 dB(A) überschreiten, wurden nicht berechnet und sind hier auszuschließen.
6.3
Immissionsberechnungen Hallenbad
Östlich des Plangebietes befindet sich das Hallenbad Jülich. Neben der Nutzung als Familienbad dient
die Anlage auch den örtlichen Schwimmvereinen und der DLRG zu Trainingszwecken. Ausgenommen
einer Pkw-Stellplatzanlage sind besondere bauliche Nebenanlagen hier nicht vorhanden. Die Öffnungszeiten des Hallenbades sind an den Werktagen auf die Tagesstunden zwischen 06.30 Uhr und 21.30 Uhr
beschränkt, an den Sonn- und Feiertagen auf die Tagesstunden zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr. Der
notwendige Lieferverkehr von Chlorgas und Reinigungsmitteln findet an den Werktagen zwischen 07.00
Uhr und 17.00 Uhr statt. Ein Nachtbetrieb ist heute und künftig nicht vorgesehen. Ausgenommen hiervon
sind die technischen Anlagen, die nach eigenen Feststellungen auch in den Nachtstunden nach 22.00
Uhr betrieben werden.
Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
Seite 18
Als Grundlage für die Prognoseberechnungen wurde durch örtliche Messungen der technischen Anlagen
der Ausgangspegel dieser Betriebsanlagen bestimmt. Maßgebend für das Plangebiet sind die Abgaskamine vor der NO-Fassade des zweigeschossigen Hallentraktes. Die Messungen erfolgten an verschiedenen Wochentagen zur Tagzeit und zur Nachtzeit nach dem Taktmaximalpegelverfahren. An Hand eines
rechnerischen Abgleichs im Berechnungsmodell wurde folgender Schallleistungspegel ermittelt:
Emissionsquelle
Hallenbad
- Abgaskamine
Betriebszeit
Tagzeit / Nachtzeit
Schallleistungspegel
LWA = 87 dB(A)*
f
r
u
* Die Störgeräusche sind nicht tonhaltig.
* Die Störgeräusche sind nicht impulshaltig.
Die Auswirkungen des Hallenbades auf das Plangebiet WA wurden auf der Basis der Ausgangsdaten
w
t
und Randbedingungen nach Ziffer 3.2 sowie des vorstehenden Ausgangspegels bestimmt. Die nachfolgenden Tabellen 2 bis 5 enthalten die berechneten Beurteilungspegel (Lr)und Spitzenpegel (Lmax) für die
Tagzeit und Nachtzeit. Bedingt durch den Lieferverkehr und Ladebetrieb verstehen sich die Werktage als
n
E
die beurteilungsrelevanten Betriebstage. Zum Vergleich sind in den Tabellen die Immissionsrichtwerte
nach der 18. BImSchV aufgeführt.
Tabelle 2
Berechnungsergebnisse Hallenbad
- Werktage / Tagzeit RZ 06.00 Uhr - 08.00 Uhr
- Beurteilungspegel Lr / Spitzenpegel Lmax
- Immissionsrichtwerte IRW
Immissionsort
Werktage / Tagzeit 06.00 Uhr - 08.00 Uhr
IRW
LrT dB(A)
LmaxT dB(A)
IP1 WA-01 Nordwest EG
50
23,2
30,8
IP1 WA-01 Nordwest O3
50
22,1
33,8
IP2 WA-01 Nordost EG
50
34,8
42,0
IP2 WA-01 Nordost OG2
50
35,1
43,0
IP3 WA-02 Nordost EG
50
35,4
42,3
IP3 WA-02 Nordost OG3
50
35,6
43,9
IP4 WA-03 Nordost OG1
50
37,9
44,4
IP4 WA-03 Nordost OG3
50
37,5
45,6
IP5 WA-04 Nord OG1
50
38,7
43,9
IP5 WA-04 Nord OG3
50
37,6
46,7
Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
Tabelle 3
Seite 19
Berechnungsergebnisse Hallenbad
- Werktage / Tagzeit 08.00 Uhr - 20.00 Uhr
- Beurteilungspegel Lr / Spitzenpegel Lmax
- Immissionsrichtwerte IRW
Immissionsort
Werktage / Tagzeit 06.00 Uhr - 08.00 Uhr
IRW
LrT dB(A)
LmaxT dB(A)
IP1 WA-01 Nordwest EG
55
24,5
44,6
IP1 WA-01 Nordwest O3
55
25,0
47,8
IP2 WA-01 Nordost EG
55
36,5
57,6
IP2 WA-01 Nordost OG2
55
37,3
59,2
IP3 WA-02 Nordost EG
55
37,0
57,7
IP3 WA-02 Nordost OG3
55
37,8
60,0
IP4 WA-03 Nordost OG1
55
39,5
60,5
39,8
62,2
40,0
60,4
40,1
62,7
w
t
IP4 WA-03 Nordost OG3
