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Mitteilung (Vorliegender BlmSch-Antrag auf Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Bebauungsplans G 2, Ortsteil Thum, "Windenergieanlagen Lausbusch")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
72 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
11.08.16, 18:15
Aktualisiert
11.08.16, 18:15
Mitteilung (Vorliegender BlmSch-Antrag auf Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Bebauungsplans G 2, Ortsteil Thum, "Windenergieanlagen Lausbusch")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 10.08.2016 Mitteilung: 62/2016 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Bau- und Planungsausschuss 30.08.2016 Vorliegender BlmSch-Antrag auf Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Bebauungsplans G 2, Ortsteil Thum, "Windenergieanlagen Lausbusch" Mit Schreiben vom 01.08.2016 hat der Kreis Düren die Gemeinde Kreuzau am Verfahren zur Genehmigung auf Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Bebauungsplans G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Hierbei handelt es sich um den Bereich der Konzentrationszone D aus dem Verfahren zur 33. Flächennutzungsplanänderung. Für diesen Bereich hat der Rat der Gemeinde zudem die Aufstellung des Bebauungsplans G 2 beschlossen. Den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan hat der Rat am 28.04.2016 getroffen. Da das zugehörige FNPÄnderungverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, steht die Rechtskraft durch Bekanntmachung der Satzung G 2 noch aus. Das BImSch-Genehmigungsverfahren findet mit Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die Unterlagen liegen u.a. im Rathaus Kreuzau vom 24.08.2016 bis einschließlich 23.09.2016 in der Abteilung 2.1 zur Einsicht aus. Einwendungen können bis zum 07.10.2016 vorgebracht werden. Der (eventuelle) Erörterungstermin zu den vorgebrachten Einwendungen ist auf Dienstag, den 08.11.2016, 10:0018:00 Uhr, Festhalle Kreuzau, festgesetzt. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Die Gemeinde Kreuzau ist als Belegenheitskommune am Verfahren beteiligt und um Herstellung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB gebeten worden. Der vorliegende BImSch-Antrag steht mit den beiden Bauleitplanverfahren in Einklang. Die Festsetzungen des Bebauungsplans G 2 werden eingehalten. Bedenken seitens der Gemeinde Kreuzau bestehen somit keine, sodass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister I.V. - Schmühl -