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Sitzungsvorlage (Anlage 4 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖBs 354 - 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
5,9 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26

Inhalt der Datei

Anlage 4 der Sitzungsvorlage 354 / 2017 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland Postfach 21 40 ∙ 50250 Pulheim Stadtverwaltung Jülich - der Bürgermeister Planungsamt Herrn Axel Schorr Karthäuserstraße 2 52428 Jülich Datum und Zeichen bitte stets angeben 19.05.2017 2017-1-00024-Eu Frau Dr. Euskirchen Tel 02234 9854-530 Fax 0221 8284-4583 claudia.euskirchen@lvr.de Bauleitplanung der Stadt Jülich hier: Bebauungsplan Nr. A 36 „Park Pasqualini“ Beteiligung des LVR-ADR gemäß § 4 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Übersendung der Planungsunterlagen zum o.g. Vorhaben. Die Planung berührt Schutzziele des Denkmalbereichs Jülich sowie die engere Umgebung des Baudenkmals Stadtbastion Sankt Jakob, dessen Lage den Verlauf der nordöstlichen Grenze des Geltungsbereichs markiert. Das unmittelbare Umfeld des Baudenkmals ist von Bebauung bis heute weitgehend freigehalten worden, so dass sich in der Topographie noch die ursprüngliche Grabenzone als zum Denkmal gehöriges Element der ehemaligen Stadtbefestigung abzeichnet. Die umgesetzten Planungen der Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg haben in diesem südlichen Bereich des ehemaligen Festungsgürtels um die Kernstadt zur Errichtung großmaßstäblicher Solitärbauten mit öffentlichen Nutzungen geführt, z.B. Realschule, Hallenbad, Kreisberufsschule. Die vorliegende Planung sieht insgesamt vier Baukörper (Wohnbauten) vor. Die beiden nördlichen Baukörper liegen im Bereich der (heute nicht mehr vorhandenen) Sporthalle der Realschule. Diese beiden Bauten erscheinen als Ersatzneubau- 980-001-12.2015 Wir freuen uns über Ihre Hinweise zur Verbesserung unserer Arbeit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0221 809-2255 oder senden Sie uns eine E-Mail an Anregungen@lvr.de Besucheranschrift: 50259 Pulheim (Brauweiler), Ehrenfriedstraße 19, Abtei Brauweiler Bushaltestelle Brauweiler Kirche: Linien 961, 962 und 980 Telefon Vermittlung: 02234 9854-0, Internet: www.denkmalpflege.lvr.de USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027 Zahlungen nur an den LVR, Finanzbuchhaltung 50663 Köln, auf eines der nachstehenden Konten Helaba IBAN: DE84 3005 0000 0000 0600 61, BIC: WELADEDDXXX Postbank IBAN: DE95 3701 0050 0000 5645 01, BIC: PBNKDEFF370 Seite 2 ten für die Sporthalle insofern vertretbar, als sie räumlich den bis vor kurzem vorhandenen Baubestand aufgreifen. Die beiden zusätzlichen Baukörper werden jedoch in einen bislang unbebauten Bereich südlich des hier noch freistehenden Denkmals Stadtbastion geplant. Sie würden für eine Überformung des Bastionsumfeldes sorgen, da sie den Raum zwischen der Bastion und dem Ellbach besetzen und die ehemalige Grabenzone partiell aufgeben würden. Die Grabenzone ist aber auch über die Denkmalbereichssatzung der Stadt Jülich geschützt. Eine Planungsidee der Stadt Jülich aus dem Jahr 2012 sah insgesamt vier Baukörper als Ersatzneubauten für das Gebäudeensemble Realschule und Sporthalle vor. Diese Planung wurde seinerzeit auch informell mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vorabgestimmt. Die jetzige Planung würde jedoch durch die Verlagerung des Bauvorhabens nach Süden und aufgrund des Erhalts des Schulgebäudes zu einer baulichen Verdichtung in der ehemaligen Grabenzone führen und deren Ablesbarkeit als Grünraum um die ehemalige Kernstadt deutlich schwächen. Es wird daher empfohlen, die Planung auf die beiden nördlichen Bauprojekte zu beschränken und die historische Topographie südlich der Bastion durch geeignete Parkpflegemaßnahmen als Teil des öffentlichen Grünraumes entlang des Ellbachs erlebbar zu machen. Es wird darüber hinaus angeregt, das unmittelbar an das Planungsgebiet angrenzende Baudenkmal Stadtbastion Sankt Jakob in den Begründungstext sowie in den Text des Umweltberichts aufzunehmen und zu würdigen, damit eine gerechte Abwägung aller Belange (hier der öffentliche Belang des Umgebungsschutzes für das Baudenkmal) erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Im Auftrag Dr. Claudia Euskirchen