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Sitzungsvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich hier: § 18 Jugendparlament)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
140 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
30.11.17, 14:08
Aktualisiert
28.02.18, 12:02
Sitzungsvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich
hier: § 18 Jugendparlament) Sitzungsvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich
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hier: § 18 Jugendparlament)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: 56/5122-00 Jülich, 28.11.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 332/2017 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 07.12.2017 Stadtrat 13.12.2017 TOP Ergebnisse Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich hier: § 18 Jugendparlament Anlg.: - / IV 56 56 SD.Net Beschlussentwurf: § 18 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 26.08.2014 wird wie folgt neu gefassst: § 18 Jugendparlament (1) Bei der Stadt Jülich wird ein Jugendparlament eingerichtet. (2) Das Jugendparlament setzt sich aus 25 Mitgliedern der folgenden weiterführenden Schulen aus der Stadt Jülich zusammen:      Gymnasium Haus Overbach Gymnasium Zitadelle der Stadt Jülich Mädchengymnasium Jülich Schirmerschule Jülich Sekundarschule der Stadt Jülich Dabei stellt jede Schule fünf Mitglieder, die von der Schülervertretung entsandt werden. Die Mitglieder sollen zum Zeitpunkt der Entsendung mindestens 12 Jahre alt sein. Die Mitgliedschaft endet spätestens mit der Beendigung der Schulzeit. (3) Die Amtszeit beträgt 2 Schuljahre. Falls ein Mitglied des Jugendparlaments vorzeitig ausscheidet, wird ein neues Mitglied von der Schülervertretung der Schule für die Restzeit entsandt. Eine erneute Entsendung eines Mitglieds nach Beendigung der Amtszeit ist möglich. (4) Das Jugendparlament vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber der Stadt Jülich. Das Jugendparlament ist berechtigt, Anträge und Anregungen an den Rat und die jeweiligen Ausschüsse zu richten. Bei der Beratung der Anträge und Anregungen muss die Vertretung des Jugendparlaments in den jeweiligen Ausschüssen gehört werden. (5) Eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Jugendparlaments wird entsprechend § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW als Sachverständige/r bzw. Vertreterin/Vertreter der Bevölkerungsgruppe, die von den Entscheidungen vorwiegend betroffen sind, zu den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport hinzugezogen und zu den Sitzungen entsprechend eingeladen. Begründung: In der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich ist bei den ausschussbegleitenden Gremien (Arbeitskreis für ein inklusives Jülich, Umweltbeirat, Seniorenbeirat) geregelt, dass jeweils ein Mitglied des Gremiums mit beratender Stimme im entsprechenden Fachausschuss vertreten ist. Eine gleiche Regelung enthält § 7 der Hauptsatzung der Stadt Jülich für den Integrationsrat. Um auch dem Jugendparlament eine entsprechende Beteiligung im Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport zu ermöglichen wird vorgeschlagen, eine entsprechende Regelung in die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich aufzunehmen. Eine mit den übrigen ausschussbegleitenden Gremien und dem Integrationsrat gleichgestellte Regelung in der Form, dass die entsendeten Mitglieder vom Stadtrat zu sachkundigen Einwohnern mit beratender Stimme zu Mitgliedern der Ausschüsse gewählt werden, ist bei den Vertretern des Jugendparlaments nicht möglich, da nach § 58 Abs. 4 Satz 1 GO NRW nur volljährige sachkundige Einwohner den Ausschüssen angehören können. Eine Beteiligung ist somit nur entsprechend § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW möglich, wonach der Ausschuss Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von seiner Entscheidung vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen hinzuziehen kann. Um das Beteiligungsrecht ebenfalls in der Zuständigkeitsordnung zu verankern und zur Vermeidung von jeweiligen Einzelbeschlüssen wird vorgeschlagen, die Änderung der Zuständigkeitsordnung um den im Beschlussvorschlag dargestellten Absatz 5 zu ergänzen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 332/2017 1. Ergänzung Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 332/2017 1. Ergänzung X nein nein Seite 3