Daten
Kommune
Jülich
Größe
5,9 MB
Datum
13.12.2017
Erstellt
17.11.17, 12:26
Aktualisiert
17.11.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4 der Sitzungsvorlage 354 / 2017
Stellungnahmen aus der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Postfach 21 40 ∙ 50250 Pulheim
Stadtverwaltung Jülich
- der Bürgermeister Planungsamt
Herrn Axel Schorr
Karthäuserstraße 2
52428 Jülich
Datum und Zeichen bitte stets angeben
19.05.2017
2017-1-00024-Eu
Frau Dr. Euskirchen
Tel
02234 9854-530
Fax
0221 8284-4583
claudia.euskirchen@lvr.de
Bauleitplanung der Stadt Jülich
hier: Bebauungsplan Nr. A 36 „Park Pasqualini“
Beteiligung des LVR-ADR gemäß § 4 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für die Übersendung der Planungsunterlagen zum o.g. Vorhaben.
Die Planung berührt Schutzziele des Denkmalbereichs Jülich sowie die engere Umgebung des Baudenkmals Stadtbastion Sankt Jakob, dessen Lage den Verlauf der
nordöstlichen Grenze des Geltungsbereichs markiert. Das unmittelbare Umfeld des
Baudenkmals ist von Bebauung bis heute weitgehend freigehalten worden, so dass
sich in der Topographie noch die ursprüngliche Grabenzone als zum Denkmal gehöriges Element der ehemaligen Stadtbefestigung abzeichnet.
Die umgesetzten Planungen der Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg haben in diesem
südlichen Bereich des ehemaligen Festungsgürtels um die Kernstadt zur Errichtung
großmaßstäblicher Solitärbauten mit öffentlichen Nutzungen geführt, z.B. Realschule, Hallenbad, Kreisberufsschule.
Die vorliegende Planung sieht insgesamt vier Baukörper (Wohnbauten) vor.
Die beiden nördlichen Baukörper liegen im Bereich der (heute nicht mehr vorhandenen) Sporthalle der Realschule. Diese beiden Bauten erscheinen als Ersatzneubau-
980-001-12.2015
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ten für die Sporthalle insofern vertretbar, als sie räumlich den bis vor kurzem vorhandenen Baubestand aufgreifen.
Die beiden zusätzlichen Baukörper werden jedoch in einen bislang unbebauten Bereich südlich des hier noch freistehenden Denkmals Stadtbastion geplant. Sie würden für eine Überformung des Bastionsumfeldes sorgen, da sie den Raum zwischen
der Bastion und dem Ellbach besetzen und die ehemalige Grabenzone partiell aufgeben würden. Die Grabenzone ist aber auch über die Denkmalbereichssatzung der
Stadt Jülich geschützt.
Eine Planungsidee der Stadt Jülich aus dem Jahr 2012 sah insgesamt vier Baukörper
als Ersatzneubauten für das Gebäudeensemble Realschule und Sporthalle vor. Diese
Planung wurde seinerzeit auch informell mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im
Rheinland vorabgestimmt.
Die jetzige Planung würde jedoch durch die Verlagerung des Bauvorhabens nach
Süden und aufgrund des Erhalts des Schulgebäudes zu einer baulichen Verdichtung
in der ehemaligen Grabenzone führen und deren Ablesbarkeit als Grünraum um die
ehemalige Kernstadt deutlich schwächen.
Es wird daher empfohlen, die Planung auf die beiden nördlichen Bauprojekte zu beschränken und die historische Topographie südlich der Bastion durch geeignete
Parkpflegemaßnahmen als Teil des öffentlichen Grünraumes entlang des Ellbachs
erlebbar zu machen.
Es wird darüber hinaus angeregt, das unmittelbar an das Planungsgebiet angrenzende Baudenkmal Stadtbastion Sankt Jakob in den Begründungstext sowie in den
Text des Umweltberichts aufzunehmen und zu würdigen, damit eine gerechte Abwägung aller Belange (hier der öffentliche Belang des Umgebungsschutzes für das
Baudenkmal) erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Im Auftrag
Dr. Claudia Euskirchen