IP5 WA-04 Nord OG1
n
E
IP5 WA-04 Nord OG3
Tabelle 4
f
r
u
55
55
55
Berechnungsergebnisse Hallenbad
- Werktage / Tagzeit RZ 20.00 Uhr - 22.00 Uhr
- Beurteilungspegel Lr / Spitzenpegel Lmax
- Immissionsrichtwerte IRW
Immissionsort
Werktage / Tagzeit 06.00 Uhr - 08.00 Uhr
IRW
LrT dB(A)
LmaxT dB(A)
IP1 WA-01 Nordwest EG
50
23,2
30,8
IP1 WA-01 Nordwest O3
50
22,1
33,8
IP2 WA-01 Nordost EG
50
34,8
42,0
IP2 WA-01 Nordost OG2
50
35,1
43,0
IP3 WA-02 Nordost EG
50
35,4
42,3
IP3 WA-02 Nordost OG3
50
35,6
43,9
IP4 WA-03 Nordost OG1
50
37,9
44,4
IP4 WA-03 Nordost OG3
50
37,5
45,6
IP5 WA-04 Nord OG1
50
38,7
43,9
IP5 WA-04 Nord OG3
50
37,6
46,7
Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
Tabelle 5
Seite 20
Berechnungsergebnisse Hallenbad
- Werktage / Nachtzeit RZ 22.00 Uhr - 06.00 Uhr
- Beurteilungspegel Lr / Spitzenpegel Lmax
- Immissionsrichtwerte IRW
Immissionsort
Werktage / Tagzeit 06.00 Uhr - 08.00 Uhr
IRW
LrN dB(A)
LmaxN dB(A)
IP1 WA-01 Nordwest EG
40
21,7
-
IP1 WA-01 Nordwest O3
40
21,1
-
IP2 WA-01 Nordost EG
40
34,1
-
IP2 WA-01 Nordost OG2
40
34,2
-
IP3 WA-02 Nordost EG
40
35,0
-
IP3 WA-02 Nordost OG3
40
34,8
-
IP4 WA-03 Nordost OG1
40
37,5
-
36,9
-
38,4
-
37,0
-
w
t
IP4 WA-03 Nordost OG3
IP5 WA-04 Nord OG1
n
E
IP5 WA-04 Nord OG3
f
r
u
40
40
40
Die Lärmkarten nach Anlage C1 bis Anlage C3 beinhalten eine flächenmäßige Darstellung der künftigen
Lärmsituation im Plangebiet WA aus den Einwirkungen des Hallenbades. Insgesamt sollen die Lärmkarten mit einer Berechnungshöhe H = 7,00 m zur allgemeinen Visualisierung der Geräuschbelastung im
Plangebiet dienen.
Anlage C1
Prognose Hallenbad
- Lärmkarte Tagzeit 08.00 Uhr - 20.00 Uhr / H = 7,0 m
Anlage C2
Prognose Hallenbad
- Lärmkarte Tagzeit 20.00 Uhr - 22.00 Uhr / H = 7,0 m
Anlage C3
Prognose Hallenbad
- Lärmkarte Nachtzeit 22.00 Uhr - 06.00 Uhr / H = 7,0 m
Den Berechnungsergebnissen nach den Tabelle 2 bis 5 zufolge verursacht das Hallenbad einschließlich
der zugehörenden Nebenanlagen und des Parkplatzes keine Überschreitungen der Immissionsrichtwerte
nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV). Diese Aussage gilt für die Beurteilungszeiträume Tagzeit und Nachtzeit an allen Tagen. Eine lärmtechnische Zulässigkeit ist nicht nur hinsichtlich
Schalltechnisches Gutachten SI - 17/339/10
Seite 21
der Mittelwertbildung gegeben, sondern gleichermaßen bezüglich der Immissionsmaximalpegel. Besondere Geräuschspitzen, welche die Immissionsrichtwerte zur Tagzeit um mehr als 30 dB(A), zur Nachtzeit
um mehr als 20 dB(A) überschreiten, wurden nicht berechnet und sind hier sicher auszuschließen. Zur
Nachtzeit verursachen die technischen Anlagen des Hallenbades grundsätzlich keine besonderen Geräuschspitzen.
Aachen, den 16. Oktober 2017
f
r
u
(Dipl.-Ing. Bernd Gebing)
n
E
w
t
M 1: 1250
250
VHS
Am
rT
ne
he
c
Aa
or
z
at
pl
rk
Pa
y/m
KITA
VHS
150
IP2
z
at
pl
rk
Pa
w
Lk
IP1
hr
ke
er
v
r
fe
ie
-L
WA-01
IP3
Kamin
IP4
Hallenbad
WA-02
100
IP5
WA-03
WA-04
50
40
60
80
100
120
Antragsteller:
Projekt:
Gutachten:
Anlage:
IMMI 2017
140
160
x/m
200
Stadt Jülich
Große Rurstraße 17
D - 52428 Jülich
Bebauungsplan Nr. A 36
- Park Pasqualini D - 52428 Jülich
SI - 17/339/10
A1 - Übersichtsplan
SWA
M 1: 1250
250
VHS
Am
rT
ne
he
c
Aa
or
z
at
pl
rk
Pa
y/m
KITA
VHS
150
IP1
IP2
WA-01
IP3
IP4
Hallenbad
WA-02
100
IP5
WA-03
WA-04
50
40
60
80
100
Werktag (6h-22h)
Pegel
dB(A)
>..-30
>30-35
>35-40
>40-45
>45-50
>50-55
>55-60
>60-65
>65-70
>70-75
>75-..
