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Sitzungsvorlage (MailBuchungErhöhung_Krankenhausumlage_2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
27 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
27.11.17, 16:12
Aktualisiert
27.11.17, 16:12
Sitzungsvorlage (MailBuchungErhöhung_Krankenhausumlage_2017)

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Inhalt der Datei

Von: Emschermann, Benedikt (MHKBG) [mailto:benedikt.emschermann@mhkbg.nrw.de] Gesendet: Freitag, 10. November 2017 11:28 An: AL 3 - Bezirksregierung Arnsberg; AL 3 - Bezirksregierung Detmold; AL 3 - Bezirksregierung Düsseldorf; Kotzea, Udo; AL 3 - Bezirksregierung Münster; HD 31 Arnsberg; HD 31 Detmold; HD 31 Düsseldorf; Kämmerling, Manfred; HD 31 Münster; Postfach Arnsberg; Postfach Detmold; Postfach Düsseldorf; Schulze, Jörg; Postfach Münster Cc: Boettcher, Florian (MHKBG); Kahle, Hanna (MHKBG); Getzke, Holger (MHKBG); von Kraack, Christian (MHKBG) Betreff: Nachtrag zum Landeshaushalt 2017 / Hinweis zur Verbuchung der erhöhten Krankenhausumlage Liebe Kolleginnen und Kollegen, bekanntlich wurde mit dem am 12.10.2017 beschlossenen Nachtrag zum Landeshaushalt 2017 die Krankenhausförderung um 250 Mio. Euro aufgestockt. Aufgrund der in § 17 Krankenhausgestaltungsgesetz (KHGG NRW) geregelten 40-prozentigen Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Krankenhausförderung (Krankenhausumlage), hätte die Aufstockung der Krankenhausförderung die kommunalen Haushalte noch im laufenden Jahr mit 100 Mio. Euro belastet. Um dieses Problem zu lösen wurde der kommunale Anteil an der Aufstockung der Krankenhausförderung im Jahr 2017 durch den Landeshaushalt vorgestreckt und § 17 KHGG um einen Satz ergänzt, demzufolge die Forderung des Landes in Höhe von 100 Millionen Euro erst im Jahr 2018 entsteht. Formal korrekt ist es deshalb, diesen Aufwand in den kommunalen Haushalten 2018 zu veranschlagen. Mit Rücksicht auf die Entstehungsgeschichte halten wir es jedoch auch für hinnehmbar, wenn Kommunen diese Belastung noch im laufenden Jahr verbuchen. Ich bitte Sie deshalb, es nicht zu beanstanden, falls Kommunen Ihres Bezirks den entsprechenden Aufwand noch im Haushalt 2017 verbuchen. Bitte informieren Sie auch die Aufsichtsbehörden in Ihrem Bezirk entsprechend. Viele Grüße Benedikt Emschermann -Referat Kommunale FinanzenMinisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellungdes Landes NRW Jürgensplatz 1 40219 Düsseldorf ( 0211/8618 5560 :benedikt.emschermann@mhkbg.nrw.de