Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
72 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
11.08.16, 18:15
Aktualisiert
11.08.16, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 10.08.2016
Mitteilung: 62/2016
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Bau- und Planungsausschuss
30.08.2016
Vorliegender BlmSch-Antrag auf Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im
Bereich des Bebauungsplans G 2, Ortsteil Thum, "Windenergieanlagen Lausbusch"
Mit Schreiben vom 01.08.2016 hat der Kreis Düren die Gemeinde Kreuzau am Verfahren zur
Genehmigung auf Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des
Bebauungsplans G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, beteiligt und um
Stellungnahme gebeten. Hierbei handelt es sich um den Bereich der Konzentrationszone D aus
dem Verfahren zur 33. Flächennutzungsplanänderung. Für diesen Bereich hat der Rat der
Gemeinde zudem die Aufstellung des Bebauungsplans G 2 beschlossen. Den Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan hat der Rat am 28.04.2016 getroffen. Da das zugehörige FNPÄnderungverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, steht die Rechtskraft durch
Bekanntmachung der Satzung G 2 noch aus.
Das BImSch-Genehmigungsverfahren findet mit Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die Unterlagen
liegen u.a. im Rathaus Kreuzau vom 24.08.2016 bis einschließlich 23.09.2016 in der Abteilung 2.1
zur Einsicht aus. Einwendungen können bis zum 07.10.2016 vorgebracht werden. Der (eventuelle)
Erörterungstermin zu den vorgebrachten Einwendungen ist auf Dienstag, den 08.11.2016, 10:0018:00 Uhr, Festhalle Kreuzau, festgesetzt. Der Erörterungstermin ist öffentlich.
Die Gemeinde Kreuzau ist als Belegenheitskommune am Verfahren beteiligt und um Herstellung
des Einvernehmens gem. § 36 BauGB gebeten worden. Der vorliegende BImSch-Antrag steht mit
den beiden Bauleitplanverfahren in Einklang. Die Festsetzungen des Bebauungsplans G 2 werden
eingehalten. Bedenken seitens der Gemeinde Kreuzau bestehen somit keine, sodass das
gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
I.V.
- Schmühl -