Daten
Kommune
Jülich
Größe
128 kB
Datum
14.09.2017
Erstellt
02.09.17, 12:00
Aktualisiert
05.12.17, 16:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Bl/Wo
Jülich, 15.08.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 272/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
14.09.2017
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Gedenk- und Erinnerungsstätte für anonym Bestattete
Anlg.: 5
60
Bl
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Er
66
Hel
III i.V.
Hel
SD.Net
Lem
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss befürwortet die Erstellung und den Betrieb der vom Kath. Pfarramt Heilig Geist
vorgeschlagen Gedenk- und Erinnerungsstätte im Bereich des Bestattungsfeldes der anonymen Urnengrabstätten.
Begründung:
Herr Pastor Josef Wolff, Kath. Pfarramt Heilig Geist, ist an die Stadt mit dem Vorschlag herangetreten, eine Gedenk- und Erinnerungsstätte für die im Bereich des Bestattungsfeldes der anonymen
Urnengrabstätten Bestatteten zu errichten. Zum einen sollte hiermit ein Ort des Gedenkens an die
Verstorbenen geschaffen und zum anderen gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet werden, anonym
Bestattete durch die zentrale Nennung zumindest der Namen aus ihrer absoluten Anonymität heraus
zu holen und einer konkreten personifizierten Erinnerung zuzuführen.
Unter Absprache mit anderen Religionsgemeinschaften soll diese Gedenk- und Erinnerungsstätte
überkonfessionell sein und somit allen hier anonym Bestatteten diese Möglichkeit eröffnen. Sowohl
die Errichtung, die Unterhaltung als auch der Betrieb sollen hierbei weder die Stadt noch die Hinterbliebenen, die häufig diese wirtschaftlich günstigste Bestattungsform einer anonymen Urnenbestattung in Jülich wählen, finanziell belasten.
Grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen die Nennung von Namen anonym Bestatteter bestehen
seitens der Stadt nicht. Die satzungsgemäß angebotene Grab Form der anonymen Urnenbestattungen wird von dieser Gedenk- und Erinnerungsstätte, die eben nicht von der Stadt betrieben wird,
nicht verändert. Die konkrete Bestattungsstelle des anonym Bestatteten innerhalb des Bestattungsfeldes bleibt nach wie vor anonym. Bei der Namensnennung des anonym Bestatteten handelt es sich
um eine freiwillige Leistung nicht der Stadt sondern eines Dritten ohne Rechtsanspruch.
Insofern besteht auf Wunsch der Hinterbliebenen einer im Bereich des Bestattungsfeldes der anonymen Urnengrabstätte anonym bestatteten Person die Möglichkeit ein genormtes Messingplättchen, das ausschließlich den Namen der anonym bestatteten Person tragen darf, an der Namenswand
installieren zu lassen. Hierbei handelt es sich um ein Angebot des Antragstellers und beinhaltet keinerlei Verpflichtung für die Hinterbliebenen. Die diesbezügliche Abwicklung (Antragsannahme,
Gravur der Messingplättchen, Installation an Namenswand) liegt somit ausschließlich in den Händen des Antragstellers und erfolgt auch nur durch ihn.
Die Stadt wird lediglich die Bestatter sowie die Hinterbliebenen der im anonymen Urnengrabfeld
Bestatteten auf dieses freiwillige Angebot des Antragstellers hinweisen (allgemeiner Hinweis an
Bestatter bzw. als Anlage zum Gebührenbescheid). Eine Haftung für Verwirklichung dieses Angebotes, die Abwicklung und Installation oder dauerhaften Erhalt übernimmt die Stadt ausdrücklich
nicht.
Für die künstlerische Gestaltung dieser Gedenk- und Erinnerungsstätte hat Pastor Wolff Frau Maria
Fernandez, Atelier Fernandez Ortiz GBR, Engelsdorfer Burg, gewinnen können, die mit ihrem
Werk ein Signal der Würde und Freude für jeden Menschen, der hier anonym bestattet wurde, setzen will.
Die Gedenk- und Erinnerungsstätte soll auf dem Jülicher Friedhof im Bereich des Bestattungsfeldes
der anonymen Urnengrabstätten errichtet werden. Sie soll aus drei Gestaltungselementen bestehen
(s. Anlage 2 bzw. Modell in Sitzung).
Zum einen soll eine vertikale Säule das Leben, das aus der Erde kommt und zum Licht strebt, symbolisieren. Farben und Formen zeigen diese vertikale Entwicklung, wo der Wind – als sanfte Kraft –
alles in Bewegung bringt, wie der Geist Gottes, der als Quelle des Lebens wirkt.
Diese Säule ist ein Edelstahlrohr (Höhe 2,70 m, Durchmesser 0,36 m. Wandstärke 4 mm), das mit
einer besonderen Grundierung beschichtet ist und anschließend mit UV-beständigen Farben bemalt
wird.
Das zweite Gestaltungselement ist eine Cortenstahl-Wand (Höhe 2,25 m, Breite 2,00 m, Dicke 2,5
cm), die beidseitig gefräste Rillen zum Einschieben der Messingplättchen mit den Namen bekommt.
Mittels einer verschraubbaren Umrahmung werden die Rillen links und rechts verschlossen.
Die Messingplättchen (10 cm lang, 2.5 cm breit, 2mm dick), die in diese Rillen eingeschoben werden, sind poliert und mit Zaponlack stabilisiert. In diese rd. 1.000 Messingplättchen wird später ausschließlich der jeweilige Name des anonym Bestatteten eingraviert. Jeweils zum Jahresanfang wird
ein Messingplättchen mit der Jahreszahl eingefügt.
Das dritte Gestaltungselement, ein Gestell bzw. Tisch (Länge 1,50 m, Breite 0,40 m, Dicke 2 cm)
ebenfalls aus Cortenstahl, wird mit der Säule verbunden und im Boden verankert und dient der Ablage von Blumen oder Kerzen.
Die Herstellung dieser drei Gestaltungselemente, seine Errichtung (einschl. Fundamentierung) seine
Er- und Unterhaltung wird allein durch den Antragsteller abgedeckt, dem auch allein die Haftung
und die Verkehrssicherungspflicht hierfür obliegt.
Diese Gedenk- und Erinnerungsstätte soll im Bereich des Bestattungsfeldes der anonymen Urnengrabstätten in der Sichtachse eines Hauptweges angelegt werden (s. Anlage). Um die Gestaltungselemente soll eine quadratische Fläche (4,0 m x 4,0 m) als Abgrenzung zur Rasenfläche sowie eine
Wegeverbindung zwischen Friedhofsweg und Gedenk- und Erinnerungsstätte mit grauem
Kies/Splitt durch die Stadt hergerichtet und unterhalten werden.
Sitzungsvorlage 272/2017
Seite 2
Die Rechte und Pflichten, die sich aus der Errichtung, der Unterhaltung und dem Betrieb dieser Gedenk- und Erinnerungsstätte ergeben, sind im Rahmen einer Vereinbarung festzulegen. Einen positiven Beschluss des Ausschusses vorausgesetzt, ist insofern im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung
bereits eine entsprechende Beschlussempfehlung für eine solche Vereinbarung erstellt worden.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 272/2017
X
nein
nein
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