Daten
Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
27.11.17, 16:12
Aktualisiert
28.02.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 15.11.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 384/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
07.12.2017
Stadtrat
13.12.2017
TOP
Ergebnisse
überplanmäßoge Bereitstellung von Mittel im Haushalt 2017 bei der Krankenhausumlage
Anlg.:
20/22
14
SD.Net
Beschlussentwurf:
Im Haushalt 2017 werden beim Sachkonto 61 611 001 01 5391000 „Krankenhausumlage“ überplanmäßige Mittel in Höhe von 182.480 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus höheren Erträgen
bei der Gewerbesteuer.
Begründung:
Mit Drucksache 17/538 hat die neue NRW-Landesregierung im September 2017 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, wonach den Krankenhäusern in 2017 zusätzliche Mittel in Höhe
von 250 Millioenn € zur Verfügung gestellt werden sollten. Von den 250 Millionen € sollten 100
Millionen € von den Kommunen über eine höhere Ktankenhausumlage aufgebracht werden.
Offenbar hatten viele Kommunen Probleme, die Finanzierung dieser Mittel noch in 2017 darzustellen. Deshalb wurde die Regelung mit dem Nachtragshaushalt 2017 des Landes dahingegend geändert, dass es grundsätzlich bei dem von den Kommunen zusätzlich aufzubringenden Betrag bleibt,
die Forderung aber erst 2018 entsteht und die Mittel in den kommunalen Hausahalten erst 2018 veranschlagt werden müssen.
Auf die Stadt Jülich entfällt von den 100 Millionen € ein Anteil in Hölhe von 182.480 €.
Mit beigefügter Mail vom 10.11.2017 hat das zuständige Ministerium die Aufsichtsbehörden gebeten zu akzeptieren, dass die zusätzlichen Mittel „aufgrund der Entstehungsgeschichte“ von Kommunen auch schon in 2017 als Aufwand gebucht werden.
In Anbetracht der äußerst positiven Entwicklung bei der Ausführung des Haushaltes 2017 -bei der
Gewerbsteuer belaufen sich die Mehreinnahmen gegenüber dem Ansatz 2017 aktuell auf rund fünf
Millionen € !- sollte seitens der Stadt Jülich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.
Die zusätzlichen Mittel könnten so aus den höheren Gewerbesteuererträgen finanziert werden und
würden bei der anstehende Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes das Jahr 2018 nicht
belasten.
Tatsächlich ausgezahlt werden die Mittel selbstverständlich erst mit der Anforderung des Landes in
2018.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 384/2017
X
nein
nein
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