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Sitzungsvorlage (überplanmäßoge Bereitstellung von Mittel im Haushalt 2017 bei der Krankenhausumlage)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
27.11.17, 16:12
Aktualisiert
28.02.18, 12:02
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 15.11.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 384/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 07.12.2017 Stadtrat 13.12.2017 TOP Ergebnisse überplanmäßoge Bereitstellung von Mittel im Haushalt 2017 bei der Krankenhausumlage Anlg.: 20/22 14 SD.Net Beschlussentwurf: Im Haushalt 2017 werden beim Sachkonto 61 611 001 01 5391000 „Krankenhausumlage“ überplanmäßige Mittel in Höhe von 182.480 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus höheren Erträgen bei der Gewerbesteuer. Begründung: Mit Drucksache 17/538 hat die neue NRW-Landesregierung im September 2017 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, wonach den Krankenhäusern in 2017 zusätzliche Mittel in Höhe von 250 Millioenn € zur Verfügung gestellt werden sollten. Von den 250 Millionen € sollten 100 Millionen € von den Kommunen über eine höhere Ktankenhausumlage aufgebracht werden. Offenbar hatten viele Kommunen Probleme, die Finanzierung dieser Mittel noch in 2017 darzustellen. Deshalb wurde die Regelung mit dem Nachtragshaushalt 2017 des Landes dahingegend geändert, dass es grundsätzlich bei dem von den Kommunen zusätzlich aufzubringenden Betrag bleibt, die Forderung aber erst 2018 entsteht und die Mittel in den kommunalen Hausahalten erst 2018 veranschlagt werden müssen. Auf die Stadt Jülich entfällt von den 100 Millionen € ein Anteil in Hölhe von 182.480 €. Mit beigefügter Mail vom 10.11.2017 hat das zuständige Ministerium die Aufsichtsbehörden gebeten zu akzeptieren, dass die zusätzlichen Mittel „aufgrund der Entstehungsgeschichte“ von Kommunen auch schon in 2017 als Aufwand gebucht werden. In Anbetracht der äußerst positiven Entwicklung bei der Ausführung des Haushaltes 2017 -bei der Gewerbsteuer belaufen sich die Mehreinnahmen gegenüber dem Ansatz 2017 aktuell auf rund fünf Millionen € !- sollte seitens der Stadt Jülich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Die zusätzlichen Mittel könnten so aus den höheren Gewerbesteuererträgen finanziert werden und würden bei der anstehende Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes das Jahr 2018 nicht belasten. Tatsächlich ausgezahlt werden die Mittel selbstverständlich erst mit der Anforderung des Landes in 2018. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: X Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 384/2017 X nein nein Seite 2