IMMI 2017
120
Antragsteller:
Projekt:
Gutachten:
Anlage:
140
160
x/m
200
Stadt Jülich
Große Rurstraße 17
D - 52428 Jülich
Bebauungsplan Nr. A 36
- Park Pasqualini D - 52428 Jülich
SI - 17/339/10
B1 - Volkshochschule
Lärmkarte Tagzeit / H = 7,0 m
SWA
M 1: 1250
250
VHS
Am
rT
ne
he
c
Aa
or
z
at
pl
rk
Pa
y/m
KITA
VHS
150
IP1
IP2
WA-01
IP3
IP4
Hallenbad
WA-02
100
IP5
WA-03
WA-04
50
40
60
80
100
Nacht (22h-6h)
Pegel
dB(A)
>..-30
>30-35
>35-40
>40-45
>45-50
>50-55
>55-60
>60-65
>65-70
>70-75
>75-..
IMMI 2017
120
Antragsteller:
Projekt:
Gutachten:
Anlage:
140
160
x/m
200
Stadt Jülich
Große Rurstraße 17
D - 52428 Jülich
Bebauungsplan Nr. A 36
- Park Pasqualini D - 52428 Jülich
SI - 17/339/10
B2 - Volkshochschule
Lärmkarte Nachtzeit / H = 7,0 m
SWA
M 1: 1250
250
VHS
Am
rT
ne
he
c
Aa
or
z
at
pl
rk
Pa
y/m
KITA
VHS
150
IP2
z
at
pl
rk
Pa
w
Lk
IP1
hr
ke
er
v
r
fe
ie
-L
WA-01
IP3
Kamin
IP4
Hallenbad
WA-02
100
IP5
WA-03
WA-04
50
40
60
80
100
Werktag (8-20h)
Pegel
dB(A)
>..-30
>30-35
>35-40
>40-45
>45-50
>50-55
>55-60
>60-65
>65-70
>70-75
>75-..
IMMI 2017
120
Antragsteller:
Projekt:
Gutachten:
Anlage:
140
160
x/m
200
Stadt Jülich
Große Rurstraße 17
D - 52428 Jülich
Bebauungsplan Nr. A 36
- Park Pasqualini D - 52428 Jülich
SI - 17/339/10
C1 - Hallenbad
Lärmkarte Tag (08h-20h) / H = 7,0 m
SWA
M 1: 1250
250
VHS
Am
rT
ne
he
c
Aa
or
z
at
pl
rk
Pa
y/m
KITA
VHS
150
IP2
z
at
pl
rk
Pa
w
Lk
IP1
hr
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v
r
fe
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-L
WA-01
IP3
Kamin
IP4
Hallenbad
WA-02
100
IP5
WA-03
WA-04
50
40
60
80
100
Werktag, RZ (20-22h)
Pegel
dB(A)
>..-30
>30-35
>35-40
>40-45
>45-50
>50-55
>55-60
>60-65
>65-70
>70-75
>75-..
IMMI 2017
120
Antragsteller:
Projekt:
Gutachten:
Anlage:
140
160
x/m
200
Stadt Jülich
Große Rurstraße 17
D - 52428 Jülich
Bebauungsplan Nr. A 36
- Park Pasqualini D - 52428 Jülich
SI - 17/339/10
C2 - Hallenbad
Lärmkarte Tag (20h-22h) / H = 7,0 m
SWA
M 1: 1250
250
VHS
Am
rT
ne
he
c
Aa
or
z
at
pl
rk
Pa
y/m
KITA
VHS
150
IP2
z
at
pl
rk
Pa
w
Lk
IP1
hr
ke
er
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ie
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WA-01
IP3
Kamin
IP4
Hallenbad
WA-02
100
IP5
WA-03
WA-04
50
40
60
80
100
Werktag, Nacht (22-6h)
Pegel
dB(A)
>..-30
>30-35
>35-40
>40-45
>45-50
>50-55
>55-60
>60-65
>65-70
>70-75
>75-..
IMMI 2017
120
Antragsteller:
Projekt:
Gutachten:
Anlage:
140
160
x/m
200
Stadt Jülich
Große Rurstraße 17
D - 52428 Jülich
Bebauungsplan Nr. A 36
- Park Pasqualini D - 52428 Jülich
SI - 17/339/10
C3 - Hallenbad
Lärmkarte Nachtzeit / H = 7,0 m
SWA