Daten
Kommune
Jülich
Größe
140 kB
Datum
13.12.2017
Erstellt
30.11.17, 14:08
Aktualisiert
28.02.18, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: 56/5122-00
Jülich, 28.11.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 332/2017 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
07.12.2017
Stadtrat
13.12.2017
TOP
Ergebnisse
Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich
hier: § 18 Jugendparlament
Anlg.: - / IV
56
56
SD.Net
Beschlussentwurf:
§ 18 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 26.08.2014 wird wie folgt neu gefassst:
§ 18
Jugendparlament
(1)
Bei der Stadt Jülich wird ein Jugendparlament eingerichtet.
(2)
Das Jugendparlament setzt sich aus 25 Mitgliedern der folgenden weiterführenden Schulen
aus der Stadt Jülich zusammen:
Gymnasium Haus Overbach
Gymnasium Zitadelle der Stadt Jülich
Mädchengymnasium Jülich
Schirmerschule Jülich
Sekundarschule der Stadt Jülich
Dabei stellt jede Schule fünf Mitglieder, die von der Schülervertretung entsandt werden.
Die Mitglieder sollen zum Zeitpunkt der Entsendung mindestens 12 Jahre alt sein. Die Mitgliedschaft endet spätestens mit der Beendigung der Schulzeit.
(3)
Die Amtszeit beträgt 2 Schuljahre.
Falls ein Mitglied des Jugendparlaments vorzeitig ausscheidet, wird ein neues Mitglied von
der Schülervertretung der Schule für die Restzeit entsandt.
Eine erneute Entsendung eines Mitglieds nach Beendigung der Amtszeit ist möglich.
(4)
Das Jugendparlament vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen gegenüber der
Stadt Jülich. Das Jugendparlament ist berechtigt, Anträge und Anregungen an den Rat und
die jeweiligen Ausschüsse zu richten. Bei der Beratung der Anträge und Anregungen muss
die Vertretung des Jugendparlaments in den jeweiligen Ausschüssen gehört werden.
(5)
Eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Jugendparlaments wird entsprechend § 58 Abs. 3
Satz 6 GO NRW als Sachverständige/r bzw. Vertreterin/Vertreter der Bevölkerungsgruppe,
die von den Entscheidungen vorwiegend betroffen sind, zu den Sitzungen des Ausschusses
für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport hinzugezogen und zu den Sitzungen entsprechend eingeladen.
Begründung:
In der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich ist bei den ausschussbegleitenden Gremien
(Arbeitskreis für ein inklusives Jülich, Umweltbeirat, Seniorenbeirat) geregelt, dass jeweils ein Mitglied des Gremiums mit beratender Stimme im entsprechenden Fachausschuss vertreten ist.
Eine gleiche Regelung enthält § 7 der Hauptsatzung der Stadt Jülich für den Integrationsrat.
Um auch dem Jugendparlament eine entsprechende Beteiligung im Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und Sport zu ermöglichen wird vorgeschlagen, eine entsprechende
Regelung in die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich aufzunehmen.
Eine mit den übrigen ausschussbegleitenden Gremien und dem Integrationsrat gleichgestellte Regelung in der Form, dass die entsendeten Mitglieder vom Stadtrat zu sachkundigen Einwohnern mit
beratender Stimme zu Mitgliedern der Ausschüsse gewählt werden, ist bei den Vertretern des Jugendparlaments nicht möglich, da nach § 58 Abs. 4 Satz 1 GO NRW nur volljährige sachkundige
Einwohner den Ausschüssen angehören können.
Eine Beteiligung ist somit nur entsprechend § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW möglich, wonach der
Ausschuss Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von seiner Entscheidung vorwiegend
betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen hinzuziehen kann.
Um das Beteiligungsrecht ebenfalls in der Zuständigkeitsordnung zu verankern und zur Vermeidung
von jeweiligen Einzelbeschlüssen wird vorgeschlagen, die Änderung der Zuständigkeitsordnung um
den im Beschlussvorschlag dargestellten Absatz 5 zu ergänzen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 332/2017 1. Ergänzung
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 332/2017 1. Ergänzung
X
nein
nein
Seite 3